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Konzept Streetwork Köln_April 2016.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Konzept Streetwork Köln_April 2016.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
09.11.16, 03:57
Aktualisiert
24.01.18, 05:48

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Inhalt der Datei

Konzept Streetwork Köln (April 2016) Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle Arbeitssituation ...................................................................................... 4 2. Was ist Streetwork? ............................................................................................ 7 2.1 Definition ............................................................................................................. 7 2.2 Adressaten .......................................................................................................... 8 2.3 Ziele von Streetwork ........................................................................................... 9 3. Arbeitsansätze von Streetwork .......................................................................... 10 3.1 Interventionen in Sozialräumen mit besonderem Jugendhilfebedarf ................. 10 3.2 Interventionen im Großteam ............................................................................. 11 3.3 Mediation im öffentlichen Raum ........................................................................ 12 3.4 Einzelcoaching .................................................................................................. 13 3.5 Arbeit mit Gruppen ............................................................................................ 13 3.6 Projektarbeit ...................................................................................................... 14 3.7 Streetwork bei Großveranstaltungen ................................................................. 14 4. Grundhaltung von Streetwork ............................................................................ 15 4.1 Akzeptierende Haltung ...................................................................................... 15 4.2 Lebenswelt-und Alltagsorientierung................................................................... 15 4.3 Niedrigschwelligkeit........................................................................................... 16 4.4 Freiwilligkeit ...................................................................................................... 16 4.5 Parteilichkeit...................................................................................................... 16 4.6 Wahrung der Anonymität / Schweigepflicht ....................................................... 16 4.7 Arbeit mit weiblichen und männlichen Jugendlichen .......................................... 17 4.8 Transparenz ...................................................................................................... 17 4.9 Kontinuität, Verbindlichkeit, Erreichbarkeit ........................................................ 17 4.10 Dokumentation der Arbeit .............................................................................. 18 2 5. Standardisierte Herangehensweise bei Bedarfsmeldungen an Streetwork ........ 20 5.1 Melder ............................................................................................................... 20 5.2 Meldebogen ...................................................................................................... 20 5.3 Aufsuchen des Meldeortes ................................................................................ 22 5.4 Zwischenbericht über die Koordination Streetwork ............................................ 22 5.5 Abschlussbericht ............................................................................................... 22 6. Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 23 6.1 Rechtliche Basis der Arbeit von Streetwork ....................................................... 23 6.2 Gesetzliche Berührungspunkte bei der Wiedereingliederung ins Regelsystem .. 24 7. Qualitätsziele .................................................................................................... 24 8. Vernetzung........................................................................................................ 27 9. AG §78 SGB VIII Streetwork/Mobile Jugendarbeit ............................................ 28 10. Fortbildung Streetwork ...................................................................................... 28 11. Impressum ........................................................................................................ 29 3 1. Aktuelle Arbeitssituation Aufgrund zunehmender Gewalttaten von Jugendlichen hat der Rat am 29.01.2008 beschlossen, ein zunächst auf fünf Jahre befristetes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendkriminalität aus den Bereichen Schulsozialarbeit, Aufnehmendes Suchtclearing, Mitternachtssport, Haus des Jugendrechts sowie die „Steuerung und Intervention durch Streetwork“ zu verabschieden. Dieses Maßnahmenpaket wurde zum 01.01.2013 durch den Ratsbeschluss vom 18.12.2012 entfristet, um den Abbau der Jugendkriminalität und Delinquenz weiter voran zu bringen. Für die „Steuerung und Intervention durch Streetwork“ wird im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln in Kooperation mit der Fachstelle für Gewaltprävention der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. zurzeit bereitgestellt:  1 Koordinationsstelle bei der Stadt Köln  4 Streetworkstellen bei der Stadt Köln  2 Streetworkstellen bei der Arbeiterwohlfahrt im Kreisverband Köln e.V. Das Streetworkteam arbeitet paritätisch und setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten zusammen. Das Team verfügt neben Deutsch über Sprachkenntnisse in Türkisch, Armenisch, Arabisch, Libanesisch, Palästinensisch, Niederländisch, Französisch und Englisch. Mit den 6 Streetwork-Stellen, die gegenwärtig alle 9 Stadtbezirke betreuen, kann derzeit etwa ein Drittel der anliegenden Anfragen und Bedarfe erfolgreich bewältigt werden. Zum Beispiel können Meldungen nicht in kurzen Zeitabständen regelmäßig nachgegangen werden. Insbesondere innerhalb der 11 Sozialraumgebiete gibt es aktuell in den Stadtteilen Kölnberg, Finkenberg, Bocklemünd Mengenich und Chorweiler langfristig angelegte Streetworkinterventionen mit dem Gesamtteam. Erforderliche Netzwerkarbeit in den Stadtbezirken kann mit der aktuellen Personalausstattung von Streetwork nur punktuell stattfinden. Bei Streetworkinterventionen im Großteam anlässlich besonders prekärer Situationen in den Stadtteilen muss die notwendige Präsenz in anderen Stadtbezirken reduziert werden. Die Notwendigkeit der Großintervention nimmt generell zu. Diese Einschätzung basiert auf den täglichen praktischen Erfahrungen von Streetworkteams; den „Fakten der Straße“. 4 Beispiel: Arbeit im Großteam im Stadtteil Nippes Aufgrund einer Meldung der Bezirksjugendpflege Nippes ist ein Streetworkteam seit Februar 2014 an der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel unterwegs. Es handelt sich hier um einen Verkehrsknotenpunkt der KVB mit U-Bahn-, Bus- und Hochbahnverkehr, welcher durch ca. 4.500 SchülerInnen von ca. fünf weiterführenden Schulen täglich genutzt wird. In der Beschwerde geht es um Lärmbelästigung, Provokationen von Passanten, Drogenkonsum, Streitigkeiten, Schlägereien und Straftaten unter den Jugendlichen, von denen einige IntensivtäterInnen sind. Das für den Stadtbezirk Nippes zuständige Streetworkteam stellte nach einigen Wochen fest, dass die Situation vor Ort aus Gründen der Eigensicherung nicht von zwei Streetworkern allein bewältigt werden kann. In mehreren Treffen (Stadtteilkonferenzen, NEIS – Netzwerk Erziehung in Schule, Ämterkoordination mit Bezirksbürgermeister und Bürgeramtsleiter, mit der Polizei, Schulen, Bezirksjugendpflege, KVB und Ordnungsamt) wurde die aktuelle Situation besprochen. Im September 2014 wurde beschlossen, dass die Präsenz von Streetwork im Gesamtteam, Ordnungsamt, KVB und Polizei verstärkt und täglich stattfinden soll. Streetwork suchte den Meldeort ab September 2014- Juni 2015 täglich in wechselnden Teams auf. Schulen wurden zur Bekanntmachung des Schutzangebotes durch Streetwork für alle Jugendlichen besucht. Streetwork ist erkennbar an einheitlichen Streetworkjacken und einem auffälligen Streetworkbus unter der Hochbahn Neusser Straße/Gürtel. Mit den beteiligten Akteuren vor Ort wurde beschlossen, dass ein mobiles Angebot am Meldeort sinnvoll sei. Dies solle bis Juni 2015 an der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel installiert werden. Der Sozialraum wurde 168 Mal aufgesucht, insgesamt kam es zu 1710 Kontakten (Beratungsgespräche, Terminvereinbarungen, Schlichtungen, Vermittlungen, Informationen, Zuhören) mit der Zielgruppe. Im Juni 2015 wurde von allen beteiligten Akteuren, Behörden, Politik etc. bestätigt, dass Streetwork sich vom Meldeort zurückziehen kann, weil eine Entspannung der Situation eingetreten ist. Gemeinsam wurde besprochen, dass ein regelmäßiges mobiles freizeitpädagogisches Angebot für Jugendliche durch einen freien Träger installiert werden soll. Durch die intensive Präsenz des Gesamtteams war Streetwork gezwungen, die Arbeit in den anderen Stadtbezirken auf ein Minimum zu reduzieren. Das bedeutete sehr wenig Präsenz in anderen Bezirken, keine Möglichkeit neue Kontakte zur Beratung aufzubauen oder bestehende zu pflegen. 5 Die Zuständigkeit von Streetwork erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet. Sie ermöglicht eine flexible Reaktion auf Jugendkulturen im öffentlichen Raum, die sich unter anderem durch reales oder vermutetes delinquentes Verhalten und Multiproblematiken von Gruppen oder einzelnen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszeichnet. Für die kontinuierliche Sicherstellung einer nachhaltigen Prävention und Präsenz in den Sozialräumen muss Streetwork mit ausreichenden Personal- und Zeitressourcen ausgestattet werden. Das Streetworkteam sollte zusätzlich mit 12 Personalstellen unter städtischer Trägerschaft erweitert werden. Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen in den letzten zwei Jahren wurde das Konzept Streetwork bedarfsorientiert weiterentwickelt. Ressourcen sollen im Sozialraum durch Kooperation mit den vorhandenen Netzwerken „entdeckt“ und für die Anbindung von Jugendlichen an das Regelsystem nutzbar gemacht werden. Zum Beispiel kann Streetwork in Abstimmung mit den Jugendpflegen, die Angebote der Mobilen Jugendarbeit und der Offenen Jugendeinrichtungen flankierend unterstützen oder neu initiieren. Für eine verlässliche und effektive Streetwork sind 2 Fachkräfte als feste Ansprechpartner/ Bezugspersonen und als Sozialraumexperten für jeden Stadtbezirk notwendig. Jeder der 9 Stadtbezirke hat spezifische Bedarfe und ist gleichzeitig auch von gesamtstädtischen Problemlagen für Interventionen von Streetwork betroffen. Die Flexibilität des Personaleinsatzes mit bezirklicher Zuordnung ist ein qualitatives Merkmal von Streetwork, um die 18 Planstellen (Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) entsprechend den aktuellen Erfordernissen und mit einer guten Vernetzung in den einzelnen Stadtteilen einsetzen zu können. Dies trifft ebenso für den Personaleinsatz bei Großveranstaltungen zu. Streetwork ist im gesamten Stadtgebiet Köln für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zuständig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei in den 11 definierten Sozialräumen mit besonderem Jugendhilfebedarf. Der derzeitige Personalbestand von sechs Streetworkern ist seit dem 01.12.2013 in drei Teams als feste Ansprechpartner den folgenden Stadtbezirken zugeordnet:  Team 1 für die Stadtbezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld und Innenstadtlinksrheinisch  Team 2 für Stadtbezirke Nippes, Chorweiler und Mülheim  Team 3 für die Stadtbezirke Kalk, Porz und Innenstadt rechtsrheinisch (Deutz) Die drei Streetworkteams sind gesamtstädtisch bei der Koordinationsstelle Streetwork angebunden. 6 Die Koordinationsstelle Streetwork hat folgende Kernaufgaben:  Teamleitung mit der Dienst- und Fachaufsicht für die städtischen Streetworker und die Fachaufsicht für das AWO-Streetworkteam  Koordination der Streetworkinterventionen in allen 9 Stadtbezirken  Koordination der fachlichen und sozialräumlichen Netzwerkarbeit für das Aufgabengebiet Streetwork der Stadt Köln  Konzeptsteuerung und Grundsatzangelegenheiten Streetwork  Gemeinsame Interventionen mit den Streetworkteams bei Großveranstaltungen und bei besonders prekären Problemlagen in den Stadtteilen  Beratung der Streetworkteams bei schwierigem Einzelcoaching von Jugendlichen und jungen Erwachsenen  Geschäftsführung der AG §78 SGB VIII - Streetwork/ Mobile Jugendarbeit 2. Was ist Streetwork? 2.1 Definition Streetwork ist ein Arbeitsfeld in der sozialen Arbeit, um problembelastete Zielgruppen in prekären Lebenslagen zu unterstützen, die nicht mehr von den etablierten sozialen Hilfeeinrichtungen erreicht werden. Streetworker sind in der Regel ausgebildete Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen mit zusätzlich erworbener Qualifikation durch Fortbildung und Supervision. Sie stellen methodisch den Zugang zu diesen Zielgruppen her. Streetwork der Stadt Köln (Amt für Kinder, Jugend und Familie) in Kooperation mit dem Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Köln e.V. ist ein niedrigschwelliges Angebot, welches sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren richtet. Die Besonderheit von Streetwork liegt darin, dass Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sich direkt in den Lebensraum der Klienten begeben (Lebensweltorientierung) und dort im öffentlichen Raum, z.B. in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen, in Cafés, an Straßenecken oder Bahnhöfen, Kontakt aufnehmen und Verbindungen herstellen. Auf der Straße / im öffentlichen Raum gibt es kein „Hausrecht“. Die Streetworker sind Gäste im Lebensraum der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hier sind die Beziehungen gleichberechtigt. Streetwork macht es sich zur Aufgabe, Jugendliche in ihrem Lebensumfeld kennen zu lernen, sie besser zu verstehen und für sie passende Alternativen aufzuzeigen. 7 2.2 Adressaten Adressaten von Streetwork sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren. Der Alltag vieler Adressaten ist durch belastende oder auch ausgrenzende Faktoren und Umstände gekennzeichnet: 1. Gewalterfahrung Täter / Opfer 2. 3. 4.  delinquentes Verhalten  Intensivtäter  Arrest- und Hafterfahrungen  Bewährungsauflagen  Sexueller Missbrauch  Vergewaltigung Gesundheitliche Handicaps aller Art (psychisch, physisch, seelisch)  Erfahrung mit Drogenkonsum  Medikamentenmissbrauch  Alkoholmissbrauch  Problematischer Medienkonsum  Problematisches Glücksspielverhalten  Vereinsamung  Psychische Erkrankungen / Traumatisierung Probleme bei der Verselbstständigung / persönlichen Entwicklung  Unregelmäßiger (oder gar kein) Schulbesuch  kein Schulabschluss  Arbeitslosigkeit  keine Ausbildung / Ausbildungsabbruch  Armut  Wohnungslosigkeit  Verschuldung  geringe/keine Unterstützung durch das Elternhaus/Vernachlässigung Zugehörigkeit zu Gruppen und Szenen, die sich als Randgruppen abgrenzen und/oder ausgegrenzt werden 8 5. Politische und religiöse Gruppierungen  Radikalisierung  Extremistische Tendenzen  Prävention bei Indoktrinierung / Rekrutierung von extremistischen Organisationen 6. Migration und Flucht  Desorientierung und Traumatisierung  Probleme aufgrund des Aufenthaltsstatus  Migrationserfahrung / Migrationshintergrund  Kollision von Werten und Normen  jegliche Form von Fremdenfeindlichkeit 2.3 Ziele von Streetwork Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu stärken, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt in die Hand zu nehmen und sie bei der sozialen Integration zu unterstützen. Streetwork verfolgt damit das Ziel, Ausgrenzung und Stigmatisierung von jungen Menschen zu verhindern. Dabei orientiert sich Streetwork an den Ressourcen der Klienten/Adressaten. Daraus ergeben sich folgende Zielsetzungen und Handlungsoptionen:  Reflexion der Lebenssituation des Klienten und gemeinsame Erarbeitung entsprechender Alternativen  Förderung der Akzeptanz bzw. Verbesserung bestehender Lebenswelten  Vertretung der Interessen von Gruppen, Cliquen und Szenen  Mediation bei Konflikten im öffentlichen Raum  Orientierungshilfen Sozialhilfe, bei Ausbildung, verschiedenen Arbeit, Wohnen, Lebensfragen Familie, (z.B. Jugendhilfe, Existenzsicherung und Gesundheitsfürsorge) 9 3. Arbeitsansätze von Streetwork Das Konzept Streetwork Köln wurde aufgrund der praktischen Erfahrungen und Notwendigkeiten in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterentwickelt und soll auf dieser Basis stetig fortgeschrieben werden. Im Folgenden werden die Arbeitsansätze und Herangehensweisen des Streetwork-Teams Stadt Köln / AWO beschrieben. 3.1 Interventionen in Sozialräumen mit besonderem Jugendhilfebedarf Die Zuständigkeit von Streetwork erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Köln für alle Kinder und Jugendliche. Stadtteilbezogene Schwerpunkte für Streetwork sind hier die im Kölner Stadtgebiet festgelegten elf Sozialräume mit besonderem Jugendhilfebedarf (1. Bickendorf, Westend und Ossendorf, 2. Bilderstöckchen, 3. Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, 4. Bocklemünd/Mengenich, 5. Buchheim und Buchforst, 6. Höhenberg und Vingst, 7. Humboldt/Gremberg und Kalk, 8. Meschenich und Rondorf, 9. Mülheim-Nord und Keupstraße, 10. Ostheim und Neubrück und 11. Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil). Streetwork ist aktuell in allen dort genannten Stadtteilen aufgrund der Meldungen mit Gewalt- und Drogenproblematiken von Bezirksjugendpflegen, Polizei, Jugendeinrichtungen, Ordnungsamt etc. vermehrt mit längerfristig angelegten Interventionen tätig. Für eine noch bessere Erreichbarkeit und Präsenz in den Sozialräumen sind - aus den Erfahrungen von Streetwork - insbesondere in den unten aufgeführten Interventionsgebieten, aufgrund verfestigter Multiproblematiken, sind temporäre Kontaktbüros mit bedarfsorientierten Sprech- und Beratungszeiten anzustreben.  Meschenich-Kölnberg (Bezirk 2)  Bocklemünd-Görlinger Zentrum (Bezirk 4)  Chorweiler-Mitte (Bezirk 6)  Porz-Finkenberg/Glashüttenstraße/Porz-Zentrum (Bezirk 7)  Kalk-Post/Taunusstraße (Bezirk 8) Dies kann nach dem Ausbau von Streetwork und einer Einarbeitungsphase kurzfristig umgesetzt werden. Die personelle Besetzung der Kontaktbüros kann jeweils von den o.g. zwei bezirklich zuständigen Streetworkern erfolgen (siehe S.6). Des Weiteren können die Kontaktbüros auch Ausgangspunkt/Station von größer angelegten Streeworkinterventionen (z.B. Nachteinsätze) im genannten Sozialraum oder in dem jeweiligen Stadtbezirk sein. Bestehende örtliche aufsuchende Teams, z.B das o.g. von der GAG, Immobilien AG geplante aufsuchende Team in Chorweiler-Mitte, werden mit den dort zuständigen städti- 10 schen Streetworkern und der Koordination Streetwork in einem regelmäßigen fachlichen Austausch stehen. Eine Herausforderung ist, neben dem vertrauensvollen Kontaktaufbau von Streetwork, die Einbindung besonders benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener in die Regelsysteme (Jugendeinrichtungen, Schule, Jugendberufshilfe, Gesundheitshilfe, ResoDienste, Jobcenter, Wohnungsamt, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe u.a.). Durch fachliche und bezirkliche Netzwerkarbeit können im Bedarfsfall passende Angebote mit und für Jugendliche und junge Erwachsene neu initiiert und Ermessensspielräume von Institutionen hilfeorientiert im Sinne des SGB VIII ( Achtes Buch Sozialgesetzbuch) vereinbart werden. Die dafür erforderliche regelmäßige Zusammenarbeit von Streetwork z.B. mit den Bezirksjugendpflegen, den Sozialraumkoordinatoren, den Bürgeramtsleitern, den Bezirksjugendamtsleitern und den Stadtteilkonferenzen etc. ist hier unabdingbar. Für die kontinuierliche Sicherstellung einer nachhaltigen Prävention und Präsenz in den Sozialräumen muss Streetwork mit ausreichenden Personal- und Zeitressourcen ausgestattet werden. 3.2 Interventionen im Großteam Für die Ansprache von Großgruppen plant Streetwork pro Intervention mit einem Personalbedarf von mindestens vier Streetworkern. In besonders prekären Situationen sind zur Deeskalation und zum Zugang zu Gruppen/Gangs längerfristige Großinterventionen des Gesamtteams erforderlich. In Extremlagen ist nicht zuletzt zur Eigensicherung das Gesamtteam von Streetwork auch in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende präsent. Aufgrund der bisher in den vergangenen zwei Jahren gemachten Erfahrungen zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:  vermehrte Gangbildung, beobachtbar in sozialen Netzwerken (Aufrufe zu Kämpfen, Treffen usw.) Oftmals erkennbar an einheitlicher Kleidung, Tattoos, gemeinsamen Feindbildern, organisierten Handlungsstrukturen und Hierarchien  Zunahme an Intensität und Brutalität von Gewalttaten durch Jugendliche und junge Erwachsene  niedrige Hemmschwelle für extreme Gewalttaten  zunehmend sehr junge Jugendliche in prekären Lebenslagen (Isolation, Einsamkeit und Vernachlässigung) und mit schlechten Erfahrungen bezüglich Institutionen (häufige Schulwechsel, kein Kontakt mehr zum Jugendamt)  Zunahme der Aufgaben und Anfragen mit den Thematiken Flüchtlinge, Wohnungs/Obdachlosigkeit, psychische Beeinträchtigungen/Traumatisierungen und Drogen. 11  Verringerung der zur Verfügung stehenden Ressourcen (Wohnraum, Arbeitsmarkt, Therapieplätze)  Politische und religiöse Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen In einzelnen Stadtteilen ist eine zunehmende Gewaltentwicklung, Ansammlung von Intensivtätern und Gangbildung zu beobachten:  Anhäufung von Jugendlichen nach Schulschluss  verabredete Massenschlägereien über soziale Netzwerke  Gewalteskalation im öffentlichen Raum  Gangbildung von gewaltbereiten Jugendlichen  Ansammlung von Intensivtätern  Angsträume / „rechtsfreie“ Räume Beispiele für Großeinsätze (mit mindestens vier Streetworker) in 2015/16: Weiden (Ostlandstraße, Schule, Flüchtlingsunterkunft) Intervention 2 x Woche (13.00 – 15.00 Uhr) Nippes (Neusser Straße Gürtel, Toni-Steingass-Park, Nord Park, Blücherpark) Intervention 2 x Woche (1x 13.00-14.30 Uhr und 1x 18.00 – 20.00 Uhr) Kölnberg (mit dem Gesamtteam) Intervention 2 x Woche (16.00 – 20.00 Uhr) Porz (Porz-Finkenberg, Glashüttenstraße und Porz Zentrum - mit dem Gesamtteam) Intervention 2xWoche (17.00 – 21.00 Uhr) Bocklemünd - Görlinger Zentrum Intervention 1 x Woche (17.00 – 21.00 Uhr) Gerade diese Großeinsätze erfordern die Präsenz aller Streetworker an einem Ort. Dies ist mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden. Aufgrund des aktuellen Personalstands von 6 Streetworkern für das gesamte Stadtgebiet Köln wird die bereits bestehende Klientel vernachlässigt, welches von Streetwork bei der Wiedereingliederung ins Regelsystem begleitet werden soll. 3.3 Mediation im öffentlichen Raum Treten Probleme im öffentlichen Raum auf, wie Spannungen zwischen Jugendlichen und Anwohnern oder rivalisierenden Jugendgruppen, kann Streetwork zwischen den Parteien 12 vermitteln. Es werden alle Seiten objektiv gehört. Ziel ist es, alle Parteien zusammen zu bringen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. 3.4 Einzelcoaching Sollte sich herausstellen, dass die Problemlagen der einzelnen Jugendlichen in der Gruppe stark variieren, geht die Arbeit fließend in ein Einzelcoaching über. Sofern die Jugendlichen das wünschen, wird versucht, den einzelnen Jugendlichen an das für ihn passende Hilfesystem, z.B. Drogenberatung, Schuldnerberatung, therapeutische Einrichtungen, örtliche Jobcenter, Gesundheitsamt, Jugendmigrationsdienste etc., zu vermitteln. Nach ca. vier Wochen wird jeder Einzelfall im Streetwork-Team thematisiert und die Vorgehensweise des Einzelcoachings reflektiert und ggf. neu ausgerichtet. Besondere Aushandlungsprozesse mit den Bezirksjugendämtern sind notwendig, wenn der Jugendliche das Alter von 18 Jahren überschreitet und aus Sicht von Streetwork ein weiterer Jugendhilfebedarf (z.B. Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII; Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 3 SGB VIII; Stationäre Unterbringung nach § 35 a Abs. 2 SGB VIII) erforderlich ist. Für eine feste Erreichbarkeit der Netzwerkpartner und der Jugendlichen und jungen Erwachsen werden bisher an den Standorten:  Antwerpener Straße 19-29, Streetworkbüro - AWO-Köln (Bezirk1)  Köln Arcaden, Besucherlounge mit W-Lan (Bezirk8)  Aachener Straße 220, Streetworkbüro – Bezirksrathaus (Bezirk3) einmal in der Woche für 3 Stunden offene Sprechstunden der Streetwork angeboten. Die Sprechstunden sind gut frequentiert und werden z.B. über die Facebook Seite und dem Flyer der Streetwork Köln veröffentlicht. 3.5 Arbeit mit Gruppen Bei Bedarf von Streetwork zur Arbeit mit Gruppen findet zunächst ein „Clearing“ statt, um sich ein genaues Bild über die Probleme und die Situation zu machen. Dazu nehmen die Streetworker Kontakt zu denjenigen auf, die auf die Situation aufmerksam gemacht haben, wie z.B. Bezirksjugendpflege, Polizei oder Bürgeramt. Der benannte Sozialraum wird aufgesucht und die Zielgruppe kontaktiert. Die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen stellt eine zentrale Aufgabe der Streetworker dar. Durch offene Fragestellungen sollen Einstiegsgespräche fließend verlaufen. Über gemeinsame Aktivitäten bezüglich Interessen, wie z.B. Sport oder Musik, können Kontakte stabilisiert werden. Die verschiedenen Bedarfe der Gruppe werden erfragt. 13 Bei einer gemeinsamen Problemlage der Jugendlichen kann mit der Arbeit in der Gruppe begonnen werden. Den Jugendlichen wird vermittelt, dass eine klare Abgrenzung zwischen Streetwork und dem Ordnungsamt und der Polizei besteht. Hierdurch sollen eventuelle Hemmschwellen der Jugendlichen abgebaut werden. Anschließend wird Kontakt mit den ansässigen Einrichtungen, wie z.B. Jugendzentren, Schulen und Bürgerzentren aufgenommen und versucht, die Jugendlichen dort anzubinden. Die Anbindung an das Regelsystem wird durch die Streetworker begleitet. 3.6 Projektarbeit Ergibt sich aus der Arbeit mit einer Gruppe ein gemeinsamer Bedarf, so kann Streetwork in Kooperation sowohl mit den Bezirksjugendpflegern als auch den ansässigen Trägern/ Einrichtungen ein Projekt initiieren, wie z.B. ein Sport- oder Kreativangebot, mit dem Ziel, dies in ein Regelangebot umzuwandeln. So ist zum Beispiel ein Projekt, das durch Streetwork entstanden ist, das Mitternachtsfußballangebot in Dellbrück. Das Fußballprojekt in Dellbrück wurde temporär durch Streetwork begleitet bis zur vollständigen Übernahme durch einen freien Träger. 3.7 Streetwork bei Großveranstaltungen Streetwork bei Großveranstaltungen findet zu besonderen Anlässen und Themen (z.B. Suchtprävention, „Keine Kurzen für Kurze“ oder Festivals mit besonderen Problemlagen) statt. Fest stehen der 11.11. und Weiberfastnacht, bei denen Streetwork versucht, deeskalierend zu intervenieren. Zu Weiberfastnacht deckt Streetwork die Bereiche Altstadt, Rheinufer, Dom/Hauptbahnhof und den Spanischen Bau (Krisenmanagement) mit mobilen Teams ab. Des Weiteren gibt es einen Pavillon am Fischmarkt, in dem die Jugendlichen alkoholfreie Getränke sowie eine warme Suppe erhalten können. Die mobilen Teams leiten stark alkoholisierte Jugendliche an den Sanitätsdienst weiter oder versorgen den Jugendlichen vor Ort. Hierbei tritt das gesamte Streetwork-Team in speziell kenntlicher Dienstkleidung auf. Bei einem Ausbau auf 18 Planstellen, könnte Streetwork auch vermehrt Schutzangebote für Jugendliche und junge Erwachsene bei anderen Großveranstaltungen bereitstellen. Zum Beispiel könnte ein Präsenzangebot von Streetwork in einer Kooperation mit dem „Security-Point-Anlaufstelle für Hilfesuchende Frauen“ auf dem Roncalliplatz (Bezirk1) im Karneval und anderen Ereignissen im Bereich Dom/ Hauptbahnhof/ Altstadt sehr niederschwellig umgesetzt werden. 14 4. Grundhaltung von Streetwork Maßgebend für Streetwork sind bestimmte Grundhaltungen. Hierzu gehören die akzeptierende Haltung, die Lebenswelt- und Alltagsorientierung am Klientel, die Niedrigschwelligkeit und Freiwilligkeit sowie die Parteilichkeit. Außerdem ist die Wahrung der Anonymität bzw. Schweigepflicht, die Transparenz gegenüber dem Klientel und die zuverlässige Erreichbarkeit bei Streetwork obligatorisch. 4.1 Akzeptierende Haltung Das Streetwork Team definiert seine akzeptierende Haltung gegenüber der Zielgruppe wie folgt:  Wir nehmen den Jugendlichen in seiner Person und seiner aktuellen Lebenssituation ernst.  Wir wenden uns an Jugendliche in Risikolebenslagen und gewähren Hilfe in der Bewältigung eines für viele Jugendliche immer schwieriger werdenden Alltagsund Orientierungsprozesses.  Veränderung auffälliger und gewaltbereiter Verhaltensweisen wird nicht als Bedingung, sondern als Ziel eines pädagogischen Prozesses beschrieben.  Akzeptanz ist nicht gleichzustellen mit Gutheißen. Die akzeptierende Haltung entschuldigt jedoch kein delinquentes Verhalten der Jugendlichen.  Die Arbeit mit einer akzeptierenden Grundhaltung bedeutet, die Probleme in den Mittelpunkt zu stellen, die die Jugendlichen haben, und nicht so sehr die Probleme, die sie machen. 4.2 Lebenswelt-und Alltagsorientierung Lebensweltorientiertes Streetwork soll neue Möglichkeiten der Unterstützung vor Ort entwickeln, wenn sich zeigt, dass die bereits vorhandenen Angebote weder ausreichen, noch passend sind. Die Hilfe soll pragmatisch sein und sicherstellen, dass die Jugendlichen ihren Alltag zufriedenstellend bewältigen können. Die Hilfe soll auf die individuelle Lebenssituation des Klienten abgestimmt und mit ihm gemeinsam entwickelt werden. Lebensweltorientiertes Streetwork arbeitet nicht an, sondern mit dem Klienten. Deswegen werden die Art der Zusammenarbeit und die Ziele individuell vereinbart. 15 4.3 Niedrigschwelligkeit Die Hilfsangebote von Streetwork können ohne Vorbedingungen in Anspruch genommen werden. Die Ziele bestimmen die Klienten selber und es gibt keine vorgefertigte Norm, in die sich die Klienten einfügen müssen. Die Unterstützung wird nach den Vorstellungen der Klienten gemeinsam gestaltet und ausgehandelt. 4.4 Freiwilligkeit Die Arbeit mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie sind unsere direkten Auftraggeber in der weiteren Zusammenarbeit. 4.5 Parteilichkeit Die Streetworker sprechen Jugendliche und junge Erwachsene an ihren selbst gewählten Treffpunkten an und beraten, motivieren, begleiten, unterstützen und betreuen sie im Rahmen der Selbsthilfe. Streetwork sieht sich als Anwalt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Streetwork vertritt die Interessen und Bedürfnisse von benachteiligten und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzten Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach außen. 4.6 Wahrung der Anonymität / Schweigepflicht In der täglichen Arbeit von Streetwork greift eine grundsätzliche Schweigepflicht. Dies stellt ein bedeutendes Instrument für eine verlässliche Arbeitsgrundlage von erfolgreichem Streetwork dar. Ohne Einverständnis des Anvertrauenden gibt Streetwork im Rahmen der gesetzlichen Rechte und Pflichten nur in absoluten Ausnahmefällen Informationen und personenbezogene Daten an Dritte weiter. Grundlage der Schweigepflicht für Streetwork/Sozialarbeiter dieser Art ist § 35 SGB I (Erstes Buch Sozialgesetzbuch) in Verbindung mit § 65 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Nur in Ausnahmefällen, nach Maßgabe der §§ 67-85 a SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch), wird diese Pflicht teilweise aufgehoben, allerdings sind die Anforderungen an dem zuwiderlaufenden Schutzgut sehr hoch angesetzt. 16 4.7 Arbeit mit weiblichen und männlichen Jugendlichen Streetwork versteht sich als Vermittler und Übersetzer unterschiedlicher Interessen männlicher und weiblicher Jugendlicher. Dazu gehört die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Rollenverhalten. Durch die bewusst gewählte paritätische Personalbesetzung der Streetworkteams können die unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorstellungen von weiblichen und männlichen Jugendlichen berücksichtigt und bedient werden. Die Jugendlichen werden – wo gewünscht - in ihrer geschlechtsspezifischen Lebensplanung unterstützt und darin bestärkt, für sich Handlungsräume zu erobern, ein gesundes Selbstbewusstsein aufzubauen und den Selbstwert zu stärken. 4.8 Transparenz Offenheit und Ehrlichkeit sind in der Arbeit mit Jugendlichen unverzichtbar. Die einzelnen Handlungsschritte der Streetworker werden daher offen gelegt und mit dem Jugendlichen besprochen. Zielsetzungen werden gemeinsam und realistisch erarbeitet. Jede Handlung der Streetworker sollte von dem Jugendlichen verstanden werden und für ihn nachvollziehbar sein. Nur so schafft Streetwork einen vertrauensvollen Arbeitsrahmen. 4.9 Kontinuität, Verbindlichkeit, Erreichbarkeit Streetwork hat die Aufgabe, sich im Hilfesystem auszukennen, Kontakte zu pflegen und zu erweitern. Streetwork erreicht dies, indem es sich regelmäßig in der Lebenswelt der Jugendlichen aufhält. Die Arbeitszeit der Streetworker muss flexibel und bedarfsorientiert sein. Streetwork bietet den Jugendlichen geeignete Räume für Gruppenangebote sowie Rückzugsmöglichkeiten für Einzel-und Beratungsgespräche an. Des Weiteren verfügt Streetwork über einen Kleinbus, der als mobile Außenstelle eingesetzt werden kann. Zudem gibt es offene Sprechstunden, die die Jugendlichen ohne Terminvereinbarungen wahrnehmen können. Jeder Streetworker ist zur besseren Erreichbarkeit mit einem Diensthandy ausgestattet. Die dazugehörigen Handynummern befinden sich auf den Kontaktkarten, die von den Streetworkern an die Jugendlichen verteilt werden. 17 4.10 Dokumentation der Arbeit Dokumentiert wird mit Hilfe einer Excel-Tabelle. Es werden außer Vornamen, Alter und Geschlecht keine personenbezogenen Daten gesammelt (Beispiel auf der folgenden Seite). Neben Arbeitsthemen, wie folgt abgebildet, werden z.B. psychische Handicaps, Gesundheit, Drogen/Alkohol/Sucht, Gericht, Straffälligkeit und Kriminalität Kontaktpartner und die Art des Kontaktes dokumentiert. 18 19 5. Standardisierte Herangehensweise bei Bedarfsmeldungen an Streetwork Wenn im öffentlichen Raum ein Bedarf an Hilfestellung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Streetwork erkannt wird, erfolgt bisher eine standardisierte Bedarfsmeldung (s. Punkt 5.1 bis Punkt 5.5) an die Koordinationsstelle Streetwork. 5.1 Melder Melder an Streetwork können verschiedene Institutionen wie z.B. die Bezirksjugendamtsleitungen, das Sachgebiet Kinderinteressen, das Amt für öffentliche Ordnung, die Schulen, die Polizei oder die Bezirksjugendpflegen sein. Alle institutionellen Melder werden durch regelmäßige Berichte über den aktuellen Sachstand informiert. 5.2 Meldebogen Ein Meldebogen beinhaltet Punkte wie z.B. Struktur der Gruppierung, Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, Aufenthaltsorte, Zeiten sowie Problematik (siehe nachfolgenden Meldebogen). 20 Meldung über Bedarf Streetwork Koordinationsstelle Streetwork – Tel.: 015254549167 Uwe.Schaerpf@Stadt-Koeln.de - Fax: 0221/221-25425 Meldungseingang durch: Bezirksjugendamtsleitung Sachgebiet Kinderinteressen/Spielplätze Ordnungsamt Schulen/Schulverwaltungsamt Kölner Verkehrs-Betriebe Polizei Jugendpflege Bürgeramtsleitung Sonstiges _____________________          Name: Tel: Bezirk: E-Mail: Darstellung der bisherigen Fakten: Welche Angaben können zu der Jugendgruppe gemacht werden? Anzahl der Personen ________________________________________________ Geschlecht ________________________________________________ Altersstruktur ________________________________________________ Migrationshintergrund ________________________________________________ Aufenthaltsorte ________________________________________________ Aufenthaltszeiten ________________________________________________ Wie stellt sich die Problematik dar und seit wann ist sie aktuell? _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Mit welchen Institutionen/Einrichtungen ist bereits Kontakt aufgenommen worden? (Bitte Angaben zur Institution und Kontaktperson der Institution) ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Gibt es weitere relevante Informationen zu der Meldung? ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Wie schätzen Sie den Handlungsbedarf ein? Aktuell brisant  Konstant  Temporär  21 5.3 Aufsuchen des Meldeortes Nach erfolgtem Clearing werden in regelmäßigen Abständen die Meldeorte zu den im Meldebogen genannten Uhrzeiten von den Streetworkern aufgesucht, um Kontakt zu den Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzubauen. 5.4 Zwischenbericht über die Koordination Streetwork Nachdem die Meldung bei den Streetworkern eingegangen ist, folgt nach 10 Werktagen ein erster Zwischenbericht über die Koordination Streetwork an die meldende Institution, sowie an die bezirklich zuständige Jugendpflege. In diesem Bericht wird die Situation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschrieben. Des Weiteren wird ein aktueller Zwischenbericht alle zwei Monate über den Meldeort an die jeweilige Institution weitergeleitet. Es werden in allen Berichten von Streetwork keine personenbezogenen Daten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen übermittelt. 5.5 Abschlussbericht Der Abschlussbericht erfolgt ebenfalls über die Koordination Streetwork an die meldende Institution, sowie an die bezirklich zuständige Jugendpflege, wenn zufriedenstellende und gemeinsam vereinbarte Lösungen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Streetwork erarbeitet wurden oder eine Anbindung an das Regelsystem erreicht ist. Diese Form der standardisierten Bedarfsmeldung wurde 2008 im Konzept „Steuerung und Intervention durch Streetwork“ entwickelt. Mit einer Personalausstattung von 6 Streetworkstellen für das gesamte Stadtgebiet Köln sollen die Bedarfe für Streetworkinterventionen gefiltert werden, um die Vielzahl der Anfragen an Streetwork zu bewältigen. Bei einem Ausbau der Streetwork mit zwei Fachkräften als feste Ansprechpartner/ Sozialraumexperten für jeden Stadtbezirk, kann die bisherige formale Bedarfsmeldung modifiziert werden, z.B. könnte Streetwork dann, auch im fachlichen Austausch mit der Bezirksjugendpflege, vermehrt eigeninitiativ tätig werden. 22 6. Gesetzliche Grundlagen 6.1 Rechtliche Basis der Arbeit von Streetwork Die gesetzliche Grundlage für Streetwork ist das Sozialgesetzbuch SGB VIII, hier insbesondere §§ 1; 11 Abs. 1; 13 Abs. 1; 14 SGB VIII. §1 SGB VIII: Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechtes insbesondere: 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. §11 SGB VIII: Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. … §13 SGB VIII: Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. … § 14 SGB VIII: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 23 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 6.2 Gesetzliche Berührungspunkte bei der Wiedereingliederung ins Regelsystem Bei der Wiedereingliederung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ins Regelsystem bezieht sich Streetwork darüber hinaus auf folgende gesetzliche Grundlagen: 7.  § 19 SGB II, Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG I, ALG II)  § 8 SGB XII, Leistungen der Sozialhilfe  § 54-56 SGB XII, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  § 12 BAföG Qualitätsziele Bei der Betrachtung von Streetwork geht es um die Qualität eines Handlungsablaufes. Dieser ist komplex und erfolgt auf mehreren Ebenen: Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der soziale Aspekt der Tätigkeit sowie die Zufriedenheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Während für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Erfüllung ihrer Bedürfnisse ein Qualitätsziel darstellen kann, ist für die Mitarbeiter von Streetwork auch die Vertretbarkeit und Angemessenheit professionellen sozialarbeiterischen Handelns von hoher Bedeutung. Um die Qualität zu messen und stetig zu verbessern, müssen die Ziele festgelegt und die Zielerreichung kontinuierlich überprüft werden. Dies erfolgt durch regelmäßige Teamsitzungen, Dokumentation der Arbeit, die Erstellung eines Jahresberichtes, Gremienarbeit, Netzwerkarbeit, Supervision sowie die Teilnahme an Fortbildungen. Zudem wird die Arbeit von Streetwork evaluiert. Dies geschieht durch zwei unterschiedliche Fragebögen. Ein Fragebogen wird von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen und einer von dem jeweiligen Melder (z.B. Bezirksjugendpflege) nach Beendigung der Intervention ausgefüllt. Dies erfolgt anonym. Durch die Auswertung der Bögen kann die Zufriedenheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Melder und die Effektivität von Streetwork gemessen und verbessert werden. Eine quantitative Evaluation erfolgt durch eine Excel Tabelle, in der täglich Eintragungen vorgenommen werden (siehe Punkt 4.10 zur Dokumentation). 24 Abschlussauswertung Team Streetwork durch Jugendliche und junge Erwachsene am _____________ 1. Wie bin ich auf Streetwork aufmerksam geworden? _______________________________________________________________________ 2. Wie lange hat es gedauert, bis ich einen Termin bekommen habe? _______________________________________________________________________ 3. War das Hilfsangebot der Streetworker gut für mich? Ja □ Nein□ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ 4. Ich habe mich von den Streetworkern verstanden und angenommen gefühlt? Ja □ 5. Nein□ Ich habe mich gut beraten gefühlt? Ja □ Nein□ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ 6. Ich konnte meine Meinung sagen und mitbestimmen? Ja □ 7. Nein□ Hat die Hilfe von Streetwork etwas verändert? Ja □ Nein□ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ 8. Kann ich in Zukunft mit meinem Problem besser umgehen? Ja □ 9. Nein□ Ich habe von den Streetworkern gute Tipps bekommen, wie ich mich positiv verändern kann? Ja □ Nein□ 10. Ich würde noch einmal zu den Streetworkern gehen, wenn ich wieder ein Problem habe? Ja □ Nein□ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ 11. Ich würde Streetwork meinen Freunden und Bekannten weiterempfehlen? Ja □ Nein□ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ 25 Abschlussauswertung Team Streetwork für die meldende Institution Datum:__________________ Es ist den MitarbeiterInnen von Streetwork ein großes Anliegen im Sinne der KlientInnen, die Tätigkeit ständig zu überprüfen und zu optimieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, den folgenden Fragebogen auszufüllen. 1. Wie lange hat es gedauert, bis Streetwork Kontakt zu mir aufgenommen hat? innerhalb 1 Woche □ innerhalb 2 Wochen □ länger als 2 Wochen □ 2. War der Kontakt freundlich? Ja □ Nein □ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ _______________________________________________________________________ 3. Wie war die Zusammenarbeit mit Streetwork? gut □ nicht gut, □ weil?_________________________________________________________ _______________________________________________________________________ 4. Wie lange hat es gedauert bis ein Zwischenbericht erfolgte? innerhalb 2 Wochen □ länger als 2 Wochen □ 5. Ja □ Waren die Berichte hilfreich? Nein □ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ _______________________________________________________________________ 6. Ja □ Wurde die Meldung zufriedenstellend abgeschlossen? Nein □ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ _______________________________________________________________________ 7. Ja □ Hat sich die in der Meldung beschriebene Situation verändert? Nein □ Wenn nein, warum?_______________________________________________________ _______________________________________________________________________ Wünsche, Anregungen bitte hier notieren:______________________________________ _______________________________________________________________________ 26 8. Vernetzung Aufgabe der Streetworker ist, Schnittstellenmanagement zwischen den Jugendlichen und den annehmenden Stellen umzusetzen. Um Doppelarbeit in den Sozialräumen zu vermeiden, ist die Kooperation u.a. mit Jugendpflegen, mit freien Trägern, Stadtteilarbeitskreisen und anderen staatlichen Institutionen eine notwendige Grundlage der Arbeit. Es sollen fehlende oder unzureichende Angebote ermittelt und besprochen werden. Ressourcen sollen im Sozialraum durch Kooperation mit den vorhandenen Netzwerken „entdeckt“ und für die Anbindung von Jugendlichen an das Regelsystem nutzbar gemacht werden. Streetwork kann nach der Abstimmung mit den Jugendpflegen die sozialpädagogischen Angebote der mobilen Jugendarbeit und den offenen Jugendeinrichtungen in den Stadtteilen flankierend unterstützen oder neu initiieren. Zum Beispiel könnten bei Bedarf in einer Kooperation von Streetwork mit mobilen Jugendangeboten im Bereich der Kölner Ringe (Bezirk1), die Angebote auf Problemgruppen (s. Adressaten von Streetwork unter Punkt 2.2) ergänzend ausgeweitet werden. Von besonderer Bedeutung ist, dass Streetwork von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. und der Stadt Köln gemeinsam umgesetzt wird. Auch in der Jugendgerichtshilfe besteht eine Kooperation zwischen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. und der Stadt Köln. Um Risikofaktoren für Kriminalität in allen Bereichen zu erkennen und abzubauen, ist eine Kooperation vor allem mit Jugendhilfe, Polizei, Ordnungsamt und Bürgern unabdingbar. Regelmäßige Besprechungen mit Polizei, Ordnungsamt, Bezirksjugendpflegen, Bezirksjugendamt, Bürgeramt und weiteren Institutionen dienen dem Informationsaustausch sowie der Rollen- und Auftragsabgrenzung. Insbesondere ist hier die Zusammenarbeit (unter verschiedenen präventiven und restriktiven Aufgabenstellungen) mit dem Kriminalkommissariat 46 (Intensivtäter) im „Haus des Jugendrechts“ hervorzuheben. Die Streetworker besuchen regelmäßig die Intensivtäter-Auswertungsbesprechung und erhalten die neuesten Informationen über die Intensivtäter. Außerdem nimmt Streetwork an jenen spezifischen Fallbesprechungen teil, bei denen ein regelmäßiger Kontakt zu dem jeweiligen Intensivstraftäter besteht. An der Fallbesprechung sind alle relevanten Personengruppen wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe, Jugendrichter, Eltern, Schule, ASD, Jugendzentrum und der Jugendliche selbst beteiligt. Bei der Kooperation mit Polizei und Ordnungsbehörden geht der Informationsfluss über Erkenntnisse zu auffälligen Jugendlichen nur in Richtung Streetwork. Im Rahmen der gesetzlichen Schweigepflicht werden von Streetwork keine Informationen an Polizei und Justiz weitergegeben. Mit der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Haus des Jugendrechts 27 und von Streetwork wird diese vertrauensvolle Ordnungspartnerschaft bereits erfolgreich in der Verzahnung und Abgrenzung von präventiven und restriktiven Aufgaben „gelebt“. 9. AG §78 SGB VIII Streetwork/Mobile Jugendarbeit Um die Qualitätsstandards von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit stadtweit als zwei eigenständige Arbeitsmethoden weiterzuentwickeln und aufeinander abzustimmen, lädt die Koordination Streetwork in Kooperation mit der Jugendpflege ab 2016 zur AG § 78 SGB VIII Streetwork/Mobile Jugendarbeit ein. Hier sollen alle Angebote und Ressourcen der Mobilen Jugendarbeit und von Streetwork konzeptionell und sozialräumlich für die praktische Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem fachlichen Austausch gesammelt, und neue gemeinsame Projekte initiiert werden. 10. Fortbildung Streetwork Streetwork entwickelt sich flexibel mit ständig neuen Aufgaben und Herausforderungen und bedarf hierfür der ständigen Personalentwicklung und Qualifizierung. Dazu zählen:  Supervision / Teamsupervision  Fortbildungen im Drogen- und Suchtbereich (u.a. MOVE, Qualifizierung Suchtvorbeugung, Glücksspielsucht, …)  Fort- und Ausbildungen zum Anti-Gewalt- und Anti-Aggressionstrainer (AGT, AAT)  Qualifizierung im Bereich „Interkulturalität“, Vorurteile  Eigensicherungstraining  Fortbildungen im Umgang mit aggressiven Jugendgruppierungen  Qualifizierung / Ausbildung in Mediation  Ausbildung in Systemischer Familienberatung  Fort- und Ausbildung zum Thema: Traumatisierung von Jugendlichen  Fortbildung zu extremistischen Tendenzen / Gruppierungen  Ausbildung in Gemeinwesenarbeit 28 11. Impressum Dieses Konzept ist eine Gemeinschaftsproduktion des gesamten Teams von Streetwork: Rückfragen und weitere Auskünfte werden gerne erteilt von: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung Koordination Streetwork - 512/20 Uwe Schärpf Festnetz: 0221/ 221-26141 Mobil: 01525/ 4549167 E-Mail: uwe.schaerpf@stadt-koeln.de 29