Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
PPP GIB + ASB.pdf
Größe
6,1 MB
Erstellt
24.06.16, 02:39
Aktualisiert
30.01.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Regionalplan Ruhr
Potenzielle neue GIB und ASB zur Diskussion
Stand: Mittwoch, 15.06.2016
Der Regionalplan Ruhr in der Planhierarchie
Über die Aufnahme von Flächen in den Regionalplan Ruhr entscheidet
die Verbandsversammlung des RVR! Die spätere Entwicklung obliegt
der Stadt Bochum!
Rollen im Verfahren (Land, RVR, Stadt Bochum)
kommunal
staatlich
Planungsebene
Verfahrensleitung
Genehmigung
Beteiligung
Landesentwicklungsplan
(Landesweit / 1: 200.000)
Staatskanzlei
Beschluss
Landtag
RVR
Stadt Bochum
Regionalplan Ruhr
(RVR-Gebiet / 1 : 50:000)
RVR
Staatskanzlei
Stadt Bochum
GFNP-Städte
Bauministerium
RVR
Stadt Bochum
/
/
FNP-Teil des Regionalen
Flächennutzungsplanes
(Gemeinde / 1 : 50.000)
Bebauungsplan
(Teilgebiet / z.B. 1 : 1.000)
Gegenstromprinzip: Nach § 1 (3) ROG sind die Belange der nachgelagerten
Planungsebenen (z.B. das Interesse einer Gemeinde eine bestimmte Fläche baulich zu
entwickeln) auf den höheren Ebenen (z.B. dem Regionalplan) zu berücksichtigen. Sie
unterliegen dabei jedoch der Abwägung mit anderen Belangen!
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21.06.2016
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Steuerungsanspruch des Regionalplanes
Bei dem Regionalplan handelt es sich um eine vorbereitende, abstrakte
Planungsebene
Die tatsächliche Realisierung einer im Regionalplan gesicherten neuen
Flächenreserve bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Im Maßstab 1:50.000 passt das Stadtgebiet der Stadt Bochum auf ein DIN/A3Blatt
Die formale Darstellungsschelle eines Regionalplanes beträgt 10 ha
Die Untergrenze der geprüften potenziellen neuen Flächenreserven liegt bei:
3 ha für die Bereiche für gewerbliche und Industrielle Nutzungen (GIB)
2 ha für die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB)
Kleinteiligere Flächenverschiebungen sind in der Regel für den Regionalplan
nicht relevant und unterliegen der Steuerung der nachgelagerten
Planungsebenen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung zum Regionalplan Ruhr wird es auf der
Grundlage des Planentwurfs bei Bedarf die Möglichkeit geben, auch
kleinteiligere Flächenverschiebungen zu beraten.
Im Rahmen der weiteren Abstimmung mit dem RVR und bei der Konkretisierung
in den nachgelagerten Planungsebenen kann es zu Änderungen und
Abweichungen der vorgestellten Abgrenzungen kommen!
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21.06.2016
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Regionaler Diskurs des RVR
Neue
Bedarfszahlen
Informeller
Austausuch
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Formelles
Verfahren
21.06.2016
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Zeitplan
Politischer Beratung
17.03.2016
Grundsatzbeschluss Wohnen
Beschluss
28.04.2016
Grundsatzbeschluss Gewerbe
Beschluss
24.05.2016
Workshop mit Politik, IHK und HWK
Information und Diskussion
06.07.2016
Ausschuss für Strukturentwicklung
Einstieg in die formale Beratung
Bei Bedarf: Einbringung weitere Flächen zur
Prüfung
11.07.2016 bis
23.08.2016
Sommerferien 2016
Bei Bedarf: Hintergrundgespräche zwischen
Politik und Verwaltung
25.08.2016
Gemeinsames Stadtgespräch RVR und
RFNP-Städte
07.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
12.09.2016
Kommunales Stadtgespräch der Stadt
Bochum (Verschiebung angefragt)
15.09.2016
Beschluss Rat
Beschluss (Flächenportfolio, für den weiteren
informellen Austausch mit dem RVR)
21.09.2016
Ausschuss für Strukturentwicklung
mündliche Information über den Stand der
Abstimmung mit dem RVR
Potenziell ab
Mitte 2017
frühester Zeitpunkt zur Einleitung des
Regionalplanverfahrens (Plan + Text)
Beschluss der Verbandsversammlung des
RVR zur Einleitung des formalen Verfahrens
Potenziell ab
Ende 2017
frühester Zeitpunkt der formalen
Verfahrensbeteiligung
Beschluss der formalen Stellungnahme der
Stadt Bochum
Beratung (der Diskussionsstand ist die
Grundlage für den nachfolgenden Termin)
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Gewerbe: Aktualisierung RVR +
Gewerbeflächenkonzept Bochum (GEK I) 2015
Erfordernisse für den Regionalplan Ruhr im Abgleich mit der
Aktualisierung der Reserven im GEK I
ruhrFIS
Siedlungsflächenbedarfsberechnung
Rechnerischer
Bedarf bis 2034
REK I
„Soll“
230,4 ha
(netto)
„Haben“
175,7 ha
(netto)
Reserven zum
Ende 2015
(aktualisiert)
Saldo
- 54,7 ha (netto)
Umrechnung in Brutto
+ 25 %
- 68,4 ha (brutto)
Flexibilitätszuschlag
+ 20 %
- 82,0 ha (brutto)
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netto = Vermarktbare
Fläche ohne Erschließung
brutto = Darstellung im
RFNP/Regionalplan
inkl. Erschließung
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Wohnen: Aktualisierung RVR 2015
Erfordernisse für den Regionalplan Ruhr
ruhrFIS
Siedlungsflächenbedarfsberechnung
Rechnerischer
Bedarf bis 2034
„Soll“
117,5 ha
(netto)
„Haben“
103,3 ha
(netto)
ruhrFIS Siedlungsflächenmonitoring
(Siedlungsflächenreserven)
Reserven zum
01.01.2014
(unverändert)
Saldo
- 14,2 ha (netto)
Umrechnung in Brutto
+ 25 %
- 20,3 ha (brutto)
Flexibilitätszuschlag
+ 20 %
- 24,3 ha (brutto)
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netto = Vermarktbare
Fläche ohne Erschließung
brutto = Darstellung im
RFNP/Regionalplan
inkl. Erschließung
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Seite 7
Zusätzlicher Flächenbedarf im Vergleich zum Bestand
Im Verhältnis zum Bestand macht die Diskussion um neue Flächenreserven
für den Regionalplan Ruhr nur einen kleinen Teil aus!
GIB
ASB
Freiraum inkl.
Wald
Gesamtfläche
Im RFNP
1.287 ha
5.521 ha
6.517 ha
Reserven
175,7 ha
103,3 ha
/
Reserven mit
Restriktionen
120,8 ha
85,9 ha
/
Bedarf
230,4 ha
117,5 ha
/
Deckungslücke
54,7 ha (netto)
82,0 ha (brutto)
14,2 ha (netto)
24,3 ha (brutto)
/
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Dynamik der Flächennutzung in der Vergangenheit
Die Ressource Boden ist nicht vermehrbar!
Gewerbe
Freiraum
Verbrauch von Flächen
für Gewerbe
für Wohnen
Wohnen
Nachnutzung von Flächen
Wiedernutzung / Qualifizierung
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Gewerbeflächenentwicklung
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bochum braucht eine aktive Gewerbeflächenentwicklung!
Bedarfslücke von 82 ha
Von den 175,7 ha planerisch gesicherter Reserven sind 120,8 ha mit Restriktionen
belastet; die Beseitigung der Restriktionen ist kosten- und zeitaufwändig
In Bochum fehlen insbesondere Grundstücke > 2 ha; zum Vergleich: in der Metropole
Ruhr werden etwa die Hälfte aller Flächen ab dieser Größe umgesetzt
Für die Vermarktung sind marktgängige Flächen notwendig, damit Angebote an
interessierte Unternehmen kurzfristig gemacht werden können
Auch in der kürzeren Vergangenheit wurden Gewerbeflächen anderen Nutzungen
zugeführt (2015/2016 = 144.616 qm)
Für Gewerbe vorteilhafte
Flächenmerkmale (Pro)
Anbindung an bestehendes GE
keine angrenzende Wohnbebauung
konfliktarmer Autobahnanschluss
bestehende äußere Erschließung
relativ ebene Fläche
große Fläche
Fazit:
•
•
•
•
•
Für die Flächenentwicklung eher
nachteilige Flächenmerkmale (Contra)
Altlasten (= Kosten + Zeit)
fehlende äußere Erschließung (Kosten)
angrenzende Wohnbebauung (Konflikt)
Topographie (Kosten)
kleine, schlecht geschnittene Fläche
(Kosten-Nutzen-Verhältnis)
Aus Sicht der Gewerbeflächenentwicklung stehen besonders gut geeignete
Flächen für Gewerbe oftmals im Konflikt mit dem Freiraum
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Wohnbauflächenentwicklung
•
•
•
•
•
•
•
Bochum braucht eine aktiven Wohnbauflächenentwicklung!
Der RVR garantiert jeder Stadt einen Grundsockel an Wohnbauflächenreserven zur
Ergänzung des Wohnungsbestandes (Erneuerungsbedarf, steigende Wohnfläche pro
Kopf; sinkende Haushaltsgrößen, Nachfrage nach EFH).
Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren intensivierten Zuwanderung aus
Osteuropa und von Flüchtlingen, hat der RVR seinen Planungshorizont um 4 Jahre
verlängert. Durch die Verlängerung der Laufzeit erhöhen sich die rechnerischen
Bedarfe und die Kommunen gewinnt Handlungsspielräume.
Ein zuletzt gestiegener Flächenbedarf lässt sich auch aus externen Prognosen und
Modellrechnungen (z.B. des Landes) ablesen.
Für Wohnen vorteilhafte
Für die Flächenentwicklung eher
Flächenmerkmale (Pro)
nachteilige Flächenmerkmale (Contra)
kein angrenzendes Gewerbe
• Altlasten (= Kosten + Zeit)
Nähe zu Einkaufsgelegenheiten und
• angrenzendes Gewerbe (Konflikt)
sozialer Infrastruktur
• Straßen- oder Freizeitlärm (Konflikt)
Anbindung an ÖPNV und überörtliches • Topographie, Erschließung (Kosten)
Straßennetz
Anbindung an bestehende Ortslagen und
deren Stärkung
Fazit:
Auch bei den geprüften potenziellen neuen Wohnbauflächen besteht oft ein
Konflikt mit dem Freiraum. Aufgrund ihrer kleineren Flächengröße sind die
Konflikte jedoch häufig weniger gravierend einzuschätzen
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Freiraumentwicklung
•
•
•
•
•
•
Auch der Freiraum hat wichtige Funktionen!
Der Freiraum ist nicht einfach nur ein funktionsloser Suchraum für neue Baugebiete
Der Freiraum hat eine eigene Wertigkeit:
• als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
• als klimatischer Ausgleichsraum
• zur Regeneration der Luft
• zur Wahrung der natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Versickerung)
• für die Forst- und Landwirtschaft
• für die Erholung und Freizeitgestaltung des Menschen
Die Wiedernutzung von Brachen
Durch die Wiedernutzung von Brachen kann eine Inanspruchnahme an anderer Stelle
vermieden werden. Dabei entstehen z.T. erhebliche zusätzliche Kosten.
Die Rückführung einer „verbrauchten“ Fläche zu Freiraum kann ökologisch aber nie
den alten Zustand wieder herstellen. Einige Freiraumfunktionen bleiben geschädigt!
Durch die Rückführung einer „verbrauchten“ Fläche zu Freiraum können aber auch
neue (Freiraum-)Qualitäten geschaffen werden (z.B. Westpark). Die Flächen sind
oftmals wichtige Trittsteinbiotope
Auch bei einer Nachnutzung werden häufig Teile einer Brache einer Freiraumnutzung
zugeführt. Das verringert den Anteil der für Gewerbe oder Wohnen nutzbaren Fläche.
Fazit:
Die Entwicklung neuer Baugebiete im Freiraum bedeutet immer eine
Einschränkung der Freiraumfunktionen. Die Wiedernutzung von
Brachflächen kann die Inanspruchnahme verringern, ist aber kostspielig!
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Seite 12
Aktuelle Diskussion
Gewerbe
Freiraum
Regionalplan
Ruhr
Es gibt keine pauschale Lösung!
Es ist in jedem Einzelfall und in
der Summe eine Abwägung der
Belange erforderlich!
Wohnen
Die abschließende
Entscheidungsgewalt liegt bei der
Verbandsversammlung des
Regionalverband Ruhr
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Seite 13
Übersichtsplan
a und b
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Seite 14
Erläuterungsblatt zu den Steckbriefen
Bezirk = Stadtbezirk
Flächengröße:
brutto = Darstellung im Regionalplan (inkl. Erschließung)
netto = überschlägige Fläche für die Vermarktung
(brutto zu netto i.d.R. 80 % bei GIB / 70 % bei ASB)
Eigentum:
Eigentümer substanzieller Flächenanteile > 10 % der Gesamtfläche; Mehrfachnennungen möglich; Angabe der Anzahl
Realnutzung:
Heutige Nutzung der Fläche. Mehrfachnennungen möglich.
RFNP:
Regionalplanerische Darstellung im RFNP. Siedlungsraum = GIB: Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Gewerbe), ASB: Allgemeine
Siedlungsbereiche (Wohnen) und Flächen für Bahnanlagen; AFAB = Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Landwirtschaft / Parks)
Landschaftsplan:
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanes. LB = Geschützte Landschaftsbestandteile
Anbindung Autobahn:
Nur bei GIB! Der Anschluss an eine Autobahn ist für viele Gewerbe ein wichtiger Standortfaktor. Ein „direkter“ Anschluss bedeutet, dass eine Autobahn
ohne wesentliche Konflikte mit einer Wohnnutzung erreichbar ist. Führt die Erschließung durch Wohngebiete, stellt dies einen Standortnachteil dar.
Äußere Erschließung:
Nur bei GIB! Ist das Baugebiet an eine ausreichend leistungsfähige Straße direkt angeschlossen oder muss zunächst eine Anbindung geschaffen
werden? Besteht ein Anschluss an die Schienen für Güterverkehr?
ÖPNV:
Nur bei ASB! Findet sich in fußläufiger Nähe des Baugebiets eine Haltestelle des ÖPNV (Fern-/Regionalverkehr, Stadtbahn und/oder Bus)?
Infrastruktur:
Nur bei ASB! Befinden sich in fußläufiger Nähe des Baugebiets Einkaufsmöglichkeiten und soziale Infrastrukturen (Schulen, Kinderbetreuung, Ärzte)?
Restriktionen:
Altlasten stellen insbesondere auf Brachflächen ein erhebliches Entwicklungshemmnis dar. Bei Freiraumflächen wird in der Regel von einem geringeren
Aufbereitungsbedarf ausgegangen. Vorgenutzte Flächen, die nicht im Altlastenkataster sind (z.B. ehemalige Bahnflächen) werden mit dem ergänzenden
Hinweis „Altlast bzw. vorgenutzt“ gekennzeichnet. Bei den ASB gibt es ein eigenes Feld zur Markierung von potenziellen Immissionen (z.B. Lärm von
angrenzenden Sportplätzen). Ein Textfeld ermöglicht eine Spezifizierung oder die Angabe weiterer wichtiger Restriktionen.
Nutzungskonflikte:
Flächennutzungen sind häufig konkurrierend. Die Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe führt häufig zur Störung der Wohnnutzung und/oder zu
Einschränkungen der Gewerbebetriebe. Der Konflikt mit dem Freiraum leitet sich insb. aus dem Landschaftsplan ab, kann aber auch auf der Realnutzung
basieren. Zu den Konfliktpunkten mit den Klimafunktionen zählt insb. die Betroffenheit von regional bedeutsamen Ausgleichsräumen, von bioklimatischen
Ausgleichsräumen, einer Ventilationsbahn oder eines Kaltluftsammelgebietes. Das Feld „besonders schutzwürdige Böden“ wurde markiert, wenn der
Anteil auf einer Fläche 50% oder mehr beträgt. Ergänzend wurde die Bodenbelastungskarte (BBK) herangezogen.
Mobilisierungsaspekte:
Zeitliche Verfügbarkeit = erste grobe Abschätzung nach dem folgenden Ansatz: Kurzfristig = < 5 Jahre (Entwicklung der Flächen potenziell ohne
Regionalplananpassung möglich); Mittelfristig = 5-15 Jahre (Normalfall); Langfristig = > 15 Jahre (bei besonders schwierig erscheinenden Situationen)
Kostenaufwand = erste grobe Abschätzung nach dem folgenden Ansatz: gering (z.B. äußerlich erschlossener Acker), mittel (eine kostentreibende
Restriktion), hoch oder sehr hoch (zwei oder mehr kostentreibende Restriktionen). Als kostentreibende Restriktionen gelten z.B. die Notwendigkeit einer
neuen äußeren Erschließung, Altlasten, schwierige Topographie oder das Ersatzerfordernis für bestehende Ausgleichsmaßnahmen.
Pro:
Zusammenfassende oder zusätzliche Aspekte, die für den Standort sprechen.
Contra:
Zusammenfassende oder zusätzliche Aspekte, die gegen den Standort sprechen.
Teileinschätzungen:
Für Gewerbe und Wohnen gibt es z.T. unterschiedliche Teilaspekte. Die Bewertung erfolgt überschlägig im Sinne einer fachlichen Einschätzung nach
dem folgenden Farbschema: gut / kein wesentlicher Konflikt (grün (g)), mäßig / Teilkonflikt (orange (o), ungünstig / erheblicher Konflikt (rot (r))
Gesamteinschätzung:
Siehe nachfolgende Folie
Achtung: (ROT)
Schilderung einer zur Entwicklung der Fläche notwendigen Abhängigkeit von anderen planerischen Maßnahmen (wird nur bei Bedarf ergänzt).
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Seite 15
Bedeutung der Gesamteinschätzung
Stand der Gesamteinschätzung im Abgleich der
Ämter 61 und 67 sowie der Wirtschaftsförderung*
g
Für Gewerbe bzw. Wohnen gut geeignet und aus der Umweltperspektive gut vertretbar
= Einigkeit / gut geeignet
o
Für Gewerbe bzw. Wohnen gut geeignet aber aus der Umweltperspektive nur eingeschränkt vertretbar
= Kompromiss / bedingt geeignet
Für Gewerbe bzw. Wohnen nur bedingt geeignet aber aus der Umweltperspektive gut geeignet
= Kompromiss / bedingt geeignet
Für Gewerbe bzw. Wohnen bedingt geeignet und auch aus der Umweltperspektive nur eingeschränkt geeignet
= Kompromiss / bedingt geeignet
r
Für Gewerbe bzw. Wohnen gut oder bedingt geeignet aber aus der Umweltperspektive ungeeignet
= Konflikt
Für Gewerbe bzw. Wohnen eher ungeeignet aber aus der Umweltperspektive gut oder bedingt geeignet
= Konflikt
-
Sowohl hinsichtlich der Eignung für Gewerbe bzw. Wohnen als auch aus der Umweltperspektive als insgesamt
eher ungeeignet bewertet
= Einigkeit
* Die gemeinsame Gesamteinschätzung stellt insofern den aktuellen Diskussionsstand dar und ist nicht in
jedem Fall unmittelbar aus den Teilbewertungen abzuleiten.
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21.06.2016
Seite 16
Bedeutung der Gesamteinschätzung
Gut geeignete Flächen = höchste Priorität zur
Einbringung in die Diskussion mit dem RVR
A
Die (i.d.R. bedingt geeigneten) Flächen, die die
Verwaltung zur Diskussion mit dem RVR vorschlägt
B
Potenzielle Nachrückflächen, sollten Flächen der
vorangehenden Priorisierungen zurückgestellt werden
C
Zunächst zurückgestellte Flächen
D
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Seite 17
Altbergbau und angrenzende Sportflächen
Altbergbau
Faustregel: Bei den Flächen nördlich der
A40 besteht aufgrund der Geologie i.d.R.
keine Gefahr von Tagesbrüchen durch
oberflächennahen Bergbau
Aufgrund der Größe der eingebrachten
Flächen ist es wahrscheinlich, dass alle
Flächen südlich der A40 von oberflächennahem Bergbau beeinflusst sind. Daraus
leitet sich ein zusätzl. Kostenfaktor ab.
Aufgrund der Größe der eingebrachten
Flächen ist es unwahrscheinlich, dass eine
Fläche aufgrund eines flächendeckenden,
gravierenden Einflusses gar nicht
verwirklicht werden kann. Ggf. sind bei der
Konkretisierung der Planung einzelne
Teilbereiche zurück zu stellen.
Eine vertiefte Prüfung für alle Flächen,
z.B. durch eine kostenpflichtige
Grubenbildeinsichtnahme, ist auf der
Maßstabsebene nicht wirtschaftlich.
Ein ergänzender, sehr grober Scann
erfolgt in den Sommerferien 2016
angrenzende Sportflächen
An einige der vorgeschlagenen neuen
Reserven grenzen Sportplätze an.
Diese sind aktuell alle im
Sportflächenentwicklungsplan bis 2020
gesichert. Z.T. bestehen jedoch
perspektivisches Investitionserfordernisse
Aufgrund der Kleinteiligkeit ist aktuell keine
Entscheidung über die Einbeziehung der
betreffenden Flächen in die Diskussion um
den Regionalplan erforderlich.
Die Einbeziehung kann auf den
nachgelagerten Planungsebenen
erfolgen.
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Seite 18
Potenzielle neue Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB)
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Seite 19
Zwischenfolie für den optimierten Ausdruck von zwei Folien auf einer Seite
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Seite 20
Statistik GIB
Anzahl der
Prüfflächen
Flächengröße
brutto
Flächengröße
netto
gut geeignet
(grün)
2
7,1 ha
5,5 ha
bedingt geeignet
(orange)
13
142,7 ha
97,9 ha
Konflikt
(rot)
3
41,9 ha
33,6 ha
eher ungeeignet
(grau)
0
0 ha
0 ha
Summe
18
192,9 ha
137,0 ha
darunter
Brachflächen
4
41,7 ha
24,8 ha
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Seite 21
Gesamtübersicht GIB
GIB
Flächengröße (ha)
Nr. Bezeichnung
brutto
netto
Brache Eigentümer
Zeitschiene
Kosten
Umwelt
Restrikt.
Erschließ.
Konflikt m.
Wohnen
Gesamt
Priorität
1-1 Carolinenglück
13,4
10,7
Privat (1)
o
r
r
g
r
o
o
C
1-2 Rombacher Hütte
4,6
3,4
Stadt (1)
o
o
r
g
o
g
o
C
Großeigentümer/
Privat (3)
r
r
g
r
o
r
o
B
Stadt/ öffentlich (2)
r
r
o
r
r
g
o
D
Stadt (1)
r
r
o
r
o
o
o
B
1-3 Güterbahnhof Nord
2,9
1,7
2,9
1-4 Essener Straße
3,0
2,4
1-5 Halde Hannibal
6,5
5,2
2-1 Kemnastraße
23,7
19,0
Stadt (1)
o
r
r
o
r
o
r
D
2-2 Wattenscheid West
18,1
14,5
Privat (1)
o
r
r
g
o
g
o
B
2-3 Hansastraße
3,2
2,6
Stadt (1)
o
g
r
g
g
g
g
A
r
r
r
g
r
r
o
D
6,5
3-1 Gewerbepark Hiltrop
5,5
4,4
Stadt/ Privat/
städt. Gesellschaft (5)
3-2 Josef-Baumann-Straße
5,7
4,6
Stadt/ Privat (2)
o
g
r
g
g
g
o
B
4-1 Mark 51°7
3,9
2,9
städt. Gesellschaft (1)
g
g
g
o
o
o
g
A
3,9
Stadt/ Privat/
öffentlich (5)
Stadt/ Privat/
öffentlich (3)
Stadt/
Großeigentümer (2)
r
o
r
o
r
g
o
D
o
o
r
o
g
g
o
B
r
r
g
r
r
g
o
B
Bedingung/Anmerkung
Bedingung: neue Erschließung
Carolinenglück
Bedingung: neue Erschließung über
Rombacher Hütte
Bedingung: Verlagerung Kleingärten
und neue Erschließung
4-2 Osterholz / A43
16,8
10,0
4-3 Ak Bochum/Witten
25,7
15,4
4-4 Güterbahnhof Langendreer
28,4
15,0
4-5 Umgehung Somborn West
6,8
5,4
Stadt (1)
o
r
r
g
r
g
o
B
Bedingung: Anbindung an A40
erforderlich
Nur bei Realisierung der
Umgehungsstraße Somborn
5-1 Auf dem Kalwes
6,5
5,2
öffentlich (1)
o
o
r
g
o
g
o
D
Abstimmung BLB erforderlich
o
o
r
o
g
g
r
C
o
g
r
g
g
g
r
B
28,4
5-2 Technologie-Quartier
8,6
6,9
Stadt/ öffentlich/
städt. Gesellschaft (3)
6-1 Nordpol
9,6
7,7
Stadt/ Privat (4)
Summe
192,9
137,0
41,7
Gut geeignet
Bedingt geeignet
Zu klärender Konflikt
Eher ungeeignet
7,1
143,9
41,9
0,0
192,9
5,5
97,9
33,6
0,0
137,0
3,9
37,8
0,0
0,0
41,7
Mitte
0,0
30,4
0,0
0,0
30,4
Wattensch.
3,2
18,1
23,7
0,0
45,0
Nord
0,0
11,2
0,0
0,0
11,2
Ost
3,9
77,7
0,0
0,0
81,6
Süd
0,0
6,5
8,6
0,0
15,1
Südwest
0,0
0,0
9,6
0,0
9,6
Legende: g = gut geeignet, o = bedingt geeignet, r = Konflikt, - = eher ungeeignet
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Seite 22
C
GIB 1-1: Westerweiterung Gewerbegebiet Carolinenglück
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 13,4 ha / 10,7 ha (brutto / netto)
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 23
C
GIB 1-1: Westerweiterung Gewerbegebiet Carolinenglück
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 13,4 ha / 10,7 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: wellige Topographie
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
r
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Anschluss an bestehendes
Gewerbegebiet
Nur temporärer
Landschaftsschutz
Contra:
Regionaler GZ D
Aufwändige Erschließung
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
g
Restriktionen
r
bes. schutzw. Böden
Erschließung
o Konflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Nur in Verbindung mit einer neuen Erschließung für das Gewerbegebiet Carolinenglück
entlang der Erzbahntrasse sinnvoll!
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21.06.2016
Seite 24
C
GIB 1-2: Westerw. Gewerbegebiet Rombacher Hütte
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 4,6 ha / 3,4 ha (brutto / netto)
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Seite 25
C
GIB 1-2: Westerw. Gewerbegebiet Rombacher Hütte
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 4,6 ha / 3,4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Regenrückhaltung östlich angrenzend geplant
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
o
Mittlerer Kostenaufwand
Pro:
Nähe zu bestehendem
Gewerbegebiet
Potenzielle Erschließung über
bestehendes GE
Contra:
Regionaler GZ D
Ohne neue Erschließung Beeintrechtigung von Wohnen
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
g
Restriktionen
o
bes. schutzw. Böden
Teilweise nur temporärer
Landschaftsschutz
Erschließung
g Konflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Nur in Verbindung mit einer neuen Erschließung durch das Gewerbegebiet Rombacher
Hütte sinnvoll!
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B
GIB 1-3: Güterbahnhof Nord
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 2,9 ha / 1,7 ha (brutto / netto)
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Seite 27
B
GIB 1-3: Güterbahnhof Nord
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 2,9 ha / 1,7 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 3
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten bzw. vorgenutzt
Weitere: Geländesprung; keine LKW über Lohringbrücke
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre)
r
bes. schutzw. Böden
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Aufbereitung einer
Brachfläche
Nähe zur Innenstadt;
für lokales Gewerbe
Geringe Beeinträchtigung der
Freiraumfunktionen
Contra:
Abrisskosten und
Aufbereitung der Fläche
Geländesprung
Angrenzende
Wohnbebauung
Teileinschätzungen:
g
Gesamteinschätzung:
o
Umweltbelange
r
Restriktionen
o
Erschließung
r Konflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
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D
GIB 1-4: Essener Straße
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 3 ha / 2,4 ha (brutto / netto)
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Seite 29
D
GIB 1-4: Essener Straße
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 3 ha / 2,4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 2
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
Direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten bzw. vorgenutzt
Weitere: Kleingartenanlage; Topographie
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre)
r
bes. schutzw. Böden
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Vorgenutzte Fläche
Anschluss an bestehendes GE
Potenzielle Adressbildung
durch Straßenrandbebauung
Contra:
Verlagerung der
Kleingartenanlage
Äußere Erschließung über die
Essener Straße nicht ausreichend
Alternative Erschließung
notwendig
Teileinschätzungen:
o
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
r
Restriktionen
r
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Teure Verlagerung der Kleingartenanlage auf Flächen südlich der BOGESTRA; Realisierung nur bei neuer Anbindung der Essener Straße an das überörtliche Fernstraßennetz
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B
GIB 1-5: Halde Hannibal
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto)
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B
GIB 1-5: Halde Hannibal
Bezirk: Mitte
Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
Direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Halde
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre)
r
bes. schutzw. Böden
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Wiedernutzung einer
Brachfläche
Möglichkeit, die Erschließung
der GMU-Fläche zu verbessern
Potenzieller Katalysator zur
Erschließung von GMU
Contra:
Abtragung der Halde
Aufbereitung und Unterbringung
der abgetragenen Erde
Trittsteinbiotop
Teileinschätzungen:
o
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
r
Restriktionen
o
Erschließung
oKonflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Sehr hohe Kosten; Der Aufwand ist nur vertretbar, wenn über die Entwicklung der Fläche
die Reaktivierung von GMU für eine gewerbliche Nachnutzung angestoßen wird
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D
GIB 2-1: Kemnastraße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 23,7 ha / 19,0 ha (brutto / netto)
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D
GIB 2-1: Kemnastraße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 23,7 ha / 19,0 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
Direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Landschaftsplanerische Maßnahmen
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Schiene
Klimafunktionen
r
bes. schutzw. Böden
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Anschluss an bestehendes
Gewerbegebiet
Vorbelastung durch bestehenden Betrieb (im Westen)
Potenzielle Einbeziehung westlich
angrenzender Fläche (Essen)
Contra:
Regionaler GZ C; Nördliche
Erschließung = LB
Landschaftsplanerische
Maßnahmen
Schwierige Erschließung
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
r
Umweltbelange
o
Restriktionen
r
Erschließung
o Konflikt mit Wohnen
Konflikt: Für Gewerbe bedingt geeignet aber aus ökologischer Perspektive ungeeignet
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Seite 34
B
GIB 2-2: Westerw. Gewerbegebiet Wattenscheid West
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 18,1 ha / 14,5 ha (brutto / netto)
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Seite 35
B
GIB 2-2: Westerw. Gewerbegebiet Wattenscheid West
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 18,1 ha / 14,5 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Abstand zum ehem. Autokino (Biotopstruktur),
kreuzende Gasfernleitungen
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
r
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Regionaler GZ bleibt in der
Substanz erhalten
Anbindung an bestehendes
Gewerbegebiet
Contra:
Regionaler RZ C
Zu schaffende Erschließung
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Umweltbelange
g
Restriktionen
bes. schutzw. Böden
o
Kreuzende Gasfernleitung
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
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Seite 36
A
GIB 2-3: Westerweiterung Gewerbegebiet Hansastraße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 3,2 ha / 2,6 ha (brutto / netto)
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Seite 37
A
GIB 2-3: Westerweiterung Gewerbegebiet Hansastraße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 3,2 ha / 2,6 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
Direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
g
Eher geringer Kostenaufwand
Vergleichsweise geringe Störung
der Freiraumfunktion
Pro:
Anschluss an bestehendes
Gewerbegebiet
Gute Erreichbarkeit
Contra:
Freiraum
Landschaftsplanerische
Maßnahme
Teileinschätzungen:
Gesamteinschätzung:
r
g
Umweltbelange
g
Restriktionen
g
bes. schutzw. Böden
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
gut geeignet
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Seite 38
GIB 3-1: Westerweiterung Gewerbepark Hiltrop
Bezirk: Nord
D
Flächengröße: 5,5 ha / 4,4 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 39
D
GIB 3-1: Westerweiterung Gewerbepark Hiltrop
Bezirk: Nord
Flächengröße: 5,5 ha / 4,4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 5
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Nutzungseinschr. d. Kraftwerk; gepl. B-Plan-Änderung
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre)
r
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Vergleichsweise geringe Störung
der Freiraumfunktion
Pro:
Anschluss an bestehendes
Gewerbegebiet
Störungsfreier
Autobahnanschluss
Contra:
Freiraum
Erhebliche Schutzmaßnahmen zur
Wohnbebauung erforderlich
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
g
Restriktionen
bes. schutzw. Böden
r
Erschließung
r Konflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Nur bei Realisierung der Entlastungsstraße Hiltrop (RFNP-Änderung BO-04) sinnvoll!
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21.06.2016
Seite 40
B
GIB 3-2: Süderw. Gewerbegebiet Josef-Baumann-Straße
Bezirk: Nord
Flächengröße: 5,7 ha / 4,6 ha (brutto / netto)
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Seite 41
B
GIB 3-2: Süderw. Gewerbegebiet Josef-Baumann-Straße
Bezirk: Nord
Flächengröße: 5,7 ha / 4,6 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 2
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: wellige Topographie, Entwicklung Zauberwald
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
g
Eher geringer Kostenaufwand
Pro:
Westteil: kein Regionaler GZ
Anschluss an best. Gewerbegebiet; für
großes Einzelunternehmen
Contra:
Freiraum
Topographie
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Umweltbelange
g
Restriktionen
g
bes. schutzw. Böden
Störungsfreier
Autobahnanschluss
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
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21.06.2016
Seite 42
A
GIB 4-1: Osterweiterung Mark 51°7
Bezirk: Ost
Flächengröße: 3,9 ha / 2,9 ha (brutto / netto)
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 43
A
GIB 4-1: Osterweiterung Mark 51°7
Bezirk: Ost
Flächengröße: 3,9 ha / 2,9 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
Privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Regenrückhaltebecken im Norden (ca. 1 ha)
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
g
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
Potenziell kurzfristig verfügbar (< 5 Jahre)
g
Eher geringer Kostenaufwand
Pro:
Wiedernutzung einer
Brachfläche
Anschluss an bestehendes
Gewerbegebiet
Contra:
Trotz räumlicher Nähe suboptimaler Anschluss an BAB
Konkurrierende Nutzungsideen
Teileinschätzungen:
g
Gesamteinschätzung:
g
Achtung:
Umweltbelange
o
Restriktionen
o
bes. schutzw. Böden
Erschließung
oKonflikt mit Wohnen
gut geeignet
Klärung der konkurrierenden Nutzungen „Flüchtlingsunterkünfte“ bzw.
„Verlagerung Sportplatz Ostpark“ erforderlich!
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 44
D
GIB 4-2: Osterholz / A43
Bezirk: Ost
Flächengröße: 16,8 ha / 10,0 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 45
D
GIB 4-2: Osterholz / A43
Bezirk: Ost
Flächengröße: 16,8 ha / 10,0 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 5
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Hochspannungsfreileitung
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
r
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre)
o
Mittlerer Kostenaufwand
Pro:
Regionaler GZ bleibt in der
Substanz erhalten
Kein Konflikt mit Wohnen
Contra:
Regionaler GZ E
Schutzbereich der Hochspannungsfreileitung ist freizuhalten
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Umweltbelange
o
Restriktionen
r
bes. schutzw. Böden
Fehlende äußere
Erschließung
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 46
B
GIB 4-3: AK Bochum/Witten
Bezirk: Ost
Flächengröße: 25,7 ha / 15,4 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 47
B
GIB 4-3: AK Bochum/Witten
Bezirk: Ost
Flächengröße: 25,7 ha / 15,4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 3
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Tierheim, Hochspannungsfreileitung, P&R-Parkplatz
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
o
bes. schutzw. Böden
Mittlerer Kostenaufwand
Pro:
Kein Konflikt mit Wohnen
Gute Erschließung
Potenziell interkommunal mit
Witten südlich angrenzend
Contra:
Regionaler GZ E
Schutzbereich der Hochspannungsfreileitung ist freizuhalten
Erarbeitung einer langfristigen
Entwicklungsperspektive für
das Tierheim
Teileinschätzungen:
Gesamteinschätzung:
r
o
Umweltbelange
o
Restriktionen
g
Erschließung
g
Konflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
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21.06.2016
Seite 48
B
GIB 4-4: Güterbahnhof Langendreer
Bezirk: Ost
Flächengröße: 28,4 ha / 15 ha (brutto / netto)
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Seite 49
B
GIB 4-4: Güterbahnhof Langendreer
Bezirk: Ost
Flächengröße: 28,4 ha / 15 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 2
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Bahnanlagen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten bzw. vorgenutzt
Weitere: schwieriger Flächenzuschnitt
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre)
r
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Kein Nutzungskonflikt mit
Wohnen oder Freiraum
Wiedernutzung einer
Brachfläche
Contra:
Aufbereitung der Fläche
Aufwändige Erschließung
Teileinschätzungen:
g
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
r
Restriktionen
bes. schutzw. Böden
r
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Wohnverträglicher Autobahnanschluss nur bei Realisierung der Umgehungsstraße
Somborn gesichert!
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 50
GIB 4-5: Umgehung Somborn West (zus. mit ASB 4-3)
Bezirk: Ost
B
Flächengröße: 6,8 ha / 5,4 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 51
B
GIB 4-5: Umgehung Somborn West (zus. mit ASB 4-3)
Bezirk: Ost
Flächengröße: 6,8 ha / 5,4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: bestehende Entwässerungsproblematik
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
r
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Kein regionaler GZ
Lärmschutz entlang verlagerter B
235 schützt Wohnbebauung
Contra:
Freiraum
Große angrenzende
Kleingartenanlage
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
g
Restriktionen
bes. schutzw. Böden
r
Abhängigkeit von der
Umgehungsstraße Somborn
Erschließung
g Konflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Erschließung nur bei Realisierung der Umgehungsstraße Somborn (B 235) gesichert!
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 52
D
GIB 5-1: Auf dem Kalwes
Bezirk: Süd
Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 53
D
GIB 5-1: Auf dem Kalwes
Bezirk: Süd
Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl:1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Angrenzendes Naturschutzgebiet und Kalves
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Schiene
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
o
Mittlerer Kostenaufwand
Pro:
Planungsrechtlich bereit SO
Hochschule, Bildung, Wissenschaft
Kein Nutzungskonflikt mit
Wohnen
Contra:
Konkurrenz zur hochschulnahen Nutzungsperspektive
Bereits als Baufläche im RFNP
(Hochschule / Forschung)
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Umweltbelange
g
Restriktionen
o
bes. schutzw. Böden
Reale Freiraumnutzung mit
sehr hoher Wertigkeit
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
bedingt geeignet
Aufgabe der Nutzungsperspektive zur Entwicklung bzw. Erweiterung der Hochschulen
erforderlich! Abstimmung mit dem BLB erforderlich!
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Seite 54
GIB 5-2: Osterweiterung Technologie-Quartier
Bezirk: Süd
C
Flächengröße: 8,6 ha / 6,9 ha (brutto / netto)
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Seite 55
C
GIB 5-2: Osterweiterung Technologie-Quartier
Bezirk: Süd
Flächengröße: 8,6 ha / 6,9 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 3
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Kläranlage Ölbachtal, Ausgleichsflächen
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Schiene
Klimafunktionen
o
Mittlerer Kostenaufwand
Pro:
Anschluss an bestehendes
Gewerbegebiet
Gute Anbindung an BAB
Contra:
Regionaler GZ E
Bestehende Ausgleichsflächen
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
r
Umweltbelange
o
Restriktionen
g
bes. schutzw. Böden
Keine Konflikte mit Wohnen
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
Konflikt: Für Gewerbe bedingt geeignet aber aus ökologischer Perspektive ungeeignet
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B
GIB 6-1: Gewerbegebiet Nordpol
Bezirk: Südwest
Flächengröße: 7,3 ha / 5,8 ha (brutto / netto)
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Seite 57
B
GIB 6-1: Gewerbegebiet Nordpol
Bezirk: Südwest
Flächengröße: 9,6 ha / 7,7 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 4
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
Anbindung Autobahn:
direkt
durch Wohnbebauung
Äußere Erschließung:
bestehende Straße
Straße zu errichten
Restriktionen:
Altlasten
Weitere: Anschluss an die östlichen Freiraumzäsur
Nutzungskonflikte:
mit Wohnen
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Schiene
Klimafunktionen
g
Eher geringer Kostenaufwand
Pro:
Anschluss an bestehendes
Gewerbegebiet
Geeignet für lokalen Bedarf
(ohne Anschluss BAB)
Contra:
Regionaler Grünzug D
Keine Eignung für Branchen die
BAB-Anschluss benötigen
Teileinschätzungen:
r
Gesamteinschätzung:
r
Kompromiss:
Umweltbelange
g
Restriktionen
g
bes. schutzw. Böden
Erschließung
gKonflikt mit Wohnen
Konflikt: Für Gewerbe bedingt geeignet aber aus ökologischer Perspektive ungeeignet
Verzicht auf Neuausweisung, wenn GE in Gewerbegebiet Nordpol erhalten bleibt und auf
eine grüne Zäsur verzichtet wird
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Potenzielle neue
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
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Seite 59
Statistik ASB
Anzahl der
Prüfflächen
Flächengröße
brutto
Flächengröße
netto
gut geeignet
(grün)
3
7,7 ha
5,4 ha
bedingt geeignet
(orange)
16
84,9 ha
59,4 ha
Konflikt
(rot)
0
0 ha
0 ha
eher ungeeignet
(grau)
1
3,3 ha
2,3 ha
Summe
20
95,9 ha
67,1 ha
darunter
Brachflächen
4
13,4 ha
9,4 ha
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Seite 60
Gesamtübersicht ASB
ASB
Flächengröße (ha)
Nr. Bezeichnung
brutto
netto
Brache Eigentümer
2-1 Bahntrasse Günnigfeld
5,7
4,0
5,7
Großeigentümer
2-2 Watermanns Weg
1,9
1,3
1,9
Privat (1)
2-3 Berliner Straße
2,1
1,5
2,1
2-4 Dr.-Eduard-Schulte-Straße
2,4
2-5 Westenfelder Str. (Ost)
Zeitschiene
g
Kosten
Umwelt
Restrikt.
öPNV
Infrastr.
Konflikt m.
Gewerbe
Gesamt
Priorität
r
o
r
o
g
o
o
B
g
o
g
o
g
g
A
g
o
Privat (1)
o
g
g
o
g
g
g
g
A
1,7
Privat (1)
o
g
r
o
g
g
g
o
C
6,2
4,3
Privat (1)
o
g
r
o
g
g
g
o
D
2-6 Varenholzstraße
5,5
3,9
Privat (1)
o
g
r
o
r
r
g
o
C
3-1 D.-Benking-Str. (Ost)
4,1
2,9
Privat (2)
o
o
r
o
g
g
g
o
B
3-2a Sodinger Straße (West)
4,0
2,8
Stadt
o
g
r
o
g
g
g
o
C
3-2b Sodinger Straße (Ost)
2,7
1,9
Stadt/ Großeigentümer
o
g
r
o
g
g
g
o
B
3-3 Grüner Weg (Ost)
3,3
2,3
Stadt
o
g
r
r
r
r
g
-
D
4-1 Sudbeckenpfad
5,9
4,1
Stadt/ Großeigentümer
o
g
r
o
o
o
g
o
D
4-2 Im Meerland
7,5
5,3
Großeigent./ Private (10)
o
o
o
r
g
o
g
o
B
4-3 Umgehung Somborn (Ost)
7,6
5,3
Stadt
o
o
r
r
o
o
o
o
B
4-4 Bahntrasse Langendreer
3,7
2,6
Großeigentümer
o
o
g
r
g
g
o
g
A
4-5 Jägerquartier
2,8
2,0
Privat
o
g
r
o
o
o
g
o
C
4-6 Deponie Weber
14,8
10,4
Privat (5)
o
o
o
o
r
o
g
o
D
5-1 Baumhofstraße
4,6
3,2
Stadt/ Private (3)
o
g
r
g
r
o
g
o
B
5-2 In der Hei/ Kemnader Str.
3,7
2,6
Stadt/ Großeigentümer
o
o
r
o
o
o
g
o
B
6-1 Karl-Arnold-Straße
4,7
3,3
Großeigent./ Private (6)
o
g
r
g
o
o
g
o
B
Private (3)
o
o
r
o
o
r
g
o
D
6-2 Munscheider Str./ In der Rott
3,7
2,7
1,9
Summe
95,9
67,1
13,4
Gut geeignet
Bedingt geeignet
Zu klärender Konflikt
Eher ungeeignet
7,7
84,9
0,0
3,3
95,9
5,4
59,4
0,0
2,3
67,1
7,7
5,7
0,0
0,0
13,4
Mitte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wattensch.
4,0
19,8
0,0
0,0
23,8
Nord
0,0
10,8
0,0
3,3
14,1
Ost
3,7
38,6
0,0
0,0
42,3
Süd
0,0
8,3
0,0
0,0
8,3
Bedingung/Anmerkung
Alternative siehe Steckbrief
Angrenz. Siedlungsbereich nicht im
Reg.plan Ruhr
Ortsumgehung Somborn
Angrenz. Siedlungsbereich nicht im
Reg.plan Ruhr (Prüfstatus)
Südwest
0,0
7,4
0,0
0,0
7,4
Legende: g = gut geeignet, o = bedingt geeignet, r = Konflikt, - = eher ungeeignet
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Seite 61
Anzahl der Wohneinheiten
Den einzelnen Flächen liegt im Rahmen der Diskussion um eine mögliche
Aufnahme in den Regionalplan Ruhr kein städtebauliches Konzept zu Grunde
Die praktische zu erreichende Anzahl an Wohneinheiten kann abhängig von dem
Standort und weiteren Qualitäten der Fläche sehr unterschiedlich sein.
Der RVR ordnet die Stadt Bochum dem höher verdichteten Raum zu. Die
anzustrebende Siedlungsdichte beträgt 44,2 WE/ha (netto Baufläche). Dabei
handelt es sich um den Mittelwert aus der Bestandsdichte (56,9 ha) und der
Neubaudichte zwischen 2008 und 2012 (31,4 ha).
Bei einer Realisierung aller vorgestellten Flächen würden sich nach dem
rechnerischen Ansatz des RVR rund 3.000 WE zusätzlich zu den bereits heute
im RFNP gesicherten Reserveflächen verwirklichen lassen.
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Seite 62
B
ASB 2-1: Bahntrasse Günnigfeld
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto)
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Seite 63
B
ASB 2-1: Bahntrasse Günnigfeld
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten bzw. vorgenutzt
Immissionen: Sportplätze,
Supermarkt
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
Mit Freiraum
g Potenziell kurzfristig verfügbar (bis 5 Jahre)
Weitere: Topographie,
Erschließung
Klimafunktionen
r
Bes. schutzw. Böden
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Wiedernutzung einer Brache
(ehem. Bahntrasse)
Perspektivisch Lage am RS1/
Bahnflächen-Pool NRW
Potenzielle Stärkung des
Ortszentrums Günnigfeld
Contra:
Lärmimmissionen durch
Sportplätze
Kosten für Flächenaufbereitung und Erschließung
Biotop-Verbund/
potentiell Artenschutz
Teileinschätzungen:
o Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
r Restriktionen
o
ÖPNV
g Infrastruktur
o Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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Seite 64
A
ASB 2-2: Watermanns Weg
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 1,9 ha / 1,3 ha (brutto / netto)
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Seite 65
A
ASB 2-2: Watermanns Weg
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 1,9 ha / 1,3 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Klimafunktionen
g Potenziell kurzfristig verfügbar (bis 5 Jahre)
Pro:
Gemeinschaftliche Entwicklung mit Stadt Gelsenkirchen
Contra:
Kosten für
Flächenaufbereitung
Teileinschätzungen:
g Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
g
Weitere:
o
Mittlerer Kostenaufwand
Perspektivisch Lage am RS1/
Flächenpool NRW
o Restriktionen
g
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Wiedernutzung einer Brache
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
gut geeignet
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Seite 66
A
ASB 2-3: Berliner Straße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 2,1 ha / 1,5 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 67
A
ASB 2-3: Berliner Straße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 2,1 ha / 1,5 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Tennisplätze
Berliner Straße
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
o
mit Freiraum
Stärkung der Wattenscheider
Innenstadt mit Grünbezug
Contra:
Hohe Luftschadstoff- und
Lärmbelastung (Berliner Str.)
Teileinschätzungen:
Gesamteinschätzung:
g Umweltbelange
g
Klimafunktionen
Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
g
g
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Wiedernutzung einer Brache
(Sportplatz)
o Restriktionen
Weitere: Tankstelle
Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (A40)
g Infrastruktur
g
Konflikt mit GE
gut geeignet
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21.06.2016
Seite 68
C
ASB 2-4: Dr.-Eduard-Schulte-Straße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 2,4 ha / 1,7 ha (brutto / netto)
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 69
C
ASB 2-4: Dr.-Eduard-Schulte-Straße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 2,4 ha / 1,7 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Autobahn,
Sportplätze
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
g
Stärkung der Wattenscheider
Innenstadt mit Grünbezug
Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (A40)
Contra:
Hohe Luftschadstoff- und
Lärmbelastung (A40)
Trittsteinbiotop
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Alternative:
o Restriktionen
g
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Pro:
Teileinschätzungen:
Weitere:
Dr.-Eduard-Schulte-Straße
nur einseitig bebaut
g Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
Bebauung nur im östlichen Teil der Fläche, um Grünverbindung im Grundsatz zu erhalten
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Seite 70
D
ASB 2-5: Westenfelder Straße (Ost)
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 6,2 ha / 4,3 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 71
D
ASB 2-5: Westenfelder Straße (Ost)
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 6,2 ha / 4,3 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(Entwicklungsziele im LP)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Sport-/
Bolzplatz, Westenfelder Str.
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Vglw. große, ebene Fläche
Contra:
Lärmimmissionen
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Klimafunktionen
g
g
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Integrierte Lage benachbart
zum Schulzentrum
o Restriktionen
Weitere:
Mögl. Entwicklungsimpuls für
das Germanenviertel
g Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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21.06.2016
Seite 72
C
ASB 2-6: Varenholzstraße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 5,5 ha / 3,9 ha (brutto / netto)
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 73
C
ASB 2-6: Varenholzstraße
Bezirk: Wattenscheid
Flächengröße: 5,5 ha / 3,9 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Bolzplatz
Weitere: Angrenz. Siedlungsbereich nicht im Regionalplan Ruhr
Nutzungskonflikte:
Mobilisierungsaspekte:
mit Gewerbe
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Vglw. immissionsarmer
Standort
Contra:
Periphere Lage
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Klimafunktionen
g
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Angrenz. Siedlungsbereich
nicht im Regionalplan Ruhr!
o Restriktionen
r
ÖPNV
r Infrastruktur
g Konflikt mit GE
Bedingt geeignet
Aufnahme von Varenholt in den Regionalplan Ruhr erforderlich
(aktuell: keine Aufnahme)
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21.06.2016
Seite 74
B
ASB 3-1: Dietrich-Benking-Straße (Ost)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 4,1 ha / 2,9 ha (brutto / netto)
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 75
B
ASB 3-1: Dietrich-Benking-Straße (Ost)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 4,1 ha / 2,9 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 2
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(Entwicklungsziele im LP)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Weitere: Gasleitung,
Topographie/Erschließung
Klimafunktionen
o
Mittlerer Kostenaufwand
Pro:
Potenzielle Erweiterung des
Wohnparks Hiltrop
Vglw. immissionsarmer
Standort
Contra:
Geländesprung zum
Wohnpark
Erschließung vorauss. über nördlich
angrenz. Ackerfläche erforderlich
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
o Restriktionen
g
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (A40)
g Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung
21.06.2016
Seite 76
C
ASB 3-2 a: Sodinger Straße (West)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 4,0 ha / 2,8 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 77
C
ASB 3-2 a: Sodinger Straße (West)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 4,0 ha / 2,8 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(temporär)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Sportplätze,
Schweinezucht (Geruch)
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Potenzielle Stärkung des
Stadtteilzentrums Gerthe
Contra:
Topographie tlw. problematisch
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Weitere: Topographie
Klimafunktionen
g
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Immissionen (insb. Geruch)
o Restriktionen
g
ÖPNV
g Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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Seite 78
B
ASB 3-2 b: Sodinger Straße (Ost)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 79
B
ASB 3-2 b: Sodinger Straße (Ost)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 2
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(temporär)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen:
Schweinezucht (Geruch)
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Potenzielle Stärkung des
Stadtteilzentrums Gerthe
Contra:
Immissionen (Geruch)
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Weitere:
Klimafunktionen
g
Eher geringer Kostenaufwand
Aufgegebener Sportplatz könnte in
Entwicklung einbezogen werden
o Restriktionen
g
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Ebene, vorauss. vglw. einfach
zu entwickelnde Fläche
g Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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D
ASB 3-3: Grüner Weg (Ost)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 3,3 ha / 2,3 ha (brutto / netto)
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D
ASB 3-3: Grüner Weg (Ost)
Bezirk: Nord
Flächengröße: 3,3 ha / 2,3 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Autobahn
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz
Contra:
Geplante Aufschüttung
Deponie
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
-
Klimafunktionen
g
KV-Leitung
r Restriktionen
r
Weitere: KV-Leitung, Deponie
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Immissionen
ÖPNV
r Infrastruktur
g Konflikt mit GE
eher ungeeignet
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D
ASB 4-1: Sudbeckenpfad
Bezirk: Ost
Flächengröße: 5,9 ha / 4,1 ha (brutto / netto)
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D
ASB 4-1: Sudbeckenpfad
Bezirk: Ost
Flächengröße: 5,9 ha / 4,1 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 4
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(temporär)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Autobahn,
Werner Hellweg
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Klimafunktionen
g
Potenzielle Arrondierung des
Neubaugebietes OSTPARK
Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz
Contra:
Immissionen
Mögliche Überlastung der
Erschließungsstraßen
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
o Restriktionen
o
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Pro:
Teileinschätzungen:
Weitere: Deponie
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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B
ASB 4-2: Im Meerland
Bezirk: Ost
Flächengröße: 7,5 ha / 5,3 ha (brutto / netto)
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B
ASB 4-2: Im Meerland
Bezirk: Ost
Flächengröße: 7,5 ha / 5,3 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 10
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Sportplätze
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Klimafunktionen
o
Potenzial einer städtebaul.
Neuordnung des Bereichs
Mögl. Entwicklung im Verbund
mit benachbarten Wohnbaufl.
Contra:
„Ruhrpott-Idylle“: Widerstand
der Grabeländer zu erwarten
Erschließung würde umfangreiche Neuplanung erfordern
o Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
r Restriktionen
g
bes. schutzw. Böden
Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand
Pro:
Teileinschätzungen:
Weitere: Grabeland, fehlende
Erschließung
ÖPNV
Flächenaufbereitung
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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B
ASB 4-3: Umgehung Somborn (Ost) (zus. mit GIB 4-5)
Bezirk: Ost
Flächengröße: 7,6 ha / 5,3 ha (brutto / netto)
Dortmund
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B
ASB 4-3: Umgehung Somborn (Ost) (zus. mit GIB 4-5)
Bezirk: Ost
Flächengröße: 7,6 ha / 5,3 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Autobahn,
Tennisplätze, gepl. Gewerbe
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Geplante Bundesstraße =
integrierte Entwicklung
Contra:
Attraktives lokales
Naherholungsgebiet
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Klimafunktionen
o
Widerstand Grabeländer/
benachbarte Kleingärtner
r Restriktionen
o
Weitere: Grabeland, Topographie,
best. Entwässerungsproblematik
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Mittlerer Kostenaufwand
Westlich Lärmschutz notwendig (Gewerbe/Bundesstraße)
o Infrastruktur
o Konflikt mit GE
bedingt geeignet
Entwicklung der Fläche ist an Realisierung der Umgehungsstraße Somborn gebunden!
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A
ASB 4-4: Bahntrasse Langendreer
Bezirk: Ost
Flächengröße: 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto)
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A
ASB 4-4: Bahntrasse Langendreer
Bezirk: Ost
Flächengröße: : 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten bzw. vorgenutzt
Immissionen: S-Bahn,
nördl. geplantes Gewerbe
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Weitere: exponierte Lage
Klimafunktionen
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
o
Mittlerer Kostenaufwand
Pro:
Nähe zum Volkspark
Langendreer
Wiedernutzung einer
Brachfläche
Contra:
Kosten für
Flächenaufbereitung
Hohe Luftschadstoff- und
Lärmbelastung (S-Bahn + GE)
Teileinschätzungen:
Gesamteinschätzung:
g Umweltbelange
g
r Restriktionen
g
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
g Infrastruktur
o Konflikt mit GE
gut geeignet
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C
ASB 4-5: Jägerquartier
Bezirk: Ost
Flächengröße: 2,8 ha / 2,0 ha (brutto / netto)
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C
ASB 4-5: Jägerquartier
Bezirk: Ost
Flächengröße: 2,8 ha / 2,0 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 1
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(temporär)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Autobahn,
Baroper Straße
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Vermarktungsaspekte:
Mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (BAB)
Contra:
Hohe Luftschadstoff- und
Lärmbelastung (A44)
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
o Restriktionen
o
Weitere: Topografie
Klimafunktionen
g
ÖPNV
Bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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D
ASB 4-6: Deponie Weber
Bezirk: Ost
Flächengröße: 14,8 ha / 10,4 ha (brutto / netto)
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D
ASB 4-6: Deponie Weber
Bezirk: Ost
Flächengröße: 14,8 ha / 10,4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 2
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten bzw. vorgenutzt
Immissionen:
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Vermarktungsaspekte:
Mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Vorgenutzte Fläche
(Altlastenkataster)
Contra:
Vglw. periphere Lage
Teileinschätzungen:
o Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Achtung:
Weitere: Topografie,
Erschließung
Klimafunktionen
o
Mittlerer Kostenaufwand
Angrenz. Siedlungsbereich
ggf. nicht im Regionalplan
o Restriktionen
r
ÖPNV
Bes. schutzw. Böden
Erschließung bei Entwicklung der
ganzen Fläche problematisch
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
Aufnahme von Grabeloh in den Regionalplan Ruhr erforderlich (aktuell: Prüfstatus)
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B
ASB 5-1: Baumhofstraße
Bezirk: Süd
Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto)
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B
ASB 5-1: Baumhofstraße
Bezirk: Süd
Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 5
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
Weitere: Topographie
Klimafunktionen
g
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Eher geringer Kostenaufwand
Pro:
Tlw. Weitblick (pot. Eignung für
höherwertigen Wohnungsbau)
immissionsarm
Contra:
Topographie tlw.
problematisch
Geschützter Landschaftsbestandteil in unmittelbarer Nähe
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
g Restriktionen
r
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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B
ASB 5-2: Kemnader Straße/ In der Hei
Bezirk: Süd
Flächengröße: 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 97
B
ASB 5-2: Kemnader Straße/ In der Hei
Bezirk: Süd
Flächengröße: 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 3
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Weitere: Topographie,
Altbergbau (?)
Klimafunktionen
o
Pro:
Tlw. Weitblick (pot. Eignung für
höherwertigen Wohnungsbau)
Potenzielle Stärkung des
Stadtteilzentrums Stiepel
Contra:
Topographie tlw.
problematisch
Hinweise auf Altbergbau
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
o Restriktionen
o
ÖPNV
bes. schutzw. Böden
Mittlerer Kostenaufwand
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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21.06.2016
Seite 98
B
ASB 6-1: Karl-Arnold-Straße
Bezirk: Südwest/ Wattenscheid
Flächengröße: 4,7 ha / 3,3 ha (brutto / netto)
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Seite 99
B
ASB 6-1: Karl-Arnold-Straße
Bezirk: Südwest/ Wattenscheid
Flächengröße: 4,7 ha / 3,3 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 6
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(Entwicklungsziele im LP)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Mögl. Entwicklung im Verbund
mit benachbarten Wohnbaufl.
Contra:
Möglicher Widerstand der
Grabeländer
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Weitere: tlw. Grabeland,
Geländesprung
Klimafunktionen
g
bes. schutzw. Böden
Eher geringer Kostenaufwand
Vglw. immissionsarmer
Standort
g Restriktionen
o
ÖPNV
o Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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21.06.2016
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D
ASB 6-2: Munscheider Straße
Bezirk: Südwest/ Wattenscheid
Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto)
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21.06.2016
Seite 101
D
ASB 6-2: Munscheider Straße
Bezirk: Südwest/ Wattenscheid
Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto)
Eigentum:
Stadt
Großeigentümer
städtische Gesellschaft
privat
öffentlich
Anzahl: 3
Realnutzung:
Brachfläche
Gebäudebestand
Grünfläche
Kleingärten / Grabeland
Landwirtschaft
Ausgleichsmaßnahmen
RFNP:
Siedlungsraum (GIB/ASB)
Freiraum (AFAB)
Regionale Grünzüge
Landschaftsplan:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
(Entwicklungsziele im LP)
Naturdenkmal / LB
ÖPNV-Anschluss:
Fern-/Regionalverkehr
Stadtbahn
Bus
Infrastruktur:
Einzelhandel
Soziale Infrastruktur
Restriktionen:
Altlasten
Immissionen: Munscheider
Damm
Nutzungskonflikte:
mit Gewerbe
Mobilisierungsaspekte:
mit Freiraum
o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)
Pro:
Mögl. Entwicklung im Verbund
mit benachbarten Wohnbaufl.
Contra:
Immissionen
Teileinschätzungen:
r Umweltbelange
Gesamteinschätzung:
o
Weitere: Altbergbau (?)
Klimafunktionen
o
bes. schutzw. Böden
Mittlerer Kostenaufwand
Hinweise auf Altbergbau
o Restriktionen
o
ÖPNV
r Infrastruktur
g Konflikt mit GE
bedingt geeignet
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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