Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
08.09.16, 17:07
Aktualisiert
28.01.18, 03:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 15 BezVG
VII-1227
Ursprung:
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Bezirksamt
Bezirksamt
Beratungsfolge:
14.09.2016
BVV
BVV/ 042/VII
Betreff: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-48a
und XIX-48c sowie die Neuaufstellung des Bebauungsplans 3-59 für das
Gelände zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage
"Gravenstein", den Kleingartenanlagen "Pankegrund" und "Pankepark"
sowie für die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33 und 39, für einen 3
m breiten Streifen westlich entlang der Ludwig-Quidde-Straße und einen
Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil
Französisch Buchholz
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 23.08.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-1227
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
09.08.2016
Drucksache-Nr.:VII-1227
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-48a und
XIX-48c sowie die Neuaufstellung des Bebauungsplans 3-59 für das Gelände
zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage „Gravenstein“, den
Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie für die Grundstücke
Ludwig-Quidde-Straße 33 und 39, für einen 3 m breiten Streifen westlich entlang
der Ludwig-Quidde-Straße und einen Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im
Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.08.2016 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48a für das Gelände
zwischen der südlichen Grundstücksgrenze der Gellertstraße 28, Ludwig-QuiddeStraße bis Ludwig-Quidde-Straße 41 (teilweise) sowie einschließlich eines
Abschnittes des Parkgrabens im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz,
wird eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48a vom
23.05.2000 (ABl. vom 09.06.2000, S. 2019) ist damit aufgehoben.
II. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48c für das Gelände
südlich der Kleingartenanlage „Gravenstein“ zwischen den Kleingartenanlagen
„Pankegrund“ und „Pankepark“, Ludwig-Quidde-Straße 34 und Ludwig-QuiddeStraße sowie die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33, 39 und 41 (teilweise) im
Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz, wird eingestellt. Der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48c vom 18.12.2007 (ABl. vom 04.01.2008,
S. 37/38) ist damit aufgehoben.
III. Für das Gelände zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage
„Gravenstein“, den Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie für
die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33 und 39, für einen 3 m breiten Streifen
westlich entlang der Ludwig-Quidde-Straße und einen Abschnitt der LudwigQuidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz, wird der
Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-59 aufgestellt.
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IV.
Für den Bebauungsplan 3-59 sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt
werden.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen der Planentwurf und die
Begründung im Internet präsentiert werden.Mit der Durchführung des Beschlusses
ist das Stadtentwicklungsamt beauftragt.
Begründung
Zu I. – II. der Begründung zur Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der
Bebauungspläne XIX-48a und XIX-48c
Neben anderen Standorten war in Buchholz Ost die Durchführung einer Bauausstellung
im Jahr 1999 geplant, um den Nordostraum von Berlin durch innovatives Bauen
aufzuwerten.
Am 9. Dezember 1997 hat das damalige Bezirksamt Pankow die Aufstellung des
Bebauungsplans XIX-48 mit dem Ziel beschlossen, auf der Grundlage eines
„koordinierenden“ städtebaulichen Konzeptes einen Bauausstellungsstandort
planungsrechtlich zu sichern. Bereits Mitte der 1990er Jahre schwächte sich die
Entwicklungsdynamik ab. Letztlich wurde die Absicht, eine Bauausstellung
durchzuführen, aufgegeben.
Da die Flächen aus bezirklicher Sicht dennoch für den Wohnungsbau gesichert werden
sollten, eine Gesamtentwicklung der Flächen jedoch nicht absehbar war, erfolgte die
Teilung des Geltungsbereiches in die Bebauungspläne XIX-48a, XIX-48b und XIX-48c
(siehe Anlage 2).
Inhalt des Bebauungsplanentwurfes – Stand Aufstellungsbeschluss 1997 – waren
neben allgemeinen Wohngebieten für den Einfamilienhausbau sowie für
mehrgeschossige Wohnbebauung (GRZ 0,3/GFZ 0,6/II Vollgeschosse,
GRZ 0,6/GFZ 1,1/III Vollgeschosse, GRZ 0,6/GFZ 0,8/III Vollgeschosse) und einem
Mischgebiet entlang der Berliner Straße auch eine öffentliche Parkanlage mit zwei
öffentlichen Spielplätzen, zwei Kindertagesstätten sowie öffentliche und private
Verkehrsflächen.
Der Bebauungsplan XIX-48b wurde mit Verordnung vom 01.12.2015 festgesetzt. Ein
Großteil der rund 150 Wohneinheiten, vorwiegend in Einfamilienhausbebauung, ist
bereits realisiert.
Das Verfahren des Bebauungsplans XIX-48a wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des
Bezirksamtes vom 23.05.2000 eingeleitet und bis zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (nach BauGB a. F.) im
Herbst desselben Jahres weiter geführt. Das Verfahren zum Bebauungsplan XIX-48c
wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes vom 18.12.2007 eingeleitet.
Beide Verfahren wurden bisher nicht weitergeführt.
Aufgrund der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft des privaten Grundstückseigentümers
und dem Erfordernis, das Verfahren auf neues Recht umzustellen, soll das
Bebauungsplanverfahren XIX-48a eingestellt werden.
Ebenfalls aufgrund des Erfordernisses, das Verfahren auf neues Recht umzustellen,
soll das Bebauungsplanverfahren XIX-48c eingestellt werden. Mit einem gegenüber
diesem Bebauungsplanverfahren geringfügig geänderten Geltungsbereich soll der
Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-59 neu aufgestellt werden (siehe Anlage 3).
Die Eigentümer sind mehrheitlich an einer zügigen Entwicklung der Flächen interessiert.
Das Stadtentwicklungsamt beabsichtigt, die teilräumliche Entwicklung der vorwiegend
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östlich der Ludwig-Quidde-Straße gelegenen Flächen im B-Planverfahren zügig
voranzubringen.
Mit Schreiben vom 04.04.2016 wurde der zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung II C, gemäß § 5 AGBauGB die geänderte
Planungsabsicht – Einstellung der Bebauungsplanverfahren XIX-48a und XIX-48c im
Bezirk Pankow – mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der o. g. Senatsverwaltung vom
12.05.2016 bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins zur
Einstellung der genannten Verfahren keine Bedenken.
Mit Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der
Bebauungsplanverfahren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren
eingestellt.
Das Recht, gemäß § 1 BauGB für dieses Plangebiet neue Bebauungspläne
aufzustellen, wenn ein entsprechendes Erfordernis vorliegt, bleibt von diesen
Beschlüssen unberührt.
Zu V. Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-59
Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 3-59 ist die Absicht des Bezirksamtes
Pankow, diese Flächen in Abstimmung mit zwei Vorhabenträgern, die gleichzeitig
Privateigentümer eines Großteils der Flächen sind, städtebaulich zu entwickeln.
Geplant ist die Einbindung der brachliegenden, ehemals als Ackerland und in Teilen als
Gärtnerei genutzten Flächen in das städtische Umfeld. Ziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnsiedlung mit der
dazugehörigen sozialen und grünen Infrastruktur.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-59 umfasst das Gelände zwischen der
Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage „Gravenstein“, den Kleingartenanlagen
„Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33 und
39, einen 3 m breiten Streifen westlich entlang der Ludwig-Quidde-Straße und einen
Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz.
Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Abs. 4 i. V. m. § 2a BauGB im Regelverfahren mit
Umweltprüfung durchgeführt werden.
Die Durchführung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens ist zur Sicherung der
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich, da für das Plangebiet keine
verbindliche Bauleitplanung im Sinne des § 30 BauGB vorliegt und die Umsetzung der
Planungsabsichten nach dem geltenden Planungsrecht auf Grundlage des
§ 35 BauGB nicht möglich ist. Der weitestgehend unbebaute Bereich weist eine über
Jahre entstandene Spontanvegetation auf. Einige Bereiche weisen einen dichten
Baumbestand auf. Aufgrund dieser Ausprägung sowie der Flächengröße von ca.
160.000 m² ist das gesamte Gebiet dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB
zuzuordnen.
Das Bebauungsplanverfahren soll im Sinne des § 1 Abs. 3 und 5 BauGB eine
geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sowie eine dem Wohl
der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Teil von Französisch Buchholz im Bezirk
Pankow. Das Plangebiet umfasst ein nahezu unbebautes Areal aus Brachflächen
ehemaliger Acker- und Gärtnereiflächen mit wiesen- und teilweise waldartigem
Vegetationsbestand. Das Umfeld ist heterogen strukturiert, bestehend aus Brachflächen, Wochenendhäusern, kleingarten- und kleingartenähnlichen Nutzungen sowie
Wohngebieten mit geringer Dichte.
Nördlich an das Plangebiet grenzt die Erholungsanlage „Gravenstein“ mit Einfamilienund Wochenendhäusern sowie kleingartenähnlichen Nutzungen an. Im Osten befinden
sich der „Graben 60 Buchholz“ sowie die daran anschließenden Flächen der
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Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“. Weiter östlich verläuft die
Bundesautobahn (BAB) A 114. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an ein
Wohngebiet mit überwiegender Einzelhausbebauung an. Während im Südwesten
weitere, neu entstandene Wohnbauflächen mit vorwiegend freistehender
Einfamilienhausbebauung anschließen, befinden sich im Nordwesten umfangreiche
Brachen ehemaliger Acker- und Gärtnereiflächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-59 umfasst das Gelände zwischen
der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage „Gravenstein“, den
Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie die Grundstücke LudwigQuidde-Straße 33 und 39, einen 3 m breiten Streifen westlich entlang der LudwigQuidde-Straße und einen Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im Bezirk Pankow,
Ortsteil Französisch Buchholz. Das ca. 6,9 ha große Plangebiet liegt derzeit in großen
Teilen brach und ist geprägt von einem weitgehend wiesen- sowie in Teilen waldartigen
Vegetationsbestand. Auf dem Grundstück im Norden des Geltungsbereiches befindet
sich ein Gebäude mit Nebenanlagen (Bebauungssplitter im Außenbereich). Im NordSüd-Verlauf durchquert die Ludwig-Quidde-Straße mit einer Breite von 3,50 m (im
Maximum 5,50 m) das Plangebiet.
Ein Großteil der unmittelbar von dieser Planung betroffenen Grundstücke befindet sich
in Privateigentum. Die im Geltungsbereich vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen
der Ludwig-Quidde-Straße befinden sich überwiegend im Eigentum des Landes Berlin.
Teilflächen des gewidmeten Straßenlandes befinden sich auf Flurstücken, die sich in
Privateigentum befinden.
Ziele der Planung
Der Bebauungsplan 3-59 soll eine geordnete und nachhaltige städtebauliche
Entwicklung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten.
Die geplante Festsetzung als allgemeines Wohngebiet soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine mehrgeschossige Wohnbebauung mit rund 530
Wohneinheiten schaffen. Entsprechend den Planungsabsichten sollen die Flächen als
Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Die
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung für diesen Planbereich sollen mittels
einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2
sowie anhand von Baugrenzen und der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse auf
maximal IV Vollgeschosse erfolgen. Im Übergang zum südlich und südwestlich
gelegenen benachbarten Siedlungsbereich sollen die Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung mittels einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 1,0 erfolgen sowie
anhand von Baugrenzen und der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse auf IV
Vollgeschosse. Darüber hinaus soll für die allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 4
die abweichende Bauweise mit einer Baukörperlänge von maximal 20 m festgesetzt
werden.
Weiteres Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die dazugehörige
soziale und grüne Infrastruktur:
- Neubau einer Kindertagesstätte mit 100 Plätzen,
- die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes sowie
- einer öffentlichen Parkanlage.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung des Plangebietes sollen die
erforderlichen Verkehrsflächen als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Ein
wesentliches Ziel ist der Ausbau der Ludwig-Quidde-Straße. Der geplante
Straßenquerschnitt von 15 m beinhaltet die erforderlichen Versickerungsmulden. Die
Planstraße zur Erschließung der südwestlich gelegenen Baugebiete WA 4 – WA 6 soll
einen großzügig angelegten Gehweg für Fußgänger und Radfahrer sicherstellen.
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Im Rahmen der Erarbeitung der Ziele der Planung hat es bereits Vorabstimmungen mit
einzelnen Fachabteilungen und -ämtern gegeben, die in den Bebauungsplanvorentwurf
eingeflossen sind. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist,
parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, im Juli
2016 geplant und dient der vollumfänglichen Überprüfung sowie Ergänzung durch alle
zuständigen Fachabteilungen, Ämter und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher
Belange.
Planerische Ausgangssituation
Der Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5.
Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 3. Mai 2016 (ABl. S. 1062), stellt das
Plangebiet als Wohnbaufläche W 3 mit einer maximalen blockbezogenen GFZ bis zu
0,8 dar. Zwischen dem östlich des Plangebietes verlaufenden Panke-Grünzug und dem
Ortskern Buchholz stellt der FNP eine Grünverbindung in symbolischer Breite dar.
Die Absicht, einen Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen, wurde der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 04.04.2016 mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 12.05.2016 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt mit, dass die Entwickelbarkeit des Bebauungsplans 3-59 aus dem
Flächennutzungsplan nicht abschließend überprüfbar ist. Gleichzeitig wurde der
Hinweis gegeben, dass eine deutlich höhere und dichtere Wohnbebauung, auch auf
den Flächen des benachbarten XIX-48a, wünschenswert wäre. Sofern der
Bebauungsplan 3-59 nach abschließender Prüfung nicht aus dem FNP entwickelbar ist,
kann eine FNP-Änderung parallel, im vereinfachten Verfahren, durchgeführt werden.
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass keine regionalplanerischen Festlegungen des
Flächennutzungsplans berührt werden. Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der
dringenden Gesamtinteressen Berlins keine Bedenken.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 7 AGBauGB durchgeführt, da es unmittelbar
dringende Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen gemäß Absatz 1 Nr. 2
berührt und eine mögliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Darüber hinaus sind dringende Gesamtinteressen im Sinne der Nr. 5 aufgrund der Zahl
der Wohneinheiten (ca. 500) und der Eigenart des Wohnungsbauvorhabens berührt.
Mit Schreiben vom 27.04.2016 teilte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit,
dass die Planungsabsicht zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den
Zielen der Raumordnung erkennen lässt. Es erfolgte der Hinweis, dass der Grundsatz
der Raumordnung zum Erhalt oder zur Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit und
Erlebbarkeit von Gewässerrändern sowie zur Sicherung und Entwicklung
siedlungsbezogener Freiräume für die Erholung aus § 6 Abs. 3 LEPro 2007 bei der
weiteren Konkretisierung der Planung im Rahmen der Abwägung angemessen zu
berücksichtigen ist.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren
ermittelt. Ein Großteil der Kosten für die Planung und Umsetzung des Bebauungsplans
wird nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vom
Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommen werden. Die
erforderliche Zustimmungserklärung von Seiten des Vorhabenträgers, d. h. die
Grundzustimmung zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, liegt dem
Stadtentwicklungsamt vor. Damit wurde die Bereitschaft zum Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages erklärt.
Die verantwortlichen Bereiche haben rechtzeitig im Zuge der Haushaltsplanung für die
benötigten finanziellen Mittel in ihrem Haushalt Vorsorge zu treffen.
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Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Musterblatt (Anlage 1)
Kinder- und Familienverträglichkeit
Mit dem Neubau einer Kindertagesstätte mit 100 Plätzen und einem öffentlichen
Spielplatz wird das Angebot im Planungsraum deutlich verbessert.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Anlagen
Anlage 1: Musterblatt Auswirkungen von BA-Beschlüssen auf eine nachhaltige
Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Anlage 2: Geltungsbereich der Bebauungspläne XIX-48a, XIX-48b und XIX-48c
Anlage 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-59
Anlage 4: Bebauungsplanvorentwurf 3-59
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Anlage 1: Musterblatt Auswirkungen von BA-Beschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
quantitativ
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
x
x
2. Wasser
- Wasserverbrauch
x
x
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
x
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
- Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
x
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
x
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
x
8. Bildungsangebot
x
9. Kulturangebot
x
10. Freizeitangebot
x
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
x
x
12. Arbeitslosenquote
x
13. Ausbildungsplätze
x
14. Betriebsansiedlungen
x
15. wirtschaftl. Diversifizierung nach
Branchen
x
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
qualitativ
Bemerkungen
Anlage 2: Geltungsbereich der Bebauungspläne XIX-48a, XIX-48b und XIX-48c
Anlage 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-59
Anlage 4: Bebauungsplanvorentwurf 3-59