Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
07.07.16, 22:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /SB
VII-1001
Ursprung:
Antrag, Linksfraktion
Bezirksamt
Beratungsfolge:
08.07.2015
26.11.2015
21.01.2016
02.03.2016
14.09.2016
BVV
StadtGrü
StadtGrü
BVV
BVV
BVV/ 033/VII
StadtGrü/078/VII
StadtGrü/081/VII
BVV/ 038/VII
BVV/ 042/VII
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 07.07.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
X
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-1001
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
05.07.2016
Drucksache-Nr.: Vll-1001
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1001 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung
des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche
des ehemaligen Gaswerks zu stellen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Landesdenkmalamt hat im Rahmen seiner Erforschung und Erfassung von
Großsiedlungen in Ost- und West-Berlin die Siedlung Ernst-Thälmann-Park als eine
herausragende und beispielhafte Siedlung für das Siedlungsprogramm der DDR in OstBerlin als Denkmal ausgewiesen und 2014 in die Berliner Denkmalliste eingetragen.
Das Ernst-Thälmann-Denkmal ist schon seit 1990 eingetragenes Denkmal und die
erhaltenen Gebäude des Gaswerks seit 1995.
Der Fachbereich Gartendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes hat eine Eintragung
der Parkanlage zwischen Greifswalder Straße und Prenzlauer Allee als Gartendenkmal
wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Der Parkbereich um die Siedlung und
das Thälmanndenkmal ist nur als zur Siedlung und zum Denkmal gehörende
Grünanlage in den Denkmalbereich mit einbezogen.
Die Denkmalbegründung zielt auf die Siedlung und ihre Bedeutung für die Geschichte
des Siedlungsbaus in Berlin.
Die Siedlung war Bestandteil einer städtebaulichen Planung der Baudirektion Berlin
war, die sich vom Ernst-Thälmann-Denkmal bis zum Planetarium hinzog. Das heißt
jedoch nicht, dass diese Anlage auch insgesamt denkmalwert ist.
Die verbindende Parkanlage zum Beispiel erreicht den Standard nicht.
Die Anlage ist insgesamt so heterogen, dass auch unser Vorgehen, Reste des
Gaswerks sowie Denkmal und Siedlung separat einzutragen, durchaus legitim ist. Es
besteht kein Zwang, einen Denkmalbereich aus formalen Gründen zu bilden. Die ErnstThälmann-Siedlung ist eine autonome Anlage, sie bildet eine Einheit mit dem
Thälmanndenkmal, weil sie das Denkmal wie eine Bühnenkulisse fasst.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung