Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzB_Umbenennung S01.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
16.06.16, 08:08
Aktualisiert
28.01.18, 00:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Juni 2016
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.: DS /
Vorlage – zur Beschlussfassung Umbenennung der Schule am Friedrichshain, Lasdehner Str. 19, 10243 Berlin
Wir bitten zu beschließen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 14.06.2016 beschlossen:
Es erfolgt die Benennung folgender Schulen:
Die Umbenennung der Schule am Friedrichshain (Lasdehner Str. 19, 10243 Berlin) zum
zweiten Schulhalbjahr 2016/17 in
„Temple-Grandin-Schule“
A)
Begründung:
Die Schule am Friedrichshain wurde im Zusammenhang mit dem damaligen Standort in der Palisadenstraße (nahe Volkspark Friedrichshain) benannt. In den 1990er Jahren wurde am Standort in der
Palisadenstraße eine umfassende Investitionsmaßnahme durchgeführt. Der Schulträger entschied
sich im Einvernehmen mit allen Beteiligten, dass die Schule am Friedrichshain in den heuteigen
Standort, Lasdehner Str. 19, umzieht und die Margarethe-von-Witzleben-Schule in den Standort Palisadenstr. zieht. Mit dem Standortwechsel der Schule am Friedrichshain ist der Bezug zur geographischen Lage weggefallen.
Indessen fand an der Schule am Friedrichshain der Namensgebungsprozess statt, der in einem
Schulkonferenzbeschluss mündete.
Die Schulkonferenz der Schule am Friedrichshain beschloss am 27.05.2013 mehrheitlich den
Namen „Temple-Grandin-Schule“.
Folgende Begründung liegt der Wahl des Schulnamens zugrunde:
„Der jetzige Schulname ist unpassend, da der Standort nicht mehr am Friedrichshain ist. Der neue
Schulname entspricht dem Schulprofil und dem inhaltlichen Anliegen der pädagogischen Arbeit in
unserer Schule.“
Die Schulgemeinschaft hat im Rahmen einer Projektwoche folgende Begründung erarbeitet:
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„Temple Grandin ist selbst Autistin, wie viele Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Sie ist eine
überzeugende Persönlichkeit, die ihr Potential entfaltet hat. Sie folgt ihren Zielen, bewältigt Barrieren
weil sie zu sich steht und überwindet Benachteiligungen. Das macht Sie zu einem Vorbild für viele
Schülerinnen und Schüler.
Temple Grandin steht für Kreativität und Erneuerung, sie hat sich für das Wohl der Tiere eingesetzt
(deren Würde und Bedürfnisse). Die Umbenennung der Schule setzt ein Zeichen und steht für eine
barrierefreie Schule. Sie erbrachte große wissenschaftliche Leistungen und überzeugt mit ihrem Lebenswerk.“
Temple Grandin bekundete am 23.02.2013 schriftlich ihr Einverständnis, dass die Schule am Friedrichshain nach ihr umbenannt werden darf.
Der Schulträger hat die Vornotierung der Umbenennungen bei der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft veranlasst. Diese ist am 04.04.2016 bestätigt worden.
B)
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) vom 2. Oktober 1958 in der Fassung vom 22. Juli 1996, zuletzt geändert durch
Art. I G zur Änd. des Allgemeinen ZuständigkeitsG und des JustizverwaltungskostenG vom 17.12.
2009 (GVBl. S. 871)Nr. 4, 7 und 16 Absatz 1 ZustKat AZG
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in der Fassung vom 26. Januar 2004, zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.02.2016 (GVBl. S. 33, 55) § 76 Abs. 1 Nr. 15
Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 1/2013 – Benennung und Bezeichnung der Schulen
C)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
keine
personalwirtschaftliche Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung:
keine
Dr. Peter Beckers
Stellvertr. Bezirksbürgermeister
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