Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag ArSoGeSe 42.BVV.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
08.09.16, 17:05
Aktualisiert
28.01.18, 03:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
VII-1218
Ursprung:
Antrag, Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
Ausschuss für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Senioren
Beratungsfolge:
14.09.2016
BVV
BVV/ 042/VII
Betreff: Clearingverfahren zur Feststellung der Kostenträger zur
Kostenübernahme von Krankheits- und Gesundheitskosten
Abstimmung im Ausschuss für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Senioren:
10 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der für Gesundheit zuständigen
Senatsverwaltung dafür einzusetzen, ein Clearingverfahren einzurichten, in dem die
Zugehörigkeit und der Versicherungsstatus zu einer Kranken- und Pflegeversicherung
der Betroffenen geklärt wird oder geprüft wird, ob ein Sozialabkommen mit dem
Herkunftsstaat besteht und die damit einhergehende Kostenübernahmeverpflichtung für
Sachleistungen der Gesundheitsversorgung geregelt ist.
Die Clearingstelle ist an die zentrale Abrechnungsstelle der Krankenhilfe anzugliedern
und das entsprechende Personal ist durch die für Gesundheit zuständige
Senatsverwaltung bereitzustellen.
Berlin, den 11.07.2016
Einreicher: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
gez.: Dr. Axel Bielefeldt – Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
X
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
X
einige
einstimmig
mehrheitlich
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Drs. VII-1218
Begründung:
Viele Staaten haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen, wodurch
Menschen anderer Nationalitäten eigentlich gesundheitlich abgesichert sind. Für
deutsche Mitbürger*innen ist dies meist unproblematisch, da die europäische
Versicherungskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte bei der gesetzlichen
Krankenversicherung mit abgedruckt ist und somit alle Angaben dem Betroffenen im
Ausland zu Verfügung stehen. Dies ist bei vielen anderenHerkunftsländern jedoch nicht
so, so dass die Durchführung und Durchsetzung der Ansprüche für diese
Personengruppe mit vielen Hindernissen verbunden ist. Zudem sind viele Menschen
überschuldet oder konnten aus wirtschaftlichen Gründen ihre Beiträge in die gesetzliche
oder private Krankenversicherung nicht mehr zahlen, ihr
Krankenversicherungsanspruch ruht. Durch Beitragsschätzung, da die Angabe zum
Einkommen durch Beibringung des Steuerbescheides fehlt, geraten viele Menschen
weiter in die Kostenfalle bei den Krankenversicherungen. Da es jedoch eine
Krankenversicherungspflicht gibt, müssen sich die Betroffenen versichern. Vielfach
scheitert dies an der Nichtbeibringung von Unterlagen oder fehlende
Kostenübernahmen der Beiträge durch Sozialleistungsträger, weil von den Betroffenen
versäumt wurde rechtzeitig einen Leistungsantrag zu stellen. Um diese Probleme zu
lösen, bedürfen die Betroffenen Unterstützung die durch ein so genanntes
Clearingverfahren zur Klärung von Versicherungsansprüchen gewährleistet werden
könnte. Deshalb ist es sinnvoll eine entsprechende Stelle hierfür zu schaffen.
Beim Sozialamt Pankow ist die Abrechnung der Krankenhilfe für alle Bezirke
zentralisiert. Es macht daher Sinn an dieser Stelle eine solche Clearingstelle zu
etablieren. Sollte sich kein Kostenträger für die Kranken- und Gesundheitsversorgung
finden, wäre das Sozialamt meist als letztes Auffangnetz Kostenträger durch die
Krankenhilfe nach dem SGB XII. Einen vorrangig zu Leistung verpflichteten
Kostenträger zu finden, sollte deshalb im Interesse des Sozialamtes sein.