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Antrag ArSoGeSe 42.BVV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag ArSoGeSe 42.BVV.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
08.09.16, 17:05
Aktualisiert
28.01.18, 03:00

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag VII-1218 Ursprung: Antrag, Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beratungsfolge: 14.09.2016 BVV BVV/ 042/VII Betreff: Clearingverfahren zur Feststellung der Kostenträger zur Kostenübernahme von Krankheits- und Gesundheitskosten Abstimmung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren: 10 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, ein Clearingverfahren einzurichten, in dem die Zugehörigkeit und der Versicherungsstatus zu einer Kranken- und Pflegeversicherung der Betroffenen geklärt wird oder geprüft wird, ob ein Sozialabkommen mit dem Herkunftsstaat besteht und die damit einhergehende Kostenübernahmeverpflichtung für Sachleistungen der Gesundheitsversorgung geregelt ist. Die Clearingstelle ist an die zentrale Abrechnungsstelle der Krankenhilfe anzugliedern und das entsprechende Personal ist durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung bereitzustellen. Berlin, den 11.07.2016 Einreicher: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren gez.: Dr. Axel Bielefeldt – Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Abstimmungsergebnis: X beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: X einige einstimmig mehrheitlich Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Drs. VII-1218 Begründung: Viele Staaten haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen, wodurch Menschen anderer Nationalitäten eigentlich gesundheitlich abgesichert sind. Für deutsche Mitbürger*innen ist dies meist unproblematisch, da die europäische Versicherungskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte bei der gesetzlichen Krankenversicherung mit abgedruckt ist und somit alle Angaben dem Betroffenen im Ausland zu Verfügung stehen. Dies ist bei vielen anderenHerkunftsländern jedoch nicht so, so dass die Durchführung und Durchsetzung der Ansprüche für diese Personengruppe mit vielen Hindernissen verbunden ist. Zudem sind viele Menschen überschuldet oder konnten aus wirtschaftlichen Gründen ihre Beiträge in die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht mehr zahlen, ihr Krankenversicherungsanspruch ruht. Durch Beitragsschätzung, da die Angabe zum Einkommen durch Beibringung des Steuerbescheides fehlt, geraten viele Menschen weiter in die Kostenfalle bei den Krankenversicherungen. Da es jedoch eine Krankenversicherungspflicht gibt, müssen sich die Betroffenen versichern. Vielfach scheitert dies an der Nichtbeibringung von Unterlagen oder fehlende Kostenübernahmen der Beiträge durch Sozialleistungsträger, weil von den Betroffenen versäumt wurde rechtzeitig einen Leistungsantrag zu stellen. Um diese Probleme zu lösen, bedürfen die Betroffenen Unterstützung die durch ein so genanntes Clearingverfahren zur Klärung von Versicherungsansprüchen gewährleistet werden könnte. Deshalb ist es sinnvoll eine entsprechende Stelle hierfür zu schaffen. Beim Sozialamt Pankow ist die Abrechnung der Krankenhilfe für alle Bezirke zentralisiert. Es macht daher Sinn an dieser Stelle eine solche Clearingstelle zu etablieren. Sollte sich kein Kostenträger für die Kranken- und Gesundheitsversorgung finden, wäre das Sozialamt meist als letztes Auffangnetz Kostenträger durch die Krankenhilfe nach dem SGB XII. Einen vorrangig zu Leistung verpflichteten Kostenträger zu finden, sollte deshalb im Interesse des Sozialamtes sein.