Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
26.10.16, 00:54
Aktualisiert
02.02.18, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitteilung der Verwaltung
Vorlage Nr.: 20162614
Status: öffentlich
Datum: 05.10.2016
Verfasser/in: Nicole Bausen
Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt
Bezeichnung der Vorlage:
Trassenfreischnitt an den Gashochdruckleitungen L 05001 Recklinghausen-Herne-BochumHiltrop und L 05002 Bochum-Hiltrop / Bochum-Werne
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
03.11.2016
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Nord
08.11.2016
Kenntnisnahme
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
15.11.2016
Kenntnisnahme
Wortlaut:
Die Thyssengas GmbH, als Betreiber der o. g. Gashochdruckleitungen, beabsichtigt im Bereich der Stadtteile Bochum-Hiltrop und Bochum-Werne, im Winter 2016/2017 den Schutzstreifen von Gehölzen freizuschneiden.
Die Maßnahme erstreckt sich von der Hiltroper Landwehr im Bereich der Stadtgrenze zu
Herne, an dem Gewerbegebiet Constantin X vorbei, entlang der Dietrich-Benking-Straße, bis
zum Heizkraftwerk Hiltrop.
Die zweite Trasse führt die Dietrich-Benking-Straße weiter entlang, am ehemaligen Nordbad
vorbei, durch die Kleingartenanlage Grümerbaum, zum Autobahnkreuz Bochum, parallel zur
A 43 und endet am Werner Hellweg.
Die Gehölzbeseitigung wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt, ist Bestandteil der
Leitungsrechte und im Rahmen der Versorgungssicherheit und der Verkehrssicherheit erforderlich.
Bei dem beabsichtigten Freischnitt handelt es sich je nach den örtlichen Verhältnissen, um
das Fällen von Einzelbäumen oder Baumgruppen, den Rückschnitt von Baumkronen und
Sträuchern, die in einem Abstand von weniger als 2,5 m zur Gashochdruckleitung stehen.
Ökologische Erfordernisse werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Arbeiten werden
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und des Arten- und Biotopschutzes in der Zeit von Oktober bis Februar durchgeführt werden. Zum Schutz von Fledermäusen können davon abweichende Regelungen getroffen werden.
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Die Maßnahme liegt teilweise im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost,
innerhalb festgesetzter Schutzgebiete.
Nach den allgemeinen Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete ist es verboten, Bäume,
Sträucher, Hecken, Feld- und Ufergehölze zu beseitigen, zu schädigen oder auf andere Weise in ihrem Wachstum zu beeinträchtigen. Unberührt bleiben hiervon Verkehrssicherungsmaßnahmen und Durchführungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Pflege, Erhaltung und
Bewirtschaftung von Gehölzbeständen und von Wald, soweit dies dem Schutzzweck nicht
zuwiderläuft.
Als Bestandteil der Leitungsrechte und als eine vor In-Kraft-Treten der Landschaftspläne
genehmigte und rechtmäßig ausgeübte Nutzung bleiben die beabsichtigten Maßnahmen von
den Verboten der Landschaftspläne unberührt.
Der Leitungsbetreiber wird die Arbeiten vorab in der örtlichen Presse bekannt geben.
Anlagen:
Plan L 5001
Plan L 5002
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