Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
13.07.16, 19:17
Aktualisiert
28.01.18, 01:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Frakt. GRÜNE, SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
20.07.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
20.09.2016 Bezirksamt
21.09.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1964/XIX
Bezirksamt
Wohnungsbau ermöglichen - Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung
umsetzen!
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, das einstimmige
Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 09.09.2015 zu beachten und das
Wohnungsbauvorhaben an der Ecke Rathausstraße/Ullsteinstraße voranzutreiben.
Eine Blockade durch den Fachvermögensträger „Tiefbau“ ist nicht akzeptabel. Eine
Mitteilung zur Kenntnisnahme ist der Bezirksverordnetenversammlung bis zu ihrer
Sitzung im September 2016 vorzulegen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Votum des Stadtentwicklungsausschusses wurde dem Straßen- und
Grünflächenamt nicht vor Juli 2016 bekannt gemacht, sodass alle bis dahin erfolgten
Stellungnahmen und Schriftwechsel mit der Baugenossenschaft IDEAL vor dem
Hintergrund der bestehenden Festlegungen im Bebauungsplan XIII-43 erfolgten.
In einer gemeinsamen Besprechung zwischen Bezirksstadtrat Krüger und Vertretern
des Stadtentwicklungsamtes, der Serviceeinheit FM sowie dem Straßen- und
Grünflächenamt am 25.07.2016 wurden die Eckpunkte einer möglichen
Wohnbebauung des derzeit öffentlichen Parkplatzes an der Rathausstraße Ecke
Ullsteinstraße besprochen. Unter der Voraussetzung, dass der Erhalt einer
angemessenen Anzahl öffentlicher Parkplätze sichergestellt wird, stimmt der
Eigentümer zu, dass das Grundstück an einen Investor veräußert werden kann.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Die genaue Anzahl an öffentlichen Parkständen ist im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens zu klären und festzulegen. Die der Öffentlichkeit nicht
zwingend kostenfrei zur Verfügung zu stellenden Parkplätze, sollen auch für
Kurzeitparken geeignet sein und nicht der öffentlichen Hand gehören oder von ihr
unterhalten werden müssen.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Grundstücksveräußerung wurden getroffen,
sodass das Grundstück in den Objektpool der Berliner Immobilienmanagement
Berlin, den 20.09.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Krüger, Daniel
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