Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
360 kB
Erstellt
22.09.16, 07:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
VGV - Verkehrsplanung und Straßenbau, Grünflächen, Vermessung
Datum
01.08.2016
Geschäftszeichen
VGV/VP-Fi
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Haltestellenausbauprogramm 2017 - 2019
- Beschluss Umbau zur Modernisierung von Haltestellen -
Anlagen:
Übersicht Haltestellenausbauprogramm 2015
* 98
Sitzung am 27.09.2016
TOP
GD 318/16
(Anlage 1)
Antrag:
1.
Den Bericht zum Haltestellenausbauprogramm 2014 - 2015 zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Der Planung für das Haltestellenausbauprogramm 2017 - 2019 wird vorbehaltlich der
Bereitstellung der Haushaltsmittel zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Ausführungspläne zu erstellen und die Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Finanzmittel umzusetzen.
Feig
Zur Mitzeichnung an:
BM 1, BM 3, C 3, OB, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Beschlusslage
1.1.
Beschlüsse
1.2.
FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 07.05.2013, GD 096/13, Haltestellenkonzept
FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 29.09.2015, GD 330/15,
Haltestellenmodernisierung Offenlegung
Anträge
Unerledigte Anträge oder vorhergehende Beschlüsse liegen bisher nicht vor.
2.
Sachverhalt
2.1.
Ausgangssituation
Hinsichtlich der ÖPNV-Infrastruktur wurde in der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle
des PBefG festgehalten:„…Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder
sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen“ (§ 8 Abs. 3).
Insbesondere betrifft die Barrierefreiheit den Zugang zum ÖPNV, also die Haltestellen und die
Verkehrsmittel. Diese müssen barrierefrei sein, um mobilitätseingeschränkten Personen die
eigenständige Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen.
Bei den Anforderungen an die Barrierefreiheit der Haltestellen sind folgende Aspekte zu
beachten:
Haltestellentyp: Buskaps oder Haltepunkte am Fahrbahnrand
Erreichbarkeit:
- Zugang von mindestens einer Seite barrierefrei
- Sichere Überquerungsstellen führen zu den Haltestellen.
Ausbaustandards:
- Minimierung von Reststufe und Spaltbreite beim Ein- und AusstiegHöhe des
Wartebereichs mind. 18 cm über Fahrbahnniveau
- Bodenindikatoren: optisch-taktile Leit- und Orientierungssysteme für Blinde und
Sehbehinderte
- Einbau von Formsteinen, für ein möglichst nahes Heranfahren der Busse an die
Haltestelle
- nutzbare Mindestbreite der Wartefläche für Fahrgäste von 2,50 m
- Fester, rutschsicherer Bodenbelag
Art und Qualität der Fahrgastinformation
-3Mit GD 096/13 wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept zur Herstellung eines
einheitlichen Standards bezüglich der Ausstattung und Barrierefreiheit der Haltestellen in den
nächsten Jahren in Abhängigkeit von den bereitgestellten Haushaltsmitteln umzusetzen.
Dieser Standard ist auch Gegenstand des sich aktuell in der Bearbeitung befindlichen
Nahverkehrsplans. Bis zur Diskussion und Verabschiedung des Nahverkehrsplans hält die
Verwaltung daher an den in GD 096/13 definierten Standards fest.
2.2.
Vorgehensweise
Da ein vollständiger barrierefreier Ausbau der Vielzahl an Haltestellen im Stadtgebiet bis zum
31.12.2021 nicht realistisch ist, werden durch die Verwaltung die umzusetzenden Standorte
priorisiert. In den vergangenen Jahren wurden daher vornehmlich die Bushaltestellen im
Innenstadtbereich sowie den dicht erschlossenen Stadtteilen barrierefrei ausgebaut.
Für die nächste Schritte ist nun zunächst eine Bestandsaufnahme der weiteren ÖPNVInfrastruktur (Fahrwege, Bahnhöfe, Haltepunkte, Haltestellen etc.) erforderlich.
Zwischenzeitlich wurde im August 2016 mit der Erfassung der ca. 450 Haltestellen im
Stadtgebiet Ulm begonnen, die gemeinsam mit dem DING in einer noch aufzubauenden
Haltestellendatenbank digital gespeichert werden. Auf Basis dieser Datenbank können in den
Folgejahren passende Pakete für die weitere Umsetzung der notwendigen Maßnahmen
geschnürt werden.
Bis dahin werden die GD 096/13 festgelegten Standards bezüglich der
Haltestellenausstattung bei Neu- und Umbauten von Straßen und Haltestellen berücksichtigt.
2.3.
Rückblick Haltestellenausbauprogramm 2014 - 2015
Aufgrund des Neubaus der Straßenbahnlinie 2 und der damit verbundenen Einrichtung der
notwendigen Umleitungsstrecken für den MIV und ÖPNV (s. GD 147/15) mussten in 2015
zwingend der Umbau der betroffenen Haltestellen am Eselsberg (Traminerweg, Kelternweg,
Hasenkopf) geplant und vergeben werden, um die ursprünglich für September 2015
vorgesehene Inbetriebnahme der SWU-Bauliniennetzes nicht zu belasten. Hierbei war man
aufgrund von Erfahrungswerten von Kosten in Höhe von 45.000 € je Haltestelle ausgegangen.
Für die Maßnahmen standen im HH 2015 insgesamt 400.000 € bei Projekt 7.54700002 zur
Verfügung.
Folgende Maßnahmen wurden in den Jahren 2014 - 2015 durchgeführt:
Haltestellen Eselsberg:
Haltestelle Söflinger
Weinberge stadteinwärts
Haltestelle Söflinger
Weinberge stadtauswärts
Haltestelle Veltinerweg
stadteinwärts
Haltestelle Veltinerweg
stadtauswärts
Haltestelle Ehrensteiner
Feld beidseitig
Haltestelle Traminerweg
West
Haltestelle Traminerweg
Ost
773.900€
49.400€
42.600€
52.600€
53.800€
76.800€
88.900 €
50.600 €
-4
Haltstelle Kelternweg Ost
Haltestelle Kelternweg West
Haltestellen Hasenkopf
West
Haltestelle Hasenkopf Ost
Haltestellenbeleuchtung
und Ausstattungen
(Haltestellenschilder,
Sitzbänke, Abfalleimer u.a.)
Haltestellen Fischerhauserweg
Ausbau beidseitig inkl. Ausstattung
94.900 €
88.200 €
85.700 €
63.400 €
27.000 €
90.700 €
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Neubaus der Karlstraße die Haltestellen
Ensingerstraße und im Rahmen der Neugestaltung Frauenstraße die Haltestellen Hafengasse
barrierefrei ausgebaut. In Jungingen wurden die Haltestellen Rathaus ebenfalls barrierefrei
ausgebaut.
Der ursprünglich für 2015 geplante Ausbau der weniger bedeutsamen Haltestellen
Beringerbrücke und Bahnhof Söflingen wurden auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der
Baumaßnahmen an der Linie 2 zurückgestellt.
Insbesondere bei den Haltestellen Traminerweg West und Kelternweg West ergaben sich
erhebliche Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung. Diese sind insbesondere auf den
Rückbau von Busbuchten und den damit zusammenhängenden, aus dem Bauablauf
resultierenden Erschwernissen (Asphalteinbau mit Gewebe, Leitungsverlegungen, Abbruch
von Hindernissen, u. ä.) zurückzuführen. In der Summe wurden in 2015 damit Gesamtkosten
von 565.000 € verursacht und damit ergab sich für dieses HH-Jahr ein Mehrbedarf von 165.000
€ gegenüber dem Planansatz.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 die bei Projekt 7.54700002
noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von rund 164.000 € nicht ins Folgejahr
übertragen, obwohl bereits Maßnahmen im Umfang von 145.000 € beauftragt worden waren.
Diese Auszahlungen mussten damit ebenfalls überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Im Jahr 2015 ergab sich damit ein Mehrbedarf von 310.000 €, welche der Verwaltung per
Eilentscheidung überplanmäßig zur Verfügung gestellt und ausbezahlt wurden (s. GD 330/15).
Im Jahr 2016 wurden aufgrund andrer Prioritäten keine weiteren Haltestellen gesondert
barrierefrei ausgebaut.
2.4.
Ausblick: kurz- bis mittelfristiges Programm (2017 - 2019)
Das kurz- bis mittelfristige Programm sieht vor, die Haltestellen schwerpunktmäßig zu
modernisieren, die von verkehrlich bedeutsamen Linien bedient werden und/oder besondere
Ziele erschließen bzw. den Bedürfnissen Mobilitätseingeschränkter Personen Rechnung
tragen.
Aus diesem Grund wird folgendes Ausbauprogramm vorgeschlagen:
Haltestelle
Stadtteil
Betroffene
VU
Linien
Jahr 2017
Hst. Donau-Iller-Werkstätten
(Richtung stadteinwärts)
Hst. Donau-Iller-Werkstätten
Jungingen
SWU,RAB
7, 45
Jungingen
SWU,RAB
7, 45
Grund für Ausbau
Mobilitätseingeschränkte Personen
dito
-5Haltestelle
Stadtteil
Betroffene
VU
Linien
Grund für Ausbau
Mitte
SWU
Zukünftig:
5, 6
Verbesserte
Busanbindung des
Michelsbergs im Zuge 2
Mitte
SWU
Zukünftig:
5, 6
dito
Oststadt
SWU,RAB
7, 46
Versetzung
Aussegnungshalle
Böfingen
SWU
4, 15
Rückbau Busbucht
Böfingen
SWU
4, 15
dito
Böfingen
SWU, RAB
4, 15, 58
Böfingen
SWU, RAB
4, 15, 58
Oststadt
SWU
4, 15
(Richtung stadtauswärts)
Hst. Kienlesbergstraße
(Richtung stadteinwärts)
Kienlesbergstraße
(Richtung stadtauswärts)
Neuer Friedhof
(Richtung stadtauswärts)
Jahr 2018
Ludwig-Beck-Straße
(Richtung stadteinwärts)
Ludwig-Beck-Straße
(Richtung stadtauswärts)
Safranberg
(Richtung stadteinwärts)
Safranberg
(Richtung stadtauswärts)
Örlinger Straße
(Richtung stadtauswärts)
Jahr 2019
Elisabethen-Kirche
(bisher Telefunken)
(Richtung stadteinwärts)
Weststadt
RAB
20
Nicht barrierefrei->
Spaltbreite (Bogen)
Nicht barrierefrei->
Spaltbreite (Bogen)
Neues Wohngebiet
Safranberg
Hst. mit
unzureichendem
Standard. Lage
ungünstig. Erschließung
aufgrund
Wohnbebauung nördlich
der Söflinger Straße.
Regelmäßige Bedienung
im Zuge NVP-Zielnetz
durch Linie 20
Elisabethen-Kirche
(bisher Telefunken)
Weststadt RAB
20
dito
(Richtung stadtauswärts)
Weitere Haltestellen nach Verabschiedung des NVP-Zielnetzes und ggf. daraus resultierender
Haltestellenum-/neubauten
Jahr 2019ff
Sonderprojekt
Anpassung des
Einmündungsbereichs
Gögglinger
Hst. Alte Siedlung
SWU,
Wiblingen
3, 14, 9, 23
Straße/Unterweiler
(Richtung stadteinwärts)
Bayer-Reisen
Straße im Nachgang
zur Querspange
Wiblingen
Hst. Alte Siedlung
SWU,
Wiblingen
3, 14, 9, 23
dito
(Richtung stadtauswärts)
Bayer-Reisen
Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung zu den im Rahmen der jeweiligen HH-Jahre zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln, in Abhängigkeit vom Umfang der notwendigen
Maßnahmen, Pakete schnüren und abarbeiten wird. Aufgrund von Kostenentwicklungen
kann es daher dazu kommen, dass die in der Tabelle dargestellte Priorisierung im Bedarfsfall
nochmals angepasst werden muss.
-6Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass die
Zustimmung zur Realisierung größtenteils im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung erfolgen
kann. Es ist vorgesehen, dem Fachbereichsausschuss spätestens im Vorgriff auf das
Programm für den Zeitraum ab 2020 über die vorgenommenen Maßnahmen insgesamt zu
berichten.
3.
Kosten und Finanzierung
3.1.
Kosten
Die reinen Baukosten sind abhängig von der Lage und Planung der Haltestelle. Für eine
Haltestelle mit dem o. g. Ausbaustandard entstehen Kosten von ca. 45.000 € (brutto) je
Haltepunkt und Richtung. Hinzu kommen noch die Kosten für die Haltestelleneinrichtungen
(Beleuchtung, Mobiliar wie Wartehalle, Sitzbank, Stelen etc.).
Die Ausstattung der einzelnen Haltestellen richtet sich nach den in GD 096/13 formulierten
Standards bzw. nach den im beschlossenen Nahverkehrsplan definierten Vorgaben.
3.2.
Finanzierung
Der aktuelle Entwurf für die Haushaltsplanung 2017 sieht bei Projekt 7.5470002
"Modernisierung von Haltestellen" einen Planansatz von 200.000 € vor. Darüber hinaus sieht
die Mittelfristige Finanzplanung für die Folgejahre einen Ansatz von jährlich 400.000 € vor.
Unter der Voraussetzung des Beschlusses der Finanzplanung durch den Gemeinderat, wird die
Verwaltung die zur Verfügung stehenden Mittel wie unter 2.4. dargestellt einsetzen.
Vorhaben zum Umbau und Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und
Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs zur Herstellung der vollständigen
Barrierefreiheit werden aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (§ 2 Nummer
8 LGVFG) nur gefördert, wenn die beantragten zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens
mehr als 100.000 € betragen (Bagatellgrenze). Die Verwaltung wird - sofern für das jeweilige
Vorhaben relevante Förderprogramme bestehen und Zuwendungen möglich sind - sich um
die Akquirierung von Fördermitteln intensiv bemühen.