Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrue 42.BVV am 14.09.2016.pdf
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Erstellt
30.08.16, 23:26
Aktualisiert
28.01.18, 02:57
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Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-1203
Ursprung:
Antrag, Fraktion der SPD
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen
Beratungsfolge:
29.06.2016
07.07.2016
14.09.2016
BVV
StadtGrü
BVV
BVV/ 041/VII
StadtGrü/090/VII
BVV/ 042/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk
Pankow
Abstimmungsergebnis Ausschuss
7 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltungen
Die BVV möge beschließen:
In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt
und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich
in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten
öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem
freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen
Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner,
technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.
Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die
planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst
noch zu schaffen.
1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten,
analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die
weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:
Priorität 1:
Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne
a) XVIII-27 = Karow Süd,
b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)
c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor
d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.
e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße
f) 3-60 = Pankower Tor
Abstimmungsergebnis:
X
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
X
einige
einige
einstimmig
mehrheitlich
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Priorität 2:
Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen,
Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten
Wohnbaupotenzialflächen:
a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow
b) Buch IV
c) Michelangelostraße
Priorität 3:
vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:
a) Am Sandhaus (süd-östlich), XIX - 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung
b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg
c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße
d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der
Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)
e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg
Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese
Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der
BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie
planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere
Vorgehen befinden kann.
2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder
Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer
erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und
zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit
weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.
3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer
detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.
Berlin, den 30.08.2016
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
Drs. VII-1203
Begründung:
Begründung des Ausschusses Stadtentwicklung und Grünanlagen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache ausführlich
und detailliert am 7. Juli 2016 beraten und führte dabei die ebenso ausführliche Debatte
der BVV-Sitzung fort. Durch die Linksfraktion wurde ein Änderungsantrag eingebracht,
der Veränderungen im einleitenden Text vornimmt und auf die ausdrückliche Nennung
von Zahlen zu den Wohneinheiten für die gemäß der Drucksache festgelegten
prioritären Standorte verzichtet. Diese werden nur noch in der Begründung aufgeführt
und beziehen sich unverändert auf das Wohnbaukonzept. Der Änderungsantrag wurde
von der einreichenden SPD-Fraktion übernommen.
In der Ausschussdiskussion setzte sich die kontroverse Debatte der BVV dennoch fort.
Dabei wurde durch die Antragssteller dargelegt, dass die Prioritäten vor allem
unterschiedliche Aufgabenstellungen beschreiben würden und nicht etwa zeitlich
nacheinander abzuarbeiten seien. Ebenso wurde erläutert, dass Bauberatungen oder
normale Genehmigungsvorgänge weiterhin stattfinden sollen, wenn private
Vorhabenträger sich an der Bezirksamt wenden. Hierzu befürchteten die Kritiker des
Beschlusses, dass gemeint sein könne, das Bezirksamt solle keine Bauberatung und
keine Genehmigungen gemäß § 34 BauGB mehr durchführen. Verzichtet werden soll
aber nur – so die Antragsteller – auf die eigenständige Durchführung von Planungen
oder Untersuchungen auf anderen Standorten, bei denen die planungsrechtliche
Einschätzung gemäß Wohnbaukonzept noch offen ist, wie das bei vielen kleineren der
Fall ist. Bei diesen muss erst noch ermittelt werden, welche planungsrechtlichen
Voraussetzungen (Innen- oder Außenbereich, B-plan erforderlich ja oder nein, etc.)
vorliegen und welche Bebauungsmöglichkeiten sich daraus ergeben könnten. Da aber
bereits auf den prioritären Standorten der voraussichtliche Bedarf an zusätzlichem
Wohnraum erfolgen kann, würden nach Auffassung der Antragsteller unnötiger Weise
personelle und finanzielle Kapazitäten für nachrangige Standorte eingesetzt.
Für den Sonderfall des Güterbahnhofs Greifswalder Straße, der in der Drucksache nicht
weiter berücksichtigt ist, wurde in der Debatte herausgearbeitet und festgehalten, dass
ja eine eigenständige Beschlussfassung der BVV mit einer klaren Beauftragung des
Bezirksamtes besteht. Nach Umsetzung der Drucksache kann die Prioritätenliste dann
gegebenenfalls durch einen neuen Beschluss der BVV Pankow ergänzt werden.
Im Ergebnis der Debatte blieben die bereits Eingangs bestehenden Überzeugungen
bestehen, so dass keine weiteren Änderungen vorgeschlagen wurden. Der Antrag
wurden sodann gemäß dem übernommenen Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt
und erhielt 7 Ja-Stimmen, 5-Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit empfiehlt der
Ausschuss die Annahme der Drucksache in der so geänderten Fassung.
Text des Ursprungantrages:
Ziel der BVV Pankow ist es, auch weiterhin die Bereitstellung von zusätzlichem
Wohnraum zu ermöglichen und zugleich die Versorgung mit sozialer, grüner,
technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen. Die BVV Pankow erwartet,
dass die künftige Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow mindestens der mittleren
Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015 - 2030
entsprechend wird. Für die bis zum Jahr 2030 avisierten 62.000 zusätzlichen
Einwohnerinnen und Einwohner hält die BVV den Neubau von ca. 31.000
Wohneinheiten für erforderlich. Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen
Wohneinheiten sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren
Wohnbaustandorten erst noch zu ermöglichen.
1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten,
analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die
weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:
Priorität 1: Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne XVIII27, XIX-48, 3-18, 3-41 und 3-60 mit einem Neubaupotenzial von
zusammen ca. 4.250 Wohneinheiten
Priorität 2: Aufnahme bzw. Konkretisierung der Planungen auf den durch die
Drucksache VII-0365 bereits beschlossenen
Wohnbaupotenzialflächen mit Rahmensetzung gemäß
Wohnbaukonzept mit bis zu 5.800 Wohneinheiten. Das sind die
Standorte
Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow mit ca.
1.500 Wohneinheiten,
Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil
Blankenburg mit ca. 2.800 Wohneinheiten und
Michelangelostraße im Ortsteil Prenzlauer Berg mit
höchstens bis zu 1.500 Wohneinheiten.
Priorität 3: vertiefende Untersuchung von vier weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten mit zusammen bis zu 5.800
Wohneinheiten, und zwar:
Buch IV mit ca. 900 WE
Am Sandhaus mit ca. 575 WE
die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII
mit ca. 1.300 WE sowie
der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße mit bis zu
3.000 Wohneinheiten
Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in
welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow
entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie
planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die
BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.
2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder
Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer
erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und
zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit
weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.
3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer
detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.
Begründung des Ursprungsantrages:
Die Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015-2030 der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sieht für den Bezirk
Pankow in der mittleren Variante ein Bevölkerungswachstum um 62.000
Einwohnerinnen und Einwohner und eine Bevölkerungszahl von 446.000 im Jahr 2030
vor. Die obere Variante der Prognose geht von einem weitergehenden Wachstum auf
über 460.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Bezirk Pankow aus.
Der Bevölkerungsaufwuchs resultiert sowohl aus der Gründung von Familien und einem
stetigen Zuzug in den Bezirk. Diese offenkundige Beliebtheit des Bezirks spricht für die
Qualitäten von Pankow. Für den ohnehin schon bevölkerungsreichsten Bezirk sind die
Prognosevarianten zugleich Chance und erhebliche Herausforderung.
Die BVV Pankow beabsichtigt auch weiterhin die besonderen Qualitäten des Bezirks zu
erhalten. Dazu gehören die städtebauliche Vielfalt, der gut ausgebaute öffentliche
Nahverkehr, die Versorgung mit sozialer Infrastruktur und der hohe Anteil an Grün- und
Freiflächen. Vor diesem Hintergrund zielt die BVV Pankow auf eine ausgewogene
Entwicklung neuer Wohnbaustandorte im Rahmen der Nachverdichtung sowie vor allem
auf die Ausgestaltung neuer Standorte in bisherigen Außenbereichen. Bei den
Standorten der Nachverdichtung stellt dabei die Versorgung mit bezirklicher
Infrastruktur einen limitierenden Faktor dar, während bei den Neubaustandorten
Mobilität, Nahversorgung und soziale Infrastruktur in eine Gesamtplanung für den
jeweiligen Standort einfließen müssen, um die Ausprägung städtebaulich
anspruchsloser Schlafstädte von Beginn an zu vermeiden und lebendige und vielfältige
Quartiere zu entwickeln.
Mit dem Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow liegt eine umfassende Untersuchung
einer Vielzahl von geeigneten und weniger geeigneten Standorten für den Neubau von
Wohnungen vor. Angesichts der begrenzten personellen Kapazitäten und finanziellen
Möglichkeiten des Bezirks ist eine klare Prioritätensetzung für vertiefenden
Untersuchungen und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
erforderlich.
Die aufgeführten Wohnungszahlen und Realisierungszeiträume der einzelnen Standorte
entstammen dem Wohnbaukonzept und stellen für die BVV in der Regel nicht zu
überschreitende Richtwerte dar. Bei Realisierung der 12 Standorte ergeben ca. 16.000
Wohneinheiten. Weiterer Wohnraum kann mit ca. 10.000 WE zu einem erheblichen
Anteil über kleinteilige Genehmigungen gemäß § 34 BauGB erfolgen. Die bauliche
Verdichtung von Wohnungssiedlungen der 1950er und 1960er Jahre durch zusätzliche
Neubauten soll nur in städtebaulich gut begründete Ausnahme- bzw. Einzelfällen
erfolgen.
Tabelle 1:Standorte für die weitere Bearbeitung und Festlegung von Prioritäten
Priorit
ät
Nummer gemäß
Wohnbaukonzept
Bezeichnung
Planungsrec
ht
Anzah
l der
WE
1
W0303_039
Karow-Süd
B-Plan XVIII27
1.165
2021
1
W0302_025/026
Buchholz-Ost
B-Plan XIX-48
1.145
2021
1
W0303_051
Idunastraße
B-Plan 3-41
518
2018
1
W0304_058
Kopenhagener
Straße
B-Plan 3-18
414
2018
1
W0304_063
Pankower Tor
B-Plan 3-60
1.000
2021
B-Plan
1.520
erforderlich
Blankenburger
B-Plan
2
W0303_045/046/047
2.800
Pflasterweg
erforderlich
Michelangelostra
B-Plan
2
W0306_103
1.500
ße
erforderlich
B-Plan
3
W0301_002
Wiltbergstraße
1.317
erforderlich
B-Plan
3
W0301_004
Am Sandhaus
573
erforderlich
B-Plan
3
W0301_009
Buch IV
906
erforderlich
Heinersdorfer Str., B-Plan
3
W0303_048
3.000
Ostseite
erforderlich
Quelle: eigene Zusammenstellung von Roland Schröder nach Wohnbaukonzept
2
W0303_034
Am Teichberg
Realisieru
ng bis
bzw.
2026
2026
2026
2026
2026
2021
nach 2027