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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
360 kB
Erstellt
22.09.16, 07:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:08

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV - Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung Datum 01.08.2016 Geschäftszeichen VGV/VP-Fi Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Haltestellenausbauprogramm 2017 - 2019 - Beschluss Umbau zur Modernisierung von Haltestellen - Anlagen: Übersicht Haltestellenausbauprogramm 2015 * 98 Sitzung am 27.09.2016 TOP GD 318/16 (Anlage 1) Antrag: 1. Den Bericht zum Haltestellenausbauprogramm 2014 - 2015 zur Kenntnis zu nehmen. 2. Der Planung für das Haltestellenausbauprogramm 2017 - 2019 wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungspläne zu erstellen und die Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel umzusetzen. Feig Zur Mitzeichnung an: BM 1, BM 3, C 3, OB, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Beschlusslage 1.1. Beschlüsse 1.2.  FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 07.05.2013, GD 096/13, Haltestellenkonzept  FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 29.09.2015, GD 330/15, Haltestellenmodernisierung Offenlegung Anträge Unerledigte Anträge oder vorhergehende Beschlüsse liegen bisher nicht vor. 2. Sachverhalt 2.1. Ausgangssituation Hinsichtlich der ÖPNV-Infrastruktur wurde in der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des PBefG festgehalten:„…Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ (§ 8 Abs. 3). Insbesondere betrifft die Barrierefreiheit den Zugang zum ÖPNV, also die Haltestellen und die Verkehrsmittel. Diese müssen barrierefrei sein, um mobilitätseingeschränkten Personen die eigenständige Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Bei den Anforderungen an die Barrierefreiheit der Haltestellen sind folgende Aspekte zu beachten:  Haltestellentyp: Buskaps oder Haltepunkte am Fahrbahnrand  Erreichbarkeit: - Zugang von mindestens einer Seite barrierefrei - Sichere Überquerungsstellen führen zu den Haltestellen.  Ausbaustandards: - Minimierung von Reststufe und Spaltbreite beim Ein- und AusstiegHöhe des Wartebereichs mind. 18 cm über Fahrbahnniveau  - Bodenindikatoren: optisch-taktile Leit- und Orientierungssysteme für Blinde und Sehbehinderte - Einbau von Formsteinen, für ein möglichst nahes Heranfahren der Busse an die Haltestelle - nutzbare Mindestbreite der Wartefläche für Fahrgäste von 2,50 m - Fester, rutschsicherer Bodenbelag  Art und Qualität der Fahrgastinformation -3Mit GD 096/13 wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept zur Herstellung eines einheitlichen Standards bezüglich der Ausstattung und Barrierefreiheit der Haltestellen in den nächsten Jahren in Abhängigkeit von den bereitgestellten Haushaltsmitteln umzusetzen. Dieser Standard ist auch Gegenstand des sich aktuell in der Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplans. Bis zur Diskussion und Verabschiedung des Nahverkehrsplans hält die Verwaltung daher an den in GD 096/13 definierten Standards fest. 2.2. Vorgehensweise Da ein vollständiger barrierefreier Ausbau der Vielzahl an Haltestellen im Stadtgebiet bis zum 31.12.2021 nicht realistisch ist, werden durch die Verwaltung die umzusetzenden Standorte priorisiert. In den vergangenen Jahren wurden daher vornehmlich die Bushaltestellen im Innenstadtbereich sowie den dicht erschlossenen Stadtteilen barrierefrei ausgebaut. Für die nächste Schritte ist nun zunächst eine Bestandsaufnahme der weiteren ÖPNVInfrastruktur (Fahrwege, Bahnhöfe, Haltepunkte, Haltestellen etc.) erforderlich. Zwischenzeitlich wurde im August 2016 mit der Erfassung der ca. 450 Haltestellen im Stadtgebiet Ulm begonnen, die gemeinsam mit dem DING in einer noch aufzubauenden Haltestellendatenbank digital gespeichert werden. Auf Basis dieser Datenbank können in den Folgejahren passende Pakete für die weitere Umsetzung der notwendigen Maßnahmen geschnürt werden. Bis dahin werden die GD 096/13 festgelegten Standards bezüglich der Haltestellenausstattung bei Neu- und Umbauten von Straßen und Haltestellen berücksichtigt. 2.3. Rückblick Haltestellenausbauprogramm 2014 - 2015 Aufgrund des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 und der damit verbundenen Einrichtung der notwendigen Umleitungsstrecken für den MIV und ÖPNV (s. GD 147/15) mussten in 2015 zwingend der Umbau der betroffenen Haltestellen am Eselsberg (Traminerweg, Kelternweg, Hasenkopf) geplant und vergeben werden, um die ursprünglich für September 2015 vorgesehene Inbetriebnahme der SWU-Bauliniennetzes nicht zu belasten. Hierbei war man aufgrund von Erfahrungswerten von Kosten in Höhe von 45.000 € je Haltestelle ausgegangen. Für die Maßnahmen standen im HH 2015 insgesamt 400.000 € bei Projekt 7.54700002 zur Verfügung. Folgende Maßnahmen wurden in den Jahren 2014 - 2015 durchgeführt: Haltestellen Eselsberg:  Haltestelle Söflinger Weinberge stadteinwärts  Haltestelle Söflinger Weinberge stadtauswärts  Haltestelle Veltinerweg stadteinwärts  Haltestelle Veltinerweg stadtauswärts  Haltestelle Ehrensteiner Feld beidseitig  Haltestelle Traminerweg West  Haltestelle Traminerweg Ost 773.900€ 49.400€ 42.600€ 52.600€ 53.800€ 76.800€ 88.900 € 50.600 € -4     Haltstelle Kelternweg Ost Haltestelle Kelternweg West Haltestellen Hasenkopf West Haltestelle Hasenkopf Ost Haltestellenbeleuchtung und Ausstattungen (Haltestellenschilder, Sitzbänke, Abfalleimer u.a.) Haltestellen Fischerhauserweg Ausbau beidseitig inkl. Ausstattung 94.900 € 88.200 € 85.700 € 63.400 € 27.000 € 90.700 € Darüber hinaus wurden im Rahmen des Neubaus der Karlstraße die Haltestellen Ensingerstraße und im Rahmen der Neugestaltung Frauenstraße die Haltestellen Hafengasse barrierefrei ausgebaut. In Jungingen wurden die Haltestellen Rathaus ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Der ursprünglich für 2015 geplante Ausbau der weniger bedeutsamen Haltestellen Beringerbrücke und Bahnhof Söflingen wurden auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Baumaßnahmen an der Linie 2 zurückgestellt. Insbesondere bei den Haltestellen Traminerweg West und Kelternweg West ergaben sich erhebliche Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung. Diese sind insbesondere auf den Rückbau von Busbuchten und den damit zusammenhängenden, aus dem Bauablauf resultierenden Erschwernissen (Asphalteinbau mit Gewebe, Leitungsverlegungen, Abbruch von Hindernissen, u. ä.) zurückzuführen. In der Summe wurden in 2015 damit Gesamtkosten von 565.000 € verursacht und damit ergab sich für dieses HH-Jahr ein Mehrbedarf von 165.000 € gegenüber dem Planansatz. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 die bei Projekt 7.54700002 noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von rund 164.000 € nicht ins Folgejahr übertragen, obwohl bereits Maßnahmen im Umfang von 145.000 € beauftragt worden waren. Diese Auszahlungen mussten damit ebenfalls überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2015 ergab sich damit ein Mehrbedarf von 310.000 €, welche der Verwaltung per Eilentscheidung überplanmäßig zur Verfügung gestellt und ausbezahlt wurden (s. GD 330/15). Im Jahr 2016 wurden aufgrund andrer Prioritäten keine weiteren Haltestellen gesondert barrierefrei ausgebaut. 2.4. Ausblick: kurz- bis mittelfristiges Programm (2017 - 2019) Das kurz- bis mittelfristige Programm sieht vor, die Haltestellen schwerpunktmäßig zu modernisieren, die von verkehrlich bedeutsamen Linien bedient werden und/oder besondere Ziele erschließen bzw. den Bedürfnissen Mobilitätseingeschränkter Personen Rechnung tragen. Aus diesem Grund wird folgendes Ausbauprogramm vorgeschlagen: Haltestelle Stadtteil Betroffene VU Linien Jahr 2017 Hst. Donau-Iller-Werkstätten (Richtung stadteinwärts) Hst. Donau-Iller-Werkstätten Jungingen SWU,RAB 7, 45 Jungingen SWU,RAB 7, 45 Grund für Ausbau Mobilitätseingeschränkte Personen dito -5Haltestelle Stadtteil Betroffene VU Linien Grund für Ausbau Mitte SWU Zukünftig: 5, 6 Verbesserte Busanbindung des Michelsbergs im Zuge 2 Mitte SWU Zukünftig: 5, 6 dito Oststadt SWU,RAB 7, 46 Versetzung Aussegnungshalle Böfingen SWU 4, 15 Rückbau Busbucht Böfingen SWU 4, 15 dito Böfingen SWU, RAB 4, 15, 58 Böfingen SWU, RAB 4, 15, 58 Oststadt SWU 4, 15 (Richtung stadtauswärts) Hst. Kienlesbergstraße (Richtung stadteinwärts) Kienlesbergstraße (Richtung stadtauswärts) Neuer Friedhof (Richtung stadtauswärts) Jahr 2018 Ludwig-Beck-Straße (Richtung stadteinwärts) Ludwig-Beck-Straße (Richtung stadtauswärts) Safranberg (Richtung stadteinwärts) Safranberg (Richtung stadtauswärts) Örlinger Straße (Richtung stadtauswärts) Jahr 2019 Elisabethen-Kirche (bisher Telefunken) (Richtung stadteinwärts) Weststadt RAB 20 Nicht barrierefrei-> Spaltbreite (Bogen) Nicht barrierefrei-> Spaltbreite (Bogen) Neues Wohngebiet Safranberg Hst. mit unzureichendem Standard. Lage ungünstig. Erschließung aufgrund Wohnbebauung nördlich der Söflinger Straße. Regelmäßige Bedienung im Zuge NVP-Zielnetz durch Linie 20 Elisabethen-Kirche (bisher Telefunken) Weststadt RAB 20 dito (Richtung stadtauswärts) Weitere Haltestellen nach Verabschiedung des NVP-Zielnetzes und ggf. daraus resultierender Haltestellenum-/neubauten Jahr 2019ff Sonderprojekt Anpassung des Einmündungsbereichs Gögglinger Hst. Alte Siedlung SWU, Wiblingen 3, 14, 9, 23 Straße/Unterweiler (Richtung stadteinwärts) Bayer-Reisen Straße im Nachgang zur Querspange Wiblingen Hst. Alte Siedlung SWU, Wiblingen 3, 14, 9, 23 dito (Richtung stadtauswärts) Bayer-Reisen Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung zu den im Rahmen der jeweiligen HH-Jahre zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, in Abhängigkeit vom Umfang der notwendigen Maßnahmen, Pakete schnüren und abarbeiten wird. Aufgrund von Kostenentwicklungen kann es daher dazu kommen, dass die in der Tabelle dargestellte Priorisierung im Bedarfsfall nochmals angepasst werden muss. -6Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass die Zustimmung zur Realisierung größtenteils im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung erfolgen kann. Es ist vorgesehen, dem Fachbereichsausschuss spätestens im Vorgriff auf das Programm für den Zeitraum ab 2020 über die vorgenommenen Maßnahmen insgesamt zu berichten. 3. Kosten und Finanzierung 3.1. Kosten Die reinen Baukosten sind abhängig von der Lage und Planung der Haltestelle. Für eine Haltestelle mit dem o. g. Ausbaustandard entstehen Kosten von ca. 45.000 € (brutto) je Haltepunkt und Richtung. Hinzu kommen noch die Kosten für die Haltestelleneinrichtungen (Beleuchtung, Mobiliar wie Wartehalle, Sitzbank, Stelen etc.). Die Ausstattung der einzelnen Haltestellen richtet sich nach den in GD 096/13 formulierten Standards bzw. nach den im beschlossenen Nahverkehrsplan definierten Vorgaben. 3.2. Finanzierung Der aktuelle Entwurf für die Haushaltsplanung 2017 sieht bei Projekt 7.5470002 "Modernisierung von Haltestellen" einen Planansatz von 200.000 € vor. Darüber hinaus sieht die Mittelfristige Finanzplanung für die Folgejahre einen Ansatz von jährlich 400.000 € vor. Unter der Voraussetzung des Beschlusses der Finanzplanung durch den Gemeinderat, wird die Verwaltung die zur Verfügung stehenden Mittel wie unter 2.4. dargestellt einsetzen. Vorhaben zum Umbau und Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit werden aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (§ 2 Nummer 8 LGVFG) nur gefördert, wenn die beantragten zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens mehr als 100.000 € betragen (Bagatellgrenze). Die Verwaltung wird - sofern für das jeweilige Vorhaben relevante Förderprogramme bestehen und Zuwendungen möglich sind - sich um die Akquirierung von Fördermitteln intensiv bemühen.