Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BezVG, 1.ZB 41. BVV 29.06.2016.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
23.06.16, 18:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /ZB
VII-1121
Ursprung:
Antrag, Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
Bezirksamt
Beratungsfolge:
02.03.2016
17.03.2016
13.04.2016
29.06.2016
BVV
BüWoGO
BVV
BVV
BVV/ 038/VII
BüWoGO/041/VII
BVV/ 039/VII
BVV/ 041/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 21.06.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
X
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-1121
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
21.06.2016
Drucksache-Nr.
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-1121
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 13.4.2016 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-1121
In Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat ist der Entwurf eines neuen
Teilhabekonzepts entstanden. Die Umsetzung dieses Konzepts betrifft viele
Lebensbereiche und ist eine Aufgabe, die alle Abteilungen des Bezirksamts und damit
auch viele Ausschüsse der BVV betrifft.
Die BVV möge beschließen:
1.
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Fortschreibung des „Teilhabekonzeptes
Menschen mit Beeinträchtigungen“ (Drucksachennummer VI-1312) zu entwickeln.
Dabei soll der in Zusammenarbeit von Sozialausschuss der BVV Pankow und
Behindertenbeirat entwickelte Entwurf eines Teilhabekonzeptes (Anlage zu
Drucksache VII-1077) Berücksichtigung finden / als Grundlage dienen.
2.
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV mit dem Teilhabekonzept einen
Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Barrierefreiheit und Beseitigung von
Teilhabeblockaden zur 41. Tagung der BVV vorzulegen.
3.
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV jährlich einen Bericht zur Umsetzung
des Maßnahmenkataloges, erstmalig im Februar 2017, vorzulegen, die in den
Fachausschüssen der BVV beraten werden können.
4.
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog alle zwei Jahre
fortzuschreiben, erstmalig zum Juni 2018.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu 1.:
Nach erfolgter Abstimmung mit dem Behindertenbeirat schreibt das Bezirksamt das
Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen (VI-1312) wie folgt fort:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Die
Bundesrepublik ist im Februar 2009 durch Ratifikation der Konvention beigetreten. Mit
der Behindertenrechtskonvention soll erreicht werden, dass alle Menschen
selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Menschen mit
Behinderungen und / oder Einschränkungen müssen sich nicht mehr integrieren und an
die Umwelt anpassen, sondern die Umwelt soll von vornherein so ausgestattet werden,
dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind.
Das Ideal der Inklusion („behindert / nicht behindert“ hat keine Relevanz mehr) kann nur
schrittweise erreicht werden. Daher soll zunächst die Bedeutung der UNBehindertenrechtskonvention über die Verwaltung in die Öffentlichkeit des Bezirks
Pankow von Berlin getragen werden. Die Verwaltung nutzt dabei die vielfältigen
Zusammenhänge und gegenseitigen Abhängigkeiten im Bezirk und versucht mit allen
Akteuren nach und nach daraus eine bezirksbezogene Strategie zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion) aufzubauen.
Im Zusammenhang mit der bezirklichen Inklusionsstrategie wird bei Investitionen des
Bezirks die inklusive Planung und Realisierung schrittweise auf alle Behinderungsarten
(langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen)
ausgeweitet.
Parallel zu den oben angeführten Maßnahmen werden die bisherigen Aktivitäten zur
Umsetzung des "Teilhabekonzepts Menschen mit Beeinträchtigungen" schrittweise
unter dem Gesichtspunkt der Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat
überarbeitet und als zu realisierende Aufgaben ("Jahresaufgaben Inklusion") festgelegt.
Über den Erfüllungsstand der Jahresaufgaben berichtet das Bezirksamt der
Bezirksverordnetenversammlung jährlich. Erstmalig im Februar 2017.
Im Sinne einer sich stetig weiterentwickelnden Inklusionsstrategie werden die
Abteilungen des Bezirksamtes unter Nutzung von bestehenden und noch zu
entwickelnden Kooperationen die folgenden Aufgaben kontinuierlich bearbeiten:
1.
Bewusstseinsbildung und Kommunikation
Das Bezirksamt hat die Senatsinnenverwaltung wie in den Jahren zuvor um
Zuarbeit gebeten. Diese hat nach dem im ersten Quartal 2016 erfolgten Abgleich
mit der Polizeilichen Kriminalstatistik das gewünschte Zahlenmaterial übermittelt.
Dieser Abgleich wird seit 2008 jeweils für das gesamte Kalenderjahr durchgeführt.
Somit ist eine Berichterstattung durch das Bezirksamt ebenfalls nur jährlich
möglich. Die Bezirksverordnetenversammlung wurde darüber informiert (Drs. V86/2002 und Drs. V-800/2004: 10. ZB vom 22.04. 2008).
Die Entwicklung einer inklusionsorientierten Verwaltung wird zunächst mit
derAnalyse in den Abteilungen des Bezirksamtes zur Barrierefreiheit für alle
Behinderungsarten (langfristige körperliche, seelische, geistige oder
Sinnesbeeinträchtigungen) begonnen. Die aus der Analyse abgeleiteten Aufgaben
werden in einer Prioritätenliste zusammengefasst und umgesetzt.
Über die Homepage des Bezirksamtes wird hauptsächlich die Kommunikation zur
bezirklichen Inklusionsstrategie erfolgen. Dazu muss diese barrierefrei für alle
Behinderungsarten werden und durch aktuelle Berichte, Termine, Informationen
zum Stand der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ergänzt werden. Neben den
einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes sollen auch Akteure im Bezirk um die
entsprechenden Informationen gebeten werden.
Die Umsetzung und Weiterentwicklung der bezirklichen Inklusionsstrategie wird
durch ein zu bildendes Forum Inklusion begleitet. Als Mitglieder sollen Vertreter
von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Volkshochschulen, Medien,
Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und weitere Einzelpersonen gewonnen
werden. Das Forum Inklusion wird sich auch mit Strategien zur
Bewusstseinsbildung und Kommunikation (z.B. einfache Sprache,
Gebärdensprache) befassen.
2.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Das Bezirksamt strebt schrittweise eine für alle Behinderungsarten (langfristige
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen) barrierefreie
Gestaltung der von ihr genutzten Liegenschaften an. Es führt dazu eine Analyse
aller genutzten Liegenschaften bezüglich der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit
mit Behindertenverbänden, Betroffenen und Behindertenbeirat durch, erstellt in
Zusammenarbeit mit diesen eine Prioritätenliste und begleitet deren Realisierung.
Das Bezirksamt veröffentlicht regelmäßig Informationen zur Barrierefreiheit
bezüglich der Ziele und des Umsetzungsstandes bei den Liegenschaften und stellt
für Bauherren aufbereitet Informationen zur Barrierefreiheit nachweislich zur
Verfügung.
Der Behindertenbeauftragte übernimmt im Bezirksamt Beratungs- und
Koordinierungsaufgaben zur Barrierefreiheit unter Einbeziehung der
Behindertenverbände für Menschen mit Behinderung bei Anträgen, Beschwerden
usw. und vermittelt sie an die zuständigen Mitarbeiter im Bezirksamt.
3.
Bildung
Das Bezirksamt setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
im Bereich der Kinderkrippen und Kindergärten ein. Die entsprechenden
Einrichtungen werden unterstützt bei der Erarbeitung von Informationen zum
Thema Inklusion für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Eltern.
Das Bezirksamt setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
im Bereich der Regelschulen ein. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird
schrittweise bei Um- und Neubauten die Barrierefreiheit realisiert und die
Ausstattung angepasst. Das Bezirksamt unterstützt darüber hinaus den Austausch
und die Beratung zwischen den Abteilungen des Bezirksamtes, der
Senatsschulverwaltung, den Lehrkräften und den Eltern und organisiert dies
regelmäßig.
Das Bezirksamt setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
im Bereich der Aus- und Fortbildung ein. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird
schrittweise bei Um- und Neubauten die Barrierefreiheit realisiert und die
Ausstattung angepasst. Veranstaltungen in leichter Sprache werden entwickelt
und so angeboten.
4.
Teilhabe am Arbeitsleben
Das Bezirksamt beschäftigt über das geforderte Maß hinaus Menschen mit
Behinderung, wird dies auch zukünftig tun und darüber die Öffentlichkeit
regelmäßig informieren.
Bei Ausschreibungen des Bezirksamtes wird darauf verwiesen, dass bei der
Entscheidung der Grad der Erfüllung der betrieblichen Behindertenquote in die
Wertung einbezogen wird.
Das Bezirksamt wird Informationen und Beratungsangebote für Arbeitgeber
bereitstellen, die neben den Bedingungen zur Berufsausbildung (z.B. frühzeitige
Praktika während der Schulzeit, Angebote betriebsintegrierter Berufsvorbereitung
für Jugendliche mit Behinderungen, Liste besonders aufgeschlossener Betriebe
des Bezirks, Unterstützungsangebote auch außerhalb von Werkstätten usw.)
insbesondere auf die Einstellung von Menschen mit Behinderung eingehen und
auf die Tätigkeit der Integrationsfachdienste hinweisen.
Eine bezirksbezogene Berichterstattung über die Entwicklung der regionalen
Integrationsfirmen sowie der Werkstätten für beeinträchtigte Menschen wird vom
Bezirksamt initiiert und im Rahmen der Berichterstattung zu dieser Konzeption
veröffentlicht.
5.
Wohnen und Bauen
Das Bezirksamt wird bei den eigenen Baumaßnahmen die entsprechenden
Vorschriften zur Barrierefreiheit einhalten und im Vorfeld sowie im Nachgang der
Baumaßnahmen für gute Wege um den Baustellenbereich Sorge tragen. Auch die
Passierbarkeit während der Bauphase wird gewährleistet.
In Verbindung mit bezirklichen Akteuren entwickelt das Bezirksamt ein inklusives
Orientierungssystem (Bilder, akustische Signale) für den Bezirk und darüber
hinaus.
Das Bezirksamt informiert über und unterstützt unterschiedliche Wohnformen für
beeinträchtigte Menschen und schafft eine Plattform für Beratung und Austausch
darüber.
6.
Gesellschaftliche Partizipation
Das Bezirksamt fördert und unterstützt partizipative und kulturelle Angebote für
Alle. Bei deren Entwicklung wirken Menschen mit Behinderung als „Experten in
eigener Sache aktiv mit und erhalten – falls nötig – individuelle Unterstützung und
Assistenz. Die baulichen Voraussetzungen und nötigen Ausstattungen werden
schrittweise, vorrangig bei Neubauten umgesetzt.
Das Bezirksamt berät und ermutigt Menschen mit Behinderung eigene Aktivitäten
in den Bereichen Erholung, Tourismus, Freizeit- und Sport zu entwickeln und hilft
bei der Organisation bedarfsgerechter Unterstützung.
Als gutes Beispiel für Inklusion im Sport wird die Errichtung einer
Inklusionssporthalle in Pankow unterstützt, weitere Beispiele für umgesetzte
Inklusion werden gesammelt und publiziert, um die Menschen in Pankow für eine
inklusive Haltung zu gewinnen.
Das Bezirksamt schafft schrittweise die Bedingungen zur Ausübung des aktiven
und passiven Wahlrechts für alle Menschen im Bezirk.
Das Bezirksamt strebt an, das Mobilitätshilfeangebote für Menschen mit
Behinderung in ausreichendem Maße angeboten werden – und zwar unabhängig
von deren Lebensalter.
7.
Gesundheit und Leben im Alter
Das Bezirksamt informiert über die Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und die
individuellen Behandlungsmöglichkeiten von Menschen mit unterschiedlichen
Behinderungen in den niedergelassenen Arztpraxen sowie Kliniken des Bezirks
und aktualisiert diese Information regelmäßig.
Im Prozess der Bearbeitung von Bauanträgen wird das Bezirksamt regelmäßig die
Bauträger auf inklusive Gestaltung von Bauten hinweisen und sich für die
Errichtung solcher Bauten einsetzen.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten setzt sich das Bezirksamt für barrierefreie
öffentliche Verkehrsmittel ein, um die Mobilität beeinträchtigter Menschen zu
sichern.
Der Ausbau von Beratungs- und Hilfestellen (z. B. ein weiterer Pflegestützpunkt)
wird vom Bezirksamt vorangetrieben.
Nachbarschaftshilfen für alleinstehende ältere Menschen werden unterstützt und
deren Vernetzung gefördert.
Das Bezirksamt wird zu den im obigen Konzept aufgeführten Bereichen jährlich
Arbeitsaufgaben formulieren und über deren Erfüllung der
Bezirksverordnetenversammlung berichten.
Jeweils nach zwei Jahren wird das Konzept in Zusammenarbeit mit dem
Behindertenbeirat und weiteren Akteuren im Bezirk evaluiert und fortgeschrieben. Auch
darüber erhält die Bezirksverordnetenversammlung einen Bericht.
Zu 2.:
Als konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und der Beseitigung von
Teilhabeblockaden werden folgende Punkte in 2016/17 umgesetzt:
In den aufgeführten Straßen wird es in 2016 nachfolgende, zusätzliche Querungshilfen
geben.
Fußgängerüberwege:
Gustav-Adolf-Str./DGZ-Ring
Roelckestr./Amalienstr.
Bizetstr./Herbert-Baum-Str.
Blankenburger Str./Fafnerstr.
Mittelinseln:
Neumannstr./Kissingenstr.
Granitzstr./Miltenberger Weg
Mühlenstr./Benjamin-Vogelsdorff-Str.
Damerowstr. 7
Gehwegvorstreckungen:
Meyerbeerstr./Lindenallee
Hauptstr./Hertzstraße
Kuckhoffstr./Blumenthalstraße
Neumannstr./A.-Zweig-Straße
Prenzlauer Promenade/E.-Brändström-Straße
Wackenbergstr./Charlottenstraße
H.-Hesse-Straße/Dietzgenstraße
Schlossallee/E.-Christinen-Straße
Grumbkowstr./Karower Straße
Bötzowstr./L.-Herrmann-Str.
Pasteurstr./Esmarchstr.
Bötzowstr./R.-Schwarz-Str.
C.-Blenkle-Str./R.-Arndt-Str.
Durch Baumaßnahmen wird in 2016 eine barrierefreie Erreichbarkeit der folgenden
Gebäude möglich sein.
Denkmalgerechte Sanierung der Gemeinschaftsschule E.-Weinert-Str. 80,
Neubau Kita Pappelallee 40,
Denkmalgerechte Sanierung der "Carl-Humann-Grundschule", Scherenbergstraße
7 (Fertigstellung des Aufzuges in 2016, Gesamtfertigstellung in 2017)
Stadtteilzentrum (STZ) Pankow, Schönholzer Straße 10a: der Stand der Umsetzung
des Bauzeitenplans für die Modernisierung und Aufstockung des Gebäudes ist
fortgeschritten. Die Sanierung des rechten Seitenflügels soll voraussichtlich noch in
diesem Jahr beendet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Begegnungsstätte
Breite Straße 3 bereits im 1. Quartal 2017 in den Seitenflügel des STZ überführt werden
kann. Diese Veränderung stellt einen beachtenswerten Schritt für ältere Menschen dar.
Zugleich handelt es sich um einen Schritt in Richtung Verbesserung der
Lebensbedingungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Die Möglichkeiten
gesellschaftlicher Teilhabe werden wesentlich erweitert.
In 2016 findet die „Inklusionswoche Berlin“ (IWO Berlin) vom 10.9. bis 17.9.2016
erstmalig mit berlinweit ansässigen Kooperationspartnern statt. Die Eröffnung dieser
Woche leitet wie im Vorjahr das Sportfest des SCL Sportclub Lebenshilfe Berlin ein. Die
Abschlussveranstaltung erfolgt mit dem „Karow aktiv“-Tag. Während der gesamten
Woche gibt es die verschiedensten Veranstaltungen zum Thema „Inklusion“, die von
folgenden Kooperationspartnern durchgeführt bzw. unterstützt werden:
Landessportbund Berlin
Bezirkssportbund Pankow
Behinderten- und Rehabilitationssportverband Berlin
Sportverein Pfefferwerk
Aktion Mensch
Berliner Feuerwehr
Diverse Schulen
DRK Kreisverband Nordost
DAK
Verbraucherzentrale Berlin
Eine der beiden neuen Sporthallen von Sen BJW in der Kniprodestraße soll nach deren
Fertigstellung dem SV Pfefferwerk e.V. für den Inklusionssport zur Verfügung gestellt
werden. Die Inbetriebnahme der Hallen erfolgt ab dem Schuljahr 2016/17. Beide Hallen
sind außerdem wettbewerbstauglich.
Flüchtlinge: Im Einzelfall werden Betroffene mit Beeinträchtigungen in dafür geeignete
barrierefreie Einrichtungen verlegt.
Bundesteilhabegesetz: Der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindende
Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) soll der weiteren
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen. Der Gesetzentwurf sieht
weitreichende strukturelle und leistungsrechtliche Änderungen vor. Mit der Zielsetzung,
das in zeitlichen Intervallen in Kraft tretende Gesetz konstruktiv umsetzen zu können,
wird für Führungskräfte der Abteilung SGS eine Inputveranstaltung organisiert. Die
Veranstaltung soll im II. bzw. III. Quartal 2016 stattfinden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Können noch nicht beziffert werden, da sie in Abhängigkeit zu den umzusetzenden
Maßnahmen stehen.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Das Teilhabekonzept soll die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Menschen mit
Beeinträchtigungen stärken bzw. ermöglichen.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister