Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
21.06.16, 01:04
Aktualisiert
30.01.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitteilung der Verwaltung
Vorlage Nr.: 20161582
Status: öffentlich
Datum: 15.06.2016
Verfasser/in: Pierre Böhm
Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Zukunft des Gerther Zentrums als attraktives und lebendiges Stadtteilzentrum
Bezug:
Antrag im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 03.05.2016, Vorlage Nr. 20160990
und Nr. 20161014 (Neues Gerther Zentrum)
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Ausschuss für Planung und Grundstücke
29.06.2016
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Nord
30.08.2016
Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 03.05.2016 wurden von
politischer Seite zwei Anträge unter dem Betreff „Neues Gerther Zentrum“ gestellt und gemeinsam beschlossen.
In den Anträgen wurden zwei parallele Prüfaufträge gestellt, die mit dieser Vorlage gemeinsam beantwortet werden.
I.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause einen Verfahrensvorschlag zu
erarbeiten, wie die unterschiedlichen strukturellen Probleme des Gerther Zentrums nachhaltig gelöst werden können. Zu diesen Problemen gehört die ungewisse Zukunft des
historischen Verwaltungsgebäudes ebenso wie die schwierige Situation des Einzelhandels und das unbefriedigende Nebeneinander von eigentlichem Zentrum, den Lebensmitteldiscounter-Ansiedlungen und angrenzenden Gewerbeflächen.
Der Vorschlag der Verwaltung soll beinhalten, in welcher Weise die Akteure aus dem
Stadtteil, wie Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende, Einzelhändler, kleinund mittelständische Unternehmen sowie Mitglieder von Vereinen und Kultureinrichtungen, Kirchen und konfessionellen Gruppen, an der Entwicklung neuer Perspektiven für
das Gerther Zentrum beteiligt werden können.
II. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke regt an, in einem Werkstattverfahren, unter
Einbeziehung der Bürgerschaft und der Politik, die Fragen
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1. Wie kann den Erwartungen des Einzelhandels (z.B. Aldi, Rewe) auf Vergrößerung
der Verkaufsflächen entsprochen werden?
2. Welche Möglichkeiten bestehen für den Erhalt und eine wirtschaftliche Folgenutzung
des ehem. Verwaltungsgebäudes Lothringen?
3. Ist die Entwicklung eines Neuen Zentrums Gerthe an der Lothringer Straße möglich?
4. Wie ist eine Attraktivierung des Marktplatzes möglich?
zu diskutieren, Sachverhalte und Perspektiven zu recherchieren und daraus eine
Planung zu entwickeln.
Antwort der Verwaltung:
Einleitung:
Die Verwaltung kann mit Blick auf einen Verfahrensvorschlag an bisherige vorbereitende
Aktivitäten zu einer gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Stadtteilzentrums
Gerthe anknüpfen. Innerhalb einer Sondersitzung des Konsultationskreises Einzelhandel
wurden bereits im März 2015 Ideen zur Standortentwicklung der vorhandenen Lebensmittelmärkte gemeinsam mit nahezu allen ansässigen Betreibern diskutiert.
Zu I.
Um der gewachsenen Komplexität für eine zukunftsfähige Belebung gerecht werden zu können, schlägt die Verwaltung ein dreistufiges Entwicklungsverfahren vor. Im Rahmen dieses
Verfahrens sollen die unterschiedlichen Interessenlagen themenorientiert erfasst und diskutiert werden und im Ergebnis jeweils als Bausteine für ein übergeordnetes Konzept dienen.
Den konkreten Startpunkt für das Verfahren soll als erster Schritt unter Führung der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH ein Werkstattverfahren für das ehemalige
Verwaltungsgebäude Lothringen darstellen, an dem neben der Verwaltung auch Vertreter
der Initiativgemeinschaft Lothringen, der Politik, der interessierten Bürgerschaft, ansässiger
Einzelhändler, lokaler Vereine bzw. Kultureinrichtungen sowie der Bochum Marketing GmbH
mitwirken. Das Werkstattverfahren soll insbesondere aus baukultureller und wirtschaftlicher
Perspektive alle Optionen vom Abriss bis hin zu einer qualifizierten Nachnutzung des Bestandsgebäudes erörtern und prüfen. Die Termine für die Werkstatt werden als Veranstaltungsreihe über das kommende Jahr hinweg organisiert, so dass bis zum Sommer 2017
konkrete Ergebnisse vorliegen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es über die Frage des ehemaligen Verwaltungsgebäudes
Lothringen hinaus sinnvoll, eine generelle städtebauliche Stärkung des Stadtteilzentrums
Gerthe anzustreben. In einem zweiten Schritt soll daher ein Zentrumskonzept auf den Weg
gebracht werden. Unter der Federführung der Bochum Marketing GmbH sollen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens „Verwaltungsgebäude Lothringen“
Zielaussagen zur künftigen Perspektive für das Stadtteilzentrum Gerthe erarbeitet werden.
Diese Aussagen sollen bis zum Sommer 2018 vorliegen.
Sollten das Werkstattverfahren und das Zentrumskonzept grundsätzliche städtebauliche Defizite offenbaren und sich aus den Entwicklungsabsichten der Lebensmittelmarkt-Betreiber
die Notwendigkeit einer tiefgreifenden räumlichen Umstrukturierung ergeben, soll in einem
dritten Schritt ab 2019 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstellt werden. Dieses stellt die Grundlage für eine Städtebauförderung dar und soll auch Aussagen zu gestalterischen sowie funktionalen Aspekten beinhalten. Hierzu gehört z.B. eine Aufwertung der
Fußgängerzone und des Marktplatzes oder Vorschläge zum Umgang mit Einzelhandelsflächen, die von strukturellem Leerstand betroffen sind.
Zu II.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage der unter I. getätigten Erläuterungen.
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1. Hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung greifen ansonsten die Vorgaben, die im
Masterplan Einzelhandel in seiner Fortschreibung von 2012 festgelegt wurden. Dementsprechend sind Verlagerungen und Erweiterungen innerhalb des definierten zentralen Versorgungsbereichs und bis zu einer Größenordnung von 1.500 m² als Obergrenze für die Gesamtverkaufsfläche von Einzelbetrieben mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment möglich. Der Masterplan Einzelhandel erlaubt insofern ausdrücklich auch eine Bündelung z.B. am Gerther Marktplatz oder mit einer Ausrichtung
zur Lothringer Straße. Konkrete Umstrukturierungsmaßnahmen können im Rahmen
des vorgeschlagenen Zentrenkonzepts oder ISEKs erarbeitet werden.
2. Konkrete Entwicklungsoptionen werden, wie im ersten Schritt skizziert, im ergebnisoffenen Dialog zwischen der WEG als Eigentümerin und den weiteren Beteiligten des
Werkstattverfahrens erörtert. Dabei werden neben städtebaulichen und baukulturellen Aspekten auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Erhalt des
ehemaligen Verwaltungsgebäudes geprüft.
3. Innerhalb des vorgeschlagenen dreistufigen Entwicklungsverfahrens werden im dritten Schritt alle Optionen zur nachhaltigen Stärkung des Stadtteilzentrums Gerthe in
Betracht gezogen. Unter der Voraussetzung einer grundlegenden Neuordnung des
Einzelhandelsbestandes ist insofern auch eine Orientierung zur Lothringer Straße für
ein „Neues Zentrum Gerthe“ denkbar. Wie weit die Immobilieneigentümer zu den dafür notwendigen baulichen Veränderungen bereit wären, kann erst anhand konkreter
Pläne überprüft werden.
4. Für die attraktivere Gestaltung des Marktplatzes bestehen aus Sicht der Verwaltung
mehrere Optionen, die jedoch überwiegend auf einer aktiven Beteiligung privater Investoren beruhen. Die konkreten Rahmenbedingungen werden im zweiten und dritten
Schritt des Verfahrens erarbeitet.
Anlagen:
Übersichtsplan Gerthe Stadtteilzentrum
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