Daten
Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
5. Beschluss vom 20.07.2016.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
22.07.16, 17:23
Aktualisiert
27.01.18, 20:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung
Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Beschluss
BNr: 1089
vom / der
Bezirksamt,
aktueller Initiator
Bezirksamt
Drs. Nr:
Status:
Datum:
Verfasser:
1704/IV
öffentlich
28.06.2016
Bezirksamt
Bebauungsplan X - B2c (Westliche Krottnaurerstraße)
Beratungsfolge:
Datum
12.07.2016
20.07.2016
Ausschuss
Stapl
BVV
Sitzung
Erledigungsart
Stapl/054/2016
BVV/052/2016
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Beschluss Nr. 1089
der 52. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
vom 20.07.2016
Die BVV hat per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des
Bebauungsplans X – B2c vom 7. August 2015 mit Deckblatt vom 17. Februar 2016
wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
[AG BauGB] beschlossen.
II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des
Bebauungsplans X – B2c wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des
Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.
Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche
Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des
Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und
3 AGBauGB berührt.
Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B2c einschließlich
Begründung wird verwiesen.
Bezirksverordnetenvorsteher
20.07.2016