Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
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485 kB
Erstellt
23.07.16, 00:37
Aktualisiert
24.01.18, 05:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die
Gremium
Sitzungstermin
Tag der Absendung
14. Sitzung des Ausschusses für
Schule und Bildung
14.06.2016
22.07.2016
Sitzungsort
Sitzungsdauer
Unterschriftsdatum
Kleiner Sitzungssaal, Rathaus
15:00 Uhr - 16:50 Uhr
12.07.2016
Anwesend von den Mitgliedern
SPD
Hans-Peter Herzog
Christina Knappe
Reiner Kühlborn
Dr. Peter Reinirkens
Ernst Steinbach
Jonathan Ströttchen
CDU
Gabriele Ankenbrand
Dr. Sascha Dewender
Ulrich Küpper
Monika Pieper
Grüne
Oliver Buschmann
Esra Tekkan-Arslan
DIE LINKE.
Benny Krutschinna
FDP & DIE STADTGESTALTER
Luisa-Maximiliane Pischel
AfD
Christian Krampitz
Bis 15:45 Uhr
UWG
Wilfried Flöring
Ständige Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 85 Abs. 2 SchG
Dr. Volker Böcker
Dr. Maria Petermeier
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
Bernhard Arens
Rainer Hering
Christel Jünger
Monika Pieper, MdL
Anwesend von der Schulaufsicht
Astrid Niemeyer
Rainer Ruth
Anwesend von der Verwaltung
Michael Townsend
Martin Stempel
Anette Eichler
Lina Rohe
Christina Spiekermann
Marina Grochowski
Thomas Ratenhof
Wolfgang Knop
Claudia Evers
Manuela Demant
Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
Marita Martini
Guido Endemann
Dr. Frank Taschner
Holger Happe
Marquardt, Sebastian
Gäste
Frau Dörthe Koch
zu TOP 5.3
Herr Luidger Wolterhoff
zu TOP 5.3
Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.)
Agentur für Arbeit
Abwesend und entschuldigt
SPD
Burkart Jentsch
AfD
Nicole Scheer
Vorsitz:
Ernst Steinbach
Schriftführung:
Harald Allhusen
Vor Eintritt in die Tagesordnung
1.
begrüßt Herr Steinbach die Anwesenden zur 14. Sitzung des Ausschusses für Schule und
Bildung. Insbesondere begrüßt er
Frau Dörthe Koch, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
(G.I.B.) (zu TOP 5.3) und
Herr Luidger Wolterhoff, Agentur für Arbeit (zu TOP 5.3).
2.
3.
stellt der Ausschussvorsitzende fest, dass
2.1
der Ausschuss für Schule und Bildung bei zunächst 15 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig ist,
2.2
gegen die ordnungsgemäße Einberufung kein Widerspruch erhoben wird,
2.3
der Ausschuss den eventuellen Tonaufzeichnungen durch Radio 98,5 zustimmt.
verweist Herr Steinbach auf zwischenzeitlich eingegangene und den Ausschussmitgliedern
vorliegende schriftliche Anträge:
Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die SPD-Ratsfraktion, die Fraktion „Die Grünen
im Rat“ und die Fraktion „Die Linke im Rat“
Vorlage 20161629
Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die CDU-Ratsfraktion, die Fraktion FDP und Die
Stadtgestalter
Vorlage 20161630
Dringlichkeitsantrag der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die Grünen im Rat“
„Sanierungsbedarfe an Schulgebäuden“
Vorlage 20161633
Ferner weist Herr Steinbach auf zwei weitere eingegangene und den Ausschussmitgliedern
noch nicht vorliegende schriftliche Anträge hin:
Antrag der AfD-Ratsfraktion zur Änderung der Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP
Grundschulen“
Vorlage 20161631
Aufstellung einer Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP
Grund-schulen“ durch die AfD-Ratsfraktion
Vorlage20161632
Die Anträge sind einzuordnen unter
TOP 1.2. (“Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der
Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die SPD-Ratsfraktion, die Fraktion „Die
Grünen im Rat“ und die Fraktion „Die Linke im Rat““ - Vorlage 20161629),
TOP 1.2. (“Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der
Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die CDU-Ratsfraktion, die Fraktion FDP
und Die Stadtgestalter“ - Vorlage 20161630),
Top 1.2. (Antrag der AfD-Ratsfraktion zur Änderung der Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ - Vorlage 20161631)
Top 1.2. („Aufstellung einer Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe
„SEP Grundschulen“ durch die AfD-Ratsfraktion“ - Vorlage 20161632)
Top 4.2. („Sanierungsbedarfe an Schulgebäuden“ - Vorlage 20161633
Weiterhin teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass vier den Ausschussmitgliedern vorliegende schriftliche Anfragen unter den
Top 6.1. Frau Pieper vom 06.06.2016 („Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen, Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen im inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen in Bochum“ - Vorlage 20161634)
Top 6.2. Frau Jünger vom 11.06.2016 („Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bochumer Schulen - Umgang mit den Ergebnissen der Begehungen durch den B.A.D. in
Bochum“ - Vorlage 20161635)
Top 6.3. Frau Jünger vom 13.06.2016 („Zu bildende Eingangsklassen zum Schuljahr 2016/2017 – Klassengröße an Schulen in sozialen Brennpunkten“ - Vorlage
20161636)
Top 6.4 SPD-Ratsfraktion vom 13.06.2016 („Integration durch Sprachförderung“
Vorlage 20161637)
vorliegen.
4.
schlägt Herr Steinbach vor, die TOP 1.1 und 4.1 wegen des engen Sachzusammenhanges
gemeinsam zu beraten. Hiergegen bestehen keine Einwände.
5.
regt Herr Steinbach an, den Top 5.3 vorzuziehen, um den Gästen eine längere Wartezeit
zu ersparen. Hiergegen bestehen keine Einwände;
Gegen die entsprechende Erweiterung der Tagesordnung bestehen seitens der Ausschussmitglieder keine Einwände.
Öffentlicher Teil
1
Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
1.1
Ergebnisse und Empfehlungen der AG SEP Sek I und II
Vorlagen 20161442 und 20161473
Die TOP 1.1 und 4.1 werden zusammen behandelt (siehe “Vor Eintritt in die Tagesordnung“, Nr. 4).
Die Vorlagen werden von Herrn Ströttchen erläutert. Nach einer Stellungnahme von
Herrn Küpper beschließt der Ausschuss für Schule und Bildung gemäß Vorlage mit den
Ergänzungen der Vorlage 20161473.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig nach Beschlussvorschlag und der Ergänzung.
1.2.
Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“
Vorlagen 20161366, 20161629, 20161630, 20161631 und 20161632
Die Anträge der AfD-Ratsfraktion zur Änderung der Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP
Grundschulen“ - Vorlage 20161631 und zur Aufstellung einer Liste zur Einrichtung und
Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die AfD-Ratsfraktion Vorlage20161632 werden von Herrn Krampitz zurückgezogen.
Herr Steinbach schlägt sodann vor, dass die nach der folgenden Listenwahl evtl. nicht
berücksichtigte Fraktion einen Gaststatus mit beratender Stimme in der AG erhalten
solle. Hiergegen wird seitens der Ausschussmitglieder keine Widerrede erhoben, sodass
bereits zu diesem Zeitpunkt ein einstimmiges Votum für diesen Beschlussteil vorliegt.
Nunmehr wird die personelle Besetzung der AG auf der Grundlage der angereichten
Anträge ermittelt:
Liste 1 =
o SPD-Fraktion,
o Fraktionen „Die Grünen im Rat“ und
o „DIE LINKE. im Rat“
(Vorlage: 20151653)
und
Liste 2 =
o CDU- und
o FDP-Fraktion und Die Stadtgestalter
(Vorlage: 20151654).
Da die Listen auf den Tischen der Ausschussmitglieder zur Einsicht zur Verfügung
stehen, wird auf eine namentliche Verlesung der Wahlvorschläge (Mitglieder und
Stellvertreter) verzichtet.
Bei der nun folgenden Abstimmung per Handzeichen werden 14 Stimmen abgegeben.
Es entfallen bei einer Enthaltung auf die
Liste 1
Liste 2
9 Stimmen (SPD, Grüne, LINKE)
5 Stimmen (CDU, FDP/UWG).
Die Sitzung wird für die Ermittlung der Sitzverteilung durch die Schriftführung
unterbrochen.
Danach teilt Herr Allhusen auf Bitte von Herrn Steinbach die Sitzverteilung mit. Es
entfallen:
5 Sitze auf Liste 1 und
3 Sitze auf Liste 2.
Die Berechnung der Sitzverteilung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Damit sind folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Parteien in die
“SEP Grundschulen“ gewählt:
SPD (3)
CDU (2)
Grüne (1)
Linke (1)
FDP/StG (1)
1
2
3
4
5
6
7
8
Mitglieder
Ströttchen, Jonathan
Steinbach, Ernst
Herzog, Hans-Peter
Küpper, Ulrich
Ankenbrand, Gabriele
Buschmann, Oliver
Krutschinna, Benny
Pischel, Luisa-Maximiliane
1
2
3
4
5
6
7
8
Stellvertreter
Jentsch, Burkart
Kühlborn, Reiner
Knappe, Christina
Pieper, Monika Christa
Dewender, Dr. Sascha
Tekkan, Esra
Lenz, Felix
Göring, Achim
Herr Flöring äußerte anschließend den Wunsch, als sachkundiger Bürger in die
Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ berufen zu werden. Hiergegen wird seitens der
Ausschussmitglieder keine Widerrede erhoben.
2
Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Bezirksvertretung
keine Tagesordnungspunkte
3
Beschlussvorschläge für den Rat
3.1
Änderung der Entgeltregelung der Stadt Bochum
hier: Nutzungsentgelte für Schulräume und Schulanlagen
Vorlage 20160927
Herr Küpper bat darum, die Entgeltregelung der Stadt Bochum zukünftig in kürzeren
Abständen - etwa alle zehn Jahre - anzupassen
Abstimmungsergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
4
Anträge
4.1.
Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I und II - Weitere Vorgehensweise
Vorlage 20161473
TOP 4.1 wurde zusammen mit TOP 1.1 behandelt (siehe “Vor Eintritt in die Tagesordnung“, Nr. 4).
4.2.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die Grünen im Rat“
„Sanierungsbedarfe an Schulgebäuden“
Vorlage 20161633
Herr Ströttchen erläuterte die Vorlage. Nach einer Stellungnahme von Herrn Küpper
wies Herr Townsend darauf hin, dass die Stadt Bochum in den letzten sieben Jahren ca.
260 Millionen Euro in Schulgebäude investiert hat. Nach der Feststellung des Herrn
Steinbach, dass für die Sanierung von Schulgebäuden bereits ein hoher Betrag zur Verfügung gestellt wurde, der aber noch nicht ausreichend ist und dem Hinweis, dass die
Verwaltung zugesagt hat, dem Schulausschuss zum Ende eines Jahres eine Übersicht
über den Stand der Anfragen zu übermitteln, erfolgte die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 5 (CDU und FDP/StG)
5
Mitteilungen
5.1.
WoSt-Kennzahlen der Volkshochschule Bochum - Prognose1. Quartal 2016
Vorlage 20161207
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.2.
WoSt-Kennzahlen des Schulverwaltungsamtes - Prognose 1. Quartal 2016
Vorlage 20161102
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.3
Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW:
Aktueller Sachstand und Schwerpunkte fürs kommende Schuljahr
Vorlage 20161474
Frau Demant stellt die Entwicklung des Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im letzten und im laufenden Jahr in Bochum vor (Anlage 2).
Über die aktuelle Schwerpunktsetzung des Landes berichtet Frau Koch. Neu ist der
flächendeckende Ansatz eines Gesamtsystems von Angeboten für alle Jugendlichen,
die aufeinander abgestimmt sind und ihrer Systematik für jeden nachvollzogen werden
können. Ziel aller mit der Umsetzung dieser Aufgaben befassten Akteure ist es, nach
dem Schulabschluss belastbare Anschlussoptionen herauszuarbeiten und die
Jugendlichen zu unterstützen, bis die Anschlüsse hergestellt sind (Anlage 3).
Anschließend berichten die Vorsitzenden der Bochumer Steuerungsgruppe (Herr Ruth
und Herr Wolterhoff) zu den Fragen „Was haben wir bisher erreicht?“ und „Was wollen
wir im nächsten Schuljahr erreichen?“
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich das Landesvorhaben „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ in Bochum auf einem guten Weg befindet.
Belastbares Zahlenmaterial, mit dem der Erfolg des Vorhabens belegt werden kann, liegt
wegen der kurzen Dauer des Vorhabens noch nicht vor. Hinzu kommt, dass belastbares
Zahlenmaterial nur schwer zu beschaffen ist, da der Vermittlungserfolg häufig von nicht
beinflussbaren äußeren Einwirkungen (Elternhaus, Gleichaltrige) abhängt.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.4.
Anschluss- und Benutzerzwang
Vorlage 20161324
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
6
Anfragen
6.1
Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen, Sonderpädagogen und
Sonderpädagoginnen im inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen in Bochum
Vorlage 20161634
Schriftliche Anfrage von Frau Pieper vom 06.06.2016
Im Nachgang zu Top 5.2 der Sitzung vom 3. Mai 2016 bitte ich um die Beantwortung
folgender Fragen.
1. Wie verteilen sich die inklusiv unterrichteten Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf auf die allgemeinen Schulen in Bochum? Bitte nach Schulen und Klassen aufschlüsseln.
2. Wie verteilen sich die Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen im inklusiven
Unterricht auf die einzelnen allgemeinen Schulen in Bochum. Bitte nach Schulen und
Stunden aufschlüsseln.
3. Wie hoch ist die Prozentzahl der Wechsler aus allgemeinbildenden Schulen an Förderschulen, gemessen an der Zahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler
mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf?
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
6.2
Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bochumer Schulen Umgang mit den Ergebnissen der Begehungen durch den B.A.D. in Bochum
Vorlage 20161635
Schriftliche Anfrage von Frau Jünger vom 11.06.2016
Die Bochumer Schulen werden im Auftrag des MSW durch den B.A.D. Begehungen zur
Beurteilung des Arbeits‐und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten durchgeführt und
die Mängel in Protokollen festgehalten, die an den Schulträger, die jeweilige Schule und
den zuständigen Personalrat geht.
1. Welches Amt der Stadt Bochum ist für die Behebung der Mängel zuständig? Gibt es
eine_n Sachbearbeiter_in zu deren/dessen Aufgabe die Bearbeitung der B.A.D.‐
Protokolle gehört und die Veranlassung der zur Behebung der festgestellten Mängel
notwendigen Maßnahmen?
2. Gibt es einen Etatposten, der für schnelle Mängelbeseitigung bei Gebäuden und
Gegenständen bei akuter Unfall – und Gesundheitsgefahr zur Verfügung steht?
3. Gibt es gesetzliche Fristen ‐ ggf. unterschieden nach Schwere der Unfall‐ und Gesundheitsgefahr - die zur Beseitigung der Mängel eingehalten werden müssen?
Wenn nein, wie lange dauert durchschnittlich in Bochum die Behebung der vom
B.A.D. dokumentierten Mängel an den Schulen im Arbeits‐ und Gesundheitsschutz?
4. In einem uns vorliegendem Protokoll wurde ebenfalls „eine erhöhte Staub‐ und
Schmutzkonzentration im gesamten Schulgebäude“, ungenügender Sonnenschutz
und dadurch zu hohe Raumtemperaturen, sowie für die Klassengröße zu geringe
Bodenfläche dokumentiert. Welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel werden
von Seiten der Stadt Bochum getroffen?
Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
6.3
Zu bildende Eingangsklassen zum Schuljahr 2016/2017 –
Klassengröße an Schulen in sozialen Brennpunkten
Vorlage 20161636
Schriftliche Anfrage von Frau Jünger vom 11.06.2016
Ausgangslage
In der Verwaltungsvorlage Nr. 20161003 vom 03.05.2016 ergibt sich bei der Ermittlung
der kommunalen Klassenrichtzahl in Bochum die Bildung von maximal 123 Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017. Nach der Antwort auf die Anfrage Stand 25.05.2016
sollen aber nur 113 Eingangsklassen gebildet werden. Das sind 10 Klassen weniger als
möglich wären.
Eine erfolgreiche Arbeit und individuelle Förderung ist in großen Klassen angesichts der
vielfältigen Probleme nicht zu leisten. Zukünftig werden bereits 41 Klassen mit mehr als
25 Kindern pro Klasse starten; wobei man keine Aussagen für die Schulen mit jahrgangsübergreifenden Klassen im 1. und 2. Schuljahr machen kann. Das entspricht 36 %
aller Klassen und weitaus mehr Erstklässlern in Bochum.
Große Klassen werden ebenfalls in Stadtteilen gebildet, in denen gerade Flüchtlingsunterkünfte geplant / im Bau sind und mit weiteren Erstklässlern gerechnet werden muss.
Laut Aussage der Schulverwaltung und Politik sollte darauf geachtet werden, die Klassen nicht zu „voll“ zu machen, um Seiteneinsteigerkinder aufnehmen und integrieren zu
können, da an Grundschulen keine gesonderten Willkommensklassen gebildet werden.
Die Konsequenz wäre dann die Auffüllung auf 30 und mehr Schüler*innen an diesen
Schulen in den Eingangsklassen.
In allen Bochumer Grundschulen findet neben der neuen Aufgabe der Beschulung von
Seiteneinsteigerkindern regulär ein gemeinsames Lernen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt. (In der Eingangsstufe werden in der Regel noch keine
AO-SF-Verfahren durchgeführt und präventiv gefördert.) Für diese Aufgabe stehen viel
zu wenig Stunden von Sonderpädagogen zur Verfügung, an vielen Schulen gar keine.
Eine Reduzierung der Klassengröße (entsprechend in der SI) für diese Aufgabe gibt es
nicht.
Es ist zwingend notwendig, an Schulen in sozialen Brennpunkten mit hohem Anteil von
Kindern mit Migrationshintergrund in dieser Situation kleinere Klassen zu bilden. Andernfalls gibt es keine Gelingensbedingungen für einen guten Schulstart und die Schulkarriere und der Schulerfolg scheitern von Anfang an. Defizite können nicht aufgeholt werden
können, es werden kein Lernerfolg und keine Lernmotivation aufgebaut. Schon jetzt
können immer mehr Schülerinnen und Schüler beim Übergang in die weiterführenden
Schulen nicht sinnentnehmend lesen, altersgemäß schreiben und rechnen.
Analysiert man danach die Tabelle nach Schulen mit Eingangsklassen mit 26 oder
mehr Schülerinnen und Schülern in sozialen Brennpunkten oder Schüler mit hohem Förderbedarf, so sind mindestens 7 Schulen betroffen: (Die Informationen beruhen auf den Erfahrungen von Personalratsmitglieder.) Mitte: Arnoldschule, Wattenscheid: Glückaufschule, Gertrudisschule, GS Westenfeld, Bochum Ost: Von Waldthausen – Schule, Bunte Schule, Bochum Süd: GS Auf dem alten Kamp. (Die Liste erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Die Anforderungen an die Arbeit der Grundschullehrkräfte sind enorm und teilweise nicht
mehr zu leisten. Der in der letzten Zeit deutlich gestiegene Krankenstand der Lehrkräfte
an den Bochumer Grundschulen ist ein Indiz dafür.
Die GEW Bochum meint: Ungleiches muss ungleich behandelt werden!
Das Land weist bereits Schulen in sozialen Brennpunkten zusätzliche Ressourcen zu.
Beim Ausfall von erkranken Lehrkräften kommt dies leider immer weniger in den Schu-
len an, da kaum noch Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Um den Schulanfängern und ihren vielfältigen Förderbedarfen gerecht werden zu können, ist die Bildung
von kleineren Klassen unverzichtbar. Die Kommune muss die Schulen hier unterstützen,
damit diese eine Chance haben, dem Ziel „Kein Kind zurücklassen“ gerecht zu werden.
Die Bildung weiterer Eingangsklassen ist zwingend notwendig und damit die Festlegung
der Klassengrößen weit unter 26 bei Grundschulen in sozialen Brennpunkten in Bochum. Fragen:
1. Welche Ursachen und Gründe liegen in der Reduzierung der zu bildenden Eingangsklassen in Bochum unter den theoretisch möglichen Werten?
2. Besteht jetzt noch die Möglichkeit an den Schulen in sozialen Brennpunkten zusätzliche Klassen direkt zum Schuljahresbeginn 2016/2017 einzurichten?
3. Werden weitere Eingangsklassen an den genannten Schulen in sozialen Brennpunkten eingerichtet, wenn ja, in welchen?
Die Anfrage wird von Frau Niemeyer abschließend beantwortet.
6.4
Integration durch Sprachförderung
Vorlage 20161637
Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 13.06.2016
Im Juni 2015 wurde nach Beratung im Ausschuss Schule und Bildung vom Haupt- undFinanzausschuss das Sprachkurskonzept des Kommunalen Integrationszentrums beschlossen. Erforderliche Mittel wurden zum Haushalt 2016 bereitgestellt. Das Konzept
sieht vor, flankierend zum Schulunterricht Sprachkurse für Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger durchzuführen.
Zusätzlich hat der Rat der Stadt Bochum im Dezember 2015 die Durchführung zusätzlicher Deutsch-Sprachangebote für erwachsene Flüchtlinge durch die Volkshochschule
Bochum beschlossen.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Ratsfraktion an:
1. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit den Sprachkursangeboten für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bzw. für erwachsene Flüchtlinge
gemacht?
2. Werden die Angebote durch die Zielgruppen in ausreichendem Maße angenommen?
Reichen die Kapazitäten aus, die Nachfrage zu befriedigen?
3. Beabsichtigt die Verwaltung, die Angebote aufgrund der Nachfrage zu modifizieren?
Die Verwaltung wird gebeten, die Anfrage im Rahmen eines mündlichen Berichtes im
Ausschuss für Schule und Bildung zu beantworten.
Die Anfrage wird mündlich beantwortet.
gez. Ernst Steinbach
gez. Harald Allhusen
Vorsitzender des Ausschusses
für Schule und Bildung
Schriftführer