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Anlage zur VzK DS/0664/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0664/IV.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
22.06.16, 23:25
Aktualisiert
27.01.18, 19:31

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. DS/0664 /IV Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr.DS/0664/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: DS/0664/IV „Frische Luft für den Bezirk – endlich Tempo 30 durchsetzen“ Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass auf der Frankfurter Allee im Ortsteil Friedrichshain und darüber hinaus künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr gilt. Darüber hinaus soll das Bezirksamt sich gegenüber der Senatsverwaltung einsetzen, dass auch auf weiteren bezirklichen Hauptverkehrsstraßen mit einer hohen Feinstaub- bzw. Stickstoffdioxid- Belastung das Tempolimit auf 30 km/h reduziert wird. A) Hierzu wird berichtet: Die Frankfurter Allee ist Teil des im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr festgelegten übergeordneten Straßennetzes und als übergeordnete Straßenverbindung der StEP-Stufe 1 ausgewiesen. Die Zuständigkeit für diese Straße liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat uns dazu mitgeteilt, dass sie die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner sehr ernst nimmt. Allerdings bedarf es zur Prüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingten Abgasen nach §45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) des Antrags einer unmittelbar betroffenen Anwohnerin/eines Anwohners der entsprechenden Straße. Derzeit liegen der Verkehrslenkung Berlin (VLB), die der SenStadtUm zugeordnet ist, lediglich Anträge auf nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zusammenhang mit verkehrsbedingtem Lärm vor, zu denen die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Dennoch bemüht sich die Senatsverwaltung Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung zu ergreifen. Im Rahmen der Vorgaben des Luftreinhalteplans ist die Weiterentwicklung der Strategie eines stadtverträglichen Geschwindigkeitsniveaus vorgesehen. Im Jahr 2015 wurde hierzu eine Projektgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der VLB und der Berliner Polizei unter Beteiligung der Berliner Verkehrsbetriebe gebildet, die systematisch das Hauptverkehrsstraßennetz im Hinblick auf die Eignung von reduzierten Höchstgeschwindigkeiten untersucht. Berücksichtigung finden die Luftschadstoffemissionen und die Lärmbelastung, aber auch die Unfalllage, alles in Abwägung der verkehrlichen Belange und der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Erfordernisse im Zusammenhang mit der Koordinierung der Lichtzeichenanlagen. Derzeit werden 40 Hauptverkehrsstraßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 15 Kilometern auf eine ganztägige Anordnung von Tempo 30 und weitere 28 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 10 Kilometern auf eine Anordnung nächtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen hin geprüft. Auch die Frankfurter Allee ist in diese Prüfungen einbezogen. Diese Untersuchungen dauern noch an, so dass die Senatsverwaltung gegenwärtig keine detaillierten Auskünfte über die Ergebnisse erteilen kann. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. B) Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Auswirkungen auf die Kosten- und Leistungsrechnung: keine Berlin, den 21.06.2016 Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin Dr. Peter Beckers Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport