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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
295 kB
Erstellt
20.10.16, 00:38
Aktualisiert
02.02.18, 18:38

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Inhalt der Datei

Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr.: 20162583 Status: öffentlich Datum: 07.10.2016 Verfasser/in: Carsten Jahn, Knut Erdmann, Andrea Herbertz Fachbereich: Amt für Soziales Bezeichnung der Vorlage: Folgen der Verletzung von Unterhaltspflichten Bezug: Beratungsfolge: Gremien: Rat Sitzungstermin: Zuständigkeit: Kenntnisnahme Wortlaut: 1. In welchem Umfang (finanziell und Fallzahlen) hat die Stadt als Träger der Jugend- und Sozialhilfe und im Jobcenter Unterhaltszahlungen in Folge von Unterhaltsverletzungen im Jahr 2015 geleistet. Jugendamt Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist eine gesetzliche Aufgabe nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Die Zahlung erfolgt auf Antrag des alleinerziehenden Elternteils, wenn der Unterhaltsverpflichtete i.d.R. wegen Leistungsunfähigkeit den Mindestunterhalt von 145 Euro / 194 Euro nicht zahlen kann oder seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung nicht nachkommt. Im Jahr 2015 hat das Jugendamt in durchschnittlich 1.694 Fällen Unterhaltsvorschusszahlungen geleistet. Hierfür wurde ein Betrag von 3.479.792,67 Euro aufgewendet; Bund und Land tragen hiervon 46,66 %. Die Frage, in welcher Höhe bzw. bei wieviel Fällen die Zahlungen auf Verletzung der Unterhaltspflicht beruhen, kann nicht beantwortet werden, da eine solche Differenzierung nicht erfolgt. Amt für Soziales Die Unterhaltsprüfungen im Amt für Soziales erstrecken sich zum größten Teil auf den Bereich Elternunterhaltes (ca. 90 %). In diesem Bereich sind Anträge wegen einer Unterhaltspflichtverletzung nicht möglich. Folglich erstreckt sich eine mögliche Zahlung von Sozialhilfe als Ersatz für nichterbrachte Unterhaltsbeiträge auf lediglich ca. 10 % der Unterhaltsprüfungen, nämlich bei minderjährigen Kindern (kommt sehr selten vor) und bei getrennt lebenden Ehegatten. Eine Unterhaltspflichtverletzung besteht erst dann, wenn die unterhaltspflichtige Person trotz Leistungsfähigkeit nach Festsetzung des Betrages die Unterhaltszahlung nicht aufnimmt. 1 Dies ist keine wesentliche Problematik im Bereich des Amtes für Soziales. Viel gewichtiger ist die Frage der Unterhaltsberechtigung, ob also überhaupt Unterhalt zu zahlen ist nicht. Fälle von Unterhaltpflichtverletzungen werden deshalb statistisch nicht erfasst. Jobcenter Hierzu kann das Jobcenter Bochum keine Aussage treffen, da statistisch nicht erfasst wird, welche Gründe Hilfebedürftigkeit und damit verbunden die Erbringung von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld auslösen. 2. In welchem Umfang (finanziell und Fallzahlen) konnten 2015 übergeleitete Unterhaltsansprüche realisiert werden und in wieviel Fällen war die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nicht gegeben? Jugendamt Die Rückholquote betrug 2015: 17,01% = 580.099,29 Euro. Amt für Soziales Die Einnahmen in dem Bereich „Unterhaltsbeiträge außerhalb von Einrichtungen“ beliefen sich im Jahr 2015 auf 120.883,75 Euro. Der Betrag ergibt sich aus termingerechten Unterhaltszahlungen und eingezogenen Unterhaltsrückständen. Es handelt sich im Wesentlichen um den Bereich des Kindes- und Trennungsunterhaltes, denn dort können Direktzahlungen zwischen den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten selten erreicht werden, weil es durchgreifende Hindernisse gibt (z. B. keine Kenntnis der Bankverbindungen oder die Zahlungen erfolgen nicht zuverlässig und pünktlich genug). Im Bereich Hilfe zur Pflege dagegen zahlen getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten bei Leistungsfähigkeit oftmals direkt an die bedürftige Person, zumeist aufgrund von zuvor getroffenen Unterhaltsvereinbarungen. Dort wird der Unterhalt dann als Einkommen angerechnet und mindert folglich die Leistungsansprüche. Unterhaltsprüfungen für minderjährige Kinder kommen in diesem Bereich nicht vor. Die Anrechnung von Unterhalt als Einkommen ist nicht automatisch ein Erfolg des Sachgebietes Unterhalt, sondern wurde zum Teil bereits vor der Leistungsaufnahme zwischen den Parteien ausgehandelt oder gerichtlich festgesetzt und wird hier dann lediglich in die Bedarfsprüfung übernommen. Da dies im Verfahren AKDN-sozial nicht getrennt ausgewertet werden kann, findet auch keine regelmäßige statistische Erfassung statt. Zur Beantwortung dieser Anfrage wurden deshalb Auswertungen vorgenommen, aus denen sich eine Gesamtsumme angerechneter Unterhaltsbeiträge von 289.572,70 Euro im Jahr 2015 ergibt. Ein erheblicher Teil der Unterhaltpflichtigen allerdings stellt sich im Rahmen der Unterhaltsprüfung als nicht leistungsfähig heraus. Gerade der Personenkreis der Pflegebedürftigen umfasst überwiegend Personen, deren Unterhaltspflichtige selbst durch eine Pflegebedürftigkeit oder wegen geringer Einkünfte nicht leistungsfähig sind. Die Anzahl dieser „Nicht-Inanspruchnahmen“ ist im Jahr 2015 statistisch nicht erfasst worden. Jobcenter Finanziell ist zu unterscheiden zwischen Minderausgaben und Forderungen. Die Minderausgaben sind die Gelder, die das Jobcenter Bochum aufgrund von Einkommen aus Unterhalt weniger an Leistungen bewilligen muss. Hier wurde im Jahr 2015 ein Wert von 2.946.089, 11 Euro erreicht. Forderungen sind die zum Soll gestellten Beträge, die vom Jobcenter Bochum vereinnahmt werden, also nicht direkt an die Unterhaltsberechtigte gezahlt werden. Im Jahr 2015 wurden 635.319,77 Euro zum Soll gestellt. 2 Insgesamt befanden sich Ende 2015 die Fälle von 5.749 Unterhaltspflichtigen und 9.345 laufende Unterhaltsfälle in der Bearbeitung. Die Zahl der nichtleistungsfähigen Unterhaltspflichtigen wurde nicht erhoben. 3. In wie vielen Fällen wurde seitens der Stadt, des Jobcenters oder der Unterhaltsberechtigten in 2014 Strafantrag wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gestellt? Jugendamt Es wurden keine Strafanträge gestellt. Amt für Soziales Es wurden keine Anträge wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gestellt, weil dies nur im Bereich des Trennungs- und Kindesunterhaltes möglich ist. Der Hauptaufgabenbereich im Amt für Soziales liegt im Bereich Elternunterhalt (ca. 90 % der Unterhaltsfälle). Jobcenter Eine entsprechende Zahl wird vom Jobcenter Bochum nicht erfasst. 4. Zu wie vielen Verurteilungen ist es bei den gestellten Strafanträgen mit welchem Strafmaß gekommen? Jugendamt Keine Verurteilungen (vgl. Antwort zu Frage 3.). Amt für Soziales Keine Verurteilungen (vgl. Antwort zu Frage 3.). Jobcenter Entsprechende Zahlen wurden vom Jobcenter Bochum nicht erhoben. 5. Sehen sich Sozial- und Jugendamt, sowie das Jobcenter im Handeln der Justiz hinreichend unterstützt? Jugendamt Keine Angabe möglich (vgl. Antwort zu Frage 3.). Amt für Soziales Keine Angabe möglich (vgl. Antwort zu Frage 3.). Jobcenter Durch die in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich vorgesehene Gewaltenteilung sind die Aufgabengebiete der Judikative und der Exekutive strikt voneinander getrennt. Vor diesem Hintergrund steht dem Jobcenter Bochum keine Bewertung des Handelns der Justiz zu. 3 6. Wie ist die Realisierung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen in der Verwaltung und im Jobcenter organisiert und personell ausgestattet. Jugendamt In der UV-Kasse wird unterschieden in einem lfd. Sachgebiet, Einziehungsstelle und Altfallsachgebiet. a) b) c) Im lfd. Sachgebiet gibt es eine Einheitssachbearbeitung, d.h. Fallannahme, Bearbeitung, Prüfung und Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche. In der Einziehungsstelle werden bei gesicherten Forderungen (z.B. durch Titel, Urkunden etc.) bei eingestellten Fällen versucht, die Unterhaltsansprüche zu realisieren. Im Altfallsachgebiet werden die Unterhaltsschuldner bei älteren, eingestellten Fällen auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft. Soll: 17,5 Stellen. Ist: 15,59 Stellen (Stand: 01.08.2016), ab Oktober 14,42 Stellen. Amt für Soziales Alle Unterhaltsangelegenheiten – ohne Unterscheidung nach Verwaltungsstellen oder Hilfearten (auch die frühere Unterscheidung „innerhalb / außerhalb von Einrichtungen“ wurde aufgegeben) – werden einheitlich im Sachgebiet „Unterhalt“ in der Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen“ im Amt für Soziales bearbeitet. Der Aufgabenbereich umfasst die Bearbeitung, Prüfung, Durchsetzung (einschließlich der Klageverfahren beim Amtsgericht) und Einziehung der Unterhaltsansprüche (Zahlungsüberwachung, ggf. Einleitung von Pfändungsmaßnahmen beim Amtsgericht). Die Personalkapazität beträgt gegenwärtig: - Soll 9,5 Stellen Sachbearbeitung plus 0,5 Stellen Expertin - Ist: 9,41 Stellen Sachbearbeitung (ab 01.11.2016: 8,9) plus 0,5 Stellen Expertin. Jobcenter Im Kapazitätsplan des Jobcenter Bochum ist für das Unterhaltsteam ein Soll von 14 Vollzeitäquivalenten inklusive Teamleitung festgelegt. Zu bedenken ist dabei aber auch, dass diesem Team zusätzlich die Verfolgung und Verwirklichung zivilrechtlicher Ansprüche gegen schadenersatzpflichtige Dritte zukommt (§ 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - SGB X). Anlagen: 4