Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Fraktion der SPD, 41 BVV am 29.06.2016.pdf
Größe
197 kB
Erstellt
23.06.16, 18:19
Aktualisiert
28.01.18, 02:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-1203
Ursprung:
Antrag, Fraktion der SPD
Antrag
Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
29.06.2016
BVV
BVV/ 041/VII
Betreff: Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk
Pankow
Die BVV möge beschließen:
Ziel der BVV Pankow ist es, auch weiterhin die Bereitstellung von zusätzlichem
Wohnraum zu ermöglichen und zugleich die Versorgung mit sozialer, grüner,
technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen. Die BVV Pankow erwartet,
dass die künftige Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow mindestens der mittleren
Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015 - 2030
entsprechend wird. Für die bis zum Jahr 2030 avisierten 62.000 zusätzlichen
Einwohnerinnen und Einwohner hält die BVV den Neubau von ca. 31.000
Wohneinheiten für erforderlich. Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen
Wohneinheiten sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren
Wohnbaustandorten erst noch zu ermöglichen.
1.
Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten,
analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für
die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:
Priorität 1: Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne XVIII-27,
XIX-48, 3-18, 3-41 und 3-60 mit einem Neubaupotenzial von
zusammen ca. 4.250 Wohneinheiten
Priorität 2: Aufnahme bzw. Konkretisierung der Planungen auf den durch die
Drucksache VII-0365 bereits beschlossenen
Wohnbaupotenzialflächen mit Rahmensetzung gemäß
Wohnbaukonzept mit bis zu 5.800 Wohneinheiten. Das sind die
Standorte
Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow mit ca.
1.500 Wohneinheiten,
Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg
mit ca. 2.800 Wohneinheiten und
Michelangelostraße im Ortsteil Prenzlauer Berg mit höchstens
bis zu 1.500 Wohneinheiten.
Priorität 3: vertiefende Untersuchung von vier weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten mit zusammen bis zu 5.800 Wohneinheiten,
und zwar:
Buch IV mit ca. 900 WE
Am Sandhaus mit ca. 575 WE
die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII mit ca.
1.300 WE sowie
der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße mit bis zu 3.000
Wohneinheiten
Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem
Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende
städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungsrechtliche
Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere
Vorgehen befinden kann.
2.
Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder
Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu
einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu
lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei
Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.
3.
Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in
einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.
Berlin, den 21.06.2016
Einreicher: Fraktion der SPD
Gez. Roland Schröder,
Rona Tietje
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
beschlossen
Abstimmungsverhalten:
x
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
Ja-Stimmen
abgelehnt
Gegenstimmen
zurückgezogen
2
Enthaltungen
federführend
X
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
Drs. VII-1203
Begründung:
Die Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015-2030 der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sieht für den Bezirk
Pankow in der mittleren Variante ein Bevölkerungswachstum um 62.000
Einwohnerinnen und Einwohner und eine Bevölkerungszahl von 446.000 im Jahr 2030
vor. Die obere Variante der Prognose geht von einem weitergehenden Wachstum auf
über 460.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Bezirk Pankow aus.
Der Bevölkerungsaufwuchs resultiert sowohl aus der Gründung von Familien und einem
stetigen Zuzug in den Bezirk. Diese offenkundige Beliebtheit des Bezirks spricht für die
Qualitäten von Pankow. Für den ohnehin schon bevölkerungsreichsten Bezirk sind die
Prognosevarianten zugleich Chance und erhebliche Herausforderung.
Die BVV Pankow beabsichtigt auch weiterhin die besonderen Qualitäten des Bezirks zu
erhalten. Dazu gehören die städtebauliche Vielfalt, der gut ausgebaute öffentliche
Nahverkehr, die Versorgung mit sozialer Infrastruktur und der hohe Anteil an Grün- und
Freiflächen. Vor diesem Hintergrund zielt die BVV Pankow auf eine ausgewogene
Entwicklung neuer Wohnbaustandorte im Rahmen der Nachverdichtung sowie vor allem
auf die Ausgestaltung neuer Standorte in bisherigen Außenbereichen. Bei den
Standorten der Nachverdichtung stellt dabei die Versorgung mit bezirklicher
Infrastruktur einen limitierenden Faktor dar, während bei den Neubaustandorten
Mobilität, Nahversorgung und soziale Infrastruktur in eine Gesamtplanung für den
jeweiligen Standort einfließen müssen, um die Ausprägung städtebaulich
anspruchsloser Schlafstädte von Beginn an zu vermeiden und lebendige und vielfältige
Quartiere zu entwickeln.
Mit dem Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow liegt eine umfassende Untersuchung
einer Vielzahl von geeigneten und weniger geeigneten Standorten für den Neubau von
Wohnungen vor. Angesichts der begrenzten personellen Kapazitäten und finanziellen
Möglichkeiten des Bezirks ist eine klare Prioritätensetzung für vertiefenden
Untersuchungen und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
erforderlich.
Die aufgeführten Wohnungszahlen und Realisierungszeiträume der einzelnen Standorte
entstammen dem Wohnbaukonzept und stellen für die BVV in der Regel nicht zu
überschreitende Richtwerte dar. Bei Realisierung der 12 Standorte ergeben ca. 16.000
Wohneinheiten. Weiterer Wohnraum kann mit ca. 10.000 WE zu einem erheblichen
Anteil über kleinteilige Genehmigungen gemäß § 34 BauGB erfolgen. Die bauliche
Verdichtung von Wohnungssiedlungen der 1950er und 1960er Jahre durch zusätzliche
Neubauten soll nur in städtebaulich gut begründete Ausnahme- bzw. Einzelfällen
erfolgen.
Tabelle 1:
Standorte für die weitere Bearbeitung und Festlegung von Prioritäten
Priorit Nummer gemäß
Bezeichnung
Planungsrec Anzah Realisieru
ät
Wohnbaukonzept
ht
l der
ng bis
WE
bzw.
B-Plan XVIII1
W0303_039
Karow-Süd
1.165
2021
27
1
W0302_025/026
Buchholz-Ost
B-Plan XIX-48
1.145
2021
1
W0303_051
Idunastraße
B-Plan 3-41
518
2018
1
W0304_058
Kopenhagener
Straße
B-Plan 3-18
414
2018
1
W0304_063
Pankower Tor
B-Plan 3-60
1.000
2021
B-Plan
1.520
erforderlich
Blankenburger
B-Plan
2
W0303_045/046/047
2.800
Pflasterweg
erforderlich
Michelangelostra
B-Plan
2
W0306_103
1.500
ße
erforderlich
B-Plan
3
W0301_002
Wiltbergstraße
1.317
erforderlich
B-Plan
3
W0301_004
Am Sandhaus
573
erforderlich
B-Plan
3
W0301_009
Buch IV
906
erforderlich
Heinersdorfer Str., B-Plan
3
W0303_048
3.000
Ostseite
erforderlich
Quelle: eigene Zusammenstellung von Roland Schröder nach Wohnbaukonzept
2
W0303_034
Am Teichberg
2026
2026
2026
2026
2026
2021
nach 2027