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Beschlussempfehlung StadtGrue 42.BVV am 14.09.2016.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrue 42.BVV am 14.09.2016.pdf
Größe
293 kB
Erstellt
30.08.16, 23:26
Aktualisiert
28.01.18, 02:57

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-1203 Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beratungsfolge: 29.06.2016 07.07.2016 14.09.2016 BVV StadtGrü BVV BVV/ 041/VII StadtGrü/090/VII BVV/ 042/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow Abstimmungsergebnis Ausschuss 7 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltungen Die BVV möge beschließen: In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen. Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen. 1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen: Priorität 1: Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne a) XVIII-27 = Karow Süd, b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung) c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr. e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße f) 3-60 = Pankower Tor Abstimmungsergebnis: X beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: X einige einige einstimmig mehrheitlich Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Priorität 2: Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen: a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow b) Buch IV c) Michelangelostraße Priorität 3: vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorten: a) Am Sandhaus (süd-östlich), XIX - 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus) e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann. 2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich. 3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten. Berlin, den 30.08.2016 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Drs. VII-1203 Begründung: Begründung des Ausschusses Stadtentwicklung und Grünanlagen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache ausführlich und detailliert am 7. Juli 2016 beraten und führte dabei die ebenso ausführliche Debatte der BVV-Sitzung fort. Durch die Linksfraktion wurde ein Änderungsantrag eingebracht, der Veränderungen im einleitenden Text vornimmt und auf die ausdrückliche Nennung von Zahlen zu den Wohneinheiten für die gemäß der Drucksache festgelegten prioritären Standorte verzichtet. Diese werden nur noch in der Begründung aufgeführt und beziehen sich unverändert auf das Wohnbaukonzept. Der Änderungsantrag wurde von der einreichenden SPD-Fraktion übernommen. In der Ausschussdiskussion setzte sich die kontroverse Debatte der BVV dennoch fort. Dabei wurde durch die Antragssteller dargelegt, dass die Prioritäten vor allem unterschiedliche Aufgabenstellungen beschreiben würden und nicht etwa zeitlich nacheinander abzuarbeiten seien. Ebenso wurde erläutert, dass Bauberatungen oder normale Genehmigungsvorgänge weiterhin stattfinden sollen, wenn private Vorhabenträger sich an der Bezirksamt wenden. Hierzu befürchteten die Kritiker des Beschlusses, dass gemeint sein könne, das Bezirksamt solle keine Bauberatung und keine Genehmigungen gemäß § 34 BauGB mehr durchführen. Verzichtet werden soll aber nur – so die Antragsteller – auf die eigenständige Durchführung von Planungen oder Untersuchungen auf anderen Standorten, bei denen die planungsrechtliche Einschätzung gemäß Wohnbaukonzept noch offen ist, wie das bei vielen kleineren der Fall ist. Bei diesen muss erst noch ermittelt werden, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen (Innen- oder Außenbereich, B-plan erforderlich ja oder nein, etc.) vorliegen und welche Bebauungsmöglichkeiten sich daraus ergeben könnten. Da aber bereits auf den prioritären Standorten der voraussichtliche Bedarf an zusätzlichem Wohnraum erfolgen kann, würden nach Auffassung der Antragsteller unnötiger Weise personelle und finanzielle Kapazitäten für nachrangige Standorte eingesetzt. Für den Sonderfall des Güterbahnhofs Greifswalder Straße, der in der Drucksache nicht weiter berücksichtigt ist, wurde in der Debatte herausgearbeitet und festgehalten, dass ja eine eigenständige Beschlussfassung der BVV mit einer klaren Beauftragung des Bezirksamtes besteht. Nach Umsetzung der Drucksache kann die Prioritätenliste dann gegebenenfalls durch einen neuen Beschluss der BVV Pankow ergänzt werden. Im Ergebnis der Debatte blieben die bereits Eingangs bestehenden Überzeugungen bestehen, so dass keine weiteren Änderungen vorgeschlagen wurden. Der Antrag wurden sodann gemäß dem übernommenen Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt und erhielt 7 Ja-Stimmen, 5-Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit empfiehlt der Ausschuss die Annahme der Drucksache in der so geänderten Fassung. Text des Ursprungantrages: Ziel der BVV Pankow ist es, auch weiterhin die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum zu ermöglichen und zugleich die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen. Die BVV Pankow erwartet, dass die künftige Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow mindestens der mittleren Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015 - 2030 entsprechend wird. Für die bis zum Jahr 2030 avisierten 62.000 zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohner hält die BVV den Neubau von ca. 31.000 Wohneinheiten für erforderlich. Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohneinheiten sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu ermöglichen. 1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen: Priorität 1: Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne XVIII27, XIX-48, 3-18, 3-41 und 3-60 mit einem Neubaupotenzial von zusammen ca. 4.250 Wohneinheiten Priorität 2: Aufnahme bzw. Konkretisierung der Planungen auf den durch die Drucksache VII-0365 bereits beschlossenen Wohnbaupotenzialflächen mit Rahmensetzung gemäß Wohnbaukonzept mit bis zu 5.800 Wohneinheiten. Das sind die Standorte  Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow mit ca. 1.500 Wohneinheiten,  Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg mit ca. 2.800 Wohneinheiten und  Michelangelostraße im Ortsteil Prenzlauer Berg mit höchstens bis zu 1.500 Wohneinheiten. Priorität 3: vertiefende Untersuchung von vier weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorten mit zusammen bis zu 5.800 Wohneinheiten, und zwar:  Buch IV mit ca. 900 WE  Am Sandhaus mit ca. 575 WE  die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII mit ca. 1.300 WE sowie  der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße mit bis zu 3.000 Wohneinheiten Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungsrechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann. 2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich. 3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten. Begründung des Ursprungsantrages: Die Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015-2030 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sieht für den Bezirk Pankow in der mittleren Variante ein Bevölkerungswachstum um 62.000 Einwohnerinnen und Einwohner und eine Bevölkerungszahl von 446.000 im Jahr 2030 vor. Die obere Variante der Prognose geht von einem weitergehenden Wachstum auf über 460.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Bezirk Pankow aus. Der Bevölkerungsaufwuchs resultiert sowohl aus der Gründung von Familien und einem stetigen Zuzug in den Bezirk. Diese offenkundige Beliebtheit des Bezirks spricht für die Qualitäten von Pankow. Für den ohnehin schon bevölkerungsreichsten Bezirk sind die Prognosevarianten zugleich Chance und erhebliche Herausforderung. Die BVV Pankow beabsichtigt auch weiterhin die besonderen Qualitäten des Bezirks zu erhalten. Dazu gehören die städtebauliche Vielfalt, der gut ausgebaute öffentliche Nahverkehr, die Versorgung mit sozialer Infrastruktur und der hohe Anteil an Grün- und Freiflächen. Vor diesem Hintergrund zielt die BVV Pankow auf eine ausgewogene Entwicklung neuer Wohnbaustandorte im Rahmen der Nachverdichtung sowie vor allem auf die Ausgestaltung neuer Standorte in bisherigen Außenbereichen. Bei den Standorten der Nachverdichtung stellt dabei die Versorgung mit bezirklicher Infrastruktur einen limitierenden Faktor dar, während bei den Neubaustandorten Mobilität, Nahversorgung und soziale Infrastruktur in eine Gesamtplanung für den jeweiligen Standort einfließen müssen, um die Ausprägung städtebaulich anspruchsloser Schlafstädte von Beginn an zu vermeiden und lebendige und vielfältige Quartiere zu entwickeln. Mit dem Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow liegt eine umfassende Untersuchung einer Vielzahl von geeigneten und weniger geeigneten Standorten für den Neubau von Wohnungen vor. Angesichts der begrenzten personellen Kapazitäten und finanziellen Möglichkeiten des Bezirks ist eine klare Prioritätensetzung für vertiefenden Untersuchungen und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich. Die aufgeführten Wohnungszahlen und Realisierungszeiträume der einzelnen Standorte entstammen dem Wohnbaukonzept und stellen für die BVV in der Regel nicht zu überschreitende Richtwerte dar. Bei Realisierung der 12 Standorte ergeben ca. 16.000 Wohneinheiten. Weiterer Wohnraum kann mit ca. 10.000 WE zu einem erheblichen Anteil über kleinteilige Genehmigungen gemäß § 34 BauGB erfolgen. Die bauliche Verdichtung von Wohnungssiedlungen der 1950er und 1960er Jahre durch zusätzliche Neubauten soll nur in städtebaulich gut begründete Ausnahme- bzw. Einzelfällen erfolgen. Tabelle 1:Standorte für die weitere Bearbeitung und Festlegung von Prioritäten Priorit ät Nummer gemäß Wohnbaukonzept Bezeichnung Planungsrec ht Anzah l der WE 1 W0303_039 Karow-Süd B-Plan XVIII27 1.165 2021 1 W0302_025/026 Buchholz-Ost B-Plan XIX-48 1.145 2021 1 W0303_051 Idunastraße B-Plan 3-41 518 2018 1 W0304_058 Kopenhagener Straße B-Plan 3-18 414 2018 1 W0304_063 Pankower Tor B-Plan 3-60 1.000 2021 B-Plan 1.520 erforderlich Blankenburger B-Plan 2 W0303_045/046/047 2.800 Pflasterweg erforderlich Michelangelostra B-Plan 2 W0306_103 1.500 ße erforderlich B-Plan 3 W0301_002 Wiltbergstraße 1.317 erforderlich B-Plan 3 W0301_004 Am Sandhaus 573 erforderlich B-Plan 3 W0301_009 Buch IV 906 erforderlich Heinersdorfer Str., B-Plan 3 W0303_048 3.000 Ostseite erforderlich Quelle: eigene Zusammenstellung von Roland Schröder nach Wohnbaukonzept 2 W0303_034 Am Teichberg Realisieru ng bis bzw. 2026 2026 2026 2026 2026 2021 nach 2027