Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
22.10.16, 04:12
Aktualisiert
24.01.18, 05:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
3152/2016
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
I/32/32/0
Beschlussvorlage
20.10.2016
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
1. Änderung der Kölner Stadtordnung (KSO)
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
27.10.2016
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
03.11.2016
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
07.11.2016
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
07.11.2016
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
07.11.2016
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
07.11.2016
Bezirksvertretung 7 (Porz)
08.11.2016
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
10.11.2016
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
10.11.2016
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
14.11.2016
Rat
17.11.2016
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die 1. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (Kölner
Stadtordnung - KSO) vom 14. April 2014.
2. Ergänzend beauftragt der Rat die Verwaltung (Soziales, Jugend, Gesundheit), auf der Basis
einer Ist-Analyse wirksame Konzepte für zusätzlich erforderliche begleitende niedrigschwellige
Hilfsangebote zu entwickeln.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
1.
Einleitung
Der Rat der Stadt Köln hat am 08.04.2014 die neue Kölner Stadtordnung (KSO) beschlossen, in der
verschiedene Satzungen und Verordnungen gebündelt wurden. Die Verordnung ist am 23.04.2014 in
Kraft getreten.
Das Ziel einer einheitlichen Stadtordnung bestand und besteht darin, eine transparente und übersichtliche Vorschrift für ein faires, rücksichtvolles, tolerantes sowie respektvolles Miteinander in Köln zu
schaffen.
Diese neue Stadtordnung hat sich in der Anwendung bewährt. Die Regeln sind in der Praxis einfacher
nachzuvollziehen. So treten beispielweise Fragen und Kontroversen zum Geltungsbereich so gut wie
nicht mehr auf. Aufgrund der Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen zweieinhalb Jahre hat
die Verwaltung die Kölner Stadtordnung überarbeitet und ergänzt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Kölner Stadtordnung wurden mit der Polizei abgestimmt. Diese stellen einen Baustein zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Köln als Gesamtheit dar. Sie stehen nicht in direktem Zusammenhang mit den Ereignissen der
Silvesternacht am Hauptbahnhof. Auch die nun vorgeschlagenen Regelungen zur Straßenkunst im
Domumfeld entfalten ihre Wirkung ganzjährig und nicht nur singulär zur Jahreswende. Gleichwohl
stellen sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Würde der Hohen Domkirche und dem Umgang
unserer Stadt mit dem UNESCO-Welterbe dar.
2.
Aktualisierung der Kölner Stadtordnung
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen der KSO erläutert:
Verhalten in der Öffentlichkeit
Wie in vielen anderen Großstädten sind in Köln, neben dem „einfachen und stillen“ Betteln, aggressive oder betrügerische Formen des Bettelns zu beobachten. So werden von einigen Menschen beispielsweise Behinderungen vorgetäuscht oder Kinder gezielt zum Betteln missbraucht.
Darüber hinaus haben das Polizeipräsidium Köln und die Stadtverwaltung Hinweise, dass es
verstärkt organisierte Banden von Bettlern gibt. Hintermänner bringen die notleidenden Menschen in die Fußgängerzonen und nehmen ihnen abends die Einnahmen des Tages ab. Viele
Drahtzieher setzen die Angeworbenen unter Druck, bedrohen sie und sind gewalttätig. Diese
Straftaten werden selbstverständlich mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgt.
Zum Schutz der bedürftigen Menschen, die auf Gaben und Hilfen angewiesen sind, und aller
Betroffenen wurden die Regeln zu diesem Thema deutlicher gefasst.
Darbietung von Straßenmusik, -schauspiel und anderer Straßenkunst
Ein weiterer Punkt ist der Wettkampf unter einigen Straßenmusikerinnen und Straßenmusikern
um gut frequentierte, lukrative Standorte. Die Betreffenden reservieren sich zwei attraktive Plätze, in dem sie die Plätze im „fliegenden Wechsel“ untereinander tauschen. Für andere Interessierte sind die Plätze dann nicht mehr verfügbar. Die Vorschrift wurde daher entsprechend ergänzt.
Zusätzlich wurde zum Schutz der Menschen vor Störungen oder Belästigungen im unmittelbaren Umfeld des Weltkulturerbes Kölner Dom eine Zone, die frei von Straßenmusik, -schauspiel
und anderer Straßenkunst sein soll, eingerichtet. Hintergrund sind zunehmende Beschwerden
über Belästigungen auf dem Weg zum stillen Gebet, zur Andacht und in die Hohe Domkirche,
um dort zum Beispiel Ruhe zu finden.
3
Jugendschutz
Es wird nunmehr nicht nur der Konsum, sondern auch das Mitführen alkoholischer Getränke auf
Spielplätzen untersagt. Bisher war nur der Konsum alkoholischer Getränke auf Spielplätzen untersagt. Bei ordnungsbehördlichen Kontrollen wurde häufig von entsprechenden Personen darauf verwiesen, sie würden gar nicht trinken, sondern nur Alkohol mitführen. Bei lebensnaher
Betrachtungsweise wird Alkohol auf Spielplätzen mitgeführt, um ihn dort zu konsumieren, vom
Ordnungsdienst konnte aber kein Konsum nachgewiesen werden.
Aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes wird der Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nähe von Kindergärten und Schulen künftig untersagt, um die
hiervon ausgehenden Gefahren für die besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen
abzuwehren.
Rheinboulevard Deutz
Der Rheinboulevard Deutz ist als Grünfläche ausgewiesen, so dass hier die Regeln der Kölner
Stadtordnung gelten.
Wie in der Beschlussvorlage zum „Rheinboulevard Köln – Deutz, Reinigungs- und Nutzungskonzept“ (Vorlagen-Nummer: 0321/2015) vorgesehen, soll für den Bereich des Rheinboulevards Deutz zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer und der neuen Anlage ein Grillverbot und
ein Verbot insbesondere von Ballspielen gelten. Die Kölner Stadtordnung wurde dementsprechend angepasst und ergänzt, so dass eine konfliktfreie Nutzung des Boulevards ermöglicht
wird.
Sprachliche Anpassungen und Konkretisierungen
Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Änderungserfordernissen wurden bei der
Überarbeitung der Stadtordnung zusätzlich sprachliche Präzisierungen vorgenommen. Ein Beispiel dafür ist die Konkretisierung von § 22 zum Thema Fahrzeuge, aufgrund der Diskussionen
des Ausschusses Umwelt und Grün in der Sitzung vom 06.05.2014 und im Verkehrsausschuss
in der Sitzung ebenfalls vom 06.05.2014.
In Anlage 1 befindet sich die 1. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (Kölner Stadtordnung - KSO)
vom 14. April 2014.
In Anlage 2 befindet sich eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung der Kölner
Stadtordnung. Die erste Spalte enthält die derzeit geltende Version der betroffenen Paragraphen. In
der zweiten Spalte ist die zu beschließende neue Version gegenübergestellt. Die jeweilige Begründung für die Änderungen bzw. Ergänzungen ist in Spalte 3 dargelegt.
Die geänderte Kölner Stadtordnung ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.