Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
s. Bericht 14 011 (62 62) Wi/14 012 (62 56) Ho vom 20.06.2016.pdf
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20.08.16, 02:33
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30.01.18, 13:01
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20.06.2016
Rechnungsprüfungsamt
Bericht über die Prüfung der Abläufe und des internen Kontrollsystems (IKS) für den Bereich der Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Amt 61)
Inhaltsverzeichnis zum Bericht über die Prüfung der Abläufe und des internen Kontrollsystems (IKS)
für den Bereich der Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Amt 61)
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Seite
1. Vorbemerkungen ............................................................................................................................. 1
2. Prüfungsauftrag ............................................................................................................................... 1
3. Prüfungsumfang .............................................................................................................................. 1
4. Prüfungsunterlagen ......................................................................................................................... 2
4.1 Rechtsgrundlagen ...................................................................................................................... 2
4.2 Sonstige Unterlagen ................................................................................................................... 2
5. Prüfungsergebnis ............................................................................................................................ 3
5.1 Abwicklung baurechtlicher Anträge ............................................................................................ 3
5.1.1
Allgemeines ................................................................................................................... 3
5.1.2
Antragserfassung, Vorprüfung und Eingangsbestätigung durch das
Baubürgerbüro............................................................................................................... 4
5.1.3
Baurechtliche Prüfung durch die Bauaufsicht ............................................................... 4
5.1.4
Festsetzung, Abrechnung und Verbuchung der Gebühren .......................................... 5
5.2 Vorschläge zur Verbesserung der Prozessabläufe .................................................................... 6
5.2.1
Gebührenberechnungen ............................................................................................... 6
5.2.2
Schnittstelle für die Datenübertragung in SAP……………………………………………. 7
5.2.3
Vorkasse-Verfahren ...................................................................................................... 8
5.3 Prüfung der Gebührenberechnungen durch die Verwaltungsabteilung ..................................... 9
5.4 Gebührenfreie Vorgänge .......................................................................................................... 10
5.5 Stornierung von Forderungen .................................................................................................. 11
5.6 Niederschlagung von Forderungen .......................................................................................... 12
5.7 Datenabgleich zwischen INPRO und SAP ............................................................................... 12
5.8 Fazit .......................................................................................................................................... 13
6. Schlussbesprechung ..................................................................................................................... 14
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über die Prüfung der Abläufe und des internen Kontrollsystems (IKS) für den Bereich der
Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Amt 61)
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Bericht
1.
Vorbemerkungen
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (Amt 61) steuert und koordiniert die
räumliche Entwicklung der Stadt Bochum. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Flächen für neuen Wohnungsbau und
für Unternehmen zur Verfügung steht und die Weiterentwicklung der bestehenden
Stadtquartiere und die Gestaltung öffentlicher Räume sichergestellt ist.
Als wesentliches Instrument für die Gestaltung beinhaltet der Flächennutzungsplan
Informationen über die beabsichtigte Art der Flächennutzung für das gesamte
Stadtgebiet (z. B. Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche oder Grünfläche).
Für Teilbereiche des Stadtgebietes werden Bebauungspläne aufgestellt, die verbindliche Vorgaben zu den zulässigen Nutzungen und zur baulichen Gestaltung (z.
B. Ein- oder Mehrfamilienhäuser) enthalten.
Das Amt 61 ist der zentrale Ansprechpartner für Bauwillige. Die Bauaufsicht prüft in
Abstimmung mit weiteren Fachbereichen Bauanträge auf ihre Zulässigkeit und erteilt Baugenehmigungen. Außerdem obliegt der Bauaufsicht die Überprüfung der
baurechtlichen Vorgaben.
Der Bereich Bauaufsicht und -überwachung wurde letztmalig im Jahre 2004 geprüft.
Hierbei wurde u. a. festgestellt, dass eine vorgesehene Überprüfung der vom bautechnischen Bereich gefertigten Gebührenberechnungen für große Bauvorhaben
durch die Verwaltungsabteilung weitestgehend unterblieben ist. Darüber hinaus war
eine Vielzahl der dort geprüften Vorgänge fehlerhaft.
Hierzu wird auf den “Bericht über die Prüfung im Bereich Bauaufsichtsgebühren/Bauüberwachungsgebühren vom 15.12.2004“ verwiesen, der in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 04.02.2005 beraten wurde.
2.
3.
Prüfungsauftrag
●
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - § 103 (2) Ziff. 1 –
●
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum (RPO) - § 4 (2) Ziff. 3 -
Prüfungsumfang
Das RPA generierte aus dem Buchhaltungssystem SAP (im folgenden Text SAP
genannt) eine Auswertung aller im Jahre 2015 für die Bereiche Bauaufsichts- und
Bauüberwachungsgebühren (Vertragsgegenstandsarten 360 und 366) vorhandenen Vertragsgegenstände.
Auf dieser Grundlage und der im Jahre 2004 festgestellten Mängel bezüglich der
Überprüfung von in der Technischen Abteilung gefertigten Gebührenberechnungen
durch die Verwaltungsabteilung wurde das interne Kontrollsystem des Amtes 61 einer erneuten Prüfung unterzogen.
Außerdem wurden insbesondere die Abläufe von der Berechnung der Gebühren
durch die technischen Dienstkräfte im Bereich der Bauaufsicht, über die Eingabe
der Daten in das Programm INPRO (im folgenden Text INPRO genannt), der Rechnungsstellung bis zur Übernahme der Gebühren in SAP und deren Vereinnahmung
auf Zweckmäßigkeit und Fehlerfreiheit geprüft.
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Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Amt 61)
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Bericht
Weitere Prüfungsbereiche waren die im Jahre 2015 erteilten Gebührenbefreiungen,
die nachträglich vorgenommenen Korrekturen in SAP (Stornierungen) sowie die befristeten und unbefristeten Niederschlagungen von Gebühren.
4.
Prüfungsunterlagen
4.1
Rechtsgrundlagen
4.2
●
Abgabenordnung (AO)
●
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
●
Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land NordrheinWestfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW)
●
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
●
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO
NRW)
●
Baugesetzbuch (BauGB)
●
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(AVerwGebO NRW)
●
Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
(GoBD)
●
Dienstanweisung für die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass und die
Wertberichtigung von Forderungen der Stadt Bochum
●
Verfügung des Amtes 61 vom 30.07.1996 zur Gegenprüfung von Gebührenberechnungen
Sonstige Unterlagen
●
Bericht über die Prüfung im Bereich Bauaufsichtsgebühren / Bauüberwachungsgebühren vom 15.12.2004
●
Auswertungen aus dem Buchhaltungssystem SAP zu verschiedenen Vertragsgegenstandsarten
●
Online Auskünfte aus dem Buchhaltungssystem SAP
●
Auswertungen aus dem Vorverfahren INPRO des Amtes 61
●
Aktenvorgänge des Amtes 61
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Bericht
5.
Prüfungsergebnis
5.1
Abwicklung baurechtlicher Anträge
5.1.1
Allgemeines
Die Bearbeitung von baurechtlichen Anträgen erfolgt durch Amt 61 seit Anfang
2003 mit Hilfe des Programms INPRO.
Mit diesem Programm können sämtliche Prozessabläufe von der Antragstellung bis
zur Kostenentscheidung dargestellt und nachvollzogen werden. Es hat Schnittstellen zu grafischen Anwendungen (z. B. Flurstückkarten) und bietet durch das elektronische Archiv einen jederzeitigen Zugriff auf alle benötigten Fallinformationen.
Im Jahre 2004 wurde mit dem Programm die elektronische Antragskonferenz der
bei der Antragsbearbeitung zu beteiligenden Fachbereiche realisiert. Hierdurch
konnte eine Optimierung der Abläufe (Wegfall der Postwege, kein Aktenversand
und zeitgleiche Bearbeitung durch unterschiedliche Fachbereiche etc.) erreicht
werden. Weiterhin können auch Landesbehörden und weitere Einrichtungen (z. B.
das Staatliche Amt für Umweltschutz in Hagen) auf elektronischem Wege aktuelle
Informationen zu laufenden Bauvorhaben erhalten.
Für die Antragsteller besteht außerdem mittels Online-Auskunft für den Bauherrn
die Möglichkeit, jederzeit Informationen über den derzeitigen Bearbeitungsstand
des Antrags zu erhalten.
Das Amt 61 hat die Verfahrensweise bei der Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung, Änderung, Erweiterung sowie die Nutzungsänderung und
sonstigen Vorhaben ab dem 15.08.2013 neu geregelt.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass zunächst eine reine Vollständigkeitskontrolle vorgenommen wird und erst der vollständige Antrag inhaltlich geprüft wird.
In den nachfolgenden Ausführungen werden die Abläufe und Bearbeitungsschritte
vom Antragseingang über die Vorprüfung durch das Baubürgerbüro, der anschließenden baurechtlichen Prüfung durch den Bereich der Bauaufsicht bis zur Festsetzung und Abrechnung der Gebühren zusammenfassend näher erläutert. Hierzu
wird auf das von Amt 61 erstellte Ablaufdiagramm (s. Anlage 1) verwiesen.
Die für die beantragten baulichen Vorhaben zu entrichtenden Gebühren werden
nach den Vorgaben des Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG
NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NordrheinWestfalen (AVerwGebO NRW) festgesetzt und abgerechnet.
Im Jahre 2015 waren im Bereich der Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren (Vertragsgegenstandsarten 360 und 366) insgesamt 2.797 Vertragsgegenstände in SAP erfasst, die auf dem Sachkonto 431100 “Verwaltungsgebühren“
zu Erträgen in Höhe von insgesamt rd. 2.396.700 EUR geführt haben.
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Bericht
5.1.2
Antragserfassung, Vorprüfung und Eingangsbestätigung durch das Baubürgerbüro
Die eingehenden Bauanträge werden zunächst im Baubürgerbüro (Sachgebiet
61 23) mit einem Eingangsstempel versehen und die notwendigen Daten (Name
und Anschrift des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten und weitere Grunddaten, z. B. Flur und Flurstück des betreffenden Grundstücks) in INPRO eingegeben.
Ggf. wird für das Objekt eine Hausnummer vergeben. Eine Beratung Bauwilliger erfolgt hier ebenfalls.
Außerdem werden die Antragsunterlagen digitalisiert und die digitale Antragskonferenz (frühzeitige Beteiligung verschiedener Ämter beim Baugenehmigungsverfahren) eingeleitet.
Im Anschluss daran erfolgen die planungsrechtliche Prüfung des baulichen Vorhabens (z. B. bei Bauvorhaben im Innenbereich Denkmalschutz und Bauleit- und Verkehrsplanung), die Auswertung der digitalen Antragskonferenz und die Vollständigkeitsprüfung (Eingangsbestätigung).
Das Amt 61 verfügt über eine Auflistung aller für die Antragstellung notwendigen
Unterlagen (Rückgabekatalog). Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass die
Unterschrift oder Unterlagen aus dem Rückgabekatalog fehlen (z. B. Flurkarte/Lageplan, Nachweis der Abstandsflächen oder Brandschutzkonzept bei Sonderbauten), wird der Antrag zur Vervollständigung zurückgegeben.
Wenn alle im Rückgabekatalog enthaltenen Unterlagen vorliegen, jedoch für die
Bearbeitung weitere Unterlagen erforderlich sind, erhalten die Antragsteller eine
Eingangsbestätigung mit der Bitte, den Antrag innerhalb von drei Wochen zu vervollständigen. Falls dieser Zeitraum nicht eingehalten wird, erfolgt eine gebührenpflichtige Zurückweisung.
Die Verwaltungsabläufe waren für das RPA nachvollziehbar.
5.1.3
Baurechtliche Prüfung durch die Bauaufsicht
Die inhaltliche Prüfung baurechtlicher Anträge wird - nach Vorliegen vollständiger
prüffähiger Unterlagen - durch die Abteilung 61 2 (Bauaufsicht) wahrgenommen.
Organisatorisch ist das Stadtgebiet in zwei Bezirke aufgeteilt, wobei das Sachgebiet
61 21 für den Bauordnungsbezirk 1 (West) und das Sachgebiet 61 22 für den Bauordnungsbezirk 2 (Ost) zuständig ist.
Im ersten Schritt werden die für das Baugenehmigungsverfahren notwendigen Stellungnahmen weiterer Stadtämter ausgewertet.
Anschließend erfolgen weitere planungsrechtliche Prüfungen, z. B. beim Bauen im
Außenbereich die Einhaltung der natur- und landschaftsrechtlichen Vorgaben des
§ 35 Baugesetzbuch (BauGB), und die bauordnungsrechtliche Prüfung.
Bei der bauordnungsrechtlichen Prüfung ist zwischen Vereinfachten Verfahren mit
einer reduzierten und Regelverfahren mit einer qualifizierten Prüfung (ggf. Prüfung
eines Brandschutzkonzeptes und Berücksichtigung von Sonderbauvorschriften), zu
unterscheiden.
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Bericht
Abschließend wird die planungs- und bauordnungsrechtliche Zusammenfassung
mit der abschließenden Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens gefertigt, die ggf. einzuhaltende Bedingungen, Auflagen und Hinweise (z. B.
Anzahl der Stellplätze, Anforderungen an den Brandschutz und die Rettungswege)
beinhaltet.
Weiterhin werden die Bauantragsunterlagen mit den entsprechenden Genehmigungsvermerken versehen, der Bescheid (Baugenehmigung oder Vorbescheid) gefertigt und die Anzahl der geplanten Bauüberwachungen festgelegt.
Die Verwaltungsabläufe waren für das RPA nachvollziehbar.
5.1.4
Festsetzung, Abrechnung und Verbuchung der Gebühren
Durch die Technische Sachbearbeitung werden die für die Festsetzung und Abrechnung der Gebühren erforderlichen Daten (z. B. Rauminhalt, Rohbaurichtwert,
Herstellungskosten und Anzahl der Abweichungen bauaufsichtlicher Anforderungen) in den Vordruck “Berechnung für die Errichtung eines Gebäudes/einer baulichen Anlage“ handschriftlich eingetragen. Auf dieser Grundlage werden die für die
entsprechenden Tarifstellen zu zahlenden Gebühren und die Gesamtgebühr
manuell errechnet und diese Werte ebenfalls in den Vordruck übernommen.
Anschließend wird der Berechnungsvordruck zwecks Fertigung der Kostenentscheidung an die Verwaltungsabteilung (Schreibdienst) weitergegeben.
Dort werden die im vorgenannten Berechnungsvordruck enthaltenen Gebühren der
betreffenden Tarifstellen in INPRO eingegeben. Gleichzeitig wird automatisiert ein
Vertragsgegenstand vergeben und ein Datensatz für die spätere Übernahme des
Vorgangs in SAP erzeugt.
Im Anschluss wird durch den Schreibdienst die Kostenentscheidung gefertigt und
zur Kontrolle, Unterschrift und Versand der Technischen Sachbearbeitung zugeleitet.
Besonderheiten ergeben sich bei den Vorgängen nach § 68 (1) Satz 3 BauO NRW
(große Bauvorhaben, s. hierzu auch Ziff. 5.3 des Berichts). Die diesen Vorgängen
zugrunde liegenden Gebührenberechnungen werden vor der Erstellung der Kostenentscheidungen durch Dienstkräfte der Verwaltungsabteilung überprüft.
Bei Vorgängen, die dem Vorkasse-Verfahren unterliegen (s. hierzu auch Ausführungen unter Ziff. 5.2.3 des Berichts), verbleibt eine Durchschrift zwecks Kontrolle
des Zahlungseingangs und anschließender Versendung bzw. Aushändigung der
Baugenehmigung an die Antragsteller im Bereich des Schreibdienstes.
Für die Übergabe der zahlungsrelevanten Daten aus INPRO in SAP fehlt eine entsprechende Zieladresse in SAP. Der Datentransfer erfolgt daher derzeit mittels einer sog. “Kofferlösung“.
Zu diesem Zweck wird zweimal wöchentlich aus INPRO automatisiert eine Datei
erzeugt, mit der später eine Verbuchung der Gebühren in SAP erfolgt. Diese Datei
wird vorher noch durch Dienstkräfte der Verwaltungsabteilung auf Plausibilität geprüft. Hierbei erfolgen Korrekturen festgestellter offensichtlicher Fehler (z. B. fehlender Rechnungsbetrag oder fehlerhafte Empfängerdaten).
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Bericht
Im zweiten Schritt wird diese Datei dem Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation (Amt 11, Abteilung 11 IT) zur automatisierten
Verbuchung in SAP zur Verfügung gestellt.
Eine Auswertung für das Jahr 2015 ergab, dass bei rd. 50 % der übergebenen Daten Fehler auftraten (z. B. bei unstimmigen Empfängerdaten), die durch das Amt für
Finanzsteuerung (Amt 20) im Rahmen einer Nachbearbeitung korrigiert werden
mussten. Zu diesem Sachverhalt wird auf Ziffer 5.2.2 des Berichtes verwiesen.
Über die Prüfung des internen Kontrollsystems und der Abläufe hinaus wurden zudem stichprobenhaft vier Vorgänge (große Bauvorhaben) ausgewählt und geprüft,
ob die Gebühren ordnungsgemäß berechnet und die entsprechenden Vorgaben
eingehalten wurden.
Die Prüfung ergab, dass die Gebührenberechnungen - unabhängig
von der Würdigung bautechnischer Ergebnisse - ordnungsgemäß,
vollständig und zeitnah festgesetzt, abgerechnet und in SAP erfasst wurden. Außerdem erfolgte in allen Fällen vor der Erstellung
der Kostenentscheidungen die vorgeschriebene Prüfung durch die
Verwaltungsabteilung.
5.2
Vorschläge zur Verbesserung der Prozessabläufe
Nach Würdigung der derzeitigen Abläufe und den im Verlauf der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen ist nach Auffassung des RPA durch veränderte Prozessabläufe
und eine optimierte Nutzung der „Datenverarbeitung“ eine deutliche Verbesserung
der Effektivität bei der Festsetzung, Abrechnung und Verbuchung der Gebühren
möglich. Die derzeitigen sowie die optimierten Prozessabläufe sind aus den als Anlagen 2 und 3 beigefügten Ablaufdiagrammen ersichtlich.
5.2.1
Gebührenberechnungen
Die Prüfung hat gezeigt, dass vorhandene Möglichkeiten einer automatisierten Bearbeitung bei der Berechnung von Gebühren nicht genutzt werden. Es wird daher
vorgeschlagen, die Abläufe wie folgt zu ändern.
Nach der abschließenden positiven Beurteilung des Bauvorhabens werden durch
die technische Sachbearbeitung - anstelle handschriftlicher Eintragungen in den
Berechnungsbogen - die gebührenrelevanten Daten (z. B. Rauminhalt, Rohbaurichtwert und Herstellungskosten) unmittelbar in INPRO eingegeben. Die Berechnung der für die betreffenden Tarifstellen zu zahlenden Gebühren erfolgt dann automatisiert durch das Programm.
Im Anschluss daran wird die Kostenentscheidung gefertigt und versandt, wobei die
Besonderheiten bei den großen Bauvorhaben (Prüfung der Gebührenrechnungen
vor der Erstellung der Kostenentscheidungen durch die Verwaltungsabteilung) zu
beachten sind.
Für die Umsetzung des Vorschlages ist es notwendig, die gebührenrelevanten Daten und die Berechnungsfunktionen (Formeln) in INPRO einzupflegen.
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Bericht
Durch den Wegfall der handschriftlich auszufüllenden Berechnungsbögen entfällt die Eingabe der Daten in der Verwaltungsabteilung. Außerdem liegt nun die Verantwortung für die richtige Erfassung der Daten in INPRO beim Erzeuger der Daten, dem technischen Sachbearbeiter. Berechnung und Eingabe liegen in einer
Hand, wodurch fehlerhafte Eingaben minimiert werden.
5.2.2
Schnittstelle für die Datenübertragung in SAP
Das RPA hat sich vor dem Hintergrund der festgestellten Fehlerquote bei der Datenübertragung in SAP von rd. 50 %, die eine aufwändige manuelle Nachbearbeitung der Daten durch das Amt 20 erforderlich macht, auch mit den Möglichkeiten
einer Verbesserung der Schnittstelle auseinandergesetzt.
Zu diesem Zweck wurden vom RPA die in INPRO eingegebenen Stammdaten
(Vornahme, Nachnahme und Anschrift des Zahlungspflichtigen etc.) mit den in der
SAP-Standardadresse vorhandenen Daten abgeglichen und eine entsprechende
Auswertung gefertigt, die auch dem Amt 61 zur Verfügung gestellt wurde.
Eine Analyse der in der vorgenannten Auswertung enthaltenen fehlerhaften Datensätze ergab, dass diese hauptsächlich deshalb abgewiesen und manuell nachbearbeitet werden mussten, weil die in INPRO eingegebenen nicht mit den in SAP
vorhandenen Stammdaten übereinstimmten.
Hierzu werden nachfolgende Beispiele angeführt:
●
Name und Vorname in den Datenfeldern vertauscht,
●
fehlende Leerzeichen und Bindestriche (z.B. bei Doppelnamen und Hausnummerergänzungen),
●
Trennung der Vornamen bei Eheleuten mit und statt mit u. eingegeben,
●
mehrere Vornamen des Geschäftspartners in SAP vorhanden und
●
bei Firmen und Organisationen wurde das Feld „Nachname/Name2“ z. B. mit
Frau Müller gefüllt.
Die festgestellten Fehler erfordern folgende Anpassungen des Standardschnittstellenprogramms bei der Ermittlung des Einheitsgeschäftspartners:
●
Berücksichtigung der Standardadresse falls mehrere Adressen vorhanden sind
●
Pflege des Rufnamens des Geschäftspartners (Wegfall zweiter oder dritter Vornamen)
●
Einführung der lernenden Schnittstelle (eine vorgenommene Korrektur wird von
SAP gespeichert und in Wiederholungsfällen automatisch durchgeführt)
Falls seitens Amt 61 ein neuer Geschäftspartner vorgegeben wird, der einer bereits
vorhandenen Standardadresse ähnelt, ist seitens Amt 20 mit Amt 61 Rücksprache
zu nehmen, ob es sich tatsächlich um einen neuen Geschäftspartner handelt oder
ob auf eine Standardadresse gebucht werden kann.
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Bericht
Das Amt 20 wird gebeten, über das Amt 11 IT die vorgeschlagenen
Anpassungen der Standardschnittstelle zu veranlassen. Hierbei
sollten auch die Besonderheiten der ansonsten in der Verwaltung
eingesetzten Vorverfahren berücksichtigt werden.
Im Anschluss an die vorzunehmenden Anpassungen ist allen Nutzern der Standardschnittstelle –insbesondere auch den Dienstkräften des Amtes 61- der hierfür erstellte und entsprechend zu aktualisierende Leitfaden zur Verfügung zu stellen.
Durch eine deutliche Senkung der Fehlerquote kann der Aufwand
für die aufwändige manuelle Nachbearbeitung beim Amt 20 reduziert werden.
Das Amt 11 IT wird gebeten, dem Amt 61 eine Zieladresse für den
Datentransfer aus INPRO zu nennen, damit der bisher praktizierte
Zwischenschritt („Kofferlösung“) entfallen kann.
5.2.3
Vorkasse-Verfahren
Zur Vermeidung größerer Zahlungsrückstände bei den Baugebühren wurde beim
Amt 61 im Jahre 1985 - unter Beteiligung des RPA - das sog. Vorkasse-Verfahren
eingeführt.
Der Ablauf dieses Zug- um Zug-Verfahrens stellt sich in der Praxis so dar, dass
zeitgleich mit der Genehmigung einer baulichen Anlage die dazu gehörende Kostenentscheidung für den Gebührenschuldner erstellt wird. Diese ist mit den Hinweisen versehen, dass das Einlegen eines Rechtsbehelfs nicht von der Verpflichtung
zur vorläufigen Zahlung der Gebühr entbindet und die Gebühren nach § 16 des
Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) als Vorschuss
erhoben werden und der Bescheid (Baugenehmigung) erst nach Zahlungseingang
versandt wird.
Bei Banken, Sparkasse, gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen und Warenhauskonzernen etc. wird auf die Anwendung des Vorkasse-Verfahrens verzichtet,
weil hier von einer fristgerechten Begleichung der festgesetzten Gebühren ausgegangen wird.
Die Anforderung von Baugebühren vor der Antragsbearbeitung als echte Vorauszahlung erfolgt lediglich in Ausnahmefällen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Gebührenschuldners bestehen.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die für die Sicherstellung des Vorkasse-Verfahrens notwendige Kontrolle der Zahlungseingänge vor dem Versand
der Baugenehmigungen für die Dienstkräfte des Amtes 61 mit einem erheblichen
Aufwand verbunden ist. So müssen derzeit durch drei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
zweimal wöchentlich mit einem zeitlichen Aufwand von jeweils ca. 30 Minuten die
entsprechenden Vertragsgegenstände einzeln in SAP aufgerufen werden, um den
Zahlungseingang überprüfen zu können.
Dieser Aufwand könnte aus der Sicht des RPA durch eine optimierte Nutzung der
technischen Möglichkeiten (Nutzung von gezielten Auswertungsmöglichkeiten der
in SAP vorhandenen Daten) deutlich reduziert werden.
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Bericht
Dies kann dadurch erreicht werden, dass die zuständigen Dienstkräfte des Amtes
61 für den Bereich der Baugebühren die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines entsprechenden Transaktionscodes Einnahmelisten mit Ausgleichsstatus (Zahlungseingang) zu erzeugen, die die aufwändigen Einzelabfragen überflüssig machen.
Außerdem sollte (z. B. bei persönlichen Vorsprachen der Antragsteller) die Möglichkeit der Gebührenzahlung durch ec-cash geprüft werden.
Aus der Sicht des RPA wird zur Reduzierung des zeitlichen Aufwands für die Überprüfung der Zahlungseingänge eine Optimierung
des Vorkasse-Verfahrens für erforderlich gehalten.
Es wird gebeten, für die betreffenden Dienstkräfte aus dem Bereich
der Baugebühren die Einrichtung der notwendigen Berechtigungen
zur Erstellung automatisierter Zahlungsübersichten beim SAPCompetence Center des Amtes 20 zu veranlassen.
5.3
Prüfung der Gebührenberechnungen durch die Verwaltungsabteilung
Das Amt 61 hat mit Verfügung 63 121 vom 30.07.1996 u. a. wegen festgestellter
hoher Fehlerquoten festgelegt, dass Gebührenberechnungen im Baugenehmigungsverfahren für
●
●
●
●
●
●
Hochhäuser,
Verkaufsstätten (Geschäftshäuser),
Versammlungsstätten, Gaststätten, Vergnügungsstätten,
Büro- und Verwaltungsgebäude,
Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Entbindungs- und Säuglingsheime sowie
Schulen und Sportstätten
durch Dienstkräfte der Verwaltungsabteilung zu prüfen sind.
Dies betrifft auch Umbauten und Nutzungsänderungen von bereits vorhandenen
Objekten und neben Baugenehmigungen auch Vorbescheide, Rücknahmen und
Ablehnungen.
Der Ablauf stellt sich so dar, dass die durch die Technische Sachbearbeitung gefertigten Gebührenberechnungen - vor der Erstellung der Kostenentscheidungen durch Dienstkräfte der Verwaltungsabteilung geprüft werden.
Hierzu ergeben sich für das Jahr 2015 nachfolgende Feststellungen:
1.
Anhand der durch Amt 61 zur Verfügung gestellten Unterlagen wurde festgestellt, dass 211 Gebührenberechnungen durch die Verwaltungsabteilung geprüft wurden, die unter die o. a. Kriterien fallen.
Ob es sich hierbei um 100 % der in INPRO erfassten Fälle handelt, ist nicht
überprüfbar. Eine entsprechende Auswertung des RPA konnte aufgrund fehlender Qualität der eingepflegten sowie teilweise unvollständigen Daten nicht
erfolgen.
2.
Von den geprüften Vorgängen waren 46 Vorgänge (rd. 22 %) fehlerhaft (z. B.
unrichtige Anwendung von Tarifstellen sowie Berechnungs- bzw. Rundungsfehler) und mussten berichtigt werden.
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Bericht
Eine stichprobenhafte Auswertung der Vorgänge (festgestellte Differenzen
über 1.000 EUR) hat ergeben, dass ohne diese Prüfungen Gebühren von insgesamt rd. 40.000 EUR unrechtmäßig erhoben worden wären.
3.
Ein Vergleich mit der bei der Prüfung im Jahre 2004 festgestellten Fehlerquote
von rd. 27 % mit dem bei dieser Prüfung festgestellten Wert von rd. 22 %
zeigt, dass im Zeitverlauf lediglich eine geringfügige Ergebnisverbesserung
eingetreten ist.
Das RPA hält es aufgrund der erneut festgestellten Fehlerquote und aus Gründen der Rechtssicherheit (Vermeidung von
Klageverfahren) für erforderlich, die Prüfung der Gebührenberechnungen - nach den in der Verfügung des Amtes 61 vom
30.07.1996 festgelegten Kriterien - weiterhin durchzuführen.
Außerdem ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass alle Vorgänge, die unter die Kriterien der vorgenannten
Verfügung fallen, auch tatsächlich der Verwaltungsabteilung
zur Prüfung vorgelegt werden. Hierzu ist es notwendig, dass
die Daten in INPRO die für Auswertungszwecke erforderliche
Qualität aufweisen.
Aufgrund der nach wie vor hohen Fehlerquote wird angeregt,
auch die anderen baulichen Vorhaben, die nicht unter die in
der o. a. Verfügung beschriebenen Kriterien fallen, im Rahmen einer noch festzulegenden Stichprobe durch die Verwaltungsabteilung prüfen zu lassen.
Außerdem wird eine Schulung der Technischen Sachbearbeiter hinsichtlich der rechtssicheren Anwendung des Gebührenleitfadens für notwendig gehalten.
Das Amt 61 sagte in der Schlussbesprechung zu, die Vorschläge entsprechend umzusetzen.
5.4
Gebührenfreie Vorgänge
Nach § 8 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
sind
●
●
●
●
●
die Bundesrepublik Deutschland und die bundesunmittelbaren juristischen
Personen des öffentlichen Rechts,
das Land und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
die anderen Länder,
die Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern die Amtshandlung nicht ihre
wirtschaftlichen Unternehmen betrifft,
die Kirchen und die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit
die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne
des § 54 der Abgabenordnung dient,
von Verwaltungsgebühren befreit.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Vorgenannten nicht berechtigt sind, von
ihnen zu zahlende Gebühren Dritten aufzuerlegen bzw. Dritte mit den betreffenden
Beträgen zu belasten.
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Bericht
Bei dem überwiegenden Teil der Antragsteller handelt es sich um verschiedene
Stadtämter (z. B. Schulverwaltungsamt, Tiefbauamt, Sport- und Bäderamt und Amt
für Soziales und Wohnen). Weiterhin werden Leistungen für Externe (kirchliche
Träger, die Knappschaft Bahn See, der Landesbetrieb Straßen NRW und die Ruhr
Universität usw.) erbracht. Diesen wird nach Auftragserledigung eine Kostenentscheidung mit dem Hinweis der Gebührenbefreiung nach § 8 GebG NRW übersandt.
Die Entwicklung der gebührenfreien Vorgänge aus den Bereichen der Bauaufsicht
und Bauüberwachung stellt sich im Zeitraum 2012 bis 2015 wie folgt dar:
Jahr
Anzahl der Vorgänge
Wert der gebührenfreien Vorgänge
rd. EUR
2012
137
354.400
2013
152
622.600
2014
152
252.100
2015
132
285.800
Bei den vorstehenden Vergleichswerten ist zu berücksichtigen, dass insbesondere
die Höhe der Baugebühren von der Größe des jeweiligen Bauvorhabens abhängig
ist, weil die Berechnung für die Errichtung von Gebäuden nach Rohbauwert/Kubatur bzw. für den Umbau von Gebäuden nach Herstellungskosten erfolgt.
Insofern können die ausgewiesenen Jahreswerte nur eingeschränkt zu Vergleichszwecken herangezogen werden.
Die Prüfung der im Jahre 2015 durch die Bauordnungsbezirke 1
und 2 insgesamt bearbeiten 132 gebührenfreien Vorgänge aus
den Bereichen Bauaufsicht und Bauüberwachung ergab, dass
diese ordnungsgemäß und nachvollziehbar nach den Vorgaben
des § 8 GebG NRW abgewickelt wurden.
5.5
Stornierung von Forderungen
Im Jahre 2015 wurden durch das Amt 61 in insgesamt 51 Fällen Baugenehmigungs- und Bauüberwachungsgebühren im Gesamtwert von rd. 106.400 EUR in
SAP mit Gutschriften versehen oder storniert.
Die Buchungen erfolgten im Wesentlichen aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen im Rahmen der Antragsbearbeitung und durch Änderungen des Empfängers für die Begleichung der in Rechnung gestellten Gebühren (z. B. bei Bauherrenwechsel).
Die Prüfung ergab, dass bei allen Vorgängen die vorgenommenen
Gutschriften bzw. Stornierungen sachlich und inhaltlich nachvollziehbar waren und eine interne Kontrolle (“Vier-Augen-Prinzip“)
sichergestellt ist.
Außerdem wurde bei den aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen bzw. Empfänger erfolgten Berichtigungen festgestellt, dass
die korrigierten Kostenentscheidungen vollständig erstellt und in
SAP gebucht wurden.
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über die Prüfung der Abläufe und des internen Kontrollsystems (IKS) für den Bereich der
Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Amt 61)
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Bericht
5.6
Niederschlagung von Forderungen
Forderungen können befristet niedergeschlagen werden, wenn die Einziehung
wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin / des Schuldners oder aus
anderen Gründen vorrübergehend erfolglos ist.
Auf die Durchführung von Beitreibungsmaßnahmen wird nicht verzichtet. Amt 20
leitet in sachgerechten Zeitabständen Beitreibungsmaßnahmen unter Beachtung
des Eintritts der Zahlungsverjährung ein, um zu verhindern, dass Ansprüche wegen
Verwirkung nicht geltend gemacht werden können.
Eine Forderung ist unbefristet niederzuschlagen, wenn diese wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin / des Schuldners oder aus anderen Gründen
(z. B. Unverhältnismäßigkeit der Höhe der Kosten zum Anspruch) nach bisherigen
Feststellungen auch zukünftig nicht realisierbar erscheint oder die Kosten der Einziehung zu dem Betrag der Forderung in keinem angemessenen Verhältnis stehen.
Nach durchgeführten fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahmen oder Erkenntnissen,
die eine erfolgversprechende Vollstreckung nicht ermöglichen, schlägt Amt 20 dem
Fachbereich schriftlich eine befristete oder unbefristete Niederschlagung der Forderung vor und legt dabei die maßgeblichen vollstreckungsrelevanten Erkenntnisse
über das fruchtlose Vollstreckungsverfahren dar.
Der Fachbereich entscheidet über die Niederschlagung und fertigt die entsprechende Verfügung.
Näheres hierzu wurde in der Dienstanweisung für die Niederschlagung, den Erlass
und die Wertberichtigung von Forderungen geregelt.
Im Jahre 2015 wurden durch das Amt 61 Forderungen gegenüber 12 Schuldnern
von insgesamt rd. 10.100 EUR niedergeschlagen, wobei jeweils sechs Vorgänge
(insgesamt rd. 3.500 EUR und 6.600 EUR) befristet bzw. unbefristet niedergeschlagen wurden.
Das RPA wählte aus dem Datenbestand stichprobenhaft sieben Vorgänge (drei
befristete und vier unbefristete Niederschlagungen) aus und unterzog sie einer näheren Prüfung.
Die Prüfung der Aktenvorgänge ergab, dass die Niederschlagungen
nachvollziehbar und ordnungsgemäß nach den Vorgaben der DA
abgewickelt und bei der Bearbeitung das “Vier-Augen-Prinzip“ eingehalten wurde.
5.7
Datenabgleich zwischen INPRO und SAP
Das Amt 61 verwendet seit dem Jahr 2003 das Programm INPRO, um u. a. den Antragstellern die berechneten Gebühren in Form einer Kostenentscheidung in Rechnung zu stellen. Um festzustellen, ob die berechneten Gebühren auch zu entsprechenden Forderungen in SAP geführt haben, wurde ein Datenabgleich vorgenommen. Hierfür wurden die in den Programmen INPRO und SAP gebuchten Bauaufsichts- und Verwaltungsgebühren (Vertragsgegenstandsart 360) und die Bauüberwachungsgebühren (Vertragsgegenstandsart 366) für das Jahr 2015 gegenübergestellt. Das Ergebnis ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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über die Prüfung der Abläufe und des internen Kontrollsystems (IKS) für den Bereich der
Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Amt 61)
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Bericht
Datensätze
INPRO 2015
Anzahl
SAP 2015
Betrag EUR Anzahl
Betrag EUR
Insgesamt
2.712
2.487.252,00
2.797
2.396.744,40
Übereinstimmungen
2.710
2.486.567,00
2.710
2.486.567,00
in INPRO aber nicht in SAP
2
685,00
-
-
in SAP aber nicht in INPRO
-
-
87
-89.822,60
-
Gutschriften/Stornierungen für 2015
-
-
35
-90.911,00
-
Gutschriften/Stornierungen für 2014
-
-
16
-15.422,60
-
Kostenentscheidungen aus 2014
35
16.331,00
-
Sonstige
1
200,00
-
-
Die Auswertung zeigt, dass in INPRO insgesamt 2.712 Datensätze und in SAP insgesamt 2.797 Datensätze für den geprüften Bereich vorhanden sind. Davon stimmen 2.710 Datensätze mit einem Gesamtbetrag von 2.486.567 EUR überein. In
diesen Fällen stehen den vom Amt 61 ermittelten Gebühren entsprechende Forderungen in SAP gegenüber.
Zwei Beträge in INPRO mit einem Betrag von zusammen 685 EUR weisen keine
entsprechenden Buchungen in der SAP-Auswertung für das Jahr 2015 auf. Diese
Beträge konnten unter den im Jahr 2016 in SAP gebuchten Forderungen gefunden
werden.
Ebenso sind in SAP 87 Buchungen mit einem Betrag von insgesamt 89.822,60
EUR vorhanden, die nicht in der INPRO-Auswertung für das Jahr 2015 zu finden
sind. Hierbei handelt es sich in 51 Fällen (35 + 16) um Gutschriften / Stornierungen
für Kostenentscheidungen aus den Jahren 2015 und 2014 sowie in 35 Fällen um
Kostenentscheidungen, die bereits im Jahr 2014 mit INPRO erstellt wurden.
Bei den unter “Sonstige“ aufgeführten 200 EUR handelt es sich um eine manuelle
Nachberechnung einer bereits mit INPRO erstellten Kostenentscheidung über 300
EUR. Die zusätzliche Gebühr wurde mit BOFO direkt in SAP gebucht. In der INPRO-Auswertung sind daher nur die ursprünglichen 300 EUR enthalten.
Gutschriften und Stornierungen werden direkt und ausschließlich in SAP gebucht.
Es findet keine Rückkopplung zu INPRO statt. Hierdurch kommt es grundsätzlich zu
Abweichungen bei den in beiden Programmen gebuchten Beträgen.
In SAP wurden während des jeweiligen Jahreswechsels insgesamt
rd. 17.000 EUR in einer falschen Wirtschaftsperiode gebucht. Bei
der Übernahme der Daten aus INPRO in SAP ist daher zukünftig auf
die periodengerechte Zuordnung der Beträge zu achten.
Weitere Prüfungsbemerkungen ergaben sich bei dem vorgenommenen Datenabgleich nicht.
5.8
Fazit
Die Prüfung hat ergeben, dass im Bereich der Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren die gebührenfreien Vorgänge, die Gutschriften und Stornierungen
sowie die Niederschlagungen von Forderungen ordnungsgemäß und den rechtlichen Vorgaben entsprechend abgewickelt wurden.
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über die Prüfung der Abläufe und des internen Kontrollsystems (IKS) für den Bereich der
Bauaufsichts- und Bauüberwachungsgebühren im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(Amt 61)
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Bericht
Als ein wesentliches Prüfungsergebnis bleibt festzuhalten, dass trotz Vorliegen der
organisatorischen und personellen Voraussetzungen nicht sichergestellt ist, dass
alle Gebührenberechnungen für große Bauvorhaben auch tatsächlich der Verwaltungsabteilung zur Prüfung vorgelegt werden. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die in das Programm INPRO eingepflegten Daten nicht die für
Auswertungszwecke erforderliche Qualität aufweisen.
Insbesondere wegen der bei den großen Bauvorhaben festgestellten Fehlerquote
von rd. 22 % hält es das RPA im Rahmen des internen Kontrollsystems für erforderlich, auch die Gebührenberechnungen für die übrigen Bauvorhaben nach einer
noch festzulegenden Stichprobe durch die Verwaltungsabteilung prüfen zu lassen.
Das RPA sah weiterhin Optimierungsbedarf bei den Prozessabläufen. Insbesondere bei:
●
●
●
●
der Gebührenberechnung,
der Datenübergabe von INPRO in SAP,
dem Vorkasse-Verfahren und
der Prüfung von Gebührenberechnungen durch die Verwaltungsabteilung.
Dem Amt 61 wurden diesbezüglich entsprechende Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
6.
Schlussbesprechung
Nach vorheriger Übersendung eines Berichtsentwurfes fand am 11.05.2016 die
Schlussbesprechung gemäß § 9 (5) Rechnungsprüfungsordnung statt, an der teilnahmen:
Herr
Herr
Frau
Herr
Böhler
Gottschalk
Marweg-Lill
Möllers
)
)
)
)
Frau
Herr
Herr
Herr
Becker
Blondeel
Hoffmeister
Wilde
)
)
)
)
Amt 61
Amt 14
Alfons Jost
Helmut Wilde
Monika Becker
Michael Hoffmeister
Fabian Blondeel
Anlage 1
Seite 1
Bearbeitungsschritte eines Bauantrages
I.) Bauantrag
Eingang der Antragsunterlagen
(bei der Poststelle des BOA)
Eingang / Vorprüfung
Eingangsstempel
Datenerfassung
Digitalisierung
evtl Hausnummervergabe
Planungsrechtliche Einordnung
§ 30, § 34, § 35
Digitale Antragskonferenz
„Standardämter“
Prüfung Planungsrecht
61 23, 61 3
Bauvorhaben im Innenbereich
•
•
•
•
•
Art, Maß der baul. Nutzung
Bauweise
Überbaubare Grdstksfl
Rücksichtnahme
…….
Bauvorhaben im BPlan
Übereinstimmung mit
Festsetzungen des BPlans
Anlage 1
Seite 2
Vorprüfung
6123
Auswertung AK
Eingang / Vorprüfung
Ergebnis
Planungsrecht
Eingangsbestätigung
(„Ihr Antrag ist eingegangen …“)
ja
Antrag vollständig?
nein
Antrag
prüffähig?
Eingangsbestätigung
fehlende Unterlagen
mit Frist
nein
Rückgabe des
Antrags
Anlage 1
Seite 3
Baurechtliche Prüfung
(SB „Technische Abteilung“ 61 21, 61 22)
nein
Bezirksarbeit
Antrag
vollständig?
Erinnerung mit Frist
j
a
Zurückweisung
Auswertung der Stellungnahmen
Evtl. Beteiligung weiterer
Dienststellen
Bauordnungsrecht
Planungsrech t/ Nebenrecht
• Zusammenfassung Planungsrecht
• Prüfung § 35 BauGB
• Naturschutzrecht
• Landschaftsrecht
• usw.
Vereinfachtes Verfahren
„Reduzierte Prüfung“
(Prüfkatalog nach
§ 68 BauO NRW)
Nachforderungen aus
Prüfung
Regelverfahren
„vollumfängliche Prüfung“
(Brandschutzkonzept, evtl.
Sonderbauvorschriften)
Anlage 1
Seite 4
nein
Antrag
vollständig?
j
a
Bezirksarbeit
„Ablehnung“
Anhörung,
nein
Zurückweisung
Vorhaben
grundsätzlich
zulässig?
ja
ja
Antrag
geändert?
nein
Erinnerung mit Frist
Zusammenstellung von:
Bedingungen
Auflagen
Hinweisen
Genehmigungsvermerke auf
Bauantragsunterlagen
(Stempel /
Grüneintragungen)
Gebührenberechnung
Anlage 1
Seite 5
Gebührenbescheid
Baugenehmigung
bzw. Vorbescheid
Ablehnung
Bezirksarbeit
Wiedervorlage
„Baukontrolle“
Vorkasseverfahren
Überwachung durch 61.10
Registratur:
Bescheid wird versandt,
wenn Zahlung eingegangen
GHU]HLWLJHU$EODXI
$QODJH
6HLWH
$QODJH
6HLWH
Buchungdatei
aus Inpro für
maschinelle...
Buchungsdateien
erstellen
1
Übergabe der
Sollstellungsdatei
an 11 IT
2
Bereitstellung der
Datei auf ein
SAPSchnittstellen_Importverzeichnis
3
Datenimport zur
Buchung der
Sollstellung
Berechnung von
Baugebühren in
Amt 61
Prozeßstart
1
Antragsprüfung /
Berechnungsbogen
manuell erstellen
(Anl. zur
Kostenentscheidung)
im Baubezirk
2
3
Rechnungsversandt
Plausibilitätsprüfung
und Korrektur der
Buchungsdatei
für die
Sollstellung in
SAP
4
nein
Manuelle
Kontrolle des
Zahlungseinganges
in SAP durch
Verwaltungsabteilung
5
Zahlungseingang
erfolgt?
ja
6
Versand der
Baugenehmigung
durch
Verwaltungsabteilung
Datei erzeugen
für Solltellung im
SAP
Buchungdatei
aus Inpro für
maschinelle...
Buchungsdateien
erstellen
1
Bereitstellung der
Datei auf ein
SAPSchnittstellen_Importverzeichnis
2
Datenimport zur
Buchung der
Sollstellung