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Daten

Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
06.07.16, 18:26
Aktualisiert
27.01.18, 20:49

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Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beschluss BNr: 1089 vom / der Bezirksamt, aktueller Initiator Bezirksamt Drs. Nr: Status: Datum: Verfasser: 1704/IV öffentlich 28.06.2016 Bezirksamt Bebauungsplan X - B2c (Westliche Krottnaurerstraße) Beratungsfolge: Datum 12.07.2016 20.07.2016 Ausschuss Stapl BVV Sitzung Erledigungsart Stapl/054/2016 BVV/052/2016 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet) Beschluss Nr. 1089 der 52. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.07.2016 Die BVV hat per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans X – B2c vom 7. August 2015 mit Deckblatt vom 17. Februar 2016 wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen. II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B2c wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden. Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B2c einschließlich Begründung wird verwiesen. Bezirksverordnetenvorsteher 20.07.2016