Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage AHW.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
28.06.16, 05:00
Aktualisiert
28.01.18, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung R2 - Referentin BM 2
Datum
23.06.2016
Geschäftszeichen
Vorberatung
Betriebsausschuss Alten- und Pflegeheim
Wiblingen
Sitzung am 06.07.2016
TOP
Beschlussorgan
Gemeinderat
Sitzung am 13.07.2016
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Abberufung bzw. Bestellung einer Betriebsleitung für das Alten- und
Pflegeheim Wiblingen
Anlagen:
--
GD 304/16
Antrag:
1. Herr Gruber als Betriebsleitung zum 31.07.2016 abberufen.
2. Frau Rist ab 01.08.2016 als Betriebsleitung berufen.
Iris Mann
Zur Mitzeichnung an:
C 2, SO
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Laut der Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheims Wiblingen vom 16. Juli 2007 in der
Fassung vom 18. Juli 2001 (§9 Abs.2 Nr. 2) ist für die Bestellung und Abberufung der
Betriebsleitung stets der Gemeinderat zuständig.
Der Betriebsführungsvertrag mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH soll
zum 31.07.2016 gekündigt werden. Herr Matthias Gruber, Geschäftsführer des RKU wurde im
Gemeinderat am 15.10.2014 als kommissarische Betriebsleitung berufen (GD 348/14).
Im Zuge dessen und des beschlossen Übergangs des Betriebes an einen neuen Träger - der
Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis soll Herr Matthias Gruber zum 31.07.2016 abberufen und
Frau Verena Rist, Geschäftsführerin der Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis berufen werden.
Frau Rist erfüllt die fachlichen Eignungsvoraussetzungen gemäß §2 Abs. 2 der
Heimpersonalverordnung zur Leitung einer Einrichtung.
Die Heimaufsicht bestätigt die fachliche Eignung von Frau Verena Rist.