Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
181 kB
Erstellt
13.08.16, 01:26
Aktualisiert
02.02.18, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitteilung der Verwaltung
Vorlage Nr.: 20161853
Status: öffentlich
Datum: 25.07.2016
Verfasser/in: Signe Görcke
Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt
Bezeichnung der Vorlage:
Sanierung Teerablagerung Stembergsbusch
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Zuständigkeit:
Kenntnisnahme
25.08.2016
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Wortlaut:
Die Sanierungsmaßnahme im Naturschutzgebiet Tippelsberg - Berger Mühle/Stembergsbusch (siehe Anlage) ist Ende Juni 2016 erfolgreich abgeschlossen worden.
Die Sanierungsmaßnahme war erforderlich, weil im Bachbett und Uferbereich des Mühlenbaches Teerablagerungen festgestellt worden waren. Der betroffene Bereich liegt auf städtischen Flächen, unmittelbar nördlich des Durchlasses Mühlenbach/Stembergstraße. Die
Verwaltung hatte hierüber bereits berichtet vgl. Mitteilungen Nr. 20161396, 20160035,
20153115 und 20152727. Die Teerablagerungen werden mit ehemaligen Zechenkanälen in
Verbindung gebracht, die früher teerhaltige Wässer abgeleitet haben
Im Rahmen der Sanierung wurde der mit Teer belastete Boden ausgehoben und entsorgt.
Anschließend erfolgte eine Rückverfüllung mit unbelastetem standortähnlichem Boden. Die
Sanierungsmaßnahme wurde von einem Fachgutachter der Fachrichtung Bodenschutz und
Altlasten kontinuierlich begleitet.
Da sich die Sanierungsmaßnahme innerhalb des Naturschutzgebietes Tippelsberg / Berger
Mühle befindet, wurde die Untere Landschaftsbehörde beteiligt und der Landschaftsbeirat
informiert. Entsprechende Schutzmaßnahmen für Natur und Landschaft sowie eine ökologische Baubegleitung in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde haben stattgefunden.
Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme und für weitere Untersuchungen im Trassenverlauf der ehemaligen Zechenkanäle hatte die Untere Bodenschutzbehörde einen Förderantrag (80%-Förderung) in Höhe von 160.000 EUR (brutto) bei der Bezirksregierung
Arnsberg gestellt. Da die Sanierungskosten günstiger ausgefallen sind als veranschlagt, konnte
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der Förderantrag auf 120.000 EUR reduziert werden. Der Eigenanteil der Stadt Bochum beträgt
somit 24.000 EUR. Die Bezirksregierung hatte bereits dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn
für die Durchführung der Sanierung zugestimmt. Der Förderbescheid wird in Kürze erwartet.
Anlagen:
Übersichtslageplan
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