Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzK_Abfalleimer für Volkspark Friedrichshain.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
16.06.16, 08:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Planen, Bauen und Umwelt
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Drucksache DS/2161/IV
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.05.2016 mit der
Drucksache DS/2161/IV – „Volkspark Friedrichshain mit ausreichend Abfalleimern
ausstatten“ - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
„Das Bezirksamt wird ersucht den östlichen Volkspark Friedrichshain, zwischen Margarete-Sommer-Straße, Danziger Straße und Sportplatz Virchowstraße bzw. ehemaliges SEZ bis zum Sommer 2016 mit ausreichend krähensicheren Abfalleimern auszustatten.“
Hierzu wird berichtet:
Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft. Im Ergebnis kann das Bezirksamt nicht erkennen, dass noch mehr Abfallbehälter aufgestellt werden müssen. Selbst die vorhandenen 12 großen Abfallkörbe im Neuen Hain werden nicht so benutzt, wie es
wünschenswert wäre. Leider gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von BesucherInnen, die Ihren Müll genau dort liegenlassen, wo sie sich vorher aufgehalten haben. In
wenigen Einzelfällen oder an besonders Besucherintensiven Wochenenden oder
Feiertagen kann es vorkommen, dass einige wenige Abfallbehälter überfüllt sind. In
diesen Fällen wechselt das Bezirksamt diese in der Regel dann gegen größere Behälter aus. Eine wirkliche Verbesserung kann nur durch eine Verhaltensänderung der
BesucherInnen erfolgen wenn diese die vorhandenen Behälter auch tatsächlich nutzen. Die Rechnung „Noch mehr Abfallbehälter = Mehr Sauberkeit“ geht nicht auf, da
nach Auffassung des Bezirksamts bereits jetzt genügend Behälter im östlichen Teil
des Volksparks Friedrichshain stehen.
Das Bezirksamt wird die Situation aufmerksam weiter beobachten. Sollte sich im
Laufe des Sommers herausstellen, dass entgegen der bisherigen Erfahrungen mehr
Abfallbehälter benötigt werden, wird das Bezirksamt diese auch aufstellen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 14.06.2016
Dr. Peter Beckers
Stellvertr. Bezirksbürgermeister
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat