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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
08.09.16, 17:07
Aktualisiert
28.01.18, 03:04

Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG VII-1227 Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Bezirksamt Bezirksamt Beratungsfolge: 14.09.2016 BVV BVV/ 042/VII Betreff: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-48a und XIX-48c sowie die Neuaufstellung des Bebauungsplans 3-59 für das Gelände zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage "Gravenstein", den Kleingartenanlagen "Pankegrund" und "Pankepark" sowie für die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33 und 39, für einen 3 m breiten Streifen westlich entlang der Ludwig-Quidde-Straße und einen Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 23.08.2016 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: zur Kenntnis genommen ohne Aussprache zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VII-1227 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 09.08.2016 Drucksache-Nr.:VII-1227 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-48a und XIX-48c sowie die Neuaufstellung des Bebauungsplans 3-59 für das Gelände zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage „Gravenstein“, den Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie für die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33 und 39, für einen 3 m breiten Streifen westlich entlang der Ludwig-Quidde-Straße und einen Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.08.2016 folgende Beschlüsse gefasst: I. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48a für das Gelände zwischen der südlichen Grundstücksgrenze der Gellertstraße 28, Ludwig-QuiddeStraße bis Ludwig-Quidde-Straße 41 (teilweise) sowie einschließlich eines Abschnittes des Parkgrabens im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz, wird eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48a vom 23.05.2000 (ABl. vom 09.06.2000, S. 2019) ist damit aufgehoben. II. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48c für das Gelände südlich der Kleingartenanlage „Gravenstein“ zwischen den Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“, Ludwig-Quidde-Straße 34 und Ludwig-QuiddeStraße sowie die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33, 39 und 41 (teilweise) im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz, wird eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48c vom 18.12.2007 (ABl. vom 04.01.2008, S. 37/38) ist damit aufgehoben. III. Für das Gelände zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage „Gravenstein“, den Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie für die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33 und 39, für einen 3 m breiten Streifen westlich entlang der Ludwig-Quidde-Straße und einen Abschnitt der LudwigQuidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz, wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-59 aufgestellt. 2 IV. Für den Bebauungsplan 3-59 sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen der Planentwurf und die Begründung im Internet präsentiert werden.Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt beauftragt. Begründung Zu I. – II. der Begründung zur Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-48a und XIX-48c Neben anderen Standorten war in Buchholz Ost die Durchführung einer Bauausstellung im Jahr 1999 geplant, um den Nordostraum von Berlin durch innovatives Bauen aufzuwerten. Am 9. Dezember 1997 hat das damalige Bezirksamt Pankow die Aufstellung des Bebauungsplans XIX-48 mit dem Ziel beschlossen, auf der Grundlage eines „koordinierenden“ städtebaulichen Konzeptes einen Bauausstellungsstandort planungsrechtlich zu sichern. Bereits Mitte der 1990er Jahre schwächte sich die Entwicklungsdynamik ab. Letztlich wurde die Absicht, eine Bauausstellung durchzuführen, aufgegeben. Da die Flächen aus bezirklicher Sicht dennoch für den Wohnungsbau gesichert werden sollten, eine Gesamtentwicklung der Flächen jedoch nicht absehbar war, erfolgte die Teilung des Geltungsbereiches in die Bebauungspläne XIX-48a, XIX-48b und XIX-48c (siehe Anlage 2). Inhalt des Bebauungsplanentwurfes – Stand Aufstellungsbeschluss 1997 – waren neben allgemeinen Wohngebieten für den Einfamilienhausbau sowie für mehrgeschossige Wohnbebauung (GRZ 0,3/GFZ 0,6/II Vollgeschosse, GRZ 0,6/GFZ 1,1/III Vollgeschosse, GRZ 0,6/GFZ 0,8/III Vollgeschosse) und einem Mischgebiet entlang der Berliner Straße auch eine öffentliche Parkanlage mit zwei öffentlichen Spielplätzen, zwei Kindertagesstätten sowie öffentliche und private Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan XIX-48b wurde mit Verordnung vom 01.12.2015 festgesetzt. Ein Großteil der rund 150 Wohneinheiten, vorwiegend in Einfamilienhausbebauung, ist bereits realisiert. Das Verfahren des Bebauungsplans XIX-48a wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes vom 23.05.2000 eingeleitet und bis zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (nach BauGB a. F.) im Herbst desselben Jahres weiter geführt. Das Verfahren zum Bebauungsplan XIX-48c wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes vom 18.12.2007 eingeleitet. Beide Verfahren wurden bisher nicht weitergeführt. Aufgrund der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft des privaten Grundstückseigentümers und dem Erfordernis, das Verfahren auf neues Recht umzustellen, soll das Bebauungsplanverfahren XIX-48a eingestellt werden. Ebenfalls aufgrund des Erfordernisses, das Verfahren auf neues Recht umzustellen, soll das Bebauungsplanverfahren XIX-48c eingestellt werden. Mit einem gegenüber diesem Bebauungsplanverfahren geringfügig geänderten Geltungsbereich soll der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-59 neu aufgestellt werden (siehe Anlage 3). Die Eigentümer sind mehrheitlich an einer zügigen Entwicklung der Flächen interessiert. Das Stadtentwicklungsamt beabsichtigt, die teilräumliche Entwicklung der vorwiegend 3 östlich der Ludwig-Quidde-Straße gelegenen Flächen im B-Planverfahren zügig voranzubringen. Mit Schreiben vom 04.04.2016 wurde der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung II C, gemäß § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht – Einstellung der Bebauungsplanverfahren XIX-48a und XIX-48c im Bezirk Pankow – mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der o. g. Senatsverwaltung vom 12.05.2016 bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins zur Einstellung der genannten Verfahren keine Bedenken. Mit Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt. Das Recht, gemäß § 1 BauGB für dieses Plangebiet neue Bebauungspläne aufzustellen, wenn ein entsprechendes Erfordernis vorliegt, bleibt von diesen Beschlüssen unberührt. Zu V. Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-59 Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 3-59 ist die Absicht des Bezirksamtes Pankow, diese Flächen in Abstimmung mit zwei Vorhabenträgern, die gleichzeitig Privateigentümer eines Großteils der Flächen sind, städtebaulich zu entwickeln. Geplant ist die Einbindung der brachliegenden, ehemals als Ackerland und in Teilen als Gärtnerei genutzten Flächen in das städtische Umfeld. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnsiedlung mit der dazugehörigen sozialen und grünen Infrastruktur. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-59 umfasst das Gelände zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage „Gravenstein“, den Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie die Grundstücke Ludwig-Quidde-Straße 33 und 39, einen 3 m breiten Streifen westlich entlang der Ludwig-Quidde-Straße und einen Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Abs. 4 i. V. m. § 2a BauGB im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Durchführung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich, da für das Plangebiet keine verbindliche Bauleitplanung im Sinne des § 30 BauGB vorliegt und die Umsetzung der Planungsabsichten nach dem geltenden Planungsrecht auf Grundlage des § 35 BauGB nicht möglich ist. Der weitestgehend unbebaute Bereich weist eine über Jahre entstandene Spontanvegetation auf. Einige Bereiche weisen einen dichten Baumbestand auf. Aufgrund dieser Ausprägung sowie der Flächengröße von ca. 160.000 m² ist das gesamte Gebiet dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Das Bebauungsplanverfahren soll im Sinne des § 1 Abs. 3 und 5 BauGB eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im südöstlichen Teil von Französisch Buchholz im Bezirk Pankow. Das Plangebiet umfasst ein nahezu unbebautes Areal aus Brachflächen ehemaliger Acker- und Gärtnereiflächen mit wiesen- und teilweise waldartigem Vegetationsbestand. Das Umfeld ist heterogen strukturiert, bestehend aus Brachflächen, Wochenendhäusern, kleingarten- und kleingartenähnlichen Nutzungen sowie Wohngebieten mit geringer Dichte. Nördlich an das Plangebiet grenzt die Erholungsanlage „Gravenstein“ mit Einfamilienund Wochenendhäusern sowie kleingartenähnlichen Nutzungen an. Im Osten befinden sich der „Graben 60 Buchholz“ sowie die daran anschließenden Flächen der 4 Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“. Weiter östlich verläuft die Bundesautobahn (BAB) A 114. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an ein Wohngebiet mit überwiegender Einzelhausbebauung an. Während im Südwesten weitere, neu entstandene Wohnbauflächen mit vorwiegend freistehender Einfamilienhausbebauung anschließen, befinden sich im Nordwesten umfangreiche Brachen ehemaliger Acker- und Gärtnereiflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-59 umfasst das Gelände zwischen der Ludwig-Quidde-Straße, der Erholungsanlage „Gravenstein“, den Kleingartenanlagen „Pankegrund“ und „Pankepark“ sowie die Grundstücke LudwigQuidde-Straße 33 und 39, einen 3 m breiten Streifen westlich entlang der LudwigQuidde-Straße und einen Abschnitt der Ludwig-Quidde-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz. Das ca. 6,9 ha große Plangebiet liegt derzeit in großen Teilen brach und ist geprägt von einem weitgehend wiesen- sowie in Teilen waldartigen Vegetationsbestand. Auf dem Grundstück im Norden des Geltungsbereiches befindet sich ein Gebäude mit Nebenanlagen (Bebauungssplitter im Außenbereich). Im NordSüd-Verlauf durchquert die Ludwig-Quidde-Straße mit einer Breite von 3,50 m (im Maximum 5,50 m) das Plangebiet. Ein Großteil der unmittelbar von dieser Planung betroffenen Grundstücke befindet sich in Privateigentum. Die im Geltungsbereich vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen der Ludwig-Quidde-Straße befinden sich überwiegend im Eigentum des Landes Berlin. Teilflächen des gewidmeten Straßenlandes befinden sich auf Flurstücken, die sich in Privateigentum befinden. Ziele der Planung Der Bebauungsplan 3-59 soll eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten. Die geplante Festsetzung als allgemeines Wohngebiet soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mehrgeschossige Wohnbebauung mit rund 530 Wohneinheiten schaffen. Entsprechend den Planungsabsichten sollen die Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung für diesen Planbereich sollen mittels einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 sowie anhand von Baugrenzen und der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse auf maximal IV Vollgeschosse erfolgen. Im Übergang zum südlich und südwestlich gelegenen benachbarten Siedlungsbereich sollen die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung mittels einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 1,0 erfolgen sowie anhand von Baugrenzen und der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse auf IV Vollgeschosse. Darüber hinaus soll für die allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 4 die abweichende Bauweise mit einer Baukörperlänge von maximal 20 m festgesetzt werden. Weiteres Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die dazugehörige soziale und grüne Infrastruktur: - Neubau einer Kindertagesstätte mit 100 Plätzen, - die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes sowie - einer öffentlichen Parkanlage. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung des Plangebietes sollen die erforderlichen Verkehrsflächen als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Ein wesentliches Ziel ist der Ausbau der Ludwig-Quidde-Straße. Der geplante Straßenquerschnitt von 15 m beinhaltet die erforderlichen Versickerungsmulden. Die Planstraße zur Erschließung der südwestlich gelegenen Baugebiete WA 4 – WA 6 soll einen großzügig angelegten Gehweg für Fußgänger und Radfahrer sicherstellen. 5 Im Rahmen der Erarbeitung der Ziele der Planung hat es bereits Vorabstimmungen mit einzelnen Fachabteilungen und -ämtern gegeben, die in den Bebauungsplanvorentwurf eingeflossen sind. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist, parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, im Juli 2016 geplant und dient der vollumfänglichen Überprüfung sowie Ergänzung durch alle zuständigen Fachabteilungen, Ämter und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange. Planerische Ausgangssituation Der Flächennutzungsplan von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 3. Mai 2016 (ABl. S. 1062), stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche W 3 mit einer maximalen blockbezogenen GFZ bis zu 0,8 dar. Zwischen dem östlich des Plangebietes verlaufenden Panke-Grünzug und dem Ortskern Buchholz stellt der FNP eine Grünverbindung in symbolischer Breite dar. Die Absicht, einen Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen, wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 04.04.2016 mitgeteilt. Mit Schreiben vom 12.05.2016 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass die Entwickelbarkeit des Bebauungsplans 3-59 aus dem Flächennutzungsplan nicht abschließend überprüfbar ist. Gleichzeitig wurde der Hinweis gegeben, dass eine deutlich höhere und dichtere Wohnbebauung, auch auf den Flächen des benachbarten XIX-48a, wünschenswert wäre. Sofern der Bebauungsplan 3-59 nach abschließender Prüfung nicht aus dem FNP entwickelbar ist, kann eine FNP-Änderung parallel, im vereinfachten Verfahren, durchgeführt werden. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass keine regionalplanerischen Festlegungen des Flächennutzungsplans berührt werden. Darüber hinaus bestehen hinsichtlich der dringenden Gesamtinteressen Berlins keine Bedenken. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 7 AGBauGB durchgeführt, da es unmittelbar dringende Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen gemäß Absatz 1 Nr. 2 berührt und eine mögliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus sind dringende Gesamtinteressen im Sinne der Nr. 5 aufgrund der Zahl der Wohneinheiten (ca. 500) und der Eigenart des Wohnungsbauvorhabens berührt. Mit Schreiben vom 27.04.2016 teilte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit, dass die Planungsabsicht zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lässt. Es erfolgte der Hinweis, dass der Grundsatz der Raumordnung zum Erhalt oder zur Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern sowie zur Sicherung und Entwicklung siedlungsbezogener Freiräume für die Erholung aus § 6 Abs. 3 LEPro 2007 bei der weiteren Konkretisierung der Planung im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen ist. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren ermittelt. Ein Großteil der Kosten für die Planung und Umsetzung des Bebauungsplans wird nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vom Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommen werden. Die erforderliche Zustimmungserklärung von Seiten des Vorhabenträgers, d. h. die Grundzustimmung zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, liegt dem Stadtentwicklungsamt vor. Damit wurde die Bereitschaft zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erklärt. Die verantwortlichen Bereiche haben rechtzeitig im Zuge der Haushaltsplanung für die benötigten finanziellen Mittel in ihrem Haushalt Vorsorge zu treffen. 6 Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Musterblatt (Anlage 1) Kinder- und Familienverträglichkeit Mit dem Neubau einer Kindertagesstätte mit 100 Plätzen und einem öffentlichen Spielplatz wird das Angebot im Planungsraum deutlich verbessert. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Anlagen Anlage 1: Musterblatt Auswirkungen von BA-Beschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Anlage 2: Geltungsbereich der Bebauungspläne XIX-48a, XIX-48b und XIX-48c Anlage 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-59 Anlage 4: Bebauungsplanvorentwurf 3-59 7 Anlage 1: Musterblatt Auswirkungen von BA-Beschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium keine Auswirkungen positive Auswirkungen negative Auswirkungen quantitativ qualitativ quantitativ 1. Fläche - Versiegelungsgrad x x 2. Wasser - Wasserverbrauch x x 3. Energie - Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie x 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr - Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege x 6. Immissionen - Schadstoffe - Lärm x 7. Einschränkung von Fauna und Flora x 8. Bildungsangebot x 9. Kulturangebot x 10. Freizeitangebot x 11. Partizipation in Entscheidungsprozessen x x 12. Arbeitslosenquote x 13. Ausbildungsplätze x 14. Betriebsansiedlungen x 15. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen x Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. qualitativ Bemerkungen Anlage 2: Geltungsbereich der Bebauungspläne XIX-48a, XIX-48b und XIX-48c Anlage 3: Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-59 Anlage 4: Bebauungsplanvorentwurf 3-59