Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
08.06.16, 13:13
Aktualisiert
27.01.18, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
22.01.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
14.05.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
21.05.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
17.05.2016 Bezirksamt
15.06.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0938/XIX
Bezirksamt
Bebauungsplan
7-38
- Geplanter Waldorf-Campus Monumentenstraße/
Hohenfriedbergstraße/ Geßlerstraße
Anwohner-Bedürfnisse berücksichtigen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.05.2014 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt folgende Eckpunkte zum
geplanten Bauvorhaben umzusetzen bzw. ihre ohnehin schon vom Bezirksamt verfolgte
Umsetzung weiterhin zu realisieren:
1. Der Abstand zur vorhandenen Bebauung
unterschreiten (11,1m zur Grundstücksgrenze).
(Südseitenfenster)
soll
22m
nicht
2. Die zwischen der Bestandsbebauung an der Monumentenstraße und dem geplanten
Baukörper vorhandenen Bäume (mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr, bei
mehrstämmigen Bäumen von 50 cm eines Stammes) sind bis auf die Bäume, die im
Gutachten des Landschaftsarchitekturbüros plan.b vom 02.09.2013 zur Fällung
empfohlen werden, zu erhalten. Drei dieser Bäume befinden sich an der westlichen
Grundstücksgrenze, zwei weitere an der nordöstlichen. Zusätzlich wird die Fällung von
drei bis vier weiteren Bäumen (Nr. 409, 419, 420 und 422 It. Gutachten) zur Errichtung
des geplanten Baukörpers akzeptiert. Einer dieser Bäume befindet sich an der östlichen
Grundstücksgrenze auf der geplanten Zufahrt zum Gelände. Die drei weiteren Bäume
stehen beieinander an der Nordseite des Grundstücks. Der Schutz der übrigen Bäume
an der nördlichen Grundstücksgrenze ist in einem städtebaulichen Vertrag über die
Baumschutzverordnung hinaus wirksam zu vereinbaren. Sollte dazu ein größerer
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Abstand als unter 1.) benannt notwendig sein, ist dieser vorzusehen. Der Vorhabenträger
soll vor Beginn der Baumaßnahmen und nach dem Abschluss der jeweiligen Baustufen
dem Bezirksamt eine Baumbilanz vorlegen.
3. Ein viertes Geschoss soll erst ab einer Grundstückstiefe von 23m zulässig werden, um
eine zusätzliche Verschattung der angrenzenden Bebauung zu vermeiden. Davon
unberührt bleibt die bereits vorhandene Verschattung, die durch die Südseitenbebauung
bereits gegeben ist.
4. Eine GFZ von 1,1 wird als Maximalmaß der Bebauung festgesetzt.
5. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gehweg-Verbindung zwischen der
Hohenfriedbergstraße und dem geplanten Campus hergestellt werden kann, ohne die
Funktionsfähigkeit und wesentliche Qualität des Spielplatzes Hohenfriedbergstraße zu
gefährden. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob dazu die Bauleitplanung oder
privatrechtliche Vereinbarungen die geeigneten Instrumente sind. Belastungen des
Bezirkshaushalts durch Errichtung, Instandhaltung oder Betrieb (Reinigung, Beleuchtung
etc.) sind auszuschließen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Nach BVV-Beschluss am 14. Oktober 2015 hatte das Bezirksamt den Bebauungsplan 7-38
für die Grundstücke Hohenfriedbergstraße 25-26, Monumentenstraße 13 A-B, die Flurstücke
78 und 82 und eine Teilfläche des Grundstücks Monumentenstraße13 D sowie die
Geßlerstraße und die Kesselsdorfstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil
Schöneberg am 3. November 2015 beschlossen. Der Festsetzungsbeschluss wurde am 7.
November 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Alle Ziele der BVV, die in der Drucksache 0938/XIX für das Bebauungsplanverfahren
vorgegeben wurden, sind in das Bebauungsplanverfahren eingeflossen und wurden wie folgt
umgesetzt:
Zu 1.
Der Abstand zwischen der nördlichen Baugrenze und der nördlichen Grundstücksgrenze
beträgt 12,5 m und damit mehr als die im BVV-Beschluss vorgegebenen 11,1 m.
Zu 2.
Die Baugrenzen sind so bestimmt worden, dass die in dem Beschluss der BVV genannten
Bäume sowie darüber hinaus erhaltenswerter Baum- und Vegetationsbestand außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche liegen (zumindest bei den geschützten Bäumen auch unter
Beachtung des Wurzelbereichs). Darüber hinaus wurden fast alle nicht überbaubaren
Grundstücksflächen als Flächen mit Bepflanzung und Erhaltung festgesetzt. Damit ist dem
vorhandenem Baum- und Vegetationsbestand der weitest gehende planungsrechtliche
Schutz zugekommen. Zwei Bäume, die in die anzulegende Stellplatzanlage zu integrieren
sind, wurden planungsrechtlich als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Fünf geschützte
Bäume dürfen im Rahmen der Ausnutzung des zulässigen Planungsrechts gefällt werden.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit von Ersatzpflanzungen für vier Bäume, der fünfte
Baum ist zu stark geschädigt. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz war im Rahmen der
Baugenehmigung mit den Baumbelangen involviert.
Fazit: Der planungsrechtliche Schutz des Baum- und Vegetationsbestandes, auch unter dem
Gesichtspunkt des Bestandserhalts, des Nachpflanzens und der Ersatzpflanzungen gemäß
Baumschutzverordnung, geht deutlich über die Ziele der BVV hinaus.
Zu 3.
Durch zeichnerische Regelung wurde festgesetzt, dass eine viergeschossige Bebauung erst
23,0 m hinter der nördlichen Grundstücksgrenze zulässig ist. Hierdurch verändert sich die
Verschattung der vorhandenen Gebäude nördlich des Schulgrundstücks nur minimal. Die
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Anforderungen an gesundes Wohnen sind berücksichtigt; was sich bereits durch die
Einhaltung der Abstandsflächen ergibt.
Zu 4.
Die zulässige Grundflächenzahl wurde auf maximal 1,1 im Bebauungsplan beschränkt.
Zu 5.
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages, der vom FB Grünflächen mitgetragen wurde,
verpflichtet sich die Schule, vertreten durch die Freunde der Johannes Schule e.V., mit dem
FB Grünflächen eine privatrechtlichen Vertrag zu schließen, um die Nutzung des
Spielplatzgrundstücks Hohenfriedbergstraße als Verbindungsweg für die Schule rechtlich zu
sichern. Dabei dürfen dem FB Grünflächen keine Kosten bzgl. Herstellung, Pflege,
Unterhaltung u.a. entstehen.
Berlin, den 27.05.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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