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Beschlussvorlage AHW.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage AHW.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
28.06.16, 05:00
Aktualisiert
28.01.18, 06:53

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Inhalt der Datei

Alten- und Pflegeheim Wiblingen Beschlussvorlage Sachbearbeitung R2 - Referentin BM 2 Datum 23.06.2016 Geschäftszeichen Vorberatung Betriebsausschuss Alten- und Pflegeheim Wiblingen Sitzung am 06.07.2016 TOP Beschlussorgan Gemeinderat Sitzung am 13.07.2016 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Abberufung bzw. Bestellung einer Betriebsleitung für das Alten- und Pflegeheim Wiblingen Anlagen: -- GD 304/16 Antrag: 1. Herr Gruber als Betriebsleitung zum 31.07.2016 abberufen. 2. Frau Rist ab 01.08.2016 als Betriebsleitung berufen. Iris Mann Zur Mitzeichnung an: C 2, SO Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Laut der Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheims Wiblingen vom 16. Juli 2007 in der Fassung vom 18. Juli 2001 (§9 Abs.2 Nr. 2) ist für die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung stets der Gemeinderat zuständig. Der Betriebsführungsvertrag mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH soll zum 31.07.2016 gekündigt werden. Herr Matthias Gruber, Geschäftsführer des RKU wurde im Gemeinderat am 15.10.2014 als kommissarische Betriebsleitung berufen (GD 348/14). Im Zuge dessen und des beschlossen Übergangs des Betriebes an einen neuen Träger - der Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis soll Herr Matthias Gruber zum 31.07.2016 abberufen und Frau Verena Rist, Geschäftsführerin der Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis berufen werden. Frau Rist erfüllt die fachlichen Eignungsvoraussetzungen gemäß §2 Abs. 2 der Heimpersonalverordnung zur Leitung einer Einrichtung. Die Heimaufsicht bestätigt die fachliche Eignung von Frau Verena Rist.