Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Große Anfrage Piratenfraktion, 41 BVV am 29.06.2016.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
23.06.16, 18:19
Aktualisiert
28.01.18, 02:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-1187
Große Anfrage
Piratenfraktion
Beratungsfolge:
29.06.2016
BVV
BVV/ 041/VII
beantwortet
Betreff: Verhindert der neue Gemeindepsychiatrieverbund die Beteiligung von
Selbstbetroffenen und kleinen Trägern?
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Gemäß § 10 Abs. 5 des neuen PsychKGs sind Selbstbetroffene in den Gremien der
Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) und Gemeindepsychiatrieverbünde (GpV)
zu beteiligen. Die Geschäftsordnung des Gemeindepsychiatrieverbundes Pankow (GpV
Pankow) Sieht in Nr. 1 "Mitgliedschaft" jedoch nur beteiligte Träger vor und keine
Selbstbetroffenen.
Wird der GpV Pankow die Selbstbetroffenen nun auch in diesem Gremium als Mitglieder
aufnehmen und die Geschäftsordnung dahingegend ändern oder weiterhin Selbstbetroffene
aus dem Gremium ausschließen und so gegen § 10 Abs. 5 des neuen PsychKGs verstoßen
und gesetzeswidrig handeln?
2. In Nr. 5 der Geschäftsordnung des GpV Pankow wurde ein Mitgliedsbeitrag von jährlich
300,00 € festgelegt. Das können sich Selbstbetroffene und kleinere freie Träger nicht
leisten. Damit werden Selbstbetroffene und kleinere Träger praktisch ausgeschlossen. Wird
der GpV Pankow die Geschäftsordnung des GpV Pankow unter Nr. 5 dahingehend ändern,
dass die Mitgliedsbeiträge für Selbstbetroffenenvertreter in diesem Gremium nicht anfallen,
wenn nein warum nicht und wie sollen sonst die Selbstbetroffenen in der im neuen PsychKG
beschriebenen Form beteiligt werden?
3. Werden in den Vorstand des GpV Pankow auch Selbstbetroffene aufgenommen, wenn nein
warum nicht?
4. Sieht das Bezirksamt ein, dass Gesetzesverstöße zu Schadensersatzklagen führen können,
die auch auf das Bezirksamt zurückfallen könnten?
5. Werden die Termine der Sitzungen des GpVs Pankow mit Ort, Datum, Uhrzeit und
Tagesordnung öffentlich auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht ? Wenn nein,
warum nicht und welche Alternativen zur Veröffentlichung werden sonst angeboten?
6. Wann ist damit zu rechnen, dass die Termine mit den Kriterien in Frage 5 veröffentlicht
werden, wenn nicht warum nicht?
7. Werden die Mitglieder des GpV auch namentlich und nach Institution veröffentlicht, wenn ja
wo, wenn nein warum nicht und welche konkreten Gründe sprechen dagegen?
8. Bis wann kann mit einer gesetzeskonformen Gestaltung der Geschäftsordnung gerechnet
werden?
Berlin, den 21.06.2016
Einreicher: Piratenfraktion, BV Jan Schrecker
Beantwortung durch:
BzBm
FPW
BzStR
Stadt
BzStRin
JugFM
BzStRin
SGS
X
BzStR
VKUB