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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
Größe
485 kB
Erstellt
23.07.16, 00:37
Aktualisiert
24.01.18, 05:03

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Niederschrift über die Gremium Sitzungstermin Tag der Absendung 14. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung 14.06.2016 22.07.2016 Sitzungsort Sitzungsdauer Unterschriftsdatum Kleiner Sitzungssaal, Rathaus 15:00 Uhr - 16:50 Uhr 12.07.2016 Anwesend von den Mitgliedern SPD Hans-Peter Herzog Christina Knappe Reiner Kühlborn Dr. Peter Reinirkens Ernst Steinbach Jonathan Ströttchen CDU Gabriele Ankenbrand Dr. Sascha Dewender Ulrich Küpper Monika Pieper Grüne Oliver Buschmann Esra Tekkan-Arslan DIE LINKE. Benny Krutschinna FDP & DIE STADTGESTALTER Luisa-Maximiliane Pischel AfD Christian Krampitz Bis 15:45 Uhr UWG Wilfried Flöring Ständige Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 85 Abs. 2 SchG Dr. Volker Böcker Dr. Maria Petermeier Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner Bernhard Arens Rainer Hering Christel Jünger Monika Pieper, MdL Anwesend von der Schulaufsicht Astrid Niemeyer Rainer Ruth Anwesend von der Verwaltung Michael Townsend Martin Stempel Anette Eichler Lina Rohe Christina Spiekermann Marina Grochowski Thomas Ratenhof Wolfgang Knop Claudia Evers Manuela Demant Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Marita Martini Guido Endemann Dr. Frank Taschner Holger Happe Marquardt, Sebastian Gäste Frau Dörthe Koch zu TOP 5.3 Herr Luidger Wolterhoff zu TOP 5.3 Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) Agentur für Arbeit Abwesend und entschuldigt SPD Burkart Jentsch AfD Nicole Scheer Vorsitz: Ernst Steinbach Schriftführung: Harald Allhusen Vor Eintritt in die Tagesordnung 1. begrüßt Herr Steinbach die Anwesenden zur 14. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung. Insbesondere begrüßt er  Frau Dörthe Koch, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) (zu TOP 5.3) und  Herr Luidger Wolterhoff, Agentur für Arbeit (zu TOP 5.3). 2. 3. stellt der Ausschussvorsitzende fest, dass 2.1 der Ausschuss für Schule und Bildung bei zunächst 15 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig ist, 2.2 gegen die ordnungsgemäße Einberufung kein Widerspruch erhoben wird, 2.3 der Ausschuss den eventuellen Tonaufzeichnungen durch Radio 98,5 zustimmt. verweist Herr Steinbach auf zwischenzeitlich eingegangene und den Ausschussmitgliedern vorliegende schriftliche Anträge:  Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die SPD-Ratsfraktion, die Fraktion „Die Grünen im Rat“ und die Fraktion „Die Linke im Rat“ Vorlage 20161629  Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die CDU-Ratsfraktion, die Fraktion FDP und Die Stadtgestalter Vorlage 20161630  Dringlichkeitsantrag der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die Grünen im Rat“ „Sanierungsbedarfe an Schulgebäuden“ Vorlage 20161633 Ferner weist Herr Steinbach auf zwei weitere eingegangene und den Ausschussmitgliedern noch nicht vorliegende schriftliche Anträge hin:  Antrag der AfD-Ratsfraktion zur Änderung der Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ Vorlage 20161631  Aufstellung einer Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grund-schulen“ durch die AfD-Ratsfraktion Vorlage20161632 Die Anträge sind einzuordnen unter  TOP 1.2. (“Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die SPD-Ratsfraktion, die Fraktion „Die Grünen im Rat“ und die Fraktion „Die Linke im Rat““ - Vorlage 20161629),  TOP 1.2. (“Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die CDU-Ratsfraktion, die Fraktion FDP und Die Stadtgestalter“ - Vorlage 20161630),  Top 1.2. (Antrag der AfD-Ratsfraktion zur Änderung der Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ - Vorlage 20161631)  Top 1.2. („Aufstellung einer Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die AfD-Ratsfraktion“ - Vorlage 20161632)  Top 4.2. („Sanierungsbedarfe an Schulgebäuden“ - Vorlage 20161633 Weiterhin teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass vier den Ausschussmitgliedern vorliegende schriftliche Anfragen unter den  Top 6.1. Frau Pieper vom 06.06.2016 („Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen, Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen im inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen in Bochum“ - Vorlage 20161634)  Top 6.2. Frau Jünger vom 11.06.2016 („Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bochumer Schulen - Umgang mit den Ergebnissen der Begehungen durch den B.A.D. in Bochum“ - Vorlage 20161635)  Top 6.3. Frau Jünger vom 13.06.2016 („Zu bildende Eingangsklassen zum Schuljahr 2016/2017 – Klassengröße an Schulen in sozialen Brennpunkten“ - Vorlage 20161636)  Top 6.4 SPD-Ratsfraktion vom 13.06.2016 („Integration durch Sprachförderung“ Vorlage 20161637) vorliegen. 4. schlägt Herr Steinbach vor, die TOP 1.1 und 4.1 wegen des engen Sachzusammenhanges gemeinsam zu beraten. Hiergegen bestehen keine Einwände. 5. regt Herr Steinbach an, den Top 5.3 vorzuziehen, um den Gästen eine längere Wartezeit zu ersparen. Hiergegen bestehen keine Einwände; Gegen die entsprechende Erweiterung der Tagesordnung bestehen seitens der Ausschussmitglieder keine Einwände. Öffentlicher Teil 1 Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis 1.1 Ergebnisse und Empfehlungen der AG SEP Sek I und II Vorlagen 20161442 und 20161473 Die TOP 1.1 und 4.1 werden zusammen behandelt (siehe “Vor Eintritt in die Tagesordnung“, Nr. 4). Die Vorlagen werden von Herrn Ströttchen erläutert. Nach einer Stellungnahme von Herrn Küpper beschließt der Ausschuss für Schule und Bildung gemäß Vorlage mit den Ergänzungen der Vorlage 20161473. Abstimmungsergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag und der Ergänzung. 1.2. Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ Vorlagen 20161366, 20161629, 20161630, 20161631 und 20161632 Die Anträge der AfD-Ratsfraktion zur Änderung der Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ - Vorlage 20161631 und zur Aufstellung einer Liste zur Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ durch die AfD-Ratsfraktion Vorlage20161632 werden von Herrn Krampitz zurückgezogen. Herr Steinbach schlägt sodann vor, dass die nach der folgenden Listenwahl evtl. nicht berücksichtigte Fraktion einen Gaststatus mit beratender Stimme in der AG erhalten solle. Hiergegen wird seitens der Ausschussmitglieder keine Widerrede erhoben, sodass bereits zu diesem Zeitpunkt ein einstimmiges Votum für diesen Beschlussteil vorliegt. Nunmehr wird die personelle Besetzung der AG auf der Grundlage der angereichten Anträge ermittelt:   Liste 1 = o SPD-Fraktion, o Fraktionen „Die Grünen im Rat“ und o „DIE LINKE. im Rat“ (Vorlage: 20151653) und Liste 2 = o CDU- und o FDP-Fraktion und Die Stadtgestalter (Vorlage: 20151654). Da die Listen auf den Tischen der Ausschussmitglieder zur Einsicht zur Verfügung stehen, wird auf eine namentliche Verlesung der Wahlvorschläge (Mitglieder und Stellvertreter) verzichtet. Bei der nun folgenden Abstimmung per Handzeichen werden 14 Stimmen abgegeben. Es entfallen bei einer Enthaltung auf die Liste 1 Liste 2 9 Stimmen (SPD, Grüne, LINKE) 5 Stimmen (CDU, FDP/UWG). Die Sitzung wird für die Ermittlung der Sitzverteilung durch die Schriftführung unterbrochen. Danach teilt Herr Allhusen auf Bitte von Herrn Steinbach die Sitzverteilung mit. Es entfallen:   5 Sitze auf Liste 1 und 3 Sitze auf Liste 2. Die Berechnung der Sitzverteilung ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Damit sind folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Parteien in die “SEP Grundschulen“ gewählt: SPD (3) CDU (2) Grüne (1) Linke (1) FDP/StG (1) 1 2 3 4 5 6 7 8 Mitglieder Ströttchen, Jonathan Steinbach, Ernst Herzog, Hans-Peter Küpper, Ulrich Ankenbrand, Gabriele Buschmann, Oliver Krutschinna, Benny Pischel, Luisa-Maximiliane 1 2 3 4 5 6 7 8 Stellvertreter Jentsch, Burkart Kühlborn, Reiner Knappe, Christina Pieper, Monika Christa Dewender, Dr. Sascha Tekkan, Esra Lenz, Felix Göring, Achim Herr Flöring äußerte anschließend den Wunsch, als sachkundiger Bürger in die Arbeitsgruppe „SEP Grundschulen“ berufen zu werden. Hiergegen wird seitens der Ausschussmitglieder keine Widerrede erhoben. 2 Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Bezirksvertretung keine Tagesordnungspunkte 3 Beschlussvorschläge für den Rat 3.1 Änderung der Entgeltregelung der Stadt Bochum hier: Nutzungsentgelte für Schulräume und Schulanlagen Vorlage 20160927 Herr Küpper bat darum, die Entgeltregelung der Stadt Bochum zukünftig in kürzeren Abständen - etwa alle zehn Jahre - anzupassen Abstimmungsergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag 4 Anträge 4.1. Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I und II - Weitere Vorgehensweise Vorlage 20161473 TOP 4.1 wurde zusammen mit TOP 1.1 behandelt (siehe “Vor Eintritt in die Tagesordnung“, Nr. 4). 4.2. Dringlichkeitsantrag der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die Grünen im Rat“ „Sanierungsbedarfe an Schulgebäuden“ Vorlage 20161633 Herr Ströttchen erläuterte die Vorlage. Nach einer Stellungnahme von Herrn Küpper wies Herr Townsend darauf hin, dass die Stadt Bochum in den letzten sieben Jahren ca. 260 Millionen Euro in Schulgebäude investiert hat. Nach der Feststellung des Herrn Steinbach, dass für die Sanierung von Schulgebäuden bereits ein hoher Betrag zur Verfügung gestellt wurde, der aber noch nicht ausreichend ist und dem Hinweis, dass die Verwaltung zugesagt hat, dem Schulausschuss zum Ende eines Jahres eine Übersicht über den Stand der Anfragen zu übermitteln, erfolgte die Abstimmung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (CDU und FDP/StG) 5 Mitteilungen 5.1. WoSt-Kennzahlen der Volkshochschule Bochum - Prognose1. Quartal 2016 Vorlage 20161207 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.2. WoSt-Kennzahlen des Schulverwaltungsamtes - Prognose 1. Quartal 2016 Vorlage 20161102 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.3 Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW: Aktueller Sachstand und Schwerpunkte fürs kommende Schuljahr Vorlage 20161474 Frau Demant stellt die Entwicklung des Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im letzten und im laufenden Jahr in Bochum vor (Anlage 2). Über die aktuelle Schwerpunktsetzung des Landes berichtet Frau Koch. Neu ist der flächendeckende Ansatz eines Gesamtsystems von Angeboten für alle Jugendlichen, die aufeinander abgestimmt sind und ihrer Systematik für jeden nachvollzogen werden können. Ziel aller mit der Umsetzung dieser Aufgaben befassten Akteure ist es, nach dem Schulabschluss belastbare Anschlussoptionen herauszuarbeiten und die Jugendlichen zu unterstützen, bis die Anschlüsse hergestellt sind (Anlage 3). Anschließend berichten die Vorsitzenden der Bochumer Steuerungsgruppe (Herr Ruth und Herr Wolterhoff) zu den Fragen „Was haben wir bisher erreicht?“ und „Was wollen wir im nächsten Schuljahr erreichen?“ Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in Bochum auf einem guten Weg befindet. Belastbares Zahlenmaterial, mit dem der Erfolg des Vorhabens belegt werden kann, liegt wegen der kurzen Dauer des Vorhabens noch nicht vor. Hinzu kommt, dass belastbares Zahlenmaterial nur schwer zu beschaffen ist, da der Vermittlungserfolg häufig von nicht beinflussbaren äußeren Einwirkungen (Elternhaus, Gleichaltrige) abhängt. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.4. Anschluss- und Benutzerzwang Vorlage 20161324 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 6 Anfragen 6.1 Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarfen, Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen im inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen in Bochum Vorlage 20161634 Schriftliche Anfrage von Frau Pieper vom 06.06.2016 Im Nachgang zu Top 5.2 der Sitzung vom 3. Mai 2016 bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen. 1. Wie verteilen sich die inklusiv unterrichteten Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf auf die allgemeinen Schulen in Bochum? Bitte nach Schulen und Klassen aufschlüsseln. 2. Wie verteilen sich die Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen im inklusiven Unterricht auf die einzelnen allgemeinen Schulen in Bochum. Bitte nach Schulen und Stunden aufschlüsseln. 3. Wie hoch ist die Prozentzahl der Wechsler aus allgemeinbildenden Schulen an Förderschulen, gemessen an der Zahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf? Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. 6.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bochumer Schulen Umgang mit den Ergebnissen der Begehungen durch den B.A.D. in Bochum Vorlage 20161635 Schriftliche Anfrage von Frau Jünger vom 11.06.2016 Die Bochumer Schulen werden im Auftrag des MSW durch den B.A.D. Begehungen zur Beurteilung des Arbeits‐und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten durchgeführt und die Mängel in Protokollen festgehalten, die an den Schulträger, die jeweilige Schule und den zuständigen Personalrat geht. 1. Welches Amt der Stadt Bochum ist für die Behebung der Mängel zuständig? Gibt es eine_n Sachbearbeiter_in zu deren/dessen Aufgabe die Bearbeitung der B.A.D.‐ Protokolle gehört und die Veranlassung der zur Behebung der festgestellten Mängel notwendigen Maßnahmen? 2. Gibt es einen Etatposten, der für schnelle Mängelbeseitigung bei Gebäuden und Gegenständen bei akuter Unfall – und Gesundheitsgefahr zur Verfügung steht? 3. Gibt es gesetzliche Fristen ‐ ggf. unterschieden nach Schwere der Unfall‐ und Gesundheitsgefahr - die zur Beseitigung der Mängel eingehalten werden müssen? Wenn nein, wie lange dauert durchschnittlich in Bochum die Behebung der vom B.A.D. dokumentierten Mängel an den Schulen im Arbeits‐ und Gesundheitsschutz? 4. In einem uns vorliegendem Protokoll wurde ebenfalls „eine erhöhte Staub‐ und Schmutzkonzentration im gesamten Schulgebäude“, ungenügender Sonnenschutz und dadurch zu hohe Raumtemperaturen, sowie für die Klassengröße zu geringe Bodenfläche dokumentiert. Welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel werden von Seiten der Stadt Bochum getroffen? Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. 6.3 Zu bildende Eingangsklassen zum Schuljahr 2016/2017 – Klassengröße an Schulen in sozialen Brennpunkten Vorlage 20161636 Schriftliche Anfrage von Frau Jünger vom 11.06.2016 Ausgangslage In der Verwaltungsvorlage Nr. 20161003 vom 03.05.2016 ergibt sich bei der Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl in Bochum die Bildung von maximal 123 Eingangsklassen im Schuljahr 2016/2017. Nach der Antwort auf die Anfrage Stand 25.05.2016 sollen aber nur 113 Eingangsklassen gebildet werden. Das sind 10 Klassen weniger als möglich wären. Eine erfolgreiche Arbeit und individuelle Förderung ist in großen Klassen angesichts der vielfältigen Probleme nicht zu leisten. Zukünftig werden bereits 41 Klassen mit mehr als 25 Kindern pro Klasse starten; wobei man keine Aussagen für die Schulen mit jahrgangsübergreifenden Klassen im 1. und 2. Schuljahr machen kann. Das entspricht 36 % aller Klassen und weitaus mehr Erstklässlern in Bochum. Große Klassen werden ebenfalls in Stadtteilen gebildet, in denen gerade Flüchtlingsunterkünfte geplant / im Bau sind und mit weiteren Erstklässlern gerechnet werden muss. Laut Aussage der Schulverwaltung und Politik sollte darauf geachtet werden, die Klassen nicht zu „voll“ zu machen, um Seiteneinsteigerkinder aufnehmen und integrieren zu können, da an Grundschulen keine gesonderten Willkommensklassen gebildet werden. Die Konsequenz wäre dann die Auffüllung auf 30 und mehr Schüler*innen an diesen Schulen in den Eingangsklassen. In allen Bochumer Grundschulen findet neben der neuen Aufgabe der Beschulung von Seiteneinsteigerkindern regulär ein gemeinsames Lernen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf statt. (In der Eingangsstufe werden in der Regel noch keine AO-SF-Verfahren durchgeführt und präventiv gefördert.) Für diese Aufgabe stehen viel zu wenig Stunden von Sonderpädagogen zur Verfügung, an vielen Schulen gar keine. Eine Reduzierung der Klassengröße (entsprechend in der SI) für diese Aufgabe gibt es nicht. Es ist zwingend notwendig, an Schulen in sozialen Brennpunkten mit hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in dieser Situation kleinere Klassen zu bilden. Andernfalls gibt es keine Gelingensbedingungen für einen guten Schulstart und die Schulkarriere und der Schulerfolg scheitern von Anfang an. Defizite können nicht aufgeholt werden können, es werden kein Lernerfolg und keine Lernmotivation aufgebaut. Schon jetzt können immer mehr Schülerinnen und Schüler beim Übergang in die weiterführenden Schulen nicht sinnentnehmend lesen, altersgemäß schreiben und rechnen. Analysiert man danach die Tabelle nach Schulen mit Eingangsklassen mit 26 oder mehr Schülerinnen und Schülern in sozialen Brennpunkten oder Schüler mit hohem Förderbedarf, so sind mindestens 7 Schulen betroffen: (Die Informationen beruhen auf den Erfahrungen von Personalratsmitglieder.) Mitte: Arnoldschule, Wattenscheid: Glückaufschule, Gertrudisschule, GS Westenfeld, Bochum Ost: Von Waldthausen – Schule, Bunte Schule, Bochum Süd: GS Auf dem alten Kamp. (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) Die Anforderungen an die Arbeit der Grundschullehrkräfte sind enorm und teilweise nicht mehr zu leisten. Der in der letzten Zeit deutlich gestiegene Krankenstand der Lehrkräfte an den Bochumer Grundschulen ist ein Indiz dafür. Die GEW Bochum meint: Ungleiches muss ungleich behandelt werden! Das Land weist bereits Schulen in sozialen Brennpunkten zusätzliche Ressourcen zu. Beim Ausfall von erkranken Lehrkräften kommt dies leider immer weniger in den Schu- len an, da kaum noch Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen. Um den Schulanfängern und ihren vielfältigen Förderbedarfen gerecht werden zu können, ist die Bildung von kleineren Klassen unverzichtbar. Die Kommune muss die Schulen hier unterstützen, damit diese eine Chance haben, dem Ziel „Kein Kind zurücklassen“ gerecht zu werden. Die Bildung weiterer Eingangsklassen ist zwingend notwendig und damit die Festlegung der Klassengrößen weit unter 26 bei Grundschulen in sozialen Brennpunkten in Bochum. Fragen: 1. Welche Ursachen und Gründe liegen in der Reduzierung der zu bildenden Eingangsklassen in Bochum unter den theoretisch möglichen Werten? 2. Besteht jetzt noch die Möglichkeit an den Schulen in sozialen Brennpunkten zusätzliche Klassen direkt zum Schuljahresbeginn 2016/2017 einzurichten? 3. Werden weitere Eingangsklassen an den genannten Schulen in sozialen Brennpunkten eingerichtet, wenn ja, in welchen? Die Anfrage wird von Frau Niemeyer abschließend beantwortet. 6.4 Integration durch Sprachförderung Vorlage 20161637 Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 13.06.2016 Im Juni 2015 wurde nach Beratung im Ausschuss Schule und Bildung vom Haupt- undFinanzausschuss das Sprachkurskonzept des Kommunalen Integrationszentrums beschlossen. Erforderliche Mittel wurden zum Haushalt 2016 bereitgestellt. Das Konzept sieht vor, flankierend zum Schulunterricht Sprachkurse für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger durchzuführen. Zusätzlich hat der Rat der Stadt Bochum im Dezember 2015 die Durchführung zusätzlicher Deutsch-Sprachangebote für erwachsene Flüchtlinge durch die Volkshochschule Bochum beschlossen. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Ratsfraktion an: 1. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit den Sprachkursangeboten für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bzw. für erwachsene Flüchtlinge gemacht? 2. Werden die Angebote durch die Zielgruppen in ausreichendem Maße angenommen? Reichen die Kapazitäten aus, die Nachfrage zu befriedigen? 3. Beabsichtigt die Verwaltung, die Angebote aufgrund der Nachfrage zu modifizieren? Die Verwaltung wird gebeten, die Anfrage im Rahmen eines mündlichen Berichtes im Ausschuss für Schule und Bildung zu beantworten. Die Anfrage wird mündlich beantwortet. gez. Ernst Steinbach gez. Harald Allhusen Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Bildung Schriftführer