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Vorlage zur Beschlussfassung, 20.10.2016, BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, 20.10.2016, BA.pdf
Größe
16 MB
Erstellt
11.11.16, 10:46
Aktualisiert
28.01.18, 01:18

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VIII. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, BA TOP: 002 / 11.2 Vorlage zur Beschlussfassung Drs.Nr.: VIII/0020 Datum 16.11.2016 Gremium BVV Sitzung BVV/VIII/002 Beratungsstand Uferkonzeption Treptow-Köpenick bestehend aus Textteil und Karten (Anlagen 1a bis 1c) als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) zum Fachplan "Grün- und Freiraum" Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Uferkonzeption Treptow-Köpenick gemäß der Anlagen 1a bis 1c der anliegenden BA-Vorlage Nr. 496/16 (beschlossen vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 18.10.2016) als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) zum Fachplan „Grün- und Freiraum“. Berlin, den 20.10.2016 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Oliver Igel Bezirksbürgermeister VIII/0020 Rainer Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Vorlage zur Beschlussfassung vom: 20.10.2016 Seite: 1/210 BA-Vorlage........../16 Seite 1 von 3 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abt. Bauen Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Bezirksamtsvorlage Nr. 496/16 zur B e s c h l u s s f a s s u n g in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 2016 Ex. 18.10.2016 1. Gegenstand der Vorlage: Uferkonzeption Treptow-Köpenick 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Rainer Hölmer 3. Zur Beratung hinzuzuziehende Personen: Keine 4. Beschlussentwurf: I. II. III. IV. Das Bezirksamt beschließt die Uferkonzeption Treptow-Köpenick (Anlagen 1a bis 1c) als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) zum Fachplan „Grün- und Freiraum“. Das Bezirksamt legt den Beschluss zur Uferkonzeption Treptow-Köpenick (Anlage 1a bis 1c) der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 3). Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt. Das betrifft Aktualisierung und Weiterführung der Konzeption. Die Umsetzung und Finanzierung der aus dem vorliegenden Planwerk begründeten Maßnahmen erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen bzw. in den unterschiedlichen Ressorts und sind nicht Bestandteil des Beschlusses. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird. 5. Begründung: Der Bezirk Treptow-Köpenick ist geprägt durch einen großen Reichtum an Gewässern und damit auch Gewässerrändern. Überschlägig gemessen beträgt die Länge der vorhandenen Uferbereiche 220 km, was die Seen, Flüsse und Kanäle betrifft. Dies macht gemeinsam mit den vorhandenen großzügigen Wald- und Parkanlagen den immer noch ungebrochenen Reiz des Bezirkes als Wohn-, Erholungs- und touristischen Standort aber auch als Standort für die Ansiedlung von Gewerbe mit einer Erschließung zum Wasser hin aus. Dieses Alleinstellungsmerkmal des Bezirkes erfordert jedoch einen weitsichtigen Umgang mit den sensiblen Ressourcen, die nicht unbegrenzt in der vorhandenen Qualität zur Verfügung stehen BA-Vorlage........../16 Seite 2 von 3 bzw. gesichert sind. An die Gewässerufer besteht eine Vielzahl von Nutzungsansprüchen. Diese in einem ausgewogenen Verhältnis zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern und trotzdem die Vielfalt der Uferbereiche einer breiten Bevölkerungsschicht visuell und physisch zugänglich zu machen, dazu bedurfte es der planerischen Bewältigung auf der konzeptionellen Ebene im Bezirksmaßstab und der Erarbeitung von Maßnahmenbündeln, welche die Umsetzung von Projekten auf der Einzelfallebene vorbereiten und unterstützen. Die Herstellung und Sicherung der öffentlichen Zugänge entlang der Gewässerufer sind ein übergeordnetes und im Flächennutzungsplan (FNP) sowie im Landschaftsprogramm (LaPro) festgeschriebenes und verwaltungsintern verbindliches Planungsziel, welches das Bezirksamt Treptow-Köpenick in den nachfolgenden Planungsebenen im Rahmen der geltenden öffentlichen und privaten Rechtsnormen umsetzt. Jede Entscheidung über die Entwicklung und Gestaltung der Uferbereiche erfordert jedoch regelmäßig die Qualifizierung der Situation vor Ort und das Vorhandensein sektoraler Konzepte. Die dem zugrunde liegende übergeordnete Planungsidee wurde nunmehr auf die bezirkliche Ebene heruntergebrochen. Die bezirkliche Uferkonzeption füllt somit den Leerraum zwischen der Flächennutzungsplanung, den sektoralen Konzepten und dem konkreten verbindlichen Bebauungsplan. Hierzu wurden die Gegebenheiten vor Ort untersucht, die planerischen Grundlagen und Vorgaben zusammengestellt und diese Materialien zu einer Lösung auf der Maßstabsebene des gesamten Bezirks verarbeitet. Mit der Uferkonzeption wurden somit planerische Zielstellungen für die Ufer der Gewässer im Bezirk Treptow-Köpenick erarbeitet, die zum einen künftige Handlungsmöglichkeiten für Politik und Verwaltung aufzeigen und zum anderen Vorhabensträgern und der Öffentlichkeit transparent die Ziele des Bezirks vermitteln. Die Konzeption stellt dabei kein festes Planwerk dar, sondern vielmehr ein Instrumentarium, welches trotz sich ändernder Rahmenbedingungen flexibel eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die planerische Umsetzung der Ergebnisse durch die Beschlussfassung durch das Bezirksamt und das bezirkliche Parlament zur Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sicherzustellen. Mehrere BVV-Beschlüsse zum Thema allgemeiner Art aber auch zu speziellen Uferbereichen belegen die Dringlichkeit des Anliegens, eine einheitliche Entscheidungsgrundlage für den Gesamtbezirk zu erarbeiten. Die gutachterlichen Grundlagen und die zeichnerischen Darstellungen der Uferkonzeption Treptow-Köpenick, deren Erarbeitung die fachlichen Beteiligten im Rahmen eines Workshops und Steuerungsrunden begleiten, wurden in den Ausschüssen für Stadtplanung und Tiefbau, Umwelt und Naturschutz sowie im Sportausschuss vorgestellt und diskutiert. Anschließend bzw. parallel erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 4 Abs. 2 AGBauGB (AV BEP) sowie der Fachämter des Bezirksamtes, während der ebenfalls wertvolle Anregungen und Hinweise zu den Planungen gegeben wurden. Alle Anregungen wurden thematisch zusammengestellt und ausgewertet (Anlage2). Die sich aus der Auswertung ergebenden Änderungen wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Innerhalb des Entwicklungsprozesses wurden die Ergebnisse der Uferkonzeption einer breiteren Fachöffentlichkeit sowie verschiedenen Interessengruppen vorgestellt. So erfolgten Präsentationen im Zuge der Veranstaltungen zur Biodiversitätsstrategie Berlins, der Stadtgespräche Wasser bewegt Berlin, der AG Radverkehr im Bezirksamt Treptow-Köpenick. Besonders zu erwähnen ist eine Ausstellung im Industriesalon Schöneweide, die durch den Fachbereich Stadtplanung unter dem Titel „Ein Uferweg in Schöneweide?“ finanziell und fachlich unterstützt und betreut wurde. BA-Vorlage........../16 Seite 3 von 3 Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemäß § 4 (2) AGBauGB (AV BEP III.14) liegt vor. 6. Rechtsgrundlagen → Für die Zuständigkeit des Bezirksamtes: §§ 3 Abs. 2, 4 Abs.1 Satz 2 AZG, §§ 12 Abs. 2 Nr. 9, 36 Abs. 2 lit. b) BezVG i.V.m. § 1 AGBauGB § 1 Abs. 1, 2 Nr. 7, 19 lit. c) GeschO BA Trep-Köp. → Materielle Grundlagen § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; § 4 Abs. 2 AGBauGB 7. Haushaltsmäßige und personelle Auswirkungen: Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt über verschiedene Planungs- und Vorhabensebenen. Die entsprechenden Mittel sind in diesem Rahmen zu ermitteln und durch den jeweiligen Träger der Maßnahme/des Vorhabens einzustellen, gegebenenfalls über öffentliche Förderung oder auch Haushaltsmittel des Landes Berlin. 8. Mitzeichnungen: Abteilung Weiterbildung, Kultur, Schule und Sport: Rainer Hölmer Anlagen zur Beschlussfassung: Anlage 1 Uferkonzeption 1a) Konzeption Textteil 1b) Karte Handlungsperspektiven/ Handlungsprioritäten 1c) Entwicklungsziele Anlage 3 BVV-Vorlage zur Beschlussfassung Anlagen zur Kenntnis und Information Anlage 2 Abwägung im Beteiligungsverfahren 2a) Öffentlichkeit 2b) Träger öffentlicher Belange 2c) Fachämter/ Politische Gremien Begleitblatt zur BA-Vorlage Uferkonzeption Treptow-Köpenick zu den am 02.09.2016 durch Herrn Bezirksstadtrat Vogel nachgereichten Änderungsvorschlägen Uferkonzeption Treptow-Köpenick Landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick Übersicht über die Änderungen auf Grundlage der Stellungnahme der Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport vom 30.08.2016 Seite Textstelle Änderung gemäß Stellungnahme v. 30.08.2016 Übernahme 15 Kap. 2.2 Planungskonzept; Ableitung von Handlungsperspektiven; 2. Absatz Angepasste Übernahme des Vorschlages 24 Kap. 3.2 Nutzungen, Tab. 3 Nutzungen an Gewässerufern; Sportflächen 70 Kap. 5.10 Günstige oder sehr günstige Handlungsperspektiven ergeben sich z.B. bei Flächen im öffentlichen Eigentum mit einer Nutzung, die durch einen Grünzug nicht eingeschränkt wird. Bei dabei auftretenden Zielkonflikten, beispielsweise mit kaufinteressierten angestammten Sportvereinen, müssen die Interessen dieser sehr sorgfältig im Sinne der Ausübung des Sportes und der Sicherungs- und Sicherheitsinteressen abgewogen werden. Ungünstige Perspektiven haben Flächen, die sich in Privateigentum befinden und eine wasserabhängige Nutzung aufweisen. z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne Bei den Sportflächen ist zu unterscheiden zwischen wasserbezogenen Sportnutzungen und Sportflächen, die „zufällig“ am Wasser liegen, jedoch keinen Bezug dazu haben (z.B. Sportplatz). Bei den Sportplätzen besteht hinsichtlich einer Nutzung als Ufergrünzug i.d.R. kein Nutzungskonflikt, sofern eine ausreichend breite Uferfläche zur Verfügung steht. Bei den wassersportlichen Nutzungen, häufig auch auf Grundstücken, die von Vereinen genutzt werden, besteht ein Interesse an einer störungsfreien Ausübung des Sports. Im Zuge einer Konfliktbewältigung ist die Ausübung der sportlichen Aktivitäten (Training und Wettkämpfe) sowie der Sicherungsnotwendigkeiten zu gewährleisten. „Öffnung der Segelvereinsgrundstücke“ ja Nein, hier Ergebnis Änderungsvorschlag für Uferkonzeption Günstige oder sehr günstige Handlungsperspektiven ergeben sich z.B. bei Flächen im öffentlichen Eigentum mit einer Nutzung, die durch einen Grünzug nicht eingeschränkt wird. Grundsätzlich gilt, dass bei auftretenden Zielkonflikten, z.B. mit den Interessen der Ausübung des Sports sowie Sicherungs- und Sicherheitsinteressen der ansässigen Wassersportvereine, eine sorgfältige Abwägung aller Interessen vorgenommen wird. Ungünstige Perspektiven haben Flächen, die sich in Privateigentum befinden und eine wasserabhängige Nutzung aufweisen. z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne Bei den Sportflächen ist zu unterscheiden zwischen wasserbezogenen Sportnutzungen und Sportflächen, die „zufällig“ am Wasser liegen, jedoch keinen Bezug dazu haben (z.B. Sportplatz). Bei den Sportplätzen besteht hinsichtlich einer Nutzung als Ufergrünzug i.d.R. kein Nutzungskonflikt, sofern eine ausreichend breite Uferfläche zur Verfügung steht. Bei den wassersportlichen Nutzungen, häufig auch auf Grundstücken, die von Vereinen genutzt werden, besteht ein Interesse an einer störungsfreien Ausübung des Sports. Im Zuge einer Konfliktbewältigung ist die Ausübung der sportlichen Aktivitäten (Training und Wettkämpfe) sowie der Sicherungsnotwendigkeiten zu gewährleisten. Öffnung der Segelvereinsgrundstücke; Hinweis für Seite 1 Begleitblatt zur BA-Vorlage Uferkonzeption Treptow-Köpenick zu den am 02.09.2016 durch Herrn Bezirksstadtrat Vogel nachgereichten Änderungsvorschlägen Seite Textstelle Änderung gemäß Stellungnahme v. 30.08.2016 Übernahme Gesamtkonzeption für das Gebiet (…) Dieser Satz ist ersatzlos zu streichen, da dieses, ebenso wie bei den Rudervereinen, nicht mit den Interessen und Notwendigkeiten zur störungsfreien Ausübung des Sports, sowie den Sicherungs- und Sicherheitsinteressen der Vereine zu vereinbaren ist. 72 Kap. 6 Leitbilder und Leitlinien, 2. Absatz 72 Kap. 6 Leitbilder und Leitlinien, Nr. 1, 3. Absatz Das Leitbild legt die Grundlagen für die Ableitung quantitativer und qualitativer Entwicklungsziele für die künftige Gestalt und Nutzung der Ufer im Bezirk Treptow-Köpenick unter sorgfältiger Abwägung der Interessen aller Nutzer. Damit verbunden ist die grundsätzliche Umsetzung einer funktionsfähigen öffentlich zugänglichen Verbindung, wie im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm von Berlin verankert. Die Suche nach Alternativen soll als Ausnahme auf den konkreten Einzelfall, wie z.B. Nutzungskonflikte bei Wassersportvereinen auftreten können, beschränkt werden. werden nur die Ziele der „Gesamtkonzeption für das Erholungsgebiet zwischen Langem See, Müggelsee und Dämeritzsee“ aus dem Jahr 2002 wiedergegeben, daher nur Ergänzung um einen Hinweis ja 77, 78 Kap. 7.1 Entwicklungsziele nach Ufertypen, Sportflächen Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h. Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlich zugänglichen Durchwegung unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen zur Ausübung des Sports. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob sich die Belange der Zugänglichkeit der Ufer für die Allgemeinheit oder die Belange der Ausübung des Sports (z.B. Rudern, Segeln) Ja, jedoch unter Beibehaltung des Ausnahmecharakters und der Allgemeingültigkeit des Leitsatzes Ja, jedoch unter Beibehaltung des Ausnahmecharakters und des Abwägungserfordernisses Ergebnis Änderungsvorschlag für Uferkonzeption die weitere Planung: Dieses Ziel gilt für die Grundstücke der Wassersportvereine unter Berücksichtigung der Interessen und Notwendigkeiten der Ausübung des Sports sowie der Sicherungs- und Sicherheitsinteressen der Vereine. Das Leitbild legt die Grundlagen für die Ableitung quantitativer und qualitativer Entwicklungsziele für die künftige Gestalt und Nutzung der Ufer im Bezirk Treptow-Köpenick unter sorgfältiger Abwägung der Interessen aller Nutzer. Damit verbunden ist die grundsätzliche Umsetzung einer funktionsfähigen öffentlich zugänglichen Verbindung, wie im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm von Berlin verankert. Die Suche nach Alternativen soll als Ausnahme auf den konkreten Einzelfall, wie z.B. bei einer Unvereinbarkeit mit berechtigten Interessen anderer Nutzungen, deren belange im Rahmen einer Abwägung überwiegen, beschränkt werden. Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h. Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlich zugänglichen Durchwegung unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen zur Ausübung des Sports. Bei Unvereinbarkeit mit überwiegenden Interessen der wassersportlichen Nutzungen sind im Einzelfall Seite 2 Begleitblatt zur BA-Vorlage Uferkonzeption Treptow-Köpenick zu den am 02.09.2016 durch Herrn Bezirksstadtrat Vogel nachgereichten Änderungsvorschlägen Seite Textstelle Änderung gemäß Stellungnahme v. 30.08.2016 Übernahme gegenseitig ausschließen. Hier ist von einer Durchwegung der Sportgelände abzusehen. ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit (bei Wettkampfveranstaltungen) ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit (bei Wettkampfveranstaltungen) 126 Kap. 9.1 Zusammenfassung der Maßnahmen, Sicherstellung der Ausübung des Wassersports an Sportflächen Im Bereich von Anlagen des Wassersports und den entsprechenden Vereinsgrundstücken ist im Rahmen der Realisierung der Ufergrünzüge bzw. der Uferwege darauf zu achten, dass die Ausübung des Wassersports weiterhin störungsfrei gewährleistet wird. Das Einlassen bzw. Anlegen von Booten zu Trainingszwecken muss ebenso ungehindert möglich sein wie die Durchführung von Wettkämpfen. Es sind jeweils auf die Bedürfnisse der betroffenen Sportart abgestimmte Mindestmaßnahmen zu formulieren, wie. z.B. das zeitweilige Sperren des Ufers für die Allgemeinheit während der Durchführung von Wettkämpfen oder die Sicherung eines schmalen Streifens auf der Wasserseite des Uferweges für das Vorhalten der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Anleger). Ergebnis Änderungsvorschlag für Uferkonzeption ufernahe Umgehungsmöglichkeiten zu prüfen. teilweise Die Begriffe störungsfrei und ungehindert können nicht übernommen werden, da eine nähere Definition, was denn störungsfrei und ungehindert bedeutet, nicht erfolgt. Es ist je nach Interessenlage sehr unterschiedlich, was als Störung oder Behinderung der Ausübung einer Nutzung empfunden wird. Der Prozess der gerechten Abwägung zwischen privaten oder halböffentlichen und Interessen der Allgemeinheit, die regelmäßig auch den Biotop- und Artenschutz betreffen, findet auf den Einzelfall bezogen, bzw. in den nachfolgenden Planungsebenen statt. Den Begriff Mindestmaßnahmen wird ergänzt. Seite 3 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick Fassung für die Bereichsentwicklungsplanung Auftraggeber: Land Berlin vertreten durch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Rathaus Köpenick, Alt Köpenick 21 12555 Berlin Ansprechpartner: Stadtentwicklungsamt FB Stadtplanung, Landschaftsplanung Antje Roterberg-Alemu Auftragnehmer: Dr. Szamatolski + Partner GbR LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung BDLA, SRL,DGGL Brunnenstraße 181 Tel.: 030 / 280 81 44 10119 Berlin (Mitte) Fax: 030 / 283 27 67 E-Mail: buero@szpartner.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ass. Andreas Butzke (Projektleitung) Dipl.-Ing. Dirk Hagedorn M.Sc. Hendrikje Leutloff Dr. Clemens G. Szamatolski Berlin, 28.05.2015 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 2 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Inhaltsverzeichnis 3 Seite 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ................................................................... 9 2 METHODISCHES VORGEHEN ................................................................................11 2.1 2.2 Datengrundlagen ......................................................................................................11 Planungskonzept ......................................................................................................12 3 BESTANDSDARSTELLUNG ...................................................................................17 3.1 Kurzdarstellung der Gewässerabschnitte ..................................................................17 3.2 Nutzungen ................................................................................................................22 3.3 Eigentumsverhältnisse ..............................................................................................28 3.4 Schutzgebiete ...........................................................................................................34 3.4.1 Naturschutzgebiete ................................................................................................34 3.4.2 Landschaftsschutzgebiete .....................................................................................36 3.4.3 Geschützte Landschaftsbestandteile .....................................................................39 3.4.4 Gesetzlich geschützte Biotope ...............................................................................40 3.4.5 Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000 ..................................................40 3.4.6 Wasserschutzgebiete.............................................................................................41 3.4.7 Denkmalbereiche ...................................................................................................44 3.4.8 Überschwemmungsgebiete....................................................................................46 3.5 Stand der Umsetzung von Uferwegen.......................................................................47 4 NUTZUNGSANSPRÜCHE AN GEWÄSSERUFER ..................................................51 5 VORHANDENE PLANUNGEN UND KONZEPTE ....................................................55 5.1 Flächennutzungsplan Berlin ......................................................................................55 5.2 Landschaftsprogramm, Artenschutzprogramm ..........................................................55 5.3 Bereichsentwicklungsplanung Treptow-Köpenick......................................................59 5.4 Bebauungspläne .......................................................................................................60 5.5 Landschaftspläne ......................................................................................................65 5.6 Planwerk Südostraum ...............................................................................................66 5.6.1 Planwerk Südostraum - Vertiefung Spree-Dahme-Raum .......................................66 5.6.2 Planwerk Südostraum - Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER ............67 5.7 Wasserlagenentwicklungsplan ..................................................................................68 5.8 Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe ..........................................................69 5.9 Stadtentwicklungsplan Klima.....................................................................................69 5.10 Gesamtkonzeption für das Gebiet Müggelsee – Langer See – Dämeritzsee, Untersuchung der Entwicklungsmöglichkeiten für Naherholung und Tourismus ........69 5.11 Steganlagenkonzeption des Bezirksamtes Treptow-Köpenick ..................................70 5.12 Wasserwanderrastplätze ...........................................................................................70 6 DER WEG IST DAS ZIEL! - LEITBILDER UND LEITLINIEN ...................................72 7 ENTWICKLUNGSZIELE UND MAßNAHMEN ..........................................................74 7.1 Entwicklungsziele nach Ufertypen .............................................................................74 7.2 Modifizierung von Entwicklungszielen in Schutzgebieten ..........................................79 7.3 Maßnahmen zur rechtlichen Sicherung .....................................................................81 7.3.1 Sicherung des Eigentums- bzw. Nutzungsrechts der Uferflächen ..........................81 7.3.2 Anforderungen an die Übernahme von Ufereinfassungen ......................................81 7.4 Zugänge zum Wasser ...............................................................................................82 7.5 Ausstattung der Ufergrünzüge ..................................................................................84 7.6 Entwicklung des Naturraums Ufer .............................................................................85 7.7 Umgang mit den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie .............89 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 4 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 7.8 Sonderziele ...............................................................................................................90 7.8.1 Hausboote .............................................................................................................91 7.8.2 Museums- und Restaurantschiffe ........................................................................101 8 STAND DER UMSETZUNG UND HANDLUNGSPRIORITÄTEN............................102 9 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ...........................................................................110 9.1 Zusammenfassung der Maßnahmen .......................................................................110 10 DOKUMENTATION DER BETEILIGUNGSPROZESSE UND VERFAHREN DER AUFSTELLUNG DES FACHPLANES „GRÜN- UND FREIRAUM“, TEILPLAN UFERKONZEPTION DER BEZIRKLICHEN BEREICHSENTWICKLUNGSPLANUNG ...............................................................................................................................128 11 LITERATURVERZEICHNIS ....................................................................................130 11.1 11.2 Rechtliche Grundlagen............................................................................................130 Literatur und Internet ...............................................................................................131 Anhang I - Schema zur Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnit te Anhang II - Karten Karte 1 Planungsgrundlagen Karte 1a Einteilung der Gewässer Karte 2 Umsetzungsstand und Handlungsperspektiven Karte 2a Übersicht über Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität Karte 3 Entwicklungsziele Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gewässer der Uferkonzeption..........................................................................10 Abbildung 2: Planungskonzept .............................................................................................13 Abbildung 3: Schema zur Entwicklung von Maßnahmen ......................................................16 Abbildung 4: Nutzungskategorien an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick.......................25 Abbildung 5: Nutzungskategorien nach Gewässerabschnitten .............................................27 Abbildung 6: Eigentumsverhältnisse an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick ..................30 Abbildung 7: Eigentumsverhältnisse nach Gewässerabschnitten .........................................31 Abbildung 8: Naturschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick .............................................34 Abbildung 9: Anteile der Uferlänge mit Lage in Naturschutzgebieten....................................35 Abbildung 10: Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption36 Abbildung 11: Anteile von Uferstrecken in LSG nach Gewässerabschnitten.........................38 Abbildung 12: Natura 2000-Gebiete im Bezirk Treptow-Köpenick ........................................40 Abbildung 13. Wasserschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick ........................................42 Abbildung 14: Überschwemmungsgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick ...............................46 Abbildung 15: Anteil von Uferbereichen nach Uferwegen .....................................................48 Abbildung 16: Vereilung der Uferwege nach Gewässerabschnitten ......................................49 Abbildung 17: Biotopverbund - derzeitige und potenzielle Kern- und Verbindungsflächen ....57 Abbildung 18: Ausschnitt Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption - Spreeufergrünzüge (links) und Erpetal (rechts) (SENSTADT 2004a) ..............................................58 Abbildung 19: Ausschnitt 20 Grüne Hauptwege (GEOPORTAL BERLIN 2013).........................59 Abbildung 20: BEP Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010- Zielnetz ..............................60 Abbildung 21: Geplante Wasserwanderrastplätze (Auszug) (RIEDEL 2013) ..........................71 Abbildung 22: Handlungsperspektiven für die Erreichung der Zielstellung ..........................103 Abbildung 23: Handlungsperspektiven für die Zielerreichung nach Gewässerabschnitten ..104 Abbildung 24: Anteile mit hoher Handlungspriorität nach Gewässerabschnitten .................106 Abbildung 25: Schema für die Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnitte (verkleinerte Darstellung, Originalgröße im Anhang) ....................................110 Abbildung 26: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung ................................................111 Abbildung 27: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung unterschieden nach Gewässerabschnitten ..................................................................................113 Abbildung 28: Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung (Gräben und Fließe)...............114 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 6 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kurzcharakteristik der Gewässer I. Ordnung ........................................................17 Tabelle 2: Kurzcharakteristik der Gewässer II. Ordnung .......................................................21 Tabelle 3: Nutzungen an Gewässerufern .............................................................................22 Tabelle 4: Wasserstraßen mit Relevanz für die Uferkonzeption............................................33 Tabelle 5: Naturschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption .....................................35 Tabelle 6: Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption ...........................37 Tabelle 7: Geschützte Landschaftsbestandteile mit Relevanz für die Uferkonzeption ...........39 Tabelle 8: Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Vorgelschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption ...............................................................................................41 Tabelle 9: Trinkwasserschutzzonen I und II mit Relevanz für die Uferkonzeption .................43 Tabelle 10: Trinkwasserschutzzonen III A und III B mit Relevanz für die Uferkonzeption .....43 Tabelle 11: Denkmalbereiche mit Relevanz für die Uferkonzeption ......................................44 Tabelle 12: Stand der Umsetzung von Ufergrünzügen bzw. Uferwegen nach Gewässerabschnitten ....................................................................................50 Tabelle 13: Bebauungspläne / Bebauungsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk Treptow-Köpenick im Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013) ........61 Tabelle 14: Landschaftsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk Treptow-Köpenick im Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013)...........................................65 Tabelle 15: Empfehlenswerte Arten für die Verwendung bei der Entwicklung von Ufergrünzügen ...............................................................................................87 Tabelle 16: Zu prüfende Flächen für Hausboot-Liegeplätze im privaten Eigentum ...............93 Tabelle 17: Prüfung öffentlicher Verkehrsflächen auf ihre Eignung als Liegeplatz für Hausboote .....................................................................................................97 Tabelle 18: Ermittlung der Handlungsperspektiven für die Errichtung von Ufergrünzügen ..102 Tabelle 19: Handlungsperspektiven und -prioritäten nach Gewässerabschnitten ...............106 Tabelle 20: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern I. Ordnung............115 Tabelle 21: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern II. Ordnung...........120 Tabelle 22: Verfahrensablauf der Aufstellung der Uferkonzeption ......................................128 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 7 Abkürzungsverzeichnis ALK-Berlin Automatisierte Liegenschaftskarte Berlin BauGB Baugesetzbuch BauNVO Baunutzungsverorndung BEP Bereichsentwicklungsplan BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BWG Berliner Wassergesetz DSchGBln Denkmalschutzgesetz Berlin FFH Fauna-Flora-Habitat FNP Flächennutzungsplan Berlin GALK-DST Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz GEK Gewässerentwicklungskonzept GIS Geoinformationssystem GLB Geschützte Landschaftsbestandteile GrünanlG Grünanlagengesetz HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft KGA Kleingartenanlage LaPro Landschaftsprogramm einschl. Artenschutzprogramm Berlin LRT Lebensraumtyp LSG Landschaftsschutzgebiet LWaldG Landeswaldgesetz NatSchGBln Berliner Naturschutzgesetz Natura 2000 europaweites Netz nach EU-Recht geschützter Schutzgebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-Richtlinie und Schutzgebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie (SPA-Gebiete)) NSG Naturschutzgebiet PEP Pflege- und Entwicklungsplan SenStadt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung SenWiss Senatsverwaltung für Wissenschaft SPA Europäische Vogelschutzgebiete - „Special Protection Areas“ StEP Stadtentwicklungsplan SSG Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WEP Wasserlagenentwicklungsplan WHG Wasserhaushaltsgesetz WRRL Wasserrahmenrichtline Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 8 Uferkonzeption Treptow-Köpenick WRRLUmV Wasserrahmenrichtlinie Umsetzungsverordnung WSA Wasser- und Schiffahrtsamt WSG Wasserschutzgebiet WSV Wasser- und Schiffahrtsverwaltung Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 9 1 Anlass und Aufgabenstellung In den übergeordneten Planungen des Landes Berlin – dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm – werden weitgehend durchgängige Ufergrünzüge als Planungsziel definiert. Grüne Gewässerufer, die für möglichst viele Menschen erreichbar und zugänglich sind, stellen einen bedeutenden Faktor für die Lebensqualität eines Quartiers und der touristischen Attraktivität dar. Der Bezirk Treptow-Köpenick mit seinen vielfältigen Wasserflächen und Ufern, die den gesamten Bezirk von der Innenstadt bis zur Stadtgrenze durchziehen, verfügt damit über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal, das es zu qualifizieren und zu nutzen gilt. Die Umsetzung des Ziels der zugänglichen Gewässerufer kann insgesamt nur langfristig erreicht werden. Bislang sind im Bezirk Treptow-Köpenick einzelfallbezogen Flächen angekauft, Festsetzungen in Bebauungspläne aufgenommen oder Baulasten auf privaten Grundstücken zu Gunsten der Allgemeinheit eingetragen worden. Bislang konnten auf diese Weise zahlreiche Uferzugänge gesichert und hergestellt werden. Es fehlt jedoch ein übergreifendes Konzept, das dazu beiträgt die Ufer systematisch und standortgerecht zu entwickeln und, wo möglich, nutzbar zu machen. Der Zugang zu den Ufern - oder die Sicherung aus Gründen des Naturschutzes - wird i.d.R. im Rahmen von Planungen und Bauanträgen Dritter gesichert. Mit der nun vorliegenden Uferkonzeption liegen planerische Zielstellungen für die Ufer der Gewässer im Bezirk Treptow-Köpenick vor, die zum einen künftige Handlungsmöglichkeiten für Politik und Verwaltung aufzeigen und zum anderen Vorhabenträgern und der Öffentlichkeit transparent die Ziele des Bezirks vermitteln. Um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen und einen Prozess von Entscheidungen zur Umsetzung in Gang zu setzen, soll die Uferkonzeption von Beginn an mit Entscheidungsträgern, Akteuren, Vereinen und Verbänden, Bürgern und der Verwaltung diskutiert werden. Die Uferkonzeption ist also nicht nur als reine Planung zu verstehen, sondern auch als Moderation verschiedener Interessen und als Einstieg für alle Akteure in einen länger andauernden Umsetzungsprozess. Die planerische Umsetzung der Ergebnisse soll durch die Aufstellung eines Teilplans zur Bereichsentwicklungsplanung (BEP) erfolgen. Hierfür wird kein Planwerk mit festen Zielen für jede Fläche entwickelt, das dauerhaft Bestand hat, sondern vielmehr ein Instrumentarium, das auf sich ändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren kann. Entsprechende Anpassungen sollen mit verhältnismäßig geringem Aufwand vorgenommen werden können, ohne dabei einen gewissen „Roten Faden“ der Entwicklung aus den Augen zu verlieren. Gegenstand der Uferkonzeption sind die im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Uferstreifen der folgenden Gewässer: - Stadtspree, - Landwehrkanal, - Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal, - Müggelspree mit „Alter Spree Köpenick“ und „Altem Spreearm“, - Großer Müggelsee mit kleinem Müggelsee und Bänke, - Dämeritzsee, - Gosener Kanal, - Dahme / Langer See, - Große Krampe, Seddinsee, - Oder-Spree-Kanal, - Zeuthener See, Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 10 Uferkonzeption Treptow-Köpenick - Großer Zug, Krossinsee, sowie die folgenden Nebenflüsse, Gräben und Fließe: - Hoher Wallgraben - Wuhle - Erpe (Neuenhagener Mühlenfließ) - Bellevuegraben (Alte Erpe) - Heidekampgraben - Vollkropfgraben - Plumpengraben - Neuer Wiesengraben (Kuhgraben) - Fredersdorfer Mühlenfließ Abbildung 1: Gewässer der Uferkonzeption Die Uferstreifen werden in einer Breite von rund 50 m betrachtet. Zum Gewässerumfeld, das Gegenstand der Betrachtungen in dieser Uferkonzeption ist, gehören in der Regel die Flächen zwischen dem Gewässer und der ersten parallel zum Gewässer verlaufenden Straße. Nicht Gegenstand der Uferkonzeption sind die Kanäle innerhalb des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVI-21 gelegenen Siedlungsgebietes „Neu-Venedig“ sowie die Gräben im Bereich der vollständig im Naturschutzgebiet (NSG) (zugleich Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet und Vogelschutzgebiete (SPA - Special Protection Areas)) gelegenen Gosener Wiesen. Ebenfalls nicht betrachtet werden mit Ausnahme der Baumgarteninsel die Ufer der Inseln in den Gewässern I. Ordnung und die Standgewässer II. Ordnung. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 11 2 Methodisches Vorgehen 2.1 Datengrundlagen Die Bearbeitung der Uferkonzeption erfolgt auf der Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin (ALK-Berlin), dem darstellenden Teil des amtlichen Nachweises des Liegenschaftskatasters. Gemäß dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) ist die ALK ein Bestandteil des Basisinformationssystems, das als Grundlage für alle raum- und bodenbezogenen Informationssysteme der Berliner Verwaltung zu verwenden ist. Die inhaltliche Planungsgrundlage der Uferkonzeption bildeten zunächst folgende im bezirklichen Fachbereich Stadtplanung zur Vorbereitung der Uferkonzeption zwischen 2008 und 2009 zusammengestellten und 2011 bis 2013 ergänzten Informationen: - Eigentumsverhältnisse im Uferbereich der betrachteten Gewässer, - planungsrechtlicher Status der Uferflächen nach den Kategorien o o o o - Bebauungsplan in Kraft / im Aufstellungsverfahren Landschaftsplan im Aufstellungsverfahren Planfeststellungen Lage im Außenbereich gemäß § 35 BauGB Stand der Umsetzung von Uferwegen nach den Kategorien o o o o Uferweg vorhanden und rechtlich gesichert Uferweg vorhanden, aber nicht rechtlich gesichert Uferweg nicht vorhanden, aber rechtlich gesichert Umweg im Bestand Die Daten wurden in Form einer digitalen YADE-GIS-Karte mit teilweise verknüpften Objektdaten zur Verfügung gestellt. Ergänzend lagen zu einigen Gewässerabschnitten weitergehende Informationen zu Aussagen vorhandener Rahmenplanungen und verwaltungsinterner Abstimmungen, derzeitigen Nutzungen, zur Beschaffung des Ufers sowie zu einer perspektivischen Nutzung bzw. zu bestehendem Handlungsbedarf vor. Die bezirklichen Informationen wurden ergänzt durch Geo- und Sachdaten des Fachübergreifenden Informationssystems (GEOPORTAL BERLIN) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu folgenden planungsrelevanten Themen: - 20 Grüne Hauptwege (Idealwegenetz gemäß Landschaftsprogramm Berlin 1994, Darstellung von Lücken im Idealwegenetz und Vorschläge für temporäre Umwege gemäß Abstimmungsergebnissen 2006 – 2011), Stand: 2011 - Fahrradverkehr – Plan der Baumaßnahmen (Baumaßnahmen des Fahrradverkehrs bis 2010, in 2011 und nach 2011), Stand: 01.02.2011 - Grünanlagenbestand (von den bezirklichen Gartenämtern gepflegte öffentliche Grünanlagen einschließlich der nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen), Stand: 12.04.2011 - Biotoptypen mit Schutzstatus gemäß § 26 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln), Stand: 10.12.2010 - FFH-Lebensraumtypen (LRT) oder -komplexe, Stand: 10.12.2010 - Denkmalbereiche (nach Denkmalliste Berlin), Stand: 31.12.2006 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 12 Uferkonzeption Treptow-Köpenick - Bebauungspläne (Geltungsbereiche der festgesetzten und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne), Stand: 30.10.2013 - Kleingartenbestand (bestehende Kleingartenanlagen auf privaten und landeseigenen Flächen, für die die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes Anwendung findet), Stand: 01.10.2008 - Reale Nutzung der bebauten Flächen 2010 (reale Flächennutzung in 10 Kategorien), Sachdatenstand: 31.12.2010 - Gewässerkarte – Gewässerverzeichnis, Stand: 01.11.2010 - Überschwemmungsbereiche, Stand: 11.01.2013 Luftbildaufnahmen (digitale farbige Orthophotos 2011) sowie die Karte von TreptowKöpenick vom März 2011 (BEZIRKSAMT TREPTOW -KÖPENICK VON BERLIN, STADTENTWICKLUNGSAMT, VERMESSUNG) wurden Außerdem zur Auswertung herangezogen. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Sachgebiet Schutzgebiete / Landschaftspflege wurden die aktuellen Grenzen der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inklusive der Natura 2000 Gebiete, der aktuelle Grenzverlauf des geplanten LSG „Treptow- und Köpenicker Wald- und Seengebiet“ (Verfahrensstand: Entwurf der Verordnung) (Stand 14.11.2011) sowie die Geltungsbereiche bestehender Landschaftspläne im Bezirk (Stand 16.09.2013) zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Wasserschutzgebiete (Stand 06.04.2009) und Überschwemmungsbereiche (Stand 12.02.2013) wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Sachgebiet Geoinformation zur Verfügung gestellt. 2013 wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die in Überarbeitung befindliche Analyse der wohnungsnahen Versorgung mit Grün- und Freiflächen gemäß Landschaftsprogramm (LaPro) zur Verfügung gestellt. Das Landesforstamt stellte digital die bestehenden befahrbaren Wege (LKW, PKW) der Forsten Treptow-Köpenick (Stand 01.02.2012) zur Verfügung. Vom Sportamt Treptow-Köpenick wurde eine Aufstellung aller Vereinsstandorte an den betrachteten Gewässerufern mit Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und zur Zugänglichkeit der Gewässerufer zur Verfügung gestellt (Stand 09.12.2011). Als weitere Planungsgrundlage dient die für den Bezirk Treptow-Köpenick vorliegende Steganlagenkonzeption aus dem Jahr 2006 (DR. SZAMATOLSKI + PARTNER IM AUFTRAG DES BEZIRKSAMTES TREPTOW -KÖPENICK VON BERLIN). 2.2 Planungskonzept Das Uferkonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick, als Handlungsrahmen der Bezirksverwaltung für künftige Entwicklungen an den Gewässern, basiert auf dem Leitbild für die Herstellung von Ufergrünzügen, das im Flächennutzungsplan (FNP) und im Landschaftsprogramm (LaPro) dargestellt ist. Um dieses Leitbild umzusetzen, bedarf es im Rahmen einer Bestandsanalyse der Typisierung von Uferabschnitten und schließlich einer Konzept- und Planungsphase, in der für jeden Ufertyp Entwicklungsziele definiert werden und der Stand der Umsetzung der Entwicklungsziele überprüft wird. Für alle Bereiche, in denen die Entwicklungsziele bislang nicht oder nicht vollständig umgesetzt sind, werden Handlungsprioritäten abgeleitet und schließlich Maßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele definiert. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 13 Leitbild zur Herstellung von Ufergrünzügen ↓ Bestandsanalyse Umsetzungsbezogene Typisierung von Uferabschnitten ↓ Konzept und Planung Definition von Entwicklungszielen für jeden Ufertyp ↓ Prüfung des Standes der Umsetzung der Entwicklungsziele ↓ Ableitung von Handlungsperspektiven und -prioritäten ↓ Definition von Maßnahmenbündeln zur Umsetzung der Entwicklungsziele Abbildung 2: Planungskonzept Mit Hilfe dieser allgemeinen Methodik wird es möglich sein, in Zukunft auch unter veränderten Rahmenbedingungen und Eigenschaften einzelner Flächen zu einer nachvollziehbaren Zielentwicklung für einen einzelnen Uferabschnitt zu gelangen. Leitbild zur Herstellung von Ufergrünzügen Aus den Vorgaben übergeordneter Planungen u.a. im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm einschl. Artenschutzprogramm wird das Leitbild der Entwicklung von Ufergrünzügen entlang aller Gewässer übernommen. Auch verschiedene informelle Fachplanungen, wie die Wasserlagenentwicklungsplanung des Landes Berlin, enthalten Aussagen, die diesem Leitbild entsprechen bzw. dieses konkretisieren. Dieses Leitbild wird im Planungsprozess weiterentwickelt und differenziert. Dabei wird die heterogene Lage der Ufer im Bezirk Treptow-Köpenick berücksichtigt, die von den städtischen Bereichen der Innenstadt bis in den Außenraum reichen. In Kapitel 3.1 werden unterschiedliche Gewässerabschnitte mit ihren charakteristischen Eigenschaften dargestellt, die als Grundlage für eine Differenzierung des Leitbildes dienen. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 14 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Ziel ist es, über das Leitbild einen breiten Konsens in Politik, Verwaltung und Bevölkerung zu erreichen. Es hat daher im Zuge der Planungen eine Diskussion, insbesondere in begleitenden Workshops mit den betroffenen Verwaltungen, stattgefunden. Umsetzungsbezogene Typisierung von Uferabschnitten Es werden Uferabschnitte gebildet, anhand derer jeweils die besonderen Eigenschaften und die Entwicklungsziele zur Umsetzung des Leitbildes definiert werden. Dabei werden verschiedene Eigenschaften der Uferflächen berücksichtigt, die im Rahmen der Bestandsanalyse erhoben worden sind, u.a. - aktuelle Nutzungen einschließlich der damit verbundenen Nutzungsansprüche sowie - laufende Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren, Umnutzungsbereiche. Die Konkretisierung und Modifizierung der Entwicklungsziele ergibt sich auf der Grundlage von Informationen zu - Eigentumsverhältnissen, - Schutzstatus nach Naturschutz- bzw. Wasserrecht, Überschwemmungsbereichen, - Anforderungen aus dem Umfeld der Uferfläche, z.B. bestehende Lücken im Wegenetz, Unterversorgung mit Grünflächen. Die Lage an unterschiedlichen Gewässerabschnitten gemäß Kapitel 3.2 sowie im städtischen Raum und im Außenraum stellt ebenso eine Möglichkeit der Typisierung dar. In Karte 1 werden die Ufertypen nach Nutzungen dargestellt. Definition von Entwicklungszielen für jeden Ufertyp Für jeden Ufertyp werden allgemeine Entwicklungsziele definiert, die die Umsetzung des Leitbildes konkretisieren. Als Entwicklungsziele werden zunächst Flächennutzungen im Uferbereich formuliert, aber auch Aussagen zu Flächenumfängen bzw. Breiten des Grünzuges getroffen. Auch qualitative Aussagen hinsichtlich der Ausstattung und Gestaltung der Grünzüge, zur Anlage von Wegen sowie von Zugängen und Aufenthaltsbereichen bzw. zur Biotopentwicklung werden gemacht. In Karte 1 werden die Nutzungstypen, Eigentumsverhältnisse und Schutzgebiete dargestellt, in Karte 2 die Handlungsbedarfe, die sich aus dem Umfeld der Ufer ergeben. Prüfung des Standes der Umsetzung der Entwicklungsziele Für jeden Uferabschnitt wird ein Soll-Ist-Abgleich vorgenommen, in dem die Entwicklungsziele mit dem Bestand abgeglichen werden. Im Ergebnis können die folgenden Umsetzungsstände festgestellt werden: - Entwicklungsziele sind vollständig umgesetzt und rechtlich gesichert, - Entwicklungsziele sind teilweise umgesetzt, z.B. Ufergrünzug ist gesichert, aber noch nicht hergestellt, - Entwicklungsziele sind nicht umgesetzt. In Karte 2 wird der Stand der Umsetzung dargestellt. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 15 Ableitung von Handlungsperspektiven und -prioritäten Unabhängig von den Entwicklungszielen werden die Handlungsperspektiven und Handlungsprioritäten an den Uferabschnitten ermittelt. Dabei ergeben sich die Perspektiven einer Fläche für die Herstellung eines Ufergrünzugs vor allem aus den Eigenschaften „aktuelle Nutzung“ und „Eigentumsverhältnisse“. Günstige oder sehr günstige Handlungsperspektiven ergeben sich z.B. bei Flächen im öffentlichen Eigentum mit einer Nutzung, die durch einen Grünzug nicht eingeschränkt wird. Ungünstige Perspektiven haben Flächen, die sich in Privateigentum befinden und eine wasserabhängige Nutzung aufweisen. Eine Handlungspriorität ergibt sich aus Funktionsmängeln im Umfeld der Uferfläche, z.B. bei Lücken im Wegenetz oder einer Unterversorgung mit Grünflächen sowie ggf. aus naturschutzfachlichen Gründen. Ebenfalls einen Handlungsbedarf lösen Gelegenheiten aus, die eine zeitnahe Umsetzung der Entwicklungsziele begünstigen, z.B. bei Umnutzungsprozessen und laufenden Planverfahren sowie bei Uferabschnitten mit sehr günstiger Handlungsperspektive. Karte 2 stellt den Umsetzungsstand und die Handlungsperspektiven für eine Umsetzung dar. Darüber hinaus werden Bereiche mit einer hohen Handlungspriorität identifiziert. In der Übersichtskarte 2a werden die Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität zusammenfassend dargestellt. Definition von Maßnahmenbündeln zur Umsetzung der Entwicklungsziele Für jeden Ufertyp mit seinen spezifischen Entwicklungszielen werden geeignete Maßnahmen dargestellt, die zu einer Umsetzung der Ziele erforderlich sind. Dazu gehören ordnungsbehördliche, fiskalische, rechtliche, planerische und bauliche Maßnahmen. In Kapitel 9.1 bzw. im Anhang I befindet sich ein Schema, anhand dessen die konkreten Entwicklungsziele und Maßnahmenbündel für jede Uferfläche hergeleitet werden können. Für jede theoretisch mögliche Fallkonstellation werden die einzelnen Maßnahmen beschrieben. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 16 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Abbildung 3: Schema zur Entwicklung von Maßnahmen Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 17 3 Bestandsdarstellung 3.1 Kurzdarstellung der Gewässerabschnitte Die im Berliner Urstromtal gelegenen Wasserflächen der im Rahmen der Uferkonzeption betrachteten Fließgewässer und Seen durchziehen den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick vom äußersten Südosten bis in die Innenstadt. Eine Kurzcharakteristik der einzelnen Gewässerabschnitte gibt die nachfolgende Aufstellung. Zur Benennung der natürlich fließenden Gewässer werden für die Uferkonzeption die Bezeichnungen nach dem Gewässeratlas von Berlin für den Bereich Spree-Dahme verwendet, für die Kanäle die Bezeichnungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Kurzbeschreibung der unterschiedlichen Gewässerabschnitte erfolgt vom Stadtzentrum in Richtung Berliner Umland (Landkreis Oder-Spree bzw. Dahme-Spreewald). Im Anschluss daran wurden die untersuchten Gewässer II. Ordnung (Gräben und Fließe) beschrieben. Die Angaben zu Uferlänge beziehen sich auf die im Rahmen der Uferkonzeption erfassten Daten. Die zur öffentlichen Zugänglichkeit zum Uferverbau sind der Steganlagenkonzeption Treptow-Köpenick (DR. SZAMATOLSKI + PARTNER Stand 2006) entnommen. Tabelle 1: Kurzcharakteristik der Gewässer I. Ordnung Gewässer Kurzcharakteristik Stadtspree - Mäandrierender, kanalartig befestigter Gewässerlauf zwischen Landwehrkanal im Norden und Langer Brücke bzw. Dammbrücke (Altstadt Köpenick) im Süden, Gewässerbreite rund 115 m bis 215 m; östlich der Spindlersfelder Brücke Einmündung der Wuhle - Bundeswasserstraße - historisches Gewerbe- und Infrastrukturband am Wasser mit zahlreichen Anlegestellen der Binnenschifffahrt zum Güterumschlag - im nördlichen Abschnitt zwischen Elsenbrücke und Britzer Verbindungskanal park- bzw. waldgeprägte Uferbereiche (Treptower Park, Plänterwald) - östlich der Elsenbrücke: Hafen der Stern- und Kreisschifffahrt mit Anlegern für die Fahrgastschifffahrt - Uferlänge: rund 21 km, davon öffentlich zugänglich: 9%* - Uferverbau: wasserdurchlässig befestigt 7%*, wasserundurchlässig befestigt 93%* - Uferabschnitt im Bereich Treptower Park Bestandteil des Gartendenkmals „Treptower Park“, Uferabschnitt im Bereich Plänterwald Bestandteil des LSG „Plänterwald“ - Zwischen 1845 und 1850 erbauter, denkmalgeschützter Kanal entlang der nordwestlichen Bezirksgrenze mit Flutgraben der Oberschleuse (Gewässerlauf einschließlich der Uferwand befindet sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg) - Bundeswasserstraße - Uferlänge: rund 1,4 km, weitgehend öffentlich zugänglich (Ufergrünzug, Grünanlage Schlesischer Busch) - Uferverbau: vollständig wasserundurchlässig befestigt* - Zwischen 1900 und 1906 erbauter Verbindungskanal zwischen Teltowkanal und Treptower Spree (westlicher Gewässerabschnitt einschließlich der Uferwand befindet sich im Bezirk Neukölln); Gewässer begleitender Treidelweg - Bundeswasserstraße - Uferlänge: rund 5,5 km, davon öffentlich zugänglich: 24%* (Treptower Spree) Landwehrkanal / Flutgraben Britzer Verbindungskanal (Britzer Zweigkanal) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 18 Gewässer Teltowkanal Müggelspree westlich Müggelsee mit Alter Spree Großer Müggelsee mit Kleinem Müggelsee und Bänke Müggelspree östlich Müggelsee (mit Alter Spreearm) Uferkonzeption Treptow-Köpenick Kurzcharakteristik - Uferverbau: stark wasserdurchlässig befestigt 13%*, wasserdurchlässig befestigt 28%*, wasserundurchlässig befestigt 59%* - Zwischen 1900 und 1906 erbauter Kanal zwischen Potsdamer Havel und Dahme. Im Bezirk Treptow-Köpenick befindet sich der Kanalabschnitt (Nordufer) zwischen Britzer Verbindungskanal und Dahme; Gewässer begleitender Treidelweg. - Bundeswasserstraße - Parallel zum Kanal verläuft zwischen Britzer Verbindungskanal und AS Adlershof die Trasse der A 113 - Uferlänge: rund 13 km, davon öffentlich zugänglich: 13%* - Uferverbau: stark wasserdurchlässig befestigt 14%*, wasserdurchlässig befestigt 43%*, wasserundurchlässig befestigt 43%* - Schwach mäandrierender, weitgehend befestigter Gewässerlauf zwischen Dammbrücke (Altstadt Köpenick) im Westen und Müggelsee im Osten, Gewässerbreite rund 35 m bis 215 m; nördlich der Altstadt, zwischen Baumgarteninsel und Damm-Vorstadt Gewässerlauf der Alten Spree; östlich der Salvador-AllendeBrücke Einmündung der Erpe (Neuenhagener Mühlenfließ) - Bundeswasserstraße - Uferprägung im westlichen Abschnitt durch Kleingärten, Wohngebiete und Industrie- und Gewerbeflächen - Im östlichen Abschnitt waldgeprägte Uferbereiche (Kämmereiheide), Vereinsund Wohnnutzungen - Uferlänge: rund 11 km, davon öffentlich zugänglich: 24%* - Uferverbau: naturnahe Ufer 14%*, stark wasserdurchlässig befestigt 16%*, wasserdurchlässig befestigt 4%*, wasserundurchlässig befestigt 66%* - Grundmoränensee mit einer Länge von rund 4.200 m und einer Breite zwischen 1.250 m und 2.600 m* - Bundeswasserstraße (für die Befahrung der Gewässer mit Motorbooten ist eine Fahrrinne ausgewiesen) - Gesamtstädtisch bedeutsamer Grün- und Erholungsraum und traditionelles Ausflugsgebiet mit Ausflugsgaststätten - Nordufer im westlichen Uferabschnitt siedlungsgeprägt, im östlichen Uferabschnitt waldgeprägt; West-, Süd- und Ostufer naturnah ausgeprägt mit ausgedehnten Röhrichtbeständen und Auwaldresten; am Ostufer Einmündung des Fredersdorfer Mühlenfließes - Uferlänge: rund 18 km, davon öffentlich zugänglich 54%* - Uferverbau: natürliche Ufer 8%*, naturnahe Ufer 24%*, stark wasserdurchlässig befestigt 32%*, wasserdurchlässig befestigt 10%*, wasserundurchlässig befestigt 26%* - Von zahlreichen Altarmen geprägter, schwach mäandrierender Gewässerlauf zwischen Müggelsee im Westen und Dämeritzsee im Osten, Gewässerbreite rund 24 m bis 56 m* - Bundeswasserstraße - Nordufer geprägt von Wochenendhausnutzungen und Wohnbebauung; Südufer geprägt von Wochenendhaus- und Kleingartennutzungen, im östlichen Abschnitt wald- und wiesengeprägte Uferbereiche - Uferlänge: rund 13 km, davon öffentlich zugänglich: 8%* - Uferverbau: naturnahe Ufer 10%*, stark wasserdurchlässig befestigt 21%*, wasserdurchlässig befestigt 66%* wasserundurchlässig befestigt 3%* Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 19 Gewässer Kurzcharakteristik Dämeritzsee - Grundmoränensee mit einer Länge von rund 1.500 m und einer Breite von rund 500 m* - Bundeswasserstraße (für die Befahrung der Gewässer mit Motorbooten ist eine Fahrrinne ausgewiesen) - Gewässerufer weitgehend siedlungsgeprägt, Südufer waldgeprägt - Uferlänge: rund 2 km, davon öffentlich zugänglich: 40%* - Uferverbau: naturnahe Ufer 26%*, stark wasserdurchlässig befestigt 5%*, wasserdurchlässig befestigt 4%*, wasserundurchlässig befestigt 65%* - Zufluss zum Dämeritzsee - Schwach mäandrierender weitgehend natürlicher Gewässerlauf - Landeswasserstraße - Gewässerufer weitgehend wiesengeprägt (Gosener Wiesen) - Uferlänge: 1,6 km (nur Westufer), davon öffentlich zugänglich: 63%* - Uferverbau: natürliche Ufer 77%*, naturnahe Ufer 23%* - Zwischen 1933 und 1936 erbauter Kanal zwischen Dämeritzsee im Norden und Seddinsee im Süden, Gewässerbreite zwischen rund 30 m und 50 m* - Bundeswasserstraße - Gewässerufer weitgehend waldgeprägt - Uferlänge: 5,8 km, davon öffentlich zugänglich: 95%* - Uferverbau: naturnahe Ufer 65%*, stark wasserdurchlässig befestigt 2%*, wasserdurchlässig befestigt 1%*, wasserundurchlässig befestigt 32%* - Mäandrierender Gewässerlauf mit seenartiger Erweiterung (Langer See) zwischen Altstadt Köpenick (Lange Brücke) im Norden und Schmöckwitz (Schmöckwitzer Brücke) im Süden; Gewässerbreite zwischen 150 m und rund 700 m*. - Bundeswasserstraße - Gesamtstädtisch bedeutsamer Grün- und Erholungsraum und traditionelles Ausflugsgebiet mit Ausflugsgaststätten; traditioneller Standort des Wassersports (Leistungs- und Breitensport) mit Regattastrecke und zahlreichen Vereinsstandorten - Gewässerufer im nördlichen Abschnitt siedlungsgeprägt, im südlichern Abschnitt (Langer See) überwiegend waldgeprägt - Nordufer östlich von Wendenschloss naturnah ausgeprägt mit Röhrichtbeständen und Auwaldresten; Südufer im Bereich Bammelecke ebenfalls naturnah ausgeprägt - Uferlänge: 25 km, davon öffentlich zugänglich: 38%* - Uferverbau: natürliche Ufer 18%*, naturnahe Ufer 10%*, wasserdurchlässig befestigt 6%*, wasserundurchlässig befestigt 66%* - Seenartige Erweiterung der Dahme zwischen Ludwigshöhe im Norden und Krampenburg im Süden; Gewässerbreite rund 100 m bis 400 m* - Bundeswasserstraße - Teil des gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Erholungsraumes und traditionellen Ausflugsgebietes - Gewässerufer überwiegend waldgeprägt, weitgehend naturnah mit Röhrichtbeständen und Auwaldresten; im nördlichen Abschnitt sowie im Bereich Krampen- Müggelspree südlich Dämeritzsee (Westufer) Gosener Kanal Dahme / Langer See Große Krampe Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 20 Gewässer Uferkonzeption Treptow-Köpenick Kurzcharakteristik burg und Dauerzeltplatz Kuhle Wampe siedlungsgeprägt Seddinsee Oder-Spree-Kanal Dahme / Zeuthener See mit Großer Zug (Westufer) und Krossinsee (Westufer) - Uferlänge: 7 km, davon öffentlich zugänglich: 70%* - Uferverbau: naturnahe Ufer 3%*, stark wasserdurchlässig befestigt 66%*, wasserdurchlässig befestigt 14%*, wasserundurchlässig befestigt 17%* - Seenartige Erweiterung der Dahme; Gewässerbreite rund 450 m bis 950 m* - Bundeswasserstraße - Teil des gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Erholungsraumes und traditionellen Ausflugsgebietes - Gewässerufer überwiegend waldgeprägt, weitgehend naturnah mit ausgedehnten Röhrichtbeständen und Auwaldresten; im Nordosten siedlungsgeprägt (Gosen-Neu-Zittau) - Uferlänge: 14 km, davon öffentlich zugänglich: 64%* - Uferverbau: natürliche Ufer 10%*, naturnahe Ufer 48%*, stark wasserdurchlässig befestigt 25%*, wasserdurchlässig befestigt 5%*, wasserundurchlässig befestigt 12%* - Zwischen 1887 und 1890 erbauter Kanal zwischen Dahme (Seddinsee) im Westen und der Spree bei Fürstenwalde im Osten - Bundeswasserstraße - Gewässerufer weitgehend waldgeprägt, im östlichen Bereich auch siedlungsgeprägt (Schmöckwitz-Werder) - Uferlänge: 4 km, davon öffentlich zugänglich: 100%* - Uferverbau: stark wasserdurchlässig befestigt 100%* - Seenartige Erweiterung der Dahme; Gewässerbreite rund 85 m bis 460 m* - Bundeswasserstraße - Teil des gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Erholungsraumes und traditionellen Ausflugsgebietes - Gewässerufer überwiegend waldgeprägt, weitgehend naturnah mit ausgedehnten Röhrichtbeständen und Auwaldresten; im Bereich Schmöckwitz (Nordufer Zeuthener See), Rauchfangwerder (Zeuthener See / Grosser Zug) und Schmöckwitz-Werder (Westufer Krossinsee) siedlungsgeprägt - Uferlänge: 15 km, davon öffentlich zugänglich: 61 %* - Uferverbau: naturnahe Ufer 65%*, wasserdurchlässig befestigt 4%*, wasserundurchlässig befestigt 31%* * Die Angaben zur Gewässerlänge und –breite, zur öffentlichen Zugänglichkeit und zum Uferverbau beziehen sich auf die Ergebnisse der Stegekonzeption Treptow-Köpenick (DR. SZAMATOLSKI + PARTNER 2006) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 21 Tabelle 2: Kurzcharakteristik der Gewässer II. Ordnung Gewässer Kurzcharakteristik Hoher Wallgraben - Rechtsseitiger Nebengewässer der Spree - historischer Verlauf bis an die Wuhlheide, heute nur noch bis östlich der Rummelsburger Landstraße - südliches Ufer liegt Bezirk Treptow-Köpenick - Renaturierung bzw. Reaktivierung wurde 2011 diskutiert, aber dann nicht weiter verfolgt - Uferlänge: 0,3 km - Rechtsseitiger Nebenfluss der Spree, entspringt in Brandenburg bei Ahrensfelde, Zusammenfluss mit der Neuen Wuhle (ehem. Vorflut für das Klärwerk Falkenberg) im Bereich Landschaftspark Wuhletal - Gewässerufer wasserdurchlässig befestigt, naturnahe Gestaltung, in weiten Teilen mit uferbegleitendem Weg - Teilweise Renaturierung des Gewässers oberhalb der Bundesstraße B21/5 2006-2008 - Entwicklungskonzept für weitere Renaturierungsmaßnahmen1 - Uferlänge: 6 km - Rechtsseitiger Nebenfluss der Spree - Gewässer durchfließt unterschiedlich genutztes Gelände, daher sehr heterogene Uferstrukturen, teilweise verbaut - Entwicklungskonzept der Erpe (vorbereitende Maßnahmenplanung abgeschlossen)2 - Uferlänge: 8 km - Verbindungskanal zwischen Britzer Verbindungskanal und Spree - Südlicher Heidekampgraben zum Großteil begleitet vom Grünzug Heidekrampgraben3 - Nördlicher Heidekampgraben verläuft durch Kleingartenanlagen und den Treptower Park - Uferlänge: 6 km - Linksseitiger Nebengraben der Dahme in Adlershof - Im mittleren Bereich Ausweitung zum gleichnamigen Teich - Ufer geprägt durch Grünanlage, im Osten zur Grünauer Straße hin eher Wohnbebauung - Uferlänge: 2 km - Entspringt in Schmöckwitz an der Grenze zu Brandenburg, mündet in den Teltowkanal - Verläuft in seiner gesamten Länge durch Treptow-Köpenick, im südlichen Be- Wuhle Erpe (Neuenhagener Mühlenfließ und Bellevuegraben (Alte Erpe) Heidekampgraben Vollkropfgraben Plumpengraben 1 aktuelle Informationen unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/eg-wrrl/de/inberlin/wuhle.shtml 2 aktuelle Informationen unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/eg-wrrl/de/inberlin/erpe.shtml, siehe auch: LUGV, 2011 3 z.T. als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme für den Bau der Bundesautobahn B113 am Teltowkanal (SENSTADT 2006) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 22 Gewässer Uferkonzeption Treptow-Köpenick Kurzcharakteristik reich durch Wald, Ufer sonst durch Wohnbebauung geprägt, teilweise verrohrter Verlauf Neuer Wiesengraben (Kuhgraben) Fredersdorfer Mühlenfließ - Uferlänge: 4 km - Rechtsseitiger Graben des Langen Sees, nahe Seebad Wendenschloss - Entspringt westlich des Müggelheimer Damms, verläuft entlang der Siedlungskante, rechtes Ufer daher eher durch Wohnbebauung geprägt - Graben teilweise stark zugewachsen - Bis auf dem Mündungsbereich komplett im LSG Neue Wiesen gelegen - Uferlänge: 6 km - Quelle im Botzsee (bei Straußberg), Mündung im Müggelsee weitestgehend im ursprünglichen Flussbett verlaufend - Berliner Abschnitt des Fredersdorfer Mühlenfließes Bestandteil des Natura 2000 Gebietes Müggelspree-Müggelsee - Ufer naturnah - Uferlänge: 8 km 3.2 Nutzungen Auf Grundlage einer Luftbildauswertung und anschließender Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk Treptow-Köpenick wurden die unterschiedlichen Nutzungen der Ufer identifiziert. Die Zuordnung von Nutzungen nach den Kategorien der Baunutzungsverordnung (BauNVO) war jedoch nicht hilfreich, im Hinblick auf die Entwicklung von Zielen für die Umsetzung von Ufergrünzügen. Es ist daher eine bestandsorientierte Nutzungskategorisierung mit spezifischen Definitionen vorgenommen worden. Da sich z.B. gewerbliche oder Wohnnutzungen nach ihrem Bezug zum Wasser stark unterscheiden können, mussten hier Differenzierungen vorgenommen werden. Darüber hinaus sind besondere Flächenfunktionen, wie z.B. Sportflächen, Biotopflächen oder Kanalseitenstreifen zu berücksichtigen. Schließlich gibt es den Sonderfall von Flächen, die sich in einer Phase der Umnutzung befinden und damit Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Die Nutzungen wurden umsetzungsbezogen kategorisiert und sind in der nachfolgenden Tabelle beschrieben. Tabelle 3: Nutzungen an Gewässerufern Nutzung Beschreibung Wirtschaftsstandort geprägt durch Industrie, Gewerbe, gemischte Nutzungen, Dienstleistung, Handel In Abgrenzung zum gewässerbezogenen Wirtschaftsstandort fehlt hierbei der funktionale Bezug der Nutzung zum Gewässer. Die Nutzung könnte auch an anderer Stelle ohne Uferlage funktionieren. Es ergibt sich daher nur ein geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich einer Begrünung und öffentlichen Nutzung des Uferstreifens, sofern die Uferflächen selbst nicht baulich bereits in Anspruch genommen sind. gewässerbezogener Wirtschaftsstandort z.B. Ausflugsgaststätten, Bootsverleih, Strandbäder, Werften Der gewässerbezogene Wirtschaftsstandort ist geprägt durch einen funktionalen Bezug zum Gewässer. Dieser Bezug kann z.B. durch einen temporär erforderlichen wasserseitigen Warenumschlag, durch hafenartige Nutzungen oder wassertouristische Funktionen bestehen. Je nach konkreter Nutzung ergibt sich ein spezifisches Konfliktpotenzial hinsichtlich Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Nutzung 23 Beschreibung einer Begrünung bzw. öffentlichen Nutzung des Ufers. Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau mit offener Bebauung und Rahmengrün Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum Einfamilienhausgebiete, Villengebiete, sonstiger Geschosswohnungsbau z.B. Blockrandbebauung Die Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau sind i.d.R. geprägt durch einen hohen Grünanteil zwischen den Wohnblöcken. Dieser Grünanteil enthält die Wegeerschließungen der einzelnen Aufgänge, Verkehrsflächen mit Stellplätzen, Rasen- und Gehölzflächen und Spielplätze. Die Flächen sind i.d.R. für Anlieger und deren Besucher geöffnet und frei zugänglich. Eine öffentliche Nutzung der Uferflächen hätte hier mit Ausnahme haftungsrechtlicher Fragen ein eher geringes Konfliktpotenzial. Diese Wohnnutzung ist zumeist für die Allgemeinheit geschlossen. Es handelt sich um Grundstücke, die einen klaren Bezug einzelner Wohneinheiten zu den Freiflächen aufweisen. Häufig ist auch ein enger Bezug zum Wasser gegeben, z.B. durch Steganlagen. Eine öffentliche Nutzung der Ufer würde hier zu Konflikten führen. Grünfläche Grünflächen im Fachvermögen Grün des Bezirksamtes Treptow-Köpenick Die Grünflächen sind öffentlich zugänglich. Sie dienen gemäß § 1 GrünanlG der Erholung der Bevölkerung oder sind für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung. Grünflächen sind daher bereits im Sinne von Ufergrünzügen entwickelt, sofern sie an einem Ufer liegen. Hier ist ggf. die Ausstattung hinsichtlich der spezifischen Ziele für die Erholung bzw. den Naturschutz zu qualifizieren. Erholungsgrundstück Sonstige Kleingärten (ohne Dauerkleingärten und Kleingartenanlagen (KGA) auf landeseigenen Grundstücken), Wochenendhausgebiete Erholungsgrundstücke sind – vergleichbar mit dem Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum – durch die individuelle Nutzung der Ufergrundstücke geprägt, die i.d.R. auch einen Bezug zum Wasser, z.B. durch Steganlagen, aufweisen. Eine öffentliche Nutzung würde hier zu Konflikten führen. Kleingartenanlage Dauerkleingartenanlagen und KGA auf landeseigenen Grundstücken Dauerkleingarten- und Kleingartenanlagen sollen nach den Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken4 verstärkt auch der Erholungsfunktion für die Allgemeinheit dienen und sind daher öffentlich zugänglich zu machen. Über die Pachtverträge besteht die Möglichkeit der Sicherung einer öffentlichen Ufernutzung. Sofern Ufergrünzüge nicht bereits vorhanden sind, besteht jedoch faktisch ein Konfliktpotenzial, da die Parzellen in Kleingärten auch individuelle Nutzungen aufweisen. Die Kleingartenanlagen auf privaten Flächen unterliegen ebenso dem Bundeskleingartengesetz, jedoch bestehen keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Bereitstellung von Flächen für die Allgemeinheit. Wald Wald nach LWaldG Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes kann nach § 14 LWaldG jederzeit zum Zwecke der Erholung betreten werden. Waldflächen an den 4 vom 15.Dezember 2009, Stadt I C 216 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 24 Nutzung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Beschreibung Ufern können daher bereits die Funktionen von Ufergrünzügen aufnehmen. Wald erfüllt Funktionen des Natur- und Umweltschutzes, der Erholung und der Sicherung des Landschaftsbildes. Im Einzelfall ist eine funktionale Qualifizierung der Ufer zu prüfen. Biotopfläche geschützte Biotope nach BNatSchG und NatSchG Bln Zu den Biotopflächen zählen die gesetzlich geschützten Biotope, an den Ufern sind dies i.d.R. Röhrichte sowie Au- und Bruchwaldreste. Der gesetzliche Schutz dieser Flächen schließt andere Nutzungen aus, so dass sie als Ufergrünzug gelten können. Hinsichtlich der Entwicklung der öffentlichen Nutzbarkeit für die Erholung bestehen ggf. Einschränkungen. Sportfläche z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne Bei den Sportflächen ist zu unterscheiden zwischen wasserbezogenen Sportnutzungen und Sportflächen, die „zufällig“ am Wasser liegen, jedoch keinen Bezug dazu haben (z.B. Sportplatz). Bei den Sportplätzen besteht hinsichtlich einer Nutzung als Ufergrünzug i.d.R. kein Nutzungskonflikt, sofern eine ausreichend breite Uferfläche zur Verfügung steht. Bei den wassersportlichen Nutzungen, häufig auch auf Grundstücken, die von Vereinen genutzt werden, besteht ein Interesse an einer störungsfreien Ausübung des Sports. Im Zuge einer Konfliktbewältigung ist die Ausübung der sportlichen Aktivitäten (Training und Wettkämpfe) zu gewährleisten. Verkehr z.B. Straßen, Brücken Zu den Uferflächen mit Verkehrsnutzung gehören Stichstraßen zum Wasser, Zufahrten zu Brücken und uferparallele Straßen. Straßen sind i.d.R. öffentlich zugänglich und können ggf. bereits Funktionen eines Ufergrünzugs erfüllen. Mitunter ist eine gestalterische Qualifizierung erforderlich. Stichstraßen zum Wasser bieten vor allem Zugänge zum Ufer im Sinnen einer Erschließung des Ufergrünzugs oder einen punktuellen Zugang zum Ufer in Bereichen ohne öffentliche Ufergrünzüge. Brücken können die Durchgängigkeit von Ufergrünzügen beeinträchtigen bzw. unterbrechen, wenn die Spannweite sich auf die Breite des Gewässerlaufs beschränkt. Umnutzungsbereich z.B. Gewerbebrachen Umnutzungsbereiche sind Flächen, die sich in Konversions- bzw. Transformationsprozessen befinden. Hierzu zählen städtische Brachflächen genauso wie Flächen, die im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegen. Umnutzungsbereiche zeichnen sich dadurch aus, dass hier Handlungsmöglichkeiten für die Herstellung von Ufergrünzügen bestehen. Kanalseitenstreifen Uferstreifen entlang von Kanälen Kanalseitenstreifen sind Ufer bzw. Böschungen, die der Unterhaltung der Kanäle dienen oder in der Vergangenheit gedient haben (Treidel- oder Leinpfade). Sie befinden sich zumeist im Eigentum der Wasserstraßenverwaltung und sind aktuell i.d.R. mit Uferwegen bzw. Trampelpfaden ausgestattet. Diese Flächen gehören nach § 1 WaStrG zur Bundeswasserstraße, als eine wasserbaulichen Anlage. Die Ufer eines Kanals gehören zu der wasserbaulichen Anlage Kanal und damit auch zur gewidmeten Wasserstraße. Die Ufer müssen durch die WSV, unabhängig von der Frage schifffahrtsbedingter Schäden unterhalten und gegen Abrutschen gesichert werden, da sie gegenüber dem Grundstücksanlieger als schadensverhütende Anlage dienen. Diese Ufer sind daher bis zur Böschungsoberkante als Bundeswasserstraße gewidmet. Betriebswege werden von der Widmung umfasst. Eine gegenteilige Widmung/ Nutzung ist nicht Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Nutzung 25 Beschreibung möglich. Sonstige z.B. Schule, Polizei, Ver- und Entsorgung, Freihaltetrasse Verkehr Die sonstigen Nutzungen sind hinsichtlich der Umsetzbarkeit eines Ufergrünzugs differenziert zu betrachten. Eine Beurteilung des Einzelfalls ist hier erforderlich, wobei die spezifischen Nutzungen dauerhaft zu ermöglichen sind. Es zeigt sich, dass entlang der Stadtspree, der Müggelspree westlich des Müggelsees und der Dahme eine vielfältige Struktur aus Wohnnutzungen und Gewerbebetrieben unterbrochen von einigen Grünflächen und Sportanlagen besteht. Entlang der städtischen Kanäle (Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal) verlaufen Kanalseitenstreifen, die z.T. ehemals als Treidel- oder Leinpfade genutzt worden sind. Angrenzend sind vor allem Kleingartenanlagen, Verkehrsflächen und sonstige Nutzungen zu finden. Der Große Müggelsee, aber auch der Lange See, der Zeuthener See mit Großer Zug und Krossinsee, der Seddinsee, der Gosener und der Oder-Spree-Kanal verfügen über waldgeprägte Ufer. Die Müggelspree östlich des Müggelsees und der Dämeritzsee haben Ufer mit einer überwiegenden Nutzung aus Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Erholungsgrundstücken. Insgesamt gliedert sich die Nutzung der Ufer wie in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. 80,0 70,0 Wirtschaftsstandort gewässerbezogener Wirtschaftsstandort Wohnen - gemeinschaftlicher Außenraum 60,0 Wohnen - privater Außenraum Uferlänge in km Erholungsgrundstück 50,0 Umnutzungsbereich Wald 40,0 30,0 Grünflächen Kleingartenanlage Biotopfläche 20,0 Sportflächen Verkehr 10,0 Kanalseitenstreifen Sonstige 0,0 Abbildung 4: Nutzungskategorien an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick Ein Drittel der gesamten Uferlänge im Bezirk ist durch Wald geprägt. Hinzu kommen 14 % Grünflächen, 5 % Biotopflächen, 5 % Verkehrsflächen, 5 % Kanalseitenstreifen und 3 % Umnutzungsbereiche. Damit sind insgesamt ca. 2/3 der gesamten Uferlänge bereits mehr oder minder gut als Ufergrünzüge entwickelt. 14 % der Uferlänge im Bezirk ist durch Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum in Anspruch genommen. Hinzu kommen 5 % Wirtschaftsstandorte, je 4 % Sportflächen und Erholungsgrundstücke und 1,3 % gewässerbezogene Wirtschaftsstandorte und sonstige Flächen. Hier ist bei einer Entwicklung von Ufergrünzügen mit Konflikten zu rechnen. Die verbleibenden 5 % bestehen aus Kleingartennutzung und Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum und bieten daher gute Umsetzungsmöglichkeiten. Bei den Gewässern I. Ordnung kann bei 55 % der Uferlänge bereits ein bestehender Ufergrünzug festgestellt werden. Bei den Gewässern II. Ordnung ist dieses Verhältnis noch stärker ausgeprägt. Hier verfügt bereits mehr als 85 % der Uferlänge über eine Funktion als Ufergrünzug. Lediglich ca. 10 % Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 26 Uferkonzeption Treptow-Köpenick gelten hinsichtlich der Entwicklung eines Ufergrünzugs als besonders konfliktträchtig, insbesondere Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum. Unterschieden nach den Gewässerabschnitten zeigt sich, dass an der Stadtspree die Grünflächen mit 40 % den größten Anteil an den Nutzungen entlang der Ufer ausmachen. Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Wirtschaftsstandorte mit 16 % und der Umnutzungsbereiche mit 13 %. Bei den städtischen Kanälen dominieren die Kanalseitenstreifen mit 57 % und die Verkehrsflächen mit 23 %. Insgesamt 17 % der Uferlänge sind hier Wirtschaftsstandorte und Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum, und damit nur schwierig als Grünzug zu entwickeln. An der Müggelspree überwiegen Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum, Erholungsgrundstücke und Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum deutlich mit insgesamt 56 %. Wald, Kleingärten und Grünflächen ergeben zusammen 26 % der Uferlänge. Der Große Müggelsee weist überwiegend Wald aus (48 %). Insbesondere am Nordwestufer und an den Bänken kommen aber mit insgesamt 19 % Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Erholungsgrundstücke vor. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0 22,0 städtische Kanäle Wirtschaftsstandort Wohnen - privater Außenraum Wald Biotopfläche Kanalseitenstreifen Stadtspree Großer Müggelsee gewässerbezogener Wirtschaftsstandort Erholungsgrundstück Grünflächen Sportflächen Sonstige Müggelspree Dahme Kanäle im Außenbereich Wohnen - gemeinschaftlicher Außenraum Umnutzungsbereich Kleingartenanlage Verkehr Seenkette Gräben und Fließe Uferkonzeption Treptow-Köpenick 27 Abbildung 5: Nutzungskategorien nach Gewässerabschnitten Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferlänge in km 28 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Die Dahme zeichnet sich mit 30 % durch einen hohen Waldanteil aus. Hinzu kommen insgesamt 11 % Grünflächen, Verkehrsflächen, Biotopflächen und Kleingartenanlagen und 5 % Umnutzungsbereiche, für die die Umsetzung von Ufergrünzügen als relativ unproblematisch gilt. Dem gegenüber stehen 24 % Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Erholungsgrundstücke, 14 % Sportflächen, 6 % Wirtschaftstandorte und 5 % Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum. An der Seenkette zwischen Müggelheim und Rauchfangswerder sind 60 % der Ufer Wald. Hinzu kommen insgesamt 7 % Grünflächen, Biotopflächen und Kleingartenanlagen. 24 % der Ufer bestehen aus Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Erholungsgrundstücken. Die Kanäle im Außenbereich liegen zu 97 % an bewaldeten Ufern. Dazu kommen 2 % Kanalseitenstreifen. An den Gräben und Fließen dominieren die Nutzungen, die für einen Ufergrünzug verträglich sind, mit 87 %. 10 % der Ufer werden für Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum genutzt. Hinsichtlich der Ausprägung und Existenz der Ufergrünzüge bestehen noch deutlichere Unterschiede zwischen dem städtischen Raum und dem landschaftlich geprägten Raum. Der landschaftlich geprägte Raum besteht überwiegend aus Wald. Nur wenige Siedlungssplitter unterbrechen hier den grünen Charakter der Ufer. 3.3 Eigentumsverhältnisse Durch den Fachbereich Stadtplanung des Bezirkes Treptow-Köpenick wurden zwischen 2008 und 2009 für einen etwa 50 m – 100 m breiten Uferstreifen entlang der betrachteten Gewässer die Eigentumsverhältnisse im Uferbereich zusammengestellt und 2011 für die Bereiche Alt-Köpenick, Kleiner Müggelsee, Bänke, Dämeritzsee und Zeuthener See sowie die Nebenflüsse, Gräben und Kanäle ergänzt. Eine Ergänzung bzw. teilweise Aktualisierung der Daten erfolgte 2012 und 2013. Unterschieden wurde zwischen den folgenden Eigentumsarten: Bund: Flächen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bund), differenziert nach Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und Sonstige Land Berlin: Flächen im Eigentum des Landes Berlin, differenziert nach Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) Forsten, Liegenschaftsfonds, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) Gewässer, Senatsverwaltung für Wissenschaft (SenWiss), bezirkliches Fachvermögen Sport, bezirkliches Fachvermögen Tiefbau und Flächen im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin Land Berlin / Grün: Bezirkliches Fachvermögen Grün (Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Fachbereich Grün) Privat: Flächen im Eigentum Privater (Privat) Sonstige: Flächen im Eigentum des Volkes, unklare Eigentumsverhältnisse, Flächen im Eigentum Sonstiger In den besiedelten Uferabschnitten befinden sich die landseitigen Ufergrundstücke zumeist im Eigentum Privater. Insbesondere entlang des Landwehrkanals, der Stadtspree, des Britzer Verbindungskanals und der Müggelspree befinden sich längere Uferabschnitte im Fach- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 29 vermögen Grün. Hierzu zählen die Uferabschnitte im Bereich Lohmühlenufer / Schlesischer Busch, Treptower Park, Spreepark, Plänterwald, Nalepastraße / Wilhelmstrand, Skulpturengarten / Kaisersteg, Hasselwerder Park / Kaisersteg, Wuhlemündung, Menzelpark, Luisenhain, Platz des 23. April (1945), die Uferpromenade im Salvador-Allende-Viertel sowie der Müggelpark. Schwerpunktabschnitte mit Ufergrundstücken im Fachvermögen des Sportamtes sind die Stadtspree zwischen „Spreeknie“ und Wilhelm-Spindler-Brücke, die Müggelspree zwischen Altstadt Köpenick und Müggelsee sowie Dahme und Langer See. Für diese Flächen wurden zumeist langfristige Nutzungsverträge mit Sportvereinen abgeschlossen. Einige Vereine haben in der Vergangenheit ihr Vereinsgrundstück gekauft. Im südlichen Abschnitt der Dahme (Langer See), an der Großen Krampe, am Seddinsee, am Ostufer des Zeuthener Sees, am Westufer Großer Zug und Krossinsee sowie am Müggelsee befinden sich die Ufergrundstücke zumeist im Eigentum der Berliner Forsten. Auch entlang der Stadtspree und der Müggelspree befinden sich längere Uferabschnitte im Eigentum der Berliner Forsten. Hierzu zählen das ehemalige Freibad Oberspree am Bruno-Bürgel-Weg und die Kämmereiheide. Im Bereich Plänterwald befindet sich der direkte Uferstreifen im Fachvermögen Grün. Entlang der als Wasserstraßen angelegten Kanäle befinden sich die direkt an die Wasserstraßen angrenzenden Uferstreifen einschließlich der Uferwand im Eigentum der Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Auch entlang der natürlich fließenden Gewässerläufe befinden sich nach dem Liegenschaftskataster häufig schmalere Grundstücksstreifen im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die WSV hat in den letzten Jahren zur Vereinfachung von Unterhaltungsarbeiten an den Bundeswasserstraßen z. B. Oder-Spree-Kanal und Gosener Kanal alte Betriebswege reaktiviert. Diese Betriebswege stehen im Eigentum der WSV des Bundes und dienen zuerst dem Zweck der Unterhaltung der jeweiligen Bundeswasserstraße. Da es sich bei den Betriebswegen auch um Betriebsgelände der WSV des Bundes handelt, besteht dort ein grundsätzliches Betretungs- und Benutzungsverbot für Dritte. Derzeit können Fußgänger und Radfahrer diese Betriebswege der WSV des Bundes „auf eigene Gefahr“ mit nutzen. Eine Besonderheit mit hohem Potential für die Entwicklung von öffentlich zugänglichen Ufern sind die sogenannten „Wassergassen“ (Stichstraßen zum Wasser). Diese Verkehrsflächen befinden sich zumeist im Fachvermögen des FB Tiefbau. Allein für den Altbezirk Köpenick wurden im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung rund 80 Potentialflächen erfasst, bewertet und mit Gestaltungsvorschlägen versehen. Die Verteilung der Eigentumsverhältnisse in der nachstehenden Abbildung zeigt, dass ca. 47 % der Uferflächen dem Land Berlin gehören, davon befinden sich ca. 4 % im Fachvermögen Grün des Bezirks. Der überwiegende Teil dieser Flächen ist den Berliner Forsten zugeordnet. Etwa 19 % der Uferflächen gehören dem Bund, hier überwiegend der WSV. Nach einer Auskunft aus der WSV wird zukünftig bei den Flächen im Eigentum der WSV geprüft, ob diese für die Unterhaltung der Wasserstraßen noch benötigt werden. Sofern dies nicht der Fall ist, sollen die entsprechenden Flächen vermarktet werden. Gut 27 % der Uferflächen befinden sich in privatem Eigentum. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 30 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 100,0 90,0 80,0 Uferlänge in km 70,0 60,0 50,0 Bund Land Berlin Land Berlin / Grün Privat Sonstige keine Angaben 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Abbildung 6: Eigentumsverhältnisse an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick Bei einer differenzierten Betrachtung der Gewässer I. Ordnung und der Gewässer II. Ordnung zeigt sich, dass die Flächen des Bundes nahezu vollständig an den Gewässern I. Ordnung, also den Bundeswasserstraßen liegen. An Gewässern I. Ordnung machen sie einen Anteil von ca. 26 % aus. Dem gegenüber liegt der Anteil der Flächen des Landes Berlin bei den Gewässern II. Ordnung bei fast 70 %. Der Anteil privater Flächen erreicht dort 19 %. Bei Betrachtung der verschiedenen Gewässerabschnitte zeigen sich auch bei den Eigentumsverhältnissen markante Unterschiede. Die Uferflächen an der Stadtspree befinden sich zu 37 % im Privateigentum. Der Anteil des Landes Berlin liegt bei 42 %, davon 22 % im Fachvermögen Grün. Bei den städtischen Kanälen sind 91 % der Ufer im Eigentum des Bundes, was vor allem an der Zuordnung der Kanalseitenstreifen liegt. 5 % der Ufer gehören dem Land Berlin, sind jedoch nicht dem Fachvermögen Grün zugeordnet. Die Ufer der Müggelspree sind zu 56 % in privater Hand. Jeweils 19 % gehören dem Bund und 21 % dem Land Berlin, wovon 2 % zum Fachvermögen Grün zählen. Die Ufer des Großen Müggelsees sind zu je knapp 32 % im Eigentum des Landes Berlin (davon 1 % Fachvermögen Grün) und 37 % in privater Hand. An der Dahme liegt der Anteil privaten Eigentums bei einem knappen Drittel, das Land Berlin hält etwa 37 %, wobei der Anteil der Fachvermögens Grün mit 6 % eher gering ist. Dem Bund gehören hier 30 % der Uferlänge. An der Seenkette zwischen Müggelheim und Rauchfangswerder liegt der Anteil des Landes Berlin bei 60 %, des Bundes bei 7 % und privater Eigentümer bei 25 %. Für die Kanäle im Außenbereich ist das Privateigentum nicht relevant. Das Land Berlin besitzt hier 93 %, der Bund 5 % der Ufer. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 31 keine Angaben Sonstige Privat Land Berlin / Grün Land Berlin Bund 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 Stadtspree städtische Kanäle Müggelspree Großer Müggelsee Dahme Seenkette Kanäle im Außenbereich Gräben und Fließe Uferkonzeption Treptow-Köpenick Uferlänge in km Abbildung 7: Eigentumsverhältnisse nach Gewässerabschnitten Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 32 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Die Ufer der Gräben und Fließe sind zu 69 % im Eigentum des Landes Berlin, davon 3 % im Fachvermögen Grün. 1 % gehören dem Bund und 27 % sind im Privateigentum. Die Grenze zwischen dem Gewässer und den Ufergrundstücken (Uferlinie) wird gemäß § 6 Abs. 1 Berliner Wassergesetz (BWG) durch die Linie des Mittelwasserstandes (vgl. § 4 Abs. 3 BWG) bestimmt. Fehlt es an Wasserstandsbeobachtungen, so ist die Uferlinie nach den natürlichen Merkmalen zu bestimmen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich sind auch die Ufer der natürlich fließenden Gewässerläufe zumeist mit einer Uferwand befestigt. Entlang der natürlich fließenden Gewässerläufe liegt die Instandhaltungspflicht für die Uferwand beim landseitigen Eigentümer des Ufergrundstücks. Häufig wurden die Uferwände von Eigentümern bzw. Betrieben errichtet, die es nicht mehr gibt. Die übernehmende Stelle der Uferstreifen hat die Unterhaltungspflicht. Bei Erneuerung einer Uferbefestigung durch Verblendung mit einer neuen Uferwand ist der Eigentümer des Gewässers zu entschädigen. Die Errichtung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern (sowie der Betrieb oder die wesentliche Veränderung) bedarf gemäß § 62 BWG einer wasserbehördlichen Genehmigung. Anlagen in Gewässern sind Anlagen, die sich ganz oder teilweise in, unter oder über dem Gewässer befinden. Anlagen an Gewässern sind bei Gewässern I. Ordnung Anlagen, die sich in einem Abstand bis zu 10 m und bei Gewässern II. Ordnung in einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. Ausgenommen sind Anlagen, die einer sonstigen wasserbehördlichen Zulassung auf Grund des WHG oder des BWG bedürfen. Bei Anlagen an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung nicht erforderlich, wenn die Anlagen nach dem Bauordnungsrecht einer Genehmigung, Zustimmung oder Erlaubnis bedürfen oder anzeigepflichtig sind. Die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen der Naturschutzbehörden erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde. Die Errichtung von Anlagen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer bedarf auch einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Zur Gewässerunterhaltung gehören gemäß § 40 Abs. 1 BWG die Freihaltung, der Schutz und die Unterhaltung der Ufer sowie die Erhaltung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen (vgl. Kap. 4 Nutzungsansprüche an Gewässerufer). Die Unterhaltung natürlich fließender Gewässer obliegt gemäß § 41 BWG bei Gewässern I. Ordnung (s.u.) mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen dem Lande, bei Gewässern II. Ordnung (s.u.) dem Lande oder zum Zweck der Unterhaltung gebildeten Wasser- und Bodenverbänden. Die Karte 1a stellt die Gewässer nach ihrer Einstufung als Gewässer I. Ordnung und Gewässer II. Ordnung dar. Dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraßen des Bundes (Bundeswasserstraßen) gemäß Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i.V.m. Anlage 1 zu § 2 BWG sind die folgenden Gewässerabschnitte: Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 33 Tabelle 4: Wasserstraßen mit Relevanz für die Uferkonzeption Bezeichnung der Wasserstraße Gewässerabschnitt bzw. Gewässerufer im Bezirk Treptow-Köpenick Dahme-Wasserstraße Zeuthener See mit Großer Zug, Krossinsee, Wernsdorfer See südlich OderSpree-Kanal Spree-Oder-Wasserstraße Stadtspree (Berliner Spree, Treptower Spree), Dahme (Langer See) und OderSpree-Kanal mit Landwehrkanal, Müggelspree (Großer Müggelsee) bis Dämeritzsee nebst Köpenicker Alte Spree, Die Bänke, Kleiner Müggelsee und alter Spreearm, Große Krampe (keine dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraße), Wasserstraße Seddinsee und Gosener Kanal, Gosener Graben (keine dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraße) Teltow-Kanal Teltow-Kanal mit Britzer Verbindungskanal (zur Spree) Rüdersdorfer Gewässer Dämeritzsee Die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen ist nach § 7 Abs. 1 WaStrG Hoheitsaufgabe des Bundes, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wahrgenommen wird. Die hoheitlichen Aufgaben erstrecken sich nicht nur auf das Gewässerbett der Wasserstraßen samt ihrer Ufer und Betriebswege, sondern auch auf die ihrer Unterhaltung nach §§ 7 ff WaStrG dienenden bundeseigenen Grundstücke. Zur Unterhaltung gehören gemäß § 8 Abs. 4 WaStrG auch Arbeiten zur Beseitigung oder Verhütung von Schäden an Ufergrundstücken, die durch die Schifffahrt entstanden sind oder entstehen können, soweit die Schäden den Bestand der Ufergrundstücke gefährden. Gemäß § 11 Abs. 2 WaStrG haben die Anlieger das Bepflanzen der Ufer zu dulden, soweit es für die Unterhaltung der Bundeswasserstraße erforderlich ist. Gemäß § 8 Abs. 1 WaStrG ist bei der Unterhaltung den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhaltungsmaßnahmen müssen die nach §§ 27 bis 31 WHG maßgebenden Bewirtschaftungsziele berücksichtigen. Für die zu den Betriebsflächen gehörenden ehemaligen Treidelwege entlang der Kanäle besteht in der Regel die Möglichkeit Nutzungsverträge auszustellen, in denen die Verkehrssicherungspflicht vom Bezirksamt übernommen wird. Die Müggelspree ab km 11,85 (südlich Dämeritzsee) bis zur Landesgrenze ist gemäß Anlage 1 zu § 2 BWG Landesgewässer. Die vorgenannten und in Anlage 1 zu § 2 BWG aufgeführten Bundeswasserstraßen und Landesgewässer sind gemäß § 2 BWG Gewässer I. Ordnung. Alle anderen Gewässer sind Gewässer II. Ordnung (siehe Karte 1a). Gewässer I. Ordnung mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen sind gemäß § 3 BWG Eigentum des Landes. Gewässer II. Ordnung gehören gemäß § 4 Abs. 1 BWG den Eigentümern der Ufergrundstücke. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 34 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 3.4 Schutzgebiete 3.4.1 Naturschutzgebiete Insgesamt 4 % der Uferabschnitte, insbesondere entlang des Gosener Kanals sowie am Nordufer des Seddinsees, am Südufer des Dämeritzsees und am Südufer des Teltowkanals befinden sich innerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das Grundstück des Gosener Kanals einschließlich des Kanalseitenstreifens ist dabei nicht Bestandteil der ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Abbildung 8: Naturschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick Schutzzweck des NSG Krumme Laake/Pelzlaake ist insbesondere der Erhalt der Vegetation der Zwischenmoore, der Flachmoor- und Feuchtwiesen sowie der Flugsanddünen und der Erlenbruchwälder, der auch überregional besonders bedrohten Schmetterlings- und Spinnenfaunen sowie der Reptilienpopulationen und des Biotopverbundes zwischen den Lebensräumen bedrohter Pflanzen- und Tierarten im Köpenicker Südostraum und dem Brandenburger Umland. Schutzzweck des NSG Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordost-Teil) ist der Erhalt der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildwachsender Pflanzen- und wildlebender Tierarten in ihrer Ganzheit und räumlichen Erstreckung, insbesondere der Feuchtwiesen und Bruchwälder, der Spreealtarme und der Verlandungszonen des Seddinsees, der Seggenrieder, der Wasservegetation, der Sandtrockenrasen und der Torfvorkommen der Niedermoore und der besonderen Eigenart der eiszeitlich geprägten und durch landwirtschaftliche Nutzung geformten offenen Landschaft. Schutzzweck des NSG Grünauer Kreuz ist der Erhalt der Mager- und Trockenrasen, der halbruderalen Halbtrockenrasen mit Übergängen zu wärmeliebenden Staudenfluren, der Heideflächen, der naturnahen Gehölzbestände und Waldgesellschaften, der Wasser- und Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 35 Verlandungsvegetation und insbesondere der Vogel-, Amphibien-, Reptilien- und Schmetterlingsfaunen sowie der aquatischen Insekten und Mollusken. In den Naturschutzgebieten ist es verboten, Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen, den Schutzzwecken zuwider laufenden Störung führen können. Insbesondere ist es in der Regel verboten Anlagen zu errichten, auch solche, die einer Genehmigung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht bedürfen, die Bodengestalt zu verändern und den Boden zu verfestigen oder zu versiegeln. Hier sind die Belange des Naturschutzes bei der Entwicklung der Ufergrünzüge vorrangig umzusetzen. Andere Entwicklungen dürfen nur unter Beachtung des Schutzzweckes vorgenommen werden. 200,0 180,0 160,0 Uferlänge in km 140,0 120,0 Ufer innerhalb eines NSG 100,0 Ufer außerhalb eines NSG 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 Abbildung 9: Anteile der Uferlänge mit Lage in Naturschutzgebieten Eine Übersicht der Naturschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung. Zudem sind die Naturschutzgebiete in der Karte 1 dargestellt. Tabelle 5: Naturschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption Schutzgebiet Schutzgrundlage Gewässerabschnitte NSG 29 Krumme Laake / Pelzlaake Verordnung über das Naturschutzgebiet Krumme Laake / Pelzlaake im Bezirk Köpenick von Berlin vom 24.03.1995 (GVBl.S.230), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 7 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVBl. S. 391) Westufer Gosener Kanal NSG 25 Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordostteil) Verordnung über das Naturschutzgebiet Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordost-Teil) im Bezirk Köpenick von Berlin vom 24.01.1995 (GVBl. S. 45) Ostufer Gosener Kanal (ohne Grundstück Gosener Kanal) (ohne Grundstück Gosener Kanal), Nordufer Seddinsee, Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 36 Schutzgebiet Uferkonzeption Treptow-Köpenick Schutzgrundlage Gewässerabschnitte Südufer Dämeritzsee NSG 36 Grünauer Kreuz Verordnung über das Naturschutzgebiet Grünauer Kreuz im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 04.05.2004 (GVBl. S. 230) Südufer Teltowkanal im Bereich Stelling-Janitzky-Brücke 3.4.2 Landschaftsschutzgebiete Etwa 9 % der Uferabschnitte im Bezirk Treptow-Köpenick, am Westufer der Stadtspree sowie am Südwest- und Südostufer des Müggelsees, befinden sich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) gemäß § 26 BNatSchG. Abbildung 10: Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption Schutzzweck des LSG Plänterwald ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts in einem der letzten innerstädtischen Waldgebiete Berlins im Bereich der Treptower Spreetalniederung mit seinem vielfältigen, überwiegend sehr alten grundwassernahen Baumbestand als Lebensraum geschützter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und auf Teilflächen wiederherzustellen. Darüber hinaus sollen das schöne und in seiner Eigenart als Fluss begleitender Laubwald den Charakter der Spree prägende Landschaftsbild und das Gebiet wegen seiner besonderen, übergreifenden Bedeutung für die Erholung erhalten werden. Schutzzweck des LSG Neue Wiesen ist es, die vermoorte, ehemalige Schmelzwasserrinne mit ihren charakteristischen Biotoptypen und Pflanzengesellschaften der Feuchtwiesen, Kleinseggenriede, Hochstaudenfluren und Erlenbrüche, die Randbereiche der Rinne mit ihren Weidengebüschen, Glatthaferwiesen und Eichenmischwäldern sowie die im Gebiet lebende Fauna zu erhalten und zu fördern und damit die Leistungsfähigkeit des NaturhaushalDr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 37 tes zu erhalten und wiederherzustellen. Weiterhin sind Bestandteile des Schutzzwecks, den die „Neuen Wiesen“ charakterisierenden Moorboden-Erlenwald-Komplex mit seinem hohen Retentionsvermögen und seiner Reinigungswirkung in Bezug auf versickernde Wässer und damit die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter Wasser, Luft und Klima zu erhalten. Außerdem ist die abwechslungsreiche Landschaft, die insbesondere durch den Wechsel von Wiesen und Erlenbruchkomplexen gekennzeichnet ist, in ihrer Vielfalt und eigenen Schönheit sowie wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Naherholung zu erhalten. Schutzzweck des LSG Müggelspreewiesen ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts der Flusstalniederung im Bereich der Müggelspree mit ihren Großseggenrieden, Feuchtwiesen, Erlenbrüchen und Auwaldresten, den Kleinseen, Neben- und Altarmen sowie dem Mündungsdelta und seinen Inseln am Großen Müggelsee als Lebensräume geschützter Tier- und Pflanzenarten, die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Feuchtwiesen als Extensivdauergrünland, das Landschaftsbild einer alten offenen Kulturlandschaft von regionaler Bedeutung mit ihrem durch traditionelle landwirtschaftliche Nutzung geprägten Strukturreichtum und einer mit vielgestaltigen Gewässerformen ausgestatteten Flussseenlandschaft sowie das Gebiet wegen seiner besonderen Bedeutung für die Erholung zu erhalten. Hinzu kommen 15 % der Gewässerufer des Bezirks Treptow-Köpenick, die sich innerhalb des geplanten LSG Treptow-Köpenicker Wald- und Seengebiet (Verfahrensstand: Entwurf der Verordnung) befinden. Der Schutzzweck der Verordnung wird voraussichtlich die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beinhalten, z.B. den Erhalt und die naturnahe Entwicklung von Stand- und Fließgewässern einschließlich ihrer Uferzonen, Überschwemmungsflächen und Verlandungszonen oder den Erhalt oder die Wiederherstellung eines landschaftsübergreifenden Biotopverbunds der Gewässer- und Uferlebensräume. Darüber hinaus sind als Schutzzweck der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere die Erhaltung der natürlich ausgeprägten Uferbereiche, sowie die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes für eine naturverträgliche Erholungsnutzung, insbesondere eine nachhaltige touristische Erschließung der Waldgebiete und Gewässer sowie die Sicherung der Erholungsfunktion von Wald und Gewässern vorgesehen. Eine Übersicht der Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung: Tabelle 6: Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption Schutzgebiet Schutzgrundlage Gewässerabschnitte LSG 46 Plänterwald Verordnung zum Schutz der Landschaft des Plänterwaldes im Bezirk Treptow von Berlin vom 24.09.1998 (GVBl. S. 291), geändert durch § 27 Abs. 10 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVBl.S.391) Westufer Stadtspree LSG 42 Neue Wiesen Verordnung zum Schutz der Landschaft der Neuen Wiesen im Bezirk Köpenick von Berlin vom 03.04.1995 (GVBl. S. 237) Südwestufer Müggelsee LSG 45 Müggelspreewiese Verordnung zum Schutz der Landschaft der Müggelspree im Bezirk Köpenick von Berlin vom 22.03.1996 (GVBl. S. 115), geändert durch § 27 Abs. 9 des Gesetzes vom 16. Südostufer Müggelsee, Die Bänke, Südufer kleiner Müggelsee, Südufer Müggelspree Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 38 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Schutzgebiet Schutzgrundlage Gewässerabschnitte September 2004 (GVBl. S. 391) LSG Treptow-Köpenicker Wald- und Seenlandschaft Verfahrensstand: Entwurf der Verordnung zum Schutz der Treptow-Köpenicker Waldund Seenlandschaft (im Verfahren) Gesamtufer Müggelsee, Gesamtufer kleiner Müggelsee, Müggelspree zwischen Hirschgarten und Müggelsee, Gosener Kanal, Seddinsee, Oder-Spree-Kanal, Westufer Krossinsee und Großer Zug, Zeuthener See, Große Krampe, Dahme südlicher Abschnitt (östlich Wendenschloss) Die Lage der Uferabschnitte in den Landschaftsschutzgebieten verteilt sich wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Insbesondere die Seenkette zwischen Müggelheim und Rauchfangswerder, die Kanäle im Außenbereich, der Große Müggelsee, die Gräben und Fließe II. Ordnung und die Dahme verfügen über weite Uferstrecken, die sich in einem festgesetzten oder im Verfahren befindlichen LSG befinden. 40,0 35,0 Uferlänge in km 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 Fl ie ße ei ch n rä be im äl e Ka n G A uß e un d nb er nk et te m e Se e üg ro ße rM D ah ge ls e e re e ls p M üg ge G st äd ti s ch e St a dt sp Ka n re e äl e 0,0 Ufer innerhalb eines festgesetzten LSG Ufer innerhalb eines LSG im Verfahren außerhalb eines LSG Abbildung 11: Anteile von Uferstrecken in LSG nach Gewässerabschnitten Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 39 3.4.3 Geschützte Landschaftsbestandteile Die innerhalb der Stadtspree, der Dahme, des Seddinsees und des Zeuthener Sees gelegenen Inseln Bullenbruch, Weidenwall, Zeuthener Wall, Werderchen, Seddinwall, Kleiner Seddinwall und Kleiner Rohrwall sind als geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) gemäß § 29 BNatSchG festgesetzt. Schutzzweck ist, den Beitrag der Landschaftsbestandteile zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft zu sichern und die von den Landschaftsbestandteilen ausgehende visuelle Belebung und ökologische Bereicherung des Landschaftsbildes zu erhalten. Geschützt sind die Landschaftsbestandteile in ihrer Gesamtheit einschließlich des Röhrichtbestandes sowie die für diesen Lebensraum typischen Tier- und Pflanzenarten im Einzelnen. Eine Übersicht der geschützten Landschaftsbestandteile gibt nachfolgende Aufstellung. Eine Relevanz für die Uferkonzeption ergibt sich nicht in der Entwicklung der Zugänglichkeit sondern in der Bedeutung der Inseln für das visuelle Erleben entlang der Uferwege sowie für den Natur- und Landschaftsschutz. Tabelle 7: Geschützte Landschaftsbestandteile mit Relevanz für die Uferkonzeption Schutzgebiet Schutzgrundlage Gewässerabschnitte GLB 15 Insel Weidenwall Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils "Insel Weidenwall" im Bezirk Köpenick von Berlin vom 15.03.1995 (GVBl. S. 214) innerhalb Dahme GLB 18 Bullenbruch Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Bullenbruch im Bezirk Köpenick von Berlin vom 13.11.2000 (GVBl. S. 520) innerhalb Stadtspree GLB 19 Insel Werderchen Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Werderchen im Bezirk Köpenick von Berlin vom 21.12.2000 (GVBl. S. 13) innerhalb Dahme GLB 20 Verordnung zum Schutz der Landschaftsbestandteile Insel Seddinwall und Insel Kleiner Seddinwall im Bezirk TreptowKöpenick von Berlin vom 15.01.2002 (GVBl. S. 83) innerhalb Seddinsee GLB 21 Insel Kleiner Rohrwall Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Kleiner Rohrwall im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 20.02.2002 (GVBl. S.110) innerhalb Dahme (Langer See) GLB 16 Insel Zeuthener Wall Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Kleiner Rohrwall im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 07.09.1998 (GVBl. S.255) innerhalb Zeuthener See Insel Seddinwall und Insel Kleiner Seddinwall Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 40 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 3.4.4 Gesetzlich geschützte Biotope Insbesondere die Ufer des Großen Müggelsees unterliegen in weiten Gewässerabschnitten dem gesetzlichen Biotopschutz (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 26 NatSchGBln). Es handelt sich dabei überwiegend um standorttypische Gehölzsäume an Gewässern, Erlen-Bruchwälder, Erlenwälder und Röhrichtgesellschaften. Weitere Gewässerabschnitte mit gesetzlich geschützten Biotopen im Uferbereich befinden sich am Westufer des kleinen Müggelsees, am Südufer der Müggelspree, am Südufer des Dämeritzsees, am Nordufer des Seddinsees, am Nordufer der Dahme sowie am Nordufer des Teltowkanals im Bereich Grünauer Kreuz. 3.4.5 Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000 Abbildung 12: Natura 2000-Gebiete im Bezirk Treptow-Köpenick Das gesamte Ufer des Müggelsees sowie einige Uferabschnitte der Müggelspree, des Gosener Kanals, des Seddinsees und des Dämeritzsees sind Bestandteil des FFH-Gebietes Müggelspree-Müggelsee (DE 3548-301). Ebenfalls zum FFH-Gebiet gehört das Fredersdorfer Mühlenfließ. Das Gebiet wird durch die Spreetalniederung mit extensiver Grünlandnutzung, Talsandinseln mit Dünenrücken, verlandeten Moorrinnen in Kiefernforsten, Fließgewässern mit Auwaldresten und Flußseen der Spree mit Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzenbeständen und Auwaldresten charakterisiert. Die Schutzwürdigkeit besteht in der lebensraumtypen- und artenreichen Urstromtallandschaft, den weitgehend ökologisch intakten Fließgewässern und in der Bedeutung als Laichgebiet und Lebensraum gefährdeter Fischarten. Mit Ausnahme des Großen Müggelsees und des Fredersdorfer Mühlenfließes sind die Ufer zugleich Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebietes (SPA-Gebiet) Müggelspree – Die Bänke. Die Schutzwürdigkeit besteht in der Bedeutung als wichtigstes Brutgebiet für viele gefährdete Brutvogelarten in Berlin, insbesondere der Trauerseeschwalbe. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 41 Beziehungen bestehen in den Schutzgebieten untereinander sowie mit dem Landschaftsschutzgebiet Müggelspree, den Naturschutzgebieten Gosener Wiesen und Krumme Laake / Pelzlaake sowie dem Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Friedrichshagen. Eine Übersicht der Natura 2000-Gebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung: Tabelle 8: Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Vorgelschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption Schutzgebiet Schutzgrundlage Gewässerabschnitte FFH 7 Müggelspree-Müggelsee RL92/43/EWG des Rats vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (ABl.EG Nr. L 206 S.7),zuletzt geändert durch RL2006/105/EG des Rats vo, 20.11.06 (ABl. EU Nr. L363 S.368) Gesamtufer Müggelsee, Südufer Müggelspree / Westufer Alter Spreearm östlich Siedlung Schönhorst Gosener Kanal (ohne Grundstück Gosener Kanal), Nordufer Seddinsee, Südufer Dämeritzsee Fredersdorfer Mühlenfließ SPA 5 Müggelspree – Die Bänke Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EU vom 26.01.2010, S. L 20/7) Ostufer Müggelsee (Die Bänke), Südufer Müggelspree / Westufer Alter Spreearm östlich Siedlung Schönhorst, Gosener Kanal (ohne Grundstück Gosener Kanal), Nordufer Seddinsee, Südufer Dämeritzsee Die Entwicklung von Ufergrünzügen, insbesondere, wenn sie mit Wegebau und der Schaffung von Aufenthaltsangeboten einhergehen, auch die Nutzungsintensivierung vorhandener Pfade, erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 35 NatSchGBln. Dabei ist die FFH-Verträglichkeit nachzuweisen und die Maßnahme entsprechend frühzeitig mit der Obersten Naturschutzbehörde abzustimmen. 3.4.6 Wasserschutzgebiete Die Ufer der Müggelspree, des Müggelsees, der Dahme u.a. haben eine wichtige Funktion für die Gewinnung von Uferfiltrat für das größte Wasserwerk Berlins. Der Anteil des Uferfiltrats an der jährlichen Rohwasserfördermenge des Wasserwerks Friedrichshagen von ca. 54 Mio m³/a beträgt 66 %. Ein Großteil der Ufer des Müggelsees sowie weite Uferabschnitte entlang des Gosener Kanals, des Seddinsees, der Großen Krampe und der Dahme (Langer See) befinden sich innerhalb der engeren Schutzzone II des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Friedrichshagen. Ein Uferabschnitt am Nordufer des Großen Müggelsees ist Bestandteil der Schutzzone I (Fassungsbereich der Brunnen auf dem Wasserwerksgelände). Weitere Uferabschnitte befinden sich in der weiteren Schutzzone III bzw. III A und III B der Wasserwerke Friedrichshagen, Johannisthal, Wuhlheide, Erkner und Eichwalde. Insgesamt liegt der Anteil der Uferabschnitte in den Schutzzonen I und II bei 10 % der gesamten Uferlänge. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 42 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Abbildung 13. Wasserschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick Die Vorschriften für die Schutzzonen III A und III B sind zu beachten. U.a. sind der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, großflächige Versiegelungen und die Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge unzulässig bzw. mit Auflagen verbunden. Auf der Planungsebene der BEP ist jedoch die Relevanz untergeordnet, da weder eine Renaturierung noch die Anlage von Uferwegen grundsätzlich verboten sind. In der konkreten Umsetzung werden die Vorschriften zu beachten sein. Ein Rückbau und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus. In den Uferbereichen der Wasserschutzzone I und II darf es nicht zu einer Nutzungsintensivierung, die sich negativ auf die Gewässer bzw. Grundwasserqualität auswirken würden, kommen. Die Restriktionen der Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten. Im Fassungsbereich der Brunnen auf dem Wasserwerksgelände Friedrichshagen (Schutzzone I) sind nach der Wasserschutzgebietsverordnung alle Nutzungen mit Ausnahme der Mähnutzung und der Wald- und Gehölzpflege sowie das Betreten durch Unbefugte außerhalb von angelegten Spazierwegen verboten. In der engeren Schutzzone II sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 und 10 der Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen das Errichten, Wiederherstellen, Erweitern oder wesentliche Ändern von baulichen Anlagen sowie Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone nachhaltig beeinflusst oder die Deckschichten vermindert werden, verboten. Diese Bestimmungen sind von Relevanz für die Neuanlage von Uferwegen und sonstige bauliche Maßnahmen im Uferbereich. Die Wasserbehörde ist bei allen Maßnahmen (Errichtung von baulichen Anlagen, Renaturierung befestigter Ufer) in Wasserschutzgebieten zu beteiligen. Die Zonen I und II der Trinkwasserschutzgebiete sind in Karte 1 dargestellt. Eine Übersicht der Wasserschutzgebiete im Untersuchungsraum der Uferkonzeption Treptow-Köpenick gibt die nachfolgende Aufstellung: Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 43 Tabelle 9: Trinkwasserschutzzonen I und II mit Relevanz für die Uferkonzeption Wasserschutzgebiet Schutzgrundlage Gewässerabschnitte in TWSZ I / II Wasserwerk Friedrichshagen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 (GVBl. S. 516). Nord- /Nordostufer Müggelsee (teilweise TWSZ I) Südufer Müggelsee Westufer Müggelsee Westufer Gosener Kanal Nordufer Seddinsee Westufer Große Krampe Nordufer Langer See Südufer Langer See Tabelle 10: Trinkwasserschutzzonen III A und III B mit Relevanz für die Uferkonzeption Wasserschutzgebiet Schutzgrundlage Gewässerabschnitte in TWSZ III A / III B Wasserwerk Friedrichshagen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 (GVBl. S. 516). Müggelsee Müggelspree westl. des Müggelsees bis etwa Salvador-Allende-Brücke Langer See Große Krampe Nordwest- und Nordufer Seddinsee Gosener Kanal Südufer Dämeritzsee Südufer Müggelspree im Bereich Hessenwinkel Müggelspree bei Rahnsdorf Kleiner Müggelsee und Bänke Erpe Fredersdorfer Mühlenfließ Neuer Wiesengraben Plumpengraben bei Bohnsdorf Wasserwerk Johannisthal Wasserwerk Wuhlheide Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal/Altglienicke) vom 31. August 1999 (GVBl. S. 522); Schutzgebietsteil Altglienicke aufgehoben mit Verordnung vom 06.04.2009 Südufer Stadtspree zwischen Bulgarische Straße und S-Bahnhof Oberspree Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Wuhlheide und Nordufer Stadtspree Britzer Zweigkanal Teltowkanal nördlich Stubenrauchstraße Heidekampgraben Hoher Wallgraben Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 44 Wasserschutzgebiet Wasserwerk Erkner Wasserwerk Eichwalde Uferkonzeption Treptow-Köpenick Schutzgrundlage Gewässerabschnitte in TWSZ III A / III B Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf) vom 11. Oktober 1999 (GVBl. S. 567) Wuhle Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner) vom 12. Oktober 2000 (GVBl. S. 458) Nordufer Dämeritzsee Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16. Oktober 2001 (GVBl. S. 552) Langer See, Dahme und Zeuthener See im Bereich Schmöckwitz Nordufer Müggelspree (östl. Bereich) Plumpengraben (südl. Abschnitt) 3.4.7 Denkmalbereiche Insbesondere entlang der Stadtspree aber auch am Ufer der Müggelspree, des Müggelsees, der Dahme, des Zeuthener Sees sind einige Uferabschnitte Bestandteil von Denkmalbereichen (Ensemble / Gesamtanlage) und Gartendenkmalen nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchGBln). Eine Übersicht der Denkmalbereiche und Gartendenkmale mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung: Tabelle 11: Denkmalbereiche mit Relevanz für die Uferkonzeption Denkmalnummer Denkmalbereich (Gesamtanlage) Gewässerabschnitt 09050364 Landwehrkanal (Uferbefestigung mit Auf- und Abgängen, begrünte Uferstreifen, Geländer) Ostufer Landwehrkanal und Flutgraben (Bezirk FK) 09031007 Uferbebauung Flutgraben Ostufer Flutgraben 09020318 ABOAG-Betriebshof Ostufer Flutgraben/Südufer Stadtspree 09046091 Treptower Park (Gartendenkmal) mit Gaststättengarten „Zenner“ Südufer Stadtspree 09020102 Rundfunkzentrum Nalepastraße Ostufer Stadtspree 09020133 Norddeutsche Eisenwerke GmbH & ADMOS Nordufer Stadtspree 09020128 Städtische Gasanstalt Oberspree Nordufer Stadtspree 09020086 Lampenfabrik R. Frister Nordufer Stadtspree 09020121 Deutsche Niles Werkzeugmaschinen-Fabrik & AEG-TRO Nordufer Stadtspree 09045280 Borussia-Brauerei Südufer Stadtspree 09020117 Abspannwerk Oberspree Nordufer Stadtspree Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 45 Denkmalnummer Denkmalbereich (Gesamtanlage) Gewässerabschnitt 09020338 Kraftwerk Oberspree Nordufer Stadtspree 09020314 Kabelwerk Oberspree Nordufer Stadtspree 09045214 Spreesiedlung Westufer Stadtspree 09045278 Fabrik Bruno-Bürgel-Weg I Südufer Stadtspree 09045816 Wäscherei Spindler Westufer Stadtspree 09095582 Ensemble Altstadt Köpenick Dahme / Müggelspree 09046034 Schloßinsel Köpenick (Gartendenkmal) Dahme 09095808 Ensemble Köpenicker Kietz Ostufer Dahme 09045797 Gießerei Grünauer Straße 57 & 59 Westufer Dahme 09045781 Glanzfilm AG Nordufer Müggelspree 09046031 Villengarten Müggelseedamm 8 & 10 (Gartendenkmal) Nordufer Müggelspree 09045747 Berliner Bürgerbräu Nordufer Müggelspree 09046029 Müggelpark (Gartendenkmal) Nordufer Müggelspree / Müggelsee 09045854 Wasserwerk Friedrichshagen Nordufer Müggelsee 09045770 Strandbad Müggelsee Nordufer Müggelsee 09045572 Dorflage Rahnsdorf Nordufer Müggelspree 09045531 Dorfkern Schmöckwitz Nordufer Zeuthener See 09045812 Hotel-Restaurant Riviera Westufer Dahme 09045790 Marienhain & Gutshof Bolle und Villa Bolle mit Weinhaus Ostufer Dahme 09045246 Wasserwerk Alt Glienicke Plumpengraben / Am Pumpwerk 09097200 Landhausgarten Bunzelstraße 11 & 13 / Gründerstraße 22 & 24 (Gartendenkmal) Plumpengraben Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 46 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 3.4.8 Überschwemmungsgebiete Auf Grundlage des § 76 Abs. 3 WHG und § 63 BWG erfolgte am 11. Januar 2013 im Rahmen der Hochwasservorsorge die vorläufige Sicherung der im Land Berlin gelegenen Überschwemmungsgebiete. Zu den im Bezirk gelegenen betroffenen Gebieten gehören Uferbereiche entlang der Erpe, der Müggelspree, vor allem östlich des Müggelsees, einschließlich dem großem Müggelsee, dem Kleinem Müggelsee und der Bänke sowie dem Gosener Kanal bis hin zum Seddinsee. Die Müggelspree bis hin zum Gosener Kanal dient vor allem als Rückstaubereich für die Staustufe Müggeldamm. Abbildung 14: Überschwemmungsgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick Die Festlegung der Überschwemmungsgebiete erfolgte auf Grundlage hydrologischhydraulischer Berechnungen für die Bereiche, in denen ein bedeutendes Hochwasserrisiko besteht oder Flächen, die der Hochwasserentlastung oder der Hochwasserrückhaltung dienen. Als maßgebendes Hochwasserereignis wurden die Wasserstände zu Grunde gelegt, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten sind. Potenzielle Druckwasserbereiche werden nicht mit als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. In Überschwemmungsgebieten sind bei der künftigen Bebauung gewisse Restriktionen zu beachten, z.B. das Verbot der Errichtung baulicher Anlagen, die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, das Aufbringen oder Ablagern wassergefährdender Stoffe, das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen oder die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart (siehe auch Kapitel 7.2). Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 47 3.5 Stand der Umsetzung von Uferwegen Ein Teilaspekt der Entwicklung von Ufergrünzügen ist die Entwicklung von Uferwegen in entsprechend zu identifizierenden Bereichen. Es liegen Daten über vorhandene Uferwege vor. Die im Fachbereich Stadtplanung zusammengestellten und 2011 ergänzten Informationen zum Stand der Umsetzung von Uferwegen im Bezirk Treptow-Köpenick dokumentieren die vorhandenen und rechtlich gesicherten (in einzelnen Abschnitten auch nicht rechtlich gesicherten) Uferwege, nicht vorhandene, aber bereits gesicherte Uferwege sowie „Umwege“ im Bestand und als Zwischenlösung. Ergänzt wurden die Angaben anhand der Karte „20 Grüne Hauptwege“5 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die Karte „Fahrradverkehr – Plan der Baumaßnahmen“6 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die 20 Grünen Hauptwege sind zum Teil mit den Ufer- und Umwegen identisch, teilweise stellen sie jedoch auch eine Ergänzung des bestehenden Netzes dar. Aufgenommen wurden sie nur für die Bereiche, wo sie eine Ergänzung der bestehenden Daten zu Uferwegen darstellten. Nach Hinweis des Forstamtes Köpenick vom Dezember 2011 ist die Rekonstruktion vorhandener Waldwege im Uferbereich inzwischen weitgehend abgeschlossen, so dass im Bereich der Waldflächen die Zugänglichkeit der Gewässerufer durchgehend gewährleistet ist, soweit keine anderen Belange insbesondere des Natur- oder Trinkwasserschutzes entgegenstehen. Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, bestehen etwa entlang der Hälfte (46 %) der Ufer Wege, die auch gesichert sind. Einen relativ kleinen Anteil (3 %) machen hingegen die bestehenden, aber nicht gesicherten Wege aus. Besonders entlang der Stadtspree sind die Flächen für Uferwege bereits gesichert, ohne dass bis heute auf diesen Teilstücken jedoch Wege hergestellt worden sind. Der Anteil von Uferbereichen mit gesicherten, aber nicht hergestellten Uferwegen liegt bei 1 %. Fast überall besteht die Möglichkeit einer Umgehung von Lücken oder größeren Abschnitten ohne Uferweg, jedoch variiert die Qualität dieser Umwege sehr deutlich. Zumeist sind hier öffentliche Straßen zu nutzen. Diese Bereiche sind allerdings genauso als nicht umgesetzt einzustufen, wie die Bereiche, in denen überhaupt keine Wegebestehen. 5 Idealwegenetz gemäß Landschaftsprogramm Berlin 1994, Darstellung von Lücken im Idealwegenetz und Vorschläge für temporäre Umwege gemäß Abstimmungsergebnissen 2006 – 2011 6 Baumaßnahmen des Fahrradverkehrs bis einschließlich 2010, 2011 und nach 2011 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 48 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 120,0 100,0 Uferlänge in km 80,0 60,0 40,0 Ufergrünzug mit Weg umgesetzt und rechtlich gesichert Ufergrünzug mit Weg vorhanden, aber nicht rechtlich gesichert Uferweg nicht vorhanden, aber rechtlich gesichert kein Uferweg 20,0 0,0 Abbildung 15: Anteil von Uferbereichen nach Uferwegen Betrachtet man die Umsetzung der Uferwege hingegen in den Bereichen der einzelnen Gewässerabschnitten, zeigt sich ein weitaus differenzierteres Bild: Innerstädtisch ist fast die Hälfte der Ufer durch Uferwege erschlossen. Hinzu kommt, im Vergleich zu den anderen Gewässerabschnitten, ein hoher Anteil an gesicherten, aber nicht umgesetzten Wegen. Längere Abschnitte mit jeweils mehr als 500 m zusammenhängenden und gesicherten Uferwegen befinden sich am Ostufer des Landwehrkanals bzw. Flutgrabens, am Südufer der Stadtspree zwischen Landwehrkanal und Britzer Verbindungskanal, am Südufer der Stadtspree zwischen Kaisersteg und Rudower Straße, am Nordufer der Stadtspree (HTW-Gelände), westlich und nördlich der Altstadt Köpenick, am Nordufer der Alten Spree zwischen Dammbrücke und Erpe, am Südufer der Müggelspree östlich der Salvador-Allende-Brücke, am Nordufer des Britzer Verbindungskanals zwischen SüdostalleeBrücke und Kiefholzstraßenbrücke, am Südufer des Britzer Verbindungskanals zwischen Teltowkanal und Britzer-Allee-Brücke, am Nordufer des Teltowkanals zwischen Britzer Verbindungskanal und Altglienicker Brücke sowie am Südufer des Teltowkanals zwischen Altglienicker Brücke und Grünauer Brücke. Im Bereich der städtischen Kanäle (Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal) ist fast eine durchgehende Begehung der Ufer möglich. Längere Abschnitte zusammenhängender Uferwege befinden sich an den waldgeprägten Uferabschnitten am Südufer der Müggelspree zwischen Allendeviertel und Großem Müggelsee, am West- und Südufer des Großen Müggelsees, am Nordufer des Großen Müggelsees zwischen Wasserwerk und Strandbad, am Nordufer des Langen Sees, am Südufer des Langen Sees zwischen Strandbad Grünau und Richterhorn, am West- und Ostufer der Großen Krampe („Kramper Wanderweg“), am Nord- und Südufer des Seddinsees, am Ostufer des Zeuthener Sees, am Westufer des Krossinsees sowie entlang von Oder-Spree-Kanal und Gosener Kanal. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 Dahme Seenkette Kanäle im Außenbereich kein Uferweg Großer Müggelsee Ufergrünzug mit Weg vorhanden, aber nicht rechtlich gesichert Müggelspree Uferweg nicht vorhanden, aber rechtlich gesichert städtische Kanäle Ufergrünzug mit Weg umgesetzt und rechtlich gesichert Stadtspree Gräben und Fließe Uferkonzeption Treptow-Köpenick 49 Abbildung 16: Vereilung der Uferwege nach Gewässerabschnitten Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferlänge in km 50 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Die sonstigen Uferabschnitte sind nur auf kurzen Strecken begehbar, insbesondere im Bereich von kleineren am Wasser befindlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie im Bereich von Stichstraßen zum Wasser (sog. “Wassergassen“). Zum Teil sind „Umwege“ abseits der Gewässer möglich, die die einzelnen Teilabschnitte der Uferwege miteinander verbinden. Im Bereich der Kanäle im Außenbereich, entlang der Fließe und Gräben bestehen meist einseitige Uferwege. Die Anteile am Stand der Umsetzung zum Zeitpunkt der Erstellung der Uferkonzeption in den einzelnen Gewässerabschnitten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 12: Stand der Umsetzung von Ufergrünzügen bzw. Uferwegen nach Gewässerabschnitten Ufergrünzug mit Weg umgesetzt und rechtlich gesichert Ufergrünzug mit Weg vorhanden, aber nicht rechtlich gesichert Uferweg nicht vorhanden, aber rechtlich gesichert kein Uferweg Stadtspree 45,5% 3,3% 9,8% 41,4% Städtische Kanäle 60,5% 22,2% 2,4% 14,9% Müggelspree 23,1% 0,0% 0,5% 76,4% Großer Müggelsee 58,0% 3,5% 0,0% 38,5% Dahme 41,6% 2,5% 0,0% 55,9% Seenkette 64,7% 0,5% 0,0% 34,8% Kanäle im Außenbereich 58,7% 0,0% 0,0% 41,3% Gräben und Fließe 33,7% 0,3% 0,3% 65,7% Summe 45,8% 3,2% 1,4% 49,5% Für die Flächen im Fachvermögen des Sportamtes wurden zumeist langfristige Nutzungsverträge mit Sportvereinen abgeschlossen. In den jüngeren Nutzungsverträgen wird nach Hinweis des Sportamtes für einen 15 m breiten Uferstreifen eine Bebauung ausgeschlossen und auf die bestehenden Planungen für einen Uferweg hingewiesen. Bei den jüngeren Kaufverträgen wurde nach Hinweis des Sportamtes ein Uferweg in einer Breite von 5 m gesichert. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 51 4 Nutzungsansprüche an Gewässerufer Die Uferbereiche der im Rahmen der vorliegenden Uferkonzeption betrachteten Gewässer unterliegen sowohl im innerstädtischen Raum als auch im Außenraum einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen, die zum Teil in Konkurrenz zueinander treten. Neben der Bedeutung der Gewässerufer als Anlegestelle und Warenumschlagsplatz im Rahmen der Binnenschifffahrt mit den damit verbundenen baulichen Anlagen im Uferbereich ist insbesondere die Bedeutung für die Erholung der Stadtbevölkerung einschließlich der gewässerbezogenen Sportnutzungen sowie die Bedeutung für den Naturhaushalt, den Natur- und Artenschutz und die Landschaftspflege zu benennen. Darüber hinaus stellen Ufergrundstücke eine privilegierte Lage für Wohnnutzungen, Dienstleistungsstandorte sowie Kleingarten- und Wochenendhausnutzungen dar. Die Bedeutung für das produzierende Gewerbe beschränkt sich durch das weitgehende Verbot von Einleitungen in die Gewässer inzwischen auf den möglichen wasserseitigen Warenumschlag. Mit dem allgemeinen Rückgang des auf die Wasserlagen angewiesenen produzierenden Gewerbes sowie des dezentralen Warenumschlags auf dem Wasserweg zählt eine Öffnung der Stadt zum Wasser hin inzwischen zu den fest verankerten Leitbildern für die städtebauliche Entwicklung der am Wasser gelegenen Städte. Als Wirtschaftsstandort haben die Gewässerufer weiterhin eine Bedeutung für den Bau und die Instandhaltung von Schiffen (Werften), für gewerbliche Anbieter von Wassersporteinrichtungen, für die Fahrgastschifffahrt (Anlegestellen), die Binnenfischerei (Betriebsstandorte) und die Ausflugsgastronomie (Ausflugsgaststätten, Strandbars). Sowohl im städtischen Raum als auch im Außenraum bestehen erhebliche Nutzungsansprüche an die Gewässerufer durch Sportbootliegeplätze. Eine Besonderheit im Bezirk TreptowKöpenick stellt dabei die Vielzahl von Vereinsnutzungen im Bereich der Ufergrundstücke dar. Die überwiegend bezirkseigenen Grundstücke wurden bislang langfristig an die Sportvereine verpachtet. Inzwischen besteht aufgrund übergeordneter Vorgaben die Tendenz, die Grundstücke an die Vereine zu veräußern. Viele Ufergrundstücke sind so bereits verkauft worden. Die gewässerbezogenen Erholungsnutzungen umfassen neben den Wassersportnutzungen und den Badenutzungen an Badestellen und in den Strandbädern, insbesondere den Aufenthalt am Wasser in den am Wasser befindlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie das Landschaftserleben entlang der am Wasser befindlichen Fuß- und Radwegeverbindungen der übergeordneten Grünzüge und Waldgebiete. Darüber hinaus sind auch wasserseitige Nutzungsansprüche zu berücksichtigen, die Auswirkungen auf die landseitige Entwicklung haben. Hierzu gehören z.B. Boots- und Schiffsanleger für Wassersport und Erholung bzw. Tourismus und die Fahrgastschifffahrt. Auch besondere Nutzungsformen wie z.B. Restaurantschiffe, Museumsschiffe, Floating Houses oder Hausboote haben Auswirkungen auf die Gestaltung der landseitigen Ufer. Hinsichtlich der Hausboote sind im Rahmen der Uferkonzeption Überlegungen für die Identifizierung von Standorten angestellt worden. Für Restaurant- und Museumsschiffe werden vorhandene und geeignete Standorte dargestellt (siehe Kapitel 7.6). Die Genehmigungspflicht nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) ist zu beachten. Die Wasserwerke der Berliner Wasserbetriebe (BWB) betreiben ufernahe Brunnengalerien zur Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Trinkwasser und stellen damit konkrete Anforderungen an die Nutzung im Planungsraum. Zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen sind aus diesem Grund die Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen worden. Die Ufer der Müggelspree, des Müggelsees, der Dahme u.a. haben eine wichtige Funktion für die Gewinnung von Uferfiltrat für das größte Wasserwerk Berlins, das Wasserwerk Friedrichshagen. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 52 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Zu den in den vorliegenden Planungen und Konzepten formulierten Nutzungsansprüchen an die im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Gewässerufer siehe Kapitel 5. Regelungen zur Nutzung von Gewässerufern sowie damit verbundene Entwicklungsziele sind Bestandteil von unterschiedlichen Fachgesetzen, insbesondere des Wasserrechts und des Naturschutzrechts: Berliner Wassergesetz Gemäß § 2a Abs. 1 Berliner Wassergesetz (BWG) sind die Gewässerrandstreifen und Uferzonen der oberirdischen Gewässer als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tierund Pflanzenarten zu erhalten und so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können. Wasserhaushaltsgesetz Gemäß § 2f Abs. 1 BWG ist bis zum 22. Dezember 2015 bei den oberirdischen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Zustand (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) zu erreichen, bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG). Die Struktur und Bedingungen der Uferbereiche zählen dabei gemäß WRRL-Umsetzungs-Verordnung (WRRLUmV) zu den hydromorphologischen Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer. Soweit es die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27ff. und § 47 WHG in Verbindung mit § 2f BWG (guter ökologischer und chemischer Zustand) erfordern und das Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG in Verbindung mit § 2c BWG entsprechende Anforderungen zur Einrichtung von Gewässerrandstreifen enthält, sind gemäß § 40a BWG landseits der Uferlinie oder der Böschungsoberkante des Gewässers bei Gewässern I. Ordnung und fließenden Gewässern II. Ordnung Gewässerrandstreifen einzurichten. Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers, der Verbesserung der morphologischen Gewässerstruktur sowie der Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen. Nutzungen, die den Zwecken des Gewässerrandstreifens zuwiderlaufen, sind in diesen verboten. Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann bestimmte Gewässer oder Uferzonen von dieser Regelung ausnehmen, soweit dies mit den Grundsätzen des § 2a BWG vereinbar ist. Gemäß § 38 Abs. 3 WHG ist der Gewässerrandstreifen im Außenbereich fünf Meter breit. Die Länder können abweichende Regelungen erlassen sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gewässerrandstreifen mit einer angemessenen Breite festsetzen. Bundeswasserstraßengesetz Zu den Bundeswasserstraßen gehören nach § 1 Abs. 4 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) neben den baulichen Anlagen (wie z.B. Schleusen, Bauhöfe, Werkstätten) auch die ihrer Unterhaltung dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke. Die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen ist nach § 7 Abs. 1 WaStrG Hoheitsaufgabe des Bundes, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wahrgenommen wird. Die hoheitlichen Aufgaben erstrecken sich nicht nur auf das Gewässerbett der Wasserstraßen samt ihrer Ufer und Betriebswege, sondern auch auf die ihrer Unterhaltung nach §§ 7 ff WaStrG dienenden bundeseigenen Grundstücke. Zur Unterhaltung gehören gemäß § 8 Abs. 4 WaStrG auch Arbeiten zur Beseitigung oder Verhütung von Schäden an Ufergrundstücken, die durch die Schifffahrt entstanden sind oder entstehen können, soweit die Schäden den Bestand der Ufergrundstücke gefährden. Gemäß § 11 Abs. 2 WaStrG haben die Anlieger das Bepflanzen der Ufer zu dulden, soweit es für die Unterhaltung der Bundeswasserstraße erforderlich ist. Gemäß § 8 Abs. 1 WaStrG ist bei der Unterhaltung den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen. Das Bild und der Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhal- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 53 tungsmaßnahmen müssen die nach §§ 27 bis 31 WHG maßgebenden Bewirtschaftungsziele berücksichtigen. Bundesnaturschutzgesetz Nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Natur und Landschaft so zu schützen, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst dabei neben der Pflege und Entwicklung auch die Wiederherstellung von Natur und Landschaft z. B. durch Renaturierung von Flächen. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt ist der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedlungen zu ermöglichen. Natürlichen und naturnahen Gewässerufern kommt dabei eine hohe Bedeutung für den sogenannten Biotopverbund zu. Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind insbesondere Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungskraft und Dynamik zu erhalten. Der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme ist auf hierfür geeigneten Flächen Raum und Zeit zu geben. Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen. Als geeignete Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich werden dabei neben Park-, Grünanlagen und Wald unter anderem Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen sowie stehende Gewässer benannt. Gemäß § 2 Abs. 4 BNatSchG sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche sind gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Ebenfalls gesetzlich geschützt sind Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, seggenund binsenreiche Nasswiesen sowie Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, wie sie auch in den Uferbereichen von Gewässern vorkommen. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope führen können, sind verboten. Berliner Naturschutzgesetz Im Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) ist darüber hinaus der Schutz von Gewässern und Uferzonen bei wasserwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen (§ 28 NatSchGBln) sowie der Schutz und die Pflege des Röhrichtbestandes geregelt (§ 29 ff. NatSchGBln). Gemäß § 61 BNatSchG dürfen zur Freihaltung von Gewässern und Uferzonen im Außenbereich an Bundeswasserstraßen und Gewässern I. Ordnung sowie an stehenden Gewässern mit einer Größe von mehr als 1 ha im Abstand bis 50 m von der Uferlinie grundsätzlich keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich geändert werden. Gemäß § 62 BNatSchG ist es Aufgabe des Bundes, der Länder und sonstiger juristischen Personen des öffentlichen Rechts in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang bereit zu stellen, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 54 Uferkonzeption Treptow-Köpenick sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht. Landeswaldgesetz Wald hat im Land Berlin gemäß § 10 Landeswaldgesetz (LWaldG) grundsätzlich die Funktion als Schutz- und Erholungswald. Gemäß § 14 LWaldG darf jedermann den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Radfahrer dürfen gemäß § 15 LWaldG alle Waldwege (Straßen und Wege) benutzen. Ausgenommen sind Uferpromenaden, soweit dort das Radfahren nicht ausnahmsweise durch die Berliner Forsten erlaubt ist. Die Berliner Forsten können für das Radfahren außerhalb von Waldwegen Flächen ausweisen. Waldbesucher mit Krankenfahrstühlen dürfen alle Waldwege benutzen. Reiter dürfen grundsätzlich nur ausgewiesene Reitwege benutzen. Die Berliner Forsten können gemäß § 18 LWaldG aus wichtigem Grund das Benutzen des Waldes durch Dritte einschränken (Sperrung). Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 5 55 Vorhandene Planungen und Konzepte 5.1 Flächennutzungsplan Berlin Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin ist der vorbereitende Bauleitplan im Land Berlin und wird vom Parlament beschlossen. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Planungsziele der Stadt und wird durch Änderungsverfahren ständig aktuell gehalten. In der räumlichen Gesamtplanung für die Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg übernimmt der Flächennutzungsplan die Funktion eines Regionalplans und bildet den Rahmen für weitere strategische Konkretisierungen mittels Strategieräumen und teilräumlichen Planwerken. Im Flächennutzungsplan Berlin werden entlang der Gewässerläufe und Seen überwiegend uferbegleitende Grünzüge (symbolische Darstellung) oder Grün-/Waldflächen dargestellt. Neben der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und „Kleingarten“ wird für einige Gewässerabschnitte die Zweckbestimmung „Wassersport“ dargestellt. Die Ausführungsvorschrift zur Flächennutzungsplanung7 stellt im Grundsatz 11.5 dar, dass Grünzüge von übergeordneter Bedeutung in einheitlicher Breite dargestellt sind, wenn übergeordnete Freiflächen durch sie miteinander verbunden werden sollen und der Grünzug noch nicht oder nur in Teilstücken vorhanden ist. Die genaue Führung des Grünzuges ist aus der örtlichen Situation zu entwickeln. Entscheidend ist die Umsetzung des Planungsgrundsatzes, eine funktionsfähige öffentlich zugängliche Verbindung herzustellen. Entlang der innerstädtischen Wasserstraßen stellt der FNP in der Regel uferbegleitende Grünzüge dar. Diese symbolische Darstellung schließt jedoch einen Ausbau der Wasserstraßen und die Nutzung von Häfen und anderen Umschlag- und Ladestellen nicht aus. Zur öffentlichen Durchwegung gilt der Grundsatz, dass Grünflächen, wenn sie durch ihre spezielle Zweckbestimmung (z.B. Kleingärten, Sportanlagen von übergeordneter Bedeutung) oder durch die Entwicklung von Sondergebieten in ihrer allgemeinen öffentlichen Zugänglichkeit eingeschränkt sind, in Bebauungsplänen in geeigneter Weise eine öffentliche Durchwegung gesichert werden soll. Auch im Fall von Uferstreifen, die durch Bootshäuser und Steganlagen genutzt werden, soll geprüft werden, ob und ggf. wie eine öffentliche Zugänglichkeit festgesetzt werden kann. 5.2 Landschaftsprogramm, Artenschutzprogramm Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) von 1994 stellt im Zusammenspiel mit dem Flächennutzungsplan eine vor allem auf qualitative Ziele und Anforderungen bezogene Ergänzung der vorbereitenden Bauleitplanung dar und bildet die Grundlage der künftigen Stadtentwicklung. Das LaPro ist ein behördenverbindliches Programm, das wichtige Beiträge zur vorsorgenden Umweltplanung auf allen Ebenen räumlicher Planung enthält. Es beinhaltet Vorgaben, Ziele und Anforderungen, die bei allen weitreichenden räumlichen Planungen und Abwägungsverfahren einzubeziehen sind. Für die Erstellung der Konzeption wurden ausgewertet:  Programmplan Naturhaushalt / Umweltschutz,  Programmplan Biotop- und Artenschutz,  Programmplan Landschaftsbild,  Programmplan Erholung und Freiraumnutzung. 7 Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV – FNP) vom 8. September 2006 (bekannt gemacht im ABl. vom 15.07.2011, S. 1482) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 56 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Die Zielstellungen für die Entwicklung der Ufergrünzüge sind überwiegend in den Programmplänen Landschaftsbild sowie Erholung und Freiraumnutzung zu finden. Entwicklungsziele des Programmplans Landschaftsbild sind u.a.  die Anlage gewässerbegleitender Grün- und Freiflächen sowie  der Erhalt und die Entwicklung von Blickbeziehungen auf die Gewässer,  die Sicherung und Entwicklung von naturlandschaftlich geprägten Strukturelementen (Röhricht, Uferwiesen und Auwäldern),  die Wiederherstellung der natürlichen Vegetationszonierung in Uferbereichen,  die Verbesserung der Zugänglichkeit und der Gestaltqualität von Ufern bzw. die räumliche Zusammenfassung landschaftsbildbeeinträchtigender Nutzungen sowie  der Erhalt und die Entwicklung von Sichtbeziehungen. Die Gewässerläufe und einige Uferabschnitte der Seen gehören zu den Maßnahmenschwerpunkten zur Wiederherstellung und Aufwertung linearer Landschaftselemente. Entwicklungsziele des Programmplans Erholung und Freiraumnutzung sind die Neuanlage und die Verbesserung von uferbegleitenden Grünzügen unter Einbeziehung von Parkanlagen und Kleingärten. Das Landschaftsprogramm stellt die Notwendigkeit dar, zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten in Berlin ein Grünverbindungsnetz aufzubauen. Grundsätzlich sollen Grünzüge mindestens 30 bis 40 m, besser jedoch 200 bis 300 m breit sein um die klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen zu erfüllen. Ein besonderes Gewicht ist auf den Ausbau eines Rad- und Fußwegesystems im Bereich der Grünzüge zu legen. Dadurch kann die Erreichbarkeit der Erholungsräume optimiert und dem motorisierten Ausflugsverkehr in die Erholungsgebiete entgegengewirkt werden. Die Erholungsnutzung an Ufern und Gewässerrändern besitzt eine herausragende Attraktivität, jedoch führt eine zu intensive Beanspruchung durch Erholungsuchende zu starker Erosion und Gefährdung der Ufer. Durch organisatorische und gestalterische Maßnahmen ist eine Entflechtung der unterschiedlichen Erholungsformen anzustreben. Entlang der kleineren Fließgewässer gelten dieselben Maßnahmen wie für Grünzüge. Sie sollen sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität auszeichnen. In Abstimmung u.a. mit den Zielen des Natur- und Ressourcenschutzes ist ein naturnaher Ausbau mit gewässerbegleitender Wegeführung anzustreben. Der Programmplan Biotop- und Artenschutz sieht für die Flussseenlandschaft, zu der die Gewässer einschließlich ihrer Ufer zum überwiegenden Teil gehören, die folgenden Entwicklungsziele vor:  Sicherung und Entwicklung von Röhricht, Uferwiesen und Auwäldern,  Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Land-Wasser-Übergänge, Ufersicherung durch Gehölz- und Röhrichtpflanzungen, ggf. ingenieurbiologische Maßnahmen  Sicherung naturnaher Uferzonen durch Auflagen und Nutzungsbeschränkungen (z.B. Verbot des Betretens und Befahrens schutzwürdiger Bereiche)  Fortschreibung einer Uferkonzeption zur Neuordnung der Nutzungen im Uferbereich. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 57 Für die Gräben und Fließe ist vorrangig die Verbindungsfunktion für Arten der Gewässerränder und Böschungen zu entwickeln. Der noch im Programmplan Biotop- und Artenschutz dargestellte Biotopverbund wurde anlässlich der Novelle des BNatSchG 2002 und der damit verbundenen Novelle des NatSchGBln überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde ein Zielartenkonzept8 entwickelt. Die Darstellung des Biotopverbundsystems ist eine Überlagerung der Biotopverbundflächen aller Zielarten, differenziert nach aktuell genutzten und potenziellen Verbundflächen. Je dunkler (brauner) der Farbton, desto höher die Anzahl der Zielarten, für die die Flächen relevant sind. Abbildung 17: Biotopverbund - derzeitige und potenzielle Kern- und Verbindungsflächen 8 Zielarten sind Tier- und Pflanzenarten, die in besonderem Maße auf räumliche und funktionale Verknüpfungen angewiesen sind und von deren Schutz weitere Arten profitieren können. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 58 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Wie die Abbildungen zeigen, haben die Ufer aller Gewässer im Bezirk bereits jetzt eine große Bedeutung als Biotopverbundflächen, mit einem hohen Potenzial, das es umzusetzen gilt. Im Rahmen der Gestaltung der Ufer sind vor allem Strukturen für folgende Zielarten zu schaffen: Biber, Moorfrosch und Glänzende Binsenjungfer. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption Der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (Landschaftsprogramm Ergänzung 2004) liegt das Leitbild des aus grünen „Parkringen“ und „Freiraumachsen“ gebildeten Berliner Freiraumsystems zugrunde. Die Gewässerläufe von Stadtspree und Müggelspree mit dem Großen Müggelsee und dem Dämeritzsee sind Bestandteil der vom Stadtzentrum in Richtung Südosten ausgehenden grünen „Freiraumachse“. Der Gewässerlauf der Stadtspree zwischen Treskowbrücke und Wilhelm-Spindler-Brücke ist in Zusammenhang mit der nördlich angrenzenden Wuhlheide und der südlich angrenzenden Köllnischen Heide Bestandteil des äußeren grünen „Parkrings“. Im Achsenkreuz der östlichen „Freiraumachse“ mit dem äußeren „Parkring“ befindet sich am südlichen Spreeufer zwischen Schnellerstraße und Wilhelm-Spindler-Brücke die für die Uferkonzeption relevante Ausgleichsfläche Nr. 31 Spreeufergrünzug. Entwicklungsziel der Ausgleichskonzeption ist die Entwicklung eines durchgängigen Ufergrünzugs. Im Erpetal sind die Entwicklung einer naturnahen Parkanlage sowie die Herstellung einer durchgehenden Fußund Radwegverbindung geplant. Abbildung 18: Ausschnitt Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption - Spreeufergrünzüge (links) und Erpetal (rechts) (SENSTADT 2004a) 20 Grüne Hauptwege Aus den Grünverbindungen des Landschaftsprogramms, Programmplan Erholung und Freiraumnutzung, wurde das Netz der 20 Grünen Hauptwege entwickelt. Es besteht aus drei Ringen innerhalb des Landes Berlin, einem länderübergreifenden grünen Achsenkreuz und 15 sternförmig in die Landschaftsräume der Regionalparke und den Naturpark Barnim hineinreichenden Tangenten. Für die ausgewiesenen Idealstrecken wurden die noch vorhandenen Lücken ermittelt und Vorschläge für temporäre Umwege gemacht. Grüne Hauptwege im Bezirk Treptow-Köpenick mit Relevanz für die Uferkonzeption sind die gewässerbegleitenden Hauptwege  Nr. 1 Spreeweg / Berliner Urstromtal entlang des Südufers von Stadtspree, Müggelspree, Großem und Kleinem Müggelsee sowie des Nordufers des Dämeritzsees Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 59  Nr. 9 Dahmeweg entlang des Westufers von Dahme bzw. Langem See sowie des Südufers von Seddinsee und Oder-Spree-Kanal  Nr. 14 Wuhletalweg  Nr. 17 Teltowkanalweg (Treidel- bzw. Leinpfad) auf wechselnden Uferseiten entlang des Teltowkanals Abbildung 19: Ausschnitt 20 Grüne Hauptwege (GEOPORTAL BERLIN 2013)9 5.3 Bereichsentwicklungsplanung Treptow-Köpenick Die derzeit im Bezirk Treptow-Köpenick aktuellen Bereichsentwicklungsplanungen sind das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept und die Radverkehrskonzeption (Fachplan „Öffentlicher Raum und Verkehr“, Teilplan Radverkehr, Radwegekonzept TreptowKöpenick 2010). Das Zielnetz (Haupt- und Nebenroutennetz) des Radwegekonzepts sieht gewässerbegleitende Radwege auf vorhandenen Straßen und Wegen entlang des Britzer Verbindungskanals und des Teltowkanals (z.T. „Berliner Mauerweg“), im Bereich Spindlersfeld entlang des westlichen Spreeufers, im Bereich der „Bammelecke“ am Westufer der Dahme (Langer See), am Westufer des Großen Müggelsees sowie am Südufer des OderSpree-Kanals vor. Weitere Trassenabschnitte, insbesondere westlich der Dahme bzw. des Langen Sees, verlaufen auf vorhandenen Straßen und Wegen in Gewässernähe, jedoch nicht unmittelbar gewässerbegleitend. 9 Geoportal Berlin - 20 Grüne Hauptwege (01.05.2013) 1 - Spreeweg / Berliner Urstromtal, 9 - Dahmeweg, 15 - Teltower Dörferweg, 17 - Teltowkanalweg Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 60 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Abbildung 20: BEP Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010- Zielnetz Die Uferkonzeption soll als Fachplan „Grün- und Freiraum“, Teilplan „Uferkonzeption“ der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung beschlossen werden. 5.4 Bebauungspläne Einige Teilabschnitte der in der Uferkonzeption untersuchten Gewässerufer im Bezirk Treptow-Köpenick mit Schwerpunkt entlang der Stadtspree sowie entlang des Teltowkanals befinden sich im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Die Bebauungspläne werden in der Regel von den Bezirken aufgestellt. Insgesamt 49 Bebauungspläne mit Gewässerbezug befinden sich im Aufstellungsverfahren (Stand Oktober 2013), 17 Bebauungspläne sind in Kraft gesetzt (vgl. nachfolgende Tabelle). Die planungsrechtliche Sicherung eines öffentlich zugänglichen Uferstreifens erfolgt in den bislang in Kraft gesetzten Bebauungsplänen durch folgende Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB:  Öffentliche Grünfläche, Parkanlage  Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“  Uferbegleitende Gehrechte (teilweise Geh- und Radfahrrechte) zugunsten der Allgemeinheit in festgesetzten Baugebieten  Stichwege zum Ufer mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit  Flächen für Wald Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 61 Tabelle 13: Bebauungspläne / Bebauungsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk TreptowKöpenick im Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013) Nummer Geltungsbereich Aufstellung in Kraft 1994 Planreife 1995 Festsetzungen im Uferstreifen Spree, Dahme, Kanäle XV-30 Puschkinallee, Elsenstraße, Hoffmannstraße, Eichenstraße XV-30a XV-30b VE 2013 2013 XV-62 für das Gelände zwischen südöstlichem Ufer des Landwehrkanals, Görlitzer Bahndamm, Lohmühlenstr. und Lohmühlenplatz 1994 9-7 Gelände des Spreeparks 2002 XVI-35 Kleingartenanlage "Freibad", Spreeschloßstraße, Nalepastraße, Elbeweg 1993 XV-64ba Schnellerstraße 137 2010 XV-64bb Gelände zwischen Schnellerstraße 137, Spree, Brückenstraße und Schnellerstraße 2010 XV-11 Gelände zwischen Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und Spree 1991 9-58 Grundstücke Wilhelminenhofstraße 83. "Rathenau-Hallen" 2011 9-3 Gelände zwischen Wilhelminenhofstraße, Laufener Straße, den Flurstücken 122 und 150, Gemarkung 515, Flur 479, Spree, den Grundstücken Wilhelminenhofstraße 83 sowie der Laufener Straße 2002 9-47 Spreeufer zwischen der Fußgängerbrücke Kaisersteg und den Grundstücken der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), Campus Wilhelminenhof, Wilhelminenhofstraße 75 A 2009 9-14 Ausbau der Wilhelminenhofstraße zwischen Ostendstraße und Schnellerstraße einschließlich Spreequerung (Wilhelminenhofbrücke ) 2006 XVI-10a An der Wuhlheide, Oberspreestraße, Ernst-Grube-Stadion, Gloriastraße 1992 9-22 Ernst-Grube-Straße (Rewatex) 2004 2006 Öffentliche Parkanlage (10 m Mindestbreite) 2008 Öffentliche Parkanlage (15 m Mindestbreite), Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“ (30 m Mindestbreite) 1998 Öffentliche Parkanlage (5 - 15 m Breite) Änderungen 2006 und 2008 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 62 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Nummer Geltungsbereich Aufstellung in Kraft Festsetzungen im Uferstreifen XVI-13 Lindenstraße, Spreestraße 1992 2004 Öffentliche Parkanlage; Baugebiet WA und MI, uferbegleitend Anpflanzgebot (15 m Breite) und Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit (2 m Breite) XVI-1a Friedrichshagener Straße 8 M, 8 P und 8 R-8 T sowie das Grundstück Friedrichshagener Straße 8-8 C, 8 E, 8 G-8 L und 8 N (tlw.) und das Fluhrstück 221 Gemarkung 515, Flur 464 (tlw.) 2007 XVI-1b Gelände zwischen Friedrichshagener Straße, den Grundstücken Friedrichshagener Straße 10-12, Müggelspree, Alter Spree und den Grundstücken Friedrichshagener Straße 8 - 8T 2007 2010 Baugebiet WA, uferbegleitend Anpflanzgebot (10 m Mindestbreite) und Geh- und Radfahrrechten zugunsten der Allgemeinheit (6 m Breite), SPE- und Grünfläche „Feuchtbiotop“ 9-53 Friedrichshagener Straße 10-12 2010 9-23a Freiheit 14 2007 9-23b Freiheit 11, 12 und 12C 2007 9-30 VE Landjägerstraße 1/5, die Flurstücke 287, 288, 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Landjägerstraße 7/9 2006 XVI-29b Müggelheimer Straße, Kietzer Straße, Alt-Köpenick 2002 XVI-24 Gelände zwischen Müggelspree, den westlichen Grenzen der Grundstücke Straße 299 Nr. 53-58, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Salvador-AllendeStraße 42A und 52/74 und Salvador-Allende-Straße 1993 2006 Öffentliche Parkanlage (10 m Mindestbreite) 9-50 Grundstücke Wendenschloßstraße 142-174 2010 9-57 Grundstück Wendenschloßstr. 254 („Marienhain“) 2011 9-34 Gelände zwischen Dahme, der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Regattastraße 51, der östlichen u. nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Regattastraße 47-49 und Regattastraße 2011 Private naturnahe Waldparkanlage, Sondergebiet „Ausflugslokal“, Private Wasserfläche, Private Parkanlage, Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit (5 m Breite) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 63 Nummer Geltungsbereich Aufstellung in Kraft Festsetzungen im Uferstreifen XVI-85 Grundstücke Regattastraße 191/277, Sportpromenade 1 2007 2008 Sondergebiet „Wassersport“, Stichweg und Aussichtsbalkon mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit (5 m Breite); Öffentliche Parkanlage, Fläche für Wald 9-27VE Grundstück Müggelheimer Damm 143, Abschnitt des Uferweges entlang des Großen Müggelsees und Teil der Erschließungsstraße vom Müggelheimer Damm 2009 2012 XVI-77 Gebiet zwischen der Kleingartenanlage "Schulzendienstwiese", Kanal V, Kanal I, Graben zwischen Müggelspree und Kanal I und Müggelspree mit Ausnahme der Flurstücke 568 und 570, Gemarkung 515, Flur 117 1997, Änderungen 2007 und 2010 XVI-22 Neu-Venedig 1993 XVI-81 Fürsterwalder Allee, Dämeritzsee, Lutherstraße, Landesgrenze 1996 9-32 Grundstück Krampenburg 20 (Flurstück 435/20) und eine Teilfläche des Flurstücks 436/26 westlich davon bis zum Ufer der Dahme. 2006 9-33 Grundstück Schmöckwitzer Damm 1G (Flurstücke 580/47, 581/47, 583/53, 586/48) sowie für eine Teilfläche des Flurstückes 582/47 (Jagen 17) – Campus „Taikyo“ 2006 XV-51k Wegedornstraße, Köpenicker Straße, Agastraße 1997 1999 Öffentliche Parkanlage beiderseits der „Teltowkanaluferbegleitstraße“ (2 - 19 m Breite) XV-58a Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Berlin Johannisthal / Adlershof südlich der Rudower Chaussee, westlich der Wegedornstraße, nördlich des Teltowkanals und Abschnitt der Wegedornstraße 2004 2006 Öffentliches Straßenbegleitgrün beiderseits der planfestgestellten BAB 113 (neu) (5 – 20 m Breite) XV-58bb Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Berlin Johannisthal/Adlershof, Eisenhutweg, Melli-Beese-Ring und Teltowkanal sowie östlich der Straße 196 2004 2006 Nachrichtliche Übernahme der planfestgestellten BAB 113 (neu) XV-58bba Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "BerlinJohannisthal / Adlershof" zwischen Teltowkanal, Stubenrauchstraße, Eisenhutweg und Johannes- 2004 2009 Nachrichtliche Übernahme der planfestgestellten BAB 113 (neu) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 64 Nummer Uferkonzeption Treptow-Köpenick Geltungsbereich Aufstellung in Kraft Festsetzungen im Uferstreifen 2001 2005 Fläche für Wald 2007 2008 Sondergebiet (Graben und Einmündung in die Dahme verrohrt) Sasse- Ring sowie Abschnitt der Stubenrauchstraße, des Eisenhutweges XV-50 Grünes Dreieck Späthsfelde 1993 XVI-9 Wuhlheide Nord-Ost 1992 XVI-26 Am Bahndamm 1/13, Schmale Straße 2/4 1993 XVI-14 Bahnhofstraße, Seelenbinderstraße, Langerhansstraße 1992 9-44 VE Bahnhofstraße 39 und 40, Flurstücke 197 und 289 2008 XVI-25 Straße an der Wuhlheide 263, Alte Försterei, Hämmerlingstr. 80/106, 81/85 1993 Wuhle Neuer Wiesengraben (Kuhgraben) 9-1 Feldblumenweg, Köpenzeile Kleingartenanlage Neue Wiesen Krumme Lake XVI-85 Grundstücke Regattastr. 191/277, Sportpromenade 1 Plumpengraben XV-F Teilflächen 2, 4 und 6 am Plumpengraben 1993 9-55 Gelände zwischen Am Falkenberg, gewidmeten Bahngelände, BrunoTaut-Str. und Pumpengraben 2011 Bellevuegraben 9-28 VE Friedrichshagener Str. 24-28 2007 2009 Private Grünfläche mit Zweckbestimmung „NaturnaherGewässerbegleitender Ufergrünstreifen“, zugleich Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landshaft; Gehund Radfahrrecht für die Allgemeinheit (Breite 2,50 m) XVI-17 Friedrichshagener Str., Neuenhagener Mühlenfließ, Alte Spree, Platz des 23.April Straße Am Ge- 1992 2006 Öffentliche Parkanlage Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Nummer Geltungsbereich 65 Aufstellung in Kraft Festsetzungen im Uferstreifen neralshof 5.5 Landschaftspläne Der Landschaftsplan dient der Anpassung der Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich des Artenschutzprogramms an die örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen. Die Aufstellung und Festsetzung eines Landschaftsplans erfolgt durch den Bezirk. Zwei Teilabschnitte der Gewässerufer entlang der Stadtspree sowie zwei kurze Teilabschnitte am Westufer der Dahme und am Nordufer des Britzer Verbindungskanals befinden sich im Geltungsbereich von Landschaftsplänen. Die Landschaftspläne befinden sich im Aufstellungsverfahren (vgl. nachfolgende Tabelle). Tabelle 14: Landschaftsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk Treptow-Köpenick im Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013) Nummer Titel Einleitung Verfahrensstand Gewässerabschnitt XV-L-2 „Oberspree“ 1996 frühzeitige Bürgerbeteiligung Südliches Spreeufer zwischen Rudower Straße und WilhelmSpindler-Brücke XV-L-3 „Heidekampgraben“ 1996 frühzeitige Bürgerbeteiligung Einmündungsbereich des Heidekampgrabens in den Britzer Verbindungskanal XVI-L-3 „Unteres Wuhletal“ 1995 rechtskräftig seit 14.04.2012 Einmündungsbereich der Wuhle in die Spree (Nordufer) zwischen Wilhelm-Spindler-Brücke und Cardinalstraße XVI-L-2 „Vollkropfwiesen“ 1992 frühzeitige Bürgerbeteiligung Einmündungsbereich des Vollkropfgrabens in die Dahme (Westufer) Landschaftsplan XV-L-2 „Oberspree“ (Entwurf) Ziel der Planung ist die Schaffung und Sicherung eines durchgehenden, begehbaren Spreeufergrünzuges sowie die dauerhafte Sicherung wesentlicher Gebietsteile als öffentliche Parkanlage. Der landschaftliche Charakter des Gebietes soll bei dessen weiterer Entwicklung maßgebend sein. Dazu ist die Formulierung landschaftsplanerischer Anforderungen an Wohnungsbau, Gewerbe-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsnutzungen und insbesondere auch an Sportflächennutzungen erforderlich. Schädigungen und Belastungen der empfindlichen Land-Wasser-Übergänge sollen vermieden, bestehende Belastungen des Naturhaushaltes und Barrieren für die Erholungsnutzung abgebaut sowie Uferränder geschützt werden. Im mittleren Teil des Plangebiets befinden sich Sportplätze und Flächen mit vorherrschend gewerblichen Nutzungen. Der östliche und zugleich größte Teilbereich des Plangebiets besteht überwiegend aus Grünanlagen mit Sport und Erholungsnutzung und Dauerkleingärten. Dieser Bestand ist in der weiteren Planung zu sichern und die Nutzungsmöglichkeiten weiter auszubauen bzw. zu verbessern. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 66 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Über das gesamte Plangebiet ist ein uferbegleitender Grünzug mit Wegenetz zu entwickeln, der zum Einen die unterschiedlich geprägten Freiräume und zum Anderen Sport und Erholung mit Natur- und Artenschutz verbinden soll. Landschaftsplan XV-L-3 „Heidekampgraben“ (Entwurf) Die Ziele des Landschaftsplanes beziehen sich vor allem auf die Anlage eines Uferweges sowie eine Grünanbindung entlang des Heidekampgrabens zum Britzer Verbindungskanal. Teilabschnitte wurden als Kompensationsmaßnahme für das Brückenbauwerk A 113 bereits realisiert. Landschaftsplan XVI-L-3 „Unteres Wuhletal“ (festgesetzt) Für den Bereich zwischen Spree und Lindenstraße bzw. An der Wuhlheide sieht der Landschaftsplan in der weiteren Entwicklung die Aufstellung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes vor, welches die vorhanden Flächen für Sport, Grün und Erholung mit neuen Flächen vereint und auf der Grundlage eines Wegekonzeptes die einzelnen Teilbereiche miteinander vernetzt. Entlang der Spree soll ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit einer Fußgängerbrücke über die Wuhle entstehen. Einen Anschluss an den Fuß- und Radweg soll ein Verbindungsweg von der Köpenicker Allee zur Spree gewährleisten. Der strukturreiche Gehölzbestand mit seinen Baumreihen und Baumgruppen ist in seinem Bestand zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Augenmerk liegt dabei auf der Standortsicherung besonders alter Bäume und der Neupflanzung von Straßenbäumen. Östlich zwischen Wuhle, Spree und Lindenstraße wird eine Bestandserhaltung der bereits vorhandenen Grünfläche angestrebt. Im Bereich des Spreeufers sollen ein oder mehrere begehbare Holzpodeste oberhalb der Mittelwasserlinie errichtet werden, um die Böschung vor Betreten zu schützen und dennoch die Zugänglichkeit des Ufers zu gewährleisten. Landschaftsplan XV-L-2 „Vollkropfwiesen“ (Entwurf) Ziele des Landschaftsplanes sind der Schutz der im Niederungsbereich des Vollkropfgrabens vorkommenden Wiesen-Röhricht-Pflanzengesellschaften mit Sicherung der Lebensräume der vorkommenden Arten sowie die Entwicklung der Erholungsfunktion für die Anwohner. 5.6 Planwerk Südostraum 5.6.1 Planwerk Südostraum - Vertiefung Spree-Dahme-Raum Das Planwerk Südostraum wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Abstimmung mit dem Bezirk Treptow-Köpenick erarbeitet. Mit der „Vertiefung Spree-Dahme-Raum“ vom Dezember 2001 liegt eine themenbezogene und teilräumliche Vertiefung des Planwerks Südostraum vor. Die konzeptionelle Grundlage für das Planwerk Südostraum bildet der Plan „Leitbildorientierung“. Dieser stellt den Spree-Dahme-Raum als prägendes Gerüst der stadt- und landschaftsräumlichen Entwicklung in den Vordergrund. Wesentliche Ziele der themenbezogenen und teilräumlichen Vertiefung des Planwerks Südostraum sind die Förderung der Erlebbarkeit der Raumqualitäten, die Herstellung von Bezügen zum Wasser und eine stärkere Einbindung der Landschaft. Die Planungen beschränken sich dabei nicht auf den unmittelbaren Uferbereich sondern verfolgen eine Beziehung der Stadträume auf den Fluss. Die Bezugsräume und Orte am Fluss sowie die Wege zum und am Fluss werden vertiefend einer Analyse unterzogen, um die Handlungserfordernisse und Schlüsselbereiche für die Entwicklung an Spree und Dahme beispielhaft bestimmen zu kön- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 67 nen. „Stiche zum Wasser“ und „grüne Fenster“ sollen wesentlich zur Öffnung sowie zur Verknüpfung von Stadtquartieren und Flusslandschaft beitragen. 5.6.2 Planwerk Südostraum - Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER Mit der Fortschreibung „Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und Flughafen BBI“ (BBI wird inzwischen als BER bezeichnet) des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Abstimmung mit dem Bezirk Treptow-Köpenick erarbeiteten Planwerks Südostraum vom Juni 2009 erfolgte im Hinblick auf die zwischenzeitlich realisierten Infrastrukturmaßnahmen eine Aktualisierung und Fortschreibung für einen größeren Betrachtungsraum. Neben den für die Entwicklung wichtigen Potentialflächen gilt dabei den Bestandsquartieren eine besondere Aufmerksamkeit. Die Leitlinien sehen die Spree als prägendes naturräumliches Gerüst des Südostraumes und Imageraum, dessen vielfältige Potentiale es aufzugreifen, zu gestalten und zu verknüpfen gilt. In der Vielfältigkeit des Raumes liegt danach die Chance zur Entwicklung und Imagebildung. Die Lage am Wasser soll noch besser zur Geltung gebracht werden. Daher sind die Stadträume auf den Fluss zu orientieren. Die Ufer sollen für Fußgänger und Radfahrer erreichbar und durchgängig erlebbar werden. Darüber hinaus sollen nicht nur Spree und Dahme, sondern auch die bisher unbeachteten Uferabschnitte der Kanäle entsprechend ihrer landschaftlichen und städtischen Unterschiedlichkeit differenziert gestaltet werden. Erlebbare Flüsse und Kanäle stellen gemäß der Leitlinien Standortqualität und ein durchgängiges Entwicklungsmotiv für den Raum dar. Hierfür sollen die Wasserläufe sichtbar gemacht, die vorhandenen Wege am Wasser ausgebaut, Promenaden und Wegeverbindungen ergänzt werden. Die Wasserlagen sollen dabei nicht nur in der ersten Reihe erlebbar sein, sondern bis in die benachbarten Stadtbereiche hineinwirken (vgl. Kapitel 7.4). Die teilräumlichen Leitbilder und Entwicklungsstrategien sehen für den Spreeraum eine weitere Qualifizierung der land- und wasserseitigen Erlebbarkeit der Wasserlandschaft vor. Die Spree soll von der Innenstadt bis zu den Wald- und Seengebieten von Dahme und Müggelsee über Uferwege und Promenaden durchgängig erlebbar sein. Die Abschnitte sollen entsprechend der örtlichen Situation verschieden ausgestaltet sein und somit unterschiedliche Charaktere haben. Naturnahe Landschaften, breite Promenaden oder schmale Uferwege sollen sich abwechseln und in der Gesamtheit eine differenzierte und spannende Raumsequenz mit Gebäuden der gründerzeitlichen Industriekultur, verdichteten Wohnquartieren oder durchgrünten Siedlungsgebieten sowie Wäldern und Parkanlagen ergeben. Als grundlegende Voraussetzung wird eine frühzeitige Sicherung der Durchgängigkeit der Wege benannt, die schrittweise realisiert werden kann. Der Freizeitwert der Spree soll gestärkt werden. Für wasserbezogene Erholungs- und Freizeitnutzungen sowie Wassersportnutzungen sollen bei der Weiterentwicklung der notwendigen Infrastruktur sowie der Wegenetze „Orte des Ankommens, des Abfahrens und des Aufenthalts“ berücksichtigt und integriert werden. Öffentliche Räume entlang der Spree sollen verknüpft werden. Die Spree soll dabei aus der Tiefe des Raumes erlebbar werden. Hierzu sollen Städtebau und Freiraumgestaltung aufeinander bezogen und der Stadtraum zum Wasser hin geöffnet werden. Die Spree soll an das Grundgerüst der öffentlichen Straßen und Wege angebunden werden, um Barrieren aufzubrechen. So sollen durchlässige Landschafts- und Stadträume mit Bezug zur Spree hergestellt werden. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 68 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 5.7 Wasserlagenentwicklungsplan Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegebene und 2002 fertiggestellte „Wasserlagenentwicklungsplan“ (WEP) des Landes Berlin stellt eine gesamtstädtische, integrative Strategie zur Entwicklung der Berliner Wasserlagen dar und gründet auf umfassenden Bestandserhebungen und -analysen von stadt- und landschaftsräumlichen Qualitäten und Entwicklungspotenzialen. Hierdurch und mit dem Aufzeigen von Handlungserfordernissen sollen der Stellenwert und das Potenzial der Gewässer und Uferzonen des Landes Berlin zur Stärkung und Weiterentwicklung städtischer und landschaftsräumlicher Qualitäten definiert werden. Bei der Diskussion der städtebaulichen Leitbilder und Entwicklungsziele im Rahmen des WEP des Landes Berlin werden auch die Bezüge zur Bauleitplanung, insbesondere zu den Aussagen des Flächennutzungsplanes im Einzelnen angesprochen und zum Teil hervorgehoben. Der WEP benennt als Stadtentwicklungsplan eine Reihe von konkreten Zielsetzungen. Die wesentlichen Ziele mit Relevanz für die Uferkonzeption sollen im Folgenden kurz benannt werden:  Entwicklung angemessener, funktionsfähiger und charakteristischer stadt- und landschaftsräumlicher Strukturen,  qualifizierte, urbane Nachverdichtung (Innenentwicklung) mit räumlicher Tiefenwirkung für die angrenzenden Stadtquartiere,  Stärkung wichtiger Wasserläufe und -räume als markante öffentliche Räume der Stadt, als Orte der Aneignung, der Identität und Kommunikation,  Verbesserung der Zugänglichkeit der Ufer und Rückgewinnung der Uferzonen als Uferboulevards,  Nutzung und Stärkung der Wasserlagen als „Image-Faktor“ für die Gesamtstadt und ihre Teilräume,  Entwicklung eines wasserorientierten Städtebaus,  Stärkung wasserbezogener Nutzungen,  Anpassung und Transformation „überkommener Nutzungen“ an moderne Anforderungen und neue Funktionen,  Verbesserung der natürlichen und landschaftsräumlichen Qualitäten,  Verbesserung der Freizeitangebote für Erholung und Sport,  Stärkung der ökologischen Entlastungsfunktionen,  Stärkung/Entwicklung von Biotopräumen und Biotopverbindungen,  gestalterische und optische Aufwertung der bestehenden Ufer. Als Schwerpunkträume der Wasserlagenentwicklung werden im Bezirk Treptow-Köpenick die Spree im Bereich Friedrichshain/Kreuzberg/Treptow (I-5), die Spree im Bereich Treptow/Lichtenberg/Rummelsburger See (SO-1), Teltowkanal und Britzer Verbindungskanal im Bereich Neukölln/Treptow (SO-2), die Spree im Bereich Treptow/Köpenick (SO-3), Dahme und Spree im Bereich der Köpenicker Altstadt (SO-5) sowie Dahme und Teltowkanal im Bereich Treptow/Köpenick (SO-5) benannt. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 69 5.8 Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeitete Konzept des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe – Entwicklungskonzept für den produktgeprägten Bereich in Berlin (StEP Industrie und Gewerbe) vom Januar 2011 arbeitet die spezifischen Qualitäten und Potentiale der im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbeflächen heraus und benennt Standorte für einen möglichen 24-Stunden-Betrieb, für die ein Heranrücken sensibler Nutzungen vermieden werden soll, sowie Prioritäten der Inanspruchnahme. Das in den StEP Industrie und Gewerbe integrierte Entwicklungskonzept für den produktgeprägten Bereich benennt Gewerbestandorte, denen eine herausgehobene Bedeutung für eine gewerblich-industrielle Entwicklung in Berlin zukommt. Von Relevanz für die Uferkonzeption sind die Darstellungen von Gewerbeflächen entlang der Stadtspree, des Teltowkanals und des Britzer Verbindungskanals, wobei die Uferbereiche im Konzeptplan entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan von der Darstellung der Gewerbeflächen ausgenommen werden. Der nunmehr geplante Wohnungsbau auf dem Samsung-Gelände an der Ostendstraße ist abweichend zum StEP Industrie und Gewerbe ein Resultat aktueller Entwicklungen und mittelfristiger bezirklicher Überlegungen zur Planung. 5.9 Stadtentwicklungsplan Klima Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt und Gesundheit erarbeitete Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima) vom August 2011 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Aspekten des Klimas in Berlin. Er rückt dabei Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Mittelpunkt, ergänzt aber auch die laufenden Anstrengungen im Klimaschutz. Oberstes Ziel ist dabei, die Lebensqualität in der Stadt unter den Vorzeichen des Klimawandels zu sichern und wo immer möglich zu verbessern. Entsprechend der städtebaulichen Leitbilder der „kompakten Stadt“ und der „Stadt der kurzen Wege“ wird dabei eine Innenentwicklung angestrebt, die Vielfalt bewahrt und ausreichend klimawirksame Grün- und Freiflächen bereitstellt. Handlungsfelder für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel mit Relevanz für die Uferkonzeption sind das Ausschöpfen der Potentiale zur bioklimatischen Entlastung im Siedlungsraum sowie die klimawandelgerechte Optimierung und Vernetzung der Grün- und Freiflächen. Der Schutz und die Renaturierung der Uferbereiche sowie eine Weiterführung des Röhrichtschutzes tragen zudem zu einem Erhalt der aufgrund der klimatischen Veränderungen gefährdeten Gewässerqualität bei. 5.10 Gesamtkonzeption für das Gebiet Müggelsee – Langer See – Dämeritzsee, Untersuchung der Entwicklungsmöglichkeiten für Naherholung und Tourismus Ziel der vom Bezirk Treptow-Köpenick erarbeiteten Gesamtkonzeption für das Erholungsgebiet zwischen Langem See, Müggelsee und Dämeritzsee aus dem Jahr 2002 ist die Herausarbeitung bezirksintern abgestimmter Freiraumfunktionen sowie Maßnahmen zu deren Qualifizierung. Auf der Grundlage einer Bestandsanalyse wurde ein Leitbild für das Erholungsgebiet entwickelt, das durch Leitziele für landschaftsräumlich ähnliche Teilräume konkretisiert wird. Gegenstand der Bestandsanalyse waren u.a. die im Uferbereich vorhandene bauliche Infrastruktur an (ehemaligen) Ausflugsgaststätten und sonstigen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie die im Uferbereich vorhandenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 70 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und Landschaftsgestaltung soll die Attraktivität des Erholungsgebietes erhöht werden. Vorgeschlagene Maßnahmen mit Relevanz für die Uferkonzeption sind:  Erhalt und Sicherung des öffentlichen Uferweges im Bereich Rübezahl,  Entwicklung des Standortes Krampenburg als Ausflugsziel (Bebauungsplan erforderlich),  Entwicklung des Standortes Marienlust (ehemalige Ausflugsgaststätte) unter Beachtung der Vorgaben des Grundwasserschutzes (Bebauungsplan erforderlich),  Ausrichtung der Wegebeläge des Wanderwegenetzes auf die Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen (Wandern, Radfahren, Skaten, Reiten),  Aufwertung des Uferweges am Nordufer der Dahme,  Landschaftsgestaltungsmaßnahmen am Nordufer des Langen Sees (Schaffung von Sichtschneisen),  Aufwertung des Seebades Wendenschloss,  Öffnung der Zeltplätze,  Öffnung der Segelvereinsgrundstücke,  Schaffung von Möglichkeiten zum Anlegen sowie zum Ver- und Entsorgen für den Wassertourismus,  Schaffung neuer Anlegestellen für die Ausflugsschifffahrt am Nordufer des Langen Sees. 5.11 Steganlagenkonzeption des Bezirksamtes Treptow-Köpenick Die Steganlagenkonzeption wurde am 10.08.2006 vom Bezirksamt Treptow-Köpenick beschlossen10 und stellte seitdem die Grundlage für Einzelfallentscheidungen und die Anwendung des Ermessensspielraumes bei der Zulassung von Steganlagen dar. Mit Beschluss vom 05.03.201311 hat das Bezirksamt seinen Beschluss aufgehoben. Die Steganlagenkonzeption hat daher nunmehr nur noch den Status eines vorliegenden Fachgutachtens. 5.12 Wasserwanderrastplätze Für den muskelbetriebenen Wassersport hat der Tourismusverein Treptow-Köpenick ein Konzept erarbeitet, das 19 Wasserwanderrastplätze vorsieht. Dadurch erschließen sich für Ruderer, Paddler und Kanuten neue Routen zwischen Berlin und Brandenburg. Das Konzept soll in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt praktisch umgesetzt werden. Bis zur Saison 2014 sollen sechs öffentliche Wasserwanderrastplätze an den Ufern bereit stehen. Als Standorte geplant sind die Insel der Jugend, der Köpenicker Kanusportclub in Oberschöneweide, Große Krampe in Müggelheim, Schmetterlingshorst, an der Straße Am Generalshof in der Köpenicker Altstadt und in Schmöckwitz an der Straße Zum Seeblick. Zum Teil gab es hier früher schon Rastplätze. Sie sind über die Jahre jedoch teilweise verfallen. Die künftigen Rastplätze sollen speziell und ausschließlich für Boote ausgelegt sein, die mit Muskelkraft betrieben werden. Sie erhalten niedrige Stege für bequemes Ein- und Aussteigen, und am Ufer wird es Sitzbänke und Übersichtspläne der Wasserwege geben. Gekennzeichnet werden die Rastplätze mit der Gelben Welle. Die geplanten und aufgelisteten Standorte unter- 10 BA-Vorlage Nr. 623/06 11 BA-Vorlage Nr. 157/13 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 71 liegen der Genehmigungspflicht nach § 31 WaStrG sowie der wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Insgesamt sind die folgenden Standorte vorgesehen: Standort Vorhandene wasserseitige Infrastruktur Sanierung / Bau Eigentum / Fachvermögen KKC Welskopffstr. 15 Paralleler Uferanleger (Holz, 15 * 1,60 m) Anlegestege (Holz, 12 * 1,40 m) Sanierung / Rückbau / Neubau Steg1, öffentliche Zuwegung, Sanierung Treppenanlage und Sattelplatz BA Treptow-Köpenick / Sport Schmetterlingshorst Anlegebrücke (Holz 25 * 2,20 m, baufällig) Anlegesteg (Holz 30 * 2,20 m, verfallen) Rückbau, Anleger mit Fingerstegen, uferseitig Aufenthalt gestalten BA Treptow-Köpenick / Kultur Seeblick (Schmöckwitz) Anlegesteg (Beton 6 * 1,40 m) Rückbau / Neubau, Anlegesteg mit Kopfsteg, Möblierung BA Treptow-Köpenick / Facility Management Große Krampe (Müggelheim) Rückgebaut (ehemals 2 Stege und Fähranleger) Neben Fähranleger (in Planung), 8 m Zugangssteg zu Kopfsteg (4 * 2 m), Möblierung BA Treptow-Köpenick / Facility Management Insel Berlin (Treptower Park) Anleger (Holz 25 * 1,20 m) Erweiterung Längsanleger, zusätzliche Fingerstege, evtl. Einbeziehung ehem. Kanuhafen (Nachbar), öffentliche Zuwegung BA Treptow-Köpenick / Jugend Generalshof (Mecklenburger Dorf) 6 Kurzstege (Beton 4 * 1,20 m) Rückbau / Neubau, Spundwandreparatur BA Treptow-Köpenick / Facility Management Regattastr. 249 (Grünau) Anleger (Beton 18 * 3,20 m), 2 weitere Anleger (Holz 22 * 1,40 m) Rückbau / Sanierung Betonanleger, öffentliche Zuwegung, Sanierung Sattelplatz / Spundwand BA Treptow-Köpenick / Sport Mellowpark Hauptanleger (60 * 1,80 m) mit ehemaligem Schiffsanleger (60 m) und Fingerstegen (40 * 1,20 m) Reduzierung auf 30 m Hauptanleger und 6 Fingerstege 8 m, Uferbefestigung, Möblierung BA Treptow-Köpenick / Sport Anleger 10 m, öffentliche Zuwegung, Möblierung BA Treptow-Köpenick / Naturschutz Zeltplatz „Kuhle Wampe“ Ernst-Ruska-Ufer 2 Uferbauwerke (Treppenanlagen), neuer Schiffsanleger Steg (6 m) zum Einstieg, Treppenanlage (Vollmerstr.), Uferbefestigung (planungsabhängig) Treuhänder WISTA / BA Treptow-Köpenick / Facility Management VJF-Krimnitzer Weg 6 2 Anleger (Beton ( Holz 10 * 1,60 m) Rückbau / Sanierung Betonanleger, öffentliche Zuwegung, Sanierung Toilette / Spundwand BA Treptow-Köpenick / Jugend Abbildung 21: Geplante Wasserwanderrastplätze (Auszug) (RIEDEL 2013) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 72 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 6 Der Weg ist das Ziel! - Leitbilder und Leitlinien Eines der bedeutenden Alleinstellungsmerkmale Treptow-Köpenicks ist der Reichtum an Gewässern, Wäldern und Grünflächen im Einklang mit wunderschönen städtischen oder dörflichen Ensembles. Dieses soll in erster Linie erhalten sowie sinnvoll entwickelt und genutzt werden, um dem Bezirk Stabilität und Identität innerhalb des Gesamtgefüges der Großstadt zu verleihen. Die Bereiche Tourismus und Naherholung sind die Wirtschaftssektoren, die in direkter Folge davon profitieren. Weitere wichtige Bereiche werden durch die Etablierung und Stärkung einer gesunden und umweltgerechten Lebens- und Arbeitswelt indirekt berührt und gestärkt. Um dieses Ziel zu erreichen sind die folgenden fachlichen Leitlinien während der Erarbeitung des Uferkonzeptes ständig einer Prüfung unterzogen, gegeneinander und gegen konkurrierende Entwicklungen abgewogen und gewichtet worden. Das Leitbild legt die Grundlagen für die Ableitung quantitativer und qualitativer Entwicklungsziele für die künftige Gestalt und Nutzung der Ufer im Bezirk Treptow-Köpenick. 1. Schaffung durchgehender uferbegleitender Grünzüge und Sicherung deren Erreichbarkeit Ziel ist die Sicherung und Entwicklung einer gewässerbegleitenden Grünverbindung von der Innenstadt in den Bezirk bis in die städtischen Randlagen für Tourismus und Naherholung. Es steht für die Erreichbarkeit und Aufwertung der Ufer als Qualitätsmerkmal für Wohnquartiere und Gewerbestandorte. Damit verbunden ist die grundsätzliche Umsetzung einer funktionsfähigen öffentlich zugänglichen Verbindung, wie im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm von Berlin verankert. Die Suche nach Alternativen soll als Ausnahme auf den konkreten Einzelfall beschränkt werden. 2. Balance der vielfältigen Nutzungsstruktur Die privaten und öffentlichen Nutzungen sind sinnvoll zu steuern und nach Möglichkeit zu bündeln. Zu prüfen sind die Möglichkeiten zur Kombination von Nutzungen, wie zum Beispiel Fußund Radwegen. Es geht um die Festlegung eindeutiger Restriktionen aber auch um das Finden von Alternativen zu störenden und unverträglichen Nutzungen der Uferbereiche. 3. Vernetzung von besonderen Orten entlang der Gewässer Besondere Orte sind unter anderem Orte der Erholung und Sehenswürdigkeiten im Bezirk. Des Weiteren ist auch die Entwicklung besonders reizvoller und wertvoller Bereiche am Übergang vom Land zum Wasser zu fördern. 4. Erhalt und Entwicklung von Gewässerrandstreifen Grundsätzlich gilt eine Mindestbreite bei Gewässerrandstreifen von 5 m (§ 38 Abs. 3 WHG, §§ 2a Abs. 1 und 40a BWG). An Bundeswasserstraßen und Gewässern I. Ordnung im Außenbereich beträgt die Freihaltezone von baulichen Anlagen 50 m (§ 61 BNatSchG). Der nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichende gute ökologische Zustand der Gewässer schließt deren Uferzonen ein. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 73 5. Sicherung und Entwicklung Biotopverbund Die Forderung nach biologischer Vielfalt und von gewässerbegleitenden Kern- und Verbindungsflächen der Zielarten für den Biotop- und Artenschutz gilt als grundlegendes Ziel des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm von Berlin. Eine besondere Bedeutung kommt dem Schutz und der Pflege des Röhrichtbestandes (§ 29 NatSchG Bln 2013) zu. 6. Zielkonforme Bündelung von materiellen und personellen Ressourcen im Bezirk sowie effektives Flächenmanagement Durch Beschlussfassung der Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) wird diese ein zu beachtender Belang in der verbindlichen Bauleitplanung bzw. in öffentlich-rechtlichen Verfahren. Entsprechende personelle und finanzielle Mittel zur Umsetzung der Uferkonzeption sollen im Weiteren geprüft werden. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 74 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 7 Entwicklungsziele und Maßnahmen Die Ufergrünzüge erfüllen eine große Anzahl von Funktionen, z.B. für die Erholung, als Wegeverbindung, zur Verbesserung der ökologischen Funktionen des Gewässers und der morphologischen Gewässerstruktur, für die Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen, als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten, für die Entwicklung des Wassersports sowie die Sicherung der Vielfalt, Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes und für den Biotopverbund und damit die Sicherung der biologischen Vielfalt. Hinzu kommen die beschriebenen Anforderungen auf Grund wirtschaftlicher Nutzungen, Wohnnutzungen, der privaten Wochenenderholung oder der Unterhaltung der Wasserstraßen. Unter Berücksichtigung dieser vielfältigen Funktionen der Ufer und auf Grundlage der dargestellten Leitbilder lassen sich für jeden Ufertyp Entwicklungsziele definieren. 7.1 Entwicklungsziele nach Ufertypen Die verschiedenen identifizierten Ufertypen definieren sich anhand der bestandsorientierten Nutzungskategorien. Insbesondere die Nutzung der Uferflächen ist maßgeblich entscheidend für die Ableitung von Entwicklungszielen. Die in der nachfolgenden Aufstellung genannten Breiten für den Ufergrünzug stellen einen Orientierungswert dar, der nicht verbindlich ist. Generell hat sich die Entwicklung der Ufergrünzüge mit Weg am Bestand, bezogen auf den städtebaulichen Charakter, den Gebäudebestand sowie die naturräumliche Ausstattung, zu orientieren. Wirtschaftstandort geprägt durch Gewerbe und Industrie, gemischte Nutzung, Dienstleistung und Handel ohne funktionalen Bezug zum Wasser • Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein • Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen und Elementen des Biotopverbunds im innerstädtisch geprägten Siedlungsbereich • Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich • Einrichtung einer ufernahen Umgehungsmöglichkeit bei vorhandener Bebauung der Uferkante Gewässerbezogener Wirtschaftsstandort z.B. Ausflugsgaststätten, Bootsverleih, Strandbäder, Werften • Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; mindestens 5 m breite öffentliche Durch- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick wegung bei Sicherstellung der gewerblichen Nutzung • ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau mit offener Bebauung und Rahmengrün • Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein • Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen und Elementen des Biotopverbunds im innerstädtisch geprägten Siedlungsbereich • Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich • Schaffung von Zugängen / Stichwegen zum Ufergrünzug Wohnen mit überwiegend privater Nutzung des Außenraums Einfamilienhausgebiete, Villengebiete, sonstiger Geschosswohnungsbau (z.B. Blockrandbebauung) • Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; mindestens 5 m breite öffentlich zugänglichen Durchwegung • sofern die Entwicklung eines Ufergrünzuges kurzbzw. mittelfristig nicht umsetzbar ist, sind ökologische Mindeststandards für die private Nutzung der Uferbereiche festzulegen (u.a. keine Versiegelung in der 5 m - Uferzone, Verwendung gebietsheimischer Pflanzen, keine Lagerung von Kompost oder anderen Stoffen) • im Einzelfall (Lückenschluss) ggf. Schaffung einer wasserseitigen Umgehungsmöglichkeit durch Stegekonstruktion oder Anschüttung Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 75 76 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erholungsgrundstück Sonstige Kleingärten (ohne Dauerkleingärten und KGA auf landeseigenen Grundstücken), Wochenendhausgebiete • Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; mindestens 5 m breite öffentlich zugänglichen Durchwegung • sofern die Entwicklung eines Ufergrünzuges kurzbzw. mittelfristig nicht umsetzbar ist, sind ökologische Mindeststandards für die private Nutzung der Uferbereiche festzulegen (u.a. keine Versiegelung in der 5 m - Uferzone, Verwendung gebietsheimischer Pflanzen, keine Lagerung von Kompost oder anderen Stoffen) • im Einzelfall (Lückenschluss) ggf. Schaffung einer wasserseitigen Umgehungsmöglichkeit durch Stegekonstruktion oder Anschüttung Umnutzungsbereich z.B. Gewerbebrachen Dabei handelt es sich um Flächen, wie Gewerbebrachen, deren Nutzung sich aktuell im Wandel befindet. Bei diesen Flächen besteht kurzfristig die Chance und zugleich die Notwendigkeit der Sicherung als Ufergrünzüge. • Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein • Prüfung der Möglichkeit zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen bzw. einer naturnahen Ufergestaltung sowie Elementen des Biotopverbunds Wald Wald nach LWaldG • Erhalt und Entwicklung von uferbegleitenden Wegeverbindungen innerhalb der 50 m Uferzone, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen • Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 77 Grünflächen Flächen im Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes • Erhalt und Entwicklung Wegeverbindungen • Arrondierung von angrenzenden Flächen im Uferbereich • Prüfung der Möglichkeit von Renaturierungsmaßnahmen zur Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie Elementen des Biotopverbunds der uferbegleitenden Kleingartenanlagen Dauerkleingartenanlagen, KGA auf landeseigenen Grundstücken • Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein • Entwicklung der vorhandenen Stichwege zum Ufer • ggf. Renaturierungsmaßnahmen zur Entwicklung einer naturnahen Uferzone und Elementen des Biotopverbunds Biotopfläche geschützte Biotope nach BNatSchG und NatSchG Bln • Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone • im Einzelfall (Lückenschluss) Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb der 50 m Uferzone, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen Sportflächen z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne, • Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h. Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlich zugänglichen Durchwegung unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 78 Uferkonzeption Treptow-Köpenick zur Ausübung des Sports • ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit (bei Wettkampfveranstaltungen) Verkehrsfläche z.B. Straßen, Brücken • Schaffung von uferbegleitenden öffentlichen Promenaden bei parallel zum Wasser verlaufenden Straßen • Schaffung von öffentlichen Aufenthaltsbereichen am Wasser bei Stichstraßen zum Wasser („Wassergassen“) • Prüfung der Möglichkeit von Stegekonstruktionen bei Brücken ohne ausreichende Spannweite zur Anlage eines Uferweges; ggf Einrichtung einer ufernahen Umgehungsmöglichkeit Kanalseitenstreifen • Sicherung und Entwicklung eines öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs Sonstige z.B. Polizei, Schulen • Einzelfallbetrachtung • uferbegleitende mindestens 5 m breite öffentlich zugängliche Durchwegung • ggf. Renaturierungsmaßnahmen zur Entwicklung einer naturnahen Uferzone innerhalb der 5m Uferzone Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 79 7.2 Modifizierung von Entwicklungszielen in Schutzgebieten In den Uferbereichen mit bestehenden Schutzgebieten sind die Entwicklungsziele nach Ufertypen den sich aus den Schutzgebietsverordnungen ergebenden Restriktionen unterzuordnen. Naturschutzgebiete (NSG) Gemäß den Verordnungen der NSG „Krumme Laake / Pelzlaake“, „Gosener Wiesen und Seddinsee“ sowie „Grünauer Kreuz“ ist es verboten in den Schutzgebieten Anlagen zu errichten oder zu nutzen, egal ob sie eine Genehmigung bedürfen oder nicht. Für die NSG „Krumme Laake / Pelzlaake“, „Gosener Wiesen und Seddinsee“ sowie „Grünauer Kreuz“ wurde gemäß § 4 der Schutzgebietsverordnungen ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) inklusive Wegekonzept erarbeitet. Der PEP zum NSG Krumme Laake / Pelzlaake wurde 2002 fertig gestellt. Ziel ist es, wie auch in der Zeit vor der Erstellung des PEP, das Gebiet für die Erholungsnutzung zur Verfügung zu stellen. Um allerdings die sehr schätzenswerten Moorbereiche vor einer weiteren Beeinträchtigung durch die Erholungssuchenden zu schützen, wurde als Schwerpunkt für die touristische Entwicklung der Bereich um die Krumme Laake gestärkt. Die Große Pelzlaake, die auch vor dem PEP nur eine untergeordnete Rolle für die Erholungsnutzung spielte, sollte ihren bisherigen Status erhalten. Eine weitere Erschließung wird jedoch ausgeschlossen. Die Kleine Pelzlaake wurde nicht in das entwickelte Wegenetz mit eingebunden. Der bereits bestehende Weg am Gosener Kanal wurde als Bestandteil des zu erhaltenen Wegenetzes bestätigt. Die Neuanlage weiterer Wege im Gebiet scheint nicht geplant zu sein12. Das NSG Gosener Wiesen und Seddinsee liegt östlich des Gosener Kanals. Das Pflegeund Entwicklungskonzept wurde von 1988 - 2002 erarbeitet. Ziel der Entwicklung in den nächsten Jahren ist eine bestandsorientierte Entwicklung der Landschaft. Durch extensive Nutzung und Pflege, unter Berücksichtigung des Artenschutzes, soll die Biotopvielfalt im Gebiet gefördert werden. In diesem Kontext ist es erklärtes Ziel die Ungestörtheit des Gebietes durch den Menschen zu wahren. Das Wegekonzept sieht daher ein weitgehendes Befahrungs- und Begehungsverbot vor. So wurde der Fahrweg entlang des Gosener Kanals bis zur Spülsaumfläche am Kanal bereits vor einigen Jahren durch eine Schranke gesperrt. Zusätzlich wurde zwischen dem Kanal und der Förstereizufahrt ein Zaun gezogen um das Schutzgebiet an dieser Stelle unpassierbar zu machen. Der Waldweg vom Parkplatz der Försterei zum Kanalweg wurde durch eine Schranke gesperrt und mit einem Betretungsverbot für Fußgänger versehen. Die bestehenden Sitzmöglichkeiten entlang des Ostufers des Kanals sollten entfernt werden. Am Nordwestufer wurden die tiefer gelegten Uferbereiche zum Schutz eingezäunt und ein Weg entlang des Zaunes angelegt. Die verbleibenden Wege und Trampelpfade im NSG sollten gesperrt und so gekennzeichnet werden, dass deutlich wird, das diese Wege nicht zu betreten sind13. Für das NSG Grünauer Kreuz besteht kein PEP und somit auch keine näheren Aussagen zur Entwicklung eines Wegekonzeptes. Das Schutzgebiet liegt in wesentlichen Teilen in einem Eisenbahnkreuz und ist daher ohnehin nicht für Besucher zugänglich. An einem kurzen Abschnitt grenzt es an den Plumpengraben. Im Bereich der NSG ist eine Neuanlage von Uferwegen nicht zulässig. Entwicklungsziel in diesen Bereichen können daher nur Ufergrünzüge im Sinne einer natürlichen Entwicklung sein. 12 Büro für angewandte Waldökologie & Lindner, Dipl. Ing. W., 2002 13 Stadt-Wald-Fluss - Büro für Landschaftsplanung und ökologische Gutachten, 2002 Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 80 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Landschaftsschutzgebiete (LSG) Wie auch in den NSG ist in den LSG nicht gestattet bauliche Anlagen jeglicher Art zu erreichten oder auch nur die Bodendecke zu beschädigen, zu verfestigen oder zu versiegeln. Somit ist auch hier die Entwicklung weiterer Uferwege ausgeschlossen bzw. steht unter einem Genehmigungsvorbehalt. Der Entwicklung von Ufergrünzügen durch natürliche Sukzession steht jedoch nichts entgegen (§ 6 Abs. 2 Nr.1, 8 Verordnungen zum Schutz der Landschaft des Plänterwaldes, der Neuen Wiesen, des Müggelsees). Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000 (FFH- und SPA-Gebiete) Der Große Müggelsee ist in weiten Teilen als FFH-Gebiet ausgewiesen. Im Südwesten grenzt das LSG Neue Wiesen an die Uferbereiche an. im Osten das LSG Müggelspree. Südlich der Müggelspree ist das FFH-Gebiet gleichzeitig SPA-Gebiet und NSG. Der FFHLebensraumtyp (LRT) 3150 „natürlich eutrophe Gewässer“ ist definiert unter Einbeziehung der Verlandungszone, d.h. der angestrebte, von der EU eingeforderte günstige Erhaltungszustand setzt das Vorhandensein der typischen Verlandungsgesellschaften von Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften bis zur Weichholzaue voraus. Als FFH-LRT an die EU gemeldet ist daher die gesamte Wasserfläche des Gebietes einschließlich der Verlandungszonen. Projekte sind hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000Gebietes zu prüfen, wenn (auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen) die Möglichkeit besteht, dass sie das Gebiet erheblich beeinträchtigen (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Unterliegen die vom Projekt betroffenen Flächen gleichzeitig dem Schutzstatus eines NSG, LSG o. ä gemäß § 20 Abs. 2 BNatSchG, gelten die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen, wenn diese bereits die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete enthalten. Demnach sind sämtliche Maßnahmen der Entwicklung von Ufergrünzügen, z.B. die Herstellung von Uferwegen oder Aufenthaltsbereichen, einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. einer Vorprüfung zu unterziehen. Wasserschutzgebiete Im Bereich der Wasserschutzgebiete (Zone I, II) ist das Errichten, Erweitern oder die wesentliche Änderung von Straßen oder anderen baulichen Anlagen nicht gestattet (§§ 11, 12 WASSERSCHUTZGEBIETSVERORDNUNG FRIEDRICHSHAGEN). In den Uferbereichen der Wasserschutzzone I und II darf es daher nicht zu einer Nutzungsintensivierung (Verdichtung des Wegenetzes, des Wassersports u.a.), die sich negativ auf die Gewässer bzw. die Grundwasserqualität auswirken würden, kommen. Daraus folgt, dass in diesen Bereichen keine weitere Entwicklung von Uferwegen möglich ist. Die Errichtung von Uferwegen in der Wasserschutzzone II steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Wasserbehörde. Die Renaturierung der Ufer zum Zwecke der Biotopentwicklung ist zulässig. Die Vorschriften für die Schutzzonen III A und III B sind zu beachten. U.a. sind der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, großflächige Versiegelungen und die Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge unzulässig bzw. mit Auflagen verbunden. Ein Rückbau und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus und sind zulässig. Die Wasserbehörde ist bei allen Maßnahmen (Errichtung von baulichen Anlagen, Renaturierung befestigter Ufer) in Wasserschutzgebieten zu beteiligen. Die Restriktionen der Wasserschutzgebietsverordnungen sind bei der Umsetzung von Maßnahmen in den nachfolgenden Planungsebenen zu beachten. Dabei sind die folgenden Vorschriften zu beachten: Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 81 • WN / Regelblatt 14 „Sicherheitsstreifen zur Sicherung von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe“, • Merkblatt zum Verhalten in Wasserschutzgebieten, • Zuarbeit zur Stellungnahme, Berliner Wasserbetriebe PB- N/M/V/Müt. Überschwemmungsbereiche In ausgewiesenen Überschwemmungsbereichen ist es unter anderem untersagt, bauliche Anlagen nach §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB zu errichten (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG) oder die Erdoberfläche zu erhöhen bzw. vertiefen (§ 78 Abs. 1 Nr. 6 WHG). Die zuständige Behörde kann jedoch die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und Maßnahmen zulassen, wenn sie den Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht erheblich beeinflussen (§ 78 Abs. 3, 4 WHG). Das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen ist ebenfalls untersagt, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 WHG und § 75 Absatz 2 WHG entgegenstehen. Somit ist prinzipiell der Wegebau im Uferbereich möglich, die Begrünung der Flächen, soweit nicht schon bestehend, muss entsprechend der Anforderungen an den Hochwasserschutz erfolgen. Gemäß der umweltpolitischen Strategien zu Biodiversität, Klimaschutz, Moorschutz, Naturschutz sind unversiegelte Bodenverhältnisse mit standorttypischer Feuchtgebietsvegetation (z.B. auch Auwälder) zu fördern. Standorttypische Vegetation (Bruch- und Auwald, Nasswiesen) schützt im Hochwasserfall den Boden vor Erosion und bewirkt geringere Einträge von Fremdmaterialien in das Gewässer. Insbesondere linienhafte Gehölzpflanzungen quer zur Fließrichtung, die eine aufstauende Wirkung haben können, sollen unterbleiben. Punktuelle Gehölzpflanzungen bzw. linienhafte Pflanzungen längs zur Fließrichtung behindern den Abfluss regelmäßig nur unwesentlich. 7.3 Maßnahmen zur rechtlichen Sicherung 7.3.1 Sicherung des Eigentums- bzw. Nutzungsrechts der Uferflächen  Ankauf / Flächenerwerb / Vorkaufsrechte  Dingliche Sicherung im Grundbuch  Festsetzungen im Bebauungsplan  Festlegungen in städtebaulichen Verträgen  Baulasten  Festlegungen in Pachtverträgen  Nutzungsvereinbarungen  Durchgänge nach § 43 NatSchG Bln  ggf. Ausgleichsmaßnahmen für die Biotopentwicklung auf privaten Grundstücken / Nebenbestimmungen in Baugenehmigungen 7.3.2 Anforderungen an die Übernahme von Ufereinfassungen Die Übernahme von Uferanlagen in die Unterhaltung bzw. das Eigentum des Landes Berlin ist mit Konsequenzen hinsichtlich der Verkehrssicherung verbunden, da hierfür der Eigentümer des landseitigen Grundstücks verantwortlich ist. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten für eine Übernahme bzw. Nutzung der Uferwände: Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 82 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1) Der Bezirk übernimmt ein Ufergrundstück mit einer vorhandenen Ufereinfassung. Die für die Unterhaltung der Uferbefestigung zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung X, Objektbereich Wasser X OW, hat für die Übernahme der Ufer die folgenden Anforderungen formuliert:  Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) bzw. VV des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin mit Abnahmeschein und Nachweis der Erfüllung der Auflagen und Bedingungen der SSG/VV.  Wasserbehördliche Genehmigung der Wasserbehörde des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII D mit Abnahmeschein und Nachweis der Erfüllung der Auflagen und Bedingungen der wasserbehördlichen Genehmigung.  Bestandsunterlagen mit geprüften statischen Berechnungen und Bestandszeichnungen, Fotodokumentation, Tauchuntersuchungsbericht, Bauwerksbuch und Bauwerksprüfung. Es gilt die RL 14/10 und ggf. zusätzliche Festlegungen durch XOW.  Bauunterlagen mit Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Vertragsänderungen, Nachträgen, Gewährleistungsbürgschaften, VOB- bzw. VOL-Abnahmen usw.  Bestands- und Grundstücksvermessung der Anlagen im Maßstab 1:1.000 im Landessystem sowie in Gauß-Krüger-Koordinaten im System 42/83, 3°, Lagestatus 150, Höhen im System NN 1912 neu, Status 200 einschließlich der dazugehörigen digitalen Dateien im dwg/dxf und dgn-System, Intergraph.  Peilpläne (digital und auf Papier) vor der Uferwand mit Darstellung der Tiefenlinien und vorhandener Sohlbefestigungen.  Eigentumsnachweis der Flächen im Bereich der Anlagen. Es werden nur schadfreie Uferwände mit nachgewiesener Standsicherheit übernommen. Die Klärung bleibt beim Bezirk. 2) Der Bezirk vereinbart mit dem Eigentümer der Ufergrundstücke, dass die Ufereinfassung auf Kosten des Eigentümers neu hergestellt bzw. instandgesetzt und das nachweislich standsichere Uferbauwerk anschließend an das Land Berlin übergeben wird. 3) Der Eigentümer behält das Ufergrundstück und die Uferwand in seinem Eigentum und ist weiter für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Ufereinfassung verantwortlich. Der Bezirk schließt mit dem Eigentümer einen Vertrag zur Nutzung des Uferstreifens für einen Uferweg (siehe Kap. 7.3.1). 7.4 Zugänge zum Wasser Neben der Entwicklung der Ufergrünzüge selbst sind auch die Zugänge zum Ufer in die Konzeption einzubeziehen. Den Zugängen kommen bei der Erreichung der Ziele der Uferkonzeption gleich mehrere Funktionen zu:  generelle Erschließung des Ufergrünzugs,  Erreichbarkeit des Ufergrünzugs für die angrenzend lebende Wohnbevölkerung,  Erreichbarkeit von isolierten Abschnitten des Ufergrünzugs, solange dieser noch nicht durchgängig entwickelt ist und  Schaffung von punktuellen Zugängen zum Wasser in Uferabschnitten, in denen ein Ufergrünzug aktuell noch nicht realisiert werden kann. Entsprechend dieser unterschiedlichen Funktionen lassen sich die Anforderungen hinsichtlich Größe, Lage und Ausstattung der Zugänge formulieren. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 83 Zugänge zum Wasser sind vorzugsweise im Bereich der Nutzungen zu erhalten bzw. zu entwickeln, die bereits einen vorhandenen Ufergrünzug darstellen oder über eine sehr günstige Umsetzungsperspektive (siehe Kapitel 8) verfügen. Hierzu gehören insbesondere die vorhandenen Grünflächen, Wald, Verkehrsflächen und Kleingartenanlagen. Darüber hinaus sollen die Zugänge auch in Umnutzungsbereichen entwickelt werden. An Ufern mit Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau (Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum) sind Zugänge zum Wasser in das Rahmengrün bzw. die Erschließung der Aufgänge zu integrieren. Bei den vorhandenen Grünflächen und im Wald kann bereits von bestehenden Zugängen zum Wasser ausgegangen werden, da diese Nutzungen nach ihrer gesetzlichen Definition der Erholungsnutzung dienen. Es ist hier zu prüfen, ob die vorhandenen Wege einen Zugang zum Wasser bzw. eine Erreichbarkeit des Ufergrünzugs ermöglichen und ob die vorhandene Ausstattung den Zielen dieser Uferkonzeption entspricht. Ggf. werden dann strukturelle Anpassungen erforderlich. Im Falle der Verkehrsflächen, insbesondere den öffentlich gewidmeten Straßen, Rad- und Fußverkehrsflächen, die zum Ufer führen oder parallel dazu verlaufen, ist die Erschließungsfunktion ebenfalls bereits erfüllt. Hier bestehen jedoch häufig noch Entwicklungspotenziale hinsichtlich der Ausstattung und Gestaltung. Mehr als 80 zum Wasser führende Straßen konnten allein im Teilbezirk Köpenick identifiziert werden. Diese sind für den KFZ-Verkehr und die Erschließung der Grundstücke oft bedeutungslos, teilweise sind sie auch abgesperrt. Gerade diese Straßen bieten die Möglichkeit, die Stadt aus der Tiefe des Raumes an die Gewässer heranzuführen. Die entsprechenden, in Karte 3 dargestellten "Wassergassen" sind als öffentliche Flächen zu sichern und gestalterisch aufzuwerten. Die Zuständigkeiten in der Verwaltung sind eindeutig festzulegen. Die Kleingartenanlagen verfügen über ein Wegesystem für die Erschließung der Parzellen und über Rahmengrün. Beides zusammen macht bei den Dauerkleingärten und den Kleingärten auf landeseigenen Flächen etwa 1/3 der Gesamtfläche aus. Zudem sind diese Kleingartenanlagen auch für die Erholungsfunktion der Allgemeinheit öffentlich zugänglich zu machen. Diese Vorgaben sind konsequent umzusetzen und im Sinne der Erhaltung bzw. Schaffung von Zugängen zum Wasser zu nutzen. In den Umnutzungsbereichen sind die Entwicklungen so zu steuern, dass Zugänge zum Wasser in den Planungen berücksichtigt werden. Aus der Zielstellung der Uferkonzeption lässt sich ableiten, dass etwa alle 1.000 m ein Zugang zum Wasser bzw. zum Ufer mit Ufergrünzug ermöglicht werden soll. Damit sind, je nach Standort eines Nutzers, maximal 500 m bis zum nächstliegenden Zugang zurückzulegen. Das entspricht dem Gehbereich für die tägliche Kurzzeit- bzw. Feierabenderholung bei wohnungsnahen Grünflächen (GALK-DST 1973). Sofern längere Uferabschnitte ohne bestehende Zugänge zum Wasser oder die vorstehend dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten existieren, sind darüber hinaus auch im Bereich anderer Nutzungen Zugänge zu entwickeln. Hierfür stellt die Uferkonzeption Suchräume dar. Da die meisten Uferabschnitte im Bezirk Treptow-Köpenick über vorhandene Strukturen für die Schaffung bzw. Entwicklung von Zugängen zum Wasser verfügen, wurden lediglich drei Bereiche als Suchräume für die Entwicklung neuer Zugänge zum Wasser identifiziert. Diese befinden sich an der Müggelspree im Bereich von Neu Venedig, am Teltowkanal zwischen Grünauer Straße und Adlergestell und in Niederschöneweide am Bruno-Bürgel-Weg. Für die Entwicklung und Qualifizierung bestehender Uferzugänge und für die Neuschaffung von Zugängen in den definierten Suchräumen wurden folgende Qualitätsziele definiert: Das Landschaftsprogramm fordert für Grünzüge eine hohe Gestalt- und Nutzungsqualität, um auf diese Weise den Mangel an öffentlichen Grünflächen zu kompensieren und die Erholungsmöglichkeiten zu verbessern. Als Mindeststandards für die Zugänge zum Wasser lässt sich daher ableiten, dass diese über Grünstrukturen verfügen sollen, z.B. Bäume, Sträucher bzw. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 84 Uferkonzeption Treptow-Köpenick vertikales Grün. Sie sollen einen barrierefreien Zugang ermöglichen und über einen Fußweg verfügen. Sofern der zu erschließende Ufergrünzug auch eine Funktion als Radwegeverbindung erfüllt, ist zudem die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad über den Zugang zu gewährleisten. Eine Trennung zum KFZ-Verkehr, insbesondere eine räumliche Trennung von stark befahrenen Straßen, soll angestrebt werden. Eine Kombination der Zugänge zum Wasser mit Funktionen eines Aufenthaltsbereichs soll dort erreicht werden, wo Lücken in der Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen bestehen. Hier sind neben einer Mindestgröße von 0,5 ha auch Strukturelemente für einen Aufenthalt (Bänke, Papierkörbe) zu schaffen. Bei Zugängen zum Wasser in Bereichen ohne bestehenden Ufergrünzug sind prioritär Elemente für einen Aufenthalt vorzusehen; ein Blick auf das Wasser ist unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Naturschutzes zu gewährleisten. 7.5 Ausstattung der Ufergrünzüge Die Ausstattung der Ufergrünzüge soll anhand der Anforderungen, die sich aus der Umgebung ableiten lassen, wie z.B. dem Mangel an wohnungsnahen Grünflächen, festgelegt werden. Das Landschaftsprogramm stellt die Grünzüge je nach stadträumlicher Lage in der Innenstadt oder im Außenraum als Grünverbindungen mit hohen Aufenthaltsqualitäten, hoher Strukturvielfalt bzw. mit dominierenden Landschaftselementen dar. Grundsätzlich ist eine Breite von mindestens 30 bis 40 m erforderlich, besser jedoch 200 bis 300 m. Ein besonderes Gewicht liegt beim Ausbau eines Rad- und Fußwegesystems im Bereich der Grünzüge, um die Erreichbarkeit der Erholungsgebiete zu optimieren. Einen Vorrang bei der Nutzung der Uferwege haben die Fußgänger. Die Abschnitte, die für den Erhalt bzw. die Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung in der Karte 3 dargestellt sind, sollen auch eine Nutzung für Radfahrer ermöglichen. Uferwege für eine multifunktionale Nutzung sollen eine Gesamtbreite von 5 m erhalten, wovon 3,50 m befestigt herzustellen sind. Die befestigte Breite von 3,50 m ergibt sich gemäß RASt 06 und ERA 2010 für eine mittlere Belastung, d.h. die gemeinsame Nutzung des Weges durch 100 bis 150 Fußgänger und Radfahrer je Spitzenstunde. Da der nutzbare Weg zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität um einen Sicherheitsstreifen zum Ufer und Seitenflächen z.B. für das Aufstellen von Bänken ergänzt werden soll, ergibt sich eine Gesamtbreite von 5 m, die für öffentlich nutzbare Uferwege zu sichern ist. Eine breitere Ausführung soll nach Möglichkeit vermieden werden, um den Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Insbesondere in Bereichen mit einer hohen Wertigkeit für den Biotop- und Artenschutz kann das Ziel der Entwicklung der Rad- und Fußwegeverbindungen in den Hintergrund treten. Hier ist dann die Ausstattung mit standortgerechten Habitatstrukturen zu verbessern bzw. eine Renaturierung der Uferbereiche anzustreben. In der Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist grundsätzlich auch im innerstädtischen Bereich im Einzelfall zu prüfen, ob eine Renaturierung der Ufer z.B. durch einen Rückbau von Ufermauern und Spundwänden erfolgen kann. Konkrete Aussagen hierzu liefert das Gewässerentwicklungskonzept (GEK), das parallel zu dieser Uferkonzeption erarbeitet wird. Da die Ufergrünzüge nach den Zielstellungen dieser Uferkonzeption jedoch neben den Verbindungsfunktionen auch die teilweise bestehende Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen kompensieren sollen, sind Aufenthaltsbereiche in den Ufergrünzügen vorzusehen. Sie sind im Abstand von max. 1.000 m entsprechend dem doppelten Gehbereich für die Erreichbarkeit wohnungsnaher Grünflächen (je Richtung 500 m) einzurichten. Die Mindestgröße entsprechend der Richtwerte der GALK-DST beträgt 0,5 ha. Um den besonderen Landschafts- und Stadtraum des Gewässers erlebbar zu machen, sollen die Aufenthaltsbereiche zum Wasser orientiert entwickelt werden und einen Blick auf das Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 85 Wasser ermöglichen. Die Aufenthaltsbereiche sind mit Bänken, Papierkörben, ggf. Liegewiesen und Spielmöglichkeiten für Kinder auszustatten. Die Aufenthaltsbereiche sollen eine gute Erreichbarkeit gewährleisten und nach Möglichkeit in Kombination mit den Zugängen zum Wasser entwickelt werden. Für die Gestaltung der Ufergrünzüge können abschnittsweise auch thematische Schwerpunkte gebildet werden, wie z.B. Naturlehrpfad, Trimm-Dich-Pfad und MehrgenerationenSpielgeräte-Weg. 7.6 Entwicklung des Naturraums Ufer Naturschutzfachliche Kriterien spielen bei der Umsetzung der Uferkonzeption eine wichtige Rolle. Sie stellen eines der wesentlichen Leitziele für den weiteren Umgang mit den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick dar. Die Ziele der Uferkonzeption beinhalten neben der Herstellung von Ufergrünzügen mit einem Uferweg auch die Renaturierung von Uferbefestigungen, die Stärkung des Biotopverbundes und die Schaffung von Grünräumen und –achsen. Hierfür werden je nach den Flächenpotenzialen (Eigentumsverhältnisse und Nutzungen) Mindestbreiten für die Ufergrünzüge formuliert, damit nach Möglichkeit viele der Ziele einen Raum finden können. Die Umsetzung der Ziele in eine Rechtsnorm obliegt denöffentlich-rechtlichen Planverfahren, die im konkreten Einzelfall weitere öffentliche und private Belange abzuwägen hat. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Belange der Zugänglichkeit der Ufer für die Allgemeinheit oder die Belange des Naturschutzes sich gegenseitig ausschließen. Nach Möglichkeit sind Gestaltungen zu entwickeln, die sowohl zu einer öffentlichen Zugänglichkeit des Ufers führen als auch die ökologische Wertigkeit der Ufer entwickeln. Im innerstädtischen Bereich, vor allem im Bereich der Stadtspree und der städtischen Kanäle, werden meist die Belange der Zugänglichkeit für die Allgemeinheit im Vordergrund stehen. Auch wenn die Gestaltung der Ufer im städtischen Bereich durch einen Promenadencharakter geprägt sein wird, sollte hier die Entwicklung durchgehender Grünzüge, die gleichzeitig eine Funktion als Biotopverbund erfüllen, angestrebt werden. Da die Grünzüge für den durchgängigen Biotopverbund voraussichtlich auch langfristig auf Grund von Uferbauwerken unterbrochen sein werden, müssen die Bereiche, in denen ökologisch wirksame Grünzüge entwickelbar sind, um so deutlicher als Trittsteine und Strahlurspünge naturschutzfachlich aufgewertet werden. Ein besonderer Fokus ist in diesem Zusammenhang auf die bereits im Landschafts- einschließlich Artenschutzprogramm benannten Zielarten zu legen (siehe Kapitel 5.2). In der konkreten Gestaltung sind insbesondere die Lebensräume für Amphibien (Zielart Moorfrosch), Biber (Ausstiegshilfen) und Libellen (Glänzende Binsenjungfer) zu entwickeln. Die Eignung des betreffenden Uferabschnitts als Lebensraum für weitere Zielarten ist im Einzelfall zu prüfen. In Uferbereichen mit Wald oder Biotopflächen sowie Bereichen innerhalb von Schutzgebieten (Natura 2000, NSG, LSG) soll grundsätzlich die Biotopschutzfunktion Vorrang haben. Schützenswerte Bereiche sind soweit wie möglich zu schonen, da sie unter anderem als Ruhe- und Rückzugszonen für Tiere und Pflanzen von großer Bedeutung sind. Der Neubau oder Ausbau bestehender Wegeverbindungen ist im Einzelfall zu prüfen. Generell zeigen die Erhebungen sowie Gespräche mit Behörden und Interessierten jedoch, dass gerade in den Waldbereichen entlang des Müggelsees oder der Seenkette im Süden des Bezirks das Wegesystem bereits relativ umfangreich ausgebaut ist, sodass ein weiter Wegebau zu Erholungszwecken nur bedingt notwendig ist. Die Formulierung der Entwicklungsziele in diesen naturschutzfachlich bedeutsamen Bereichen beinhaltet die Erhaltung oder Entwicklung eines Ufergrünzuges für die Biotopentwicklung. Es soll dabei geprüft werden, ob eine Wegeverbindung naturschutzverträglich gestaltet Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 86 Uferkonzeption Treptow-Köpenick werden kann. Hierzu zählt neben der Gestaltung und Materialwahl vor allem die Trassierung des Weges, die unter Beachtung von Empfindlichkeiten erfolgen soll. Sofern eine Verträglichkeit mit den Belangen des Naturschutzes gewährleistet ist, soll der Weg innerhalb eines 50 m breiten Uferstreifens errichtet werden. Andernfalls sind Trassenalternativen außerhalb dieses Bereichs zu bevorzugen. Ein Ziel der Uferkonzeption ist grundsätzlich die Renaturierung, bzw. da wo sie nicht möglich ist, eine ökologische Aufwertung der Uferbereiche. Mögliche Rückbaumaßnahmen sind im Einzelfall zu prüfen. Konkrete Aussagen zur Ausweisung möglicher Ruhezonen für Tiere sowie die konkrete Gestaltung der Ufer müssen durch die GEK formuliert werden. Der Uferbereich (Litoral) ökologisch oder für den Biotopverbund wertvoller Flächen könnte im Sinne einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ betrachtet und im Falle von Bauleitplänen als solche ausgewiesen werden. Erst außerhalb dieses Bereichs würden sich Zonen für die direkte Nutzung durch den Menschen (Grünanlage mit Uferweg) anschließen. Ein Beispiel für eine naturnahe Entwicklung kann für den auf dem Titelbild gezeigten Umnutzungsbereich skizziert werden: Hier befindet sich ein mit einer Stahlspundwand befestigtes Ufer. Das Niveau des Wasserspiegels liegt etwa 3 bis 4 m unterhalb des angrenzenden Geländes. Hier könnte eine Absenkung des Geländes im unmittelbaren Uferbereich bis flach unter das Wasserspiegelniveau vorgenommen und die bestehende Ufereinfassung in eine Lahnung umgebaut werden. In dem so vor starkem Wellenschlag geschützten neu eingerichteten Flachwasserbereich könnte sich ein Röhricht, als Uferbefestigung, Wasserreinigungsraum und (Teil-)Lebensraum für Tiere ansiedeln. Das Röhricht könnte eine Gelegezone, wie z. B. für den Hecht und Vögel, einen Einstand für Jungfische, einen Anlandungsbereich für amphibisch lebende Säugetiere, wie die FFH-Arten Biber und Fischotter und für Lurche bilden. Verwendung von gebietseigenem Pflanzenmaterial Im Rahmen des Naturschutzes und des Erhalts der biologischen Vielfalt ist grundsätzlich die Verwendung gebietseigener Gehölze anzustreben. „Als gebietseigen werden Pflanzen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, die sich ein einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen vermehrt haben und sich deshalb von Populationen der gleichen Art aus anderen Naturräumen genetisch unterscheiden“ (SENSTADTUM Rundschreiben IE Nr. 1/2013). Vorteile sind unter anderem die Förderung von Tieren, die auf das Vorkommen der Pflanzen angewiesen sind. Außerdem sind gebietseigene Pflanzen besser an die regionalen Umweltbedingungen angepasst. Daher entwickeln sie sich meist kräftiger. Weitere Informationen zu den Vorteilen von gebietseigenem Material wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Broschüre „Pflanzen für Berlin - Verwendung gebietseigener Herkünfte“ (SenStadtUm 2013) zusammengestellt. Die rechtliche Grundlage für die Verwendung von gebietseigenem Pflanzenmaterial ergibt sich aus § 40 Abs. 4 BNatSchG, wonach „geeignete Maßnahmen zu treffen sind, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken“ (Abs. 1). Als Grundlage für die Verwendung in Berlin wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Rundschreiben herausgegeben (SENSTADTUM Rundschreiben IE Nr. 1/2013). Demnach sollen die gebietseigenen Pflanzen vor allem in der freien Natur verwendet werden. Dazu gehören nicht besiedelte Bereiche, wie  Schutzgebiete (NSG, LSG, GLB) und gesetzlich geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz und Berliner Naturschutzgesetz  Landschaftsräume gem. Landschaftsprogramm, Teilplan Biotop- und Artenschutz, wie der „kulturlandschaftlich geprägte Raum“, der „waldgeprägte Raum“, die „Fluss- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 87 und Seenlandschaft“ sowie die „Fließtäler“, im Innenbereich mit Ausnahme des besiedelten Bereiches  oberirdische Gewässer nach § 1 Berliner Wassergesetz einschließlich ihrer Ufer in einer Breite von 5 m in Anlehnung an § 2a und § 62 des Berliner Wassergesetzes sowie § 38 und § 39 Wasserhaushaltsgesetz Letztendlich ist jedoch zu empfehlen, an allen gestalteten Uferbereichen soweit wie möglich, standorttypische und gebietsheimische Pflanzen zu verwenden. In künftigen Bauleitplänen sind entsprechende Festsetzungen zu treffen. Für private Flächeneigentümer und -nutzer, vor allem auf Wohn- (privater Charakter des Außenraums) und Erholungsgrundstücken sowie für Kleingartennutzer wäre die Entwicklung einer Broschüre anzustreben, welche zum einen die Bedeutung der Verwendung gebietsheimischer Pflanzen verdeutlicht, als auch exemplarisch geeignete Arten für die Uferbereiche vorstellt. Eine Liste mit gebietsheimischen Gehölzarten zeigt die nachstehende Tabelle. Diese Arten sind bei der Entwicklung von Ufergrünzügen auf privaten und öffentlichen Flächen zu verwenden. Tabelle 15: Empfehlenswerte Arten für die Verwendung bei der Entwicklung von Ufergrünzügen Bäume für feuchte bis nasse Standorte im unmittelbaren Uferbereich Schwarzerle Alnus glutinosa Auf oft durchnässten, torfigen Böden, Höhe 10 bis 25 m Silber-Weide Salix alba Typische Auenart, auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden, Höhe 2 bis 10 m Mandel-Weide Salix triandra agg. Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten, feuchten bis nassen Böden, Höhe 1,5 bis 4 m Korb-Weide Salix viminalis Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden, Höhe 2 bis 10 m Purpur-Weide Salix purpurea Wechseltrockene bis nasse Böden, Höhe 2 bis 6 m Flatter-Ulme Ulmus laevis Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden, Höhe bis 35 m Schwarz-Pappel Populus nigra Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten, trockenen bis feuchten Böden, Höhe bis 30 m Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden, Höhe 5 bis 18 m Sal-Weide Salix caprea Feuchte nährstoffreiche Böden, Höhe 2 bis 10 m Hohe Weide Salix x rubens Frische bis feuchte Böden, Höhe 2 bis 10 m Berg-Ulme Ulmus glabra Frische bis feuchte Böden, Höhe 10 bis 40 m Arten für wechselnasse bzw. wechselfeuchte Standorte Grau-Weide Salix cinerea agg. Auch auf oft durchnässten Böden, Strauch mit einer Höhe bis 4 m Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 88 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Lorbeer-Weide Salix pentandra Feuchte bis nasse Böden, Höhe bis 15 m Faulbaum Frangula alnus Alle Böden bis zu staufeucht bzw. -nass, sandieg und torfige Böden, Höhe 3 bis 7 m Ohr-Weide Salix aurita Feuchte Böden, Höhe 2 bis 3 m Silber-Pappel Populus alba Gut durchfeuchtete, aber nicht nasse Böden, Höhe bis 30 m Feld-Ulme Ulmus minor Mäßig frische bis wechselfeuchte Böden, Höhe 5 bis 40 m Arten frischer Standorte (nicht auf nassen oder öfter austrocknenden Böden verwenden!) Schlehe Prunus spinosa Frische bis mäßig trockene Lehmböden, Höhe bis 3 m Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna Frische bis mäßig trockene Lehmböden, Höhe bis 10 m Schwarzer der Sambucus nigra Frische Ton- und Lehmböden, Höhe 7 bis 10 m Feld-Ahorn Acer campestre Trockene bis frische Lehmböden, Höhe 10 bis 15 m Trauben-Eiche Quercus petraea Trockene bis frische Lehmböden, Höhe 25 bis 40 m Winter-Linde Tilia cordata Mäßig trockene Lehmböden, Höhe 10 bis 40 m Europäisches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Frische Ton- und Lehmböden, Höhe 2 bis 6 m Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Trockene bis frische Böden, Höhe bis 40 m Stiel-Eiche Quercus robur Frische bis feuchte Lehm- und Tonböden, Höge 20 bis 40 m Hain-Buche Carpinus betulus Mäßig trockene bis feuchte Böden, Höhe bis 25 m Eberesche Sorbus aucuparia Überwiegend frische bis mäßig trockene Böden, Höhe 15 bis 25 m Gemeiner Hasel Corylus avellana Feuchte und warme Böden mit hohem Humusgehalt, Höhe 10 bis 15 m Gemeiner Schneeball Viburnum opulus Frische bis nasse Lehm- und Tonböden, Höhe bis 4 m Wilde Johannisbeeren (Wildformen) Ribes nigrum, Ribes rubrum Frische bis feuchte, nährstoffreiche Böden Stachelbeere (Wildformen) Ribes uva-crispa Frische bis feuchte, nährstoffreiche Böden Holun- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 89 7.7 Umgang mit den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial der Gewässer, der nur mit möglichst naturnahen, strukturreichen Ufergestaltungen erreichbar ist. Hierzu gehören die Förderung einer eigendynamischen Entwicklung, die Sicherung von Gewässerrandstreifen, der Erhalt bzw. die Entwicklung naturnaher uferbegleitender Vegetation einschließlich Gehölze, die Förderung vielfältiger Strukturen im Gewässer und an den Ufern sowie der Erhalt des Gewässerbettes. Für die Erreichung dieser Ziele werden als Fachplan Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) aufgestellt, die eine Maßnahmenplanung beinhalten. Derzeit in Bearbeitung befinden sich die GEK Müggelspree / Müggelsee, Erpe und Wuhle. Es wäre wünschenswert, eine Gesamtkonzeption für die Nutzung der hier betrachteten Gewässer und der jeweiligen Uferbereiche zu entwickeln. Wasserbauliche Anlagen, Erschließungsfragen, Wassersport- und andere Freizeitnutzungen in und an Gewässern in TreptowKöpenick sollten mit den Planabschnitten der WRRL inhaltlich abgestimmt werden. Die Nutzung der Gewässer ist jedoch nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Die Uferbereiche werden nur landseitig betrachtet. Wasserseitig liegt die Stegekonzeption als Fachgutachten vor. Für die Bereiche wasserseitig und die Land-Wasser-Übergänge werden die GEK erstellt. Die GEK werden konkrete Maßnahmen für die Erreichung der Qualitätsziele der WRRL enthalten. Die Planungen der Uferkonzeption nehmen hier keine Vorfestlegungen im Bereich der Land-Wasser-Übergänge vor. Das GEK Müggelspree / Müggelsee befindet sich in der Aufstellung. Abstimmungen haben im Rahmen der zwei Workshops und mit den Bearbeitern des GEK Müggelspree / Müggelsee am 24.09.2013 stattgefunden und ergeben, dass die Planungen einander bedingen, unterstützen und teilweise aufeinander aufbauen, aber keine einander widersprechenden Aussagen enthalten. Das GEK für die Erpe sieht u.a. die folgenden Maßnahmen vor: Einbau von Totholz, Einbau von Strömungslenkern, Ufersicherung durch ingenieurbiologische Bauweisen, Initialpflanzungen standorttypischer Gehölze, Anpassung der Gewässerunterhaltung und Profilaufweitungen. Auch die Entwicklung von Uferstreifen ist ein Teil der Maßnahmen. Es soll ein möglichst breiter Randstreifen mit natürlichem Uferbewuchs erreicht werden, wobei beschattete und lichte Bereiche kleinräumig ein abwechslungsreiches Mosaik verschiedener Standorte bilden sollen. Dabei stabilisieren und strukturieren Ufergehölze die Fließgewässersohle und die Ufer. Ins Wasser ragende Wurzeln, insbesondere der Erlen, stellen einen natürlichen Unterschlupf für Jungfische und einen Lebensraum für Insektenlarven, Mollusken und Kleinkrebse dar. Der Bewuchs soll aus standorttypischen Gehölzen entwickelt werden. Dies sind u.a. Erle, verschiedene Weidenarten, Ulmen, Sommerschneeball, Pfaffenhütchen, Weißdorn oder Wilde Johannisbeeren. Darüber hinaus ist der Erhalt der vorhandenen Auwiesen bzw. die Schaffung kleinräumiger Sekundärauen von Bedeutung für die Entwicklung naturnaher Gewässerabschnitte. Das GEK für die Wuhle enthält als Maßnahmen die Ausweisung eines Uferstreifens, den Rückbau von Querbauwerken, die Umgestaltung von Durchlässen, die Reaktivierung der Aue bzw. die Anlage einer Sekundäraue, die Strukturanreicherung mit Totholz, den Erhalt bzw. die Entwicklung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen, die Entfernung lebensraumuntypischer Gehölze und den Ersatz durch standorttypische Gehölze, den Einbau von Bermen, den Rückbau von Verrohrungen und stellenweise die Neutrassierung des Gewässerlaufes. Insbesondere die Ausweisung und Entwicklung von Uferstreifen und die Entwicklung der Aue betreffen die Inhalte der Uferkonzeption. Die vorgesehenen Entwicklungen des GEK sind zu Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 90 Uferkonzeption Treptow-Köpenick beachten. Die Maßnahmen der Strukturierung durch Gehölze, wie sie zuvor aus dem GEK für die Erpe dargestellt sind, gelten für die Wuhle gleichermaßen. Bereiche mit ökologisch wirksamen Strahlursprüngen sind im Sinne der Biotopverbundentwicklung möglichst naturnah zu erhalten und um die Entwicklung von Trittsteinbiotopen zu ergänzen. Beiderseits der Wuhle wurde ein Wanderweg ausgebaut, der mit Rastplätzen und Aussichtsplattformen ausgestattet ist. Die hohe Zahl an hier vorkommenden Farn- und Blütenpflanzen und Tierarten, viele davon sind Arten der Roten Listen, zeigen, dass ein Miteinander von Naturschutz und Uferweg möglich ist. Für die Uferkonzeption von Bedeutung sind insbesondere die Anforderungen an die Entwicklung von Gewässerrandstreifen, da hier eine Überschneidung der zu beplanenden Flächenkulisse besteht. Während die Uferkonzeption hier allerdings auf Grund der Maßstabsebene der Bereichsentwicklungsplanung keine konkreten Maßnahmen darstellt, werden diese im Rahmen des GEK flächenscharf verortet und inhaltlich definiert. Die Uferkonzeption stellt hierzu eine Zielplanung dar, die sich nicht im Widerspruch zu den GEK befindet, wie die Koexistenz von Uferwegen und Naturschutz entlang der Wuhle zeigt. Im Rahmen der Entwicklung der Ufergrünzüge sind die Gewässerrandstreifen entsprechend der standörtlichen Rahmenbedingungen naturnah zu entwickeln. Dazu gehört die Entwicklung eines gehölzbestandenen Ufersaumes unmittelbar am Gewässer mit den typischen Baumarten der Weichholzaue, Erlen, Weiden und Eschen. Sofern eine ausreichende Breite für die Entwicklung des Ufergrünzuges zur Verfügung steht, können auch Arten der Hartholzaue ergänzt werden, also Eschen, Ulmen, Ahorn und Stieleichen. Hinzu kommen typische Straucharten, wie z.B. Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Schlehe oder Schwarzer Holunder. Ein natürlicher oder naturnaher Uferstreifen besteht aus einem mosaikartigen Wechsel zwischen beschatteten und lichten Bereichen. Ein Rückbau und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus, so dass dieser als Zielstellung der Uferkonzeption anzusehen ist. Die Maßnahmen zur Renaturierung der befestigten Ufer sind den jeweiligen GEK zu entnehmen. Eine Überschneidung zwischen den Planungen der Uferkonzeption und den GEK wird so vermieden. 7.8 Sonderziele Im Rahmen der Bearbeitung der Uferkonzeption sind immer wieder besondere Anforderungen an die Nutzung von Ufern an die Verwaltung herangetragen worden, die auch Auswirkungen auf die Umsetzung bzw. Gestaltung der Ufergrünzüge haben. Der Schwerpunkt lag dabei auf einer Prüfung von Möglichkeiten, Liegeplätze für Hausboote im Gebiet des Landes Berlin bereitzustellen. Treptow-Köpenick als der gewässerreichste Bezirk Berlins kam in dieser Prüfung eine Schlüsselfunktion zu, so dass eine flächendeckende, systematische Prüfung aller Ufer auf ihre Eignung als Hausbootliegeplatz durchgeführt worden ist. Darüber hinaus sind mehrfach Anfragen zu möglichen Liegeplätzen für Restaurantschiffe und Museumsschiffe zu klären gewesen, so dass auch hierfür mögliche Standorte in der Zielkarte (Karte 3) dargestellt worden sind. Allen angestrebten Nutzungen gemeinsam ist, dass sie eine öffentliche Erschließung bzw. Zugänglichkeit zum Wasser sowie eine Medienerschließung (Strom, Wasser, Abwasser) erfordern. Da eine Nutzung auch in den Abend- und Nachtstunden erfolgt, sind erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu stellen. So ist z.B. eine Beleuchtung der Zuwegung zu gewährleisten. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 91 7.8.1 Hausboote Die Schaffung von Liegeplätzen für Hausboote kollidiert häufig mit den landesplanerischen Zielstellungen im FNP und im Landschaftsprogramm sowie naturschutzfachlichen Belangen. Nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist der Zugang zu Landschaftsteilen, die sich durch ihre Schönheit, Eigenart und Seltenheit auszeichnen oder nach ihrer Lage oder Art für die Erholung eignen, zu gewähren und in ihrer Eigenart zu erhalten. Genannt sind hier unter anderem Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer und Naturerfahrungsräume. Daraus erwächst die Aufgabe für die Verwaltung, solche Flächen für die Allgemeinheit zu sichern und von Beeinträchtigungen freizuhalten. Gerade im städtischen Gefüge stellen Uferbereiche eine besondere naturräumliche Qualität dar, mit Eignung sowohl für die Erholung als auch im naturschutzfachlichen Sinn. Die öffentliche Hand hat aus diesem Grunde in den für die Verwaltung bindenden Planwerken wie Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm von Berlin festgeschrieben, Uferbereiche der Gewässer von Bebauung freizuhalten und perspektivisch durchgehende Grünzüge für die Allgemeinheit entlang der Gewässer herzustellen, zu sichern und von Beeinträchtigungen freizuhalten. Beeinträchtigungen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftsplanung liegen regelmäßig auch dann vor, wenn der freie Blick über ein Gewässer verstellt wird und Blickbeziehungen so gestört werden. Es wäre in diesem Sinne kontraproduktiv und rechtlich nicht geboten, die Ufer wasserseitig mit Hausbooten zu verbauen. § 2 (4) BNatSchG bestimmt weiterhin, dass die öffentliche Hand bei der Bewirtschaftung der in ihrem Besitz befindlichen Flächen in besonderer Weise die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen hat. Das Baugesetzbuch (BauGB) gebietet den sparsamen Umgang mit Flächen (Bodenschutzklausel): „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen“ (BauGB § 1a Abs. 2). In diesem Sinne hat die Nutzung vorhandener bebauter Flächen Vorrang vor der Nutzung bisher unberührter Bereiche. Dies deckt sich mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nach denen mit Flächen, die dem Naturhaushalt dienen, sparsam und schonend umzugehen ist. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen im unbeplanten Innenbereich hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich (§ 1 Abs. 5 BNatSchG). Solange in der Stadt noch Flächen für Wohnen – u.a. auch in attraktiver Wasserlage - vorhanden sind, kann eine Notwendigkeit, auf Wasserflächen auszuweichen, nicht abgeleitet werden. Wasser ist ein Allgemeingut und als solches grundsätzlich für alle nutzbar. Bei der Inanspruchnahme von Wasserflächen ist daher immer die Erforderlichkeit nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Erlebbarkeit der Ufer und der Wasserlage durch jedermann hat Vorrang. Dem hat der Bezirk durch seine verbindliche Bauleitplanung bzw. andere geeignete öffentlich-rechtliche Verfahren regelmäßig Rechnung zu tragen, indem an Wasserlagen z.B. in Bebauungsplänen Ufergrünzüge mit Uferwegen bzw. naturhaushaltswirksamen Flächen auszuweisen sind. Diese sind nicht zur Erschließung von Hausbooten gedacht und angelegt oder geeignet. Die Zulassung von Hausbooten an öffentlichen Uferflächen bedeutet immer die Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit zugunsten einer Privilegierung Einzelner und entspricht weder den landesplanerischen Zielvorgaben noch ist den bauordnungs- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 92 Uferkonzeption Treptow-Köpenick rechtlichen Regelwerken im Land Berlin zu entnehmen, dass eine solche Nutzung vom Gesetzgeber gewollt ist. Aufgrund aktueller Entwicklungen soll nun jedoch mithilfe eines Prüfschemas und auf Grund der guten Datenerfassung im Rahmen der Uferkonzeption der Versuch unternommen werden, Räume zu identifizieren, in denen planungs- und ordnungsrechtliche Belange (z.B. Natur- und Umweltschutz) voraussichtlich nicht entgegen stehen, unabhängig davon, ob sie denn tatsächlich genehmigungsfähig wären. Planungsgrundlagen: Hausboote sind bauliche Anlagen, so dass von der städtebaulichen Relevanz grundsätzlich auszugehen ist. Ein Hausboot-Liegeplatz bedarf deshalb immer:  der planungsrechtlichen Genehmigung durch den bezirklichen Fachbereich Stadtplanung unter Berücksichtigung der Eingriffsregelung; grundsätzlich wird vom Eingriffstatbestand ausgegangen;  der Zustimmung der Wasserbehörde beim Land;  der Zustimmung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSA Berlin), wenn es sich um eine Bundeswasserstraße handelt;  der Baugenehmigung (Prüfung im Einzelfall erfolgt durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt). Da Wasserflächen dem Außenbereich zuzuordnen sind, besteht kein allgemeiner Anspruch auf Genehmigung der Anlage, auch bei Erfüllung der im Folgenden genannten Voraussetzungen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Genehmigung eines Hausboot-Liegeplatzes ist eine öffentlich-rechtlich gesicherte Erschließung. Diese umfasst den Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz (u. a. zur Gewährleistung der Erreichbarkeit für die Feuerwehr). Besondere Anforderungen an die Ver- und Entsorgung (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllentsorgung, Post) bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Die Stadt Hamburg fordert im Rahmen der Beantragung eines Hausboot-Liegeplatzes einen Anschluss an die städtische Abwasserentsorgung und einen landseitigen Rettungsweg. Nach Hinweis der Senatsverwaltung für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz muss bei Hausboot-Liegeplätzen die Zufahrt für Krankenwagen und Feuerwehr geklärt sein. Die Entsorgung von Fäkalien und Müll wird als problematisch benannt (TAZ 2010). Demnach besteht die folgende Voraussetzung für einen Hausboot-Liegeplatz:  Lage an einer öffentlich zugänglichen Fläche, alternativ:  Sicherung der Zufahrt (belastbar mit 10 t) über eine Baulast auf dem landseitigen Grundstück. Wenn für den landseitigen Zugang zum Hausboot öffentliche Straßen- oder Grünflächen beansprucht werden (z.B. für das Auflager des Zugangssteges oder für private Leitungen), muss ein separater Sondernutzungsvertrag mit dem Bezirksamt vereinbart werden. 1. Suchräume nach stadträumlichen Qualitäten - Privater Sektor Durch die oben gemachten Ausführungen wird klar, dass wegen der bereits im Vorfeld absehbaren Schwierigkeiten, eine Verortung an öffentlich zugänglichen Ufern gemäß den lanDr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 93 desplanerischen Zielen und denen der bezirklichen Stadt- und Landschaftsplanung wenig erfolgversprechend ist. Geht man davon aus, dass alternative Wohnformen im Land Berlin durchaus ihre Berechtigung haben und eine Bereicherung der Stadtlandschaft darstellen sollen, dann ist zu konstatieren, dass diese Nutzungen jedoch vorzugsweise nicht an oder auf öffentlichen Flächen stattfinden können, weil diese eben gerade Aufgaben für die Allgemeinheit haben, die durch private Nutzungen nicht eingeschränkt werden dürfen. Im Ergebnis kommen daher vorzugsweise die privaten Uferbereiche infrage. Hausboote können i.d.R. ohne Problem an privaten Uferbereichen liegen und sind, so denn die Erschließung gesichert ist, hier auch eher genehmigungsfähig. Der Zugriff, solange nicht nur konzeptionell, auf diese Bereiche gestaltet sich jedoch schwierig. Chancen bieten die momentan im Bezirk vorhandenen Umnutzungsbereiche. Durch Bebauungspläne wird jeweils die neue Nutzung (i.d.R. Wohnbebauung) gesichert. Die Nutzung der am Ufer freizuhaltenden Erholungsräume durch die Allgemeinheit ist durch Baulasten gesichert und die Flächen verbleiben in privater Hand. Hier ist die private Nutzung des Ufers durch Stege durchaus üblich. Die Verankerung von Hausbooten kann hier unproblematisch erfolgen, vorausgesetzt, die planungs- und ordnungsrechtlichen Gegebenheiten stimmen. Derzeit können hierfür folgende Umnutzungsbereiche identifiziert werden: Tabelle 16: Zu prüfende Flächen für Hausboot-Liegeplätze im privaten Eigentum Kennzeichen Fläche Prüfung Eignung A Nalepastraße (Rundfunkgelände und Reederei Riedel) Hinweis: geschützter Landschaftsbestandteil gegenüber Temporäre Nutzung weiter südlich an KGA Wilhelmstrand vorstellbar eventuell B Britzer Verbindungskanal / SOV Gesamtstädtisch bedeutsame Vorhaltefläche für Industrie und Gewerbe (mögliche Immissionsschutzkonflikte durch Heranrücken der schutzbedürftigen der Wohnnutzung) nein C Block 3 NSW (BP XV-64bb + XV-64ba), südliches Spreeufer zwischen Stubenrauchbrücke und Treskowbrücke Nur mgl., wenn Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche am Ufer, ggf. Konflikt mit Gewerbe, Regenwassereinleitung Emissionen des Heizkraftwerkes beachten! Eventuell, momentan Vorzugsstandort für eine dauerhafte Lösung, zukunftsorientiert D Block 6 NSW (BP XV-11) südliches Spreeufer zwischen Treskowbrücke und Kaisersteg Geplante Ausweisung öffentliche Grünfläche, Erschließung über Uferweg nicht möglich nein E Wilhelminenhofstr. 83, nördliches Spreeufer, Rathenauhallen Konflikt: Gewerbe in der Nachbarschaft unwahrscheinlich F Eigentümer Wilms, nördliches Spreeufer, Gelände westlich HTW Konflikt: Gewerbe, nicht erschlossen nein G Samsung (Ostendstraße 114), nördliches Spreeufer, B-Plan in Vorbereitung, Wohnen geplant, derzeit keine Erschließung unwahrscheinlich Wohnbebauung stellt planerisch auf freien Wasserzugang und -blick ab Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 94 Kennzeichen Uferkonzeption Treptow-Köpenick Fläche Prüfung Eignung Mellowpark, An der Wuhlheide 250; neuer Standort Gesicherter Ufergrünzug nein ehem. Rewatex / Spindlersfeld, südliches Spreeufer; Ernst-Grube Straße R 1, 370 m langer Weg, laut Bebauungsplan 9-22 belastet mit Pflanzbindung und Nutzungsrecht für die Allgemeinheit Gelände östlich HTW H I Uferflächen werden öffentliche Grünanlage, FV Grün nein Wohnbebauung stellt planerisch auf freien Wasserzugang und -blick ab J DTW (Wendenschloss), östliches Dahmeufer südlich Altstadt; zwischen Charlottenstraße und Sportplatz Wohnen geplant mit öffentlichem Grünzug, Grünfläche, laut Bebauungsplan 9- 50 unwahrscheinlich K Marienhain, östliches Dahmeufer; Segewaldweg; ehem. HU Öffentlicher Grünzug laut Bebauungsplan 9-57, gesichert über Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung, Rad- und Fußweg, keine Erschließung für Hausboote geplant nein Wohnbebauung stellt planerisch auf freien Wasserzugang und -blick ab L Puerto Verde, westliches Dahmeufer; Wohngebiet in Entwicklung, Regattastraße; Dahme/Teltowkanal Öffentlicher Grünzug bzw. Baulast für die Allgemeinheit laut Bebauungsplan 9-34, keine Erschließung über Uferstreifen vorgesehen Wohnbebauung stellt planerisch auf freien Wasserzugang und -blick ab nein M Friedrichshagener Straße 10 (Nordufer Müggelspree), alter Standort Mellowpark; in Umnutzung Öffentlicher Grünzug über Baulast innerhalb Bebauungsplan 9-53 nein Wohnbebauung stellt planerisch auf freien Wasserzugang und -blick ab N Müggelseedamm (Gewerbe neben Werft) an der Müggelspree (nördliches Ufer) eventuell O Schmöckwitzwerder Wasserfläche zu Brandenburg unwahrscheinlich P Späthsfelde (Grünes Dreieck), KGA südlich Britzer Verbindungskanal / Teltowkanal / Späthstraße Entwicklung hängt von FNP-Änderung ab, geplant Gewerbe unwahrscheinlich Mauerweg bietet keine Erschließung Legende Vorschlag kann/muss weiter geprüft werden Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 95 2. Suchraum öffentliche Flächen Weitaus schwieriger stellt sich die Suche nach Räumen für Hausboote an öffentlichen Flächen dar. Schon deshalb, weil man an das Vorhandensein öffentlicher Flächen gebunden ist, wird ein wichtiger Planungsgrundsatz verletzt, die Räume entsprechend der stadträumlichen Qualitäten auszuwählen. Dies muss anschließend in einem zweiten Schritt getan werden. Des Weiteren ist die Nutzung öffentlicher Flächen für privilegierte Wohnformen nicht planerisch geboten und nur dort zulässig, wo die Interessen der Allgemeinheit nicht gestört werden. Prüfschema Voraussetzung zur Ausweisung von Eignungsflächen im öffentlichen Raum: 1. Herstellbarkeit der öffentlich-rechtlich gesicherten Erschließung Die Flächen müssen öffentlich erschlossen sein, ansonsten ist die Verfügbarkeit im Hinblick auf die Ausweisung von Eignungsflächen nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet. Mögliche Einigungen mit privaten Grundstückseigentümern im konkreten Einzelfall bleiben hiervon unbenommen. Öffentlich erschlossene Flächen sind: a) Öffentliche Verkehrsflächen (Fachvermögen Tief) → Prüfung (s.u.) b) Öffentliche Grünanlagen (Fachvermögen Grün) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen stellen keine öffentlich-rechtliche Erschließung dar. Auch über vertragliche Vereinbarungen kann aus rechtlichen Gründen keine Erschließung von Baugrundstücken bzw. Hausbootliegeplätzen erfolgen. Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (§ 6 Abs. 5 GrünanlG) sind nicht erkennbar. c) Wald (Land Berlin, Forsten) Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes stehen aus rechtlichen Gründen nicht für die Erschließung von Baugrundstücken bzw. Hausboot-Liegeplätzen zur Verfügung. Das Benutzen des Waldes mit motorisierten Fahrzeugen ist untersagt (§ 17 LWaldG). Mögliche Alternativflächen (nicht öffentlich zugänglich, aber „in öffentlicher Hand“) sind: d) Flächen im Fachvermögen Sport Hier besteht ggf. im Einzelfall die Möglichkeit zur Herstellung eines Einvernehmens (falls die Flächen nicht langfristig verpachtet sind). Nach Rücksprache mit dem Sportamt Treptow-Köpenick vom 09.12.2011 stehen keine geeigneten Flächen im Fachvermögen des Sportamtes zur Verfügung. Im Bereich der Sportplätze am BrunoBürgel-Weg ist der Landschaftsplan XV-L-2 im Verfahren, der vorrangig der Ausweisung von uferseitigen Erholungsflächen dienen soll. Hier befinden sich wasserseitig bereits Sportbootliegeplätze. Eine Eignung für Hausboote kann insofern bereits ausgeschlossen werden. e) Flächen im Eigentum der WSV mit Anschluss an öffentliche Straßenverkehrsflächen Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 96 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Hier besteht ggf. die Möglichkeit zur Herstellung eines grundsätzlichen Einvernehmens mit dem WSA. Prinzipiell sind die Flächen zu behandeln, wie andere Private an öffentlichem Straßenland. Es bedarf weiterer Prüfungen und Abstimmungen. Fazit: Es kommen nur Flächen in Frage, die über öffentliche Straßen erreichbar sind. In der Regel sind jedoch gerade solche Flächen (z.B. bei Stichstraßen ans Wasser, Promenaden) notwendig, um der Allgemeinheit eben erst das Wassererlebnis zu ermöglichen. Sie wurden i.d.R. mit viel Aufwand von Mitteln durch die öffentliche Hand gesichert bzw. hergestellt und durch diese unterhalten. An Gewässerabschnitten, wo die Wassergassen de facto den einzigen öffentlichen Zugang zum Wasser darstellen, wird eine Nutzung für Hausboote ausgeschlossen. 2. Grundsätzliche bauplanungsrechtliche bzw. immissionsschutzrechtliche Vereinbarkeit mit Nachbarnutzungen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. 3. Eignung des Standortes aus landschaftsplanerischer und städtebaulicher bzw. stadtgestalterischer Sicht. Eine Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Steganlagenkonzeption Treptow-Köpenick und städtebaulich-landschaftsplanerischer Konzepte. Ausschlusskriterien sind:  Lage im Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege gemäß Steganlagenkonzeption,  Lage im Geltungsbereich von Landschaftsplänen (auch Entwurf),  Vorrang Erholungsnutzung / Landschaftsbild. 4. Eignung des Standortes nach Abwägung mit anderen Belangen und Nutzungen. Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall. Ausschlusskriterien sind:  Lage in Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht (auch Entwurf),  Denkmalschutzrechtliche Belange,  Wasserschutzzone II. 5. Eignung nach Wasserstraßenrecht / Wasserrecht (Anlagen in und am Wasser vs. Gemeingebrauch) Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 97 Prüfung von Eignungsflächen für Hausbootliegeplätze Auswahlkriterium:  Stichstraße bzw. Fläche im Fachvermögen Tief zum Wasser („Wassergasse“) und angrenzende Straße bzw. Fläche im Fachvermögen Tief parallel zum Wasser Grundsätzliche Problematik bei Wassergassen: Bei Parallellage der Hausboote zum Ufer wird die Sichtbeziehung auf das Wasser in der Gesamtbreite beeinträchtigt bzw. versperrt. Nur bei einem deutlichen Höhenunterschied zwischen Straßenniveau und Wasseroberfläche oder beim Vorhandensein einer Steganlage, die eine Parallellage der Hausboote vermeidet, ist im Einzelfall eine Eignung denkbar. Falls beidseitig der Stichstraße ein durchgehender Uferzugang (Uferweg, Ufergrünzug) gegeben ist, ist im Einzelfall ebenfalls eine weitergehende Prüfung hinsichtlich der Eignung möglich. Die nachfolgende Prüfung der Eignungsflächen für Hausbootliegeplätze ist lediglich als grobe Vorprüfung zu werten, eine abschließende Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgen. Es ist zu beachten, dass sich die geprüften Standorte im engen Streckenbereich des Kohlependels von Königs Wusterhausen nach Klingenberg befinden. Da hier im Winter ein Eisaufbruch erfolgt, sind für die Hausboote bzw. Wohnschiffe ausreichend dimensionierte Festmacheeinrichtungen vorzusehen. Tabelle 17: Prüfung öffentlicher Verkehrsflächen auf ihre Eignung als Liegeplatz für Hausboote Nr. Fläche Prüfung Eignung 1 Landwehrkanal, Wiener Brücke (BP XV-62) Wasserfläche im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kein Zugriff, Standort wird durch Bezirk FriedrichshainKreuzberg abgelehnt 2 Stadtspree, Eichenstraße Wasserfläche im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, laut Liegestellenkonzeption Friedrichshain-Kreuzberg Vorbehaltsfläche für Sport- und Freizeitschifffahrt, temporäre Lösung denkbar kein Zugriff, Standort wird durch Bezirk FriedrichshainKreuzberg abgelehnt 3 Stadtspree, Bulgarische Straße Bereits Schiffsanleger mit Gastronomie und Wasserflugzeug vorhanden, Denkmalensemble! nein 4 Stadtspree, Baumschulenstraße Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf das Wasser (Sichtfenster), angrenzendes Landschaftsschutzgebiet langfristig nein, evtl. temporäre Lösung 5 Stadtspree, westlich Stubenrauchbrücke (Tabbertstraße) Lage gegenüber einer gesamtstädtisch bedeutsamen Vorhaltefläche für Industrie- und Gewerbe (mögliche Immissionsschutzkonflikte durch Heranrücken der schutzbedürftigen Wohnnutzung) nein 6 Stadtspree, Spreestraße Etwa 4 m Höhenunterschied, Nähe Gewerbe weitere Prüfung, langfristig evtl. an privater Uferkante 7 Stadtspree, Britzer Straße Geschützte Grünanlage zwischen Straßenende und Ufer nein, maximal temporär Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 98 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Nr. Fläche Prüfung Eignung 8 Stadtspree, Rudower Straße Etwa 3 m Höhenunterschied, Bestandteil Landschaftsplan XVL-2 nein, maximal temporär 9 Stadtspree, Platz am Kaisersteg Privater Schiffsanleger und Bootsstege vorhanden (Schauhallen) nein 10 Stadtspree, Wilhelminenhofstraße (im Zuge der bisherigen Straßenlage nördl. Uferbereich) Etwa 4 m Höhenunterschied, Treppenanlage vorhanden, eventuell Konflikt Gewerbe weitere Prüfung 11 Stadtspree, Wasserstraße Bootsliegeplätze in Nutzung nein 12 Stadtspree, Nixenstraße Bootsliegeplätze in Nutzung nein 13 Alte Spree, östlich Dammbrücke Bestandteil der Grünanlage „Platz des 23. April“ nein 14 Alte Spree, nördlich Katzengrabensteg Im B-Plan XVI-1b überwiegend als SPE-Fläche festgesetzt, Verkehrsfläche nur mit Geh- und Radfahrrechten nein 15 Müggelspree, östlich SalvadorAllende-Brücke (B-Plan XVI-24) Die rund 30 m öffentliche Straßenverkehrsfläche zwischen Brücke und Grünanlage bzw. Ausflugslokal gehören zur Grünanlage und sind auch so ausgeschildert. nein, aber das östlich gelegene Hafenbecken, ehemals Gewässerunterhaltung, könnte für kleinere Boote nutzbar sein, weitere Prüfung 16 Müggelspree, Spreepromenade Bootsliegeplätze in Nutzung problematisch, da sehr kleine Parzellen für Boote derzeit in Nutzung weitere Prüfung 17 Müggelspree, Spreestraße Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 18 Die Bänke, Hechtstraße LSG nein 19 Müggelspree, Kruggasse Denkmalensemble, Fähranleger, Durchfahrtsbreite nein 20 Müggelspree, Fährstraße Privat, Durchfahrtsbreite nein 21 Müggelspree, Straßen 36, 37, 38 Privat, Durchfahrtsbreite nein 22 Müggelspree, Straße 546 Privat, Durchfahrtsbreite nein 23 Müggelspree, Schleiengang Privat, Durchfahrtsbreite nein 24 Müggelspree, Grenzweg Privat, Durchfahrtsbreite nein 25 Müggelspree, im Zufahrtskanal zwischen Biberpelzstraße und Rialtoring / Neu Venedig Tief, Durchfahrtsbreite nein 26 Müggelspree, KGA Insel am Walloch Tief, Durchfahrtsbreite nein 27 Müggelspree, Kanalstraße Bootsliegeplätze in Nutzung, Durchfahrtsbreite nein Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 99 Nr. Fläche Prüfung Eignung 28 Müggelspree, Wodanstraße Bootsliegeplätze in Nutzung, Durchfahrtsbreite nein 29 Dämeritzsee, Dämeritzstraße Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf das Wasser (Sichtfenster) nein 30 Dämeritzsee, Lutherstraße Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf das Wasser (Sichtfenster) nein 31 Dämeritzsee, Triglawstraße Einfahrtszone Gosener Kanal nein 32 Dahme, Zum Dahmeufer Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf das Wasser (Sichtfenster) nein 33 Dahme, Siegfried-Berger-Straße Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf das Wasser (Sichtfenster) nein 34 Dahme, Schlierseestraße (Uferpark) Bootsliegeplätze in Nutzung, Beeinträchtigung Charakter der Grünanlage nein 35 Dahme, Königsseestraße (Uferpark) Bootsliegeplätze in Nutzung, Beeinträchtigung Charakter der Grünanlage nein 36 Dahme, Rießerseestraße Bootsliegeplätze in Nutzung, Stich zum Wasser nein 37 Dahme, Wassersportallee Fähranleger, Bootsliegeplätze in Nutzung, Blick aufs Wasser für Wartende beeinträchtigt nein 38 Dahme, Lienhardweg Vorhandene Grünanlage ist sehr klein, Sicht aufs Wasser würde gestört nein 39 Dahme, Müggelbergallee Fähranleger, Bootsliegeplätze in Nutzung, s. Nr. 37 nein 40 Dahme, Peter-Gast-Weg Bootsliegeplätze in Nutzung, reine Stichstraßen nein 41 Dahme, Hugo-Wolf-Steig Bootsliegeplätze in Nutzung, reine Stichstraßen nein 42 Dahme, Niebergallstraße Bootsliegeplätze in Nutzung, reine Stichstraßen nein 43 Dahme, Wendenschloßstraße Bootsliegeplätze in Nutzung nein, evtl. im privaten Hafenbecken FS 291/24 44 Große Krampe, Hallgarter Steig Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 45 Große Krampe, Alt-Müggelheim Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 46 Langer See, Schappachstraße Sonstige, geplantes LSG nein Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 100 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Nr. Fläche Prüfung Eignung 47 Langer See, Krugauer Steig Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 48 Langer See, Lübbenauer Straße Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 49 Langer See, Zum Seeblick Sichtfenster, Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 50 Zeuthener See, Alt Schmöckwitz Denkmalensemble, Grünanlage, geplantes LSG nein 51 Zeuthener See, Stichweg o.N. (Rauchfangwerder) Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 52 Zeuthener See, Jackyallee (Rauchfangwerder) Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 53 Zeuthener See, Straße D (Rauchfangwerder) Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 54 Zeuthener See, Argoallee (Rauchfangwerder) Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 55 Zeuthener See, Fährallee (Rauchfangwerder) Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG nein 56 Krossinsee, Schmöckwitzwerder Süd Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, geplantes LSG nein 57 Teltowkanal, Am Kanal (Südufer zwischen Stelling-Janitzky-Brücke und Elstersteg) direkter Uferstreifen WSV weitere Prüfung WSA 58 Teltowkanal, Nordufer zwischen Altglienicker Brücke und StellingJanitzky-Brücke) direkter Uferstreifen WSV weitere Prüfung WSA 59 Teltowkanal, Teltowkanaluferbegleitstraße (BP XV-51k), Nordufer direkter Uferstreifen WSV, in Aussicht genommene Erweiterung des Teltowkanals weitere Prüfung WSA 60 Forsthausallee, nördliches Ufer Britzer Verbindungskanal direkter Uferstreifen WSV weitere Prüfung WSA, evtl. temporäre Lösung 61 Teltowkanal, Korkedamm (Südufer) direkter Uferstreifen WSV weitere Prüfung WSA 62 Britzer Verbindungskanal, östlich Baumschulenbrücke (Südufer) direkter Uferstreifen WSV, fehlende Erschließung nein 63 Britzer Verbindungskanal, Guldenhofer Ufer zwischen S-BahnBrücke und Marggraffbrücke (Westufer) direkter Uferstreifen WSV weitere Prüfung WSA Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 101 Legende Vorschlag kann /muss weiter geprüft werden Vorschlag für eine temporäre Nutzung/ Duldung ohne Aussicht auf Baugenehmigung, Medienanschlüsse, Erschließung in der Regel denkbar Standort denkbar aber im rein privaten Zugriff 7.8.2 Museums- und Restaurantschiffe Bestehende und potenzielle Standorte für Restaurant- und Museumsschiffe sind in Karte 3 dargestellt. Zu den bestehenden Restaurantschiffen im Bezirk gehören beispielsweise die „MS Hoppetosse„ (Alt-Treptow), das Segelschiffrestaurant „Klipper“ (Insel der Jugend) und das Restaurantschiff „Vivendi“ (Altstadt Köpenick). Eine öffentliche Erschließung des Standortes ist zwingend erforderlich. Grundsätzliche Konflikte bei der Entwicklung von Standorten für Museums- und Restaurantschiffe mit der Uferkonzeption sind nicht zu erkennen. Aktuell steht die Entwicklung eines Standortes im Bezirk Treptow-Köpenick für das Restaurantschiff „Vidar“, einem Drei-Mast-Schoner von 1879, zur Diskussion. Als mögliche Standorte kommen im Wesentlichen die bereits für die Hausboote identifizierten Standorte in Frage. In der Diskussion befindet sich auch ein Standort für Museumsschiffe an den Twin Towers in Treptow. Der Standort wird aus der Sicht der Uferkonzeption für verträglich gehalten, befindet sich jedoch auf einer Wasserfläche, die zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 102 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 8 Stand der Umsetzung und Handlungsprioritäten Wie die bisherigen Darstellungen zeigen, ist die Umsetzung des zentralen Ziels der Entwicklung von Ufergrünzügen bereits in großen Teilen des Bezirks umgesetzt. Betrachtet man jedoch die einzelnen Uferabschnitte, stellt sich klar heraus, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Der Stand der Umsetzung sowie die Handlungsperspektiven und Handlungsprioritäten sind in Karte 2 dargestellt. Sowohl im Bereich des Treptower Parks als auch dem Plänterwald besteht bereits ein ausgeprägter Ufergrünzug. Das Wasser ist durch den uferbegleitenden Weg, der zum Teil asphaltiert und zum Teil mit einer wassergebundene Wegedecke befestigt ist, erlebbar. Stromaufwärts bis zur Altstadt bestehen einige Abschnitte mit Uferwegen, auch wenn diese nicht alle gesichert sind, und einige Bereiche, in den gesicherte aber nicht umgesetzte Wegabschnitte bestehen. Im restlichen Spreebereich bestehen zwar in Teilabschnitten bereits Grünzüge, allerdings ist das Wegesystem wenig zusammenhängend. Sowohl am Britzer Verbindungskanal als auch am Teltowkanal sieht die Bestandssituation auch sehr günstig aus. Die Ufer sind, bis auf sehr wenige Bereiche, auf mindestens einer Uferseite begehbar. Am Britzer Verbindungskanal ist auffällig, dass es auf der Ostseite des Ufers viele bestehende, aber nicht gesicherte Wege gibt. Entlang der Kanäle im landschaftlich geprägten Raum, den Gräben und Fließen bestehen meist einseitige Wege. Da diese Gewässer meist sehr schmal sind, ist der Stand der Umsetzung hier in großen Teilen als ausreichend einzuschätzen. Für alle Uferabschnitte, die nicht als Ufergrünzug ausgeprägt sind, besteht das allgemeine Ziel der Herstellung eines Ufergrünzuges. Für diese Uferabschnitte sind die Potenziale und Dringlichkeiten für die Herstellung von Ufergrünzügen bewertet worden, um eine Übersicht zu erhalten, in welcher Priorität die Umsetzung der Ziele erfolgen soll. Tabelle 18: Ermittlung der Handlungsperspektiven für die Errichtung von Ufergrünzügen Eigentum Nutzung Wald, Grünflächen, Biotopflächen, Umnutzungsbereich KGA, Kanalseitenstreifen, Verkehr Sport, Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum, Wirtschaftsstandorte Gewässerbez. Wirtschaftsstandorte, Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum, Erholungsgrundstücke, Sonstige Uferbereich rechtlich gesichert, Ufergrünzug bzw. Weg nicht realisiert sehr günstig sehr günstig sehr günstig sehr günstig Land Berlin (FB Grün) sehr günstig sehr günstig günstig günstig Land Berlin (Sonstige), Bund sehr günstig günstig ungünstig ungünstig Privat, Sonstige günstig ungünstig ungünstig sehr ungünstig Die Potenziale bzw. die Handlungsperspektiven ergeben sich aus der „Schwierigkeit“ der Herstellung von Ufergrünzügen auf Grund der Rahmenbedingungen der Nutzung und des Eigentums. Grundsätzlich gilt, dass bestimmte Nutzungen mit der Zielstellung der Entwick- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 103 lung eines Ufergrünzuges vereinbar sind, andere Nutzungen, jedoch nur bedingt oder gar nicht. Darüber hinaus spielt das Eigentum, also die Verfügbarkeit der Uferflächen, eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung. Aus der Gegenüberstellung der Eigentumsverhältnisse mit den Nutzungen ergeben sich demnach Aussagen zur Handlungsperspektive für die Errichtung von Ufergrünzügen. Insgesamt sind auf 46 % der Uferlänge die Ziele der Herstellung von Ufergrünzügen bereits umgesetzt. Die verbleibenden insgesamt 54 % verteilen sich zu je 12 % auf eine sehr günstige und günstige Handlungsperspektive, 16 % ungünstig und 14 % sehr ungünstig bezogen auf die Erreichbarkeit der Zielstellung. 100,0 90,0 80,0 Uferlänge in km 70,0 60,0 50,0 Ufergrünzug umgesetzt Handlungsperspektive sehr günstig Handlungsperspektive günstig 40,0 Handlungsperspektive ungünstig 30,0 Handlungsperspektive sehr ungünstig 20,0 10,0 0,0 Abbildung 22: Handlungsperspektiven für die Erreichung der Zielstellung Die Abbildung auf der folgenden Seite zeigt, dass bei den Kanälen im Außenbereich die ungünstigen und sehr ungünstigen Handlungsperspektiven mit 1,2 % kaum vorhanden sind. Hier ist eine nahezu vollständige Umsetzung der Ufergrünzüge sehr wahrscheinlich. Mit 15 % bei den städtischen Kanälen und 14 % bei den Gräben und Fließen ist der Anteil der ungünstigen und sehr ungünstigen Handlungsperspektiven ebenfalls gering. Am höchsten ist dieser Anteil an der Müggelspree mit 66 %, an der Dahme mit 50 % und am Großen Müggelsee mit den Bänken mit 35 %. Hier wird eine Umsetzung des Ziels der Herstellung von Ufergrünzügen eher langfristig zu erreichen sein. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 Müggelspree Seenkette Handlungsperspektive ungünstig Dahme Handlungsperspektive günstig Großer Müggelsee Handlungsperspektive sehr günstig städtische Kanäle Ufergrünzug umgesetzt Stadtspree Gräben und Fließe Handlungsperspektive sehr ungünstig Kanäle im Außenbereich 104 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Abbildung 23: Handlungsperspektiven für die Zielerreichung nach Gewässerabschnitten Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferlänge in km Uferkonzeption Treptow-Köpenick 105 Neben der Handlungsperspektive können auch die Handlungsprioritäten bewertet werden. Uferabschnitte haben eine hohe Handlungspriorität hinsichtlich der Entwicklung von Ufergrünzügen, wenn bestimmte Dringlichkeiten vorliegen oder die Handlungsperspektiven als sehr günstig einzuschätzen sind. Neben einer sehr günstigen Handlungsperspektive ist grundsätzlich die Nutzungskategorie des Umnutzungsbereichs mit einer hohen Handlungspriorität zu bewerten, da die Umnutzung einen Zugriff auf das Ufer ermöglicht. Die Umnutzungsbereiche erfordern für die Entwicklung i.d.R. die Aufstellung eines Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang können Festsetzungen zur Nutzung des Uferbereichs vorgenommen werden oder Regelungen in städtebaulichen Verträgen erfolgen. Besteht in Uferbereichen ohne Ufergrünzüge ein Nutzungsdruck aus Wohnquartieren mit sehr hoher / hoher Dringlichkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung (Stufe I oder II gemäß Landschaftsprogramm), sind die Handlungsprioritäten ebenfalls als hoch einzustufen. Um die entsprechenden Wohnquartiere wurde ein Puffer von 500 m gelegt, der die fußläufige Erreichbarkeit der wohnungsnahen Grünflächen repräsentiert. Die Ufer, die sich innerhalb dieser 500 m-Radien befinden, unterliegen der hohen Handlungspriorität. Eine hohe Handlungspriorität ergibt sich zudem aus Lücken im Netz der Uferwege. Hier besteht das Ziel einen Lückenschluss zu erreichen. Um die entsprechenden Lücken identifizieren zu können, war zunächst der Begriff der Lücke herzuleiten und eine Grenze für die Länge einer Lücke zu definieren. Die Voraussetzung für die Eigenschaft einer Lücke ist eine maximale Länge, die nicht überschritten werden soll. Aus rein praktischen Erwägungen ist hierfür die durchschnittliche Länge eines Berliner Straßenblocks gewählt worden, die mit ca. 250 m angesetzt wurde. Uferabschnitte ohne Ufergrünzug, die länger als 250 m sind, sind demnach nicht mehr als Lückenschluss definiert. Eine weitere Voraussetzung für die Eigenschaft der Lücke ist, dass sich an beiden Seiten der Lücke Abschnitte befinden, die über einen Ufergrünzug verfügen. Schließlich kann eine hohe Handlungspriorität auch aus Gründen des Naturschutzes vorliegen. Uferflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und Geltungsbereichen bestehender Landschaftspläne sind mit einer hohen Handlungspriorität bewertet worden. Alle Uferabschnitte, die nicht die Kriterien für eine hohe Handlungspriorität erfüllen, sind mit einer allgemeinen Handlungspriorität zu Ufergrünzügen zu entwickeln. In der Karte 2a werden die Uferabschnitte mit einer hohen Handlungspriorität und bereits umgesetzte Ufergrünzüge dargestellt. Insgesamt ergibt sich auf einer Uferlänge von 46 km, also fast einem Viertel (22 %) der Uferlänge, eine hohe Handlungspriorität. Von den verbleibenden 160 km Uferlänge sind auf 95 km bereits Ufergrünzüge vorhanden, so dass für 65 km eine allgemeine Handlungspriorität verbleibt. Die größten Anteile mit hoher Handlungspriorität befinden sich an den Gräben und Fließen mit 39 %, an der Stadtspree (36 %) und am Großen Müggelsee (15 %). Den geringsten Anteil weisen mit jeweils 9 % die städtischen Kanäle sowie die Seen im Süden des Bezirkes auf. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 106 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 35,0 30,0 Uferlänge in km 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 Stadtspree städtische Kanäle Müggelspree Handlunsgpriorität Großer Müggelsee Dahme Seenkette Kanäle im Gräben und Außenbereich Fließe keine bzw. allgemeine Handlungspriorität Abbildung 24: Anteile mit hoher Handlungspriorität nach Gewässerabschnitten Die Betrachtung der Handlungsperspektiven und -prioritäten erfolgt nach den in Kapitel 3.1 eingeführten Gewässerabschnitten: Tabelle 19: Handlungsperspektiven und -prioritäten nach Gewässerabschnitten Gewässerabschnitt Handlungspriorität Handlungsperspektive Stadtspree - Nordufer hoch ungünstig Entlang des nördlichen Spreeufers ist das Leitbild der Entwicklung eines Ufergrünzugs bisher nur entlang kurzer Teilabschnitte umgesetzt worden. Die bisher bestehenden Ufergrünzüge mit Weg befinden sich westlich (Tabertstraße) und östlich (Spreehöfe) der Stubenrauchbrücke, im Bereich der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW-Berlin) und östlich der Wilhelm-Spindler-Brücke (Mellowpark). Die bereits gesicherten aber nicht umgesetzten Bereiche auf Höhe der KGA Am Freibad (planfestgestellte SOV) und der Straße An der Wuhle sowie am Hafen der Reederei Riedel eignen sich nur bedingt für die Umsetzung von Lückenschlüssen, da keine bestehenden Wege angrenzen. Auf dem Vattenfall-Grundstück nördlich der Reederei Riedel bestehen auf Grund von Umnutzungsprozessen Perspektiven zur Entwicklung eines Zugangs zum Ufer entlang des Hohen Wallgrabens. Durch die Entwicklung von Ufergrünzügen vor allem in den Umnutzungsbereichen westlich und östlich der HTW würde die Erweiterung des Bestehenden Ufergrünzugs ermöglichen, auch wenn man hier nicht von einem Lückenschluss im eigentliche Sinne reden kann. Ergänzt werden die bestehenden Ufergünzüge durch regelmäßige Zuwegungen zum Wasser. Durch die Entwicklung von Ufergrünzügen mit Weg wäre gleichzeitig eine Minimierung des bestehenden Nutzungsdrucks aus den westlich der Edison Straße gelegenen Wohnquartieren möglich. Stadtspree - Südufer hoch ungünstig Das Südufer der Spree ist westlich des Britzer Verbindungskanals mit einem fast durchgehenden Ufergrünzug ausgestattet. Dieser beginnt am Landwehrkanal und verläuft fast durchgehend über den Plänterwald bis zur Baumschulenstraße (Wasserschutzpolizei). An der Grenze zu Friedrichshain-Kreuzberg ist eine grüne Anbindung der Lohmühleninsel im Bereich der ARENA vorzusehen. Östlich des Kanals ist die Situation mit dem nördlichen Spreeufer vergleichbar. Bestehende Abschnitte mit Uferwegen befinden sich östlich der Treskowbrücke Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Gewässerabschnitt 107 Handlungspriorität Handlungsperspektive und östlich des Kaiserstegs bis zur KGA Am Freibad Oberspree sowie auf Höhe des Ernst-Grube-Parks im Bereich der Mündung der Dahme. Entlang des Südufers befinden sich bereits mehrere Uferwege, die bereits gesichert, aber bisher nicht umgesetzt wurden, z.B. südlich der geplanten Brücke der Süd-Ost-Verbindung (SOV). Ein Lückenschluss bzw. die Fortführung eines bestehenden Uferwegs durch die Umsetzung eines der gesicherten Wege bietet sich bisher nur westlich der Wilhelm- Spindler-Brücke an. Durch Umsetzung bereits gesicherter Wege, in Kombination mit der Umsetzung von Wegen auf den Flächen bestehender Umnutzungsbereiche wäre eine Verbesserung der Freiraumversorgung für die nahe liegenden, zum Teil unterversorgten Wohnquartiere möglich. Neben einer hohen Handlungspriorität zur Verbesserung der Freiraumversorgung ist hier auch die naturschutzfachliche Handlungspriorität, bedingt durch den bestehenden Landschaftsplan zu beachten und in die weitere Entwicklung der Uferbereiche mit einzubeziehen. Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal allgemein sehr günstig Entlang der beiden städtischen Kanäle bestehen weitestgehend Ufergrünzüge mit Weg, zum Teil einseitig, zum Teil aber auch entlang beider Ufer gleichzeitig. Einige dieser Wege sind bisher jedoch nicht rechtlich gesichert. Eine rechtliche Sicherung ist in diesen Bereichen zu prüfen. Gesicherte, aber nicht umgesetzte Wege bestehen entlang der beiden Gewässer aktuell nicht. Lückenschlüsse bieten sich aktuell nicht an. Die WSV hat in den letzten Jahren zur Vereinfachung von Unterhaltungsarbeiten alte Betriebswege reaktiviert. Diese Betriebswege stehen im Eigentum der WSV des Bundes und dienen zuerst dem Zweck der Unterhaltung der jeweiligen Bundeswasserstraße. Da es sich bei den Betriebswegen auch um Betriebsgelände der WSV des Bundes handelt, besteht dort ein grundsätzliches Betretungs- und Benutzungsverbot für Dritte. Derzeit können Fußgänger und Radfahrer diese Betriebswege der WSV des Bundes „auf eigene Gefahr“ mit nutzen. Handlungsdruck aufgrund des Nutzungsdrucks nahegelegener Wohnquartiere besteht aktuell nur am westlichen Ufer des Britzer Verbindungskanals. Die Sicherung des bestehenden Ufergrünzugs würde nicht zu einer direkten Verbesserung der Freiraumversorgung beitragen, jedoch eine langfristige Sicherung bestehender Aufenthalts- und Erholungsbereiche am Ufer ermöglichen. Müggelspree westlich Müggelsee allgemein ungünstig Im Bereich der Müggelspree westlich des Müggelsees wurden bereits im großem Umfang Ufergrünzüge mit Wegen geschaffen. Entlang des südlichen Ufers ist der Schwerpunkt einer weiteren Entwicklung vor allem auf den Bereich zwischen Katzengrabensteg und Salvador-Allende-Brücke zu legen, da westlich, bis hin zur Altstadt und östlich bis zum Müggelsee bereits Uferwege bestehen. Am nördlichen Ufer sind die bestehenden Uferabschnitte mit Weg wesentlich kleinteiliger. Im Zuge der Aktivierung bestehender Umnutzungsbereiche sind in diesem Bereich jedoch durchaus Ergänzungen des bestehenden Wegenetzes möglich. Westlich der SalvadorAllende Brücke bestehen gesicherte, aber nicht umgesetzte Wegabschnitte. Eine Aktivierung dieser würde jedoch noch nicht zu einem Lückenschluss mit bestehenden Wegen (Seepromenade) führen. Eine besonders hohe Handlungspriorität besteht an keinem der beiden Ufer. Müggelsee mit Kleinem Müggelsee und Bänke allgemein ungünstig Das Nordufer des Müggelsees ist nur zum Zeil durch einen Uferweg erschlossen. Gerade im nordwestlichen Bereich ist eine zeitnahe Entwicklung weiterer Uferabschnitte aufgrund bestehender Nutzungen und Eigentumsverhältnisse eher unwahrscheinlich. Im Bereich des Jugenddorfes und des Strandbads Müggelsee besteht bereits ein Ufergrünzug, teilweise auch mit Uferweg. Östlich davon ist keine durchgehende Begehbarkeit der Ufer möglich. Sowohl im Bereich der Bänke als auch dem Kleinen Müggelsee sind die Ufer vor allem über Zuwegungen zum Wasser erreichbar. Entlang des Südufers des Müggelsees besteht bereits ein durchgehender Uferweg. Dieser Bereich bedarf daher keiner grundlegenden weiteren Entwicklung. Der Erhalt bestehender Ufergrünzüge ist sicherzustellen. Eine hohe Handlungspriorität besteht im Bereich des Großen Müggelsees mit Kleinem Müggelsee und Bänke nicht. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 108 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Gewässerabschnitt Handlungspriorität Handlungsperspektive Müggelspree östlich Müggelsee und Dämeritzsee allgemein sehr ungünstig Beide Uferseiten der Müggelspree östlich des Müggelsees werden als Erholungsgrundstücke bzw. zu Wohnzwecken genutzt. Uferwege bestehen hier nicht. Ein Zugang zum Ufer ist an den bestehenden Stichwegen möglich. Aufgrund der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse zum einen aber auch der Restriktionen durch bestehenden Schutzgebiete und ausgewiesene Überschwemmungsbereiche sind die Handlungsperspektiven für die Ufer als weitestgehend ungünstig bis sehr ungünstig einzuschätzen. Entlang des Dämeritzsees stellt sich die Situation vergleichbar dar. Im südlichen Bereich, an der Grenze zu Brandenburg, besteht bereits ein Ufergrünzug mit Weg; an den restlichen Ufern des Sees ist der Zugang zum Wasser nur an den Stichwegen zum Wasser möglich. Gosener Kanal, Oder-Spree-Kanal hoch sehr günstig Entlang beider Kanäle bestehen bereits Ufergrünzüge mit Weg. Der Gosener Kanal ist an seinem Westufer durch einen Weg erschlossen, der Oder-Spree-Kanal entlang beider Ufer. Es bedarf keiner weiteren grundlegenden Entwicklung. Der Erhalt der bestehenden Ufergrünzüge ist sicherzustellen Dahme hoch ungünstig Die Gewässerufer der Dahme sind siedlungsgeprägt. Neben Gewerbebetrieben und Geschosswohnungsbau befinden sich gerade im nördlichen Bereich zwischen Spindlersfeld und Grünau bzw. Wendenschloss vor allem Grundstücke mit Einfamilienhausbebauung. Durchgehende Ufergrünzüge bestehen nicht. Das Ufer ist vor allem über bestehende Zuwegungen erreichbar. Die Entwicklung weiterer Ufergrünzüge ist zunächst vor allem durch die Sicherung bestehender, ungesicherter Uferwege möglich. Gleichzeitig ist im Zuge der Aktivierung bestehender Umnutzungsbereich, vor allem am Ostufer, die Entwicklung von öffentlich zugänglichen Ufergrünzügen zu realisieren. Handlungsdruck besteht vor allem entlang des Westufers aufgrund des Nutzungsdrucks aus den angrenzenden Wohnquartieren. Auch wenn auf dieser Uferseite die Handlungsperspektiven für die Entwicklung der Uferbereiche hin zu einem Ufergrünzug eher als ungünstig bis sehr ungünstig einzuschätzen sind, ist langfristig die Entwicklung anzustreben. Langer See, Seddinsee, Krossinsee allgemein ungünstig In den Waldbereichen entlang der Seen bestehen weitgehend durchgehende Uferwege. Defizite bestehen in den bebauten Bereichen am Westufer des Langen Sees und Ostufer des Zeuthener Sees (Rauchfangwerder). Wasserzugänge sind hier bisher nur an bestehenden Zuwegungen möglich. Das Handlungsperspektive für die Entwicklung von Ufergrünzüge mit öffentlich zugänglichem Weg ist aufgrund der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse ungünstig bis sehr ungünstig. Bereits gesicherte, aber nicht realisierte Wege bestehen nicht. Auch eine besondere Handlungspriorität ist nicht gegeben. Heidekampgraben hoch Ufergrünzug umgesetzt Entlang des Heidekampgrabens besteht ein durchgehender Ufergrünzug mit Weg. Im Zuge der weiteren Entwicklung sind weitere Aufwertungsmaßnahmen denkbar, die gleichzeitig zur Verbesserung der Freiraumversorgung der angrenzenden Wohnquartiere beitragen. Hinsichtlich des Erhalts des bestehenden Ufergrünzugs besteht eine hohe Handlungspriorität. Wuhle hoch Ufergrünzug umgesetzt Entlang der Wuhle bestehen fast durchgehende Ufergrünzüge. Auf der Ostseite ist dieser durchgehend begehbar, auch wenn der Weg noch nicht durchgehend gesichert ist. Am Westufer ist keine durchgehende Begehung der Ufer möglich. Am Ostufer der Wuhle entlang der Kaulsdorfer Straße besteht eine erhöhte Handlungspriorität aufgrund des Nutzungsdrucks aus den angrenzenden Wohnquartieren. Zur Verbesserung der Freiraumversorgung in diesem Bereich wäre die Entwicklung eines durchgehenden öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs mit Weg denkbar. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 109 Gewässerabschnitt Handlungspriorität Handlungsperspektive Bellevuegraben und Erpe hoch günstig Das Fließ ist in weiten Teilen als LSG ausgewiesen. Prägende Landschaft ist die Fließniederung mit degenerierendem Moor, Auwaldresten und als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser sowie div. Kleingärten. Gleichzeitig ist das Fließ nachgewiesener Wanderweg von Biber und Fischotter. Überwiegend ist mindestens ein Weg an einem Ufer vorhanden und weitere Flächen sind zur Entwicklung als Biotop geplant, lediglich mit der Option eines Weges. Entlang des Bellevurgrabens und der Erpe bestehen in großen Teilabschnitten bereits Ufergrünzüge, zum Teil mit Weg. Entlang des Bellevuegrabens ist die langfristige Entwicklung eines durchgehenden zumindest einseitigen Ufergrünzugs mit Weg denkbar. Entlang der Erpe sind vor allem die naturschutzfachlichen Handlungsprioritäten und die sich daraus ergebenden Restriktionen zu beachten. Bei der weiteren Entwicklung der Ufergrünzüge sind die Restriktionen durch die Ausweisung der Uferbereiche als Überschwemmungsbereiche zu beachten. Östlich der Erpe im Mündungsbereich befindet sich der sog. „Alte Hafen“. Es ist ein Gewässer II. Ordnung und dient als Biber- sowie Fischotter-Rastplatz. Demzufolge soll der Landbereich zwischen „Altem Hafen“ und Erpe zumindest in Teilen als beruhigte Zone eingerichtet werden. Plumpengraben hoch ungünstig In den Bereichen, wo der Graben oberirdisch fließt, besteht nördlich des Grünauer Kreuzes weitestgehend ein durchgehender Ufergrünzug, in Teilabschnitten auch mit Weg. Südlich davon ist im besiedelten Bereich bislang kein Ufergrünzug vorhanden. Hier ist die Handlungsperspektive ungünstig bis sehr ungünstig. Weiter südlich im an den Wald angrenzenden Gewässerabschnitt besteht eine sehr günstige bis günstige Handlungsperspektive. Nur im Bereich des NSG Grünauer Kreuz besteht eine naturschutzfachliche Handlungspriorität. Vollkropfgraben hoch günstig bis ungünstig Der Graben ist, ausgehend von der Grünauer Straße, durch einen Trampelpfad bis zur Kleingartenanlage zugänglich. Die Umgebung ist geprägt durch Wald- und Grünflächen. Somit besteht ein durchgehender Grünzug, auch wenn dieser nur bedingt begehbar und nicht gesichert ist. Es besteht ein hoher Nutzungsdruck aus der umgebenden Wohnbebauung. Gleichzeitig ist aufgrund des bestehenden Landschaftsplans eine naturschutzfachliche Dringlichkeit gegeben. Neuer Wiesengraben allgemein ungünstig Der Graben liegt zum Großteil im LSG Neue Wiesen. Das Ostufer liegt im Wald. An das Westufer grenzt zum Teil Wohnbebauung an. Ein durchgehender Weg besteht nur im südlichen Bereich. Die weitere Entwicklung von Wegen ist aufgrund des Schutzstatus der Flächen quasi nicht möglich. Fredersdorfer Mühlenfließ hoch sehr günstig Entlang des Mühlenfließes besteht ein durchgehender Ufergrünzug, in großen Teilen auch mit Weg. Die Handlungsperspektiven für eine weitere Entwicklung sind sehr günstig, dabei ist jedoch die naturschutzfachliche Handlungspriorität zu beachten. Die Mündung des Fredersdorfer Mühlenfließes ist beidseitig mit Beton zu einer Art Mole verbaut. Dort gab es in der Vergangenheit mehrfach Vorkommen von Vandalismus und illegalen Müllablagerungen. An diese Mole schließen sich beidseitig größere Röhrichtbestände an, welche unter besonderem Schutz stehen. Die Mündung des Fließes sollte renaturiert werden. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 110 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 9 Handlungsempfehlungen 9.1 Zusammenfassung der Maßnahmen Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entscheidungsabfolge bei der Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnitte. Abbildung 25: Schema für die Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnitte (verkleinerte Darstellung, Originalgröße im Anhang) Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 111 Die Grundlagen der Entwicklungsziele wurden bereits in Kapitel 7.1 dargestellt. Hieraus lassen sich die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ableiten. Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen sich auf Grund der unterschiedlichen Zielstellungen bei den Gewässern I. Ordnung und den Gewässern II. Ordnung unterscheiden. Die Ziele für die Gewässer I. Ordnung sehen die Entwicklung von Ufergrünzügen und ggf. Uferwegen auf jeweils beiden Uferseiten vor. Bei den Gewässern II. Ordnung wird auf Grund der geringen Breite der Gewässer davon ausgegangen, dass die Erholungsfunktionen bereits durch einen einseitigen Grünzug und ggf. Uferweg erreicht werden können. Daher gelten für die Gewässer II. Ordnung entsprechend angepasste Maßnahmen. Maßnahmen an Gewässern I. Ordnung:  Erhalt eines bestehenden und rechtlich gesicherten Ufergrünzugs mit Erholungsfunktion bzw. Wegeverbindung,  Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzugs,  Ufergrünzug zur Biotopentwicklung,  Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung,  Entwicklung eines Ufergrünzugs mit Wegeverbindung,  Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung. Bei ca. 50 % der Uferlänge der Gewässer I. Ordnung handelt es sich um einen bestehenden und rechtlich gesicherten Ufergrünzug mit Weg, der zu erhalten ist. Bei weiteren 9 % existiert bereits ein Ufergrünzug, für den jedoch noch ein Uferweg anzulegen ist. An ca. 12 % der Uferlänge besteht das Ziel einen Landschafts- bzw. Freiraum mit Weg anzulegen. Eine Breite der Wege von etwa 15 m ist anzustreben. Bei 5 % der Ufer soll der Ufergrünzug mit einem Weg in einer anzustrebenden Breite von mindestens 10 m entstehen. An 24 % der Ufer wird die Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung vorgesehen, dessen Weg eine Mindestbreite von 5 m haben sollte. 80,0 70,0 Uferlänge in km 60,0 50,0 Erhalt des bestehenden und rechtlich gesichterten Ufergrünzugs mit Weg Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzugs Ufergrünzug zur Biotopentwicklung 40,0 30,0 20,0 Entwicklung eines Landschaftsbzw. Freiraums inkl. Weg Entwicklung eines Ufergrünzugs inkl. Weg 10,0 0,0 Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung Abbildung 26: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 112 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Nach Gewässerabschnitten unterschieden stellen sich verschiedene Schwerpunkte dar. An der Stadtspree mit ihren vielen Umnutzungsbereichen werden auf 36 % der Uferlänge als Landschafts- bzw. Freiraum einschließlich eines Weges (15 m Breite) entwickelt. An der Müggelspree liegt dagegen der Anteil der mindestens 5 m breiten Ufergrünzüge („Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung“) auf Grund der vielen privaten Einfamilienund Wochenendhäuser, die allenfalls sehr geringe Breiten zulassen, bei 57 %. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 Gräben und Fließe im eines bestehenden Kanäle SeenketteWegeverbindung Dahme einer uferbegleitenden Ufergrünzugs innerhalb Entwicklung Außenbereich Entwicklung eines Landschafts- bzw. Freiraums inkl. Weg Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung Entwicklung eines Ufergrünzugs inkl. Weg Ufergrünzug zur Biotopentwicklung Müggelspreemit Weg Großer Müggelsee städtische gesichterten Ufergrünzugs rechtlichKanäle des bestehenden und ErhaltStadtspree Uferkonzeption Treptow-Köpenick 113 Abbildung 27: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung unterschieden nach Gewässerabschnitten Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferlänge in km 114 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung:  Erhalt des bestehenden Ufergrünzugs mit vorhandener Wegeverbindung  Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzugs in der Regel auf einer Uferseite  Ufergrünzug zur Biotopentwicklung  Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums, einschließlich Wegeverbindung in der Regel auf einer Uferseite  Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg, in der Regel auf einer Uferseite Besondere Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung  Öffnung verrohrter Abschnitte des Plumpengrabens unter Beachtung der Anforderungen des Naturschutzes und der Naherholung. (Weitere Abstimmungen erforderlich.) 30,0 Erhalt des bestehenden Ufergrünzugs mit vorhandener Wegeverbindung 25,0 Uferlänge in km 20,0 Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehen-den Ufergrünzugs in der Regel auf einer Uferseite Ufergrünzug zur Biotopentwicklung 15,0 10,0 5,0 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums, ein-schließlich Wegeverbindung in der Regel auf einer Uferseite Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg, in der Regel auf einer Uferseite Öffnung verrohrter Abschnitte 0,0 Abbildung 28: Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung (Gräben und Fließe) Das Schema in Anhang I unterscheidet die Lage in und außerhalb von Schutzgebieten, die Ufertypen und die Existenz von Grünzügen und Wegen. Hinsichtlich der Maßnahmen wird unterschieden nach Gewässern I. Ordnung (I) und Gewässern II. Ordnung (II), nach der Existenz eines bereits vorhandenen Uferweges (vorhanden = U, nicht vorhanden = kU), der Lage in einem Schutzgebiet (Schutzgebiet = S, kein Schutzgebiet = kS), der Lage an siedlungsgeprägten bzw. landschaftlich geprägten Ufern sowie der Ufertypen (01 bis 12). Die Maßnahmen für die einzelnen Ufertypen werden in den beiden nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 115 Tabelle 20: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern I. Ordnung Maßnahmen-Nr. Beschreibung des Maßnahmenbündels I - Gewässer I. Ordnung U bzw. kU - Ufergrünzug vorhanden bzw. nicht vorhanden S bzw. kS - Lage innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WSG) bzw. Lage nicht in Schutzgebieten 1 Wirtschaftsstandort, 2 gewässerbezogener Wirtschaftsstandort, 3 Wohnen mit überwiegend gemschinschaftlich genutztem Außenraum, 4 Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum, 5 Erholungsgrundstück, 6 Umnutzungsbereich, 7 Wald, 8 Grünflächen, 9 Kleingartenanlagen, 10 Biotopfläche, 11 Sportfläche, 12 Verkehrsfläche, 13 Kanalseitenstreifen, 14 Sonstige I.U.kS-a Erhalt und ggf. qualitative Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen für Überschwemmungsbereiche (z.B. Verzicht auf Anpflanzungen von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken quer zur Fließrichtung) I.U.kS-b Erhalt und ggf. qualitative Entwicklung bestehender Ufergrünzüge I.U.S-a Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs entsprechend den Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) I.U.S-b Erhalt und ggf. qualitative Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs, soweit es nach der Schutzgebietsverordnung zulässig ist I.kU.kS-01 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein An siedlungsgeprägten Ufern: Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen und Elementen des Biotopverbunds An landschaftlich geprägten Ufern: Grünflächencharakter, Biotopentwicklung Ggf. Errichtung einer ufernahen temporären Umgehungsmöglichkeit I.kU.kS-02 Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung unter Berücksichtigung der Erfordernisse der wirtschaftlichen Nutzung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 5 m breit sein ggf. Erarbeitung eines konkreten Plans für temporäre Sperrungen bzw. die Verkehrssicherheit während des Betriebes des Wirtschaftsstandortes (z.B. Be- und Entladen von Frachtschiffen) I.kU.kS-03 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein An siedlungsgeprägten Ufern: Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen An landschaftlich geprägten Ufern: Grünflächencharakter Schaffung von Zugängen zum Ufergrünzug I.kU.kS-04 Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte der Grünzug mindestens 5 m breit sein Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Temporär, solange die Entwicklung der Durchwegung nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfrem- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 116 Maßnahmen-Nr. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Beschreibung des Maßnahmenbündels de Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) I.kU.kS-05 Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 5 m breit sein Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Temporär, solange die Entwicklung der Durchwegung nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Erholungsgrundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) I.kU.kS-06 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein Ergänzend Schaffung von Zugängen zum Wasser mit integrierten Aufenthaltsbereichen I.kU.kS-07 Erhalt und Entwicklung von uferbegleitenden Wegeverbindungen, nach Möglichkeit innerhalb der 50 m Uferzone sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone Weitgehender Verzicht auf die Neuanlage versiegelter Wege I.kU.kS-08 Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung Ergänzend Erhalt bzw. Entwicklung eines Zugangs zum Wasser mit integriertem Aufenthaltsbereich Arrondierung angrenzender Flächen im Uferbereich Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie Elementen des Biotopverbundes I.kU.kS-09 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein Entwicklung vorhandener Zugänge zum Ufer Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung) Entwicklung einer naturnahen Uferzone I.kU.kS-10 Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone Im Einzelfall (Lückenschluss) Prüfung der Möglichkeit, einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb der 50 m Uferzone, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen I.kU.kS-11 Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h. Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen Durchwegung Sicherstellung der Ausführung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken von wasserbezogenen Sportvereinen Ggf. Errichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit für Wettkampfveranstaltungen Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 117 Maßnahmen-Nr. Beschreibung des Maßnahmenbündels I.kU.kS-12 Entwicklung von uferbegleitenden öffentlichen Promenaden bei parallel zum Wasser verlaufenden Straßen Erhalt bzw. Sicherung einer barrierefreien Wegeverbindung an Brücken Erhalt bzw. Entwicklung von Zugängen zum Wasser an Straßen bzw. Wegen, die zum Wasser führen Schaffung von öffentlichen Aufenthaltsbereichen am Wasser an Zugängen zum Wasser („Wassergassen“) I.kU.kS-13 Entwicklung eines öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs I.kU.kS-14 Einzelfallbetrachtung Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung, sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen sollte die Durchwegung eine Breite von mindestens 5 m aufweisen Ggf. Entwicklung einer naturnahen Uferzone I.kU.S-01 kommt nicht vor I.kU.S-02 kommt nicht vor I.kU.S-03 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung, unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer I.kU.S-04 Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung, unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte der Grünzug mindestens 5 m breit sein Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) I.kU.S-05 Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 5 m breit sein Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Informa- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 118 Maßnahmen-Nr. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Beschreibung des Maßnahmenbündels tion der Eigentümer/Nutzer der Erholungsgrundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) I.kU.S-06 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Prioritäre Berücksichtigung von Maßnahmen der Biotopentwicklung I.kU.S-07 Nach Möglichkeit Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen mit naturnaher Gestaltung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone und Entwicklung einer naturnahen Uferzone sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone Weitgehender Verzicht auf die Neuanlage versiegelter Wege Erhalt bzw. Entwicklung eines standortgerechten Waldlebensraums (z.B. Auwald) Maßnahmen zur Reduzierung von Trittbelastungen an den Ufern außerhalb von Wegen I.kU.S-08 Nach Möglichkeit Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung und Entwicklung einer naturnahen Uferzone unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Entwicklung einer naturnahen Uferzone I.kU.S-09 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung) Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Entwicklung einer naturnahen Uferzone I.kU.S-10 Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 119 Maßnahmen-Nr. Beschreibung des Maßnahmenbündels I.kU.S-11 Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h. schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen Durchwegung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung und der Sicherstellung der Ausführung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken von wasserbezogenen Sportvereinen I.kU.S-12 kommt nicht vor I.kU.S-13 Nach Möglichkeit Entwicklung eines öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer I.kU.S-14 Einzelfallbetrachtung Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen sollte die Durchwegung eine Breite von mindestens 5 m aufweisen Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Entwicklung einer naturnahen Uferzone Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 120 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Tabelle 21: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern II. Ordnung Maßnahmen-Nr. Beschreibung des Maßnahmenbündels II - Gewässer II. Ordnung U bzw. kU - Ufergrünzug vorhanden bzw. nicht vorhanden S bzw. kS - Lage innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WSG) bzw. Lage nicht in Schutzgebieten 1 Wirtschaftsstandort, 2 gewässerbezogener Wirtschaftsstandort, Wohnen mit überwiegend gemschinschaftlich genutztem Außenraum, 4 Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum, 5 Erholungsgrundstück, 6 Umnutzungsbereich, 7 Wald, 8 Grünflächen, 9 Kleingartenanlagen, 10 Biotopfläche, 11 Sportfläche, 12 Verkehrsfläche, 13 Kanalseitenstreifen, 14 Sonstige II.U.S-a Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen für Überschwemmungsbereiche (z.B. Verzicht auf Anpflanzungen von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken quer zur Fließrichtung) und der Schutzgebietsverordnungen Sofern auf beiden Uferseiten ein Weg vorhanden ist, Prüfung, ob die Renaturierung (Rückbau) des Weges auf einer Uferseite den Zielen der Schutzgebietsverordnung entspricht und zugleich die Verbindungsfunktionen nicht einschränkt II.U.S-b Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs II.U.S-c Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen für Überschwemmungsbereiche (z.B. Verzicht auf Anpflanzungen von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken quer zur Fließrichtung) und der Schutzgebietsverordnungen Alternativ: Prüfung der Entwicklung eines Ufergrünzugs auf der anderen Uferseite, außerhalb des Schutzgebietes gemäß den Kriterien II.kU.kS.xx II.kU.kS-01 Entwicklung eines mindestens 15 m breiten öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen im innerstädtisch geprägten Siedlungsbereich Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich Ggf. Errichtung einer ufernahen temporären Umgehungsmöglichkeit II.kU.kS-02 kommt nicht vor II.kU.kS-03 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums einschließlich Wegeverbindung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens 15 m breit sein Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen im innerstädtisch geprägten Siedlungsbereich Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich Schaffung von Zugängen zum Ufergrünzug II.kU.kS-04 Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens 5 m breit sein Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Maßnahmen-Nr. 121 Beschreibung des Maßnahmenbündels auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) II.kU.kS-05 Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) II.kU.kS-06 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens 15 m breit sein Ergänzend Schaffung von Zugängen zum Wasser mit integrierten Aufenthaltsbereichen II.kU.kS-07 Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen mit naturnaher Gestaltung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen Entwicklung einer naturnahen Uferzone II.kU.kS-08 Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Ergänzend Erhalt bzw. Entwicklung eines Zugangs zum Wasser mit integriertem Aufenthaltsbereich Arrondierung angrenzender Flächen im Uferbereich Entwicklung einer naturnahen Uferzone II.kU.kS-09 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein Entwicklung vorhandener Zugänge zum Ufer Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung) Entwicklung einer naturnahen Uferzone II.kU.kS-10 Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 122 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Maßnahmen-Nr. Beschreibung des Maßnahmenbündels II.kU.kS-11 Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen Durchwegung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Sicherstellung der Ausführung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken von wasserbezogenen Sportvereinen Ggf. Errichtung einer ufernahe (temporären) Umgehungsmöglichkeit für Wettkampfveranstaltungen II.kU.kS-12 Entwicklung von Uferbegleitenden öffentlichen Promenaden bei parallel zum Wasser verlaufenden Straßen, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Erhalt bzw. Entwicklung von Zugängen zum Wasser an Straßen bzw. Wegen, die zum Wasser führen Schaffung von öffentlichen Aufenthaltsbereichen am Wasser bei Zuwegungen zum Wasser („Wassergassen“) Erhalt bzw. Sicherung einer barrierefreien Wegeverbindung an Brücken II.kU.kS-13 kommt nicht vor II.kU.kS-14 Einzelfallbetrachtung Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, schaffung einer uferbegleitenden mindestens 5 m breiten öffentlichen Durchwegung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Ggf. Entwicklung einer naturnahen Uferzone II.kU.S-01 kommt nicht vor II.kU.S-02 kommt nicht vor II.kU.S-03 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums einschließlich Wegeverbindung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens 15 m breit sein Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer II.kU.S-04 Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens 5 m breit sein Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Informa- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Maßnahmen-Nr. 123 Beschreibung des Maßnahmenbündels tion der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) II.kU.S-05 Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Erholungsgrundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.) II.kU.S-06 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens 15 m breit sein Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer Prioritäre Berücksichtigung von Maßnahmen der Biotopentwicklung II.kU.S-07 Nach Möglichkeit Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen mit naturnaher Gestaltung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone Weitgehender Verzicht auf die Neuanlage versiegelter Wege Erhalt bzw. Entwicklung eines standortgerechten Waldlebensraums (z.B. Auwald) Maßnahmen zur Reduzierung von Trittbelastungen an den Ufern außerhalb von Wegen Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung II.kU.S-08 Nach Möglichkeit Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung und Entwicklung einer naturnahen Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Entwicklung einer naturnahen Uferzone II.kU.S-09 Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegen- Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 124 Maßnahmen-Nr. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Beschreibung des Maßnahmenbündels den Uferseite vorhanden Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m breit sein Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung) Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Entwicklung einer naturnahen Uferzone Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung II.kU.S-10 Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung II.kU.S-11 Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone Nach Möglichkeit Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen Durchwegung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden, unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung und der Sicherstellung der Ausführung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken von wasserbezogenen Sportvereinen Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung II.kU.S-12 kommt nicht vor II.kU.S-13 kommt nicht vor II.kU.S-14 Einzelfallbetrachtung Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, schaffung einer uferbegleitenden mindestens 5 m breiten öffentlichen Durchwegung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters Entwicklung einer naturnahen Uferzone Es ist davon auszugehen, dass die Ziele und Maßnahmen vielerorts nicht kurzfristig vollständig umsetzbar sind. Das kann vor allem mit vorhandenen Nutzungen, den Eigentumsverhältnissen oder der Verfügbarkeit finanzieller Mittel des Landes Berlin zusammenhängen. Für eine langfristig erfolgreiche Strategie der Umsetzung der Uferkonzeption und ihrer Maßnahmen kann es daher erforderlich sein, das Augenmerk an einzelnen Standorten zunächst auf eine „kleinere Lösung" zu legen. Die Rangfolge der Maßnahmen bei fehlenden finanziellen Mitteln könnte z.B. sein: schrittweise Öffnung des Ufers zunächst unterhalb des Anspruchs eines „Ufergrünzugs“, zwischenzeitliche attraktive Umgehungen / Umwege, ggf. zunächst nur punktuelle Uferöffnungen, langfristig die Einrichtung eines durchgängigen, idealer Weise 15 m breiten, Ufergrünzugs. Bei fehlender Verfügbarkeit von Flächen, wenn diese z.B. in privatem Eigentum sind und für Wohnen mit überwiegend privatem Charakter der Außenraumes genutzt werden, sollen zuDr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 125 nächst ökologische Mindeststandards entlang der Ufer erreicht werden. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von Versiegelungen und baulichen Anlagen innerhalb einer 5 m Uferzone, die Vermeidung von Ablagerungen von Gartenabfällen und schadstoffbelasteten Materialien, nach Möglichkeit eine naturnahe Ufergestaltung sowie die Verwendung gebietsheimischer Pflanzen und die Entfernung von Neophyten. Durch diese Maßnahmen sollen die ökologische Wertigkeit der Ufer und die Biotopverbundfunktion gestärkt werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist das jeweils betroffene Fachrecht zu beachten. Beim Neubau öffentlicher Straßen und Wege ist die Planung 1,5 Jahre vor Baubeginn bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) einzureichen. Dort liegt die Zuständigkeit für die Erstellung genereller Konzepte für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie die Trinkwasserversorgung. Anlagen der BWB in nichtöffentlichem Straßenland sind zu sichern und dauerhaft (als beschränkte persönliche Dienstbarkeit) zu erhalten. Technische Möglichkeiten der Umverlegung sind ggf. zu untersuchen und zu Lasten des Investors zu veranlassen. Sicherheitsstreifen dürfen nicht überbaut oder mit Tiefwurzlern bepflanzt werden. Der Zugang zu den Anlagen der BWB ist zu gewähren, ggf. mit Fahrzeugen bis zu 26t Gesamtgewicht. Insgesamt wird Einhaltung der technischen Vorschriften zum Schutz der Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen der BWB bei konkreten Maßnahmen gefordert. Es sind die Vorgaben für die Umsetzung von Maßnahmen in Wasserschutzgebieten zu beachten:  WN / Regelblatt 14 „Sicherheitsstreifen zur Sicherung von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe“  Merkblatt zum Verhalten in Wasserschutzgebieten  Zuarbeit zur Stellungnahme, Berliner Wasserbetriebe PB- N/M/V/Müt Bei Maßnahmen im Wasserschutzgebiet sind die Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung einzuhalten. Bei den o. g. Wasserstraßen handelt es sich um Bundeswasserstraßen, für die die Verwaltungszuständigkeit der WSV des Bundes gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 1 und Artikel 89 Grundgesetz gegeben ist. Entsprechend § 1 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sind die o. g. Bundeswasserstraßen dem allgemeinen Verkehr gewidmet. Die Bundeswasserstraßen sind planfestgestellt und dem Verkehrsweg Schifffahrt gewidmet. Die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen ist nach § 7 Abs. 1 (WaStrG) Hoheitsaufgabe des Bundes, die von der WSV wahrgenommen wird. Hierbei ist zu beachten, dass die hoheitlichen Aufgaben der WSV sich nicht nur auf das Gewässerbett der Wasserstraße samt ihrer Ufer und Betriebswege erstrecken, sondern auch auf die ihrer Unterhaltung nach §§ 7 ff WaStrG dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke. Daraus folgt, dass eine Überplanung der dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Bundeswasserstraßen einschließlich ihres Zubehörs grundsätzlich unzulässig ist, wenn dadurch die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben durch die WSV des Bundes beeinträchtigt wird. Zu den Unterhaltungsaufgaben der WSV gehört auch das Freiholzen der Ufer in Bereichen von sogenannten festen Schifffahrtszeichen und an für die Schifffahrtunübersichtlichen Stellen. Bei der Grünplanung muss ausgeschlossen werden, dass Sichtbehinderungen auch zu vorhandenen Schifffahrtszeichen für die Schifffahrt entstehen. Grundsätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen, die weiter unten dargestellt sind, die folgenden Zielstellungen zu beachten und entsprechende Maßnahmen durchzuführen: - Erhalt bzw. Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung, Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 126 Uferkonzeption Treptow-Köpenick  Erhalt bzw. Sicherung barrierefreier Wegeverbindungen an Brücken,  Sicherstellung der Ausübung des Wassersports an Sportflächen,  Verzicht auf die Anpflanzung von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken,  Erreichbarkeit von Sehenswürdigkeiten über Ufergrünzüge,  Erhalt bzw. Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen,  Erhalt bestehender Fährverbindungen,  Naturnahe Gestaltung von Wegen,  Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz,  Reduzierung des Uferverbaus. Erhalt bzw. Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung An den Ufergrünzügen, die mit einer Wegeverbindung erhalten oder neu hergestellt werden sollen, ist zuvor zu prüfen, welche Funktionen die Wege erfüllen sollen. Für alle Wege gilt, dass sie zu Fuß begehbar sein sollen. Der Ausbaugrad ist den Erfordernissen und der Umgebung anzupassen. So kann ein Weg im Wald durchaus unbefestigt sein, da es dem Charakter eines Waldweges entspricht. Im städtisch geprägten Innenbereich dagegen wird regelmäßig eine der intensiveren Nutzung gerecht werdende Befestigung zu prüfen sein. Grundsätzlich ist zu prüfen, inwieweit der Uferweg eine Funktion auch als Radweg, als Weg zum Skaten oder sonstige Aktivitäten wahrnehmen soll. Bei der geplanten Mehrfachnutzung von Wegen ist die Dimensionierung dem Raumbedarf der unterschiedlichen Nutzungen anzupassen. Erhalt bzw. Sicherung barrierefreier Wegeverbindungen an Brücken An Brücken soll nach Möglichkeit sichergestellt werden, dass ein Uferweg unter der Brücke fortgeführt werden kann. Sollte die Spannweite hierfür nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob der Weg über die Wasserfläche auf einem uferparallelen Steg geführt werden kann. Sofern dies, z.B. aus Gründen der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, nicht genehmigungsfähig ist, soll die Überquerung der Brücke barrierefrei hergestellt werden, d.h. es sind entsprechend Rampen vorzusehen. Sicherstellung der Ausübung des Wassersports an Sportflächen Im Bereich von Anlagen des Wassersports und den entsprechenden Vereinsgrundstücken ist im Rahmen der Realisierung der Ufergrünzüge bzw. der Uferwege darauf zu achten, dass die Ausübung des Wassersports weiterhin gewährleistet wird. Das Einlassen bzw. Anlegen von Booten zu Trainingszwecken muss ebenso möglich sein wie die Durchführung von Wettkämpfen. Es sind jeweils auf die Bedürfnisse der betroffenen Sportart abgestimmte Maßnahmen zu formulieren, wie. z.B. das zeitweilige Sperren des Ufers für die Allgemeinheit während der Durchführung von Wettkämpfen oder die Sicherung eines schmalen Streifens auf der Wasserseite des Uferweges für das Vorhalten der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Anleger). Verzicht auf die Anpflanzung von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken Diese Maßnahme gilt in den definierten Überschwemmungsbereichen, in denen der Abfluss des Wassers zu gewährleisten ist. Die Anpflanzung von Gehölzstrukturen, wie Hecken, die den Abfluss des Wassers ggf. behindern können, ist nur längs zur Fließrichtung zulässig. Für die Errichtung von Bauwerken bzw. Ausstattungsgegenständen wie Bänke gilt dies ebenfalls. Eine Errichtung längs zur Fließrichtung ist jedoch im Einzelfall genehmigungsfähig und entsprechend zu prüfen. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 127 Erreichbarkeit von Sehenswürdigkeiten über Ufergrünzüge Insbesondere die in Gewässernähe liegenden Sehenswürdigkeiten des Bezirks sollen über die Ufergrünzüge erreichbar sein. Ein entsprechendes Hinweis- und Leitsystem entlang der Uferwege soll etabliert werden. Erhalt bzw. Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen Das bezirkliche Ziel der Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen soll durch die Uferkonzeption unterstützt werden. Maßnahmen, die diese Entwicklung erschweren oder an den vorgesehenen Uferstellen verhindern, sollen so modifiziert werden, dass sie mit der Entwicklung der Wasserwanderrastplätze vereinbar sind. Erhalt bestehender Fährverbindungen Die bestehenden Fährverbindungen stellen die Möglichkeit sicher, das andere Gewässerufer zu erreichen und dienen daher auch der Verknüpfung von Uferwegen. Zudem verfügen die Fähranleger über einen öffentlichen Zugang zum Wasser. Ziel ist es an diesen Anlegern Aufenthaltsbereiche zu entwickeln oder, wenn diese bereits vorhanden sind, zu erhalten und zu qualifizieren. In der Regel bestehen hier bereits Wartebereiche, die entsprechend genutzt werden können. Naturnahe Gestaltung von Wegen Uferwege sind möglichst naturnah zu gestalten, insbesondere im landschaftlich geprägten Raum und in Landschafts- bzw. Naturschutzgebieten. Zur naturnahen Gestaltung zählen die Auswahl eines versiegelungsfreien Wegebelages, der sich in die Landschaft harmonisch einfügt, und die Pflanzung standortheimischer Pflanzen als Rahmengrün. Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz In Bereichen, wo es möglich ist, ist eine Renaturierung der Ufer anzustreben. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind zu schützten und von einer Wegeentwicklung auszunehmen. Im Rahmen der Förderung des Biotopverbunds sind auch in den innerstädtischen Bereichen Flächen zu entwickeln, die als Trittsteine genutzt werden können. Reduzierung des Uferverbaus Uferbefestigungen sind insbesondere im landschaftlich geprägten Bereich zurückzubauen. Sollte im Zuge der Übernahme von Uferflächen durch das Land Berlin Uferbefestigungen neu zu errichten sein, so soll die Uferbefestigung möglichst naturnah erfolgen. Ein Rückbau und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus. Beteiligung von Behörden bei der Durchführung von Maßnahmen im Uferbereich Bei planerischen und baulichen Maßnahmen sowie bei der beabsichtigten Veränderung der Eigentumsverhältnisse von Flächen im Bereich der geplanten Ufergrünzüge soll der Fachbereich Stadtplanung beteiligt werden, so dass gewährleistet ist, dass ggf. Maßnahmen zur Sicherung bzw. Umsetzung der Ziele der Uferkonzeption umgesetzt werden können. Auf Grund der Lage am Gewässer bzw. im Uferbereich ist die Wasserbehörde bei allen Maßnahmen (Errichtung von baulichen Anlagen, Renaturierung befestigter Ufer) , insbesondere in Wasserschutzgebieten, zu beteiligen. Ein Anspruch auf wasserrechtliche Zulassung einer bestimmten Maßnahme besteht nicht. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 128 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 10 Dokumentation der Beteiligungsprozesse und Verfahren der Aufstellung des Fachplanes „Grün- und Freiraum“, Teilplan Uferkonzeption der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung Mit Beginn der Erarbeitung der Uferkonzeption wurde zeitnah ein erstes Auftakttreffen veranstaltet, in dem gemeinsam der Rahmen für die Konzeption abgesteckt wurden. Im Zuge der weiteren Bearbeitungen erfolgten vor allem intensive Abstimmungen mit den unterschiedlichen Fachabteilungen des Bezirks, aber auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in unterschiedlich zusammengesetzten Runden. Die nachfolgende Aufstellung gibt eine Übersicht über den Verlauf der Abstimmungsprozesse. Tabelle 22: Verfahrensablauf der Aufstellung der Uferkonzeption 06.2010 Auftakt-Workshop 09.2011 Information durch den Bezirk zur Liegeplatzkonzeption für Hausboote (Beschluss Nr. 1049/53/11 (Drs.-Nr. VI/1856) der BVV vom 25.08.2011 11.2011 Bezirksinterne Abstimmung 12.2011 - 02.2012  Verwaltungsinterne Abstimmung der methodischen Vorgehensweise als Grundlage für die weitere Bearbeitung der Uferkonzeption  Inhaltliche Abstimmung der Arbeitsfassungen der Bestandskarten 1.1 – 1.4 und der Bewertungskarten  Abschluss der Datenerhebung für die Bestandskarte mit Informationsstand 2011 2.1 – 2.4 (Arbeitsstand 15.11.2011) Abstimmung mit folgenden Ämtern zu ihren jeweiligen Belangen:  Sportamt  Forstamt Köpenick  Umwelt- und Naturschutzamt  Grünflächenamt Inhaltliche Abstimmung der Arbeitsfassungen der Bestandskarten 1.1 – 1.4 (Arbeitsstand 15.11.2011) und der Potentialkarten 2.1 – 2.4 03.2012 Erstellung eines Konzepts zu Identifikation von Eignungsflächen für Hausbootliegeplätze 11.2012 Abstimmung Zwischenstand Uferkonzeption mit StaPl 01.2013 Bezirksinterne Abstimmung zur Wiederaufnahme der Erstellung des Uferkonzepts 03.2013 Abstimmung zu Wasserwanderrastplätzen - nachrichtlich Übernahme der abgestimmten Standorte in die Konzeption 06.2013 Steuerungsrunde 09.2013 Endfassung Uferkonzept zur Abstimmung 10.2013 Amtsinterne Abstimmung über die Endfassung Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 129 11.2013 Übergabe der Uferkonzeption 11.2013 Diskussion in den Ausschüssen der BVV 11.2013 bis 01.2014 Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Verfahren für die Aufstellung des Teilplanes zur bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung 02.2014 bis 01.2015 Auswertung der Stellungnahmen und Überarbeitung der Uferkonzeption Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 130 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 11 Literaturverzeichnis 11.1 Rechtliche Grundlagen BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 24 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482). BWG - Berliner Wassergesetz in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248, 2007 S. 48) zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (GVBl. S. 139). DSchGBln - Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24. April 1995 ( GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 396). FNP Berlin - Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 07. März 2013 (ABl. S. 432). LWaldG (Landeswaldgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2004 (GVBl. S. 391). NatSchGBln - Berliner Naturschutzgesetz in de Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 2013 (GVBl. S. 140). Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Kodifizierte Fassung vom 26.01.2010. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7). SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2013): Vorläufige Sicherung der im Land Berlin gelegenen Überschwemmungsbereiche vom 11. Januar 2013. SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Rundschreiben I E Nr. 1/2013: Anwendungshinweise zu § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung von gebietseigenem Pflanzund Saatgut in der freien Landschaft im Land Berlin. SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Rundschreiben I E Nr. 1/2013: Anwendungshinweise zu § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung von gebietseigenem Pflanzund Saatgut in der freien Landschaft im Land Berlin. SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.12.2009, SenStadt I C 216 VermGBln - Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin in der Fassung vom 9. Januar 1996 (GVBl. S. 56), zuletzt geändert durch Artikel XVIII des Gesetz es vom 18. November 2009 (GVBl. S. 674). Verordnung über das Naturschutzgebiet Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordost-Teil) im Bezirk Köpenick von Berlin vom 24. Januar 1995, Verk. am 08.02.1995 (GVBI. S. 45). Verordnung über das Naturschutzgebiet Grünauer Kreuz im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 04.05.2004 (GVBI. S. 230). Verordnung über das Naturschutzgebiet Krumme Laake/Pelzlaake im Bezirk Köpenick von Berlin vom 24.03.1995 (GVBI:S230), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 7 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVBI. S. 391). Verordnung zum Schutz der Landschaft der Müggelspree im Bezirk Köpenick von Berlin vom 22. März 1996 (GVBl. S. 115). Verordnung zum Schutz der Landschaft der Neuen Wiesen im Bezirk Köpenick von Berlin vom 3. April 1995 (GVBl. S. 237). Verordnung zum Schutz der Landschaft des Plänterwaldes im Bezirk Treptow von Berlin vom 24. September 1998 (GVBl. S. 291). Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen. Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserschutzgebiet Friedrichshagen vom 31. August 1999, Verk. am 21.09.1999 (GVBI S. 516). WaStrG - Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 l. I S. 962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749. Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Uferkonzeption Treptow-Köpenick 131 WHG - Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734). WRRLUmV - Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und es Rates vom 23.Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. 11.2 Literatur und Internet BEZIRKSAMT FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG VON BERLIN (Hrsg.) (2007): Räumliche Bereichsentwicklungsplanung Friedrichshain-Kreuzberg 2005 (BEP 2005). Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (Drucksache DS - 0064 -1 / III). BEZIRKSAMT FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG VON BERLIN (Hrsg.) 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ING. LINDNER, W. (2002): Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Krumme Laake / Pelzlaake. DR. SZAMATOLSKI + PARTNER (2006) im Auftrag des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin: Steganlagenkonzeption. LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) (Hrsg.) (2011): Endbericht Gewässerentwicklungskonzept Neuenhagener Mühlenfließ / Erpe. SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2006): Neuer Grünzug auf dem ehemaligen Mauerstreifen in Treptow. Pressemitteilung vom 21.06.2006. Online unter: http://141.15.4.17/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0606/nachricht2308.html (23.07.2013). SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (1994): Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm 1994. Online unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/lapro/download/lapro94_erlbericht.pdf (30.07.2013). SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2001): Planwerk Südostraum. 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Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung 132 Uferkonzeption Treptow-Köpenick SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2011a): Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe. Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich. Online unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/industrie_ge werbe/Step_Industrie_Gewerbe_Gesamt.pdf (30.07.2013). SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2011b): Stadtentwicklungsplan Klima. Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern. Online unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/klima/step_ klima_broschuere.pdf (30.07.2013) SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2013): Pflanzen für Berlin - Verwendung gebietseigener Herkünfte. SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (o.J.): Ganz Berlin auf 20 Wegen. Online: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/berlin_move/de/hauptwege/berlinwege.shtml (30.07.2013). STADT-W ALD-FLUSS - BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG UND ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (2002): Pflegeund Entwicklungskonzept NSG Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordost-Teil) in Berlin Köpenick. taz (2010): Kein Raum für den Traum. Die Wohnschiffe vom Treptower Hafen sollen umziehen. Die Bewohner wissen nicht, wohin. Es gibt angeblich keine Liegeplätze mehr in ganz Berlin. Artikel vom 24.09.2010. Online unter: http://www.taz.de/!58792/ (26.01.2015). Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung Entwicklung von Ufergrünzügen (gemäß Flächennnutzungsplan und Landschaftsprogramm) Gewässer I. Ordnung (I) Ufergrünzug mit Weg vorhanden (I.U) Lage außerhalb von Schutzegbieten (NSG, WSG) (I.U.kS) Lage im Überschwemmungsbereichen (I.U.kS-a) Lage außerhalb von Überschwemmungsbereichen (I.U.kS-b) Lage innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WGS) (I.U.S) Lage an siedlungsgeprägten Ufern - Wirtschaftsstandort (I.kU.kS-01) - gewässerbezogener Wirtschaftsstandort (I.kU.kS-02) - Wohnen (gemeinschaftlicher Außenraum) (I.kU.kS-03) - Wohnen (privater Außenraum) (I.kU.kS-04) - Erholungsgrundstück (I.kU.kS-05) - Umnutzungsbereich (I.kU.kS-06) - Grünfläche (I.kU.kS-08) - Kleingartenanlage (I.kU.kS-09) - Biotopfläche (I.kU.kS-10) - Sportfläche (I.kU.kS-11) - Verkehrsfläche (I.kU.kS-12) - Kanalseitenstreifen (I.kU.kS-12) - Sonstige (I.kU.kS-14) Lage an landschaftlich geprägten Ufern - Erholungsfläche (I.kU.kS-05) - Wald (I.kU.kS-07) - Grünfläche (I.kU.kS-08) - Biotopfläche (I.kU.kS-10) - Sportfläche (I.kU.kS-11) - Verkehrsfläche (I.kU.kS-12) - Sonstige (I.kU.kS-14) Ufergrünzug mit Weg auf mindestens einer Uferseite vorhanden (II.U) Beide Uferseiten innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WSG) oder Überschwemmungsbereichen (II.U.S-a) Ufergrünzug außerhalb von Schutzgebieten (NSG, WSG) oder Überschwemmungsbereichen (II.U.S-b) PEP vorhanden (I.U.S-a) Ufergrünzug innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WSG) oder Überschwemmungsbreichen, gegenüberliegende Uferseite außerhalb von Schutzgebieten oder Überschwemmungsbereichen (II.U.S-c) PEP nicht vorhanden (I.U.S-b) Uferweg nicht vorhanden Lage außerhalb eines Schutzegbietes (NSG, WSG) (I.kU.kS) Gewässer II. Ordnung (II) Lage innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WGS) (I.kU.S) Uferweg nicht vorhanden Lage innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WGS) (II.kU.S) Lage außerhalb von Schutzegbieten (NSG, WSG) (II.kU.kS) Lage an siedlungsgeprägten Ufern - Wirtschaftsstandort (I.kU.S-01) - gewässerbezogener Wirtschaftsstandort (I.kU.k-02) - Wohnen (gemeinschaftlicher Außenraum) (I.kU.S-03) - Wohnen (privater Außenraum) (I.kU.S-04) - Erholungsgrundstück (I.kU.S-05) - Grünfläche (I.kU.S-08) - Kleingartenanlage (I.kU.k-09) - Biotopfläche (I.kU.S-10) - Sportfläche (I.kU.S-11) - Verkehrsfläche (I.kU.S-12) - Sonstige (I.kU.S-14) Lage an siedlungsgeprägten Ufern - Wirtschaftsstandort (II.kU.S-01) - gewässerbezogener Wirtschaftsstandort (II.kU.S-02) - Wohnen (gemeinschaftlicher Außenraum) (II.kU.S-03) - Wohnen (privater Außenraum) (II.kU.S-04) - Erholungsgrundstück (II.kU.S-05) - Grünfläche (II.kU.S-08) - Kleingartenanlage (II.kU.S-09) - Biotopfläche (II.kU.S-10) - Sportfläche (II.kU.S-11) - Verkehrsfläche (II.kU.S-12) - Sonstige (II.kU.S-14) Lage an siedlungsgeprägten Ufern - Wirtschaftsstandort (II.kU.kS-01) - gewässerbezogener Wirtschaftsstandort (II.kU.kS-02) - Wohnen (gemeinschaftlicher Außenraum) (II.kU.kS-03) - Wohnen (privater Außenraum) (II.kU.kS-04) - Erholungsgrundstück (II.kU.kS-05) - Umnutzungsbereich (II.kU.kS.-06) - Grünfläche (II.kU.kS-08) - Kleingartenanlage (II.kU.kS-09) - Biotopfläche (II.kU.kS-10) - Sportfläche (II.kU.kS-11) - Verkehrsfläche (II.kU.kS-12) - Sonstige (II.kU.kS-14) Lage an landschaftlich geprägten Ufern - Erholungsfläche (I.kU.S-05) - Wald (I.kU.S-07) - Grünfläche (I.kU.S-08) - Biotopfläche (I.kU.S-10) - Sportfläche (I.kU.S-11) - Verkehrsfläche (I.kU.S-12) - Sonstige (I.kU.kS-14) Lage an landschaftlich geprägten Ufern - Erholungsfläche (II.kU.S-05) - Wald (II.kU.S-07) - Grünfläche (II.kU.S-08) - Biotopfläche (II.kU.S-10) - Sportfläche (II.kU.S-11) - Verkehrsfläche (II.kU.S-12) - Sonstige (I.kU.S-14) Lage an landschaftlich geprägten Ufern - Erholungsfläche (II.kU.kS-05) - Wald (II.kU.kS-07) - Grünfläche (II.kU.kS-08) - Biotopfläche (II.kU.kS-10) - Sportfläche (II.kU.kS-11) - Verkehrsfläche (II.kU.kS-12) - Sonstige (II.kU.kS-14) Uferkonzeption Treptow-Köpenick Handlungsperspektiven und Handlungsprioritäten Handlungsperspektiven Ufergrünzug mit Weg, umgesetzt und rechtlich gesichert Handlungsperspektive sehr günstig Handlungsperspektive günstig Handlungsperspektive ungünstig Handlungsperspektive sehr ungünstig Bestehende Zugänge zum Ufer / Ufergrünzüge Matrix zur Ermittlung der Handlungsperspektiven Eigentum Nutzung Wald, Grünflächen, Biotopflächen, Umnutzungsbereich KGA, Kanalseitenstreifen, Verkehr Sport, Wohnen (gemeinschaftl. Außenraum), Wirtschaftsstandort gewässerbez. Wirtschaftsstandort, Wohnen (privater Außenraum), Erholungsgrundstücke, Sonstige Uferbereich rechtlich gesichert, Ufergrünzug bzw. Weg nicht realisiert sehr günstig sehr günstig sehr günstig sehr günstig Land Berlin (FB Grün) sehr günstig sehr günstig günstig günstig Land Berlin (Sonstige), Bund sehr günstig günstig ungünstig ungünstig Privat, Sonstige günstig ungünstig ungünstig sehr ungünstig Bereiche mit hoher Handlunspriorität Ufer ohne Grünzüge mit sehr günstiger Handlungsperspektive Umnutzungsbereich (z.B. Gewerbebrachen) Flächen mit sehr hoher / hoher Dringlichkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung Nutzungsdruck aus Wohnquartieren (500 m Radius für die Erreichbarkeit wohnungsnaher Grünflächen *) (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Flächen mit naturschutzfachlicher Dringlichkeit Geltungsbereiche bestehender Landschaftspläne) Lückenschlüsse * Richtwerte für die Versorgung mit Grün- und Freiflächen in Anlehnung an die Empfehlungen der ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag, 1973. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Karte 2: Handlungsperspektiven und Handlungsprioritäten 0 Maßstab 500 1.000 1.500 2.000 Meter 1:22.000 Kartengrundlage: Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inclusive Natura 2000 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Flächenschutz Digitalisierung und Visualisierung von Naturschutzdaten, 11.2011) Landschaftsschutzgebiete (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 09.2013) Nutzungsdruck aus Wohnquartieren (Überarbeitung LaPro) (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 12.2012) PKW und LKW-fähige Forstwege (Landesforstamt Berlin, Geografische Informationssysteme, 02.2012) 20 Grüne Hauptwege Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 05.2012) Radverkerhrsanalgen im Berliner Hauptstraßennetz (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Stand 05.2012) Eigentumsverhältnisse (Bezirksamt Treptow-Köpenick, Stadtplanung, 2008-2011) Nutzungen an Ufern (Dr. Szamatolski + Partner, Stand 2012) Kartographie: Stand der Bearbeitung: Dr. Szamatolski + Partner 28.05.2015 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Übersicht über Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität Ufergrünzüge umgesetzt Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität vgl. Karte 2 Legendenabschnitt "Bereiche mit hoher Handlungspriorität" Uferkonzeption Treptow-Köpenick Karte 2a: Übersicht über Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität 0 Maßstab 1.000 2.000 1:65.000 (DIN A3) Kartengrundlage: Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011) Kartographie: Dr. Szamatolski + Partner Stand der Bearbeitung: 28.05.2015 3.000 Meter Uferkonzeption Treptow-Köpenick Entwicklungsziele Grundziele der Entwicklung von Ufergrünzügen an Gewässern I. Ordnung Erhalt des bestehenden und rechtlich gesichterten Ufergrünzugs mit Erholungsfunktion bzw. Wegeverbindung Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzugs Ufergrünzug zur Biotopentwicklung Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung Entwicklung eines Ufergrünzugs mit Wegeverbindung Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung Grundziele der Entwicklung von Ufergrünzügen an Gewässern II. Ordnung* Erhalt des bestehenden Ufergrünzugs mit vorhandener Wegevebindung Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzugs, in der Regel auf einer Uferseite Ufergrünzug zur Biotopentwicklung Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums einschließlich Wegeverbindung, in der Regel auf einer Uferseite Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg, in der Regel auf einer Uferseite * Aufgrund der geringen gewässerbreite bilden beide Uferseiten einen einheitlichen Natur- bzw. Erholungsraum. Daher ermöglicht bereits ein einseitiger Uferweg eine Erholungsnutzung und vermeidet einen stärkeren Eingriff in Natur und Landschaft. Erholung und Wassertourismus Entwicklung bzw. Neuschaffung von Zugängen zum Ufer Entwicklung bzw. Neuschaffung von Aufenthaltsbereichen* Erhalt bzw. Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung* Erhalt bzw. Sicherung einer barrierefreien Wegeverbindung an Brücken Querungsmöglichkeit Fußgänger bzw. Radfahrer Sicherstellung der Ausübung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken von Sportvereinen Verzicht auf die Anpflanzung von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken quer zur Fließrichtung in Überschwemmungsbereichen* Erreichbarkeit bestehender Sehenswürdigkeiten über Ufergrünzüge Erhalt bzw. Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen Geplanter Liegeplatz für Hausboote* Vorhandene und geeignete Standorte für Restaurant- und Museumsschiffe* * keine flächenscharfe Zuordnung Suchräume für die Entwicklung neuer Zugänge zum Ufer Erhalt bestehender Fährverbindungen Naturschutz und Landschaftspflege Naturnahe Gestaltung von Wegen im landschaftlich geprägten Raum* Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz* Nach Möglichkeit Reduzierung des Uferverbaus* * keine flächenscharfe Zuordnung Besondere Maßnahmen Öffnung verrohrter Abschnitte des Plumpengrabens unter Beachtung der Anforderungen des Naturschutzes und der Naherholung Weitere Abstimmungen erforderlich. Gewässerabschnitte nach Nutzungskategorien* Wirtschaftsstandort Gewässerbezogener Wirtschaftsstandort Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum Erholungsgrundstück Umnutzungsbereich Wald Grünfläche Kleingartenanlage Biotopfläche Sportfläche Verkehr Kanalseitenstreifen Sonstige Bestandsdarstellung gemäß Karte 1 Planungsgrundlagen Die Nutzungskategorien sind bestandsorientiert und entsprechen nicht den Nutzungen nach Baunutzungsverordnung (BauNVO). Uferkonzeption Treptow-Köpenick Karte 3: Entwicklungsziele 0 500 1.000 1.500 2.000 Meter Maßstab 1:22.000 Kartengrundlage: Amtliche Liegenschaftskarte (Stand 11.2011) - Bezirksamt Treptow-Köpenick Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inclusive Natura 2000 (Stand 11.2011) - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Flächenschutz Digitalisierung und Visualisierung von Naturschutzdaten Wasserschutzgebiete (Stand 09.2011) - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Geoinformation Überschwemmungsbereiche (Stand 02.2013) - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, GeoDatenService PKW und LKW-fähige Forstwege (Stand 02.2012) - Landesforstamt Berlin, Geografische Informationssysteme 20 Grüne Hauptwege Berlin (Stand 05.2012), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Radverkerhrsanalgen im Berliner Hauptstraßennetz (Stand 05.2012), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Eigentumsverhältnisse (Stand 2008-2011), Bezirksamt Treptow-Köpenick, Stadtplanung Nutzungen an Ufern (Stand 2012), Dr. Szamatolski + Partner Kartographie: Stand der Bearbeitung: Dr. Szamatolski + Partner 28.05.2015 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Planungsgrundlagen Gewässerabschnitte nach Nutzungskategorien Wirtschaftsstandort Gewässerbezogener Wirtschaftsstandort Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum Erholungsgrundstück Umnutzungsbereich Wald Grünfläche Kleingartenanlage Biotopfläche Sportfläche Verkehr Kanalseitenstreifen Sonstige Die Nutzungskategorien sind bestandsorientiert festgelegt und entsprechen nicht den Nutzungen nach BauNVO Eigentumsverhältnisse Bund Land Berlin Land Berlin - Fachbereich Grün Privat Sonstige Uferwege FFH-Gebiet Wasserwerk Friedrichshagen Weg vorhanden bzw. in Ralisierung und gesichert Weg vorhanden, Wegerecht fehlt (i.d.R. nicht ausgebaut) Wegerecht vorhanden, aber nicht realisiert Naturschutzgebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug FFH-Gebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug Naturschutzgebiet Wasserwerk Johannisthal Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Natura2000 Gebiete Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet ehemaliges Flugfeld Johannisthal Wasserschutzgebiete FFH-Gebiet Müggelspree-Müggelsee Zone I Zone II Überschwemmungsgebiete Überschwemmungsgebiete FFH-Gebiet Teufelsseemoor Köpenick Naturschutzgebiet Grünauer Kreuz Naturschutzgebiet Krumme Laake / Pelzlake Naturschutzgebiet Gosener Wiesen und Seddinsee (N/O-Teil) Naturschutzgebiet Krumme Lake Grünau Uferkonzeption Treptow-Köpenick Karte 1: Planungsgrundlagen (Nutzungskategorien, Schutzkategorien, Eigentumsverhältnisse) 0 Maßstab 500 1.000 1.500 2.000 Meter 1:22.000 Kartengrundlage: Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inclusive Natura 2000 ( Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Flächenschutz Digitalisierung und Visualisierung von Naturschutzdaten 11.2011) Wasserschutzgebiete (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Geoinformation 09.2011) Überschwemmungsbereiche (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, GeoDatenService 02.2013) PKW und LKW-fähige Forstwege (Landesforstamt Berlin, Geografische Informationssysteme, 02.2012) 20 Grüne Hauptwege Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 05.2012) Radverkerhrsanalgen im Berliner Hauptstraßennetz (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 05.2012) Eigentumsverhältnisse (Bezirksamt Treptow-Köpenick, Stadtplanung, 2008-2011) Nutzungen an Ufern (Dr. Szamatolski + Partner, 2012) Kartographie: Stand der Bearbeitung: Dr. Szamatolski + Partner 28.05.2015 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Einteilung der Gewässer Gewässer II. Ordnung (Landesgewässer) Gewässer I. Ordnung (Bundesgewässer) Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer) Uferkonzeption Treptow-Köpenick Karte 1a: Einteilung der Gewässer 0 1.000 2.000 Maßstab 1:65.000 (DIN A3) Kartengrundlage: Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011) Kartographie: Dr. Szamatolski + Partner Stand der Bearbeitung: 28.05.2015 3.000 Meter Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anlage 4 2a zur BA-Vorlage Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Privat 1. Genereller Widerspruch 29 Es besteht Widerspruch gegen die geplante Uferkonzeption; Einspruch gegen das Planungsvorhaben wird erhoben. 2. Generelle Zustimmung 5 Die längst fällige Planung (Uferkonzeption) wird begrüßt und der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass dadurch der Ausverkauf der heimischen Natur an Privatbesitz gestoppt wird. Der Uferweg gibt dem Bezirk ein Gesicht und es besteht der Wunsch nach Realisierung; Ein öffentlicher Uferweg ist eigentlich ganz gut. Die Möglichkeit der Meinungsäußerung wird begrüßt. 3. Die Unterstützung für den Erhalt des vorhandenen Uferweges wird 52 zugesagt. 4. Es besteht der Wunsch, dass die Uferflächen auf der Baumgarteninsel sowie des linksseitigen Spreeufers ab der Allende Brücke so bald als möglich für die Öffentlichkeit zugänglich werden 5. Es wird begrüßt, bald vom Krusenick in Richtung Müggelsee bis zur Allende Brücke auf einem Uferweg mit dem Rad fahren zu können 1 6. Bekundung des Interesses, sich für den Uferweg zu engagieren 1 7. Es erfolgt die Bitte, auf den Rechten der Stadt Berlin und des Bezirkes zu bestehen und den Uferweg endlich möglich zu machen. 1 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1 Erwiderung Ein Widerspruch aus rechtlicher Sicht ist gegen die Konzeption nicht möglich, da sie keine Rechtswirksamkeit gegenüber Jedermann entfaltet. Die Zustimmung wird dankend entgegen genommen. Die angesprochenen Punkte entsprechen teilweise auch den Gründen, welche die Planung rechtfertigen. Dies bezieht sich konkret auf den Uferweg auf dem ehemaligen RewatexGelände und dessen Weiterführung (auch Europaradweg R1). Die Zustimmung unterstützt das Anliegen des Bezirkes, den Uferweg für die Allgemeinheit über den Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern. Die eingereichten Stellungnahmen hierzu wurden in Kopie an die verbindliche Bauleitplanung übergeben. Dieser Wunsch unterstützt das Anliegen des Bezirkes. Dieser Wunsch unterstützt das Anliegen des Bezirkes. Durch die planungsrechtliche Sicherung auf der derzeitigen Umnutzungsfläche des Kabelwerks Köpenick (Friedrichshagener Straße) gelänge es, einen wirkungsvollen Uferabschnitt für die Öffentlichkeit zu aktivieren, der die Verbindung von der Altstadt Köpenick bis zum Spreetunnel ermöglichen könnte. Dies erzeugt auf die Umsetzung auf der fehlenden Fläche eine gewisse Dringlichkeit und unterstreicht die Unablässlichkeit der Maßnahme. Wird positiv zur Kenntnis genommen. Der Eintritt des Landes Berlin in dinglich gesicherte Rechte zugunsten der Allgemeinheit ist in der Regel nur möglich, wenn entsprechende Rahmenbedingungen geklärt sind. Das kann die Trägerschaft für die Verkehrssicherung und die Übernahme der Uferbefestigung betreffen. 1 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung 8. Es wird eine kontinuierliche Information über die weiteren Schritte gewünscht. 9. Die Konzeption führt zu falschen Zielsetzungen, die nicht zu realisieren sind. Uferweg würde über Privatwege führen. Die Darstellung 15m Uferweg am LWK erübrigt sich. 10. Eine Villa am Müggelseedamm 226 steht unter Denkmalschutz. Anlage 4 Anzahl 1 1 2 11. Das Grundstück Müggelseedamm 224, vor allem die Villen, sind nicht Wohnen I zuzuordnen. Es erfolgt eine ausschließlich private Nutzung der Grundstücke. 12. Es gibt Bedenken zu dem Vorhaben bezüglich Vermüllung und Vandalismus. Der Uferweg wird genau so wenig gepflegt werden wie die anderen Grünflächen im Bezirk. 1 13. Es gibt genügend Uferwege und Zugänge zum See Ein Argument gegen einen Uferweg ist, dass 80% des Müggelseesufers durchwegt sind. Der größte Teil des Müggelsees ist bereits zugänglich. 4 Speziell im Kiez wird eine Umsetzung von durchgängigen Uferwegen kritisch gesehen. Es sind bereits Wassergassen vorhanden, die den Zugang zur Dahme und Blick zum Schloss ermöglichen, zukünftig wird es noch eine weitere geben. Das muss ausreichen. Besonders auch, da Pflege und Unterhaltung der öff. Hand mangeln. Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1 Erwiderung Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren der Bereichsentwicklungsplanung hat stattgefunden. Nach dem Beschluss durch die bezirklichen Gremien ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet geplant. Es handelt sich um eine langfristige Planung, durch die insbesondere dann Maßnahmen vorzunehmen sind, wenn Flächen verfügbar werden. Die Zielsetzungen sind also wichtig für die schrittweise Entwicklung öffentlicher Ufergrünzüge. Der Denkmalschutz von Bauwerken, Gärten und Ensembles ist bei der konkreten Umsetzung der Ziele der Uferkonzeption zu beachten, jedoch für die Formulierung der allgemeinen Zielstellungen der Uferkonzeption nur als zu beachtender Belang aufzuführen. Die Darstellungen für das Grundstück werden angepasst. Es erfolgt eine Ausweisung nach der Art der Freiraumnutzung. Die Unterhaltung der Uferflächen ist im Einzelfall zu regeln. Im Zuge baulicher Entwicklungen kann die Unterhaltung über einen städtebaulichen Vertrag oder im Planfeststellungsverfahren auch einem Privaten übertragen werden. Vgl. hierzu auch die Ausführungen im Text, Kap. 7.3. Insbesondere dort, wo die Ufer siedlungsgeprägt sind, besteht ein Bedarf für die Erreichbarkeit der Ufer. Hier ist das Müggelseeufer überwiegend nicht öffentlich zugänglich. Darüber hinaus dienen insbesondere für den Müggelsee als FFH-Gebiet die von der gesamtstädtischen Planung vorgesehenen Ufergrünzüge einer naturnahen Entwicklung der Uferräume. Die Entwicklung der Ufergrünzüge bedeutet nicht nur Zugänge zum Wasser zu schaffen, sondern die Festlegung durchgängiger Standards für die ökologische Entwicklung und die durchgängige Begehbarkeit. In Bereichen mit bis ans Ufer heranreichender Bebauung und vorwiegend privater Grundstücknutzung wird die Umsetzung durchgängiger Uferwege schwierig werden. Die Wassergassen im Kiez sind ein hervorragendes Beispiel, wie man die landesplanerischen Ziele zumindest ansatzweise in Gebieten mit extrem schlechten Umsetzungsprognosen erreichen kann bei großem Nutzen und überschaubarem Aufwand. Die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein dringendes Bedürfnis. Obwohl Aufgabe der öffentlichen Hand, wird es mehr und mehr angesichts leerer Kassen auch privatem 2 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Anlage 4 Anzahl 14. Das Land Berlin hat kein Geld für Entschädigungen sowie für den Unterhalt der Uferwege. Bereits die Einbeziehung der Grundstücke in die Planung führt zu einer Wertminderung der Ufergrundstücke. Öffentliche Mittel für solche Planungen auszugeben ist Verschwendung. Durch fehlende Mittel zur Pflege der Uferzone ist mit einer Verschlechterung der Uferzone zu rechnen 3 15. Die Entwicklung von Biotopen wird beeinträchtigt, Der Hufeisennasenhirschkäfer wurde gefunden (Müggelseedamm 278) 1 16. Solange öffentliche Uferwege am Südufer des Müggelsees rückgebaut (bei Rübezahl wird beispielsweise ein vorhandener Weg eingezäunt) werden, ist eine Belastung der privaten Eigentümer am Nordufer nicht einzusehen. 1 Die Führung von Wegen im Bereich eines Trinkwasserbrunnens würde die Gewinnung von Trinkwasser beeinträchtigen. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung Engagement zu verdanken sein, hier Lösungen zu finden. Auch hier erregt die Uferkonzeption Aufmerksamkeit und vermittelt Anstöße durch die Kommunikation von best practice Beispielen. Aber auch Anregungen für die Nutzung und Gestaltung von Ufern im Sinne eines besseren Biotopverbundes und des Schutzes des wertvollen LandWasserübergangs sind wichtig und können als Teil-Strategie zur Umsetzung der Landesplanung für diese Bereiche kommuniziert werden. Es handelt sich um eine Konzeption für eine langfristige Entwicklung der Ufer. Großflächige Enteignungen sind nicht beabsichtigt, sondern eine schrittweise Umsetzung je nach Möglichkeit der Verfügbarkeit von Flächen und Vorhandensein finanzieller Mittel. Eine Wertminderung durch diese nicht rechtsverbindliche Planung über das bereits erfolgte Maß des FNP hinaus erfolgt nicht. Die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung erfolgte im fachlichen Ermessen, das eine verwaltungsintern abgestimmte und öffentlich breit kommunizierte Zielplanung für die Ufer in Treptow-Köpenick für notwendig erachtete. Die Bezirksverordnetenversammlung wird über die Fortschritte informiert. Es besteht ein allgemeiner Konsens für die Erstellung der Uferkonzeption. Es wird davon ausgegangen, dass der Nachweis der Kleinen Hufeisennase und des Hirschkäfers gemeint sind. Sollten diese Arten auf dem Grundstück vorhanden sein, so ist bei sämtlichen Maßnahmen, die sich auf die Lebensstätten dieser Arten auswirken können, eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Die Notwendigkeit der Beachtung des Artenschutzes, auch bei der Umsetzung des Ufergrünzuges, ist Gegenstand der Uferkonzeption. Ein Rückbau von Uferwegen sollte nicht stattfinden. Es gibt ggf. stellenweise Verlegungen des Uferweges aus verschiedenen Gründen. Bedauerlich ist es, wenn sich der Zustand für Erholungssuchende dadurch verschlechtert. Allerdings kann es sowohl privatrechtliche als auch naturschutz- oder wasserschutzfachliche Gründe zur Verlegung von Uferwegen geben. Ein Ufergrünzug ist nicht gleich bedeutend mit einem Uferweg. Trinkwasserbrunnen und deren unmittelbare Umgebung unterliegen dem Schutz der Wasserschutzzonen I und II, für die Restriktionen hinsichtlich der zulässigen Entwicklungen bestehen. Diese sind zu beachten. 3 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anlage 4 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Der Weg führt am Strandbad Friedrichshagen vorbei. Es drohen dem Betreiber Einnahmeverluste, da die Bürger über den Uferweg die Möglichkeit haben in das Strandbad zu gelangen. (Müggelseedamm 222) 17. Die Ufermauer und Bootsgarage wären der Errichtung eines Uferweges im Weg. 1 18. Es wurde ein Protest-Brief gegen die Konzeption an Bürger verteilt und diese aufgefordert, Einspruch einzulegen. 1 19. Es besteht Unklarheit bzgl. der Umsetzung des Bauvorhabens. 1 20. Ein 15m Uferweg ist nicht realisierbar, da die Häuser fast bis ans Ufer heranreichen , bspw. im Bereich Wohnanlage Bellevue 1 21. Die Zerschneidung von Friedrichshagen wird durch die öffentlichen Uferwege zunehmen. 22. Kein Platz für "Einladen von Touristen" und Erlebbarkeit des Wassers" 1 23. Es wird vermutet, dass das Verkehrsaufkommen in der Wendenschlossstr. so noch mehr erhöht wird und sich durch die Besucher des Uferweges die Lärmsituation verschlimmert 1 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1 Erwiderung Bei dem Strandbad handelt es sich um einen gewässerbezogenen Wirtschaftsstandort, der auf den funktionalen Bezug zum Wasser angewiesen ist. Hier sind individuelle Regelungen zu finden und mit dem Betreiber des Bades abzustimmen. Das grundsätzliche Ziel der Entwicklung eines Ufergrünzuges soll auch hier weiter verfolgt werden. Die Darstellung des Ufergrünzuges erfolgt in der Konzeption generalisiert und kann im Einzelfall variieren und ein Weg, so er planerisch notwendig und sinnvoll sowie rechtlich geboten ist, auch in Ufernähe geführt werden, Der Umgang mit vorhandenen Bauten und Nutzungen im konkreten Einzelfall ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Der Uferweg muss nicht zwingend an der Wasserlinie verlaufen. Ein Widerspruch/Einspruch aus rechtlicher Sicht ist gegen die Konzeption nicht möglich, da sie keine Rechtswirksamkeit gegenüber Jedermann entfaltet. Die Beteiligung an der planerischen Diskussion ist für die Bürger absolut freiwillig, das Einräumen der Möglichkeit einer öffentlichen Einsichtnahme jedoch rechtlich geboten. Es handelt sich bei der vorliegenden Planung nicht um ein Bauvorhaben, sondern um eine übergeordnete großräumige Konzeption. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen und sich am Bedarf und an den Handlungsmöglichkeiten orientieren. Der Umgang mit vorhandenen Bauten und Nutzungen im konkreten Einzelfall ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Hier sind im Falle der Umsetzung in der Objektplanung Lösungen zu finden. Auf die Vorgabe fester Breiten für den Ufergrünzug wird verzichtet. Die Uferkonzeption ermöglicht nicht die Zerschneidung des Ortsteils, sondern schafft durch die vorgesehenen Uferwege neue Verbindungen. Die Förderung des Tourismus gehört zu den Entwicklungszielen des Bezirkes Treptow-Köpenick. Der Bezirk heißt Besucher willkommen und ist bestrebt adäquate Angebote für Besucher bereitzustellen. Hierzu gehört auch die Erlebbarkeit des Wassers, die auch den Bewohnern als Qualitätsmerkmal gilt. Verkehrsuntersuchungen sind Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung. Ein Ziel der Entwicklung der Ufergrünzüge ist aber auch die Vermeidung bzw. Reduzierung von PKW-Verkehr, da die Uferwege attraktive Verbindungswege aus den Wohnquartieren in den Naherholungsraum bieten. Die Bedenken, die sich auf das konkrete Projekt Marienhain beziehen, wurden 4 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Anlage 4 Anzahl 24. Einer Nutzung zur Herstellung eines Uferweges wird nicht zugestimmt. 1 25. Es wird die schlechte Kommunikation bemängelt. Gegen die Uferbebauung wird mit allen rechtlichen Mitteln vorgegeangen werden, in einer ähnlichen Protestaktion wie bei "Stuttgart 21. 3 26. Es werden Bedenken geäußert hinsichtlich der Risiken, die folgen könnten(Vandalismus, hohe Aufwandsentschädigungen etc). 1 27. Das Fehlen einer Abwägung wird bemängelt sowie die Bestandsaufnahmen angezweifelt. Es fehlen Varianten und Alternativen. 1 Kleingartenanlagen in Privatbesitz sind nicht korrekt klassifiziert. Sie müssten als Erholungsgrundstücke dargestellt werden (Wendenschlossstr. 370/ 380-386, Baumgarteninsel FS 280) Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung den zuständigen Bearbeitern des Bebauungsplanverfahrens übergeben. Eine Zustimmung ist aus rechtlicher Sicht zur Konzeption nicht erforderlich, da diese keine Rechtswirksamkeit gegenüber Jedermann entfaltet. Als Stimmungsbild und zur Untermauerung der Überlegungen zu den Handlungsoptionen und –perspektiven ist der Hinweis jedoch nachvollziehbar und hilfreich. Die Kommunikation der Inhalte der Konzeption in der Öffentlichkeit und innerhalb der Verwaltung sowie die Information der Träger öffentlicher Belange erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Bereichsentwicklungsplanung. Darüber hinaus sind die Planungen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus weiterhin im Internet einsehbar. Die vorgebrachten Hinweise und Bedenken fließen in die Planung ein und werden unter Berücksichtigung anderer öffentlicher und privater Belange abgewogen. Rechtsmittel sind gegen die Konzeption nicht möglich, da diese keinen Normcharakter ggü. Jedermann aufweist. Es handelt sich bei der Konzeption nach einem Beschluss zum Teilplan für die Bereichsentwicklungsplanung um eine für die Verwaltung bindende Leitlinie. Vandalismus ist ein allgemeines Problem im öffentlichen Raum, dem der Bezirk vor allem mit präventiven Maßnahmen begegnet. Er stellt jedoch keine Begründung für einen Verzicht auf die Gestaltung öffentlicher Räume dar, sondern erfordert in der Objektplanung für einzelne Abschnitte der Ufergrünzüge die Berücksichtung einer robusten Ausstattung und der Beachtung von Aspekten der notwendigen sozialen Kontrolle. Die Bestandsaufnahme ist mit den Fachämtern des Bezirks abgestimmt worden und basiert auf Erfassungen sowohl vor Ort als auch durch Überprüfung von Luftbildern. Konkrete Fehler in der Bestandsaufnahme wurden nicht benannt, daher kann die Aussage nicht geprüft werden. Alternativen zur Entwicklung von Ufergrünzügen soll es grundsätzlich nicht geben. Nur für den Ausnahmefall werden diese dennoch benannt, z.B. Stichwege zum Wasser oder Vorgaben für eine naturnahe Ufergestaltung auf Privatgrundstücken. Dem wird teilweise gefolgt. Die Kleingartenanlagen auf privaten Flächen unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und sind somit als eine gesonderte Kategorie darzustellen. Die Darstellung, wie sie in den Karten erfolgt ist, wird beibehalten. 5 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Anlage 4 Anzahl Erwiderung Jedoch bestehen keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Bereitstellung von Flächen für die Allgemeinheit. Diese Regelungen beziehen sich ausschließlich auf die Flächen des Landes Berlin. Die Farbe des Uferbandes wird dementsprechend angepasst. Es erfolgt die Einordnung in der Kategorie mit dem geringst möglichen Eingriff in die Flächenkulisse und die Nutzungen (blassrosafarbene Signatur). 28. Die Verletzung von Eigentumsrechten, s.14, wird bemängelt. Eingriffe in privates Eigentum und die Bausubstanz sind aus dem FNP nicht ableitbar. 1 29. Bereich Segewaldweg: Es sind Verkehrsflächen ausgewiesen, bei denen keine Grunddienstbarkeiten o.ä. in den Grundbüchern für die Allgemeinheit eingetragen sind. 30. Es sollten auch Bereiche ausgewiesen werden, in denen Hundeverbot herrscht. 1 Es handelt sich um eine Konzeption für eine langfristige Entwicklung der Ufer. Sie entfaltet keine Rechtswirkungen ggü. Dritten. Insofern stehen Enteignungen nicht in direktem Zusammenhang und zwangsläufig folgend, sondern es sind Überlegungen notwendig, wie eine schrittweise Umsetzung je nach Möglichkeit der Verfügbarkeit von Flächen erfolgen kann. Auf Grundlage der Uferkonzeption können keine Eingriffe in privates Eigentum erfolgen. Als Stimmungsbild und zur Untermauerung der Überlegungen zu den Handlungsoptionen und –perspektiven ist der Hinweis jedoch nachvollziehbar und hilfreich. Die hier bemängelten im Plan als Verkehrsflächen ausgewiesenen Straßen werden bei der Überarbeitung der Pläne korrigiert. 1 Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Derzeit besteht zumindest nach dem Grünanlagengesetz das Gebot, Hunde an der Leine zu führen. Analoge Regelungen gelten auch für den Wald außerhalb von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Sportvereine 31. Begrüßen grundsätzlich die Uferkonzeption und die damit verbundene Möglichkeit für den Breitensport 4 32. Einspruch gegen die geplante Uferkonzeption 6 33. Platzbedarf: Es gibt Bedenken bzgl. räumlicher, baulicher und denkmalpflegerischerProbleme Darüber hinaus würde ein Uferweg die Nutzung des Raumes für große Regatten nicht mehrgestatten. Des Weiteren müssten bauliche Einrichtungen entfernt werden (Kürzung von Rampen für die Boote, Beseitigung Lagerräume etc.) . EinAnsteigen der 18 Die Zustimmung wird dankend entgegen genommen. Der Breitensport (Radfahren, Laufen, Wandern) zählt teilweise auch zu den Gründen, welche die Planung rechtfertigen. Ein Einspruch ist nicht möglich, da die konzeptionelle Planung keine Rechtswirkung gegenüber Jedermann entfaltet. Die Zielstellung der Uferkonzeption für die Sportflächen beinhaltet die Vorgabe, dass die Ausübung des Sports gewährleistet sein muss. Im konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen des betroffenen Vereins zu berücksichtigen. Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen. Uferkonzeption Treptow-Köpenick 6 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anlage 4 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Unfallgefahr wäre die Folge. Weitere Einschränkungen des Vereinsgeländes (Slipanlage, Lagerflächen) würden eine weitere Nutzung für Wassersport unmöglich machen. Erwiderung 34. Die Durchführung des Trainings- und Regattabetriebes wäre ohne die Nutzung des Uferstreifens nicht mehr möglich und es besteht die Befürchtung, dass ihnen satzungsmäßige Aufgaben entzogen werden, 6 35. Sicherheit: Veränderungen an den baulichen Anlagen und öffentliche Nutzung des Weges sowie der notwendigen Anlagen (Kräne, Stege) würden die Sicherheit auf dem Gelände einschränken. 6 36. Bauliche und finanzielle Aufwendungen: Die Umbauarbeiten für die öffentliche Nutzung sind durch die Vereine finanziell nicht abgedeckt. 37. Artenreservoir: Teilweise wäre geschützter Baumbestand mit Brutstätten für Fledermäuse bedroht. 4 Die Zielstellung der Uferkonzeption für die Sportflächen beinhaltet die Vorgabe, dass die Ausübung des Sports gewährleistet sein muss. Im konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen des betroffenen Vereins zu berücksichtigen. Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen. Die Zielstellung der Uferkonzeption für die Sportflächen beinhaltet die Vorgabe, dass die Ausübung des Sports gewährleistet sein muss. Im konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen des betroffenen Vereins – hierzu gehören auch Sicherheitsaspekte - zu berücksichtigen. Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen. Im konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen jedes Vereins zu betrachten und individuelle Lösungen sind zu finden. 38. Kinder- und Jungendarbeit: Vereine erbringen durch freiwillige Arbeit Leistungen, um die Jugend „von der Straße zu holen“.. Es sind zunächst die Besitzansprüche an den Grundstücken zu klären und die Breite der geplanten Wege zu überprüfen (Wozu brauchen unbedarfte Wanderer oder Radfahrer 10 m breite Uferwege?). 1 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1 Die Herstellung und Gestaltung eines Ufergrünzuges bedeutet nicht zugleich eine Beeinträchtigung von Brutstätten wild lebender Tierarten, sondern die Belange des Naturschutzes sind zu berücksichtigen. Die Vorschriften des Artenschutzes sind in der Objektplanung für die einzelnen Uferabschnitte zu beachten. Die Leistungen der Vereine für die Jugendarbeit werden mit großer Achtung zur Kenntnis genommen. Im konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen jedes Vereins zu betrachten und individuelle Lösungen sind zu finden. Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen. Auch die vorgeschlagenen Breiten sind lediglich ein zu vermittelndes Bild, das flexibel auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die vorgeschlagenen Breiten von 10 m beziehen sich auf den Ufergrünzug, mindestens den für die Öffentlichkeit optisch wahrnehmbaren Uferbereich. Es sollen neben einem öffentlich zugänglichen Weg auch Begleitgrün bzw. Strukturen für den Biotopverbund enthalten sein. 7 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anlage 4 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung 39. Halböffentliche Einrichtungen auf Vereinsgelände: 1 Die Vereinsgaststätten sind öffentlich zugänglich und bereits jetzt wird ein Teil des Ufergeländes dafür genutzt. Sonstige Vereine 40. Dank für die gelungene Erarbeitung der Uferkonzeption und die erhaltenen Erläuterungen, Uferwanderwege spielen eine große Rolle. Dass Treptow-Köpenick als erster Berliner Bezirk eine Uferkonzeption erstellt hat und mit den Bürgern diskutiert, wird außerordentlich begrüßt. Erwiderung Ein gastronomisches Angebot ist insbesondere für die Naherholung von Bedeutung. Die mit der Planung angestrebte Zugänglichkeit für die Allgemeinheit heißt aber eine Zugänglichkeit für Jedermann ohne kommerzielle Nutzung oder Ausgrenzung. Für die Gastronomie werden durch den Ufergrünzug neue Kunden an die Vereinsgaststätten herangeführt und so deren wirtschaftliche Basis gestärkt. 1 Wird dankend zur Kenntnis genommen. 41. Es sollten mehr Anlegemöglichkeiten für Boote geschaffen werden. 1 42. Gastronomische Einrichtungen könnten die Aufenthaltsqualität am Ufer erhöhen. 43. Besonders wertvoll wird das Land-Wasser Erlebnis bei solchen Naturraumpotenzialen erachtet. 44. Es wird die Hoffnung geäußert, dass eine Vielzahl der angedachten Handlungsperspektiven zeitnah Realität werden können. 1 Die Uferkonzeption betrachtet die Entwicklungen der Ufer nur von der Landseite. In thematischer Abgrenzung hierzu, liegt für die Entwicklung von Anlegemöglichkeiten/ Stegen als Fachgutachten im Bezirk die Steganlagenkonzeption vor. . Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 1 1 Dies ist einer der Beweggründe für das Leitbild der Herstellung von Ufergrünzügen. Es werden in der Uferkonzeption unterschiedliche Prioritäten definiert, die von Erfordernissen und Handlungsperspektiven bestimmt werden. Insbesondere die Umnutzungsbereiche stellen ein Potenzial für eine zeitnahe Realisierung dar. Aus Gründen der Finanzierung ist es sinnvoll, dass zu realisierende Uferwegabschnitte auch im Ausgleichsplan für Naturflächen aufgenommen werden. Eine Ausgleichsflächenkonzeption wird parallel bearbeitet und angepasst. Maßnahmen im Uferbereich, die den konkreten Anforderungen entsprechen, sind hier bereits enthalten oder werden aufgenommen; Wegebau ist keine Kompensationsmaßnahme im naturschutzrechtlichen Sinne, wohl aber Maßnahmen der Renaturierung von Ufern, der Entsiegelung oder der Begrünung von Flächen mit standortheimischen Pflanzen. Eine Priorität des Uferwegabschnittes Oberschöneweide zwischen HTW und Kaisersteg sollte im Plan verdeutlicht werden, auch im Hinblick auf Die Prioritätenfindung ist nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Bei dem Uferabschnitt handelt es sich um einen Wirtschaftsstandort in privatem Uferkonzeption Treptow-Köpenick 8 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung eine günstige Anbindung zum S-Bahnhof Schöneweide (Überprüfung Karte 2a, Radverkehrskonzept einbeziehen) Die Wassergassen werden als besonders wichtig erachtet (siehe auch Konzept des BA über 80 Potentialflächen, S. 27) Anlage 4 Anzahl Erwiderung Eigentum, so dass eine ungünstige Handlungsperspektive besteht. Zudem konnten in dem Bereich keine Merkmale für eine hohe Handlungspriorität festgestellt werden, also keine Lückenschlussfunktion (für Lücken > 250 m), Umnutzungsbereich, Nutzungsdruck aus Wohnquartieren oder naturschutzfachliche Dringlichkeit. Die Schaffung von Zugängen zum Wasser ist eine wichtige Strategie, um die Ziele des FNP mittelfristig zumindest teilweise umzusetzen, besonders in Bereichen, wo sich langfristig kaum Umsetzungsoptionen für eine durchgängige uferparallele Führung ergeben. Das Gutachten wird dahingehend angepasst, diesen Aspekt stärker zu verdeutlichen. Gewünscht werden Kostenschätzungen zu konkreten Maßnahmen, möglicherweise in Form eines Anschlussgutachtens. Konkrete Maßnahmen mit Kostenschätzungen sind nicht Bestandteil der BEP, sondern der Objektplanungen für die einzelnen Abschnitte im Falle der Umsetzung. Die rechtliche Absicherung der Wassergassen und Uferwege sollte auf Grundlage des Konzeptes über Dienstbarkeiten erfolgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der rechtlichen Sicherung der Ufergrünzüge. Hier ist im Einzelfall das geeignete Instrument auszuwählen. Das kann unter anderem auch die Sicherung einer Grunddienstbarkeit sein. Die Nichtbeteiligung bei Verkäufen von Eigentum des Bundes ist bedauerlich Für eine regelmäßige Beteiligung bei Verkäufen fehlt eine Rechtsgrundlage. Hierfür wären politische Abstimmungen und verbindliche Vereinbarungen notwendig. Hierfür soll unter anderem auch die Uferkonzeption Anstoß geben und Fakten zusammenstellen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung von Grünflächen ist aufgrund des Betrachtungsrahmens und des langfristigen Zeithorizonts nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Für den Bereich der Ufer werden hinsichtlich der Erweiterungen und der Grundzüge der Ausstattung Aussagen getroffen und Beispiele aus der Praxis gegeben. Die konkrete Festlegung der Ausstattung für einzelne Abschnitte der Ufergrünzüge erfolgt auf der Ebene der Objektplanung. Die bestehenden Bau- und Eigentumsrechte werden von der Uferkonzeption nicht berührt. Es werden die planerischen Grundlagen für künftige Einzelfallentscheidungenvereinbart, 45. Grünflächen sollten besser gestaltet und erweitert werden. 1 46. Es wird bedauert, dass im Bereich Schöneweide in letzter Zeit Bauvorhaben auf Ufergrundstücken erfolgten, ohne dass eine rechtliche Absicherung eines Uferwegs erfolgte. 47. KGA: Von der Uferkonzeption sind 18 KGA an Gewässern I. Ordnung und 10 an Gewässern II. Ordnung unter anderem von erheblichen Eingriffen in die 1 Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1 Die vorhandenen Pachtverträge und die rechtlichen Vorgaben, insbesondere die, Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf 9 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Pachtverhältnisse betroffen. Dabei wird betont, dass die Schaffung eines Zugangs für die Öffentlichkeit nicht gleichbedeutend mit der Vernichtung von Kleingärten für neue Grünzüge sein kann, KGA sind Bestandteil der Grünzüge. Anlage 4 Anzahl Erwiderung landeseigenen Grundstücken, bieten Handlungsmöglichkeiten bei der Umsetzung von Ufergrünzügen. Die in der Uferkonzeption dargestellten Maßnahmen müssen nicht zwangsweise zu einer Aufgabe von Kleingartenparzellen führen. Die Interessen der Kleingartenvereine, der Nutzer und der Öffentlichkeit, besonders auf landeseigenen Flächen, sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Die Darstellung eines Grünzuges im FNP ist mit Zielen für die Gestaltung verbunden. An der Stadtspree (Wilhelmstrand, Am Freibad) sind die Entwicklungsoptionen aufgrund des vorhandenen Platzes günstig entgegen der Einschätzung im Gutachten. Die Prioritätenfindung ist nach einheitlichen Kriterien erfolgt, die vor allem die Nutzungen und die Eigentumsverhältnisse berücksichtigen. Die den Kleingartenanlagen vorgelagerten Uferbereiche haben entsprechend Karte K2 (vorwiegend gelbe Signatur) sehr gute Umsetzungsprognosen. Die Situation an den in privatem Eigentum befindlichen Gewerbeansiedlungen verschlechtert sich. Die Baumgarteninsel ist wegen der Steganlagen und der besonderen Verbindung Wassersport/ Kleingarten nicht verfügbar, nur 2/3 sind in öffentlicher Hand. Ein Anteil von 2/3 öffentlicher Flächen führt zu einer günstigen Handlungsperspektive. Die Flächen können und sollten beim Auslaufen von Pachtverträgen verfügbar gemacht werden, An der Dahme sind bereits Tatsachen geschaffen worden (Rückübertragung, bauliche Verdichtung), die eine Ufernutzung unmöglich machen. An den Ufern der Dahme, insbes. nördlich der Strandbäder Grünau und Wendenschloss, bestehen vielfach ungünstige Handlungsperspektiven. Das Ziel der Herstellung von Ufergrünzügen bleibt dennoch – langfristig – bestehen. Die Müllerecke ist noch landeseigen, aber nur über ein privates Grundstück erreichbar. Somit gibt es keine Umsetzungsmöglichkeit der Ziele der Uferkonzeption Die Umsetzungsperspektive ist in diesem Bereich auf Grund der Eigentumsverhältnisse günstig. Die bestehenden Zuwegungen müssen durch nachfolgende Planverfahren gesichert werden. Im konkreten Fall erscheint eine Vereinbarung mit Privat über ein Gehrecht sinnvoll und notwendig. Die Uferkonzeption stellt jedoch keine rechtliche Ermächtigung gegenüber Privat dazu dar. Naturschutz (BLN) 48. Die Uferkonzeption enthält in den Kap. 3 - 5 eine ausgezeichnete Bestandsaufnahme der Planungsgrundlagen und Konzepte, wir vermissen jedoch in den folgenden Kapiteln 6-9 die stärkere Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Kriterien bei den Leitbildern und Leitlinien sowie bei Uferkonzeption Treptow-Köpenick 1 Kenntnisnahme Die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien ist wichtig bei der Erarbeitung der Konzeption. Sie Stellen eines der wesentlichen Leitziele für 10 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung den Handlungsempfehlungen. Unsere Befürchtung ist, dass wenn Ziele erst einmal gesetzt und festgeschrieben sind, werden diese auch bis zu Ende verfolgt und sei es erst in einigen Jahrzehnten. (s. Pkt. 2.2, S. 12 letzter Abschnitt) 49. Die vorliegende Uferkonzeption hat ganz stark das Ziel, nahezu sämtliche Gewässer um jeden Preis zugänglich und erlebbar zu machen, als wäre die Natur ein ewiges Event. Das Problem, welches dabei nicht bedacht wird, ist, dass sich stetig Zugängliches abnutzt und z. T. dermaßen geschädigt wird, dass wir am Ende gar nichts mehr haben. Das Ziel der absoluten Zugänglichkeit geht soweit, dass an vorgesehenen Zugängen zum Wasser sogar Fällungen vorhandener Bäume (Schaffung von Sichtachsen, s. S. 65) geplant sind, um das Wasser bis in hinterste Reihen erlebbar zu machen. (s. Pkt. 5.6.2, S. 62 u. S. 63 oben) Auch wenn Schutzgebiete in der Konzeption betrachtet werden, wird mit der Zielstellung versucht, trotzdem auf lange Sicht irgendwie einen Zugang zum geschützten Gewässer zu erhalten. (s. Pkt. 3.4.2, S. 35, 2. Abschnitt, letzter Satz) Anlage 4 Anzahl Erwiderung den weiteren Umgang mit den Ufern in Treptow-Köpenick dar. Um die Belange des Naturschutzes stärker herauszustellen, wird ein gesondertes Kapitel zum Naturschutz in den Gutachtentext aufgenommen. Die Herstellung von Ufergrünzügen ist Ziel der FNP. Die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Ufer für die Naherholung ist ein wesentliches Ziel der Uferkonzeption. Sie drückt sich in der Regel durch die Führung eines Weges parallel zum Ufer aus. Allerdings nicht zwingend. Gleichwohl können auch ökologische Belange überwiegen und den Vorrang gegenüber einer Zugänglichkeit für die Allgemeinheit haben. Indem in der Konzeption z.B. Biotopflächen und Wald dargestellt werden, in denen das Ziel eines Uferweges zurücktritt, soll unter Beachtung der Belange des Biotopschutzes auf einen unmittelbaren Uferweg verzichtet werden. Ein Weg ist hier, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, innerhalb der 50 m –Uferzone zu führen.. Um die Belange des Naturschutzes stärker herauszustellen, wird ein gesondertes Kapitel zum Naturschutz in den Gutachtentext aufgenommen. Die Fällung von Bäumen kann im Einzelfall vorkommen und soll auch nicht flächendeckend erfolgen, sondern punktuell, um einen Blick auf das Wasser zu ermöglichen. Eine der Umgebung entsprechende Naturnähe der Entwicklung des Uferbereichs ist dabei maßgeblich. 50. Es wird auch nicht vor solchen Planungen zurück geschreckt, ggf. Stegkonstruktionen vor Privatgrundstücken übers Wasser zu errichten sowie Land aufzuschütten, was einen Eingriff ins Gewässer darstellt, (s. Pkt. 7, S. 70 Wohnen II und Erholungsgrundstück), um einen ungehinderten Weg am Ufer entlang zu führen. Auf die privaten Eigentümer des jeweiligen Ufergrundstückes, die mit dem Kauf ein Stück Ruhe und Erholung vom Alltag gesucht haben, wird damit keine Rücksicht genommen. 51. Unverständlich ist auch, wieso Touristen, welche Geld in die Kassen bringen sollen, kanalisiert nur am Ufer entlang und von den eigentlichen Kiezen, die eigentlich durch die Zugänglichkeit von Gewässern mehr Uferkonzeption Treptow-Köpenick In den Kategorien Schutzgebiete, Biotopflächen und Wald soll grundsätzlich die Biotopschutzfunktion Vorrang haben. Diese Lösung ist als Ausnahme dargestellt, um ggf. kleine Lücken zu schließen. Voraussetzung ist hier die Genehmigungsfähigkeit einer solchen parallelen Steganlage nach § 62a BWG und den naturschutzrechtlichen Vorgaben. In diesem Fall muss der Grundsatz gelten, dass das Wohl der Allgemeinheit über das Wohl eines Einzelnen zu setzen ist. Die Errichtung einer solchen Steganlagen ist planerisch zu bewältigen. Durch das Angebot der Wegeführung am Wasser soll für den Tourismus in Köpenick ein neues Potenzial erschlossen werden, durch das Berlin-Touristen zu den Sehenswürdigkeiten im Bezirk geführt werden. 11 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Zustrom erhalten sollten, weggeführt werden. Hier wird auf Dauer die Kaufkraft gezielt in falsche Bahnen gelenkt. Auch wird mit einer Wegeführung an der Wasserkante entlang, vor Strandbädern deren Einnahmepotential abgegraben (z. B. Strandbad Friedrichshagen, Wendenschloss und Grünau). Denn wer bezahlt noch für die Nutzung eines Strandbades, wenn er jederzeit das Wasser in diesem Bereich auch ohne zu Bezahlen nutzen / erreichen kann? 52. Daher ist es wichtig, in dieser Uferkonzeption genauestens darauf zu achten, wo es sinnvoll ist, einen Ufergrünzug bzw. Uferweg zu schaffen und wo nicht. Auch sollten derzeit genannte, aber nicht sinnvolle Ziele wieder zurück genommen werden, um eine Schonung der schützenswerten Bereiche zu erreichen und somit zumindest z. T. auch Rückzugs- und Regenrationsbereiche für die Natur zu schaffen. Treptow-Köpenick ist nur deswegen noch so gut mit Natur- und Erholungsflächen ausgestattet, weil nicht alles jederzeit erlebbar gemacht wurde, wie es in anderen Teilen Berlins längst erfolgt ist. Wir sind nicht dagegen, dass Natur erlebt werden soll. Doch braucht sie auch Bereiche und Phasen der Ruhe und Regeneration, in denen die eine Chance haben, denen sie eigentlich gehört, nämlich den Tieren und Pflanzen. Doch darauf wird anscheinend mit dieser vorliegenden Uferkonzeption keine Rücksicht genommen. Das muss dringend mit eingearbeitet werden, insbesondere die Benennung sowie Ausweisung von Ruhe- und Rückzugszonen für Tiere und Pflanzen. 53. Die Forderung der Verwaltung nach Sicherung eines Uferweges in vorhandenen und neuen Wohnbebauungen (Wohnen I) zieht auch mögliche Gegenforderungen, z. B. in Form der Neuschaffung von Steganlagen, nach sich. Das ist jedoch seit Jahren ein sehr schwieriges Thema besonders in FFH-Gebieten, wie Müggelsee und Seddinsee, wo bereits einige Gerichtsverfahren wegen Ablehnung von Genehmigungen für Steganlagen anhängig sind. Daher ist es auch sehr bedauerlich, dass die Steganlagenkonzeption außer Kraft gesetzt wurde, in welcher auch die Belange des Gewässers betrachtet wurden, im Gegensatz zur vorliegenden Uferkonzeption. 54. Was fehlt ist eine Art Gesamtübersicht, ggf. in Tabellenform, in der jedes Gewässer mit den speziellen Voraussetzungen und Anforderungen in Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Die Wege vor den Strandbädern sind explizit als temporär dargestellt, so dass während der Badesaison der Betrieb der Strandbäder gewährleistet bleibt. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum im Winterhalbjahr die Uferbereiche verschlossen bleiben sollen. Dabei ist jedoch auf die Sicherung der Anlagen vor Vandalismusschäden in der konkreten Planung Rücksicht zu nehmen. Die Lage des Uferstreifens ist pauschalisiert, die konkrete Lage ist von der Örtlichkeit abhängig. Regenerationsbereiche für die Natur wurden in der Planung berücksichtigt (Wald, Biotope, NSG). Es wird darauf hingewiesen, dass stets die Erholungs- und die Biotopfunktion in der Umsetzung zu berücksichtigen sind. Dies ist ggf. im Text noch zu verdeutlichen. Die Steganlagen sind nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Sie stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ggf. können im Einzelfall aber Anträge auf Genehmigung von Steganlagen genutzt werden, um als Ausgleich die Uferzone zu entwickeln. Die Planung erfolgt im Maßstab 1 : 10.000 und kann daher nicht immer flächenkonkret sein. Es gibt im Text Übersichtsdarstellungen für die einzelnen 12 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung seinen Abschnitten aufgeführt ist. Dann müsste man sich nicht durch die elektronischen Karten von Abschnitt zu Abschnitt hangeln und selbst versuchen nachzuvollziehen, was an welcher Stelle getan werden soll bzw. zu tun ist. Es gibt nichts Konkretes. 55. Naturschutzmaßnahmen sind zwar erwähnt, aber nirgends genauer definiert, auch nicht ab S. 111 ff. Aus der Uferkonzeption ist nicht ersichtlich, was für die Autoren bzw. Auftraggeber „naturnah“ bedeutet. Das ist leider nirgends genauer erklärt. Folgt man den Ausführungen auf S. 77, vorletzter Absatz, dann meint „naturnah“ ggf. ein paar lückig gepflanzte Bäume oder Sträucher oder eine gesäte Wiese (vertikales Grün). 56. Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie Wir begrüßen die Umsetzung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm durch die Erarbeitung einer Uferkonzeption. Die Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf Erhalt bzw. Verbesserung der Wasserqualität, was auch über die Ufergestaltung erreicht wird, ist in der Konzeption nur erwähnt, aber nicht näher betrachtet worden. (s. Pkt. 4, S. 49, 2. Abschnitt) Jedoch möchten wir anregen, der Uferkonzeption primär die Wasserrahmenrichtlinie der EU (Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaften Hrsg. 2000) und die anderen einschlägigen Richtlinien der EU, wie die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (Ssymank et al. 1998) und die Hochwasserrichtlinie (Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union Hrsg. 2007), aber auch die Klimaentwicklungsprognosen und -folgenabschätzungen (SenGUV Hrsg. 2009) zugrunde zu legen. Die Wasserrahmenrichtlinie fordert neben einem Verschlechterungsverbot die Herstellung des guten ökologischen Zustandes für natürliche Gewässer und die Herstellung des guten ökologischen Potenzials für erheblich veränderte natürliche Gewässer(abschnitte) und für künstliche Gewässer jeweils bis spätestens zum Jahre 2027. Zu den Gewässerufern gehört auch immer der Wechselwasserbereich (Supra- und Epilitoral, Aue), welcher u. a. durch eine besondere Bodenlandschaft, darunter Bodenfeuchtegradienten und durch daran angepasste Vegetationszonen (Ufercatena) bzw. durch ein Vegetationsmosaik gekennzeichnet ist. Diese natürliche Uferlandschaft steht in einem engen Zusammenhang mit dem Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Gewässerteile, ggf. können diese noch ausführlicher entwickelt werden, wenn dies der Übersicht dient. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Uferkonzeption auch ein Instrumentarium zur Behandlung von Einzelfällen ist und daher einer gewissen Dynamik unterliegt. Eine Definition von „naturnah“ ist abhängig von der spezifischen Gestalt und Ausprägung eines Naturraumes, z.B. Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten, abiotische Lebensraumbedingungen. Eine allgemeingültige Definition ist daher nicht zielführend. Es wird ein Naturschutzkapitel im Text ergänzt. Es ist eine Abgrenzung zu den aufzustellenden Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) vorgenommen worden. Abstimmungen mit den zuständigen Stellen und den Bearbeitern der GEK Müggelspree / Müggelsee wurden durchgeführt Es wird der Anregung gefolgt, die aufgeführten Richtlinien und weiteren Grundlagen deutlicher im Rahmen des Gutachtens zu betrachten. In Abgrenzung zu den GEK und zur Steganlagenkonzeption wird in der Uferkonzeption nur die Landseite des Ufers betrachtet. 13 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung jeweiligen Oberflächengewässer. Sie hat eine hohe Bedeutung für den ökologischen Zustand des Wasserkörpers. Sie sollte daher, dort wo sie degradiert ist, so weit wie möglich renaturiert bzw. ökologisch aufgewertet werden. Die gesamte Bauleit- und Landschaftsplanung muss die Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen. Auch wenn einige Uferabschnitte hochgradig denaturiert sind, sollten das Areal und die Struktur der potenziell natürlichen Uferlandschaft allen Planungen als Leitbild für die langfristige (Stadt-)Landschaftsentwicklung dienen. 57. Ökologische Aufwertung der Ufer erfordert einen größeren Platzbedarf In die soweit wie möglich ökologisch aufgewertete Uferlandschaft (Litoralcatena) können dann Nutzungen nur als an die Naturschutzbelange angepasste Nutzungen integriert werden. Auch wenn eine hochgradige ökologische Aufwertung hochgradig denaturierter Uferlandschaftsabschnitte aus ökonomischen und anderen Gründen derzeit nicht möglich sein sollte, so sollte eine fortgesetzte Bauleitplanung nicht Fakten schaffen, die dem langfristigen Ziel des guten ökologischen Potenzials entgegen stehen (vergleiche die Aktivitäten von „Media Spree versenken“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg). Jede Bauleitplanung im Uferbereich muss die ihr möglichen Grundlagen zur Verwirklichung des guten ökologischen Potenzials im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie der EU schaffen. Ein Beispiel aus dem Bezirk Mitte ist das Projekt der Wiederherstellung des alten Stadtschlosses. Hier könnte gemäß dem Vorschlag des Architekten Braunfels auf den östlichen Gebäuderiegel des Schlosses verzichtet, aber auch der frei werdende Raum auch für die ökologische Aufwertung des Spreeufers genutzt werden. Das dies in der Innenstadt an einer Bundeswasserstraße möglich ist, zeigen das Projekt „Kater Holzig“ weiter flussaufwärts und die Planungen zur Renovierung der Ufer des Landwehrkanals. 58. Ufergrünzüge auch für Tiere und Pflanzen Das Titelbild des Entwurfes des Uferkonzeption (Büro Dr. Szamatolski + Partner Hrsg. 2013) zeigt ein Rückbaugebiet an der Spree mit einem steilen befestigten Ufer. Hier könnten eventuell die künstliche Uferbereichsaufhöhung bis flach unter das Wasserspiegelniveau Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Ein Ziel der Uferkonzeption ist grundsätzlich die Renaturierung von Uferbefestigungen, soweit dies möglich ist. Konkrete Aussagen hierzu müssen durch die GEK formuliert werden. Die Ziele der Uferkonzeption beinhalten neben der Herstellung von Ufergrünzügen mit einem Uferweg auch die Renaturierung von Uferbefestigungen, die Stärkung des Biotopverbundes und die Schaffung von Grünräumen und –achsen. Hierfür werden je nach den Flächenpotenzialen (Eigentumsverhältnisse und Nutzungen) qualitative Mindestbreiten für die Ufergrünzüge formuliert, damit nach Möglichkeit viele der Ziele einen Raum finden können. Die Umsetzung der Ziele in eine Rechtsnorm obliegt der Bauleitplanung, die im konkreten Einzelfall weitere öffentliche und private Belange abzuwägen hat. Diese Hinweise, die für die nachfolgende Bauleitplanung gelten, werden im Text verdeutlicht. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund der vielfältigen, unterschiedlichen Uferausprägungen, sind die Darstellungen in der Uferkonzeption generalisiert. Eine konkrete Objektplanung, die diese Anregungen aufnimmt, steht allerdings noch aus. 14 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung zurückgenommen und die bestehende Ufereinfassung in eine Lahnung umgebaut werden. In dem so vor starkem Wellenschlag geschützten neu eingerichteten Flachwasserbereich könnte sich ein Röhricht, als Uferbefestigung, Wasserreinigungsraum und (Teil-)Lebensraum für Tiere ansiedeln. Das Röhricht könnte eine Gelegezone, wie z. B. für den Hecht und Vögel, einen Einstand für Jungfische, einen Anlandungsbereich für amphibisch lebende Säugetiere, wie die FFH-Arten Biber und Fischotter und für Lurche bilden. Allein ein solches Szenario deutet an, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein größerer Platzbedarf für Ufergrünzüge, aber auch eine Weiterentwicklung „bestehender rechtlich gesicherter Ufergrünzüge mit Weg“, wie z. B. am Plänterwald erforderlich sein könnten. 59. Biotopverbund stärken Da die Grünzüge für den durchgängigen Biotopverbund voraussichtlich auch langfristig durch Uferbauwerke lückig bleiben werden, müssen die Bereiche, in denen Grünzüge förderbar sind, um so deutlicher als Trittsteine und Strahlurspünge naturschutzfachlich aufgewertet werden. Das heißt auch, dass hier mehr Platz für die ökologische Aufwertung eingeräumt werden sollte. Das Uferkonzept sollte nicht zuletzt auch für wandernde FFH-Arten konkret verortete Habitat-Angebote entlang aller Ufer machen. Das betrifft z. B. auch die Zielart des Berliner Biotopverbundes Biber, Castor fiber (SenStadtUm Hrsg.). Zielarten der Uferkonzeption Zielarten für die Uferkonzeption sollten auch in derzeit naturferner ausgepägten Uferabschnitten zumindest die Arten Biber, Fischotter, Drosselrohrsänger, Eisvogel und der von Wasser- bzw. Röhrichtpflanzen abhängige Hecht sein. In naturnäheren Uferbereichen sollte auch die Förderung anderer sensibler Arten, darunter auch Arten die bisher keine Brutvögel (mehr) sind, wie Gänsesäger möglich sein. Die Uferkonzeption sollte ergänzend durch ein Artenschutz- und förderprogramm basiert werden (vergleiche SenStadt Hrsg. 2006: Landschaftsprogramm von Berlin einschließlich Artenschutzprogramm). 60. Naturgemäße Ufersicherung, dynamischere Ufer und höherer Platzbedarf Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Die in den Entwicklungszielen der Uferkonzeption formulierten Breiten des Ufergrünzuges sind als qualitative Mindeststandards formuliert und können nach Verfügbarkeit von Flächen auch breiter gestaltet werden. Die Förderung des Biotopverbundes ist ein Ziel der Uferkonzeption. Da die Uferkonzeption als Bereichsentwicklungsplanung kein Fachplan für den Naturschutz bzw. Biotopverbundkonzept ist, kann die dafür erforderliche fachliche Tiefe nicht erreicht werden. Es geht vielmehr darum, Flächen für die vielfältigen Ansprüche des Naturschutzes und der Naherholung bereitzustellen. Aussagen zu relevanten Zielarten werden ergänzt. 15 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Die flache Uferbefestigung ist zumindest am Plänterwald (stellenweise) schadhaft, so dass hier ohnehin über Maßnahmen nachgedacht werden muss. Zu bedenken ist auch, dass künstliche Uferbefestigungen nicht ewig halten, so dass eine Kombination aus künstlichen Strukturen, z. B. Lahnungen, auch weiter zur Flussmitte hin und aus naturgemäßen Strukturen (siehe Ingenieurbiologie) den verschiedenen Anforderungen an die Ufer eventuell besser gerecht wird. Der naturgemäßen Uferbefestigung mit Pflanzen sollte gegenüber einer Befestigung mit Wasserbausteinen - wenn möglich - der Vorzug gegeben werden, um nicht konkurrenzstarke Neozoen (Eggers 2003, Tittizer 1997) zu fördern. Dies bekräftigt den höheren Platzbedarf für Ufergrünzüge im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. 61. Verwendung standort- und gebietsheimischer Pflanzensippen Insgesamt sollten für die Ufergrünzüge vorzugsweise standort- und gebietsheimische Pflanzensippen (siehe SenStadtUm Hrsg. 2013) an den naturgemäßen Wuchsorten verwendet bzw. im Zusammenhang mit Bauleitplänen für private Grünflächen empfohlen werden. Dies ist bei der oftmaligen Schmalheit der Ufergrünzüge auch für den Biotopverbund bedeutsam. 62 Zonale Gliederung der Ufergrünzüge Insgesamt sollten die Ufergrünzüge zonal gegliedert werden. Der engere, je nach der Flachheit der Ufer auch weitere Uferbereich (Litoral: siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Litoral), sollte im Sinne einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von (Ufer-)Natur und -Landschaft“ betrachtet oder im Falle von Bauleitplänen eventuell so ausgewiesen werden. Erst uferferner würden sich Zonen für die direkte Nutzung durch den Menschen (Grünanlage mit Wegeland) anschließen. 63. Zum Wegebau Ist die mögliche Grünzugbreite jedoch gering, so sollten eventuelle Wege, wenn nicht anders möglich sowie z. B. auch neue Wassergassen als Stegweg errichtet werden. Bei der Anlage von Wegen sollten auch die Aktivitäten des Bibers (Nagetätigkeit), die Förderung des natürliches Zerfalls von Altholz als Lebensstätte und Brutplätze (z. B. Horste; Bäume mit Großhöhlen) naturschutzfachlich bedeutsamer Arten (z. B. Greifvögel, Schellente) berücksichtigt werden. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Ein Ziel der Uferkonzeption ist grundsätzlich die Renaturierung von Uferbefestigungen, soweit dies möglich ist. Konkrete Aussagen hierzu müssen durch die GEK formuliert werden. Die Anregung wird in den Text aufgenommen. Das ist von der Uferkonzeption so pauschal nicht beabsichtigt. Die Uferkonzeption unterscheidet zwischen Uferabschnitten im städtisch geprägten Raum, in denen je nach räumlicher Situation der Ufergrünzug auch einen Promenadencharakter aufweisen kann, und landschaftlich geprägten Uferabschnitten, für die eine derartige Zonierung als Möglichkeit nach Beurteilung des Einzelfalls vorrangig in Betracht gezogen werden kann. Eine entsprechende Konkretisierung der Gestaltungshinweise wird im Text vorgenommen. Der Natur- und Artenschutz ist in der Uferkonzeption berücksichtigt. Ein Kapitel hierzu wird ergänzt. 16 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung 64. Keine Uferkonzeption ohne die Integration der anderen Fachplanungen Insgesamt sollte die Entwicklung der Uferkonzeption mit der Entwicklung der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) so verschnitten werden, dass die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, aber auch der FFHRichtlinie der EU zumindest langfristig voll erfüllt werden. Bei beiden Richtlinien bemisst sich der Erfüllungsgrad ihrer Umsetzung an dem guten Zustand der Lebensgemeinschaft bzw. Population (Fische, Makrozoobenthos, Makrophyten, …., Arten der FFH-Anhänge II und IV, wie Biber, Fischotter, Rapfen). 65. Zur Frage der Hausboote Der längere Aufenthalt von Hausbooten an Ufern sollte generell nicht zulässig sein. Ausnahmen könnten Museumsschiffe, Hausboote der Wasserwirtschaft, Mischwasser-Zwischenspeicherbehälter und andere positiv öffentlich bedeutsame, an Gewässer gebundene Nutzobjekte sein. Ausnahmen für sonstige (private) Hausboote wecken Neid und Begehrlichkeiten. Es gelten die Prinzipien „wehret den Anfängen“ und der Gleichheitsgrundsatz. Auch in privaten Grundstücken wären Hausboote der Zielstellung des Flächennutzungsplanes (SenStadt Hrsg. 2012) durchgängige Ufergrünzüge zu schaffen abträglich. 66. Fredersdorfer Mühlenfließ – Gewässer II. Ordnung Es handelt sich bei dem Fließ um ein ausgewiesenes FFH-Gebiet, aufgrund seines Auwaldcharakters mit hohem Altbaumanteil, seiner Bedeutung als Überschwemmungsgebiet, Laichgewässer und Reproduktionsstätte für div. seltene Fischarten, Amphibien, Mollusken, Reptilien, Vögel und Pflanzen. Zur Ausweisung als Naturschutzgebiet ist es angemeldet. Laut Karte 3 (Ziele Müggelsee) soll beidseitig entlang des Fließes eine uferbegleitende Wegeverbindung entwickelt werden, obwohl ein Ufergrünzug mit Weg in Teilen einseitig bereits vorhanden ist. Die erste Betrachtung bezieht sich auf den Bereich von der Landesgrenze bis unterhalb der Brücke über den Fürstenwalder Damm. Wieso an diesem Fließ unbedingt ein Uferweg auf beiden Seiten des Fließes entwickelt werden soll, ist uns unverständlich. Das Fließ hat Auwaldcharakter, d. h. die Ufer werden im Frühjahr zeitweise in mehr oder weniger großen Ausdehnungen, besonders Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Hierfür ist die Aufstellung von GEK und FFH-Managementplänen vorgesehen. Die Uferkonzeption ist so formuliert, dass Widersprüche zu konkreten Maßnahmen, die in diesen Planwerken künftig zu formulieren sind, nicht zu erwarten sind. Das Kapitel zu den Hausbooten in der Uferkonzeption dient der Vorprüfung, um zukünftige Ansiedlungsbegehren von Hausbooten aktiv steuern zu können. Es besteht nicht das Ziel, Hausboote an den Ufern anzusiedeln. Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Es besteht demnach kein Widerspruch zur Anregung. Auf Grund der Lage im Wald ist das Ziel auch nicht vorrangig die Erlebbarmachung des Gewässers, da ein Weg nach Möglichkeit innerhalb der 50 m – Uferzone zu führen ist. Sofern naturschutzfachliche Gründe gegen eine Wegeführung innerhalb der 50 m –Uferzone sprechen, ist der Naturschutz auf 17 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Richtung Osten, überschwemmt. Also ist ein Betreten / Erleben des Gewässers in dieser Zeit nicht möglich, wenn man keine nassen Füße bekommen will. Dann folgt eine kurze Zeit des Rückganges der Überflutung bis zur Austrocknung des Fließes spätestens Ende Frühjahr. Dann führt das Fließ bis Ende Herbst (November / Dezember) kein Wasser mehr. D. h. in dieser Zeit kann das Gewässer als solches gar nicht „erlebt“ werden. Der NABU hat in den letzten 10 Jahren dahin gehend immer wieder Anfragen zu den Ursachen dieser Wechsel beantworten müssen, da das Gebiet vom NABU als Wander- und Laichgebiet von Amphibien betreut wird. Worin liegt also der Sinn der Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung, wenn augenscheinlich kein Gewässer vorhanden ist? Hinzu kommt, dass mit einer beidseitigen Wegeführung entlang des Gewässers der Auwaldcharakter in diesem Bereich vernichtet würde. Ähnlich verhält es sich bei dem LSG „Neue Wiesen“. Zweite Betrachtung von unterhalb der Brücke über den Fürstenwalder Damm bis zur Mündung in den Müggelsee: Ab bzw. bis hier ist das Fließ dauerhaft Wasser führend. Das aber nur aufgrund dessen, da bis dahin das Wasser aufgrund der Dynamik vom Müggelsee hinein gedrückt wird. Ein Weg ist auf einer Seite des Gewässers (westlich) vorhanden. Trotzdem weist das Fließ auch hier noch Reste von Auwald auf. Dass das Wasser hier nicht mehr über die Ufer tritt, liegt daran, dass das Ufer verbaut und das Fließbett vertieft ist. Nichts desto trotz verteilt sich das Wasser unterirdisch, was man daran erkennen kann, das im Frühjahr abseits des vorhandenen Weges sog. Wasser-/Sumpflöcher, besonders in Richtung Westen zur Försterei Müggelsee im Wald, entstehen. Dort ist eindeutig ein Auwald erkennbar. Der Ufer- bzw. Walduntergrund ist weich bis morastig. Im Frühjahr sowie bei Starkregen ist der nahe liegende Wald z. T. nicht begehbar. Demzufolge muss dieses Gebiet als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser eingestuft werden. Die Mündung des Fredersdorfer Fließes ist beidseitig mit Beton zu einer Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Grund der Lage im FFH-Gebiet mit Vorrang zu beachten. Darüber hinaus enthält die Karte 3 Symbole, die als Ziele der Entwicklung eine naturnahe Gestaltung von Wegen sowie Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz vorsehen. Es besteht also kein Widerspruch zur Anregung. Die Informationen zum Fredersdorfer Mühlenfließ werden in den Text aufgenommen. Für das LSG Neue Wiesen gelten die gleichen Aussagen wie für das Fredersdorfer Mühlenfließ mit Ausnahme der nur für NSG und FFH-Gebiete vorgesehenen Vorrangregelungen für den Naturschutz bei der Abwägung mit den Belangen der Wegeführung. In Karte 2 ist damit das Ziel der Herstellung eines Ufergrünzuges für diesen Abschnitt des Fredersdorfer Mühlenfließes bereits als umgesetzt dargestellt. Auf Grund der Lage des Fredersdorfer Mühlenfließes im Wald und an der 18 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Art Mole verbaut. Dort gab es in der Vergangenheit immer wieder Ärger aufgrund von Vandalismus und illegalen Müllablagerungen. An diese Mole schließen sich beidseitig größere Röhrichtbestände an, welche unter besonderem Schutz stehen. Daher gingen die bisherigen Planungen zur Mündung des Fließes eher in Richtung Renaturierung (Rückbau der Verbauung) und Beruhigung dieses Bereiches für brütende Vögel, laichende Fische und seltene Pflanzen. Mit der vorliegenden Uferkonzeption werden diese Ziele wieder völlig gekippt und ins Gegenteil gekehrt. Ob eine Brücke von einer Seite des Mündungsufers zum anderen geplant ist, ist auch aus den Karten nicht ersichtlich. Es ist lediglich erkennbar, dass der Weg beidseitig der Mündung entlang des Ufers des Müggelsees weitergeführt werden soll. Diese würden dann an ausgedehnten Röhrichten entlang führen, incl. der Planung neuer Zugänge in diesen Bereichen, was für uns nur die Öffnung bzw. Teilbeseitigung von Röhrichten und Baumbeständen bedeuten kann, besonders in Richtung Westen zur Revierförsterei Müggelsee. Dadurch wird jedoch unserer Meinung nach der Naturschutz weder beachtet, noch in Betracht gezogen. 67. Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe) – Gewässer II. Ordnung Das Fließ ist in weiten Teilen als LSG ausgewiesen. Prägende Landschaft ist die Fließniederung mit degenerierendem Moor, Auwaldresten und als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser sowie div. Kleingärten. Gleichzeitig ist das Fließ nachgewiesener Wanderweg von Biber und Fischotter (streng geschützte FFH-Arten). Überwiegend ist mindestens ein Weg an einem Ufer vorhanden und weitere Flächen sind zur Entwicklung als Biotop geplant, lediglich mit der Option eines Weges. 68. S-Bahnüberführung, Brücke an der Straße am Wiesenrain Es ist unverständlich, wieso für diese Bereiche jeweils ein Uferweg von mindestens 5 m Breite am westlichen Ufer geplant ist, obwohl am östlichen Ufer bereits ein Weg vorhanden ist und das westliche Ufer zur Entwicklung als Biotop vorgesehen ist. 69. Brücke am Grünfließer Gang und weiterer Abschnitt Richtung Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Mündung in Biotopflächen ist das Ziel auch hier lediglich ein Weg nach Möglichkeit innerhalb der 50 m – Uferzone. Sofern naturschutzfachliche Gründe gegen eine Wegeführung innerhalb der 50 m –Uferzone sprechen, ist der Naturschutz auf Grund der Lage im FFH-Gebiet mit Vorrang zu beachten. Darüber hinaus enthält die Karte 3 Symbole, die als Ziele der Entwicklung eine naturnahe Gestaltung von Wegen sowie Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz vorsehen. Es besteht also auch hier kein Widerspruch zur Anregung. Die Informationen zum Fredersdorfer Mühlenfließ werden in den Text aufgenommen. Die Aussagen gelten auch für das Ufer des Großen Müggelsees nördlich der Mündung. Südlich der Mündung befindet sich die Siedlung Müggeleck, für die ein 5 m breiter Ufergrünzug geplant ist. Hier bestehen durch die Siedlung naturschutzfachliche Vorbelastungen. Die Herstellung eines Ufergrünzuges beinhaltet daher auch die Chance, Aufwertungen zur Verbesserung des Biotopverbundes zwischen dem FFH-Gebiet Fredersdorfer Mühlenfließ und dem SPA-Gebiet Bänke vorzunehmen. Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Das Ziel ist demnach überwiegend bereits erreicht. Auf Grund der Lage der noch fehlenden Abschnitte des Ufergrünzuges am Neuenhagener Mühlenfließes zu großen Teilen in Biotopflächen ist das Ziel in diesen Abschnitten lediglich Ufergrünzug zur Biotopentwicklung mit der Prüfung einer einseitigen uferbegleitenden Wegeverbindung. Es besteht also auch hier kein Widerspruch zur Anregung. Die Informationen zum Neuenhagener Mühlenfließ werden in den Text aufgenommen. Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Das Ziel ist demnach hier bereits erreicht. 19 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Westen Auch hier ist im Bereich der Brücke selbst ein scheinbar ganz kurzer 5 m breiter Uferweg geplant, obwohl am südlichen Ufer Richtung Westen ein Uferweg vorhanden und der Bereich Richtung Osten ausschließlich zur Entwicklung als Biotop vorgesehen ist (u. a. Munitionsverdachtsfläche). Für das nördliche Ufer ist ebenfalls die Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung geplant, obwohl hier die Grundstücke (alteingesessen) bis ans Ufer heran reichen und auf dem gegenüber liegenden Ufer ein Weg vorhanden ist. Dieser endet zwar kurz vor der Freiarmbrücke am Fürstenwalder Damm, ist aber gut begeh- und nutzbar. Hier endet das LSG. Mit einer zusätzlichen Wegeführung entlang des Gewässers am nördlichen Ufer würden die Reste von Auwald in diesem Bereich vernichtet. Auch für die Freiarmbrücke am Fürstenwalder Damm ist ein 5 m breiter Uferweg geplant und danach die Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung bis zum Neuen Weg. Aber unserer Meinung nach ist das nicht sinnvoll, da die Brücke sehr niedrig ist und spätestens am Ende der Brücke ins Nichts führt, da das Fließ ab Freiarmbrücke beidseitig betoniert verbaut ist und die Grundstücke bis an die Wasserkante heran reichen. Gleichzeitig ist das Fließ unserer Meinung nach zu schmal, um ggf. eine Stegkonstruktion über das Wasser in Betracht zu ziehen. - Im Übrigen fehlt die Eintragung des Gewerbestandortes südöstlich der Freiarmbrücke (Restaurant). Ab Neuen Weg (Hirschgarten) bis Mündung in die Müggelspree soll beidseitig der Erpe ein mindestens 5 m breiter Uferweg angelegt werden, obwohl auch in diesem Bereich das Fließ betoniert verbaut ist und die Grundstücke bis ans Wasser heran reichen. Den Sinn dieses Zieles müssen wir zusätzlich deswegen in Frage stellen, weil für den Mündungsbereich spezielle Ziele zum Naturschutz vorliegen. Östlich der Erpe im Mündungsbereich befindet sich der sog. „Alte Hafen“. Nach vielen Recherchen und Rücksprachen mit dem Schifffahrtsamt, Bezirksamt, Naturschutzvereinen, Anwohnern und Bauvorhabenträgern wurde festgestellt und abgestimmt, dass es sich um ein Gewässer II. Ordnung (im Plan falsch gekennzeichnet) handelt und als Biber- sowie Fischotter-Rastplatz dient. Demzufolge soll der Landbereich zwischen „Altem Hafen“ und Erpe zumindest in Teilen als beruhigte Zone Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Da bereits einseitig ein Weg besteht, ist dieses Ziel bereits erreicht. Das Ziel ist nicht ein 5 m breiter Uferweg, sondern ein 5 m breiter Ufergrünzug mit Weg. Hier ist nicht vorrangig die Erlebbarmachung des Gewässers das Ziel, sondern die Schaffung einer grünen Verbindung zwischen den Auwaldresten der Erpe und dem Wasserlauf der Müggelspree, die sowohl als Wegeverbindung als auch als Biotopverbund ausgeprägt sein kann. Die Uferkonzeption stellt das Ziel der Herstellung eines Ufergrünzuges dar. Erst in der konkreten Objektplanung zur Umsetzung ist die Gestaltung des Ufergrünzuges zu definieren. Hierbei sollen die bestehenden Ziele des Naturschutzes berücksichtigt werden. Eine Darstellung im Plan als Gewässer I. Ordnung ist nicht vorhanden, daher keine Korrektur erforderlich. Es handelt sich um eine pauschalierte Darstellung. Die Lage des Landbereichs 20 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung eingerichtet werden. Das ist zudem auch Inhalt der anhängigen Baugenehmigung für das dazu gehörige Grundstück. Für diesen Bereich kann also kein Uferweg vorgesehen werden. Unverständlich ist auch, wieso dieser Landbereich, welcher selbst nur wenige Meter breit ist, mit zwei Uferwegen mit mindestens 5 m Breite beplant wird. 70. Alte Erpe (Bellevuegraben) – Gewässer II. Ordnung Alter Verlauf der Erpe, geprägt von Auwaldresten, morastigem Untergrund, langsamen Fließverhalten, z. T. bis ans Gewässer zugewachsen. Biberwanderweg und -rückzugsgebiet aufgrund des Nachweises von Fraßspuren. Abzweig vom Hauptstrom der Erpe in Richtung Westen in Höhe Bellevuebrücke durch den Bellevuepark zur Alten Spree, Mündung ggü. Baumgarteninsel. Östlich der Bellevuebrücke soll eine uferbegleitende Wegeverbindung entwickelt werden. An der Bellevuebrücke soll an beiden Ufern ein mindestens 5 m breiter Uferweg entstehen. Das ist unserer Meinung nach wenig sinnvoll, da die Brücke selbst sehr niedrig und der Durchfluss sehr eng ist, was eine Unterquerung nahezu unmöglich macht. Das Gewässer selbst ist an dieser Stelle max. 2 – 3 m breit. Westlich der Bellevuebrücke ist am südlichen Ufer ein Weg bis zum westlichen Ende des Bellevueparks vorhanden. Trotzdem ist für das nördliche Ufer am Grundstück der Tankstelle und einem weiteren neu bebauten Grundstück ein mindestens 15 m breiter Uferweg vorgesehen, sonst ein mindestens 5 m breiter Uferweg. Westlich des Bellevueparks sind entlang des Gewässers am nördlichen Ufer mindestens 5 m und am südlichen Ufer mindestens 15 m breite Uferwege (hier durch eine Kleingartenkolonie) bis zur Brücke an der Friedrichshagener Straße geplant. Uns erschließt sich der Sinn dieser Planung leider nicht. Das Fließ selbst ist für eine Erholungsfunktion nahezu unbedeutend, da es stets nur wenig Wasser führt oder z. T. auch trocken fällt und wenn Wasser führend, sehr langsam fließend ist. Es liegen Pläne zur Renaturierung in Form von mehr Mäanderung für dieses Gewässer vor. Der Uferuntergrund ist weich und z. T. morastig. Des Weiteren würden mit einer Wegeführung entlang des Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung zwischen Erpe und Altem Hafen ist als Einzelfall bei der konkreten Objektplanung zur Umsetzung zu behandeln. Hier kann sinnvollerweise das Ergebnis der Einzelfallprüfung sein, dass der Ufergrünzug hier ohne Weg auskommt und die Entwicklung des Naturschutzes Vorrang hat. Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Für den Uferabschnitt, an dem bereits einseitig ein Weg besteht, ist dieses Ziel bereits erreicht. Hier ist nicht vorrangig die Erlebbarmachung des Gewässers das Ziel, sondern die Schaffung einer grünen Verbindung zwischen dem Bellevuegraben und der Müggelspree, die sowohl als Wegeverbindung als auch als Biotopverbund ausgeprägt sein kann. Es besteht kein Widerspruch zu einer Renaturierung. 21 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Gewässers auf beiden Seiten, auch die letzten Reste von Auwald vernichtet, da auch hier die Grundstücke bis fast ans Gewässer heranführen und der schmale Reststreifen dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist. Aufgrund des Bewuchses und der damit verbundenen Nichtnutzung und Ruhe am Gewässer selbst, nutzen seltene Arten, wie Biber und Fischotter dies als Wander- und Rückzugsgebiete. Hinzu kommt, dass die eigentliche Erholungsfläche in diesem Bereich der Bellevuepark ist, welcher mit diversen Nutzungsmöglichkeiten, Wegen und Grünbewuchs ausreichend für Erholung sorgt. An der Mündung der Alten Erpe in die Alte Spree ist eine Grünanlage mit einem Weg (Ufer wechselnd) vorhanden. Aber trotzdem wird auch noch für den Rest die Entwicklung weitere uferbegleitender Wegeverbindungen geplant. Der vorhandene Weg ist ausreichend, um am Gewässer entlang zu spazieren, die folgende Grünanlage nutzen und die Altstadt Köpenick gut erreichen zu können. Diese von uns dargestellten Gebiete sollen Beispiel gebend dafür sein, dass die vorliegende Uferkonzeption mindestens in diesen Bereichen tiefer gehend betrachtet und den Gegebenheiten angepasst werden muss. Für die drei Gewässer Fredersdorfer Mühlenfließ, Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe) und Alte Erpe (Bellevuegraben) sind, zusätzlich zu unseren Ausführungen, Planungen zur Renaturierung in Zusammenarbeit in Arbeit, ähnlich wie bei der Wuhle. U. E. nach muss jedes Gewässer in dieser Form naturschutzfachlich betrachtet und bewertet werden, um daran die Handlungsprioritäten ggf. anzupassen. Leider fehlt in den Aufzählungen unter Pkt. 9 „Handlungsempfehlungen“ die Aufzählung von Naturschutzmaßnahmen völlig. 71. Weitere Anmerkungen: Die Fährverbindung über den Langen See in Höhe Müggelbergallee ist u. E. falsch eingezeichnet. Denn die westliche Anlegestelle ist lt. Karte an der Rießerseestraße, statt wie tatsächlich an der Wassersportallee. Bei Pkt 2.1 Datengrundlagen (S. 11) fehlt der Punkt „Uferweg nicht vorhanden und nicht rechtlich gesichert“ bzw. der Hinweis, dass dieser Punkt gar nicht vorkommt. Pkt. 2.2 S. 15 unten - „Definition von Maßnahmenbündeln zur Umsetzung der Entwicklungsziele“ – Hier fehlen in der Aufzählung u. E. nach die Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Der vorhandene Weg ist ausreichend. Das Ziel für die Ufergrünzüge an Gewässern II. Ordnung ist die einseitige Herstellung eines Ufergrünzuges. Ein Kapitel zum Naturschutz wird ergänzt. Die Lage der Anlegestelle wird in der Karte 3 korrigiert. Dieser Punkt gilt für alle übrigen Uferabschnitte. Der Hinweis darauf wird im Text ergänzt. Nein. Es geht hier nicht um die Aufzählung verschiedener Fachplanungen. In diesem Fall würden weitere Fachplanungen wie z.B. denkmalpflegerische, 22 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung naturschutzfachlichen Maßnahmen. Pkt. 3.1. – Tabelle 1, S. 17 unten – Müggelspree östlich Müggelsee (mit Alter Spreearm) – beim Zusammenrechnen der %-Zahlen liegt man bei 102 %. Pkt. 3.2 – Nutzungen, S. 21 letzter Satz – Das Wort „umsetzungsbezogen“ kategorisiert ist an dieser Stelle verwirrend, da es hier um vorhandene Nutzungen und ggf. Konfliktpotenzial bei Zielverfolgung geht. Pkt. 3.2 – Nutzungen, S. 26, 4. Abschnitt – Der Satz ist unverständlich bzw. irreführend, da er zu allgemein formuliert ist und somit einen positiven Status für die Entwicklung von Uferwegen an diesen Gewässern suggeriert. Pkt. 3.4.5 – Natura 2000, Tab. 8 – In der Aufzählung des FFH 7 – Müggelspree-Müggelsee fehlt das Fredersdorfer Mühlenfließ. Pkt. 3.4.8 – Überschwemmungsgebiete – In der Aufzählung fehlt u. E. das Fredersdorfer Mühlenfließ. „Potenzielle Druckwasserbereiche werden nicht als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.“ – Leider wird nicht genau definiert, worum es sich dabei handelt bzw. werden Beispiele genannt. Pkt. 4 - Nutzungsansprüche an Gewässerufer – S. 50, 2. Abschnitt Wir widersprechen der Aussage, dass „Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind … geeignete Flächen … zugänglich zu machen.“ Diese Aussage widerspricht den Aussagen und Zielen des Naturschutzes und kann zur Begründung des Erhaltes von Vielfalt und Eigenart nicht heran gezogen werden. Schutz - ja, Zugänglichkeit um jeden Preis – nein. Das sollte umformuliert werden. Pkt. 5.2, S. 51 – der Aufzählungspunkt „Erhalt und Entwicklung von Sichtbeziehungen“ ist doppelt aufgeführt. Pkt. 5.2, S. 52, letzter Abschnitt, letzter Satz – „Im Erpetal sind die Entwicklung einer naturnahen Parkanlage sowie die Herstellung einer durchgehenden Fuß- und Radwegeverbindung geplant.“ – Das bedeutet, es soll ein befestigter Weg hergestellt werden. Daher müssen wir dieser Aussage widersprechen und bitten um Streichung der Aussage und ggf. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Anzahl Erwiderung wasserbauliche, forstwirtschaftliche usw. Maßnahmen aufgezählt werden müssen. Das liegt an der Addition von gerundeten Zahlen, die Excel für die Herstellung der Grafiken vornimmt. Eine Korrektur in den Grafiken ist daher nicht möglich.. Die Kategorisierung ist umsetzungsbezogen, da die vorhandenen Nutzungen hinsichtlich der Umsetzung unterschiedliche Maßnahmen und Prioritäten erfordern. Bezogen auf die Nutzungen ist dieser positive Status auch nachvollziehbar. Es wird aber im Text ergänzt, dass weitere Faktoren für die Entwicklung relevant sind. Das Fredersdorfer Mühlenfließ ist Bestandteil des FFH-Gebietes MüggelspreeMüggelsee. Es sind Überschwemmungsgebiete östlich des Großen Müggelsees vorhanden, die auch aufgezählt sind. Die Aussage wird umformuliert. Das dahinter stehende Ziel der Herstellung von Ufergrünzügen, nach Möglichkeit einschließlich der Entwicklung eines Uferweges, soll dadurch aber nicht in Frage gestellt werden. Wird korrigiert. Es werden die Aussagen aus der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption wiedergegeben. 23 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung Planung. Pkt. 5.4 - B-Pläne, Tab. 12, S. 57 u. S. 60 – Nr. XVI-17 ist doppelt aufgeführt. Pkt. 6 – Leitbilder und Leitlinien, Unterpunkt 2 „Balance der vielfältigen Nutzungsstruktur“ „Es geht um die Festlegung eindeutiger Restriktionen aber auch um das Finden von Alternativen zu störenden und unverträglichen Nutzungen der Uferbereiche.“ Das ist sehr ungenau. Wann bzw. in welchem Rahmen soll das ggf. genau definiert bzw. festgelegt werden? Pkt. 7.2 – Modifizierung von Entwicklungszielen in Schutzgebieten „NSG“ – Absatz 2, S. 73 Leider ist nicht genau erklärt, was mit „Stärkung des Kernbereiches“ der „Krummen Laake“ gemeint ist und wie genau eine weiterführende Wegeführung durch das Schutzgebiet aussehen soll. Das muss vertiefend ausgeführt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. So ausführlich wie die Prüfung geeigneter Flächen und sonstigen Ausführungen für Hausboote eingearbeitet wurden, wäre es auch wünschenswert für Restaurantschiffe. Denn ähnlich den Hausbooten liegen diese meist dauerhaft an bestimmten Stellen und können durch Einleitung bzw. Ufernutzung (mindestens für den Zugang zum Schiff) die Umwelt bzw. das Wasser, deren Nutzung sowie Erholungsfunktion beeinträchtigen, auch wenn potenzielle Standorte denen der Hausboote gleichkommen. Pkt. 9.1 - Zusammenfassung der Maßnahmen, S. 112 „Naturnahe Gestaltung von Wegen“ „versiegelungsfreier Wegebelag“ – Leider ist das eine sehr allgemeine Aussage, welche ggf. in geschützten Biotopen dazu führt, dass der Weg verfestigt bzw. verdichtet wird, was jedoch verboten ist. Ggf. sollte dazu eine genauere Definition erfolgen. „Pflanzung standortheimischer Pflanzen als Rahmengrün“ – auch diese Aussage ist für Biotopentwicklungen und Schutzgebiete sowie geschützte Biotope sehr kritisch zu beachten, da eine Pflanzung ggf. dazu führt, das die vorhandene schützenswerte Vegetation verdrängt wird. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Wird korrigiert. Es handelt sich um Leitbilder und Leitlinien, die in den weiteren Kapiteln in Form der Ziele und Maßnahmen umgesetzt sind. Es werden die Aussagen der Pflege- und Entwicklungspläne dargestellt. Kenntnisnahme. Die Gestaltung von Wegen ist auf die besonderen Verhältnisse des jeweiligen Uferabschnittes anzupassen. Um dies zu verdeutlichen wird der Text ergänzt. Ergänzung um „Erhalt, Förderung oder Pflanzung standortheimischer Pflanzen…“ 24 Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013 Anzahl Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. Hinweis/ Anregung 72. Zusammenfassung und Ausblick Im Ergebnis kritisieren wir die starke Ausrichtung der Uferkonzeption als eine „Ufererschließungskonzeption“, bei der naturschutzfachlichen Zielstellungen ungenügend berücksichtigt sind. Die vorgelegte Uferkonzeption ist ein erster Aufschlag, es besteht weiterer Diskussions- und Qualifizierungsbedarf unter Berücksichtigung der von uns gemachten Vorschläge, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie und in Anbetracht dessen, dass sie als Grundlageentscheidung für Bebauungs- und Entwicklungspläne, Baugenehmigungen, Genehmigungen für Steganlagen usw. herangezogen werden soll. Uferkonzeption Treptow-Köpenick Anlage 4 Erwiderung Es wurde eine Abstimmung mit der BLN durchgeführt. Im Ergebnis bestand Verständnis sowie Konsens über die Ziele und Möglichkeiten der Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung unbenommen der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vereinbarten Ergänzungen und Korrekturen. 25 Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger 1. 2. 3. Landkreis Märkisch Keine Bedenken Oderland Landrat Landkreis DahmeSpreewald Landrat Anlage3 2b zur BA-Vorlage Datum Erwiderung 17.01. -2014 Krossinsee und Großer Zug: Erhalt des Status 02.12. Für die Ufer an diesen Gewässerabschnitten entspricht der Erhalt des Quo als Entwicklungsziel gewünscht 2013 Status Quo weitgehend den Zielen der Uferkonzeption. Langfristig sollen an den Siedlungen von Rauchfangswerder eine naturnahe Entwicklung und, soweit dies nach den Eigentumsverhältnissen umsetzbar ist, landseitig eine öffentliche Zugänglichkeit erreicht werden. Grundsätzliche Forderung der Freihaltung der Wasserflächen von Anlagen im östlichen Anschluss Schmöckwitzer Werder zwischen km 5 und km 1 des linken Ufers der Wernsdorfer Seenkette. Die weitestgehende Freihaltung der Ufer von Bebauung ist unter anderem Ziel der Uferkonzeption. Die Genehmigung von Anlagen richtet sich im Einzelfall nach dem geltenden Planungs- bzw. Baurecht. Die Uferkonzeption liefert hier nur die planerischen Zielvorstellungen. Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen Hausbootliegeplätze im privaten Eigentum (Tabelle 14). Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Einzelfallbetrachtung zu berücksichtigen. In der Tabelle erfolgte eine Vorabeinschätzung der Wahrscheinlichkeit der Aussicht auf Genehmigung, wobei der Standort in Schmöckwitzwerder aus dieser groben Sicht bereits als unwahrscheinlich durchführbar angesehen wurde. Begriff BBI austauschen gegen BER Redaktionelle Änderung erforderlich. Landkreis Oder-Spree Keine Bedenken gegen den Fachplan 08.01. -Landrat 2014 Uferkonzeption ist in der Fortschreibung 2014 Kenntnisnahme. zum Landschaftsrahmenplan LOS zu berücksichtigen Bitte um weitere Beteiligung am Verfahren (untere Wasserbehörde und Dezernat Bauwesen) Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen, wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert. Die Beteiligung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Einzelfall, 1 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung sobald Flächen des Landkreises LOS betroffen ist zwingend. Örtliche Ziele der Landschaftsplanung auswerten (Stadt Erkner) 4. BA Lichtenberg Aufnahme des südlichen Ufers des Hohen Stadtentwicklungsamt Wallgrabens, eventuelle Berücksichtigung FB Stadtplanung einer Fußgängerbrückenverbindung Im Einzelfall, bei der Umsetzung von Maßnahmen am Dämeritzsee. Aus den aktuell vorliegenden Planungen (Landschaftsplan, Flächennutzungsplan) sind keine Widersprüche zu den Zielen der Uferkonzeption erkennbar, da die angrenzenden Uferbereiche am Dämeritzsee als Grünflächen dargestellt sind. 18.01. Ergänzung in Text und Karte. 2014 Kennzeichnung des Hohen Wallgrabens als Gewässer 2. Ordnung Ergänzung in Text und Karte. Entwicklungsperspektiven auf Vattenfall Grundstück südlich des Hohen Wallgrabens sind durch Umnutzungsprozesse im Kraftwerk Klingenberg verbessert (Priorität überprüfen). Die Parameter, welche die Dringlichkeiten in der Karte erzeugen sind pauschalisiert. Änderung der Kennzeichnung des betreffenden (Vattenfall-) Grundstücks als Umnutzungsbereich. Daraus ergibt sich eine hohe Handlungspriorität. Weiterverfolgung der außer Kraft gesetzten Steganlagenkonzeption geplant? Aussagen hierzu fehlen im Uferkonzept. Informationen wären hilfreich für das See- und Uferkonzept des Bezirkes Lichtenberg. Die Konzeption besteht weiterhin als sonstige informelle Planung des Bezirkes. Ob es einen erneuten BA/ BVV-Beschluss geben wird kann derzeit nicht beantwortet werden. Auf die Abgrenzung der Uferkonzeption zur Steganlagenkonzeption wird hingewiesen. Die Uferkonzeption betrachtet nur den landseitigen Teil der Ufer. Besteht die Aussage 5 m breiter Uferweg am neuen Hafenbecken der Weißen Flotte auch für die Überführung des Wasser-Zugangs? Es wird davon ausgegangen, dass hier der neue Hafen der Reederei Riedel gemeint ist. Die Angabe der favorisierten Breite von denkbaren Uferwegen ist eine Idealplanung. 5 m sind eine Breite, bei der man annehmen kann, dass ein gut nutzbarer Weg mit Begegnung und einer eventuell sogar grünen Ausstattung noch möglich ist. Im Einzelfall wird sich die Breite von Wegen, wenn diese überhaupt möglich sind, an die Gegebenheiten vor Ort anpassen. Ein öffentlicher Zugang und eine Überführung der Hafenzufahrt sind Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses. 2 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger 5. BA FriedrichshainKreuzberg Stadtentwicklungsamt FB Stadtplanung Stapl 108 Grundsätzliche Nachvollziehbarkeit der Gründe für die BEP, Teilplan Uferkonzeption Hinweise: Die Wohnbootstandorte 1 und 2 sind nicht vorstellbar. Datum Erwiderung 10.01. Kenntnisnahme 2014 Die Standorte wurden ohnehin nicht verfolgt, da kein Zugriff auf die Flächen besteht. Die Tabelle wird durch den Hinweis Ablehnung durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ergänzt. In Kapitel 8 (S.95/96) Grünverbindung zwischen Lohmühleninsel und Arena textlich ergänzen (BEP FK) Ergänzung im Text. Ergänzung der Literaturliste: Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg von Berlin Räumliche Bereichsentwicklungsplanung FK 2005 (BEP 2005) in der von der BVV FK am 10.07.2007 beschlossenen Fassung Ergänzung im Literaturverzeichnis. BA FK Konzeption Schiffsliegeplätze im Spreeraum – Fortschreibung Konzept 10/2008 (Stand 07.11.2008) Karte Umsetzung Handlungsperspektiven Handlungsprioritäten: Ergänzung des Lückenschlusses Arena bis zur Lohmühleninsel. 6. Anlage3 BA Friedrichshain- Maßnahmen Oberschleuse/ Flutgraben Kreuzberg gemäß Vereinbarung Mediation Planen, Bauen, Umwelt, Landwehrkanal Immobilien Umwelt- und Treptower Hafen keine Hausbootstandorte Dieses Konzept enthält Aussagen zu Schiffsliegeplätzen im Bezirk T-K (Spree zwischen ARENA und Bulgarischer Straße). Diese Ziele werden auch durch den Bezirk verfolgt. Das Ufer an der ARENA ist bereits als Lückenschluss dargestellt. Als neues Ziel wird die Herstellung einer Fuß- und Radwegeverbindung über den Flutgraben zur Lohmühleninsel dargestellt. 10.01. Die Konzeption basiert auf den Gewässer anliegenden Nutzungen und 2014 steht in dem Sinne einer Umsetzung der Maßnahme nicht entgegen, kann sie jedoch auch nicht aktiv befördern. Kenntnisnahme 3 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Naturschutzamt Nat 11 Anlage3 Datum Erwiderung anzusiedeln wir unterstützt (7.6.1.) Museumshafen (7.6.2.) Es sind keine Aussagen ableitbar, da keine konkreten Planungsabsichten bekannt sind. 7. Sonderziel wird nur noch neutral formuliert als geeigneter Standort für eine wasserbezogene (touristische) Entwicklung. Als Hinweis wird aufgenommen, dass ein Ufergrünzug Bestandteil der künftigen Entwicklung sein soll. SenStadtUm Schaffung des Zugangs zu Gewässern für die 14.01. Kenntnisnahme 2014 Objektbereich Wasser Allgemeinheit wird unter Beachtung der X OW 11 Belange der Bauwerksunterhaltung begrüßt. 8. SenStadtUm Objektbereich Ingenieurbauwerke X OI 12 9. SenStadtUm Naturschutz und Landschaftsplanung I E 12 In der Umsetzungsphase bei Einzelvorhaben Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen, sollte SenStadtUm X OW bereits frühzeitig wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz beteiligt werden, um eine vertretbare Lösung für Land Berlin zu finden. der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert. Vorstellungen und Ziele der Konzeption sind 10.12. Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall eher allgemeiner Art in Bezug auf 2013 projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen, wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz Brückenbauwerke, daher erfolgt der Hinweis, dass die Brücken in der Zuständigkeit der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert. SenStadtUm jederzeit für die Allgemeinheit zugänglich und ihre Standsicherheit sowie Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet sein muss. Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall Bitte um weitere Verfahrensbeteiligung. projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen, wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert. Übersichtliche und strukturierte 14.02. Kenntnisnahme Planungsgrundlage. 2014 Hinweise: S 75, Klarstellung, dass Wege nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, sondern die Erholungsnutzung mit den Belangen der biotischen Schutzgüter abzuwägen ist. Der naturschutzfachliche Teil der Konzeption wird noch einmal ergänzt und als gesondertes Kapitel behandelt. 4 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger 10. SenStadtUm Naturschutz und Landschaftsplanung I E 23 Tabelle 17, S. 95/96, Hinweis auf Potential durch Planfeststellung (LBP) der SOV Allgemeines: Die vorgestellten Entwicklungsziele fokussieren die Themen Erholung und Hausboote und zwar vorrangig von der Landseite her. Der Erholungsanspruch ist im Einzelfall jedoch nochmals mit den gesetzlichen Vorgaben des NatSchG Bln (Biotopschutz), sowie mit den Erhaltungszielen der Schutzgegenstände zur Umsetzung von NATURA 2000 abzugleichen (ggf. FFH-VP). Diese sind Teil des aktuell im Auftrag von SenStadtUm VIII E 2 in Aufstellung befindlichen das Gewässerentwicklungskonzeptes Müggelspree-Müggelsee. Entsprechend ist das Uferkonzept mit dem GEK MüggelspreeMüggelsee abzustimmen. Naturschutz: 1. Die Belange des Biotop- und Artenschutzes insbesondere bezüglich des Flächenanspruchs und der Fluchtdistanzen gefährdeter Tierarten im Uferbereich sind in der Planung zu berücksichtigen. Bei der Planung verlangt dies unzerschnittene Mindestgrößen von besonders empfindlichen Biotopen und Biotopkomplexen. Anlage3 Datum Erwiderung Ergänzung in Text und Karte. 10.12. 2013 Die Genehmigung von Anlagen richtet sich im Einzelfall nach dem geltenden Planungs- bzw. Baurecht. Die Uferkonzeption liefert hier nur die planerischen Zielvorstellungen. In Karte 1 sind die NSG und NATURA 2000-Gebiete dargestellt. Im Text wird ein Kapitel zum Naturschutz ergänzt, in welchem auch eine überschlägige Prüfung der durch die Uferkonzeption vorgesehenen Maßnahmen in den Schutzgebieten vorgenommen wird. Vom Grundsatz gilt hier, dass in den Schutzgebieten die Belange des Naturschutzes Vorrang haben. Eine Abstimmung mit den Bearbeitern des GEK hat am 24.09.2013 stattgefunden und ist im GEK auch dokumentiert. Es wurden im Rahmen der Abstimmung keine wesentlichen Konflikte festgestellt. Im Text werden Aussagen zum Verhältnis zur GEK ergänzt. Ein konkreter Bezug zu Fluchtdistanzen der am jeweiligen Uferabschnitt vorkommenden Vogelarten kann auf Grund der nicht flächendeckend vorliegenden Bestandsdaten zum Vorkommen nicht erfolgen. In einem neuen Kapitel zum Naturschutz werden die Fluchtdistanzen allgemein thematisiert. Die Einhaltung der Vorschriften des europäischen Artenschutzes ist im Einzelfall zwingend zu prüfen und zu gewährleisten. Das Entwicklungsziel für den Ufertyp Wald sieht den Erhalt bzw. die Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen, sofern dies mit den 5 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Konkret : unter Entwicklungszielen nach Ufertypen auf S. 72 Wald sollte keine zusätzliche Wegeentwicklung oder Wegebau in den direkten Uferbereich gelegt werden. Ansonsten ist in diesen Bereichen keine natürliche/naturnahe Entwicklung möglich, die naturschutzfachlich für die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Uferbereiche nach FFH-RL und WRRL gefordert wird. Die naturnahen Uferbereiche gerade des Müggelsees sind bereits so eng für die Erholungsnutzung erschlossen oder werden von der Bevölkerung entsprechend genutzt, daß z.B. störungsempfindliche Röhrichtbrüter in diesen Bereichen fehlen oder nur in geringer Revierdichte vorkommen. Bitte streichen Sie daher den Teilsatz : nach Möglichkeit innerhalb der 50 m Uferzone. Das gleiche gilt für S. 73 geschützte Biotope nach BNatSchG und NatSchGBln. 2. Entsprechend bitten wir um Ergänzung von folgendem Einschub zu 6.4 auf S.68 : Ebenso ist der FFH-Lebensraumtyp 3150 „natürlich eutrophe Gewässer“ definiert unter Einbeziehung der Verlandungszone, d.h. der angestrebte, von der EU eingeforderte günstige Erhaltungszustand setzt das Vorhandensein der typischen Verlandungsgesellschaften von Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften bis zur Weichholzaue voraus. Als FFH-LRT an die EU gemeldet ist daher die gesamte Anlage3 Datum Erwiderung Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, innerhalb der 50 mUferzone sowie den Erhalt und die Entwicklung einer naturnahen Uferzone vor. Ein Wegebau im direkten Uferbereich ist somit nicht vorgesehen, sondern nur unter Beachtung der Belange einer naturnahen Uferzone vorgesehen. Zur Klarstellung wird im Text die Formulierung „nach Möglichkeit“ genauer ausgeführt. Die Formulierung „nach Möglichkeit“ wird so präzisiert, dass deutlich wird, das die Belange des Naturschutzes hier Vorrang haben sollen. Die entsprechende Ergänzung wird in Kap. 7.2 vorgenommen, da sich der Schutz des FFH-LRT auf die FFH-Gebiete bezieht. Hier wird die Klarstellung ergänzt, dass die Herstellung von Uferwegen unter Beachtung der Belange des Schutzes auch der Verlandungszone erfolgt. Hierfür ist eine Prüfung im Einzelfall durchzuführen. 6 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung Wasserfläche des Gebietes einschließlich der Verlandungszonen. Entsprechend deuten sich örtliche Widersprüche zu Entwicklungszielen des in Aufstellung befindlichen Gewässerentwicklungskonzeptes Müggelspree an. 3. Entsprechend kritisch werden einzelne Darstellungen in der Karte 2 Handlungsperspektiven und –prioritäten sowie Karte 3 Entwicklungsziele für den Bereich des FFH-Gebietes Müggelspree/Müggelsee gesehen. Die wenigen noch vorhandenen naturnahen Uferabschnitte mit unzerschnittenen Röhrichtbeständen oder wenig-gestörten Verlandungsgesellschaften z.B. im Bereich Seddinsee (Röhrichte, Bruchwald), Müggelspree nordwestlich von Philipps Fischerhütten (Naßwiesen), Müggelsee nordwestlich Fredersdorfer Fließ (Bruch- und Auwald der Bundesforsten) sowie das Fredersdorfer Fließ (letzte Hartholzauenbereiche sowie Weichholzaue) sollten nicht als günstige Handlungsoptionen für den Wegebau – und damit als potentiell „schnelle“ Entwicklungsmaßnahmen dargestellt werden. Wir weisen darauf hin, daß Wegebau und Schaffung von Aufenthaltsangeboten, auch die Nutzungsintensivierung vorhandener Pfade, innerhalb des NATURA 2000-Gebietes der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 35 NatSchGBln unterliegt. Die FFHVerträglichkeit muß nachgewiesen und die Maßnahme entsprechend frühzeitig mit der In der Karte 2 sind die angeführten Uferabschnitte als Abschnitte mit einer günstigen bzw. sehr günstigen Handlungsperspektive dargestellt, was zu einer hohen Handlungspriorität führt. Zudem sind die Uferabschnitte als Teil von Flächen mit naturschutzfachlicher Dringlichkeit dargestellt. Für die naturschutzfachliche Dringlichkeit werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen dahin gehend ergänzt und konkretisiert, dass hier die Belange des Naturschutzes im Vordergrund stehen müssen. Bislang ist in Karte 3 jeweils ein Symbol für „Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz“ dargestellt. Entsprechend wird hier das Grundziel „Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzuges“ in das Grundziel „Ufergrünzug zur Biotopentwicklung – Prüfung einer uferbegleitenden Wegeverbindung“ geändert. Für dieses neue Ziel verbleibt dann aber die günstige Handlungsoption. Eine Nutzungsintensivierung, insbesondere durch bauliche Maßnahmen, ist an den in den Schutzgebieten vorhandenen Wegen durch die Uferkonzeption nicht vorgesehen. Auch an den Bestandswegen sind in Karte 3 die Symbole „Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz“ dargestellt. In Kap. 9.1, Tab. 18 und 19 werden für die Uferabschnitte in den Schutzgebieten bereits Maßnahmen (z.B. Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone, weitgehender Verzicht auf die Neuanlage versiegelter Wege, Erhalt bzw. Entwicklung eines standortgerechten Waldlebensraumes, Maßnahmen zur Reduzierung von Trittbelastungen an Ufern außerhalb von Wegen) aufgeführt. Das Erfordernis der FFH-VP wird im Text ergänzt. 7 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Obersten Naturschutzbehörde abgestimmt werden. 4. Die Zielvorstellungen und konkrete Maßnahmen zum Thema Uferbefestigungen sind mit dem GEK Müggelspree abzustimmen. Wie bereits erwähnt sind für den günstigen Erhaltungszustand nach FFH-RL sowie den guten ökologischen Zustand nach WRRL naturnahe Verlandungszonen, insbesondere Land-Wasser-Übergänge, von entscheidender Bedeutung. Daher ist es eine der abgestimmten gemeinsamen Zielstellungen in Umsetzung von NATURA 2000 und WRRL, den „Verbauungsgrad“ der Ufer naturnaher Gewässer zu reduzieren. Anlage3 Datum Erwiderung Die vereinzelt vorhandenen symbolischen Darstellungen von Aufenthaltsbereichen in den FFH-Gebieten und NSG werden überprüft und ggf. angepasst bzw. um den Hinweis der erforderlichen FFHVerträglichkeit ergänzt. Eine Abstimmung mit den Bearbeitern des GEK hat am 24.09.2013 stattgefunden und ist im GEK auch dokumentiert. Es wurden im Rahmen der Abstimmung keine wesentlichen Konflikte festgestellt. Es gilt insbesondere im landschaftlich geprägten Raum der Grundsatz, dass der Uferverbau zu reduzieren ist und notwendige Uferbefestigungen so naturnah wie möglich herzustellen sind. Es wird ergänzt, dass die Uferbefestigungen nach den Vorgaben der GEK, sofern diese für den entsprechenden Uferabschnitt vorhanden ist, angepasst werden sollen. Des Weiteren wird eine Liste mit Standardmaßnahmen aufgenommen, die außerhalb der vorhandenen GEK-Kulisse zur Anwendung kommen können. Die Formulierungen werden korrigiert, insbesondere im Hinblick auf die Begrünung. Hier soll darauf geachtet werden, dass linienhafte Gehölzpflanzungen quer zur Fließrichtung, die eine aufstauende Wirkung haben können, unterbleiben. Punktuelle Gehölzpflanzungen bzw. linienhafte Pflanzungen längs zur Fließrichtung behindern den Abfluss regelmäßig nur unwesentlich. Standorttypische Vegetation soll gefördert werden. 5. Die Schlußfolgerung, daß in Überschwemmungsgebieten der Wegebau grundsätzlich zulässig sei aber jegliche Begrünung unterbleiben müsse, ist auch vor dem Hintergrund WRRL irreführend. Gemäß der umweltpolitischen Strategien zu Biodiversität, Klimaschutz, Moorschutz, Naturschutz sind unversiegelte 8 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung Bodenverhältnisse mit standorttypischer Feuchtgebietsvegetaton (z.B. auch Auwälder) zu fördern. Standorttypische Vegetation (Bruch- und Auwald, Naßwiesen) schützt im Hochwasserfall den Boden besser vor Erosion als wassergebundene oder versiegelte Bodenoberflächen und bewirkt geringere Einträge von Fremdmaterialien in das Gewässer. 11. SenStadtUm VIII E Wasserwirtschaft, Wasserrecht, Geologie, EG-WRRL und VIII D Wasserbehörde Allgemeines 20.02. Grundsätzlich wird ein zusammenhängendes 2014 Kenntnisnahme Planwerk zur Entwicklung von durchgängigen Ufergrünzügen im Bezirk Treptow-Köpenick begrüßt. Das vorliegende Konzept beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Gewässer, der Nutzungen, Eigentumsverhältnisse und stellt die unterschiedlichen planerischen Vorstellungen vor allem aus stadt- und Kenntnisnahme landschaftsplanerischer Sicht zusammen. In der vorliegenden Konzeption steht die Das Ziel der Uferkonzeption ist die Umsetzung der Darstellung von Erholung und das Erleben des Wassers im Ufergrünzügen im Flächennutzungsplan. Die Vordergrund; mehr und mehr verengt sich in Bereichsentwicklungsplanung stellt hier den folgenden den späteren Kapiteln die Bewertung und die Konkretisierungsschritt dar. Überwiegend wird ein Ufergrünzug eine darauf aufbauende Priorisierung von Erschließung der Ufer enthalten. Die Ufergrünzüge haben vor allem Maßnahmen auf die Möglichkeiten zur Anlage Funktionen für den Naturhaushalt und die Erholung. Die Bedeutung eines Uferwanderwegs. und die Ziele für die Entwicklung des Naturhaushaltes werden in der Konzeption weiter konkretisiert. Wasserbauliche Aspekte einer möglichen Gestaltung der Ufer, deren dadurch zu verändernden Qualitäten des Land-WasserÜbergangs insgesamt bleiben fast durchweg Hierfür wird parallel oder später ein GEK erstellt. In Abstimmung mit der Bearbeitung des GEK Müggelspree-Müggelsee am 24.09.2013 ist die Gestaltung der Land-Wasser-Übergänge der Bearbeitung des GEK vorbehalten worden, damit hier keine Ergebnisse vorweg genommen 9 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung unberücksichtigt. werden. Insoweit erscheint der Titel „Uferkonzeption“ irreführend; bei der vorliegenden Planung sollte daher eher von einem Uferwegekonzept gesprochen werden. Dem wird widersprochen. Es werden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten der Uferflächen untersucht und fachlich begründet. Der Titel ist korrekt. Leider stellt das vorliegende Planwerk kein integrierendes Konzept aller mit dem Uferbereich / Land-Wasser-Übergangs in Zusammenhang stehenden Aspekte dar, vielmehr wird als wesentlicher Schwerpunkt die Herstellung von noch nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Uferabschnitten verfolgt. Für die Landseite der Ufer liegt ein integrierendes Konzept vor, das alle relevanten landseitigen Nutzungen berücksichtigt. In Abgrenzung zur GEK und zur Steganlagenkonzeption hat es eine Abgrenzung von inhaltlichen Themen gegeben. Ein wesentliches Ziel der Uferkonzeption besteht in der Umsetzung der Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm, die durchgängige Ufergrünzüge an den Gewässern darstellen. Auf Grund nicht oder nur rudimentär erfolgter Abstimmung des vorliegenden Konzepts mit anderen übergeordneten Belangen (Trinkwassergewinnung, EU-WRRL) sind in der Folge weitere Abstimmungen/Überarbeitungen/Anpassunge n erforderlich (s.u.) Belange der EU-Wasserrahmenrichtlinie Bei der Gestaltung der Ufer sind jedoch weiterhin ökologische Funktion der landseitigen Uferstruktur und im Besonderen die des Land –Wasser-Übergangs zu berücksichtigen. Die Europäische Die Belange der Trinkwassergewinnung sind weitgehend im Konzept berücksichtigt worden. In Abstimmung mit der Wasserbehörde werden Aussagen zum Umgang mit Ufergrünzügen in der Trinkwasserschutzzone III ergänzt. In Folge dieser Stellungnahme werden noch weitere Ergänzungen vorgenommen (siehe unten). Hinsichtlich der EU-WRRL wird auf den noch in Aufstellung befindlichen Fachplan GEK verwiesen. Die Planungen der Uferkonzeption haben hier keine Vorfestlegungen im Bereich der LandWasser-Übergänge vorgenommen. Abstimmungen haben im Rahmen der zwei Workshops und mit den GEK-Bearbeitern am 24.09.2013 stattgefunden. Dies ist die vorwiegende Aufgabe des GEK. Sonstige Planungen sollen dem nicht entgegen stehen. Das Uferkonzept hat auf Grund der vorgenommenen Abgrenzung keine negativen Auswirkungen auf die 10 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial unserer Gewässer, der nur mit möglichst naturnahen, strukturreichen Ufergestaltungen erreichbar ist. Es ist daher erforderlich, eine Gesamtkonzeption für die Nutzung der hier betrachteten Gewässer und der jeweiligen Uferbereiche zu entwickeln. Wasserbauliche Anlagen, Erschließungsfragen, Wassersportund andere Freizeitnutzungen in und an Gewässern in Treptow-Köpenick sollten mit den Planabschnitten der WRRL inhaltlich abgestimmt werden. Das ist in den Gewässerentwicklungskonzeptionen von Wuhle und Erpe schon begonnen worden. Für das aktuell im Auftrag von SenStadtUm VIII E 2 in Bearbeitung befindliche Gewässerentwicklungskonzept (GEK) Müggelspree-Müggelsee inklusive Kleiner Müggelsee und Bänke sind sowohl der Erholungsanspruch der Bürger als auch das gute ökologische Potenzial für das Gewässerökosystem (wertgebende Biokomponenten) als auch gesetzliche Vorgaben des NatSchGBln (Biotopschutz) bzw. NATURA 2000 abzugleichen. Entsprechend ist die o.g. Uferkonzeption des Bezirksamtes mit dem GEK MüggelspreeMüggelsee abzustimmen. Die Planung des GEKs basiert auf einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Anliegern, Verbänden u.a. Interessensgruppen. Wir Anlage3 Datum Erwiderung Ziele der EU-WRRL. Die Nutzung der Gewässer ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Die Uferbereiche werden nur landseitig betrachtet. Wasserseitig liegt die Steganlagenkonzeption als Fachgutachten vor. Für die Bereiche wasserseitig und die Land-Wasser-Übergänge wird das GEK erstellt. Stärker heraus gestellt werden im Rahmen der Uferkonzeption die Möglichkeiten einer naturnahen Uferentwicklung auf privaten Flächen und auf öffentlichen Flächen. An Ufern mit einer negativen Umsetzungsprognose sollen wenigstens ökologische Mindeststandards umgesetzt werden. Ein Verweis auf die GEK Erpe und Wuhle wird aufgenommen, ein Abgleich der Ziele ergänzt. Eine Abstimmung ist im Rahmen der Aufstellung des GEK erfolgt, insbesondere durch ein Gespräch mit den Bearbeitern am 24.09.2013. Das Fazit der Bearbeiter war, dass es zu den vorliegenden Planungen der Uferkonzeption keine Widersprüche gibt, was auch im Rahmen der Werkstatt Müggelspree/Müggelsee am 05.06.2014 noch einmal bestätigt wurde. Es wurden klare Abgrenzungen der Zuständigkeiten festgestellt. Auch die Bereichsentwicklungsplanung beinhaltet eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, die von November und Dezember 2013 durchgeführt worden ist. Die Planungen wurden im Rahmen von zwei Workshops 2011 und 2013 mit den fachlich betroffenen Stellen 11 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger halten es deshalb für wenig zielführend, dass während der Erarbeitung eines flächenspezifischen Entwicklungskonzeptes zur Sicherung der gewässerbezogenen Umweltziele der Öffentlichkeit das Uferkonzept des Bezirksamtes als „fertiges Werk“ zur Diskussion gestellt wird. (Bekanntmachung im ABl. Nr. 50/15.11.2013: Bereichsentwicklungsplanung Fachplan „Grün-Freiraum“ Teilplan Uferkonzeption). Von meinem Ref. VIII E wurden vom 25.11.11.12.13 Bürgeranhörungen mit Vorortterminen durchgeführt, die das Ziel eines Meinungsbildes der einzelnen Nutzungsinteressen verfolgte, welches 2014 mit den ökologischen Planungszielen des GEKs in Einklang gebracht werden soll. Der Erholungsanspruch ist im Einzelfall jedoch nochmals mit den gesetzlichen Vorgaben abzugleichen. Durch die Veröffentlichung des bezirklichen Konzeptes musste der Eindruck einer unabgestimmten Parallelplanung entstehen. Zu den Entwicklungszielen Im Ufertyp Wald sollte prinzipiell keine zusätzliche Entwicklung von Wegen/Straßen erfolgen, da die bewaldeten Ufer zu den Anlage3 Datum Erwiderung diskutiert. Die hierbei erhaltenen Hinweise sind protokolliert und in die Konzeption eingearbeitet worden. Grundsätzlich besteht das Problem für die Vermittlung der Planungen in der Öffentlichkeit auf Grund der unterschiedlichen zeitlichen Abläufe der Planungen. Ggf. müssen die fachlichen Abgrenzungen der Planungen besser kommuniziert werden. Das GEK soll mit den bezirklichen Entwicklungsabsichten umgehen. Die parallelen Planungen sind nicht unabgestimmt verlaufen. Es haben zwei Workshops 2011 und 2013 mit den zu beteiligenden öffentlichen Stellen sowie eine Abstimmung mit den Bearbeitern des GEK stattgefunden. Die Planungen zum GEK haben zeitlich verzögert nach dem Beginn der Planungen zur Uferkonzeption begonnen, was in Bezug auf die Ergebnisse unschädlich ist, da die Inhalte sich nicht widersprechen. Im Hinblick auf die Kontinuität der Planungen in der Öffentlichkeit soll künftig in beiden Planverfahren aktiv in den Beteiligungsschritten auf die jeweils andere Planung mit abweichender räumlich-inhaltlicher Schwerpunktsetzung hingewiesen werden. Die GEK ist eine Fachplanung, Uferkonzeption ein Teilplan einer räumlichen Gesamtplanung. I.d.R. sind im Wald bereits Wege vorhanden. Die Entwicklungsabsichten berücksichtigen bereits die Belange des Naturschutzes und auch der EU-WRRL, da sie nur „nach Möglichkeit“ innerhalb der 50 m –Uferzone verlaufen sollen. Darüber hinaus ist für den Wald eine Entwicklung von natürlichen Lebensräumen als Ziel vorgesehen. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass der Planungsmaßstab der Uferkonzeption nicht die genaue Lageverortung der Wege beinhaltet, sondern lediglich Aussagen zu Entwicklungen und Qualitäten macht (generalisierte Darstellung aller Uferlagen). Der genaue Verlauf und die Beschaffenheit von künftigen Wegen sind im Rahmen einer Objektplanung festzulegen. Der Begriff „nach Möglichkeit“ wird im Text weiter präzisiert und ergänzt. Es soll klargestellt werden, dass in den NATURA 2000-Gebieten und NSG die 12 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger wenigen Abschnitten gehören, an den im Sinne von Strahlursprüngen eine naturnahe Entwicklung gewährleistet werden kann, die auf andere Gewässerbereiche ausstrahlen kann. Das gilt ebenfalls für schilfbestandene Ufer und Verlandungszonen dahinter bis zur Weichholzaue (Ausweisung der NATURA 2000 ). Die Planunterlagen zu „Handlungsperspektiven und Prioritäten sowie Entwicklungsziele“ (Karte 2, 3) weisen naturnahe Abschnitte mit ausgedehnten Röhrichtbeständen und Verlandungsgesellschaften im Bereich Seddinsee (Röhrichte, Bruchwald), der Müggelspree (Nasswiesen), Müggelsee (NWUfer) und Fredersdorfer Mühlenfließ (Bruchwald bzw. Hartholzaue, Weichholzaue) aus. Sie sind keine potentiell „einfachen“ Entwicklungsmaßnahmen zur Erweiterung des Wegenetzes, wenn die Ufer in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei den kleinen Fließgewässern sind Frühjahrs- Überschwemmungen im Uferbereich ökologisch notwendig, Verdichtungen und Feinsedimente haben jedoch fatale Folgen für die Stoffumsetzung im Flachwasserbereich und auf die angrenzenden Uferhabitate. Anlage3 Datum Erwiderung Belange des Naturschutzes Vorrang vor der Entwicklung von Uferwegen haben. Der Begriff „einfach“ bezieht sich auf die Möglichkeiten der Umsetzung unter den Zielvorgaben, die die Uferkonzeption aufstellt (siehe Parameter in der Matrix auf Karte 2). Die genannten Bereiche zählen zu den Ufertypen Wald, Biotope sowie teilweise mit einer Lage in Schutzgebieten. Hier ist eine Entwicklung nach Möglichkeit in der 50 m –Uferzone unter Beachtung der Schutzgebietsverordnungen beabsichtigt. Darüber hinaus auch Maßnahmen der Biotopentwicklung. Aus diesem Grund ist die weitere Entwicklung der Ufergrünzüge auf Biotopentwicklung und ggf. die einseitige Ergänzung von Uferwegen innerhalb der 50 m –Uferzone vorgesehen. Abstimmungen sind erfolgt und beinhalten eine Abgrenzung der Aufgaben. Konkrete Maßnahmen zum Thema Uferbefestigungen sind im Rahmen der GEK festzulegen. Die Aussage soll konkretisiert werden, indem auf die Unzulässigkeit von Anpflanzungen (z.B. Hecken) quer zur Abflussrichtung der Gewässer hingewiesen wird. Grundsätzlich sind aber Begrünungen zulässig, sofern der Abfluss nicht beeinträchtigt wird. Hier soll darauf geachtet werden, dass linienhafte Gehölzpflanzungen quer zur Fließrichtung, die eine aufstauende Wirkung haben können, 13 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Die Zielvorstellungen und konkrete Maßnahmen zum Thema Uferbefestigungen sind mit dem GEK Müggelspree abzustimmen. Ob im Überschwemmungsgebiet der Wegebau „grundsätzlich zulässig ist, aber jegliche Begrünung unterbleiben muss“ ist im Einzelfall zu prüfen und mit den Zielen der WRRL abzustimmen. Derartige pauschalisierende Aussagen sind nicht sinnvoll, zu beachten sind im konkreten Einzelfall die in den §§ 76-78 WHG aufgeführten Anforderungen. Prinzipiell sind Beschattungen an allen Fließgewässern aus gewässerökologischen (WRRL) und naturschutzfachlichen Gründen (Biotopverbund) sowie klimatischen (STEP Klima) und gesundheitlichen Gründen (STEP Klima, INKA BB) umweltpolitisch erwünscht und gefördert. Grundwasserschutz Es darf nicht außer acht gelassen werden, dass die Ufer der Müggelspree, des Müggelsees, der Dahme u.a. eine wichtige Funktion für die Gewinnung von Uferfiltrat für das größte Wasserwerk Berlins haben. Der Anteil des Uferfiltrats an der jährlichen Rohwasserfördermenge des WW Friedrichshagen von ca. 54 Mio m³/a beträgt Anlage3 Datum Erwiderung unterbleiben. Punktuelle Gehölzpflanzungen bzw. linienhafte Pflanzungen längs zur Fließrichtung behindern den Abfluss regelmäßig nur unwesentlich. Standorttypische Vegetation soll gefördert werden. Es wird in der Uferkonzeption nicht dargestellt, dass eine Beschattung von Gewässern negativ ist und vermieden werden soll. Sofern sich der Hinweis auf die vorgesehene Entfernung von Gehölzen bezieht, sei darauf hingewiesen, dass diese nur punktuell erfolgen soll, um im Einzelfall Sichtbeziehungen auf das Gewässer zu ermöglichen. Hier wird im Text eine genauere Definition der beabsichtigten Gehölzentfernungen erfolgen, z.B. nur Entnahmen einzelner Gehölze. Wird im Bestandstext ergänzt. Wird ergänzt. 14 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger 66 %. In den Uferbereichen der WSZ I und II darf es daher nicht zu einer Nutzungsintensivierung (Verdichtung des Wegenetzes, des Wassersports u.a.), die sich negativ auf die Gewässer/Grundwasserqualität auswirken würden, kommen. Die Restriktionen der Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten. Ein Rückbau und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus. Im Kapitel 3.4.6 Wasserschutzgebiete (S. 39) wird aufgeführt, dass der Anteil der Uferabschnitte in den Schutzzonen I und II ca. 10 % der gesamten Uferlänge beträgt. Unberücksichtigt bleiben dabei die Uferabschnitte, die in der weiteren Wasserschutzzone III A und III B liegen. Ich bitte dies zu ergänzen. Auf S. 40 steht der Satz:“ Die Schutzbestimmungen der weiteren Schutzzone III A und III B sind für die Uferkonzeption ohne Relevanz“. Dem wird widersprochen. Auch an den Uferabschnitten, die in den weiteren Wasserschutzzonen der Wasserschutzgebiete Wuhlheide, Johannisthal, Erkner, Eichwalde und Friedrichshagen liegen- und das ist ein großer Anteil- gelten die Ver- und Gebote der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und haben deshalb Relevanz bei der Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage dieser Konzeption. Anlage3 Datum Erwiderung Wird grundsätzlich als Ziel angegeben. Für die Entwicklung von Ufergrünzügen spielen vor allem die Zonen I und II aufgrund ihrer stark einschränkenden Wirkung eine wichtige Rolle. In Zone III ist hingegen, unter Beachtung der bestehenden Vorschriften, vieles möglich. Ein Hinweis dazu wird im Text ergänzt. Die entsprechende Ergänzung in Tabelle 9 wird umgesetzt. Weitere Tabellen und Grafiken werden angepasst und ergänzt. Die Darstellung erfolgt in Form einer Abbildung im Text. Hinweis auf die Verpflichtung zur Beachtung der Vorschriften wird aufgenommen. Auf der Planungsebene der BEP ist jedoch die Relevanz untergeordnet, da weder eine Renaturierung noch die Anlage von Uferwegen grundsätzlich verboten sind. In der konkreten Umsetzung werden die Vorschriften zu beachten sein. Das bleibt den nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten. Hinweis wird ergänzt. Tabelle wird ergänzt. 15 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Die Wasserbehörde ist bei allen Maßnahmen (Errichtung von baulichen Anlagen, Renaturierung befestigter Ufer) in Wasserschutzgebieten zu beteiligen. Ein Anspruch auf wasserrechtliche Zulassung einer bestimmten Maßnahme besteht nicht. Anlage3 Datum Erwiderung Der Text wird ergänzt. Ich bitte die Tabelle 9 um die WSZ III zu ergänzen. Im Kapitel 4 Nutzungsansprüche an Gewässerufer (S. 48) bitte ich aufzunehmen, dass die Wasserwerke der BWB ufernahe Brunnengalerien zur Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Trinkwasser betreiben und damit ebenso eine konkrete Nutzung im Planungsraum darstellen. Die Trinkwassergewinnung entlang der Gewässer ist somit planerisch als charakteristisches Standortmerkmal zu begreifen. Zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen sind aus diesem Grund die Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen worden. Im Kapitel 7.2 Modifizierung von Entwicklungszielen in Schutzgebieten, Wasserschutzgebiete (S. 74) wird auf den Genehmigungsvorbehalt der Wasserbehörde bei der Errichtung von Uferwegen in der WSZ II verwiesen. Auch die Errichtung von Uferwegen und anderen baulichen Anlagen in der WSZ III sind gem. § 22 BWG genehmigungspflichtig. Darüber hinaus besteht in WSZ II ein Wird als Hinweis für die Umsetzung der Planung aufgenommen. Wird ergänzt. Es gilt insbesondere im landschaftlich geprägten Raum der Grundsatz, dass der Uferverbau zu reduzieren ist und notwendige Uferbefestigungen so naturnah wie möglich herzustellen sind. Es wird ergänzt, dass die Uferbefestigungen nach den Vorgaben der GEK, sofern diese für den entsprechenden Uferabschnitt vorhanden ist, 16 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger generelles Bauverbot, für das im Einzelfall eine Befreiungsentscheidung erforderlich ist. Wasserbauliche Aspekte Innerhalb einer umfassenden Uferkonzeption sollten in Abstimmung mit den für Wasserwirtschaft zuständigen Behörden gemäß § 6 WHG auch Aussagen zur baulichen Gestaltung von Uferbefestigungen für ausgewählte Gewässerabschnitte gemacht werden. Auf der Grundlage von entsprechenden konzeptionellen Festlegungen könnte der Uferverbau bei dessen Erneuerung und Unterhaltung erfolgen. Nach S. 65 stellt die Steganlagenkonzeption aus dem Jahre 2006 per BA Beschluss vom 05.03.2013 keine verbindliche Entscheidungsrichtlinie mehr dar, sondern hat nur noch den Status eines Fachgutachtens. Eine Verzahnung beider Konzeptionen wäre ein sinnvoller Schritt hin zu einer Gesamtkonzeption gewesen. Insoweit bleibt unklar, nach welchen Kriterien mit wasserbaulichen Anlagen im konkreten Fall umgegangen werden soll. Die wasserbehördlichen Genehmigungen werden sich auch zukünftig an den Anforderungen der §§ 62 ff des BWGs orientieren. Hausboote Zum Thema potentielle Standorte für Hausboote enthält die Konzeption eine sehr ausführliche Standortbewertung, die an Anlage3 Datum Erwiderung angepasst werden sollen. Des Weiteren wird eine Liste mit Standardmaßnahmen aufgenommen, die außerhalb der vorhandenen GEK-Kulisse zur Anwendung kommen können. Die Steganlagenkonzeption bleibt weiterhin als sonstige informelle Planung ein Material für die Begründung von Ermessenentscheidungen der Verwaltung. Die Uferkonzeption ist ein planerisches Instrument zur Umsetzung der Darstellungen von Ufergrünzügen im Flächennutzungsplan und bezieht sich in Abgrenzung zur Steganlagenkonzeption und zur GEK explizit nur auf die Landseite der Ufer. Kenntnisnahme. Kein Widerspruch zur Uferkonzeption. Da die betreffenden Standorte nicht benannt wurden, sind nur allgemeine Aussagen möglich. Es erfolgte eine eingehende Prüfung nach Stadt- und landschaftsplanerischen Gesichtspunkten und Vorschriften. Weitere Zulassungsvoraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden. Kenntnisnahme. Ist in einem jeweiligen Bauantragsverfahren zu prüfen. 17 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung zwei/drei Stellen nicht korrekt ausfällt. Die rechtliche Betrachtung zum Thema Hausboot ist insgesamt sehr stark vereinfacht und wird deshalb nur bedingt geteilt. Grundsätzlich bitte ich zu beachten, dass zunächst für jeden potentiell infrage kommenden Standort von Hausbooten/schwimmenden Häusern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen; hier sind u.a. die Anforderungen für die Ver- und Entsorgung geregelt. 12. SenStadtUm Flächennutzungsplanun g und Städtebauliche Konzepte I B 14 10.02. Grundsätzlich gut verständliche, 2014 systematische und übersichtliche Unterlagen einschließlich der Leitbilder als Grundlage zur Erreichung der Planungsziele. Kenntnisnahme. Planungsziele entsprechen dem Anliegen des FNP und des Planwerks Südostraum nach durchgehenden Ufergrünzügen. Hinweise: Die Systematik der Nutzungskategorien sollte eindeutig als bestandsorientiert und nicht BauNVO.-konform gekennzeichnet werden (Karte und Text). Die Darstellung sollte auf die für die Uferkonzeption relevanten Bereiche reduziert werden. Wohnen I und II bitte umbenennen, da Der Hinweis ist bereits im Text enthalten und wird in der Überarbeitung stärker hervorgehoben. In der Legende zur Karte 1 wird ein Hinweis ergänzt. Es ist jeweils die Fläche zwischen der Uferlinie und der nächsten dahinter parallel verlaufenden Straße bzw. im Wald eine Breite von 100 m dargestellt worden. Damit ist gewährleistet, dass auch das Umfeld der Ufer in den Planungsunterlagen transparent dargestellt wird. Die Nutzungskategorien werden umbenannt: Wohnen I – überwiegend privater Charakter des Außenraumes, Wohnen II – überwiegend 18 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Missverständnisse mit W1 und W2 entstehen werden. Anlage3 Datum Erwiderung gemeinschaftlicher Charakter des Außenraumes. Kenntnisnahme. Von den Empfehlungen der AV BEP, entsprechende Planzeichen zu verwenden kann hier aufgrund der besonderen Themenbezogenheit abgewichen werden. Planwerk Südostraum, Leitlinie 7, „Wasserlagen als Reichtum des Südostens profilieren und Flüsse und Kanäle erlebbar machen“: Hier sollte der Aspekt der Erlebbarkeit des Raumes aus der Tiefe stärker herausgearbeitet werden, insbesondere für den Plan Entwicklungsziele. Besonders für Bereiche mit langfristig schlechten Umsetzungsprognosen bieten Stiche zum Wasser, Sichtachsen; Fenster, Aussichtspunkte, Durchblicke die Möglichkeit, kurz- bis mittelfristig eine Verbesserung zu erreichen. Die Realisierung eines in der Regel 15 m breiten Ufergrünzugs als 1. Priorität bei der Kategorie „Wirtschaftsstandort“ erscheint nicht realistisch und nicht umsetzbar. Wünschenswert wären hier Hinweise auf Instrumente zur Durchsetzbarkeit. Auch wenn im Leitbild Alternativen zum Uferweg nur im Ausnahmefall dargestellt werden, um das übergeordnete Ziel zu verdeutlichen, sollte im Sinne einer umsetzungsorientierten Realisierung des Wird im Text ergänzt. Ergänzung im Text, dass die Breite vor allem abhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche ist. Sofern ein Bezug zum Wasser, z.B. für Warenumschlag, nicht gegeben ist, stehen teilweise Flächen in der dargestellten Breite zur Verfügung, da eine Bebauung Mindestabstände zum Wasser einzuhalten hat. Grundsätzlich werden die konkreten Angaben von Breiten für den Ufergrünzug durch relative Formulierungen ersetzt. Zudem wird eine Formulierung aufgenommen, nach der die Umsetzung bis zur Erreichung der Ziele auch schrittweise oder über temporäre Maßnahmen erfolgen kann. 19 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Konzepts das Augenmerk an diesen wenigen Standorten zunächst auf die „kleinere Lösung“ gelenkt, aber prioritär verfolgt werden. Die Rangfolge der Maßnahmen könnte sein: schrittweise Öffnung des Ufers zunächst unterhalb des Anspruchs eines „Ufergrünzugs“, zwischenzeitliche attraktive Umgehungen / Umwege, ggf. zunächst nur punktuelle Uferöffnungen, langfristig durchgängiger 15m-Ufergrünzug. Es nicht nachvollziehbar, warum die Belange einiger Privateigentümer gegenüber denen anderer Privateigentümer (hier: ansässige Unternehmen) höher wiegen sollen (Zielsetzung 15 m Ufergrünzug gegenüber nur 5 m). Dies bedarf einer begründeten Erläuterung. Die Darstellung von Umnutzungsbereichen könnte, dort wo bereits Baugenehmigungen vorliegen, entsprechend der zukünftigen Nutzung aktualisiert werden. Anlage3 Datum Erwiderung Der Anregung wird gefolgt. Die Begründung ist in den Zielen bereits enthalten. Es wird hier insbesondere der Bezug der Nutzung zum Wasser bewertet. Bei einer privaten Wohnnutzung (insbes. Einfamilienhaus) ist die Nutzung der Freiflächen oft eng mit dem Gewässer verknüpft, während dieser Bezug beim nicht-wassergebundenen Gewerbe fehlt. Grundsätzlich werden die konkreten Angaben von Breiten für den Ufergrünzug durch relative Formulierungen ersetzt. Der Status eines Umnutzungsbereichs sollte erst dann aufgehoben werden, wenn die Baumaßnahme auch tatsächlich umgesetzt ist, da ggf. die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nicht unbedingt zur Umsetzung führen muss. Umnutzungsbereiche sind oftmals weiter gefasst als ein einzelnes Bauvorhaben, so dass der Status erhalten bleiben kann. Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass die Datengrundlagen teilweise aus dem Jahr 2011 stammen und 2013 aktualisiert worden sind. Es liegt im Charakter der Umnutzungsflächen, dass diese einem ständigen Wandel unterliegen. Mit dem Instrumentarium der Uferkonzeption ist eine Fortschreibung möglich und auch vorgesehen. Der nunmehr geplante Wohnungsbau ist Resultat aktueller Entwicklungen und mittelfristiger bezirklicher Überlegungen zur Planung. Die Formulierung wird angepasst. Die Aussage im Text, dass bei dem ehemaligen „Samsung-Grundstück“ an der 20 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Ostendstraße „Wohnungsbau in Planung“ sei, lässt die Tatsache, dass der Standort im Entwurf zum StEP Wohnen nicht dargestellt ist und des noch bestehenden Dissenses zur gesamtstädtischen Planung des StEP Industrie und Gewerbe außer Acht. Die Formulierung ist entsprechend zu entsprechend modifizieren. Neben dem Hinweis zur Möglichkeit der Kombination von Nutzungen (Fuß- und Radwegen) bitten wir zu prüfen, ob die im Radwegekonzept beschlossenen gewässerbegleitenden Radwege im Konzeptplan nachrichtlich dargestellt werden können. Anlage3 Datum Erwiderung Der Anregung wird gefolgt. Die entsprechenden Wegeabschnitte sind bereits aus dem Radwegekonzept übernommen, aber nicht als nachrichtliche Übernahmen aus dem Konzept gekennzeichnet. Dies wird in der Karte ergänzt. Im Text wird deutlicher auf die Übernahme der Planung verwiesen. Der Anregung wird gefolgt. Um die Vernetzung zu verdeutlichen wird angeregt, die noch fehlenden „Querungen“ zu ergänzen. Zum Beispiel die im Bau befindlich Brücke der Südostverbindung und den Spreetunnel am Müggelsee. 13. Berliner Forsten Referat B Forstbetrieb BF B 3 Die Uferkonzeption ist eine gute und umfassende Bestandsbetrachtung. 09.01. Kenntnisnahme 2014 Abstimmung der vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen mit Forsten ist notwendig (Tab. 18/19) Abstimmungen haben im Rahmen der beiden Workshops 2011 und 2013 sowie in direkten Gesprächen stattgefunden. Im Einzelfall ist die Umsetzung von Maßnahmen im Wald mit den Berliner Forsten abzustimmen. Die Wichtigkeit der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzeptionen und der rechtzeitigen Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Umsetzung wird betont. Kenntnisnahme 21 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Ferner ist zu klären, welche Stelle der öffentlichen Hand die Umsetzung der Maßnahme übernimmt. Anlage3 Datum Erwiderung Die Klärung kann i.d.R. nur Einzelfallbezogen verbindlich erfolgen. Berliner Forsten werden im weiteren Verfahren beteiligt. Bitte um weitere Verfahrensbeteiligung. 14. Berliner Hinweise zur technischen Umsetzung 21.01. Die Hinweise betreffen die Ausführung einer Baumaßnahme im Wasserbetriebe Bei Neubau öffentlicher Straßen und Wege ist 2014 Einzelfall und sind regelmäßig zu beachten. Wird zur Kenntnis genommen. PBC/ Planung und Bau die Planung 1,5 Jahre vor Baubeginn bei den BWB einzureichen. Dort liegt die Zuständigkeit für die Erstellung genereller Konzepte für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie die Trinkwasserversorgung. Anlagen der BWB in nichtöffentlichem Straßenland sind zu sichern und dauerhaft (als beschränkte persönliche Dienstbarkeit) zu erhalten. Technische Möglichkeiten der Umverlegung sind ggf. zu untersuchen und zu Lasten des Investors zu veranlassen. Sicherheitsstreifen dürfen nicht überbaut oder mit Tiefwurzlern bepflanzt werden. Der Zugang zu den Anlagen der BWB ist zu gewähren, ggf. mit Fahrzeugen bis zu 26t Gesamtgewicht. Insgesamt wird Einhaltung der technischen Vorschriften zu Schutz der Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen der BWB bei konkreten Maßnahmen gefordert. Bei Maßnahmen im Wasserschutzgebiet sind die Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung einzuhalten. Die Wasserschutzgebiete sind bei der Planung beachtet worden. Es ergeben sich daraus gegebenenfalls konkrete Anforderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen im Einzelfall. 22 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung Bitte um Berücksichtigung der Belange der BWB. Anlagen: o WN / Regelblatt 14 „Sicherheitsstreifen zur Sicherung von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe“ o Merkblatt zum Verhalten in Wasserschutzgebieten o Zuarbeit zur Stellungnahme, Berliner Wasserbetriebe PB- N/M/V/Müt 15. WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Die Anlagen werden mit dem Hinweis auf die erforderliche Beachtung bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Text erwähnt. Die erfolgt als redaktionelle Anpassung. Bei den o. g. Wasserstraßen handelt es sich 28.01. Die Hinweise der WSV betreffen die Umsetzung von öffentlichen 2014 Uferbereichen im Einzelfall. Hierbei sind das Fachplanungsrecht und um Bundeswasserstraßen, für die die die hoheitliche Verantwortung der WSV zu beachten. Die Beachtung Verwaltungszuständigkeit der WSV des des Fachrechts wird in die Handlungsempfehlungen aufgenommen. Bundes gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 1 und Artikel 89 Grundgesetz gegeben ist. Entsprechend § 1 (1) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sind die o. g. Bundeswasserstraßen hier die SOW bis WdS dem allgemeinen Verkehr gewidmet. Die Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 und § 2 Abs. 2) des WaStrG enthält das Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes. Diese Bundeswasserstraßen sind planfestgestellt und dem Verkehrsweg Schifffahrt gewidmet. § 5 WaStrG regelt das Befahren mit Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen. Die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen ist nach § 7 Abs. 1 (WaStrG) Hoheitsaufgabe des Bundes, die von der WSV wahrgenommen wird. Hierbei ist zu beachten, 23 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger dass die hoheitlichen Aufgaben der WSV sich nicht nur auf das Gewässerbett der Wasserstraße samt ihrer Ufer und Betriebswege erstrecken, sondern auch auf die ihrer Unterhaltung nach §§ 7 ff WaStrG dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke. Daraus folgt, dass eine Überplanung der dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Bundeswasserstraßen einschl. ihres Zubehörs grundsätzlich unzulässig ist, wenn dadurch die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben durch die WSV des Bundes beeinträchtigt wird. Zu den Unterhaltungsaufgaben der WSV gehört auch das Freiholzen der Ufer in Bereichen von sog. festen Schifffahrtszeichen und an für die Schifffahrtunübersichtlichen Stellen. Bei der Grünplanung muss ausgeschlossen werden, dass Sichtbehinderungen auch zu vorhandenen Schifffahrtszeichen für die Schifffahrt entstehen. Durch die beabsichtigte Fachplanung „Grünund Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption darf die Planungshoheit sowie die Wahrnehmung der übrigen hoheitlichen Aufgaben und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen nicht beeinträchtigt werden. Die Fachplanung der WSV des Bundes ist daher zu berücksichtigen. Die WSV des Bundes, hier das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Berlin plant den Neubau einer Leitzentrale für die Fernsteuerung von 12 fernbedienbaren Schleusen und für die Fernüberwachung der Anlage3 Datum Erwiderung Ergänzung des Textes bei den Zielen und Maßnahmen. Die farbliche Markierung eines Streifens im Uferbereich in den Plänen ist eine generalisierte Darstellung. Die Lage direkt am Ufer nicht zwingend vorgegeben. Die Führung beispielsweise eines Weges kann auch in „Ufernähe“ erfolgen oder das Ufer punktuell auf andere Weise erlebbar gemacht werden. Die für das WSA notwendigen Gebäude und Flächen sollen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. 24 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlagentechnik für alle Verkehrswasserbaulichen Anlagen (16 Wehre, 5 Selbstbedienungsschleusen, 4 Klappbrücken,2 Pumpwerke) des WSA Berlin. Aus funktionalen und organisatorischen Gründen soll das Gebäude der Leitzentrale auf dem Gelände des Bauhofes Grünau, Grünauerstraße 213, 12557 Berlin des WSA Berlin errichtet werden. Gemäß § 1 Abs.4 Nr. 2 gehören zu den Bundeswasserstraßen „die ihrer Unterhaltung dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke, Bauhöfe und Werkstätten“. Sie sind damit unmittelbarer Bestandteil der Bundeswasserstraße. Derartige Flächen dürfen durch eine bezirkliche Planung nicht mit Nutzungen überplant werden, die der Nutzung als Bundeswasserstraße widersprechen können. Hiermit legt das WSA Berlin Widerspruch gegen die von Ihnen geplante landschaftsplanerische Zielstellung Ufer von Bebauung freizuhalten und möglichst öffentliche Grünzüge auf dem Bauhof Grünau, Grünauerstraße 213, 12557 Berlin des WSA Berlin zu entwickeln -ein. Der Bauhof Grünau dient der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben des WSV Bundes und unterliegt damit auch deren Fachplanungshoheit. Die Planungshoheit des Bezirksamtes Treptow-Köpenick tritt hinter dieser Fachplanungshoheit zurück, soweit hoheitliche Belange des Bundes der bezirklichen Planung entgegenstehen. Der Bauhof Grünau ist für die Realisierung der Instandhaltung- und Unterhaltungsarbeiten an den im Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin vorhandenen Bundeswasserstraßen Anlage3 Datum Erwiderung Es handelt sich bei der Uferkonzeption um eine informelle Planung des Bezirkes, die nicht in bestehende Rechte eingreift. Sie ist als Vision für die weitere Planung notwendig und lediglich behördenintern bindend. Ein Widerspruch im rechtlichen Sinne kann demnach nicht erfolgen. Es sind hier lediglich Leitziele formuliert und in Konkretisierung der landesplanerischen Zielsetzung des FNP pauschalisierende Aussagen zu den Uferbereichen anhand der Chiffren und Handlungsempfehlungen ablesbar. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Ufergestaltung bleibt immer dem Einzelfall vorbehalten und kann über verschiedene Prozesse erfolgen. Hierbei sind sämtliche rechtliche und dingliche Verhältnisse des konkreten Falls zu prüfen und die Planung entsprechend anzupassen. 25 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger erforderlich. Das Grundstück Grünauerstraße 213, 12557 Berlin des WSA Berlin steht im Eigentum der WSV des Bundes. Ich bitte diese Fläche der WSV des Bundes in allen Ihren Karten zur Fachplanung „Grün- und Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption als „Sondereigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ auszuweisen. Die vorliegende Uferkonzeption dient dem Bezirk Treptow-Köpenick als interne Richtschnur und Orientierung, die Gewässerufer im örtlichen Zuständigkeitsbereich als Grünflächen bzw. Ufergrünzüge zu entwickeln. Das WSA Berlin versteht diese Konzeption als bezirkliche interne Hilfestellung für die dortige Vorgehensweise zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Bezirk hat bei seinen weiteren Planungen die Belange und Interessen Dritter zu beachten und zu wahren. Auch wenn diese der vorliegenden Konzeption entgegenstehen. Die Konzeption ersetzt ausdrücklich nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen öffentlich-rechtlich Verwaltungsakte oder privatrechtlichen Vereinbarungen. Bei der Umsetzung der Fachplanung „Grün- und Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption und bei dem Betrieb der Uferanlagen dürfen der WSV des Bundes keine Kosten entstehen. Die vorliegende Konzeption bezieht die Betriebswege der WSV des Bundes voll mit ein („…Ufergrünzug mit Weg bedarf keiner Anlage3 Datum Erwiderung Darstellung in Karte 1 als "sonstige Nutzung". Im Prinzip richtig. Die Interessen Dritter sind zu berücksichtigen, Rechtsvorschriften sind zu beachten. Die Konzeption betrifft zwar sämtlich Ufer im öffentlichen und privaten Eigentum, ersetzt aber Verwaltungsakte nicht, sondern soll als Grundlage für künftige Einzelfallentscheidungen der bezirklichen Verwaltung dienen. Sie kann demnach auch fachliche Grundlage für Vereinbarungen mit privaten Dritten werden. Es erfolgt eine Klarstellung im Gutachten: Die Angaben zu den Treidelwegen sind sehr verallgemeinernd. Im Bestand erfolgt die Wegebenutzung in der Regel auf eigene Gefahr ohne öffentliche Widmung. Hinweis auf S. 31, Abs.3. Es muss im Einzelfall auf die Örtlichkeit abgestellt werden. Teilweise, sicher nicht überall, sind die Breiten für eine Nutzung als Uferweg ausreichend. 26 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger weiteren Entwicklung …“) und suggeriert damit eine völlige Umkehr der tatsächlichen örtlichen und rechtlichen Verhältnisse bzw. Zuständigkeiten. Es erweckt den Anschein, dass es sich hier um uferbegleitende Wege des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin handelt und das die WSV des Bundes diese uferbegleitenden Wege (des Bezirkes) für die Zwecke der Unterhaltung seiner Bundeswasserstraßen mit nutzen darf. Es ist aber so, dass die WSV des Bundes, hier vertreten durch das WSA Berlin in den letzten Jahren zur Vereinfachung von Unterhaltungsarbeiten an den Bundeswasserstraßen z. B. Oder-Spree-Kanal und Gosener Kanal alte Betriebswege reaktiviert hat. Diese Betriebswege stehen im Eigentum der WSV des Bundes und dienen zuerst dem Zweck der Unterhaltung der jeweiligen Bundeswasserstraße. Da es sich bei den Betriebswegen auch um Betriebsgelände der WSV des Bundes handelt, besteht auch dort ein grundsätzliches Betretungs- und Benutzungsverbot für Dritte! Derzeit können Fußgänger und Radfahrer diese Betriebswege der WSV des Bundes lediglich „auf eigene Gefahr“ mit nutzen. Sollten diese Betriebswege der WSV des Bundes Bestandteil eines anderweitigen Wegekonzeptes werden, so hat der Bezirk oder die Gemeinde mit der WSV des Bundes im Vorfeld Nutzungsverträge über die jeweiligen Streckenabschnitte abzuschließen. Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht ist hierbei zu übertragen. Anlage3 Datum Erwiderung Im Gutachten werden die privaten Interessen der Eigentümer, bzw. Verfügungsberechtigten der jeweiligen Grundstücke in allgemeiner Form als zu beachtender Belang dargestellt. Im Sachzusammenhang der Ufer ist die jeweilige, rechtlich gesicherte Nutzung der betreffenden 27 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Die Interessen der WSV des Bundes kommen im gesamten Text der vorliegenden Konzeption zu kurz. Die Notwendigkeit der Erteilung einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 WaStrG wird nur ein einziges Mal in Kap. 7.3.2, S. 76 erwähnt. Aus Sicht des WSA Berlin muss dieser Sachverhalt an mehreren Stellen ergänzt werden. Für die Kartenunterlagen wurden keine digitalen Bundeswasserstraßenkarten verwendet. Die verwendeten Karten stellen die Ufersituation und vorhandenen Stege nicht dar. Zu der beabsichtigten Fachplanung „Grün-und Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption nehme ich im Einzelnen wie folgt Stellung: zu Kap. 2.1-Datengrundlagen, S.12: Es ist unklar, was für eine Gewässerkarte mit Stand 01.11.2010 verwendet wurde. zu Kap. 2.2-Planungskonzept, Typisierung von Uferabschnitten, S. 14: Beim Ufertyp werden die Flächennutzungen definiert. Die Art der Uferbefestigung bleibt dabei unberücksichtigt, obwohl hierbei erhebliche Kostenfaktoren eine Rolle spielen können. Es wird empfohlen, diesen Aspekt bei der Ufertypisierung zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Anlage3 Datum Erwiderung Grundstücke von allgemeinem, aber keineswegs untergeordnetem Interesse. Sie muss zwingend beeinträchtigungsfrei gewährleistet bleiben. Die Ergänzung der rechtlichen Grundlagen bzw. des Hinweises auf die schifffahrtpolizeiliche Genehmigung erfolgt bedarfsgerecht. Da der Gegenstand der Uferkonzeption die landseitigen Flächen sind, ist als Kartengrundlage die ALK verwendet worden. Die Uferkonzeption stellt in Abgrenzung zur Steganlagenkonzeption keine Stege dar. Es handelt sich um die Gewässerkarte aus dem FIS-Broker, dem Fachkartendienst des Landes Berlin. Im vorliegenden Gutachten basiert der Charakter der Ufergestalt auf den vorhandenen Nutzungen, weniger auf der ganz konkreten Situation vor Ort. Das entspricht auch dem Ziel, das mit der Konzeption verfolgt wurde, es so weit wie möglich allgemein und abstrahierbar zu halten. Hier liegt eindeutig eine durchaus gewollte Grenze in der Darstellungsmöglichkeit dieser Konzeption, die aber die hohe Flexibilität dieses Planungs-Instruments ermöglicht. Auf eine Kostenbewertung der Maßnahmen wurde bewusst verzichtet, da diese von zahlreichen weiteren Einzelfaktoren abhängen, so z.B. auch vom Zustand der Uferbefestigung. Da die Uferbefestigung jedoch nicht den Schwerpunkt der Uferkonzeption darstellt, sondern die landseitige Nutzung der Ufer als Ufergrünzüge, sind hier vor allem die Flächennutzungen, Eigentumsverhältnisse und der Schutzstatus von Bedeutung. Der Begriff "natürlich fließende Gewässer" orientiert sich an der Beschreibung der Biotoptypen sowie der Beschreibung im Landschaftsprogramm und wird beibehalten, da hier auf Naturraumund Landschaftsbildqualitäten abgestellt wird. 28 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger zu Kap. 3.1-Kurzdarstellung der Gewässerabschnitte, S. 17ff: Im Text wird der Begriff „der natürlich fließenden Gewässer“ verwendet. Diese Bezeichnung ist für die in der Tabelle 1 aufgelisteten Gewässer falsch. Im Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin sind die von Ihnen benannten Gewässer 1. Ordnung staugeregelte Wasserstraßen oder Kanäle (künstlich angelegte Wasserstraßen). In der Tabelle 1, S .17 -20 werden für den BVK und den Tek die Treidelwege aufgeführt. Diese sind für die Ausweisung eines Uferweges aber zu schmal und liegen in den Böschungen. Dort müssten erhebliche Arbeiten und Befestigungen vorgenommen werden mit anschließender Unterhaltung. Beim Müggelsee und Dämeritzsee werden hinter der Bezeichnung „Bundeswasserstraße“ noch „(Fahrrinne)“ geschrieben. Diese Bezeichnung ist irreführend und falsch, da die gesamte Wasserfläche eine Bundeswasserstraße ist. Der Klammerzusatz ist zu streichen! Die Bezeichnung „Müggelspree südlich Dämeritzsee (Westufer)“ ist nicht nachvollziehbar. Welche Wasserstraße ist dort gemeint, die eine Landeswasserstraße sein soll? Anlage3 Datum Erwiderung Es erfolgt eine Klarstellung im Gutachten: Die Angaben zu den Treidelwegen sind im Gutachten sehr verallgemeinernd. Im Bestand erfolgt die Wegebenutzung in der Regel auf eigene Gefahr ohne öffentliche Widmung. Es muss im Einzelfall auf die Örtlichkeit abgestellt werden. Teilweise, sicher nicht überall, sind die Breiten für eine Nutzung als Uferweg ausreichend. Es wird erläuternd dargestellt, dass für die Befahrung der Gewässer mit Motorbooten eine Fahrrinne vorgeschrieben ist. Die Darstellung als Klammerzusatz wird geändert. Es handelt sich um den Zufluss zum Dämeritzsee. Die Angaben werden konkretisiert. Die Gliederung der Gewässerabschnitte ist nicht nach der Einteilung der Bundeswasserstraßen, sondern nach der gleichartigen Struktur zusammenhängender Gewässerteile abgegrenzt worden. Im vorliegenden Gutachten basiert der Charakter der Ufergestalt auf den vorhandenen Nutzungen, weniger auf der ganz konkreten Situation vor Ort. Das entspricht auch dem Ziel, das mit der Konzeption verfolgt wurde, es so weit wie möglich allgemein und abstrahierbar zu 29 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Die DaW und WdS (mit Großen Zug und Krossinsee) sind zwei verschiedene Bundeswasserstraßen. Eine Trennung wäre hier übersichtlicher. zu Kap. 3.2-Nutzungen, S. 22 ff, Tabelle 3: Bei den Nutzungen „Wirtschaftsstandort“, „Wohnen I“ und „Umnutzungsbereich“ wäre bei der Auswahl auch die Uferbefestigung zu berücksichtigen, da dies bei den Kosten zum Tragen kommen kann. Anlage3 Datum Erwiderung halten. Hier liegt eindeutig eine durchaus gewollte Grenze in der Darstellungsmöglichkeit dieser Konzeption, die aber die hohe Flexibilität dieses Planungs-Instruments ermöglicht. S.o. Es erfolgt eine Klarstellung im Gutachten: Die Angaben zu den Treidelwegen sind im Gutachten sehr verallgemeinernd. Im Bestand erfolgt die Wegebenutzung in der Regel auf eigene Gefahr ohne öffentliche Widmung. Es muss im Einzelfall auf die Örtlichkeit abgestellt werden. S.o. Zur Nutzung „Kanalseitenstreifen“ in der Tabelle 3, S.24 ist grundsätzlich folgendes anzumerken. Diese „Kanalseitenstreifen“ befinden sich in der Kanalstrecke einer Bundeswasserstraße z. B. dem TeK, der BVK, der SOW, etc. Damit gehören diese Flächen nach § 1 WaStrG zur Bundeswasserstraße als eine wasserbaulichen Anlage. Da ein Kanal nicht in das Land gebaut werden kann, ohne künstliche Ufer zu erhalten, die gegen Abrutschen gesichert sind, gehört das Ufer eines Kanals zu der wasserbaulichen Anlage Kanal und unterfällt damit auch der Widmung als Wasserstraße. Die Ufer müssen durch die WSV, unabhängig von der Frage schifffahrtsbedingter Schäden unterhalten werden, da sie gegenüber dem Grundstücksanlieger als schadensverhütende Anlage dienen. Diese Ufer sind daher bis zur Böschungsoberkante als Bundeswasserstraße gewidmet. Falls ein Betriebsweg vorhanden ist, wird dieser von 30 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger der Widmung umfasst. Eine gegenteilige Widmung/ Nutzung durch eine beabsichtigte Fachplanung „Grün- und Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption ist nicht möglich. Diese „Kanalseitenstreifen“ sind Bestandteil der Bundeswasserstraße, hier, z. B. dem TeK, der BVK, der SOW gemäß § 1 (4) Nr. 2 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Als solche dienen sie der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der WSV des Bundes, hier vertreten durch das WSA Berlin. zu Kap. 3.3-Eigentumsverhältnisse, S. 31 ff Der Text in den beiden Absätzen 2 und 3 gilt nicht für Bundeswasserstraßen. Für diese ist § 3 WaStrG maßgeblich. Die künstliche Änderung des Wasserlaufs oder des Wasserstandes ist nur mittels Planfeststellung möglich und das auch nur an den Staustufen und Schleusen an den Bundeswasserstraßen. Die Auswirkungen von dauerhaften künstlichen Änderungen des Wasserstandes sind gravierend und wirken sich großräumig aus. Hier gibt es viele Betroffenheiten von Dritten. Die beiden Sätze müssen gestrichen werden. Es wird empfohlen die beiden Absätze vollständig zu streichen. Sie führen im Abs. 5 für die Errichtung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern nur die wasserbehördliche Genehmigung gemäß § 62 auf. Hier muss das erforderliche Genehmigungsverfahren nach § 31 WaStrG aufgenommen werden. Die Errichtung von Anlagen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer Anlage3 Datum Erwiderung Der entsprechende Text wird angepasst und ergänzt. Der entsprechende Text wird korrigiert und ergänzt. 31 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung bedarf auch einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962). In Tabelle 4, S. 32 werden auch die beiden sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes die Große Krampe (GKr) und der Gosener Graben (GoG) aufgelistet. Beide Wasserstraßen sind keine dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraßen des Bundes. Sie sind auch nicht Bestandteil der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 und § 2 Abs. 2) des WaStrG. Somit ist die textliche Aussage im letzten Absatz auf Seite 31 nicht richtig. Im Kap. 3.3 wird die Übernahme von Uferflächen angeregt, zumindest aber der Abschluss von Nutzungsverträgen bei Uferwegen oder Uferzugängen. Bei der weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass Flächenabgaben an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Zwecke der späteren Veräußerung seit Jahren nur äußerst schleppend verlaufen. Die WSV des Bundes musste beim Abschluss von Nutzungsverträgen mit den Berliner Bezirken bei kanalbegleitenden Radwegen bisher eher ambivalente Erfahrungen sammeln. Die Aussage der vorliegenden Uferkonzeption, die Verkehrssicherungspflicht bei uferbegleitenden Wegen im Zuge von Es ist eher eine politische Aufgabe für die Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommune. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Uferwege in Ufergrünzügen nicht zwangsläufig unmittelbar entlang der Uferlinie verlaufen müssen, sondern eine Wegeführung auch in gewisser Entfernung zur Uferlinie erfolgen kann. Die genaue Wegeführung ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption, sondern der nachfolgenden Objekt- und Ausführungsplanungen. 32 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Nutzungsverträgen zu übernehmen wird daher vom WSA Berlin mit äußerster Skepsis betrachtet. Ich bitte zu beachten, dass sich an der Bundeswasserstraße Müggelspree ein unterschiedlich stark ausgeprägter, durchgehender Uferstreifen in der Unterhaltung und im Eigentum der WSV des Bundes befindet. Dieser Uferstreifen ist für die Unterhaltung der Bundeswasserstraße erforderlich und grundsätzlich nicht abgabefähig. zu Kap. 4-Nutzungsansprüche an Gewässerufer, S. 49ff: In Abs.7 „wasserseitige Nutzungsansprüche“ ist auf die Genehmigungspflicht nach § 31 WaStrG hinzuweisen. Dies muss sich abheben gegenüber dem später folgenden Absatz mit der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen. In Abs. 9 ist hinter den aufgeführten Fachgesetzen das „Bundeswasserstraßengesetz“ zu ergänzen. In Abs. 4, S. 50 bitte ich hinter“(wie z. B. Schleusen)“die Begriffe „Bauhöfe und Werkstätten“ zu ergänzen. zu Kap. 5.12-Wasserwanderrastplätze, S. 67: Die geplanten und aufgelisteten Standorte unterliegen der Genehmigungspflicht nach § 31 WaStrG. Ich bitte hierzu um Ergänzung. Anlage3 Datum Erwiderung Ergänzungen werden im Text vorgenommen. Der Hinweis wird im Text ergänzt. Die hier dargestellte Maßnahme stellt eher eine seltene Ausnahme dar, da diese schon aus Kostengründen nur für äußerst kurze, aber bedeutende Lückenschlüsse überhaupt nur in Frage kommt. Sie stellt eine konfrontative Lösung dar, sofern eine Einigung mit dem Eigentümer eines Ufergrundstücks nicht erzielt werden kann. Es wird der Hinweis ergänzt, dass hierfür wasserrechtliche und wasserstraßenrechtliche Zulassungen erforderlich sind. zu Kap. 7.1-Entwicklungsziele nach Ufertypen, S. 70 ff: In der Auflistung wird die Möglichkeit erörtert, 33 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger für die Schaffung durchgehender Uferwege Stege, Spundwände o. ä. wasserseitig vor die Ufergrundstücke zu setzen. Damit würden dauerhaft Wasserflächen überbaut. Ich bitte zu beachten, dass hierdurch insbesondere in engen Flussstrecken die nutzbare Fahrwasserbreite weiter eingeschränkt wird. Darüber hinaus wird der dort von der WSV des Bundes derzeit für Unterhaltungszwecke vorgehaltene Uferstreifen in Frage gestellt. zu Kap. 7.6.1-Hausboote, S. 80 ff: Die vorliegende Uferkonzeption stellt Überlegungen für mögliche Liegeplätze von Hausbooten an. Es werden Teilbereiche der SOW zwischen BVK und dem „Köpenicker Becken“ näher beleuchtet. Unabhängig der erforderlichen landseitigen Zuwegungs- und Erschließungsmöglichkeiten bitte ich unbedingt zu beachten, dass sich die avisierten Stellen mitten im engen Streckenbereich des Kohlependels von Königs Wusterhausen nach Klingenberg befinden. Da hier auch im härtesten Winter ein Eisaufbruch erfolgt, sind auf den bzw. für die Hausbooten/Wohnschiffe ausreichend dimensionierte Festmacheeinrichtungen vorzusehen. Mit Schäden an/in den Hausbooten/Wohnschiffe ist durch Eisgang und den erforderlichen Eisaufbruch zwingend zu rechnen. Dauerhafte Liegeflächen für Hausboote/Wohnschiffe bedeutet die Entwidmung von Bundeswasserstraßen. Dies ist nur mit Zustimmung der WSV des Bundes Anlage3 Datum Erwiderung Der Hinweis wird im Text ergänzt. Ein Hinweis auf die entsprechenden Zulassungen und Verwaltungsverfahren im Text wird ergänzt. Kenntnisnahme. 34 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 25.11.2013 bis 10.01.2014 öffentlicher Hinweis/ Anregung Belange Lfd Nr. Träger Anlage3 Datum Erwiderung möglich. Hierzu muss das WSA Berlin unbedingt weiter beteiligt werden. Die Tabellen 14 und 15 wurden vom WSA Berlin auf ihre Genehmigungsfähigkeit nicht geprüft. Die vorgelegte Fachplanung „Grün- und Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption (Stand: 19. November 2013) des Bezirksamtes TreptowKöpenick von Berlin als eine Landesplanung darf die hoheitlichen Aufgaben der WSV des Bundes nicht konterkarieren und ist aus Sicht des WSA Berlin zu überarbeiten. 35 Uferkonzeption Treptow-Köpenick Uferkonzeption Treptow-Köpenick Hinweise aus den Fachämtern und politischen Gremien des BA Lfd Gremien /Fachämter Hinweis/ Anregung Nr. des Bezirksamts Fachamt 1. Amt für Umwelt und Hinweise: Natur Pkt. 5.11- Steganlagenkonzeption Die AL Steganlagenkonzeption stellte keine Grundlage für Einzelfallentscheidungen dar. Sie hat den Charakter einer ermessensleitenden verwaltungsinternen Richtlinie für die Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung von Sportbootsstegen. Pkt. 5.12 Wasserwanderrastplätze Der Zeltplatz "Kuhle Wampe" befindet sich nicht im Finanzoder Fachvermögen des Fachbereiches Naturschutz 1. BVV Ausschuss Sportausschuss (am 22.01.2014) Anlage 5 2c zur BA-Vorlage Datum Erwiderung 28.11.2013 Wird geändert Wird geändert Die Sportvereine befürchten, vor vollendete Tatsachen 22.01.2014 Die Planungsebene bleibt konzeptionell. Es werden in dem gestellt zu werden. Deshalb bestehen Bedenken gegenüber Sinne keine Tatsachen verändert. Die Planung orientiert der Uferkonzeption. Die Ablehnung der Uferkonzeption sich an den vorhandenen Nutzungen. Erst im Rahmen der erfolgt außerdem wegen des Begriffs „Durchgängigkeit“ nachfolgenden Planungsebenen werden (Leitziel). Einzelfallentscheidung getroffen, die dann in eine rechtlich verbindliche Form gebracht werden müssen. Durchgängigkeit bedeutet, es sind in sich logische, durchgehende Abschnitte zu schaffen, die eine optimale Nutzung ohne Störung der anliegenden Nutzungen ermöglichen. Es ist dabei nicht von einer durchgehenden Wegeverbindung auszugehen. Impliziert ist eher eine Aufgabe, die sich stadt- und landschaftsplanerisch in den Bereichen Erholung sowie Umwelt- und Naturschutz strategisch auf regionaler Ebene für die nachfolgenden Planungsebenen stellt. Das übergeordnete Ziel der Schaffung von Grünzügen an den Gewässerufern ist bereits im Flächennutzungsplan verwaltungsintern verbindlich verankert. Thematisiert wird das Problem Verträge, Vertragsgestaltung bei Verlängerung Pacht. Die Vereine bedürfen der Planungssicherheit für Investitionen und Mitglieder. Die Planungssicherheit ist von der Uferkonzeption nicht berührt. Der FNP, aus dem heraus der Bezirk Planungsrecht entwickeln kann und muss, transportiert das Uferkonzeption Treptow-Köpenick Hinweise aus den Fachämtern und politischen Gremien des BA Lfd Gremien /Fachämter Hinweis/ Anregung Nr. des Bezirksamts Anlage 5 Datum Erwiderung Thema in dieser Form unverändert seit 1994. Die Uferkonzeption enthält keine darüber hinausgehenden Regelungsmöglichkeiten. Sie ist lediglich verwaltungsintern bindend. 2. Es wird befürchtet, dass der Zugang zu den Stegen in Gefahr ist. Ein Abgleich mit der Steganlagenkonzeption sollte erfolgen. Die Stegnutzung ist grundsätzlich vereinbar mit einem öffentlichen Uferweg. Dafür gibt es bereits viele gute Beispiele. Es besteht kein Widerspruch zur Steganlagenkonzeption. Die Uferkonzeption betrachtet die landseitigen Nutzungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Vereine bieten an „Tagen der offenen Tür“ der Öffentlichkeit den Zugang an und punktuell gibt es öffentlich nutzbare Vereinslokale. Das sehr löbliche Engagement der Vereine wird dankend zur Kenntnis genommen. Im Kern wird hier jedoch eine eingeschränkte Öffentlichkeit angesprochen. Der Zugang für die Allgemeinheit beinhaltet uneingeschränkte Rechte für jedermann ohne Kommerzialisierung und temporäre Begrenzung des Freiraums. Ausschüsse für Hauptsächlich erfolgten Nachfragen zu bestimmten 21.11.2013 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Stadtentwicklung und Uferabschnitten, insbesondere Schöneweide (BI So mit Uferkonzeption erfolgte die Untersuchung der Teifbau sowie uns!) bereffend, welche jedoch die Zweckmäßig- und Handlungsoptionen und –spielräume anhand einer Matrix, Umwelt-, Naturschutz Richtigkeit der Planung nicht infrage stellten. Es gab in denen verschiedene Parameter zu den betreffenden und Grünflächen Hinweise auf dringliche Handlungsfelder für die Umsetzung Bereichen mittels einer Matrix ausgewertet wurden und in Teilbereichen (Friedrichshagen/ Müggelsee, Heizwerk somit eine Prioritäten- und Dringlichkeitsabschätzung (gemeinsame Sitzung Niederschöneweide und fehlende Schlüsselgrundstücke, erfolgte. Diese kann im weiteren Prozess zur Unterstützung am 21.11.2013) Mauerweg Baumschulenweg). von sektoralen Konzepten verwendet werden. Des Weiteren gab es Hinweise auf Schutzgebiete und die Notwendigkeit, Flächen für Kompensationsmaßnahmen zu sichern Die Uferkonzeption orientiert sich am Bestand und den vorhandenen Nutzungen. Es erfolgen keine planungsrechtlichen Festlegungen. Dies bleibt den nachfolgenden Einzelfalluntersuchungen und den jeweiligen Planungsinstrumenten vorbehalten. Widersprüche zur Ausgleichsflächenkonzeption des Bezirkes bestehen nicht.