Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016.pdf
Größe
212 kB
Erstellt
01.08.16, 19:36
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /SB
VII-0879
Ursprung:
Antrag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksamt
Beratungsfolge:
14.01.2015
10.02.2015
03.03.2015
04.03.2015
05.03.2015
17.03.2015
14.04.2015
28.04.2015
08.10.2015
25.11.2015
06.01.2016
10.02.2016
09.03.2016
28.04.2016
01.06.2016
14.09.2016
BVV
ArSoGeSe
ArSoGeSe
Int
StadtGrü
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
StadtGrü
Int
Int
Int
Int
StadtGrü
BVV
BVV
BVV/ 028/VII
ArSoGeSe/059/VII
ArSoGeSe/060/VII
Int/032/VII
StadtGrü/066/VII
ArSoGeSe/061/VII
ArSoGeSe/062/VII
ArSoGeSe/063/VII
StadtGrü/076/VII
Int/038/VII
Int/039/VII
Int/040/VII
Int/041/VII
StadtGrü/086/VII
BVV/ 040/VII
BVV/ 042/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 01.08.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
X
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-0879
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
19.07.2016
Drucksache-Nr.: VII-0879
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 40. Sitzung am 01.06.2016 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0879
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Geflüchtete nur kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen
Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch dezentrale
Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von Menschen geeignet
sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann.
für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein, kleinere
Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder
für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige Wohnprojekte für
SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches
Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von
Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss
verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen
und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo
abgesichert werden.
zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr
Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür
einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und
überprüfbar werden.
Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung sichergestellt,
rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der verschiedenen Akteure in
der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch
ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde
unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und
Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Vorbemerkungen:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der umfangreich andauernden
Beratungsfolge der o. g. Drucksache befinden sich einige Beschlusspunkte bereits
berlinweit im Regelungs- bzw. Umsetzungsprozess.
Zu 1. Der Senat beschloss am 3. Mai 2016 ein Konzept für den systematischen Freizug
aller zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen. Nach dem vorliegenden und
sich monatlich in Fortschreibung befindlichen Plan soll die überwiegende Zahl an Hallen
entsprechend bezirklicher Prioritätenlisten bis Ende September geräumt werden.
Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der im Konzept beschlossenen Kriterien und die
Verfügbarkeit alternativer geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. Ein Kriterium ist das
Vorhalten ausreichender Reservemöglichkeiten, um auf schwankende Zuzugszahlen
reagieren zu können. Um die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte zu beenden,
sind notfalls auch Wohncontainer für diesen Zweck vorgesehen.
Zu 2. bis 4. Vom Senat wurde beschlossen, dass die von den städtischen
Wohnungsbaugesellschaften und der Berliner Gesellschaft zur Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften geplanten modularen Bauten so errichtet werden sollen, dass
sie als Wohnungen, Einzelapartments bzw. Mehrzimmerwohnräume nutzbar sind. In
Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung können diese Wohnungen – da sie dem
Standard des sozialen Wohnungsbaus entsprechen – als
Flüchtlingsanschlussunterkünfte genutzt oder dem allgemeinen Wohnungsmarkt
zugeführt werden.1 Die Ausschreibungen von Rahmenverträgen der
Wohnungsbaugesellschaften für die Errichtung dieser nachhaltigen
Flüchtlingswohngebäude in Fertigbauweise sind so konzipiert, dass die Leistungen
auch von den jeweils anderen Wohnungsbaugesellschaften abgerufen werden können.
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben mit der Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales einen Letter of Intent über die Errichtung und Bereitstellung
von Wohnraum für Flüchtlinge unterzeichnet.2 Darin erklären die Gesellschaften ihre
Bereitschaft, den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu übernehmen und die Gebäude an
das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu vermieten. Über wesentliche Inhalte
hinsichtlich der Gestaltung der abzuschließenden Mietverträge wurde bereits
Einvernehmen erzielt.3
Die Vergabe der Wohnungen an Flüchtlinge erfolgt durch das Evangelische Jugendund Fürsorgewerk.
Zu 5. Notunterkünfte, auf die geltende Qualitätsstandards nicht anwendbar sind,
werden zugunsten von Gemeinschaftsunterkünften sukzessive aufgegeben Das
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat die ersten Ausschreibungen
zum Betrieb der Tempohomes Berlin veröffentlicht. Diese in Container-Bauweise
errichteten Unterkünfte dienen dazu, den bisher in Turnhallen untergebrachten
Geflüchteten eine bessere Wohnperspektive zu verschaffen. Ein wesentlicher
Bestandteil der Ausschreibung bezieht sich auf Standards hinsichtlich der sozialen
Betreuung und Beratung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Künftigen
1
Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016
2
Vgl. Rote Nummer 2594 B vom 19. Mai 2016
3 Vgl. Rote Nummer 2795 vom 18. Mai 2016
Ausschreibungen soll ein derzeit in Überarbeitung und Aktualisierung befindlicher
Mustervertrag zugrunde gelegt werden. 4 Somit befindet sich eine rechtsverbindliche
und überprüfbare Implementierung von qualitativen und quantitativen Mindeststandards
der sozialen Betreuung in den Unterkünften bereits im Fluss.
Zu 6. Mit Hilfe der unter 1 bis 5 beschriebenen Maßnahmen und entsprechenden
Steuerungsprozessen soll die berlinweite Philosophie, Unterbringungen in Hostels
gänzlich zu vermeiden, umgesetzt werden.
Auf der Ebene des Rats der Bürgermeister gibt es bereits Überlegungen hinsichtlich der
Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit den Möglichkeiten einer
gesamtstädtischen Steuerung unter Mitwirkung der Bezirke befassen soll. Zielsetzung
ist die Implementierung einer sozial ausgewogenen gesamtstädtischen
Belegungssteuerung, um die vorgesehenen Standorte im Sinne einer „integrierenden
Durchmischung“ zu den bereits vorhandenen Nachbarschaften entwickeln zu können.5
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
4
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit,
Schule und Sport
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/18656 AH Berlin zu Betreiber von Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete vom
23. Juni 2016
5 Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016