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VzK §13 Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
07.07.16, 22:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:28

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB VII-1001 Ursprung: Antrag, Linksfraktion Bezirksamt Beratungsfolge: 08.07.2015 26.11.2015 21.01.2016 02.03.2016 14.09.2016 BVV StadtGrü StadtGrü BVV BVV BVV/ 033/VII StadtGrü/078/VII StadtGrü/081/VII BVV/ 038/VII BVV/ 042/VII überwiesen vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 07.07.2016 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: X zur Kenntnis genommen ohne Aussprache zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VII-1001 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 05.07.2016 Drucksache-Nr.: Vll-1001 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1001 – „Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des ehemaligen Gaswerks zu stellen.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Landesdenkmalamt hat im Rahmen seiner Erforschung und Erfassung von Großsiedlungen in Ost- und West-Berlin die Siedlung Ernst-Thälmann-Park als eine herausragende und beispielhafte Siedlung für das Siedlungsprogramm der DDR in OstBerlin als Denkmal ausgewiesen und 2014 in die Berliner Denkmalliste eingetragen. Das Ernst-Thälmann-Denkmal ist schon seit 1990 eingetragenes Denkmal und die erhaltenen Gebäude des Gaswerks seit 1995. Der Fachbereich Gartendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes hat eine Eintragung der Parkanlage zwischen Greifswalder Straße und Prenzlauer Allee als Gartendenkmal wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Der Parkbereich um die Siedlung und das Thälmanndenkmal ist nur als zur Siedlung und zum Denkmal gehörende Grünanlage in den Denkmalbereich mit einbezogen. Die Denkmalbegründung zielt auf die Siedlung und ihre Bedeutung für die Geschichte des Siedlungsbaus in Berlin. Die Siedlung war Bestandteil einer städtebaulichen Planung der Baudirektion Berlin war, die sich vom Ernst-Thälmann-Denkmal bis zum Planetarium hinzog. Das heißt jedoch nicht, dass diese Anlage auch insgesamt denkmalwert ist. Die verbindende Parkanlage zum Beispiel erreicht den Standard nicht. Die Anlage ist insgesamt so heterogen, dass auch unser Vorgehen, Reste des Gaswerks sowie Denkmal und Siedlung separat einzutragen, durchaus legitim ist. Es besteht kein Zwang, einen Denkmalbereich aus formalen Gründen zu bilden. Die ErnstThälmann-Siedlung ist eine autonome Anlage, sie bildet eine Einheit mit dem Thälmanndenkmal, weil sie das Denkmal wie eine Bühnenkulisse fasst. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung