Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0664/IV.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
22.06.16, 23:25
Aktualisiert
27.01.18, 19:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr. DS/0664 /IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr.DS/0664/IV folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
DS/0664/IV „Frische Luft für den Bezirk – endlich Tempo 30 durchsetzen“
Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
dafür einzusetzen, dass auf der Frankfurter Allee im Ortsteil Friedrichshain und darüber hinaus künftig
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr gilt. Darüber hinaus soll
das Bezirksamt sich gegenüber der Senatsverwaltung einsetzen, dass auch auf weiteren bezirklichen
Hauptverkehrsstraßen mit einer hohen Feinstaub- bzw. Stickstoffdioxid- Belastung das Tempolimit auf
30 km/h reduziert wird.
A) Hierzu wird berichtet:
Die Frankfurter Allee ist Teil des im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr festgelegten übergeordneten
Straßennetzes und als übergeordnete Straßenverbindung der StEP-Stufe 1 ausgewiesen. Die
Zuständigkeit für diese Straße liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(SenStadtUm).
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat uns dazu mitgeteilt, dass sie die Anliegen
der Anwohnerinnen und Anwohner sehr ernst nimmt. Allerdings bedarf es zur Prüfung der
Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingten Abgasen
nach §45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) des Antrags einer unmittelbar betroffenen
Anwohnerin/eines Anwohners der entsprechenden Straße.
Derzeit liegen der Verkehrslenkung Berlin (VLB), die der SenStadtUm zugeordnet ist, lediglich Anträge
auf nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zusammenhang mit verkehrsbedingtem Lärm vor, zu
denen die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Dennoch bemüht sich die Senatsverwaltung Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung zu ergreifen. Im
Rahmen der Vorgaben des Luftreinhalteplans ist die Weiterentwicklung der Strategie eines
stadtverträglichen Geschwindigkeitsniveaus vorgesehen. Im Jahr 2015 wurde hierzu eine Projektgruppe
bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der VLB und der Berliner Polizei unter Beteiligung der
Berliner Verkehrsbetriebe gebildet, die systematisch das Hauptverkehrsstraßennetz im Hinblick auf die
Eignung von reduzierten Höchstgeschwindigkeiten untersucht. Berücksichtigung finden die
Luftschadstoffemissionen und die Lärmbelastung, aber auch die Unfalllage, alles in Abwägung der
verkehrlichen Belange und der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Erfordernisse
im Zusammenhang mit der Koordinierung der Lichtzeichenanlagen.
Derzeit werden 40 Hauptverkehrsstraßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 15 Kilometern auf
eine ganztägige Anordnung von Tempo 30 und weitere 28 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 10
Kilometern auf eine Anordnung nächtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen hin geprüft. Auch die
Frankfurter Allee ist in diese Prüfungen einbezogen.
Diese Untersuchungen dauern noch an, so dass die Senatsverwaltung gegenwärtig keine detaillierten
Auskünfte über die Ergebnisse erteilen kann.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
B) Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung: keine
Berlin, den 21.06.2016
Monika Herrmann
Bezirksbürgermeisterin
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft,
Ordnung, Schule und Sport