Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
2. Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
01.09.16, 23:54
Aktualisiert
28.01.18, 03:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Berlin, den 24.08.16
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.09.2016
1. Gegenstand der Vorlage:
Änderung von Planungszielen des Bebauungsplanverfahrens XXI-40b für das Gelände zwischen Allee der
Kosmonauten, Marzahner Chaussee, Straße Merler
Weg und Beilsteiner Straße im Bezirk MarzahnHellersdorf, Ortsteil Marzahn
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 23.08.16 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 1267/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung
Stapl BPL 1
11.08.2016
5241
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung Nr. 1267/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Änderung
von
Planungszielen
des
Bebauungsplanverfahrens XXI-40b für das
Gelände zwischen Allee der Kosmonauten,
Marzahner Chaussee, Straße Merler Weg und
Beilsteiner Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf,
Ortsteil Marzahn
B. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat Herr Gräff
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, der Änderung von
Planungszielen des Bebauungsplanverfahrens
XXI-40b für den o.g. räumlichen Bereich
zuzustimmen.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese
Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen
und zu veröffentlichen.
D. Begründung:
siehe Anlage 1
E. Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB;
§ 4 Abs. 1 AGBauGB;
§ 15, § 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
F. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine
I. Migrantenrelevante Auswirkungen:
keine
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlage
Anlage 1
zur Beschlussvorlage
Nr. 1267/IV
D. Begründung:
Ausgangssituation
Das Bebauungsplanverfahren XXI-40 wurde durch das Bezirksamt Marzahn mit BABeschluss Nr. III/11/96 vom 05.03.1996 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach
§ 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt, jedoch ist keine Auswertung durch Beschluss des
Bezirksamtes erfolgt.
Die
Bewältigung
der
städtebaulichen
Entwicklungsprobleme
hinsichtlich
der
Nutzungsstruktur und der Erschließung waren zu umfassend, so dass eine Aufteilung des
Bebauungsplanes erforderlich war. Mit BA-Beschluss Nr. 21/II vom 29.01.2002 wurde die
Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens in drei „Teil“-Bebauungsplänen mit den
Bezeichnungen XXI-40a, XXI-40b und XXI-40c beschlossen.
Eine gewerbliche Entwicklung des Standortes hat trotz der Aufstellung des
Bebauungsplanes seit 1996 mit dem Planungsziel der Sicherung von gewerblichen
Bauflächen, die abgeleitet sind aus dem Bestand und dem FNP Berlin, im Gebiet des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes XXI-40b nicht stattgefunden.
Auch durch die Nähe zum südlich angrenzenden Bestandssiedlungsgebiet FriedrichsfeldeOst und den daraus entstehenden Nutzungskonflikten wurde die Entwicklung einer
gewerblichen Nutzung erschwert.
Die Erforderlichkeit für dieses Verfahren liegt darin, dass der Grundstückseigentümer eine
Wohnbebauung der rückwärtigen weitestgehend brach gefallenen Fläche des Grundstücks
Allee der Kosmonauten 32 angeregt hat und die übergeordneten Planungsvorstellungen
einer gewerblichen Entwicklung über einen sehr langen Zeitraum nicht realisiert wurden. Die
derzeitige
Bedarfsentwicklung
für
Wohnen
führt
zu
einer
entsprechenden
Planungsfortschreibung.
Mit BA-Beschluss 561/IV vom 01.11.2013 wurde den Zielen des Bebauungsplanes unter
Berücksichtigung der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugestimmt und die
Entwicklung
eines eingeschränkten Gewerbegebietes südlich der Allee der
Kosmonauten und westlich der Marzahner Chaussee sowie
eines Allgemeinen Wohngebietes im Süd-Westen des Planbereiches
beschlossen.
Innerhalb der gewerblichen Bauflächen sollte im Wesentlichen eine Sicherung des
Bestandes erfolgen. Nutzungskonflikte zur südlich angrenzenden Wohnbaufläche konnten
durch die beabsichtigte Nutzungseinschränkung und die Baukörperstellung weitestgehend
ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden auch mögliche negative
Auswirkungen der Erschließung der gewerblichen Nutzung über die rückwärtigen
Grundstücksflächen auf die Wohnbebauung geprüft. Da es sich hier um gewerbliche
Nutzungen handelt, die das Wohnen nur unwesentlich stören, konnten aufgrund der
Grundstückszuschnitte und der vorhandenen Bebauung unzumutbare Auswirkungen
ausgeschlossen werden.
2
Planbereich und Geltendes Planungsrecht
Der hier in Rede stehende Planbereich des Bebauungsplanes XXI-40b grenzt im Norden an
die Allee der Kosmonauten. Der fast 130 m lange neungeschossige Gebäuderiegel Allee der
Kosmonauten 32/32a mit rund 16.000 m² Bruttogeschossfläche firmiert als „Aap-Hotel und
Hostel“. Eine frühere Nutzung als Unterkunft für Arbeitsmigranten wurde aus
Brandschutzgründen untersagt. Vor dem Gebäude gibt es Parkplätze für rund 40 Pkw.
Weitere informelle Parkmöglichkeiten bietet die rückwärtige Feuerwehrzufahrt, die von der
Beilsteiner Straße angefahren wird. Eine etwa 1.500 m² große, eingezäunte Teilfläche am
Merler Weg gegenüber einem Garagenhof wird extensiv als Lagerfläche genutzt. Große
Teile des Geländes sind praktisch ungenutzt.
Das vor wenigen Jahren renovierte Bürogebäude Allee der Kosmonauten 32B/C umfasst in
zwei über Eck gestellten Baukörpern rund 11.000 m² Bruttogeschossfläche auf neun Etagen.
Die Büroräume sind durch über 30 unterschiedliche Nutzer belegt. Es sind Firmen aus dem
Baugewerbe, der Computerbranche sowie freie Berufe, soziale Einrichtungen und Start-UpUnternehmen vertreten. Vor dem Gebäude gibt es Parkplätze für etwa 125 Pkw. Weitere
informelle Parkmöglichkeiten bietet die rückwärtige Feuerwehrzufahrt, die über eine
betonierte Zufahrt vom Merler Weg aus erreicht wird. Eine etwa 400 m² große, eingezäunte
Teilfläche am Merler Weg angrenzend an das Lidl-Grundstück wird als Lagerfläche genutzt.
Auch hier sind große Teile des Geländes ungenutzt.
Die Lebensmitteldiscounterkette „Lidl“ betreibt seit 2006 eine eingeschossige
Einzelhandelsimmobilie mit einer Bruttogeschossfläche von 1.200 m² auf dem
Eckgrundstück Marzahner Chaussee 189. Insgesamt werden 105 Kundenstellplätze
angeboten, die über die Zufahrten an der Marzahner Chaussee und am Merler Weg
erreichbar sind. Neben der Stellplatzzufahrt vom Merler Weg befindet sich ein kleiner
Baukörper (12 m²) zur Stromversorgung.
Südlich des Merler Weges angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXI40b befindet sich das Bestandssiedlungsgebiet Friedrichsfelde-Ost mit eingestreuten
Kleingartenanlagen. Dieser Bereich ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt.
Zwischen Merler Weg und Ruwersteig überwiegen drei-, vier- und sechsgeschossige
Wohnzeilen mit großzügigen Grünbereichen. Der Bildungsmarkt Vulkan GmbH, als soziale
Einrichtung, befindet sich auf dem Grundstück Marzahner Chaussee 165.
Das Plangebiet stellt einen Übergangsbereich zwischen Gewerbe- und Wohngebiet dar, der
in den letzten Jahren sowohl keine wirtschaftliche als auch städtebauliche Entwicklung
erfahren hat.
Es ist beabsichtigt, unter Berücksichtigung des bestehenden Einzelhandels den
Geltungsbereich für den Wohnungsbau zu entwickeln.
Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XXI-40b um ein im Zusammenhang bebautes Gebiet handelt. Aufgrund
der heterogenen Bebauung und Nutzung kann nicht von einem faktischen Wohngebiet
ausgegangen werden, so dass die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB nicht in Frage
kommt. Dementsprechend beurteilen sich derzeitige Bauvorhaben hinsichtlich der zulässigen
Art ihrer baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Eine Entwicklung des Bereiches als Wohnbaufläche steht jedoch den Vorgaben des FNP
Berlin sowie dem StEP Gewerbe als übergeordnete Entwicklungsplanung entgegen.
Dementsprechend besteht die Erforderlichkeit eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens
entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
einschließlich einer Änderung des FNP Berlin.
2
3
Planerische Ausgangssituation
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan Berlin stellt die Fläche südlich der Allee der Kosmonauten bis zum
Merler Weg bzw. dessen gradliniger Verlängerung nach Osten bis zur Bahntrasse als
Gewerbliche Baufläche dar. An diese grenzt auf Höhe des Merler Weges eine gemischte
Baufläche M2 an. Südlich daran schließt ein Wohngebiet geringer Dichte (W4) an. Die
Darstellungen weichen westlich der Marzahner Chaussee zwischen Merler Weg und
Ruwersteig signifikant von der verfestigten Bestandssituation ab, die dort fast ausschließlich
durch Wohnen geprägt ist und überwiegend einer Wohnbaufläche W3 entspricht. Westlich
der Beilsteiner Straße wird durch den Bebauungsplan XXI-40a Wohnen ermöglicht, das
inzwischen weitgehend realisiert ist.
Als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen im Betrachtungsraum werden die Allee der
Kosmonauten und die Märkische Allee dargestellt.
StEP Industrie und Gewerbe
Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe (2011) übernimmt die gewerblichen
Bauflächen des Flächennutzungsplans. Der südliche Teil des Vertiefungsbereichs ist als
Flächenpotenzial für „vorrangige Inanspruchnahme“ gekennzeichnet, jedoch ohne
Zuordnung von Entwicklungsansätzen bzw. –maßnahmen. Die gewerblichen Bauflächen im
Untersuchungsgebiet sind nicht Bestandteil des Entwicklungskonzepts für den
produktionsgeprägten Bereich und unterliegen nicht den damit verbundenen
Einschränkungen.
StEP Verkehr
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr (2011) formuliert u.a. die Ziele einer Stärkung der
Verkehrsarten des Umweltverbundes, der Nachverdichtung und Wiedernutzung
brachgefallener bereits erschlossener Flächen, der Konzentration der Siedlungsentwicklung
auf Siedlungsachsen entlang von Schienenkorridoren und der Entwicklung von
Nachverdichtungsstrategien für solche Gebiete. Das Untersuchungsgebiet liegt an den
Schienenkorridoren sowohl der Straßenbahn als auch der S-Bahn. Die Allee der
Kosmonauten ist im Bestandsnetz als örtliche, im Zielnetz 2025 als übergeordnete
Straßenverbindung aufgeführt, die Marzahner Chaussee in beiden Fällen als örtliche
Verbindung.
StEP Wohnen 2025
Der Stadtentwicklungsplan Wohnen (2014) formuliert u.a. die Ziele der kompakten und
durchmischten Stadt und des Vorrangs der Innenentwicklung vor Außenerweiterungen. Er
weist in seinen Leitlinien auf die Notwendigkeit des Wohnungsneubaus für vielfältige
Bedarfsgruppen, u.a. auch für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten, sowie auf
die
Berücksichtigung
des
demografischen
Wandels
hin.
In
der
Karte
„Wohnungsbaustandorte“ ist das Bearbeitungsgebiet nicht als möglicher Einzelstandort
enthalten.
StEP Zentren 3
Der Stadtentwicklungsplan Zentren 3 (2013) stellt im Umfeld des Bearbeitungsgebiets das
Ortsteilzentrum Helene-Weigel-Platz dar. Die Möglichkeit der Ansiedlung von großflächigen
Einzelhandelsbetrieben außerhalb der Zentren wird an enge Voraussetzungen geknüpft, die
3
4
im Bearbeitungsgebiet nicht gegeben sind; die beiden dort bereits vorhandenen Discounter
erfüllen diese Voraussetzungen nicht, sie genießen jedoch Bestandsschutz.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Marzahn-Hellersdorf
Nach dem Prüfschema des bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (2013) soll
nahversorgungsrelevanter Einzelhandel in einer Entfernung von weniger als 800 m zu den
festgesetzten Zentren nicht zugelassen werden.
Die im Gebiet vorhandenen Discounter liegen in 600 m bzw. 750 m Fußwegeentfernung zum
Kern des Ortsteilzentrums Helene-Weigel-Platz. Allerdings wird die Qualität der
Fußwegeverbindung durch die Barriere von Parkplätzen, Straßen und Bahnanlagen
beeinträchtigt, was bei Anwendung des Prüfschemas ggf. zu berücksichtigen wäre. Bei
Erweiterungsvorhaben wären außerdem eine mögliche Schädigung des Ortsteilzentrums zu
prüfen und die im Prüfschema aufgeführten Anforderungen an die städtebauliche Qualität zu
berücksichtigen, die durch die gegenwärtigen Betriebsgebäude nicht erfüllt werden.
Wohnungsmarktentwicklungskonzept
Das bestehende Wohnungsmarktentwicklungskonzept wird derzeitig überarbeitet.
Entsprechend dem derzeitigen Planungsstand ist für den Geltungsbereich davon
auszugehen,
dass
in
Absprache
mit
SenStadtUm
der
Planbereich
als
Wohnbaupotentialfläche ausgewiesen wird.
Infrastrukturkonzept
Das Infrastrukturkonzept wird ebenfalls derzeitig überarbeitet. Aufgrund der im Wesentlichen
gleich gebliebenen Rahmenbedingungen kann jedoch auf die Aussagen des bestehenden
Infrastrukturkonzeptes verwiesen werden. Untersuchungen zur Versorgung mit
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zeigen für Friedrichsfelde-Ost Defizite sowohl im
Bereich der Schulversorgung als auch der Versorgung mit Flächen in
Kinderbetreuungseinrichtungen auf.
Einrichtung sollen deshalb weiter südlich im Wohngebiet verfügbar gemacht werden. Für
einen Schulstandort ist die Tragfähigkeit im Bereich westlich der Bahn nicht gegeben.
Entsprechend den Aussagen des Infrastrukturkonzeptes kommen Flächen für öffentliche
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Bearbeitungsgebiet aufgrund der
Nichtverfügbarkeit von Flächen nicht in Frage.
Eine private Kindertagesstätte ist unmittelbar nördlich der Allee der Kosmonauten
vorhanden.
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Für den Geltungsbereich liegt ein städtebauliches Konzept vor, auf dessen abgestimmten
Zielen die Planungsinhalte sowie die gebotene Änderung des FNP Berlin basieren. Folgende
grundsätzliche Überlegungen wurden dabei berücksichtigt:
Berücksichtigung der Bebauung und der Grundstückssituation
• zeitlich und funktional unabhängige Entwicklung der vorhandenen Grundstücke,
• kein Abriss der Gebäude Allee der Kosmonauten 32 und 32B/C, bisherige Nutzung
bleibt bestehen,
• den Bestandsgebäuden sind Grundstücke und ausreichend Stellplatzfläche
zuzuordnen,
• Planung unter Bezugnahme der Fläche des Lidl-Marktes, ggf. Angebot eines
Alternativstandortes.
Entwicklung als Wohnungsbaustandort
4
5
•
•
•
verfügbare Grundstücksflächen sind für eine Wohnnutzung mittleres Mietenniveau
vorzusehen, die Verfügbarkeit von Wohnfolgeeinrichtungen außerhalb des
Planbereiches ist gegeben, evtl. Einordnung einer Kita,
Eckbebauung Allee der Kosmonauten/Marzahner Chaussee aufgrund der
Immissionsbelastung geeignet für eine gewerbliche Nutzung, jedoch ist das Wohnen
bei geeigneter Baukörperstellung und Grundrisszonierung nicht grundsätzlich
ausgeschlossen,
Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich.
Nutzungsmaße, die zwischen den unterschiedlichen Umgebungsstrukturen vermitteln
• Planbereich stellt einen Übergangsbereich zwischen Baugebieten geringer Dichte im
Süden und höherer Dichte im Norden entlang der Allee der Kosmonauten dar, die
Geschossflächenzahl sollte aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden und der günstigen Lage zum ÖPNV nicht 1,2 unterschreiten, jedoch 1,5 auch
nicht überschreiten,
• Berücksichtigung der Höhenentwicklung mit sechs Vollgeschossen gegenüberliegend
zu einer neun- bzw. sechsgeschossigen Bebauung im Norden, Osten und Südosten
und vier Vollgeschosse im Übergang zur zwei- bis viergeschossigen Bebauung
südlich des Merler Weges.
Überbaubare Grundstücksflächen
• die Versiegelung soll auf 30 % der Grundstücksfläche begrenzt werden, bei einer
50 %igen Überschreitungsmöglichkeit mit Nebenanlagen und Stellplätzen,
• Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes.
Im
weiteren
Verfahren
wird
in
Abstimmung
mit
dem
Bauherrn
eine
Konkretisierung/Präzisierung des Bebauungskonzeptes erfolgen, um die Umsetzung des
städtebaulichen Konzeptes zu sichern.
Begründung zur Änderung der Zielstellung des Bebauungsplanes
Ausgehend davon, dass der Planbereich unmittelbar an ein überwiegend durch
Wohnnutzung geprägtes Gebiet angrenzt, der aktuellen Nachfrage nach Flächen für den
Wohnungsbau und den Investitionsabsichten der Eigentümer kann festgestellt werden, dass
sich die noch unbebauten Teilflächen dieses Bereiches auf der Grundlage des abgestimmten
städtebaulichen Konzeptes für den Wohnungsbau eignen.
Wesentlich beabsichtigte Planungsziele des Bebauungsplanes XXI-40b
Die bisher beabsichtigte Art der baulichen Nutzung „Eingeschränktes Gewerbe“ entlang der
Allee der Kosmonauten und westlich der Marzahner Chaussee soll in „Mischgebiet“ gemäß
§ 6 BauNVO und der südöstliche Bereich Marzahner Chaussee Ecke Merler Weg in
„Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO geändert werden. Innerhalb der
Mischgebietsfläche können die vorhandenen mischgebietstypischen Betriebe bestehen
bleiben und das Wohnen gleichwertig hinzukommen. Die vorhandenen Stellplätze entlang
der Allee der Kosmonauten sollen angesichts der zu erwartenden Bedarfe planungsrechtlich
als Stellplatzanlage gesichert werden. Weitere Untersuchungen zur verkehrlichen Anbindung
sind im Sinne einer gesicherten Erschließung erforderlich.
Der Planentwurf ermöglicht, dass die drei bestehenden Grundstücke im Plangebiet zeitlich
und funktional unabhängig voneinander entwickelt werden können.
5
6
Der auf dem Grundstück Marzahner Chaussee 189 vorhandene Lebensmittelmarkt genießt
Bestandsschutz. Seitens der Eigentümer wurde eine Erweiterung der Verkaufsflächen
beantragt. Der vorhandene Nahversorger Lidl befindet sich nicht auf einem gemäß
Zentrenkonzept Marzahn-Hellersdorf ausgewiesenen etablierten Nahversorgungsstandort
des Einzelhandels, sondern in Streulagen. Die geplante Erweiterung der Verkaufsraumfläche
am Standort hat nach § 34 (1) BauGB i.V. mit § 34 (3) BauGB keine Aussicht auf
Genehmigungsfähigkeit, da von Vorhaben in diesem Bereich absehbar schädliche
Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ausgehen.
Es wird jedoch in Betracht gezogen, diesen Lebensmittelmarkt unmittelbar im nordöstlichen
Bereich des Geltungsbereiches auf einem alternativen Standort im Sinne der Schaffung von
dringend erforderlichen Wohnraum und der städtebaulichen Integration der Einzeleinrichtung
in die Neubebauung anzusiedeln. Solange der Lebensmittelmarkt in seiner gegenwärtigen
Form am derzeitigen Standort betrieben wird, kann deshalb nicht zwingend davon
ausgegangen werden, dass diese Flächen künftigen Wohnbauvorhaben zur Verfügung
stehen werden. Das städtebauliche Konzept ist deshalb so zu konkretisieren, dass auch ein
Fortbestand des Discount-Marktes berücksichtigt werden kann. Jedoch hat der Eigentümer
des Lebensmittelmarktes Interesse für die vorgenannte Alternative – als Unterlagerung eines
Wohnhauses – signalisiert. Diese Alternative, die der Entwurf des Bebauungsplanes
aufgreift, bietet den Vorteil, dass somit dem städtebaulichen Ziel der Schaffung von
benötigtem Wohnraum mehr Raum gegeben werden könnte. Im weiteren Verfahren wird in
diesem Zusammenhang eine bedingte Festsetzung in Verbindung mit einem erweiterten
Bestandsschutz geprüft, um einen Widerspruch zum Zentrenkonzept des Bezirkes MarzahnHellersdorf auszuschließen.
Die Bebauungsdichte soll im Übergang zum südlich angrenzenden Siedlungsgebiet eine
Geschossflächenzahl von 1,2 (Obergrenze des § 17 BauNVO für Wohn- und Mischgebiete)
und höherer Dichte entlang der Allee der Kosmonauten eine Geschossflächenzahl von 1,5
(Obergrenze Wohnbaufläche W3 gem. FNP) nicht überschreiten. Die Höhenentwicklung der
künftigen Bebauung soll diese Übergangssituation im Sinne eines harmonischen
städtebaulichen Übergangs zum angrenzenden Siedlungsgebiet ebenfalls berücksichtigen.
Dementsprechend sollen sechs Vollgeschosse gegenüber einer vorhandenen neun- bzw.
sechsgeschossigen Bebauung im Norden, Osten und Südosten und vier Vollgeschosse im
Übergang zur zwei- bis viergeschossigen Bebauung südlich des Merler Weges festgesetzt
werden. Eine Dominante als Eingangssituation mit elf Geschossen am Kreuzungspunkt Allee
der Kosmonauten Ecke Marzahner Chaussee ist beabsichtigt.
Mit der Änderung der Zielstellung des Bebauungsplanes XXI-40b könnten sich sowohl
wohngebietstypische als auch mischgebietstypische Nutzungen entwickeln.
Nutzungskonflikte mit den westlich entlang der Beilsteiner Straße angrenzenden/gelegenen
gewerblichen Flächen im Geltungsbereich der Bebauungspläne XXI-40a und XXI-40c sind
nicht zu befürchten, da mit Festsetzung für die dort festzusetzenden, gewerblichen Flächen
höchstzulässige Schallimmissionskontingente vergeben werden. Als Vorbelastung für die
Berechnung der Immissionswerte wurde berücksichtigt, dass auf dem Betriebsgelände des
HKW Marzahn eine neue Gas- und Dampfturbinenanlage errichtet wird, die beim
genehmigungskonformen Betrieb die Immissionsrichtwerte der TA Lärm ausschöpfen darf.
Mit der Festsetzung von Schallimmissionskontingenten wird eine schalltechnische
Verträglichkeit mit den geplanten schutzbedürftigen Nutzungen westlich entlang der
Beilsteiner Straße innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne XXI-40a und XXI40c gewährleistet. Somit sind für den Bereich des Bebauungsplanes XXI-40b unzumutbare
Geräuschimmissionen, die von gewerblichen Nutzungen aus den Bebauungsplänen XXI-40a
und XXI-40c hervorgerufen werden, auf Grund des größeren Abstandes nicht zu befürchten,
da sie mit zunehmender Entfernung zum Plangebiet immer geringer werden. Für den
Planbereich ist jedoch die Erarbeitung eines Lärmgutachtens unter Berücksichtigung des
Verkehrslärms erforderlich.
6
7
Auswirkungen zur Entwickelbarkeit aus dem FNP Berlin
Der FNP Berlin stellt die Flächen des Geltungsbereiches als gewerbliche Baufläche dar.
Die beabsichtigten Änderungen der Zielstellung des Bebauungsplanes hinsichtlich
mischgebietstypischer und wohngebietstypischer Nutzungen zugunsten einer zügigen
Entwicklung des Standortes sind aus den Darstellungen des FNP Berlin derzeitig nicht
entwickelbar.
Nach Vorliegen des Abschlussberichtes zum städtebaulichen Entwicklungskonzept Allee der
Kosmonauten 32A-C / Merler Weg / Marzahner Chaussee wurde bereits eine Änderung der
Darstellungen des FNP Berlin für den Teilbereich südlich der Allee der Kosmonauten
beantragt.
Dies betrifft im Detail:
Erweiterung der gemischten Baufläche M2 zwischen Bahntrasse und Marzahner
Chaussee bis zur Allee der Kosmonauten, einschließlich der Bestandsbebauung entlang
der Allee der Kosmonauten,
Neuausweisung von Wohnbauflächen W3 und W4 im Geltungsbereich sowie zur
Anpassung an die Bestandssituation südlich des Merler Weges und westlich der
Beilsteiner Straße;
Anpassung der Abgrenzung der gemischten Baufläche M2 im Süden an die
Bestandssituation.
Die oben beschriebene Vorzugsvariante zum städtebaulichen Entwicklungskonzept des
Bezirkes zeigt zum einen die Planungsabsicht der Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit
einer Dichte bis zu einer GFZ von bis zu 1,5 sowie der Sicherung der vorhandenen
Wohngebiete westlich der Marzahner Chaussee unter Berücksichtigung ihrer baulichen
Dichte und zum anderen das Planungsziel „Sicherung und Entwicklung der gemischten
Nutzungsstruktur“ für den Bereich westlich der Marzahner Chaussee und entlang der Allee
der Kosmonauten.
Aus gemischten Bauflächen können in Bebauungsplänen gemäß AV FNP in
Bebauungsplänen andere Baugebiete entwickelt werden, wenn sie durch ihr
Zusammenwirken bezogen auf die M2-Fläche des FNP Berlin ebenfalls eine Mischnutzung
ohne prägende Hauptnutzung bilden.
Unter Berücksichtigung der jetzt schon gegebenen Durchmischung mit schutzbedürftigen
Wohnnutzungen werden tatsächlich vorhandene gewerbliche Entwicklungsoptionen in dieser
Variante nur in geringem Umfang aufgegeben. Nördlich des Merler Wegs sind sie aufgrund
der Nähe zur Wohnbebauung ohnehin nur sehr eingeschränkt vorhanden, östlich der
Marzahner Chaussee haben vorhandene Betriebe Bestandsschutz, zu ihrer weiteren
Entwicklung könnte auch die Festsetzung eines Gewebegebiets aus der M2-Darstellung
entwickelt werden.
Dem Grundsatz Nr. 1 der Raumordnung, ausgeglichene wirtschaftliche und soziale
Strukturen zu schaffen, wird insbesondere unter Berücksichtigung der wachsenden Stadt mit
der Änderung der Zielstellung des Bebauungsplanverfahrens entsprochen.
Das Bezirksamt beschließt, unter Berücksichtigung aller privaten und öffentlichen Belange im
Sinne einer zügigen Entwicklung, insbesondere der Schaffung von Wohnraum die Änderung
der Planungsziele. Die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen
Baulandentwicklung wird geprüft.
7
Anlage 2 zur BA-Vorlage Nr. 1267/IV
Übersichtskarte 1:10.000
ENTWURF
Noch nicht rechtsverbindlich !
Bebauungsplan XXI - 40b
für das Gelände zwischen
Stand vom 8.2.2016
der Straße Allee der Kosmonauten,
Marzahner Chaussee, Straße Merler Weg
Finanzamt
209
und Beilsteiner Straße
Beilsteiner
IV
35A
35
231
207
II
V
Zeichenerklärung
I
33C
31
I
33D
33E
I
II
233
Beilsteiner Straße
I
I
I
I
I
I
VII
33F
33G
I
Flur 208
I
Flur 209
33400
I
39
37
III
47
I
17
233
234
Allgemeines Wohngebiet
(§ 4 BauNVO)
WA
Zahl der Vollgeschosse
Besonderes Wohngebiet
(§ 4a BauNVO)
WB
als Höchstmaß
z.B.
III
Dorfgebiet
(§ 5 BauNVO)
MD
als Mindest- und Höchstmaß
z.B.
III-V
Mischgebiet
(§ 6 BauNVO)
MI
zwingend
z.B.
V
Kerngebiet
(§ 7 BauNVO)
MK
offene Bauweise
Gewerbegebiet
(§ 8 BauNVO)
GE
Nur Einzelhäuser zulässig
Industriegebiet
(§ 9 BauNVO)
GI
Nur Doppelhäuser zulässig
D
Sondergebiet (Erholung)
(§ 10 BauNVO)
SO
Nur Hausgruppen zulässig
H
Wohnungen
Allee der
UNIVERSITÄT
WR
z.B.
0,7
als Mindest- und Höchstmaß
z.B.
0,5 bis 0,7
als Höchstmaß
z.B.
als Mindest- und Höchstmaß
z.B.
GF
21,0
Straße
30,0
290
291
32
X
XI
222
140
X
270
z.B.
BM
269
4000 m³
Flu
r
465
Flu
r
501
5,0
1,5
2
VI 0,3
65,5
VI 0,3
114
533
Gasdruckregler
G
z.B.
497
UMSPANNWERK
Trafostation
T
6,0
6,0
Chaussee
5,0
463
HOTEL
a
120
VII
27
12
I
I
111
439
I
438
28
I
8
30
20
VI
36
100
44
III
112
46
IV
94
275
II
I
277
I
I
42
I
I
I
45
I
44
108
43
I
9 I
433
178
42
50
mit Angabe der Geschosse
GTGa 1
Gemeinschaftsanlagen
GGa 1
GAnl
N
Wasserfläche
L
Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung)
Geschützter Landschaftsbestandteil
LB
Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt
Gesamtanlage (Ensemble), die dem
Denkmalschutz unterliegt
Erhaltungsbereich
D
GW
Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Bahnanlage
N.D.
D
auch
Straßenbahn
E
Hochstraße
Tiefstraße
St
Garage
z.B.
Ga 1
Tiefgarage
z.B.
TGa 1
Brücke
Industriebahn (in Aussicht genommen)
K
Wohn- oder öffentliches Gebäude
Wirtschafts- oder Industriegebäude
oder Garage
Parkhaus
Unterirdisches Bauwerk
(z.B. Tiefgarage)
Brücke
mit Geschosszahl und Durchfahrt
Landesgrenze (Bundesland)
V
Bezirksgrenze
Ortsteilgrenze
Gemarkungsgrenze
-II
mit Geschosszahl
Flurgrenze
z.B.
Teich
in Meter über NHN
35.4
Flurstückgrenze
Flurstücksnummer, Flurnummer
z.B.
Laubbaum, Nadelbaum
Grundstücksnummer
z.B.
Naturdenkmal (Laub-, Nadelbaum)
Mauer, Stützmauer
ND
ND
Schornstein
Bordkante
Zaun, Hecke
Baulinie, Baugrenze
Hochspannungsmast
Straßenbegrenzungslinie
60
96
9
Flur 10
49A
Aufgestellt: Berlin, den
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
...............................................
...............................................
...............................................
Fachbereichsleiter Vermessung
Bezirksstadtrat
Fachbereichsleiterin Stadtplanung
I
II/-I
47
Gemeinschaftstiefgaragen
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom
bis einschließlich
Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan am
I
öffentlich ausgelegt.
beschlossen.
Berlin, den
I
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
68
I
I
56
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
75
55
...............................................
I
172
I
TGa 1
GSt
Ga 3 St
54
174
26
mit Angabe der Geschosse
I
53
48
18
272
180
52
96
40
mit Angabe der Geschosse
Tiefgaragen
69
176
24
274
I
I
II
270
271
51
I
IV
Garagengebäude mit Dachstellplätzen
Landschaftsschutzgebiet
Merler
III
16
35,4
z.B.
Ga 1
Naturschutzgebiet
Weg
50
38
III
Ma
rza
hne
r
269
434
22
98
267
I
II
54,1
52
14
mit Angabe der Geschosse
Geländehöhe, Straßenhöhe
49
436
435
I
36
mit Angabe der Geschosse
Gewässer
Weg
34
437
33
263
276
I
IV
32
48
165
33400
10
I
I
I
188
I
I
II
385
184
34
II
29
487
I
I
35
182
I
47
Flur 19
9
Flur 198
106
30
I
104
105
6
Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN)
Planunterlage
I
Ma
rza
hne
r
I
I
Sträuchern
Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit sie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werden.
Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990,
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90) vom 18. Dezember 1990.
5,0
25,0
32
31
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für Wald
Wasserfläche
Umgrenzung der Flächen für
Kinderspielplatz
386
14,0
4
262
278
387
2
261
273
194
126
I
268
I
383
b
PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Stellplatz
190
250
I
477
1,2
ÖFFENTLICHE PARKANLAGE
z.B.
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
Gebäude
189
5,0
Merler
z.B.
Eintragungen als Vorschlag
192
A
er
Beilstein
IV 0,3
Straßenseite
Arkade
z.B.
a
WA
Straßenseite
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Nachrichtliche Übernahmen
1,5
1,2
Straßenseite
Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende
Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen
Naturdenkmal
VI 0,3
30,0
I
266
124,5 m über NHN
Bereich ohne Ausfahrt
St
Gemeinschaftsgaragen
500
IV 0,3
265
OK
Sonstige Festsetzungen
Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Gemeinschaftsstellplätze
54,7
51,0
264
z.B.
sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9
Abs. 1a Baugesetzbuch
(Kombination mit anderen Planzeichen möglich)
Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Garagen
Cha
uss
ee
499
5,0
260
116,0 m bis 124,5 m über NHN
zwingend
Bäumen
sonstigen Bepflanzungen
Stellplätze
534
5,0
I
OK
Erhaltung von
Besonderer Nutzungszweck von Flächen
I
3
259
z.B.
Bereich ohne Einfahrt
Sträuchern
Umgrenzung der Flächen für
5,0
257
124,5 m über NHN
als Mindest- und Höchstmaß
Anpflanzen von
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu
belastende Fläche
113
258
21800
OK
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
und für die Erhaltung
Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen
1,5
21
123
256
z.B.
Öffentliche und private Grünflächen
Sichtfläche
28
53,5 m über NHN
Oberkante
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Bäumen
498
I
12,4 m über Gehweg
FH
Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
198
32C
255
TH
z.B.
Hochspannungsleitung
208
496
IX
MI
FUSSGÄNGERBEREICH
oberirdische Hauptversorgungsleitungen
Cha
uss
ee
b
P
öffentliche Parkfläche
z.B.
32B
5,0 9,5
II
252
z.B.
Firsthöhe
Straßenbegrenzungslinie
200
b
254
Traufhöhe
Flächen für Sport- und Spielanlagen
Flächen für Versorgungsanlagen,
für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
sowie für Ablagerungen
115
253
als Höchstmaß
Private Verkehrsfläche
495
251
(§ 23 Abs.3 Satz 1 BauNVO)
JUGENDFREIZEITHEIM
z.B.
223
32A
IX IX
249
Baugrenze
GF 400 m² bis 500 m²
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
z.B.
55,1
g
(§ 23 Abs.2 Satz 1 BauNVO)
3,0
z.B.
5,0
117
ED
Baulinie
500 m²
Straßenverkehrsfläche
Marzahner
St
124
226
228
Flur 199
19
Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
(§ 23 Abs.3 Satz 3 BauNVO)
z.B.
215
30,0
123
122
E
Verkehrsflächen
Flur 209
I
o
Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt
als Höchstmaß
Flächen für den Gemeinbedarf
139
224
225
227
229
231
122
I
I
Amtsleiter
72
Der Bebauungsplan ist auf Grund des §10 Abs.1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz 1
des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden.
Berlin, den
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
0
Maßstab 1 : 1 000
5
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100 m
Planunterlage: Karte von Berlin 1:1000
Stand: März 2014
100 m²
Linie zur Abgrenzung d. Umfanges von Abweichungen
2 Wo
Baumasse
230
5. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der
Festsetzung.
(§ 9 Abs.1 Nr.6 BauGB)
0,4
GR
Geschlossene Bauweise
SO
Baumassenzahl
60
Bebauungsplan
Bebauungsplan
XXI
XXI--40a
40a
WOCHENENDHAUSGEBIET
(§ 11 BauNVO)
Geschossfläche
54
4. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind auf nicht überbaubaren
Grundstücksflächen innerhalb der Fläche b Garagen und
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO unzulässig.
z.B.
Geschossflächenzahl
55,5
3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind auf den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb der Fläche a Garagen,
Stellplätze
und
Nebenanlagen
im
Sinne
des
§
14
Baunutzungsverordnung unzulässig.
z.B.
Grundfläche
Beschränkung der Zahl der
213
Kosmonauten
2. Festsetzngen zum Einzelhandel sind im weiteren Verfahren zu klären.
Grundflächenzahl
WR
z.B.
21
126
WS
(§ 3 BauNVO)
210
48
1. Im allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 4
und 5 der Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des
Bebauungsplans.
(§ 2 BauNVO)
Reines Wohngebiet
z.B.
234
125
Kleinsiedlungsgebiet
Sonstiges Sondergebiet
58,1
Textliche Festsetzung
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher Anlagen
264
235
56
Festsetzungen
Gesundheitseinrichtung
Marzahner Chaussee
I
159
Ortsteil Marzahn
II
I
II
22100
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ,
33B
205
29
33A
33
Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis.
.............................................
.............................................
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Die Verordnung ist am
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf S.
verkündet worden.