Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 5: Umweltbericht zum Bebauungsplan.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 5: Umweltbericht zum Bebauungsplan.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
08.06.16, 01:37
Aktualisiert
30.01.18, 12:49

Inhalt der Datei

Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 1 von 57 Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“ Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 947 Opel-Werk I, Teil 1 der Stadt Bochum Stand: 12.05.2016 Erstellt im Auftrag: Bochum Perspektive 2022 GmbH [Platzhalter Logo AG] Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 2 von 57 Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG Adresse Niederlassung Bochum Massenbergstraße 15 - 17 44787 Bochum Kontakt T +49.234.95383-0 F +49.234.9536353 bochum@fsumwelt.de www.froelich-sporbeck.de Projekt Projekt-Nr. NW-141036 Version 4 – Endbericht – Satzungsbeschluss Datum 12.05.2016 Bearbeitung Projektleitung Volker Bösing Bearbeiter/in Thomas Kalveram Dipl.-Biologe Holger Meinig Zoologe Martin Stolzenburg Dipl.-Geograph, Dipl.-Ökologe Volker Bösing Dipl.-Landschaftsökologe, MSc Biologie Unter Mitarbeit von Freigegeben durch Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 3 von 57 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 3 1.2 Rechtsgrundlagen 4 1.3 Methodisches Vorgehen 5 1.4 Beschreibung des Vorhabens 5 1.5 Planerische Grundlagen 8 2 Bestandserfassung 11 2.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen 11 2.2 Grünordnerisches Konzept 11 2.3 Eingriffsregelung 13 2.4 Schutzgebiete 14 2.5 Erfassung der Nutzungs- und Biotopstruktur 14 3 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbelange 20 3.1 Schutzgut Mensch 20 3.2 Schutzgut Pflanzen und Tieren / biologische Vielfalt 27 3.3 Boden 29 3.4 Wasser 34 3.5 Luft / Klima 36 3.6 Landschaft 39 3.7 Kultur- und Sachgüter 41 3.8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 41 3.9 Wechselwirkung der Umweltgüter 42 4 Flächenbilanz 42 4.1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 42 5 Zusammenfassung 45 Literatur und Quellen 47 Projektbezogene Quellen und Literatur 52 Tabellenverzeichnis Tab. 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des Umweltschutzes 5 Tab. 2: Bewertung der Biotoptypen (Ausgangszustand) 15 Tab. 3: Ausgangszustand des Plangebietes (Gesamtflächenwert A) 43 Tab. 4: Zustand gem. Festsetzungen des Bebauungsplanes (Gesamtflächenwert P) 44 Tab. 5: Gesamtbilanz 44 Seite 1/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 4 von 57 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Übersicht zum Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1, Opel-Werk I 3 Abb. 2: Ausschnitt Regionaler Flächennutzungsplan Ruhr 9 Abb. 3: rechtskräftige angrenzende Bebauungspläne 10 Abb. 4: Gerodete Gehölze - Querspange 19 Abb. 5: Gleisanlagen auf dem Werksgelände 19 Abb. 6: Gleisanlagen südl. Dannenbaumstraße 19 Abb. 7: Hundeübungsplatz Schattbachstraße 19 Abb. 8: Baustelle Südtangente, Blick nach W 19 Abb. 9: Denkmalgeschütztes Gebäude D2 19 Abb. 10: ehemal. Bahnwärterhäuschen Laer 19 Abb. 11: Hirschzunge an der Dannenbaumstraße 19 Abb. 12: Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008) 37 Kartenverzeichnis Nr. Bezeichnung Maßstab 1 Bestand 1:2.500 Seite 2/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 5 von 57 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Adam Opel AG, als traditionsreicher Autohersteller in Deutschland, hat seit den 1960erJahren ihren Standort in Bochum Laer für die Produktion verschiedener Opel-Modelle genutzt. Seit Dezember 2014 ist das Werk I geschlossen und die Fahrzeugproduktion eingestellt. Für diesen Bereich sollen nun zwei Bebauungspläne aufgestellt werden, um eine neue Nutzung der Flächen zu ermöglichen. Für die betroffenen Flächen des ehemaligen Opelstandortes ist die Neuaufstellung zweier Bebauungspläne vorgesehen, der Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I (Teile 1 und 2) und Nr. 940 „Alte Wittener Straße“. Der vorliegende Umweltbericht behandelt alle überplanten Flächen im Zuge einer gesamtheitlichen Betrachtung, bezieht sich jedoch in verbindlicher Weise ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1. Aufgrund einer zeitlich versetzten Planung für den Bebauungsplan Nr. 940 „Alte Wittener Straße“ sind die Aussagen zu diesem Plan in dem vorliegenden Dokument nicht verbindlich und geben ausschließlich den derzeitigen Planungsstand im Sinne einer gesamträumlichen Betrachtung wieder. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 ist in seiner Abgrenzung in der vorliegenden Form zum Offenlagebeschluss gegenüber dem Aufstellungsbeschluss reduziert und in zwei Teilbereiche aufgeteilt worden (Abb. 1). Im vorliegenden Verfahren wird der Teil 1 behandelt. Grundsätzlich ist es jedoch vorgesehen alle Flächen des Opel-Werks I planungsrechtlich zu behandeln und städtebauliche Ziele zu sichern. Abb. 1: Seite 3/54 Übersicht zum Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 6 von 57 Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m § 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die Vorgaben der Anlage 1 gem. §§ 2 (4) und 2a BauGB. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des Bebauungsplans. Mit Umsetzung des Vorhabens sind Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. v. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbunden, da „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen“ erfolgen. Im Rahmen der Abarbeitung der gesetzlichen Eingriffsregelung (vgl. §§ 13ff. BNatSchG / §§ 4ff LG NRW) wurde parallel ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt, in dem die Bewertung der Ausgangssituation ermittelt wurde. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung in dem vorliegenden Dokument umfasst aufgrund der zeitlich versetzen Planung der Bebauungspläne Nr. 947 Teile 1 und 2 und Nr. 940 nur den hier betrachteten Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1. Ausweisungen von Grünflächen oder von Baumpflanzungen werden durch entsprechende Festsetzungen gem. § 9 (1) Nr. 15, 20, 24 und 25 BauGB hierbei berücksichtigt. Darüber hinaus sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, die in den §§ 44 und 45 BNatSchG gesetzlich verankert sind. Sie werden im Rahmen einer separaten Artenschutzprüfung behandelt (s. a. Artenschutzvorprüfung (Stufe I) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag „Reaktivierung der Fläche Opel-Werk I“, FROELICH & SPORBECK, 2015). Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung (hier im Wesentlichen die Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung artenschutzrechtlich relevanter Konflikte) werden in den vorliegenden Umweltbericht übernommen. Der vorliegende Umweltbericht umfasst das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 – „Opel-Werk I“ auf einer verbindlichen Ebene und gibt einen Überblick über die geplanten Auswirkungen der Planung auf dem Plangebiet der Pläne Nr. 947 Teil 2 und Nr. 940 „Alte Wittener Straße“. 1.2 Rechtsgrundlagen In einzelnen Fachgesetzen und Fachplänen werden für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze dargestellt, welche die Grundlage für eine Bewertung der Umweltauswirkungen bilden. Dabei sind lediglich die Ziele zu berücksichtigen, die für den betrachteten Bebauungsplan von Bedeutung sind. Die nachfolgende Zusammenstellung enthält die wesentlichen schutzgutbezogenen Ziele. Seite 4/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 7 von 57 Tab. 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte schutzgutbezogene Ziele des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit / Bevölkerung Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB, TA-Lärm, DIN 18005, GIRL Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 BNatSchG, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB Boden Zweck/Grundsätze des Bodenschutzes gem. § 1 BBodSchG, Darstellungen der „Bodenschutzklausel“ gem. § 1a BauGB, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB, Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) Wasser Grundsätze des § 6 WHG, LWG NW, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB Luft / Klima Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 BNatSchG, TA-Luft, Belange gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB Landschaft Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 BNatSchG und LG NW, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB Kultur- und sonstige Sachgüter Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 BNatSchG, Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB 1.3 Methodisches Vorgehen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum BPlan Nr. 947 Teil 1 wird ein Umweltbericht (gem. § 2a i.V.m. Anlage 1 BauGB) erstellt, der ein gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist. Er stellt die umweltrelevanten Aspekte der Planung dar und bewertet diese. Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt die Grundlage für die Erstellung des vorliegenden Umweltberichtes dar. Darin enthalten sind die Vorgaben zu den so genannten Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Sind gemäß § 18 BNatSchG aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Der Umweltbericht stellt die umweltrelevanten Aspekte der Planung umfassend und systematisch dar, so dass die Belange des Umweltschutzes in der Abwägung berücksichtigt werden können. Gegenüber den sozialen und wirtschaftlichen Belangen haben die Belange des Umweltschutzes keinen grundsätzlichen Vorrang in der Abwägung. 1.4 Beschreibung des Vorhabens Lage Die Plangebiete der beiden Bebauungspläne (BPlan) liegen im Bochumer Stadtteil Laer, wobei der BPlan Nr. 947 Teil 1 mit dem zum Offenlagebeschluss reduzierten Geltungsbereich eine Größe von ca. 53,2 ha umfasst (s.a. Karte 1, Abb. 1). Die Plangebietsgröße des BPlans Nr. 940 ist derzeit noch unbestimmt. Im Kern geht es darum gut 70 Hektar der ehemaligen Werksflächen Seite 5/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 8 von 57 bauleitplanerisch zu behandeln. Der BPlan Nr. 947 Teil 1 wird begrenzt durch den NordhausenRing im Westen, die Dannenbaumstraße im Norden und die Bahnanlagen im Süden. Die östliche Grenze wird durch den geplanten Grünzug und weiter südlich durch ein Landschaftsbauwerk gebildet. Östlich des Teil 1 findet sich ein Bereich, der sich entlang der westlichen Seite der Wittener Straße zieht. Für diesen Teil 2 liegt derzeit nur das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs (SKT UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015) vor, aus dem sich jedoch städtebauliche Planungsabsichten entnehmen lassen. Es ist vorgesehen den Teil 2 des BPlans N. 947 in einem gesonderten Verfahren planungsrechtlich zu sichern. Der BPlan Nr. 940 liegt zwischen der Wittener Straße (B 226) und der Alten Wittener Straße und reicht im Süden bis zur Disterwegstraße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes liegt jedoch bei Abschluss des Umweltberichtes noch nicht vor. Planung Nach Aufgabe der laufenden Produktion auf dem Werksgelände der Adam Opel AG ist es vorgesehen, durch die Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 947 (Teile 1 und 2) und Nr. 940 die Flächen neu zu strukturieren und den aktuell geltenden Rechtsvorschriften des Baurechts, des Immissionsschutzes und des Verkehrsrechts anzupassen. Grundlage der folgenden Beschreibung ist der Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 sowie die zugehörige Begründung. Folgende für den Umweltbericht wesentliche Aussagen werden getroffen: Art und Maß der baulichen Nutzung Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Bochum erfolgt innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 947 Teil 1 die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Im Süden des Plangebietes wird zudem eine Fläche als Industriegebiet festgesetzt. Weiter wird im Südwesten des Plangebietes die Festsetzung einer Fläche für Abfall- und Abwasserbeseitigung zur Anlage eines Regenrückhaltebeckens getroffen. Durch das gesamte Plangebiet ziehen sich mehrere neu anzulegende Verkehrsflächen, die die einzelnen Gewerbeflächen erschließen und an das bestehende Straßennetz anschließen. Es werden große Flächen als öffentliche Grünflächen festgesetzt, die die einzelnen Baufelder trennen und somit grüne Korridore schaffen. Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 für alle Bauflächen festgesetzt. Für den Bereich der Industriegebietes (Teilfläche 01) wird eine ausnahmsweise Überschreitung der Versiegelung von 80 % (GRZ 0,8) bis auf eine Versiegelungsrate von 90 % gem. § 19 (4) BauNVO zugelassen. Dies wird in der städtebaulichen Begründung folgendermaßen erklärt:  die Nutzbarkeit des Baufeldes soll aufgrund fehlender Alternativen im Stadtgebiet von Bochum intensiviert werden,  planerische Absicht die insgesamte Flächeninanspruchnahme hierdurch zu verringern und somit die Vorgaben der Bodenschutzklausel gem. § 1a (2) BauGB zu beachten,  Verhinderung von Nutzungskonflikten bei einer Nutzung von Flächen außerhalb des Plangebietes  durch die hohe Nutzungsdichte wird eine effiziente Ausnutzung der öffentlichen Infrastruktur gewährleistet. Seite 6/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 9 von 57 Eine entsprechende Berücksichtigung der Versiegelungsrate findet bei der Eingriffsbilanzierung statt. Für die übrigen Baufelder bleibt die Obergrenze der Versiegelung bei 80 %. Die maximale Baukörperhöhe für die geplanten Gebäude wird bei 18 m über Bezugshöhe NHN festgesetzt. Für den Bereich des ehemaligen Hauptverwaltungsgebäudes (D1) werden aufgrund des Bestandsschutzes höhere Gebäudehöhen festgesetzt. Für die Landschaftsbauwerke werden jeweils maximale Höhen über NHN für die Oberkanten festgesetzt. Erschließung Erschlossen wird das Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 über die bestehende Zufahrt aus dem Opelring im Westen des Plangebietes. Die für das Industrie- bzw. Gewerbegebiet absehbaren Verkehre können hierüber abgewickelt werden. Die Leistungsfähigkeit des Opelrings wird über einen bedarfsgerechten Um-/ Ausbau gewährleistet. Die Verteilung der Verkehre erfolgt innerhalb des Plangebietes über verschiedene Straßen und Kreisverkehre. Ein weiterer Anschluss an das bestehende Verkehrsnetz der Stadt Bochum soll über die Wittener Straße erfolgen. Auch hier bestehen bereits Anschlüsse aus dem ehemaligen Opel-Werk I, die entsprecht angepasst und umgebaut werden. Weiter ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie 302 von der Wittener Straße in das Plangebiet hinein über die und im weiteren Verlauf parallel zur Planstraße A vorgesehen. Erforderliche Flächen werden im Rahmen des Bebauungsplans ausgewiesen. Das eigentliche Planungs- und Genehmigungsverfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt gemäß PBefG durchgeführt. Innerhalb der Grünzüge ist die Anlage von Fuß- und Radwegen ergänzend zur Führung innerhalb der Erschließungsstraßen vorgesehen. Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Heizenergie und Wasser ist aufgrund der neuen Bebauung und der gesamten Neugestaltung des Geländes neu anzulegen. Die Entwässerung erfolgt über ein modifiziertes Mischsystem. Das anfallende Schmutzwasser und die Niederschlagswässer von den Straßen und den Gewerbeflächen sollen gemeinsam als Mischwasser über die bestehende und weiter ausgebaute Kanalisation zur Kläranlage geführt und dort entsorgt werden. Für die unbelasteten Niederschlagswässer der Dachflächen ist eine getrennte Kanalführung vorgesehen. Innerhalb der geplanten Grünflächen sollen durch ein Regenrückhaltebecken im Süden des Plangebietes Starkregenereignisse abgefangen werden (DAHLEM, 2015). Weiter werden innerhalb der vorgesehenen Grünflächen zusätzliche Mulden angelegt, die bei Starkregenereignissen das anfallende Niederschlagswasser abfangen und in das Rückhaltebecken südlich des ehemaligen Hauptverwaltungsgebäudes weiterleiten können. Diese Planung stellt auch die Anforderungen des Überflutungsmanagements sicher. Das Niederschlagswasser kann über das Rückhaltebecken gedrosselt in den Schattbach als Vorfluter eingeleitet werden. Eine Versickerung der Niederschlagswässer ist aufgrund der Altlastensituation voraussichtlich nicht möglich. Östlich der Wittener Straße – zwischen der Bahnlinie und der Schattbachstraße im BPlan Nr. 940 ist ein weiteres Regenrückhaltebecken vorgesehen. Vorbehaltlich einer detaillierten Bodenuntersuchung wird derzeit davon ausgegangen, dass hier eine Versickerung grundsätzlich möglich ist. Die Fläche ist nicht Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die Planung hier wird zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert. Die Ableitung Richtung Oelbach sollte vorzugsweise über einen offenen Graben entlang der Bahnlinie sowie parallel zur Alte Wittener Straße erfolgen. Seite 7/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 10 von 57 Grünflächen Für das gesamte Plangebiet ist es vorgesehen, verschiedene Grünflächen anzulegen. Zum einen wird eine breite Nord-Süd-Achse durch die Anlage von öffentlichen geplanten Grünflächen am östlichen Plangebietsrand eingerichtet, die außerhalb des Plangebiets des BPlans Nr. 947 Teil 1 fortgesetzt wird. Es wird weiterhin eine Ost-Westverbindung entlang der Planstraße A als Grünzug eingerichtet. Diese soll eine Mulde für die Regenwasserrückhaltung enthalten. Entlang der Plangebietsgrenzen im Norden und Westen wird ein breiter Streifen als Grünfläche zur angrenzenden Nutzung geplant. Diese Grünfläche ist ein mit Rasen und Einzelbäumen bepflanztes Umlagerungsbauwerk, welches die anfallenden Altlasten aufnehmen soll. Eine private Grünfläche wird nördlich der Teilfläche 02 angelegt, die gärtnerisch zu gestalten und zu pflegen ist. Weiter ist eine Begrünung der Straßen vorgesehen. Der BPlan sieht vor, sämtliche neu anzulegenden Straßen mit Baumreihen zu ergänzen. Die Baumreihen sind als einseitige Pflanzungen, Alleepflanzung (beidseitige Pflanzung) bis hin zu einer beidseitig doppelreihigen Pflanzung an der Planstraße G geplant. Es werden insgesamt 3 Landschaftsbauwerke errichtet. Auf den Landschaftsbauwerken ist die Errichtung zusätzlicher Lärmschutzanlagen auf der Oberkante des Bauwerkes zulässig, da hier in Teilbereichen auch eine größere Höhe für entsprechende Anlagen zulässig ist. Basis für die Grünflächenplanung sowie die Ausgestaltung der Landschaftsbauwerke ist ein Freiflächenkonzept der WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2015). Der Bebauungsplan sieht flächige Bepflanzungen innerhalb der Bauflächen direkt entlang der Planstraßen vor. Von diesen Bepflanzungen sind nur Grundstückszufahrten bis zu einer Breite von 12,0 m Breite ausgenommen. Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 940 und für die Flächen entlang der Wittener Straße ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs (SKT UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015). Hier wurden jedoch noch keine Festsetzungen o. ä. im Detail definiert, so dass es sich hierbei um einen Entwurf oder eine Zielplanung handelt, die noch keine Verbindlichkeit aufweist. Es ist eine Bestandssicherung der sich im nördlichen Teilbereich, zwischen der Alten Wittener Straße und der Wittener Straße, befindlichen Nutzungen (u. a. Tankstelle, Fast-Food-Restaurant) vorgesehen. Die südlich davon liegenden Flächen sollen bis zu den Bahngleisen, ebenso wie die Flächen entlang der der Wittener Straße, als Technologiecampus entwickelt werden. Dies wird voraussichtlich über Festsetzung eines Gewerbegebietes erfolgen. Südlich der Bahngleise zeigt die Planung derzeit Grünflächen und die Anlage eines Regenrückhaltebeckens. Dieses soll den Oelbach als Vorfluter nutzen. Die konkrete Nutzung der geplanten Grünflächen ist allerdings noch nicht beschlossen. Für diesen Bereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss eine freiraumorientierte Nutzung angedacht. Die Ausweisung von Grünflächen an dieser Stelle wirkt sich positiv auf den Regionalen Grünzug E aus, da diese dem Grünzug zugeschlagen werden können. Konkrete Festsetzungen liegen jedoch bei Abschluss des Umweltberichtes nicht vor, so dass an dieser Stelle keine verbindlichen Aussagen zu dieser Planung gemacht werden können. 1.5 Planerische Grundlagen Regionalplan / regionaler Flächennutzungsplan Für die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen besteht ein regionaler Flächennutzungsplan (RFNP), der ebenfalls die Funktion als Regionalplan übernimmt. Der RFNP beinhaltet somit sowohl Darstellungen gemäß § 5 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Eigenschaft als Flächennutzungsplan als auch Darstellungen gemäß der An- Seite 8/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 11 von 57 lage zu § 3 Abs. 1 der Planverordnung (Ziele/ Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung) in seiner Eigenschaft als Regionalplan. Im zeichnerischen Teil des RFNP ist das Kernareal des Opel-Werks I, einschließlich der Flächen zwischen der Bahngleise und der projektierten Querspange der BAB 448 gemäß § 5 Abs. 2 BauGB als gewerblichen Baufläche dargestellt (Abb. 2). Gemäß Anlage zu § 3 Abs. 1 der Planverordnung sind die Flächen als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegt. Die Flächen entlang der Dannenbaumstraße sind gemäß § 5 Abs. 2 BauGB als Gewerbliche Baufläche und gemäß § 3 Abs. 1 der Planverordnung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Begrenzt wird der Untersuchungsraum durch die Darstellung verschiedener Verkehrswege („Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge“, “Flächen für überörtlichen Verkehr“, „Flächen für Bahnanlagen“). Für das weitere Umfeld werden Darstellungen in Form von „Gemischten Bauflächen“ und „Wohnbauflächen“ im Nordosten und Westen sowie „Grünflächen“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ getroffen. Die Grünflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen sind zusätzlich als „Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ ausgewiesen. Die südöstlichen Flächen des BPlans Nr. 940 werden zudem vom Regionalen Grünzug E umrahmt. Abb. 2: Ausschnitt Regionaler Flächennutzungsplan Ruhr Bebauungspläne Für die Plangebiete der neu aufzustellenden Bebauungspläne Nr. 947 „Opel-Werk I“ (Teile 1 und 2) und Nr. 940 „Alte Wittener Straße“ bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne (Abb. 3.). Somit sind keine Planungsvorgaben für diese Bauleitplanverfahren und die dort getroffenen Festsetzungen gegeben. In den Randbereichen liegen jedoch 5 rechtskräftige Bebauungspläne vor, die an die Plangebietsgrenzen heranreichen. Hierbei handelt es sich um die Bebauungspläne: Seite 9/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 12 von 57  Nr. 147 „für die Linienführung der Markstraße zwischen der Universitätsstraße und der Bundesbahnstrecke Bochum-Dahlhausen / Bochum Langendreer – teilweise Verlegung nach Süden“  Nr. 162 „über die Eingrünung der Ferndampfleitung (Fernwärme) zwischen dem Kraftwerk Prinz-Regent und dem Opel-Werk I Dannenbaum“ (liegt südlich der Markstraße)  Nr. 179 „Neues Zentrum Laer, für ein Gebiet nördlich und südlich der Wittener Straße (von Haus Nr. 389 bis Haus Nr. 448), südlich der Wittener Straße (von Haus Nr. 448 bis Haus Nr. 462) sowie nördlich und südlich des Werner Hellweges (von Wittener Straße bis Haus Nr. 44)“  Nr. 296 „für Teile der gepl. Universitätsstraße (Verb.-Str. DIXa) und der gepl. Schnellstraße nach Langendreer (Verb.-Str. OW IVf) und für einen Teil des Oelbachtales (Verb.-Grünfl. Nr. 20,26,27) in Bochum“  Nr. 744b „Wittener Straße – Dannenbaumstraße“ Quelle: Geoportal, Stad Bochum, 2015 Abb. 3: rechtskräftige angrenzende Bebauungspläne Die angrenzenden Bebauungspläne werden von der vorliegenden Planung nicht berührt, so dass hier keine Veränderungen und somit auch keine Beeinträchtigungen vorbereitet werden. Landschaftsplan Die Stadt Bochum hat zwei Landschaftspläne für ihr Stadtgebiet. Die vorliegende Planung betrifft den Landschaftsplan Bochum Mitte / Ost, der seit 1998 rechtsverbindlich ist. Die Gesamtplanung liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. Die Festsetzungskarte setzt für den angrenzenden Bereich südlich der Bahnlinie sowohl ein Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-069 Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost), als auch ein temporäres Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-070 Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost) fest. Dieses ist von der Planung jedoch nicht betroffen. Seite 10/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 13 von 57 Der als Landschaftsschutzgebiet festgesetzte Bereich wird von der Querspange zwischen dem Bochumer Ring und der A 44 überlagert, so dass hier im Zuge des Planverfahrens zur Querspange bereits an dieser Stelle die Schutzgebietskategorisierungen aufgehoben wurden. Strategische Umweltplanung Der Rat der Stadt Bochum hat am 23.09.2010 die Strategische Umweltplanung (StrUP) als fachübergreifenden und selbstbindenden Rahmenplan zur langfristigen Verbesserung der städtischen Umweltqualität beschlossen. Die StrUP berücksichtigt umweltrelevante Zielvorgaben des RFNP und formuliert als übergeordneten Handlungsbedarf den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, die nachhaltige Sicherung von Umweltfunktionen und die Minimierung von Umweltgefährdungen. Die StrUP für die Stadt Bochum hat eine stadtökologische Aufwertung zum Ziel und formuliert vor diesem Hintergrund einen Rahmen für die städtebauliche Entwicklung. Dabei wird das Stadtgebiet gemäß einem räumlichen Zielkonzept differenziert und mit einem System aus Umweltqualitätszielen verknüpft, die für die jeweiligen Schutzgüter in Umweltzielkatalogen zusammengefasst sind. Das räumliche Zielkonzept weist einzelne Stadträume, Stadtpulse (Leitbahnen für hohe Umweltqualität) und Stadtpunkte (Umweltbausteine im Siedlungsraum) aus, denen jeweils verschiedene Umweltqualitätsziele zugeordnet sind. Diese Umweltqualitätsziele sollen bei der städtebaulichen Entwicklung als Abwägungsbelange berücksichtigt werden. Die analytische Grundlage des Umweltzielsystems stellt der „Umweltatlas Bochum“ dar, der ebenfalls Bestandteil der StrUP ist. 2 Bestandserfassung 2.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen Naturräumliche Einordnung Das gesamte Plangebiet beider BPläne lässt sich in zwei Bereiche einteilen. Der größere westliche Teilbereich gehört zum Naturraum „Westenhellweg, Großlandschaft: Westfälische Bucht“ (545) (BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESKUNDE 1963). Der kleinere östliche Teilbereich ist Teil des Naturraums „Bergisch-Sauerländisches Unterland, Großlandschaft: Bergisches Land“ (337-E1) (BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESKUNDE 1963). Die Grenze der beiden Naturräume verläuft von Nordosten kommend diagonal durch das östliche Gesamtplangebiet und knickt im südlichen Bereich nach Süden ab. 2.2 Grünordnerisches Konzept Für das gesamte Gebiet des ehemaligen Opel-Werks wird derzeit ein gesamtheitliches Freiflächenkonzept erstellt (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015), das eine Neugestaltung des gesamten Landschaftsbild im Plangebiet vorsieht. Dieses Konzept umfasst neben den Flächen des BPlans Nr. 947 Teil 1 auch die Bereiche, die vom städtebaulichen Wettbewerb abgebildet werden (BPlan Nr. 947 Teil 2) und die Fläche des BPlans Nr. 940. Für das Plangebiet des vorliegenden BPlans ist es möglich, konkrete Aussagen zu den von ihm getroffenen Festsetzungen zu machen. Für die übrigen Bereiche entlang der Wittener Straße und die Flächen des BPlans Nr. 940 soll das Konzept ebenfalls gelten, jedoch sind für diese Flächen noch keine konkreten Festsetzungen getroffen worden, so dass Änderungen oder Konkretisierungen hier noch möglich sind. Seite 11/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 14 von 57 Gemäß den Festsetzungen des BPlans Nr. 947 Teil 1 ist vorgesehen, großflächig öffentliche Grünflächen auszuweisen. Die insgesamt 12 Gewerbe- und Industrieflächen werden durch die Erschließungsstraßen (Planstraßen A-C und G-H) grundsätzlich strukturiert und aufgeteilt. Entlang der Planstraßen sind Baumpflanzungen vorgesehen, die über textliche Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden. Die Baumpflanzungen sind einseitig und beidseitig in Form von regelmäßigen Allee-Pflanzungen geplant. Entlang der Planstraße G soll eine vierreihige Alleepflanzung realisiert werden, die direkt auf das ehemalige Hauptverwaltungsgebäude des OpelWerks I zuläuft. Insgesamt sind im Straßenraum mindestens 181 Bäume zu pflanzen. Zusätzlich sind auf den privaten Flächen Bäume zu pflanzen, etwa innerhalb von privaten Stellplatzanlagen (pro 8 Stellplätze ein Baum). Der Bebauungsplan setzt auch die anzupflanzende Art der Bäume fest. Zudem ist die Anlage mehrerer Fuß- und Radwege innerhalb des Gesamtplangebietes vorgesehen, die ebenfalls von Bäumen begleitet werden sollen. Dies dient auch der Erholungsnutzung. Die besonders breit angelegte öffentliche Grünfläche, die sich von Norden nach Süden, parallel zur Wittener Straße zieht, reicht bis über das Plangebiet (BPlan Nr. 947 – Teil 1) hinaus, bis hin zur Bahnlinie im Süden. Hier soll ein Park als repräsentativer Grünstreifen in terrassenförmiger Abstufung entstehen, der sich nach Süden hin über vier Ebenen abstuft, um das abfallende Gelände aufzufangen. Die Ebenen sollen als großzügige Rasenflächen gestaltet werden und durch einige großkronige Parkbäume ergänzt werden. Zwischen den Ebenen sind insgesamt drei Plätze vorgesehen, die verschiedenartig gestaltet werden. Alle drei Platzsituationen sollen durch Bepflanzungen und weitere gestalterische Maßnahmen, wie z. B. Sitzmöglichkeiten o.ä. eine hohe Aufenthaltsqualität bieten (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015). Ein weiterer Grünzug wird von Osten nach Westen entlang der Planstraße A verlaufen. Dieser Grünstreifen soll begleitend zur Straße und der Straßenbahnlinie ebenfalls mit Baumpflanzungen ergänzt werden. Zudem ist hier eine zusätzliche Funktion in Form einer Mulde für die Regenwasserrückhaltung bei Starkregenereignissen innerhalb des Grünstreifens vorgesehen. Es werden auch in weiteren Grünflächen entsprechende Mulden für die Regenwasserrückhaltung geplant. Ein weiterer Grünzug wird im zentralen bis westlichen Teilbereich des Bebauungsplans festgesetzt. Die Gestaltungsplanung (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) sieht hier eine Bepflanzung in vornehmlich geometrischen Strukturen sowie kleinere Parkbäume vor. Das Regenrückhaltebecken im Süden des Plangebietes (BPlan Nr. 947 Teil 1) wird mit den Muldensystemen der geplanten Grünflächen verbunden. Die konkrete Ausgestaltung des Regenrückhaltebeckens wird auf der nachfolgenden Genehmigungsebene konkretisiert. Eine Einfriedung des Beckens wird aufgrund der Tiefe voraussichtlich erforderlich sein. An dem Regenrückhaltebecken ist eine weitere Platzsituation vorgesehen, die auch das als denkmalwürdig eingestufte Gebäude D2 (ehemalige Acetylenaufbereitung) mit einbezieht, welches für eine Nachfolgenutzung erhalten bleiben soll (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015). Entlang der Erschließungsstraßen sind innerhalb der privaten Baufelder Festsetzungen als Fläche zur Bepflanzung von Baumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen getroffen worden, die vollflächig gärtnerisch anzulegen sind. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (einschließlich Grundstückseinfriedungen), Garagen und Stellplätze sind hier unzulässig. Hiervon ausgenommen sind Grundstückszu- und ausfahrten, maximal jedoch auf einer Länge von 12 m je Baugrundstück. Auf Stellplatzanlagen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ist je 8 Stellplätze ein Baum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall gleichwertig zu ersetzen. Seite 12/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 15 von 57 Nördlich der Teilfläche 02 wird eine private Grünfläche festgesetzt, die gärtnerisch zu gestalten und zu pflegen ist. Nebenanlagen sind hier unzulässig. Im Bereich des BPlans 940 ist zwischen der Bahnlinie und der Schattbachstraße ein weiteres Regenrückhaltebecken vorgesehen. Diese kann, vorbehaltlich der noch ausstehenden Bodenuntersuchungen, voraussichtlich als naturnahes Becken angelegt werden und die anfallenden Niederschläge versickern. Für Einfriedungen und Lärmschutzanlagen oder andere blickdichte Wände mit einer Höhe über 2 m sowie einer Länge von mehr als 30 % bezogen auf das jeweilige Kantenmaß des Baugrundstücks wird festgesetzt, dass diese durch geeignete Maßnahmen, etwa Berankungen, zu begrünen sind. Ist eine Begrünung nicht möglich, so sind die Einfriedungen bzw. Lärmschutzanlagen mindestens alle 25 m zu gliedern. Entlang der westlichen Plangebietsgrenzen des BPlans Nr. 947 Teil 1 ist die Errichtung zweier Landschaftsbauwerke in Form von Wällen / Aufschüttungen vorgesehen, die in Gänze mit Rasen eingegrünt werden. Ein drittes Landschaftsbauwerk ist östlich der großen Teilfläche 01 vorgesehen. Dieses Landschaftsbauwerk dient auch der Abtrennung der großen östlich angrenzenden Grünfläche und der gewerblich-/industriellen Nutzung im Westen. Dieses Landschaftsbauwerk verhindert Sichtbeziehungen aus den vorgesehenen Grünflächen heraus auf die dahinter liegenden Industrieflächen. Sollten aus Emissionsgründen weitere Lärmschutzanlagen auf den Landschaftsbauwerken erforderlich sein, so sind diese in einem gewissen Umfang planungsrechtlich zulässig. Dies wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens festgestellt und umgesetzt werden. Grundsätzlich sind die Landschaftsbauwerke geplant, um die großen Mengen an Abbruchmaterial und Altlasten aufzunehmen. Die Begrünung dieser Bauwerke wird als Gestaltungsmaßnahme zur Einbindung in das grünordnerische Konzept vorgenommen. Sollte sich im Genehmigungsverfahren die Erforderlichkeit der Anlage von Lärmschutzwänden ergeben, so sind diese nach Möglichkeit zu begrünen und in das Grünkonzept einzubinden. So können die negativen Auswirkungen, die von den Lärmschutzwänden auf das Landschaftsbild entstehen reduziert werden. 2.3 Eingriffsregelung Ein Eingriff liegt nach § 18 Abs. 1 BNatSchG vor, wenn der Bebauungsplan eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen gegeben ist, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Plan gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 LG NRW gegeben, wodurch die Eingriffsregelung im Weiteren zu beachten ist (s. Pkt. 4.1). Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurden die Biotoptypen gemäß dem Biotopwertverfahren nach dem Landes-Biotoptypenschlüssel des LANUV (Fassung vom April 2014) aufgenommen und anschließend in die Codierung der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT – MSWKS UND MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – MUNLV DES LANDES NRW 2001) übersetzt. Für die Bewertung des Ausgangszustands wird der aktuell vorgefundene Bestand zugrunde gelegt (Landschaftspflegerischer Begleitplan „Reaktivierung Opel-Werk I“ FROELICH & SPORBECK, Seite 13/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 16 von 57 2015). Für den Planungszustand werden die vom BPlan Nr. 947 Teil 1 getroffenen Festsetzungen für die Bewertung genutzt. Sofern bei der Gegenüberstellung dieser Bilanzierungen eine negative Differenz entsteht, wird ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG vorbereitet, der gem. § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszugleichen ist. 2.4 Schutzgebiete Schutzgebiete nach Natura 2000 Innerhalb des Gesamtplangebietes sind keine Natura 2000-Gebiete von der Planung betroffen. Das nächstgelegene FFH-Gebiet (Felsen am Harkortsee (DE 4510-301)) liegt mit einer Entfernung von ca. 11,5 km südöstlich der Planung. Weitere Natura 2000-Gebiete liegen in einer Entfernung von ca. 13,5 km (Heisinger Ruhrauen (DE 4508-301)) im Westen und ca. 30 km (Hellwegbörde (DE 4415-401)) im Osten. Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete können aufgrund der hohen Entfernung an dieser Stelle bereits ausgeschlossen werden. Schutzgebiete nach BNatSchG Weitere Schutzgebietsausweisungen liegen für die von den Bebauungsplänen Nr. 947 (Teile 1 und 2) und Nr. 940 abgedeckten Bereiche nicht vor. Einzig die bereits beschriebenen Landschaftsschutzgebiete südlich der Bahnlinie (LSG 4509-070 Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost und LSG 4509-069 Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost) grenzen im Süden an das Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1. Östlich an das Plangebiet des BPlans Nr. 940 grenzt das Landschaftsschutzgebiet Osterholt in Bochum-Ost (LSG 4509-067) an. Die Flächen sind jedoch nicht direkt durch Festsetzungen aus den Bebauungsplänen betroffen. Demnach werden mit der Planung keine Beeinträchtigungen, die über das bisher zulässige Maß hinausgehen, vorbereitet. 2.5 Erfassung der Nutzungs- und Biotopstruktur Grundlage für die Bestandserfassung und -beschreibung ist die Biotoptypenkartierung, die im Februar 2015 durchgeführt worden ist. Das von der Gesamtplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bochumer Stadtteil Laer, etwa zwischen Nordhausen-Ring und der Alten Wittener Straße. Es umfasst vor allem das ehemalige Werksgelände Opel I sowie benachbarte Siedlungsflächen. Das Werksgelände wird durch versiegelte Flächen (Werkshallen, Parkplätze, Stellflächen für Neufahrzeuge) geprägt. Am Südrand verläuft die ehemalige Werksbahn (in Betrieb bis 2014). Angrenzend erstrecken sich fragmentarische Reste einer bäuerlichen Kulturlandschaft. Aktuell ist hier die Querspange im Bau. Die Lärmschutzwand der Querspange verläuft parallel zum Südrand des Plangebietes (BPlan Nr. 947 Teil 1) in einem Abstand von ca. 50-60 m. Teile der Gehölze auf der Böschung zwischen Werksbahn und Trasse der Querspange sind bereits gerodet worden (Abb. 4). Nördlich des Plangebietes (BPlan Nr. 947 Teil 1) befindet sich eine kleine Parkanlage bzw. ein ehemaliger Friedhof (Park Laer) mit einigen wenigen Grabstellen. Der Park Laer wird durch Platanen und Rosskastanien hohen Alters geprägt. Der westlich angrenzende Nordhausen-Ring verläuft in einem Einschnitt. Die Böschung ist gehölzbestanden. Die Baumschicht besteht aus Weiden, Ahorn, Linde und Hainbuche geringen, tlw. auch mittleren Alters. Auf dem Werksgelände befinden sich nur relativ wenige Gehölzreihen und Einzelbäume. Verbreitet sind Schwarzkiefer, Erle, Birke und Kirsche. Im Schotterkörper der Gleisanlagen auf dem Werksgelände wurden Fingersteinbrech (Saxifraga tridactylites) und Kleines Liebesgras (Eragrostis minor) gefunden. Beide Arten sind typisch für Seite 14/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 17 von 57 annuelle Ruderalfluren und an Bahnanlagen im Ruhrgebiet häufig. Im äußersten Südosten des Untersuchungsraumes befindet sich nördlich der Höfestraße und westlich des Hundeübungsplatzes an der Schattbachstraße ein kleiner Geländeeinschnitt, der Baumweiden hohen Alters aufweist. In der Dannenbaumstraße 34, außerhalb des Plangebietes, wurde an der Hauswand eines abbruchreifen und einsturzgefährdeten Hauses (Nr. 34) die Hirschzunge (Asplenium scolopendrium) gefunden (geschützt nach Bundesartenschutzverordnung), Abb. 11. Das Plangebiet (BPlan Nr. 940) zwischen Wittener Straße und Alter Wittener Straße weist verschiedene Nutzungen auf (Bürogebäude, Gastronomie, Tankstelle, Bestattungsunternehmen, Kindergarten). An der Dannenbaumstraße und der Wittener Straße befinden sich straßenbegleitend Platanen, aber auch Ahorn und Linde sind in den straßenbegleitenden Gehölzstreifen regelmäßig vorhanden. Die Bewertungsmethodik reicht von minimal 0 bis maximal 10 Punkten. Der Untersuchungsraum ist vor allem durch versiegelte Flächen mit einem sehr geringen Wert (< 3 Biotopwertpunkte) geprägt. Die gehölzbestandenen Böschungen entlang von Straßen sowie die Brachflächen im Süden weisen einen mittleren Wert auf (4-5 Biotopwertpunkte). In der nachstehenden Tabelle werden die erfassten Biotoptypen entsprechend der Darstellungen im Bestandsplan aufgelistet. Sie sind im beiliegenden Bestandsplan zeichnerisch dargestellt. Tab. 2: Bewertung der Biotoptypen (Ausgangszustand) Code LANUV Biotoptyp LANUV AT1 Kahlschlagfläche Code VV Biotoptyp VV Korrekturfaktor Grundwert Gesamtwert 5.1 Brachen < 5 Jahre 4 4 BA3,lrg100,ta2 Siedlungsgehölz, LRtypischer Gehölzanteil > 70%, geringes Baumholz 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 7 BA3,lrg100,ta3 Siedlungsgehölz, LRtypischer Gehölzanteil > 70%, Stangenholz 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 5,6 BA4,lrg100,ta2 Verkehrsgehölz, LRtypischer Gehölzanteil > 70%, geringes Baumholz 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 7 BB11 Gebüsch und Strauchgruppen mit heimischen Gehölzarten 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 7 BB12 Gebüsch und Strauchgruppen mit nicht heimischen Gehölzarten 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 7 BD3,lrg0,ta2 Gehölzstreifen, geringes Baumholz, LR-typische Gehölzanteil < 50%, geringes Baumholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BD3,lrg100,ta Gehölzstreifen, LR-typische Gehölzanteil > 70%, Altholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BD3,lrg100,ta2 Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil > 70%, geringes Baumholz Seite 15/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht 0,8 Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 18 von 57 Code LANUV Biotoptyp LANUV Code VV Biotoptyp VV Korrekturfaktor Grundwert Gesamtwert BD3,lrg100,ta3 Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil > 70%, Stangenholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BD3,lrg50,ta1 Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil > 50%, mittleres Baumholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BD3,lrg50,ta1- Gehölzstreifen, LR2 typischer Gehölzanteil > 50%, geringes - mittleres Baumholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BD3,lrg50,ta2 Gehölzstreifen, LRtypischer Gehölzanteil > 50%, geringes Baumholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BF1,lrg0,ta1 Baumreihe, LR-typischer Gehölzanteil < 50%, mittleres Baumholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BF1,lrg0,ta2 Baumreihe, LR-typischer Gehölzanteil < 50%, geringes Baumholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BF1,lrg100,ta1 Baumreihe, LR-typischer Gehölzanteil > 70%, mittleres Baumholz 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 3 3 BF1,lrg100,ta2 Baumreihe, LR-typischer Gehölzanteil > 70%, geringes Baumholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 BF1,lrg50,ta Baumreihe, LR-typischer Gehölzanteil > 50%, Altholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 10 BF1,lrg50,ta1 Baumreihe, LR-typischer Gehölzanteil > 50%, mittleres Baumholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 BF1,lrg50,ta2 Baumreihe, LR-typischer Gehölzanteil > 50%, geringes Baumholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 BF2,lrg0,ta1 Baumgruppe, LR-typischer Gehölzanteil < 50%, mittleres Baumholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 BF2,lrg100,ta2 Baumgruppe, LR-typischer Gehölzanteil > 70%, geringes Baumholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 BF2, lrg50,ta2 Baumgruppe, LR-typischer Gehölzanteil > 50%, geringes Baumholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 BF2/HW0 Baumgruppe / Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrache 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 Seite 16/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht 1,3 Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 19 von 57 Code LANUV Biotoptyp LANUV Code VV Biotoptyp VV Korrekturfaktor Grundwert Gesamtwert BF3,lrg0,ta Einzelbaum, LR-typischer Gehölzanteil < 50%, Altholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 1,3 8 10 BF3,lrg0,ta1 Einzelbaum, LR-typischer Gehölzanteil < 50%, mittleres Baumholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 8 8 BF3,lrg100,ta Einzelbaum, LR-typischer Gehölzanteil > 70%, Altholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 1,3 8 10 BF3,lrg100,ta3 Einzelbaum, LR-typischer Gehölzanteil > 70%, Stangenholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 0,8 8 6,4 BH0,lrg100,ta Allee, LR-typischer Gehölzanteil > 70%, Altholz 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 1,3 8 10 EE0 a Fettgrünlandbrache 5.1 Brachen < 5 Jahre 4 4 HB0 Junge Ackerbrache 5.1 Brachen < 5 Jahre 4 4 HC Rain, Straßenrand 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 3 3 HC4 Verkehrsrasenfläche 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 3 3 HD3 Bahnlinie 1.3 Schotter-, Kies, Sandflächen, wassergebundene Decken, Rohböden, Gleisbereiche in Betrieb 1 1 HD9 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 1.3 Schotter-, Kies, Sandflächen, wassergebundene Decken, Rohböden, Gleisbereiche in Betrieb 1 1 HJ0 Garten, Baumschule 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm 2 2 HM1,lrg0,ta Strukturreicher Stadtpark, mit altem Baumbestand, LR-typische Gehölzanteil < 50%, Altholz 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 9,1 HM4 Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen 4.3 Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebieten 2 2 HN Gebäude, Mauerwerk 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 HT5 Lagerplatz 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 Seite 17/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht 1,3 Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 20 von 57 Code LANUV Biotoptyp LANUV Code VV Biotoptyp VV Korrekturfaktor Grundwert Gesamtwert HV3, me2 Parkplatz, Asphalt- und Betonflächen 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 HW0 Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrache 5.1 Brachen < 5 Jahre 4 4 KB1 Ruderalsaum bzw. linienf. Hochstaudenflur 4.3 Grünfläche in Industrie- und Gewerbegebieten 2 2 SB Wohnbauflächen 0,5 0,5 SC0 Gewerbe- und Industrieflächen 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 SD Öffentliche Gebäude 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 SE0 sonstige Ver- und Entsorgungsanlage 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 SG1 Hundedressurplatz 4.4 Intensivrasen (z.B. Sportanlagen) 2 2 SP3 Spielplatz 4.4 Intensivrasen (z.B. Sportanlagen) 2 2 VA2a Bundesstraße 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 VA3 Gemeindestraße 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 VA7 Wohn-, Erschließungsstraße 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 VB0a Werksstraße 1.1 Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern 0 0 Seite 18/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 21 von 57 Abb. 4: Gerodete Gehölze - Querspange Abb. 5: Gleisanlagen auf dem Werksgelände Abb. 6: Gleisanlagen südl. Dannenbaumstraße Abb. 7: Hundeübungsplatz Schattbachstraße Abb. 8: Baustelle Südtangente, Blick nach W Abb. 9: Denkmalgeschütztes Gebäude D2 Abb. 10: ehemal. Bahnwärterhäuschen Laer Abb. 11: Hirschzunge an der Dannenbaumstraße Quelle: alle Bilder Froelich & Sporbeck, 2015 Seite 19/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 22 von 57 3 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbelange Nachfolgend werden die Belange des Umweltschutzes bezüglich möglicher Umweltauswirkungen bei Durchführung wie auch bei Nicht-Durchführung der Planung beurteilt. Hierbei können die Auswirkungen der Planung durch den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 und seinen Festsetzungen konkret und verbindlich behandelt werden. Die weiteren Flächen des Gesamtplangebietes (BPlan Nr. 947 Teil 2 und das Plangebiet des BPlans Nr. 940) können aufgrund des zeitlich nachgeschalteten Verfahrensablaufs und der noch nicht abgeschlossenen Planung nur oberflächlich und nicht verbindlich betrachtet werden. 3.1 Schutzgut Mensch Das folgende Kapitel untersucht die schädlichen Umwelteinflüsse, die sich direkt auf die Lebensqualität auswirken. Unterteilt werden diese unter anderem in die Bereiche Lärm, Geruchsbelastungen, Lichtimmissionen, Erschütterungen und Verkehr sowie auf die Wohnqualität und Freiraumqualität. Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:  Anthropogene Lärmbelastungen führen zu keiner Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung,  Anthropogene Luftbelastungen führen zu keiner Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden. Das Plangebiet (BPlan Nr. 947 Teil 1) ist geprägt von der ehemaligen Nutzung als Industrie- und Gewerbestandort der Adam Opel AG. Um das Plangebiet herum finden sich Wohnnutzungen. Nach Süden schließen sich derzeit hinter der Bahnlinie eine lockere Bebauung sowie landwirtschaftliche Nutzflächen an. Jenseits dieser Siedlungsbereiche befinden sich entlang der Höfestraße die umfangreichen Siedlungsbereiche Steinkuhl und Querenburg. Aufgrund der abfallenden Topographie sind aus diesen Siedlungsbereichen Sichtbezüge auf das Opelwerk gegeben. Für die menschliche Gesundheit bestehen aufgrund der großflächigen Versiegelungen kaum Gefährdungspotenziale über den Wirkungspfad Boden  Mensch durch die Altlastensituation. Der Untergrund ist zwar stark durch die ehemalige Nutzung als Zeche vorbelastet (s. Pkt. 3.2), jedoch findet derzeit aufgrund der Versiegelung kein nennenswerter Austausch statt. Weiter sind auch Vorbelastungen bezüglich Feinstäube durch die ehemalige Nutzung des Opel-Werks gegeben. Mit der Planung werden die Grundvoraussetzungen für die Wiederansiedlung von Arbeitsplätzen entwickelt, was eine allgemeine positive Entwicklung des Schutzgutes darstellt. Hierdurch kann der Verlust an Arbeitsraum durch die Aufgabe des bestehenden Betriebs zumindest teilweise aufgefangen werden. Die soziale Infrastruktur der Umgebung bleibt durch das Vorhaben unberührt. Lärmimmissionen - Verkehrslärm/ Umgebungslärm Die Karten zum Umgebungslärm der Stadt Bochum zeigen für den Bereich der Werkshallen niedrige Werte von LDEN < 50 dB(A). (Dies ist jedoch damit zu begründen, dass nur der VerkehrsSeite 20/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 23 von 57 lärm in die Karte eingeflossen ist. Der Gewerbelärm wird in einer eigenen Karte zum Umgebungslärm dargestellt). Das Plangebiet wird von drei Hauptverkehrswegen umringt, so dass in den Randbereichen entlang der Verkehrswege z. T. Werte von über 75 dB(A) erreicht und überschritten werden. Durch die Entwicklungen im gesamtstädtischen Verkehrsnetz wie dem Ausbau der Querspange sowie dem dreistreifigen Ausbau der A 43, ergeben sich teils gravierende Verkehrsveränderungen in Form von Entlastungen der Wittener Straße und des Nordhausenrings zu Lasten der Querspange. Damit verbunden ist eine Zunahme des Verkehrs am Opelring, da dieser nun zum Autobahnzubringer wird. Hinzu kommen die prognostizierten Zusatzverkehre aus dem Plangebiet einschließlich eines hohen Schwerlastanteils. Durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes ist insgesamt mit einer Erhöhung der Verkehrsmengen im Plangebiet zu rechnen. Durch die neue Durchgangsstraße im Plangebiet und die neue A 448 wird es jedoch innerhalb und im Umfeld des Plangebietes zu Verkehrsverlagerungen kommen. Diese Verkehrsverlagerungen führen dazu, dass die durch die Entwicklung der Opelfläche entstehende Verkehrsmengenerhöhung im neuen Straßennetz überkompensiert wird. Die Zunahmen auf den städtischen Straßen (Auf der Heide, Markstraße, Alte Wittener Straße) durch die Nachnutzungsszenarien der ehem. Werksfläche fallen gering aus. Dies resultiert vor allem aus der Anbindung des ehemaligen Opelareals an das städtische Hauptverkehrsnetz. Aufgrund dieser Anbindung haben die Verkehrsuntersuchungen gezeigt, dass die sich im Plangebiet ergebenden Zusatzverkehre überwiegend über das leistungsfähige Hauptverkehrsstraßennetz abgewickelt werden können. Innerhalb der umliegenden Wohngebiete sind nur geringfügige Veränderungen der Verkehrs- und damit auch Lärmbelastung zu erwarten. Bei einer Umgestaltung des Opelrings ist neben der Leistungsfähigkeit ein besonderer Fokus auf den Lärmschutz für die umliegenden Wohnbereiche zu legen. Dort, wo die Berechnung an den schutzbedürftigen Nutzungen eine weitere Erhöhung der Beurteilungspegel ergibt und diese die Lärmsanierungswerte von 70 / 60 dB(A) erreichen oder weiter erhöhen ist ein Lärmschutzkonzept zur Bewältigung der Lärmproblematik im Rahmen der Umsetzung zu erarbeiten. Eine Berechnung des prognostizierten Verkehrslärms für die Straßenneubaumaßnahmen (Planstraßen A – H) hat ergeben, dass am Tag und in der Nacht an den Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanes die maßgebenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV generell eingehalten werden. Dies gilt auch für die geplante Straßenbahn. Die sich im Plangebiet ergebenden Zusatzverkehre können überwiegend über das leistungsfähige Hauptverkehrsstraßennetz abgewickelt werden. Innerhalb der umliegenden Wohngebiete sind keine erheblichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens und somit nur geringfügige Veränderungen der Lärmbelastung zu erwarten. Sollte durch die Nutzung der GE / GI-Flächen innerhalb des Plangebietes im späteren Baugenehmigungsverfahren zur Einhaltung der Immissionskontingente aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, ist eine mögliche Reflexion durch diese Lärmschutzbauwerke zu prüfen. Dies ist insbesondere dann zwingend notwendig, wenn diese Lärmschutzwände parallel zu anderen Gewerbelärm- oder Verkehrslärmquellen (z.B. nördlich der im Bau befindlichen A 448) verlaufen und gegenüber der Lärmschutzwand eine schutzwürdige Nutzung vorhanden ist. Ergibt die Seite 21/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 24 von 57 Überprüfung der Lärmpegel an dieser Bebauung eine Erhöhung der Lärmpegel sind diese absorbierend bzw. hochabsorbierend zu bekleiden (s. RLS-90, Seite 9ff). Lärmimmissionen – Gewerbelärm Der Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 sieht eine Gliederung der Baufelder durch eine Lärmkontingentierung vor gemäß der DIN 45691 vor. Für jedes Baufeld wird ein bestimmter Immissionswert vorgegeben, der nachweislich nicht überschritten werden darf, um die zugeordneten Schutzansprüche der angrenzenden Nutzungen außerhalb des Plangebietes nicht zu überschreiten (PEUTZ, 2015). Innerhalb der einzelnen Baufelder werden, je nach Emissionen der sich ansiedelnden Betriebe, ggf. weitere Maßnahmen erforderlich, um die Grenzwerte einhalten zu können. Somit kann unter Berücksichtigung der vorhandenen Gewerbelärmvorbelastung sichergestellt werden, dass durch die Gesamtheit der bestehenden und künftigen Nutzungen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm im Umfeld eingehalten werden (PEUTZ, 2015). Die konkrete Umsetzung der Einhaltung der Immissionswerte ist erst auf der nachfolgenden Genehmigungsebene möglich und wird im Rahmen der Genehmigungserteilung von den zuständigen Behörden überwacht. Wesentliche Determinante der Kontingentierung des Gewerbelärms ist die Bestimmung des Schutzanspruchs der umliegenden Nutzungen. Dieser ergibt sich aus zwei Schritten. Im ersten Schritt erfolgt eine planungsrechtliche Einstufung der Gebiete gemäß § 34 BauGB. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Bestimmung des Schutzanspruchs nach TA Lärm. Dieses Vorgehen resultiert aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Schutzanspruch kann dabei von der planungsrechtlichen Einstufung nach oben hin abweichen. Diese Abweichung erfolgt nur innerhalb der Baugebietskategorie Wohnbauflächen gemäß BauNVO. Auf diese Weise wird ein hohes Maß an Schutz der gesunden Wohnverhältnisse gesichert. Die zu errichtenden Landschaftsbauwerke haben durch die Abschirmung der entstehenden Emissionen der Gewerbe- und Industriebetriebe einen positiven Effekt auf die Immissionen der angrenzenden Nutzungen. Vor allem die sich im Westen anschließenden Wohnnutzungen werden hierdurch abgeschirmt. Das Landschaftsbauwerk östlich der Teilfläche 01 hat ebenfalls durch seine Höhe eine positive Auswirkung auf die angrenzenden geplanten Grünflächen und die dortige Aufenthaltsqualität. Allerdings kann es sein, dass dieses Bauwerk noch durch zusätzliche Maßnahmen, wie die Errichtung einer Lärmschutzwand, ergänzt werden muss, um die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Dies kann jedoch erst im Zuge der Genehmigung sichergestellt werden. Durch eine entsprechende textliche Festsetzung wird diese Möglichkeit für eine Lärmschutzanlage gesichert. Summarische Betrachtung von Verkehrs- und Gewerbelärm Zurzeit gibt es keine verbindliche gesetzliche Grundlage für eine Gesamtlärm- bzw. Summenlärmbetrachtung und Beurteilung aller einwirkenden Lärmquellen verschiedenster Art an einem Immissionsort. Im einschlägigen deutschen Regelwerk fehlt sowohl die Pflicht zur Bewertung des Gesamtlärms als auch ein entsprechendes Instrumentarium zur Bildung eines Gesamtpegels. Die Addition der Lärmpegel zeigt, dass der Verkehrslärm überwiegend pegelbestimmend ist, da das Plangebiet durch den Außenring im Westen, die Wittener Straße im Nordosten und die zukünftige Querspange (A 448) im Süden begrenzt wird. Hierdurch liegen zahlreiche Gebäude in direkter Nachbarschaft der Verkehrswege und sind schon heute hohen Lärmpegeln ausgesetzt. Dies gilt insbesondere an den Immissionsorten Mettestraße 57 und Alte Wittener Straße 30. Dort Seite 22/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 25 von 57 werden mit 62 dB(A) im Nachtzeitraum Pegel erreicht, die in dem Bereich der Lärmsanierung liegen. Der Gewerbelärm spielt hier aber keine Rolle, da der Immissionsrichtwert für Gewerbelärm nachts von 40 bzw. 45 dB(A) (WA bzw. MI) deutlich niedriger liegt und deren Einhaltung im Genehmigungsverfahren festgeschrieben wird. Hier ist alleine die direkte Lage an der Wittener Straße bzw. dem Außenring maßgebend. Dies gilt auch für andere Immissionsorte an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen wie dem Werner Hellweg und der Wittener Straße. Das bedeutet, dass der zukünftige Gewerbelärm der ehemaligen Opelwerksfläche I an den Stellen nur untergeordnet wahrnehmbar sein wird. Auch im Bereich Schlüterweg und Grillostraße liegt der Gewerbelärm in der Nacht bei Ausschöpfung der Immissionskontingente nach Bebauungsplanfestsetzung gut 10 dB (A) unter den Verkehrslärmimmissionen. Der Gewerbelärm ist daher in der logarithmischen Addition nicht pegelerhöhend. An einzelnen Immissionsorten wo aufgrund der Lage nur eine geringe Beaufschlagung durch den Verkehrslärm vorliegt, z.B. Schattbachstraße 79 oder Dannenbaumstraße 25, ergeben sich durch die Nähe zu den geplanten Gewerbe- / Industrieflächen höhere Belastungen durch den Gewerbelärm. Aufgrund der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm von 60 bzw. 45 dB(A) für Mischgebietsnutzung werden auch bei einer Summation beider Lärmarten Gesamtpegel erreicht, die deutlich unter den Pegeln von 70 / 60 dB(A) liegen. Geruchsimmissionen Geruchsbelastungen bestanden während der industriellen Nutzung durch die Adam-Opel AG nur in einem geringen Ausmaß. Durch die neue Nutzung wird durch die vornehmlich gewerbliche Nutzung keine Geruchsproblematik vorbereitet. Sofern dennoch geruchsemittierende Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollten, sind für diese Betriebe die Zulässigkeiten auf der Ebene der Genehmigung nachzuweisen. Lichtimmissionen Das Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 wird derzeit durchgängig auch während der Nacht beleuchtet. Sämtliche Außenbereiche des ehemaligen Opel-Geländes und der angrenzenden Parkplatzflächen werden derzeit beleuchtet. Die Planung sieht für den BPlan Nr. 947 Teil 1 eine Nutzung als Gewerbegebiet und im Süden auch als Industriegebiet vor, so dass die bisher zulässigen Lichtimmissionen hier auch weiterhin bestehen bleiben. Die Anlage von neuen Verkehrswegen macht es aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich, diese während der Nacht zu beleuchten. Es liegt eine lichttechnische Untersuchung zur Planung vor (PEUTZ, 2015), die zu dem Ergebnis kommt, dass die lichttechnischen Eingangsparameter die Grenzwerte der Licht-Leitlinie NRW (LANUV, 2002) hinsichtlich der Raumaufhellung an der umliegenden Wohnbebauung eingehalten werden können. Die Flächen des BPlans Nr. 940 weisen aufgrund der derzeitigen Nutzung vor allem im Norden bereits heute erhöhte Lichtimmissionswerte auf. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die Flächen, die derzeit durch ein Fast-Food-Restaurant und eine angrenzende Tankstelle genutzt werden. Südlich der Bahnlinie sind größere Parkplätze vorhanden, die mittlerweile nicht mehr beleuchtet sind. Während der aktiven Nutzung durch die Adam-Opel AG wurden diese Flächen aber ebenfalls dauerhaft beleuchtet, da hier Neuwagen gelagert wurden. Seite 23/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 26 von 57 Für das Plangebiet Nr. 940 sind großflächige Festsetzungen als Grünfläche für die freizeitorientierte Nutzung vorgesehen. Hier zeichnen sich grundsätzlich positive Veränderungen auf das Schutzgut ab. Konkrete Aussagen lassen sich für diese Flächen aber erst im nachfolgenden Verfahren machen. Schadstoffbelastung / Feinstaub Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Luftschadstoffausbreitungsberechnung für die geplante Neuentwicklung des gesamten ehemaligen Opelwerk I durchgeführt. Dabei wurden die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) betrachtet (PEUTZ, 2016). Wesentliche Ergebnisse der Luftschadstoffberechnung sind:  Höchste Luftschadstoffbelastungen im Untersuchungsbereich liegen im Bereich des Möbelhauses auf der Wittener Straße. Hier liegen hohe Verkehrsmengen und eine sehr dichte Bebauung vor. Wobei hier durch die Umsetzung der Planung es zu einer Entlastung des Bereichs kommen wird, da Verkehre nun die neue Durchbindungsstraße des Plangebietes nutzen werden.  Im Übrigen Untersuchungsgebiet werden sowohl im Nullfall als auch im Planfall die Jahresmittelwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Benzol deutlich eingehalten. Neben der Hintergrundbelastung, die nur bedingt zu steuern ist, ist die Verkehrsstärke in und um das Plangebiet für die Luftschadstoffbelastung im Gebiet zentral. Die dem Prognosejahr zugrundeliegende Verkehrsbelastung wurde im Rahmen des Gutachtens „Untersuchung zur Umnutzung des OPEL Werk I Geländes in Bochum (Verkehrsprognose), erstellt von BRILON, BONDZIO, W EISER ING. GES. FÜR VERKEHRSWESEN MBH (2015)“ prognostiziert. Dabei wurden plausible Annahmen zur zukünftigen Nutzung herangezogen. Bei der Fläche GI 01 etwa wurden die voraussichtlichen Verkehrszahlen von DHL als verkehrsintensives Unternehmen berücksichtigt. Es wird angenommen, dass die Fahrten im Plangebiet, die voraussichtlich einen hohen Schwerlastanteil haben, im Wesentlichen über den Opelring auf das überregionale Straßennetz abfließen werden. In dem besonders belasteten Bereich am Möbelhaus auf der Wittener Straße haben diese also kaum Auswirkungen. Sollte sich eine wesentlich schlechtere Verkehrsentwicklung als in der Prognose angenommen entwickeln, ist dies ein Indiz für eine Neubewertung der Luftschadstoffsituation. Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung sind in der Luftreinhalteplanung aufgeführt und würden dann – abgestimmt auf die jeweilige Situation – Anwendung finden. Erschütterungen Bisher bestehende Erschütterungen durch das Presswerk fallen durch die Aufgabe des Betriebes künftig weg. Baubedingt sind Erschütterungen und infolge des gewerblichen und industriellen An- und Abfahrverkehres für alle Flächen zu erwarten. Eine grundsätzliche Änderung zu der bestehenden Situation wird anlagen- oder betriebsbedingt mit der Planung jedoch nicht vorbereitet, da auch bisher die Flächen regelmäßig und intensiv von Schwerlastverkehr angefahren wurden. Sollten sich Betriebe ansiedeln, die Erschütterungen durch ihren Betrieb hervorrufen können, wird die Zulässigkeit dieser Betriebe gutachterlich im Rahmen der Genehmigung festgestellt, so dass keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch entstehen. Seite 24/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 27 von 57 Verkehr Die Erschließung des Plangebiets wird über die bestehenden Zufahrten am Opelring und über die Wittener Straße gewährleistet. Eine bisherige Zufahrt von der Dannenbaumstraße wird nicht mehr weiter aufrechterhalten. Ziel ist es Durchgangsverkehre zu vermeiden. Für die Verkehrsprognose wurde seitens der Stadt Bochum eine Verkehrsuntersuchung vorgenommen (Bochum, 2015). Insgesamt wird sich die Verkehrsmenge im Plangebiet erhöhen. Vor allem die Verkehre innerhalb des Opelrings und die überörtlichen Verkehrsanbindungen (Nordhausenring, Wittener Straße, Querspange) werden durch einen erhöhten LKW-Anteil belastet. Für die PKW-Verkehre ergibt sich ebenfalls eine Erhöhung der Belastung am Opelring. Die Anpassung des Opelrings ist derzeit in Planung, um die Verkehre bewältigen zu können. Die Leistungsfähigkeit dieser Anschlüsse wird derzeit auf verschiedene Varianten überprüft, so dass sichergestellt ist, dass die Verkehre über diese Knotenpunkte konfliktarm abgewickelt werden können. Mit Inbetriebnahme der gewerblichen Tätigkeiten innerhalb des Plangebietes sollen die Anpassungen der Knotenpunkte abgeschlossen sein. Die von der Stadt Bochum erstellte Verkehrsuntersuchung zeigt auf, dass durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes insgesamt mit einer Erhöhung der Verkehrsmengen auf der Wittener Straße und dem Nordhausen Ring zu rechnen ist. Durch die neue Durchgangsstraße im Plangebiet und die neue A 448 wird es jedoch innerhalb des Plangebietes und im Umfeld des Plangebietes zu Verkehrsverlagerungen kommen. Diese Verkehrsverlagerungen führen dazu, dass die durch die Entwicklung der OPEL-Fläche entstehende Verkehrsmengenerhöhung im neuen Straßennetz überkompensiert wird: Auf dem Nordhausenring und der Wittener Straße werden durch Verlagerung des Verkehrs auf die neue Durchgangsstraße Entlastungen erwartet. Diese Entlastungen können die Erhöhung der Verkehrsmengen durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes ausgleichen. Die Adam-Opel AG hatte hier einen personalintensiven Standort, der durch die neue Nutzung ebenfalls einen hohen Einsatz von Arbeitern vorsieht. Abweichend vom Schichtbetrieb der Adam Opel AG finden die durch Neuansiedlungen induzierten Verkehre zur Hauptverkehrszeit statt, können jedoch über das bestehende Straßennetz abgewickelt werden. Entlang der Wittener Straße ist für den nordwestlichen Teilbereich mit einer Reduzierung, südlich des Knotenpunkts mit der Planstraße A mit einer leichten Erhöhung zu rechnen. Die Veränderungen im übrigen Straßennetz werden als nachrangig bewertet. Im Bereich der Alten Wittener Straße wird in einigen Teilbereichen mit einer Abnahme in anderen Teilbereichen mit einer Zunahme des LKW-Verkehrs gerechnet. Für den PKW-Verkehr ist eher eine positive Entwicklung vorherzusehen. Insgesamt ergeben sich nur untergeordnete Auswirkungen auf die Wohnbereiche, da der Verkehr (sowohl LKW als auch PKW) direkt über das städtische und überörtliche Verkehrsnetz abgewickelt wird. Für die Erschließung des Plangebietes durch den ÖPNV sieht die Planung die Verlängerung der Straßenbahnlinie 302 über die Planstraße A vor. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt gem. § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. Der Anschluss an bestehende Buslinien ist ebenfalls vorgesehen. Durch die Verlängerung der Straßenbahnlinie wird zudem der Umweltverbund dahingehend gestärkt, dass es Verlagerungs- Seite 25/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 28 von 57 effekte auf den ÖPNV gibt. Der konkrete Ausbau und die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf der nachfolgenden Planungsebene in enger Abstimmung zwischen den Fachämtern der Stadt Bochum und der BOGESTRA erfolgen. Innerhalb des Plangebietes wird auch der Fuß- und Radverkehr berücksichtigt. Neben zwei Wegeverbindungen, die ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr dienen und einen Anschluss an den Opelbahn-Radweg bzw. die Dannenbaumstraße darstellen, werden die Planstraßen mit Radstreifen ausgestattet. Eine Fortführung der Radverkehrsanlagen außerhalb des Plangebietes auf der Markstraße ist derzeit in Planung. Sämtliche Straßen werden zudem mit ausreichend breiten Gehwegen ausgestattet. Wohn- und Wohnumfeldfunktion / Freiflächen / Erholungsnutzung Innerhalb des Gesamtplangebiets besteht derzeit keine Wohnnutzung. Nur in den nördlich angrenzenden Bereichen außerhalb der Plangebietsgrenzen, aber auch westlich des Nordhausenrings, östlich der Wittener Straße und südlich der Querspange findet sich Wohnnutzung. Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen können aufgrund der bereits beschriebenen Maßnahmen zum Immissionsschutz (s.o.) ausgeschlossen werden. Eine Erholungsnutzung ist derzeit im gesamten Plangebiet ausgeschlossen, da die Flächen nicht zugänglich sind und keine Eignung für die Erholung besitzen. Durch die Ausweisung großer Grünflächen werden die Flächen für die Erholungsnutzung aufgewertet. Im Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 sollen im Zuge der Freiraumplanung (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) in den geplanten öffentlichen Grünflächen unterschiedliche Möglichkeiten für die Erholungsnutzung angelegt werden. Dies kann durch verschiedene Gestaltungsmaßnahmen innerhalb der geplanten Grünflächen erreicht werden und dadurch die Aufenthaltsqualität deutlich gesteigert werden. Zusätzlich werden verschiedene Fuß- und Radwege innerhalb des Plangebietes geplant. Im Allgemeinen werden hierdurch Möglichkeiten für eine Erholungsnutzung und auch für eine neue Durchwegbarkeit gegeben, die vorher nicht möglich waren. Grundsätzlich ist im südöstlichen Teilbereich des BPlans Nr. 940 eine freiraumbezogene Nutzung vorgesehen, die sich positiv auf die Erholungsnutzung auswirkt. Ebenso gibt es Überlegungen, die aufgegebenen Bahngleise südlich des Plangebiets des BPlans Nr. 947 Teil 1 als Fuß- und Radweg analog zum Springorum-Radweg oder zur Erzbahntrasse auszubauen. Dieser würde als überregionale Verbindung zwischen dem Springorum-Radweg und dem Parkway-Emscher-Ruhr als Verbindungsstück dienen können. Auch diese Maßnahme würde sich positiv auf die Erholungsnutzung auswirken. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht über den vorliegenden BPlan gesichert, da sie sich außerhalb des Geltungsbereichs befindet. Jedoch sind Anschlüsse aus dem Plangebiet vorgesehen. Ergebnis Grundsätzlich werden keine über die bisher rechtlich zulässigen Auswirkungen hinausgehenden Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet, sofern die jeweiligen Maßnahmen, die zu jedem Unterpunkt beschrieben werden, eingehalten werden. Für die Erholungsnutzung werden sogar positive Effekte erwartet. Im Weiteren ist auch durch die positiven Ergebnisse aus der Betrachtung der Schutzgüter Klima und Luft insgesamt eine positive Wirkung auf das Schutzgut Mensch zu erwarten. Durch die verbesserten klimatischen und lufthygienischen Bedingungen sind auch positive Effekte auf die anSeite 26/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 29 von 57 grenzenden Wohnnutzungen und das mittelbare Umfeld zur erwarten. Somit werden durch die Planung auch die Ziele der StrUP verfolgt und umgesetzt. Die Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,9 im Baufeld 01 wird insgesamt aufgrund des hohen öffentlichen Interesses an der Wiedernutzbarmachung der Brachfläche als städtebaulich sinnvoll sowie vertretbar im Hinblick auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse eingestuft. Mit der Planung wird die Innenentwicklung gefördert und somit die Nutzung von Freiflächen für Gewerbe- und Industriegebiete im Außenbereich verhindert. Bei Nicht-Durchführung der Planung würden sich seitens der Immissionsthematik positiven Entwicklungen hinsichtlich des Schutzguts ergeben, da die Nutzung im Plangebiet aufgegeben wurde. Der Verkehrs- und Gewerbelärm würde an dieser Stelle wegfallen, ebenso die Immissionen durch Licht, Erschütterungen, Feinstaub usw., die bisher durch die Nutzung der Adam Opel AG entstanden sind. Bei einer Nicht-Durchführung der Planung wäre eine Neuansiedlung von Gewerbe und der damit verbundenen positiven Wirkung auf die soziale Struktur in Form von Arbeitsplätzen, Gewerbesteuern, Freiraumnutzung usw. nicht durchführbar. Das Gelände würde brachfallen und nicht weiter genutzt werden. 3.2 Schutzgut Pflanzen und Tieren / biologische Vielfalt Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:  Regionale Grünzüge sind in ihrer Lebensraum-Funktion für Flora und Fauna gestärkt und vernetzt.  Kommunale Grünzüge sind planerisch gesichert und werden in ihrer Lebensraumfunktion für Flora und Fauna gestärkt und vernetzt.  Bauflächen bilden im städtischen Biotopverbund keine ökologische Barriere.  Die Naturnähe der Lebensraum-Strukturen im städtischen Biotopverbund ist gesichert. Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden. Pflanzen Innerhalb des Gesamtplangebietes sind kaum Pflanzen oder Grünflächen vorhanden (Bestandsbeschreibung s. Kap. 2.5), so dass im Bestand keine schutzwürdigen Strukturen vorliegen. Einige wenige Flächen, z. B. die Gehölzstreifen entlang von Plangebietsgrenzen im Süden, Westen und Norden, werden in die Planung integriert und können erhalten werden. Auch die Nutzungen südlich der Bahnlinie können erhalten werden. Grundsätzlich ist eine Reduktion der versiegelten Flächen durch die Planung vorgesehen. Dies geschieht durch Festsetzungen in Form von großflächigen öffentlichen Grünflächen und Anpflanzungen von Bäumen entlang der Erschließungsstraßen, so dass sich insgesamt eine Verbesserung der derzeitigen Grünsituation ergibt. Die Auswahl der Bäume und sonstigen Pflanzen erfolgt in Abstimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum und berücksichtigt neben den gestalterischen Eigenschaften auf die Eignung der Arten im Hinblick auf Boden und Standort sowie ihre ökologische Bedeutung. Seite 27/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 30 von 57 Es wird derzeit ein Freiraumkonzept (W ES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) erarbeitet, welches die vorgenannten Vorgaben berücksichtigt und somit eine verträgliche Gestaltung der Flächen vorsieht. Bei der Umsetzung der Planung sind die Vorgaben der DIN 18915, 18916, 18919 und 18920 anzuwenden. Auch für die Flächen, die nicht vom vorliegenden BPlan Nr. 947 Teil 1 erfasst werden, aber in der Gesamtbetrachtung mit beachtet werden, ist vorgesehen, die Ausweisung von Grünflächen weiterzuführen. So sieht der Entwurf aus dem städtebaulichen Wettbewerb (SKT UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015) für diese Flächen ebenfalls die Festsetzung von großen Grünflächen und die Anpflanzung von Bäumen entlang der Straßen vor. Dies wird durch das Freiraumkonzept (WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015) unterstützt. Vor allem die Flächen südöstlich der Schattbachstraße sollen gemäß den bisherigen Planungen als Grünfläche rekultiviert und für die Regenrückhaltung und weitere freiraumbezogene Nutzungen gestaltet werden. Tiere Im Rahmen der Planung wurde ein Artenschutzrechtliches Fachgutachten erstellt (FROELICH & SPORBECK, 2015). Dieses Gutachten begründet sich auf faunistischen Kartierungen, die in einem Zeitraum zwischen April und August im Jahr 2015 durchgeführt wurden. Gegenstand der Betrachtungen sind die planungsrelevanten Arten, die sich aus den heimischen Vogelarten des Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und den Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zusammensetzen. Die Kartierungen haben insgesamt ein Vorkommen von 28 Vogelarten und 3 Fledermausarten innerhalb der Plangebiete und des auswirkungsrelevanten Umfeldes ergeben. Planungsrelevant ist neben den drei Fledermausarten (Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Zwergfledermaus) nur der Turmfalke. Weiter konnten keine Vorkommen planungsrelevanter Arten bestätigt werden. Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass für die Fledermäuse keine Betroffenheiten durch die Planung hervorgerufen werden. Bei den Vögeln kann durch eine Bauzeitenregelung verhindert werden, dass auch die europäischen Vogelarten durch die Planung betroffen sind. Für den Turmfalken konnte eine abschließende Betroffenheit aufgrund des Horststandortes an einem Gebäude im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden, so dass für diese Art Maßnahmen getroffen werden müssen um die Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind:  Bauzeitenregelung Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste bei Vögeln erfolgt die Beseitigung von Gehölzen nicht innerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten (01.03.-30.09.) europäischer Vogelarten. Weiter sind Eingriffe in die Gebäudesubstanz ebenfalls nicht innerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten (01.03.-30.09.) durchzuführen. Sollte das nicht möglich sein, sind geeignete Brutplätze (Nischen, Lüftungsschlitze etc.) vor Beginn der Brutzeit zu verschließen, um baubedingte Tötungen zu vermeiden.  Anbringen von Nisthilfen für den Turmfalken Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen durch den Abriss während der Brut- und Aufzuchtzeiten, werden vor dem Abriss alle Gebäudeteile, soweit ihre Dächer zugänglich und begehbar sind, auf potenzielle Brutplätze des Turmfalken und anderer Gebäudebrüter (hier: Hausrotschwanz, Haussperling) abgesucht. Potenzielle Brutplätze werden verschlossen (mittels Seite 28/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 31 von 57 Bauschaum, Maschendraht u. ä.), so dass sie während der nächsten Brutperiode nicht mehr besetzt werden können. Sollte sich bei den Begehungen herausstellen, dass Brutplätze vorhanden sind, die aber nicht ohne weitere Hilfsmittel erreichbar sind, so werden diese später von einem Hubwagen aus verschlossen. Durch den Verschluss potenzieller Brutplätze können baubedingte Tötungen vermieden werden. Für den Turmfalken werden auf dem Opelgelände und seinem Umfeld fünf Nistkästen installiert, um der Art auch weiterhin ausreichend Brutmöglichkeiten im engeren Landschaftsraum zu bieten. Die Lage der Standorte wird vorab mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Bochum Perspektive 2022 GmbH. Zu Beginn der Brutperiode des Turmfalken ist ferner ein Monitoring vorgesehen, um feststellen zu können, ob der Verschluss des Brutplatzes erfolgreich war. Der Umfang des Monitorings wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt und parallel zum Verfahren des vorliegenden BPlans durchgeführt. Es hat sich herausgestellt, dass die Maßnahme insofern erfolgreich war, als dass der Altstandort von den Turmfalken nicht mehr für die Brut genutzt wird und ein Nistkasten am D1-Gebäude regelmäßig mit Balzrufen angeflogen wird. Weitere Maßnahmen werden nicht erforderlich. Ergebnis Die Maßnahmen sind bei der Erteilung der Abrissgenehmigung auf der nachfolgenden Planungsebene als Vorgabe zu beachten und zwingend umzusetzen. Im Rahmen eines Monitorings sind der Unteren Landschaftsbehörde die Ergebnisse des Monitorings mitzuteilen. Bei der Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen kann ausgeschlossen werden, dass mit der Planung (BPlan Nr. 947 Teile 1 und 2 und BPlan Nr. 940) Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vorbereitet werden. Weiter werden auch die Ziele der StrUP mit der Planung erfüllt. Neben einer neuen Durchwegbarkeit für Tiere durch die Anlage von Grünzügen wird auch der Biotopverbund gestärkt, so dass die bestehende Barriere aufgehoben wird. 3.3 Boden Das Gesamtplangebiet liegt am Übergang zwischen dem Westenhellweg und dem BergischSauerländischen Unterland. Die Grenze dieser beiden Landschaftsräume verläuft durch das Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 in Nord-Südrichtung. Der westliche Teil ist durch saaleeiszeitliche Grundmoränenablagerungen des Westenhellweges geprägt, die eine teilweise geschlossene Lössdecke besitzen und weitgehend von Braunerden und Parabraunerden, aber auch von Pseudogleyen geprägt wird. Der östliche Bereich und Teile des Plangebiets des BPlans Nr. 940 gehören dem Bergisch-Sauerländischen Unterland an und zeichnen sich vor allem nördlich der Ruhr durch die höheren lössbedeckten Terrassen aus. Gemäß der Bodenkarte handelt es sich bei den hier vorkommenden Böden vorwiegend um lehmig-schluffige, vereinzelt schwach kiesige Typische Parabraunerden aus jungpleistozänen Solifluktionsbildungen (z. T. Löss) über Sand-, Ton- und Schluffstein aus dem Oberkarbon. Diese Böden sind aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion sowie der natürlichen Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig eingestuft. Das Ruhrkarbon/West besteht aus intensiv gefalteten Schiefertonen (Ton- und Schluffsteinen) im Wechsel mit Sandsteinen, Konglomeraten und Kohleflözen. Die Ton- und Schluffsteine sind sehr Seite 29/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 32 von 57 gering durchlässig, während die Sandsteine und die Konglomerate eine vorwiegend mäßige Durchlässigkeit besitzen. Der hier umgegangene Steinkohlebergbau hat zu einer starken Entfestigung des Gebirges und als dessen Folge zur gravierenden Beeinflussung der Grundwassersituation geführt (s. Kap. 3.3). Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:  Mit der Ressource Boden wird sparsam umgegangen, Bodenfunktionen sind nachhaltig gesichert.  Von den Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser gehen keine Gefährdungen für die Umwelt aus. Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden. Das Plangebiet liegt nach der Karte der potenziellen Grubengasaustritte im Stadtgebiet Bochum im Bereich örtlich belegter Ausgasungen aus dem Karbongebirge (HOLLMAN, 2000). Im Anschluss an die Steinkohleförderung hat die Adam Opel AG das Gelände bebaut und somit großflächig versiegelt (ca. 90 % bestehende Versiegelung im Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1). Bei der Umgestaltung der Fläche von der damaligen Zeche zu dem heutigen Stand des Opel-Werks wurden umfangreiche Geländemodellierungen vorgenommen, um den Ansprüchen der Adam Opel AG zu genügen. Für die Terrassierung der Fläche wurden mit Schadstoffen kontaminierte Abbruchmaterialien aus der Zeche verwendet. Auch die wenigen unversiegelten Böden sind im gegenwärtigen Zustand sehr stark anthropogen verändert. Die STRATEGISCHE UMWELTPLANUNG (2003) stellt die von der Planung betroffenen Bereiche als Fläche mit hohen Anteilen technogener Substrate, als befestigte Fläche, aber auch als schutzwürdige Böden dar. Die schutzwürdigen Böden sind demnach nur außerhalb der Plangebiete (z. B. im Park Laer oder südlich der Bahngleise) zu finden. Der geologische Untergrund wird im Bereich der Plangebiete vor allem durch seine Vorkommen von Steinkohle gekennzeichnet. Dies hatte zur Folge, dass sich bereits seit Mitte des 18. Jhdt. hier erste Anfänge des Abbaus von Steinkohle durch die Zeche Dannenbaum befanden. Die Zeche Dannenbaum wurde bis 1959 mit mehreren Schächten betrieben (u.a. Schächte Schiller, Hugo, Wilhelm, usw.) und hat die geologischen Verhältnisse im Untergrund des Untersuchungsraumes deutlich anthropogen verändert. Es wurden in dieser Zeit Bergehalden und einige Kläranlagen angelegt. Aber auch die oberen Bodenschichten des Untersuchungsraumes sind hierdurch stark verändert worden. Dies trifft vor allem für das Plangebiet des BPlan Nr. 947 Teil 1 zu. Gemäß dem Teilsanierungsplan (ARGE OPEL BOCHUM, 2015) finden sich unter dem Gelände mehrere Luftschutzstollen, dessen Zustand und Lage jedoch nicht weiter bekannt sind. Weiter wird dort ein bergbaulicher Einwirkungsbereich auf Niveau der Felsoberkante im zentralen Bereich des Plangebietes und entlang der nördlichen Plangebietsgrenze erwähnt. Unter dem Plangebiet verläuft der Isabellastollen, ein ehemaliger Entwässerungsstollen der höhergelegenen Bergwerke und Abbaufelder. Im Wasserbereich der Bezirksregierung Arnsberg Ost zugunsten des Eigentümers des Hauses Laer ein „Altes Wasserrecht“ gem. § 20 WHG zu Benutzung das aus dem Stollenmund (südlich des Plangebietes im Bereich der Höfestraße) abfließende Wasser eingetragen. Seite 30/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 33 von 57 Bodendenkmäler Bodendenkmäler sind in der Denkmalliste der Stadt Bochum nicht aufgeführt. Altlasten Das Plangebiet wird im städtischen Altlastenkataster unter der Nr. 4/4.05 als Altlastverdachtsfläche geführt. Die Fläche wird nach der Luftbildauswertung mit Auffüllungsbereichen unbekannter Materialien und unterschiedlicher Jahrgänge geführt. Das Areal wurde mit Beginn der Bergbauindustrie zunächst in Teilbereichen wesentlich als Standort der ehemaligen Zeche Dannenbaum mit Kokerei, Nebengewinnungsanlagen, Brikettfabrik, Gleisanlagen und Klärbecken genutzt. Nach Rückbau der Zeche wurde das Zechenareal und benachbarte Landwirtschaftsflächen von 1962 bis Ende 2014 durch die Adam Opel AG als Produktionsfläche für die Autoindustrie mit Tankanlagen genutzt. Ende 2014 wurde der Betrieb der Adam Opel AG eingestellt. Die nunmehr aktuell vorliegende Industriebrache soll durch Flächenrecycling wieder in das städtebauliche Gefüge der Stadt Bochum eingegliedert werden. Ziel ist die Bereitstellung baureifer Grundstücke für eine Nachfolgenutzung als Industrie- und Gewerbefläche. Bei der Umnutzung der Fläche von der ehemaligen Zeche zum heutigen Opel-Werk wurden mit Schadstoffen belastete Abbruchmaterialien für die Geländemodellierung verwendet, die sich heute noch nachweisen lassen. Eine orientierende Untersuchung der Altlastensituation im Plangebiet hat ergeben, dass Teilbereiche erhöhte Schadstoffwerte aufweisen. Für die gesamten Flächen im Untersuchungsraum (BPläne 940 und 947 Teile 1 und 2) wurden orientierende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Für den ersten Bauabschnitt innerhalb des Geltungsbereichs BPlan Nr. 947 Teil 1 ist bereits eine Detailuntersuchung des Bodens erfolgt. Weitere Altlasten sind gem. dem Altlastenkataster der Stadt Bochum auf den Flächen durch die ehemalige Nutzung als Kokerei mit Nebengewinnungsanlagen entstanden. Hier haben sich hohe Schadstoffbelastungen und Bodenkontaminationen im Bereich der ehemaligen Kläranlagen im Südwesten und im Südosten im Bereich der ehemaligen Ziegelei ergeben. Nennenswerte Schadstoffeinträge, die auf die Nutzung durch die Autoherstellung durch Opel zurückzuführen sind, liegen vornehmlich in den Bereichen der Werkstätten und Lackierereien im Südosten. Gefahren durch die derzeitige Nutzung oder die planungsrechtliche Nutzung als Industriebetrieb liegen nicht vor (STRATEGISCHE UMWELTPLANUNG, 2003). Weiter sind für das Plangebiet kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen örtlich belegt (HOLLMANN, 2000), die evtl. besonderen, von einem Sachverständigen konzipierten Vorsorgemaßnahmen bedürfen. Da bislang keine technischen Normen für den Umgang mit dieser Problematik vorliegen, sind alternativ die technischen Lösungen aus dem „Handbuch Methangas“ der Stadt Dortmund und das „Handbuch zur bautechnischen Beherrschung von Methanaustritten mittels Geotextilien“ der TFH Georg Agricola heranzuziehen. Es ist mit Gasaustritten bei Baumaßnahmen mit Eingriffen im Untergrund > 0,5 m unter der Geländeoberfläche gerechnet werden. Es sind daher stetig Bodenluftmessungen durchzuführen und auf Methankonzentrationen zu kontrollieren. In dem vorliegenden, gemäß § 13 BBodSchG erstellten, Rahmensanierungsplan (ARGE OPEL BOCHUM, 2015) ist der Umgang mit verschiedenen Belastungs- und Nutzungsszenarien beschrieben. Hier werden zudem Maßnahmen vorgegeben, die bei der Umsetzung der Planung Seite 31/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 34 von 57 zwingend zu beachten und zu befolgen sind. Für den ersten Bauabschnitt liegt ein Teilsanierungsplan (ARGE OPEL BOCHUM, 2015) vor, der die Maßnahmen für den ersten Bauabschnitt konkretisiert. Für die weiteren Bauabschnitte sind daher die Vorgaben des Rahmensanierungsplans zu berücksichtigen und jeweils weitere Teilsanierungspläne zu erarbeiten, die entsprechende Maßnahmen vorgeben, die in der Genehmigungsplanung zu berücksichtigen sind. Im Rahmensanierungsplan werden für die Reaktivierung der Flächen angepasst auf die Untergrundsituation und die Folgenutzung Regelprofile für den Aufbau der Flächen unter Einhaltung festgesetzter baulicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vorgegeben. Die Art und Anwendung der Regelprofile wird im Zuge der Erstellung der Teilsanierungspläne konkretisiert. Hierdurch werden die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes eingehalten, wonach durch schädliche Bodenveränderungen oder durch Altlasten verursachte Grundwasserverunreinigungen so zu sanieren sind, so dass keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen entstehen. Sollten im Zuge der Baureifmachung bergbauliche Hohlräume gefunden werden, sind diese zu verfüllen, so dass sich keine langfristigen Schäden ergeben. Zwischen der Stadt Bochum und der Bochum Perspektive 2022 GmbH als Flächeneigentümerin wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher eine Sanierung der Altlasten vor Nutzungsaufnahme sicherstellt. Kampfmittel Seitens der Stadt Bochum (Schreiben vom 17.06.2014) wurden Bereiche in einem Plan gekennzeichnet, die als Bombenabwurfgebiet definiert wurden. Für das vorliegende Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 sind dies vorwiegend die westlichen Bereiche, die derzeit als Parkplatz genutzt werden, Bereiche unter den nachträglich errichteten Gebäuden D37, D3/West und D1 sowie die Gleisbereiche im südlichen Plangebiet. In den Bereichen, in denen durch die Luftauswertung ein Bombenabwurfgebiet ermittelt wurde und in denen im Zuge von bodenbezogenen Arbeiten gewachsener Boden erreicht wird, sind Flächen- bzw. Baugrubensondierungen durchzuführen. Alle bodenbezogenen Arbeiten in den beschriebenen Bereichen sind daher grundsätzlich ohne Gewaltanwendung und erschütterungsarm durchzuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und die Behörden zu verständigen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auswirkungen Der BPlan 947 Teil 1 sieht auch weiterhin eine großflächige Versiegelung vor. Es werden durch die Verkehrsflächen und die Baufelder Bereiche vorgegeben, in denen eine großflächige Versiegelung stattfinden kann. Die Grundflächenzahl wird für die Baufelder mit 0,8 festgesetzt. Eine Ausnahme bildet die Teilfläche 01, in dem die Versiegelungsrate mit 90 % festgesetzt wird. In diesen Bereichen wird keine Veränderung zum derzeitigen Zustand erwirkt. Positiv wirken sich die großflächigen Grünflächen aus. Diese insgesamt 15 ha großen geplanten öffentlichen Grünflächen sind im Untergrund ebenfalls versiegelt, werden aber mit unbelastetem Boden aufgeschüttet, so dass sich hier keine Beeinträchtigungen ergeben. Hinzu kommen weitere mindestens 9 ha an privaten Grünflächen, die sich aus den 20 % Freiflächen innerhalb der Bauflächen ergeben. Für das Plangebiet liegen Sanierungspläne vor (ARGE OPEL BOCHUM, 2015), die den Umgang mit dem Boden konkret beschreiben und Maßnahmen vorgeben, um Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden und Wasser zu verhindern. So ist das gesamte Plangebiet dauerhaft und vollständig zu versiegeln, um Auswaschungen von Schadstoffen durch z. B. Regenwasser und die Kontamination von Grundwasser zu verhindern. Auch die anzulegenden Grünflächen, die als Seite 32/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 35 von 57 entsiegelte Fläche angelegt werden, sind im Untergrund versiegelt und werden nur mit unbelastetem Boden aufgeschüttet, um einen Bewuchs durch Pflanzen zu ermöglichen. Daher ist eine Entsiegelung grundsätzlich nicht gegeben, sondern der Freiflächenanteil wird nur erhöht. Bei den künftigen Grünflächen ist eventuell eine punktuelle Entsieglung auch der tieferen Schichten möglich, dies ist jedoch im nachfolgenden Genehmigungsverfahren einzeln zu prüfen und die Unbedenklichkeit nachzuweisen. Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass:  bei Erdarbeiten auf Bodenauffälligkeiten (z. B. Geruch, Farbe, Bestandteile, Konsistenz) zu achten ist und sofern sie angetroffen werden, das Umwelt- und Grünflächenamt zu unterrichten ist, damit weitere Maßnahmen eingeleitet werden können,  im Rahmen von Erdarbeiten die Aushubmassen teilweise eine abfallrechtliche Relevanz bekommen können und kontaminierte Aushubmaterialien ordnungsgemäß entsorgt werden müssen,  bei Einbau von externem Bodenmaterial in oberflächennahen Bereichen (z. B. Anlegen von Randgrün) die Vorsorgewerte der BBodSchV eingehalten werden müssen und die Analytik hierzu dem Umwelt- und Grünflächenamt / Untere Bodenschutzbehörde mitzuteilen ist,  vor einer Realisierung einer höherwertigen / sensibleren Nutzung (z. B. durch Entsiegelungen) eine neue Bewertung und ggf. weiterführende Untersuchungen gemäß BBodSchV erforderlich sind und die Maßnahmen mit dem Umwelt- und Grünflächenamt / Untere Bodenschutzbehörde abzustimmen sind. Während der Bauphase sind bei Bodenarbeiten durchgängig Bodenluftmessungen durchzuführen und die Methangaskonzentrationen zu kontrollieren. Die Messwerte sind der Unteren Bodenschutzbehörde vorzulegen und es sind ggf. Maßnahmen mit ihr abzustimmen, sollten bedenkliche Gaskonzentrationen gemessen werden. Die geplanten Maßnahmen zum Rückbau und zur Altlastensanierung / Baureifmachung verursachen aus gutachterliche Sicht keine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustandes des Isabellastollens. Eine gezielte Sicherung des Stollens ist im Bereich des Opelgeländes aus bergschadenstechnischer Sicht nicht erforderlich, darüber hinaus ist eine Wiederherstellung des Isabellastollens nicht beabsichtigt. Ergebnis Die ökologischen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch die vorgesehene Planung sind aufgrund der Vorgeschichte des Untersuchungsraumes und der bestehenden Vorbelastung als sehr gering zu bewerten. In den Bereichen der geplanten Grünflächen sind sie sogar als positiv zu bewerten, obwohl die Böden auf Dauer anthropogen überprägt bleiben werden. Da die Flächen bereits heute zu über 90 % versiegelt sind, stellt eine andere Nutzung durch Versiegelungen keine wesentliche Veränderung zu dem heute bereits zulässigen Maß für die betroffenen Böden dar. Insgesamt werden unter Berücksichtigung der in den Sanierungsplänen aufgeführten Maßnahmen durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts vorbereitet. Seite 33/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 36 von 57 Durch die Planung wird im besonderen Maße auf die Bodenschutzklausel gem. § 1a (2) BauGB Rücksicht genommen, da hier ein bestehender Altstandort neu genutzt wird, der Anteil an versiegelter Fläche deutlich reduziert werden kann und weite Teile als Grünfläche festgesetzt werden können. Dies entspricht auch den Zielen der StrUP der Stadt Bochum. 3.4 Wasser Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut Wasser folgende Ziele:  Der gute mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers ist hergestellt und dauerhaft gesichert.  Der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial von Oberflächengewässern ist hergestellt und dauerhaft gesichert. Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden. Oberflächengewässer Innerhalb des Gesamtplangebietes finden sich keine frei fließenden oder stehenden Oberflächengewässer. Der Schattbach, verläuft entlang der Markstraße im südwestlichen Bereich außerhalb des Plangebietes. Östlich des Gesamtplangebiets verläuft der Oelbach. Die beiden Gewässer sind als Vorfluter für die anfallenden unbelasteten Niederschlagswässer vorgesehen. Grundwasser Das Gesamtplangebiet gehört zu dem Grundwasserkörper 276_02 „Ruhrkarbon / West, Nordbereich“. Hierbei handelt es sich um einen silikatisch organischen Kluft-Grundwasserleiter aus oberkarbonischem Ton- und Sandstein (mit Steinkohleflözen) mit geringer bis mäßiger Durchlässigkeit und geringer Ergiebigkeit. Wie bei dem Thema Boden schon beschrieben, bestehen gravierende Einflüsse durch den Steinkohlebergbau. Insbesondere in den Bereichen, wo die Kohlenflöze bis an die Erdoberfläche anstehen, hat der Bergbau zu einer völligen Entwässerung des Grundgebirges bis auf Vorflutniveau geführt. Die für diese Zwecke erstellten Entwässerungsstollen stellen die Vorflut für die entsprechenden Gebiete dar. Unter dem Plangebiet verläuft der Isabellastollen, ein ehemaliger Entwässerungsstollen der höhergelegenen Bergwerke und Abbaufelder. Im Wasserbereich der Bezirksregierung Arnsberg Ost zugunsten des Eigentümers des Hauses Laer ein „Altes Wasserrecht“ gem. § 20 WHG zu Benutzung das aus dem Stollenmund (südlich des Plangebietes im Bereich der Höfestraße) abfließende Wasser eingetragen. Die gesamte Fläche des Plangebiets ist weitgehend versiegelt und stellt daher einen wirksamen Schutz für das Grundwasser dar. Die zum Teil kontaminierten Böden können somit nicht vom Regenwasser ausgewaschen werden und es kann verhindert werden, dass das Grundwasser belastet wird. Auswirkung Seite 34/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 37 von 57 Die Planung sieht für große Teilbereiche des Plangebiets ebenfalls eine hohe Versiegelungsrate vor. Hierdurch kann auch weiterhin verhindert werden, dass belastete Böden durch das Regenwasser ausgewaschen werden und das Grundwasser kontaminiert wird. Auch die als Grünflächen angelegten Flächen bleiben künftig größtenteils von der Verbindung zum Grundwasser abgeschnitten. Die geplanten Grünflächen erhalten eine Abdichtung, um auch hier das Grundwasser zu schützen (DAHLEM, 2015). Das im Aufstellungsbeschluss formulierte Ziel Regenwasser wenn möglich ortsnah zu versickern kann daher nicht erreicht werden. Daher wird sich auch keine Änderung des Grundwasserhaushaltes ergeben. Nur in einigen Einzelfällen ist eventuell eine punktuelle Entsiegelung möglich. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung. Die Schmutzwasserentsorgung wird, wie bisher auch, über das bestehende Kanalnetz der Stadt Bochum sichergestellt. Es ist vorgesehen, das anfallende Schmutzwasser über Mischwasserkanäle an das bestehende Kanalsystem der Stadt Bochum anzuschließen (DAHLEM, 2015). Die anfallenden und unbelasteten Regenwassermengen der Dachflächen können über ein getrenntes Kanalsystem abgeführt werden. Insgesamt ist geplant, in den Grünflächen, die parallel zu den Planstraßen verlaufen, Mulden für die Regenwasserrückhaltung anzulegen. Auch soll eine oberirdische Rückhaltung für die anfallenden Niederschläge im Süden des Plangebietes durch ein Regenrückhaltebecken erfolgen. Das Regenrückhaltebecken soll als naturnah gestaltetes Becken angelegt werden, das zunächst eine Abdichtung zum Boden und darauf eine Bodenauflage mit Raseneinsaat erhalten soll. In der Ausführungsplanung ist die Gestaltung der angrenzenden Flächen mit Gehölzen möglich. Das Wasser wird in den Mulden und Kanälen gesammelt, in das Regenrückhaltebecken eingeleitet und dort gesammelt werden. Von dort aus werden die Niederschlagswässer gedrosselt an den Schattbach als Vorfluter abgegeben. Durch eine offene Ableitung des Regenwassers über Mulden in den Grünflächen kann ein weitergehender Überflutungsschutz gewährleistet werden. Grundsätzlich ist dies in der Planstraße A sowie im zentralen Nord-Süd Grünzug möglich. Die Frei- und Grünflächen entlang der genannten Ableitungswege vor allem im Bereich der Wittener Straße und Alte Wittener Straße sind für ein Überflutungsmanagement nach seltenen oder außergewöhnlichen Starkregenereignissen in Form von multifunktionalen Überflutungsflächen vorgesehen. Im Rahmen der Planung wurden Regenereignisse mit einer Wiederkehrzeit von 30 und 100 Jahren durch die Anwendung betrachtet. Die im Zuge der Planung durchgeführte hydrodynamische Simulation der Oberflächenabflüsse zeigt auch bei einem hundertjährlichen Ereignis, dass das Oberflächenwasser größtenteils im Straßenprofil gehalten wird oder in die geplanten Grünflächen abströmt. Somit kann der Überflutungsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben (DIN EN 752 und DWA-Arbeitsblatt A 118 und A 119) sichergestellt werden. Auswirkungen auf Oberflächengewässer in der Umgebung sind durch die Planung aufgrund der Entfernung und dem Anschluss des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 an das bestehende Kanalnetz auszuschließen. Im Rahmen des Grundwasserschutzes ist zur Vermeidung von Schadstoffausträgen bzw. mobilisierungen in das Grundwasser darauf zu achten, dass während des Um- und Rückbaus versiegelter Flächen eine Entsiegelung des Untergrundes zeitlich und räumlich nur sehr kurzzeitig bzw. kleinräumig erfolgt. Eine entfernte Versiegelung ist schnellstmöglich wieder herzustellen. Ggf. kann eine baubegleitende Grundwasserbeobachtung während der Entsiegelung erforderlich sein. Seite 35/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 38 von 57 Durch die Sicherung des aktuellen Zustands bezüglich der großflächigen Versiegelungen sind voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Belange des Eigentümers des Hauses Laer und seinem zugesprochenen Wasserrecht gem. § 20 WHG zu erwarten. Sollten sich während der Baumaßnahmen die am Stollenmundloch abgreifbaren Wassermengen nachweislich erheblich ändern oder die Qualität verschlechtern, so ist dies der Unteren Wasserbehörde zu melden. Es werden dann evtl. Maßnahmen erforderlich, die mit der Behörde abzustimmen sind. In einem Gutachten (ARGE OPEL BOCHUM C/O CDM SMITH CONSULT, 2015) wurde festgestellt, dass die ursprüngliche hydraulische Funktion des Isabellastollens nicht mehr gegeben ist. So wurde nachgewiesen, dass der Stollen an mindestens fünf Stellen vollständig gebrochen ist und in zwei Teilbereichen ein Gefälle entgegen der ursprünglichen Neigung aufweist. Belegt wird dies zudem durch die im Stollen gemessenen Wasserstände. In den an der Südgrenze des Opelgeländes gelegenen Bohrungen wurden in 09/2015 gegenüber den rd. 54 m südlich, im Bereich der Trasse der BAB 448 gelegenen Bohrungen rd. 3 m höhere Wasserstände gemessen. Eine unmittelbare, hydraulische Korrespondenz der beiden Stollenabschnitte liegt somit nicht vor. Die geplanten Maßnahmen zum Rückbau und zur Altlastensanierung / Baureifmachung verursachen aus gutachterliche Sicht keine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand des Isabellastollens. Für das Plangebiet des BPlans Nr. 940 ist die Bestandssicherung der vorhandenen Betriebe zwischen der Wittener Straße und der alten Wittener Straße vorgesehen, so dass sich keine weiteren Änderungen auf den aktuell genehmigten Zustand der Flächen ergeben. Im Plangebiet des BPlans 940 ist ebenfalls die Anlage eines Regenrückhaltebeckens geplant, der die Regenwassermengen gedrosselt in den Oelbach leiten soll. Der Aufbau soll dem Rückhaltebecken aus dem Plangebiet des BPlans Nr. 947 Teil 1 entsprechen. Für das südliche Plangebiet ist eine freiraumbezogene Nutzung geplant, die großflächige Entsiegelungen vorsieht. Insgesamt werden die Ziele der StrUP eingehalten und durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 3.5 Luft / Klima Die StrUP (BOCHUM, 2010) benennt für das Schutzgut folgende Ziele:  Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM) und für Stickstoffdioxid (NO2) werden eingehalten.  Die Konzentrationen anderer anthropogener Luftbelastungen (CO2, Ozon, Schwefeldioxid, Benzol etc.) werden minimiert.  Klimaökologische Ausgleichsräume (Freiland, Wald, Grün- und Parkflächen) sind planerisch gesichert und in ihren stadtklimatisch entlastenden Funktionen durch Vernetzung gestärkt.  Austausch- und Windverhältnisse in klimaökologischen Lasträumen sind optimiert.  Wärmeinseleffekte in klimaökologischen Lasträumen sind gemindert. Es wird geprüft, ob die Planung diesen Ansprüchen entspricht und die angegebenen Ziele verfolgt werden. Gemäß der Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008) ist das Gesamtplangebiet aufgrund der hohen Versiegelungsrate und der Nutzung als Industrie- und Gewerbestandort als Industrieklimatop einzustufen (Abb. 12). Dieses Klimatop zeichnet sich aus durch: Seite 36/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 39 von 57      teilweise hohe Schadstoffbelastungen der Luft, Ausbildung eines intensiven Wärmeinseleffekts, geringe Feuchtigkeit in Luft und Boden, erwärmte, trockene und mit Schadstoffen angereicherte bodennahe Luft, wesentliche Veränderung des Windfeldes durch Baukörper und starke Erwärmung. Vereinzelt finden sich auch andere Klimatope innerhalb der Plangebietsgrenzen und dem weiteren Umfeld. Die Randbereiche können dem Klimatop einer Verkehrsfläche zugeordnet werden Die Wohnbebauung mit den Gehölzbeständen im Norden ist als Siedlungsklimatop bzw. Parkklimatop zu bewerten. Südlich der Bahnlinie sind die offenen und nicht bebauten Flächen einem Freilandklimatop und kleinflächig einem Vorstadtklimatop zuzurechnen. Quelle: Geoportal, Stad Bochum, 2015 Abb. 12: Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008) Der Klimaatlas NRW (online, 2015) stellt für das Gesamtplangebiet und den umgebenden Raum eine geringe bis mittlere Durchlüftung bzw. Windgeschwindigkeiten (durchschnittlich ca. 3 m/s) dar. Auch ist im Untersuchungsraum keine nennenswerte Produktion von Kaltluft zu erwarten. Ein Abfluss von Kaltluft ist ebenso nicht gegeben. Die lufthygienische Situation ist durch den vorhandenen Betrieb und die bis 2014 aktive Nutzung als Industrie- bzw. Gewerbegebiet deutlich negativ vorgeprägt. Hier besteht eine erhebliche Grundbelastung durch Schadstoffe aus der industriellen Nutzung, aber auch durch die angrenzenden stark befahrenen Straßen. Das Klimaanpassungskonzept der Stadt Bochum (2012) zeigt deutlich, dass es sich bei dem Gesamtplangebiet um den wärmsten Ort innerhalb der Stadt Bochum handelt. Daher ist die vorliegende Planung eine nutzbare Möglichkeit, um den aktuellen Zustand, der deutlich negativ zu Seite 37/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 40 von 57 bewerten ist, in einen besseren Zustand umzuwandeln. Die im Klimaanpassungskonzept benannten Maßnahmen wie z. B.:     Klimagerechte Planung von Straßenräumen (Anzahl und Anordnung von Bäumen, etc.), Planung von öffentlichen Grün- und Freiflächen, Klimagerechte Entwässerungsplanung, Rückhalteflächen, Abkopplung, etc., Anpassungsmaßnahmen an privaten bestehenden Gebäuden werden durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 soweit möglich durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Auch der städtebauliche Wettbewerb (SKT UMBAUKULTUR/ARCHITEKTEN, 2015) hat für die verbleibenden Flächen die angeführten Maßnahmen berücksichtigt und weist ebenfalls große Freiflächen auf, plant Straßenbäume usw., so dass auch die Planung für diese Flächen einen vorwiegend positiven Einfluss auf das Schutzgut hat. Im BPlan Nr. 947 Teil 1 ist vorgesehen, den bestehenden hohen Versiegelungsgrad deutlich zu reduzieren. Hierdurch wird erreicht, dass innerhalb der bisher fast vollständig versiegelten Fläche Grünflächen entstehen, die eine positive Wirkung auf das Klima haben. Es ist geplant, zwei größere Grünzüge anzulegen. Der eine soll sich von Norden nach Süden an der Ostgrenze des BPlans Nr. 947 Teil 1 erstrecken und weiter bis zur Bahnlinie gehen. Weiter ist ein schmalerer zweiter Grünstreifen im zentralen Bereich vorgesehen, der sich von Westen nach Osten durch das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 entlang der Planstraße A zieht. Hierdurch kann eine bessere Durchlüftung erreicht und somit der Luftaustausch optimiert werden. Zudem sind entlang der Plangebietsgrenzen im Norden, Westen und Süden weitere Grünflächen vorgesehen, die die anfallenden Altlasten aufnehmen sollen und zum Teil als Landschaftsbauwerke gestaltet werden. Auf den geplanten Grünflächen sind Baumpflanzungen vorgesehen. Auch sind für alle geplanten Verkehrswege Eingrünungen in Form von Baumreihen (einseitig und beidseitig) geplant. Auswirkung Insgesamt sind durch die Planung deutlich positive Wirkungen auf das Klima zu erwarten. Die Anforderungen des Klimaanpassungskonzepts werden im Bebauungsplan durch die Anlage von Grünzügen und Regenrückhalteflächen berücksichtigt. Die lufthygienische Situation wird sich durch die Anpflanzung von Bäumen und der damit verbundenen erhöhten Filterwirkung innerhalb der Grünzüge und entlang der Verkehrswege verbessern. Es liegt zudem ein Gutachten zur lufthygienischen Situation im Plangebiet und der Umgebung (PEUTZ, 2016) vor, die auch die Vorgaben des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost (Bezirksregierung Arnsberg, 2011) beinhaltet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sowohl im Nullfall als auch im Planfall die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden können. Zusätzlich wird trotzdem eine mikroskalige Bewertung und Analyse des Gesamtplangebietes durchgeführt, um die eine konkrete Prognose der Luftschadstoffbelastung zu erhalten (PEUTZ, 2015). Sofern hierdurch noch Maßnahmen erforderlich werden, sind diese bis zum Satzungsbeschluss einzuarbeiten oder im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Auch wird durch die Rückhaltung der Niederschläge innerhalb der Grünstrukturen die Luft voraussichtlich feuchter sein. Seitens der Stadt Bochum wird derzeit ein Klimaschutzteilkonzept „Erneuerbare Energien“ erarbeitet, welches den Umgang mit erneuerbaren Energien im Plangebiet und in den umliegenden Stadtteilen untersuchen soll. Es ist ein Teil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bochum (2009), in dem grundsätzliche Ziele zum Klimaschutz beschrieben sind. Das neu zu erarbeitende Teilkonzept soll sich vorrangig mit den Themen Geothermie, Photovoltaik, Fernwärme und KraftSeite 38/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 41 von 57 Wärmekopplung sowie deren Potenziale in diesem Raum beschäftigen. Entsprechende Maßnahmen, die sich aus dem Konzept ergeben könnten, werden durch den vorliegenden BPlan nicht verhindert, können aufgrund der zeitlichen Versetzung der Planungen nicht festgesetzt werden. Der Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 trifft daher keine Einschränkungen bezüglich einer Nutzung von regenerativen Energieträgern innerhalb der Ausbauplanung. Die Nutzung dieser Energieträger bleibt dem Vorhabenträger vorbehalten und kann auf der nachfolgenden Planungsebene umgesetzt werden. Technisch erforderliche Anlagen wie Schornsteine, Antennen aber auch Photovoltaikanlagen sind damit ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Höhenfestsetzung. Gerade die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern oder auch Gründächer sollen auf diese Weise ermöglicht werden. Für die Flächen des städtebaulichen Wettbewerbs bzw. des BPlans Nr. 940 sehen die Planungen die Fortsetzungen der Begrünungen und der Anlage von weiteren öffentlichen Grünflächen vor, so dass das Freiraumkonzept gesamtheitlich umgesetzt werden kann. Bei der Aufstellung des BPlans Nr. 940 können durch entsprechende Festsetzungen Vorgaben zur Nutzung regenerativen Energien bzw. zu Dachbegrünungen gemacht werden. Dies würde sich auch auf die Flächen des vorliegenden BPlans positiv auswirken. Ergebnis Der vorliegende Bebauungsplan setzt mit der Planung die Vorgaben des § 1a (5) BauGB bezüglich des Klimawandels im besonderen Maße um, da durch die großen geplanten Grünflächen hinreichende Maßnahmen festgesetzt werden, die dem Klimaschutz dienen und dem Klimawandel entgegenwirken. Dies entspricht ebenfalls den Zielen der StrUP der Stadt Bochum. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich durch die vorliegende Planung keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut ergeben. Es werden sich eher positive Wirkungen durch die großen geplanten Grünflächen einstellen. 3.6 Landschaft Das Landschaftsbild ist durch den bestehenden Betrieb des Opel-Werks mit seinen Lager- und Werkshallen, Verwaltungsgebäuden und Stellplätzen geprägt. Ein Großteil des Geländes (ca. 90 %) ist bereits heute versiegelt. Ein weit sichtbares Merkmal war ein Schornstein im Osten des Plangebietes, der mittlerweile abgerissen wurde. Die einzigen Grünstrukturen beschränken sich auf wenige Gehölzstreifen entlang der Plangebietsgrenzen, sowie einige kleine Bereiche als Repräsentationsgrün vor dem ehemaligen Hauptverwaltungsgebäude am Haupteingang. Eine Erholungsnutzung ist innerhalb der Plangebiete derzeit nicht möglich, da die Flächen weder frei zugänglich sind, noch durch die hohe Versiegelungsrate und die bisherige Nutzung als Gewerbe- und Industriefläche sich für die Erholung eignen. Außerhalb des Plangebietes des BPlans Nr. 947 Teil 1 und Teil 2 lassen sich aber Bereiche finden, die eine höhere Qualität für das Landschaftsbild haben. Im Bereich der Dannenbaumstraße, nördlich des Plangebietes, finden sich einige große Einzelbäume entlang der Straße und auch im Park Laer. Der Bereich südlich der Bahnlinie, der ebenfalls eine höhere landschaftliche Qualität aufweist, ist als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Es handelt sich hierbei zum einen um das temporäre Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-070, Großes Holz, Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost) und zum anderen um das Landschaftsschutzgebiet (LSG 4509-069, Großes Holz, Seite 39/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 42 von 57 Laerheide, Haus Laer in Bochum-Ost). Die Schutzziele der beiden Landschaftsschutzgebiete sind:  die Erhaltung eines sich zu einem komplexen Lebensraumgefüge ergänzenden Biotopangebots von Grünland, Ackerflächen, Wald, Obstwiesen, Gärten und Gewässer, das für den Biotop- und Artenschutz (insbesondere für Höhlenbrüter und Amphibien) von Bedeutung ist  die Erhaltung der ökologischen Vernetzungsfunktion des Raumes mit den umliegenden Landschaftsräumen  die Erhaltung des Waldes mit ihren Immissions-, Sicht- und Klimaschutzfunktionen  die Erhaltung des Landschaftsbildes, das durch die vielfältigen Landschaftsstrukturen geprägt ist  die Erhaltung des Raumes mit seiner besonderen Bedeutung für die Erholung. Diese Flächen werden von der Planung jedoch nicht berührt. Auswirkungen Für das Plangebiet wurde ein Freiflächenkonzept entwickelt (WES, 2015), das die Landschaft neu gestaltet (s. Pkt. 2.2). Die Planung sieht vor, die bestehenden Gebäude mit nur wenigen Ausnahmen abzureißen und durch eine neue Bebauung zu ersetzen. Hierzu gehören neben den Werkshallen auch der Schornstein und alle Nebengebäude. Nur das ehemalige Verwaltungsgebäude (D 1) am Haupteingang ist neben einem kleineren Nebengebäude für die AcetylenErzeugung (D 2) im Süden zu erhalten. Die geplante Bebauung soll über die Höhe des ehemaligen Verwaltungsgebäudes nicht hinausgehen, so dass das Landschaftsbild in seiner derzeitigen Situation nicht erhalten werden kann und komplett neu gestaltet wird. Auswirkungen auf das Landschaftsbild können aber durch Maßnahmen gemindert werden. Eine Festsetzung der maximalen Baukörperhöhe von 18 m wird im BPlan festgesetzt, um einer übermäßige Höhenentwicklung im Plangebiet entgegenzuwirken. Technisch erforderliche Anlagen wie Schornsteine aber auch Photovoltaikanlagen auf Dächern sowie aus Immissionsschutzgründen erforderliche Lärmschutzwände sind auch darüber hinaus zulässig. Seitens eines Investors liegt die Interessensbekundung für das Industriegebiet (Teilfläche 01) vor. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass aufgrund der Lärmbelastung gerade Nachts vollumlaufende Lärmschutzanlagen erforderlich sein können. Prüfung und Nachweis wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Diese können sich deutlich auf die Landschaft und mögliche Sichtbeziehungen aus dem Umfeld auswirken. Eine Begrünung der Lärmschutzwände mindert diese Auswirkungen. Es sind insgesamt 3 Landschaftsbauwerke in der Planung vorgesehen. Die maximale Höhe der drei Landschaftsbauwerke ist unterschiedlich und ist jeweils im Plan festgesetzt. Die Landschaftsbauwerke modellieren in diesem Fall die neue Landschaft, aber sie dienen ebenso zur Sichtverschattung für die dahinter liegenden Bauwerke und haben auch eine immissionsreduzierende Wirkung. Die Landschaftsbauwerke werden ebenfalls begrünt, so dass hierdurch Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild vermindert werden können. Die vorhandenen Gehölzbestände in den Randbereichen werden durch die Planung mit entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert und durch weitere großflächige Grünzüge ergänzt. Diese Grünzüge sollen eine Auflockerung in dem derzeit vollständig versiegelten Bereich schaffen und eine bessere Durchlüftung nach sich ziehen. Die hier zu pflanzenden Gehölze sollen das Seite 40/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 43 von 57 geplante Industrie- und Gewerbegebiet landschaftlich aufwerten und die Sicht auf die Bebauung ein Stück weit nehmen. Für die Gestaltung der geplanten Grünflächen wird ein Freiraumkonzept erarbeitet (WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, 2015), der in der nachfolgenden Genehmigungsplanung umzusetzen ist. Bei den anzulegenden Verkehrswegen ist eine vorwiegend beidseitige Eingrünung durch Baumreihen vorgesehen. 3.7 Kultur- und Sachgüter Innerhalb der des Plangebietes zum BPlan Nr. 947 Teil 1 finden sich zwei Gebäude, die vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Bochum eingetragen wurden. Das Eintragungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Hierbei handelt es sich zum einen um das ehemalige Verwaltungsgebäude (D 1) und zum anderen um ein Gebäude zur Acetylen-Erzeugung (D 2) der Adam Opel AG. Beide Objekte liegen im vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 und werden dort als Denkmäler gekennzeichnet. Um die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Denkmäler durch flankierende Neubauten zu minimieren, sind diese durch eine schlichte, sich dem Verwaltungsgebäude als Sichtachsenbezugspunkt unterordnende Gestaltung auszuführen. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind zwei in ihrer Kubatur und Gestaltung ähnliche oder gleiche Baukörper mit Flachdach und zeitgenössischer Materialität zu befürworten. Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind hier nur ausnahmsweise zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass die Sichtachse auf das Denkmal „ehemaliges Verwaltungsgebäude“ erhalten bleibt. Die Zufahrt zum denkmalwürdigen Gebäude D1 mit dem großzügigen Vorplatz stellt eine wichtige städtebauliche Dominante im Plangebiet dar. Die vorgesehenen randlichen Baumpflanzungen unterstreichen die hohen gestalterischen Ansprüche für diesen sehr gut öffentlich wahrnehmbaren privaten Stadtraum. Die zuständige Denkmalbehörde ist gemäß DSchG NRW im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Für das Gesamtplangebiet liegen keine weiteren Hinweise auf Kultur- und Sachgüter oder Bodendenkmäler vor. Sollten sich im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 Bodendenkmäler oder sonstige archäologische Funde (Stollen, Schächte, usw.) ergeben, sind die Arbeiten umgehend zu unterbrechen, die Funde zu dokumentieren und das weitere Vorgehen mit der zuständigen Behörde abzustimmen. 3.8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Derzeit liegen keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 Teil 1 vor. Im vorliegenden Fall entsteht eine hervorragende Möglichkeit zur Nachnutzung eines Altstandortes. Durch die direkte Wiedernutzbarmachung des Standortes werden keine neuen Flächen versiegelt und die Lage der Fläche bietet sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung als Gewebe- und Industriestandort. Dies entspricht den Zielen des regionalen Flächennutzungsplans (RFNP), der den ehemaligen Opel-Standort als regional bedeutsame Wirtschaftsfläche einstuft:  Ziel 8: in den gewerblichen Bauflächen/GIB […] insbesondere erheblich belästigende Betriebe unterzubringen, soweit dies unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes möglich ist,  Ziel 9: bereits bestehende Gewerbe- und Industriestandorte […] sollen in ihrem Bestand gesichert und gepflegt werden, Seite 41/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 44 von 57  Ziel 10: Die regional bedeutsamen Wirtschaftsflächen sind in ihrem Bestand und in ihrer Weiterentwicklung zu sichern. Konkurrierende Nutzungsansprüche im Umfeld sind nur zu realisieren, wenn Nutzungseinschränkungen für die regional bedeutsamen Standorte vermieden werden können. Flächen mit ähnlichem Entwicklungspotenzial und Lageeigenschaften sind in Bochum nicht vorhanden, so dass sich keine Alternativstandorte innerhalb der Stadtgrenzen finden lassen. Durch die Nachnutzung dieser Flächen ergeben sich teilweise sogar positive Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung des lokalen Klimas, Schaffung von Freiräumen durch Grünflächen, Anlage von Baumreihen, etc.). 3.9 Wechselwirkung der Umweltgüter Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander stets in Wechselwirkung. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt sowie das Klima und die Atmosphäre. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht. Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen oder deren Wechselwirkungen besonders herauszustellen sind (z. B. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). 4 Flächenbilanz 4.1 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Ein Eingriff liegt nach § 18 Abs. 1 BNatSchG vor, wenn der Bebauungsplan eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen gegeben ist, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Plan gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 LG NRW gegeben. Der Bebauungsplan setzt jedoch durch die Anlage von Grünflächen und Einzelbaumpflanzungen Maßnahmen fest, die die Beeinträchtigungen vermindern. Daher ist der Ausgangszustand mit dem Planzustand zu vergleichen bzw. zu bilanzieren. Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurden die Biotoptypen gemäß dem Biotopwertverfahren der Landes-Biotoptypenschlüssel des LANUV (Fassung vom April 2014) aufgenommen und anschließend in die Codierung der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND W OHNEN, KULTUR UND SPORT – MSWKS UND MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – MUNLV DES LANDES NRW 2001) übersetzt (s. a. Landschaftspflegerischer Begleitplan FROELICH & SPORBECK, 2015). Für die Bewertung des Ausgangszustands wird der aktuell vorgefundene Bestand zugrunde gelegt. Für den Planungszustand werden die von dem Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 getroffenen Festsetzungen für die Bewertung genutzt. Sofern bei der Gegenüberstellung dieser Bilanzierungen eine negative Differenz entsteht, wird ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG vorbereitet, der gem. § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a (3) BauGB vom Verursacher auszugleichen ist. Seite 42/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 45 von 57 Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bestandsbewertung und die Bewertung des Planzustandes für den BPlan Nr. 947 Teil 1 in getrennter Form. Es wird ausschließlich der Geltungsbereich des BPlans Nr. 947 Teil 1 zugrunde gelegt. Für die weiteren im Umweltbericht betrachteten Flächen entlang der Wittener Straße (BPlan Nr. 947 Teil 2) oder auch des BPlans Nr. 940 liegen noch keine konkreten Planungen vor, so dass ihre Bewertung an dieser Stelle noch nicht möglich ist. Tab. 3: Ausgangszustand des Plangebietes (Gesamtflächenwert A) Code Biotoptyp KorrekturGesamtfaktor wert (ges.) Fläche Grundwert A Einzelflächenwert 482.378 0 1 0 0,5 1 0,5 26.236 1 1 1 26.236 15.555 3 1 3 46.665 1.218 3 1 3 3.654 7.375 2 1 2 14.750 26 7 1 7 182 2.638 8 1 8 21.104 1. Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden 1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) 1.1 Wohnbauflächen 1.3 Schotter-, Kies-, Sandflächen, wassergebundene Decken, Rohböden, Gleisbereiche 452 0 226 2. Begleitvegetation 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 4. Grünflächen 4.3 Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebieten 8. Gehölze 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume Gesamtflächenwert A (Summe) Seite 43/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht 535.878 112.817 Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 46 von 57 Tab. 4: Zustand gem. Festsetzungen des Bebauungsplanes (Gesamtflächenwert P) Code Biotoptyp Fläche Grundwert A Korrektur-faktor (ges.) Gesamtwert 284.881 0 1 0 0 Einzelflächenwert 1. Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden 1.1 Versiegelte Fläche (max. überbaubare Fläche GRZ 0,8, max. überbaubare Fläche Baufeld Nr. 01: 90%) 4.5 Grünflächen innerhalb von Gewerbe/Industriegebieten 53.437 2 1 2 106.874 1.1 Versiegelte Fläche (Verkehrsflächen) 62.847 0 1 0 0 1.1 Versiegelte Fläche (Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung - priv. Vorplatz, Fuß- u. Radweg) 5.646 0 1 0 0 123.587 3 1 3 370.761 4.750 3 1 3 14.250 5.224 4 1 4 20.896 4. Grünflächen 4.3 sonstige Grünflächen * 7. Gehölze 7.3 Alleen, Baumreihen entlang der Verkehrsflächen, außerhalb von Grünflächen (ca. 190 Bäume mit je 25 qm Grundfläche) 9. Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser 9.1 Naturfern gestaltetes Regenrückhaltebecken Gesamtflächenwert A (Summe) * 535.148 512.781 Die sonstigen Grünflächen werden im hier zusammengefasst und mit einem einheitlichen Wert bewertet, da zum Zeitpunkt der Erstellung noch kein abschließendes Freiraumkonzept vorlag. Tab. 5: Gesamtbilanz Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A) Gesamtbilanz 512.781 - 112.817 = 399.694 Insgesamt wird mit der Planung kein Biotopwertdefizit vorbereitet. Der Eingriff in Natur und Landschaft gem. Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG kann über interne Festsetzungen ausgeglichen werden. Ein weiterer Ausgleich gem. § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a (3) BauGB über externe Maßnahmen wird nicht erforderlich. Seite 44/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 47 von 57 5 Zusammenfassung Im Rahmen der Umweltprüfung, die im vorliegenden Umweltbericht dokumentiert ist, werden die Auswirkungen der Planung auf Menschen (einschließlich Gesundheit), Biotoptypen / Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klimaschutz, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern beschrieben und bewertet. Des Weiteren werden die Auswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden, beschrieben und Möglichkeiten bzw. Maßnahmen für die Vermeidung und Verminderung bzw. den Ausgleich dargelegt. Anlass der Planung ist die Aufgabe einer großen bisher industriell genutzten Fläche im Südosten von Bochum. Die Flächen wurden bisher von der Adam-Opel AG für die Herstellung verschiedener Automodelle genutzt. Ziel ist es, die Flächen einer Nachnutzung mit gewerblichem und industriellem Charakter zuzuführen. Die Fläche hat insgesamt eine Größe von insgesamt ca. 107 ha, wobei der vorliegende Bebauungsplan Nr. 947 Teil 1 nur eine Fläche von ca. 53 ha überplant. Die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung des Gewerbegebietes an dieser Stelle ist bereits durch den regionalen Flächennutzungsplan vorgegeben. Eine Änderung ist daher nicht erforderlich. Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist eine Gliederung des Bebauungsplans durch Lärmkontingente vorgesehen. Hierdurch kann erreicht werden, dass keine Immissionen entstehen, die die zulässigen Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten. Für die Einhaltung dieses Ziels werden ggf. Maßnahmen in der Form von Lärmschutzwänden erforderlich. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über den bestehenden Opel-Ring im Westen des Plangebietes und über die Wittener Straße im Osten. Die Aufnahme und Verteilung der Verkehrsströme durch die Erschließungsstraßen (inkl. des Opelrings und des Knotenpunkts an der Wittener Straße) kann durch die Planung sichergestellt werden. Innerhalb des Plangebietes wird ein neues Verkehrsnetz angelegt, zudem auch die Erschließung durch die Straßenbahn und durch Radwege ergänzt wird. Mit der Planung werden überwiegend geringwertige Biotopstrukturen überplant, die im Rahmen der Eingriffsregelung zu beachten sind. Es sind große öffentliche Grünflächen geplant, die die bisherige Versiegelung deutlich reduzieren werden. Zudem ist eine Begrünung sämtlicher Planstraßen durch Baumpflanzungen vorgesehen, so dass es insgesamt zu einer deutlich stärkeren Durchgrünung des Plangebietes kommt, als bei Nicht-Realisierung der Planung. Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete aufgrund zu hoher Entfernung auszuschließen. Im Rahmen des Artenschutzes ist geprüft worden, ob durch die Planung artenschutzrechtliche Verbote gem. § 44 BNatSchG vorbereitet werden. Hier sind für den Turmfalken spezifische Maßnahmen in Form einer Anbringung von Nistkästen und einer Unbrauchbarmachung von potenziellen Brutplätzen im Plangebiet vorgesehen. Dies wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Bochum abgestimmt und wird im Zuge der Planrealisierung umgesetzt. Das Monitoring hat gezeigt, dass der alte Brutplatz nicht mehr für eine Brut genutzt werden kann und eine der Nisthilfen angeflogen wird. Es werden somit keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG mit der Planung vorbereitet. Niederschlagswasser wird über Regenrückhaltebecken und ein Muldensystem in den öffentlichen Grünflächen gesammelt und kann dann gedrosselt an den Schattbach als Vorfluter abgegeben Seite 45/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 48 von 57 werden. Eine Versickerung innerhalb des Plangebietes findet nicht statt, um eine ausreichende Schadstoffrückhaltung zu gewährleisten und das Grundwasser vor einer Kontamination zu schützen. Erhebliche negative Veränderungen der klimatischen Verhältnisse im Plangebiet werden mit der Planung nicht vorbereitet. Durch die großflächig geplanten Grünzüge und die zahlreichen Baumpflanzungen entlang der Straßen werden sogar positive Effekte auf das Mikroklima innerhalb des Plangebietes erwartet. Auch die Belastungen durch Feinstaub und Stickoxide (NOx) bleiben nach einer gutachterlichen Einschätzung unterhalb der Grenzwerte. Hinsichtlich des Landschaftsbildes findet eine Neuordnung statt. Die bestehenden Gebäude und Lagerhallen werden abgerissen und durch neue Gebäude ersetzt. Nur zwei Gebäude werden erhalten. Durch die Festsetzung einer maximalen Baukörperhöhe können jedoch Auswirkungen auf das Umfeld vermieden werden, da diese nicht über die bisherige Bebauung hinaus geht. Zusätzlich wird das Plangebiet durch breite öffentliche Grünflächen entlang der Plangebietsgrenzen eingegrünt. Mit der Planung wird kein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet. Durch die großflächigen Grünfestsetzungen und die Anpflanzung von etlichen Bäumen entlang der Straßen kann mit der Planung sogar ein Überschuss an Biotopwertpunkten erlangt werden. Anderweitige verfügbare Planungsmöglichkeiten mit gleichem städtebaulichen Entwicklungspotenzial und Lage bestehen nicht. Untersuchungen oder Anwendungen technischer Verfahren wurden im Rahmen der faunistischen Bestandsaufnahmen, der Immissionsbewertung, der Boden- und Wasseruntersuchungen verwendet. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. Seite 46/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 49 von 57 Literatur und Quellen BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014): Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474); Berlin. BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2013): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert. durch Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2013): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2013): Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900); zuletzt geändert durch Verordnung vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2012): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502); zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2011): Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 2529/2002 S. 511-605) vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08. November 2011 (BGBl. I S. 2178); Berlin. Seite 47/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 50 von 57 BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2010): Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom 02. August 2010 (BGBl. I S. 1065); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2014): Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 19090 (BGBI. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2104 (BGBI. I S. 2269) BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2009): Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten – Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 v. 24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S. 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2002): Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25-29/2002 S. 511605); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (1998): Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26/1998 S. 503); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (1970): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) – Geräuschimmissionen – vom 19. August 1970, Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970; Bonn. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2014): Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748); Berlin. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR (2015): Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 482 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002): DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten, Deutsche Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. Seite 48/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 51 von 57 DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002): DIN 18916: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten, Deutsche Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002): DIN 18917: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten, Deutsche Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2002): DIN 18919: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen, Deutsche Norm, Ausgabe: 2002-08 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2014): DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Deutsche Norm, Ausgabe: 2014-07 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (1999): DIN 4150-02: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden, Deutsche Norm, Ausgabe: 1999-06 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (1999): DIN 4150-03: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen, Deutsche Norm, Ausgabe: 1999-02 - Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2006): DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Deutsche Norm, Ausgabe: 2006 - Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI Deutsches Institut für Normung e. V.; Berlin. EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2014): Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Abl. EG Nr. L 175/40, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 (Abl. EU Nr. L 124 S.1); Brüssel. EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2013): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) („Vogelschutzrichtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 (Abl. EU Nr. L 158 S. 193); Brüssel. Seite 49/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 52 von 57 EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2008): Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über die Luftqualität und saubere Luft für Europa (Abl. EG Nr. L 152/1); Brüssel. EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2013): Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Abl. EG Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/64/EU vom 17. Dezember 2013 (Abl. EU Nr. L 353 S. 8); Brüssel. EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (2006): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG Nr. L 206 S. 7) („FFH-Richtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (Abl. EG Nr. L 363 S. 368); Brüssel. FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND LANDSCHAFTSBAU E. V. (2006): ZTV-Baumpflege - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege; Bonn. FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (HRSG.) (1999): RAS-LP 4, Ausgabe 1999: Richtlinie für die Anlage von Straßen. Landschaftsgestaltung. Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf; Bonn. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2013): Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG), vom 9. Mai 2000, zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2013): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG), vom 25. Juni 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2013 (GV. NRW. S. 133), in Kraft getreten am 16.03.2013; Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2011): Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen – Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), vom 18. März 1975, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 2011 (GV. NRW. S. 358); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010): Seite 50/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 53 von 57 Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in NordrheinWestfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. 2010 S. 185); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 5. Juli 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNLV NRW) (2010): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) vom 29. April 1992 (GV. NRW. S. 175), SGV. NRW. 2129, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185); Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010): Runderlass: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsund Zulasssungsverfahren (VV Artenschutz) vom 15.09.2010; Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (MBV NRW) UND MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATURUND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV NRW) (2010): Gemeinsame Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben; Düsseldorf. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (MBV NRW) (2016): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980, zuletzt geändert durch 1. ÄndG vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 27. Juli 2013. Düsseldorf. Seite 51/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 54 von 57 Projektbezogene Quellen und Literatur ARGE OPEL BOCHUM (2015): Reaktivierung und Erschließung der Flächen des ehemaligen Opel-Werks 1 in Bochum Teilsanierungsplan 1. Bauabschnitt, Bochum. ARGE OPEL BOCHUM (2015): Reaktivierung und Erschließung der Flächen des ehemaligen Opel-Werks 1 in Bochum Rahmensanierungsplan, Bochum. ARGE OPEL BOCHUM C/O CDM SMITH CONSULT (2015): Detaillierte Bergschadenstechnische Gefahrenanalyse, Reaktivierung der Flächen des Opel Werk 1 Bauabschnitt 1, Bochum. ARGE OPEL BOCHUM C/O CDM SMITH CONSULT (2015): Reaktivierung und Erschließung der Flächen des ehemaligen Opel-Werks I in Bochum, Untersuchungen im Bereich des Isabellastollens. Bochum. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2011): Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost, Arnsberg. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (2001) Regionalplan (GEP 2001) Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen, Arnsberg. BOCHUM (2008): Klimatopkarte der Stadt Bochum (2008), online zuletzt abgerufen am 27.10.2015. BOCHUM (2008): Lärmkarte der Stadt Bochum (2008), online zuletzt abgerufen am 27.10.2015. BOCHUM (2009): Klimaschutzkonzept, Bochum. BOCHUM (2010): Strategische Umweltplanung Bochum, Entwicklung eines Ziel- und Monitoringkonzepts für das Umweltmanagement der Stadt Bochum, Bochum. BOCHUM (2013): Leitlinien der Stadt Bochum zur Entwicklung der Opel Flächen Ergebnisse des Workshops am 29.06.2013 und weitere Vorgehen (Beschlussvorlage: 20131863), 26.09.2013, Bochum. BOCHUM (2015): Verkehrsuntersuchung ehemalige Opelwerksfläche I – Ergebnisbericht, erstellt vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Abt. Städtebau und Mobilität, Stand: 18.12.2015. Seite 52/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 55 von 57 BRILON, BONDZIO, WEISER INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR VERKEHRSWESEN (2015): Untersuchung zur Umnutzung des OPEL Werk I Geländes in Bochum, Bochum. BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESKUNDE (1963): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Remagen. DAHLEM, BERATENDE INGENIEURE GMBH & C. WASSERWIRTSCHAFT KG , KONSTA PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH (2015): Reaktivierung Opelwerk I – Planungen zum Straßenbau und zur Entwässerung, Essen / Gelsenkirchen. FROELICH & SPORBECK, UMWELTPLANUNG UND BERATUNG (2015): Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“ – Artenschutzvorprüfung (Stufe I), Bochum. FROELICH & SPORBECK, UMWELTPLANUNG UND BERATUNG (2015): Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“ – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bochum. FROELICH & SPORBECK, UMWELTPLANUNG UND BERATUNG (2015): Reaktivierung der Fläche „Opel-Werk I“ – Landschaftspflegerischer Begleitplan, Bochum. GEOGRAPHISCHES INSTITUT DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM (2012): Klimaanpassungskonzept Bochum, Stadt Bochum. HOLLMANN (2000, ÜBERABEITET APRIL 2005): Potenzielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen im Stadtgebiet Bochum. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2002): Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher Beleuchtungsanlagen, Essen. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2015): Klimaatlas NRW, online zuletzt abgerufen am 27.10.2015. MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT – MSWKS UND MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ – MUNLV DES LANDES NRW (2001): Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Düsseldorf. PLANUNGSGEMEINSCHAFT STÄDTEREGION RUHR (2009): Regionaler Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, Dezember 2009, zuletzt geändert durch Genehmigungserlass der Staatskanzlei des Landes NRW vom 03.04.2014 zum Änderungsverfahren 13 gesamt. Seite 53/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 56 von 57 PEUTZ CONSULT GMBH (2015): Lichttechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 947 – Reaktivierung Opel Gelände Bochum, Dortmund. PEUTZ CONSULT GMBH (2015): Reaktivierung der Flächen des ehemaligen Opelwerkes 1 in Bochum – Ersteinschätzung zur lufthygienischen Situation im Plangebiet und der Umgebung, Dortmund. PEUTZ CONSULT GMBH (2015): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 947, Bericht F 7648-1. Dortmund. PEUTZ CONSULT GMBH (2016): Luftschadstoffuntersuchung zur Reaktivierung der Flächen des ehemaligen Opelwerkes 1 in Bochum, Bericht FA 7560-2.1, Dortmund. SKT UMBAUKULTUR / ARCHITEKTEN (2015): Technologiecampus Bochum – Wittener Straße, Bonn. WES LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2015): Freiraumplanung „Reaktivierung Opel-Werk I“, Hamburg. Seite 54/54 Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I, Teil 1 Umweltbericht Anlage 5 zur Vorlage Nr. 20161326 Seite 57 von 57 Reakt i vi erungder Fl äche„Opel werkI “ Umwel t beri chtzum BPl an947 Kart e1:Best and Bi ot opt ypen Schlagfluren AT1 Kahlschlagfläche Kleingehölze BA3 BA4 BB11 BB12 BD3 BF1 BF2 BF3 BH0 HD3 VA2a HM1, lrg0, ta BD3, lrg50, ta1-2. Rain, Strassenränder HC HC4 HD3 HJ0 BD3, lrg50, ta1-2 SP3 HM4 SB SB HM4 BF1, lrg50, ta1 SB SB SB BF3, lrg0, ta1 EE0a HB0 HW0 BF1, lrg0, ta2 BF2, lrg100, ta2 HV3, me2 HD3 HM1 HM4 SB BF1, lrg50, ta2 HN HN BF3, lrg0, ta SB BD3, lrg50, ta2 SC0 SC0 SC0 BD3, lrg50, ta2 BD3, lrg50, ta2 BD3, lrg50, ta2 Bebauungspl anNr.947 BF1, lrg50, ta2 HV3, me2 VA2a BD3, lrg50, ta2 BF1, lrg0, ta2 BD3, lrg100, ta2 BF1, lrg0, ta2 HN HM4 HC4 BB12 HC4 HC4 HC4 BD3, lrg50, ta2 SB BF1, lrg50, ta2 EE0a SC0 SB HJ0 VA3 BD3, lrg50, ta1-2 SC0 VA7 BD3, lrg50, ta2 BD3, lrg100, ta3 VA3 KB1 SC0 BD3, lrg50, ta1-2 VA3 AT1 VA2a VA3 VA7 VB0a HN VA3 HD3 HJ0 BD3, lrg50, ta2 VA7 BA4, lrg100, ta2 HW0 HW0 HC SB BA4, lrg100, ta2 HC HC HC Bundesstraße Gemeindestraße Wohn-, Erschließungsstrasse Werksstraße Zusatzcodes BA3, lrg100, ta2 HJ0 HW0 BH0, lrg100, ta Verkehrswege HV3, me2 BD3, lrg100, ta2 BF1, lrg0, ta1 Lagerplatz Parkplatz SB SB SB HJ0 HN ta ta1 ta2 ta3 lrg100 lrg50 lrg0 me2 starkes Baumholz (BHD 50 - 80 cm) starkes Baumholz (BHD 38 - 50 cm) starkes Baumholz (BHD 14 - 38 cm) Stangenholz (BHD 7 - 14 cm) LR-typische Gehölzanteil > 70 LR-typische Gehölzanteil > 50 LR-typische Gehölzanteil < 50 Asphalt- und Betonflächen Untersuchungsraum Abgrenzung des Bebauungsplanes SC0SC0 SC0 VA7 SE0 18.12.2015, 10:05:13, ung KB1 BD3, lrg50, ta2 HT5 BD3, lrg50, ta1-2 HB0 BD3, lrg50, ta2 BF1, lrg50, ta VA7 SB BF3, lrg100, ta. HT5 HV3 BA4, lrg100, ta2 BD3, lrg50, ta1-2 BD3, lrg50, ta2 VA7 HD9 BF2, lrg50, ta2 HT5 HD9 BH0, lrg100, ta BF1, lrg50, ta Bahnlinie Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände Plätze, Parkplätze BF1, lrg100, ta2 HV3, me2 VA7 HM4 BD3, lrg100, ta BF1, lrg0, ta1 BF2, lrg100, ta2 SG1 SC0 SC0 BB12 HV3, me2 HN HM4 BD3, lrg50, ta2 HC4 HD9 BF2, lrg50, ta2 HM4 HN SB BD3, lrg50, ta2 BF2, lrg50, ta2 BF1, lrg100, ta2 BD3, lrg50, ta2 BF1, lrg0, ta1 HM4 HD9 HN BF2, lrg0, ta2 HW0 BF1, lrg50, ta2 HD3 HD9 HD9 BD3, lrg50, ta2 Hundedressurplatz Spielplatz Gleisanlagen HC BD3, lrg50, ta2 SC0 HV3, me2 KB1 EE0a SC0 BF1, lrg50, ta2 BF1, lrg50, ta2 BF1, lrg100, ta2 BF1, lrg100, ta2 BD3, lrg50, ta2 SG1 SP3 BF3, lrg0, ta BF1, lrg100, ta2 BD3, lrg50, ta2 sonstige Ver- und Entsorgungsanlage Sport- und Freizeitanlage BD3, lrg50, ta2 HV3, me2 SC0 SE0 BD3, lrg50, ta2 SB BD3, lrg50, ta2 HD3 Öffentliche Gebäude Ver- und Entsorgungsanlagen VA3 BF1, lrg50, ta2 SC0 Gewerbe- und Industrieflächen Öffentliche Gebäude SB SD BD3, lrg100, ta2 Wohnbauflächen Siedlungsflächen, Gewerbegebiete BF3, lrg100, ta3 HD9 Gebäude, Mauerwerk, Ruinen Siedlungsflächen, Wohngebiete BF3, lrg100, ta3 HV3, me2 HN Strukturreicher Stadtpark, Schlosspark mit altem Baumbestand Trittrasen, Rasenplatz, Parkrasen Gebäude, Mauerwerk, Ruinen BF3, lrg0, ta BD3, lrg50, ta1 BD3, lrg0, ta2 BF2, lrg50, ta2 BD3, lrg50, ta2 Garten, Baumschule Park, Grünanlagen BF2, lrg100, ta2 BF1, lrg100, ta2 SD HJ0 VA7 VB0a BF1, lrg100, ta2 Fettgrünlandbrache junge Sukzessions-Ackerbrache Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrache Gärten, Baumschulen, forstähnliche Kulturen BF2, lrg100, ta2 SC0 Ruderalsaum bzw. linienf. Hochstaudenflur Brachflächen BA3, lrg100, ta3 BD3, lrg50, ta1 BF1, lrg100, ta1 KB1 HD3 HV3, me2 SB BD3, lrg50, ta1 HV3, me2 BF3, lrg0, ta1 SC0 BB11 BF2/HW0 SB Rain, Strassenrand Verkehrsrasenfläche Säume bzw. linienf. Hochstauden- und Krautfluren VA3 SB HJ0 Siedlungsgehölz Verkehrsgehölz Gebüsch und Strauchgruppen mit heimischen Straucharten Gebüsch und Strauchgruppen mit nicht heimischen Straucharten Gehölzstreifen Baumreihe Baumgruppe Einzelbaum Allee HW0 BD3, lrg50, ta1-2 AT1 HW0 HW0 1:2.500 0 50 100 200 300 m