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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
181 kB
Erstellt
13.08.16, 01:26
Aktualisiert
02.02.18, 17:50

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Inhalt der Datei

Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr.: 20161853 Status: öffentlich Datum: 25.07.2016 Verfasser/in: Signe Görcke Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt Bezeichnung der Vorlage: Sanierung Teerablagerung Stembergsbusch Bezug: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Bezirksvertretung Bochum-Nord Zuständigkeit: Kenntnisnahme 25.08.2016 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Wortlaut: Die Sanierungsmaßnahme im Naturschutzgebiet Tippelsberg - Berger Mühle/Stembergsbusch (siehe Anlage) ist Ende Juni 2016 erfolgreich abgeschlossen worden. Die Sanierungsmaßnahme war erforderlich, weil im Bachbett und Uferbereich des Mühlenbaches Teerablagerungen festgestellt worden waren. Der betroffene Bereich liegt auf städtischen Flächen, unmittelbar nördlich des Durchlasses Mühlenbach/Stembergstraße. Die Verwaltung hatte hierüber bereits berichtet vgl. Mitteilungen Nr. 20161396, 20160035, 20153115 und 20152727. Die Teerablagerungen werden mit ehemaligen Zechenkanälen in Verbindung gebracht, die früher teerhaltige Wässer abgeleitet haben Im Rahmen der Sanierung wurde der mit Teer belastete Boden ausgehoben und entsorgt. Anschließend erfolgte eine Rückverfüllung mit unbelastetem standortähnlichem Boden. Die Sanierungsmaßnahme wurde von einem Fachgutachter der Fachrichtung Bodenschutz und Altlasten kontinuierlich begleitet. Da sich die Sanierungsmaßnahme innerhalb des Naturschutzgebietes Tippelsberg / Berger Mühle befindet, wurde die Untere Landschaftsbehörde beteiligt und der Landschaftsbeirat informiert. Entsprechende Schutzmaßnahmen für Natur und Landschaft sowie eine ökologische Baubegleitung in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde haben stattgefunden. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme und für weitere Untersuchungen im Trassenverlauf der ehemaligen Zechenkanäle hatte die Untere Bodenschutzbehörde einen Förderantrag (80%-Förderung) in Höhe von 160.000 EUR (brutto) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Da die Sanierungskosten günstiger ausgefallen sind als veranschlagt, konnte 1 der Förderantrag auf 120.000 EUR reduziert werden. Der Eigenanteil der Stadt Bochum beträgt somit 24.000 EUR. Die Bezirksregierung hatte bereits dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Durchführung der Sanierung zugestimmt. Der Förderbescheid wird in Kürze erwartet. Anlagen: Übersichtslageplan 2