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VzB_Umbenennung S01.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzB_Umbenennung S01.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
16.06.16, 08:08
Aktualisiert
28.01.18, 00:05

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Juni 2016 Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr.: DS / Vorlage – zur Beschlussfassung Umbenennung der Schule am Friedrichshain, Lasdehner Str. 19, 10243 Berlin Wir bitten zu beschließen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 14.06.2016 beschlossen: Es erfolgt die Benennung folgender Schulen:  Die Umbenennung der Schule am Friedrichshain (Lasdehner Str. 19, 10243 Berlin) zum zweiten Schulhalbjahr 2016/17 in „Temple-Grandin-Schule“ A) Begründung: Die Schule am Friedrichshain wurde im Zusammenhang mit dem damaligen Standort in der Palisadenstraße (nahe Volkspark Friedrichshain) benannt. In den 1990er Jahren wurde am Standort in der Palisadenstraße eine umfassende Investitionsmaßnahme durchgeführt. Der Schulträger entschied sich im Einvernehmen mit allen Beteiligten, dass die Schule am Friedrichshain in den heuteigen Standort, Lasdehner Str. 19, umzieht und die Margarethe-von-Witzleben-Schule in den Standort Palisadenstr. zieht. Mit dem Standortwechsel der Schule am Friedrichshain ist der Bezug zur geographischen Lage weggefallen. Indessen fand an der Schule am Friedrichshain der Namensgebungsprozess statt, der in einem Schulkonferenzbeschluss mündete. Die Schulkonferenz der Schule am Friedrichshain beschloss am 27.05.2013 mehrheitlich den Namen „Temple-Grandin-Schule“. Folgende Begründung liegt der Wahl des Schulnamens zugrunde: „Der jetzige Schulname ist unpassend, da der Standort nicht mehr am Friedrichshain ist. Der neue Schulname entspricht dem Schulprofil und dem inhaltlichen Anliegen der pädagogischen Arbeit in unserer Schule.“ Die Schulgemeinschaft hat im Rahmen einer Projektwoche folgende Begründung erarbeitet: 3 „Temple Grandin ist selbst Autistin, wie viele Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Sie ist eine überzeugende Persönlichkeit, die ihr Potential entfaltet hat. Sie folgt ihren Zielen, bewältigt Barrieren weil sie zu sich steht und überwindet Benachteiligungen. Das macht Sie zu einem Vorbild für viele Schülerinnen und Schüler. Temple Grandin steht für Kreativität und Erneuerung, sie hat sich für das Wohl der Tiere eingesetzt (deren Würde und Bedürfnisse). Die Umbenennung der Schule setzt ein Zeichen und steht für eine barrierefreie Schule. Sie erbrachte große wissenschaftliche Leistungen und überzeugt mit ihrem Lebenswerk.“ Temple Grandin bekundete am 23.02.2013 schriftlich ihr Einverständnis, dass die Schule am Friedrichshain nach ihr umbenannt werden darf. Der Schulträger hat die Vornotierung der Umbenennungen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veranlasst. Diese ist am 04.04.2016 bestätigt worden. B) Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) vom 2. Oktober 1958 in der Fassung vom 22. Juli 1996, zuletzt geändert durch Art. I G zur Änd. des Allgemeinen ZuständigkeitsG und des JustizverwaltungskostenG vom 17.12. 2009 (GVBl. S. 871)Nr. 4, 7 und 16 Absatz 1 ZustKat AZG Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) in der Fassung vom 26. Januar 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.02.2016 (GVBl. S. 33, 55) § 76 Abs. 1 Nr. 15 Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 1/2013 – Benennung und Bezeichnung der Schulen C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben keine personalwirtschaftliche Auswirkungen keine Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung: keine Dr. Peter Beckers Stellvertr. Bezirksbürgermeister 4