Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 Eingabe.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
25.08.16, 09:18
Aktualisiert
24.01.18, 05:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Thorsten Goßmann, Willi-Sieke-Straße 63, 50827 Köln; Dr. Palrizia Antoni, Willi-Sieke-Straße 27,
50827 Köln; Harald Gerlach, Willi-Sieke-Straße 39, 50827 Köln; Alexander Lemke, Willi-Sieke-Straße
41, 5A827 Köln; Gregor Junker, Willi-Sieke-Straße 43, 50827 Kötn
Frau
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln
Köln, den 11.A2.2016
Dringliche Anregung gem.
S 24 GemO
Thema: Standortauswahl der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Köln und insbesondere im Stadtteil Ossendorf
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir regen an offenzulegen, welche städtischen Freiflächen von der Stadtverwaltung für eine
Bebauung von Flüchtlingsunterkünften geprüft wurden, Wir gehen davon aus, dass eine ähnliche Vorgehensweise stattgefunden hat, wie bei der erfolgten Überprüfung und Priorisierung
der städtischen Turnhalten. Nach welchen Kriterien wurden die zur Verfügung stehenden
städtischen Freiflächen ausgewählt und nach welchen Aspekten erfolgte anschließend die
Priorisierung? Sind dies die gleichen Kriterien, die in der Präsentation vom 1732,2Aßhinsichtlich der Turnhallenprüfung genannt worden sind?
Als Bürger der Stadt Köln und Bewohner des Stadtteils Ossendorf machen wir uns extreme
Sorgen, dass die oben genannten Kriterien nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden
haben. Nur so können wir uns erklären, dass im Stadtteil Ossendorf, mit seinen bekannten
sozialen Brennpunkten (Y-Häuser, Parsevalstraße, Einzugsgebiet Westend), eine sehr hohe
Seite
l
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Thorsten Goßmann, Willi-Sieke-Straße 63, 50827 Köln; Dr, Patrizia Antoni, Willi-Sieke-Straße 27,
50827 Köln; Harald Gerlach, Willi-Sieke-Straße 39, 50827 Köln; Alexander Lemke, Willi-Sieke-Straße
41, 50827 Köln; Gregor Junker, Willi-Sieke-Siraße 43, 50827 Köln
Anzahl an Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge vorgesehen ist. lnsbesondere wenn man
dies ins Verhältnis zur Einwohneranzahl des Stadtteils setzt.
Begründung:
Nach Auskunft der Verwaltung sollen im Stadtteil Ossendorf mehrere Flüchtlingsunterkünfte
entstehen bzw. stehen kr-rrzfristig vor der Vollendung.
Heinrich-Rohlmann-Straße 142
Mathias-Brüggen-Straße 200
Butzweilerhof
400
Wilhelm-Schreiber-Straße 240-4A0
Weitere
?
Die Gesamtanzahl der angedachten Unterbringungsplätze lieEt danach bei mindestens
1.000 Plätzen. Bei einerAnwohneranzahl von cä. 10.000 Personen im Stadtteil Ossendcrf
ergibt sich somit ein prozentualer Anteil von mindestens 10%. Hochgerechnet auf das gesamte Stadtgebiet würde dies für die Stadt Köln bedeuten, dass über 100.000 Flüchtlingen
unterzubringen wären. Die Auswirkungen auf das soziale Zusammenleben in unserer Stadl
können wir uns aufgrund der immensen Anzahl nicht wirklich vorstellen.
lm lnteresse des Gelingens von lntegration und des Erhalt des sozialen Friedens ist zu vermeiden, dass es zu einer übermäßigen überforderung eines Stadtteils mit Flüchtlingsunterkünften kommt. Dieses Kriterium hat die Stadt Köln in der Präsentation des Wohnungsamtes
sowie des Sozialdezernats vom 17.12.2A15 zur Flüchtlingsunterbringung auf S.10 deutlich
herausgestellt. Umso mehr venrvundert es, dass die Stadt Köln bereits im ersten Planungs-
schritt im Oktober 2015 mit der frei zugänglichen Freifläche am Butzweilerhof sowie dem
Sportplatz Wilhelm-Schreiber- Straße gleich zwei Standorte in Ossendorf als Massennotunterkunft für Flüchtlinge mit Leichtbauhallen vorgesehen hat.
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Thorsten Goßmann, !'\lilli-Sieke-Straße 63, 50827 Köln; Dr. Patrizia Anloni, Willi-Sieke-Slraf\e
27
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5Q827 Köln; Harald Gerlach, Witli-Sieke-Straße 39, 50827 Köln;Alexander Lemke, Willi-Sieke-Straße
41, 50B27 Köln; Gregor Junker, Willi-Sieke-Straße 43, 50827 Köln
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der unvermindert hohen Zuweisungszahlen seitens der Bezirksregierung in Höhe
von ca. 350 Flüchtlingen pro Woche müssen kuafristig weitere Unterkünfte geschaffen wer-
den, Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidungen über die jeweiligen städtischen
Freiflächen und die Beauftragung entsprechender Baumaßnahmen unmittelbar bevorsteht.
Mit freundlichen Grüßen,
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Planaufsicht auf die beabsichtigten Flüchtlingsunterkünfte im Stadtteil Ossendorf
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Frau
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln
Köln, den 10.06.2016
Ergänzung zur Dringliche Anregung gem. § 24 GemO vom 10.2.2016 (02-1600-18/16)
Thema: Standortauswahl der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Köln und insbesondere im Stadtteil Ossendorf
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in Ergänzung unserer Bürgereingabe vom 10.2.2016 unter dem Aktenzeichen 02-1600-18/16
und aufgrund der jüngsten Entwicklungen regen wir an, für jeden der 86 Stadtteile in Köln
Bandbreiten für den prozentualen Anteil von Flüchtlingen an den Einwohnern festzulegen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass das sowohl von den politischen Gremien wie auch
von der Verwaltung geäußerte Ziel, eine gerechte Verteilung im Stadtgebiet zu gewährleisten, eingehalten wird. Zudem würde hierdurch auch die geäußerte Absicht - die soziale Stabilität des Stadtteils bei der Standortwahl zu berücksichtigen - einbezogen werden.
In der Beschlussvorlage 1434/2016 für die Ratssitzung am 28.6.2016 heisst es hierzu „…
sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, bei der Entscheidung zu Standorten auch die Sozialverträglichkeit im Stadtteil zu berücksichtigen sowie eine möglichst gleichmäßige Verteilung
von Flüchtlingen im gesamten Stadtgebiet zu erreichen.“ Die Anlage 2 – Anteil an Flüchtlingen in betroffenen Stadtteilen und die Anlage 3 – Karte Programmgebiet Starke Veedel –
Starkes Köln der Beschlussvorlage veranschaulichen diese beiden Aspekte sehr gut und
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können somit als Grundlage bei der Bandbreitenfestlegung bzw. -überprüfung herangezogen
werden.
Vor diesem Hintergrund regen wir folgende Bandbreitenregelung hinsichtlich einer prozentualen Anzahl von Flüchtlingen an der Einwohneranzahl an:
Stadtteile mit besonderen Handlungserfordernissen (Index: 111-142)
0% bis max. 7,5%
Stadtteile mit durchschnittlichem Handlungsbedarf (Index 91-110)
0% bis max. 10%
Stadtteile mit unterdurchschnittlichem Handlungsbedarf (Index 53-90)
0% bis max. 12,5%
Anhand dieses nachvollziehbaren Kriteriums ergäbe sich einerseits eine gerechte und
gleichmäßigen Verteilung im Stadtgebiet und andererseits genügend Ermessensspielraum
für die Verwaltung bei der Standortauswahl und deren Belegungsanzahl, da die Quote der
Flüchtlinge an der Kölner Gesamtbevölkerung ja deutlich unter 2% liegt und gemäß der Szenarienanalyse auch bis Ende 2016 unter 2% verweilen sollte (siehe 8. Flüchtlingsbericht an
den Ausschuss Soziales und Senioren am 9.6.2016 / Seite 7).
Begründung:
Trotz bisherigen mündlichen und auch schriftlichen Bekenntnissen hinsichtlich der beiden
Kriterien „gerechte Verteilung“ und „soziale Verträglichkeit“ ist dies bei der bisherigen Standortauswahl nicht zu erkennen, wie die jüngste Beschlussvorlage für den Rat zeigt. Denn dort
werden wiederum mögliche Standorte benannt, die offensichtlich den Kriterien nicht entsprechen, da in diesen Stadtteilen schon eine übermäßige Überforderung mit Flüchtlingsunterkünften zu verzeichnen ist.
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Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Zuweisungszahlen seitens der Bezirksregierung in Höhe von ca. 150
Flüchtlingen pro Woche und dem Ziel möglichst schnell die Turnhallen wieder frei zugeben
müssen kurzfristig weitere Unterkünfte geschaffen werden. Es ist davon auszugehen, dass
die Entscheidungen über die jeweiligen städtischen Freiflächen und die Beauftragung entsprechender Baumaßnahmen unmittelbar bevorsteht.
Mit freundlichen Grüßen,
r
Anlage:
Anteil an Flüchtlingen in betroffenen Stadtteilen (Anlage 2 der Beschlussvorlage 1434/2016)
Karte Programmgebiet Starke Veedel – Starkes Köln (Anlage 3 von 1434/2016)
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Anteil an Flüchtlingen im Stadtteil, Stand 30.04.2016
Beschluss
Stadtteil
1b)
1d)
Mengenich
Longerich
1e)
1f)
1i)
1j)
1k)
1l)
1o)
1p)
1q
1r)
Lindweiler
Roggendorf
Lind
Poll
Zündorf
Urbach
Dellbrück
Holweide
Flittard
Höhenhaus
Flüchtlingsplätze zum
Anteil an
zukünftige, in
zusätzlicher Standort
Gesamtplätze Anteil Flüchtlinge
Bezirk 30.04.2016 (davon TH‐ Flüchtlingen an EW Planung befindliche gem. Vorlage ( bis zu
im Stadtteil
an EW in %
Plätze)
in %
Plätze
400 Plätze)
4
0
0,00%
0
400
400
3,75%
5
162
1,19%
348
72
582
4,28%
160 Tausch mit
6
160 (160)
4,62%
0
belegter TH
160
4,62%
6
0
0,00%
0
400
400
9,73%
7
20
0,58%
400
400
820
23,98%
7
329
2,85%
0
400
729
6,32%
7
443(345)
3,61%
0
72
515
4,19%
7
78
0,63%
0
400
478
3,85%
9
204
0,95%
620
400
1224
5,69%
9
236
1,11%
0
400
636
2,99%
9
0
0,00%
0
400
400
5,07%
9
338
2,22%
0
400
738
4,85%
Mit Umsetzung des Beschlusses können maximal 3.904 neue Unterkunftsplätze sukzessive entstehen.
Beschluss‐
alternative
1a)
1c)
1g)
1h)
1m)
1n)
Stadtteil
Ossendorf
Mengenich
Esch/Auweiler
Lind
Brück
Dellbrück
Flüchtlingsplätze zum
Anteil an
zukünftige, in
zusätzlicher Standort
Gesamtplätze Anteil Flüchtlinge
Bezirk 30.04.2016 (davon TH‐ Flüchtlingen an EW Planung befindliche gem. Vorlage ( bis zu
im Stadtteil
an EW in %
Plätze)
in %
Plätze
400 Plätze)
4
391
3,86%
400
400
1191
11,77%
4
0
0,00%
400
400
800
7,50%
6
0
0,00%
150
400
550
8,21%
7
20
0,58%
0
400
420
12,28%
8
290
2,82%
0
72
362
3,53%
9
204
0,95%
220
400
824
3,83%
Mit Umsetzung der Beschlussalternative können zusätzlich zum Beschluss weitere, maximal 2.072 Plätze, in Summe dann 5.976
Unterkunftsplätze sukzessive entstehen.