Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

PPP GIB + ASB.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
PPP GIB + ASB.pdf
Größe
6,1 MB
Erstellt
24.06.16, 02:39
Aktualisiert
30.01.18, 12:55

Inhalt der Datei

Regionalplan Ruhr Potenzielle neue GIB und ASB zur Diskussion Stand: Mittwoch, 15.06.2016 Der Regionalplan Ruhr in der Planhierarchie Über die Aufnahme von Flächen in den Regionalplan Ruhr entscheidet die Verbandsversammlung des RVR! Die spätere Entwicklung obliegt der Stadt Bochum! Rollen im Verfahren (Land, RVR, Stadt Bochum) kommunal staatlich Planungsebene Verfahrensleitung Genehmigung Beteiligung Landesentwicklungsplan (Landesweit / 1: 200.000) Staatskanzlei Beschluss Landtag RVR Stadt Bochum Regionalplan Ruhr (RVR-Gebiet / 1 : 50:000) RVR Staatskanzlei Stadt Bochum GFNP-Städte Bauministerium RVR Stadt Bochum / / FNP-Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (Gemeinde / 1 : 50.000) Bebauungsplan (Teilgebiet / z.B. 1 : 1.000) Gegenstromprinzip: Nach § 1 (3) ROG sind die Belange der nachgelagerten Planungsebenen (z.B. das Interesse einer Gemeinde eine bestimmte Fläche baulich zu entwickeln) auf den höheren Ebenen (z.B. dem Regionalplan) zu berücksichtigen. Sie unterliegen dabei jedoch der Abwägung mit anderen Belangen! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 2 Steuerungsanspruch des Regionalplanes  Bei dem Regionalplan handelt es sich um eine vorbereitende, abstrakte Planungsebene  Die tatsächliche Realisierung einer im Regionalplan gesicherten neuen Flächenreserve bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes  Im Maßstab 1:50.000 passt das Stadtgebiet der Stadt Bochum auf ein DIN/A3Blatt  Die formale Darstellungsschelle eines Regionalplanes beträgt 10 ha  Die Untergrenze der geprüften potenziellen neuen Flächenreserven liegt bei: 3 ha für die Bereiche für gewerbliche und Industrielle Nutzungen (GIB) 2 ha für die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB)  Kleinteiligere Flächenverschiebungen sind in der Regel für den Regionalplan nicht relevant und unterliegen der Steuerung der nachgelagerten Planungsebenen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)  Im Rahmen der förmlichen Beteiligung zum Regionalplan Ruhr wird es auf der Grundlage des Planentwurfs bei Bedarf die Möglichkeit geben, auch kleinteiligere Flächenverschiebungen zu beraten.  Im Rahmen der weiteren Abstimmung mit dem RVR und bei der Konkretisierung in den nachgelagerten Planungsebenen kann es zu Änderungen und Abweichungen der vorgestellten Abgrenzungen kommen! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 3 Regionaler Diskurs des RVR Neue Bedarfszahlen Informeller Austausuch Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung Formelles Verfahren 21.06.2016 Seite 4 Zeitplan Politischer Beratung 17.03.2016 Grundsatzbeschluss Wohnen Beschluss 28.04.2016 Grundsatzbeschluss Gewerbe Beschluss 24.05.2016 Workshop mit Politik, IHK und HWK Information und Diskussion 06.07.2016 Ausschuss für Strukturentwicklung Einstieg in die formale Beratung Bei Bedarf: Einbringung weitere Flächen zur Prüfung 11.07.2016 bis 23.08.2016 Sommerferien 2016 Bei Bedarf: Hintergrundgespräche zwischen Politik und Verwaltung 25.08.2016 Gemeinsames Stadtgespräch RVR und RFNP-Städte 07.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss 12.09.2016 Kommunales Stadtgespräch der Stadt Bochum (Verschiebung angefragt) 15.09.2016 Beschluss Rat Beschluss (Flächenportfolio, für den weiteren informellen Austausch mit dem RVR) 21.09.2016 Ausschuss für Strukturentwicklung mündliche Information über den Stand der Abstimmung mit dem RVR Potenziell ab Mitte 2017 frühester Zeitpunkt zur Einleitung des Regionalplanverfahrens (Plan + Text) Beschluss der Verbandsversammlung des RVR zur Einleitung des formalen Verfahrens Potenziell ab Ende 2017 frühester Zeitpunkt der formalen Verfahrensbeteiligung Beschluss der formalen Stellungnahme der Stadt Bochum Beratung (der Diskussionsstand ist die Grundlage für den nachfolgenden Termin) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 5 Gewerbe: Aktualisierung RVR + Gewerbeflächenkonzept Bochum (GEK I) 2015 Erfordernisse für den Regionalplan Ruhr im Abgleich mit der Aktualisierung der Reserven im GEK I ruhrFIS Siedlungsflächenbedarfsberechnung Rechnerischer Bedarf bis 2034 REK I „Soll“ 230,4 ha (netto) „Haben“ 175,7 ha (netto) Reserven zum Ende 2015 (aktualisiert) Saldo - 54,7 ha (netto) Umrechnung in Brutto + 25 % - 68,4 ha (brutto) Flexibilitätszuschlag + 20 % - 82,0 ha (brutto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung netto = Vermarktbare Fläche ohne Erschließung brutto = Darstellung im RFNP/Regionalplan inkl. Erschließung 21.06.2016 Seite 6 Wohnen: Aktualisierung RVR 2015 Erfordernisse für den Regionalplan Ruhr ruhrFIS Siedlungsflächenbedarfsberechnung Rechnerischer Bedarf bis 2034 „Soll“ 117,5 ha (netto) „Haben“ 103,3 ha (netto) ruhrFIS Siedlungsflächenmonitoring (Siedlungsflächenreserven) Reserven zum 01.01.2014 (unverändert) Saldo - 14,2 ha (netto) Umrechnung in Brutto + 25 % - 20,3 ha (brutto) Flexibilitätszuschlag + 20 % - 24,3 ha (brutto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung netto = Vermarktbare Fläche ohne Erschließung brutto = Darstellung im RFNP/Regionalplan inkl. Erschließung 21.06.2016 Seite 7 Zusätzlicher Flächenbedarf im Vergleich zum Bestand Im Verhältnis zum Bestand macht die Diskussion um neue Flächenreserven für den Regionalplan Ruhr nur einen kleinen Teil aus! GIB ASB Freiraum inkl. Wald Gesamtfläche Im RFNP 1.287 ha 5.521 ha 6.517 ha Reserven 175,7 ha 103,3 ha / Reserven mit Restriktionen 120,8 ha 85,9 ha / Bedarf 230,4 ha 117,5 ha / Deckungslücke 54,7 ha (netto) 82,0 ha (brutto) 14,2 ha (netto) 24,3 ha (brutto) / Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 8 Dynamik der Flächennutzung in der Vergangenheit Die Ressource Boden ist nicht vermehrbar! Gewerbe Freiraum Verbrauch von Flächen für Gewerbe für Wohnen Wohnen Nachnutzung von Flächen Wiedernutzung / Qualifizierung Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 9 Gewerbeflächenentwicklung • • • • • • • • • • • Bochum braucht eine aktive Gewerbeflächenentwicklung! Bedarfslücke von 82 ha Von den 175,7 ha planerisch gesicherter Reserven sind 120,8 ha mit Restriktionen belastet; die Beseitigung der Restriktionen ist kosten- und zeitaufwändig In Bochum fehlen insbesondere Grundstücke > 2 ha; zum Vergleich: in der Metropole Ruhr werden etwa die Hälfte aller Flächen ab dieser Größe umgesetzt Für die Vermarktung sind marktgängige Flächen notwendig, damit Angebote an interessierte Unternehmen kurzfristig gemacht werden können Auch in der kürzeren Vergangenheit wurden Gewerbeflächen anderen Nutzungen zugeführt (2015/2016 = 144.616 qm) Für Gewerbe vorteilhafte Flächenmerkmale (Pro) Anbindung an bestehendes GE keine angrenzende Wohnbebauung konfliktarmer Autobahnanschluss bestehende äußere Erschließung relativ ebene Fläche große Fläche Fazit: • • • • • Für die Flächenentwicklung eher nachteilige Flächenmerkmale (Contra) Altlasten (= Kosten + Zeit) fehlende äußere Erschließung (Kosten) angrenzende Wohnbebauung (Konflikt) Topographie (Kosten) kleine, schlecht geschnittene Fläche (Kosten-Nutzen-Verhältnis) Aus Sicht der Gewerbeflächenentwicklung stehen besonders gut geeignete Flächen für Gewerbe oftmals im Konflikt mit dem Freiraum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 10 Wohnbauflächenentwicklung • • • • • • • Bochum braucht eine aktiven Wohnbauflächenentwicklung! Der RVR garantiert jeder Stadt einen Grundsockel an Wohnbauflächenreserven zur Ergänzung des Wohnungsbestandes (Erneuerungsbedarf, steigende Wohnfläche pro Kopf; sinkende Haushaltsgrößen, Nachfrage nach EFH). Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren intensivierten Zuwanderung aus Osteuropa und von Flüchtlingen, hat der RVR seinen Planungshorizont um 4 Jahre verlängert. Durch die Verlängerung der Laufzeit erhöhen sich die rechnerischen Bedarfe und die Kommunen gewinnt Handlungsspielräume. Ein zuletzt gestiegener Flächenbedarf lässt sich auch aus externen Prognosen und Modellrechnungen (z.B. des Landes) ablesen. Für Wohnen vorteilhafte Für die Flächenentwicklung eher Flächenmerkmale (Pro) nachteilige Flächenmerkmale (Contra) kein angrenzendes Gewerbe • Altlasten (= Kosten + Zeit) Nähe zu Einkaufsgelegenheiten und • angrenzendes Gewerbe (Konflikt) sozialer Infrastruktur • Straßen- oder Freizeitlärm (Konflikt) Anbindung an ÖPNV und überörtliches • Topographie, Erschließung (Kosten) Straßennetz Anbindung an bestehende Ortslagen und deren Stärkung Fazit: Auch bei den geprüften potenziellen neuen Wohnbauflächen besteht oft ein Konflikt mit dem Freiraum. Aufgrund ihrer kleineren Flächengröße sind die Konflikte jedoch häufig weniger gravierend einzuschätzen Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 11 Freiraumentwicklung • • • • • • Auch der Freiraum hat wichtige Funktionen! Der Freiraum ist nicht einfach nur ein funktionsloser Suchraum für neue Baugebiete Der Freiraum hat eine eigene Wertigkeit: • als Lebensraum für Tiere und Pflanzen • als klimatischer Ausgleichsraum • zur Regeneration der Luft • zur Wahrung der natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Versickerung) • für die Forst- und Landwirtschaft • für die Erholung und Freizeitgestaltung des Menschen Die Wiedernutzung von Brachen Durch die Wiedernutzung von Brachen kann eine Inanspruchnahme an anderer Stelle vermieden werden. Dabei entstehen z.T. erhebliche zusätzliche Kosten. Die Rückführung einer „verbrauchten“ Fläche zu Freiraum kann ökologisch aber nie den alten Zustand wieder herstellen. Einige Freiraumfunktionen bleiben geschädigt! Durch die Rückführung einer „verbrauchten“ Fläche zu Freiraum können aber auch neue (Freiraum-)Qualitäten geschaffen werden (z.B. Westpark). Die Flächen sind oftmals wichtige Trittsteinbiotope Auch bei einer Nachnutzung werden häufig Teile einer Brache einer Freiraumnutzung zugeführt. Das verringert den Anteil der für Gewerbe oder Wohnen nutzbaren Fläche. Fazit: Die Entwicklung neuer Baugebiete im Freiraum bedeutet immer eine Einschränkung der Freiraumfunktionen. Die Wiedernutzung von Brachflächen kann die Inanspruchnahme verringern, ist aber kostspielig! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 12 Aktuelle Diskussion Gewerbe Freiraum Regionalplan Ruhr Es gibt keine pauschale Lösung! Es ist in jedem Einzelfall und in der Summe eine Abwägung der Belange erforderlich! Wohnen Die abschließende Entscheidungsgewalt liegt bei der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 13 Übersichtsplan a und b Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 14 Erläuterungsblatt zu den Steckbriefen Bezirk = Stadtbezirk Flächengröße: brutto = Darstellung im Regionalplan (inkl. Erschließung) netto = überschlägige Fläche für die Vermarktung (brutto zu netto i.d.R. 80 % bei GIB / 70 % bei ASB) Eigentum: Eigentümer substanzieller Flächenanteile > 10 % der Gesamtfläche; Mehrfachnennungen möglich; Angabe der Anzahl Realnutzung: Heutige Nutzung der Fläche. Mehrfachnennungen möglich. RFNP: Regionalplanerische Darstellung im RFNP. Siedlungsraum = GIB: Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Gewerbe), ASB: Allgemeine Siedlungsbereiche (Wohnen) und Flächen für Bahnanlagen; AFAB = Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Landwirtschaft / Parks) Landschaftsplan: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanes. LB = Geschützte Landschaftsbestandteile Anbindung Autobahn: Nur bei GIB! Der Anschluss an eine Autobahn ist für viele Gewerbe ein wichtiger Standortfaktor. Ein „direkter“ Anschluss bedeutet, dass eine Autobahn ohne wesentliche Konflikte mit einer Wohnnutzung erreichbar ist. Führt die Erschließung durch Wohngebiete, stellt dies einen Standortnachteil dar. Äußere Erschließung: Nur bei GIB! Ist das Baugebiet an eine ausreichend leistungsfähige Straße direkt angeschlossen oder muss zunächst eine Anbindung geschaffen werden? Besteht ein Anschluss an die Schienen für Güterverkehr? ÖPNV: Nur bei ASB! Findet sich in fußläufiger Nähe des Baugebiets eine Haltestelle des ÖPNV (Fern-/Regionalverkehr, Stadtbahn und/oder Bus)? Infrastruktur: Nur bei ASB! Befinden sich in fußläufiger Nähe des Baugebiets Einkaufsmöglichkeiten und soziale Infrastrukturen (Schulen, Kinderbetreuung, Ärzte)? Restriktionen: Altlasten stellen insbesondere auf Brachflächen ein erhebliches Entwicklungshemmnis dar. Bei Freiraumflächen wird in der Regel von einem geringeren Aufbereitungsbedarf ausgegangen. Vorgenutzte Flächen, die nicht im Altlastenkataster sind (z.B. ehemalige Bahnflächen) werden mit dem ergänzenden Hinweis „Altlast bzw. vorgenutzt“ gekennzeichnet. Bei den ASB gibt es ein eigenes Feld zur Markierung von potenziellen Immissionen (z.B. Lärm von angrenzenden Sportplätzen). Ein Textfeld ermöglicht eine Spezifizierung oder die Angabe weiterer wichtiger Restriktionen. Nutzungskonflikte: Flächennutzungen sind häufig konkurrierend. Die Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe führt häufig zur Störung der Wohnnutzung und/oder zu Einschränkungen der Gewerbebetriebe. Der Konflikt mit dem Freiraum leitet sich insb. aus dem Landschaftsplan ab, kann aber auch auf der Realnutzung basieren. Zu den Konfliktpunkten mit den Klimafunktionen zählt insb. die Betroffenheit von regional bedeutsamen Ausgleichsräumen, von bioklimatischen Ausgleichsräumen, einer Ventilationsbahn oder eines Kaltluftsammelgebietes. Das Feld „besonders schutzwürdige Böden“ wurde markiert, wenn der Anteil auf einer Fläche 50% oder mehr beträgt. Ergänzend wurde die Bodenbelastungskarte (BBK) herangezogen. Mobilisierungsaspekte: Zeitliche Verfügbarkeit = erste grobe Abschätzung nach dem folgenden Ansatz: Kurzfristig = < 5 Jahre (Entwicklung der Flächen potenziell ohne Regionalplananpassung möglich); Mittelfristig = 5-15 Jahre (Normalfall); Langfristig = > 15 Jahre (bei besonders schwierig erscheinenden Situationen) Kostenaufwand = erste grobe Abschätzung nach dem folgenden Ansatz: gering (z.B. äußerlich erschlossener Acker), mittel (eine kostentreibende Restriktion), hoch oder sehr hoch (zwei oder mehr kostentreibende Restriktionen). Als kostentreibende Restriktionen gelten z.B. die Notwendigkeit einer neuen äußeren Erschließung, Altlasten, schwierige Topographie oder das Ersatzerfordernis für bestehende Ausgleichsmaßnahmen. Pro: Zusammenfassende oder zusätzliche Aspekte, die für den Standort sprechen. Contra: Zusammenfassende oder zusätzliche Aspekte, die gegen den Standort sprechen. Teileinschätzungen: Für Gewerbe und Wohnen gibt es z.T. unterschiedliche Teilaspekte. Die Bewertung erfolgt überschlägig im Sinne einer fachlichen Einschätzung nach dem folgenden Farbschema: gut / kein wesentlicher Konflikt (grün (g)), mäßig / Teilkonflikt (orange (o), ungünstig / erheblicher Konflikt (rot (r)) Gesamteinschätzung: Siehe nachfolgende Folie Achtung: (ROT) Schilderung einer zur Entwicklung der Fläche notwendigen Abhängigkeit von anderen planerischen Maßnahmen (wird nur bei Bedarf ergänzt). Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 15 Bedeutung der Gesamteinschätzung Stand der Gesamteinschätzung im Abgleich der Ämter 61 und 67 sowie der Wirtschaftsförderung* g Für Gewerbe bzw. Wohnen gut geeignet und aus der Umweltperspektive gut vertretbar = Einigkeit / gut geeignet o Für Gewerbe bzw. Wohnen gut geeignet aber aus der Umweltperspektive nur eingeschränkt vertretbar = Kompromiss / bedingt geeignet Für Gewerbe bzw. Wohnen nur bedingt geeignet aber aus der Umweltperspektive gut geeignet = Kompromiss / bedingt geeignet Für Gewerbe bzw. Wohnen bedingt geeignet und auch aus der Umweltperspektive nur eingeschränkt geeignet = Kompromiss / bedingt geeignet r Für Gewerbe bzw. Wohnen gut oder bedingt geeignet aber aus der Umweltperspektive ungeeignet = Konflikt Für Gewerbe bzw. Wohnen eher ungeeignet aber aus der Umweltperspektive gut oder bedingt geeignet = Konflikt - Sowohl hinsichtlich der Eignung für Gewerbe bzw. Wohnen als auch aus der Umweltperspektive als insgesamt eher ungeeignet bewertet = Einigkeit * Die gemeinsame Gesamteinschätzung stellt insofern den aktuellen Diskussionsstand dar und ist nicht in jedem Fall unmittelbar aus den Teilbewertungen abzuleiten. Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 16 Bedeutung der Gesamteinschätzung Gut geeignete Flächen = höchste Priorität zur Einbringung in die Diskussion mit dem RVR A Die (i.d.R. bedingt geeigneten) Flächen, die die Verwaltung zur Diskussion mit dem RVR vorschlägt B Potenzielle Nachrückflächen, sollten Flächen der vorangehenden Priorisierungen zurückgestellt werden C Zunächst zurückgestellte Flächen D Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 17 Altbergbau und angrenzende Sportflächen Altbergbau      Faustregel: Bei den Flächen nördlich der A40 besteht aufgrund der Geologie i.d.R. keine Gefahr von Tagesbrüchen durch oberflächennahen Bergbau Aufgrund der Größe der eingebrachten Flächen ist es wahrscheinlich, dass alle Flächen südlich der A40 von oberflächennahem Bergbau beeinflusst sind. Daraus leitet sich ein zusätzl. Kostenfaktor ab. Aufgrund der Größe der eingebrachten Flächen ist es unwahrscheinlich, dass eine Fläche aufgrund eines flächendeckenden, gravierenden Einflusses gar nicht verwirklicht werden kann. Ggf. sind bei der Konkretisierung der Planung einzelne Teilbereiche zurück zu stellen. Eine vertiefte Prüfung für alle Flächen, z.B. durch eine kostenpflichtige Grubenbildeinsichtnahme, ist auf der Maßstabsebene nicht wirtschaftlich. Ein ergänzender, sehr grober Scann erfolgt in den Sommerferien 2016 angrenzende Sportflächen     An einige der vorgeschlagenen neuen Reserven grenzen Sportplätze an. Diese sind aktuell alle im Sportflächenentwicklungsplan bis 2020 gesichert. Z.T. bestehen jedoch perspektivisches Investitionserfordernisse Aufgrund der Kleinteiligkeit ist aktuell keine Entscheidung über die Einbeziehung der betreffenden Flächen in die Diskussion um den Regionalplan erforderlich. Die Einbeziehung kann auf den nachgelagerten Planungsebenen erfolgen. Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 18 Potenzielle neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 19 Zwischenfolie für den optimierten Ausdruck von zwei Folien auf einer Seite Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 20 Statistik GIB Anzahl der Prüfflächen Flächengröße brutto Flächengröße netto gut geeignet (grün) 2 7,1 ha 5,5 ha bedingt geeignet (orange) 13 142,7 ha 97,9 ha Konflikt (rot) 3 41,9 ha 33,6 ha eher ungeeignet (grau) 0 0 ha 0 ha Summe 18 192,9 ha 137,0 ha darunter Brachflächen 4 41,7 ha 24,8 ha Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 21 Gesamtübersicht GIB GIB Flächengröße (ha) Nr. Bezeichnung brutto netto Brache Eigentümer Zeitschiene Kosten Umwelt Restrikt. Erschließ. Konflikt m. Wohnen Gesamt Priorität 1-1 Carolinenglück 13,4 10,7 Privat (1) o r r g r o o C 1-2 Rombacher Hütte 4,6 3,4 Stadt (1) o o r g o g o C Großeigentümer/ Privat (3) r r g r o r o B Stadt/ öffentlich (2) r r o r r g o D Stadt (1) r r o r o o o B 1-3 Güterbahnhof Nord 2,9 1,7 2,9 1-4 Essener Straße 3,0 2,4 1-5 Halde Hannibal 6,5 5,2 2-1 Kemnastraße 23,7 19,0 Stadt (1) o r r o r o r D 2-2 Wattenscheid West 18,1 14,5 Privat (1) o r r g o g o B 2-3 Hansastraße 3,2 2,6 Stadt (1) o g r g g g g A r r r g r r o D 6,5 3-1 Gewerbepark Hiltrop 5,5 4,4 Stadt/ Privat/ städt. Gesellschaft (5) 3-2 Josef-Baumann-Straße 5,7 4,6 Stadt/ Privat (2) o g r g g g o B 4-1 Mark 51°7 3,9 2,9 städt. Gesellschaft (1) g g g o o o g A 3,9 Stadt/ Privat/ öffentlich (5) Stadt/ Privat/ öffentlich (3) Stadt/ Großeigentümer (2) r o r o r g o D o o r o g g o B r r g r r g o B Bedingung/Anmerkung Bedingung: neue Erschließung Carolinenglück Bedingung: neue Erschließung über Rombacher Hütte Bedingung: Verlagerung Kleingärten und neue Erschließung 4-2 Osterholz / A43 16,8 10,0 4-3 Ak Bochum/Witten 25,7 15,4 4-4 Güterbahnhof Langendreer 28,4 15,0 4-5 Umgehung Somborn West 6,8 5,4 Stadt (1) o r r g r g o B Bedingung: Anbindung an A40 erforderlich Nur bei Realisierung der Umgehungsstraße Somborn 5-1 Auf dem Kalwes 6,5 5,2 öffentlich (1) o o r g o g o D Abstimmung BLB erforderlich o o r o g g r C o g r g g g r B 28,4 5-2 Technologie-Quartier 8,6 6,9 Stadt/ öffentlich/ städt. Gesellschaft (3) 6-1 Nordpol 9,6 7,7 Stadt/ Privat (4) Summe 192,9 137,0 41,7 Gut geeignet Bedingt geeignet Zu klärender Konflikt Eher ungeeignet 7,1 143,9 41,9 0,0 192,9 5,5 97,9 33,6 0,0 137,0 3,9 37,8 0,0 0,0 41,7 Mitte 0,0 30,4 0,0 0,0 30,4 Wattensch. 3,2 18,1 23,7 0,0 45,0 Nord 0,0 11,2 0,0 0,0 11,2 Ost 3,9 77,7 0,0 0,0 81,6 Süd 0,0 6,5 8,6 0,0 15,1 Südwest 0,0 0,0 9,6 0,0 9,6 Legende: g = gut geeignet, o = bedingt geeignet, r = Konflikt, - = eher ungeeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 22 C GIB 1-1: Westerweiterung Gewerbegebiet Carolinenglück Bezirk: Mitte Flächengröße: 13,4 ha / 10,7 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 23 C GIB 1-1: Westerweiterung Gewerbegebiet Carolinenglück Bezirk: Mitte Flächengröße: 13,4 ha / 10,7 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: wellige Topographie Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) r Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Anschluss an bestehendes Gewerbegebiet Nur temporärer Landschaftsschutz Contra: Regionaler GZ D Aufwändige Erschließung Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange g Restriktionen r  bes. schutzw. Böden Erschließung o Konflikt mit Wohnen bedingt geeignet Nur in Verbindung mit einer neuen Erschließung für das Gewerbegebiet Carolinenglück entlang der Erzbahntrasse sinnvoll! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 24 C GIB 1-2: Westerw. Gewerbegebiet Rombacher Hütte Bezirk: Mitte Flächengröße: 4,6 ha / 3,4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 25 C GIB 1-2: Westerw. Gewerbegebiet Rombacher Hütte Bezirk: Mitte Flächengröße: 4,6 ha / 3,4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Regenrückhaltung östlich angrenzend geplant Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) o Mittlerer Kostenaufwand Pro: Nähe zu bestehendem Gewerbegebiet Potenzielle Erschließung über bestehendes GE Contra: Regionaler GZ D Ohne neue Erschließung Beeintrechtigung von Wohnen Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange g Restriktionen o  bes. schutzw. Böden Teilweise nur temporärer Landschaftsschutz Erschließung g Konflikt mit Wohnen bedingt geeignet Nur in Verbindung mit einer neuen Erschließung durch das Gewerbegebiet Rombacher Hütte sinnvoll! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 26 B GIB 1-3: Güterbahnhof Nord Bezirk: Mitte Flächengröße: 2,9 ha / 1,7 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 27 B GIB 1-3: Güterbahnhof Nord Bezirk: Mitte Flächengröße: 2,9 ha / 1,7 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 3 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten bzw. vorgenutzt Weitere: Geländesprung; keine LKW über Lohringbrücke Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre) r  bes. schutzw. Böden Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Aufbereitung einer Brachfläche Nähe zur Innenstadt; für lokales Gewerbe Geringe Beeinträchtigung der Freiraumfunktionen Contra: Abrisskosten und Aufbereitung der Fläche Geländesprung Angrenzende Wohnbebauung Teileinschätzungen: g Gesamteinschätzung: o Umweltbelange r Restriktionen o Erschließung r Konflikt mit Wohnen bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 28 D GIB 1-4: Essener Straße Bezirk: Mitte Flächengröße: 3 ha / 2,4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 29 D GIB 1-4: Essener Straße Bezirk: Mitte Flächengröße: 3 ha / 2,4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 2 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  Direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten bzw. vorgenutzt Weitere: Kleingartenanlage; Topographie Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre) r  bes. schutzw. Böden Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Vorgenutzte Fläche Anschluss an bestehendes GE Potenzielle Adressbildung durch Straßenrandbebauung Contra: Verlagerung der Kleingartenanlage Äußere Erschließung über die Essener Straße nicht ausreichend Alternative Erschließung notwendig Teileinschätzungen: o Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange r Restriktionen r Erschließung gKonflikt mit Wohnen bedingt geeignet Teure Verlagerung der Kleingartenanlage auf Flächen südlich der BOGESTRA; Realisierung nur bei neuer Anbindung der Essener Straße an das überörtliche Fernstraßennetz Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 30 B GIB 1-5: Halde Hannibal Bezirk: Mitte Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 31 B GIB 1-5: Halde Hannibal Bezirk: Mitte Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  Direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Halde Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre) r  bes. schutzw. Böden Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Wiedernutzung einer Brachfläche Möglichkeit, die Erschließung der GMU-Fläche zu verbessern Potenzieller Katalysator zur Erschließung von GMU Contra: Abtragung der Halde Aufbereitung und Unterbringung der abgetragenen Erde Trittsteinbiotop Teileinschätzungen: o Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange r Restriktionen o Erschließung oKonflikt mit Wohnen bedingt geeignet Sehr hohe Kosten; Der Aufwand ist nur vertretbar, wenn über die Entwicklung der Fläche die Reaktivierung von GMU für eine gewerbliche Nachnutzung angestoßen wird Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 32 D GIB 2-1: Kemnastraße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 23,7 ha / 19,0 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 33 D GIB 2-1: Kemnastraße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 23,7 ha / 19,0 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan: Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn: Direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Landschaftsplanerische Maßnahmen Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)  Schiene  Klimafunktionen r  bes. schutzw. Böden Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Anschluss an bestehendes Gewerbegebiet Vorbelastung durch bestehenden Betrieb (im Westen) Potenzielle Einbeziehung westlich angrenzender Fläche (Essen) Contra: Regionaler GZ C; Nördliche Erschließung = LB Landschaftsplanerische Maßnahmen Schwierige Erschließung Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: r Umweltbelange o Restriktionen r Erschließung o Konflikt mit Wohnen Konflikt: Für Gewerbe bedingt geeignet aber aus ökologischer Perspektive ungeeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 34 B GIB 2-2: Westerw. Gewerbegebiet Wattenscheid West Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 18,1 ha / 14,5 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 35 B GIB 2-2: Westerw. Gewerbegebiet Wattenscheid West Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 18,1 ha / 14,5 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Abstand zum ehem. Autokino (Biotopstruktur), kreuzende Gasfernleitungen Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) r Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Regionaler GZ bleibt in der Substanz erhalten Anbindung an bestehendes Gewerbegebiet Contra: Regionaler RZ C Zu schaffende Erschließung Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Umweltbelange g Restriktionen  bes. schutzw. Böden o Kreuzende Gasfernleitung Erschließung gKonflikt mit Wohnen bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 36 A GIB 2-3: Westerweiterung Gewerbegebiet Hansastraße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 3,2 ha / 2,6 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 37 A GIB 2-3: Westerweiterung Gewerbegebiet Hansastraße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 3,2 ha / 2,6 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  Direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Ausgleichsmaßnahme auf der Fläche Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) g Eher geringer Kostenaufwand Vergleichsweise geringe Störung der Freiraumfunktion Pro: Anschluss an bestehendes Gewerbegebiet Gute Erreichbarkeit Contra: Freiraum Landschaftsplanerische Maßnahme Teileinschätzungen: Gesamteinschätzung: r g Umweltbelange g Restriktionen g  bes. schutzw. Böden Erschließung gKonflikt mit Wohnen gut geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 38 GIB 3-1: Westerweiterung Gewerbepark Hiltrop Bezirk: Nord D Flächengröße: 5,5 ha / 4,4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 39 D GIB 3-1: Westerweiterung Gewerbepark Hiltrop Bezirk: Nord Flächengröße: 5,5 ha / 4,4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 5 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Nutzungseinschr. d. Kraftwerk; gepl. B-Plan-Änderung Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre) r Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Vergleichsweise geringe Störung der Freiraumfunktion Pro: Anschluss an bestehendes Gewerbegebiet Störungsfreier Autobahnanschluss Contra: Freiraum Erhebliche Schutzmaßnahmen zur Wohnbebauung erforderlich Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange g Restriktionen  bes. schutzw. Böden r Erschließung r Konflikt mit Wohnen bedingt geeignet Nur bei Realisierung der Entlastungsstraße Hiltrop (RFNP-Änderung BO-04) sinnvoll! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 40 B GIB 3-2: Süderw. Gewerbegebiet Josef-Baumann-Straße Bezirk: Nord Flächengröße: 5,7 ha / 4,6 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 41 B GIB 3-2: Süderw. Gewerbegebiet Josef-Baumann-Straße Bezirk: Nord Flächengröße: 5,7 ha / 4,6 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 2 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: wellige Topographie, Entwicklung Zauberwald Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) g Eher geringer Kostenaufwand Pro: Westteil: kein Regionaler GZ Anschluss an best. Gewerbegebiet; für großes Einzelunternehmen Contra: Freiraum Topographie Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Umweltbelange g Restriktionen g  bes. schutzw. Böden Störungsfreier Autobahnanschluss Erschließung gKonflikt mit Wohnen bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 42 A GIB 4-1: Osterweiterung Mark 51°7 Bezirk: Ost Flächengröße: 3,9 ha / 2,9 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 43 A GIB 4-1: Osterweiterung Mark 51°7 Bezirk: Ost Flächengröße: 3,9 ha / 2,9 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  Privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Regenrückhaltebecken im Norden (ca. 1 ha) Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte: g  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen Potenziell kurzfristig verfügbar (< 5 Jahre) g Eher geringer Kostenaufwand Pro: Wiedernutzung einer Brachfläche Anschluss an bestehendes Gewerbegebiet Contra: Trotz räumlicher Nähe suboptimaler Anschluss an BAB Konkurrierende Nutzungsideen Teileinschätzungen: g Gesamteinschätzung: g Achtung: Umweltbelange o Restriktionen o  bes. schutzw. Böden Erschließung oKonflikt mit Wohnen gut geeignet Klärung der konkurrierenden Nutzungen „Flüchtlingsunterkünfte“ bzw. „Verlagerung Sportplatz Ostpark“ erforderlich! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 44 D GIB 4-2: Osterholz / A43 Bezirk: Ost Flächengröße: 16,8 ha / 10,0 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 45 D GIB 4-2: Osterholz / A43 Bezirk: Ost Flächengröße: 16,8 ha / 10,0 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 5 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Hochspannungsfreileitung Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte: r  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre) o Mittlerer Kostenaufwand Pro: Regionaler GZ bleibt in der Substanz erhalten Kein Konflikt mit Wohnen Contra: Regionaler GZ E Schutzbereich der Hochspannungsfreileitung ist freizuhalten Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Umweltbelange o Restriktionen r  bes. schutzw. Böden Fehlende äußere Erschließung Erschließung gKonflikt mit Wohnen bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 46 B GIB 4-3: AK Bochum/Witten Bezirk: Ost Flächengröße: 25,7 ha / 15,4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 47 B GIB 4-3: AK Bochum/Witten Bezirk: Ost Flächengröße: 25,7 ha / 15,4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 3 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Tierheim, Hochspannungsfreileitung, P&R-Parkplatz Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) o  bes. schutzw. Böden Mittlerer Kostenaufwand Pro: Kein Konflikt mit Wohnen Gute Erschließung Potenziell interkommunal mit Witten südlich angrenzend Contra: Regionaler GZ E Schutzbereich der Hochspannungsfreileitung ist freizuhalten Erarbeitung einer langfristigen Entwicklungsperspektive für das Tierheim Teileinschätzungen: Gesamteinschätzung: r o Umweltbelange o Restriktionen g Erschließung g Konflikt mit Wohnen bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 48 B GIB 4-4: Güterbahnhof Langendreer Bezirk: Ost Flächengröße: 28,4 ha / 15 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 49 B GIB 4-4: Güterbahnhof Langendreer Bezirk: Ost Flächengröße: 28,4 ha / 15 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 2 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Bahnanlagen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten bzw. vorgenutzt Weitere: schwieriger Flächenzuschnitt Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen r Potenziell langfristig verfügbar (> 15 Jahre) r Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Kein Nutzungskonflikt mit Wohnen oder Freiraum Wiedernutzung einer Brachfläche Contra: Aufbereitung der Fläche Aufwändige Erschließung Teileinschätzungen: g Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange r Restriktionen  bes. schutzw. Böden r Erschließung gKonflikt mit Wohnen bedingt geeignet Wohnverträglicher Autobahnanschluss nur bei Realisierung der Umgehungsstraße Somborn gesichert! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 50 GIB 4-5: Umgehung Somborn West (zus. mit ASB 4-3) Bezirk: Ost B Flächengröße: 6,8 ha / 5,4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 51 B GIB 4-5: Umgehung Somborn West (zus. mit ASB 4-3) Bezirk: Ost Flächengröße: 6,8 ha / 5,4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: bestehende Entwässerungsproblematik Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) r Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Kein regionaler GZ Lärmschutz entlang verlagerter B 235 schützt Wohnbebauung Contra: Freiraum Große angrenzende Kleingartenanlage Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange g Restriktionen  bes. schutzw. Böden r Abhängigkeit von der Umgehungsstraße Somborn Erschließung g Konflikt mit Wohnen bedingt geeignet Erschließung nur bei Realisierung der Umgehungsstraße Somborn (B 235) gesichert! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 52 D GIB 5-1: Auf dem Kalwes Bezirk: Süd Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 53 D GIB 5-1: Auf dem Kalwes Bezirk: Süd Flächengröße: 6,5 ha / 5,2 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl:1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Angrenzendes Naturschutzgebiet und Kalves Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Schiene  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) o Mittlerer Kostenaufwand Pro: Planungsrechtlich bereit SO Hochschule, Bildung, Wissenschaft Kein Nutzungskonflikt mit Wohnen Contra: Konkurrenz zur hochschulnahen Nutzungsperspektive Bereits als Baufläche im RFNP (Hochschule / Forschung) Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: o Achtung: Umweltbelange g Restriktionen o  bes. schutzw. Böden Reale Freiraumnutzung mit sehr hoher Wertigkeit Erschließung gKonflikt mit Wohnen bedingt geeignet Aufgabe der Nutzungsperspektive zur Entwicklung bzw. Erweiterung der Hochschulen erforderlich! Abstimmung mit dem BLB erforderlich! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 54 GIB 5-2: Osterweiterung Technologie-Quartier Bezirk: Süd C Flächengröße: 8,6 ha / 6,9 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 55 C GIB 5-2: Osterweiterung Technologie-Quartier Bezirk: Süd Flächengröße: 8,6 ha / 6,9 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 3 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Kläranlage Ölbachtal, Ausgleichsflächen Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)  Schiene  Klimafunktionen o Mittlerer Kostenaufwand Pro: Anschluss an bestehendes Gewerbegebiet Gute Anbindung an BAB Contra: Regionaler GZ E Bestehende Ausgleichsflächen Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: r Umweltbelange o Restriktionen g  bes. schutzw. Böden Keine Konflikte mit Wohnen Erschließung gKonflikt mit Wohnen Konflikt: Für Gewerbe bedingt geeignet aber aus ökologischer Perspektive ungeeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 56 B GIB 6-1: Gewerbegebiet Nordpol Bezirk: Südwest Flächengröße: 7,3 ha / 5,8 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 57 B GIB 6-1: Gewerbegebiet Nordpol Bezirk: Südwest Flächengröße: 9,6 ha / 7,7 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 4 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB Anbindung Autobahn:  direkt  durch Wohnbebauung Äußere Erschließung:  bestehende Straße  Straße zu errichten Restriktionen:  Altlasten Weitere: Anschluss an die östlichen Freiraumzäsur Nutzungskonflikte:  mit Wohnen Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)  Schiene  Klimafunktionen g Eher geringer Kostenaufwand Pro: Anschluss an bestehendes Gewerbegebiet Geeignet für lokalen Bedarf (ohne Anschluss BAB) Contra: Regionaler Grünzug D Keine Eignung für Branchen die BAB-Anschluss benötigen Teileinschätzungen: r Gesamteinschätzung: r Kompromiss: Umweltbelange g Restriktionen g  bes. schutzw. Böden Erschließung gKonflikt mit Wohnen Konflikt: Für Gewerbe bedingt geeignet aber aus ökologischer Perspektive ungeeignet Verzicht auf Neuausweisung, wenn GE in Gewerbegebiet Nordpol erhalten bleibt und auf eine grüne Zäsur verzichtet wird Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 58 Potenzielle neue Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 59 Statistik ASB Anzahl der Prüfflächen Flächengröße brutto Flächengröße netto gut geeignet (grün) 3 7,7 ha 5,4 ha bedingt geeignet (orange) 16 84,9 ha 59,4 ha Konflikt (rot) 0 0 ha 0 ha eher ungeeignet (grau) 1 3,3 ha 2,3 ha Summe 20 95,9 ha 67,1 ha darunter Brachflächen 4 13,4 ha 9,4 ha Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 60 Gesamtübersicht ASB ASB Flächengröße (ha) Nr. Bezeichnung brutto netto Brache Eigentümer 2-1 Bahntrasse Günnigfeld 5,7 4,0 5,7 Großeigentümer 2-2 Watermanns Weg 1,9 1,3 1,9 Privat (1) 2-3 Berliner Straße 2,1 1,5 2,1 2-4 Dr.-Eduard-Schulte-Straße 2,4 2-5 Westenfelder Str. (Ost) Zeitschiene g Kosten Umwelt Restrikt. öPNV Infrastr. Konflikt m. Gewerbe Gesamt Priorität r o r o g o o B g o g o g g A g o Privat (1) o g g o g g g g A 1,7 Privat (1) o g r o g g g o C 6,2 4,3 Privat (1) o g r o g g g o D 2-6 Varenholzstraße 5,5 3,9 Privat (1) o g r o r r g o C 3-1 D.-Benking-Str. (Ost) 4,1 2,9 Privat (2) o o r o g g g o B 3-2a Sodinger Straße (West) 4,0 2,8 Stadt o g r o g g g o C 3-2b Sodinger Straße (Ost) 2,7 1,9 Stadt/ Großeigentümer o g r o g g g o B 3-3 Grüner Weg (Ost) 3,3 2,3 Stadt o g r r r r g - D 4-1 Sudbeckenpfad 5,9 4,1 Stadt/ Großeigentümer o g r o o o g o D 4-2 Im Meerland 7,5 5,3 Großeigent./ Private (10) o o o r g o g o B 4-3 Umgehung Somborn (Ost) 7,6 5,3 Stadt o o r r o o o o B 4-4 Bahntrasse Langendreer 3,7 2,6 Großeigentümer o o g r g g o g A 4-5 Jägerquartier 2,8 2,0 Privat o g r o o o g o C 4-6 Deponie Weber 14,8 10,4 Privat (5) o o o o r o g o D 5-1 Baumhofstraße 4,6 3,2 Stadt/ Private (3) o g r g r o g o B 5-2 In der Hei/ Kemnader Str. 3,7 2,6 Stadt/ Großeigentümer o o r o o o g o B 6-1 Karl-Arnold-Straße 4,7 3,3 Großeigent./ Private (6) o g r g o o g o B Private (3) o o r o o r g o D 6-2 Munscheider Str./ In der Rott 3,7 2,7 1,9 Summe 95,9 67,1 13,4 Gut geeignet Bedingt geeignet Zu klärender Konflikt Eher ungeeignet 7,7 84,9 0,0 3,3 95,9 5,4 59,4 0,0 2,3 67,1 7,7 5,7 0,0 0,0 13,4 Mitte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Wattensch. 4,0 19,8 0,0 0,0 23,8 Nord 0,0 10,8 0,0 3,3 14,1 Ost 3,7 38,6 0,0 0,0 42,3 Süd 0,0 8,3 0,0 0,0 8,3 Bedingung/Anmerkung Alternative siehe Steckbrief Angrenz. Siedlungsbereich nicht im Reg.plan Ruhr Ortsumgehung Somborn Angrenz. Siedlungsbereich nicht im Reg.plan Ruhr (Prüfstatus) Südwest 0,0 7,4 0,0 0,0 7,4 Legende: g = gut geeignet, o = bedingt geeignet, r = Konflikt, - = eher ungeeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 61 Anzahl der Wohneinheiten  Den einzelnen Flächen liegt im Rahmen der Diskussion um eine mögliche Aufnahme in den Regionalplan Ruhr kein städtebauliches Konzept zu Grunde  Die praktische zu erreichende Anzahl an Wohneinheiten kann abhängig von dem Standort und weiteren Qualitäten der Fläche sehr unterschiedlich sein.  Der RVR ordnet die Stadt Bochum dem höher verdichteten Raum zu. Die anzustrebende Siedlungsdichte beträgt 44,2 WE/ha (netto Baufläche). Dabei handelt es sich um den Mittelwert aus der Bestandsdichte (56,9 ha) und der Neubaudichte zwischen 2008 und 2012 (31,4 ha).  Bei einer Realisierung aller vorgestellten Flächen würden sich nach dem rechnerischen Ansatz des RVR rund 3.000 WE zusätzlich zu den bereits heute im RFNP gesicherten Reserveflächen verwirklichen lassen. Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 62 B ASB 2-1: Bahntrasse Günnigfeld Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 63 B ASB 2-1: Bahntrasse Günnigfeld Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten bzw. vorgenutzt  Immissionen: Sportplätze, Supermarkt Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  Mit Freiraum g Potenziell kurzfristig verfügbar (bis 5 Jahre) Weitere: Topographie, Erschließung  Klimafunktionen r  Bes. schutzw. Böden Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Wiedernutzung einer Brache (ehem. Bahntrasse) Perspektivisch Lage am RS1/ Bahnflächen-Pool NRW Potenzielle Stärkung des Ortszentrums Günnigfeld Contra: Lärmimmissionen durch Sportplätze Kosten für Flächenaufbereitung und Erschließung Biotop-Verbund/ potentiell Artenschutz Teileinschätzungen: o Umweltbelange Gesamteinschätzung: o r Restriktionen o ÖPNV g Infrastruktur o Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 64 A ASB 2-2: Watermanns Weg Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 1,9 ha / 1,3 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 65 A ASB 2-2: Watermanns Weg Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 1,9 ha / 1,3 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Klimafunktionen g Potenziell kurzfristig verfügbar (bis 5 Jahre) Pro: Gemeinschaftliche Entwicklung mit Stadt Gelsenkirchen Contra: Kosten für Flächenaufbereitung Teileinschätzungen: g Umweltbelange Gesamteinschätzung: g Weitere: o Mittlerer Kostenaufwand Perspektivisch Lage am RS1/ Flächenpool NRW o Restriktionen g ÖPNV  bes. schutzw. Böden Wiedernutzung einer Brache o Infrastruktur g Konflikt mit GE gut geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 66 A ASB 2-3: Berliner Straße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 2,1 ha / 1,5 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 67 A ASB 2-3: Berliner Straße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 2,1 ha / 1,5 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Tennisplätze Berliner Straße Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte: o  mit Freiraum Stärkung der Wattenscheider Innenstadt mit Grünbezug Contra: Hohe Luftschadstoff- und Lärmbelastung (Berliner Str.) Teileinschätzungen: Gesamteinschätzung: g Umweltbelange g  Klimafunktionen Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: g g ÖPNV  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Wiedernutzung einer Brache (Sportplatz) o Restriktionen Weitere: Tankstelle Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (A40) g Infrastruktur g Konflikt mit GE gut geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 68 C ASB 2-4: Dr.-Eduard-Schulte-Straße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 2,4 ha / 1,7 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 69 C ASB 2-4: Dr.-Eduard-Schulte-Straße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 2,4 ha / 1,7 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Autobahn, Sportplätze Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) g Stärkung der Wattenscheider Innenstadt mit Grünbezug Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (A40) Contra: Hohe Luftschadstoff- und Lärmbelastung (A40) Trittsteinbiotop r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Alternative: o Restriktionen g ÖPNV  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Pro: Teileinschätzungen: Weitere: Dr.-Eduard-Schulte-Straße nur einseitig bebaut g Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Bebauung nur im östlichen Teil der Fläche, um Grünverbindung im Grundsatz zu erhalten Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 70 D ASB 2-5: Westenfelder Straße (Ost) Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 6,2 ha / 4,3 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 71 D ASB 2-5: Westenfelder Straße (Ost) Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 6,2 ha / 4,3 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (Entwicklungsziele im LP)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Sport-/ Bolzplatz, Westenfelder Str. Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Vglw. große, ebene Fläche Contra: Lärmimmissionen Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o  Klimafunktionen g g ÖPNV  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Integrierte Lage benachbart zum Schulzentrum o Restriktionen Weitere: Mögl. Entwicklungsimpuls für das Germanenviertel g Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 72 C ASB 2-6: Varenholzstraße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 5,5 ha / 3,9 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 73 C ASB 2-6: Varenholzstraße Bezirk: Wattenscheid Flächengröße: 5,5 ha / 3,9 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Bolzplatz Weitere: Angrenz. Siedlungsbereich nicht im Regionalplan Ruhr Nutzungskonflikte: Mobilisierungsaspekte:  mit Gewerbe  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Vglw. immissionsarmer Standort Contra: Periphere Lage Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Achtung:  Klimafunktionen g  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Angrenz. Siedlungsbereich nicht im Regionalplan Ruhr! o Restriktionen r ÖPNV r Infrastruktur g Konflikt mit GE Bedingt geeignet Aufnahme von Varenholt in den Regionalplan Ruhr erforderlich (aktuell: keine Aufnahme) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 74 B ASB 3-1: Dietrich-Benking-Straße (Ost) Bezirk: Nord Flächengröße: 4,1 ha / 2,9 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 75 B ASB 3-1: Dietrich-Benking-Straße (Ost) Bezirk: Nord Flächengröße: 4,1 ha / 2,9 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 2 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (Entwicklungsziele im LP)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Weitere: Gasleitung, Topographie/Erschließung  Klimafunktionen o Mittlerer Kostenaufwand Pro: Potenzielle Erweiterung des Wohnparks Hiltrop Vglw. immissionsarmer Standort Contra: Geländesprung zum Wohnpark Erschließung vorauss. über nördlich angrenz. Ackerfläche erforderlich Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o o Restriktionen g ÖPNV  bes. schutzw. Böden Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (A40) g Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 76 C ASB 3-2 a: Sodinger Straße (West) Bezirk: Nord Flächengröße: 4,0 ha / 2,8 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 77 C ASB 3-2 a: Sodinger Straße (West) Bezirk: Nord Flächengröße: 4,0 ha / 2,8 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (temporär)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Sportplätze, Schweinezucht (Geruch) Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Potenzielle Stärkung des Stadtteilzentrums Gerthe Contra: Topographie tlw. problematisch Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Weitere: Topographie  Klimafunktionen g  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Immissionen (insb. Geruch) o Restriktionen g ÖPNV g Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 78 B ASB 3-2 b: Sodinger Straße (Ost) Bezirk: Nord Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 79 B ASB 3-2 b: Sodinger Straße (Ost) Bezirk: Nord Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 2 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (temporär)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Schweinezucht (Geruch) Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Potenzielle Stärkung des Stadtteilzentrums Gerthe Contra: Immissionen (Geruch) Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Weitere:  Klimafunktionen g Eher geringer Kostenaufwand Aufgegebener Sportplatz könnte in Entwicklung einbezogen werden o Restriktionen g ÖPNV  bes. schutzw. Böden Ebene, vorauss. vglw. einfach zu entwickelnde Fläche g Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 80 D ASB 3-3: Grüner Weg (Ost) Bezirk: Nord Flächengröße: 3,3 ha / 2,3 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 81 D ASB 3-3: Grüner Weg (Ost) Bezirk: Nord Flächengröße: 3,3 ha / 2,3 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Autobahn Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz Contra: Geplante Aufschüttung Deponie Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: -  Klimafunktionen g KV-Leitung r Restriktionen r Weitere: KV-Leitung, Deponie  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Immissionen ÖPNV r Infrastruktur g Konflikt mit GE eher ungeeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 82 D ASB 4-1: Sudbeckenpfad Bezirk: Ost Flächengröße: 5,9 ha / 4,1 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 83 D ASB 4-1: Sudbeckenpfad Bezirk: Ost Flächengröße: 5,9 ha / 4,1 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 4 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (temporär)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Autobahn, Werner Hellweg Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)  Klimafunktionen g Potenzielle Arrondierung des Neubaugebietes OSTPARK Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz Contra: Immissionen Mögliche Überlastung der Erschließungsstraßen r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o o Restriktionen o ÖPNV  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Pro: Teileinschätzungen: Weitere: Deponie o Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 84 B ASB 4-2: Im Meerland Bezirk: Ost Flächengröße: 7,5 ha / 5,3 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 85 B ASB 4-2: Im Meerland Bezirk: Ost Flächengröße: 7,5 ha / 5,3 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 10 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur: Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Sportplätze Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre)  Klimafunktionen o Potenzial einer städtebaul. Neuordnung des Bereichs Mögl. Entwicklung im Verbund mit benachbarten Wohnbaufl. Contra: „Ruhrpott-Idylle“: Widerstand der Grabeländer zu erwarten Erschließung würde umfangreiche Neuplanung erfordern o Umweltbelange Gesamteinschätzung: o r Restriktionen g  bes. schutzw. Böden Hoher bis sehr hoher Kostenaufwand Pro: Teileinschätzungen: Weitere: Grabeland, fehlende Erschließung ÖPNV Flächenaufbereitung o Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 86 B ASB 4-3: Umgehung Somborn (Ost) (zus. mit GIB 4-5) Bezirk: Ost Flächengröße: 7,6 ha / 5,3 ha (brutto / netto) Dortmund Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 87 B ASB 4-3: Umgehung Somborn (Ost) (zus. mit GIB 4-5) Bezirk: Ost Flächengröße: 7,6 ha / 5,3 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Autobahn, Tennisplätze, gepl. Gewerbe Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Geplante Bundesstraße = integrierte Entwicklung Contra: Attraktives lokales Naherholungsgebiet Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Achtung:  Klimafunktionen o Widerstand Grabeländer/ benachbarte Kleingärtner r Restriktionen o Weitere: Grabeland, Topographie, best. Entwässerungsproblematik ÖPNV  bes. schutzw. Böden Mittlerer Kostenaufwand Westlich Lärmschutz notwendig (Gewerbe/Bundesstraße) o Infrastruktur o Konflikt mit GE bedingt geeignet Entwicklung der Fläche ist an Realisierung der Umgehungsstraße Somborn gebunden! Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 88 A ASB 4-4: Bahntrasse Langendreer Bezirk: Ost Flächengröße: 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 89 A ASB 4-4: Bahntrasse Langendreer Bezirk: Ost Flächengröße: : 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten bzw. vorgenutzt  Immissionen: S-Bahn, nördl. geplantes Gewerbe Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum Weitere: exponierte Lage  Klimafunktionen o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) o Mittlerer Kostenaufwand Pro: Nähe zum Volkspark Langendreer Wiedernutzung einer Brachfläche Contra: Kosten für Flächenaufbereitung Hohe Luftschadstoff- und Lärmbelastung (S-Bahn + GE) Teileinschätzungen: Gesamteinschätzung: g Umweltbelange g r Restriktionen g ÖPNV  bes. schutzw. Böden g Infrastruktur o Konflikt mit GE gut geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 90 C ASB 4-5: Jägerquartier Bezirk: Ost Flächengröße: 2,8 ha / 2,0 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 91 C ASB 4-5: Jägerquartier Bezirk: Ost Flächengröße: 2,8 ha / 2,0 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 1 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (temporär)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Autobahn, Baroper Straße Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Vermarktungsaspekte:  Mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Gute Anbindung ans überregionale Straßennetz (BAB) Contra: Hohe Luftschadstoff- und Lärmbelastung (A44) Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o o Restriktionen o Weitere: Topografie  Klimafunktionen g ÖPNV  Bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand o Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 92 D ASB 4-6: Deponie Weber Bezirk: Ost Flächengröße: 14,8 ha / 10,4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 93 D ASB 4-6: Deponie Weber Bezirk: Ost Flächengröße: 14,8 ha / 10,4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 2 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten bzw. vorgenutzt  Immissionen: Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Vermarktungsaspekte:  Mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Vorgenutzte Fläche (Altlastenkataster) Contra: Vglw. periphere Lage Teileinschätzungen: o Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Achtung: Weitere: Topografie, Erschließung  Klimafunktionen o Mittlerer Kostenaufwand Angrenz. Siedlungsbereich ggf. nicht im Regionalplan o Restriktionen r ÖPNV  Bes. schutzw. Böden Erschließung bei Entwicklung der ganzen Fläche problematisch o Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Aufnahme von Grabeloh in den Regionalplan Ruhr erforderlich (aktuell: Prüfstatus) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 94 B ASB 5-1: Baumhofstraße Bezirk: Süd Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 95 B ASB 5-1: Baumhofstraße Bezirk: Süd Flächengröße: 5,7 ha / 4 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 5 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum Weitere: Topographie  Klimafunktionen g o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Eher geringer Kostenaufwand Pro: Tlw. Weitblick (pot. Eignung für höherwertigen Wohnungsbau) immissionsarm Contra: Topographie tlw. problematisch Geschützter Landschaftsbestandteil in unmittelbarer Nähe Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o g Restriktionen r ÖPNV  bes. schutzw. Böden o Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 96 B ASB 5-2: Kemnader Straße/ In der Hei Bezirk: Süd Flächengröße: 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 97 B ASB 5-2: Kemnader Straße/ In der Hei Bezirk: Süd Flächengröße: 3,7 ha / 2,6 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 3 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Weitere: Topographie, Altbergbau (?)  Klimafunktionen o Pro: Tlw. Weitblick (pot. Eignung für höherwertigen Wohnungsbau) Potenzielle Stärkung des Stadtteilzentrums Stiepel Contra: Topographie tlw. problematisch Hinweise auf Altbergbau Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o o Restriktionen o ÖPNV  bes. schutzw. Böden Mittlerer Kostenaufwand o Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 98 B ASB 6-1: Karl-Arnold-Straße Bezirk: Südwest/ Wattenscheid Flächengröße: 4,7 ha / 3,3 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 99 B ASB 6-1: Karl-Arnold-Straße Bezirk: Südwest/ Wattenscheid Flächengröße: 4,7 ha / 3,3 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 6 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (Entwicklungsziele im LP)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Mögl. Entwicklung im Verbund mit benachbarten Wohnbaufl. Contra: Möglicher Widerstand der Grabeländer Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Weitere: tlw. Grabeland, Geländesprung  Klimafunktionen g  bes. schutzw. Böden Eher geringer Kostenaufwand Vglw. immissionsarmer Standort g Restriktionen o ÖPNV o Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 100 D ASB 6-2: Munscheider Straße Bezirk: Südwest/ Wattenscheid Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 101 D ASB 6-2: Munscheider Straße Bezirk: Südwest/ Wattenscheid Flächengröße: 2,7 ha / 1,9 ha (brutto / netto) Eigentum:  Stadt  Großeigentümer  städtische Gesellschaft  privat  öffentlich Anzahl: 3 Realnutzung:  Brachfläche  Gebäudebestand  Grünfläche  Kleingärten / Grabeland  Landwirtschaft  Ausgleichsmaßnahmen RFNP:  Siedlungsraum (GIB/ASB)  Freiraum (AFAB)  Regionale Grünzüge Landschaftsplan:  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet (Entwicklungsziele im LP)  Naturdenkmal / LB ÖPNV-Anschluss:  Fern-/Regionalverkehr  Stadtbahn  Bus Infrastruktur:  Einzelhandel  Soziale Infrastruktur Restriktionen:  Altlasten  Immissionen: Munscheider Damm Nutzungskonflikte:  mit Gewerbe Mobilisierungsaspekte:  mit Freiraum o Potenziell mittelfristig verfügbar (5-15 Jahre) Pro: Mögl. Entwicklung im Verbund mit benachbarten Wohnbaufl. Contra: Immissionen Teileinschätzungen: r Umweltbelange Gesamteinschätzung: o Weitere: Altbergbau (?)  Klimafunktionen o  bes. schutzw. Böden Mittlerer Kostenaufwand Hinweise auf Altbergbau o Restriktionen o ÖPNV r Infrastruktur g Konflikt mit GE bedingt geeignet Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 102 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Stadtplanungs- und Bauordnungsamt | Abtl. Stadtentwicklung 21.06.2016 Seite 103