Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
263 kB
Erstellt
11.07.16, 11:43
Aktualisiert
28.01.18, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Datum
14.06.2016
Geschäftszeichen SUB IV/HK
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 12.07.2016
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan "Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Trägern öffentlicher
Belange -
Anlagen:
1
1
1
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1
GD 287/16
Übersichtsplan
Bebauungsplanvorentwurf
Vorentwurf textliche Festsetzungen
Vorentwurf Begründung
Planungsgutachten Beim Brückle, Donaustetten
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlagen 5.1.1 - 5.2.3)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1“ innerhalb des
im Plan der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht vom 10.06.2016
eingetragenen Geltungsbereichs zu beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige
Behördenbeteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Jescheck
Zur Mitzeichnung an:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die geplante Bebauung des 1. Bauabschnittes
des Bereiches Beim Brückle im Stadtteil Donaustetten.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 1 Abs. 3 Satz 2, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
b) § 74 Landesbauordnung BW in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010
(GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl.
S.501)
3.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke: Flst. Nr. 271, 272, 272/2, 282, 283,
284, 285, 286, 287/1, sowie Teilflächen der Flst. Nr. 261, 268, 269, 270, 286, 287,
288/1, 340/1 der Gemarkung Donaustetten.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit dem Bebauungsplan wird der Plan Nr. 250/ 12, in Kraft getreten am 08.02.1979, in
den entsprechenden Teilbereichen des Geltungsbereiches außer Kraft gesetzt.
5.
Sachverhalt
5.1.
Ausgangslage
Im Stadtteil Donaustetten bestehen eine Nachfrage nach Wohnungen, ein Bedarf an
Einfamilienhausgrundstücken sowie gewerblichen Flächen. Die Möglichkeit für eine
Ortserweiterung ist am südöstlichen Rand von Donaustetten vorhanden. Als Ergebnis
eines städtebaulichen Gutachterverfahrens i.S. einer Mehrfachbeauf-tragung mit 6
Planungsbüros wurde dem Beschluss des Gutachtergremiums vom 25.04.2012
entsprechend das Büro H2R mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. (zum
Gutachterverfahren s. Anlagen 5.1.1 - 5.2.3).
Nach dem die liegenschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den
Bebauungsplan "Wohngebiet Beim Brückle, Teil 1" die Realisierung eines 1.
Realisierungsabschnitt des Entwicklungskonzepts geschaffen werden.
5.2.
Geplante Neugestaltung
Kern der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Neugestaltung eines Wohn- und
Mischgebietes, das sich sowohl am Charakter des Orts- und Landschaftsbildes
orientiert, aber durch die Begrenzung auf kleine Baugrundstücke ein flächensparendes
und damit nachhaltiges Baugebiet darstellen wird. Der Bebauungsplan soll die
planungsrechtliche Grundlage für die Neubauvorhaben schaffen.
-3Das Baugebiet ist entsprechend dem städtebaulichen Ziel einer Abrundungsfläche am
südöstlichen Ortsrand von Donaustetten als durchgrüntes, aufgelockertes Wohn- und
Mischgebiet mit vorwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern konzipiert.
Das Plangebiet soll als 1. Bauabschnitt des Plangebietes Beim Brückle verwirklicht
werden. Es wird von der Illerkirchberger Str. erschlossen.
Die geplante Wohnbebauung ist vorwiegend mit Einfamilienhäusern vorgesehen, die
sich - trotz einer Reduzierung der Parzellengrössen - in die bestehende Struktur der
Umgebung einfügen. Es sollen freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser ermöglicht
werden, die zur Steigerung der Freiflächenqualität aber einseitig als Grenzbebauung
ausgeführt werden.
Es sollen Baugrundstücke für ca 304 Wohneinheiten, 86 Einfamilienhausgrundstücke und 4.200m² Fläche für Gewerbe entstehen. Alle Grundstücke lassen
durch ihre Orientierung und Lage eine Ausrichtung der Gärten nach Süden oder
Westen zu.
Die neue Erschließungsstraße wird im Endausbau (nach Fertigstellung des B-Plans
„Wohngebiet Beim Brückle, Teil 2“) eine Verbindung zur Humlangerstraße im Süden
ermöglichen.
Von der neuen Erschließungsstraße aus werden südöstlich Wohngruppen unmittelbar,
im Nordwesten Einfamilienhäuser über Stichstraßen erreicht.
Die neue Erschliessungsstraße nördlich des Quartierplatzes beinhaltet zum östlichen
Gewerbegebiet hin neben einem Fussweg Senkrechtparker um Kundenbesuch
ermöglichen zu können. Zum westlichen Wohnquartier hin wird neben dem
Längsparkstreifen ein kombinierter Fuß-/Radweg angeordnet, der die Verbindung zum
Radweg „Beim Brückle“ herstellt.
Südlich des Quartiersplatzes entfällt der Streifen mit Senkrechtparkern und ein
ausgewiesener Radweg.
Die nordwestlichen Stichstrassen zur Erschliessung der Einfamilienhäuser werden auf
ein Minimum (4,5 m) reduziert. Sie erhalten für Notfahrzeuge einen „Überlauf“ zur
westlichen Fuß- und Radwegeverbindung „Beim Brückle“.
5.3.
Bebauungsplan:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde auf der Grundlage des durch das
Gutachtergremium empfohlenen Bebauungskonzept entwickelt. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans weist eine Größe von ca 7,67 ha auf.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
Art der baulichen Nutzung:
-
Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO im nordöstlichen Teilbereich
Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO im nördöstlichen Teilbereich am neuen
Quartierplatz
Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO nordwestlichen Teilbereich und
im gesamten südlichen Bereich
-4Maß der baulichen Nutzung:
-
Gewerbegebiet: zul. GRZ max 0,8; Zahl der Vollgeschosse zwingend II
-
Mischgebiet: zul. GRZ max 0,6; Zahl der Vollgeschosse zwingend III
-
Allgemeines Wohngebiet: zul GRZ angepasst an Grundstücksgröße zwischen 0,3
und 0,6; Zahl der Vollgeschosse max zwischen II und IV
überbaubare Grundstücksfläche:
-
mit Baugrenzen und Baulinien
Bauweise:
-
offene Bauweise, im WA sind Einzel- und Doppelhäuser zulässig
-
in WA1, WA4, sowie im Mischgebiet und Gewerbegebiet geschlossene Bauweise
Dachform:
-
Pult- und Satteldächer mit einer max Dachneigung von 28°
Stellplätze:
-
6.
Nachweis auf privaten Grundstücken
Vorberatung
Die Planung wurde in der Sitzung des Ortschaftsrats Gögglingen/ Donaustetten am
28.01.2016 vorgestellt und beraten. Der Ortschaftsrat stimmt der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens zu. Die gestalterischen Vorgaben werden im weiteren
Verfahren im Detail im Ortschaftsrat diskutiert und überprüft.
7.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Planunterlagen im
Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht öffentlich
dargelegt und mit interessierten Bürgern erörtert werden. Außerdem soll Gelegenheit
gegeben werden, sich zu den Planungsabsichten schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift während der Auslegungsfrist zu äußern. Eine Erörterung in größerem
Rahmen über die Ziele und Zwecke der Planung kann beantragt werden.
Parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung aufgefordert werden.