Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Konzept Streetwork Köln_April 2016.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
09.11.16, 03:57
Aktualisiert
24.01.18, 05:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Konzept Streetwork Köln (April 2016)
Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.
Inhaltsverzeichnis
1.
Aktuelle Arbeitssituation ...................................................................................... 4
2.
Was ist Streetwork? ............................................................................................ 7
2.1 Definition ............................................................................................................. 7
2.2 Adressaten .......................................................................................................... 8
2.3 Ziele von Streetwork ........................................................................................... 9
3.
Arbeitsansätze von Streetwork .......................................................................... 10
3.1 Interventionen in Sozialräumen mit besonderem Jugendhilfebedarf ................. 10
3.2 Interventionen im Großteam ............................................................................. 11
3.3 Mediation im öffentlichen Raum ........................................................................ 12
3.4 Einzelcoaching .................................................................................................. 13
3.5 Arbeit mit Gruppen ............................................................................................ 13
3.6 Projektarbeit ...................................................................................................... 14
3.7 Streetwork bei Großveranstaltungen ................................................................. 14
4.
Grundhaltung von Streetwork ............................................................................ 15
4.1 Akzeptierende Haltung ...................................................................................... 15
4.2 Lebenswelt-und Alltagsorientierung................................................................... 15
4.3 Niedrigschwelligkeit........................................................................................... 16
4.4 Freiwilligkeit ...................................................................................................... 16
4.5 Parteilichkeit...................................................................................................... 16
4.6 Wahrung der Anonymität / Schweigepflicht ....................................................... 16
4.7 Arbeit mit weiblichen und männlichen Jugendlichen .......................................... 17
4.8 Transparenz ...................................................................................................... 17
4.9 Kontinuität, Verbindlichkeit, Erreichbarkeit ........................................................ 17
4.10
Dokumentation der Arbeit .............................................................................. 18
2
5.
Standardisierte Herangehensweise bei Bedarfsmeldungen an Streetwork ........ 20
5.1 Melder ............................................................................................................... 20
5.2 Meldebogen ...................................................................................................... 20
5.3 Aufsuchen des Meldeortes ................................................................................ 22
5.4 Zwischenbericht über die Koordination Streetwork ............................................ 22
5.5 Abschlussbericht ............................................................................................... 22
6.
Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 23
6.1 Rechtliche Basis der Arbeit von Streetwork ....................................................... 23
6.2 Gesetzliche Berührungspunkte bei der Wiedereingliederung ins Regelsystem .. 24
7.
Qualitätsziele .................................................................................................... 24
8.
Vernetzung........................................................................................................ 27
9.
AG §78 SGB VIII Streetwork/Mobile Jugendarbeit ............................................ 28
10.
Fortbildung Streetwork ...................................................................................... 28
11.
Impressum ........................................................................................................ 29
3
1.
Aktuelle Arbeitssituation
Aufgrund zunehmender Gewalttaten von Jugendlichen hat der Rat am 29.01.2008 beschlossen, ein zunächst auf fünf Jahre befristetes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der
Jugendkriminalität aus den Bereichen Schulsozialarbeit, Aufnehmendes Suchtclearing,
Mitternachtssport, Haus des Jugendrechts sowie die „Steuerung und Intervention durch
Streetwork“ zu verabschieden.
Dieses Maßnahmenpaket wurde zum 01.01.2013 durch den Ratsbeschluss vom
18.12.2012 entfristet, um den Abbau der Jugendkriminalität und Delinquenz weiter voran
zu bringen.
Für die „Steuerung und Intervention durch Streetwork“ wird im Amt für Kinder, Jugend und
Familie der Stadt Köln in Kooperation mit der Fachstelle für Gewaltprävention der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. zurzeit bereitgestellt:
1 Koordinationsstelle bei der Stadt Köln
4 Streetworkstellen bei der Stadt Köln
2 Streetworkstellen bei der Arbeiterwohlfahrt im Kreisverband Köln e.V.
Das Streetworkteam arbeitet paritätisch und setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten zusammen. Das Team verfügt neben Deutsch über
Sprachkenntnisse in Türkisch, Armenisch, Arabisch, Libanesisch, Palästinensisch, Niederländisch, Französisch und Englisch.
Mit den 6 Streetwork-Stellen, die gegenwärtig alle 9 Stadtbezirke betreuen, kann derzeit
etwa ein Drittel der anliegenden Anfragen und Bedarfe erfolgreich bewältigt werden. Zum
Beispiel können Meldungen nicht in kurzen Zeitabständen regelmäßig nachgegangen
werden. Insbesondere innerhalb der 11 Sozialraumgebiete gibt es aktuell in den Stadtteilen Kölnberg, Finkenberg, Bocklemünd Mengenich und Chorweiler langfristig angelegte
Streetworkinterventionen mit dem Gesamtteam. Erforderliche Netzwerkarbeit in den
Stadtbezirken kann mit der aktuellen Personalausstattung von Streetwork nur punktuell
stattfinden.
Bei Streetworkinterventionen im Großteam anlässlich besonders prekärer Situationen in
den Stadtteilen muss die notwendige Präsenz in anderen Stadtbezirken reduziert werden.
Die Notwendigkeit der Großintervention nimmt generell zu.
Diese Einschätzung basiert auf den täglichen praktischen Erfahrungen von Streetworkteams; den „Fakten der Straße“.
4
Beispiel: Arbeit im Großteam im Stadtteil Nippes
Aufgrund einer Meldung der Bezirksjugendpflege Nippes ist ein Streetworkteam seit Februar 2014 an der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel unterwegs. Es handelt sich hier um
einen Verkehrsknotenpunkt der KVB mit U-Bahn-, Bus- und Hochbahnverkehr, welcher
durch ca. 4.500 SchülerInnen von ca. fünf weiterführenden Schulen täglich genutzt wird.
In der Beschwerde geht es um Lärmbelästigung, Provokationen von Passanten, Drogenkonsum, Streitigkeiten, Schlägereien und Straftaten unter den Jugendlichen, von denen
einige IntensivtäterInnen sind. Das für den Stadtbezirk Nippes zuständige Streetworkteam
stellte nach einigen Wochen fest, dass die Situation vor Ort aus Gründen der Eigensicherung nicht von zwei Streetworkern allein bewältigt werden kann.
In mehreren Treffen (Stadtteilkonferenzen, NEIS – Netzwerk Erziehung in Schule, Ämterkoordination mit Bezirksbürgermeister und Bürgeramtsleiter, mit der Polizei, Schulen, Bezirksjugendpflege, KVB und Ordnungsamt) wurde die aktuelle Situation besprochen. Im
September 2014 wurde beschlossen, dass die Präsenz von Streetwork im Gesamtteam,
Ordnungsamt, KVB und Polizei verstärkt und täglich stattfinden soll. Streetwork suchte
den Meldeort ab September 2014- Juni 2015 täglich in wechselnden Teams auf. Schulen
wurden zur Bekanntmachung des Schutzangebotes durch Streetwork für alle Jugendlichen besucht. Streetwork ist erkennbar an einheitlichen Streetworkjacken und einem auffälligen Streetworkbus unter der Hochbahn Neusser Straße/Gürtel.
Mit den beteiligten Akteuren vor Ort wurde beschlossen, dass ein mobiles Angebot am
Meldeort sinnvoll sei. Dies solle bis Juni 2015 an der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel
installiert werden. Der Sozialraum wurde 168 Mal aufgesucht, insgesamt kam es zu 1710
Kontakten (Beratungsgespräche, Terminvereinbarungen, Schlichtungen, Vermittlungen,
Informationen, Zuhören) mit der Zielgruppe.
Im Juni 2015 wurde von allen beteiligten Akteuren, Behörden, Politik etc. bestätigt, dass
Streetwork sich vom Meldeort zurückziehen kann, weil eine Entspannung der Situation
eingetreten ist. Gemeinsam wurde besprochen, dass ein regelmäßiges mobiles freizeitpädagogisches Angebot für Jugendliche durch einen freien Träger installiert werden soll.
Durch die intensive Präsenz des Gesamtteams war Streetwork gezwungen, die Arbeit in
den anderen Stadtbezirken auf ein Minimum zu reduzieren. Das bedeutete sehr wenig
Präsenz in anderen Bezirken, keine Möglichkeit neue Kontakte zur Beratung aufzubauen
oder bestehende zu pflegen.
5
Die Zuständigkeit von Streetwork erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet. Sie ermöglicht eine flexible Reaktion auf Jugendkulturen im öffentlichen Raum, die sich unter anderem durch reales oder vermutetes delinquentes Verhalten und Multiproblematiken von
Gruppen oder einzelnen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszeichnet.
Für die kontinuierliche Sicherstellung einer nachhaltigen Prävention und Präsenz in den
Sozialräumen muss Streetwork mit ausreichenden Personal- und Zeitressourcen ausgestattet werden. Das Streetworkteam sollte zusätzlich mit 12 Personalstellen unter städtischer Trägerschaft erweitert werden. Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen in
den letzten zwei Jahren wurde das Konzept Streetwork bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Ressourcen sollen im Sozialraum durch Kooperation mit den vorhandenen Netzwerken
„entdeckt“ und für die Anbindung von Jugendlichen an das Regelsystem nutzbar gemacht
werden. Zum Beispiel kann Streetwork in Abstimmung mit den Jugendpflegen, die Angebote der Mobilen Jugendarbeit und der Offenen Jugendeinrichtungen flankierend unterstützen oder neu initiieren. Für eine verlässliche und effektive Streetwork sind 2 Fachkräfte als feste Ansprechpartner/ Bezugspersonen und als Sozialraumexperten für jeden
Stadtbezirk notwendig. Jeder der 9 Stadtbezirke hat spezifische Bedarfe und ist gleichzeitig auch von gesamtstädtischen Problemlagen für Interventionen von Streetwork betroffen. Die Flexibilität des Personaleinsatzes mit bezirklicher Zuordnung ist ein qualitatives
Merkmal von Streetwork, um die 18 Planstellen (Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) entsprechend den aktuellen Erfordernissen und mit einer guten Vernetzung in den einzelnen
Stadtteilen einsetzen zu können. Dies trifft ebenso für den Personaleinsatz bei Großveranstaltungen zu. Streetwork ist im gesamten Stadtgebiet Köln für alle Jugendlichen und
jungen Erwachsenen zuständig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei in den 11 definierten Sozialräumen mit besonderem Jugendhilfebedarf.
Der derzeitige Personalbestand von sechs Streetworkern ist seit dem 01.12.2013 in drei
Teams als feste Ansprechpartner den folgenden Stadtbezirken zugeordnet:
Team 1 für die Stadtbezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld und Innenstadtlinksrheinisch
Team 2 für Stadtbezirke Nippes, Chorweiler und Mülheim
Team 3 für die Stadtbezirke Kalk, Porz und Innenstadt rechtsrheinisch (Deutz)
Die drei Streetworkteams sind gesamtstädtisch bei der Koordinationsstelle Streetwork
angebunden.
6
Die Koordinationsstelle Streetwork hat folgende Kernaufgaben:
Teamleitung mit der Dienst- und Fachaufsicht für die städtischen Streetworker
und die Fachaufsicht für das AWO-Streetworkteam
Koordination der Streetworkinterventionen in allen 9 Stadtbezirken
Koordination
der
fachlichen
und
sozialräumlichen
Netzwerkarbeit
für
das Aufgabengebiet Streetwork der Stadt Köln
Konzeptsteuerung und Grundsatzangelegenheiten Streetwork
Gemeinsame Interventionen mit den Streetworkteams bei Großveranstaltungen
und bei besonders prekären Problemlagen in den Stadtteilen
Beratung der Streetworkteams bei schwierigem Einzelcoaching von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen
Geschäftsführung der AG §78 SGB VIII - Streetwork/ Mobile Jugendarbeit
2.
Was ist Streetwork?
2.1
Definition
Streetwork ist ein Arbeitsfeld in der sozialen Arbeit, um problembelastete Zielgruppen in
prekären Lebenslagen zu unterstützen, die nicht mehr von den etablierten sozialen Hilfeeinrichtungen erreicht werden. Streetworker sind in der Regel ausgebildete Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen mit zusätzlich erworbener Qualifikation durch Fortbildung und
Supervision. Sie stellen methodisch den Zugang zu diesen Zielgruppen her.
Streetwork der Stadt Köln (Amt für Kinder, Jugend und Familie) in Kooperation mit dem
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Köln e.V. ist ein niedrigschwelliges Angebot, welches sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren richtet.
Die Besonderheit von Streetwork liegt darin, dass Sozialarbeiter und Sozialpädagogen
sich direkt in den Lebensraum der Klienten begeben (Lebensweltorientierung) und dort im
öffentlichen Raum, z.B. in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen, in Cafés, an Straßenecken
oder Bahnhöfen, Kontakt aufnehmen und Verbindungen herstellen.
Auf der Straße / im öffentlichen Raum gibt es kein „Hausrecht“. Die Streetworker sind
Gäste im Lebensraum der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hier sind die Beziehungen gleichberechtigt. Streetwork macht es sich zur Aufgabe, Jugendliche in ihrem
Lebensumfeld kennen zu lernen, sie besser zu verstehen und für sie passende Alternativen aufzuzeigen.
7
2.2
Adressaten
Adressaten von Streetwork sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27
Jahren. Der Alltag vieler Adressaten ist durch belastende oder auch ausgrenzende Faktoren und Umstände gekennzeichnet:
1. Gewalterfahrung Täter / Opfer
2.
3.
4.
delinquentes Verhalten
Intensivtäter
Arrest- und Hafterfahrungen
Bewährungsauflagen
Sexueller Missbrauch
Vergewaltigung
Gesundheitliche Handicaps aller Art (psychisch, physisch, seelisch)
Erfahrung mit Drogenkonsum
Medikamentenmissbrauch
Alkoholmissbrauch
Problematischer Medienkonsum
Problematisches Glücksspielverhalten
Vereinsamung
Psychische Erkrankungen / Traumatisierung
Probleme bei der Verselbstständigung / persönlichen Entwicklung
Unregelmäßiger (oder gar kein) Schulbesuch
kein Schulabschluss
Arbeitslosigkeit
keine Ausbildung / Ausbildungsabbruch
Armut
Wohnungslosigkeit
Verschuldung
geringe/keine Unterstützung durch das Elternhaus/Vernachlässigung
Zugehörigkeit zu Gruppen und Szenen, die sich als Randgruppen abgrenzen
und/oder ausgegrenzt werden
8
5.
Politische und religiöse Gruppierungen
Radikalisierung
Extremistische Tendenzen
Prävention
bei
Indoktrinierung
/
Rekrutierung
von
extremistischen
Organisationen
6.
Migration und Flucht
Desorientierung und Traumatisierung
Probleme aufgrund des Aufenthaltsstatus
Migrationserfahrung / Migrationshintergrund
Kollision von Werten und Normen
jegliche Form von Fremdenfeindlichkeit
2.3
Ziele von Streetwork
Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu stärken, ihr Leben eigenverantwortlich
und selbstbestimmt in die Hand zu nehmen und sie bei der sozialen Integration zu unterstützen. Streetwork verfolgt damit das Ziel, Ausgrenzung und Stigmatisierung von jungen
Menschen zu verhindern. Dabei orientiert sich Streetwork an den Ressourcen der Klienten/Adressaten.
Daraus ergeben sich folgende Zielsetzungen und Handlungsoptionen:
Reflexion der Lebenssituation des Klienten und gemeinsame Erarbeitung
entsprechender Alternativen
Förderung der Akzeptanz bzw. Verbesserung bestehender Lebenswelten
Vertretung der Interessen von Gruppen, Cliquen und Szenen
Mediation bei Konflikten im öffentlichen Raum
Orientierungshilfen
Sozialhilfe,
bei
Ausbildung,
verschiedenen
Arbeit,
Wohnen,
Lebensfragen
Familie,
(z.B.
Jugendhilfe,
Existenzsicherung
und
Gesundheitsfürsorge)
9
3.
Arbeitsansätze von Streetwork
Das Konzept Streetwork Köln wurde aufgrund der praktischen Erfahrungen und Notwendigkeiten in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterentwickelt und
soll auf dieser Basis stetig fortgeschrieben werden.
Im Folgenden werden die Arbeitsansätze und Herangehensweisen des Streetwork-Teams
Stadt Köln / AWO beschrieben.
3.1
Interventionen in Sozialräumen mit besonderem Jugendhilfebedarf
Die Zuständigkeit von Streetwork erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Köln für
alle Kinder und Jugendliche. Stadtteilbezogene Schwerpunkte für Streetwork sind hier die
im Kölner Stadtgebiet festgelegten elf Sozialräume mit besonderem Jugendhilfebedarf (1.
Bickendorf, Westend und Ossendorf, 2. Bilderstöckchen, 3. Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord, 4. Bocklemünd/Mengenich, 5. Buchheim und Buchforst, 6. Höhenberg und
Vingst, 7. Humboldt/Gremberg und Kalk, 8. Meschenich und Rondorf, 9. Mülheim-Nord
und Keupstraße, 10. Ostheim und Neubrück und 11. Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil).
Streetwork ist aktuell in allen dort genannten Stadtteilen aufgrund der Meldungen mit Gewalt- und Drogenproblematiken von Bezirksjugendpflegen, Polizei, Jugendeinrichtungen,
Ordnungsamt etc. vermehrt mit längerfristig angelegten Interventionen tätig.
Für eine noch bessere Erreichbarkeit und Präsenz in den Sozialräumen sind - aus den
Erfahrungen von Streetwork - insbesondere in den unten aufgeführten Interventionsgebieten, aufgrund verfestigter Multiproblematiken, sind temporäre Kontaktbüros mit bedarfsorientierten Sprech- und Beratungszeiten anzustreben.
Meschenich-Kölnberg (Bezirk 2)
Bocklemünd-Görlinger Zentrum (Bezirk 4)
Chorweiler-Mitte (Bezirk 6)
Porz-Finkenberg/Glashüttenstraße/Porz-Zentrum (Bezirk 7)
Kalk-Post/Taunusstraße (Bezirk 8)
Dies kann nach dem Ausbau von Streetwork und einer Einarbeitungsphase kurzfristig
umgesetzt werden. Die personelle Besetzung der Kontaktbüros kann jeweils von den o.g.
zwei bezirklich zuständigen Streetworkern erfolgen (siehe S.6). Des Weiteren können die
Kontaktbüros auch Ausgangspunkt/Station von größer angelegten Streeworkinterventionen (z.B. Nachteinsätze) im genannten Sozialraum oder in dem jeweiligen Stadtbezirk
sein. Bestehende örtliche aufsuchende Teams, z.B das o.g. von der GAG, Immobilien AG
geplante aufsuchende Team in Chorweiler-Mitte, werden mit den dort zuständigen städti-
10
schen Streetworkern und der Koordination Streetwork in einem regelmäßigen fachlichen
Austausch stehen.
Eine Herausforderung ist, neben dem vertrauensvollen Kontaktaufbau von Streetwork, die
Einbindung besonders benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener in die Regelsysteme (Jugendeinrichtungen, Schule, Jugendberufshilfe, Gesundheitshilfe, ResoDienste, Jobcenter, Wohnungsamt, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe u.a.). Durch fachliche
und bezirkliche Netzwerkarbeit können im Bedarfsfall passende Angebote mit und für Jugendliche und junge Erwachsene neu initiiert und Ermessensspielräume von Institutionen
hilfeorientiert im Sinne des SGB VIII ( Achtes Buch Sozialgesetzbuch) vereinbart werden.
Die dafür erforderliche regelmäßige Zusammenarbeit von Streetwork z.B. mit den Bezirksjugendpflegen, den Sozialraumkoordinatoren, den Bürgeramtsleitern, den Bezirksjugendamtsleitern und den Stadtteilkonferenzen etc. ist hier unabdingbar. Für die kontinuierliche
Sicherstellung einer nachhaltigen Prävention und Präsenz in den Sozialräumen muss
Streetwork mit ausreichenden Personal- und Zeitressourcen ausgestattet werden.
3.2
Interventionen im Großteam
Für die Ansprache von Großgruppen plant Streetwork pro Intervention mit einem Personalbedarf von mindestens vier Streetworkern. In besonders prekären Situationen sind zur
Deeskalation und zum Zugang zu Gruppen/Gangs längerfristige Großinterventionen des
Gesamtteams erforderlich. In Extremlagen ist nicht zuletzt zur Eigensicherung das Gesamtteam von Streetwork auch in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende
präsent.
Aufgrund der bisher in den vergangenen zwei Jahren gemachten Erfahrungen zeichnen
sich folgende Entwicklungen ab:
vermehrte Gangbildung, beobachtbar in sozialen Netzwerken (Aufrufe zu
Kämpfen, Treffen usw.) Oftmals erkennbar an einheitlicher Kleidung, Tattoos, gemeinsamen Feindbildern, organisierten Handlungsstrukturen und Hierarchien
Zunahme an Intensität und Brutalität von Gewalttaten durch Jugendliche und junge Erwachsene
niedrige Hemmschwelle für extreme Gewalttaten
zunehmend sehr junge Jugendliche in prekären Lebenslagen (Isolation, Einsamkeit und Vernachlässigung) und mit schlechten Erfahrungen bezüglich Institutionen
(häufige Schulwechsel, kein Kontakt mehr zum Jugendamt)
Zunahme der Aufgaben und Anfragen mit den Thematiken Flüchtlinge, Wohnungs/Obdachlosigkeit, psychische Beeinträchtigungen/Traumatisierungen und Drogen.
11
Verringerung der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Wohnraum, Arbeitsmarkt,
Therapieplätze)
Politische und religiöse Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen
In einzelnen Stadtteilen ist eine zunehmende Gewaltentwicklung, Ansammlung von Intensivtätern und Gangbildung zu beobachten:
Anhäufung von Jugendlichen nach Schulschluss
verabredete Massenschlägereien über soziale Netzwerke
Gewalteskalation im öffentlichen Raum
Gangbildung von gewaltbereiten Jugendlichen
Ansammlung von Intensivtätern
Angsträume / „rechtsfreie“ Räume
Beispiele für Großeinsätze (mit mindestens vier Streetworker) in 2015/16:
Weiden (Ostlandstraße, Schule, Flüchtlingsunterkunft)
Intervention 2 x Woche (13.00 – 15.00 Uhr)
Nippes (Neusser Straße Gürtel, Toni-Steingass-Park, Nord Park, Blücherpark)
Intervention 2 x Woche (1x 13.00-14.30 Uhr und 1x 18.00 – 20.00 Uhr)
Kölnberg (mit dem Gesamtteam)
Intervention 2 x Woche (16.00 – 20.00 Uhr)
Porz (Porz-Finkenberg, Glashüttenstraße und Porz Zentrum - mit dem Gesamtteam)
Intervention 2xWoche (17.00 – 21.00 Uhr)
Bocklemünd - Görlinger Zentrum
Intervention 1 x Woche (17.00 – 21.00 Uhr)
Gerade diese Großeinsätze erfordern die Präsenz aller Streetworker an einem Ort. Dies
ist mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden. Aufgrund des aktuellen Personalstands
von 6 Streetworkern für das gesamte Stadtgebiet Köln wird die bereits bestehende Klientel vernachlässigt, welches von Streetwork bei der Wiedereingliederung ins Regelsystem
begleitet werden soll.
3.3
Mediation im öffentlichen Raum
Treten Probleme im öffentlichen Raum auf, wie Spannungen zwischen Jugendlichen und
Anwohnern oder rivalisierenden Jugendgruppen, kann Streetwork zwischen den Parteien
12
vermitteln. Es werden alle Seiten objektiv gehört. Ziel ist es, alle Parteien zusammen zu
bringen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
3.4
Einzelcoaching
Sollte sich herausstellen, dass die Problemlagen der einzelnen Jugendlichen in der Gruppe stark variieren, geht die Arbeit fließend in ein Einzelcoaching über. Sofern die Jugendlichen das wünschen, wird versucht, den einzelnen Jugendlichen an das für ihn passende
Hilfesystem, z.B. Drogenberatung, Schuldnerberatung, therapeutische Einrichtungen,
örtliche Jobcenter, Gesundheitsamt, Jugendmigrationsdienste etc., zu vermitteln. Nach
ca. vier Wochen wird jeder Einzelfall im Streetwork-Team thematisiert und die Vorgehensweise des Einzelcoachings reflektiert und ggf. neu ausgerichtet.
Besondere Aushandlungsprozesse mit den Bezirksjugendämtern sind notwendig, wenn
der Jugendliche das Alter von 18 Jahren überschreitet und aus Sicht von Streetwork ein
weiterer Jugendhilfebedarf (z.B. Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35
SGB VIII; Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 3 SGB VIII; Stationäre Unterbringung nach §
35 a Abs. 2 SGB VIII) erforderlich ist.
Für eine feste Erreichbarkeit der Netzwerkpartner und der Jugendlichen und jungen Erwachsen werden bisher an den Standorten:
Antwerpener Straße 19-29, Streetworkbüro - AWO-Köln (Bezirk1)
Köln Arcaden, Besucherlounge mit W-Lan (Bezirk8)
Aachener Straße 220, Streetworkbüro – Bezirksrathaus (Bezirk3)
einmal in der Woche für 3 Stunden offene Sprechstunden der Streetwork angeboten. Die
Sprechstunden sind gut frequentiert und werden z.B. über die Facebook Seite und dem
Flyer der Streetwork Köln veröffentlicht.
3.5
Arbeit mit Gruppen
Bei Bedarf von Streetwork zur Arbeit mit Gruppen findet zunächst ein „Clearing“ statt, um
sich ein genaues Bild über die Probleme und die Situation zu machen. Dazu nehmen die
Streetworker Kontakt zu denjenigen auf, die auf die Situation aufmerksam gemacht haben, wie z.B. Bezirksjugendpflege, Polizei oder Bürgeramt. Der benannte Sozialraum wird
aufgesucht und die Zielgruppe kontaktiert.
Die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen stellt eine zentrale Aufgabe der Streetworker
dar. Durch offene Fragestellungen sollen Einstiegsgespräche fließend verlaufen. Über
gemeinsame Aktivitäten bezüglich Interessen, wie z.B. Sport oder Musik, können Kontakte stabilisiert werden. Die verschiedenen Bedarfe der Gruppe werden erfragt.
13
Bei einer gemeinsamen Problemlage der Jugendlichen kann mit der Arbeit in der Gruppe
begonnen werden. Den Jugendlichen wird vermittelt, dass eine klare Abgrenzung zwischen Streetwork und dem Ordnungsamt und der Polizei besteht. Hierdurch sollen eventuelle Hemmschwellen der Jugendlichen abgebaut werden.
Anschließend wird Kontakt mit den ansässigen Einrichtungen, wie z.B. Jugendzentren,
Schulen und Bürgerzentren aufgenommen und versucht, die Jugendlichen dort anzubinden. Die Anbindung an das Regelsystem wird durch die Streetworker begleitet.
3.6
Projektarbeit
Ergibt sich aus der Arbeit mit einer Gruppe ein gemeinsamer Bedarf, so kann Streetwork
in Kooperation sowohl mit den Bezirksjugendpflegern als auch den ansässigen Trägern/
Einrichtungen ein Projekt initiieren, wie z.B. ein Sport- oder Kreativangebot, mit dem Ziel,
dies in ein Regelangebot umzuwandeln.
So ist zum Beispiel ein Projekt, das durch Streetwork entstanden ist, das Mitternachtsfußballangebot in Dellbrück. Das Fußballprojekt in Dellbrück wurde temporär durch Streetwork begleitet bis zur vollständigen Übernahme durch einen freien Träger.
3.7
Streetwork bei Großveranstaltungen
Streetwork bei Großveranstaltungen findet zu besonderen Anlässen und Themen (z.B.
Suchtprävention, „Keine Kurzen für Kurze“ oder Festivals mit besonderen Problemlagen)
statt. Fest stehen der 11.11. und Weiberfastnacht, bei denen Streetwork versucht, deeskalierend zu intervenieren. Zu Weiberfastnacht deckt Streetwork die Bereiche Altstadt,
Rheinufer, Dom/Hauptbahnhof und den Spanischen Bau (Krisenmanagement) mit mobilen Teams ab.
Des Weiteren gibt es einen Pavillon am Fischmarkt, in dem die Jugendlichen alkoholfreie
Getränke sowie eine warme Suppe erhalten können. Die mobilen Teams leiten stark alkoholisierte Jugendliche an den Sanitätsdienst weiter oder versorgen den Jugendlichen
vor Ort. Hierbei tritt das gesamte Streetwork-Team in speziell kenntlicher Dienstkleidung
auf.
Bei einem Ausbau auf 18 Planstellen, könnte Streetwork auch vermehrt Schutzangebote
für Jugendliche und junge Erwachsene bei anderen Großveranstaltungen bereitstellen.
Zum Beispiel könnte ein Präsenzangebot von Streetwork in einer Kooperation mit dem
„Security-Point-Anlaufstelle für Hilfesuchende Frauen“ auf dem Roncalliplatz (Bezirk1) im
Karneval und anderen Ereignissen im Bereich Dom/ Hauptbahnhof/ Altstadt sehr niederschwellig umgesetzt werden.
14
4.
Grundhaltung von Streetwork
Maßgebend für Streetwork sind bestimmte Grundhaltungen. Hierzu gehören die akzeptierende Haltung, die Lebenswelt- und Alltagsorientierung am Klientel, die Niedrigschwelligkeit und Freiwilligkeit sowie die Parteilichkeit. Außerdem ist die Wahrung der Anonymität
bzw. Schweigepflicht, die Transparenz gegenüber dem Klientel und die zuverlässige Erreichbarkeit bei Streetwork obligatorisch.
4.1
Akzeptierende Haltung
Das Streetwork Team definiert seine akzeptierende Haltung gegenüber der Zielgruppe
wie folgt:
Wir nehmen den Jugendlichen in seiner Person und seiner aktuellen Lebenssituation ernst.
Wir wenden uns an Jugendliche in Risikolebenslagen und gewähren Hilfe in der
Bewältigung eines für viele Jugendliche immer schwieriger werdenden Alltagsund Orientierungsprozesses.
Veränderung auffälliger und gewaltbereiter Verhaltensweisen wird nicht als Bedingung, sondern als Ziel eines pädagogischen Prozesses beschrieben.
Akzeptanz ist nicht gleichzustellen mit Gutheißen. Die akzeptierende Haltung entschuldigt jedoch kein delinquentes Verhalten der Jugendlichen.
Die Arbeit mit einer akzeptierenden Grundhaltung bedeutet, die Probleme in den
Mittelpunkt zu stellen, die die Jugendlichen haben, und nicht so sehr die Probleme, die sie machen.
4.2
Lebenswelt-und Alltagsorientierung
Lebensweltorientiertes Streetwork soll neue Möglichkeiten der Unterstützung vor Ort entwickeln, wenn sich zeigt, dass die bereits vorhandenen Angebote weder ausreichen, noch
passend sind.
Die Hilfe soll pragmatisch sein und sicherstellen, dass die Jugendlichen ihren Alltag zufriedenstellend bewältigen können. Die Hilfe soll auf die individuelle Lebenssituation des
Klienten abgestimmt und mit ihm gemeinsam entwickelt werden.
Lebensweltorientiertes Streetwork arbeitet nicht an, sondern mit dem Klienten. Deswegen
werden die Art der Zusammenarbeit und die Ziele individuell vereinbart.
15
4.3
Niedrigschwelligkeit
Die Hilfsangebote von Streetwork können ohne Vorbedingungen in Anspruch genommen
werden. Die Ziele bestimmen die Klienten selber und es gibt keine vorgefertigte Norm, in
die sich die Klienten einfügen müssen. Die Unterstützung wird nach den Vorstellungen
der Klienten gemeinsam gestaltet und ausgehandelt.
4.4
Freiwilligkeit
Die Arbeit mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie
sind unsere direkten Auftraggeber in der weiteren Zusammenarbeit.
4.5
Parteilichkeit
Die Streetworker sprechen Jugendliche und junge Erwachsene an ihren selbst gewählten
Treffpunkten an und beraten, motivieren, begleiten, unterstützen und betreuen sie im
Rahmen der Selbsthilfe. Streetwork sieht sich als Anwalt der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Streetwork vertritt die Interessen und Bedürfnisse von benachteiligten und
von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzten Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach außen.
4.6
Wahrung der Anonymität / Schweigepflicht
In der täglichen Arbeit von Streetwork greift eine grundsätzliche Schweigepflicht. Dies
stellt ein bedeutendes Instrument für eine verlässliche Arbeitsgrundlage von erfolgreichem
Streetwork dar.
Ohne Einverständnis des Anvertrauenden gibt Streetwork im Rahmen der gesetzlichen
Rechte und Pflichten nur in absoluten Ausnahmefällen Informationen und personenbezogene Daten an Dritte weiter.
Grundlage der Schweigepflicht für Streetwork/Sozialarbeiter dieser Art ist § 35 SGB I
(Erstes Buch Sozialgesetzbuch) in Verbindung mit § 65 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Nur in Ausnahmefällen, nach Maßgabe der §§ 67-85 a SGB X (Zehntes Buch
Sozialgesetzbuch), wird diese Pflicht teilweise aufgehoben, allerdings sind die Anforderungen an dem zuwiderlaufenden Schutzgut sehr hoch angesetzt.
16
4.7
Arbeit mit weiblichen und männlichen Jugendlichen
Streetwork versteht sich als Vermittler und Übersetzer unterschiedlicher Interessen männlicher und weiblicher Jugendlicher. Dazu gehört die Berücksichtigung unterschiedlicher
Lebenslagen und Rollenverhalten.
Durch die bewusst gewählte paritätische Personalbesetzung der Streetworkteams können
die unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorstellungen von weiblichen und männlichen Jugendlichen berücksichtigt und bedient werden.
Die Jugendlichen werden – wo gewünscht - in ihrer geschlechtsspezifischen Lebensplanung unterstützt und darin bestärkt, für sich Handlungsräume zu erobern, ein gesundes
Selbstbewusstsein aufzubauen und den Selbstwert zu stärken.
4.8
Transparenz
Offenheit und Ehrlichkeit sind in der Arbeit mit Jugendlichen unverzichtbar. Die einzelnen
Handlungsschritte der Streetworker werden daher offen gelegt und mit dem Jugendlichen
besprochen.
Zielsetzungen werden gemeinsam und realistisch erarbeitet. Jede Handlung der Streetworker sollte von dem Jugendlichen verstanden werden und für ihn nachvollziehbar sein.
Nur so schafft Streetwork einen vertrauensvollen Arbeitsrahmen.
4.9
Kontinuität, Verbindlichkeit, Erreichbarkeit
Streetwork hat die Aufgabe, sich im Hilfesystem auszukennen, Kontakte zu pflegen und
zu erweitern. Streetwork erreicht dies, indem es sich regelmäßig in der Lebenswelt der
Jugendlichen aufhält.
Die Arbeitszeit der Streetworker muss flexibel und bedarfsorientiert sein.
Streetwork bietet den Jugendlichen geeignete Räume für Gruppenangebote sowie Rückzugsmöglichkeiten für Einzel-und Beratungsgespräche an. Des Weiteren verfügt Streetwork über einen Kleinbus, der als mobile Außenstelle eingesetzt werden kann.
Zudem gibt es offene Sprechstunden, die die Jugendlichen ohne Terminvereinbarungen
wahrnehmen können. Jeder Streetworker ist zur besseren Erreichbarkeit mit einem
Diensthandy ausgestattet. Die dazugehörigen Handynummern befinden sich auf den Kontaktkarten, die von den Streetworkern an die Jugendlichen verteilt werden.
17
4.10 Dokumentation der Arbeit
Dokumentiert wird mit Hilfe einer Excel-Tabelle. Es werden außer Vornamen, Alter und
Geschlecht keine personenbezogenen Daten gesammelt (Beispiel auf der folgenden Seite).
Neben Arbeitsthemen, wie folgt abgebildet, werden z.B. psychische Handicaps, Gesundheit, Drogen/Alkohol/Sucht, Gericht, Straffälligkeit und Kriminalität Kontaktpartner und die
Art des Kontaktes dokumentiert.
18
19
5.
Standardisierte Herangehensweise bei Bedarfsmeldungen an Streetwork
Wenn im öffentlichen Raum ein Bedarf an Hilfestellung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Streetwork erkannt wird, erfolgt bisher eine standardisierte Bedarfsmeldung (s. Punkt 5.1 bis Punkt 5.5) an die Koordinationsstelle Streetwork.
5.1
Melder
Melder an Streetwork können verschiedene Institutionen wie z.B. die Bezirksjugendamtsleitungen, das Sachgebiet Kinderinteressen, das Amt für öffentliche Ordnung, die Schulen, die Polizei oder die Bezirksjugendpflegen sein.
Alle institutionellen Melder werden durch regelmäßige Berichte über den aktuellen Sachstand informiert.
5.2
Meldebogen
Ein Meldebogen beinhaltet Punkte wie z.B. Struktur der Gruppierung, Alter, Geschlecht,
Migrationshintergrund, Aufenthaltsorte, Zeiten sowie Problematik (siehe nachfolgenden
Meldebogen).
20
Meldung über Bedarf Streetwork
Koordinationsstelle Streetwork – Tel.: 015254549167
Uwe.Schaerpf@Stadt-Koeln.de - Fax: 0221/221-25425
Meldungseingang
durch:
Bezirksjugendamtsleitung
Sachgebiet Kinderinteressen/Spielplätze
Ordnungsamt
Schulen/Schulverwaltungsamt
Kölner Verkehrs-Betriebe
Polizei
Jugendpflege
Bürgeramtsleitung
Sonstiges _____________________
Name:
Tel:
Bezirk:
E-Mail:
Darstellung der bisherigen Fakten:
Welche Angaben können zu der Jugendgruppe gemacht werden?
Anzahl der Personen
________________________________________________
Geschlecht
________________________________________________
Altersstruktur
________________________________________________
Migrationshintergrund
________________________________________________
Aufenthaltsorte
________________________________________________
Aufenthaltszeiten
________________________________________________
Wie stellt sich die Problematik dar und seit wann ist sie aktuell?
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
Mit welchen Institutionen/Einrichtungen ist bereits Kontakt aufgenommen worden?
(Bitte Angaben zur Institution und Kontaktperson der Institution)
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
Gibt
es
weitere
relevante
Informationen
zu
der
Meldung?
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
Wie schätzen Sie den Handlungsbedarf ein?
Aktuell brisant
Konstant
Temporär
21
5.3
Aufsuchen des Meldeortes
Nach erfolgtem Clearing werden in regelmäßigen Abständen die Meldeorte zu den im
Meldebogen genannten Uhrzeiten von den Streetworkern aufgesucht, um Kontakt zu den
Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzubauen.
5.4
Zwischenbericht über die Koordination Streetwork
Nachdem die Meldung bei den Streetworkern eingegangen ist, folgt nach 10 Werktagen
ein erster Zwischenbericht über die Koordination Streetwork an die meldende Institution,
sowie an die bezirklich zuständige Jugendpflege. In diesem Bericht wird die Situation der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschrieben. Des Weiteren wird ein aktueller Zwischenbericht alle zwei Monate über den Meldeort an die jeweilige Institution weitergeleitet.
Es werden in allen Berichten von Streetwork keine personenbezogenen Daten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen übermittelt.
5.5
Abschlussbericht
Der Abschlussbericht erfolgt ebenfalls über die Koordination Streetwork an die meldende
Institution, sowie an die bezirklich zuständige Jugendpflege, wenn zufriedenstellende und
gemeinsam vereinbarte Lösungen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch
Streetwork erarbeitet wurden oder eine Anbindung an das Regelsystem erreicht ist.
Diese Form der standardisierten Bedarfsmeldung wurde 2008 im Konzept „Steuerung und
Intervention durch Streetwork“ entwickelt. Mit einer Personalausstattung von 6 Streetworkstellen für das gesamte Stadtgebiet Köln sollen die Bedarfe für Streetworkinterventionen gefiltert werden, um die Vielzahl der Anfragen an Streetwork zu bewältigen.
Bei einem Ausbau der Streetwork mit zwei Fachkräften als feste Ansprechpartner/ Sozialraumexperten für jeden Stadtbezirk, kann die bisherige formale Bedarfsmeldung modifiziert werden, z.B. könnte Streetwork dann, auch im fachlichen Austausch mit der Bezirksjugendpflege, vermehrt eigeninitiativ tätig werden.
22
6.
Gesetzliche Grundlagen
6.1
Rechtliche Basis der Arbeit von Streetwork
Die gesetzliche Grundlage für Streetwork ist das Sozialgesetzbuch SGB VIII, hier insbesondere §§ 1; 11 Abs. 1; 13 Abs. 1; 14 SGB VIII.
§1 SGB VIII: Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechtes insbesondere:
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien
sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
§11 SGB VIII: Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote
der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung
befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
…
§13 SGB VIII: Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen
sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die
ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
…
§ 14 SGB VIII: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
23
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu
Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche
vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
6.2 Gesetzliche Berührungspunkte bei der Wiedereingliederung ins Regelsystem
Bei der Wiedereingliederung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ins Regelsystem bezieht sich Streetwork darüber hinaus auf folgende gesetzliche Grundlagen:
7.
§ 19 SGB II, Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG I, ALG II)
§ 8 SGB XII, Leistungen der Sozialhilfe
§ 54-56 SGB XII, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
§ 12 BAföG
Qualitätsziele
Bei der Betrachtung von Streetwork geht es um die Qualität eines Handlungsablaufes.
Dieser ist komplex und erfolgt auf mehreren Ebenen: Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und
der soziale Aspekt der Tätigkeit sowie die Zufriedenheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Während für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Erfüllung ihrer Bedürfnisse
ein Qualitätsziel darstellen kann, ist für die Mitarbeiter von Streetwork auch die Vertretbarkeit und Angemessenheit professionellen sozialarbeiterischen Handelns von hoher
Bedeutung.
Um die Qualität zu messen und stetig zu verbessern, müssen die Ziele festgelegt und die
Zielerreichung kontinuierlich überprüft werden. Dies erfolgt durch regelmäßige Teamsitzungen, Dokumentation der Arbeit, die Erstellung eines Jahresberichtes, Gremienarbeit,
Netzwerkarbeit, Supervision sowie die Teilnahme an Fortbildungen.
Zudem wird die Arbeit von Streetwork evaluiert. Dies geschieht durch zwei unterschiedliche Fragebögen. Ein Fragebogen wird von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen
und einer von dem jeweiligen Melder (z.B. Bezirksjugendpflege) nach Beendigung der
Intervention ausgefüllt. Dies erfolgt anonym.
Durch die Auswertung der Bögen kann die Zufriedenheit der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, der Melder und die Effektivität von Streetwork gemessen und verbessert
werden.
Eine quantitative Evaluation erfolgt durch eine Excel Tabelle, in der täglich Eintragungen
vorgenommen werden (siehe Punkt 4.10 zur Dokumentation).
24
Abschlussauswertung Team Streetwork durch Jugendliche und junge Erwachsene am
_____________
1.
Wie bin ich auf Streetwork aufmerksam geworden?
_______________________________________________________________________
2.
Wie lange hat es gedauert, bis ich einen Termin bekommen habe?
_______________________________________________________________________
3.
War das Hilfsangebot der Streetworker gut für mich?
Ja □
Nein□
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
4.
Ich habe mich von den Streetworkern verstanden und angenommen gefühlt?
Ja □
5.
Nein□
Ich habe mich gut beraten gefühlt?
Ja □
Nein□
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
6.
Ich konnte meine Meinung sagen und mitbestimmen?
Ja □
7.
Nein□
Hat die Hilfe von Streetwork etwas verändert?
Ja □
Nein□
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
8.
Kann ich in Zukunft mit meinem Problem besser umgehen?
Ja □
9.
Nein□
Ich habe von den Streetworkern gute Tipps bekommen, wie ich mich positiv verändern
kann?
Ja □
Nein□
10. Ich würde noch einmal zu den Streetworkern gehen, wenn ich wieder ein Problem habe?
Ja □
Nein□
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
11. Ich würde Streetwork meinen Freunden und Bekannten weiterempfehlen?
Ja □
Nein□
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
25
Abschlussauswertung Team Streetwork für die meldende Institution
Datum:__________________
Es ist den MitarbeiterInnen von Streetwork ein großes Anliegen im Sinne der KlientInnen, die
Tätigkeit ständig zu überprüfen und zu optimieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, den folgenden Fragebogen auszufüllen.
1.
Wie lange hat es gedauert, bis Streetwork Kontakt zu mir aufgenommen hat?
innerhalb 1 Woche □ innerhalb 2 Wochen □ länger als 2 Wochen □
2.
War der Kontakt freundlich?
Ja □
Nein □
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
_______________________________________________________________________
3.
Wie war die Zusammenarbeit mit Streetwork?
gut □
nicht gut, □ weil?_________________________________________________________
_______________________________________________________________________
4.
Wie lange hat es gedauert bis ein Zwischenbericht erfolgte?
innerhalb 2 Wochen □ länger als 2 Wochen □
5.
Ja □
Waren die Berichte hilfreich?
Nein □
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
_______________________________________________________________________
6.
Ja □
Wurde die Meldung zufriedenstellend abgeschlossen?
Nein □
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
_______________________________________________________________________
7.
Ja □
Hat sich die in der Meldung beschriebene Situation verändert?
Nein □
Wenn nein, warum?_______________________________________________________
_______________________________________________________________________
Wünsche, Anregungen bitte hier notieren:______________________________________
_______________________________________________________________________
26
8.
Vernetzung
Aufgabe der Streetworker ist, Schnittstellenmanagement zwischen den Jugendlichen und
den annehmenden Stellen umzusetzen. Um Doppelarbeit in den Sozialräumen zu vermeiden, ist die Kooperation u.a. mit Jugendpflegen, mit freien Trägern, Stadtteilarbeitskreisen und anderen staatlichen Institutionen eine notwendige Grundlage der Arbeit. Es
sollen fehlende oder unzureichende Angebote ermittelt und besprochen werden. Ressourcen sollen im Sozialraum durch Kooperation mit den vorhandenen Netzwerken „entdeckt“ und für die Anbindung von Jugendlichen an das Regelsystem nutzbar gemacht
werden.
Streetwork kann nach der Abstimmung mit den Jugendpflegen die sozialpädagogischen
Angebote der mobilen Jugendarbeit und den offenen Jugendeinrichtungen in den Stadtteilen flankierend unterstützen oder neu initiieren. Zum Beispiel könnten bei Bedarf in einer Kooperation von Streetwork mit mobilen Jugendangeboten im Bereich der Kölner
Ringe (Bezirk1), die Angebote auf Problemgruppen (s. Adressaten von Streetwork unter
Punkt 2.2) ergänzend ausgeweitet werden.
Von besonderer Bedeutung ist, dass Streetwork von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Köln e.V. und der Stadt Köln gemeinsam umgesetzt wird. Auch in der Jugendgerichtshilfe
besteht eine Kooperation zwischen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. und der
Stadt Köln.
Um Risikofaktoren für Kriminalität in allen Bereichen zu erkennen und abzubauen, ist eine
Kooperation vor allem mit Jugendhilfe, Polizei, Ordnungsamt und Bürgern unabdingbar.
Regelmäßige Besprechungen mit Polizei, Ordnungsamt, Bezirksjugendpflegen, Bezirksjugendamt, Bürgeramt und weiteren Institutionen dienen dem Informationsaustausch sowie der Rollen- und Auftragsabgrenzung. Insbesondere ist hier die Zusammenarbeit (unter verschiedenen präventiven und restriktiven Aufgabenstellungen) mit dem Kriminalkommissariat 46 (Intensivtäter) im „Haus des Jugendrechts“ hervorzuheben. Die Streetworker besuchen regelmäßig die Intensivtäter-Auswertungsbesprechung und erhalten die
neuesten Informationen über die Intensivtäter. Außerdem nimmt Streetwork an jenen spezifischen Fallbesprechungen teil, bei denen ein regelmäßiger Kontakt zu dem jeweiligen
Intensivstraftäter besteht. An der Fallbesprechung sind alle relevanten Personengruppen
wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe, Jugendrichter, Eltern, Schule, ASD,
Jugendzentrum und der Jugendliche selbst beteiligt.
Bei der Kooperation mit Polizei und Ordnungsbehörden geht der Informationsfluss über
Erkenntnisse zu auffälligen Jugendlichen nur in Richtung Streetwork. Im Rahmen der gesetzlichen Schweigepflicht werden von Streetwork keine Informationen an Polizei und
Justiz weitergegeben. Mit der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Haus des Jugendrechts
27
und von Streetwork wird diese vertrauensvolle Ordnungspartnerschaft bereits erfolgreich
in der Verzahnung und Abgrenzung von präventiven und restriktiven Aufgaben „gelebt“.
9.
AG §78 SGB VIII Streetwork/Mobile Jugendarbeit
Um die Qualitätsstandards von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit stadtweit als zwei
eigenständige Arbeitsmethoden weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen, lädt
die Koordination Streetwork in Kooperation mit der Jugendpflege ab 2016 zur AG § 78
SGB VIII Streetwork/Mobile Jugendarbeit ein.
Hier sollen alle Angebote und Ressourcen der Mobilen Jugendarbeit und von Streetwork
konzeptionell und sozialräumlich für die praktische Arbeit mit Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in einem fachlichen Austausch gesammelt, und neue gemeinsame Projekte
initiiert werden.
10. Fortbildung Streetwork
Streetwork entwickelt sich flexibel mit ständig neuen Aufgaben und Herausforderungen
und bedarf hierfür der ständigen Personalentwicklung und Qualifizierung.
Dazu zählen:
Supervision / Teamsupervision
Fortbildungen im Drogen- und Suchtbereich (u.a. MOVE, Qualifizierung Suchtvorbeugung, Glücksspielsucht, …)
Fort- und Ausbildungen zum Anti-Gewalt- und Anti-Aggressionstrainer (AGT, AAT)
Qualifizierung im Bereich „Interkulturalität“, Vorurteile
Eigensicherungstraining
Fortbildungen im Umgang mit aggressiven Jugendgruppierungen
Qualifizierung / Ausbildung in Mediation
Ausbildung in Systemischer Familienberatung
Fort- und Ausbildung zum Thema: Traumatisierung von Jugendlichen
Fortbildung zu extremistischen Tendenzen / Gruppierungen
Ausbildung in Gemeinwesenarbeit
28
11. Impressum
Dieses Konzept ist eine Gemeinschaftsproduktion des gesamten Teams von Streetwork:
Rückfragen und weitere Auskünfte werden gerne erteilt von:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung
Koordination Streetwork - 512/20
Uwe Schärpf
Festnetz:
0221/ 221-26141
Mobil:
01525/ 4549167
E-Mail:
uwe.schaerpf@stadt-koeln.de
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