Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 5: Umweltbericht zum Bebauungsplan.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
08.06.16, 01:37
Aktualisiert
30.01.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 947 Opel-Werk I, Teil 1 der Stadt Bochum
Stand: 12.05.2016
Erstellt im Auftrag:
Bochum Perspektive 2022 GmbH
[Platzhalter Logo AG]
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Verfasser
FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG
Adresse
Niederlassung Bochum
Massenbergstraße 15 - 17
44787 Bochum
Kontakt
T +49.234.95383-0
F +49.234.9536353
bochum@fsumwelt.de
www.froelich-sporbeck.de
Projekt
Projekt-Nr.
NW-141036
Version
4 – Endbericht – Satzungsbeschluss
Datum
12.05.2016
Bearbeitung
Projektleitung
Volker Bösing
Bearbeiter/in
Thomas Kalveram
Dipl.-Biologe
Holger Meinig
Zoologe
Martin Stolzenburg
Dipl.-Geograph, Dipl.-Ökologe
Volker Bösing
Dipl.-Landschaftsökologe,
MSc Biologie
Unter Mitarbeit von
Freigegeben durch
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Einleitung
3
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
3
1.2
Rechtsgrundlagen
4
1.3
Methodisches Vorgehen
5
1.4
Beschreibung des Vorhabens
5
1.5
Planerische Grundlagen
8
2
Bestandserfassung
11
2.1
Naturräumliche Rahmenbedingungen
11
2.2
Grünordnerisches Konzept
11
2.3
Eingriffsregelung
13
2.4
Schutzgebiete
14
2.5
Erfassung der Nutzungs- und Biotopstruktur
14
3
Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbelange
20
3.1
Schutzgut Mensch
20
3.2
Schutzgut Pflanzen und Tieren / biologische Vielfalt
27
3.3
Boden
29
3.4
Wasser
34
3.5
Luft / Klima
36
3.6
Landschaft
39
3.7
Kultur- und Sachgüter
41
3.8
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
41
3.9
Wechselwirkung der Umweltgüter
42
4
Flächenbilanz
42
4.1
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
42
5
Zusammenfassung
45
Literatur und Quellen
47
Projektbezogene Quellen und Literatur
52
Tabellenverzeichnis
Tab. 1:
In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des
Umweltschutzes
5
Tab. 2:
Bewertung der Biotoptypen (Ausgangszustand)
15
Tab. 3:
Ausgangszustand des Plangebietes (Gesamtflächenwert A)
43
Tab. 4:
Zustand gem. Festsetzungen des Bebauungsplanes (Gesamtflächenwert P)
44
Tab. 5:
Gesamtbilanz
44
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Übersicht zum Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1, Opel-Werk I
3
Abb. 2: Ausschnitt Regionaler Flächennutzungsplan Ruhr
9
Abb. 3: rechtskräftige angrenzende Bebauungspläne
10
Abb. 4: Gerodete Gehölze - Querspange
19
Abb. 5: Gleisanlagen auf dem Werksgelände
19
Abb. 6: Gleisanlagen südl. Dannenbaumstraße
19
Abb. 7: Hundeübungsplatz Schattbachstraße
19
Abb. 8: Baustelle Südtangente, Blick nach W
19
Abb. 9: Denkmalgeschütztes Gebäude D2
19
Abb. 10: ehemal. Bahnwärterhäuschen Laer
19
Abb. 11: Hirschzunge an der Dannenbaumstraße
19
Abb. 12: Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008)
37
Kartenverzeichnis
Nr.
Bezeichnung
Maßstab
1
Bestand
1:2.500
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
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1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
Die Adam Opel AG, als traditionsreicher Autohersteller in Deutschland, hat seit den 1960erJahren ihren Standort in Bochum Laer für die Produktion verschiedener Opel-Modelle genutzt.
Seit Dezember 2014 ist das Werk I geschlossen und die Fahrzeugproduktion eingestellt. Für diesen Bereich sollen nun zwei Bebauungspläne aufgestellt werden, um eine neue Nutzung der
Flächen zu ermöglichen. Für die betroffenen Flächen des ehemaligen Opelstandortes ist die
Neuaufstellung zweier Bebauungspläne vorgesehen, der Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I
(Teile 1 und 2) und Nr. 940 „Alte Wittener Straße“. Der vorliegende Umweltbericht behandelt alle
überplanten Flächen im Zuge einer gesamtheitlichen Betrachtung, bezieht sich jedoch in verbindlicher Weise ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1. Aufgrund einer
zeitlich versetzten Planung für den Bebauungsplan Nr. 940 „Alte Wittener Straße“ sind die Aussagen zu diesem Plan in dem vorliegenden Dokument nicht verbindlich und geben ausschließlich
den derzeitigen Planungsstand im Sinne einer gesamträumlichen Betrachtung wieder.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 ist in seiner Abgrenzung in der vorliegenden
Form zum Offenlagebeschluss gegenüber dem Aufstellungsbeschluss reduziert und in zwei Teilbereiche aufgeteilt worden (Abb. 1). Im vorliegenden Verfahren wird der Teil 1 behandelt. Grundsätzlich ist es jedoch vorgesehen alle Flächen des Opel-Werks I planungsrechtlich zu behandeln
und städtebauliche Ziele zu sichern.
Abb. 1:
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Übersicht zum Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
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Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB
durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden
Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die Vorgaben der Anlage 1 gem. §§ 2 (4) und 2a BauGB. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des Bebauungsplans.
Mit Umsetzung des Vorhabens sind Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. v. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbunden, da „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen“ erfolgen. Im Rahmen der Abarbeitung der gesetzlichen Eingriffsregelung (vgl.
§§ 13ff. BNatSchG / §§ 4ff LG NRW) wurde parallel ein Landschaftspflegerischer Begleitplan
(LBP) erstellt, in dem die Bewertung der Ausgangssituation ermittelt wurde. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung in dem vorliegenden Dokument umfasst aufgrund der zeitlich versetzen Planung der Bebauungspläne Nr. 947 Teile 1 und 2 und Nr. 940 nur den hier betrachteten Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1. Ausweisungen von Grünflächen oder von Baumpflanzungen werden
durch entsprechende Festsetzungen gem. § 9 (1) Nr. 15, 20, 24 und 25 BauGB hierbei berücksichtigt.
Darüber hinaus sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, die in den
§§ 44 und 45 BNatSchG gesetzlich verankert sind. Sie werden im Rahmen einer separaten Artenschutzprüfung behandelt (s. a. Artenschutzvorprüfung (Stufe I) und Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag „Reaktivierung der Fläche Opel-Werk I“, FROELICH & SPORBECK, 2015). Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung (hier im Wesentlichen die Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung artenschutzrechtlich relevanter Konflikte) werden in den vorliegenden
Umweltbericht übernommen.
Der vorliegende Umweltbericht umfasst das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 –
„Opel-Werk I“ auf einer verbindlichen Ebene und gibt einen Überblick über die geplanten Auswirkungen der Planung auf dem Plangebiet der Pläne Nr. 947 Teil 2 und Nr. 940 „Alte Wittener
Straße“.
1.2
Rechtsgrundlagen
In einzelnen Fachgesetzen und Fachplänen werden für die Schutzgüter Ziele und allgemeine
Grundsätze dargestellt, welche die Grundlage für eine Bewertung der Umweltauswirkungen bilden. Dabei sind lediglich die Ziele zu berücksichtigen, die für den betrachteten Bebauungsplan
von Bedeutung sind. Die nachfolgende Zusammenstellung enthält die wesentlichen schutzgutbezogenen Ziele.
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
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Tab. 1:
In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des Umweltschutzes
Menschen / Gesundheit /
Bevölkerung
Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB, TA-Lärm, DIN 18005,
GIRL
Tiere / Pflanzen und
biologische Vielfalt
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
gem. § 1 BNatSchG, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB
Boden
Zweck/Grundsätze des Bodenschutzes gem. § 1 BBodSchG, Darstellungen der „Bodenschutzklausel“ gem. § 1a BauGB, Belange gem. § 1
Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB, Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung
(BBodSchV)
Wasser
Grundsätze des § 6 WHG, LWG NW, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i
BauGB
Luft / Klima
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
gem. § 1 BNatSchG, TA-Luft, Belange gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 6
Nr. 7 a-i BauGB
Landschaft
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
gem. § 1 BNatSchG und LG NW, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i
BauGB
Kultur- und sonstige Sachgüter
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
gem. § 1 BNatSchG, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB
1.3
Methodisches Vorgehen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum BPlan Nr. 947 Teil 1 wird ein Umweltbericht
(gem. § 2a i.V.m. Anlage 1 BauGB) erstellt, der ein gesonderter Bestandteil der Begründung zum
Bebauungsplan ist. Er stellt die umweltrelevanten Aspekte der Planung dar und bewertet diese.
Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt die Grundlage für die Erstellung des vorliegenden Umweltberichtes dar. Darin enthalten sind die Vorgaben zu den so genannten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die bei der Aufstellung der
Bauleitpläne zu berücksichtigen sind (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).
Sind gemäß § 18 BNatSchG aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden.
Der Umweltbericht stellt die umweltrelevanten Aspekte der Planung umfassend und systematisch
dar, so dass die Belange des Umweltschutzes in der Abwägung berücksichtigt werden können.
Gegenüber den sozialen und wirtschaftlichen Belangen haben die Belange des Umweltschutzes
keinen grundsätzlichen Vorrang in der Abwägung.
1.4
Beschreibung des Vorhabens
Lage
Die Plangebiete der beiden Bebauungspläne (BPlan) liegen im Bochumer Stadtteil Laer, wobei
der BPlan Nr. 947 Teil 1 mit dem zum Offenlagebeschluss reduzierten Geltungsbereich eine
Größe von ca. 53,2 ha umfasst (s.a. Karte 1, Abb. 1). Die Plangebietsgröße des BPlans Nr. 940
ist derzeit noch unbestimmt. Im Kern geht es darum gut 70 Hektar der ehemaligen Werksflächen
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
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bauleitplanerisch zu behandeln. Der BPlan Nr. 947 Teil 1 wird begrenzt durch den NordhausenRing im Westen, die Dannenbaumstraße im Norden und die Bahnanlagen im Süden. Die östliche
Grenze wird durch den geplanten Grünzug und weiter südlich durch ein Landschaftsbauwerk
gebildet.
Östlich des Teil 1 findet sich ein Bereich, der sich entlang der westlichen Seite der Wittener Straße zieht. Für diesen Teil 2 liegt derzeit nur das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs (SKT
UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015) vor, aus dem sich jedoch städtebauliche Planungsabsichten
entnehmen lassen. Es ist vorgesehen den Teil 2 des BPlans N. 947 in einem gesonderten Verfahren planungsrechtlich zu sichern.
Der BPlan Nr. 940 liegt zwischen der Wittener Straße (B 226) und der Alten Wittener Straße und
reicht im Süden bis zur Disterwegstraße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes liegt jedoch
bei Abschluss des Umweltberichtes noch nicht vor.
Planung
Nach Aufgabe der laufenden Produktion auf dem Werksgelände der Adam Opel AG ist es vorgesehen, durch die Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 947 (Teile 1 und 2) und Nr. 940 die
Flächen neu zu strukturieren und den aktuell geltenden Rechtsvorschriften des Baurechts, des
Immissionsschutzes und des Verkehrsrechts anzupassen.
Grundlage der folgenden Beschreibung ist der Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 sowie die zugehörige Begründung. Folgende für den Umweltbericht wesentliche Aussagen werden getroffen:
Art und Maß der baulichen Nutzung
Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Bochum erfolgt innerhalb
des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 947 Teil 1 die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Im
Süden des Plangebietes wird zudem eine Fläche als Industriegebiet festgesetzt. Weiter wird im
Südwesten des Plangebietes die Festsetzung einer Fläche für Abfall- und Abwasserbeseitigung
zur Anlage eines Regenrückhaltebeckens getroffen. Durch das gesamte Plangebiet ziehen sich
mehrere neu anzulegende Verkehrsflächen, die die einzelnen Gewerbeflächen erschließen und
an das bestehende Straßennetz anschließen. Es werden große Flächen als öffentliche Grünflächen festgesetzt, die die einzelnen Baufelder trennen und somit grüne Korridore schaffen.
Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 für alle Bauflächen
festgesetzt. Für den Bereich der Industriegebietes (Teilfläche 01) wird eine ausnahmsweise
Überschreitung der Versiegelung von 80 % (GRZ 0,8) bis auf eine Versiegelungsrate von 90 %
gem. § 19 (4) BauNVO zugelassen. Dies wird in der städtebaulichen Begründung folgendermaßen erklärt:
die Nutzbarkeit des Baufeldes soll aufgrund fehlender Alternativen im Stadtgebiet von Bochum
intensiviert werden,
planerische Absicht die insgesamte Flächeninanspruchnahme hierdurch zu verringern und
somit die Vorgaben der Bodenschutzklausel gem. § 1a (2) BauGB zu beachten,
Verhinderung von Nutzungskonflikten bei einer Nutzung von Flächen außerhalb des Plangebietes
durch die hohe Nutzungsdichte wird eine effiziente Ausnutzung der öffentlichen Infrastruktur
gewährleistet.
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Eine entsprechende Berücksichtigung der Versiegelungsrate findet bei der Eingriffsbilanzierung
statt. Für die übrigen Baufelder bleibt die Obergrenze der Versiegelung bei 80 %. Die maximale
Baukörperhöhe für die geplanten Gebäude wird bei 18 m über Bezugshöhe NHN festgesetzt. Für
den Bereich des ehemaligen Hauptverwaltungsgebäudes (D1) werden aufgrund des Bestandsschutzes höhere Gebäudehöhen festgesetzt. Für die Landschaftsbauwerke werden jeweils maximale Höhen über NHN für die Oberkanten festgesetzt.
Erschließung
Erschlossen wird das Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 über die bestehende Zufahrt aus dem
Opelring im Westen des Plangebietes. Die für das Industrie- bzw. Gewerbegebiet absehbaren
Verkehre können hierüber abgewickelt werden. Die Leistungsfähigkeit des Opelrings wird über
einen bedarfsgerechten Um-/ Ausbau gewährleistet. Die Verteilung der Verkehre erfolgt innerhalb
des Plangebietes über verschiedene Straßen und Kreisverkehre. Ein weiterer Anschluss an das
bestehende Verkehrsnetz der Stadt Bochum soll über die Wittener Straße erfolgen. Auch hier
bestehen bereits Anschlüsse aus dem ehemaligen Opel-Werk I, die entsprecht angepasst und
umgebaut werden. Weiter ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie 302 von der Wittener Straße
in das Plangebiet hinein über die und im weiteren Verlauf parallel zur Planstraße A vorgesehen.
Erforderliche Flächen werden im Rahmen des Bebauungsplans ausgewiesen. Das eigentliche
Planungs- und Genehmigungsverfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt gemäß PBefG durchgeführt. Innerhalb der Grünzüge ist die Anlage von Fuß- und Radwegen ergänzend zur Führung
innerhalb der Erschließungsstraßen vorgesehen.
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Heizenergie und Wasser ist aufgrund der neuen Bebauung und der gesamten Neugestaltung des Geländes neu anzulegen. Die Entwässerung erfolgt
über ein modifiziertes Mischsystem. Das anfallende Schmutzwasser und die Niederschlagswässer von den Straßen und den Gewerbeflächen sollen gemeinsam als Mischwasser über die bestehende und weiter ausgebaute Kanalisation zur Kläranlage geführt und dort entsorgt werden.
Für die unbelasteten Niederschlagswässer der Dachflächen ist eine getrennte Kanalführung vorgesehen. Innerhalb der geplanten Grünflächen sollen durch ein Regenrückhaltebecken im Süden
des Plangebietes Starkregenereignisse abgefangen werden (DAHLEM, 2015). Weiter werden innerhalb der vorgesehenen Grünflächen zusätzliche Mulden angelegt, die bei Starkregenereignissen das anfallende Niederschlagswasser abfangen und in das Rückhaltebecken südlich des
ehemaligen Hauptverwaltungsgebäudes weiterleiten können. Diese Planung stellt auch die Anforderungen des Überflutungsmanagements sicher. Das Niederschlagswasser kann über das
Rückhaltebecken gedrosselt in den Schattbach als Vorfluter eingeleitet werden. Eine Versickerung der Niederschlagswässer ist aufgrund der Altlastensituation voraussichtlich nicht möglich.
Östlich der Wittener Straße – zwischen der Bahnlinie und der Schattbachstraße im BPlan Nr. 940
ist ein weiteres Regenrückhaltebecken vorgesehen. Vorbehaltlich einer detaillierten Bodenuntersuchung wird derzeit davon ausgegangen, dass hier eine Versickerung grundsätzlich möglich ist.
Die Fläche ist nicht Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die Planung hier
wird zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert. Die Ableitung Richtung Oelbach sollte vorzugsweise über einen offenen Graben entlang der Bahnlinie sowie parallel zur Alte Wittener Straße
erfolgen.
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Grünflächen
Für das gesamte Plangebiet ist es vorgesehen, verschiedene Grünflächen anzulegen. Zum einen
wird eine breite Nord-Süd-Achse durch die Anlage von öffentlichen geplanten Grünflächen am
östlichen Plangebietsrand eingerichtet, die außerhalb des Plangebiets des BPlans Nr. 947 Teil 1
fortgesetzt wird. Es wird weiterhin eine Ost-Westverbindung entlang der Planstraße A als Grünzug eingerichtet. Diese soll eine Mulde für die Regenwasserrückhaltung enthalten. Entlang der
Plangebietsgrenzen im Norden und Westen wird ein breiter Streifen als Grünfläche zur angrenzenden Nutzung geplant. Diese Grünfläche ist ein mit Rasen und Einzelbäumen bepflanztes Umlagerungsbauwerk, welches die anfallenden Altlasten aufnehmen soll. Eine private Grünfläche
wird nördlich der Teilfläche 02 angelegt, die gärtnerisch zu gestalten und zu pflegen ist. Weiter ist
eine Begrünung der Straßen vorgesehen. Der BPlan sieht vor, sämtliche neu anzulegenden
Straßen mit Baumreihen zu ergänzen. Die Baumreihen sind als einseitige Pflanzungen, Alleepflanzung (beidseitige Pflanzung) bis hin zu einer beidseitig doppelreihigen Pflanzung an der
Planstraße G geplant. Es werden insgesamt 3 Landschaftsbauwerke errichtet. Auf den Landschaftsbauwerken ist die Errichtung zusätzlicher Lärmschutzanlagen auf der Oberkante des
Bauwerkes zulässig, da hier in Teilbereichen auch eine größere Höhe für entsprechende Anlagen
zulässig ist. Basis für die Grünflächenplanung sowie die Ausgestaltung der Landschaftsbauwerke
ist ein Freiflächenkonzept der WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2015). Der Bebauungsplan sieht
flächige Bepflanzungen innerhalb der Bauflächen direkt entlang der Planstraßen vor. Von diesen
Bepflanzungen sind nur Grundstückszufahrten bis zu einer Breite von 12,0 m Breite ausgenommen.
Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 940 und für die Flächen entlang der Wittener Straße ist
das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs (SKT UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015). Hier
wurden jedoch noch keine Festsetzungen o. ä. im Detail definiert, so dass es sich hierbei um
einen Entwurf oder eine Zielplanung handelt, die noch keine Verbindlichkeit aufweist. Es ist eine
Bestandssicherung der sich im nördlichen Teilbereich, zwischen der Alten Wittener Straße und
der Wittener Straße, befindlichen Nutzungen (u. a. Tankstelle, Fast-Food-Restaurant) vorgesehen. Die südlich davon liegenden Flächen sollen bis zu den Bahngleisen, ebenso wie die Flächen
entlang der der Wittener Straße, als Technologiecampus entwickelt werden. Dies wird voraussichtlich über Festsetzung eines Gewerbegebietes erfolgen. Südlich der Bahngleise zeigt die
Planung derzeit Grünflächen und die Anlage eines Regenrückhaltebeckens. Dieses soll den Oelbach als Vorfluter nutzen. Die konkrete Nutzung der geplanten Grünflächen ist allerdings noch
nicht beschlossen. Für diesen Bereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss eine freiraumorientierte
Nutzung angedacht. Die Ausweisung von Grünflächen an dieser Stelle wirkt sich positiv auf den
Regionalen Grünzug E aus, da diese dem Grünzug zugeschlagen werden können. Konkrete
Festsetzungen liegen jedoch bei Abschluss des Umweltberichtes nicht vor, so dass an dieser
Stelle keine verbindlichen Aussagen zu dieser Planung gemacht werden können.
1.5
Planerische Grundlagen
Regionalplan / regionaler Flächennutzungsplan
Für die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
besteht ein regionaler Flächennutzungsplan (RFNP), der ebenfalls die Funktion als Regionalplan
übernimmt. Der RFNP beinhaltet somit sowohl Darstellungen gemäß § 5 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) in seiner Eigenschaft als Flächennutzungsplan als auch Darstellungen gemäß der An-
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Umweltbericht
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lage zu § 3 Abs. 1 der Planverordnung (Ziele/ Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung) in seiner Eigenschaft als Regionalplan.
Im zeichnerischen Teil des RFNP ist das Kernareal des Opel-Werks I, einschließlich der Flächen
zwischen der Bahngleise und der projektierten Querspange der BAB 448 gemäß § 5 Abs. 2
BauGB als gewerblichen Baufläche dargestellt (Abb. 2). Gemäß Anlage zu § 3 Abs. 1 der Planverordnung sind die Flächen als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegt. Die Flächen entlang der Dannenbaumstraße sind gemäß § 5 Abs. 2 BauGB als Gewerbliche Baufläche und gemäß § 3 Abs. 1 der Planverordnung als Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB) dargestellt.
Begrenzt wird der Untersuchungsraum durch die Darstellung verschiedener Verkehrswege („Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge“, “Flächen für überörtlichen Verkehr“, „Flächen für
Bahnanlagen“). Für das weitere Umfeld werden Darstellungen in Form von „Gemischten Bauflächen“ und „Wohnbauflächen“ im Nordosten und Westen sowie „Grünflächen“ und „Flächen für die
Landwirtschaft“ getroffen. Die Grünflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen sind zusätzlich
als „Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ ausgewiesen. Die südöstlichen Flächen des BPlans Nr. 940 werden zudem vom Regionalen Grünzug E
umrahmt.
Abb. 2:
Ausschnitt Regionaler Flächennutzungsplan Ruhr
Bebauungspläne
Für die Plangebiete der neu aufzustellenden Bebauungspläne Nr. 947 „Opel-Werk I“ (Teile 1 und
2) und Nr. 940 „Alte Wittener Straße“ bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne (Abb. 3.).
Somit sind keine Planungsvorgaben für diese Bauleitplanverfahren und die dort getroffenen Festsetzungen gegeben.
In den Randbereichen liegen jedoch 5 rechtskräftige Bebauungspläne vor, die an die Plangebietsgrenzen heranreichen. Hierbei handelt es sich um die Bebauungspläne:
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Nr. 147 „für die Linienführung der Markstraße zwischen der Universitätsstraße und der Bundesbahnstrecke Bochum-Dahlhausen / Bochum Langendreer – teilweise Verlegung nach Süden“
Nr. 162 „über die Eingrünung der Ferndampfleitung (Fernwärme) zwischen dem Kraftwerk
Prinz-Regent und dem Opel-Werk I Dannenbaum“ (liegt südlich der Markstraße)
Nr. 179 „Neues Zentrum Laer, für ein Gebiet nördlich und südlich der Wittener Straße (von
Haus Nr. 389 bis Haus Nr. 448), südlich der Wittener Straße (von Haus Nr. 448 bis Haus Nr.
462) sowie nördlich und südlich des Werner Hellweges (von Wittener Straße bis Haus Nr. 44)“
Nr. 296 „für Teile der gepl. Universitätsstraße (Verb.-Str. DIXa) und der gepl. Schnellstraße
nach Langendreer (Verb.-Str. OW IVf) und für einen Teil des Oelbachtales (Verb.-Grünfl. Nr.
20,26,27) in Bochum“
Nr. 744b „Wittener Straße – Dannenbaumstraße“
Quelle: Geoportal, Stad Bochum, 2015
Abb. 3:
rechtskräftige angrenzende Bebauungspläne
Die angrenzenden Bebauungspläne werden von der vorliegenden Planung nicht berührt, so dass
hier keine Veränderungen und somit auch keine Beeinträchtigungen vorbereitet werden.
Landschaftsplan
Die Stadt Bochum hat zwei Landschaftspläne für ihr Stadtgebiet. Die vorliegende Planung betrifft
den Landschaftsplan Bochum Mitte / Ost, der seit 1998 rechtsverbindlich ist. Die Gesamtplanung
liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans.
Die Festsetzungskarte setzt für den angrenzenden Bereich südlich der Bahnlinie sowohl ein
Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-069 Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost),
als auch ein temporäres Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-070 Großes Holz, Laerheide, Haus
Laer in Bochum-Ost) fest. Dieses ist von der Planung jedoch nicht betroffen.
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Der als Landschaftsschutzgebiet festgesetzte Bereich wird von der Querspange zwischen dem
Bochumer Ring und der A 44 überlagert, so dass hier im Zuge des Planverfahrens zur Querspange bereits an dieser Stelle die Schutzgebietskategorisierungen aufgehoben wurden.
Strategische Umweltplanung
Der Rat der Stadt Bochum hat am 23.09.2010 die Strategische Umweltplanung (StrUP) als fachübergreifenden und selbstbindenden Rahmenplan zur langfristigen Verbesserung der städtischen
Umweltqualität beschlossen. Die StrUP berücksichtigt umweltrelevante Zielvorgaben des RFNP
und formuliert als übergeordneten Handlungsbedarf den sparsamen Umgang mit natürlichen
Ressourcen, die nachhaltige Sicherung von Umweltfunktionen und die Minimierung von Umweltgefährdungen.
Die StrUP für die Stadt Bochum hat eine stadtökologische Aufwertung zum Ziel und formuliert vor
diesem Hintergrund einen Rahmen für die städtebauliche Entwicklung. Dabei wird das Stadtgebiet gemäß einem räumlichen Zielkonzept differenziert und mit einem System aus Umweltqualitätszielen verknüpft, die für die jeweiligen Schutzgüter in Umweltzielkatalogen zusammengefasst
sind. Das räumliche Zielkonzept weist einzelne Stadträume, Stadtpulse (Leitbahnen für hohe
Umweltqualität) und Stadtpunkte (Umweltbausteine im Siedlungsraum) aus, denen jeweils verschiedene Umweltqualitätsziele zugeordnet sind. Diese Umweltqualitätsziele sollen bei der städtebaulichen Entwicklung als Abwägungsbelange berücksichtigt werden. Die analytische Grundlage des Umweltzielsystems stellt der „Umweltatlas Bochum“ dar, der ebenfalls Bestandteil der
StrUP ist.
2
Bestandserfassung
2.1
Naturräumliche Rahmenbedingungen
Naturräumliche Einordnung
Das gesamte Plangebiet beider BPläne lässt sich in zwei Bereiche einteilen. Der größere westliche Teilbereich gehört zum Naturraum „Westenhellweg, Großlandschaft: Westfälische Bucht“
(545) (BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESKUNDE 1963). Der kleinere
östliche Teilbereich ist Teil des Naturraums „Bergisch-Sauerländisches Unterland, Großlandschaft: Bergisches Land“ (337-E1) (BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESKUNDE 1963). Die Grenze der beiden Naturräume verläuft von Nordosten kommend diagonal
durch das östliche Gesamtplangebiet und knickt im südlichen Bereich nach Süden ab.
2.2
Grünordnerisches Konzept
Für das gesamte Gebiet des ehemaligen Opel-Werks wird derzeit ein gesamtheitliches Freiflächenkonzept erstellt (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015), das eine Neugestaltung des gesamten Landschaftsbild im Plangebiet vorsieht. Dieses Konzept umfasst neben den Flächen des
BPlans Nr. 947 Teil 1 auch die Bereiche, die vom städtebaulichen Wettbewerb abgebildet werden
(BPlan Nr. 947 Teil 2) und die Fläche des BPlans Nr. 940. Für das Plangebiet des vorliegenden
BPlans ist es möglich, konkrete Aussagen zu den von ihm getroffenen Festsetzungen zu machen. Für die übrigen Bereiche entlang der Wittener Straße und die Flächen des BPlans Nr. 940
soll das Konzept ebenfalls gelten, jedoch sind für diese Flächen noch keine konkreten Festsetzungen getroffen worden, so dass Änderungen oder Konkretisierungen hier noch möglich sind.
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Gemäß den Festsetzungen des BPlans Nr. 947 Teil 1 ist vorgesehen, großflächig öffentliche
Grünflächen auszuweisen. Die insgesamt 12 Gewerbe- und Industrieflächen werden durch die
Erschließungsstraßen (Planstraßen A-C und G-H) grundsätzlich strukturiert und aufgeteilt.
Entlang der Planstraßen sind Baumpflanzungen vorgesehen, die über textliche Festsetzungen im
Bebauungsplan gesichert werden. Die Baumpflanzungen sind einseitig und beidseitig in Form
von regelmäßigen Allee-Pflanzungen geplant. Entlang der Planstraße G soll eine vierreihige Alleepflanzung realisiert werden, die direkt auf das ehemalige Hauptverwaltungsgebäude des OpelWerks I zuläuft. Insgesamt sind im Straßenraum mindestens 181 Bäume zu pflanzen. Zusätzlich
sind auf den privaten Flächen Bäume zu pflanzen, etwa innerhalb von privaten Stellplatzanlagen
(pro 8 Stellplätze ein Baum). Der Bebauungsplan setzt auch die anzupflanzende Art der Bäume
fest. Zudem ist die Anlage mehrerer Fuß- und Radwege innerhalb des Gesamtplangebietes vorgesehen, die ebenfalls von Bäumen begleitet werden sollen. Dies dient auch der Erholungsnutzung.
Die besonders breit angelegte öffentliche Grünfläche, die sich von Norden nach Süden, parallel
zur Wittener Straße zieht, reicht bis über das Plangebiet (BPlan Nr. 947 – Teil 1) hinaus, bis hin
zur Bahnlinie im Süden. Hier soll ein Park als repräsentativer Grünstreifen in terrassenförmiger
Abstufung entstehen, der sich nach Süden hin über vier Ebenen abstuft, um das abfallende Gelände aufzufangen. Die Ebenen sollen als großzügige Rasenflächen gestaltet werden und durch
einige großkronige Parkbäume ergänzt werden. Zwischen den Ebenen sind insgesamt drei Plätze vorgesehen, die verschiedenartig gestaltet werden. Alle drei Platzsituationen sollen durch Bepflanzungen und weitere gestalterische Maßnahmen, wie z. B. Sitzmöglichkeiten o.ä. eine hohe
Aufenthaltsqualität bieten (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015). Ein weiterer Grünzug wird von
Osten nach Westen entlang der Planstraße A verlaufen. Dieser Grünstreifen soll begleitend zur
Straße und der Straßenbahnlinie ebenfalls mit Baumpflanzungen ergänzt werden. Zudem ist hier
eine zusätzliche Funktion in Form einer Mulde für die Regenwasserrückhaltung bei Starkregenereignissen innerhalb des Grünstreifens vorgesehen. Es werden auch in weiteren Grünflächen
entsprechende Mulden für die Regenwasserrückhaltung geplant.
Ein weiterer Grünzug wird im zentralen bis westlichen Teilbereich des Bebauungsplans festgesetzt. Die Gestaltungsplanung (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) sieht hier eine Bepflanzung in vornehmlich geometrischen Strukturen sowie kleinere Parkbäume vor. Das Regenrückhaltebecken im Süden des Plangebietes (BPlan Nr. 947 Teil 1) wird mit den Muldensystemen der
geplanten Grünflächen verbunden. Die konkrete Ausgestaltung des Regenrückhaltebeckens wird
auf der nachfolgenden Genehmigungsebene konkretisiert. Eine Einfriedung des Beckens wird
aufgrund der Tiefe voraussichtlich erforderlich sein. An dem Regenrückhaltebecken ist eine weitere Platzsituation vorgesehen, die auch das als denkmalwürdig eingestufte Gebäude D2 (ehemalige Acetylenaufbereitung) mit einbezieht, welches für eine Nachfolgenutzung erhalten bleiben
soll (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015).
Entlang der Erschließungsstraßen sind innerhalb der privaten Baufelder Festsetzungen als Fläche zur Bepflanzung von Baumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen getroffen worden,
die vollflächig gärtnerisch anzulegen sind. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (einschließlich Grundstückseinfriedungen), Garagen und Stellplätze sind hier unzulässig. Hiervon
ausgenommen sind Grundstückszu- und ausfahrten, maximal jedoch auf einer Länge von 12 m je
Baugrundstück. Auf Stellplatzanlagen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ist je 8 Stellplätze ein Baum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall gleichwertig zu ersetzen.
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Nördlich der Teilfläche 02 wird eine private Grünfläche festgesetzt, die gärtnerisch zu gestalten
und zu pflegen ist. Nebenanlagen sind hier unzulässig.
Im Bereich des BPlans 940 ist zwischen der Bahnlinie und der Schattbachstraße ein weiteres
Regenrückhaltebecken vorgesehen. Diese kann, vorbehaltlich der noch ausstehenden Bodenuntersuchungen, voraussichtlich als naturnahes Becken angelegt werden und die anfallenden Niederschläge versickern.
Für Einfriedungen und Lärmschutzanlagen oder andere blickdichte Wände mit einer Höhe über 2
m sowie einer Länge von mehr als 30 % bezogen auf das jeweilige Kantenmaß des Baugrundstücks wird festgesetzt, dass diese durch geeignete Maßnahmen, etwa Berankungen, zu begrünen sind. Ist eine Begrünung nicht möglich, so sind die Einfriedungen bzw. Lärmschutzanlagen
mindestens alle 25 m zu gliedern.
Entlang der westlichen Plangebietsgrenzen des BPlans Nr. 947 Teil 1 ist die Errichtung zweier
Landschaftsbauwerke in Form von Wällen / Aufschüttungen vorgesehen, die in Gänze mit Rasen
eingegrünt werden. Ein drittes Landschaftsbauwerk ist östlich der großen Teilfläche 01 vorgesehen. Dieses Landschaftsbauwerk dient auch der Abtrennung der großen östlich angrenzenden
Grünfläche und der gewerblich-/industriellen Nutzung im Westen. Dieses Landschaftsbauwerk
verhindert Sichtbeziehungen aus den vorgesehenen Grünflächen heraus auf die dahinter liegenden Industrieflächen. Sollten aus Emissionsgründen weitere Lärmschutzanlagen auf den Landschaftsbauwerken erforderlich sein, so sind diese in einem gewissen Umfang planungsrechtlich
zulässig. Dies wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens festgestellt und umgesetzt werden.
Grundsätzlich sind die Landschaftsbauwerke geplant, um die großen Mengen an Abbruchmaterial und Altlasten aufzunehmen. Die Begrünung dieser Bauwerke wird als Gestaltungsmaßnahme
zur Einbindung in das grünordnerische Konzept vorgenommen.
Sollte sich im Genehmigungsverfahren die Erforderlichkeit der Anlage von Lärmschutzwänden
ergeben, so sind diese nach Möglichkeit zu begrünen und in das Grünkonzept einzubinden. So
können die negativen Auswirkungen, die von den Lärmschutzwänden auf das Landschaftsbild
entstehen reduziert werden.
2.3
Eingriffsregelung
Ein Eingriff liegt nach § 18 Abs. 1 BNatSchG vor, wenn der Bebauungsplan eine Veränderung
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen gegeben ist, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Plan gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 LG NRW gegeben, wodurch die
Eingriffsregelung im Weiteren zu beachten ist (s. Pkt. 4.1).
Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurden die Biotoptypen gemäß dem Biotopwertverfahren nach dem Landes-Biotoptypenschlüssel des LANUV (Fassung vom April 2014) aufgenommen und anschließend in die Codierung der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Ausgleich von
Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND
SPORT – MSWKS UND MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – MUNLV DES LANDES NRW 2001) übersetzt.
Für die Bewertung des Ausgangszustands wird der aktuell vorgefundene Bestand zugrunde gelegt (Landschaftspflegerischer Begleitplan „Reaktivierung Opel-Werk I“ FROELICH & SPORBECK,
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
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2015). Für den Planungszustand werden die vom BPlan Nr. 947 Teil 1 getroffenen Festsetzungen für die Bewertung genutzt. Sofern bei der Gegenüberstellung dieser Bilanzierungen eine
negative Differenz entsteht, wird ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG vorbereitet, der gem. § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszugleichen ist.
2.4
Schutzgebiete
Schutzgebiete nach Natura 2000
Innerhalb des Gesamtplangebietes sind keine Natura 2000-Gebiete von der Planung betroffen.
Das nächstgelegene FFH-Gebiet (Felsen am Harkortsee (DE 4510-301)) liegt mit einer Entfernung von ca. 11,5 km südöstlich der Planung. Weitere Natura 2000-Gebiete liegen in einer Entfernung von ca. 13,5 km (Heisinger Ruhrauen (DE 4508-301)) im Westen und ca. 30 km (Hellwegbörde (DE 4415-401)) im Osten. Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete können aufgrund der hohen Entfernung an dieser Stelle bereits ausgeschlossen werden.
Schutzgebiete nach BNatSchG
Weitere Schutzgebietsausweisungen liegen für die von den Bebauungsplänen Nr. 947 (Teile 1
und 2) und Nr. 940 abgedeckten Bereiche nicht vor. Einzig die bereits beschriebenen Landschaftsschutzgebiete südlich der Bahnlinie (LSG 4509-070 Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in
Bochum-Ost und LSG 4509-069 Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost) grenzen im
Süden an das Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1. Östlich an das Plangebiet des BPlans
Nr. 940 grenzt das Landschaftsschutzgebiet Osterholt in Bochum-Ost (LSG 4509-067) an. Die
Flächen sind jedoch nicht direkt durch Festsetzungen aus den Bebauungsplänen betroffen.
Demnach werden mit der Planung keine Beeinträchtigungen, die über das bisher zulässige Maß
hinausgehen, vorbereitet.
2.5
Erfassung der Nutzungs- und Biotopstruktur
Grundlage für die Bestandserfassung und -beschreibung ist die Biotoptypenkartierung, die im
Februar 2015 durchgeführt worden ist.
Das von der Gesamtplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bochumer Stadtteil Laer, etwa
zwischen Nordhausen-Ring und der Alten Wittener Straße. Es umfasst vor allem das ehemalige
Werksgelände Opel I sowie benachbarte Siedlungsflächen. Das Werksgelände wird durch versiegelte Flächen (Werkshallen, Parkplätze, Stellflächen für Neufahrzeuge) geprägt. Am Südrand
verläuft die ehemalige Werksbahn (in Betrieb bis 2014). Angrenzend erstrecken sich fragmentarische Reste einer bäuerlichen Kulturlandschaft. Aktuell ist hier die Querspange im Bau. Die Lärmschutzwand der Querspange verläuft parallel zum Südrand des Plangebietes (BPlan Nr. 947 Teil
1) in einem Abstand von ca. 50-60 m. Teile der Gehölze auf der Böschung zwischen Werksbahn
und Trasse der Querspange sind bereits gerodet worden (Abb. 4). Nördlich des Plangebietes
(BPlan Nr. 947 Teil 1) befindet sich eine kleine Parkanlage bzw. ein ehemaliger Friedhof (Park
Laer) mit einigen wenigen Grabstellen. Der Park Laer wird durch Platanen und Rosskastanien
hohen Alters geprägt. Der westlich angrenzende Nordhausen-Ring verläuft in einem Einschnitt.
Die Böschung ist gehölzbestanden. Die Baumschicht besteht aus Weiden, Ahorn, Linde und
Hainbuche geringen, tlw. auch mittleren Alters. Auf dem Werksgelände befinden sich nur relativ
wenige Gehölzreihen und Einzelbäume. Verbreitet sind Schwarzkiefer, Erle, Birke und Kirsche.
Im Schotterkörper der Gleisanlagen auf dem Werksgelände wurden Fingersteinbrech (Saxifraga
tridactylites) und Kleines Liebesgras (Eragrostis minor) gefunden. Beide Arten sind typisch für
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annuelle Ruderalfluren und an Bahnanlagen im Ruhrgebiet häufig. Im äußersten Südosten des
Untersuchungsraumes befindet sich nördlich der Höfestraße und westlich des Hundeübungsplatzes an der Schattbachstraße ein kleiner Geländeeinschnitt, der Baumweiden hohen Alters aufweist. In der Dannenbaumstraße 34, außerhalb des Plangebietes, wurde an der Hauswand eines
abbruchreifen und einsturzgefährdeten Hauses (Nr. 34) die Hirschzunge (Asplenium scolopendrium) gefunden (geschützt nach Bundesartenschutzverordnung), Abb. 11.
Das Plangebiet (BPlan Nr. 940) zwischen Wittener Straße und Alter Wittener Straße weist verschiedene Nutzungen auf (Bürogebäude, Gastronomie, Tankstelle, Bestattungsunternehmen,
Kindergarten). An der Dannenbaumstraße und der Wittener Straße befinden sich straßenbegleitend Platanen, aber auch Ahorn und Linde sind in den straßenbegleitenden Gehölzstreifen regelmäßig vorhanden.
Die Bewertungsmethodik reicht von minimal 0 bis maximal 10 Punkten. Der Untersuchungsraum
ist vor allem durch versiegelte Flächen mit einem sehr geringen Wert (< 3 Biotopwertpunkte) geprägt. Die gehölzbestandenen Böschungen entlang von Straßen sowie die Brachflächen im Süden weisen einen mittleren Wert auf (4-5 Biotopwertpunkte). In der nachstehenden Tabelle werden die erfassten Biotoptypen entsprechend der Darstellungen im Bestandsplan aufgelistet. Sie
sind im beiliegenden Bestandsplan zeichnerisch dargestellt.
Tab. 2:
Bewertung der Biotoptypen (Ausgangszustand)
Code
LANUV
Biotoptyp LANUV
AT1
Kahlschlagfläche
Code
VV
Biotoptyp
VV
Korrekturfaktor
Grundwert
Gesamtwert
5.1
Brachen < 5 Jahre
4
4
BA3,lrg100,ta2 Siedlungsgehölz, LRtypischer Gehölzanteil
> 70%, geringes Baumholz
8.1
Hecken, Gebüsche,
Feldgehölze
7
7
BA3,lrg100,ta3 Siedlungsgehölz, LRtypischer Gehölzanteil
> 70%, Stangenholz
8.1
Hecken, Gebüsche,
Feldgehölze
7
5,6
BA4,lrg100,ta2 Verkehrsgehölz, LRtypischer Gehölzanteil
> 70%, geringes Baumholz
8.1
Hecken, Gebüsche,
Feldgehölze
7
7
BB11
Gebüsch und Strauchgruppen mit heimischen
Gehölzarten
8.1
Hecken, Gebüsche,
Feldgehölze
7
7
BB12
Gebüsch und Strauchgruppen mit nicht heimischen
Gehölzarten
8.1
Hecken, Gebüsche,
Feldgehölze
7
7
BD3,lrg0,ta2
Gehölzstreifen, geringes
Baumholz, LR-typische
Gehölzanteil < 50%, geringes Baumholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BD3,lrg100,ta
Gehölzstreifen, LR-typische
Gehölzanteil > 70%, Altholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BD3,lrg100,ta2 Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil
> 70%, geringes Baumholz
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Umweltbericht
0,8
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Code
LANUV
Biotoptyp LANUV
Code
VV
Biotoptyp
VV
Korrekturfaktor
Grundwert
Gesamtwert
BD3,lrg100,ta3 Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil
> 70%, Stangenholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BD3,lrg50,ta1
Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil
> 50%, mittleres Baumholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BD3,lrg50,ta1- Gehölzstreifen, LR2
typischer Gehölzanteil
> 50%, geringes - mittleres
Baumholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BD3,lrg50,ta2
Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil
> 50%, geringes Baumholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BF1,lrg0,ta1
Baumreihe, LR-typischer
Gehölzanteil < 50%, mittleres Baumholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BF1,lrg0,ta2
Baumreihe, LR-typischer
Gehölzanteil < 50%, geringes Baumholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BF1,lrg100,ta1 Baumreihe, LR-typischer
Gehölzanteil > 70%, mittleres Baumholz
2.2
Straßenbegleitgrün,
Straßenböschungen
3
3
BF1,lrg100,ta2 Baumreihe, LR-typischer
Gehölzanteil > 70%, geringes Baumholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
BF1,lrg50,ta
Baumreihe, LR-typischer
Gehölzanteil > 50%, Altholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
10
BF1,lrg50,ta1
Baumreihe, LR-typischer
Gehölzanteil > 50%, mittleres Baumholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
BF1,lrg50,ta2
Baumreihe, LR-typischer
Gehölzanteil > 50%, geringes Baumholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
BF2,lrg0,ta1
Baumgruppe, LR-typischer
Gehölzanteil < 50%, mittleres Baumholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
BF2,lrg100,ta2 Baumgruppe, LR-typischer
Gehölzanteil > 70%, geringes Baumholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
BF2, lrg50,ta2
Baumgruppe, LR-typischer
Gehölzanteil > 50%, geringes Baumholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
BF2/HW0
Baumgruppe / Siedlungs-,
Industrie- und Verkehrsbrache
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
1,3
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Code
LANUV
Biotoptyp LANUV
Code
VV
Biotoptyp
VV
Korrekturfaktor
Grundwert
Gesamtwert
BF3,lrg0,ta
Einzelbaum, LR-typischer
Gehölzanteil < 50%, Altholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
1,3
8
10
BF3,lrg0,ta1
Einzelbaum, LR-typischer
Gehölzanteil < 50%, mittleres Baumholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
8
8
BF3,lrg100,ta
Einzelbaum, LR-typischer
Gehölzanteil > 70%, Altholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
1,3
8
10
BF3,lrg100,ta3 Einzelbaum, LR-typischer
Gehölzanteil > 70%, Stangenholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
0,8
8
6,4
BH0,lrg100,ta
Allee, LR-typischer Gehölzanteil > 70%, Altholz
8.2
Baumgruppen, Alleen,
Baumreihen, Einzelbäume
1,3
8
10
EE0 a
Fettgrünlandbrache
5.1
Brachen < 5 Jahre
4
4
HB0
Junge Ackerbrache
5.1
Brachen < 5 Jahre
4
4
HC
Rain, Straßenrand
2.3
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
3
3
HC4
Verkehrsrasenfläche
2.3
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
3
3
HD3
Bahnlinie
1.3
Schotter-, Kies, Sandflächen, wassergebundene Decken,
Rohböden, Gleisbereiche in Betrieb
1
1
HD9
Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände
1.3
Schotter-, Kies, Sandflächen, wassergebundene Decken,
Rohböden, Gleisbereiche in Betrieb
1
1
HJ0
Garten, Baumschule
4.1
Zier- und Nutzgarten,
strukturarm
2
2
HM1,lrg0,ta
Strukturreicher Stadtpark,
mit altem Baumbestand,
LR-typische Gehölzanteil <
50%, Altholz
8.1
Hecken, Gebüsche,
Feldgehölze
7
9,1
HM4
Trittrasen, Rasenplatz,
Parkrasen
4.3
Grünflächen in
Industrie- und Gewerbegebieten
2
2
HN
Gebäude, Mauerwerk
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
HT5
Lagerplatz
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
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Umweltbericht
1,3
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Code
LANUV
Biotoptyp LANUV
Code
VV
Biotoptyp
VV
Korrekturfaktor
Grundwert
Gesamtwert
HV3, me2
Parkplatz, Asphalt- und
Betonflächen
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
HW0
Siedlungs-, Industrie- und
Verkehrsbrache
5.1
Brachen < 5 Jahre
4
4
KB1
Ruderalsaum bzw. linienf.
Hochstaudenflur
4.3
Grünfläche in Industrie- und Gewerbegebieten
2
2
SB
Wohnbauflächen
0,5
0,5
SC0
Gewerbe- und Industrieflächen
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
SD
Öffentliche Gebäude
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
SE0
sonstige Ver- und Entsorgungsanlage
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
SG1
Hundedressurplatz
4.4
Intensivrasen (z.B.
Sportanlagen)
2
2
SP3
Spielplatz
4.4
Intensivrasen (z.B.
Sportanlagen)
2
2
VA2a
Bundesstraße
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
VA3
Gemeindestraße
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
VA7
Wohn-, Erschließungsstraße
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
VB0a
Werksstraße
1.1
Gebäude, Asphalt,
Beton, engfugiges
Pflaster, Mauern
0
0
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
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Abb. 4:
Gerodete Gehölze - Querspange
Abb. 5:
Gleisanlagen auf dem Werksgelände
Abb. 6:
Gleisanlagen südl. Dannenbaumstraße
Abb. 7:
Hundeübungsplatz Schattbachstraße
Abb. 8:
Baustelle Südtangente, Blick nach W
Abb. 9:
Denkmalgeschütztes Gebäude D2
Abb. 10: ehemal. Bahnwärterhäuschen Laer
Abb. 11: Hirschzunge an der Dannenbaumstraße
Quelle: alle Bilder Froelich & Sporbeck, 2015
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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3
Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbelange
Nachfolgend werden die Belange des Umweltschutzes bezüglich möglicher Umweltauswirkungen
bei Durchführung wie auch bei Nicht-Durchführung der Planung beurteilt. Hierbei können die
Auswirkungen der Planung durch den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 und seinen
Festsetzungen konkret und verbindlich behandelt werden. Die weiteren Flächen des Gesamtplangebietes (BPlan Nr. 947 Teil 2 und das Plangebiet des BPlans Nr. 940) können aufgrund des
zeitlich nachgeschalteten Verfahrensablaufs und der noch nicht abgeschlossenen Planung nur
oberflächlich und nicht verbindlich betrachtet werden.
3.1
Schutzgut Mensch
Das folgende Kapitel untersucht die schädlichen Umwelteinflüsse, die sich direkt auf die Lebensqualität auswirken. Unterteilt werden diese unter anderem in die Bereiche Lärm, Geruchsbelastungen, Lichtimmissionen, Erschütterungen und Verkehr sowie auf die Wohnqualität und Freiraumqualität.
Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:
Anthropogene Lärmbelastungen führen zu keiner Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung,
Anthropogene Luftbelastungen führen zu keiner Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung.
Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden.
Das Plangebiet (BPlan Nr. 947 Teil 1) ist geprägt von der ehemaligen Nutzung als Industrie- und
Gewerbestandort der Adam Opel AG. Um das Plangebiet herum finden sich Wohnnutzungen.
Nach Süden schließen sich derzeit hinter der Bahnlinie eine lockere Bebauung sowie landwirtschaftliche Nutzflächen an. Jenseits dieser Siedlungsbereiche befinden sich entlang der Höfestraße die umfangreichen Siedlungsbereiche Steinkuhl und Querenburg. Aufgrund der abfallenden
Topographie sind aus diesen Siedlungsbereichen Sichtbezüge auf das Opelwerk gegeben.
Für die menschliche Gesundheit bestehen aufgrund der großflächigen Versiegelungen kaum
Gefährdungspotenziale über den Wirkungspfad Boden Mensch durch die Altlastensituation.
Der Untergrund ist zwar stark durch die ehemalige Nutzung als Zeche vorbelastet (s. Pkt. 3.2),
jedoch findet derzeit aufgrund der Versiegelung kein nennenswerter Austausch statt. Weiter sind
auch Vorbelastungen bezüglich Feinstäube durch die ehemalige Nutzung des Opel-Werks gegeben.
Mit der Planung werden die Grundvoraussetzungen für die Wiederansiedlung von Arbeitsplätzen
entwickelt, was eine allgemeine positive Entwicklung des Schutzgutes darstellt. Hierdurch kann
der Verlust an Arbeitsraum durch die Aufgabe des bestehenden Betriebs zumindest teilweise
aufgefangen werden. Die soziale Infrastruktur der Umgebung bleibt durch das Vorhaben unberührt.
Lärmimmissionen - Verkehrslärm/ Umgebungslärm
Die Karten zum Umgebungslärm der Stadt Bochum zeigen für den Bereich der Werkshallen niedrige Werte von LDEN < 50 dB(A). (Dies ist jedoch damit zu begründen, dass nur der VerkehrsSeite 20/54
Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
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lärm in die Karte eingeflossen ist. Der Gewerbelärm wird in einer eigenen Karte zum Umgebungslärm dargestellt). Das Plangebiet wird von drei Hauptverkehrswegen umringt, so dass in
den Randbereichen entlang der Verkehrswege z. T. Werte von über 75 dB(A) erreicht und überschritten werden.
Durch die Entwicklungen im gesamtstädtischen Verkehrsnetz wie dem Ausbau der Querspange
sowie dem dreistreifigen Ausbau der A 43, ergeben sich teils gravierende Verkehrsveränderungen in Form von Entlastungen der Wittener Straße und des Nordhausenrings zu Lasten der
Querspange. Damit verbunden ist eine Zunahme des Verkehrs am Opelring, da dieser nun zum
Autobahnzubringer wird.
Hinzu kommen die prognostizierten Zusatzverkehre aus dem Plangebiet einschließlich eines
hohen Schwerlastanteils. Durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes ist insgesamt mit einer
Erhöhung der Verkehrsmengen im Plangebiet zu rechnen. Durch die neue Durchgangsstraße im
Plangebiet und die neue A 448 wird es jedoch innerhalb und im Umfeld des Plangebietes zu Verkehrsverlagerungen kommen. Diese Verkehrsverlagerungen führen dazu, dass die durch die
Entwicklung der Opelfläche entstehende Verkehrsmengenerhöhung im neuen Straßennetz überkompensiert wird.
Die Zunahmen auf den städtischen Straßen (Auf der Heide, Markstraße, Alte Wittener Straße)
durch die Nachnutzungsszenarien der ehem. Werksfläche fallen gering aus. Dies resultiert vor
allem aus der Anbindung des ehemaligen Opelareals an das städtische Hauptverkehrsnetz. Aufgrund dieser Anbindung haben die Verkehrsuntersuchungen gezeigt, dass die sich im Plangebiet
ergebenden Zusatzverkehre überwiegend über das leistungsfähige Hauptverkehrsstraßennetz
abgewickelt werden können. Innerhalb der umliegenden Wohngebiete sind nur geringfügige Veränderungen der Verkehrs- und damit auch Lärmbelastung zu erwarten.
Bei einer Umgestaltung des Opelrings ist neben der Leistungsfähigkeit ein besonderer Fokus auf
den Lärmschutz für die umliegenden Wohnbereiche zu legen. Dort, wo die Berechnung an den
schutzbedürftigen Nutzungen eine weitere Erhöhung der Beurteilungspegel ergibt und diese die
Lärmsanierungswerte von 70 / 60 dB(A) erreichen oder weiter erhöhen ist ein Lärmschutzkonzept
zur Bewältigung der Lärmproblematik im Rahmen der Umsetzung zu erarbeiten.
Eine Berechnung des prognostizierten Verkehrslärms für die Straßenneubaumaßnahmen (Planstraßen A – H) hat ergeben, dass am Tag und in der Nacht an den Immissionsorten innerhalb
und außerhalb des Bebauungsplanes die maßgebenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
generell eingehalten werden. Dies gilt auch für die geplante Straßenbahn.
Die sich im Plangebiet ergebenden Zusatzverkehre können überwiegend über das leistungsfähige Hauptverkehrsstraßennetz abgewickelt werden. Innerhalb der umliegenden Wohngebiete sind
keine erheblichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens und somit nur geringfügige Veränderungen der Lärmbelastung zu erwarten.
Sollte durch die Nutzung der GE / GI-Flächen innerhalb des Plangebietes im späteren Baugenehmigungsverfahren zur Einhaltung der Immissionskontingente aktive Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich werden, ist eine mögliche Reflexion durch diese Lärmschutzbauwerke zu prüfen.
Dies ist insbesondere dann zwingend notwendig, wenn diese Lärmschutzwände parallel zu anderen Gewerbelärm- oder Verkehrslärmquellen (z.B. nördlich der im Bau befindlichen A 448) verlaufen und gegenüber der Lärmschutzwand eine schutzwürdige Nutzung vorhanden ist. Ergibt die
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Überprüfung der Lärmpegel an dieser Bebauung eine Erhöhung der Lärmpegel sind diese absorbierend bzw. hochabsorbierend zu bekleiden (s. RLS-90, Seite 9ff).
Lärmimmissionen – Gewerbelärm
Der Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 sieht eine Gliederung der Baufelder durch eine Lärmkontingentierung vor gemäß der DIN 45691 vor. Für jedes Baufeld wird ein bestimmter Immissionswert
vorgegeben, der nachweislich nicht überschritten werden darf, um die zugeordneten Schutzansprüche der angrenzenden Nutzungen außerhalb des Plangebietes nicht zu überschreiten
(PEUTZ, 2015). Innerhalb der einzelnen Baufelder werden, je nach Emissionen der sich ansiedelnden Betriebe, ggf. weitere Maßnahmen erforderlich, um die Grenzwerte einhalten zu können.
Somit kann unter Berücksichtigung der vorhandenen Gewerbelärmvorbelastung sichergestellt
werden, dass durch die Gesamtheit der bestehenden und künftigen Nutzungen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm im Umfeld eingehalten werden (PEUTZ, 2015). Die konkrete Umsetzung
der Einhaltung der Immissionswerte ist erst auf der nachfolgenden Genehmigungsebene möglich
und wird im Rahmen der Genehmigungserteilung von den zuständigen Behörden überwacht.
Wesentliche Determinante der Kontingentierung des Gewerbelärms ist die Bestimmung des
Schutzanspruchs der umliegenden Nutzungen. Dieser ergibt sich aus zwei Schritten. Im ersten
Schritt erfolgt eine planungsrechtliche Einstufung der Gebiete gemäß § 34 BauGB. In einem
zweiten Schritt erfolgt dann die Bestimmung des Schutzanspruchs nach TA Lärm. Dieses Vorgehen resultiert aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Schutzanspruch kann dabei von der planungsrechtlichen Einstufung nach oben hin abweichen. Diese Abweichung erfolgt
nur innerhalb der Baugebietskategorie Wohnbauflächen gemäß BauNVO. Auf diese Weise wird
ein hohes Maß an Schutz der gesunden Wohnverhältnisse gesichert.
Die zu errichtenden Landschaftsbauwerke haben durch die Abschirmung der entstehenden
Emissionen der Gewerbe- und Industriebetriebe einen positiven Effekt auf die Immissionen der
angrenzenden Nutzungen. Vor allem die sich im Westen anschließenden Wohnnutzungen werden hierdurch abgeschirmt. Das Landschaftsbauwerk östlich der Teilfläche 01 hat ebenfalls durch
seine Höhe eine positive Auswirkung auf die angrenzenden geplanten Grünflächen und die dortige Aufenthaltsqualität. Allerdings kann es sein, dass dieses Bauwerk noch durch zusätzliche
Maßnahmen, wie die Errichtung einer Lärmschutzwand, ergänzt werden muss, um die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Dies kann jedoch erst im Zuge der Genehmigung sichergestellt
werden. Durch eine entsprechende textliche Festsetzung wird diese Möglichkeit für eine Lärmschutzanlage gesichert.
Summarische Betrachtung von Verkehrs- und Gewerbelärm
Zurzeit gibt es keine verbindliche gesetzliche Grundlage für eine Gesamtlärm- bzw. Summenlärmbetrachtung und Beurteilung aller einwirkenden Lärmquellen verschiedenster Art an einem
Immissionsort. Im einschlägigen deutschen Regelwerk fehlt sowohl die Pflicht zur Bewertung des
Gesamtlärms als auch ein entsprechendes Instrumentarium zur Bildung eines Gesamtpegels.
Die Addition der Lärmpegel zeigt, dass der Verkehrslärm überwiegend pegelbestimmend ist, da
das Plangebiet durch den Außenring im Westen, die Wittener Straße im Nordosten und die zukünftige Querspange (A 448) im Süden begrenzt wird. Hierdurch liegen zahlreiche Gebäude in
direkter Nachbarschaft der Verkehrswege und sind schon heute hohen Lärmpegeln ausgesetzt.
Dies gilt insbesondere an den Immissionsorten Mettestraße 57 und Alte Wittener Straße 30. Dort
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werden mit 62 dB(A) im Nachtzeitraum Pegel erreicht, die in dem Bereich der Lärmsanierung
liegen. Der Gewerbelärm spielt hier aber keine Rolle, da der Immissionsrichtwert für Gewerbelärm nachts von 40 bzw. 45 dB(A) (WA bzw. MI) deutlich niedriger liegt und deren Einhaltung im
Genehmigungsverfahren festgeschrieben wird. Hier ist alleine die direkte Lage an der Wittener
Straße bzw. dem Außenring maßgebend. Dies gilt auch für andere Immissionsorte an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen wie dem Werner Hellweg und der Wittener Straße. Das bedeutet,
dass der zukünftige Gewerbelärm der ehemaligen Opelwerksfläche I an den Stellen nur untergeordnet wahrnehmbar sein wird.
Auch im Bereich Schlüterweg und Grillostraße liegt der Gewerbelärm in der Nacht bei Ausschöpfung der Immissionskontingente nach Bebauungsplanfestsetzung gut 10 dB (A) unter den Verkehrslärmimmissionen. Der Gewerbelärm ist daher in der logarithmischen Addition nicht pegelerhöhend.
An einzelnen Immissionsorten wo aufgrund der Lage nur eine geringe Beaufschlagung durch den
Verkehrslärm vorliegt, z.B. Schattbachstraße 79 oder Dannenbaumstraße 25, ergeben sich durch
die Nähe zu den geplanten Gewerbe- / Industrieflächen höhere Belastungen durch den Gewerbelärm. Aufgrund der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm von 60 bzw. 45 dB(A) für Mischgebietsnutzung werden auch bei einer Summation beider Lärmarten Gesamtpegel erreicht, die
deutlich unter den Pegeln von 70 / 60 dB(A) liegen.
Geruchsimmissionen
Geruchsbelastungen bestanden während der industriellen Nutzung durch die Adam-Opel AG nur
in einem geringen Ausmaß. Durch die neue Nutzung wird durch die vornehmlich gewerbliche
Nutzung keine Geruchsproblematik vorbereitet. Sofern dennoch geruchsemittierende Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollten, sind für diese Betriebe die Zulässigkeiten auf der Ebene der
Genehmigung nachzuweisen.
Lichtimmissionen
Das Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 wird derzeit durchgängig auch während der Nacht beleuchtet. Sämtliche Außenbereiche des ehemaligen Opel-Geländes und der angrenzenden Parkplatzflächen werden derzeit beleuchtet.
Die Planung sieht für den BPlan Nr. 947 Teil 1 eine Nutzung als Gewerbegebiet und im Süden
auch als Industriegebiet vor, so dass die bisher zulässigen Lichtimmissionen hier auch weiterhin
bestehen bleiben. Die Anlage von neuen Verkehrswegen macht es aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich, diese während der Nacht zu beleuchten. Es liegt eine lichttechnische Untersuchung zur Planung vor (PEUTZ, 2015), die zu dem Ergebnis kommt, dass die lichttechnischen
Eingangsparameter die Grenzwerte der Licht-Leitlinie NRW (LANUV, 2002) hinsichtlich der
Raumaufhellung an der umliegenden Wohnbebauung eingehalten werden können.
Die Flächen des BPlans Nr. 940 weisen aufgrund der derzeitigen Nutzung vor allem im Norden
bereits heute erhöhte Lichtimmissionswerte auf. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Flächen, die derzeit durch ein Fast-Food-Restaurant und eine angrenzende Tankstelle genutzt werden. Südlich der Bahnlinie sind größere Parkplätze vorhanden, die mittlerweile nicht mehr beleuchtet sind. Während der aktiven Nutzung durch die Adam-Opel AG wurden diese Flächen aber
ebenfalls dauerhaft beleuchtet, da hier Neuwagen gelagert wurden.
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Für das Plangebiet Nr. 940 sind großflächige Festsetzungen als Grünfläche für die freizeitorientierte Nutzung vorgesehen. Hier zeichnen sich grundsätzlich positive Veränderungen auf das
Schutzgut ab. Konkrete Aussagen lassen sich für diese Flächen aber erst im nachfolgenden Verfahren machen.
Schadstoffbelastung / Feinstaub
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Luftschadstoffausbreitungsberechnung für
die geplante Neuentwicklung des gesamten ehemaligen Opelwerk I durchgeführt. Dabei wurden
die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol
(C6H6) betrachtet (PEUTZ, 2016). Wesentliche Ergebnisse der Luftschadstoffberechnung sind:
Höchste Luftschadstoffbelastungen im Untersuchungsbereich liegen im Bereich des Möbelhauses auf der Wittener Straße. Hier liegen hohe Verkehrsmengen und eine sehr dichte Bebauung
vor. Wobei hier durch die Umsetzung der Planung es zu einer Entlastung des Bereichs kommen wird, da Verkehre nun die neue Durchbindungsstraße des Plangebietes nutzen werden.
Im Übrigen Untersuchungsgebiet werden sowohl im Nullfall als auch im Planfall die Jahresmittelwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Benzol deutlich eingehalten.
Neben der Hintergrundbelastung, die nur bedingt zu steuern ist, ist die Verkehrsstärke in und um
das Plangebiet für die Luftschadstoffbelastung im Gebiet zentral. Die dem Prognosejahr zugrundeliegende Verkehrsbelastung wurde im Rahmen des Gutachtens „Untersuchung zur Umnutzung
des OPEL Werk I Geländes in Bochum (Verkehrsprognose), erstellt von BRILON, BONDZIO, W EISER ING. GES. FÜR VERKEHRSWESEN MBH (2015)“ prognostiziert. Dabei wurden plausible Annahmen zur zukünftigen Nutzung herangezogen. Bei der Fläche GI 01 etwa wurden die voraussichtlichen Verkehrszahlen von DHL als verkehrsintensives Unternehmen berücksichtigt.
Es wird angenommen, dass die Fahrten im Plangebiet, die voraussichtlich einen hohen Schwerlastanteil haben, im Wesentlichen über den Opelring auf das überregionale Straßennetz abfließen werden. In dem besonders belasteten Bereich am Möbelhaus auf der Wittener Straße haben
diese also kaum Auswirkungen.
Sollte sich eine wesentlich schlechtere Verkehrsentwicklung als in der Prognose angenommen
entwickeln, ist dies ein Indiz für eine Neubewertung der Luftschadstoffsituation. Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung sind in der Luftreinhalteplanung aufgeführt und würden
dann – abgestimmt auf die jeweilige Situation – Anwendung finden.
Erschütterungen
Bisher bestehende Erschütterungen durch das Presswerk fallen durch die Aufgabe des Betriebes
künftig weg.
Baubedingt sind Erschütterungen und infolge des gewerblichen und industriellen An- und Abfahrverkehres für alle Flächen zu erwarten. Eine grundsätzliche Änderung zu der bestehenden Situation wird anlagen- oder betriebsbedingt mit der Planung jedoch nicht vorbereitet, da auch bisher
die Flächen regelmäßig und intensiv von Schwerlastverkehr angefahren wurden.
Sollten sich Betriebe ansiedeln, die Erschütterungen durch ihren Betrieb hervorrufen können,
wird die Zulässigkeit dieser Betriebe gutachterlich im Rahmen der Genehmigung festgestellt, so
dass keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch entstehen.
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Verkehr
Die Erschließung des Plangebiets wird über die bestehenden Zufahrten am Opelring und über
die Wittener Straße gewährleistet. Eine bisherige Zufahrt von der Dannenbaumstraße wird nicht
mehr weiter aufrechterhalten. Ziel ist es Durchgangsverkehre zu vermeiden.
Für die Verkehrsprognose wurde seitens der Stadt Bochum eine Verkehrsuntersuchung vorgenommen (Bochum, 2015). Insgesamt wird sich die Verkehrsmenge im Plangebiet erhöhen. Vor
allem die Verkehre innerhalb des Opelrings und die überörtlichen Verkehrsanbindungen (Nordhausenring, Wittener Straße, Querspange) werden durch einen erhöhten LKW-Anteil belastet.
Für die PKW-Verkehre ergibt sich ebenfalls eine Erhöhung der Belastung am Opelring. Die Anpassung des Opelrings ist derzeit in Planung, um die Verkehre bewältigen zu können.
Die Leistungsfähigkeit dieser Anschlüsse wird derzeit auf verschiedene Varianten überprüft, so
dass sichergestellt ist, dass die Verkehre über diese Knotenpunkte konfliktarm abgewickelt werden können. Mit Inbetriebnahme der gewerblichen Tätigkeiten innerhalb des Plangebietes sollen
die Anpassungen der Knotenpunkte abgeschlossen sein.
Die von der Stadt Bochum erstellte Verkehrsuntersuchung zeigt auf, dass durch die zukünftige
Nutzung des Plangebietes insgesamt mit einer Erhöhung der Verkehrsmengen auf der Wittener
Straße und dem Nordhausen Ring zu rechnen ist. Durch die neue Durchgangsstraße im Plangebiet und die neue A 448 wird es jedoch innerhalb des Plangebietes und im Umfeld des Plangebietes zu Verkehrsverlagerungen kommen. Diese Verkehrsverlagerungen führen dazu, dass die
durch die Entwicklung der OPEL-Fläche entstehende Verkehrsmengenerhöhung im neuen Straßennetz überkompensiert wird: Auf dem Nordhausenring und der Wittener Straße werden durch
Verlagerung des Verkehrs auf die neue Durchgangsstraße Entlastungen erwartet. Diese Entlastungen können die Erhöhung der Verkehrsmengen durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes ausgleichen.
Die Adam-Opel AG hatte hier einen personalintensiven Standort, der durch die neue Nutzung
ebenfalls einen hohen Einsatz von Arbeitern vorsieht. Abweichend vom Schichtbetrieb der Adam
Opel AG finden die durch Neuansiedlungen induzierten Verkehre zur Hauptverkehrszeit statt,
können jedoch über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden.
Entlang der Wittener Straße ist für den nordwestlichen Teilbereich mit einer Reduzierung, südlich
des Knotenpunkts mit der Planstraße A mit einer leichten Erhöhung zu rechnen. Die Veränderungen im übrigen Straßennetz werden als nachrangig bewertet.
Im Bereich der Alten Wittener Straße wird in einigen Teilbereichen mit einer Abnahme in anderen
Teilbereichen mit einer Zunahme des LKW-Verkehrs gerechnet. Für den PKW-Verkehr ist eher
eine positive Entwicklung vorherzusehen. Insgesamt ergeben sich nur untergeordnete Auswirkungen auf die Wohnbereiche, da der Verkehr (sowohl LKW als auch PKW) direkt über das städtische und überörtliche Verkehrsnetz abgewickelt wird.
Für die Erschließung des Plangebietes durch den ÖPNV sieht die Planung die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 302 über die Planstraße A vor. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren
wird zu einem späteren Zeitpunkt gem. § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt.
Der Anschluss an bestehende Buslinien ist ebenfalls vorgesehen. Durch die Verlängerung der
Straßenbahnlinie wird zudem der Umweltverbund dahingehend gestärkt, dass es Verlagerungs-
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effekte auf den ÖPNV gibt. Der konkrete Ausbau und die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf der nachfolgenden Planungsebene in enger Abstimmung zwischen den
Fachämtern der Stadt Bochum und der BOGESTRA erfolgen.
Innerhalb des Plangebietes wird auch der Fuß- und Radverkehr berücksichtigt. Neben zwei
Wegeverbindungen, die ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr dienen und einen Anschluss
an den Opelbahn-Radweg bzw. die Dannenbaumstraße darstellen, werden die Planstraßen mit
Radstreifen ausgestattet. Eine Fortführung der Radverkehrsanlagen außerhalb des Plangebietes
auf der Markstraße ist derzeit in Planung. Sämtliche Straßen werden zudem mit ausreichend
breiten Gehwegen ausgestattet.
Wohn- und Wohnumfeldfunktion / Freiflächen / Erholungsnutzung
Innerhalb des Gesamtplangebiets besteht derzeit keine Wohnnutzung. Nur in den nördlich angrenzenden Bereichen außerhalb der Plangebietsgrenzen, aber auch westlich des Nordhausenrings, östlich der Wittener Straße und südlich der Querspange findet sich Wohnnutzung. Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen können aufgrund der bereits beschriebenen
Maßnahmen zum Immissionsschutz (s.o.) ausgeschlossen werden. Eine Erholungsnutzung ist
derzeit im gesamten Plangebiet ausgeschlossen, da die Flächen nicht zugänglich sind und keine
Eignung für die Erholung besitzen.
Durch die Ausweisung großer Grünflächen werden die Flächen für die Erholungsnutzung aufgewertet. Im Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 sollen im Zuge der Freiraumplanung (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) in den geplanten öffentlichen Grünflächen unterschiedliche Möglichkeiten für die Erholungsnutzung angelegt werden. Dies kann durch verschiedene Gestaltungsmaßnahmen innerhalb der geplanten Grünflächen erreicht werden und dadurch die Aufenthaltsqualität deutlich gesteigert werden. Zusätzlich werden verschiedene Fuß- und Radwege innerhalb des Plangebietes geplant. Im Allgemeinen werden hierdurch Möglichkeiten für eine Erholungsnutzung und auch für eine neue Durchwegbarkeit gegeben, die vorher nicht möglich waren.
Grundsätzlich ist im südöstlichen Teilbereich des BPlans Nr. 940 eine freiraumbezogene Nutzung
vorgesehen, die sich positiv auf die Erholungsnutzung auswirkt. Ebenso gibt es Überlegungen,
die aufgegebenen Bahngleise südlich des Plangebiets des BPlans Nr. 947 Teil 1 als Fuß- und
Radweg analog zum Springorum-Radweg oder zur Erzbahntrasse auszubauen. Dieser würde als
überregionale Verbindung zwischen dem Springorum-Radweg und dem Parkway-Emscher-Ruhr
als Verbindungsstück dienen können. Auch diese Maßnahme würde sich positiv auf die Erholungsnutzung auswirken. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht über den vorliegenden BPlan
gesichert, da sie sich außerhalb des Geltungsbereichs befindet. Jedoch sind Anschlüsse aus
dem Plangebiet vorgesehen.
Ergebnis
Grundsätzlich werden keine über die bisher rechtlich zulässigen Auswirkungen hinausgehenden
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet, sofern die jeweiligen Maßnahmen, die zu jedem Unterpunkt beschrieben werden, eingehalten werden. Für die Erholungsnutzung werden
sogar positive Effekte erwartet.
Im Weiteren ist auch durch die positiven Ergebnisse aus der Betrachtung der Schutzgüter Klima
und Luft insgesamt eine positive Wirkung auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. Durch die verbesserten klimatischen und lufthygienischen Bedingungen sind auch positive Effekte auf die anSeite 26/54
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grenzenden Wohnnutzungen und das mittelbare Umfeld zur erwarten. Somit werden durch die
Planung auch die Ziele der StrUP verfolgt und umgesetzt.
Die Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,9 im Baufeld 01 wird insgesamt aufgrund des hohen öffentlichen Interesses an der Wiedernutzbarmachung der Brachfläche als städtebaulich
sinnvoll sowie vertretbar im Hinblick auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse eingestuft.
Mit der Planung wird die Innenentwicklung gefördert und somit die Nutzung von Freiflächen für
Gewerbe- und Industriegebiete im Außenbereich verhindert.
Bei Nicht-Durchführung der Planung würden sich seitens der Immissionsthematik positiven Entwicklungen hinsichtlich des Schutzguts ergeben, da die Nutzung im Plangebiet aufgegeben wurde. Der Verkehrs- und Gewerbelärm würde an dieser Stelle wegfallen, ebenso die Immissionen
durch Licht, Erschütterungen, Feinstaub usw., die bisher durch die Nutzung der Adam Opel AG
entstanden sind. Bei einer Nicht-Durchführung der Planung wäre eine Neuansiedlung von Gewerbe und der damit verbundenen positiven Wirkung auf die soziale Struktur in Form von Arbeitsplätzen, Gewerbesteuern, Freiraumnutzung usw. nicht durchführbar. Das Gelände würde
brachfallen und nicht weiter genutzt werden.
3.2
Schutzgut Pflanzen und Tieren / biologische Vielfalt
Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:
Regionale Grünzüge sind in ihrer Lebensraum-Funktion für Flora und Fauna gestärkt und vernetzt.
Kommunale Grünzüge sind planerisch gesichert und werden in ihrer Lebensraumfunktion für
Flora und Fauna gestärkt und vernetzt.
Bauflächen bilden im städtischen Biotopverbund keine ökologische Barriere.
Die Naturnähe der Lebensraum-Strukturen im städtischen Biotopverbund ist gesichert.
Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden.
Pflanzen
Innerhalb des Gesamtplangebietes sind kaum Pflanzen oder Grünflächen vorhanden (Bestandsbeschreibung s. Kap. 2.5), so dass im Bestand keine schutzwürdigen Strukturen vorliegen. Einige
wenige Flächen, z. B. die Gehölzstreifen entlang von Plangebietsgrenzen im Süden, Westen und
Norden, werden in die Planung integriert und können erhalten werden. Auch die Nutzungen südlich der Bahnlinie können erhalten werden.
Grundsätzlich ist eine Reduktion der versiegelten Flächen durch die Planung vorgesehen. Dies
geschieht durch Festsetzungen in Form von großflächigen öffentlichen Grünflächen und Anpflanzungen von Bäumen entlang der Erschließungsstraßen, so dass sich insgesamt eine Verbesserung der derzeitigen Grünsituation ergibt.
Die Auswahl der Bäume und sonstigen Pflanzen erfolgt in Abstimmung mit dem Umwelt- und
Grünflächenamt der Stadt Bochum und berücksichtigt neben den gestalterischen Eigenschaften
auf die Eignung der Arten im Hinblick auf Boden und Standort sowie ihre ökologische Bedeutung.
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Es wird derzeit ein Freiraumkonzept (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) erarbeitet, welches
die vorgenannten Vorgaben berücksichtigt und somit eine verträgliche Gestaltung der Flächen
vorsieht. Bei der Umsetzung der Planung sind die Vorgaben der DIN 18915, 18916, 18919 und
18920 anzuwenden.
Auch für die Flächen, die nicht vom vorliegenden BPlan Nr. 947 Teil 1 erfasst werden, aber in der
Gesamtbetrachtung mit beachtet werden, ist vorgesehen, die Ausweisung von Grünflächen weiterzuführen. So sieht der Entwurf aus dem städtebaulichen Wettbewerb (SKT UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015) für diese Flächen ebenfalls die Festsetzung von großen Grünflächen
und die Anpflanzung von Bäumen entlang der Straßen vor. Dies wird durch das Freiraumkonzept
(WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) unterstützt. Vor allem die Flächen südöstlich der Schattbachstraße sollen gemäß den bisherigen Planungen als Grünfläche rekultiviert und für die Regenrückhaltung und weitere freiraumbezogene Nutzungen gestaltet werden.
Tiere
Im Rahmen der Planung wurde ein Artenschutzrechtliches Fachgutachten erstellt (FROELICH &
SPORBECK, 2015). Dieses Gutachten begründet sich auf faunistischen Kartierungen, die in einem
Zeitraum zwischen April und August im Jahr 2015 durchgeführt wurden. Gegenstand der Betrachtungen sind die planungsrelevanten Arten, die sich aus den heimischen Vogelarten des
Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und den Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zusammensetzen.
Die Kartierungen haben insgesamt ein Vorkommen von 28 Vogelarten und 3 Fledermausarten
innerhalb der Plangebiete und des auswirkungsrelevanten Umfeldes ergeben. Planungsrelevant
ist neben den drei Fledermausarten (Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Zwergfledermaus) nur der Turmfalke. Weiter konnten keine Vorkommen planungsrelevanter Arten bestätigt
werden. Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass für die Fledermäuse keine Betroffenheiten durch die Planung hervorgerufen werden. Bei den Vögeln kann durch eine Bauzeitenregelung verhindert werden, dass auch die europäischen Vogelarten durch die Planung betroffen
sind. Für den Turmfalken konnte eine abschließende Betroffenheit aufgrund des Horststandortes
an einem Gebäude im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden, so dass für diese Art Maßnahmen getroffen werden müssen um die Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG
zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind:
Bauzeitenregelung
Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste bei Vögeln erfolgt die Beseitigung von Gehölzen nicht innerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten (01.03.-30.09.) europäischer Vogelarten.
Weiter sind Eingriffe in die Gebäudesubstanz ebenfalls nicht innerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten (01.03.-30.09.) durchzuführen. Sollte das nicht möglich sein, sind geeignete Brutplätze
(Nischen, Lüftungsschlitze etc.) vor Beginn der Brutzeit zu verschließen, um baubedingte Tötungen zu vermeiden.
Anbringen von Nisthilfen für den Turmfalken
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen durch den Abriss während der Brut- und Aufzuchtzeiten, werden vor dem Abriss alle Gebäudeteile, soweit ihre Dächer zugänglich und begehbar
sind, auf potenzielle Brutplätze des Turmfalken und anderer Gebäudebrüter (hier: Hausrotschwanz, Haussperling) abgesucht. Potenzielle Brutplätze werden verschlossen (mittels
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Bauschaum, Maschendraht u. ä.), so dass sie während der nächsten Brutperiode nicht mehr
besetzt werden können. Sollte sich bei den Begehungen herausstellen, dass Brutplätze vorhanden sind, die aber nicht ohne weitere Hilfsmittel erreichbar sind, so werden diese später
von einem Hubwagen aus verschlossen. Durch den Verschluss potenzieller Brutplätze können
baubedingte Tötungen vermieden werden. Für den Turmfalken werden auf dem Opelgelände
und seinem Umfeld fünf Nistkästen installiert, um der Art auch weiterhin ausreichend Brutmöglichkeiten im engeren Landschaftsraum zu bieten. Die Lage der Standorte wird vorab mit der
Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Bochum Perspektive 2022 GmbH. Zu Beginn der Brutperiode des Turmfalken ist ferner ein Monitoring vorgesehen, um feststellen zu können, ob der Verschluss des Brutplatzes erfolgreich
war. Der Umfang des Monitorings wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und
parallel zum Verfahren des vorliegenden BPlans durchgeführt. Es hat sich herausgestellt, dass
die Maßnahme insofern erfolgreich war, als dass der Altstandort von den Turmfalken nicht
mehr für die Brut genutzt wird und ein Nistkasten am D1-Gebäude regelmäßig mit Balzrufen
angeflogen wird.
Weitere Maßnahmen werden nicht erforderlich.
Ergebnis
Die Maßnahmen sind bei der Erteilung der Abrissgenehmigung auf der nachfolgenden Planungsebene als Vorgabe zu beachten und zwingend umzusetzen. Im Rahmen eines Monitorings sind
der Unteren Landschaftsbehörde die Ergebnisse des Monitorings mitzuteilen. Bei der Einhaltung
der beschriebenen Maßnahmen kann ausgeschlossen werden, dass mit der Planung (BPlan Nr.
947 Teile 1 und 2 und BPlan Nr. 940) Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vorbereitet werden.
Weiter werden auch die Ziele der StrUP mit der Planung erfüllt. Neben einer neuen Durchwegbarkeit für Tiere durch die Anlage von Grünzügen wird auch der Biotopverbund gestärkt, so dass
die bestehende Barriere aufgehoben wird.
3.3
Boden
Das Gesamtplangebiet liegt am Übergang zwischen dem Westenhellweg und dem BergischSauerländischen Unterland. Die Grenze dieser beiden Landschaftsräume verläuft durch das
Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 in Nord-Südrichtung. Der westliche Teil ist durch saaleeiszeitliche Grundmoränenablagerungen des Westenhellweges geprägt, die eine teilweise geschlossene Lössdecke besitzen und weitgehend von Braunerden und Parabraunerden, aber
auch von Pseudogleyen geprägt wird. Der östliche Bereich und Teile des Plangebiets des BPlans
Nr. 940 gehören dem Bergisch-Sauerländischen Unterland an und zeichnen sich vor allem nördlich der Ruhr durch die höheren lössbedeckten Terrassen aus.
Gemäß der Bodenkarte handelt es sich bei den hier vorkommenden Böden vorwiegend um lehmig-schluffige, vereinzelt schwach kiesige Typische Parabraunerden aus jungpleistozänen Solifluktionsbildungen (z. T. Löss) über Sand-, Ton- und Schluffstein aus dem Oberkarbon. Diese
Böden sind aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion sowie der natürlichen Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig eingestuft.
Das Ruhrkarbon/West besteht aus intensiv gefalteten Schiefertonen (Ton- und Schluffsteinen) im
Wechsel mit Sandsteinen, Konglomeraten und Kohleflözen. Die Ton- und Schluffsteine sind sehr
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gering durchlässig, während die Sandsteine und die Konglomerate eine vorwiegend mäßige
Durchlässigkeit besitzen. Der hier umgegangene Steinkohlebergbau hat zu einer starken Entfestigung des Gebirges und als dessen Folge zur gravierenden Beeinflussung der Grundwassersituation geführt (s. Kap. 3.3).
Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:
Mit der Ressource Boden wird sparsam umgegangen, Bodenfunktionen sind nachhaltig gesichert.
Von den Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser gehen keine Gefährdungen für die
Umwelt aus.
Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden.
Das Plangebiet liegt nach der Karte der potenziellen Grubengasaustritte im Stadtgebiet Bochum
im Bereich örtlich belegter Ausgasungen aus dem Karbongebirge (HOLLMAN, 2000).
Im Anschluss an die Steinkohleförderung hat die Adam Opel AG das Gelände bebaut und somit
großflächig versiegelt (ca. 90 % bestehende Versiegelung im Plangebiet des BPlans Nr. 947
Teil 1). Bei der Umgestaltung der Fläche von der damaligen Zeche zu dem heutigen Stand des
Opel-Werks wurden umfangreiche Geländemodellierungen vorgenommen, um den Ansprüchen
der Adam Opel AG zu genügen. Für die Terrassierung der Fläche wurden mit Schadstoffen kontaminierte Abbruchmaterialien aus der Zeche verwendet. Auch die wenigen unversiegelten Böden sind im gegenwärtigen Zustand sehr stark anthropogen verändert. Die STRATEGISCHE UMWELTPLANUNG (2003) stellt die von der Planung betroffenen Bereiche als Fläche mit hohen Anteilen technogener Substrate, als befestigte Fläche, aber auch als schutzwürdige Böden dar. Die
schutzwürdigen Böden sind demnach nur außerhalb der Plangebiete (z. B. im Park Laer oder
südlich der Bahngleise) zu finden.
Der geologische Untergrund wird im Bereich der Plangebiete vor allem durch seine Vorkommen
von Steinkohle gekennzeichnet. Dies hatte zur Folge, dass sich bereits seit Mitte des 18. Jhdt.
hier erste Anfänge des Abbaus von Steinkohle durch die Zeche Dannenbaum befanden. Die Zeche Dannenbaum wurde bis 1959 mit mehreren Schächten betrieben (u.a. Schächte Schiller,
Hugo, Wilhelm, usw.) und hat die geologischen Verhältnisse im Untergrund des Untersuchungsraumes deutlich anthropogen verändert. Es wurden in dieser Zeit Bergehalden und einige Kläranlagen angelegt. Aber auch die oberen Bodenschichten des Untersuchungsraumes sind hierdurch
stark verändert worden. Dies trifft vor allem für das Plangebiet des BPlan Nr. 947 Teil 1 zu. Gemäß dem Teilsanierungsplan (ARGE OPEL BOCHUM, 2015) finden sich unter dem Gelände mehrere Luftschutzstollen, dessen Zustand und Lage jedoch nicht weiter bekannt sind. Weiter wird dort
ein bergbaulicher Einwirkungsbereich auf Niveau der Felsoberkante im zentralen Bereich des
Plangebietes und entlang der nördlichen Plangebietsgrenze erwähnt.
Unter dem Plangebiet verläuft der Isabellastollen, ein ehemaliger Entwässerungsstollen der höhergelegenen Bergwerke und Abbaufelder. Im Wasserbereich der Bezirksregierung Arnsberg Ost
zugunsten des Eigentümers des Hauses Laer ein „Altes Wasserrecht“ gem. § 20 WHG zu Benutzung das aus dem Stollenmund (südlich des Plangebietes im Bereich der Höfestraße) abfließende Wasser eingetragen.
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Umweltbericht
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Bodendenkmäler
Bodendenkmäler sind in der Denkmalliste der Stadt Bochum nicht aufgeführt.
Altlasten
Das Plangebiet wird im städtischen Altlastenkataster unter der Nr. 4/4.05 als Altlastverdachtsfläche geführt. Die Fläche wird nach der Luftbildauswertung mit Auffüllungsbereichen unbekannter
Materialien und unterschiedlicher Jahrgänge geführt. Das Areal wurde mit Beginn der Bergbauindustrie zunächst in Teilbereichen wesentlich als Standort der ehemaligen Zeche Dannenbaum
mit Kokerei, Nebengewinnungsanlagen, Brikettfabrik, Gleisanlagen und Klärbecken genutzt.
Nach Rückbau der Zeche wurde das Zechenareal und benachbarte Landwirtschaftsflächen von
1962 bis Ende 2014 durch die Adam Opel AG als Produktionsfläche für die Autoindustrie mit
Tankanlagen genutzt. Ende 2014 wurde der Betrieb der Adam Opel AG eingestellt.
Die nunmehr aktuell vorliegende Industriebrache soll durch Flächenrecycling wieder in das städtebauliche Gefüge der Stadt Bochum eingegliedert werden. Ziel ist die Bereitstellung baureifer
Grundstücke für eine Nachfolgenutzung als Industrie- und Gewerbefläche.
Bei der Umnutzung der Fläche von der ehemaligen Zeche zum heutigen Opel-Werk wurden mit
Schadstoffen belastete Abbruchmaterialien für die Geländemodellierung verwendet, die sich heute noch nachweisen lassen. Eine orientierende Untersuchung der Altlastensituation im Plangebiet
hat ergeben, dass Teilbereiche erhöhte Schadstoffwerte aufweisen. Für die gesamten Flächen im
Untersuchungsraum (BPläne 940 und 947 Teile 1 und 2) wurden orientierende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Für den ersten Bauabschnitt innerhalb des Geltungsbereichs BPlan Nr.
947 Teil 1 ist bereits eine Detailuntersuchung des Bodens erfolgt.
Weitere Altlasten sind gem. dem Altlastenkataster der Stadt Bochum auf den Flächen durch die
ehemalige Nutzung als Kokerei mit Nebengewinnungsanlagen entstanden. Hier haben sich hohe
Schadstoffbelastungen und Bodenkontaminationen im Bereich der ehemaligen Kläranlagen im
Südwesten und im Südosten im Bereich der ehemaligen Ziegelei ergeben. Nennenswerte
Schadstoffeinträge, die auf die Nutzung durch die Autoherstellung durch Opel zurückzuführen
sind, liegen vornehmlich in den Bereichen der Werkstätten und Lackierereien im Südosten. Gefahren durch die derzeitige Nutzung oder die planungsrechtliche Nutzung als Industriebetrieb
liegen nicht vor (STRATEGISCHE UMWELTPLANUNG, 2003).
Weiter sind für das Plangebiet kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen örtlich belegt (HOLLMANN, 2000), die evtl. besonderen, von einem Sachverständigen
konzipierten Vorsorgemaßnahmen bedürfen. Da bislang keine technischen Normen für den Umgang mit dieser Problematik vorliegen, sind alternativ die technischen Lösungen aus dem „Handbuch Methangas“ der Stadt Dortmund und das „Handbuch zur bautechnischen Beherrschung von
Methanaustritten mittels Geotextilien“ der TFH Georg Agricola heranzuziehen.
Es ist mit Gasaustritten bei Baumaßnahmen mit Eingriffen im Untergrund > 0,5 m unter der Geländeoberfläche gerechnet werden. Es sind daher stetig Bodenluftmessungen durchzuführen und
auf Methankonzentrationen zu kontrollieren.
In dem vorliegenden, gemäß § 13 BBodSchG erstellten, Rahmensanierungsplan (ARGE OPEL
BOCHUM, 2015) ist der Umgang mit verschiedenen Belastungs- und Nutzungsszenarien beschrieben. Hier werden zudem Maßnahmen vorgegeben, die bei der Umsetzung der Planung
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zwingend zu beachten und zu befolgen sind. Für den ersten Bauabschnitt liegt ein Teilsanierungsplan (ARGE OPEL BOCHUM, 2015) vor, der die Maßnahmen für den ersten Bauabschnitt
konkretisiert. Für die weiteren Bauabschnitte sind daher die Vorgaben des Rahmensanierungsplans zu berücksichtigen und jeweils weitere Teilsanierungspläne zu erarbeiten, die entsprechende Maßnahmen vorgeben, die in der Genehmigungsplanung zu berücksichtigen sind. Im
Rahmensanierungsplan werden für die Reaktivierung der Flächen angepasst auf die Untergrundsituation und die Folgenutzung Regelprofile für den Aufbau der Flächen unter Einhaltung festgesetzter baulicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorgegeben. Die Art und Anwendung der
Regelprofile wird im Zuge der Erstellung der Teilsanierungspläne konkretisiert. Hierdurch werden
die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes eingehalten, wonach durch schädliche Bodenveränderungen oder durch Altlasten verursachte Grundwasserverunreinigungen so zu sanieren
sind, so dass keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen entstehen.
Sollten im Zuge der Baureifmachung bergbauliche Hohlräume gefunden werden, sind diese zu
verfüllen, so dass sich keine langfristigen Schäden ergeben. Zwischen der Stadt Bochum und der
Bochum Perspektive 2022 GmbH als Flächeneigentümerin wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher eine Sanierung der Altlasten vor Nutzungsaufnahme sicherstellt.
Kampfmittel
Seitens der Stadt Bochum (Schreiben vom 17.06.2014) wurden Bereiche in einem Plan gekennzeichnet, die als Bombenabwurfgebiet definiert wurden. Für das vorliegende Plangebiet des
BPlans Nr. 947 Teil 1 sind dies vorwiegend die westlichen Bereiche, die derzeit als Parkplatz
genutzt werden, Bereiche unter den nachträglich errichteten Gebäuden D37, D3/West und D1
sowie die Gleisbereiche im südlichen Plangebiet. In den Bereichen, in denen durch die Luftauswertung ein Bombenabwurfgebiet ermittelt wurde und in denen im Zuge von bodenbezogenen
Arbeiten gewachsener Boden erreicht wird, sind Flächen- bzw. Baugrubensondierungen durchzuführen. Alle bodenbezogenen Arbeiten in den beschriebenen Bereichen sind daher grundsätzlich
ohne Gewaltanwendung und erschütterungsarm durchzuführen. Sollten Kampfmittel gefunden
werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und die Behörden zu verständigen, um das weitere
Vorgehen abzustimmen.
Auswirkungen
Der BPlan 947 Teil 1 sieht auch weiterhin eine großflächige Versiegelung vor. Es werden durch
die Verkehrsflächen und die Baufelder Bereiche vorgegeben, in denen eine großflächige Versiegelung stattfinden kann. Die Grundflächenzahl wird für die Baufelder mit 0,8 festgesetzt. Eine
Ausnahme bildet die Teilfläche 01, in dem die Versiegelungsrate mit 90 % festgesetzt wird. In
diesen Bereichen wird keine Veränderung zum derzeitigen Zustand erwirkt. Positiv wirken sich
die großflächigen Grünflächen aus. Diese insgesamt 15 ha großen geplanten öffentlichen Grünflächen sind im Untergrund ebenfalls versiegelt, werden aber mit unbelastetem Boden aufgeschüttet, so dass sich hier keine Beeinträchtigungen ergeben. Hinzu kommen weitere mindestens
9 ha an privaten Grünflächen, die sich aus den 20 % Freiflächen innerhalb der Bauflächen ergeben.
Für das Plangebiet liegen Sanierungspläne vor (ARGE OPEL BOCHUM, 2015), die den Umgang mit
dem Boden konkret beschreiben und Maßnahmen vorgeben, um Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden und Wasser zu verhindern. So ist das gesamte Plangebiet dauerhaft und
vollständig zu versiegeln, um Auswaschungen von Schadstoffen durch z. B. Regenwasser und
die Kontamination von Grundwasser zu verhindern. Auch die anzulegenden Grünflächen, die als
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entsiegelte Fläche angelegt werden, sind im Untergrund versiegelt und werden nur mit unbelastetem Boden aufgeschüttet, um einen Bewuchs durch Pflanzen zu ermöglichen. Daher ist eine Entsiegelung grundsätzlich nicht gegeben, sondern der Freiflächenanteil wird nur erhöht. Bei den
künftigen Grünflächen ist eventuell eine punktuelle Entsieglung auch der tieferen Schichten möglich, dies ist jedoch im nachfolgenden Genehmigungsverfahren einzeln zu prüfen und die Unbedenklichkeit nachzuweisen.
Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung darauf
hingewiesen, dass:
bei Erdarbeiten auf Bodenauffälligkeiten (z. B. Geruch, Farbe, Bestandteile, Konsistenz) zu
achten ist und sofern sie angetroffen werden, das Umwelt- und Grünflächenamt zu unterrichten
ist, damit weitere Maßnahmen eingeleitet werden können,
im Rahmen von Erdarbeiten die Aushubmassen teilweise eine abfallrechtliche Relevanz bekommen können und kontaminierte Aushubmaterialien ordnungsgemäß entsorgt werden müssen,
bei Einbau von externem Bodenmaterial in oberflächennahen Bereichen (z. B. Anlegen von
Randgrün) die Vorsorgewerte der BBodSchV eingehalten werden müssen und die Analytik
hierzu dem Umwelt- und Grünflächenamt / Untere Bodenschutzbehörde mitzuteilen ist,
vor einer Realisierung einer höherwertigen / sensibleren Nutzung (z. B. durch Entsiegelungen)
eine neue Bewertung und ggf. weiterführende Untersuchungen gemäß BBodSchV erforderlich
sind und die Maßnahmen mit dem Umwelt- und Grünflächenamt / Untere Bodenschutzbehörde
abzustimmen sind.
Während der Bauphase sind bei Bodenarbeiten durchgängig Bodenluftmessungen durchzuführen und die Methangaskonzentrationen zu kontrollieren. Die Messwerte sind der Unteren Bodenschutzbehörde vorzulegen und es sind ggf. Maßnahmen mit ihr abzustimmen, sollten bedenkliche Gaskonzentrationen gemessen werden.
Die geplanten Maßnahmen zum Rückbau und zur Altlastensanierung / Baureifmachung verursachen aus gutachterliche Sicht keine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustandes des
Isabellastollens. Eine gezielte Sicherung des Stollens ist im Bereich des Opelgeländes aus bergschadenstechnischer Sicht nicht erforderlich, darüber hinaus ist eine Wiederherstellung des Isabellastollens nicht beabsichtigt.
Ergebnis
Die ökologischen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch die vorgesehene Planung sind
aufgrund der Vorgeschichte des Untersuchungsraumes und der bestehenden Vorbelastung als
sehr gering zu bewerten. In den Bereichen der geplanten Grünflächen sind sie sogar als positiv
zu bewerten, obwohl die Böden auf Dauer anthropogen überprägt bleiben werden.
Da die Flächen bereits heute zu über 90 % versiegelt sind, stellt eine andere Nutzung durch Versiegelungen keine wesentliche Veränderung zu dem heute bereits zulässigen Maß für die betroffenen Böden dar.
Insgesamt werden unter Berücksichtigung der in den Sanierungsplänen aufgeführten Maßnahmen durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts vorbereitet.
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Durch die Planung wird im besonderen Maße auf die Bodenschutzklausel gem. § 1a (2) BauGB
Rücksicht genommen, da hier ein bestehender Altstandort neu genutzt wird, der Anteil an versiegelter Fläche deutlich reduziert werden kann und weite Teile als Grünfläche festgesetzt werden
können. Dies entspricht auch den Zielen der StrUP der Stadt Bochum.
3.4
Wasser
Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut Wasser folgende Ziele:
Der gute mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers ist hergestellt und dauerhaft gesichert.
Der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial von Oberflächengewässern
ist hergestellt und dauerhaft gesichert.
Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Gesamtplangebietes finden sich keine frei fließenden oder stehenden Oberflächengewässer. Der Schattbach, verläuft entlang der Markstraße im südwestlichen Bereich außerhalb des Plangebietes. Östlich des Gesamtplangebiets verläuft der Oelbach. Die beiden Gewässer sind als Vorfluter für die anfallenden unbelasteten Niederschlagswässer vorgesehen.
Grundwasser
Das Gesamtplangebiet gehört zu dem Grundwasserkörper 276_02 „Ruhrkarbon / West, Nordbereich“. Hierbei handelt es sich um einen silikatisch organischen Kluft-Grundwasserleiter aus
oberkarbonischem Ton- und Sandstein (mit Steinkohleflözen) mit geringer bis mäßiger Durchlässigkeit und geringer Ergiebigkeit.
Wie bei dem Thema Boden schon beschrieben, bestehen gravierende Einflüsse durch den Steinkohlebergbau. Insbesondere in den Bereichen, wo die Kohlenflöze bis an die Erdoberfläche anstehen, hat der Bergbau zu einer völligen Entwässerung des Grundgebirges bis auf Vorflutniveau
geführt. Die für diese Zwecke erstellten Entwässerungsstollen stellen die Vorflut für die entsprechenden Gebiete dar.
Unter dem Plangebiet verläuft der Isabellastollen, ein ehemaliger Entwässerungsstollen der höhergelegenen Bergwerke und Abbaufelder. Im Wasserbereich der Bezirksregierung Arnsberg Ost
zugunsten des Eigentümers des Hauses Laer ein „Altes Wasserrecht“ gem. § 20 WHG zu Benutzung das aus dem Stollenmund (südlich des Plangebietes im Bereich der Höfestraße) abfließende Wasser eingetragen.
Die gesamte Fläche des Plangebiets ist weitgehend versiegelt und stellt daher einen wirksamen
Schutz für das Grundwasser dar. Die zum Teil kontaminierten Böden können somit nicht vom
Regenwasser ausgewaschen werden und es kann verhindert werden, dass das Grundwasser
belastet wird.
Auswirkung
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Die Planung sieht für große Teilbereiche des Plangebiets ebenfalls eine hohe Versiegelungsrate
vor. Hierdurch kann auch weiterhin verhindert werden, dass belastete Böden durch das Regenwasser ausgewaschen werden und das Grundwasser kontaminiert wird. Auch die als Grünflächen angelegten Flächen bleiben künftig größtenteils von der Verbindung zum Grundwasser abgeschnitten. Die geplanten Grünflächen erhalten eine Abdichtung, um auch hier das Grundwasser zu schützen (DAHLEM, 2015). Das im Aufstellungsbeschluss formulierte Ziel Regenwasser
wenn möglich ortsnah zu versickern kann daher nicht erreicht werden. Daher wird sich auch keine Änderung des Grundwasserhaushaltes ergeben. Nur in einigen Einzelfällen ist eventuell eine
punktuelle Entsiegelung möglich. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.
Die Schmutzwasserentsorgung wird, wie bisher auch, über das bestehende Kanalnetz der Stadt
Bochum sichergestellt. Es ist vorgesehen, das anfallende Schmutzwasser über Mischwasserkanäle an das bestehende Kanalsystem der Stadt Bochum anzuschließen (DAHLEM, 2015).
Die anfallenden und unbelasteten Regenwassermengen der Dachflächen können über ein getrenntes Kanalsystem abgeführt werden. Insgesamt ist geplant, in den Grünflächen, die parallel
zu den Planstraßen verlaufen, Mulden für die Regenwasserrückhaltung anzulegen. Auch soll
eine oberirdische Rückhaltung für die anfallenden Niederschläge im Süden des Plangebietes
durch ein Regenrückhaltebecken erfolgen. Das Regenrückhaltebecken soll als naturnah gestaltetes Becken angelegt werden, das zunächst eine Abdichtung zum Boden und darauf eine Bodenauflage mit Raseneinsaat erhalten soll. In der Ausführungsplanung ist die Gestaltung der angrenzenden Flächen mit Gehölzen möglich. Das Wasser wird in den Mulden und Kanälen gesammelt,
in das Regenrückhaltebecken eingeleitet und dort gesammelt werden. Von dort aus werden die
Niederschlagswässer gedrosselt an den Schattbach als Vorfluter abgegeben.
Durch eine offene Ableitung des Regenwassers über Mulden in den Grünflächen kann ein weitergehender Überflutungsschutz gewährleistet werden. Grundsätzlich ist dies in der Planstraße A
sowie im zentralen Nord-Süd Grünzug möglich. Die Frei- und Grünflächen entlang der genannten
Ableitungswege vor allem im Bereich der Wittener Straße und Alte Wittener Straße sind für ein
Überflutungsmanagement nach seltenen oder außergewöhnlichen Starkregenereignissen in
Form von multifunktionalen Überflutungsflächen vorgesehen. Im Rahmen der Planung wurden
Regenereignisse mit einer Wiederkehrzeit von 30 und 100 Jahren durch die Anwendung betrachtet. Die im Zuge der Planung durchgeführte hydrodynamische Simulation der Oberflächenabflüsse zeigt auch bei einem hundertjährlichen Ereignis, dass das Oberflächenwasser größtenteils im
Straßenprofil gehalten wird oder in die geplanten Grünflächen abströmt. Somit kann der Überflutungsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben (DIN EN 752 und DWA-Arbeitsblatt A 118 und A
119) sichergestellt werden.
Auswirkungen auf Oberflächengewässer in der Umgebung sind durch die Planung aufgrund der
Entfernung und dem Anschluss des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 an das bestehende Kanalnetz auszuschließen.
Im Rahmen des Grundwasserschutzes ist zur Vermeidung von Schadstoffausträgen bzw. mobilisierungen in das Grundwasser darauf zu achten, dass während des Um- und Rückbaus versiegelter Flächen eine Entsiegelung des Untergrundes zeitlich und räumlich nur sehr kurzzeitig bzw.
kleinräumig erfolgt. Eine entfernte Versiegelung ist schnellstmöglich wieder herzustellen. Ggf.
kann eine baubegleitende Grundwasserbeobachtung während der Entsiegelung erforderlich sein.
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Durch die Sicherung des aktuellen Zustands bezüglich der großflächigen Versiegelungen sind
voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Belange des Eigentümers des Hauses Laer und seinem zugesprochenen Wasserrecht gem. § 20 WHG zu erwarten. Sollten sich während der Baumaßnahmen die am Stollenmundloch abgreifbaren Wassermengen nachweislich erheblich ändern oder die Qualität verschlechtern, so ist dies der Unteren Wasserbehörde zu melden. Es
werden dann evtl. Maßnahmen erforderlich, die mit der Behörde abzustimmen sind.
In einem Gutachten (ARGE OPEL BOCHUM C/O CDM SMITH CONSULT, 2015) wurde festgestellt,
dass die ursprüngliche hydraulische Funktion des Isabellastollens nicht mehr gegeben ist. So
wurde nachgewiesen, dass der Stollen an mindestens fünf Stellen vollständig gebrochen ist und
in zwei Teilbereichen ein Gefälle entgegen der ursprünglichen Neigung aufweist. Belegt wird dies
zudem durch die im Stollen gemessenen Wasserstände. In den an der Südgrenze des Opelgeländes gelegenen Bohrungen wurden in 09/2015 gegenüber den rd. 54 m südlich, im Bereich der
Trasse der BAB 448 gelegenen Bohrungen rd. 3 m höhere Wasserstände gemessen. Eine unmittelbare, hydraulische Korrespondenz der beiden Stollenabschnitte liegt somit nicht vor. Die geplanten Maßnahmen zum Rückbau und zur Altlastensanierung / Baureifmachung verursachen
aus gutachterliche Sicht keine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand des Isabellastollens.
Für das Plangebiet des BPlans Nr. 940 ist die Bestandssicherung der vorhandenen Betriebe zwischen der Wittener Straße und der alten Wittener Straße vorgesehen, so dass sich keine weiteren Änderungen auf den aktuell genehmigten Zustand der Flächen ergeben. Im Plangebiet des
BPlans 940 ist ebenfalls die Anlage eines Regenrückhaltebeckens geplant, der die Regenwassermengen gedrosselt in den Oelbach leiten soll. Der Aufbau soll dem Rückhaltebecken aus dem
Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 entsprechen. Für das südliche Plangebiet ist eine freiraumbezogene Nutzung geplant, die großflächige Entsiegelungen vorsieht. Insgesamt werden die
Ziele der StrUP eingehalten und durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut vorbereitet.
3.5
Luft / Klima
Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:
Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM) und für Stickstoffdioxid
(NO2) werden eingehalten.
Die Konzentrationen anderer anthropogener Luftbelastungen (CO2, Ozon, Schwefeldioxid,
Benzol etc.) werden minimiert.
Klimaökologische Ausgleichsräume (Freiland, Wald, Grün- und Parkflächen) sind planerisch
gesichert und in ihren stadtklimatisch entlastenden Funktionen durch Vernetzung gestärkt.
Austausch- und Windverhältnisse in klimaökologischen Lasträumen sind optimiert.
Wärmeinseleffekte in klimaökologischen Lasträumen sind gemindert.
Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden.
Gemäß der Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008) ist das Gesamtplangebiet aufgrund der hohen Versiegelungsrate und der Nutzung als Industrie- und Gewerbestandort als Industrieklimatop
einzustufen (Abb. 12). Dieses Klimatop zeichnet sich aus durch:
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teilweise hohe Schadstoffbelastungen der Luft,
Ausbildung eines intensiven Wärmeinseleffekts,
geringe Feuchtigkeit in Luft und Boden,
erwärmte, trockene und mit Schadstoffen angereicherte bodennahe Luft,
wesentliche Veränderung des Windfeldes durch Baukörper und starke Erwärmung.
Vereinzelt finden sich auch andere Klimatope innerhalb der Plangebietsgrenzen und dem weiteren Umfeld. Die Randbereiche können dem Klimatop einer Verkehrsfläche zugeordnet werden
Die Wohnbebauung mit den Gehölzbeständen im Norden ist als Siedlungsklimatop bzw. Parkklimatop zu bewerten. Südlich der Bahnlinie sind die offenen und nicht bebauten Flächen einem
Freilandklimatop und kleinflächig einem Vorstadtklimatop zuzurechnen.
Quelle: Geoportal, Stad Bochum, 2015
Abb. 12: Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008)
Der Klimaatlas NRW (online, 2015) stellt für das Gesamtplangebiet und den umgebenden Raum
eine geringe bis mittlere Durchlüftung bzw. Windgeschwindigkeiten (durchschnittlich ca. 3 m/s)
dar. Auch ist im Untersuchungsraum keine nennenswerte Produktion von Kaltluft zu erwarten. Ein
Abfluss von Kaltluft ist ebenso nicht gegeben.
Die lufthygienische Situation ist durch den vorhandenen Betrieb und die bis 2014 aktive Nutzung
als Industrie- bzw. Gewerbegebiet deutlich negativ vorgeprägt. Hier besteht eine erhebliche
Grundbelastung durch Schadstoffe aus der industriellen Nutzung, aber auch durch die angrenzenden stark befahrenen Straßen.
Das Klimaanpassungskonzept der Stadt Bochum (2012) zeigt deutlich, dass es sich bei dem
Gesamtplangebiet um den wärmsten Ort innerhalb der Stadt Bochum handelt. Daher ist die vorliegende Planung eine nutzbare Möglichkeit, um den aktuellen Zustand, der deutlich negativ zu
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bewerten ist, in einen besseren Zustand umzuwandeln. Die im Klimaanpassungskonzept benannten Maßnahmen wie z. B.:
Klimagerechte Planung von Straßenräumen (Anzahl und Anordnung von Bäumen, etc.),
Planung von öffentlichen Grün- und Freiflächen,
Klimagerechte Entwässerungsplanung, Rückhalteflächen, Abkopplung, etc.,
Anpassungsmaßnahmen an privaten bestehenden Gebäuden
werden durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 soweit möglich durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Auch der städtebauliche Wettbewerb (SKT UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015) hat für die verbleibenden Flächen die angeführten Maßnahmen berücksichtigt und weist ebenfalls große Freiflächen auf, plant Straßenbäume usw., so dass auch die
Planung für diese Flächen einen vorwiegend positiven Einfluss auf das Schutzgut hat. Im BPlan
Nr. 947 Teil 1 ist vorgesehen, den bestehenden hohen Versiegelungsgrad deutlich zu reduzieren.
Hierdurch wird erreicht, dass innerhalb der bisher fast vollständig versiegelten Fläche Grünflächen entstehen, die eine positive Wirkung auf das Klima haben. Es ist geplant, zwei größere
Grünzüge anzulegen. Der eine soll sich von Norden nach Süden an der Ostgrenze des BPlans
Nr. 947 Teil 1 erstrecken und weiter bis zur Bahnlinie gehen. Weiter ist ein schmalerer zweiter
Grünstreifen im zentralen Bereich vorgesehen, der sich von Westen nach Osten durch das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 entlang der Planstraße A zieht. Hierdurch kann eine
bessere Durchlüftung erreicht und somit der Luftaustausch optimiert werden. Zudem sind entlang
der Plangebietsgrenzen im Norden, Westen und Süden weitere Grünflächen vorgesehen, die die
anfallenden Altlasten aufnehmen sollen und zum Teil als Landschaftsbauwerke gestaltet werden.
Auf den geplanten Grünflächen sind Baumpflanzungen vorgesehen. Auch sind für alle geplanten
Verkehrswege Eingrünungen in Form von Baumreihen (einseitig und beidseitig) geplant.
Auswirkung
Insgesamt sind durch die Planung deutlich positive Wirkungen auf das Klima zu erwarten. Die
Anforderungen des Klimaanpassungskonzepts werden im Bebauungsplan durch die Anlage von
Grünzügen und Regenrückhalteflächen berücksichtigt. Die lufthygienische Situation wird sich
durch die Anpflanzung von Bäumen und der damit verbundenen erhöhten Filterwirkung innerhalb
der Grünzüge und entlang der Verkehrswege verbessern. Es liegt zudem ein Gutachten zur lufthygienischen Situation im Plangebiet und der Umgebung (PEUTZ, 2016) vor, die auch die Vorgaben des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost (Bezirksregierung Arnsberg, 2011) beinhaltet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sowohl im Nullfall als auch im Planfall die gesetzlich
vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden
können. Zusätzlich wird trotzdem eine mikroskalige Bewertung und Analyse des Gesamtplangebietes durchgeführt, um die eine konkrete Prognose der Luftschadstoffbelastung zu erhalten
(PEUTZ, 2015). Sofern hierdurch noch Maßnahmen erforderlich werden, sind diese bis zum Satzungsbeschluss einzuarbeiten oder im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Auch wird durch die Rückhaltung der Niederschläge innerhalb der Grünstrukturen die Luft
voraussichtlich feuchter sein.
Seitens der Stadt Bochum wird derzeit ein Klimaschutzteilkonzept „Erneuerbare Energien“ erarbeitet, welches den Umgang mit erneuerbaren Energien im Plangebiet und in den umliegenden
Stadtteilen untersuchen soll. Es ist ein Teil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bochum (2009),
in dem grundsätzliche Ziele zum Klimaschutz beschrieben sind. Das neu zu erarbeitende Teilkonzept soll sich vorrangig mit den Themen Geothermie, Photovoltaik, Fernwärme und KraftSeite 38/54
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Wärmekopplung sowie deren Potenziale in diesem Raum beschäftigen. Entsprechende Maßnahmen, die sich aus dem Konzept ergeben könnten, werden durch den vorliegenden BPlan
nicht verhindert, können aufgrund der zeitlichen Versetzung der Planungen nicht festgesetzt werden. Der Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 trifft daher keine Einschränkungen bezüglich einer Nutzung von regenerativen Energieträgern innerhalb der Ausbauplanung. Die Nutzung dieser Energieträger bleibt dem Vorhabenträger vorbehalten und kann auf der nachfolgenden Planungsebene umgesetzt werden. Technisch erforderliche Anlagen wie Schornsteine, Antennen aber auch
Photovoltaikanlagen sind damit ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Höhenfestsetzung. Gerade
die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern oder auch Gründächer sollen auf diese
Weise ermöglicht werden.
Für die Flächen des städtebaulichen Wettbewerbs bzw. des BPlans Nr. 940 sehen die Planungen
die Fortsetzungen der Begrünungen und der Anlage von weiteren öffentlichen Grünflächen vor,
so dass das Freiraumkonzept gesamtheitlich umgesetzt werden kann. Bei der Aufstellung des
BPlans Nr. 940 können durch entsprechende Festsetzungen Vorgaben zur Nutzung regenerativen Energien bzw. zu Dachbegrünungen gemacht werden. Dies würde sich auch auf die Flächen
des vorliegenden BPlans positiv auswirken.
Ergebnis
Der vorliegende Bebauungsplan setzt mit der Planung die Vorgaben des § 1a (5) BauGB bezüglich des Klimawandels im besonderen Maße um, da durch die großen geplanten Grünflächen
hinreichende Maßnahmen festgesetzt werden, die dem Klimaschutz dienen und dem Klimawandel entgegenwirken. Dies entspricht ebenfalls den Zielen der StrUP der Stadt Bochum.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich durch die vorliegende Planung keine Beeinträchtigungen
auf das Schutzgut ergeben. Es werden sich eher positive Wirkungen durch die großen geplanten
Grünflächen einstellen.
3.6
Landschaft
Das Landschaftsbild ist durch den bestehenden Betrieb des Opel-Werks mit seinen Lager- und
Werkshallen, Verwaltungsgebäuden und Stellplätzen geprägt. Ein Großteil des Geländes (ca.
90 %) ist bereits heute versiegelt. Ein weit sichtbares Merkmal war ein Schornstein im Osten des
Plangebietes, der mittlerweile abgerissen wurde. Die einzigen Grünstrukturen beschränken sich
auf wenige Gehölzstreifen entlang der Plangebietsgrenzen, sowie einige kleine Bereiche als Repräsentationsgrün vor dem ehemaligen Hauptverwaltungsgebäude am Haupteingang.
Eine Erholungsnutzung ist innerhalb der Plangebiete derzeit nicht möglich, da die Flächen weder
frei zugänglich sind, noch durch die hohe Versiegelungsrate und die bisherige Nutzung als Gewerbe- und Industriefläche sich für die Erholung eignen.
Außerhalb des Plangebietes des BPlans Nr. 947 Teil 1 und Teil 2 lassen sich aber Bereiche finden, die eine höhere Qualität für das Landschaftsbild haben. Im Bereich der Dannenbaumstraße,
nördlich des Plangebietes, finden sich einige große Einzelbäume entlang der Straße und auch im
Park Laer. Der Bereich südlich der Bahnlinie, der ebenfalls eine höhere landschaftliche Qualität
aufweist, ist als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Es handelt sich hierbei zum einen um das
temporäre Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-070, Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost) und zum anderen um das Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-069, Großes Holz,
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Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost). Die Schutzziele der beiden Landschaftsschutzgebiete
sind:
die Erhaltung eines sich zu einem komplexen Lebensraumgefüge ergänzenden Biotopangebots von Grünland, Ackerflächen, Wald, Obstwiesen, Gärten und Gewässer, das für den Biotop- und Artenschutz (insbesondere für Höhlenbrüter und Amphibien) von Bedeutung ist
die Erhaltung der ökologischen Vernetzungsfunktion des Raumes mit den umliegenden Landschaftsräumen
die Erhaltung des Waldes mit ihren Immissions-, Sicht- und Klimaschutzfunktionen
die Erhaltung des Landschaftsbildes, das durch die vielfältigen Landschaftsstrukturen geprägt
ist
die Erhaltung des Raumes mit seiner besonderen Bedeutung für die Erholung.
Diese Flächen werden von der Planung jedoch nicht berührt.
Auswirkungen
Für das Plangebiet wurde ein Freiflächenkonzept entwickelt (WES, 2015), das die Landschaft
neu gestaltet (s. Pkt. 2.2). Die Planung sieht vor, die bestehenden Gebäude mit nur wenigen
Ausnahmen abzureißen und durch eine neue Bebauung zu ersetzen. Hierzu gehören neben den
Werkshallen auch der Schornstein und alle Nebengebäude. Nur das ehemalige Verwaltungsgebäude (D 1) am Haupteingang ist neben einem kleineren Nebengebäude für die AcetylenErzeugung (D 2) im Süden zu erhalten. Die geplante Bebauung soll über die Höhe des ehemaligen Verwaltungsgebäudes nicht hinausgehen, so dass das Landschaftsbild in seiner derzeitigen
Situation nicht erhalten werden kann und komplett neu gestaltet wird. Auswirkungen auf das
Landschaftsbild können aber durch Maßnahmen gemindert werden. Eine Festsetzung der maximalen Baukörperhöhe von 18 m wird im BPlan festgesetzt, um einer übermäßige Höhenentwicklung im Plangebiet entgegenzuwirken. Technisch erforderliche Anlagen wie Schornsteine aber
auch Photovoltaikanlagen auf Dächern sowie aus Immissionsschutzgründen erforderliche Lärmschutzwände sind auch darüber hinaus zulässig.
Seitens eines Investors liegt die Interessensbekundung für das Industriegebiet (Teilfläche 01)
vor. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass aufgrund der Lärmbelastung gerade Nachts
vollumlaufende Lärmschutzanlagen erforderlich sein können. Prüfung und Nachweis wird im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Diese können sich deutlich auf die Landschaft und mögliche Sichtbeziehungen aus dem Umfeld auswirken. Eine Begrünung der Lärmschutzwände mindert diese Auswirkungen.
Es sind insgesamt 3 Landschaftsbauwerke in der Planung vorgesehen. Die maximale Höhe der
drei Landschaftsbauwerke ist unterschiedlich und ist jeweils im Plan festgesetzt. Die Landschaftsbauwerke modellieren in diesem Fall die neue Landschaft, aber sie dienen ebenso zur
Sichtverschattung für die dahinter liegenden Bauwerke und haben auch eine immissionsreduzierende Wirkung. Die Landschaftsbauwerke werden ebenfalls begrünt, so dass hierdurch Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild vermindert werden können. Die vorhandenen Gehölzbestände in den Randbereichen werden durch die Planung mit entsprechenden Festsetzungen im
Bebauungsplan gesichert und durch weitere großflächige Grünzüge ergänzt.
Diese Grünzüge sollen eine Auflockerung in dem derzeit vollständig versiegelten Bereich schaffen und eine bessere Durchlüftung nach sich ziehen. Die hier zu pflanzenden Gehölze sollen das
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geplante Industrie- und Gewerbegebiet landschaftlich aufwerten und die Sicht auf die Bebauung
ein Stück weit nehmen. Für die Gestaltung der geplanten Grünflächen wird ein Freiraumkonzept
erarbeitet (WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015), der in der nachfolgenden Genehmigungsplanung umzusetzen ist. Bei den anzulegenden Verkehrswegen ist eine vorwiegend beidseitige Eingrünung durch Baumreihen vorgesehen.
3.7
Kultur- und Sachgüter
Innerhalb der des Plangebietes zum BPlan Nr. 947 Teil 1 finden sich zwei Gebäude, die vorläufig
in die Denkmalliste der Stadt Bochum eingetragen wurden. Das Eintragungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Hierbei handelt es sich zum einen um das ehemalige Verwaltungsgebäude (D 1)
und zum anderen um ein Gebäude zur Acetylen-Erzeugung (D 2) der Adam Opel AG. Beide Objekte liegen im vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 und werden
dort als Denkmäler gekennzeichnet.
Um die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Denkmäler durch flankierende Neubauten
zu minimieren, sind diese durch eine schlichte, sich dem Verwaltungsgebäude als Sichtachsenbezugspunkt unterordnende Gestaltung auszuführen. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind zwei
in ihrer Kubatur und Gestaltung ähnliche oder gleiche Baukörper mit Flachdach und zeitgenössischer Materialität zu befürworten. Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind hier nur ausnahmsweise zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass die Sichtachse auf das Denkmal „ehemaliges Verwaltungsgebäude“ erhalten bleibt. Die Zufahrt zum denkmalwürdigen Gebäude D1 mit
dem großzügigen Vorplatz stellt eine wichtige städtebauliche Dominante im Plangebiet dar. Die
vorgesehenen randlichen Baumpflanzungen unterstreichen die hohen gestalterischen Ansprüche
für diesen sehr gut öffentlich wahrnehmbaren privaten Stadtraum. Die zuständige Denkmalbehörde ist gemäß DSchG NRW im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
Für das Gesamtplangebiet liegen keine weiteren Hinweise auf Kultur- und Sachgüter oder Bodendenkmäler vor.
Sollten sich im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 Bodendenkmäler oder
sonstige archäologische Funde (Stollen, Schächte, usw.) ergeben, sind die Arbeiten umgehend
zu unterbrechen, die Funde zu dokumentieren und das weitere Vorgehen mit der zuständigen
Behörde abzustimmen.
3.8
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Derzeit liegen keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 vor. Im vorliegenden Fall entsteht eine hervorragende Möglichkeit zur
Nachnutzung eines Altstandortes. Durch die direkte Wiedernutzbarmachung des Standortes werden keine neuen Flächen versiegelt und die Lage der Fläche bietet sehr gute Voraussetzungen
für die Nutzung als Gewebe- und Industriestandort. Dies entspricht den Zielen des regionalen
Flächennutzungsplans (RFNP), der den ehemaligen Opel-Standort als regional bedeutsame
Wirtschaftsfläche einstuft:
Ziel 8: in den gewerblichen Bauflächen/GIB […] insbesondere erheblich belästigende Betriebe
unterzubringen, soweit dies unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes möglich ist,
Ziel 9: bereits bestehende Gewerbe- und Industriestandorte […] sollen in ihrem Bestand gesichert und gepflegt werden,
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Ziel 10: Die regional bedeutsamen Wirtschaftsflächen sind in ihrem Bestand und in ihrer Weiterentwicklung zu sichern. Konkurrierende Nutzungsansprüche im Umfeld sind nur zu realisieren, wenn Nutzungseinschränkungen für die regional bedeutsamen Standorte vermieden werden können.
Flächen mit ähnlichem Entwicklungspotenzial und Lageeigenschaften sind in Bochum nicht vorhanden, so dass sich keine Alternativstandorte innerhalb der Stadtgrenzen finden lassen. Durch
die Nachnutzung dieser Flächen ergeben sich teilweise sogar positive Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung des lokalen Klimas,
Schaffung von Freiräumen durch Grünflächen, Anlage von Baumreihen, etc.).
3.9
Wechselwirkung der Umweltgüter
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander stets in Wechselwirkung. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna,
aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt sowie das Klima und die Atmosphäre.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ Zusammenhänge
hinausgehen, bestehen nicht. Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen oder deren Wechselwirkungen besonders herauszustellen
sind (z. B. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten).
4
Flächenbilanz
4.1
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Ein Eingriff liegt nach § 18 Abs. 1 BNatSchG vor, wenn der Bebauungsplan eine Veränderung
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen gegeben ist, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Plan gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 LG NRW gegeben. Der Bebauungsplan setzt jedoch durch die Anlage von Grünflächen und Einzelbaumpflanzungen Maßnahmen
fest, die die Beeinträchtigungen vermindern. Daher ist der Ausgangszustand mit dem Planzustand zu vergleichen bzw. zu bilanzieren.
Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurden die Biotoptypen gemäß dem Biotopwertverfahren der Landes-Biotoptypenschlüssel des LANUV (Fassung vom April 2014) aufgenommen und
anschließend in die Codierung der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Ausgleich von Eingriffen in
Natur und Landschaft“ (MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND W OHNEN, KULTUR UND SPORT – MSWKS
UND MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ –
MUNLV DES LANDES NRW 2001) übersetzt (s. a. Landschaftspflegerischer Begleitplan FROELICH
& SPORBECK, 2015).
Für die Bewertung des Ausgangszustands wird der aktuell vorgefundene Bestand zugrunde gelegt. Für den Planungszustand werden die von dem Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 getroffenen
Festsetzungen für die Bewertung genutzt. Sofern bei der Gegenüberstellung dieser Bilanzierungen eine negative Differenz entsteht, wird ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff
BNatSchG vorbereitet, der gem. § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszugleichen ist.
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Umweltbericht
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Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bestandsbewertung und die Bewertung des Planzustandes für den BPlan Nr. 947 Teil 1 in getrennter Form. Es wird ausschließlich der Geltungsbereich
des BPlans Nr. 947 Teil 1 zugrunde gelegt.
Für die weiteren im Umweltbericht betrachteten Flächen entlang der Wittener Straße (BPlan Nr.
947 Teil 2) oder auch des BPlans Nr. 940 liegen noch keine konkreten Planungen vor, so dass
ihre Bewertung an dieser Stelle noch nicht möglich ist.
Tab. 3:
Ausgangszustand des Plangebietes (Gesamtflächenwert A)
Code
Biotoptyp
KorrekturGesamtfaktor
wert
(ges.)
Fläche
Grundwert A
Einzelflächenwert
482.378
0
1
0
0,5
1
0,5
26.236
1
1
1
26.236
15.555
3
1
3
46.665
1.218
3
1
3
3.654
7.375
2
1
2
14.750
26
7
1
7
182
2.638
8
1
8
21.104
1. Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton,
engfugiges Pflaster, Mauern)
1.1
Wohnbauflächen
1.3
Schotter-, Kies-, Sandflächen, wassergebundene
Decken, Rohböden, Gleisbereiche
452
0
226
2. Begleitvegetation
2.2
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
2.3
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
4. Grünflächen
4.3
Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebieten
8. Gehölze
8.1
Hecken, Gebüsche, Feldgehölze
8.2
Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume
Gesamtflächenwert A (Summe)
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Umweltbericht
535.878
112.817
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Tab. 4:
Zustand gem. Festsetzungen des Bebauungsplanes (Gesamtflächenwert P)
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert A
Korrektur-faktor
(ges.)
Gesamtwert
284.881
0
1
0
0
Einzelflächenwert
1. Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
1.1
Versiegelte Fläche
(max. überbaubare Fläche GRZ 0,8,
max. überbaubare Fläche Baufeld Nr. 01: 90%)
4.5
Grünflächen innerhalb von Gewerbe/Industriegebieten
53.437
2
1
2
106.874
1.1
Versiegelte Fläche
(Verkehrsflächen)
62.847
0
1
0
0
1.1
Versiegelte Fläche
(Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung - priv. Vorplatz, Fuß- u. Radweg)
5.646
0
1
0
0
123.587
3
1
3
370.761
4.750
3
1
3
14.250
5.224
4
1
4
20.896
4. Grünflächen
4.3
sonstige Grünflächen *
7. Gehölze
7.3
Alleen, Baumreihen entlang der Verkehrsflächen,
außerhalb von Grünflächen
(ca. 190 Bäume mit je 25 qm Grundfläche)
9. Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser
9.1
Naturfern gestaltetes Regenrückhaltebecken
Gesamtflächenwert A (Summe)
*
535.148
512.781
Die sonstigen Grünflächen werden im hier zusammengefasst und mit einem einheitlichen Wert bewertet,
da zum Zeitpunkt der Erstellung noch kein abschließendes Freiraumkonzept vorlag.
Tab. 5:
Gesamtbilanz
Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A)
Gesamtbilanz
512.781
-
112.817
=
399.694
Insgesamt wird mit der Planung kein Biotopwertdefizit vorbereitet. Der Eingriff in Natur und Landschaft gem. Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG kann über interne Festsetzungen ausgeglichen
werden. Ein weiterer Ausgleich gem. § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a (3) BauGB über externe Maßnahmen wird nicht erforderlich.
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5
Zusammenfassung
Im Rahmen der Umweltprüfung, die im vorliegenden Umweltbericht dokumentiert ist, werden die
Auswirkungen der Planung auf Menschen (einschließlich Gesundheit), Biotoptypen / Tiere /
Pflanzen / Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klimaschutz, Landschaft, Kultur- und
Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern beschrieben und bewertet. Des Weiteren werden die Auswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden, beschrieben und Möglichkeiten bzw. Maßnahmen für die Vermeidung und Verminderung bzw. den Ausgleich dargelegt.
Anlass der Planung ist die Aufgabe einer großen bisher industriell genutzten Fläche im Südosten
von Bochum. Die Flächen wurden bisher von der Adam-Opel AG für die Herstellung verschiedener Automodelle genutzt. Ziel ist es, die Flächen einer Nachnutzung mit gewerblichem und industriellem Charakter zuzuführen. Die Fläche hat insgesamt eine Größe von insgesamt ca.
107 ha, wobei der vorliegende Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 nur eine Fläche von ca. 53 ha
überplant. Die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung des Gewerbegebietes an
dieser Stelle ist bereits durch den regionalen Flächennutzungsplan vorgegeben. Eine Änderung
ist daher nicht erforderlich.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist eine Gliederung des Bebauungsplans durch Lärmkontingente vorgesehen. Hierdurch kann erreicht werden, dass keine Immissionen entstehen, die die
zulässigen Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten. Für die Einhaltung dieses Ziels werden ggf.
Maßnahmen in der Form von Lärmschutzwänden erforderlich.
Die verkehrliche Anbindung erfolgt über den bestehenden Opel-Ring im Westen des Plangebietes und über die Wittener Straße im Osten. Die Aufnahme und Verteilung der Verkehrsströme
durch die Erschließungsstraßen (inkl. des Opelrings und des Knotenpunkts an der Wittener Straße) kann durch die Planung sichergestellt werden. Innerhalb des Plangebietes wird ein neues
Verkehrsnetz angelegt, zudem auch die Erschließung durch die Straßenbahn und durch Radwege ergänzt wird.
Mit der Planung werden überwiegend geringwertige Biotopstrukturen überplant, die im Rahmen
der Eingriffsregelung zu beachten sind. Es sind große öffentliche Grünflächen geplant, die die
bisherige Versiegelung deutlich reduzieren werden. Zudem ist eine Begrünung sämtlicher Planstraßen durch Baumpflanzungen vorgesehen, so dass es insgesamt zu einer deutlich stärkeren
Durchgrünung des Plangebietes kommt, als bei Nicht-Realisierung der Planung. Auswirkungen
auf Natura 2000-Gebiete aufgrund zu hoher Entfernung auszuschließen.
Im Rahmen des Artenschutzes ist geprüft worden, ob durch die Planung artenschutzrechtliche
Verbote gem. § 44 BNatSchG vorbereitet werden. Hier sind für den Turmfalken spezifische Maßnahmen in Form einer Anbringung von Nistkästen und einer Unbrauchbarmachung von potenziellen Brutplätzen im Plangebiet vorgesehen. Dies wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde der
Stadt Bochum abgestimmt und wird im Zuge der Planrealisierung umgesetzt. Das Monitoring hat
gezeigt, dass der alte Brutplatz nicht mehr für eine Brut genutzt werden kann und eine der Nisthilfen angeflogen wird. Es werden somit keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG mit der
Planung vorbereitet.
Niederschlagswasser wird über Regenrückhaltebecken und ein Muldensystem in den öffentlichen
Grünflächen gesammelt und kann dann gedrosselt an den Schattbach als Vorfluter abgegeben
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werden. Eine Versickerung innerhalb des Plangebietes findet nicht statt, um eine ausreichende
Schadstoffrückhaltung zu gewährleisten und das Grundwasser vor einer Kontamination zu schützen.
Erhebliche negative Veränderungen der klimatischen Verhältnisse im Plangebiet werden mit der
Planung nicht vorbereitet. Durch die großflächig geplanten Grünzüge und die zahlreichen Baumpflanzungen entlang der Straßen werden sogar positive Effekte auf das Mikroklima innerhalb des
Plangebietes erwartet. Auch die Belastungen durch Feinstaub und Stickoxide (NOx) bleiben nach
einer gutachterlichen Einschätzung unterhalb der Grenzwerte.
Hinsichtlich des Landschaftsbildes findet eine Neuordnung statt. Die bestehenden Gebäude und
Lagerhallen werden abgerissen und durch neue Gebäude ersetzt. Nur zwei Gebäude werden
erhalten. Durch die Festsetzung einer maximalen Baukörperhöhe können jedoch Auswirkungen
auf das Umfeld vermieden werden, da diese nicht über die bisherige Bebauung hinaus geht. Zusätzlich wird das Plangebiet durch breite öffentliche Grünflächen entlang der Plangebietsgrenzen
eingegrünt.
Mit der Planung wird kein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Durch die großflächigen
Grünfestsetzungen und die Anpflanzung von etlichen Bäumen entlang der Straßen kann mit der
Planung sogar ein Überschuss an Biotopwertpunkten erlangt werden.
Anderweitige verfügbare Planungsmöglichkeiten mit gleichem städtebaulichen Entwicklungspotenzial und Lage bestehen nicht.
Untersuchungen oder Anwendungen technischer Verfahren wurden im Rahmen der faunistischen
Bestandsaufnahmen, der Immissionsbewertung, der Boden- und Wasseruntersuchungen verwendet. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf.
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Umweltbericht
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Literatur und Quellen
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014):
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)
geändert worden ist, Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014):
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung v. 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014):
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung
der Bekanntmachung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I
S. 1474); Berlin.
BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2013):
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert. durch Gesetz vom 25. Juli 2013
(BGBl. I S. 2749); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2013):
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in
der Bekanntmachung der Neufassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2013):
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom 27. April
2009 (BGBl. I S. 900); zuletzt geändert durch Verordnung vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973);
Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2012):
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502); zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2011):
Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 2529/2002 S. 511-605) vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08. November 2011 (BGBl. I S. 2178); Berlin.
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Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2010):
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom
02. August 2010 (BGBl. I S. 1065); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014):
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 19090 (BGBI. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2104 (BGBI. I S. 2269)
BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009):
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten – Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v. 24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005
S. 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2002):
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25-29/2002 S. 511605); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (1998):
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26/1998 S.
503); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (1970):
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) – Geräuschimmissionen – vom 19. August 1970, Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970; Bonn.
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2014):
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748); Berlin.
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR (2015):
Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990
(BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 482 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474), Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002):
DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten, Deutsche Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung
e. V.; Berlin.
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Umweltbericht
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Seite 51 von 57
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002):
DIN 18916: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten, Deutsche
Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut
für Normung e. V.; Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002):
DIN 18917: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten, Deutsche
Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut
für Normung e. V.; Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002):
DIN 18919: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
von Grünflächen, Deutsche Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau)
im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2014):
DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Deutsche Norm, Ausgabe: 2014-07 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (1999):
DIN 4150-02: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden, Deutsche Norm, Ausgabe: 1999-06 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN
Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (1999):
DIN 4150-03: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen,
Deutsche Norm, Ausgabe: 1999-02 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2006):
DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Deutsche Norm, Ausgabe: 2006 - Normenausschuss
Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI Deutsches Institut
für Normung e. V.; Berlin.
EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2014):
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Abl. EG Nr. L 175/40, zuletzt geändert
durch die Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 (Abl. EU Nr. L 124 S.1); Brüssel.
EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2013):
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009
zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) („Vogelschutzrichtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 (Abl. EU Nr. L 158 S. 193);
Brüssel.
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Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2008):
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über
die Luftqualität und saubere Luft für Europa (Abl. EG Nr. L 152/1); Brüssel.
EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2013):
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik (Abl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/64/EU vom
17. Dezember 2013 (Abl. EU Nr. L 353 S. 8); Brüssel.
EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2006):
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG Nr. L 206 S. 7) („FFH-Richtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (Abl. EG Nr. L 363
S. 368); Brüssel.
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND LANDSCHAFTSBAU E. V. (2006):
ZTV-Baumpflege - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege; Bonn.
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (HRSG.) (1999):
RAS-LP 4, Ausgabe 1999: Richtlinie für die Anlage von Straßen. Landschaftsgestaltung.
Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen. Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf; Bonn.
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2013):
Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG), vom 9. Mai 2000, zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 21. März
2013 (GV. NRW. S. 148); Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2013):
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG), vom 25. Juni
1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2013 (GV. NRW. S. 133), in Kraft getreten
am 16.03.2013; Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2011):
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen – Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), vom 18. März 1975, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 5. Juli 2011 (GV. NRW. S. 358); Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010):
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in NordrheinWestfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. 2010 S. 185); Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010):
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 5. Juli 2007, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185); Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010):
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW)
vom 29. April 1992 (GV. NRW. S. 175), SGV. NRW. 2129, zuletzt geändert durch Gesetz vom
16. März 2010 (GV. NRW. S. 185); Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010):
Runderlass: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung
der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsund Zulasssungsverfahren (VV Artenschutz) vom 15.09.2010; Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (MBV NRW) UND MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATURUND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010):
Gemeinsame Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben; Düsseldorf.
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (MBV NRW) (2016):
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980, zuletzt geändert durch 1. ÄndG vom 16. Juli 2013
(GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 27. Juli 2013. Düsseldorf.
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Projektbezogene Quellen und Literatur
ARGE OPEL BOCHUM (2015):
Reaktivierung und Erschließung der Flächen des ehemaligen Opel-Werks 1 in Bochum Teilsanierungsplan 1. Bauabschnitt, Bochum.
ARGE OPEL BOCHUM (2015):
Reaktivierung und Erschließung der Flächen des ehemaligen Opel-Werks 1 in Bochum Rahmensanierungsplan, Bochum.
ARGE OPEL BOCHUM C/O CDM SMITH CONSULT (2015):
Detaillierte Bergschadenstechnische Gefahrenanalyse, Reaktivierung der Flächen des Opel
Werk 1 Bauabschnitt 1, Bochum.
ARGE OPEL BOCHUM C/O CDM SMITH CONSULT (2015):
Reaktivierung und Erschließung der Flächen des ehemaligen Opel-Werks I in Bochum, Untersuchungen im Bereich des Isabellastollens. Bochum.
BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2011):
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost, Arnsberg.
BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2001)
Regionalplan (GEP 2001) Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum
und Hagen, Arnsberg.
BOCHUM (2008):
Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008), online zuletzt abgerufen am 27.10.2015.
BOCHUM (2008):
Lärmkarte der Stadt Bochum (2008), online zuletzt abgerufen am 27.10.2015.
BOCHUM (2009):
Klimaschutzkonzept, Bochum.
BOCHUM (2010):
Strategische Umweltplanung Bochum, Entwicklung eines Ziel- und Monitoringkonzepts für das
Umweltmanagement der Stadt Bochum, Bochum.
BOCHUM (2013):
Leitlinien der Stadt Bochum zur Entwicklung der Opel Flächen Ergebnisse des Workshops am
29.06.2013 und weitere Vorgehen (Beschlussvorlage: 20131863), 26.09.2013, Bochum.
BOCHUM (2015):
Verkehrsuntersuchung ehemalige Opelwerksfläche I – Ergebnisbericht, erstellt vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Abt. Städtebau und Mobilität, Stand: 18.12.2015.
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
Seite 55 von 57
BRILON, BONDZIO, WEISER INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR VERKEHRSWESEN (2015):
Untersuchung zur Umnutzung des OPEL Werk I Geländes in Bochum, Bochum.
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESKUNDE (1963):
Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Remagen.
DAHLEM, BERATENDE INGENIEURE GMBH & C. WASSERWIRTSCHAFT KG , KONSTA PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH (2015):
Reaktivierung Opelwerk I – Planungen zum Straßenbau und zur Entwässerung, Essen / Gelsenkirchen.
FROELICH & SPORBECK, UMWELTPLANUNG UND BERATUNG (2015):
Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“ – Artenschutzvorprüfung (Stufe I), Bochum.
FROELICH & SPORBECK, UMWELTPLANUNG UND BERATUNG (2015):
Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“ – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bochum.
FROELICH & SPORBECK, UMWELTPLANUNG UND BERATUNG (2015):
Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“ – Landschaftspflegerischer Begleitplan, Bochum.
GEOGRAPHISCHES INSTITUT DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM (2012):
Klimaanpassungskonzept Bochum, Stadt Bochum.
HOLLMANN (2000, ÜBERABEITET APRIL 2005):
Potenzielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen im Stadtgebiet Bochum.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2002):
Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher Beleuchtungsanlagen, Essen.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2008):
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2015):
Klimaatlas NRW, online zuletzt abgerufen am 27.10.2015.
MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT – MSWKS UND MINISTERIUM FÜR
UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – MUNLV DES LANDES
NRW (2001):
Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Düsseldorf.
PLANUNGSGEMEINSCHAFT STÄDTEREGION RUHR (2009):
Regionaler Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, Dezember
2009, zuletzt geändert durch Genehmigungserlass der Staatskanzlei des Landes NRW vom
03.04.2014 zum Änderungsverfahren 13 gesamt.
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
Seite 56 von 57
PEUTZ CONSULT GMBH (2015):
Lichttechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 947 – Reaktivierung Opel
Gelände Bochum, Dortmund.
PEUTZ CONSULT GMBH (2015):
Reaktivierung der Flächen des ehemaligen Opelwerkes 1 in Bochum – Ersteinschätzung zur
lufthygienischen Situation im Plangebiet und der Umgebung, Dortmund.
PEUTZ CONSULT GMBH (2015):
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 947, Bericht F 7648-1. Dortmund.
PEUTZ CONSULT GMBH (2016):
Luftschadstoffuntersuchung zur Reaktivierung der Flächen des ehemaligen Opelwerkes 1 in
Bochum, Bericht FA 7560-2.1, Dortmund.
SKT UMBAUKULTUR / ARCHITEKTEN (2015):
Technologiecampus Bochum – Wittener Straße, Bonn.
WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2015):
Freiraumplanung „Reaktivierung Opel-Werk I“, Hamburg.
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Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1
Umweltbericht
Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326
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Schlagfluren
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Kahlschlagfläche
Kleingehölze
BA3
BA4
BB11
BB12
BD3
BF1
BF2
BF3
BH0
HD3
VA2a
HM1, lrg0, ta
BD3, lrg50, ta1-2.
Rain, Strassenränder
HC
HC4
HD3
HJ0
BD3, lrg50, ta1-2
SP3
HM4
SB
SB
HM4
BF1, lrg50, ta1
SB
SB
SB
BF3, lrg0, ta1
EE0a
HB0
HW0
BF1, lrg0, ta2
BF2, lrg100, ta2
HV3, me2
HD3
HM1
HM4
SB
BF1, lrg50, ta2
HN
HN
BF3, lrg0, ta
SB
BD3, lrg50, ta2
SC0
SC0
SC0
BD3, lrg50, ta2
BD3, lrg50, ta2
BD3, lrg50, ta2
Bebauungspl
anNr.947
BF1, lrg50, ta2
HV3, me2
VA2a
BD3, lrg50, ta2
BF1, lrg0, ta2
BD3, lrg100, ta2
BF1, lrg0, ta2
HN
HM4
HC4
BB12
HC4
HC4
HC4
BD3, lrg50, ta2
SB
BF1, lrg50, ta2
EE0a
SC0
SB
HJ0
VA3
BD3, lrg50, ta1-2
SC0
VA7
BD3, lrg50, ta2
BD3, lrg100, ta3
VA3
KB1
SC0
BD3, lrg50, ta1-2
VA3
AT1
VA2a
VA3
VA7
VB0a
HN
VA3
HD3
HJ0
BD3, lrg50, ta2
VA7
BA4, lrg100, ta2
HW0
HW0
HC
SB
BA4, lrg100, ta2
HC
HC
HC
Bundesstraße
Gemeindestraße
Wohn-, Erschließungsstrasse
Werksstraße
Zusatzcodes
BA3, lrg100, ta2
HJ0
HW0
BH0, lrg100, ta
Verkehrswege
HV3, me2
BD3, lrg100, ta2
BF1, lrg0, ta1
Lagerplatz
Parkplatz
SB
SB
SB
HJ0
HN
ta
ta1
ta2
ta3
lrg100
lrg50
lrg0
me2
starkes Baumholz (BHD 50 - 80 cm)
starkes Baumholz (BHD 38 - 50 cm)
starkes Baumholz (BHD 14 - 38 cm)
Stangenholz (BHD 7 - 14 cm)
LR-typische Gehölzanteil > 70
LR-typische Gehölzanteil > 50
LR-typische Gehölzanteil < 50
Asphalt- und Betonflächen
Untersuchungsraum
Abgrenzung des Bebauungsplanes
SC0SC0
SC0
VA7
SE0
18.12.2015, 10:05:13, ung
KB1
BD3, lrg50, ta2
HT5
BD3, lrg50, ta1-2
HB0
BD3, lrg50, ta2
BF1, lrg50, ta
VA7
SB
BF3, lrg100, ta.
HT5
HV3
BA4, lrg100, ta2
BD3, lrg50, ta1-2
BD3, lrg50, ta2
VA7
HD9
BF2, lrg50, ta2
HT5
HD9
BH0, lrg100, ta
BF1, lrg50, ta
Bahnlinie
Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände
Plätze, Parkplätze
BF1, lrg100, ta2
HV3, me2
VA7
HM4
BD3, lrg100, ta
BF1, lrg0, ta1
BF2, lrg100, ta2
SG1
SC0
SC0
BB12
HV3, me2
HN
HM4
BD3, lrg50, ta2
HC4
HD9
BF2, lrg50, ta2
HM4
HN
SB
BD3, lrg50, ta2
BF2, lrg50, ta2
BF1, lrg100, ta2
BD3, lrg50, ta2
BF1, lrg0, ta1
HM4
HD9
HN
BF2, lrg0, ta2
HW0
BF1, lrg50, ta2
HD3
HD9
HD9
BD3, lrg50, ta2
Hundedressurplatz
Spielplatz
Gleisanlagen
HC
BD3, lrg50, ta2
SC0
HV3, me2
KB1
EE0a
SC0
BF1, lrg50, ta2
BF1, lrg50, ta2
BF1, lrg100, ta2
BF1, lrg100, ta2
BD3, lrg50, ta2
SG1
SP3
BF3, lrg0, ta
BF1, lrg100, ta2
BD3, lrg50, ta2
sonstige Ver- und Entsorgungsanlage
Sport- und Freizeitanlage
BD3, lrg50, ta2
HV3, me2
SC0
SE0
BD3, lrg50, ta2
SB
BD3, lrg50, ta2
HD3
Öffentliche Gebäude
Ver- und Entsorgungsanlagen
VA3
BF1, lrg50, ta2
SC0
Gewerbe- und Industrieflächen
Öffentliche Gebäude
SB
SD
BD3, lrg100, ta2
Wohnbauflächen
Siedlungsflächen, Gewerbegebiete
BF3, lrg100, ta3
HD9
Gebäude, Mauerwerk, Ruinen
Siedlungsflächen, Wohngebiete
BF3, lrg100, ta3
HV3, me2
HN
Strukturreicher Stadtpark, Schlosspark mit altem Baumbestand
Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen
Gebäude, Mauerwerk, Ruinen
BF3, lrg0, ta
BD3, lrg50, ta1
BD3, lrg0, ta2
BF2, lrg50, ta2
BD3, lrg50, ta2
Garten, Baumschule
Park, Grünanlagen
BF2, lrg100, ta2
BF1, lrg100, ta2
SD
HJ0
VA7
VB0a
BF1, lrg100, ta2
Fettgrünlandbrache
junge Sukzessions-Ackerbrache
Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrache
Gärten, Baumschulen, forstähnliche Kulturen
BF2, lrg100, ta2
SC0
Ruderalsaum bzw. linienf. Hochstaudenflur
Brachflächen
BA3, lrg100, ta3
BD3, lrg50, ta1
BF1, lrg100, ta1
KB1
HD3
HV3, me2
SB
BD3, lrg50, ta1
HV3, me2
BF3, lrg0, ta1
SC0
BB11
BF2/HW0
SB
Rain, Strassenrand
Verkehrsrasenfläche
Säume bzw. linienf. Hochstauden- und Krautfluren
VA3
SB
HJ0
Siedlungsgehölz
Verkehrsgehölz
Gebüsch und Strauchgruppen mit heimischen Straucharten
Gebüsch und Strauchgruppen mit nicht heimischen Straucharten
Gehölzstreifen
Baumreihe
Baumgruppe
Einzelbaum
Allee
HW0
BD3, lrg50, ta1-2
AT1
HW0
HW0
1:2.500
0
50
100
200
300
m