Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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289 kB
Erstellt
18.08.16, 02:36
Aktualisiert
02.02.18, 17:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20161533
Status: öffentlich
Datum: 10.08.2016
Verfasser/in: Udo Bünger
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Planung zur Anlage von Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Parkstreifen und
Querungshilfen auf der Wasserstraße von Am Wiesengrund bis östl. der Königsallee
(Kreuzung der Eisenbahnbrücke)
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
31.08.2016
Anhörung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
13.09.2016
Anhörung
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
27.09.2016
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planung zur Anlage von Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Parkstreifen und
Querungshilfen auf der Wasserstraße von Am Wiesengrund bis östlich der Königsallee
(Kreuzung der Eisenbahnbrücke) wird zugestimmt.
Begründung:
Vorhandener Zustand:
Die Wasserstraße ist eine klassifizierte Kreisstraße (K 6) und bei der Stadt Bochum als
Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Der Bereich wird im Durchschnitt von DTV 15.400 Kfz,
davon 880 Lkw ab 3,5t befahren. Die Breite der Fahrbahn beträgt ca. 8.00 m. Die K 6
(Wasserstraße) ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der B 226 (Wittener Straße)
im Osten und der B 51 (Hattinger Straße) im Westen. Des Weiteren ist sie eine
Verbindungsstraße zur A 448.
Auf der Nordseite wird von Hs.-Nr. 254 -280 und auf der Südseite von Hs.-Nr. 263-289
durchgehend geparkt.
Die Wasserstraße ist beidseitig mit Wohngebäuden und vereinzeltem Gewerbe lückenlos
bebaut.
An der Einmündung Drusenbergstraße und der Hunscheidtstraße befinden sich
Querungshilfen für Fußgänger. Der Abstand beträgt ca. 380 m.
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Die Fahrbahn der Straße ist aufgrund des Alters und der dauerhaften Belastung teilweise
abgängig, rissig und verschlissen.
Anlass:
Im Jahr 2013 hatte die Verwaltung eine Planung zur Umgestaltung der Wasserstraße am
27.02. in der Bezirksvertretung Bochum –Südwest, am 19.03. in der Bezirksvertretung
Bochum-Süd und am 18.04. im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Verkehr vorgestellt.
Die Planung sah lediglich einen Fahrbahnsanierung im Teilausbau vor. Des Weiteren
wurden keine baulichen Eingriffe am Knotenpunkt Königsallee / Wasserstraße geplant.
Dadurch ergaben sich niedrigere Kostensätze für den Straßenbau und für die erforderlichen
Leitungsverlegungen und Beleuchtung durch die Stadtwerke Bochum. Aufgrund der
Ergebnisse eines aktuellen Bodengutachtens, ist eine Erneuerung der Fahrbahn lediglich in
Teilsanierung nicht mehr in allen Bereichen möglich. Ein Abschnitt der Fahrbahn muss im
Vollausbau erneuert werden. Außerdem ist der Untergrund unterhalb des Straßenaufbaus
teilweise nicht genügend tragfähig. Dadurch wird ein zusätzlicher Bodenaustausch in ca. 30
cm Aufbaustärke erforderlich.
Neue Straßenplanung:
Auf der Wasserstraße wird in den Bereichen zwischen der Straße Am Wiesengrund bis Hs.Nr. 306 und von Hs.-Nr. 271 bis zur Königsallee in einer Teilsanierung erneuert. Dazu wird
die alte Fahrbahn 12 cm abgefräst und mit 8 cm Asphaltbinder und 4 cm Splittmastixasphalt
neu aufgebaut. Im Zwischenbereich von Hs.-Nr. 306 – 271 ist der Vollausbau in der
Belastungsklasse 10, einschließlich der Bodenverbesserung, erforderlich. Die Länge des
Vollausbauabschnittes beträgt ca. 390 m und der Teilsanierung ca. 330 m.
Infolge der Sanierung, muss die komplette Fahrbahnmarkierung ebenfalls neu aufgebracht
werden.
Dabei wird der Querschnitt der Wasserstraße neu aufgeteilt. Für den Radfahrer werden
separate Verkehrsräume berücksichtigt. Es werden Schutzstreifen, bzw. Radfahrstreifen
angelegt.
Am Knotenpunkt Königsallee/Wasserstraße werden die Aufstellspuren der Wasserstraße
neu aufgeteilt. Radfahrer erhalten eine separate Markierung und Lichtsignalanlage für
indirektes Linksabbiegen.
Zwischen dem Gehweg und der neuen Radverkehrsanlage werden in Fahrrichtung Westen
in längeren Abschnitten Parkstreifen markiert, um das Längsparken an der Wasserstraße zu
ordnen. Der Schutzstreifen erhält eine Breite von 1.50 m, der Radfahrstreifen 1.85 m –
2.00m.
Die Fahrstreifenbreiten belaufen sich auf ca. 3.00 m – 3.50 m. Die Gehwegbreite beträgt im
Bereich der Parkstreifen ca. 1.75 m.
In Fahrtrichtung Osten werden ebenfalls im Bereich des Schutzstreifens Längsparkstreifen
mit Markierung geordnet. Die Gehwegbreite beträgt im Bereich der Parkstreifen ca. 2.90 m.
Der Schutzstreifen erhält eine Breite von 1.50 m.
Von der Wiesenstraße bis Hs.-Nr. 261 wird der Radfahrer vom Schutzstreifen in den
Seitenraum geleitet. Dies ist möglich, da sich in diesem Abschnitt lediglich eine Hauszufahrt
befindet. Die Radwegeführung wird dadurch erforderlich, um die bestehenden Bäume am
Fahrbahnrand zu erhalten. Der Radfahrer fährt auf dem Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer
frei“. Der Seitenraum wird in diesem Abschnitt von der Wiesenstraße bis Hs.-Nr. 259 mit
grauem Betonsteinpflaster erneuert.
Da der Abstand zwischen den vorhandenen Querungshilfen mit ca. 380 m aufgrund der
dichten Bebauung sehr hoch ist, wird im Zuge der Planung eine zusätzliche Querungshilfe
für Fußgänger berücksichtigt.
Die Lage der Querungshilfe wird in Höhe Hs.-Nr. 270-272 eingeplant, weil dort die
Linienführung der Wasserstraße gestreckt ist und die Sichtbeziehungen zwischen
Fußgängern und Autofahrern gesichert werden kann. Damit diese Querungshilfe hergestellt
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werden kann, ist ein baulicher Eingriff nach Süden erforderlich. Die Stellplätze müssen dabei
ebenfalls baulich angepasst werden.
Außerdem wird eine Querungshilfe in der Einmündung der Drusenbergstraße vorgesehen.
Im Bereich der Einmündung zur Hunscheidtstraße müssen die vorhandenen Inseln in der
Wasserstraße aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung zurückgebaut werden. Diese
werden wieder im neuen Querschnitt berücksichtigt.
In Höhe Hs. 259 wird der Radfahrer aus dem Seitenraum in einen Radfahrstreifen
übergeleitet.
Auf der Nordseite wird der Gehweg mit Parkstreifen im Bereich zwischen der
Hunscheidtstraße und der Lehnhartzstraße baulich angepasst. Die Gehwege werden in
grauem Betonsteinpflaster und die Parkstreifen in anthrazitfarbenem Doppelverbundpflaster
angelegt. An der engsten Stelle zwischen Parkstreifen und Gehweg verfügt der Gehweg bei
Hs.-Nr. 258 punktuell über eine Breite von 1.40 m.Des Weiteren wird der alte Bordstein im
Bereich zwischen der Lehnhartzstraße und der Drusenbergstraße erneuert. In diesem
Bereich erhalten die Parkstreifen anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster, jedoch ohne
Bordabgrenzung zum Gehweg.
Am Knotenpunkt Königsallee / Wasserstraße werden die Radfahrer als indirekte
Linksabbieger mit separater Aufstellfläche und Lichtsignalanlage geführt. Die
Fußgängerfurten müssen entsprechend zurückgesetzt werden. In sämtlichen
Fußgängeraufstellflächen werden Aufmerksamkeitsfelder zugrunde gelegt. Die Standorte der
LSA müssen angepasst werden.
Für beide Fahrtrichtungen der Königsallee werden die Radfahrer jeweils vor dem
Knotenpunkt vom Seitenraum mittels Rampe auf einen Radfahrstreifen geleitet. Die
vorhandenen Dreiecksinseln werden für die Radfahrstreifen entsprechend zurückgebaut. Die
freien Rechtsabbieger werden aus Sicherheitsgründen signalisiert.
Im Zuge des Ausbaus müssen 5 Bäume gefällt werden. Die zu rodenden Straßenbäume
werden an anderer Stelle innerhalb des Stadtgebietes ersetzt.
Versorgungsleitungen
Versorgungsleitungen müssen straßenbaubedingt verlegt werden.
Neue Beleuchtung
22 Peitschenmasten müssen demontiert werden. 3 Beleuchtungsmaste werden versetzt. Für
den Straßenbereich werden 22 neue Lichtmaste vorgesehen.
Für den abgesetzten Gehweg zwischen Wiesenstraße und Hunscheidtstraße werden 9
Beleuchtungsmaste gesetzt.
Bergbauliche Sicherung
In den Archivunterlagen des Bergwerkeigentümers E.ON.SE wurden Hinweise auf
oberflächennahen, vor dem Jahre 1900 geführten Bergbau, der das geplante Bauvorhaben
gefährden
kann,
entnommen.
Daraufhin
wurde
vom
Tiefbauamt
eine
Grubenbildeinsichtnahme beantragt.
Aus der Grubenbildeinsichtnahme ergaben sich Anzeichen mit Ausweisung der Flözausbisse
und möglicher Gefährdungsflächen in der Wasserstraße. Diese müssen noch weiter
untersucht werden und eventuell verfüllt werden.
Kosten der Herstellung für die Umgestaltung:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.963.000 €, brutto.
Diese teilen sich folgendermaßen auf:
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Straßenbau
Bergbauliche Sicherung
Markierung und Beschilderung
Anpassung der LSA
Kompensation
Neue Beleuchtung
Erf. Leitungsverlegungen
Kosten nach Konzessionsvertrag
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
1.094.000 €
240.000 €
63.000 €
160.000 €
10.000 €
194.000 €
202.000 €
Finanzierung und Durchführung:
Für die Maßnahme wurde ein Zuwendungsantrag nach den Förderrichtlinien-kommunalerStraßenbau gestellt.
Der Baubeginn ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
Übersichtslageplan
1. Lageplan
2. Lageplan
3. Lageplan
4. Lageplan
5. Lageplan
6. Lageplan
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