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VzK§13 BA Zwischenbericht, 42.BVV am 16.09.2016.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA Zwischenbericht, 42.BVV am 16.09.2016.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
13.09.16, 00:11
Aktualisiert
27.01.18, 12:18

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB VII-0624 Ursprung: Antrag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksamt Beratungsfolge: 29.01.2014 20.02.2014 02.04.2014 02.07.2014 14.09.2016 BVV BüWoGO BVV BVV BVV BVV/ 020/VII BüWoGO/022/VII BVV/ 022/VII BVV / 024/VII BVV/ 042/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Bürger_innenfreundlichkeit erhöhen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 06.09.2016 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: X zur Kenntnis genommen ohne Aussprache zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VII-0624 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 06.09.2016 Drucksache-Nr.: VII-0624/2014 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Bürger_innenfreundlichkeit erhöhen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 22 Sitzung am 02.04.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0624 “Das Bezirksamt wird ersucht zeitnah umzusetzen, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Pankow, die Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern Pankows haben, während ihrer Arbeitszeit wahlweise Namensschilder oder Identifikationsnummern tragen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Außendienstmitarbeiter*innen im Ordnungsamt Pankow wurden im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zur möglichen Umsetzung des Beschlusses befragt. Die Auswertung der Befragung ergab, dass kaum eine Dienstkraft ein Namensschild, und nur wenige Dienstkräfte eine Identifikationsnummer tragen möchten. Die Dienstkräfte fürchten, über den Namen oder eine offen getragene Identifikationsmöglichkeit leicht bis in den Privatbereich hinein verfolgt oder bedrängt werden zu können. Diesem Sicherheitsaspekt wird das Bezirksamt Rechnung tragen und den Beschluss vorerst nicht umsetzen. Das Bezirksamt sieht eine sinnvolle Umsetzung nur im Rahmen einer berlinweit einheitlichen Regelung und wird das Thema dementsprechend in den zuständigen Gremien ansprechen. Alle Mitarbeiter*innen wurden noch einmal darauf hingewiesen, dass die für alle Dienstkräfte individuell erstellten Identifikationskarten stets mitzuführen und auf Verlangen dem Bürger auszuhändigen sind. Anhand dieser Identifikationskarte kann im Innendienst des Ordnungsamtes im Bedarfsfall jede Dienstkraft ermittelt werden. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice