Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag CDU 2. BVV.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
10.11.16, 13:52
Aktualisiert
28.01.18, 03:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VIII-0036
Ursprung:
Antrag, Fraktion der CDU
Antrag
Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
16.11.2016
BVV
BVV/002/VIII
Betreff: Keine Sondernutzungsgebühren und keine Gebühren für
Verwaltungsakte im Zusammenhang mit von gemeinnützigen
Organisationen durchgeführten Festen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Veranstaltern von Dorf-, Stadtteil- und Feuerwehrfesten
o.ä., die anerkannt gemeinnützig sind, von Sondernutzungsgebühren und
Verwaltungsgebühren zu befreien.
Berlin, den 08.11.2016
Einreicher: Fraktion der CDU
Johannes Kraft und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion
Begründung siehe Rückseite
x
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
x
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
1
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Finanzen, Personal und Immobilien
Drs. VIII-0036
Begründung:
Gemäß §6 Abs. 5 des GrünanlG vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) geändert
durch Art. XLVIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260), § 27 Abs. 2 des
Gesetzes vom 16. September 2004 (GVbl. S. 391) und § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom
29. September 2004 (GVBl. S. 424), können für die Benutzung öffentlicher Flächen
Entgelte durch das Bezirksamt erhoben werden.
Die Berechnung und Vereinbarung des Sondernutzungsentgelts obliegt hierbei dem
Ermessenspielraum des Bezirksamtes. Das jeweilige Entgelt wird im Wege der
einseitigen Leistungsbestimmung gem. §315 BGB festgesetzt. Der
Ermessensspielraum bei den Gebühren wurde vom Bezirk Pankow in der
Vergangenheit zu Lasten der ehrenamtlichen Veranstalter genutzt. Das bedeutet
beispielsweise, dass ehrenamtlich Tätige und anerkannt gemeinnützige Vereine
Sondernutzungsgebühren für eine Veranstaltung von über 17.000 Euro haben zahlen
müssen.
Diese Verwaltungs- und Nutzungsgebühren erschweren die gemeinnützige Arbeit
enorm. Feuerwehr- Stadtteil- und Dorffeste tragen zum kulturellen und
gesellschaftlichen Austausch bei, haben identitätsstiftenden Charakter und in ihren
verschiedenen Formen eine lange Tradition in Pankow.
Gerade in einer so schnell expandierenden Stadt wie Berlin und insbesondere im
größten und am stärksten wachsenden Bezirk Pankow gehen regionale Bezugspunkte
leicht verloren; deshalb ist es umso wichtiger, das identitätsstiftende Potential dieser
Feste zu nutzen und zu auszubauen. Insbesondere im Hinblick auf den jährlichen
Zustrom von 40.000 Neuberlinern, unter denen sich auch viele Immigranten befinden,
können diese gemeinnützigen Veranstaltungen integrationsfördernd sein und fungieren
als Brückenbauer innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft.
Bezirksamt und BVV sollten alles dafür tun, ehrenamtliches Engagement zu
unterstützen und nicht zu behindern. Der Bezirk Pankow muss nicht an der
ehrenamtlichen Arbeit Freiwilliger verdienen. Die reine Miete für eine öffentliche Fläche
(nicht die Reinigung, Instandsetzung etc.) ist jedoch eine unnötige Belastung der
Ehrenamtlichen und ihres Engagements.