Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, 20.10.2016, BA.pdf
Größe
16 MB
Erstellt
11.11.16, 10:46
Aktualisiert
28.01.18, 01:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VIII. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, BA
TOP: 002 / 11.2
Vorlage zur Beschlussfassung
Drs.Nr.: VIII/0020
Datum
16.11.2016
Gremium
BVV
Sitzung
BVV/VIII/002
Beratungsstand
Uferkonzeption Treptow-Köpenick bestehend aus Textteil und Karten (Anlagen 1a bis 1c) als
Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) zum Fachplan "Grün- und Freiraum"
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Uferkonzeption Treptow-Köpenick
gemäß der Anlagen 1a bis 1c der anliegenden BA-Vorlage Nr. 496/16 (beschlossen vom
Bezirksamt in seiner Sitzung am 18.10.2016) als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung
(BEP) zum Fachplan „Grün- und Freiraum“.
Berlin, den 20.10.2016
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Oliver Igel
Bezirksbürgermeister
VIII/0020
Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für
Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage zur Beschlussfassung vom: 20.10.2016
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Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abt. Bauen Stadtentwicklung und Umwelt
Bezirksstadtrat
Bezirksamtsvorlage Nr. 496/16
zur B e s c h l u s s f a s s u n g
in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am
2016
Ex.
18.10.2016
1. Gegenstand der Vorlage:
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
2. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat Rainer Hölmer
3. Zur Beratung hinzuzuziehende Personen:
Keine
4. Beschlussentwurf:
I.
II.
III.
IV.
Das Bezirksamt beschließt die Uferkonzeption Treptow-Köpenick (Anlagen 1a bis 1c) als
Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) zum Fachplan „Grün- und Freiraum“.
Das Bezirksamt legt den Beschluss zur Uferkonzeption Treptow-Köpenick (Anlage 1a bis
1c) der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor (Anlage 3).
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und
Umwelt beauftragt. Das betrifft Aktualisierung und Weiterführung der Konzeption. Die
Umsetzung und Finanzierung der aus dem vorliegenden Planwerk begründeten
Maßnahmen erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen bzw. in den
unterschiedlichen Ressorts und sind nicht Bestandteil des Beschlusses.
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung
sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf
der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird.
5. Begründung:
Der Bezirk Treptow-Köpenick ist geprägt durch einen großen Reichtum an Gewässern und
damit auch Gewässerrändern. Überschlägig gemessen beträgt die Länge der vorhandenen
Uferbereiche 220 km, was die Seen, Flüsse und Kanäle betrifft. Dies macht gemeinsam mit den
vorhandenen großzügigen Wald- und Parkanlagen den immer noch ungebrochenen Reiz des
Bezirkes als Wohn-, Erholungs- und touristischen Standort aber auch als Standort für die
Ansiedlung von Gewerbe mit einer Erschließung zum Wasser hin aus. Dieses
Alleinstellungsmerkmal des Bezirkes erfordert jedoch einen weitsichtigen Umgang mit den
sensiblen Ressourcen, die nicht unbegrenzt in der vorhandenen Qualität zur Verfügung stehen
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bzw. gesichert sind. An die Gewässerufer besteht eine Vielzahl von Nutzungsansprüchen. Diese
in einem ausgewogenen Verhältnis zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern und trotzdem die
Vielfalt der Uferbereiche einer breiten Bevölkerungsschicht visuell und physisch zugänglich zu
machen, dazu bedurfte es der planerischen Bewältigung auf der konzeptionellen Ebene im
Bezirksmaßstab und der Erarbeitung von Maßnahmenbündeln, welche die Umsetzung von
Projekten auf der Einzelfallebene vorbereiten und unterstützen.
Die Herstellung und Sicherung der öffentlichen Zugänge entlang der Gewässerufer sind ein
übergeordnetes und im Flächennutzungsplan (FNP) sowie im Landschaftsprogramm (LaPro)
festgeschriebenes und verwaltungsintern verbindliches Planungsziel, welches das Bezirksamt
Treptow-Köpenick in den nachfolgenden Planungsebenen im Rahmen der geltenden
öffentlichen und privaten Rechtsnormen umsetzt.
Jede Entscheidung über die Entwicklung und Gestaltung der Uferbereiche erfordert jedoch
regelmäßig die Qualifizierung der Situation vor Ort und das Vorhandensein sektoraler Konzepte.
Die dem zugrunde liegende übergeordnete Planungsidee wurde nunmehr auf die bezirkliche
Ebene heruntergebrochen. Die bezirkliche Uferkonzeption füllt somit den Leerraum zwischen
der Flächennutzungsplanung, den sektoralen Konzepten und dem konkreten verbindlichen
Bebauungsplan. Hierzu wurden die Gegebenheiten vor Ort untersucht, die planerischen
Grundlagen und Vorgaben zusammengestellt und diese Materialien zu einer Lösung auf der
Maßstabsebene des gesamten Bezirks verarbeitet.
Mit der Uferkonzeption wurden somit planerische Zielstellungen für die Ufer der Gewässer im
Bezirk Treptow-Köpenick erarbeitet, die zum einen künftige Handlungsmöglichkeiten für Politik
und Verwaltung aufzeigen und zum anderen Vorhabensträgern und der Öffentlichkeit
transparent die Ziele des Bezirks vermitteln. Die Konzeption stellt dabei kein festes Planwerk
dar, sondern vielmehr ein Instrumentarium, welches trotz sich ändernder Rahmenbedingungen
flexibel eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die planerische Umsetzung der Ergebnisse durch die
Beschlussfassung durch das Bezirksamt und das bezirkliche Parlament zur
Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sicherzustellen. Mehrere BVV-Beschlüsse zum Thema
allgemeiner Art aber auch zu speziellen Uferbereichen belegen die Dringlichkeit des Anliegens,
eine einheitliche Entscheidungsgrundlage für den Gesamtbezirk zu erarbeiten.
Die gutachterlichen Grundlagen und die zeichnerischen Darstellungen der Uferkonzeption
Treptow-Köpenick, deren Erarbeitung die fachlichen Beteiligten im Rahmen eines Workshops
und Steuerungsrunden begleiten, wurden in den Ausschüssen für Stadtplanung und Tiefbau,
Umwelt und Naturschutz sowie im Sportausschuss vorgestellt und diskutiert. Anschließend bzw.
parallel erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen des Verfahrens gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 4 Abs. 2 AGBauGB (AV
BEP) sowie der Fachämter des Bezirksamtes, während der ebenfalls wertvolle Anregungen und
Hinweise zu den Planungen gegeben wurden. Alle Anregungen wurden thematisch
zusammengestellt und ausgewertet (Anlage2). Die sich aus der Auswertung ergebenden
Änderungen wurden in die Unterlagen eingearbeitet.
Innerhalb des Entwicklungsprozesses wurden die Ergebnisse der Uferkonzeption einer breiteren
Fachöffentlichkeit sowie verschiedenen Interessengruppen vorgestellt. So erfolgten
Präsentationen im Zuge der Veranstaltungen zur Biodiversitätsstrategie Berlins, der
Stadtgespräche Wasser bewegt Berlin, der AG Radverkehr im Bezirksamt Treptow-Köpenick.
Besonders zu erwähnen ist eine Ausstellung im Industriesalon Schöneweide, die durch den
Fachbereich Stadtplanung unter dem Titel „Ein Uferweg in Schöneweide?“ finanziell und fachlich
unterstützt und betreut wurde.
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Seite 3 von 3
Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemäß § 4 (2)
AGBauGB (AV BEP III.14) liegt vor.
6. Rechtsgrundlagen
→ Für die Zuständigkeit des Bezirksamtes:
§§ 3 Abs. 2, 4 Abs.1 Satz 2 AZG, §§ 12 Abs. 2 Nr. 9, 36 Abs. 2 lit. b) BezVG i.V.m. § 1
AGBauGB
§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 7, 19 lit. c) GeschO BA Trep-Köp.
→ Materielle Grundlagen
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; § 4 Abs. 2 AGBauGB
7. Haushaltsmäßige und personelle Auswirkungen:
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt über verschiedene Planungs- und Vorhabensebenen.
Die entsprechenden Mittel sind in diesem Rahmen zu ermitteln und durch den jeweiligen Träger
der Maßnahme/des Vorhabens einzustellen, gegebenenfalls über öffentliche Förderung oder
auch Haushaltsmittel des Landes Berlin.
8. Mitzeichnungen:
Abteilung Weiterbildung, Kultur, Schule und Sport:
Rainer Hölmer
Anlagen zur Beschlussfassung:
Anlage 1
Uferkonzeption
1a)
Konzeption Textteil
1b)
Karte Handlungsperspektiven/ Handlungsprioritäten
1c)
Entwicklungsziele
Anlage 3
BVV-Vorlage zur Beschlussfassung
Anlagen zur Kenntnis und Information
Anlage 2
Abwägung im Beteiligungsverfahren
2a)
Öffentlichkeit
2b)
Träger öffentlicher Belange
2c)
Fachämter/ Politische Gremien
Begleitblatt zur BA-Vorlage Uferkonzeption Treptow-Köpenick
zu den am 02.09.2016 durch Herrn Bezirksstadtrat Vogel nachgereichten Änderungsvorschlägen
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick
Übersicht über die Änderungen auf Grundlage der Stellungnahme der Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport vom 30.08.2016
Seite
Textstelle
Änderung gemäß Stellungnahme v. 30.08.2016
Übernahme
15
Kap. 2.2
Planungskonzept;
Ableitung von Handlungsperspektiven; 2.
Absatz
Angepasste
Übernahme des
Vorschlages
24
Kap. 3.2 Nutzungen,
Tab. 3 Nutzungen an
Gewässerufern;
Sportflächen
70
Kap. 5.10
Günstige oder sehr günstige
Handlungsperspektiven ergeben sich z.B. bei
Flächen im öffentlichen Eigentum mit einer
Nutzung, die durch einen Grünzug nicht
eingeschränkt wird. Bei dabei auftretenden
Zielkonflikten, beispielsweise mit kaufinteressierten
angestammten Sportvereinen, müssen die
Interessen dieser sehr sorgfältig im Sinne der
Ausübung des Sportes und der Sicherungs- und
Sicherheitsinteressen abgewogen werden.
Ungünstige Perspektiven haben Flächen, die sich in
Privateigentum befinden und eine wasserabhängige
Nutzung aufweisen.
z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne
Bei den Sportflächen ist zu unterscheiden zwischen
wasserbezogenen Sportnutzungen und
Sportflächen, die „zufällig“ am Wasser liegen,
jedoch keinen Bezug dazu haben (z.B. Sportplatz).
Bei den Sportplätzen besteht hinsichtlich einer
Nutzung als Ufergrünzug i.d.R. kein
Nutzungskonflikt, sofern eine ausreichend breite
Uferfläche zur Verfügung steht. Bei den
wassersportlichen Nutzungen, häufig auch auf
Grundstücken, die von Vereinen genutzt werden,
besteht ein Interesse an einer störungsfreien
Ausübung des Sports. Im Zuge einer
Konfliktbewältigung ist die Ausübung der
sportlichen Aktivitäten (Training und Wettkämpfe)
sowie der Sicherungsnotwendigkeiten zu
gewährleisten.
„Öffnung der Segelvereinsgrundstücke“
ja
Nein, hier
Ergebnis Änderungsvorschlag für
Uferkonzeption
Günstige oder sehr günstige
Handlungsperspektiven ergeben sich z.B. bei
Flächen im öffentlichen Eigentum mit einer
Nutzung, die durch einen Grünzug nicht
eingeschränkt wird. Grundsätzlich gilt, dass bei
auftretenden Zielkonflikten, z.B. mit den Interessen
der Ausübung des Sports sowie Sicherungs- und
Sicherheitsinteressen der ansässigen
Wassersportvereine, eine sorgfältige Abwägung
aller Interessen vorgenommen wird. Ungünstige
Perspektiven haben Flächen, die sich in
Privateigentum befinden und eine wasserabhängige
Nutzung aufweisen.
z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne
Bei den Sportflächen ist zu unterscheiden zwischen
wasserbezogenen Sportnutzungen und
Sportflächen, die „zufällig“ am Wasser liegen,
jedoch keinen Bezug dazu haben (z.B. Sportplatz).
Bei den Sportplätzen besteht hinsichtlich einer
Nutzung als Ufergrünzug i.d.R. kein
Nutzungskonflikt, sofern eine ausreichend breite
Uferfläche zur Verfügung steht. Bei den
wassersportlichen Nutzungen, häufig auch auf
Grundstücken, die von Vereinen genutzt werden,
besteht ein Interesse an einer störungsfreien
Ausübung des Sports. Im Zuge einer
Konfliktbewältigung ist die Ausübung der
sportlichen Aktivitäten (Training und Wettkämpfe)
sowie der Sicherungsnotwendigkeiten zu
gewährleisten.
Öffnung der Segelvereinsgrundstücke; Hinweis für
Seite 1
Begleitblatt zur BA-Vorlage Uferkonzeption Treptow-Köpenick
zu den am 02.09.2016 durch Herrn Bezirksstadtrat Vogel nachgereichten Änderungsvorschlägen
Seite
Textstelle
Änderung gemäß Stellungnahme v. 30.08.2016
Übernahme
Gesamtkonzeption für
das Gebiet (…)
Dieser Satz ist ersatzlos zu streichen, da dieses,
ebenso wie bei den Rudervereinen, nicht mit den
Interessen und Notwendigkeiten zur störungsfreien
Ausübung des Sports, sowie den Sicherungs- und
Sicherheitsinteressen der Vereine zu vereinbaren
ist.
72
Kap. 6 Leitbilder und
Leitlinien, 2. Absatz
72
Kap. 6 Leitbilder und
Leitlinien, Nr. 1, 3.
Absatz
Das Leitbild legt die Grundlagen für die Ableitung
quantitativer und qualitativer Entwicklungsziele
für die künftige Gestalt und Nutzung der Ufer im
Bezirk Treptow-Köpenick unter sorgfältiger
Abwägung der Interessen aller Nutzer.
Damit verbunden ist die grundsätzliche Umsetzung
einer funktionsfähigen öffentlich zugänglichen
Verbindung, wie im Flächennutzungsplan und im
Landschaftsprogramm von Berlin verankert. Die
Suche nach Alternativen soll als Ausnahme auf den
konkreten Einzelfall, wie z.B. Nutzungskonflikte bei
Wassersportvereinen auftreten können, beschränkt
werden.
werden nur die
Ziele der
„Gesamtkonzeption für das
Erholungsgebiet
zwischen
Langem See,
Müggelsee und
Dämeritzsee“
aus dem Jahr
2002
wiedergegeben,
daher nur
Ergänzung um
einen Hinweis
ja
77,
78
Kap. 7.1
Entwicklungsziele nach
Ufertypen, Sportflächen
Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h.
Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m
breiten öffentlich zugänglichen Durchwegung unter
Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen
zur Ausübung des Sports. Im Einzelfall ist zu
prüfen, ob sich die Belange der Zugänglichkeit der
Ufer für die Allgemeinheit oder die Belange der
Ausübung des Sports (z.B. Rudern, Segeln)
Ja, jedoch unter
Beibehaltung
des Ausnahmecharakters und
der Allgemeingültigkeit des
Leitsatzes
Ja, jedoch unter
Beibehaltung
des Ausnahmecharakters und
des
Abwägungserfordernisses
Ergebnis Änderungsvorschlag für
Uferkonzeption
die weitere Planung: Dieses Ziel gilt für die
Grundstücke der Wassersportvereine unter
Berücksichtigung der Interessen und
Notwendigkeiten der Ausübung des Sports sowie
der Sicherungs- und Sicherheitsinteressen der
Vereine.
Das Leitbild legt die Grundlagen für die Ableitung
quantitativer und qualitativer Entwicklungsziele
für die künftige Gestalt und Nutzung der Ufer im
Bezirk Treptow-Köpenick unter sorgfältiger
Abwägung der Interessen aller Nutzer.
Damit verbunden ist die grundsätzliche Umsetzung
einer funktionsfähigen öffentlich zugänglichen
Verbindung, wie im Flächennutzungsplan und im
Landschaftsprogramm von Berlin verankert. Die
Suche nach Alternativen soll als Ausnahme auf den
konkreten Einzelfall, wie z.B. bei einer
Unvereinbarkeit mit berechtigten Interessen anderer
Nutzungen, deren belange im Rahmen einer
Abwägung überwiegen, beschränkt werden.
Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h.
Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m
breiten öffentlich zugänglichen Durchwegung unter
Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen
zur Ausübung des Sports.
Bei Unvereinbarkeit mit überwiegenden Interessen
der wassersportlichen Nutzungen sind im Einzelfall
Seite 2
Begleitblatt zur BA-Vorlage Uferkonzeption Treptow-Köpenick
zu den am 02.09.2016 durch Herrn Bezirksstadtrat Vogel nachgereichten Änderungsvorschlägen
Seite
Textstelle
Änderung gemäß Stellungnahme v. 30.08.2016
Übernahme
gegenseitig ausschließen. Hier ist von einer
Durchwegung der Sportgelände abzusehen.
ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären)
Umgehungsmöglichkeit (bei
Wettkampfveranstaltungen)
ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären)
Umgehungsmöglichkeit (bei
Wettkampfveranstaltungen)
126
Kap. 9.1
Zusammenfassung der
Maßnahmen,
Sicherstellung der
Ausübung des
Wassersports an
Sportflächen
Im Bereich von Anlagen des Wassersports und den
entsprechenden Vereinsgrundstücken ist im
Rahmen der Realisierung der Ufergrünzüge bzw.
der Uferwege darauf zu achten, dass die Ausübung
des Wassersports weiterhin störungsfrei
gewährleistet wird. Das Einlassen bzw. Anlegen
von Booten zu Trainingszwecken muss ebenso
ungehindert möglich sein wie die Durchführung von
Wettkämpfen. Es sind jeweils auf die Bedürfnisse
der betroffenen Sportart abgestimmte
Mindestmaßnahmen zu formulieren, wie. z.B. das
zeitweilige Sperren des Ufers für die Allgemeinheit
während der Durchführung von Wettkämpfen oder
die Sicherung eines schmalen Streifens auf der
Wasserseite des Uferweges für das Vorhalten der
erforderlichen Infrastruktur (z.B. Anleger).
Ergebnis Änderungsvorschlag für
Uferkonzeption
ufernahe Umgehungsmöglichkeiten zu prüfen.
teilweise
Die Begriffe störungsfrei und ungehindert können
nicht übernommen werden, da eine nähere
Definition, was denn störungsfrei und ungehindert
bedeutet, nicht erfolgt. Es ist je nach Interessenlage
sehr unterschiedlich, was als Störung oder
Behinderung der Ausübung einer Nutzung
empfunden wird. Der Prozess der gerechten
Abwägung zwischen privaten oder halböffentlichen
und Interessen der Allgemeinheit, die regelmäßig
auch den Biotop- und Artenschutz betreffen, findet
auf den Einzelfall bezogen, bzw. in den
nachfolgenden Planungsebenen statt.
Den Begriff Mindestmaßnahmen wird ergänzt.
Seite 3
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick
Fassung für die Bereichsentwicklungsplanung
Auftraggeber:
Land Berlin
vertreten durch:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Rathaus Köpenick, Alt Köpenick 21
12555 Berlin
Ansprechpartner:
Stadtentwicklungsamt
FB Stadtplanung, Landschaftsplanung
Antje Roterberg-Alemu
Auftragnehmer:
Dr. Szamatolski + Partner GbR
LandschaftsArchitektur . Stadtplanung .
Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
BDLA, SRL,DGGL
Brunnenstraße 181
Tel.: 030 / 280 81 44
10119 Berlin (Mitte)
Fax: 030 / 283 27 67
E-Mail: buero@szpartner.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Ass. Andreas Butzke (Projektleitung)
Dipl.-Ing. Dirk Hagedorn
M.Sc. Hendrikje Leutloff
Dr. Clemens G. Szamatolski
Berlin, 28.05.2015
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
2
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Inhaltsverzeichnis
3
Seite
1
ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ................................................................... 9
2
METHODISCHES VORGEHEN ................................................................................11
2.1
2.2
Datengrundlagen ......................................................................................................11
Planungskonzept ......................................................................................................12
3
BESTANDSDARSTELLUNG ...................................................................................17
3.1
Kurzdarstellung der Gewässerabschnitte ..................................................................17
3.2
Nutzungen ................................................................................................................22
3.3
Eigentumsverhältnisse ..............................................................................................28
3.4
Schutzgebiete ...........................................................................................................34
3.4.1 Naturschutzgebiete ................................................................................................34
3.4.2 Landschaftsschutzgebiete .....................................................................................36
3.4.3 Geschützte Landschaftsbestandteile .....................................................................39
3.4.4 Gesetzlich geschützte Biotope ...............................................................................40
3.4.5 Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000 ..................................................40
3.4.6 Wasserschutzgebiete.............................................................................................41
3.4.7 Denkmalbereiche ...................................................................................................44
3.4.8 Überschwemmungsgebiete....................................................................................46
3.5
Stand der Umsetzung von Uferwegen.......................................................................47
4
NUTZUNGSANSPRÜCHE AN GEWÄSSERUFER ..................................................51
5
VORHANDENE PLANUNGEN UND KONZEPTE ....................................................55
5.1
Flächennutzungsplan Berlin ......................................................................................55
5.2
Landschaftsprogramm, Artenschutzprogramm ..........................................................55
5.3
Bereichsentwicklungsplanung Treptow-Köpenick......................................................59
5.4
Bebauungspläne .......................................................................................................60
5.5
Landschaftspläne ......................................................................................................65
5.6
Planwerk Südostraum ...............................................................................................66
5.6.1 Planwerk Südostraum - Vertiefung Spree-Dahme-Raum .......................................66
5.6.2 Planwerk Südostraum - Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER ............67
5.7
Wasserlagenentwicklungsplan ..................................................................................68
5.8
Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe ..........................................................69
5.9
Stadtentwicklungsplan Klima.....................................................................................69
5.10 Gesamtkonzeption für das Gebiet Müggelsee – Langer See – Dämeritzsee,
Untersuchung der Entwicklungsmöglichkeiten für Naherholung und Tourismus ........69
5.11 Steganlagenkonzeption des Bezirksamtes Treptow-Köpenick ..................................70
5.12 Wasserwanderrastplätze ...........................................................................................70
6
DER WEG IST DAS ZIEL! - LEITBILDER UND LEITLINIEN ...................................72
7
ENTWICKLUNGSZIELE UND MAßNAHMEN ..........................................................74
7.1
Entwicklungsziele nach Ufertypen .............................................................................74
7.2
Modifizierung von Entwicklungszielen in Schutzgebieten ..........................................79
7.3
Maßnahmen zur rechtlichen Sicherung .....................................................................81
7.3.1 Sicherung des Eigentums- bzw. Nutzungsrechts der Uferflächen ..........................81
7.3.2 Anforderungen an die Übernahme von Ufereinfassungen ......................................81
7.4
Zugänge zum Wasser ...............................................................................................82
7.5
Ausstattung der Ufergrünzüge ..................................................................................84
7.6
Entwicklung des Naturraums Ufer .............................................................................85
7.7
Umgang mit den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie .............89
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
4
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
7.8
Sonderziele ...............................................................................................................90
7.8.1 Hausboote .............................................................................................................91
7.8.2 Museums- und Restaurantschiffe ........................................................................101
8
STAND DER UMSETZUNG UND HANDLUNGSPRIORITÄTEN............................102
9
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ...........................................................................110
9.1
Zusammenfassung der Maßnahmen .......................................................................110
10
DOKUMENTATION DER BETEILIGUNGSPROZESSE UND VERFAHREN DER
AUFSTELLUNG DES FACHPLANES „GRÜN- UND FREIRAUM“, TEILPLAN
UFERKONZEPTION DER BEZIRKLICHEN BEREICHSENTWICKLUNGSPLANUNG
...............................................................................................................................128
11
LITERATURVERZEICHNIS ....................................................................................130
11.1
11.2
Rechtliche Grundlagen............................................................................................130
Literatur und Internet ...............................................................................................131
Anhang I - Schema zur Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnit
te
Anhang II - Karten
Karte 1
Planungsgrundlagen
Karte 1a
Einteilung der Gewässer
Karte 2
Umsetzungsstand und Handlungsperspektiven
Karte 2a
Übersicht über Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität
Karte 3
Entwicklungsziele
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gewässer der Uferkonzeption..........................................................................10
Abbildung 2: Planungskonzept .............................................................................................13
Abbildung 3: Schema zur Entwicklung von Maßnahmen ......................................................16
Abbildung 4: Nutzungskategorien an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick.......................25
Abbildung 5: Nutzungskategorien nach Gewässerabschnitten .............................................27
Abbildung 6: Eigentumsverhältnisse an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick ..................30
Abbildung 7: Eigentumsverhältnisse nach Gewässerabschnitten .........................................31
Abbildung 8: Naturschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick .............................................34
Abbildung 9: Anteile der Uferlänge mit Lage in Naturschutzgebieten....................................35
Abbildung 10: Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption36
Abbildung 11: Anteile von Uferstrecken in LSG nach Gewässerabschnitten.........................38
Abbildung 12: Natura 2000-Gebiete im Bezirk Treptow-Köpenick ........................................40
Abbildung 13. Wasserschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick ........................................42
Abbildung 14: Überschwemmungsgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick ...............................46
Abbildung 15: Anteil von Uferbereichen nach Uferwegen .....................................................48
Abbildung 16: Vereilung der Uferwege nach Gewässerabschnitten ......................................49
Abbildung 17: Biotopverbund - derzeitige und potenzielle Kern- und Verbindungsflächen ....57
Abbildung 18: Ausschnitt Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption - Spreeufergrünzüge
(links) und Erpetal (rechts) (SENSTADT 2004a) ..............................................58
Abbildung 19: Ausschnitt 20 Grüne Hauptwege (GEOPORTAL BERLIN 2013).........................59
Abbildung 20: BEP Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010- Zielnetz ..............................60
Abbildung 21: Geplante Wasserwanderrastplätze (Auszug) (RIEDEL 2013) ..........................71
Abbildung 22: Handlungsperspektiven für die Erreichung der Zielstellung ..........................103
Abbildung 23: Handlungsperspektiven für die Zielerreichung nach Gewässerabschnitten ..104
Abbildung 24: Anteile mit hoher Handlungspriorität nach Gewässerabschnitten .................106
Abbildung 25: Schema für die Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnitte
(verkleinerte Darstellung, Originalgröße im Anhang) ....................................110
Abbildung 26: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung ................................................111
Abbildung 27: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung unterschieden nach
Gewässerabschnitten ..................................................................................113
Abbildung 28: Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung (Gräben und Fließe)...............114
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
6
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Kurzcharakteristik der Gewässer I. Ordnung ........................................................17
Tabelle 2: Kurzcharakteristik der Gewässer II. Ordnung .......................................................21
Tabelle 3: Nutzungen an Gewässerufern .............................................................................22
Tabelle 4: Wasserstraßen mit Relevanz für die Uferkonzeption............................................33
Tabelle 5: Naturschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption .....................................35
Tabelle 6: Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption ...........................37
Tabelle 7: Geschützte Landschaftsbestandteile mit Relevanz für die Uferkonzeption ...........39
Tabelle 8: Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Vorgelschutzgebiete mit Relevanz für die
Uferkonzeption ...............................................................................................41
Tabelle 9: Trinkwasserschutzzonen I und II mit Relevanz für die Uferkonzeption .................43
Tabelle 10: Trinkwasserschutzzonen III A und III B mit Relevanz für die Uferkonzeption .....43
Tabelle 11: Denkmalbereiche mit Relevanz für die Uferkonzeption ......................................44
Tabelle 12: Stand der Umsetzung von Ufergrünzügen bzw. Uferwegen nach
Gewässerabschnitten ....................................................................................50
Tabelle 13: Bebauungspläne / Bebauungsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk
Treptow-Köpenick im Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013) ........61
Tabelle 14: Landschaftsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk Treptow-Köpenick im
Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013)...........................................65
Tabelle 15: Empfehlenswerte Arten für die Verwendung bei der Entwicklung von
Ufergrünzügen ...............................................................................................87
Tabelle 16: Zu prüfende Flächen für Hausboot-Liegeplätze im privaten Eigentum ...............93
Tabelle 17: Prüfung öffentlicher Verkehrsflächen auf ihre Eignung als Liegeplatz für
Hausboote .....................................................................................................97
Tabelle 18: Ermittlung der Handlungsperspektiven für die Errichtung von Ufergrünzügen ..102
Tabelle 19: Handlungsperspektiven und -prioritäten nach Gewässerabschnitten ...............106
Tabelle 20: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern I. Ordnung............115
Tabelle 21: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern II. Ordnung...........120
Tabelle 22: Verfahrensablauf der Aufstellung der Uferkonzeption ......................................128
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
7
Abkürzungsverzeichnis
ALK-Berlin
Automatisierte Liegenschaftskarte Berlin
BauGB
Baugesetzbuch
BauNVO
Baunutzungsverorndung
BEP
Bereichsentwicklungsplan
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BWG
Berliner Wassergesetz
DSchGBln
Denkmalschutzgesetz Berlin
FFH
Fauna-Flora-Habitat
FNP
Flächennutzungsplan Berlin
GALK-DST
Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz
GEK
Gewässerentwicklungskonzept
GIS
Geoinformationssystem
GLB
Geschützte Landschaftsbestandteile
GrünanlG
Grünanlagengesetz
HTW
Hochschule für Technik und Wirtschaft
KGA
Kleingartenanlage
LaPro
Landschaftsprogramm einschl. Artenschutzprogramm Berlin
LRT
Lebensraumtyp
LSG
Landschaftsschutzgebiet
LWaldG
Landeswaldgesetz
NatSchGBln
Berliner Naturschutzgesetz
Natura 2000
europaweites Netz nach EU-Recht geschützter Schutzgebiete (Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-Richtlinie und Schutzgebiete
gemäß Vogelschutzrichtlinie (SPA-Gebiete))
NSG
Naturschutzgebiet
PEP
Pflege- und Entwicklungsplan
SenStadt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
SenWiss
Senatsverwaltung für Wissenschaft
SPA
Europäische Vogelschutzgebiete - „Special Protection Areas“
StEP
Stadtentwicklungsplan
SSG
Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
WaStrG
Bundeswasserstraßengesetz
WEP
Wasserlagenentwicklungsplan
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
WRRL
Wasserrahmenrichtline
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WRRLUmV
Wasserrahmenrichtlinie Umsetzungsverordnung
WSA
Wasser- und Schiffahrtsamt
WSG
Wasserschutzgebiet
WSV
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
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1 Anlass und Aufgabenstellung
In den übergeordneten Planungen des Landes Berlin – dem Flächennutzungsplan und dem
Landschaftsprogramm – werden weitgehend durchgängige Ufergrünzüge als Planungsziel
definiert. Grüne Gewässerufer, die für möglichst viele Menschen erreichbar und zugänglich
sind, stellen einen bedeutenden Faktor für die Lebensqualität eines Quartiers und der touristischen Attraktivität dar. Der Bezirk Treptow-Köpenick mit seinen vielfältigen Wasserflächen
und Ufern, die den gesamten Bezirk von der Innenstadt bis zur Stadtgrenze durchziehen,
verfügt damit über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal, das es zu qualifizieren und zu
nutzen gilt.
Die Umsetzung des Ziels der zugänglichen Gewässerufer kann insgesamt nur langfristig
erreicht werden. Bislang sind im Bezirk Treptow-Köpenick einzelfallbezogen Flächen angekauft, Festsetzungen in Bebauungspläne aufgenommen oder Baulasten auf privaten Grundstücken zu Gunsten der Allgemeinheit eingetragen worden. Bislang konnten auf diese Weise
zahlreiche Uferzugänge gesichert und hergestellt werden. Es fehlt jedoch ein übergreifendes
Konzept, das dazu beiträgt die Ufer systematisch und standortgerecht zu entwickeln und, wo
möglich, nutzbar zu machen. Der Zugang zu den Ufern - oder die Sicherung aus Gründen
des Naturschutzes - wird i.d.R. im Rahmen von Planungen und Bauanträgen Dritter gesichert. Mit der nun vorliegenden Uferkonzeption liegen planerische Zielstellungen für die Ufer
der Gewässer im Bezirk Treptow-Köpenick vor, die zum einen künftige Handlungsmöglichkeiten für Politik und Verwaltung aufzeigen und zum anderen Vorhabenträgern und der Öffentlichkeit transparent die Ziele des Bezirks vermitteln.
Um eine möglichst breite Akzeptanz zu erreichen und einen Prozess von Entscheidungen
zur Umsetzung in Gang zu setzen, soll die Uferkonzeption von Beginn an mit Entscheidungsträgern, Akteuren, Vereinen und Verbänden, Bürgern und der Verwaltung diskutiert werden.
Die Uferkonzeption ist also nicht nur als reine Planung zu verstehen, sondern auch als Moderation verschiedener Interessen und als Einstieg für alle Akteure in einen länger andauernden Umsetzungsprozess. Die planerische Umsetzung der Ergebnisse soll durch die Aufstellung eines Teilplans zur Bereichsentwicklungsplanung (BEP) erfolgen.
Hierfür wird kein Planwerk mit festen Zielen für jede Fläche entwickelt, das dauerhaft Bestand hat, sondern vielmehr ein Instrumentarium, das auf sich ändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren kann. Entsprechende Anpassungen sollen mit verhältnismäßig geringem Aufwand vorgenommen werden können, ohne dabei einen gewissen „Roten Faden“ der
Entwicklung aus den Augen zu verlieren.
Gegenstand der Uferkonzeption sind die im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Uferstreifen
der folgenden Gewässer:
-
Stadtspree,
-
Landwehrkanal,
-
Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal,
-
Müggelspree mit „Alter Spree Köpenick“ und „Altem Spreearm“,
-
Großer Müggelsee mit kleinem Müggelsee und Bänke,
-
Dämeritzsee,
-
Gosener Kanal,
-
Dahme / Langer See,
-
Große Krampe, Seddinsee,
-
Oder-Spree-Kanal,
-
Zeuthener See,
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
-
Großer Zug, Krossinsee,
sowie die folgenden Nebenflüsse, Gräben und Fließe:
-
Hoher Wallgraben
-
Wuhle
-
Erpe (Neuenhagener Mühlenfließ)
-
Bellevuegraben (Alte Erpe)
-
Heidekampgraben
-
Vollkropfgraben
-
Plumpengraben
-
Neuer Wiesengraben (Kuhgraben)
-
Fredersdorfer Mühlenfließ
Abbildung 1: Gewässer der Uferkonzeption
Die Uferstreifen werden in einer Breite von rund 50 m betrachtet. Zum Gewässerumfeld,
das Gegenstand der Betrachtungen in dieser Uferkonzeption ist, gehören in der Regel die
Flächen zwischen dem Gewässer und der ersten parallel zum Gewässer verlaufenden Straße.
Nicht Gegenstand der Uferkonzeption sind die Kanäle innerhalb des im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes XVI-21 gelegenen Siedlungsgebietes „Neu-Venedig“ sowie die Gräben im
Bereich der vollständig im Naturschutzgebiet (NSG) (zugleich Fauna-Flora-Habitat (FFH)
Gebiet und Vogelschutzgebiete (SPA - Special Protection Areas)) gelegenen Gosener Wiesen. Ebenfalls nicht betrachtet werden mit Ausnahme der Baumgarteninsel die Ufer der Inseln in den Gewässern I. Ordnung und die Standgewässer II. Ordnung.
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11
2 Methodisches Vorgehen
2.1 Datengrundlagen
Die Bearbeitung der Uferkonzeption erfolgt auf der Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin (ALK-Berlin), dem darstellenden Teil des amtlichen Nachweises des Liegenschaftskatasters. Gemäß dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) ist die ALK ein Bestandteil des Basisinformationssystems, das als Grundlage für alle
raum- und bodenbezogenen Informationssysteme der Berliner Verwaltung zu verwenden ist.
Die inhaltliche Planungsgrundlage der Uferkonzeption bildeten zunächst folgende im bezirklichen Fachbereich Stadtplanung zur Vorbereitung der Uferkonzeption zwischen 2008 und
2009 zusammengestellten und 2011 bis 2013 ergänzten Informationen:
-
Eigentumsverhältnisse im Uferbereich der betrachteten Gewässer,
-
planungsrechtlicher Status der Uferflächen nach den Kategorien
o
o
o
o
-
Bebauungsplan in Kraft / im Aufstellungsverfahren
Landschaftsplan im Aufstellungsverfahren
Planfeststellungen
Lage im Außenbereich gemäß § 35 BauGB
Stand der Umsetzung von Uferwegen nach den Kategorien
o
o
o
o
Uferweg vorhanden und rechtlich gesichert
Uferweg vorhanden, aber nicht rechtlich gesichert
Uferweg nicht vorhanden, aber rechtlich gesichert
Umweg im Bestand
Die Daten wurden in Form einer digitalen YADE-GIS-Karte mit teilweise verknüpften Objektdaten zur Verfügung gestellt.
Ergänzend lagen zu einigen Gewässerabschnitten weitergehende Informationen zu Aussagen vorhandener Rahmenplanungen und verwaltungsinterner Abstimmungen, derzeitigen
Nutzungen, zur Beschaffung des Ufers sowie zu einer perspektivischen Nutzung bzw. zu
bestehendem Handlungsbedarf vor.
Die bezirklichen Informationen wurden ergänzt durch Geo- und Sachdaten des Fachübergreifenden Informationssystems (GEOPORTAL BERLIN) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu folgenden planungsrelevanten Themen:
-
20 Grüne Hauptwege (Idealwegenetz gemäß Landschaftsprogramm Berlin 1994,
Darstellung von Lücken im Idealwegenetz und Vorschläge für temporäre Umwege
gemäß Abstimmungsergebnissen 2006 – 2011), Stand: 2011
-
Fahrradverkehr – Plan der Baumaßnahmen (Baumaßnahmen des Fahrradverkehrs
bis 2010, in 2011 und nach 2011), Stand: 01.02.2011
-
Grünanlagenbestand (von den bezirklichen Gartenämtern gepflegte öffentliche Grünanlagen einschließlich der nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen), Stand: 12.04.2011
-
Biotoptypen mit Schutzstatus gemäß § 26 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln),
Stand: 10.12.2010
-
FFH-Lebensraumtypen (LRT) oder -komplexe, Stand: 10.12.2010
-
Denkmalbereiche (nach Denkmalliste Berlin), Stand: 31.12.2006
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-
Bebauungspläne (Geltungsbereiche der festgesetzten und im Verfahren befindlichen
Bebauungspläne), Stand: 30.10.2013
-
Kleingartenbestand (bestehende Kleingartenanlagen auf privaten und landeseigenen
Flächen, für die die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes Anwendung findet), Stand: 01.10.2008
-
Reale Nutzung der bebauten Flächen 2010 (reale Flächennutzung in 10 Kategorien),
Sachdatenstand: 31.12.2010
-
Gewässerkarte – Gewässerverzeichnis, Stand: 01.11.2010
-
Überschwemmungsbereiche, Stand: 11.01.2013
Luftbildaufnahmen (digitale farbige Orthophotos 2011) sowie die Karte von TreptowKöpenick vom März 2011 (BEZIRKSAMT TREPTOW -KÖPENICK VON BERLIN, STADTENTWICKLUNGSAMT, VERMESSUNG) wurden Außerdem zur Auswertung herangezogen.
Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Sachgebiet Schutzgebiete / Landschaftspflege wurden die aktuellen Grenzen der Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inklusive der
Natura 2000 Gebiete, der aktuelle Grenzverlauf des geplanten LSG „Treptow- und Köpenicker Wald- und Seengebiet“ (Verfahrensstand: Entwurf der Verordnung) (Stand 14.11.2011)
sowie die Geltungsbereiche bestehender Landschaftspläne im Bezirk (Stand 16.09.2013) zur
Verfügung gestellt. Die aktuellen Wasserschutzgebiete (Stand 06.04.2009) und Überschwemmungsbereiche (Stand 12.02.2013) wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Sachgebiet Geoinformation zur Verfügung gestellt.
2013 wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die in Überarbeitung befindliche Analyse der wohnungsnahen Versorgung mit Grün- und Freiflächen gemäß Landschaftsprogramm (LaPro) zur Verfügung gestellt.
Das Landesforstamt stellte digital die bestehenden befahrbaren Wege (LKW, PKW) der
Forsten Treptow-Köpenick (Stand 01.02.2012) zur Verfügung.
Vom Sportamt Treptow-Köpenick wurde eine Aufstellung aller Vereinsstandorte an den betrachteten Gewässerufern mit Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und zur Zugänglichkeit der Gewässerufer zur Verfügung gestellt (Stand 09.12.2011).
Als weitere Planungsgrundlage dient die für den Bezirk Treptow-Köpenick vorliegende Steganlagenkonzeption aus dem Jahr 2006 (DR. SZAMATOLSKI + PARTNER IM AUFTRAG DES BEZIRKSAMTES TREPTOW -KÖPENICK VON BERLIN).
2.2 Planungskonzept
Das Uferkonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick, als Handlungsrahmen der Bezirksverwaltung für künftige Entwicklungen an den Gewässern, basiert auf dem Leitbild für die Herstellung von Ufergrünzügen, das im Flächennutzungsplan (FNP) und im Landschaftsprogramm
(LaPro) dargestellt ist.
Um dieses Leitbild umzusetzen, bedarf es im Rahmen einer Bestandsanalyse der Typisierung von Uferabschnitten und schließlich einer Konzept- und Planungsphase, in der für jeden
Ufertyp Entwicklungsziele definiert werden und der Stand der Umsetzung der Entwicklungsziele überprüft wird. Für alle Bereiche, in denen die Entwicklungsziele bislang nicht oder
nicht vollständig umgesetzt sind, werden Handlungsprioritäten abgeleitet und schließlich
Maßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele definiert.
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Leitbild zur Herstellung von Ufergrünzügen
↓
Bestandsanalyse
Umsetzungsbezogene Typisierung von Uferabschnitten
↓
Konzept und Planung
Definition von Entwicklungszielen für jeden Ufertyp
↓
Prüfung des Standes der Umsetzung der Entwicklungsziele
↓
Ableitung von Handlungsperspektiven und -prioritäten
↓
Definition von Maßnahmenbündeln zur Umsetzung der Entwicklungsziele
Abbildung 2: Planungskonzept
Mit Hilfe dieser allgemeinen Methodik wird es möglich sein, in Zukunft auch unter veränderten Rahmenbedingungen und Eigenschaften einzelner Flächen zu einer nachvollziehbaren
Zielentwicklung für einen einzelnen Uferabschnitt zu gelangen.
Leitbild zur Herstellung von Ufergrünzügen
Aus den Vorgaben übergeordneter Planungen u.a. im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm einschl. Artenschutzprogramm wird das Leitbild der Entwicklung von Ufergrünzügen entlang aller Gewässer übernommen. Auch verschiedene informelle Fachplanungen, wie die Wasserlagenentwicklungsplanung des Landes Berlin, enthalten Aussagen, die
diesem Leitbild entsprechen bzw. dieses konkretisieren.
Dieses Leitbild wird im Planungsprozess weiterentwickelt und differenziert. Dabei wird die
heterogene Lage der Ufer im Bezirk Treptow-Köpenick berücksichtigt, die von den städtischen Bereichen der Innenstadt bis in den Außenraum reichen. In Kapitel 3.1 werden unterschiedliche Gewässerabschnitte mit ihren charakteristischen Eigenschaften dargestellt, die
als Grundlage für eine Differenzierung des Leitbildes dienen.
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Ziel ist es, über das Leitbild einen breiten Konsens in Politik, Verwaltung und Bevölkerung zu
erreichen. Es hat daher im Zuge der Planungen eine Diskussion, insbesondere in begleitenden Workshops mit den betroffenen Verwaltungen, stattgefunden.
Umsetzungsbezogene Typisierung von Uferabschnitten
Es werden Uferabschnitte gebildet, anhand derer jeweils die besonderen Eigenschaften und
die Entwicklungsziele zur Umsetzung des Leitbildes definiert werden. Dabei werden verschiedene Eigenschaften der Uferflächen berücksichtigt, die im Rahmen der Bestandsanalyse erhoben worden sind, u.a.
-
aktuelle Nutzungen einschließlich der damit verbundenen Nutzungsansprüche sowie
-
laufende Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren, Umnutzungsbereiche.
Die Konkretisierung und Modifizierung der Entwicklungsziele ergibt sich auf der Grundlage
von Informationen zu
-
Eigentumsverhältnissen,
-
Schutzstatus nach Naturschutz- bzw. Wasserrecht, Überschwemmungsbereichen,
-
Anforderungen aus dem Umfeld der Uferfläche, z.B. bestehende Lücken im Wegenetz, Unterversorgung mit Grünflächen.
Die Lage an unterschiedlichen Gewässerabschnitten gemäß Kapitel 3.2 sowie im städtischen Raum und im Außenraum stellt ebenso eine Möglichkeit der Typisierung dar.
In Karte 1 werden die Ufertypen nach Nutzungen dargestellt.
Definition von Entwicklungszielen für jeden Ufertyp
Für jeden Ufertyp werden allgemeine Entwicklungsziele definiert, die die Umsetzung des
Leitbildes konkretisieren. Als Entwicklungsziele werden zunächst Flächennutzungen im
Uferbereich formuliert, aber auch Aussagen zu Flächenumfängen bzw. Breiten des Grünzuges getroffen. Auch qualitative Aussagen hinsichtlich der Ausstattung und Gestaltung der
Grünzüge, zur Anlage von Wegen sowie von Zugängen und Aufenthaltsbereichen bzw. zur
Biotopentwicklung werden gemacht.
In Karte 1 werden die Nutzungstypen, Eigentumsverhältnisse und Schutzgebiete dargestellt,
in Karte 2 die Handlungsbedarfe, die sich aus dem Umfeld der Ufer ergeben.
Prüfung des Standes der Umsetzung der Entwicklungsziele
Für jeden Uferabschnitt wird ein Soll-Ist-Abgleich vorgenommen, in dem die Entwicklungsziele mit dem Bestand abgeglichen werden. Im Ergebnis können die folgenden Umsetzungsstände festgestellt werden:
-
Entwicklungsziele sind vollständig umgesetzt und rechtlich gesichert,
-
Entwicklungsziele sind teilweise umgesetzt, z.B. Ufergrünzug ist gesichert, aber noch
nicht hergestellt,
-
Entwicklungsziele sind nicht umgesetzt.
In Karte 2 wird der Stand der Umsetzung dargestellt.
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Ableitung von Handlungsperspektiven und -prioritäten
Unabhängig von den Entwicklungszielen werden die Handlungsperspektiven und Handlungsprioritäten an den Uferabschnitten ermittelt. Dabei ergeben sich die Perspektiven einer
Fläche für die Herstellung eines Ufergrünzugs vor allem aus den Eigenschaften „aktuelle
Nutzung“ und „Eigentumsverhältnisse“.
Günstige oder sehr günstige Handlungsperspektiven ergeben sich z.B. bei Flächen im öffentlichen Eigentum mit einer Nutzung, die durch einen Grünzug nicht eingeschränkt wird. Ungünstige Perspektiven haben Flächen, die sich in Privateigentum befinden und eine wasserabhängige Nutzung aufweisen.
Eine Handlungspriorität ergibt sich aus Funktionsmängeln im Umfeld der Uferfläche, z.B. bei
Lücken im Wegenetz oder einer Unterversorgung mit Grünflächen sowie ggf. aus naturschutzfachlichen Gründen. Ebenfalls einen Handlungsbedarf lösen Gelegenheiten aus, die
eine zeitnahe Umsetzung der Entwicklungsziele begünstigen, z.B. bei Umnutzungsprozessen und laufenden Planverfahren sowie bei Uferabschnitten mit sehr günstiger Handlungsperspektive.
Karte 2 stellt den Umsetzungsstand und die Handlungsperspektiven für eine Umsetzung dar.
Darüber hinaus werden Bereiche mit einer hohen Handlungspriorität identifiziert. In der
Übersichtskarte 2a werden die Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität zusammenfassend dargestellt.
Definition von Maßnahmenbündeln zur Umsetzung der Entwicklungsziele
Für jeden Ufertyp mit seinen spezifischen Entwicklungszielen werden geeignete Maßnahmen
dargestellt, die zu einer Umsetzung der Ziele erforderlich sind. Dazu gehören ordnungsbehördliche, fiskalische, rechtliche, planerische und bauliche Maßnahmen.
In Kapitel 9.1 bzw. im Anhang I befindet sich ein Schema, anhand dessen die konkreten
Entwicklungsziele und Maßnahmenbündel für jede Uferfläche hergeleitet werden können.
Für jede theoretisch mögliche Fallkonstellation werden die einzelnen Maßnahmen beschrieben.
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Abbildung 3: Schema zur Entwicklung von Maßnahmen
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3 Bestandsdarstellung
3.1 Kurzdarstellung der Gewässerabschnitte
Die im Berliner Urstromtal gelegenen Wasserflächen der im Rahmen der Uferkonzeption
betrachteten Fließgewässer und Seen durchziehen den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick
vom äußersten Südosten bis in die Innenstadt. Eine Kurzcharakteristik der einzelnen Gewässerabschnitte gibt die nachfolgende Aufstellung. Zur Benennung der natürlich fließenden
Gewässer werden für die Uferkonzeption die Bezeichnungen nach dem Gewässeratlas von
Berlin für den Bereich Spree-Dahme verwendet, für die Kanäle die Bezeichnungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Kurzbeschreibung der unterschiedlichen Gewässerabschnitte erfolgt vom Stadtzentrum in Richtung Berliner Umland (Landkreis Oder-Spree bzw.
Dahme-Spreewald). Im Anschluss daran wurden die untersuchten Gewässer II. Ordnung
(Gräben und Fließe) beschrieben. Die Angaben zu Uferlänge beziehen sich auf die im Rahmen der Uferkonzeption erfassten Daten. Die zur öffentlichen Zugänglichkeit zum Uferverbau sind der Steganlagenkonzeption Treptow-Köpenick (DR. SZAMATOLSKI + PARTNER Stand
2006) entnommen.
Tabelle 1: Kurzcharakteristik der Gewässer I. Ordnung
Gewässer
Kurzcharakteristik
Stadtspree
-
Mäandrierender, kanalartig befestigter Gewässerlauf zwischen Landwehrkanal
im Norden und Langer Brücke bzw. Dammbrücke (Altstadt Köpenick) im Süden,
Gewässerbreite rund 115 m bis 215 m; östlich der Spindlersfelder Brücke Einmündung der Wuhle
-
Bundeswasserstraße
-
historisches Gewerbe- und Infrastrukturband am Wasser mit zahlreichen Anlegestellen der Binnenschifffahrt zum Güterumschlag
-
im nördlichen Abschnitt zwischen Elsenbrücke und Britzer Verbindungskanal
park- bzw. waldgeprägte Uferbereiche (Treptower Park, Plänterwald)
-
östlich der Elsenbrücke: Hafen der Stern- und Kreisschifffahrt mit Anlegern für
die Fahrgastschifffahrt
-
Uferlänge: rund 21 km, davon öffentlich zugänglich: 9%*
-
Uferverbau: wasserdurchlässig befestigt 7%*, wasserundurchlässig befestigt
93%*
-
Uferabschnitt im Bereich Treptower Park Bestandteil des Gartendenkmals „Treptower Park“, Uferabschnitt im Bereich Plänterwald Bestandteil des LSG „Plänterwald“
-
Zwischen 1845 und 1850 erbauter, denkmalgeschützter Kanal entlang der nordwestlichen Bezirksgrenze mit Flutgraben der Oberschleuse (Gewässerlauf einschließlich der Uferwand befindet sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg)
-
Bundeswasserstraße
-
Uferlänge: rund 1,4 km, weitgehend öffentlich zugänglich (Ufergrünzug, Grünanlage Schlesischer Busch)
-
Uferverbau: vollständig wasserundurchlässig befestigt*
-
Zwischen 1900 und 1906 erbauter Verbindungskanal zwischen Teltowkanal und
Treptower Spree (westlicher Gewässerabschnitt einschließlich der Uferwand befindet sich im Bezirk Neukölln); Gewässer begleitender Treidelweg
-
Bundeswasserstraße
-
Uferlänge: rund 5,5 km, davon öffentlich zugänglich: 24%*
(Treptower Spree)
Landwehrkanal / Flutgraben
Britzer Verbindungskanal
(Britzer Zweigkanal)
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Gewässer
Teltowkanal
Müggelspree westlich
Müggelsee mit Alter
Spree
Großer Müggelsee mit
Kleinem Müggelsee und
Bänke
Müggelspree östlich Müggelsee (mit Alter Spreearm)
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Kurzcharakteristik
-
Uferverbau: stark wasserdurchlässig befestigt 13%*, wasserdurchlässig befestigt
28%*, wasserundurchlässig befestigt 59%*
-
Zwischen 1900 und 1906 erbauter Kanal zwischen Potsdamer Havel und Dahme. Im Bezirk Treptow-Köpenick befindet sich der Kanalabschnitt (Nordufer) zwischen Britzer Verbindungskanal und Dahme; Gewässer begleitender Treidelweg.
-
Bundeswasserstraße
-
Parallel zum Kanal verläuft zwischen Britzer Verbindungskanal und AS Adlershof
die Trasse der A 113
-
Uferlänge: rund 13 km, davon öffentlich zugänglich: 13%*
-
Uferverbau: stark wasserdurchlässig befestigt 14%*, wasserdurchlässig befestigt
43%*, wasserundurchlässig befestigt 43%*
-
Schwach mäandrierender, weitgehend befestigter Gewässerlauf zwischen
Dammbrücke (Altstadt Köpenick) im Westen und Müggelsee im Osten, Gewässerbreite rund 35 m bis 215 m; nördlich der Altstadt, zwischen Baumgarteninsel
und Damm-Vorstadt Gewässerlauf der Alten Spree; östlich der Salvador-AllendeBrücke Einmündung der Erpe (Neuenhagener Mühlenfließ)
-
Bundeswasserstraße
-
Uferprägung im westlichen Abschnitt durch Kleingärten, Wohngebiete und Industrie- und Gewerbeflächen
-
Im östlichen Abschnitt waldgeprägte Uferbereiche (Kämmereiheide), Vereinsund Wohnnutzungen
-
Uferlänge: rund 11 km, davon öffentlich zugänglich: 24%*
-
Uferverbau: naturnahe Ufer 14%*, stark wasserdurchlässig befestigt 16%*, wasserdurchlässig befestigt 4%*, wasserundurchlässig befestigt 66%*
-
Grundmoränensee mit einer Länge von rund 4.200 m und einer Breite zwischen
1.250 m und 2.600 m*
-
Bundeswasserstraße (für die Befahrung der Gewässer mit Motorbooten ist eine
Fahrrinne ausgewiesen)
-
Gesamtstädtisch bedeutsamer Grün- und Erholungsraum und traditionelles Ausflugsgebiet mit Ausflugsgaststätten
-
Nordufer im westlichen Uferabschnitt siedlungsgeprägt, im östlichen Uferabschnitt waldgeprägt; West-, Süd- und Ostufer naturnah ausgeprägt mit ausgedehnten Röhrichtbeständen und Auwaldresten; am Ostufer Einmündung des
Fredersdorfer Mühlenfließes
-
Uferlänge: rund 18 km, davon öffentlich zugänglich 54%*
-
Uferverbau: natürliche Ufer 8%*, naturnahe Ufer 24%*, stark wasserdurchlässig
befestigt 32%*, wasserdurchlässig befestigt 10%*, wasserundurchlässig befestigt
26%*
-
Von zahlreichen Altarmen geprägter, schwach mäandrierender Gewässerlauf
zwischen Müggelsee im Westen und Dämeritzsee im Osten, Gewässerbreite
rund 24 m bis 56 m*
-
Bundeswasserstraße
-
Nordufer geprägt von Wochenendhausnutzungen und Wohnbebauung; Südufer
geprägt von Wochenendhaus- und Kleingartennutzungen, im östlichen Abschnitt
wald- und wiesengeprägte Uferbereiche
-
Uferlänge: rund 13 km, davon öffentlich zugänglich: 8%*
-
Uferverbau: naturnahe Ufer 10%*, stark wasserdurchlässig befestigt 21%*, wasserdurchlässig befestigt 66%* wasserundurchlässig befestigt 3%*
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Gewässer
Kurzcharakteristik
Dämeritzsee
-
Grundmoränensee mit einer Länge von rund 1.500 m und einer Breite von rund
500 m*
-
Bundeswasserstraße (für die Befahrung der Gewässer mit Motorbooten ist eine
Fahrrinne ausgewiesen)
-
Gewässerufer weitgehend siedlungsgeprägt, Südufer waldgeprägt
-
Uferlänge: rund 2 km, davon öffentlich zugänglich: 40%*
-
Uferverbau: naturnahe Ufer 26%*, stark wasserdurchlässig befestigt 5%*, wasserdurchlässig befestigt 4%*, wasserundurchlässig befestigt 65%*
-
Zufluss zum Dämeritzsee
-
Schwach mäandrierender weitgehend natürlicher Gewässerlauf
-
Landeswasserstraße
-
Gewässerufer weitgehend wiesengeprägt (Gosener Wiesen)
-
Uferlänge: 1,6 km (nur Westufer), davon öffentlich zugänglich: 63%*
-
Uferverbau: natürliche Ufer 77%*, naturnahe Ufer 23%*
-
Zwischen 1933 und 1936 erbauter Kanal zwischen Dämeritzsee im Norden und
Seddinsee im Süden, Gewässerbreite zwischen rund 30 m und 50 m*
-
Bundeswasserstraße
-
Gewässerufer weitgehend waldgeprägt
-
Uferlänge: 5,8 km, davon öffentlich zugänglich: 95%*
-
Uferverbau: naturnahe Ufer 65%*, stark wasserdurchlässig befestigt 2%*, wasserdurchlässig befestigt 1%*, wasserundurchlässig befestigt 32%*
-
Mäandrierender Gewässerlauf mit seenartiger Erweiterung (Langer See) zwischen Altstadt Köpenick (Lange Brücke) im Norden und Schmöckwitz
(Schmöckwitzer Brücke) im Süden; Gewässerbreite zwischen 150 m und rund
700 m*.
-
Bundeswasserstraße
-
Gesamtstädtisch bedeutsamer Grün- und Erholungsraum und traditionelles Ausflugsgebiet mit Ausflugsgaststätten; traditioneller Standort des Wassersports
(Leistungs- und Breitensport) mit Regattastrecke und zahlreichen Vereinsstandorten
-
Gewässerufer im nördlichen Abschnitt siedlungsgeprägt, im südlichern Abschnitt
(Langer See) überwiegend waldgeprägt
-
Nordufer östlich von Wendenschloss naturnah ausgeprägt mit Röhrichtbeständen
und Auwaldresten; Südufer im Bereich Bammelecke ebenfalls naturnah ausgeprägt
-
Uferlänge: 25 km, davon öffentlich zugänglich: 38%*
-
Uferverbau: natürliche Ufer 18%*, naturnahe Ufer 10%*, wasserdurchlässig befestigt 6%*, wasserundurchlässig befestigt 66%*
-
Seenartige Erweiterung der Dahme zwischen Ludwigshöhe im Norden und
Krampenburg im Süden; Gewässerbreite rund 100 m bis 400 m*
-
Bundeswasserstraße
-
Teil des gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Erholungsraumes und traditionellen Ausflugsgebietes
-
Gewässerufer überwiegend waldgeprägt, weitgehend naturnah mit Röhrichtbeständen und Auwaldresten; im nördlichen Abschnitt sowie im Bereich Krampen-
Müggelspree südlich
Dämeritzsee (Westufer)
Gosener Kanal
Dahme / Langer See
Große Krampe
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
20
Gewässer
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Kurzcharakteristik
burg und Dauerzeltplatz Kuhle Wampe siedlungsgeprägt
Seddinsee
Oder-Spree-Kanal
Dahme / Zeuthener See
mit Großer Zug (Westufer) und Krossinsee
(Westufer)
-
Uferlänge: 7 km, davon öffentlich zugänglich: 70%*
-
Uferverbau: naturnahe Ufer 3%*, stark wasserdurchlässig befestigt 66%*, wasserdurchlässig befestigt 14%*, wasserundurchlässig befestigt 17%*
-
Seenartige Erweiterung der Dahme; Gewässerbreite rund 450 m bis 950 m*
-
Bundeswasserstraße
-
Teil des gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Erholungsraumes und traditionellen Ausflugsgebietes
-
Gewässerufer überwiegend waldgeprägt, weitgehend naturnah mit ausgedehnten Röhrichtbeständen und Auwaldresten; im Nordosten siedlungsgeprägt (Gosen-Neu-Zittau)
-
Uferlänge: 14 km, davon öffentlich zugänglich: 64%*
-
Uferverbau: natürliche Ufer 10%*, naturnahe Ufer 48%*, stark wasserdurchlässig
befestigt 25%*, wasserdurchlässig befestigt 5%*, wasserundurchlässig befestigt
12%*
-
Zwischen 1887 und 1890 erbauter Kanal zwischen Dahme (Seddinsee) im Westen und der Spree bei Fürstenwalde im Osten
-
Bundeswasserstraße
-
Gewässerufer weitgehend waldgeprägt, im östlichen Bereich auch siedlungsgeprägt (Schmöckwitz-Werder)
-
Uferlänge: 4 km, davon öffentlich zugänglich: 100%*
-
Uferverbau: stark wasserdurchlässig befestigt 100%*
-
Seenartige Erweiterung der Dahme; Gewässerbreite rund 85 m bis 460 m*
-
Bundeswasserstraße
-
Teil des gesamtstädtisch bedeutsamen Grün- und Erholungsraumes und traditionellen Ausflugsgebietes
-
Gewässerufer überwiegend waldgeprägt, weitgehend naturnah mit ausgedehnten Röhrichtbeständen und Auwaldresten; im Bereich Schmöckwitz (Nordufer
Zeuthener See), Rauchfangwerder (Zeuthener See / Grosser Zug) und
Schmöckwitz-Werder (Westufer Krossinsee) siedlungsgeprägt
-
Uferlänge: 15 km, davon öffentlich zugänglich: 61 %*
-
Uferverbau: naturnahe Ufer 65%*, wasserdurchlässig befestigt 4%*, wasserundurchlässig befestigt 31%*
* Die Angaben zur Gewässerlänge und –breite, zur öffentlichen Zugänglichkeit und zum Uferverbau beziehen sich auf die Ergebnisse der Stegekonzeption Treptow-Köpenick (DR. SZAMATOLSKI + PARTNER 2006)
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
21
Tabelle 2: Kurzcharakteristik der Gewässer II. Ordnung
Gewässer
Kurzcharakteristik
Hoher Wallgraben
-
Rechtsseitiger Nebengewässer der Spree
-
historischer Verlauf bis an die Wuhlheide, heute nur noch bis östlich der Rummelsburger Landstraße
-
südliches Ufer liegt Bezirk Treptow-Köpenick
-
Renaturierung bzw. Reaktivierung wurde 2011 diskutiert, aber dann nicht weiter
verfolgt
-
Uferlänge: 0,3 km
-
Rechtsseitiger Nebenfluss der Spree, entspringt in Brandenburg bei Ahrensfelde,
Zusammenfluss mit der Neuen Wuhle (ehem. Vorflut für das Klärwerk Falkenberg) im Bereich Landschaftspark Wuhletal
-
Gewässerufer wasserdurchlässig befestigt, naturnahe Gestaltung, in weiten
Teilen mit uferbegleitendem Weg
-
Teilweise Renaturierung des Gewässers oberhalb der Bundesstraße B21/5
2006-2008
-
Entwicklungskonzept für weitere Renaturierungsmaßnahmen1
-
Uferlänge: 6 km
-
Rechtsseitiger Nebenfluss der Spree
-
Gewässer durchfließt unterschiedlich genutztes Gelände, daher sehr heterogene
Uferstrukturen, teilweise verbaut
-
Entwicklungskonzept der Erpe (vorbereitende Maßnahmenplanung abgeschlossen)2
-
Uferlänge: 8 km
-
Verbindungskanal zwischen Britzer Verbindungskanal und Spree
-
Südlicher Heidekampgraben zum Großteil begleitet vom Grünzug Heidekrampgraben3
-
Nördlicher Heidekampgraben verläuft durch Kleingartenanlagen und den Treptower Park
-
Uferlänge: 6 km
-
Linksseitiger Nebengraben der Dahme in Adlershof
-
Im mittleren Bereich Ausweitung zum gleichnamigen Teich
-
Ufer geprägt durch Grünanlage, im Osten zur Grünauer Straße hin eher Wohnbebauung
-
Uferlänge: 2 km
-
Entspringt in Schmöckwitz an der Grenze zu Brandenburg, mündet in den Teltowkanal
-
Verläuft in seiner gesamten Länge durch Treptow-Köpenick, im südlichen Be-
Wuhle
Erpe (Neuenhagener
Mühlenfließ und Bellevuegraben (Alte Erpe)
Heidekampgraben
Vollkropfgraben
Plumpengraben
1
aktuelle Informationen unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/eg-wrrl/de/inberlin/wuhle.shtml
2
aktuelle Informationen unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/eg-wrrl/de/inberlin/erpe.shtml, siehe auch:
LUGV, 2011
3
z.T. als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme für den Bau der Bundesautobahn B113 am Teltowkanal (SENSTADT 2006)
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
22
Gewässer
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Kurzcharakteristik
reich durch Wald, Ufer sonst durch Wohnbebauung geprägt, teilweise verrohrter
Verlauf
Neuer Wiesengraben
(Kuhgraben)
Fredersdorfer Mühlenfließ
-
Uferlänge: 4 km
-
Rechtsseitiger Graben des Langen Sees, nahe Seebad Wendenschloss
-
Entspringt westlich des Müggelheimer Damms, verläuft entlang der Siedlungskante, rechtes Ufer daher eher durch Wohnbebauung geprägt
-
Graben teilweise stark zugewachsen
-
Bis auf dem Mündungsbereich komplett im LSG Neue Wiesen gelegen
-
Uferlänge: 6 km
-
Quelle im Botzsee (bei Straußberg), Mündung im Müggelsee weitestgehend im
ursprünglichen Flussbett verlaufend
-
Berliner Abschnitt des Fredersdorfer Mühlenfließes Bestandteil des Natura 2000
Gebietes Müggelspree-Müggelsee
-
Ufer naturnah
-
Uferlänge: 8 km
3.2 Nutzungen
Auf Grundlage einer Luftbildauswertung und anschließender Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk Treptow-Köpenick wurden die unterschiedlichen Nutzungen der Ufer
identifiziert. Die Zuordnung von Nutzungen nach den Kategorien der Baunutzungsverordnung (BauNVO) war jedoch nicht hilfreich, im Hinblick auf die Entwicklung von Zielen für die
Umsetzung von Ufergrünzügen. Es ist daher eine bestandsorientierte Nutzungskategorisierung mit spezifischen Definitionen vorgenommen worden. Da sich z.B. gewerbliche oder
Wohnnutzungen nach ihrem Bezug zum Wasser stark unterscheiden können, mussten hier
Differenzierungen vorgenommen werden. Darüber hinaus sind besondere Flächenfunktionen, wie z.B. Sportflächen, Biotopflächen oder Kanalseitenstreifen zu berücksichtigen.
Schließlich gibt es den Sonderfall von Flächen, die sich in einer Phase der Umnutzung befinden und damit Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Die Nutzungen wurden umsetzungsbezogen kategorisiert und sind in der nachfolgenden
Tabelle beschrieben.
Tabelle 3: Nutzungen an Gewässerufern
Nutzung
Beschreibung
Wirtschaftsstandort
geprägt durch Industrie, Gewerbe, gemischte Nutzungen, Dienstleistung,
Handel
In Abgrenzung zum gewässerbezogenen Wirtschaftsstandort fehlt hierbei
der funktionale Bezug der Nutzung zum Gewässer. Die Nutzung könnte
auch an anderer Stelle ohne Uferlage funktionieren. Es ergibt sich daher
nur ein geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich einer Begrünung und öffentlichen Nutzung des Uferstreifens, sofern die Uferflächen selbst nicht baulich bereits in Anspruch genommen sind.
gewässerbezogener Wirtschaftsstandort
z.B. Ausflugsgaststätten, Bootsverleih, Strandbäder, Werften
Der gewässerbezogene Wirtschaftsstandort ist geprägt durch einen funktionalen Bezug zum Gewässer. Dieser Bezug kann z.B. durch einen temporär erforderlichen wasserseitigen Warenumschlag, durch hafenartige
Nutzungen oder wassertouristische Funktionen bestehen. Je nach konkreter Nutzung ergibt sich ein spezifisches Konfliktpotenzial hinsichtlich
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Nutzung
23
Beschreibung
einer Begrünung bzw. öffentlichen Nutzung des Ufers.
Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum
Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau mit offener Bebauung und
Rahmengrün
Wohnen mit überwiegend privat
genutztem Außenraum
Einfamilienhausgebiete, Villengebiete, sonstiger Geschosswohnungsbau
z.B. Blockrandbebauung
Die Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau sind i.d.R. geprägt durch
einen hohen Grünanteil zwischen den Wohnblöcken. Dieser Grünanteil
enthält die Wegeerschließungen der einzelnen Aufgänge, Verkehrsflächen mit Stellplätzen, Rasen- und Gehölzflächen und Spielplätze. Die
Flächen sind i.d.R. für Anlieger und deren Besucher geöffnet und frei
zugänglich. Eine öffentliche Nutzung der Uferflächen hätte hier mit Ausnahme haftungsrechtlicher Fragen ein eher geringes Konfliktpotenzial.
Diese Wohnnutzung ist zumeist für die Allgemeinheit geschlossen. Es
handelt sich um Grundstücke, die einen klaren Bezug einzelner Wohneinheiten zu den Freiflächen aufweisen. Häufig ist auch ein enger Bezug
zum Wasser gegeben, z.B. durch Steganlagen. Eine öffentliche Nutzung
der Ufer würde hier zu Konflikten führen.
Grünfläche
Grünflächen im Fachvermögen Grün des Bezirksamtes Treptow-Köpenick
Die Grünflächen sind öffentlich zugänglich. Sie dienen gemäß
§ 1 GrünanlG der Erholung der Bevölkerung oder sind für das Stadtbild
oder die Umwelt von Bedeutung.
Grünflächen sind daher bereits im Sinne von Ufergrünzügen entwickelt,
sofern sie an einem Ufer liegen. Hier ist ggf. die Ausstattung hinsichtlich
der spezifischen Ziele für die Erholung bzw. den Naturschutz zu qualifizieren.
Erholungsgrundstück
Sonstige Kleingärten (ohne Dauerkleingärten und Kleingartenanlagen
(KGA) auf landeseigenen Grundstücken),
Wochenendhausgebiete
Erholungsgrundstücke sind – vergleichbar mit dem Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum – durch die individuelle Nutzung der
Ufergrundstücke geprägt, die i.d.R. auch einen Bezug zum Wasser, z.B.
durch Steganlagen, aufweisen. Eine öffentliche Nutzung würde hier zu
Konflikten führen.
Kleingartenanlage
Dauerkleingartenanlagen und KGA auf landeseigenen Grundstücken
Dauerkleingarten- und Kleingartenanlagen sollen nach den Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen
Grundstücken4 verstärkt auch der Erholungsfunktion für die Allgemeinheit
dienen und sind daher öffentlich zugänglich zu machen. Über die Pachtverträge besteht die Möglichkeit der Sicherung einer öffentlichen Ufernutzung. Sofern Ufergrünzüge nicht bereits vorhanden sind, besteht jedoch
faktisch ein Konfliktpotenzial, da die Parzellen in Kleingärten auch individuelle Nutzungen aufweisen.
Die Kleingartenanlagen auf privaten Flächen unterliegen ebenso dem
Bundeskleingartengesetz, jedoch bestehen keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Bereitstellung von Flächen für die Allgemeinheit.
Wald
Wald nach LWaldG
Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes kann nach § 14 LWaldG jederzeit zum Zwecke der Erholung betreten werden. Waldflächen an den
4
vom 15.Dezember 2009, Stadt I C 216
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
24
Nutzung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Beschreibung
Ufern können daher bereits die Funktionen von Ufergrünzügen aufnehmen. Wald erfüllt Funktionen des Natur- und Umweltschutzes, der Erholung und der Sicherung des Landschaftsbildes. Im Einzelfall ist eine funktionale Qualifizierung der Ufer zu prüfen.
Biotopfläche
geschützte Biotope nach BNatSchG und NatSchG Bln
Zu den Biotopflächen zählen die gesetzlich geschützten Biotope, an den
Ufern sind dies i.d.R. Röhrichte sowie Au- und Bruchwaldreste. Der gesetzliche Schutz dieser Flächen schließt andere Nutzungen aus, so dass
sie als Ufergrünzug gelten können. Hinsichtlich der Entwicklung der öffentlichen Nutzbarkeit für die Erholung bestehen ggf. Einschränkungen.
Sportfläche
z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne
Bei den Sportflächen ist zu unterscheiden zwischen wasserbezogenen
Sportnutzungen und Sportflächen, die „zufällig“ am Wasser liegen, jedoch
keinen Bezug dazu haben (z.B. Sportplatz). Bei den Sportplätzen besteht
hinsichtlich einer Nutzung als Ufergrünzug i.d.R. kein Nutzungskonflikt,
sofern eine ausreichend breite Uferfläche zur Verfügung steht. Bei den
wassersportlichen Nutzungen, häufig auch auf Grundstücken, die von
Vereinen genutzt werden, besteht ein Interesse an einer störungsfreien
Ausübung des Sports. Im Zuge einer Konfliktbewältigung ist die Ausübung der sportlichen Aktivitäten (Training und Wettkämpfe) zu gewährleisten.
Verkehr
z.B. Straßen, Brücken
Zu den Uferflächen mit Verkehrsnutzung gehören Stichstraßen zum Wasser, Zufahrten zu Brücken und uferparallele Straßen. Straßen sind i.d.R.
öffentlich zugänglich und können ggf. bereits Funktionen eines Ufergrünzugs erfüllen. Mitunter ist eine gestalterische Qualifizierung erforderlich.
Stichstraßen zum Wasser bieten vor allem Zugänge zum Ufer im Sinnen
einer Erschließung des Ufergrünzugs oder einen punktuellen Zugang zum
Ufer in Bereichen ohne öffentliche Ufergrünzüge.
Brücken können die Durchgängigkeit von Ufergrünzügen beeinträchtigen
bzw. unterbrechen, wenn die Spannweite sich auf die Breite des Gewässerlaufs beschränkt.
Umnutzungsbereich
z.B. Gewerbebrachen
Umnutzungsbereiche sind Flächen, die sich in Konversions- bzw. Transformationsprozessen befinden. Hierzu zählen städtische Brachflächen
genauso wie Flächen, die im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegen. Umnutzungsbereiche zeichnen sich
dadurch aus, dass hier Handlungsmöglichkeiten für die Herstellung von
Ufergrünzügen bestehen.
Kanalseitenstreifen
Uferstreifen entlang von Kanälen
Kanalseitenstreifen sind Ufer bzw. Böschungen, die der Unterhaltung der
Kanäle dienen oder in der Vergangenheit gedient haben (Treidel- oder
Leinpfade). Sie befinden sich zumeist im Eigentum der Wasserstraßenverwaltung und sind aktuell i.d.R. mit Uferwegen bzw. Trampelpfaden
ausgestattet.
Diese Flächen gehören nach § 1 WaStrG zur Bundeswasserstraße, als
eine wasserbaulichen Anlage. Die Ufer eines Kanals gehören zu der
wasserbaulichen Anlage Kanal und damit auch zur gewidmeten Wasserstraße. Die Ufer müssen durch die WSV, unabhängig von der Frage
schifffahrtsbedingter Schäden unterhalten und gegen Abrutschen gesichert werden, da sie gegenüber dem Grundstücksanlieger als schadensverhütende Anlage dienen. Diese Ufer sind daher bis zur Böschungsoberkante als Bundeswasserstraße gewidmet. Betriebswege werden von
der Widmung umfasst. Eine gegenteilige Widmung/ Nutzung ist nicht
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Nutzung
25
Beschreibung
möglich.
Sonstige
z.B. Schule, Polizei, Ver- und Entsorgung, Freihaltetrasse Verkehr
Die sonstigen Nutzungen sind hinsichtlich der Umsetzbarkeit eines Ufergrünzugs differenziert zu betrachten. Eine Beurteilung des Einzelfalls ist
hier erforderlich, wobei die spezifischen Nutzungen dauerhaft zu ermöglichen sind.
Es zeigt sich, dass entlang der Stadtspree, der Müggelspree westlich des Müggelsees und
der Dahme eine vielfältige Struktur aus Wohnnutzungen und Gewerbebetrieben unterbrochen von einigen Grünflächen und Sportanlagen besteht. Entlang der städtischen Kanäle
(Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal) verlaufen Kanalseitenstreifen, die z.T. ehemals als
Treidel- oder Leinpfade genutzt worden sind. Angrenzend sind vor allem Kleingartenanlagen,
Verkehrsflächen und sonstige Nutzungen zu finden. Der Große Müggelsee, aber auch der
Lange See, der Zeuthener See mit Großer Zug und Krossinsee, der Seddinsee, der Gosener
und der Oder-Spree-Kanal verfügen über waldgeprägte Ufer. Die Müggelspree östlich des
Müggelsees und der Dämeritzsee haben Ufer mit einer überwiegenden Nutzung aus Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Erholungsgrundstücken.
Insgesamt gliedert sich die Nutzung der Ufer wie in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
80,0
70,0
Wirtschaftsstandort
gewässerbezogener Wirtschaftsstandort
Wohnen - gemeinschaftlicher Außenraum
60,0
Wohnen - privater Außenraum
Uferlänge in km
Erholungsgrundstück
50,0
Umnutzungsbereich
Wald
40,0
30,0
Grünflächen
Kleingartenanlage
Biotopfläche
20,0
Sportflächen
Verkehr
10,0
Kanalseitenstreifen
Sonstige
0,0
Abbildung 4: Nutzungskategorien an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick
Ein Drittel der gesamten Uferlänge im Bezirk ist durch Wald geprägt. Hinzu kommen 14 %
Grünflächen, 5 % Biotopflächen, 5 % Verkehrsflächen, 5 % Kanalseitenstreifen und 3 %
Umnutzungsbereiche. Damit sind insgesamt ca. 2/3 der gesamten Uferlänge bereits mehr
oder minder gut als Ufergrünzüge entwickelt.
14 % der Uferlänge im Bezirk ist durch Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum in Anspruch genommen. Hinzu kommen 5 % Wirtschaftsstandorte, je 4 % Sportflächen
und Erholungsgrundstücke und 1,3 % gewässerbezogene Wirtschaftsstandorte und sonstige
Flächen. Hier ist bei einer Entwicklung von Ufergrünzügen mit Konflikten zu rechnen.
Die verbleibenden 5 % bestehen aus Kleingartennutzung und Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum und bieten daher gute Umsetzungsmöglichkeiten.
Bei den Gewässern I. Ordnung kann bei 55 % der Uferlänge bereits ein bestehender Ufergrünzug festgestellt werden.
Bei den Gewässern II. Ordnung ist dieses Verhältnis noch stärker ausgeprägt. Hier verfügt
bereits mehr als 85 % der Uferlänge über eine Funktion als Ufergrünzug. Lediglich ca. 10 %
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
26
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
gelten hinsichtlich der Entwicklung eines Ufergrünzugs als besonders konfliktträchtig, insbesondere Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum.
Unterschieden nach den Gewässerabschnitten zeigt sich, dass an der Stadtspree die Grünflächen mit 40 % den größten Anteil an den Nutzungen entlang der Ufer ausmachen. Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Wirtschaftsstandorte mit 16 % und der Umnutzungsbereiche
mit 13 %.
Bei den städtischen Kanälen dominieren die Kanalseitenstreifen mit 57 % und die Verkehrsflächen mit 23 %. Insgesamt 17 % der Uferlänge sind hier Wirtschaftsstandorte und Wohnen
mit überwiegend privat genutztem Außenraum, und damit nur schwierig als Grünzug zu entwickeln.
An der Müggelspree überwiegen Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum,
Erholungsgrundstücke und Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum deutlich mit insgesamt 56 %. Wald, Kleingärten und Grünflächen ergeben zusammen
26 % der Uferlänge.
Der Große Müggelsee weist überwiegend Wald aus (48 %). Insbesondere am Nordwestufer
und an den Bänken kommen aber mit insgesamt 19 % Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Erholungsgrundstücke vor.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
22,0
städtische Kanäle
Wirtschaftsstandort
Wohnen - privater Außenraum
Wald
Biotopfläche
Kanalseitenstreifen
Stadtspree
Großer Müggelsee
gewässerbezogener Wirtschaftsstandort
Erholungsgrundstück
Grünflächen
Sportflächen
Sonstige
Müggelspree
Dahme
Kanäle im
Außenbereich
Wohnen - gemeinschaftlicher Außenraum
Umnutzungsbereich
Kleingartenanlage
Verkehr
Seenkette
Gräben und Fließe
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
27
Abbildung 5: Nutzungskategorien nach Gewässerabschnitten
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferlänge in km
28
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Die Dahme zeichnet sich mit 30 % durch einen hohen Waldanteil aus. Hinzu kommen insgesamt 11 % Grünflächen, Verkehrsflächen, Biotopflächen und Kleingartenanlagen und 5 %
Umnutzungsbereiche, für die die Umsetzung von Ufergrünzügen als relativ unproblematisch
gilt. Dem gegenüber stehen 24 % Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum
und Erholungsgrundstücke, 14 % Sportflächen, 6 % Wirtschaftstandorte und 5 % Wohnen
mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum.
An der Seenkette zwischen Müggelheim und Rauchfangswerder sind 60 % der Ufer Wald.
Hinzu kommen insgesamt 7 % Grünflächen, Biotopflächen und Kleingartenanlagen. 24 %
der Ufer bestehen aus Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Erholungsgrundstücken.
Die Kanäle im Außenbereich liegen zu 97 % an bewaldeten Ufern. Dazu kommen 2 % Kanalseitenstreifen.
An den Gräben und Fließen dominieren die Nutzungen, die für einen Ufergrünzug verträglich
sind, mit 87 %. 10 % der Ufer werden für Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum und Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum genutzt.
Hinsichtlich der Ausprägung und Existenz der Ufergrünzüge bestehen noch deutlichere Unterschiede zwischen dem städtischen Raum und dem landschaftlich geprägten Raum. Der
landschaftlich geprägte Raum besteht überwiegend aus Wald. Nur wenige Siedlungssplitter
unterbrechen hier den grünen Charakter der Ufer.
3.3 Eigentumsverhältnisse
Durch den Fachbereich Stadtplanung des Bezirkes Treptow-Köpenick wurden zwischen
2008 und 2009 für einen etwa 50 m – 100 m breiten Uferstreifen entlang der betrachteten
Gewässer die Eigentumsverhältnisse im Uferbereich zusammengestellt und 2011 für die
Bereiche Alt-Köpenick, Kleiner Müggelsee, Bänke, Dämeritzsee und Zeuthener See sowie
die Nebenflüsse, Gräben und Kanäle ergänzt. Eine Ergänzung bzw. teilweise Aktualisierung
der Daten erfolgte 2012 und 2013.
Unterschieden wurde zwischen den folgenden Eigentumsarten:
Bund:
Flächen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bund), differenziert nach Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
und Sonstige
Land Berlin:
Flächen im Eigentum des Landes Berlin, differenziert nach Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) Forsten, Liegenschaftsfonds, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) Gewässer,
Senatsverwaltung für Wissenschaft (SenWiss), bezirkliches Fachvermögen Sport, bezirkliches Fachvermögen Tiefbau und Flächen im
Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin
Land Berlin /
Grün:
Bezirkliches Fachvermögen Grün (Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Fachbereich Grün)
Privat:
Flächen im Eigentum Privater (Privat)
Sonstige:
Flächen im Eigentum des Volkes, unklare Eigentumsverhältnisse,
Flächen im Eigentum Sonstiger
In den besiedelten Uferabschnitten befinden sich die landseitigen Ufergrundstücke zumeist
im Eigentum Privater. Insbesondere entlang des Landwehrkanals, der Stadtspree, des Britzer Verbindungskanals und der Müggelspree befinden sich längere Uferabschnitte im Fach-
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
29
vermögen Grün. Hierzu zählen die Uferabschnitte im Bereich Lohmühlenufer / Schlesischer
Busch, Treptower Park, Spreepark, Plänterwald, Nalepastraße / Wilhelmstrand, Skulpturengarten / Kaisersteg, Hasselwerder Park / Kaisersteg, Wuhlemündung, Menzelpark, Luisenhain, Platz des 23. April (1945), die Uferpromenade im Salvador-Allende-Viertel sowie der
Müggelpark.
Schwerpunktabschnitte mit Ufergrundstücken im Fachvermögen des Sportamtes sind die
Stadtspree zwischen „Spreeknie“ und Wilhelm-Spindler-Brücke, die Müggelspree zwischen
Altstadt Köpenick und Müggelsee sowie Dahme und Langer See. Für diese Flächen wurden
zumeist langfristige Nutzungsverträge mit Sportvereinen abgeschlossen. Einige Vereine haben in der Vergangenheit ihr Vereinsgrundstück gekauft.
Im südlichen Abschnitt der Dahme (Langer See), an der Großen Krampe, am Seddinsee, am
Ostufer des Zeuthener Sees, am Westufer Großer Zug und Krossinsee sowie am Müggelsee
befinden sich die Ufergrundstücke zumeist im Eigentum der Berliner Forsten. Auch entlang
der Stadtspree und der Müggelspree befinden sich längere Uferabschnitte im Eigentum der
Berliner Forsten. Hierzu zählen das ehemalige Freibad Oberspree am Bruno-Bürgel-Weg
und die Kämmereiheide. Im Bereich Plänterwald befindet sich der direkte Uferstreifen im
Fachvermögen Grün.
Entlang der als Wasserstraßen angelegten Kanäle befinden sich die direkt an die Wasserstraßen angrenzenden Uferstreifen einschließlich der Uferwand im Eigentum der Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Auch entlang der natürlich fließenden Gewässerläufe befinden sich nach dem Liegenschaftskataster häufig schmalere Grundstücksstreifen im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die WSV hat in den letzten
Jahren zur Vereinfachung von Unterhaltungsarbeiten an den Bundeswasserstraßen z. B.
Oder-Spree-Kanal und Gosener Kanal alte Betriebswege reaktiviert. Diese Betriebswege
stehen im Eigentum der WSV des Bundes und dienen zuerst dem Zweck der Unterhaltung
der jeweiligen Bundeswasserstraße. Da es sich bei den Betriebswegen auch um Betriebsgelände der WSV des Bundes handelt, besteht dort ein grundsätzliches Betretungs- und Benutzungsverbot für Dritte. Derzeit können Fußgänger und Radfahrer diese Betriebswege der
WSV des Bundes „auf eigene Gefahr“ mit nutzen.
Eine Besonderheit mit hohem Potential für die Entwicklung von öffentlich zugänglichen Ufern
sind die sogenannten „Wassergassen“ (Stichstraßen zum Wasser). Diese Verkehrsflächen
befinden sich zumeist im Fachvermögen des FB Tiefbau. Allein für den Altbezirk Köpenick
wurden im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung rund 80 Potentialflächen erfasst,
bewertet und mit Gestaltungsvorschlägen versehen.
Die Verteilung der Eigentumsverhältnisse in der nachstehenden Abbildung zeigt, dass ca.
47 % der Uferflächen dem Land Berlin gehören, davon befinden sich ca. 4 % im Fachvermögen Grün des Bezirks. Der überwiegende Teil dieser Flächen ist den Berliner Forsten zugeordnet. Etwa 19 % der Uferflächen gehören dem Bund, hier überwiegend der WSV. Nach
einer Auskunft aus der WSV wird zukünftig bei den Flächen im Eigentum der WSV geprüft,
ob diese für die Unterhaltung der Wasserstraßen noch benötigt werden. Sofern dies nicht der
Fall ist, sollen die entsprechenden Flächen vermarktet werden. Gut 27 % der Uferflächen
befinden sich in privatem Eigentum.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
30
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
100,0
90,0
80,0
Uferlänge in km
70,0
60,0
50,0
Bund
Land Berlin
Land Berlin / Grün
Privat
Sonstige
keine Angaben
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Abbildung 6: Eigentumsverhältnisse an den Ufern im Bezirk Treptow-Köpenick
Bei einer differenzierten Betrachtung der Gewässer I. Ordnung und der Gewässer
II. Ordnung zeigt sich, dass die Flächen des Bundes nahezu vollständig an den Gewässern
I. Ordnung, also den Bundeswasserstraßen liegen. An Gewässern I. Ordnung machen sie
einen Anteil von ca. 26 % aus. Dem gegenüber liegt der Anteil der Flächen des Landes Berlin bei den Gewässern II. Ordnung bei fast 70 %. Der Anteil privater Flächen erreicht dort
19 %.
Bei Betrachtung der verschiedenen Gewässerabschnitte zeigen sich auch bei den Eigentumsverhältnissen markante Unterschiede. Die Uferflächen an der Stadtspree befinden sich
zu 37 % im Privateigentum. Der Anteil des Landes Berlin liegt bei 42 %, davon 22 % im
Fachvermögen Grün.
Bei den städtischen Kanälen sind 91 % der Ufer im Eigentum des Bundes, was vor allem an
der Zuordnung der Kanalseitenstreifen liegt. 5 % der Ufer gehören dem Land Berlin, sind
jedoch nicht dem Fachvermögen Grün zugeordnet.
Die Ufer der Müggelspree sind zu 56 % in privater Hand. Jeweils 19 % gehören dem Bund
und 21 % dem Land Berlin, wovon 2 % zum Fachvermögen Grün zählen.
Die Ufer des Großen Müggelsees sind zu je knapp 32 % im Eigentum des Landes Berlin
(davon 1 % Fachvermögen Grün) und 37 % in privater Hand.
An der Dahme liegt der Anteil privaten Eigentums bei einem knappen Drittel, das Land Berlin
hält etwa 37 %, wobei der Anteil der Fachvermögens Grün mit 6 % eher gering ist. Dem
Bund gehören hier 30 % der Uferlänge.
An der Seenkette zwischen Müggelheim und Rauchfangswerder liegt der Anteil des Landes
Berlin bei 60 %, des Bundes bei 7 % und privater Eigentümer bei 25 %. Für die Kanäle im
Außenbereich ist das Privateigentum nicht relevant. Das Land Berlin besitzt hier 93 %, der
Bund 5 % der Ufer.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
31
keine Angaben
Sonstige
Privat
Land Berlin / Grün
Land Berlin
Bund
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
Stadtspree
städtische Kanäle
Müggelspree
Großer Müggelsee
Dahme
Seenkette
Kanäle im Außenbereich
Gräben und Fließe
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Uferlänge in km
Abbildung 7: Eigentumsverhältnisse nach Gewässerabschnitten
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
32
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Die Ufer der Gräben und Fließe sind zu 69 % im Eigentum des Landes Berlin, davon 3 % im
Fachvermögen Grün. 1 % gehören dem Bund und 27 % sind im Privateigentum.
Die Grenze zwischen dem Gewässer und den Ufergrundstücken (Uferlinie) wird gemäß
§ 6 Abs. 1 Berliner Wassergesetz (BWG) durch die Linie des Mittelwasserstandes (vgl. § 4
Abs. 3 BWG) bestimmt. Fehlt es an Wasserstandsbeobachtungen, so ist die Uferlinie nach
den natürlichen Merkmalen zu bestimmen.
Insbesondere im innerstädtischen Bereich sind auch die Ufer der natürlich fließenden Gewässerläufe zumeist mit einer Uferwand befestigt. Entlang der natürlich fließenden Gewässerläufe liegt die Instandhaltungspflicht für die Uferwand beim landseitigen Eigentümer des
Ufergrundstücks. Häufig wurden die Uferwände von Eigentümern bzw. Betrieben errichtet,
die es nicht mehr gibt. Die übernehmende Stelle der Uferstreifen hat die Unterhaltungspflicht.
Bei Erneuerung einer Uferbefestigung durch Verblendung mit einer neuen Uferwand ist der
Eigentümer des Gewässers zu entschädigen.
Die Errichtung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern (sowie der Betrieb oder
die wesentliche Veränderung) bedarf gemäß § 62 BWG einer wasserbehördlichen Genehmigung. Anlagen in Gewässern sind Anlagen, die sich ganz oder teilweise in, unter oder über
dem Gewässer befinden. Anlagen an Gewässern sind bei Gewässern I. Ordnung Anlagen,
die sich in einem Abstand bis zu 10 m und bei Gewässern II. Ordnung in einem Abstand bis
zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. Ausgenommen sind Anlagen, die einer sonstigen wasserbehördlichen Zulassung auf Grund des WHG oder des BWG bedürfen. Bei Anlagen an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung nicht erforderlich, wenn die
Anlagen nach dem Bauordnungsrecht einer Genehmigung, Zustimmung oder Erlaubnis bedürfen oder anzeigepflichtig sind. Die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen der
Naturschutzbehörden erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde. Die
Errichtung von Anlagen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer
bedarf auch einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
Zur Gewässerunterhaltung gehören gemäß § 40 Abs. 1 BWG die Freihaltung, der Schutz
und die Unterhaltung der Ufer sowie die Erhaltung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen (vgl. Kap. 4 Nutzungsansprüche an Gewässerufer). Die Unterhaltung natürlich fließender
Gewässer obliegt gemäß § 41 BWG bei Gewässern I. Ordnung (s.u.) mit Ausnahme der
Bundeswasserstraßen dem Lande, bei Gewässern II. Ordnung (s.u.) dem Lande oder zum
Zweck der Unterhaltung gebildeten Wasser- und Bodenverbänden. Die Karte 1a stellt die
Gewässer nach ihrer Einstufung als Gewässer I. Ordnung und Gewässer II. Ordnung dar.
Dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraßen des Bundes (Bundeswasserstraßen) gemäß Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i.V.m.
Anlage 1 zu § 2 BWG sind die folgenden Gewässerabschnitte:
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
33
Tabelle 4: Wasserstraßen mit Relevanz für die Uferkonzeption
Bezeichnung der Wasserstraße
Gewässerabschnitt bzw. Gewässerufer im Bezirk Treptow-Köpenick
Dahme-Wasserstraße
Zeuthener See mit Großer Zug, Krossinsee, Wernsdorfer See südlich OderSpree-Kanal
Spree-Oder-Wasserstraße
Stadtspree (Berliner Spree, Treptower Spree), Dahme (Langer See) und OderSpree-Kanal mit Landwehrkanal, Müggelspree (Großer Müggelsee) bis Dämeritzsee nebst Köpenicker Alte Spree, Die Bänke, Kleiner Müggelsee und
alter Spreearm, Große Krampe (keine dem allgemeinen Verkehr dienende
Binnenwasserstraße), Wasserstraße Seddinsee und Gosener Kanal, Gosener
Graben (keine dem allgemeinen Verkehr dienende Binnenwasserstraße)
Teltow-Kanal
Teltow-Kanal mit Britzer Verbindungskanal (zur Spree)
Rüdersdorfer Gewässer
Dämeritzsee
Die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen ist nach § 7 Abs. 1 WaStrG Hoheitsaufgabe des
Bundes, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wahrgenommen
wird. Die hoheitlichen Aufgaben erstrecken sich nicht nur auf das Gewässerbett der Wasserstraßen samt ihrer Ufer und Betriebswege, sondern auch auf die ihrer Unterhaltung nach
§§ 7 ff WaStrG dienenden bundeseigenen Grundstücke. Zur Unterhaltung gehören gemäß
§ 8 Abs. 4 WaStrG auch Arbeiten zur Beseitigung oder Verhütung von Schäden an Ufergrundstücken, die durch die Schifffahrt entstanden sind oder entstehen können, soweit die
Schäden den Bestand der Ufergrundstücke gefährden. Gemäß § 11 Abs. 2 WaStrG haben
die Anlieger das Bepflanzen der Ufer zu dulden, soweit es für die Unterhaltung der Bundeswasserstraße erforderlich ist.
Gemäß § 8 Abs. 1 WaStrG ist bei der Unterhaltung den Belangen des Naturhaushaltes
Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhaltungsmaßnahmen müssen die nach §§ 27 bis 31 WHG maßgebenden Bewirtschaftungsziele berücksichtigen.
Für die zu den Betriebsflächen gehörenden ehemaligen Treidelwege entlang der Kanäle
besteht in der Regel die Möglichkeit Nutzungsverträge auszustellen, in denen die Verkehrssicherungspflicht vom Bezirksamt übernommen wird.
Die Müggelspree ab km 11,85 (südlich Dämeritzsee) bis zur Landesgrenze ist gemäß Anlage
1 zu § 2 BWG Landesgewässer.
Die vorgenannten und in Anlage 1 zu § 2 BWG aufgeführten Bundeswasserstraßen und
Landesgewässer sind gemäß § 2 BWG Gewässer I. Ordnung. Alle anderen Gewässer sind
Gewässer II. Ordnung (siehe Karte 1a).
Gewässer I. Ordnung mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen sind gemäß § 3 BWG Eigentum des Landes. Gewässer II. Ordnung gehören gemäß § 4 Abs. 1 BWG den Eigentümern
der Ufergrundstücke.
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34
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
3.4 Schutzgebiete
3.4.1 Naturschutzgebiete
Insgesamt 4 % der Uferabschnitte, insbesondere entlang des Gosener Kanals sowie am
Nordufer des Seddinsees, am Südufer des Dämeritzsees und am Südufer des Teltowkanals
befinden sich innerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das Grundstück des Gosener Kanals einschließlich des Kanalseitenstreifens ist dabei nicht Bestandteil der ausgewiesenen Naturschutzgebiete.
Abbildung 8: Naturschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick
Schutzzweck des NSG Krumme Laake/Pelzlaake ist insbesondere der Erhalt der Vegetation der Zwischenmoore, der Flachmoor- und Feuchtwiesen sowie der Flugsanddünen und
der Erlenbruchwälder, der auch überregional besonders bedrohten Schmetterlings- und
Spinnenfaunen sowie der Reptilienpopulationen und des Biotopverbundes zwischen den
Lebensräumen bedrohter Pflanzen- und Tierarten im Köpenicker Südostraum und dem
Brandenburger Umland.
Schutzzweck des NSG Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordost-Teil) ist der Erhalt der
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildwachsender Pflanzen- und wildlebender Tierarten in ihrer Ganzheit und räumlichen Erstreckung, insbesondere der Feuchtwiesen und
Bruchwälder, der Spreealtarme und der Verlandungszonen des Seddinsees, der Seggenrieder, der Wasservegetation, der Sandtrockenrasen und der Torfvorkommen der Niedermoore
und der besonderen Eigenart der eiszeitlich geprägten und durch landwirtschaftliche Nutzung geformten offenen Landschaft.
Schutzzweck des NSG Grünauer Kreuz ist der Erhalt der Mager- und Trockenrasen, der
halbruderalen Halbtrockenrasen mit Übergängen zu wärmeliebenden Staudenfluren, der
Heideflächen, der naturnahen Gehölzbestände und Waldgesellschaften, der Wasser- und
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
35
Verlandungsvegetation und insbesondere der Vogel-, Amphibien-, Reptilien- und Schmetterlingsfaunen sowie der aquatischen Insekten und Mollusken.
In den Naturschutzgebieten ist es verboten, Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer
nachhaltigen, den Schutzzwecken zuwider laufenden Störung führen können. Insbesondere
ist es in der Regel verboten Anlagen zu errichten, auch solche, die einer Genehmigung nach
öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht bedürfen, die Bodengestalt zu verändern und den
Boden zu verfestigen oder zu versiegeln.
Hier sind die Belange des Naturschutzes bei der Entwicklung der Ufergrünzüge vorrangig
umzusetzen. Andere Entwicklungen dürfen nur unter Beachtung des Schutzzweckes vorgenommen werden.
200,0
180,0
160,0
Uferlänge in km
140,0
120,0
Ufer innerhalb eines NSG
100,0
Ufer außerhalb eines NSG
80,0
60,0
40,0
20,0
0,0
Abbildung 9: Anteile der Uferlänge mit Lage in Naturschutzgebieten
Eine Übersicht der Naturschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung. Zudem sind die Naturschutzgebiete in der Karte 1 dargestellt.
Tabelle 5: Naturschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption
Schutzgebiet
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte
NSG 29 Krumme Laake /
Pelzlaake
Verordnung über das Naturschutzgebiet Krumme Laake /
Pelzlaake im Bezirk Köpenick
von Berlin vom 24.03.1995
(GVBl.S.230), zuletzt geändert
durch § 27 Abs. 7 des Gesetzes vom 16. September 2004
(GVBl. S. 391)
Westufer Gosener Kanal
NSG 25 Gosener Wiesen
und Seddinsee (Nordostteil)
Verordnung über das Naturschutzgebiet Gosener Wiesen
und Seddinsee (Nordost-Teil)
im Bezirk Köpenick von Berlin
vom 24.01.1995 (GVBl. S. 45)
Ostufer Gosener Kanal
(ohne Grundstück Gosener Kanal)
(ohne Grundstück Gosener Kanal),
Nordufer Seddinsee,
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Schutzgebiet
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte
Südufer Dämeritzsee
NSG 36 Grünauer Kreuz
Verordnung über das Naturschutzgebiet Grünauer Kreuz
im Bezirk Treptow-Köpenick
von Berlin vom 04.05.2004
(GVBl. S. 230)
Südufer Teltowkanal im Bereich
Stelling-Janitzky-Brücke
3.4.2 Landschaftsschutzgebiete
Etwa 9 % der Uferabschnitte im Bezirk Treptow-Köpenick, am Westufer der Stadtspree sowie am Südwest- und Südostufer des Müggelsees, befinden sich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) gemäß § 26 BNatSchG.
Abbildung 10: Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption
Schutzzweck des LSG Plänterwald ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts in einem der letzten innerstädtischen Waldgebiete Berlins im Bereich der Treptower Spreetalniederung mit seinem vielfältigen, überwiegend sehr alten grundwassernahen Baumbestand als
Lebensraum geschützter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und auf Teilflächen wiederherzustellen. Darüber hinaus sollen das schöne und in seiner Eigenart als Fluss begleitender
Laubwald den Charakter der Spree prägende Landschaftsbild und das Gebiet wegen seiner
besonderen, übergreifenden Bedeutung für die Erholung erhalten werden.
Schutzzweck des LSG Neue Wiesen ist es, die vermoorte, ehemalige Schmelzwasserrinne
mit ihren charakteristischen Biotoptypen und Pflanzengesellschaften der Feuchtwiesen,
Kleinseggenriede, Hochstaudenfluren und Erlenbrüche, die Randbereiche der Rinne mit ihren Weidengebüschen, Glatthaferwiesen und Eichenmischwäldern sowie die im Gebiet lebende Fauna zu erhalten und zu fördern und damit die Leistungsfähigkeit des NaturhaushalDr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
37
tes zu erhalten und wiederherzustellen. Weiterhin sind Bestandteile des Schutzzwecks, den
die „Neuen Wiesen“ charakterisierenden Moorboden-Erlenwald-Komplex mit seinem hohen
Retentionsvermögen und seiner Reinigungswirkung in Bezug auf versickernde Wässer und
damit die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter Wasser, Luft und Klima zu erhalten. Außerdem
ist die abwechslungsreiche Landschaft, die insbesondere durch den Wechsel von Wiesen
und Erlenbruchkomplexen gekennzeichnet ist, in ihrer Vielfalt und eigenen Schönheit sowie
wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Naherholung zu erhalten.
Schutzzweck des LSG Müggelspreewiesen ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts der Flusstalniederung im Bereich der Müggelspree mit ihren Großseggenrieden,
Feuchtwiesen, Erlenbrüchen und Auwaldresten, den Kleinseen, Neben- und Altarmen sowie
dem Mündungsdelta und seinen Inseln am Großen Müggelsee als Lebensräume geschützter
Tier- und Pflanzenarten, die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Feuchtwiesen als Extensivdauergrünland, das Landschaftsbild einer alten offenen Kulturlandschaft von regionaler Bedeutung mit ihrem durch traditionelle landwirtschaftliche Nutzung geprägten Strukturreichtum
und einer mit vielgestaltigen Gewässerformen ausgestatteten Flussseenlandschaft sowie
das Gebiet wegen seiner besonderen Bedeutung für die Erholung zu erhalten.
Hinzu kommen 15 % der Gewässerufer des Bezirks Treptow-Köpenick, die sich innerhalb
des geplanten LSG Treptow-Köpenicker Wald- und Seengebiet (Verfahrensstand: Entwurf
der Verordnung) befinden. Der Schutzzweck der Verordnung wird voraussichtlich die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beinhalten, z.B. den
Erhalt und die naturnahe Entwicklung von Stand- und Fließgewässern einschließlich ihrer
Uferzonen, Überschwemmungsflächen und Verlandungszonen oder den Erhalt oder die
Wiederherstellung eines landschaftsübergreifenden Biotopverbunds der Gewässer- und
Uferlebensräume. Darüber hinaus sind als Schutzzweck der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere die Erhaltung der natürlich ausgeprägten
Uferbereiche, sowie die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes für eine naturverträgliche
Erholungsnutzung, insbesondere eine nachhaltige touristische Erschließung der Waldgebiete
und Gewässer sowie die Sicherung der Erholungsfunktion von Wald und Gewässern vorgesehen.
Eine Übersicht der Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung:
Tabelle 6: Landschaftsschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption
Schutzgebiet
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte
LSG 46 Plänterwald
Verordnung zum Schutz der
Landschaft des Plänterwaldes
im Bezirk Treptow von Berlin
vom 24.09.1998 (GVBl. S.
291), geändert durch § 27
Abs. 10 des Gesetzes vom 16.
September 2004 (GVBl.S.391)
Westufer Stadtspree
LSG 42 Neue Wiesen
Verordnung zum Schutz der
Landschaft der Neuen Wiesen
im Bezirk Köpenick von Berlin
vom 03.04.1995 (GVBl. S.
237)
Südwestufer Müggelsee
LSG 45 Müggelspreewiese
Verordnung zum Schutz der
Landschaft der Müggelspree
im Bezirk Köpenick von Berlin
vom 22.03.1996 (GVBl. S.
115), geändert durch § 27
Abs. 9 des Gesetzes vom 16.
Südostufer Müggelsee,
Die Bänke,
Südufer kleiner Müggelsee,
Südufer Müggelspree
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Schutzgebiet
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte
September 2004 (GVBl. S.
391)
LSG Treptow-Köpenicker
Wald- und Seenlandschaft
Verfahrensstand: Entwurf der
Verordnung zum Schutz der
Treptow-Köpenicker Waldund Seenlandschaft
(im Verfahren)
Gesamtufer Müggelsee,
Gesamtufer kleiner Müggelsee,
Müggelspree zwischen Hirschgarten und Müggelsee,
Gosener Kanal,
Seddinsee,
Oder-Spree-Kanal,
Westufer Krossinsee und Großer
Zug,
Zeuthener See,
Große Krampe,
Dahme südlicher Abschnitt (östlich
Wendenschloss)
Die Lage der Uferabschnitte in den Landschaftsschutzgebieten verteilt sich wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt.
Insbesondere die Seenkette zwischen Müggelheim und Rauchfangswerder, die Kanäle im
Außenbereich, der Große Müggelsee, die Gräben und Fließe II. Ordnung und die Dahme
verfügen über weite Uferstrecken, die sich in einem festgesetzten oder im Verfahren befindlichen LSG befinden.
40,0
35,0
Uferlänge in km
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
Fl
ie
ße
ei
ch
n
rä
be
im
äl
e
Ka
n
G
A
uß
e
un
d
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ße
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ch
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St
a
dt
sp
Ka
n
re
e
äl
e
0,0
Ufer innerhalb eines festgesetzten LSG
Ufer innerhalb eines LSG im Verfahren
außerhalb eines LSG
Abbildung 11: Anteile von Uferstrecken in LSG nach Gewässerabschnitten
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
39
3.4.3 Geschützte Landschaftsbestandteile
Die innerhalb der Stadtspree, der Dahme, des Seddinsees und des Zeuthener Sees gelegenen Inseln Bullenbruch, Weidenwall, Zeuthener Wall, Werderchen, Seddinwall, Kleiner Seddinwall und Kleiner Rohrwall sind als geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) gemäß § 29
BNatSchG festgesetzt.
Schutzzweck ist, den Beitrag der Landschaftsbestandteile zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft zu sichern und die von den Landschaftsbestandteilen ausgehende visuelle Belebung und ökologische Bereicherung des Landschaftsbildes zu erhalten. Geschützt
sind die Landschaftsbestandteile in ihrer Gesamtheit einschließlich des Röhrichtbestandes
sowie die für diesen Lebensraum typischen Tier- und Pflanzenarten im Einzelnen.
Eine Übersicht der geschützten Landschaftsbestandteile gibt nachfolgende Aufstellung. Eine
Relevanz für die Uferkonzeption ergibt sich nicht in der Entwicklung der Zugänglichkeit sondern in der Bedeutung der Inseln für das visuelle Erleben entlang der Uferwege sowie für
den Natur- und Landschaftsschutz.
Tabelle 7: Geschützte Landschaftsbestandteile mit Relevanz für die Uferkonzeption
Schutzgebiet
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte
GLB 15 Insel Weidenwall
Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils "Insel Weidenwall" im Bezirk
Köpenick von Berlin vom 15.03.1995
(GVBl. S. 214)
innerhalb Dahme
GLB 18 Bullenbruch
Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Bullenbruch im Bezirk
Köpenick von Berlin vom 13.11.2000
(GVBl. S. 520)
innerhalb Stadtspree
GLB 19 Insel Werderchen
Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Werderchen im Bezirk
Köpenick von Berlin vom 21.12.2000
(GVBl. S. 13)
innerhalb Dahme
GLB 20
Verordnung zum Schutz der Landschaftsbestandteile Insel Seddinwall und Insel
Kleiner Seddinwall im Bezirk TreptowKöpenick von Berlin vom 15.01.2002
(GVBl. S. 83)
innerhalb Seddinsee
GLB 21 Insel Kleiner Rohrwall
Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Kleiner Rohrwall im
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom
20.02.2002 (GVBl. S.110)
innerhalb Dahme (Langer See)
GLB 16 Insel Zeuthener Wall
Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Insel Kleiner Rohrwall im
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom
07.09.1998 (GVBl. S.255)
innerhalb Zeuthener See
Insel Seddinwall und Insel
Kleiner Seddinwall
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40
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
3.4.4 Gesetzlich geschützte Biotope
Insbesondere die Ufer des Großen Müggelsees unterliegen in weiten Gewässerabschnitten
dem gesetzlichen Biotopschutz (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 26 NatSchGBln). Es handelt sich
dabei überwiegend um standorttypische Gehölzsäume an Gewässern, Erlen-Bruchwälder,
Erlenwälder und Röhrichtgesellschaften. Weitere Gewässerabschnitte mit gesetzlich geschützten Biotopen im Uferbereich befinden sich am Westufer des kleinen Müggelsees, am
Südufer der Müggelspree, am Südufer des Dämeritzsees, am Nordufer des Seddinsees, am
Nordufer der Dahme sowie am Nordufer des Teltowkanals im Bereich Grünauer Kreuz.
3.4.5 Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000
Abbildung 12: Natura 2000-Gebiete im Bezirk Treptow-Köpenick
Das gesamte Ufer des Müggelsees sowie einige Uferabschnitte der Müggelspree, des
Gosener Kanals, des Seddinsees und des Dämeritzsees sind Bestandteil des FFH-Gebietes
Müggelspree-Müggelsee (DE 3548-301). Ebenfalls zum FFH-Gebiet gehört das Fredersdorfer Mühlenfließ. Das Gebiet wird durch die Spreetalniederung mit extensiver Grünlandnutzung, Talsandinseln mit Dünenrücken, verlandeten Moorrinnen in Kiefernforsten, Fließgewässern mit Auwaldresten und Flußseen der Spree mit Schwimmblatt- und Unterwasserpflanzenbeständen und Auwaldresten charakterisiert. Die Schutzwürdigkeit besteht in der
lebensraumtypen- und artenreichen Urstromtallandschaft, den weitgehend ökologisch intakten Fließgewässern und in der Bedeutung als Laichgebiet und Lebensraum gefährdeter
Fischarten.
Mit Ausnahme des Großen Müggelsees und des Fredersdorfer Mühlenfließes sind die Ufer
zugleich Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebietes (SPA-Gebiet) Müggelspree –
Die Bänke. Die Schutzwürdigkeit besteht in der Bedeutung als wichtigstes Brutgebiet für
viele gefährdete Brutvogelarten in Berlin, insbesondere der Trauerseeschwalbe.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
41
Beziehungen bestehen in den Schutzgebieten untereinander sowie mit dem Landschaftsschutzgebiet Müggelspree, den Naturschutzgebieten Gosener Wiesen und Krumme Laake /
Pelzlaake sowie dem Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Friedrichshagen.
Eine Übersicht der Natura 2000-Gebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung:
Tabelle 8: Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Vorgelschutzgebiete mit Relevanz für die Uferkonzeption
Schutzgebiet
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte
FFH 7 Müggelspree-Müggelsee
RL92/43/EWG des Rats vom
21.05.1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (ABl.EG Nr. L
206 S.7),zuletzt geändert durch
RL2006/105/EG des Rats vo,
20.11.06 (ABl. EU Nr. L363
S.368)
Gesamtufer Müggelsee,
Südufer Müggelspree / Westufer Alter
Spreearm östlich Siedlung Schönhorst
Gosener Kanal (ohne Grundstück
Gosener Kanal),
Nordufer Seddinsee,
Südufer Dämeritzsee
Fredersdorfer Mühlenfließ
SPA 5 Müggelspree – Die Bänke
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 30. November 2009
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EU vom
26.01.2010, S. L 20/7)
Ostufer Müggelsee (Die Bänke),
Südufer Müggelspree / Westufer Alter
Spreearm östlich Siedlung Schönhorst,
Gosener Kanal (ohne Grundstück
Gosener Kanal),
Nordufer Seddinsee,
Südufer Dämeritzsee
Die Entwicklung von Ufergrünzügen, insbesondere, wenn sie mit Wegebau und der Schaffung von Aufenthaltsangeboten einhergehen, auch die Nutzungsintensivierung vorhandener
Pfade, erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 35 NatSchGBln. Dabei ist die
FFH-Verträglichkeit nachzuweisen und die Maßnahme entsprechend frühzeitig mit der
Obersten Naturschutzbehörde abzustimmen.
3.4.6 Wasserschutzgebiete
Die Ufer der Müggelspree, des Müggelsees, der Dahme u.a. haben eine wichtige Funktion
für die Gewinnung von Uferfiltrat für das größte Wasserwerk Berlins. Der Anteil des Uferfiltrats an der jährlichen Rohwasserfördermenge des Wasserwerks Friedrichshagen von ca. 54
Mio m³/a beträgt 66 %. Ein Großteil der Ufer des Müggelsees sowie weite Uferabschnitte
entlang des Gosener Kanals, des Seddinsees, der Großen Krampe und der Dahme (Langer
See) befinden sich innerhalb der engeren Schutzzone II des Wasserschutzgebietes für das
Wasserwerk Friedrichshagen. Ein Uferabschnitt am Nordufer des Großen Müggelsees ist
Bestandteil der Schutzzone I (Fassungsbereich der Brunnen auf dem Wasserwerksgelände).
Weitere Uferabschnitte befinden sich in der weiteren Schutzzone III bzw. III A und III B der
Wasserwerke Friedrichshagen, Johannisthal, Wuhlheide, Erkner und Eichwalde.
Insgesamt liegt der Anteil der Uferabschnitte in den Schutzzonen I und II bei 10 % der gesamten Uferlänge.
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42
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Abbildung 13. Wasserschutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick
Die Vorschriften für die Schutzzonen III A und III B sind zu beachten. U.a. sind der Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen, großflächige Versiegelungen und die Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge unzulässig bzw. mit Auflagen verbunden. Auf der Planungsebene
der BEP ist jedoch die Relevanz untergeordnet, da weder eine Renaturierung noch die Anlage von Uferwegen grundsätzlich verboten sind. In der konkreten Umsetzung werden die Vorschriften zu beachten sein. Ein Rückbau und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich
positiv auf die Wasserqualität aus.
In den Uferbereichen der Wasserschutzzone I und II darf es nicht zu einer Nutzungsintensivierung, die sich negativ auf die Gewässer bzw. Grundwasserqualität auswirken würden,
kommen. Die Restriktionen der Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten.
Im Fassungsbereich der Brunnen auf dem Wasserwerksgelände Friedrichshagen (Schutzzone I) sind nach der Wasserschutzgebietsverordnung alle Nutzungen mit Ausnahme der
Mähnutzung und der Wald- und Gehölzpflege sowie das Betreten durch Unbefugte außerhalb von angelegten Spazierwegen verboten.
In der engeren Schutzzone II sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 und 10 der Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen das Errichten, Wiederherstellen, Erweitern oder wesentliche Ändern von baulichen Anlagen sowie Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone
nachhaltig beeinflusst oder die Deckschichten vermindert werden, verboten. Diese Bestimmungen sind von Relevanz für die Neuanlage von Uferwegen und sonstige bauliche Maßnahmen im Uferbereich.
Die Wasserbehörde ist bei allen Maßnahmen (Errichtung von baulichen Anlagen, Renaturierung befestigter Ufer) in Wasserschutzgebieten zu beteiligen.
Die Zonen I und II der Trinkwasserschutzgebiete sind in Karte 1 dargestellt. Eine Übersicht
der Wasserschutzgebiete im Untersuchungsraum der Uferkonzeption Treptow-Köpenick gibt
die nachfolgende Aufstellung:
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43
Tabelle 9: Trinkwasserschutzzonen I und II mit Relevanz für die Uferkonzeption
Wasserschutzgebiet
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte in TWSZ I / II
Wasserwerk Friedrichshagen
Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für das
Wasserwerk Friedrichshagen
(Wasserschutzgebietsverordnung
Friedrichshagen) vom
31.08.1999 (GVBl. S. 516).
Nord- /Nordostufer Müggelsee
(teilweise TWSZ I)
Südufer Müggelsee
Westufer Müggelsee
Westufer Gosener Kanal
Nordufer Seddinsee
Westufer Große Krampe
Nordufer Langer See
Südufer Langer See
Tabelle 10: Trinkwasserschutzzonen III A und III B mit Relevanz für die Uferkonzeption
Wasserschutzgebiet
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte in TWSZ III A /
III B
Wasserwerk Friedrichshagen
Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für das
Wasserwerk Friedrichshagen
(Wasserschutzgebietsverordnung
Friedrichshagen) vom
31.08.1999 (GVBl. S. 516).
Müggelsee
Müggelspree westl. des Müggelsees
bis etwa Salvador-Allende-Brücke
Langer See
Große Krampe
Nordwest- und Nordufer Seddinsee
Gosener Kanal
Südufer Dämeritzsee
Südufer Müggelspree im Bereich Hessenwinkel
Müggelspree bei Rahnsdorf
Kleiner Müggelsee und Bänke
Erpe
Fredersdorfer Mühlenfließ
Neuer Wiesengraben
Plumpengraben bei Bohnsdorf
Wasserwerk Johannisthal
Wasserwerk Wuhlheide
Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die
Wasserwerke Johannisthal und
Altglienicke (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal/Altglienicke) vom 31. August
1999 (GVBl. S. 522); Schutzgebietsteil Altglienicke aufgehoben
mit Verordnung vom 06.04.2009
Südufer Stadtspree zwischen Bulgarische Straße und S-Bahnhof Oberspree
Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die
Wasserwerke Wuhlheide und
Nordufer Stadtspree
Britzer Zweigkanal
Teltowkanal nördlich Stubenrauchstraße
Heidekampgraben
Hoher Wallgraben
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Wasserschutzgebiet
Wasserwerk Erkner
Wasserwerk Eichwalde
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Schutzgrundlage
Gewässerabschnitte in TWSZ III A /
III B
Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf)
vom 11. Oktober 1999 (GVBl. S.
567)
Wuhle
Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für das
Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner)
vom 12. Oktober 2000 (GVBl. S.
458)
Nordufer Dämeritzsee
Verordnung zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für das
Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16. Oktober 2001
(GVBl. S. 552)
Langer See, Dahme und Zeuthener
See im Bereich Schmöckwitz
Nordufer Müggelspree (östl. Bereich)
Plumpengraben (südl. Abschnitt)
3.4.7 Denkmalbereiche
Insbesondere entlang der Stadtspree aber auch am Ufer der Müggelspree, des Müggelsees,
der Dahme, des Zeuthener Sees sind einige Uferabschnitte Bestandteil von Denkmalbereichen (Ensemble / Gesamtanlage) und Gartendenkmalen nach dem Denkmalschutzgesetz
Berlin (DSchGBln). Eine Übersicht der Denkmalbereiche und Gartendenkmale mit Relevanz für die Uferkonzeption gibt nachfolgende Aufstellung:
Tabelle 11: Denkmalbereiche mit Relevanz für die Uferkonzeption
Denkmalnummer
Denkmalbereich (Gesamtanlage)
Gewässerabschnitt
09050364
Landwehrkanal (Uferbefestigung mit Auf- und
Abgängen, begrünte Uferstreifen, Geländer)
Ostufer Landwehrkanal und Flutgraben (Bezirk FK)
09031007
Uferbebauung Flutgraben
Ostufer Flutgraben
09020318
ABOAG-Betriebshof
Ostufer Flutgraben/Südufer Stadtspree
09046091
Treptower Park (Gartendenkmal) mit Gaststättengarten „Zenner“
Südufer Stadtspree
09020102
Rundfunkzentrum Nalepastraße
Ostufer Stadtspree
09020133
Norddeutsche Eisenwerke GmbH & ADMOS
Nordufer Stadtspree
09020128
Städtische Gasanstalt Oberspree
Nordufer Stadtspree
09020086
Lampenfabrik R. Frister
Nordufer Stadtspree
09020121
Deutsche Niles Werkzeugmaschinen-Fabrik &
AEG-TRO
Nordufer Stadtspree
09045280
Borussia-Brauerei
Südufer Stadtspree
09020117
Abspannwerk Oberspree
Nordufer Stadtspree
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
45
Denkmalnummer
Denkmalbereich (Gesamtanlage)
Gewässerabschnitt
09020338
Kraftwerk Oberspree
Nordufer Stadtspree
09020314
Kabelwerk Oberspree
Nordufer Stadtspree
09045214
Spreesiedlung
Westufer Stadtspree
09045278
Fabrik Bruno-Bürgel-Weg I
Südufer Stadtspree
09045816
Wäscherei Spindler
Westufer Stadtspree
09095582
Ensemble Altstadt Köpenick
Dahme / Müggelspree
09046034
Schloßinsel Köpenick (Gartendenkmal)
Dahme
09095808
Ensemble Köpenicker Kietz
Ostufer Dahme
09045797
Gießerei Grünauer Straße 57 & 59
Westufer Dahme
09045781
Glanzfilm AG
Nordufer Müggelspree
09046031
Villengarten Müggelseedamm 8 & 10 (Gartendenkmal)
Nordufer Müggelspree
09045747
Berliner Bürgerbräu
Nordufer Müggelspree
09046029
Müggelpark (Gartendenkmal)
Nordufer Müggelspree / Müggelsee
09045854
Wasserwerk Friedrichshagen
Nordufer Müggelsee
09045770
Strandbad Müggelsee
Nordufer Müggelsee
09045572
Dorflage Rahnsdorf
Nordufer Müggelspree
09045531
Dorfkern Schmöckwitz
Nordufer Zeuthener See
09045812
Hotel-Restaurant Riviera
Westufer Dahme
09045790
Marienhain & Gutshof Bolle und Villa Bolle mit
Weinhaus
Ostufer Dahme
09045246
Wasserwerk Alt Glienicke
Plumpengraben / Am Pumpwerk
09097200
Landhausgarten Bunzelstraße 11 & 13 / Gründerstraße 22 & 24 (Gartendenkmal)
Plumpengraben
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46
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
3.4.8 Überschwemmungsgebiete
Auf Grundlage des § 76 Abs. 3 WHG und § 63 BWG erfolgte am 11. Januar 2013 im Rahmen der Hochwasservorsorge die vorläufige Sicherung der im Land Berlin gelegenen Überschwemmungsgebiete. Zu den im Bezirk gelegenen betroffenen Gebieten gehören Uferbereiche entlang der Erpe, der Müggelspree, vor allem östlich des Müggelsees, einschließlich
dem großem Müggelsee, dem Kleinem Müggelsee und der Bänke sowie dem Gosener Kanal
bis hin zum Seddinsee. Die Müggelspree bis hin zum Gosener Kanal dient vor allem als
Rückstaubereich für die Staustufe Müggeldamm.
Abbildung 14: Überschwemmungsgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick
Die Festlegung der Überschwemmungsgebiete erfolgte auf Grundlage hydrologischhydraulischer Berechnungen für die Bereiche, in denen ein bedeutendes Hochwasserrisiko
besteht oder Flächen, die der Hochwasserentlastung oder der Hochwasserrückhaltung dienen. Als maßgebendes Hochwasserereignis wurden die Wasserstände zu Grunde gelegt,
die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten sind. Potenzielle Druckwasserbereiche werden nicht mit als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. In Überschwemmungsgebieten sind bei der künftigen Bebauung gewisse Restriktionen zu beachten, z.B.
das Verbot der Errichtung baulicher Anlagen, die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Erhöhen
oder Vertiefen der Erdoberfläche, das Aufbringen oder Ablagern wassergefährdender Stoffe,
das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen oder die Umwandlung von Auwald in eine
andere Nutzungsart (siehe auch Kapitel 7.2).
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
47
3.5 Stand der Umsetzung von Uferwegen
Ein Teilaspekt der Entwicklung von Ufergrünzügen ist die Entwicklung von Uferwegen in entsprechend zu identifizierenden Bereichen. Es liegen Daten über vorhandene Uferwege vor.
Die im Fachbereich Stadtplanung zusammengestellten und 2011 ergänzten Informationen
zum Stand der Umsetzung von Uferwegen im Bezirk Treptow-Köpenick dokumentieren die
vorhandenen und rechtlich gesicherten (in einzelnen Abschnitten auch nicht rechtlich gesicherten) Uferwege, nicht vorhandene, aber bereits gesicherte Uferwege sowie „Umwege“ im
Bestand und als Zwischenlösung.
Ergänzt wurden die Angaben anhand der Karte „20 Grüne Hauptwege“5 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die Karte „Fahrradverkehr – Plan der Baumaßnahmen“6 der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die 20 Grünen Hauptwege sind zum Teil mit den
Ufer- und Umwegen identisch, teilweise stellen sie jedoch auch eine Ergänzung des bestehenden Netzes dar. Aufgenommen wurden sie nur für die Bereiche, wo sie eine Ergänzung
der bestehenden Daten zu Uferwegen darstellten.
Nach Hinweis des Forstamtes Köpenick vom Dezember 2011 ist die Rekonstruktion vorhandener Waldwege im Uferbereich inzwischen weitgehend abgeschlossen, so dass im Bereich
der Waldflächen die Zugänglichkeit der Gewässerufer durchgehend gewährleistet ist, soweit
keine anderen Belange insbesondere des Natur- oder Trinkwasserschutzes entgegenstehen.
Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, bestehen etwa entlang der Hälfte (46 %) der Ufer
Wege, die auch gesichert sind. Einen relativ kleinen Anteil (3 %) machen hingegen die bestehenden, aber nicht gesicherten Wege aus. Besonders entlang der Stadtspree sind die
Flächen für Uferwege bereits gesichert, ohne dass bis heute auf diesen Teilstücken jedoch
Wege hergestellt worden sind. Der Anteil von Uferbereichen mit gesicherten, aber nicht hergestellten Uferwegen liegt bei 1 %. Fast überall besteht die Möglichkeit einer Umgehung von
Lücken oder größeren Abschnitten ohne Uferweg, jedoch variiert die Qualität dieser Umwege
sehr deutlich. Zumeist sind hier öffentliche Straßen zu nutzen. Diese Bereiche sind allerdings
genauso als nicht umgesetzt einzustufen, wie die Bereiche, in denen überhaupt keine Wegebestehen.
5
Idealwegenetz gemäß Landschaftsprogramm Berlin 1994, Darstellung von Lücken im Idealwegenetz und Vorschläge für
temporäre Umwege gemäß Abstimmungsergebnissen 2006 – 2011
6
Baumaßnahmen des Fahrradverkehrs bis einschließlich 2010, 2011 und nach 2011
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
48
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
120,0
100,0
Uferlänge in km
80,0
60,0
40,0
Ufergrünzug mit Weg umgesetzt
und rechtlich gesichert
Ufergrünzug mit Weg vorhanden,
aber nicht rechtlich gesichert
Uferweg nicht vorhanden, aber
rechtlich gesichert
kein Uferweg
20,0
0,0
Abbildung 15: Anteil von Uferbereichen nach Uferwegen
Betrachtet man die Umsetzung der Uferwege hingegen in den Bereichen der einzelnen Gewässerabschnitten, zeigt sich ein weitaus differenzierteres Bild:
Innerstädtisch ist fast die Hälfte der Ufer durch Uferwege erschlossen. Hinzu kommt, im Vergleich zu den anderen Gewässerabschnitten, ein hoher Anteil an gesicherten, aber nicht
umgesetzten Wegen. Längere Abschnitte mit jeweils mehr als 500 m zusammenhängenden
und gesicherten Uferwegen befinden sich am Ostufer des Landwehrkanals bzw. Flutgrabens, am Südufer der Stadtspree zwischen Landwehrkanal und Britzer Verbindungskanal,
am Südufer der Stadtspree zwischen Kaisersteg und Rudower Straße, am Nordufer der
Stadtspree (HTW-Gelände), westlich und nördlich der Altstadt Köpenick, am Nordufer der
Alten Spree zwischen Dammbrücke und Erpe, am Südufer der Müggelspree östlich der Salvador-Allende-Brücke, am Nordufer des Britzer Verbindungskanals zwischen SüdostalleeBrücke und Kiefholzstraßenbrücke, am Südufer des Britzer Verbindungskanals zwischen
Teltowkanal und Britzer-Allee-Brücke, am Nordufer des Teltowkanals zwischen Britzer Verbindungskanal und Altglienicker Brücke sowie am Südufer des Teltowkanals zwischen Altglienicker Brücke und Grünauer Brücke.
Im Bereich der städtischen Kanäle (Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal) ist fast eine
durchgehende Begehung der Ufer möglich.
Längere Abschnitte zusammenhängender Uferwege befinden sich an den waldgeprägten
Uferabschnitten am Südufer der Müggelspree zwischen Allendeviertel und Großem Müggelsee, am West- und Südufer des Großen Müggelsees, am Nordufer des Großen Müggelsees zwischen Wasserwerk und Strandbad, am Nordufer des Langen Sees, am Südufer
des Langen Sees zwischen Strandbad Grünau und Richterhorn, am West- und Ostufer der
Großen Krampe („Kramper Wanderweg“), am Nord- und Südufer des Seddinsees, am Ostufer des Zeuthener Sees, am Westufer des Krossinsees sowie entlang von Oder-Spree-Kanal
und Gosener Kanal.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
Dahme
Seenkette
Kanäle im
Außenbereich
kein Uferweg
Großer
Müggelsee
Ufergrünzug mit Weg vorhanden, aber nicht rechtlich gesichert
Müggelspree
Uferweg nicht vorhanden, aber rechtlich gesichert
städtische
Kanäle
Ufergrünzug mit Weg umgesetzt und rechtlich gesichert
Stadtspree
Gräben und
Fließe
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
49
Abbildung 16: Vereilung der Uferwege nach Gewässerabschnitten
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferlänge in km
50
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Die sonstigen Uferabschnitte sind nur auf kurzen Strecken begehbar, insbesondere im Bereich von kleineren am Wasser befindlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie im Bereich
von Stichstraßen zum Wasser (sog. “Wassergassen“). Zum Teil sind „Umwege“ abseits der
Gewässer möglich, die die einzelnen Teilabschnitte der Uferwege miteinander verbinden.
Im Bereich der Kanäle im Außenbereich, entlang der Fließe und Gräben bestehen meist einseitige Uferwege.
Die Anteile am Stand der Umsetzung zum Zeitpunkt der Erstellung der Uferkonzeption in den
einzelnen Gewässerabschnitten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 12: Stand der Umsetzung von Ufergrünzügen bzw. Uferwegen nach Gewässerabschnitten
Ufergrünzug mit
Weg umgesetzt
und rechtlich
gesichert
Ufergrünzug mit
Weg vorhanden,
aber nicht rechtlich gesichert
Uferweg nicht
vorhanden,
aber rechtlich
gesichert
kein Uferweg
Stadtspree
45,5%
3,3%
9,8%
41,4%
Städtische Kanäle
60,5%
22,2%
2,4%
14,9%
Müggelspree
23,1%
0,0%
0,5%
76,4%
Großer Müggelsee
58,0%
3,5%
0,0%
38,5%
Dahme
41,6%
2,5%
0,0%
55,9%
Seenkette
64,7%
0,5%
0,0%
34,8%
Kanäle im Außenbereich
58,7%
0,0%
0,0%
41,3%
Gräben und Fließe
33,7%
0,3%
0,3%
65,7%
Summe
45,8%
3,2%
1,4%
49,5%
Für die Flächen im Fachvermögen des Sportamtes wurden zumeist langfristige Nutzungsverträge mit Sportvereinen abgeschlossen. In den jüngeren Nutzungsverträgen wird nach Hinweis des Sportamtes für einen 15 m breiten Uferstreifen eine Bebauung ausgeschlossen und
auf die bestehenden Planungen für einen Uferweg hingewiesen. Bei den jüngeren Kaufverträgen wurde nach Hinweis des Sportamtes ein Uferweg in einer Breite von 5 m gesichert.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
51
4 Nutzungsansprüche an Gewässerufer
Die Uferbereiche der im Rahmen der vorliegenden Uferkonzeption betrachteten Gewässer
unterliegen sowohl im innerstädtischen Raum als auch im Außenraum einer Vielzahl von
Nutzungsansprüchen, die zum Teil in Konkurrenz zueinander treten.
Neben der Bedeutung der Gewässerufer als Anlegestelle und Warenumschlagsplatz im
Rahmen der Binnenschifffahrt mit den damit verbundenen baulichen Anlagen im Uferbereich
ist insbesondere die Bedeutung für die Erholung der Stadtbevölkerung einschließlich der
gewässerbezogenen Sportnutzungen sowie die Bedeutung für den Naturhaushalt, den Natur- und Artenschutz und die Landschaftspflege zu benennen.
Darüber hinaus stellen Ufergrundstücke eine privilegierte Lage für Wohnnutzungen, Dienstleistungsstandorte sowie Kleingarten- und Wochenendhausnutzungen dar. Die Bedeutung
für das produzierende Gewerbe beschränkt sich durch das weitgehende Verbot von Einleitungen in die Gewässer inzwischen auf den möglichen wasserseitigen Warenumschlag. Mit
dem allgemeinen Rückgang des auf die Wasserlagen angewiesenen produzierenden Gewerbes sowie des dezentralen Warenumschlags auf dem Wasserweg zählt eine Öffnung der
Stadt zum Wasser hin inzwischen zu den fest verankerten Leitbildern für die städtebauliche
Entwicklung der am Wasser gelegenen Städte.
Als Wirtschaftsstandort haben die Gewässerufer weiterhin eine Bedeutung für den Bau und
die Instandhaltung von Schiffen (Werften), für gewerbliche Anbieter von Wassersporteinrichtungen, für die Fahrgastschifffahrt (Anlegestellen), die Binnenfischerei (Betriebsstandorte)
und die Ausflugsgastronomie (Ausflugsgaststätten, Strandbars).
Sowohl im städtischen Raum als auch im Außenraum bestehen erhebliche Nutzungsansprüche an die Gewässerufer durch Sportbootliegeplätze. Eine Besonderheit im Bezirk TreptowKöpenick stellt dabei die Vielzahl von Vereinsnutzungen im Bereich der Ufergrundstücke dar.
Die überwiegend bezirkseigenen Grundstücke wurden bislang langfristig an die Sportvereine
verpachtet. Inzwischen besteht aufgrund übergeordneter Vorgaben die Tendenz, die Grundstücke an die Vereine zu veräußern. Viele Ufergrundstücke sind so bereits verkauft worden.
Die gewässerbezogenen Erholungsnutzungen umfassen neben den Wassersportnutzungen
und den Badenutzungen an Badestellen und in den Strandbädern, insbesondere den Aufenthalt am Wasser in den am Wasser befindlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie das
Landschaftserleben entlang der am Wasser befindlichen Fuß- und Radwegeverbindungen
der übergeordneten Grünzüge und Waldgebiete.
Darüber hinaus sind auch wasserseitige Nutzungsansprüche zu berücksichtigen, die Auswirkungen auf die landseitige Entwicklung haben. Hierzu gehören z.B. Boots- und Schiffsanleger für Wassersport und Erholung bzw. Tourismus und die Fahrgastschifffahrt. Auch besondere Nutzungsformen wie z.B. Restaurantschiffe, Museumsschiffe, Floating Houses oder
Hausboote haben Auswirkungen auf die Gestaltung der landseitigen Ufer. Hinsichtlich der
Hausboote sind im Rahmen der Uferkonzeption Überlegungen für die Identifizierung von
Standorten angestellt worden. Für Restaurant- und Museumsschiffe werden vorhandene und
geeignete Standorte dargestellt (siehe Kapitel 7.6). Die Genehmigungspflicht nach § 31
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) ist zu beachten.
Die Wasserwerke der Berliner Wasserbetriebe (BWB) betreiben ufernahe Brunnengalerien
zur Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Trinkwasser und stellen damit konkrete Anforderungen an die Nutzung im Planungsraum. Zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen sind aus diesem Grund die Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen worden. Die
Ufer der Müggelspree, des Müggelsees, der Dahme u.a. haben eine wichtige Funktion für
die Gewinnung von Uferfiltrat für das größte Wasserwerk Berlins, das Wasserwerk Friedrichshagen.
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52
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Zu den in den vorliegenden Planungen und Konzepten formulierten Nutzungsansprüchen
an die im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Gewässerufer siehe Kapitel 5.
Regelungen zur Nutzung von Gewässerufern sowie damit verbundene Entwicklungsziele
sind Bestandteil von unterschiedlichen Fachgesetzen, insbesondere des Wasserrechts und
des Naturschutzrechts:
Berliner Wassergesetz
Gemäß § 2a Abs. 1 Berliner Wassergesetz (BWG) sind die Gewässerrandstreifen und Uferzonen der oberirdischen Gewässer als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tierund Pflanzenarten zu erhalten und so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.
Wasserhaushaltsgesetz
Gemäß § 2f Abs. 1 BWG ist bis zum 22. Dezember 2015 bei den oberirdischen Gewässern
ein guter ökologischer und chemischer Zustand (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz
- WHG) zu erreichen, bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG). Die Struktur
und Bedingungen der Uferbereiche zählen dabei gemäß WRRL-Umsetzungs-Verordnung
(WRRLUmV) zu den hydromorphologischen Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer.
Soweit es die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27ff. und § 47 WHG in Verbindung mit § 2f
BWG (guter ökologischer und chemischer Zustand) erfordern und das Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG in Verbindung mit § 2c BWG entsprechende Anforderungen zur Einrichtung von Gewässerrandstreifen enthält, sind gemäß § 40a BWG landseits der Uferlinie
oder der Böschungsoberkante des Gewässers bei Gewässern I. Ordnung und fließenden
Gewässern II. Ordnung Gewässerrandstreifen einzurichten. Gewässerrandstreifen dienen
der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers, der Verbesserung der morphologischen Gewässerstruktur sowie der Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen. Nutzungen, die den Zwecken des Gewässerrandstreifens zuwiderlaufen, sind in
diesen verboten. Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann bestimmte
Gewässer oder Uferzonen von dieser Regelung ausnehmen, soweit dies mit den Grundsätzen des § 2a BWG vereinbar ist.
Gemäß § 38 Abs. 3 WHG ist der Gewässerrandstreifen im Außenbereich fünf Meter breit.
Die Länder können abweichende Regelungen erlassen sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gewässerrandstreifen mit einer angemessenen Breite festsetzen.
Bundeswasserstraßengesetz
Zu den Bundeswasserstraßen gehören nach § 1 Abs. 4 Bundeswasserstraßengesetz
(WaStrG) neben den baulichen Anlagen (wie z.B. Schleusen, Bauhöfe, Werkstätten) auch
die ihrer Unterhaltung dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke. Die Unterhaltung von
Bundeswasserstraßen ist nach § 7 Abs. 1 WaStrG Hoheitsaufgabe des Bundes, die von der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wahrgenommen wird. Die hoheitlichen Aufgaben erstrecken sich nicht nur auf das Gewässerbett der Wasserstraßen samt
ihrer Ufer und Betriebswege, sondern auch auf die ihrer Unterhaltung nach §§ 7 ff WaStrG
dienenden bundeseigenen Grundstücke. Zur Unterhaltung gehören gemäß § 8 Abs. 4
WaStrG auch Arbeiten zur Beseitigung oder Verhütung von Schäden an Ufergrundstücken,
die durch die Schifffahrt entstanden sind oder entstehen können, soweit die Schäden den
Bestand der Ufergrundstücke gefährden. Gemäß § 11 Abs. 2 WaStrG haben die Anlieger
das Bepflanzen der Ufer zu dulden, soweit es für die Unterhaltung der Bundeswasserstraße
erforderlich ist. Gemäß § 8 Abs. 1 WaStrG ist bei der Unterhaltung den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen. Das Bild und der Erholungswert der Gewässerlandschaft
sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhal-
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
53
tungsmaßnahmen müssen die nach §§ 27 bis 31 WHG maßgebenden Bewirtschaftungsziele
berücksichtigen.
Bundesnaturschutzgesetz
Nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Natur und Landschaft so zu schützen,
dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert auf Dauer gesichert sind.
Der Schutz umfasst dabei neben der Pflege und Entwicklung auch die Wiederherstellung von
Natur und Landschaft z. B. durch Renaturierung von Flächen.
Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt ist der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedlungen zu ermöglichen. Natürlichen und naturnahen Gewässerufern kommt dabei eine hohe Bedeutung für den sogenannten Biotopverbund zu.
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind
insbesondere Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche
Selbstreinigungskraft und Dynamik zu erhalten. Der Entwicklung sich selbst regulierender
Ökosysteme ist auf hierfür geeigneten Flächen Raum und Zeit zu geben.
Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes
von Natur und Landschaft sind insbesondere zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und
siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen. Als geeignete Freiräume
im besiedelten und siedlungsnahen Bereich werden dabei neben Park-, Grünanlagen und
Wald unter anderem Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen sowie
stehende Gewässer benannt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BNatSchG sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum
oder Besitz der öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in
besonderer Weise berücksichtigt werden.
Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich
ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation
sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig
überschwemmten Bereiche sind gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope.
Ebenfalls gesetzlich geschützt sind Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, seggenund binsenreiche Nasswiesen sowie Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, wie sie auch in den
Uferbereichen von Gewässern vorkommen. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope führen können,
sind verboten.
Berliner Naturschutzgesetz
Im Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) ist darüber hinaus der Schutz von Gewässern
und Uferzonen bei wasserwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen (§ 28 NatSchGBln)
sowie der Schutz und die Pflege des Röhrichtbestandes geregelt (§ 29 ff. NatSchGBln).
Gemäß § 61 BNatSchG dürfen zur Freihaltung von Gewässern und Uferzonen im Außenbereich an Bundeswasserstraßen und Gewässern I. Ordnung sowie an stehenden Gewässern
mit einer Größe von mehr als 1 ha im Abstand bis 50 m von der Uferlinie grundsätzlich keine
baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich geändert werden.
Gemäß § 62 BNatSchG ist es Aufgabe des Bundes, der Länder und sonstiger juristischen
Personen des öffentlichen Rechts in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die
sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den
Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang bereit zu stellen, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den
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54
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche
Zweckbindung dem nicht entgegensteht.
Landeswaldgesetz
Wald hat im Land Berlin gemäß § 10 Landeswaldgesetz (LWaldG) grundsätzlich die Funktion als Schutz- und Erholungswald. Gemäß § 14 LWaldG darf jedermann den Wald zum
Zwecke der Erholung betreten. Radfahrer dürfen gemäß § 15 LWaldG alle Waldwege (Straßen und Wege) benutzen. Ausgenommen sind Uferpromenaden, soweit dort das Radfahren
nicht ausnahmsweise durch die Berliner Forsten erlaubt ist. Die Berliner Forsten können für
das Radfahren außerhalb von Waldwegen Flächen ausweisen. Waldbesucher mit Krankenfahrstühlen dürfen alle Waldwege benutzen. Reiter dürfen grundsätzlich nur ausgewiesene
Reitwege benutzen. Die Berliner Forsten können gemäß § 18 LWaldG aus wichtigem Grund
das Benutzen des Waldes durch Dritte einschränken (Sperrung).
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
5
55
Vorhandene Planungen und Konzepte
5.1 Flächennutzungsplan Berlin
Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin ist der vorbereitende Bauleitplan im Land Berlin und
wird vom Parlament beschlossen. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Planungsziele
der Stadt und wird durch Änderungsverfahren ständig aktuell gehalten. In der räumlichen
Gesamtplanung für die Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg übernimmt der Flächennutzungsplan die Funktion eines Regionalplans und bildet den Rahmen für weitere strategische
Konkretisierungen mittels Strategieräumen und teilräumlichen Planwerken.
Im Flächennutzungsplan Berlin werden entlang der Gewässerläufe und Seen überwiegend
uferbegleitende Grünzüge (symbolische Darstellung) oder Grün-/Waldflächen dargestellt.
Neben der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und „Kleingarten“ wird für einige Gewässerabschnitte die Zweckbestimmung „Wassersport“ dargestellt.
Die Ausführungsvorschrift zur Flächennutzungsplanung7 stellt im Grundsatz 11.5 dar, dass
Grünzüge von übergeordneter Bedeutung in einheitlicher Breite dargestellt sind, wenn übergeordnete Freiflächen durch sie miteinander verbunden werden sollen und der Grünzug
noch nicht oder nur in Teilstücken vorhanden ist. Die genaue Führung des Grünzuges ist aus
der örtlichen Situation zu entwickeln. Entscheidend ist die Umsetzung des Planungsgrundsatzes, eine funktionsfähige öffentlich zugängliche Verbindung herzustellen. Entlang der innerstädtischen Wasserstraßen stellt der FNP in der Regel uferbegleitende Grünzüge dar.
Diese symbolische Darstellung schließt jedoch einen Ausbau der Wasserstraßen und die
Nutzung von Häfen und anderen Umschlag- und Ladestellen nicht aus.
Zur öffentlichen Durchwegung gilt der Grundsatz, dass Grünflächen, wenn sie durch ihre
spezielle Zweckbestimmung (z.B. Kleingärten, Sportanlagen von übergeordneter Bedeutung)
oder durch die Entwicklung von Sondergebieten in ihrer allgemeinen öffentlichen Zugänglichkeit eingeschränkt sind, in Bebauungsplänen in geeigneter Weise eine öffentliche Durchwegung gesichert werden soll. Auch im Fall von Uferstreifen, die durch Bootshäuser und
Steganlagen genutzt werden, soll geprüft werden, ob und ggf. wie eine öffentliche Zugänglichkeit festgesetzt werden kann.
5.2 Landschaftsprogramm, Artenschutzprogramm
Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) von 1994 stellt im
Zusammenspiel mit dem Flächennutzungsplan eine vor allem auf qualitative Ziele und Anforderungen bezogene Ergänzung der vorbereitenden Bauleitplanung dar und bildet die
Grundlage der künftigen Stadtentwicklung. Das LaPro ist ein behördenverbindliches Programm, das wichtige Beiträge zur vorsorgenden Umweltplanung auf allen Ebenen räumlicher
Planung enthält. Es beinhaltet Vorgaben, Ziele und Anforderungen, die bei allen weitreichenden räumlichen Planungen und Abwägungsverfahren einzubeziehen sind.
Für die Erstellung der Konzeption wurden ausgewertet:
Programmplan Naturhaushalt / Umweltschutz,
Programmplan Biotop- und Artenschutz,
Programmplan Landschaftsbild,
Programmplan Erholung und Freiraumnutzung.
7
Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV – FNP) vom 8. September 2006 (bekannt gemacht im ABl. vom 15.07.2011, S. 1482)
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56
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Die Zielstellungen für die Entwicklung der Ufergrünzüge sind überwiegend in den Programmplänen Landschaftsbild sowie Erholung und Freiraumnutzung zu finden.
Entwicklungsziele des Programmplans Landschaftsbild sind u.a.
die Anlage gewässerbegleitender Grün- und Freiflächen sowie
der Erhalt und die Entwicklung von Blickbeziehungen auf die Gewässer,
die Sicherung und Entwicklung von naturlandschaftlich geprägten Strukturelementen
(Röhricht, Uferwiesen und Auwäldern),
die Wiederherstellung der natürlichen Vegetationszonierung in Uferbereichen,
die Verbesserung der Zugänglichkeit und der Gestaltqualität von Ufern bzw. die
räumliche Zusammenfassung landschaftsbildbeeinträchtigender Nutzungen sowie
der Erhalt und die Entwicklung von Sichtbeziehungen.
Die Gewässerläufe und einige Uferabschnitte der Seen gehören zu den Maßnahmenschwerpunkten zur Wiederherstellung und Aufwertung linearer Landschaftselemente.
Entwicklungsziele des Programmplans Erholung und Freiraumnutzung sind die Neuanlage
und die Verbesserung von uferbegleitenden Grünzügen unter Einbeziehung von Parkanlagen und Kleingärten.
Das Landschaftsprogramm stellt die Notwendigkeit dar, zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten in Berlin ein Grünverbindungsnetz aufzubauen. Grundsätzlich sollen Grünzüge
mindestens 30 bis 40 m, besser jedoch 200 bis 300 m breit sein um die klimatischen und
lufthygienischen Ausgleichsfunktionen zu erfüllen. Ein besonderes Gewicht ist auf den Ausbau eines Rad- und Fußwegesystems im Bereich der Grünzüge zu legen. Dadurch kann die
Erreichbarkeit der Erholungsräume optimiert und dem motorisierten Ausflugsverkehr in die
Erholungsgebiete entgegengewirkt werden.
Die Erholungsnutzung an Ufern und Gewässerrändern besitzt eine herausragende Attraktivität, jedoch führt eine zu intensive Beanspruchung durch Erholungsuchende zu starker Erosion und Gefährdung der Ufer. Durch organisatorische und gestalterische Maßnahmen ist eine
Entflechtung der unterschiedlichen Erholungsformen anzustreben.
Entlang der kleineren Fließgewässer gelten dieselben Maßnahmen wie für Grünzüge. Sie
sollen sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität auszeichnen. In Abstimmung u.a. mit den
Zielen des Natur- und Ressourcenschutzes ist ein naturnaher Ausbau mit gewässerbegleitender Wegeführung anzustreben.
Der Programmplan Biotop- und Artenschutz sieht für die Flussseenlandschaft, zu der die
Gewässer einschließlich ihrer Ufer zum überwiegenden Teil gehören, die folgenden Entwicklungsziele vor:
Sicherung und Entwicklung von Röhricht, Uferwiesen und Auwäldern,
Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Land-Wasser-Übergänge, Ufersicherung durch Gehölz- und Röhrichtpflanzungen, ggf. ingenieurbiologische Maßnahmen
Sicherung naturnaher Uferzonen durch Auflagen und Nutzungsbeschränkungen (z.B.
Verbot des Betretens und Befahrens schutzwürdiger Bereiche)
Fortschreibung einer Uferkonzeption zur Neuordnung der Nutzungen im Uferbereich.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
57
Für die Gräben und Fließe ist vorrangig die Verbindungsfunktion für Arten der Gewässerränder und Böschungen zu entwickeln.
Der noch im Programmplan Biotop- und Artenschutz dargestellte Biotopverbund wurde anlässlich der Novelle des BNatSchG 2002 und der damit verbundenen Novelle des NatSchGBln überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde ein Zielartenkonzept8 entwickelt. Die
Darstellung des Biotopverbundsystems ist eine Überlagerung der Biotopverbundflächen aller
Zielarten, differenziert nach aktuell genutzten und potenziellen Verbundflächen.
Je dunkler (brauner) der Farbton, desto höher die Anzahl der Zielarten, für die die Flächen relevant sind.
Abbildung 17: Biotopverbund - derzeitige und potenzielle Kern- und Verbindungsflächen
8
Zielarten sind Tier- und Pflanzenarten, die in besonderem Maße auf räumliche und funktionale Verknüpfungen angewiesen
sind und von deren Schutz weitere Arten profitieren können.
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58
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Wie die Abbildungen zeigen, haben die Ufer aller Gewässer im Bezirk bereits jetzt eine große Bedeutung als Biotopverbundflächen, mit einem hohen Potenzial, das es umzusetzen gilt.
Im Rahmen der Gestaltung der Ufer sind vor allem Strukturen für folgende Zielarten zu
schaffen: Biber, Moorfrosch und Glänzende Binsenjungfer.
Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption
Der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (Landschaftsprogramm Ergänzung 2004)
liegt das Leitbild des aus grünen „Parkringen“ und „Freiraumachsen“ gebildeten Berliner Freiraumsystems zugrunde. Die Gewässerläufe von Stadtspree und Müggelspree mit dem Großen Müggelsee und dem Dämeritzsee sind Bestandteil der vom Stadtzentrum in Richtung
Südosten ausgehenden grünen „Freiraumachse“. Der Gewässerlauf der Stadtspree zwischen Treskowbrücke und Wilhelm-Spindler-Brücke ist in Zusammenhang mit der nördlich
angrenzenden Wuhlheide und der südlich angrenzenden Köllnischen Heide Bestandteil des
äußeren grünen „Parkrings“.
Im Achsenkreuz der östlichen „Freiraumachse“ mit dem äußeren „Parkring“ befindet sich am
südlichen Spreeufer zwischen Schnellerstraße und Wilhelm-Spindler-Brücke die für die Uferkonzeption relevante Ausgleichsfläche Nr. 31 Spreeufergrünzug. Entwicklungsziel der Ausgleichskonzeption ist die Entwicklung eines durchgängigen Ufergrünzugs. Im Erpetal sind die
Entwicklung einer naturnahen Parkanlage sowie die Herstellung einer durchgehenden Fußund Radwegverbindung geplant.
Abbildung 18: Ausschnitt Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption - Spreeufergrünzüge (links)
und Erpetal (rechts) (SENSTADT 2004a)
20 Grüne Hauptwege
Aus den Grünverbindungen des Landschaftsprogramms, Programmplan Erholung und Freiraumnutzung, wurde das Netz der 20 Grünen Hauptwege entwickelt. Es besteht aus drei
Ringen innerhalb des Landes Berlin, einem länderübergreifenden grünen Achsenkreuz und
15 sternförmig in die Landschaftsräume der Regionalparke und den Naturpark Barnim hineinreichenden Tangenten. Für die ausgewiesenen Idealstrecken wurden die noch vorhandenen Lücken ermittelt und Vorschläge für temporäre Umwege gemacht.
Grüne Hauptwege im Bezirk Treptow-Köpenick mit Relevanz für die Uferkonzeption sind die
gewässerbegleitenden Hauptwege
Nr. 1 Spreeweg / Berliner Urstromtal entlang des Südufers von Stadtspree, Müggelspree, Großem und Kleinem Müggelsee sowie des Nordufers des Dämeritzsees
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
59
Nr. 9 Dahmeweg entlang des Westufers von Dahme bzw. Langem See sowie des
Südufers von Seddinsee und Oder-Spree-Kanal
Nr. 14 Wuhletalweg
Nr. 17 Teltowkanalweg (Treidel- bzw. Leinpfad) auf wechselnden Uferseiten entlang
des Teltowkanals
Abbildung 19: Ausschnitt 20 Grüne Hauptwege (GEOPORTAL BERLIN 2013)9
5.3 Bereichsentwicklungsplanung Treptow-Köpenick
Die derzeit im Bezirk Treptow-Köpenick aktuellen Bereichsentwicklungsplanungen sind das
bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept und die Radverkehrskonzeption (Fachplan „Öffentlicher Raum und Verkehr“, Teilplan Radverkehr, Radwegekonzept TreptowKöpenick 2010). Das Zielnetz (Haupt- und Nebenroutennetz) des Radwegekonzepts sieht
gewässerbegleitende Radwege auf vorhandenen Straßen und Wegen entlang des Britzer
Verbindungskanals und des Teltowkanals (z.T. „Berliner Mauerweg“), im Bereich Spindlersfeld entlang des westlichen Spreeufers, im Bereich der „Bammelecke“ am Westufer der
Dahme (Langer See), am Westufer des Großen Müggelsees sowie am Südufer des OderSpree-Kanals vor. Weitere Trassenabschnitte, insbesondere westlich der Dahme bzw. des
Langen Sees, verlaufen auf vorhandenen Straßen und Wegen in Gewässernähe, jedoch
nicht unmittelbar gewässerbegleitend.
9
Geoportal Berlin - 20 Grüne Hauptwege (01.05.2013) 1 - Spreeweg / Berliner Urstromtal, 9 - Dahmeweg, 15 - Teltower Dörferweg, 17 - Teltowkanalweg
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60
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Abbildung 20: BEP Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010- Zielnetz
Die Uferkonzeption soll als Fachplan „Grün- und Freiraum“, Teilplan „Uferkonzeption“ der
bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung beschlossen werden.
5.4 Bebauungspläne
Einige Teilabschnitte der in der Uferkonzeption untersuchten Gewässerufer im Bezirk Treptow-Köpenick mit Schwerpunkt entlang der Stadtspree sowie entlang des Teltowkanals befinden sich im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Die Bebauungspläne werden in der
Regel von den Bezirken aufgestellt. Insgesamt 49 Bebauungspläne mit Gewässerbezug befinden sich im Aufstellungsverfahren (Stand Oktober 2013), 17 Bebauungspläne sind in Kraft
gesetzt (vgl. nachfolgende Tabelle).
Die planungsrechtliche Sicherung eines öffentlich zugänglichen Uferstreifens erfolgt in den
bislang in Kraft gesetzten Bebauungsplänen durch folgende Festsetzungen nach § 9 Abs. 1
BauGB:
Öffentliche Grünfläche, Parkanlage
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“
Uferbegleitende Gehrechte (teilweise Geh- und Radfahrrechte) zugunsten der Allgemeinheit in festgesetzten Baugebieten
Stichwege zum Ufer mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit
Flächen für Wald
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
61
Tabelle 13: Bebauungspläne / Bebauungsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk TreptowKöpenick im Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013)
Nummer
Geltungsbereich
Aufstellung
in Kraft
1994
Planreife
1995
Festsetzungen im Uferstreifen
Spree, Dahme, Kanäle
XV-30
Puschkinallee, Elsenstraße, Hoffmannstraße, Eichenstraße
XV-30a
XV-30b VE
2013
2013
XV-62
für das Gelände zwischen südöstlichem Ufer des Landwehrkanals,
Görlitzer Bahndamm, Lohmühlenstr. und Lohmühlenplatz
1994
9-7
Gelände des Spreeparks
2002
XVI-35
Kleingartenanlage "Freibad",
Spreeschloßstraße, Nalepastraße,
Elbeweg
1993
XV-64ba
Schnellerstraße 137
2010
XV-64bb
Gelände zwischen Schnellerstraße
137, Spree, Brückenstraße und
Schnellerstraße
2010
XV-11
Gelände zwischen Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße
und Spree
1991
9-58
Grundstücke Wilhelminenhofstraße
83. "Rathenau-Hallen"
2011
9-3
Gelände zwischen Wilhelminenhofstraße, Laufener Straße, den
Flurstücken 122 und 150, Gemarkung 515, Flur 479, Spree, den
Grundstücken Wilhelminenhofstraße 83 sowie der Laufener Straße
2002
9-47
Spreeufer zwischen der Fußgängerbrücke Kaisersteg und den
Grundstücken der Hochschule für
Technik und Wirtschaft (HTW),
Campus Wilhelminenhof, Wilhelminenhofstraße 75 A
2009
9-14
Ausbau der Wilhelminenhofstraße
zwischen Ostendstraße und
Schnellerstraße einschließlich
Spreequerung (Wilhelminenhofbrücke )
2006
XVI-10a
An der Wuhlheide, Oberspreestraße, Ernst-Grube-Stadion, Gloriastraße
1992
9-22
Ernst-Grube-Straße (Rewatex)
2004
2006
Öffentliche Parkanlage (10 m
Mindestbreite)
2008
Öffentliche Parkanlage (15 m
Mindestbreite), Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung
„Fußgänger- und Radfahrerbereich“ (30 m Mindestbreite)
1998
Öffentliche Parkanlage (5 - 15 m
Breite)
Änderungen
2006 und
2008
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62
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Nummer
Geltungsbereich
Aufstellung
in Kraft
Festsetzungen im Uferstreifen
XVI-13
Lindenstraße, Spreestraße
1992
2004
Öffentliche Parkanlage; Baugebiet
WA und MI, uferbegleitend Anpflanzgebot (15 m Breite) und
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit (2 m Breite)
XVI-1a
Friedrichshagener Straße 8 M, 8 P
und 8 R-8 T sowie das Grundstück
Friedrichshagener Straße 8-8 C, 8
E, 8 G-8 L und 8 N (tlw.) und das
Fluhrstück 221 Gemarkung 515,
Flur 464 (tlw.)
2007
XVI-1b
Gelände zwischen Friedrichshagener Straße, den Grundstücken
Friedrichshagener Straße 10-12,
Müggelspree, Alter Spree und den
Grundstücken Friedrichshagener
Straße 8 - 8T
2007
2010
Baugebiet WA, uferbegleitend
Anpflanzgebot (10 m Mindestbreite) und Geh- und Radfahrrechten
zugunsten der Allgemeinheit (6 m
Breite), SPE- und Grünfläche
„Feuchtbiotop“
9-53
Friedrichshagener Straße 10-12
2010
9-23a
Freiheit 14
2007
9-23b
Freiheit 11, 12 und 12C
2007
9-30 VE
Landjägerstraße 1/5, die Flurstücke 287, 288, 289, Gemarkung
Köpenick, Flur 454 sowie für eine
Teilfläche des Grundstücks Landjägerstraße 7/9
2006
XVI-29b
Müggelheimer Straße, Kietzer
Straße, Alt-Köpenick
2002
XVI-24
Gelände zwischen Müggelspree,
den westlichen Grenzen der
Grundstücke Straße 299 Nr. 53-58,
den nördlichen Grenzen der
Grundstücke Salvador-AllendeStraße 42A und 52/74 und Salvador-Allende-Straße
1993
2006
Öffentliche Parkanlage (10 m
Mindestbreite)
9-50
Grundstücke Wendenschloßstraße
142-174
2010
9-57
Grundstück Wendenschloßstr. 254
(„Marienhain“)
2011
9-34
Gelände zwischen Dahme, der
nördlichen Grundstücksgrenze des
Grundstücks Regattastraße 51, der
östlichen u. nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks
Regattastraße 47-49 und Regattastraße
2011
Private naturnahe Waldparkanlage, Sondergebiet „Ausflugslokal“,
Private Wasserfläche, Private
Parkanlage, Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit
(5 m Breite)
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
63
Nummer
Geltungsbereich
Aufstellung
in Kraft
Festsetzungen im Uferstreifen
XVI-85
Grundstücke Regattastraße
191/277, Sportpromenade 1
2007
2008
Sondergebiet „Wassersport“,
Stichweg und Aussichtsbalkon mit
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit (5 m Breite); Öffentliche
Parkanlage, Fläche für Wald
9-27VE
Grundstück Müggelheimer Damm
143, Abschnitt des Uferweges
entlang des Großen Müggelsees
und Teil der Erschließungsstraße
vom Müggelheimer Damm
2009
2012
XVI-77
Gebiet zwischen der Kleingartenanlage "Schulzendienstwiese",
Kanal V, Kanal I, Graben zwischen
Müggelspree und Kanal I und
Müggelspree mit Ausnahme der
Flurstücke 568 und 570, Gemarkung 515, Flur 117
1997, Änderungen
2007 und
2010
XVI-22
Neu-Venedig
1993
XVI-81
Fürsterwalder Allee, Dämeritzsee,
Lutherstraße, Landesgrenze
1996
9-32
Grundstück Krampenburg 20 (Flurstück 435/20) und eine Teilfläche
des Flurstücks 436/26 westlich
davon bis zum Ufer der Dahme.
2006
9-33
Grundstück Schmöckwitzer Damm
1G (Flurstücke 580/47, 581/47,
583/53, 586/48) sowie für eine
Teilfläche des Flurstückes 582/47
(Jagen 17) – Campus „Taikyo“
2006
XV-51k
Wegedornstraße, Köpenicker
Straße, Agastraße
1997
1999
Öffentliche Parkanlage beiderseits
der „Teltowkanaluferbegleitstraße“
(2 - 19 m Breite)
XV-58a
Teilfläche des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches Berlin Johannisthal / Adlershof südlich der
Rudower Chaussee, westlich der
Wegedornstraße, nördlich des
Teltowkanals und Abschnitt der
Wegedornstraße
2004
2006
Öffentliches Straßenbegleitgrün
beiderseits der planfestgestellten
BAB 113 (neu) (5 – 20 m Breite)
XV-58bb
Teilfläche des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches Berlin Johannisthal/Adlershof, Eisenhutweg,
Melli-Beese-Ring und Teltowkanal
sowie östlich der Straße 196
2004
2006
Nachrichtliche Übernahme der
planfestgestellten BAB 113 (neu)
XV-58bba
Teilfläche des städtebaulichen
Entwicklungsbereiches "BerlinJohannisthal / Adlershof" zwischen
Teltowkanal, Stubenrauchstraße,
Eisenhutweg und Johannes-
2004
2009
Nachrichtliche Übernahme der
planfestgestellten BAB 113 (neu)
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
64
Nummer
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Geltungsbereich
Aufstellung
in Kraft
Festsetzungen im Uferstreifen
2001
2005
Fläche für Wald
2007
2008
Sondergebiet (Graben und Einmündung in die Dahme verrohrt)
Sasse- Ring sowie Abschnitt der
Stubenrauchstraße, des Eisenhutweges
XV-50
Grünes Dreieck Späthsfelde
1993
XVI-9
Wuhlheide Nord-Ost
1992
XVI-26
Am Bahndamm 1/13, Schmale
Straße 2/4
1993
XVI-14
Bahnhofstraße, Seelenbinderstraße, Langerhansstraße
1992
9-44 VE
Bahnhofstraße 39 und 40, Flurstücke 197 und 289
2008
XVI-25
Straße an der Wuhlheide 263, Alte
Försterei, Hämmerlingstr. 80/106,
81/85
1993
Wuhle
Neuer Wiesengraben (Kuhgraben)
9-1
Feldblumenweg, Köpenzeile Kleingartenanlage Neue Wiesen
Krumme Lake
XVI-85
Grundstücke Regattastr. 191/277,
Sportpromenade 1
Plumpengraben
XV-F
Teilflächen 2, 4 und 6 am Plumpengraben
1993
9-55
Gelände zwischen Am Falkenberg,
gewidmeten Bahngelände, BrunoTaut-Str. und Pumpengraben
2011
Bellevuegraben
9-28 VE
Friedrichshagener Str. 24-28
2007
2009
Private Grünfläche mit Zweckbestimmung „NaturnaherGewässerbegleitender Ufergrünstreifen“,
zugleich Fläche zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landshaft; Gehund Radfahrrecht für die Allgemeinheit (Breite 2,50 m)
XVI-17
Friedrichshagener Str., Neuenhagener Mühlenfließ, Alte Spree,
Platz des 23.April Straße Am Ge-
1992
2006
Öffentliche Parkanlage
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Nummer
Geltungsbereich
65
Aufstellung
in Kraft
Festsetzungen im Uferstreifen
neralshof
5.5 Landschaftspläne
Der Landschaftsplan dient der Anpassung der Darstellungen des Landschaftsprogramms
einschließlich des Artenschutzprogramms an die örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen.
Die Aufstellung und Festsetzung eines Landschaftsplans erfolgt durch den Bezirk.
Zwei Teilabschnitte der Gewässerufer entlang der Stadtspree sowie zwei kurze Teilabschnitte am Westufer der Dahme und am Nordufer des Britzer Verbindungskanals befinden sich im
Geltungsbereich von Landschaftsplänen. Die Landschaftspläne befinden sich im Aufstellungsverfahren (vgl. nachfolgende Tabelle).
Tabelle 14: Landschaftsplanverfahren (Geltungsbereiche) im Bezirk Treptow-Köpenick im Bereich der Gewässerufer (Stand Oktober 2013)
Nummer
Titel
Einleitung
Verfahrensstand
Gewässerabschnitt
XV-L-2
„Oberspree“
1996
frühzeitige Bürgerbeteiligung
Südliches Spreeufer zwischen
Rudower Straße und WilhelmSpindler-Brücke
XV-L-3
„Heidekampgraben“
1996
frühzeitige Bürgerbeteiligung
Einmündungsbereich des Heidekampgrabens in den Britzer Verbindungskanal
XVI-L-3
„Unteres Wuhletal“
1995
rechtskräftig seit
14.04.2012
Einmündungsbereich der Wuhle in
die Spree (Nordufer) zwischen
Wilhelm-Spindler-Brücke und
Cardinalstraße
XVI-L-2
„Vollkropfwiesen“
1992
frühzeitige Bürgerbeteiligung
Einmündungsbereich des Vollkropfgrabens in die Dahme
(Westufer)
Landschaftsplan XV-L-2 „Oberspree“ (Entwurf)
Ziel der Planung ist die Schaffung und Sicherung eines durchgehenden, begehbaren Spreeufergrünzuges sowie die dauerhafte Sicherung wesentlicher Gebietsteile als öffentliche
Parkanlage. Der landschaftliche Charakter des Gebietes soll bei dessen weiterer Entwicklung maßgebend sein. Dazu ist die Formulierung landschaftsplanerischer Anforderungen an
Wohnungsbau, Gewerbe-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsnutzungen und insbesondere auch
an Sportflächennutzungen erforderlich. Schädigungen und Belastungen der empfindlichen
Land-Wasser-Übergänge sollen vermieden, bestehende Belastungen des Naturhaushaltes
und Barrieren für die Erholungsnutzung abgebaut sowie Uferränder geschützt werden.
Im mittleren Teil des Plangebiets befinden sich Sportplätze und Flächen mit vorherrschend
gewerblichen Nutzungen.
Der östliche und zugleich größte Teilbereich des Plangebiets besteht überwiegend aus
Grünanlagen mit Sport und Erholungsnutzung und Dauerkleingärten. Dieser Bestand ist in
der weiteren Planung zu sichern und die Nutzungsmöglichkeiten weiter auszubauen bzw. zu
verbessern.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
66
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Über das gesamte Plangebiet ist ein uferbegleitender Grünzug mit Wegenetz zu entwickeln,
der zum Einen die unterschiedlich geprägten Freiräume und zum Anderen Sport und Erholung mit Natur- und Artenschutz verbinden soll.
Landschaftsplan XV-L-3 „Heidekampgraben“ (Entwurf)
Die Ziele des Landschaftsplanes beziehen sich vor allem auf die Anlage eines Uferweges
sowie eine Grünanbindung entlang des Heidekampgrabens zum Britzer Verbindungskanal.
Teilabschnitte wurden als Kompensationsmaßnahme für das Brückenbauwerk A 113 bereits
realisiert.
Landschaftsplan XVI-L-3 „Unteres Wuhletal“ (festgesetzt)
Für den Bereich zwischen Spree und Lindenstraße bzw. An der Wuhlheide sieht der Landschaftsplan in der weiteren Entwicklung die Aufstellung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes vor, welches die vorhanden Flächen für Sport, Grün und Erholung mit neuen Flächen vereint und auf der Grundlage eines Wegekonzeptes die einzelnen Teilbereiche miteinander vernetzt. Entlang der Spree soll ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit einer Fußgängerbrücke über die Wuhle entstehen. Einen Anschluss an den Fuß- und Radweg soll ein
Verbindungsweg von der Köpenicker Allee zur Spree gewährleisten. Der strukturreiche Gehölzbestand mit seinen Baumreihen und Baumgruppen ist in seinem Bestand zu erhalten, zu
pflegen und zu entwickeln. Augenmerk liegt dabei auf der Standortsicherung besonders alter
Bäume und der Neupflanzung von Straßenbäumen.
Östlich zwischen Wuhle, Spree und Lindenstraße wird eine Bestandserhaltung der bereits
vorhandenen Grünfläche angestrebt. Im Bereich des Spreeufers sollen ein oder mehrere
begehbare Holzpodeste oberhalb der Mittelwasserlinie errichtet werden, um die Böschung
vor Betreten zu schützen und dennoch die Zugänglichkeit des Ufers zu gewährleisten.
Landschaftsplan XV-L-2 „Vollkropfwiesen“ (Entwurf)
Ziele des Landschaftsplanes sind der Schutz der im Niederungsbereich des Vollkropfgrabens vorkommenden Wiesen-Röhricht-Pflanzengesellschaften mit Sicherung der Lebensräume der vorkommenden Arten sowie die Entwicklung der Erholungsfunktion für die Anwohner.
5.6 Planwerk Südostraum
5.6.1 Planwerk Südostraum - Vertiefung Spree-Dahme-Raum
Das Planwerk Südostraum wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Abstimmung mit dem Bezirk Treptow-Köpenick erarbeitet. Mit der „Vertiefung Spree-Dahme-Raum“
vom Dezember 2001 liegt eine themenbezogene und teilräumliche Vertiefung des Planwerks
Südostraum vor.
Die konzeptionelle Grundlage für das Planwerk Südostraum bildet der Plan „Leitbildorientierung“. Dieser stellt den Spree-Dahme-Raum als prägendes Gerüst der stadt- und landschaftsräumlichen Entwicklung in den Vordergrund.
Wesentliche Ziele der themenbezogenen und teilräumlichen Vertiefung des Planwerks Südostraum sind die Förderung der Erlebbarkeit der Raumqualitäten, die Herstellung von Bezügen zum Wasser und eine stärkere Einbindung der Landschaft. Die Planungen beschränken
sich dabei nicht auf den unmittelbaren Uferbereich sondern verfolgen eine Beziehung der
Stadträume auf den Fluss. Die Bezugsräume und Orte am Fluss sowie die Wege zum und
am Fluss werden vertiefend einer Analyse unterzogen, um die Handlungserfordernisse und
Schlüsselbereiche für die Entwicklung an Spree und Dahme beispielhaft bestimmen zu kön-
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
67
nen. „Stiche zum Wasser“ und „grüne Fenster“ sollen wesentlich zur Öffnung sowie zur Verknüpfung von Stadtquartieren und Flusslandschaft beitragen.
5.6.2 Planwerk Südostraum - Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und BER
Mit der Fortschreibung „Entwicklungsraum zwischen Innenstadt und Flughafen BBI“ (BBI
wird inzwischen als BER bezeichnet) des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in
Abstimmung mit dem Bezirk Treptow-Köpenick erarbeiteten Planwerks Südostraum vom
Juni 2009 erfolgte im Hinblick auf die zwischenzeitlich realisierten Infrastrukturmaßnahmen
eine Aktualisierung und Fortschreibung für einen größeren Betrachtungsraum. Neben den für
die Entwicklung wichtigen Potentialflächen gilt dabei den Bestandsquartieren eine besondere
Aufmerksamkeit.
Die Leitlinien sehen die Spree als prägendes naturräumliches Gerüst des Südostraumes und
Imageraum, dessen vielfältige Potentiale es aufzugreifen, zu gestalten und zu verknüpfen
gilt. In der Vielfältigkeit des Raumes liegt danach die Chance zur Entwicklung und Imagebildung. Die Lage am Wasser soll noch besser zur Geltung gebracht werden. Daher sind die
Stadträume auf den Fluss zu orientieren. Die Ufer sollen für Fußgänger und Radfahrer erreichbar und durchgängig erlebbar werden. Darüber hinaus sollen nicht nur Spree und Dahme, sondern auch die bisher unbeachteten Uferabschnitte der Kanäle entsprechend ihrer
landschaftlichen und städtischen Unterschiedlichkeit differenziert gestaltet werden. Erlebbare
Flüsse und Kanäle stellen gemäß der Leitlinien Standortqualität und ein durchgängiges Entwicklungsmotiv für den Raum dar. Hierfür sollen die Wasserläufe sichtbar gemacht, die vorhandenen Wege am Wasser ausgebaut, Promenaden und Wegeverbindungen ergänzt werden. Die Wasserlagen sollen dabei nicht nur in der ersten Reihe erlebbar sein, sondern bis in
die benachbarten Stadtbereiche hineinwirken (vgl. Kapitel 7.4).
Die teilräumlichen Leitbilder und Entwicklungsstrategien sehen für den Spreeraum eine weitere Qualifizierung der land- und wasserseitigen Erlebbarkeit der Wasserlandschaft vor. Die
Spree soll von der Innenstadt bis zu den Wald- und Seengebieten von Dahme und Müggelsee über Uferwege und Promenaden durchgängig erlebbar sein. Die Abschnitte sollen
entsprechend der örtlichen Situation verschieden ausgestaltet sein und somit unterschiedliche Charaktere haben. Naturnahe Landschaften, breite Promenaden oder schmale Uferwege sollen sich abwechseln und in der Gesamtheit eine differenzierte und spannende
Raumsequenz mit Gebäuden der gründerzeitlichen Industriekultur, verdichteten Wohnquartieren oder durchgrünten Siedlungsgebieten sowie Wäldern und Parkanlagen ergeben. Als
grundlegende Voraussetzung wird eine frühzeitige Sicherung der Durchgängigkeit der Wege
benannt, die schrittweise realisiert werden kann.
Der Freizeitwert der Spree soll gestärkt werden. Für wasserbezogene Erholungs- und Freizeitnutzungen sowie Wassersportnutzungen sollen bei der Weiterentwicklung der notwendigen Infrastruktur sowie der Wegenetze „Orte des Ankommens, des Abfahrens und des Aufenthalts“ berücksichtigt und integriert werden.
Öffentliche Räume entlang der Spree sollen verknüpft werden. Die Spree soll dabei aus der
Tiefe des Raumes erlebbar werden. Hierzu sollen Städtebau und Freiraumgestaltung aufeinander bezogen und der Stadtraum zum Wasser hin geöffnet werden. Die Spree soll an das
Grundgerüst der öffentlichen Straßen und Wege angebunden werden, um Barrieren aufzubrechen. So sollen durchlässige Landschafts- und Stadträume mit Bezug zur Spree hergestellt werden.
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68
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
5.7 Wasserlagenentwicklungsplan
Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegebene und 2002 fertiggestellte „Wasserlagenentwicklungsplan“ (WEP) des Landes Berlin stellt eine gesamtstädtische, integrative Strategie zur Entwicklung der Berliner Wasserlagen dar und gründet auf
umfassenden Bestandserhebungen und -analysen von stadt- und landschaftsräumlichen
Qualitäten und Entwicklungspotenzialen. Hierdurch und mit dem Aufzeigen von Handlungserfordernissen sollen der Stellenwert und das Potenzial der Gewässer und Uferzonen des
Landes Berlin zur Stärkung und Weiterentwicklung städtischer und landschaftsräumlicher
Qualitäten definiert werden.
Bei der Diskussion der städtebaulichen Leitbilder und Entwicklungsziele im Rahmen des
WEP des Landes Berlin werden auch die Bezüge zur Bauleitplanung, insbesondere zu den
Aussagen des Flächennutzungsplanes im Einzelnen angesprochen und zum Teil hervorgehoben.
Der WEP benennt als Stadtentwicklungsplan eine Reihe von konkreten Zielsetzungen. Die
wesentlichen Ziele mit Relevanz für die Uferkonzeption sollen im Folgenden kurz benannt
werden:
Entwicklung angemessener, funktionsfähiger und charakteristischer stadt- und landschaftsräumlicher Strukturen,
qualifizierte, urbane Nachverdichtung (Innenentwicklung) mit räumlicher Tiefenwirkung für die angrenzenden Stadtquartiere,
Stärkung wichtiger Wasserläufe und -räume als markante öffentliche Räume der
Stadt, als Orte der Aneignung, der Identität und Kommunikation,
Verbesserung der Zugänglichkeit der Ufer und Rückgewinnung der Uferzonen als
Uferboulevards,
Nutzung und Stärkung der Wasserlagen als „Image-Faktor“ für die Gesamtstadt und
ihre Teilräume,
Entwicklung eines wasserorientierten Städtebaus,
Stärkung wasserbezogener Nutzungen,
Anpassung und Transformation „überkommener Nutzungen“ an moderne Anforderungen und neue Funktionen,
Verbesserung der natürlichen und landschaftsräumlichen Qualitäten,
Verbesserung der Freizeitangebote für Erholung und Sport,
Stärkung der ökologischen Entlastungsfunktionen,
Stärkung/Entwicklung von Biotopräumen und Biotopverbindungen,
gestalterische und optische Aufwertung der bestehenden Ufer.
Als Schwerpunkträume der Wasserlagenentwicklung werden im Bezirk Treptow-Köpenick
die Spree im Bereich Friedrichshain/Kreuzberg/Treptow (I-5), die Spree im Bereich Treptow/Lichtenberg/Rummelsburger See (SO-1), Teltowkanal und Britzer Verbindungskanal im
Bereich Neukölln/Treptow (SO-2), die Spree im Bereich Treptow/Köpenick (SO-3), Dahme
und Spree im Bereich der Köpenicker Altstadt (SO-5) sowie Dahme und Teltowkanal im Bereich Treptow/Köpenick (SO-5) benannt.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
69
5.8 Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe
Das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeitete Konzept des Stadtentwicklungsplans Industrie und Gewerbe – Entwicklungskonzept für den produktgeprägten Bereich in Berlin (StEP Industrie und
Gewerbe) vom Januar 2011 arbeitet die spezifischen Qualitäten und Potentiale der im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbeflächen heraus und benennt Standorte für einen
möglichen 24-Stunden-Betrieb, für die ein Heranrücken sensibler Nutzungen vermieden
werden soll, sowie Prioritäten der Inanspruchnahme. Das in den StEP Industrie und Gewerbe integrierte Entwicklungskonzept für den produktgeprägten Bereich benennt Gewerbestandorte, denen eine herausgehobene Bedeutung für eine gewerblich-industrielle Entwicklung in Berlin zukommt.
Von Relevanz für die Uferkonzeption sind die Darstellungen von Gewerbeflächen entlang der
Stadtspree, des Teltowkanals und des Britzer Verbindungskanals, wobei die Uferbereiche im
Konzeptplan entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan von der Darstellung
der Gewerbeflächen ausgenommen werden. Der nunmehr geplante Wohnungsbau auf dem
Samsung-Gelände an der Ostendstraße ist abweichend zum StEP Industrie und Gewerbe
ein Resultat aktueller Entwicklungen und mittelfristiger bezirklicher Überlegungen zur Planung.
5.9 Stadtentwicklungsplan Klima
Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt und Gesundheit erarbeitete Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima)
vom August 2011 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Aspekten des Klimas in
Berlin. Er rückt dabei Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Mittelpunkt,
ergänzt aber auch die laufenden Anstrengungen im Klimaschutz. Oberstes Ziel ist dabei, die
Lebensqualität in der Stadt unter den Vorzeichen des Klimawandels zu sichern und wo immer möglich zu verbessern. Entsprechend der städtebaulichen Leitbilder der „kompakten
Stadt“ und der „Stadt der kurzen Wege“ wird dabei eine Innenentwicklung angestrebt, die
Vielfalt bewahrt und ausreichend klimawirksame Grün- und Freiflächen bereitstellt. Handlungsfelder für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel mit Relevanz für die
Uferkonzeption sind das Ausschöpfen der Potentiale zur bioklimatischen Entlastung im Siedlungsraum sowie die klimawandelgerechte Optimierung und Vernetzung der Grün- und Freiflächen. Der Schutz und die Renaturierung der Uferbereiche sowie eine Weiterführung des
Röhrichtschutzes tragen zudem zu einem Erhalt der aufgrund der klimatischen Veränderungen gefährdeten Gewässerqualität bei.
5.10 Gesamtkonzeption für das Gebiet Müggelsee – Langer See –
Dämeritzsee, Untersuchung der Entwicklungsmöglichkeiten für
Naherholung und Tourismus
Ziel der vom Bezirk Treptow-Köpenick erarbeiteten Gesamtkonzeption für das Erholungsgebiet zwischen Langem See, Müggelsee und Dämeritzsee aus dem Jahr 2002 ist die Herausarbeitung bezirksintern abgestimmter Freiraumfunktionen sowie Maßnahmen zu deren Qualifizierung. Auf der Grundlage einer Bestandsanalyse wurde ein Leitbild für das Erholungsgebiet entwickelt, das durch Leitziele für landschaftsräumlich ähnliche Teilräume konkretisiert
wird. Gegenstand der Bestandsanalyse waren u.a. die im Uferbereich vorhandene bauliche
Infrastruktur an (ehemaligen) Ausflugsgaststätten und sonstigen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie die im Uferbereich vorhandenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
70
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und Landschaftsgestaltung soll die
Attraktivität des Erholungsgebietes erhöht werden. Vorgeschlagene Maßnahmen mit Relevanz für die Uferkonzeption sind:
Erhalt und Sicherung des öffentlichen Uferweges im Bereich Rübezahl,
Entwicklung des Standortes Krampenburg als Ausflugsziel (Bebauungsplan erforderlich),
Entwicklung des Standortes Marienlust (ehemalige Ausflugsgaststätte) unter Beachtung der Vorgaben des Grundwasserschutzes (Bebauungsplan erforderlich),
Ausrichtung der Wegebeläge des Wanderwegenetzes auf die Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen (Wandern, Radfahren, Skaten, Reiten),
Aufwertung des Uferweges am Nordufer der Dahme,
Landschaftsgestaltungsmaßnahmen am Nordufer des Langen Sees (Schaffung von
Sichtschneisen),
Aufwertung des Seebades Wendenschloss,
Öffnung der Zeltplätze,
Öffnung der Segelvereinsgrundstücke,
Schaffung von Möglichkeiten zum Anlegen sowie zum Ver- und Entsorgen für den
Wassertourismus,
Schaffung neuer Anlegestellen für die Ausflugsschifffahrt am Nordufer des Langen
Sees.
5.11 Steganlagenkonzeption des Bezirksamtes Treptow-Köpenick
Die Steganlagenkonzeption wurde am 10.08.2006 vom Bezirksamt Treptow-Köpenick beschlossen10 und stellte seitdem die Grundlage für Einzelfallentscheidungen und die Anwendung des Ermessensspielraumes bei der Zulassung von Steganlagen dar. Mit Beschluss
vom 05.03.201311 hat das Bezirksamt seinen Beschluss aufgehoben. Die Steganlagenkonzeption hat daher nunmehr nur noch den Status eines vorliegenden Fachgutachtens.
5.12 Wasserwanderrastplätze
Für den muskelbetriebenen Wassersport hat der Tourismusverein Treptow-Köpenick ein
Konzept erarbeitet, das 19 Wasserwanderrastplätze vorsieht. Dadurch erschließen sich für
Ruderer, Paddler und Kanuten neue Routen zwischen Berlin und Brandenburg. Das Konzept
soll in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt praktisch umgesetzt werden. Bis zur Saison
2014 sollen sechs öffentliche Wasserwanderrastplätze an den Ufern bereit stehen. Als
Standorte geplant sind die Insel der Jugend, der Köpenicker Kanusportclub in Oberschöneweide, Große Krampe in Müggelheim, Schmetterlingshorst, an der Straße Am Generalshof in
der Köpenicker Altstadt und in Schmöckwitz an der Straße Zum Seeblick. Zum Teil gab es
hier früher schon Rastplätze. Sie sind über die Jahre jedoch teilweise verfallen. Die künftigen
Rastplätze sollen speziell und ausschließlich für Boote ausgelegt sein, die mit Muskelkraft
betrieben werden. Sie erhalten niedrige Stege für bequemes Ein- und Aussteigen, und am
Ufer wird es Sitzbänke und Übersichtspläne der Wasserwege geben. Gekennzeichnet werden die Rastplätze mit der Gelben Welle. Die geplanten und aufgelisteten Standorte unter-
10
BA-Vorlage Nr. 623/06
11
BA-Vorlage Nr. 157/13
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
71
liegen der Genehmigungspflicht nach § 31 WaStrG sowie der wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Insgesamt sind die folgenden Standorte vorgesehen:
Standort
Vorhandene wasserseitige
Infrastruktur
Sanierung / Bau
Eigentum / Fachvermögen
KKC Welskopffstr. 15
Paralleler Uferanleger (Holz, 15
* 1,60 m)
Anlegestege (Holz, 12 * 1,40 m)
Sanierung / Rückbau / Neubau
Steg1, öffentliche Zuwegung, Sanierung Treppenanlage und Sattelplatz
BA Treptow-Köpenick /
Sport
Schmetterlingshorst
Anlegebrücke (Holz 25 * 2,20 m,
baufällig)
Anlegesteg (Holz 30 * 2,20 m,
verfallen)
Rückbau, Anleger mit Fingerstegen,
uferseitig Aufenthalt gestalten
BA Treptow-Köpenick /
Kultur
Seeblick (Schmöckwitz)
Anlegesteg (Beton 6 * 1,40 m)
Rückbau / Neubau, Anlegesteg mit
Kopfsteg, Möblierung
BA Treptow-Köpenick /
Facility Management
Große Krampe (Müggelheim)
Rückgebaut (ehemals 2 Stege
und Fähranleger)
Neben Fähranleger (in Planung), 8 m
Zugangssteg zu Kopfsteg (4 * 2 m),
Möblierung
BA Treptow-Köpenick /
Facility Management
Insel Berlin (Treptower
Park)
Anleger (Holz 25 * 1,20 m)
Erweiterung Längsanleger, zusätzliche Fingerstege, evtl. Einbeziehung
ehem. Kanuhafen (Nachbar), öffentliche Zuwegung
BA Treptow-Köpenick /
Jugend
Generalshof (Mecklenburger Dorf)
6 Kurzstege (Beton 4 * 1,20 m)
Rückbau / Neubau, Spundwandreparatur
BA Treptow-Köpenick /
Facility Management
Regattastr. 249 (Grünau)
Anleger (Beton 18 * 3,20 m), 2
weitere Anleger (Holz 22 * 1,40
m)
Rückbau / Sanierung Betonanleger,
öffentliche Zuwegung, Sanierung
Sattelplatz / Spundwand
BA Treptow-Köpenick /
Sport
Mellowpark
Hauptanleger (60 * 1,80 m) mit
ehemaligem Schiffsanleger (60
m) und Fingerstegen (40 * 1,20
m)
Reduzierung auf 30 m Hauptanleger
und 6 Fingerstege 8 m, Uferbefestigung, Möblierung
BA Treptow-Köpenick /
Sport
Anleger 10 m, öffentliche Zuwegung,
Möblierung
BA Treptow-Köpenick /
Naturschutz
Zeltplatz „Kuhle Wampe“
Ernst-Ruska-Ufer
2 Uferbauwerke (Treppenanlagen), neuer Schiffsanleger
Steg (6 m) zum Einstieg, Treppenanlage (Vollmerstr.), Uferbefestigung
(planungsabhängig)
Treuhänder WISTA /
BA Treptow-Köpenick /
Facility Management
VJF-Krimnitzer Weg 6
2 Anleger (Beton ( Holz 10 *
1,60 m)
Rückbau / Sanierung Betonanleger,
öffentliche Zuwegung, Sanierung
Toilette / Spundwand
BA Treptow-Köpenick /
Jugend
Abbildung 21: Geplante Wasserwanderrastplätze (Auszug) (RIEDEL 2013)
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72
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
6 Der Weg ist das Ziel! - Leitbilder und Leitlinien
Eines der bedeutenden Alleinstellungsmerkmale Treptow-Köpenicks ist der Reichtum an
Gewässern, Wäldern und Grünflächen im Einklang mit wunderschönen städtischen oder
dörflichen Ensembles. Dieses soll in erster Linie erhalten sowie sinnvoll entwickelt und genutzt werden, um dem Bezirk Stabilität und Identität innerhalb des Gesamtgefüges der
Großstadt zu verleihen. Die Bereiche Tourismus und Naherholung sind die Wirtschaftssektoren, die in direkter Folge davon profitieren. Weitere wichtige Bereiche werden durch die
Etablierung und Stärkung einer gesunden und umweltgerechten Lebens- und Arbeitswelt
indirekt berührt und gestärkt. Um dieses Ziel zu erreichen sind die folgenden fachlichen Leitlinien während der Erarbeitung des Uferkonzeptes ständig einer Prüfung unterzogen, gegeneinander und gegen konkurrierende Entwicklungen abgewogen und gewichtet worden.
Das Leitbild legt die Grundlagen für die Ableitung quantitativer und qualitativer Entwicklungsziele für die künftige Gestalt und Nutzung der Ufer im Bezirk Treptow-Köpenick.
1. Schaffung durchgehender uferbegleitender Grünzüge und Sicherung deren Erreichbarkeit
Ziel ist die Sicherung und Entwicklung einer gewässerbegleitenden Grünverbindung von der
Innenstadt in den Bezirk bis in die städtischen Randlagen für Tourismus und Naherholung.
Es steht für die Erreichbarkeit und Aufwertung der Ufer als Qualitätsmerkmal für Wohnquartiere und Gewerbestandorte.
Damit verbunden ist die grundsätzliche Umsetzung einer funktionsfähigen öffentlich zugänglichen Verbindung, wie im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm von Berlin
verankert. Die Suche nach Alternativen soll als Ausnahme auf den konkreten Einzelfall beschränkt werden.
2. Balance der vielfältigen Nutzungsstruktur
Die privaten und öffentlichen Nutzungen sind sinnvoll zu steuern und nach Möglichkeit zu
bündeln.
Zu prüfen sind die Möglichkeiten zur Kombination von Nutzungen, wie zum Beispiel Fußund Radwegen.
Es geht um die Festlegung eindeutiger Restriktionen aber auch um das Finden von Alternativen zu störenden und unverträglichen Nutzungen der Uferbereiche.
3. Vernetzung von besonderen Orten entlang der Gewässer
Besondere Orte sind unter anderem Orte der Erholung und Sehenswürdigkeiten im Bezirk.
Des Weiteren ist auch die Entwicklung besonders reizvoller und wertvoller Bereiche am
Übergang vom Land zum Wasser zu fördern.
4.
Erhalt und Entwicklung von Gewässerrandstreifen
Grundsätzlich gilt eine Mindestbreite bei Gewässerrandstreifen von 5 m (§ 38 Abs. 3 WHG,
§§ 2a Abs. 1 und 40a BWG). An Bundeswasserstraßen und Gewässern I. Ordnung im Außenbereich beträgt die Freihaltezone von baulichen Anlagen 50 m (§ 61 BNatSchG). Der
nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichende gute ökologische Zustand der Gewässer schließt deren Uferzonen ein.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
73
5. Sicherung und Entwicklung Biotopverbund
Die Forderung nach biologischer Vielfalt und von gewässerbegleitenden Kern- und Verbindungsflächen der Zielarten für den Biotop- und Artenschutz gilt als grundlegendes Ziel des
Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm von Berlin.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Schutz und der Pflege des Röhrichtbestandes (§ 29
NatSchG Bln 2013) zu.
6. Zielkonforme Bündelung von materiellen und personellen Ressourcen im Bezirk
sowie effektives Flächenmanagement
Durch Beschlussfassung der Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung
(BEP) wird diese ein zu beachtender Belang in der verbindlichen Bauleitplanung bzw. in öffentlich-rechtlichen Verfahren. Entsprechende personelle und finanzielle Mittel zur Umsetzung der Uferkonzeption sollen im Weiteren geprüft werden.
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74
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
7 Entwicklungsziele und Maßnahmen
Die Ufergrünzüge erfüllen eine große Anzahl von Funktionen, z.B. für die Erholung, als
Wegeverbindung, zur Verbesserung der ökologischen Funktionen des Gewässers und der
morphologischen Gewässerstruktur, für die Rückhaltung von Einträgen aus diffusen Quellen,
als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten, für die Entwicklung des Wassersports sowie die Sicherung der Vielfalt, Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes und
für den Biotopverbund und damit die Sicherung der biologischen Vielfalt. Hinzu kommen die
beschriebenen Anforderungen auf Grund wirtschaftlicher Nutzungen, Wohnnutzungen, der
privaten Wochenenderholung oder der Unterhaltung der Wasserstraßen. Unter Berücksichtigung dieser vielfältigen Funktionen der Ufer und auf Grundlage der dargestellten Leitbilder
lassen sich für jeden Ufertyp Entwicklungsziele definieren.
7.1 Entwicklungsziele nach Ufertypen
Die verschiedenen identifizierten Ufertypen definieren sich anhand der bestandsorientierten
Nutzungskategorien. Insbesondere die Nutzung der Uferflächen ist maßgeblich entscheidend
für die Ableitung von Entwicklungszielen.
Die in der nachfolgenden Aufstellung genannten Breiten für den Ufergrünzug stellen einen
Orientierungswert dar, der nicht verbindlich ist. Generell hat sich die Entwicklung der Ufergrünzüge mit Weg am Bestand, bezogen auf den städtebaulichen Charakter, den Gebäudebestand sowie die naturräumliche Ausstattung, zu orientieren.
Wirtschaftstandort
geprägt durch Gewerbe und Industrie, gemischte Nutzung, Dienstleistung und Handel ohne funktionalen
Bezug zum Wasser
•
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich
Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens
15 m breit sein
•
Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen und Elementen des Biotopverbunds im innerstädtisch geprägten Siedlungsbereich
•
Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich
•
Einrichtung einer ufernahen Umgehungsmöglichkeit bei vorhandener Bebauung der Uferkante
Gewässerbezogener Wirtschaftsstandort
z.B. Ausflugsgaststätten, Bootsverleih, Strandbäder,
Werften
•
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; mindestens 5 m breite öffentliche Durch-
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
wegung bei Sicherstellung der gewerblichen Nutzung
•
ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit
Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum
Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau mit offener Bebauung und Rahmengrün
•
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich
Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens
15 m breit sein
•
Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen und Elementen des Biotopverbunds im innerstädtisch geprägten Siedlungsbereich
•
Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich
•
Schaffung von Zugängen / Stichwegen zum Ufergrünzug
Wohnen mit überwiegend privater Nutzung des
Außenraums
Einfamilienhausgebiete, Villengebiete, sonstiger Geschosswohnungsbau (z.B. Blockrandbebauung)
•
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; mindestens 5 m breite öffentlich zugänglichen Durchwegung
•
sofern die Entwicklung eines Ufergrünzuges kurzbzw. mittelfristig nicht umsetzbar ist, sind ökologische Mindeststandards für die private Nutzung der
Uferbereiche festzulegen (u.a. keine Versiegelung
in der 5 m - Uferzone, Verwendung gebietsheimischer Pflanzen, keine Lagerung von Kompost oder
anderen Stoffen)
•
im Einzelfall (Lückenschluss) ggf. Schaffung einer
wasserseitigen
Umgehungsmöglichkeit
durch
Stegekonstruktion oder Anschüttung
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
75
76
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erholungsgrundstück
Sonstige Kleingärten (ohne Dauerkleingärten und KGA
auf landeseigenen Grundstücken), Wochenendhausgebiete
•
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; mindestens 5 m breite öffentlich zugänglichen Durchwegung
•
sofern die Entwicklung eines Ufergrünzuges kurzbzw. mittelfristig nicht umsetzbar ist, sind ökologische Mindeststandards für die private Nutzung der
Uferbereiche festzulegen (u.a. keine Versiegelung
in der 5 m - Uferzone, Verwendung gebietsheimischer Pflanzen, keine Lagerung von Kompost oder
anderen Stoffen)
•
im Einzelfall (Lückenschluss) ggf. Schaffung einer
wasserseitigen
Umgehungsmöglichkeit
durch
Stegekonstruktion oder Anschüttung
Umnutzungsbereich
z.B. Gewerbebrachen
Dabei handelt es sich um Flächen, wie Gewerbebrachen, deren Nutzung sich aktuell im Wandel befindet.
Bei diesen Flächen besteht kurzfristig die Chance und
zugleich die Notwendigkeit der Sicherung als Ufergrünzüge.
•
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich
Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens
15 m breit sein
•
Prüfung der Möglichkeit zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen bzw. einer naturnahen
Ufergestaltung sowie Elementen des Biotopverbunds
Wald
Wald nach LWaldG
•
Erhalt und Entwicklung von uferbegleitenden
Wegeverbindungen innerhalb der 50 m Uferzone,
sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes
vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen
•
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
77
Grünflächen
Flächen im Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes
•
Erhalt und Entwicklung
Wegeverbindungen
•
Arrondierung von angrenzenden Flächen im Uferbereich
•
Prüfung der Möglichkeit von Renaturierungsmaßnahmen zur Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie Elementen des Biotopverbunds
der
uferbegleitenden
Kleingartenanlagen
Dauerkleingartenanlagen, KGA auf landeseigenen
Grundstücken
•
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich
Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens
15 m breit sein
•
Entwicklung der vorhandenen Stichwege zum Ufer
•
ggf. Renaturierungsmaßnahmen zur Entwicklung
einer naturnahen Uferzone und Elementen des Biotopverbunds
Biotopfläche
geschützte Biotope nach BNatSchG und NatSchG Bln
•
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
•
im Einzelfall (Lückenschluss) Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb der 50 m Uferzone, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein
landseitiger Umweg vorzusehen
Sportflächen
z.B. Ruderclub, Sportanlagen, Regattatribüne,
•
Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h.
Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m
breiten öffentlich zugänglichen Durchwegung unter
Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
zur Ausübung des Sports
•
ggf. Einrichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit (bei Wettkampfveranstaltungen)
Verkehrsfläche
z.B. Straßen, Brücken
•
Schaffung von uferbegleitenden öffentlichen Promenaden bei parallel zum Wasser verlaufenden
Straßen
•
Schaffung von öffentlichen Aufenthaltsbereichen
am Wasser bei Stichstraßen zum Wasser („Wassergassen“)
•
Prüfung der Möglichkeit von Stegekonstruktionen
bei Brücken ohne ausreichende Spannweite zur
Anlage eines Uferweges; ggf Einrichtung einer
ufernahen Umgehungsmöglichkeit
Kanalseitenstreifen
•
Sicherung und Entwicklung eines öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs
Sonstige
z.B. Polizei, Schulen
•
Einzelfallbetrachtung
•
uferbegleitende mindestens 5 m breite öffentlich
zugängliche Durchwegung
•
ggf. Renaturierungsmaßnahmen zur Entwicklung
einer naturnahen Uferzone innerhalb der 5m Uferzone
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
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7.2 Modifizierung von Entwicklungszielen in Schutzgebieten
In den Uferbereichen mit bestehenden Schutzgebieten sind die Entwicklungsziele nach Ufertypen den sich aus den Schutzgebietsverordnungen ergebenden Restriktionen unterzuordnen.
Naturschutzgebiete (NSG)
Gemäß den Verordnungen der NSG „Krumme Laake / Pelzlaake“, „Gosener Wiesen und
Seddinsee“ sowie „Grünauer Kreuz“ ist es verboten in den Schutzgebieten Anlagen zu errichten oder zu nutzen, egal ob sie eine Genehmigung bedürfen oder nicht. Für die NSG
„Krumme Laake / Pelzlaake“, „Gosener Wiesen und Seddinsee“ sowie „Grünauer Kreuz“
wurde gemäß § 4 der Schutzgebietsverordnungen ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP)
inklusive Wegekonzept erarbeitet.
Der PEP zum NSG Krumme Laake / Pelzlaake wurde 2002 fertig gestellt. Ziel ist es, wie
auch in der Zeit vor der Erstellung des PEP, das Gebiet für die Erholungsnutzung zur Verfügung zu stellen. Um allerdings die sehr schätzenswerten Moorbereiche vor einer weiteren
Beeinträchtigung durch die Erholungssuchenden zu schützen, wurde als Schwerpunkt für die
touristische Entwicklung der Bereich um die Krumme Laake gestärkt. Die Große Pelzlaake,
die auch vor dem PEP nur eine untergeordnete Rolle für die Erholungsnutzung spielte, sollte
ihren bisherigen Status erhalten. Eine weitere Erschließung wird jedoch ausgeschlossen. Die
Kleine Pelzlaake wurde nicht in das entwickelte Wegenetz mit eingebunden. Der bereits bestehende Weg am Gosener Kanal wurde als Bestandteil des zu erhaltenen Wegenetzes bestätigt. Die Neuanlage weiterer Wege im Gebiet scheint nicht geplant zu sein12.
Das NSG Gosener Wiesen und Seddinsee liegt östlich des Gosener Kanals. Das Pflegeund Entwicklungskonzept wurde von 1988 - 2002 erarbeitet. Ziel der Entwicklung in den
nächsten Jahren ist eine bestandsorientierte Entwicklung der Landschaft. Durch extensive
Nutzung und Pflege, unter Berücksichtigung des Artenschutzes, soll die Biotopvielfalt im Gebiet gefördert werden. In diesem Kontext ist es erklärtes Ziel die Ungestörtheit des Gebietes
durch den Menschen zu wahren. Das Wegekonzept sieht daher ein weitgehendes Befahrungs- und Begehungsverbot vor. So wurde der Fahrweg entlang des Gosener Kanals bis
zur Spülsaumfläche am Kanal bereits vor einigen Jahren durch eine Schranke gesperrt. Zusätzlich wurde zwischen dem Kanal und der Förstereizufahrt ein Zaun gezogen um das
Schutzgebiet an dieser Stelle unpassierbar zu machen. Der Waldweg vom Parkplatz der
Försterei zum Kanalweg wurde durch eine Schranke gesperrt und mit einem Betretungsverbot für Fußgänger versehen. Die bestehenden Sitzmöglichkeiten entlang des Ostufers des
Kanals sollten entfernt werden. Am Nordwestufer wurden die tiefer gelegten Uferbereiche
zum Schutz eingezäunt und ein Weg entlang des Zaunes angelegt. Die verbleibenden Wege
und Trampelpfade im NSG sollten gesperrt und so gekennzeichnet werden, dass deutlich
wird, das diese Wege nicht zu betreten sind13.
Für das NSG Grünauer Kreuz besteht kein PEP und somit auch keine näheren Aussagen
zur Entwicklung eines Wegekonzeptes. Das Schutzgebiet liegt in wesentlichen Teilen in einem Eisenbahnkreuz und ist daher ohnehin nicht für Besucher zugänglich. An einem kurzen
Abschnitt grenzt es an den Plumpengraben.
Im Bereich der NSG ist eine Neuanlage von Uferwegen nicht zulässig. Entwicklungsziel in
diesen Bereichen können daher nur Ufergrünzüge im Sinne einer natürlichen Entwicklung
sein.
12
Büro für angewandte Waldökologie & Lindner, Dipl. Ing. W., 2002
13
Stadt-Wald-Fluss - Büro für Landschaftsplanung und ökologische Gutachten, 2002
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
80
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Wie auch in den NSG ist in den LSG nicht gestattet bauliche Anlagen jeglicher Art zu erreichten oder auch nur die Bodendecke zu beschädigen, zu verfestigen oder zu versiegeln. Somit
ist auch hier die Entwicklung weiterer Uferwege ausgeschlossen bzw. steht unter einem Genehmigungsvorbehalt. Der Entwicklung von Ufergrünzügen durch natürliche Sukzession
steht jedoch nichts entgegen (§ 6 Abs. 2 Nr.1, 8 Verordnungen zum Schutz der Landschaft
des Plänterwaldes, der Neuen Wiesen, des Müggelsees).
Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000 (FFH- und SPA-Gebiete)
Der Große Müggelsee ist in weiten Teilen als FFH-Gebiet ausgewiesen. Im Südwesten
grenzt das LSG Neue Wiesen an die Uferbereiche an. im Osten das LSG Müggelspree. Südlich der Müggelspree ist das FFH-Gebiet gleichzeitig SPA-Gebiet und NSG. Der FFHLebensraumtyp (LRT) 3150 „natürlich eutrophe Gewässer“ ist definiert unter Einbeziehung
der Verlandungszone, d.h. der angestrebte, von der EU eingeforderte günstige Erhaltungszustand setzt das Vorhandensein der typischen Verlandungsgesellschaften von Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften bis zur Weichholzaue voraus. Als FFH-LRT
an die EU gemeldet ist daher die gesamte Wasserfläche des Gebietes einschließlich der
Verlandungszonen.
Projekte sind hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000Gebietes zu prüfen, wenn (auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen) die
Möglichkeit besteht, dass sie das Gebiet erheblich beeinträchtigen (§ 34 Abs. 1 BNatSchG).
Unterliegen die vom Projekt betroffenen Flächen gleichzeitig dem Schutzstatus eines NSG,
LSG o. ä gemäß § 20 Abs. 2 BNatSchG, gelten die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen, wenn diese bereits die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete enthalten.
Demnach sind sämtliche Maßnahmen der Entwicklung von Ufergrünzügen, z.B. die Herstellung von Uferwegen oder Aufenthaltsbereichen, einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. einer Vorprüfung zu unterziehen.
Wasserschutzgebiete
Im Bereich der Wasserschutzgebiete (Zone I, II) ist das Errichten, Erweitern oder die wesentliche Änderung von Straßen oder anderen baulichen Anlagen nicht gestattet (§§ 11, 12
WASSERSCHUTZGEBIETSVERORDNUNG FRIEDRICHSHAGEN). In den Uferbereichen der Wasserschutzzone I und II darf es daher nicht zu einer Nutzungsintensivierung (Verdichtung des
Wegenetzes, des Wassersports u.a.), die sich negativ auf die Gewässer bzw. die Grundwasserqualität auswirken würden, kommen. Daraus folgt, dass in diesen Bereichen keine weitere
Entwicklung von Uferwegen möglich ist.
Die Errichtung von Uferwegen in der Wasserschutzzone II steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Wasserbehörde. Die Renaturierung der Ufer zum Zwecke der Biotopentwicklung ist zulässig.
Die Vorschriften für die Schutzzonen III A und III B sind zu beachten. U.a. sind der Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen, großflächige Versiegelungen und die Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge unzulässig bzw. mit Auflagen verbunden. Ein Rückbau und die
Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus und sind zulässig. Die Wasserbehörde ist bei allen Maßnahmen (Errichtung von baulichen Anlagen, Renaturierung befestigter Ufer) in Wasserschutzgebieten zu beteiligen. Die Restriktionen der
Wasserschutzgebietsverordnungen sind bei der Umsetzung von Maßnahmen in den nachfolgenden Planungsebenen zu beachten. Dabei sind die folgenden Vorschriften zu beachten:
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
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•
WN / Regelblatt 14 „Sicherheitsstreifen zur Sicherung von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe“,
•
Merkblatt zum Verhalten in Wasserschutzgebieten,
•
Zuarbeit zur Stellungnahme, Berliner Wasserbetriebe PB- N/M/V/Müt.
Überschwemmungsbereiche
In ausgewiesenen Überschwemmungsbereichen ist es unter anderem untersagt, bauliche
Anlagen nach §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB zu errichten (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG) oder die
Erdoberfläche zu erhöhen bzw. vertiefen (§ 78 Abs. 1 Nr. 6 WHG). Die zuständige Behörde
kann jedoch die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und Maßnahmen zulassen,
wenn sie den Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht erheblich beeinflussen (§ 78 Abs. 3, 4 WHG). Das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen ist ebenfalls
untersagt, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 WHG und § 75 Absatz 2 WHG entgegenstehen. Somit ist prinzipiell
der Wegebau im Uferbereich möglich, die Begrünung der Flächen, soweit nicht schon bestehend, muss entsprechend der Anforderungen an den Hochwasserschutz erfolgen. Gemäß
der umweltpolitischen Strategien zu Biodiversität, Klimaschutz, Moorschutz, Naturschutz sind
unversiegelte Bodenverhältnisse mit standorttypischer Feuchtgebietsvegetation (z.B. auch
Auwälder) zu fördern. Standorttypische Vegetation (Bruch- und Auwald, Nasswiesen) schützt
im Hochwasserfall den Boden vor Erosion und bewirkt geringere Einträge von Fremdmaterialien in das Gewässer. Insbesondere linienhafte Gehölzpflanzungen quer zur Fließrichtung,
die eine aufstauende Wirkung haben können, sollen unterbleiben. Punktuelle Gehölzpflanzungen bzw. linienhafte Pflanzungen längs zur Fließrichtung behindern den Abfluss regelmäßig nur unwesentlich.
7.3 Maßnahmen zur rechtlichen Sicherung
7.3.1 Sicherung des Eigentums- bzw. Nutzungsrechts der Uferflächen
Ankauf / Flächenerwerb / Vorkaufsrechte
Dingliche Sicherung im Grundbuch
Festsetzungen im Bebauungsplan
Festlegungen in städtebaulichen Verträgen
Baulasten
Festlegungen in Pachtverträgen
Nutzungsvereinbarungen
Durchgänge nach § 43 NatSchG Bln
ggf. Ausgleichsmaßnahmen für die Biotopentwicklung auf privaten Grundstücken /
Nebenbestimmungen in Baugenehmigungen
7.3.2 Anforderungen an die Übernahme von Ufereinfassungen
Die Übernahme von Uferanlagen in die Unterhaltung bzw. das Eigentum des Landes Berlin
ist mit Konsequenzen hinsichtlich der Verkehrssicherung verbunden, da hierfür der Eigentümer des landseitigen Grundstücks verantwortlich ist. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten
für eine Übernahme bzw. Nutzung der Uferwände:
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1) Der Bezirk übernimmt ein Ufergrundstück mit einer vorhandenen Ufereinfassung. Die für
die Unterhaltung der Uferbefestigung zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung X, Objektbereich Wasser X OW, hat für die Übernahme
der Ufer die folgenden Anforderungen formuliert:
Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) bzw. VV des Wasser- und
Schifffahrtsamtes Berlin mit Abnahmeschein und Nachweis der Erfüllung der Auflagen und Bedingungen der SSG/VV.
Wasserbehördliche Genehmigung der Wasserbehörde des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII D mit Abnahmeschein und Nachweis der Erfüllung der Auflagen und Bedingungen der wasserbehördlichen Genehmigung.
Bestandsunterlagen mit geprüften statischen Berechnungen und Bestandszeichnungen, Fotodokumentation, Tauchuntersuchungsbericht, Bauwerksbuch und Bauwerksprüfung. Es gilt die RL 14/10 und ggf. zusätzliche Festlegungen durch XOW.
Bauunterlagen mit Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Vertragsänderungen, Nachträgen, Gewährleistungsbürgschaften, VOB- bzw. VOL-Abnahmen usw.
Bestands- und Grundstücksvermessung der Anlagen im Maßstab 1:1.000 im Landessystem sowie in Gauß-Krüger-Koordinaten im System 42/83, 3°, Lagestatus 150, Höhen im System NN 1912 neu, Status 200 einschließlich der dazugehörigen digitalen
Dateien im dwg/dxf und dgn-System, Intergraph.
Peilpläne (digital und auf Papier) vor der Uferwand mit Darstellung der Tiefenlinien
und vorhandener Sohlbefestigungen.
Eigentumsnachweis der Flächen im Bereich der Anlagen.
Es werden nur schadfreie Uferwände mit nachgewiesener Standsicherheit übernommen. Die
Klärung bleibt beim Bezirk.
2) Der Bezirk vereinbart mit dem Eigentümer der Ufergrundstücke, dass die Ufereinfassung
auf Kosten des Eigentümers neu hergestellt bzw. instandgesetzt und das nachweislich
standsichere Uferbauwerk anschließend an das Land Berlin übergeben wird.
3) Der Eigentümer behält das Ufergrundstück und die Uferwand in seinem Eigentum und ist
weiter für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Ufereinfassung verantwortlich. Der
Bezirk schließt mit dem Eigentümer einen Vertrag zur Nutzung des Uferstreifens für einen
Uferweg (siehe Kap. 7.3.1).
7.4 Zugänge zum Wasser
Neben der Entwicklung der Ufergrünzüge selbst sind auch die Zugänge zum Ufer in die Konzeption einzubeziehen. Den Zugängen kommen bei der Erreichung der Ziele der Uferkonzeption gleich mehrere Funktionen zu:
generelle Erschließung des Ufergrünzugs,
Erreichbarkeit des Ufergrünzugs für die angrenzend lebende Wohnbevölkerung,
Erreichbarkeit von isolierten Abschnitten des Ufergrünzugs, solange dieser noch nicht
durchgängig entwickelt ist und
Schaffung von punktuellen Zugängen zum Wasser in Uferabschnitten, in denen ein
Ufergrünzug aktuell noch nicht realisiert werden kann.
Entsprechend dieser unterschiedlichen Funktionen lassen sich die Anforderungen hinsichtlich Größe, Lage und Ausstattung der Zugänge formulieren.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
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Zugänge zum Wasser sind vorzugsweise im Bereich der Nutzungen zu erhalten bzw. zu
entwickeln, die bereits einen vorhandenen Ufergrünzug darstellen oder über eine sehr günstige Umsetzungsperspektive (siehe Kapitel 8) verfügen. Hierzu gehören insbesondere die
vorhandenen Grünflächen, Wald, Verkehrsflächen und Kleingartenanlagen. Darüber hinaus
sollen die Zugänge auch in Umnutzungsbereichen entwickelt werden. An Ufern mit Wohnsiedlungen im Geschosswohnungsbau (Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum) sind Zugänge zum Wasser in das Rahmengrün bzw. die Erschließung der
Aufgänge zu integrieren.
Bei den vorhandenen Grünflächen und im Wald kann bereits von bestehenden Zugängen
zum Wasser ausgegangen werden, da diese Nutzungen nach ihrer gesetzlichen Definition
der Erholungsnutzung dienen. Es ist hier zu prüfen, ob die vorhandenen Wege einen Zugang
zum Wasser bzw. eine Erreichbarkeit des Ufergrünzugs ermöglichen und ob die vorhandene
Ausstattung den Zielen dieser Uferkonzeption entspricht. Ggf. werden dann strukturelle Anpassungen erforderlich.
Im Falle der Verkehrsflächen, insbesondere den öffentlich gewidmeten Straßen, Rad- und
Fußverkehrsflächen, die zum Ufer führen oder parallel dazu verlaufen, ist die Erschließungsfunktion ebenfalls bereits erfüllt. Hier bestehen jedoch häufig noch Entwicklungspotenziale
hinsichtlich der Ausstattung und Gestaltung. Mehr als 80 zum Wasser führende Straßen
konnten allein im Teilbezirk Köpenick identifiziert werden. Diese sind für den KFZ-Verkehr
und die Erschließung der Grundstücke oft bedeutungslos, teilweise sind sie auch abgesperrt.
Gerade diese Straßen bieten die Möglichkeit, die Stadt aus der Tiefe des Raumes an die
Gewässer heranzuführen. Die entsprechenden, in Karte 3 dargestellten "Wassergassen"
sind als öffentliche Flächen zu sichern und gestalterisch aufzuwerten. Die Zuständigkeiten in
der Verwaltung sind eindeutig festzulegen.
Die Kleingartenanlagen verfügen über ein Wegesystem für die Erschließung der Parzellen
und über Rahmengrün. Beides zusammen macht bei den Dauerkleingärten und den Kleingärten auf landeseigenen Flächen etwa 1/3 der Gesamtfläche aus. Zudem sind diese Kleingartenanlagen auch für die Erholungsfunktion der Allgemeinheit öffentlich zugänglich zu machen. Diese Vorgaben sind konsequent umzusetzen und im Sinne der Erhaltung bzw. Schaffung von Zugängen zum Wasser zu nutzen.
In den Umnutzungsbereichen sind die Entwicklungen so zu steuern, dass Zugänge zum
Wasser in den Planungen berücksichtigt werden.
Aus der Zielstellung der Uferkonzeption lässt sich ableiten, dass etwa alle 1.000 m ein Zugang zum Wasser bzw. zum Ufer mit Ufergrünzug ermöglicht werden soll. Damit sind, je
nach Standort eines Nutzers, maximal 500 m bis zum nächstliegenden Zugang zurückzulegen. Das entspricht dem Gehbereich für die tägliche Kurzzeit- bzw. Feierabenderholung bei
wohnungsnahen Grünflächen (GALK-DST 1973).
Sofern längere Uferabschnitte ohne bestehende Zugänge zum Wasser oder die vorstehend
dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten existieren, sind darüber hinaus auch im Bereich
anderer Nutzungen Zugänge zu entwickeln. Hierfür stellt die Uferkonzeption Suchräume dar.
Da die meisten Uferabschnitte im Bezirk Treptow-Köpenick über vorhandene Strukturen für
die Schaffung bzw. Entwicklung von Zugängen zum Wasser verfügen, wurden lediglich drei
Bereiche als Suchräume für die Entwicklung neuer Zugänge zum Wasser identifiziert. Diese
befinden sich an der Müggelspree im Bereich von Neu Venedig, am Teltowkanal zwischen
Grünauer Straße und Adlergestell und in Niederschöneweide am Bruno-Bürgel-Weg.
Für die Entwicklung und Qualifizierung bestehender Uferzugänge und für die Neuschaffung
von Zugängen in den definierten Suchräumen wurden folgende Qualitätsziele definiert: Das
Landschaftsprogramm fordert für Grünzüge eine hohe Gestalt- und Nutzungsqualität, um auf
diese Weise den Mangel an öffentlichen Grünflächen zu kompensieren und die Erholungsmöglichkeiten zu verbessern. Als Mindeststandards für die Zugänge zum Wasser lässt sich
daher ableiten, dass diese über Grünstrukturen verfügen sollen, z.B. Bäume, Sträucher bzw.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
vertikales Grün. Sie sollen einen barrierefreien Zugang ermöglichen und über einen Fußweg
verfügen. Sofern der zu erschließende Ufergrünzug auch eine Funktion als Radwegeverbindung erfüllt, ist zudem die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad über den Zugang zu gewährleisten. Eine Trennung zum KFZ-Verkehr, insbesondere eine räumliche Trennung von stark befahrenen Straßen, soll angestrebt werden.
Eine Kombination der Zugänge zum Wasser mit Funktionen eines Aufenthaltsbereichs soll
dort erreicht werden, wo Lücken in der Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen bestehen. Hier sind neben einer Mindestgröße von 0,5 ha auch Strukturelemente für einen Aufenthalt (Bänke, Papierkörbe) zu schaffen. Bei Zugängen zum Wasser in Bereichen ohne
bestehenden Ufergrünzug sind prioritär Elemente für einen Aufenthalt vorzusehen; ein Blick
auf das Wasser ist unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Naturschutzes zu gewährleisten.
7.5 Ausstattung der Ufergrünzüge
Die Ausstattung der Ufergrünzüge soll anhand der Anforderungen, die sich aus der Umgebung ableiten lassen, wie z.B. dem Mangel an wohnungsnahen Grünflächen, festgelegt werden. Das Landschaftsprogramm stellt die Grünzüge je nach stadträumlicher Lage in der Innenstadt oder im Außenraum als Grünverbindungen mit hohen Aufenthaltsqualitäten, hoher
Strukturvielfalt bzw. mit dominierenden Landschaftselementen dar. Grundsätzlich ist eine
Breite von mindestens 30 bis 40 m erforderlich, besser jedoch 200 bis 300 m. Ein besonderes Gewicht liegt beim Ausbau eines Rad- und Fußwegesystems im Bereich der Grünzüge,
um die Erreichbarkeit der Erholungsgebiete zu optimieren.
Einen Vorrang bei der Nutzung der Uferwege haben die Fußgänger. Die Abschnitte, die für
den Erhalt bzw. die Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung in der Karte 3 dargestellt sind, sollen auch eine Nutzung für Radfahrer ermöglichen. Uferwege für eine multifunktionale Nutzung sollen eine Gesamtbreite von 5 m erhalten, wovon 3,50 m befestigt herzustellen sind. Die befestigte Breite von 3,50 m ergibt sich gemäß RASt 06 und ERA 2010 für
eine mittlere Belastung, d.h. die gemeinsame Nutzung des Weges durch 100 bis 150 Fußgänger und Radfahrer je Spitzenstunde. Da der nutzbare Weg zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität um einen Sicherheitsstreifen zum Ufer und Seitenflächen z.B.
für das Aufstellen von Bänken ergänzt werden soll, ergibt sich eine Gesamtbreite von 5 m,
die für öffentlich nutzbare Uferwege zu sichern ist. Eine breitere Ausführung soll nach Möglichkeit vermieden werden, um den Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu
halten.
Insbesondere in Bereichen mit einer hohen Wertigkeit für den Biotop- und Artenschutz kann
das Ziel der Entwicklung der Rad- und Fußwegeverbindungen in den Hintergrund treten. Hier
ist dann die Ausstattung mit standortgerechten Habitatstrukturen zu verbessern bzw. eine
Renaturierung der Uferbereiche anzustreben. In der Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist grundsätzlich auch im innerstädtischen Bereich im Einzelfall zu prüfen, ob
eine Renaturierung der Ufer z.B. durch einen Rückbau von Ufermauern und Spundwänden
erfolgen kann. Konkrete Aussagen hierzu liefert das Gewässerentwicklungskonzept (GEK),
das parallel zu dieser Uferkonzeption erarbeitet wird.
Da die Ufergrünzüge nach den Zielstellungen dieser Uferkonzeption jedoch neben den Verbindungsfunktionen auch die teilweise bestehende Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen kompensieren sollen, sind Aufenthaltsbereiche in den Ufergrünzügen vorzusehen. Sie
sind im Abstand von max. 1.000 m entsprechend dem doppelten Gehbereich für die Erreichbarkeit wohnungsnaher Grünflächen (je Richtung 500 m) einzurichten. Die Mindestgröße
entsprechend der Richtwerte der GALK-DST beträgt 0,5 ha.
Um den besonderen Landschafts- und Stadtraum des Gewässers erlebbar zu machen, sollen die Aufenthaltsbereiche zum Wasser orientiert entwickelt werden und einen Blick auf das
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Wasser ermöglichen. Die Aufenthaltsbereiche sind mit Bänken, Papierkörben, ggf. Liegewiesen und Spielmöglichkeiten für Kinder auszustatten.
Die Aufenthaltsbereiche sollen eine gute Erreichbarkeit gewährleisten und nach Möglichkeit
in Kombination mit den Zugängen zum Wasser entwickelt werden.
Für die Gestaltung der Ufergrünzüge können abschnittsweise auch thematische Schwerpunkte gebildet werden, wie z.B. Naturlehrpfad, Trimm-Dich-Pfad und MehrgenerationenSpielgeräte-Weg.
7.6 Entwicklung des Naturraums Ufer
Naturschutzfachliche Kriterien spielen bei der Umsetzung der Uferkonzeption eine wichtige
Rolle. Sie stellen eines der wesentlichen Leitziele für den weiteren Umgang mit den Ufern im
Bezirk Treptow-Köpenick dar.
Die Ziele der Uferkonzeption beinhalten neben der Herstellung von Ufergrünzügen mit einem
Uferweg auch die Renaturierung von Uferbefestigungen, die Stärkung des Biotopverbundes
und die Schaffung von Grünräumen und –achsen. Hierfür werden je nach den Flächenpotenzialen (Eigentumsverhältnisse und Nutzungen) Mindestbreiten für die Ufergrünzüge formuliert, damit nach Möglichkeit viele der Ziele einen Raum finden können. Die Umsetzung
der Ziele in eine Rechtsnorm obliegt denöffentlich-rechtlichen Planverfahren, die im konkreten Einzelfall weitere öffentliche und private Belange abzuwägen hat.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Belange der Zugänglichkeit der Ufer für die Allgemeinheit
oder die Belange des Naturschutzes sich gegenseitig ausschließen. Nach Möglichkeit sind
Gestaltungen zu entwickeln, die sowohl zu einer öffentlichen Zugänglichkeit des Ufers führen
als auch die ökologische Wertigkeit der Ufer entwickeln.
Im innerstädtischen Bereich, vor allem im Bereich der Stadtspree und der städtischen Kanäle, werden meist die Belange der Zugänglichkeit für die Allgemeinheit im Vordergrund stehen. Auch wenn die Gestaltung der Ufer im städtischen Bereich durch einen Promenadencharakter geprägt sein wird, sollte hier die Entwicklung durchgehender Grünzüge, die
gleichzeitig eine Funktion als Biotopverbund erfüllen, angestrebt werden.
Da die Grünzüge für den durchgängigen Biotopverbund voraussichtlich auch langfristig auf
Grund von Uferbauwerken unterbrochen sein werden, müssen die Bereiche, in denen ökologisch wirksame Grünzüge entwickelbar sind, um so deutlicher als Trittsteine und Strahlurspünge naturschutzfachlich aufgewertet werden. Ein besonderer Fokus ist in diesem Zusammenhang auf die bereits im Landschafts- einschließlich Artenschutzprogramm benannten Zielarten zu legen (siehe Kapitel 5.2). In der konkreten Gestaltung sind insbesondere die
Lebensräume für Amphibien (Zielart Moorfrosch), Biber (Ausstiegshilfen) und Libellen (Glänzende Binsenjungfer) zu entwickeln. Die Eignung des betreffenden Uferabschnitts als Lebensraum für weitere Zielarten ist im Einzelfall zu prüfen.
In Uferbereichen mit Wald oder Biotopflächen sowie Bereichen innerhalb von Schutzgebieten (Natura 2000, NSG, LSG) soll grundsätzlich die Biotopschutzfunktion Vorrang haben.
Schützenswerte Bereiche sind soweit wie möglich zu schonen, da sie unter anderem als
Ruhe- und Rückzugszonen für Tiere und Pflanzen von großer Bedeutung sind. Der Neubau
oder Ausbau bestehender Wegeverbindungen ist im Einzelfall zu prüfen. Generell zeigen die
Erhebungen sowie Gespräche mit Behörden und Interessierten jedoch, dass gerade in den
Waldbereichen entlang des Müggelsees oder der Seenkette im Süden des Bezirks das
Wegesystem bereits relativ umfangreich ausgebaut ist, sodass ein weiter Wegebau zu Erholungszwecken nur bedingt notwendig ist.
Die Formulierung der Entwicklungsziele in diesen naturschutzfachlich bedeutsamen Bereichen beinhaltet die Erhaltung oder Entwicklung eines Ufergrünzuges für die Biotopentwicklung. Es soll dabei geprüft werden, ob eine Wegeverbindung naturschutzverträglich gestaltet
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werden kann. Hierzu zählt neben der Gestaltung und Materialwahl vor allem die Trassierung
des Weges, die unter Beachtung von Empfindlichkeiten erfolgen soll. Sofern eine Verträglichkeit mit den Belangen des Naturschutzes gewährleistet ist, soll der Weg innerhalb eines
50 m breiten Uferstreifens errichtet werden. Andernfalls sind Trassenalternativen außerhalb
dieses Bereichs zu bevorzugen.
Ein Ziel der Uferkonzeption ist grundsätzlich die Renaturierung, bzw. da wo sie nicht möglich
ist, eine ökologische Aufwertung der Uferbereiche. Mögliche Rückbaumaßnahmen sind im
Einzelfall zu prüfen. Konkrete Aussagen zur Ausweisung möglicher Ruhezonen für Tiere
sowie die konkrete Gestaltung der Ufer müssen durch die GEK formuliert werden.
Der Uferbereich (Litoral) ökologisch oder für den Biotopverbund wertvoller Flächen könnte im
Sinne einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft“ betrachtet und im Falle von Bauleitplänen als solche ausgewiesen werden. Erst
außerhalb dieses Bereichs würden sich Zonen für die direkte Nutzung durch den Menschen
(Grünanlage mit Uferweg) anschließen.
Ein Beispiel für eine naturnahe Entwicklung kann für den auf dem Titelbild gezeigten Umnutzungsbereich skizziert werden:
Hier befindet sich ein mit einer Stahlspundwand befestigtes Ufer. Das Niveau des Wasserspiegels liegt etwa 3 bis 4 m unterhalb des angrenzenden Geländes. Hier könnte eine Absenkung des Geländes im unmittelbaren Uferbereich bis flach unter das Wasserspiegelniveau vorgenommen und die bestehende Ufereinfassung in eine Lahnung umgebaut werden.
In dem so vor starkem Wellenschlag geschützten neu eingerichteten Flachwasserbereich
könnte sich ein Röhricht, als Uferbefestigung, Wasserreinigungsraum und (Teil-)Lebensraum
für Tiere ansiedeln. Das Röhricht könnte eine Gelegezone, wie z. B. für den Hecht und Vögel, einen Einstand für Jungfische, einen Anlandungsbereich für amphibisch lebende Säugetiere, wie die FFH-Arten Biber und Fischotter und für Lurche bilden.
Verwendung von gebietseigenem Pflanzenmaterial
Im Rahmen des Naturschutzes und des Erhalts der biologischen Vielfalt ist grundsätzlich die
Verwendung gebietseigener Gehölze anzustreben. „Als gebietseigen werden Pflanzen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, die sich ein einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen vermehrt haben
und sich deshalb von Populationen der gleichen Art aus anderen Naturräumen genetisch
unterscheiden“ (SENSTADTUM Rundschreiben IE Nr. 1/2013). Vorteile sind unter anderem die
Förderung von Tieren, die auf das Vorkommen der Pflanzen angewiesen sind. Außerdem
sind gebietseigene Pflanzen besser an die regionalen Umweltbedingungen angepasst. Daher entwickeln sie sich meist kräftiger. Weitere Informationen zu den Vorteilen von gebietseigenem Material wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der
Broschüre „Pflanzen für Berlin - Verwendung gebietseigener Herkünfte“ (SenStadtUm 2013)
zusammengestellt.
Die rechtliche Grundlage für die Verwendung von gebietseigenem Pflanzenmaterial ergibt
sich aus § 40 Abs. 4 BNatSchG, wonach „geeignete Maßnahmen zu treffen sind, um einer
Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken“ (Abs. 1). Als Grundlage für die Verwendung in
Berlin wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Rundschreiben herausgegeben (SENSTADTUM Rundschreiben IE Nr. 1/2013). Demnach sollen die gebietseigenen Pflanzen vor allem in der freien Natur verwendet werden. Dazu gehören nicht
besiedelte Bereiche, wie
Schutzgebiete (NSG, LSG, GLB) und gesetzlich geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz und Berliner Naturschutzgesetz
Landschaftsräume gem. Landschaftsprogramm, Teilplan Biotop- und Artenschutz,
wie der „kulturlandschaftlich geprägte Raum“, der „waldgeprägte Raum“, die „Fluss-
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und Seenlandschaft“ sowie die „Fließtäler“, im Innenbereich mit Ausnahme des besiedelten Bereiches
oberirdische Gewässer nach § 1 Berliner Wassergesetz einschließlich ihrer Ufer in
einer Breite von 5 m in Anlehnung an § 2a und § 62 des Berliner Wassergesetzes
sowie § 38 und § 39 Wasserhaushaltsgesetz
Letztendlich ist jedoch zu empfehlen, an allen gestalteten Uferbereichen soweit wie möglich,
standorttypische und gebietsheimische Pflanzen zu verwenden. In künftigen Bauleitplänen
sind entsprechende Festsetzungen zu treffen. Für private Flächeneigentümer und -nutzer,
vor allem auf Wohn- (privater Charakter des Außenraums) und Erholungsgrundstücken sowie für Kleingartennutzer wäre die Entwicklung einer Broschüre anzustreben, welche zum
einen die Bedeutung der Verwendung gebietsheimischer Pflanzen verdeutlicht, als auch
exemplarisch geeignete Arten für die Uferbereiche vorstellt.
Eine Liste mit gebietsheimischen Gehölzarten zeigt die nachstehende Tabelle. Diese Arten
sind bei der Entwicklung von Ufergrünzügen auf privaten und öffentlichen Flächen zu verwenden.
Tabelle 15: Empfehlenswerte Arten für die Verwendung bei der Entwicklung von Ufergrünzügen
Bäume für feuchte bis nasse Standorte im unmittelbaren Uferbereich
Schwarzerle
Alnus glutinosa
Auf oft durchnässten, torfigen Böden, Höhe 10 bis 25 m
Silber-Weide
Salix alba
Typische Auenart, auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden, Höhe 2 bis 10 m
Mandel-Weide
Salix triandra agg.
Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten, feuchten
bis nassen Böden, Höhe 1,5 bis 4 m
Korb-Weide
Salix viminalis
Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden,
Höhe 2 bis 10 m
Purpur-Weide
Salix purpurea
Wechseltrockene bis nasse Böden, Höhe 2 bis 6 m
Flatter-Ulme
Ulmus laevis
Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden,
Höhe bis 35 m
Schwarz-Pappel
Populus nigra
Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten, trockenen bis feuchten Böden, Höhe bis 30 m
Gewöhnliche Traubenkirsche
Prunus padus
Auf mehr oder weniger regelmäßig überschwemmten Böden,
Höhe 5 bis 18 m
Sal-Weide
Salix caprea
Feuchte nährstoffreiche Böden, Höhe 2 bis 10 m
Hohe Weide
Salix x rubens
Frische bis feuchte Böden, Höhe 2 bis 10 m
Berg-Ulme
Ulmus glabra
Frische bis feuchte Böden, Höhe 10 bis 40 m
Arten für wechselnasse bzw. wechselfeuchte Standorte
Grau-Weide
Salix cinerea agg.
Auch auf oft durchnässten Böden, Strauch mit einer Höhe bis 4
m
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Lorbeer-Weide
Salix pentandra
Feuchte bis nasse Böden, Höhe bis 15 m
Faulbaum
Frangula alnus
Alle Böden bis zu staufeucht bzw. -nass, sandieg und torfige
Böden, Höhe 3 bis 7 m
Ohr-Weide
Salix aurita
Feuchte Böden, Höhe 2 bis 3 m
Silber-Pappel
Populus alba
Gut durchfeuchtete, aber nicht nasse Böden, Höhe bis 30 m
Feld-Ulme
Ulmus minor
Mäßig frische bis wechselfeuchte Böden, Höhe 5 bis 40 m
Arten frischer Standorte (nicht auf nassen oder öfter austrocknenden Böden verwenden!)
Schlehe
Prunus spinosa
Frische bis mäßig trockene Lehmböden, Höhe bis 3 m
Eingriffeliger Weißdorn
Crataegus monogyna
Frische bis mäßig trockene Lehmböden, Höhe bis 10 m
Schwarzer
der
Sambucus nigra
Frische Ton- und Lehmböden, Höhe 7 bis 10 m
Feld-Ahorn
Acer campestre
Trockene bis frische Lehmböden, Höhe 10 bis 15 m
Trauben-Eiche
Quercus petraea
Trockene bis frische Lehmböden, Höhe 25 bis 40 m
Winter-Linde
Tilia cordata
Mäßig trockene Lehmböden, Höhe 10 bis 40 m
Europäisches Pfaffenhütchen
Euonymus europaeus
Frische Ton- und Lehmböden, Höhe 2 bis 6 m
Gewöhnliche Esche
Fraxinus excelsior
Trockene bis frische Böden, Höhe bis 40 m
Stiel-Eiche
Quercus robur
Frische bis feuchte Lehm- und Tonböden, Höge 20 bis 40 m
Hain-Buche
Carpinus betulus
Mäßig trockene bis feuchte Böden, Höhe bis 25 m
Eberesche
Sorbus aucuparia
Überwiegend frische bis mäßig trockene Böden, Höhe 15 bis
25 m
Gemeiner Hasel
Corylus avellana
Feuchte und warme Böden mit hohem Humusgehalt, Höhe 10
bis 15 m
Gemeiner Schneeball
Viburnum opulus
Frische bis nasse Lehm- und Tonböden, Höhe bis 4 m
Wilde Johannisbeeren (Wildformen)
Ribes nigrum, Ribes
rubrum
Frische bis feuchte, nährstoffreiche Böden
Stachelbeere (Wildformen)
Ribes uva-crispa
Frische bis feuchte, nährstoffreiche Böden
Holun-
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7.7 Umgang mit den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den guten ökologischen Zustand
bzw. das gute ökologische Potenzial der Gewässer, der nur mit möglichst naturnahen, strukturreichen Ufergestaltungen erreichbar ist. Hierzu gehören die Förderung einer eigendynamischen Entwicklung, die Sicherung von Gewässerrandstreifen, der Erhalt bzw. die Entwicklung naturnaher uferbegleitender Vegetation einschließlich Gehölze, die Förderung vielfältiger Strukturen im Gewässer und an den Ufern sowie der Erhalt des Gewässerbettes. Für die
Erreichung dieser Ziele werden als Fachplan Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) aufgestellt, die eine Maßnahmenplanung beinhalten. Derzeit in Bearbeitung befinden sich die GEK
Müggelspree / Müggelsee, Erpe und Wuhle.
Es wäre wünschenswert, eine Gesamtkonzeption für die Nutzung der hier betrachteten Gewässer und der jeweiligen Uferbereiche zu entwickeln. Wasserbauliche Anlagen, Erschließungsfragen, Wassersport- und andere Freizeitnutzungen in und an Gewässern in TreptowKöpenick sollten mit den Planabschnitten der WRRL inhaltlich abgestimmt werden. Die Nutzung der Gewässer ist jedoch nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Die Uferbereiche werden nur landseitig betrachtet. Wasserseitig liegt die Stegekonzeption als Fachgutachten vor.
Für die Bereiche wasserseitig und die Land-Wasser-Übergänge werden die GEK erstellt.
Die GEK werden konkrete Maßnahmen für die Erreichung der Qualitätsziele der WRRL enthalten. Die Planungen der Uferkonzeption nehmen hier keine Vorfestlegungen im Bereich
der Land-Wasser-Übergänge vor.
Das GEK Müggelspree / Müggelsee befindet sich in der Aufstellung. Abstimmungen haben
im Rahmen der zwei Workshops und mit den Bearbeitern des GEK Müggelspree / Müggelsee am 24.09.2013 stattgefunden und ergeben, dass die Planungen einander bedingen,
unterstützen und teilweise aufeinander aufbauen, aber keine einander widersprechenden
Aussagen enthalten.
Das GEK für die Erpe sieht u.a. die folgenden Maßnahmen vor: Einbau von Totholz, Einbau
von Strömungslenkern, Ufersicherung durch ingenieurbiologische Bauweisen, Initialpflanzungen standorttypischer Gehölze, Anpassung der Gewässerunterhaltung und Profilaufweitungen. Auch die Entwicklung von Uferstreifen ist ein Teil der Maßnahmen. Es soll ein möglichst breiter Randstreifen mit natürlichem Uferbewuchs erreicht werden, wobei beschattete
und lichte Bereiche kleinräumig ein abwechslungsreiches Mosaik verschiedener Standorte
bilden sollen. Dabei stabilisieren und strukturieren Ufergehölze die Fließgewässersohle und
die Ufer. Ins Wasser ragende Wurzeln, insbesondere der Erlen, stellen einen natürlichen
Unterschlupf für Jungfische und einen Lebensraum für Insektenlarven, Mollusken und Kleinkrebse dar. Der Bewuchs soll aus standorttypischen Gehölzen entwickelt werden. Dies sind
u.a. Erle, verschiedene Weidenarten, Ulmen, Sommerschneeball, Pfaffenhütchen, Weißdorn
oder Wilde Johannisbeeren.
Darüber hinaus ist der Erhalt der vorhandenen Auwiesen bzw. die Schaffung kleinräumiger
Sekundärauen von Bedeutung für die Entwicklung naturnaher Gewässerabschnitte.
Das GEK für die Wuhle enthält als Maßnahmen die Ausweisung eines Uferstreifens, den
Rückbau von Querbauwerken, die Umgestaltung von Durchlässen, die Reaktivierung der
Aue bzw. die Anlage einer Sekundäraue, die Strukturanreicherung mit Totholz, den Erhalt
bzw. die Entwicklung naturnaher Sohl- und Uferstrukturen, die Entfernung lebensraumuntypischer Gehölze und den Ersatz durch standorttypische Gehölze, den Einbau von Bermen,
den Rückbau von Verrohrungen und stellenweise die Neutrassierung des Gewässerlaufes.
Insbesondere die Ausweisung und Entwicklung von Uferstreifen und die Entwicklung der Aue
betreffen die Inhalte der Uferkonzeption. Die vorgesehenen Entwicklungen des GEK sind zu
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
beachten. Die Maßnahmen der Strukturierung durch Gehölze, wie sie zuvor aus dem GEK
für die Erpe dargestellt sind, gelten für die Wuhle gleichermaßen.
Bereiche mit ökologisch wirksamen Strahlursprüngen sind im Sinne der Biotopverbundentwicklung möglichst naturnah zu erhalten und um die Entwicklung von Trittsteinbiotopen zu
ergänzen.
Beiderseits der Wuhle wurde ein Wanderweg ausgebaut, der mit Rastplätzen und Aussichtsplattformen ausgestattet ist. Die hohe Zahl an hier vorkommenden Farn- und Blütenpflanzen
und Tierarten, viele davon sind Arten der Roten Listen, zeigen, dass ein Miteinander von
Naturschutz und Uferweg möglich ist.
Für die Uferkonzeption von Bedeutung sind insbesondere die Anforderungen an die Entwicklung von Gewässerrandstreifen, da hier eine Überschneidung der zu beplanenden Flächenkulisse besteht. Während die Uferkonzeption hier allerdings auf Grund der Maßstabsebene
der Bereichsentwicklungsplanung keine konkreten Maßnahmen darstellt, werden diese im
Rahmen des GEK flächenscharf verortet und inhaltlich definiert. Die Uferkonzeption stellt
hierzu eine Zielplanung dar, die sich nicht im Widerspruch zu den GEK befindet, wie die
Koexistenz von Uferwegen und Naturschutz entlang der Wuhle zeigt.
Im Rahmen der Entwicklung der Ufergrünzüge sind die Gewässerrandstreifen entsprechend
der standörtlichen Rahmenbedingungen naturnah zu entwickeln. Dazu gehört die Entwicklung eines gehölzbestandenen Ufersaumes unmittelbar am Gewässer mit den typischen
Baumarten der Weichholzaue, Erlen, Weiden und Eschen. Sofern eine ausreichende Breite
für die Entwicklung des Ufergrünzuges zur Verfügung steht, können auch Arten der Hartholzaue ergänzt werden, also Eschen, Ulmen, Ahorn und Stieleichen. Hinzu kommen typische Straucharten, wie z.B. Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Schlehe oder
Schwarzer Holunder.
Ein natürlicher oder naturnaher Uferstreifen besteht aus einem mosaikartigen Wechsel zwischen beschatteten und lichten Bereichen.
Ein Rückbau und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus, so dass dieser als Zielstellung der Uferkonzeption anzusehen ist. Die Maßnahmen
zur Renaturierung der befestigten Ufer sind den jeweiligen GEK zu entnehmen. Eine Überschneidung zwischen den Planungen der Uferkonzeption und den GEK wird so vermieden.
7.8 Sonderziele
Im Rahmen der Bearbeitung der Uferkonzeption sind immer wieder besondere Anforderungen an die Nutzung von Ufern an die Verwaltung herangetragen worden, die auch Auswirkungen auf die Umsetzung bzw. Gestaltung der Ufergrünzüge haben. Der Schwerpunkt lag
dabei auf einer Prüfung von Möglichkeiten, Liegeplätze für Hausboote im Gebiet des Landes
Berlin bereitzustellen. Treptow-Köpenick als der gewässerreichste Bezirk Berlins kam in dieser Prüfung eine Schlüsselfunktion zu, so dass eine flächendeckende, systematische Prüfung aller Ufer auf ihre Eignung als Hausbootliegeplatz durchgeführt worden ist.
Darüber hinaus sind mehrfach Anfragen zu möglichen Liegeplätzen für Restaurantschiffe
und Museumsschiffe zu klären gewesen, so dass auch hierfür mögliche Standorte in der
Zielkarte (Karte 3) dargestellt worden sind.
Allen angestrebten Nutzungen gemeinsam ist, dass sie eine öffentliche Erschließung bzw.
Zugänglichkeit zum Wasser sowie eine Medienerschließung (Strom, Wasser, Abwasser)
erfordern. Da eine Nutzung auch in den Abend- und Nachtstunden erfolgt, sind erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu stellen. So ist z.B. eine Beleuchtung der Zuwegung
zu gewährleisten.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
91
7.8.1 Hausboote
Die Schaffung von Liegeplätzen für Hausboote kollidiert häufig mit den landesplanerischen
Zielstellungen im FNP und im Landschaftsprogramm sowie naturschutzfachlichen Belangen.
Nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist der Zugang zu Landschaftsteilen,
die sich durch ihre Schönheit, Eigenart und Seltenheit auszeichnen oder nach ihrer Lage
oder Art für die Erholung eignen, zu gewähren und in ihrer Eigenart zu erhalten. Genannt
sind hier unter anderem Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer und Naturerfahrungsräume. Daraus erwächst die Aufgabe für die Verwaltung, solche Flächen für die Allgemeinheit zu sichern und von Beeinträchtigungen freizuhalten.
Gerade im städtischen Gefüge stellen Uferbereiche eine besondere naturräumliche Qualität
dar, mit Eignung sowohl für die Erholung als auch im naturschutzfachlichen Sinn. Die öffentliche Hand hat aus diesem Grunde in den für die Verwaltung bindenden Planwerken wie Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm von Berlin festgeschrieben, Uferbereiche der
Gewässer von Bebauung freizuhalten und perspektivisch durchgehende Grünzüge für die
Allgemeinheit entlang der Gewässer herzustellen, zu sichern und von Beeinträchtigungen
freizuhalten.
Beeinträchtigungen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftsplanung liegen regelmäßig auch dann vor, wenn der freie Blick über ein Gewässer verstellt wird und Blickbeziehungen so gestört werden. Es wäre in diesem Sinne kontraproduktiv und rechtlich nicht geboten, die Ufer wasserseitig mit Hausbooten zu verbauen.
§ 2 (4) BNatSchG bestimmt weiterhin, dass die öffentliche Hand bei der Bewirtschaftung der
in ihrem Besitz befindlichen Flächen in besonderer Weise die Ziele des Naturschutzes und
der Landschaftspflege zu berücksichtigen hat.
Das Baugesetzbuch (BauGB) gebietet den sparsamen Umgang mit Flächen (Bodenschutzklausel): „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind
zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen“ (BauGB § 1a Abs. 2). In diesem Sinne hat die Nutzung vorhandener bebauter Flächen Vorrang vor der Nutzung bisher unberührter Bereiche. Dies deckt
sich mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nach denen mit Flächen,
die dem Naturhaushalt dienen, sparsam und schonend umzugehen ist. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen im unbeplanten Innenbereich hat Vorrang vor der
Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich (§ 1 Abs. 5 BNatSchG). Solange in der
Stadt noch Flächen für Wohnen – u.a. auch in attraktiver Wasserlage - vorhanden sind, kann
eine Notwendigkeit, auf Wasserflächen auszuweichen, nicht abgeleitet werden.
Wasser ist ein Allgemeingut und als solches grundsätzlich für alle nutzbar. Bei der Inanspruchnahme von Wasserflächen ist daher immer die Erforderlichkeit nachzuweisen. Ein
Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Erlebbarkeit der Ufer und der Wasserlage durch jedermann hat Vorrang.
Dem hat der Bezirk durch seine verbindliche Bauleitplanung bzw. andere geeignete öffentlich-rechtliche Verfahren regelmäßig Rechnung zu tragen, indem an Wasserlagen z.B. in
Bebauungsplänen Ufergrünzüge mit Uferwegen bzw. naturhaushaltswirksamen Flächen
auszuweisen sind. Diese sind nicht zur Erschließung von Hausbooten gedacht und angelegt
oder geeignet.
Die Zulassung von Hausbooten an öffentlichen Uferflächen bedeutet immer die Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit zugunsten einer Privilegierung Einzelner und entspricht weder den landesplanerischen Zielvorgaben noch ist den bauordnungs-
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92
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
rechtlichen Regelwerken im Land Berlin zu entnehmen, dass eine solche Nutzung vom Gesetzgeber gewollt ist.
Aufgrund aktueller Entwicklungen soll nun jedoch mithilfe eines Prüfschemas und auf Grund
der guten Datenerfassung im Rahmen der Uferkonzeption der Versuch unternommen werden, Räume zu identifizieren, in denen planungs- und ordnungsrechtliche Belange (z.B. Natur- und Umweltschutz) voraussichtlich nicht entgegen stehen, unabhängig davon, ob sie
denn tatsächlich genehmigungsfähig wären.
Planungsgrundlagen:
Hausboote sind bauliche Anlagen, so dass von der städtebaulichen Relevanz grundsätzlich
auszugehen ist.
Ein Hausboot-Liegeplatz bedarf deshalb immer:
der planungsrechtlichen Genehmigung durch den bezirklichen Fachbereich Stadtplanung unter Berücksichtigung der Eingriffsregelung; grundsätzlich wird vom Eingriffstatbestand ausgegangen;
der Zustimmung der Wasserbehörde beim Land;
der Zustimmung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSA Berlin), wenn es sich
um eine Bundeswasserstraße handelt;
der Baugenehmigung (Prüfung im Einzelfall erfolgt durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt).
Da Wasserflächen dem Außenbereich zuzuordnen sind, besteht kein allgemeiner Anspruch
auf Genehmigung der Anlage, auch bei Erfüllung der im Folgenden genannten Voraussetzungen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Genehmigung eines Hausboot-Liegeplatzes
ist eine öffentlich-rechtlich gesicherte Erschließung. Diese umfasst den Anschluss an
das öffentliche Straßen- und Wegenetz (u. a. zur Gewährleistung der Erreichbarkeit für die
Feuerwehr).
Besondere Anforderungen an die Ver- und Entsorgung (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllentsorgung, Post) bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Die Stadt
Hamburg fordert im Rahmen der Beantragung eines Hausboot-Liegeplatzes einen Anschluss
an die städtische Abwasserentsorgung und einen landseitigen Rettungsweg.
Nach Hinweis der Senatsverwaltung für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz muss
bei Hausboot-Liegeplätzen die Zufahrt für Krankenwagen und Feuerwehr geklärt sein. Die
Entsorgung von Fäkalien und Müll wird als problematisch benannt (TAZ 2010).
Demnach besteht die folgende Voraussetzung für einen Hausboot-Liegeplatz:
Lage an einer öffentlich zugänglichen Fläche,
alternativ:
Sicherung der Zufahrt (belastbar mit 10 t) über eine Baulast auf dem landseitigen
Grundstück.
Wenn für den landseitigen Zugang zum Hausboot öffentliche Straßen- oder Grünflächen
beansprucht werden (z.B. für das Auflager des Zugangssteges oder für private Leitungen),
muss ein separater Sondernutzungsvertrag mit dem Bezirksamt vereinbart werden.
1. Suchräume nach stadträumlichen Qualitäten - Privater Sektor
Durch die oben gemachten Ausführungen wird klar, dass wegen der bereits im Vorfeld absehbaren Schwierigkeiten, eine Verortung an öffentlich zugänglichen Ufern gemäß den lanDr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
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93
desplanerischen Zielen und denen der bezirklichen Stadt- und Landschaftsplanung wenig
erfolgversprechend ist.
Geht man davon aus, dass alternative Wohnformen im Land Berlin durchaus ihre Berechtigung haben und eine Bereicherung der Stadtlandschaft darstellen sollen, dann ist zu konstatieren, dass diese Nutzungen jedoch vorzugsweise nicht an oder auf öffentlichen Flächen
stattfinden können, weil diese eben gerade Aufgaben für die Allgemeinheit haben, die durch
private Nutzungen nicht eingeschränkt werden dürfen. Im Ergebnis kommen daher vorzugsweise die privaten Uferbereiche infrage.
Hausboote können i.d.R. ohne Problem an privaten Uferbereichen liegen und sind, so denn
die Erschließung gesichert ist, hier auch eher genehmigungsfähig. Der Zugriff, solange nicht
nur konzeptionell, auf diese Bereiche gestaltet sich jedoch schwierig. Chancen bieten die
momentan im Bezirk vorhandenen Umnutzungsbereiche. Durch Bebauungspläne wird jeweils die neue Nutzung (i.d.R. Wohnbebauung) gesichert. Die Nutzung der am Ufer freizuhaltenden Erholungsräume durch die Allgemeinheit ist durch Baulasten gesichert und die
Flächen verbleiben in privater Hand.
Hier ist die private Nutzung des Ufers durch Stege durchaus üblich. Die Verankerung von
Hausbooten kann hier unproblematisch erfolgen, vorausgesetzt, die planungs- und ordnungsrechtlichen Gegebenheiten stimmen.
Derzeit können hierfür folgende Umnutzungsbereiche identifiziert werden:
Tabelle 16: Zu prüfende Flächen für Hausboot-Liegeplätze im privaten Eigentum
Kennzeichen
Fläche
Prüfung
Eignung
A
Nalepastraße (Rundfunkgelände und Reederei Riedel)
Hinweis: geschützter Landschaftsbestandteil gegenüber Temporäre Nutzung weiter
südlich an KGA Wilhelmstrand vorstellbar
eventuell
B
Britzer Verbindungskanal /
SOV
Gesamtstädtisch bedeutsame Vorhaltefläche für Industrie und Gewerbe (mögliche
Immissionsschutzkonflikte durch Heranrücken der schutzbedürftigen der Wohnnutzung)
nein
C
Block 3 NSW (BP XV-64bb +
XV-64ba), südliches Spreeufer zwischen Stubenrauchbrücke und Treskowbrücke
Nur mgl., wenn Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche am Ufer, ggf. Konflikt
mit Gewerbe, Regenwassereinleitung
Emissionen des Heizkraftwerkes beachten!
Eventuell, momentan
Vorzugsstandort für
eine dauerhafte Lösung, zukunftsorientiert
D
Block 6 NSW (BP XV-11)
südliches Spreeufer zwischen Treskowbrücke und
Kaisersteg
Geplante Ausweisung öffentliche Grünfläche, Erschließung über Uferweg nicht möglich
nein
E
Wilhelminenhofstr. 83, nördliches Spreeufer, Rathenauhallen
Konflikt: Gewerbe in der Nachbarschaft
unwahrscheinlich
F
Eigentümer Wilms, nördliches Spreeufer, Gelände
westlich HTW
Konflikt: Gewerbe, nicht erschlossen
nein
G
Samsung (Ostendstraße 114), nördliches Spreeufer,
B-Plan in Vorbereitung, Wohnen geplant,
derzeit keine Erschließung
unwahrscheinlich
Wohnbebauung stellt planerisch auf freien
Wasserzugang und -blick ab
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Kennzeichen
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Fläche
Prüfung
Eignung
Mellowpark, An der Wuhlheide 250; neuer Standort
Gesicherter Ufergrünzug
nein
ehem. Rewatex / Spindlersfeld, südliches Spreeufer;
Ernst-Grube Straße
R 1, 370 m langer Weg, laut Bebauungsplan 9-22 belastet mit Pflanzbindung und
Nutzungsrecht für die Allgemeinheit
Gelände östlich HTW
H
I
Uferflächen werden öffentliche Grünanlage,
FV Grün
nein
Wohnbebauung stellt planerisch auf freien
Wasserzugang und -blick ab
J
DTW (Wendenschloss),
östliches Dahmeufer südlich
Altstadt; zwischen Charlottenstraße und Sportplatz
Wohnen geplant mit öffentlichem Grünzug,
Grünfläche, laut Bebauungsplan 9- 50
unwahrscheinlich
K
Marienhain, östliches Dahmeufer; Segewaldweg;
ehem. HU
Öffentlicher Grünzug laut Bebauungsplan
9-57, gesichert über Verkehrsfläche mit
besonderer Zweckbestimmung, Rad- und
Fußweg, keine Erschließung für Hausboote
geplant
nein
Wohnbebauung stellt planerisch auf freien
Wasserzugang und -blick ab
L
Puerto Verde, westliches
Dahmeufer; Wohngebiet in
Entwicklung, Regattastraße;
Dahme/Teltowkanal
Öffentlicher Grünzug bzw. Baulast für die
Allgemeinheit laut Bebauungsplan 9-34,
keine Erschließung über Uferstreifen vorgesehen Wohnbebauung stellt planerisch
auf freien Wasserzugang und -blick ab
nein
M
Friedrichshagener Straße 10
(Nordufer Müggelspree),
alter Standort Mellowpark; in
Umnutzung
Öffentlicher Grünzug über Baulast innerhalb Bebauungsplan 9-53
nein
Wohnbebauung stellt planerisch auf freien
Wasserzugang und -blick ab
N
Müggelseedamm (Gewerbe
neben Werft) an der Müggelspree (nördliches Ufer)
eventuell
O
Schmöckwitzwerder
Wasserfläche zu Brandenburg
unwahrscheinlich
P
Späthsfelde (Grünes Dreieck), KGA südlich Britzer
Verbindungskanal / Teltowkanal / Späthstraße
Entwicklung hängt von FNP-Änderung ab,
geplant Gewerbe
unwahrscheinlich
Mauerweg bietet keine Erschließung
Legende
Vorschlag kann/muss weiter geprüft werden
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2. Suchraum öffentliche Flächen
Weitaus schwieriger stellt sich die Suche nach Räumen für Hausboote an öffentlichen Flächen dar. Schon deshalb, weil man an das Vorhandensein öffentlicher Flächen gebunden ist,
wird ein wichtiger Planungsgrundsatz verletzt, die Räume entsprechend der stadträumlichen
Qualitäten auszuwählen. Dies muss anschließend in einem zweiten Schritt getan werden.
Des Weiteren ist die Nutzung öffentlicher Flächen für privilegierte Wohnformen nicht planerisch geboten und nur dort zulässig, wo die Interessen der Allgemeinheit nicht gestört werden.
Prüfschema
Voraussetzung zur Ausweisung von Eignungsflächen im öffentlichen Raum:
1. Herstellbarkeit der öffentlich-rechtlich gesicherten Erschließung
Die Flächen müssen öffentlich erschlossen sein, ansonsten ist die Verfügbarkeit im Hinblick
auf die Ausweisung von Eignungsflächen nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet.
Mögliche Einigungen mit privaten Grundstückseigentümern im konkreten Einzelfall bleiben
hiervon unbenommen.
Öffentlich erschlossene Flächen sind:
a) Öffentliche Verkehrsflächen (Fachvermögen Tief)
→ Prüfung (s.u.)
b) Öffentliche Grünanlagen (Fachvermögen Grün)
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen stellen keine öffentlich-rechtliche Erschließung dar. Auch über vertragliche Vereinbarungen kann aus rechtlichen Gründen keine Erschließung von Baugrundstücken bzw. Hausbootliegeplätzen erfolgen. Gründe
des überwiegenden öffentlichen Interesses (§ 6 Abs. 5 GrünanlG) sind nicht erkennbar.
c) Wald (Land Berlin, Forsten)
Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes stehen aus rechtlichen Gründen
nicht für die Erschließung von Baugrundstücken bzw. Hausboot-Liegeplätzen zur Verfügung. Das Benutzen des Waldes mit motorisierten Fahrzeugen ist untersagt (§ 17
LWaldG).
Mögliche Alternativflächen (nicht öffentlich zugänglich, aber „in öffentlicher Hand“) sind:
d) Flächen im Fachvermögen Sport
Hier besteht ggf. im Einzelfall die Möglichkeit zur Herstellung eines Einvernehmens
(falls die Flächen nicht langfristig verpachtet sind). Nach Rücksprache mit dem Sportamt Treptow-Köpenick vom 09.12.2011 stehen keine geeigneten Flächen im Fachvermögen des Sportamtes zur Verfügung. Im Bereich der Sportplätze am BrunoBürgel-Weg ist der Landschaftsplan XV-L-2 im Verfahren, der vorrangig der Ausweisung von uferseitigen Erholungsflächen dienen soll. Hier befinden sich wasserseitig
bereits Sportbootliegeplätze. Eine Eignung für Hausboote kann insofern bereits ausgeschlossen werden.
e) Flächen im Eigentum der WSV mit Anschluss an öffentliche Straßenverkehrsflächen
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Hier besteht ggf. die Möglichkeit zur Herstellung eines grundsätzlichen Einvernehmens mit dem WSA. Prinzipiell sind die Flächen zu behandeln, wie andere Private an
öffentlichem Straßenland. Es bedarf weiterer Prüfungen und Abstimmungen.
Fazit:
Es kommen nur Flächen in Frage, die über öffentliche Straßen erreichbar sind. In der Regel
sind jedoch gerade solche Flächen (z.B. bei Stichstraßen ans Wasser, Promenaden) notwendig, um der Allgemeinheit eben erst das Wassererlebnis zu ermöglichen. Sie wurden
i.d.R. mit viel Aufwand von Mitteln durch die öffentliche Hand gesichert bzw. hergestellt und
durch diese unterhalten.
An Gewässerabschnitten, wo die Wassergassen de facto den einzigen öffentlichen Zugang
zum Wasser darstellen, wird eine Nutzung für Hausboote ausgeschlossen.
2. Grundsätzliche bauplanungsrechtliche bzw. immissionsschutzrechtliche Vereinbarkeit mit
Nachbarnutzungen.
Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
3. Eignung des Standortes aus landschaftsplanerischer und städtebaulicher bzw. stadtgestalterischer Sicht.
Eine Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Steganlagenkonzeption Treptow-Köpenick und
städtebaulich-landschaftsplanerischer Konzepte.
Ausschlusskriterien sind:
Lage im Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege gemäß Steganlagenkonzeption,
Lage im Geltungsbereich von Landschaftsplänen (auch Entwurf),
Vorrang Erholungsnutzung / Landschaftsbild.
4. Eignung des Standortes nach Abwägung mit anderen Belangen und Nutzungen.
Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Ausschlusskriterien sind:
Lage in Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht (auch Entwurf),
Denkmalschutzrechtliche Belange,
Wasserschutzzone II.
5. Eignung nach Wasserstraßenrecht / Wasserrecht (Anlagen in und am Wasser vs. Gemeingebrauch)
Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall.
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97
Prüfung von Eignungsflächen für Hausbootliegeplätze
Auswahlkriterium:
Stichstraße bzw. Fläche im Fachvermögen Tief zum Wasser („Wassergasse“) und
angrenzende Straße bzw. Fläche im Fachvermögen Tief parallel zum Wasser
Grundsätzliche Problematik bei Wassergassen:
Bei Parallellage der Hausboote zum Ufer wird die Sichtbeziehung auf das Wasser in der Gesamtbreite beeinträchtigt bzw. versperrt. Nur bei einem deutlichen Höhenunterschied zwischen Straßenniveau und Wasseroberfläche oder beim Vorhandensein einer Steganlage, die
eine Parallellage der Hausboote vermeidet, ist im Einzelfall eine Eignung denkbar.
Falls beidseitig der Stichstraße ein durchgehender Uferzugang (Uferweg, Ufergrünzug) gegeben ist, ist im Einzelfall ebenfalls eine weitergehende Prüfung hinsichtlich der Eignung
möglich.
Die nachfolgende Prüfung der Eignungsflächen für Hausbootliegeplätze ist lediglich als grobe Vorprüfung zu werten, eine abschließende Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgen. Es ist zu beachten, dass sich die
geprüften Standorte im engen Streckenbereich des Kohlependels von Königs Wusterhausen
nach Klingenberg befinden. Da hier im Winter ein Eisaufbruch erfolgt, sind für die Hausboote
bzw. Wohnschiffe ausreichend dimensionierte Festmacheeinrichtungen vorzusehen.
Tabelle 17: Prüfung öffentlicher Verkehrsflächen auf ihre Eignung als Liegeplatz für Hausboote
Nr.
Fläche
Prüfung
Eignung
1
Landwehrkanal, Wiener Brücke
(BP XV-62)
Wasserfläche im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
kein Zugriff, Standort wird
durch Bezirk FriedrichshainKreuzberg abgelehnt
2
Stadtspree, Eichenstraße
Wasserfläche im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, laut Liegestellenkonzeption Friedrichshain-Kreuzberg
Vorbehaltsfläche für Sport- und Freizeitschifffahrt, temporäre Lösung
denkbar
kein Zugriff, Standort wird
durch Bezirk FriedrichshainKreuzberg abgelehnt
3
Stadtspree, Bulgarische Straße
Bereits Schiffsanleger mit Gastronomie und Wasserflugzeug vorhanden,
Denkmalensemble!
nein
4
Stadtspree, Baumschulenstraße
Beeinträchtigung der Sichtbeziehung
auf das Wasser (Sichtfenster), angrenzendes Landschaftsschutzgebiet
langfristig nein, evtl. temporäre
Lösung
5
Stadtspree, westlich Stubenrauchbrücke (Tabbertstraße)
Lage gegenüber einer gesamtstädtisch bedeutsamen Vorhaltefläche für
Industrie- und Gewerbe (mögliche
Immissionsschutzkonflikte durch
Heranrücken der schutzbedürftigen
Wohnnutzung)
nein
6
Stadtspree, Spreestraße
Etwa 4 m Höhenunterschied, Nähe
Gewerbe
weitere Prüfung, langfristig
evtl. an privater Uferkante
7
Stadtspree, Britzer Straße
Geschützte Grünanlage zwischen
Straßenende und Ufer
nein, maximal temporär
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98
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Nr.
Fläche
Prüfung
Eignung
8
Stadtspree, Rudower Straße
Etwa 3 m Höhenunterschied, Bestandteil Landschaftsplan XVL-2
nein, maximal temporär
9
Stadtspree, Platz am Kaisersteg
Privater Schiffsanleger und Bootsstege vorhanden (Schauhallen)
nein
10
Stadtspree, Wilhelminenhofstraße
(im Zuge der bisherigen Straßenlage nördl. Uferbereich)
Etwa 4 m Höhenunterschied, Treppenanlage vorhanden, eventuell
Konflikt Gewerbe
weitere Prüfung
11
Stadtspree, Wasserstraße
Bootsliegeplätze in Nutzung
nein
12
Stadtspree, Nixenstraße
Bootsliegeplätze in Nutzung
nein
13
Alte Spree, östlich Dammbrücke
Bestandteil der Grünanlage „Platz
des 23. April“
nein
14
Alte Spree, nördlich Katzengrabensteg
Im B-Plan XVI-1b überwiegend als
SPE-Fläche festgesetzt, Verkehrsfläche nur mit Geh- und Radfahrrechten
nein
15
Müggelspree, östlich SalvadorAllende-Brücke (B-Plan XVI-24)
Die rund 30 m öffentliche Straßenverkehrsfläche zwischen Brücke und
Grünanlage bzw. Ausflugslokal gehören zur Grünanlage und sind auch so
ausgeschildert.
nein, aber das östlich gelegene Hafenbecken, ehemals
Gewässerunterhaltung, könnte
für kleinere Boote nutzbar
sein, weitere Prüfung
16
Müggelspree, Spreepromenade
Bootsliegeplätze in Nutzung problematisch, da sehr kleine Parzellen für
Boote derzeit in Nutzung
weitere Prüfung
17
Müggelspree, Spreestraße
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
18
Die Bänke, Hechtstraße
LSG
nein
19
Müggelspree, Kruggasse
Denkmalensemble, Fähranleger,
Durchfahrtsbreite
nein
20
Müggelspree, Fährstraße
Privat, Durchfahrtsbreite
nein
21
Müggelspree, Straßen 36, 37, 38
Privat, Durchfahrtsbreite
nein
22
Müggelspree, Straße 546
Privat, Durchfahrtsbreite
nein
23
Müggelspree, Schleiengang
Privat, Durchfahrtsbreite
nein
24
Müggelspree, Grenzweg
Privat, Durchfahrtsbreite
nein
25
Müggelspree, im Zufahrtskanal
zwischen Biberpelzstraße und
Rialtoring / Neu Venedig
Tief, Durchfahrtsbreite
nein
26
Müggelspree, KGA Insel am
Walloch
Tief, Durchfahrtsbreite
nein
27
Müggelspree, Kanalstraße
Bootsliegeplätze in Nutzung, Durchfahrtsbreite
nein
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
99
Nr.
Fläche
Prüfung
Eignung
28
Müggelspree, Wodanstraße
Bootsliegeplätze in Nutzung, Durchfahrtsbreite
nein
29
Dämeritzsee, Dämeritzstraße
Beeinträchtigung der Sichtbeziehung
auf das Wasser (Sichtfenster)
nein
30
Dämeritzsee, Lutherstraße
Beeinträchtigung der Sichtbeziehung
auf das Wasser (Sichtfenster)
nein
31
Dämeritzsee, Triglawstraße
Einfahrtszone Gosener Kanal
nein
32
Dahme, Zum Dahmeufer
Beeinträchtigung der Sichtbeziehung
auf das Wasser (Sichtfenster)
nein
33
Dahme, Siegfried-Berger-Straße
Beeinträchtigung der Sichtbeziehung
auf das Wasser (Sichtfenster)
nein
34
Dahme, Schlierseestraße (Uferpark)
Bootsliegeplätze in Nutzung, Beeinträchtigung Charakter der Grünanlage
nein
35
Dahme, Königsseestraße (Uferpark)
Bootsliegeplätze in Nutzung, Beeinträchtigung Charakter der Grünanlage
nein
36
Dahme, Rießerseestraße
Bootsliegeplätze in Nutzung, Stich
zum Wasser
nein
37
Dahme, Wassersportallee
Fähranleger, Bootsliegeplätze in
Nutzung, Blick aufs Wasser für Wartende beeinträchtigt
nein
38
Dahme, Lienhardweg
Vorhandene Grünanlage ist sehr
klein, Sicht aufs Wasser würde gestört
nein
39
Dahme, Müggelbergallee
Fähranleger, Bootsliegeplätze in
Nutzung, s. Nr. 37
nein
40
Dahme, Peter-Gast-Weg
Bootsliegeplätze in Nutzung, reine
Stichstraßen
nein
41
Dahme, Hugo-Wolf-Steig
Bootsliegeplätze in Nutzung, reine
Stichstraßen
nein
42
Dahme, Niebergallstraße
Bootsliegeplätze in Nutzung, reine
Stichstraßen
nein
43
Dahme, Wendenschloßstraße
Bootsliegeplätze in Nutzung
nein, evtl. im privaten Hafenbecken FS 291/24
44
Große Krampe, Hallgarter Steig
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
45
Große Krampe, Alt-Müggelheim
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
46
Langer See, Schappachstraße
Sonstige, geplantes LSG
nein
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
100
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Nr.
Fläche
Prüfung
Eignung
47
Langer See, Krugauer Steig
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
48
Langer See, Lübbenauer Straße
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
49
Langer See, Zum Seeblick
Sichtfenster, Bootsliegeplätze in
Nutzung, geplantes LSG
nein
50
Zeuthener See, Alt Schmöckwitz
Denkmalensemble, Grünanlage,
geplantes LSG
nein
51
Zeuthener See, Stichweg o.N.
(Rauchfangwerder)
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
52
Zeuthener See, Jackyallee
(Rauchfangwerder)
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
53
Zeuthener See, Straße D (Rauchfangwerder)
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
54
Zeuthener See, Argoallee
(Rauchfangwerder)
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
55
Zeuthener See, Fährallee
(Rauchfangwerder)
Bootsliegeplätze in Nutzung, geplantes LSG
nein
56
Krossinsee, Schmöckwitzwerder
Süd
Vorranggebiet für Naturschutz und
Landschaftspflege, geplantes LSG
nein
57
Teltowkanal, Am Kanal (Südufer
zwischen Stelling-Janitzky-Brücke
und Elstersteg)
direkter Uferstreifen WSV
weitere Prüfung WSA
58
Teltowkanal, Nordufer zwischen
Altglienicker Brücke und StellingJanitzky-Brücke)
direkter Uferstreifen WSV
weitere Prüfung WSA
59
Teltowkanal, Teltowkanaluferbegleitstraße (BP XV-51k), Nordufer
direkter Uferstreifen WSV, in Aussicht genommene Erweiterung des
Teltowkanals
weitere Prüfung WSA
60
Forsthausallee, nördliches Ufer
Britzer Verbindungskanal
direkter Uferstreifen WSV
weitere Prüfung WSA, evtl.
temporäre Lösung
61
Teltowkanal, Korkedamm (Südufer)
direkter Uferstreifen WSV
weitere Prüfung WSA
62
Britzer Verbindungskanal, östlich
Baumschulenbrücke (Südufer)
direkter Uferstreifen WSV, fehlende
Erschließung
nein
63
Britzer Verbindungskanal, Guldenhofer Ufer zwischen S-BahnBrücke und Marggraffbrücke
(Westufer)
direkter Uferstreifen WSV
weitere Prüfung WSA
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
101
Legende
Vorschlag kann /muss weiter geprüft werden
Vorschlag für eine temporäre Nutzung/ Duldung ohne
Aussicht auf Baugenehmigung, Medienanschlüsse, Erschließung
in der Regel denkbar
Standort denkbar aber im rein privaten Zugriff
7.8.2 Museums- und Restaurantschiffe
Bestehende und potenzielle Standorte für Restaurant- und Museumsschiffe sind in Karte 3
dargestellt. Zu den bestehenden Restaurantschiffen im Bezirk gehören beispielsweise die
„MS Hoppetosse„ (Alt-Treptow), das Segelschiffrestaurant „Klipper“ (Insel der Jugend) und
das Restaurantschiff „Vivendi“ (Altstadt Köpenick).
Eine öffentliche Erschließung des Standortes ist zwingend erforderlich. Grundsätzliche Konflikte bei der Entwicklung von Standorten für Museums- und Restaurantschiffe mit der Uferkonzeption sind nicht zu erkennen.
Aktuell steht die Entwicklung eines Standortes im Bezirk Treptow-Köpenick für das Restaurantschiff „Vidar“, einem Drei-Mast-Schoner von 1879, zur Diskussion. Als mögliche Standorte kommen im Wesentlichen die bereits für die Hausboote identifizierten Standorte in Frage.
In der Diskussion befindet sich auch ein Standort für Museumsschiffe an den Twin Towers in
Treptow. Der Standort wird aus der Sicht der Uferkonzeption für verträglich gehalten, befindet sich jedoch auf einer Wasserfläche, die zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört.
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102
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
8 Stand der Umsetzung und Handlungsprioritäten
Wie die bisherigen Darstellungen zeigen, ist die Umsetzung des zentralen Ziels der Entwicklung von Ufergrünzügen bereits in großen Teilen des Bezirks umgesetzt. Betrachtet man
jedoch die einzelnen Uferabschnitte, stellt sich klar heraus, in welchen Bereichen noch
Handlungsbedarf besteht. Der Stand der Umsetzung sowie die Handlungsperspektiven und
Handlungsprioritäten sind in Karte 2 dargestellt.
Sowohl im Bereich des Treptower Parks als auch dem Plänterwald besteht bereits ein ausgeprägter Ufergrünzug. Das Wasser ist durch den uferbegleitenden Weg, der zum Teil asphaltiert und zum Teil mit einer wassergebundene Wegedecke befestigt ist, erlebbar. Stromaufwärts bis zur Altstadt bestehen einige Abschnitte mit Uferwegen, auch wenn diese nicht
alle gesichert sind, und einige Bereiche, in den gesicherte aber nicht umgesetzte Wegabschnitte bestehen. Im restlichen Spreebereich bestehen zwar in Teilabschnitten bereits
Grünzüge, allerdings ist das Wegesystem wenig zusammenhängend.
Sowohl am Britzer Verbindungskanal als auch am Teltowkanal sieht die Bestandssituation
auch sehr günstig aus. Die Ufer sind, bis auf sehr wenige Bereiche, auf mindestens einer
Uferseite begehbar. Am Britzer Verbindungskanal ist auffällig, dass es auf der Ostseite des
Ufers viele bestehende, aber nicht gesicherte Wege gibt.
Entlang der Kanäle im landschaftlich geprägten Raum, den Gräben und Fließen bestehen
meist einseitige Wege. Da diese Gewässer meist sehr schmal sind, ist der Stand der Umsetzung hier in großen Teilen als ausreichend einzuschätzen.
Für alle Uferabschnitte, die nicht als Ufergrünzug ausgeprägt sind, besteht das allgemeine
Ziel der Herstellung eines Ufergrünzuges. Für diese Uferabschnitte sind die Potenziale und
Dringlichkeiten für die Herstellung von Ufergrünzügen bewertet worden, um eine Übersicht
zu erhalten, in welcher Priorität die Umsetzung der Ziele erfolgen soll.
Tabelle 18: Ermittlung der Handlungsperspektiven für die Errichtung von Ufergrünzügen
Eigentum
Nutzung
Wald, Grünflächen,
Biotopflächen,
Umnutzungsbereich
KGA, Kanalseitenstreifen, Verkehr
Sport, Wohnen mit
überwiegend
gemeinschaftlich
genutztem Außenraum, Wirtschaftsstandorte
Gewässerbez. Wirtschaftsstandorte, Wohnen mit überwiegend
privat genutztem Außenraum, Erholungsgrundstücke, Sonstige
Uferbereich rechtlich gesichert,
Ufergrünzug bzw.
Weg nicht realisiert
sehr günstig
sehr günstig
sehr günstig
sehr günstig
Land Berlin (FB
Grün)
sehr günstig
sehr günstig
günstig
günstig
Land Berlin (Sonstige), Bund
sehr günstig
günstig
ungünstig
ungünstig
Privat, Sonstige
günstig
ungünstig
ungünstig
sehr ungünstig
Die Potenziale bzw. die Handlungsperspektiven ergeben sich aus der „Schwierigkeit“ der
Herstellung von Ufergrünzügen auf Grund der Rahmenbedingungen der Nutzung und des
Eigentums. Grundsätzlich gilt, dass bestimmte Nutzungen mit der Zielstellung der Entwick-
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
103
lung eines Ufergrünzuges vereinbar sind, andere Nutzungen, jedoch nur bedingt oder gar
nicht. Darüber hinaus spielt das Eigentum, also die Verfügbarkeit der Uferflächen, eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung.
Aus der Gegenüberstellung der Eigentumsverhältnisse mit den Nutzungen ergeben sich
demnach Aussagen zur Handlungsperspektive für die Errichtung von Ufergrünzügen.
Insgesamt sind auf 46 % der Uferlänge die Ziele der Herstellung von Ufergrünzügen bereits
umgesetzt. Die verbleibenden insgesamt 54 % verteilen sich zu je 12 % auf eine sehr günstige und günstige Handlungsperspektive, 16 % ungünstig und 14 % sehr ungünstig bezogen
auf die Erreichbarkeit der Zielstellung.
100,0
90,0
80,0
Uferlänge in km
70,0
60,0
50,0
Ufergrünzug umgesetzt
Handlungsperspektive sehr
günstig
Handlungsperspektive günstig
40,0
Handlungsperspektive ungünstig
30,0
Handlungsperspektive sehr
ungünstig
20,0
10,0
0,0
Abbildung 22: Handlungsperspektiven für die Erreichung der Zielstellung
Die Abbildung auf der folgenden Seite zeigt, dass bei den Kanälen im Außenbereich die ungünstigen und sehr ungünstigen Handlungsperspektiven mit 1,2 % kaum vorhanden sind.
Hier ist eine nahezu vollständige Umsetzung der Ufergrünzüge sehr wahrscheinlich. Mit
15 % bei den städtischen Kanälen und 14 % bei den Gräben und Fließen ist der Anteil der
ungünstigen und sehr ungünstigen Handlungsperspektiven ebenfalls gering. Am höchsten ist
dieser Anteil an der Müggelspree mit 66 %, an der Dahme mit 50 % und am Großen Müggelsee mit den Bänken mit 35 %. Hier wird eine Umsetzung des Ziels der Herstellung von
Ufergrünzügen eher langfristig zu erreichen sein.
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0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
Müggelspree
Seenkette
Handlungsperspektive ungünstig
Dahme
Handlungsperspektive günstig
Großer Müggelsee
Handlungsperspektive sehr günstig
städtische Kanäle
Ufergrünzug umgesetzt
Stadtspree
Gräben und Fließe
Handlungsperspektive sehr ungünstig
Kanäle im
Außenbereich
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Abbildung 23: Handlungsperspektiven für die Zielerreichung nach Gewässerabschnitten
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Uferlänge in km
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
105
Neben der Handlungsperspektive können auch die Handlungsprioritäten bewertet werden.
Uferabschnitte haben eine hohe Handlungspriorität hinsichtlich der Entwicklung von Ufergrünzügen, wenn bestimmte Dringlichkeiten vorliegen oder die Handlungsperspektiven als
sehr günstig einzuschätzen sind.
Neben einer sehr günstigen Handlungsperspektive ist grundsätzlich die Nutzungskategorie
des Umnutzungsbereichs mit einer hohen Handlungspriorität zu bewerten, da die Umnutzung einen Zugriff auf das Ufer ermöglicht. Die Umnutzungsbereiche erfordern für die Entwicklung i.d.R. die Aufstellung eines Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang können
Festsetzungen zur Nutzung des Uferbereichs vorgenommen werden oder Regelungen in
städtebaulichen Verträgen erfolgen.
Besteht in Uferbereichen ohne Ufergrünzüge ein Nutzungsdruck aus Wohnquartieren mit
sehr hoher / hoher Dringlichkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung (Stufe I oder II
gemäß Landschaftsprogramm), sind die Handlungsprioritäten ebenfalls als hoch einzustufen.
Um die entsprechenden Wohnquartiere wurde ein Puffer von 500 m gelegt, der die fußläufige Erreichbarkeit der wohnungsnahen Grünflächen repräsentiert. Die Ufer, die sich innerhalb
dieser 500 m-Radien befinden, unterliegen der hohen Handlungspriorität.
Eine hohe Handlungspriorität ergibt sich zudem aus Lücken im Netz der Uferwege. Hier besteht das Ziel einen Lückenschluss zu erreichen. Um die entsprechenden Lücken identifizieren zu können, war zunächst der Begriff der Lücke herzuleiten und eine Grenze für die Länge einer Lücke zu definieren. Die Voraussetzung für die Eigenschaft einer Lücke ist eine
maximale Länge, die nicht überschritten werden soll. Aus rein praktischen Erwägungen ist
hierfür die durchschnittliche Länge eines Berliner Straßenblocks gewählt worden, die mit ca.
250 m angesetzt wurde. Uferabschnitte ohne Ufergrünzug, die länger als 250 m sind, sind
demnach nicht mehr als Lückenschluss definiert. Eine weitere Voraussetzung für die Eigenschaft der Lücke ist, dass sich an beiden Seiten der Lücke Abschnitte befinden, die über
einen Ufergrünzug verfügen.
Schließlich kann eine hohe Handlungspriorität auch aus Gründen des Naturschutzes vorliegen. Uferflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten und Geltungsbereichen bestehender Landschaftspläne sind mit einer hohen Handlungspriorität bewertet
worden.
Alle Uferabschnitte, die nicht die Kriterien für eine hohe Handlungspriorität erfüllen, sind mit
einer allgemeinen Handlungspriorität zu Ufergrünzügen zu entwickeln.
In der Karte 2a werden die Uferabschnitte mit einer hohen Handlungspriorität und bereits
umgesetzte Ufergrünzüge dargestellt.
Insgesamt ergibt sich auf einer Uferlänge von 46 km, also fast einem Viertel (22 %) der Uferlänge, eine hohe Handlungspriorität. Von den verbleibenden 160 km Uferlänge sind auf
95 km bereits Ufergrünzüge vorhanden, so dass für 65 km eine allgemeine Handlungspriorität verbleibt.
Die größten Anteile mit hoher Handlungspriorität befinden sich an den Gräben und Fließen
mit 39 %, an der Stadtspree (36 %) und am Großen Müggelsee (15 %). Den geringsten Anteil weisen mit jeweils 9 % die städtischen Kanäle sowie die Seen im Süden des Bezirkes
auf.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
35,0
30,0
Uferlänge in km
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
Stadtspree
städtische
Kanäle
Müggelspree
Handlunsgpriorität
Großer
Müggelsee
Dahme
Seenkette
Kanäle im
Gräben und
Außenbereich
Fließe
keine bzw. allgemeine Handlungspriorität
Abbildung 24: Anteile mit hoher Handlungspriorität nach Gewässerabschnitten
Die Betrachtung der Handlungsperspektiven und -prioritäten erfolgt nach den in Kapitel 3.1
eingeführten Gewässerabschnitten:
Tabelle 19: Handlungsperspektiven und -prioritäten nach Gewässerabschnitten
Gewässerabschnitt
Handlungspriorität
Handlungsperspektive
Stadtspree - Nordufer
hoch
ungünstig
Entlang des nördlichen Spreeufers ist das Leitbild der Entwicklung eines Ufergrünzugs bisher nur entlang kurzer
Teilabschnitte umgesetzt worden. Die bisher bestehenden Ufergrünzüge mit Weg befinden sich westlich (Tabertstraße) und östlich (Spreehöfe) der Stubenrauchbrücke, im Bereich der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW-Berlin) und östlich der Wilhelm-Spindler-Brücke (Mellowpark). Die bereits gesicherten aber nicht
umgesetzten Bereiche auf Höhe der KGA Am Freibad (planfestgestellte SOV) und der Straße An der Wuhle
sowie am Hafen der Reederei Riedel eignen sich nur bedingt für die Umsetzung von Lückenschlüssen, da keine
bestehenden Wege angrenzen. Auf dem Vattenfall-Grundstück nördlich der Reederei Riedel bestehen auf
Grund von Umnutzungsprozessen Perspektiven zur Entwicklung eines Zugangs zum Ufer entlang des Hohen
Wallgrabens. Durch die Entwicklung von Ufergrünzügen vor allem in den Umnutzungsbereichen westlich und
östlich der HTW würde die Erweiterung des Bestehenden Ufergrünzugs ermöglichen, auch wenn man hier nicht
von einem Lückenschluss im eigentliche Sinne reden kann. Ergänzt werden die bestehenden Ufergünzüge
durch regelmäßige Zuwegungen zum Wasser.
Durch die Entwicklung von Ufergrünzügen mit Weg wäre gleichzeitig eine Minimierung des bestehenden Nutzungsdrucks aus den westlich der Edison Straße gelegenen Wohnquartieren möglich.
Stadtspree - Südufer
hoch
ungünstig
Das Südufer der Spree ist westlich des Britzer Verbindungskanals mit einem fast durchgehenden Ufergrünzug
ausgestattet. Dieser beginnt am Landwehrkanal und verläuft fast durchgehend über den Plänterwald bis zur
Baumschulenstraße (Wasserschutzpolizei). An der Grenze zu Friedrichshain-Kreuzberg ist eine grüne Anbindung der Lohmühleninsel im Bereich der ARENA vorzusehen. Östlich des Kanals ist die Situation mit dem nördlichen Spreeufer vergleichbar. Bestehende Abschnitte mit Uferwegen befinden sich östlich der Treskowbrücke
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Gewässerabschnitt
107
Handlungspriorität
Handlungsperspektive
und östlich des Kaiserstegs bis zur KGA Am Freibad Oberspree sowie auf Höhe des Ernst-Grube-Parks im
Bereich der Mündung der Dahme.
Entlang des Südufers befinden sich bereits mehrere Uferwege, die bereits gesichert, aber bisher nicht umgesetzt wurden, z.B. südlich der geplanten Brücke der Süd-Ost-Verbindung (SOV). Ein Lückenschluss bzw. die
Fortführung eines bestehenden Uferwegs durch die Umsetzung eines der gesicherten Wege bietet sich bisher
nur westlich der Wilhelm- Spindler-Brücke an. Durch Umsetzung bereits gesicherter Wege, in Kombination mit
der Umsetzung von Wegen auf den Flächen bestehender Umnutzungsbereiche wäre eine Verbesserung der
Freiraumversorgung für die nahe liegenden, zum Teil unterversorgten Wohnquartiere möglich. Neben einer
hohen Handlungspriorität zur Verbesserung der Freiraumversorgung ist hier auch die naturschutzfachliche
Handlungspriorität, bedingt durch den bestehenden Landschaftsplan zu beachten und in die weitere Entwicklung der Uferbereiche mit einzubeziehen.
Britzer Verbindungskanal, Teltowkanal
allgemein
sehr günstig
Entlang der beiden städtischen Kanäle bestehen weitestgehend Ufergrünzüge mit Weg, zum Teil einseitig, zum
Teil aber auch entlang beider Ufer gleichzeitig. Einige dieser Wege sind bisher jedoch nicht rechtlich gesichert.
Eine rechtliche Sicherung ist in diesen Bereichen zu prüfen. Gesicherte, aber nicht umgesetzte Wege bestehen
entlang der beiden Gewässer aktuell nicht. Lückenschlüsse bieten sich aktuell nicht an.
Die WSV hat in den letzten Jahren zur Vereinfachung von Unterhaltungsarbeiten alte Betriebswege reaktiviert.
Diese Betriebswege stehen im Eigentum der WSV des Bundes und dienen zuerst dem Zweck der Unterhaltung
der jeweiligen Bundeswasserstraße. Da es sich bei den Betriebswegen auch um Betriebsgelände der WSV des
Bundes handelt, besteht dort ein grundsätzliches Betretungs- und Benutzungsverbot für Dritte. Derzeit können
Fußgänger und Radfahrer diese Betriebswege der WSV des Bundes „auf eigene Gefahr“ mit nutzen.
Handlungsdruck aufgrund des Nutzungsdrucks nahegelegener Wohnquartiere besteht aktuell nur am westlichen
Ufer des Britzer Verbindungskanals. Die Sicherung des bestehenden Ufergrünzugs würde nicht zu einer direkten Verbesserung der Freiraumversorgung beitragen, jedoch eine langfristige Sicherung bestehender Aufenthalts- und Erholungsbereiche am Ufer ermöglichen.
Müggelspree westlich Müggelsee
allgemein
ungünstig
Im Bereich der Müggelspree westlich des Müggelsees wurden bereits im großem Umfang Ufergrünzüge mit
Wegen geschaffen. Entlang des südlichen Ufers ist der Schwerpunkt einer weiteren Entwicklung vor allem auf
den Bereich zwischen Katzengrabensteg und Salvador-Allende-Brücke zu legen, da westlich, bis hin zur Altstadt
und östlich bis zum Müggelsee bereits Uferwege bestehen. Am nördlichen Ufer sind die bestehenden Uferabschnitte mit Weg wesentlich kleinteiliger. Im Zuge der Aktivierung bestehender Umnutzungsbereiche sind in
diesem Bereich jedoch durchaus Ergänzungen des bestehenden Wegenetzes möglich. Westlich der SalvadorAllende Brücke bestehen gesicherte, aber nicht umgesetzte Wegabschnitte. Eine Aktivierung dieser würde
jedoch noch nicht zu einem Lückenschluss mit bestehenden Wegen (Seepromenade) führen.
Eine besonders hohe Handlungspriorität besteht an keinem der beiden Ufer.
Müggelsee mit Kleinem Müggelsee und Bänke
allgemein
ungünstig
Das Nordufer des Müggelsees ist nur zum Zeil durch einen Uferweg erschlossen. Gerade im nordwestlichen
Bereich ist eine zeitnahe Entwicklung weiterer Uferabschnitte aufgrund bestehender Nutzungen und Eigentumsverhältnisse eher unwahrscheinlich. Im Bereich des Jugenddorfes und des Strandbads Müggelsee besteht
bereits ein Ufergrünzug, teilweise auch mit Uferweg. Östlich davon ist keine durchgehende Begehbarkeit der
Ufer möglich. Sowohl im Bereich der Bänke als auch dem Kleinen Müggelsee sind die Ufer vor allem über Zuwegungen zum Wasser erreichbar. Entlang des Südufers des Müggelsees besteht bereits ein durchgehender
Uferweg. Dieser Bereich bedarf daher keiner grundlegenden weiteren Entwicklung. Der Erhalt bestehender
Ufergrünzüge ist sicherzustellen.
Eine hohe Handlungspriorität besteht im Bereich des Großen Müggelsees mit Kleinem Müggelsee und Bänke
nicht.
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Gewässerabschnitt
Handlungspriorität
Handlungsperspektive
Müggelspree östlich Müggelsee und Dämeritzsee
allgemein
sehr ungünstig
Beide Uferseiten der Müggelspree östlich des Müggelsees werden als Erholungsgrundstücke bzw. zu Wohnzwecken genutzt. Uferwege bestehen hier nicht. Ein Zugang zum Ufer ist an den bestehenden Stichwegen
möglich. Aufgrund der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse zum einen aber auch der Restriktionen durch
bestehenden Schutzgebiete und ausgewiesene Überschwemmungsbereiche sind die Handlungsperspektiven
für die Ufer als weitestgehend ungünstig bis sehr ungünstig einzuschätzen.
Entlang des Dämeritzsees stellt sich die Situation vergleichbar dar. Im südlichen Bereich, an der Grenze zu
Brandenburg, besteht bereits ein Ufergrünzug mit Weg; an den restlichen Ufern des Sees ist der Zugang zum
Wasser nur an den Stichwegen zum Wasser möglich.
Gosener Kanal, Oder-Spree-Kanal
hoch
sehr günstig
Entlang beider Kanäle bestehen bereits Ufergrünzüge mit Weg. Der Gosener Kanal ist an seinem Westufer
durch einen Weg erschlossen, der Oder-Spree-Kanal entlang beider Ufer. Es bedarf keiner weiteren grundlegenden Entwicklung. Der Erhalt der bestehenden Ufergrünzüge ist sicherzustellen
Dahme
hoch
ungünstig
Die Gewässerufer der Dahme sind siedlungsgeprägt. Neben Gewerbebetrieben und Geschosswohnungsbau
befinden sich gerade im nördlichen Bereich zwischen Spindlersfeld und Grünau bzw. Wendenschloss vor allem
Grundstücke mit Einfamilienhausbebauung. Durchgehende Ufergrünzüge bestehen nicht. Das Ufer ist vor allem
über bestehende Zuwegungen erreichbar. Die Entwicklung weiterer Ufergrünzüge ist zunächst vor allem durch
die Sicherung bestehender, ungesicherter Uferwege möglich. Gleichzeitig ist im Zuge der Aktivierung bestehender Umnutzungsbereich, vor allem am Ostufer, die Entwicklung von öffentlich zugänglichen Ufergrünzügen zu
realisieren.
Handlungsdruck besteht vor allem entlang des Westufers aufgrund des Nutzungsdrucks aus den angrenzenden
Wohnquartieren. Auch wenn auf dieser Uferseite die Handlungsperspektiven für die Entwicklung der Uferbereiche hin zu einem Ufergrünzug eher als ungünstig bis sehr ungünstig einzuschätzen sind, ist langfristig die Entwicklung anzustreben.
Langer See, Seddinsee, Krossinsee
allgemein
ungünstig
In den Waldbereichen entlang der Seen bestehen weitgehend durchgehende Uferwege. Defizite bestehen in
den bebauten Bereichen am Westufer des Langen Sees und Ostufer des Zeuthener Sees (Rauchfangwerder).
Wasserzugänge sind hier bisher nur an bestehenden Zuwegungen möglich. Das Handlungsperspektive für die
Entwicklung von Ufergrünzüge mit öffentlich zugänglichem Weg ist aufgrund der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse ungünstig bis sehr ungünstig. Bereits gesicherte, aber nicht realisierte Wege bestehen nicht. Auch
eine besondere Handlungspriorität ist nicht gegeben.
Heidekampgraben
hoch
Ufergrünzug umgesetzt
Entlang des Heidekampgrabens besteht ein durchgehender Ufergrünzug mit Weg.
Im Zuge der weiteren Entwicklung sind weitere Aufwertungsmaßnahmen denkbar, die gleichzeitig zur Verbesserung der Freiraumversorgung der angrenzenden Wohnquartiere beitragen. Hinsichtlich des Erhalts des bestehenden Ufergrünzugs besteht eine hohe Handlungspriorität.
Wuhle
hoch
Ufergrünzug umgesetzt
Entlang der Wuhle bestehen fast durchgehende Ufergrünzüge. Auf der Ostseite ist dieser durchgehend begehbar, auch wenn der Weg noch nicht durchgehend gesichert ist. Am Westufer ist keine durchgehende Begehung
der Ufer möglich.
Am Ostufer der Wuhle entlang der Kaulsdorfer Straße besteht eine erhöhte Handlungspriorität aufgrund des
Nutzungsdrucks aus den angrenzenden Wohnquartieren. Zur Verbesserung der Freiraumversorgung in diesem
Bereich wäre die Entwicklung eines durchgehenden öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs mit Weg denkbar.
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109
Gewässerabschnitt
Handlungspriorität
Handlungsperspektive
Bellevuegraben und Erpe
hoch
günstig
Das Fließ ist in weiten Teilen als LSG ausgewiesen. Prägende Landschaft ist die Fließniederung mit degenerierendem Moor, Auwaldresten und als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser sowie div. Kleingärten. Gleichzeitig ist das Fließ nachgewiesener Wanderweg von Biber und Fischotter.
Überwiegend ist mindestens ein Weg an einem Ufer vorhanden und weitere Flächen sind zur Entwicklung als
Biotop geplant, lediglich mit der Option eines Weges.
Entlang des Bellevurgrabens und der Erpe bestehen in großen Teilabschnitten bereits Ufergrünzüge, zum Teil
mit Weg. Entlang des Bellevuegrabens ist die langfristige Entwicklung eines durchgehenden zumindest einseitigen Ufergrünzugs mit Weg denkbar. Entlang der Erpe sind vor allem die naturschutzfachlichen Handlungsprioritäten und die sich daraus ergebenden Restriktionen zu beachten. Bei der weiteren Entwicklung der Ufergrünzüge sind die Restriktionen durch die Ausweisung der Uferbereiche als Überschwemmungsbereiche zu beachten.
Östlich der Erpe im Mündungsbereich befindet sich der sog. „Alte Hafen“. Es ist ein Gewässer II. Ordnung und
dient als Biber- sowie Fischotter-Rastplatz. Demzufolge soll der Landbereich zwischen „Altem Hafen“ und Erpe
zumindest in Teilen als beruhigte Zone eingerichtet werden.
Plumpengraben
hoch
ungünstig
In den Bereichen, wo der Graben oberirdisch fließt, besteht nördlich des Grünauer Kreuzes weitestgehend ein
durchgehender Ufergrünzug, in Teilabschnitten auch mit Weg. Südlich davon ist im besiedelten Bereich bislang
kein Ufergrünzug vorhanden. Hier ist die Handlungsperspektive ungünstig bis sehr ungünstig. Weiter südlich im
an den Wald angrenzenden Gewässerabschnitt besteht eine sehr günstige bis günstige Handlungsperspektive.
Nur im Bereich des NSG Grünauer Kreuz besteht eine naturschutzfachliche Handlungspriorität.
Vollkropfgraben
hoch
günstig bis ungünstig
Der Graben ist, ausgehend von der Grünauer Straße, durch einen Trampelpfad bis zur Kleingartenanlage zugänglich. Die Umgebung ist geprägt durch Wald- und Grünflächen. Somit besteht ein durchgehender Grünzug,
auch wenn dieser nur bedingt begehbar und nicht gesichert ist.
Es besteht ein hoher Nutzungsdruck aus der umgebenden Wohnbebauung. Gleichzeitig ist aufgrund des bestehenden Landschaftsplans eine naturschutzfachliche Dringlichkeit gegeben.
Neuer Wiesengraben
allgemein
ungünstig
Der Graben liegt zum Großteil im LSG Neue Wiesen. Das Ostufer liegt im Wald. An das Westufer grenzt zum
Teil Wohnbebauung an. Ein durchgehender Weg besteht nur im südlichen Bereich. Die weitere Entwicklung von
Wegen ist aufgrund des Schutzstatus der Flächen quasi nicht möglich.
Fredersdorfer Mühlenfließ
hoch
sehr günstig
Entlang des Mühlenfließes besteht ein durchgehender Ufergrünzug, in großen Teilen auch mit Weg. Die Handlungsperspektiven für eine weitere Entwicklung sind sehr günstig, dabei ist jedoch die naturschutzfachliche
Handlungspriorität zu beachten.
Die Mündung des Fredersdorfer Mühlenfließes ist beidseitig mit Beton zu einer Art Mole verbaut. Dort gab es in
der Vergangenheit mehrfach Vorkommen von Vandalismus und illegalen Müllablagerungen. An diese Mole
schließen sich beidseitig größere Röhrichtbestände an, welche unter besonderem Schutz stehen. Die Mündung
des Fließes sollte renaturiert werden.
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110
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
9 Handlungsempfehlungen
9.1 Zusammenfassung der Maßnahmen
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entscheidungsabfolge bei der Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnitte.
Abbildung 25: Schema für die Ableitung von Entwicklungszielen für die Uferabschnitte (verkleinerte Darstellung, Originalgröße im Anhang)
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
111
Die Grundlagen der Entwicklungsziele wurden bereits in Kapitel 7.1 dargestellt. Hieraus lassen sich die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen ableiten. Dabei ist zu beachten, dass die
Maßnahmen sich auf Grund der unterschiedlichen Zielstellungen bei den Gewässern
I. Ordnung und den Gewässern II. Ordnung unterscheiden. Die Ziele für die Gewässer
I. Ordnung sehen die Entwicklung von Ufergrünzügen und ggf. Uferwegen auf jeweils beiden
Uferseiten vor. Bei den Gewässern II. Ordnung wird auf Grund der geringen Breite der Gewässer davon ausgegangen, dass die Erholungsfunktionen bereits durch einen einseitigen
Grünzug und ggf. Uferweg erreicht werden können. Daher gelten für die Gewässer II. Ordnung entsprechend angepasste Maßnahmen.
Maßnahmen an Gewässern I. Ordnung:
Erhalt eines bestehenden und rechtlich gesicherten Ufergrünzugs mit Erholungsfunktion bzw. Wegeverbindung,
Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden
Ufergrünzugs,
Ufergrünzug zur Biotopentwicklung,
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung,
Entwicklung eines Ufergrünzugs mit Wegeverbindung,
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung.
Bei ca. 50 % der Uferlänge der Gewässer I. Ordnung handelt es sich um einen bestehenden
und rechtlich gesicherten Ufergrünzug mit Weg, der zu erhalten ist. Bei weiteren 9 % existiert
bereits ein Ufergrünzug, für den jedoch noch ein Uferweg anzulegen ist. An ca. 12 % der
Uferlänge besteht das Ziel einen Landschafts- bzw. Freiraum mit Weg anzulegen. Eine Breite der Wege von etwa 15 m ist anzustreben. Bei 5 % der Ufer soll der Ufergrünzug mit einem
Weg in einer anzustrebenden Breite von mindestens 10 m entstehen. An 24 % der Ufer wird
die Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung vorgesehen, dessen Weg eine
Mindestbreite von 5 m haben sollte.
80,0
70,0
Uferlänge in km
60,0
50,0
Erhalt des bestehenden und
rechtlich gesichterten
Ufergrünzugs mit Weg
Entwicklung einer
uferbegleitenden
Wegeverbindung innerhalb eines
bestehenden Ufergrünzugs
Ufergrünzug zur
Biotopentwicklung
40,0
30,0
20,0
Entwicklung eines Landschaftsbzw. Freiraums inkl. Weg
Entwicklung eines Ufergrünzugs
inkl. Weg
10,0
0,0
Entwicklung eines Uferwegs bzw.
einer Grünverbindung
Abbildung 26: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung
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112
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Nach Gewässerabschnitten unterschieden stellen sich verschiedene Schwerpunkte dar. An
der Stadtspree mit ihren vielen Umnutzungsbereichen werden auf 36 % der Uferlänge als
Landschafts- bzw. Freiraum einschließlich eines Weges (15 m Breite) entwickelt. An der
Müggelspree liegt dagegen der Anteil der mindestens 5 m breiten Ufergrünzüge („Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung“) auf Grund der vielen privaten Einfamilienund Wochenendhäuser, die allenfalls sehr geringe Breiten zulassen, bei 57 %.
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0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
Gräben und Fließe
im eines bestehenden
Kanäle
SeenketteWegeverbindung
Dahme einer uferbegleitenden
Ufergrünzugs
innerhalb
Entwicklung
Außenbereich
Entwicklung eines Landschafts- bzw. Freiraums inkl. Weg
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung
Entwicklung eines Ufergrünzugs inkl. Weg
Ufergrünzug zur Biotopentwicklung
Müggelspreemit Weg Großer Müggelsee
städtische
gesichterten Ufergrünzugs
rechtlichKanäle
des bestehenden und
ErhaltStadtspree
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
113
Abbildung 27: Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung unterschieden nach Gewässerabschnitten
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Uferlänge in km
114
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung:
Erhalt des bestehenden Ufergrünzugs mit vorhandener Wegeverbindung
Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden
Ufergrünzugs in der Regel auf einer Uferseite
Ufergrünzug zur Biotopentwicklung
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums, einschließlich
Wegeverbindung in der Regel auf einer Uferseite
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg, in der Regel auf einer
Uferseite
Besondere Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung
Öffnung verrohrter Abschnitte des Plumpengrabens unter Beachtung der Anforderungen des Naturschutzes und der Naherholung. (Weitere Abstimmungen erforderlich.)
30,0
Erhalt des bestehenden
Ufergrünzugs mit vorhandener
Wegeverbindung
25,0
Uferlänge in km
20,0
Entwicklung einer
uferbegleitenden
Wegeverbindung innerhalb eines
bestehen-den Ufergrünzugs in
der Regel auf einer Uferseite
Ufergrünzug zur
Biotopentwicklung
15,0
10,0
5,0
Entwicklung eines großzügig
gestalteten Landschafts- bzw.
Freiraums, ein-schließlich
Wegeverbindung in der Regel
auf einer Uferseite
Entwicklung einer
Grünverbindung einschließlich
Uferweg, in der Regel auf einer
Uferseite
Öffnung verrohrter Abschnitte
0,0
Abbildung 28: Maßnahmen an den Gewässern II. Ordnung (Gräben und Fließe)
Das Schema in Anhang I unterscheidet die Lage in und außerhalb von Schutzgebieten, die
Ufertypen und die Existenz von Grünzügen und Wegen.
Hinsichtlich der Maßnahmen wird unterschieden nach Gewässern I. Ordnung (I) und Gewässern II. Ordnung (II), nach der Existenz eines bereits vorhandenen Uferweges (vorhanden =
U, nicht vorhanden = kU), der Lage in einem Schutzgebiet (Schutzgebiet = S, kein Schutzgebiet = kS), der Lage an siedlungsgeprägten bzw. landschaftlich geprägten Ufern sowie der
Ufertypen (01 bis 12). Die Maßnahmen für die einzelnen Ufertypen werden in den beiden
nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
115
Tabelle 20: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern I. Ordnung
Maßnahmen-Nr.
Beschreibung des Maßnahmenbündels
I
- Gewässer I. Ordnung
U bzw. kU
- Ufergrünzug vorhanden bzw. nicht vorhanden
S bzw. kS
- Lage innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WSG) bzw. Lage nicht in Schutzgebieten
1 Wirtschaftsstandort, 2 gewässerbezogener Wirtschaftsstandort, 3 Wohnen mit überwiegend gemschinschaftlich genutztem
Außenraum, 4 Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum, 5 Erholungsgrundstück, 6 Umnutzungsbereich, 7 Wald,
8 Grünflächen, 9 Kleingartenanlagen, 10 Biotopfläche, 11 Sportfläche, 12 Verkehrsfläche, 13 Kanalseitenstreifen, 14 Sonstige
I.U.kS-a
Erhalt und ggf. qualitative Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen für Überschwemmungsbereiche (z.B. Verzicht auf Anpflanzungen von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken quer zur Fließrichtung)
I.U.kS-b
Erhalt und ggf. qualitative Entwicklung bestehender Ufergrünzüge
I.U.S-a
Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs entsprechend den Vorgaben des
Pflege- und Entwicklungsplans (PEP)
I.U.S-b
Erhalt und ggf. qualitative Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs, soweit es nach
der Schutzgebietsverordnung zulässig ist
I.kU.kS-01
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der
Grünzug mindestens 15 m breit sein
An siedlungsgeprägten Ufern: Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen
und Elementen des Biotopverbunds
An landschaftlich geprägten Ufern: Grünflächencharakter, Biotopentwicklung
Ggf. Errichtung einer ufernahen temporären Umgehungsmöglichkeit
I.kU.kS-02
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung unter Berücksichtigung der
Erfordernisse der wirtschaftlichen Nutzung;
sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 5 m breit
sein
ggf. Erarbeitung eines konkreten Plans für temporäre Sperrungen bzw. die Verkehrssicherheit während des Betriebes des Wirtschaftsstandortes (z.B. Be- und Entladen von
Frachtschiffen)
I.kU.kS-03
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der
Grünzug mindestens 15 m breit sein
An siedlungsgeprägten Ufern: Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen
An landschaftlich geprägten Ufern: Grünflächencharakter
Schaffung von Zugängen zum Ufergrünzug
I.kU.kS-04
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; sofern der Bestand und die
Nutzung es zulassen, sollte der Grünzug mindestens 5 m breit sein
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Temporär, solange die Entwicklung der Durchwegung nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfrem-
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116
Maßnahmen-Nr.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Beschreibung des Maßnahmenbündels
de Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
I.kU.kS-05
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung; sofern der Bestand und die
Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 5 m breit sein
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Temporär, solange die Entwicklung der Durchwegung nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Erholungsgrundstücke Nutzungen, die schädliche
Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B.
Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen,
standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
I.kU.kS-06
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der
Grünzug mindestens 15 m breit sein
Ergänzend Schaffung von Zugängen zum Wasser mit integrierten Aufenthaltsbereichen
I.kU.kS-07
Erhalt und Entwicklung von uferbegleitenden Wegeverbindungen, nach Möglichkeit
innerhalb der 50 m Uferzone sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar
ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Weitgehender Verzicht auf die Neuanlage versiegelter Wege
I.kU.kS-08
Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung
Ergänzend Erhalt bzw. Entwicklung eines Zugangs zum Wasser mit integriertem Aufenthaltsbereich
Arrondierung angrenzender Flächen im Uferbereich
Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie Elementen des Biotopverbundes
I.kU.kS-09
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung; sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der
Grünzug mindestens 15 m breit sein
Entwicklung vorhandener Zugänge zum Ufer
Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung
von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung)
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
I.kU.kS-10
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Im Einzelfall (Lückenschluss) Prüfung der Möglichkeit, einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb der 50 m Uferzone, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes
vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger Umweg vorzusehen
I.kU.kS-11
Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h. Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen Durchwegung
Sicherstellung der Ausführung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken
von wasserbezogenen Sportvereinen
Ggf. Errichtung einer ufernahen (temporären) Umgehungsmöglichkeit für Wettkampfveranstaltungen
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
117
Maßnahmen-Nr.
Beschreibung des Maßnahmenbündels
I.kU.kS-12
Entwicklung von uferbegleitenden öffentlichen Promenaden bei parallel zum Wasser
verlaufenden Straßen
Erhalt bzw. Sicherung einer barrierefreien Wegeverbindung an Brücken
Erhalt bzw. Entwicklung von Zugängen zum Wasser an Straßen bzw. Wegen, die zum
Wasser führen
Schaffung von öffentlichen Aufenthaltsbereichen am Wasser an Zugängen zum Wasser
(„Wassergassen“)
I.kU.kS-13
Entwicklung eines öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs
I.kU.kS-14
Einzelfallbetrachtung
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung, sofern der Bestand und die
Nutzung es zulassen sollte die Durchwegung eine Breite von mindestens 5 m aufweisen
Ggf. Entwicklung einer naturnahen Uferzone
I.kU.S-01
kommt nicht vor
I.kU.S-02
kommt nicht vor
I.kU.S-03
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung, unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m
breit sein
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
I.kU.S-04
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung, unter Berücksichtigung der
Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte der Grünzug mindestens 5 m
breit sein
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen
auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung
und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde
Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
I.kU.S-05
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung unter Berücksichtigung der
Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 5 m breit
sein
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Informa-
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118
Maßnahmen-Nr.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Beschreibung des Maßnahmenbündels
tion der Eigentümer/Nutzer der Erholungsgrundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B.
Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen,
standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
I.kU.S-06
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m
breit sein
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Prioritäre Berücksichtigung von Maßnahmen der Biotopentwicklung
I.kU.S-07
Nach Möglichkeit Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen mit naturnaher Gestaltung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone und Entwicklung einer naturnahen Uferzone sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist
ein landseitiger Umweg vorzusehen
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Weitgehender Verzicht auf die Neuanlage versiegelter Wege
Erhalt bzw. Entwicklung eines standortgerechten Waldlebensraums (z.B. Auwald)
Maßnahmen zur Reduzierung von Trittbelastungen an den Ufern außerhalb von Wegen
I.kU.S-08
Nach Möglichkeit Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung und Entwicklung
einer naturnahen Uferzone unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
I.kU.S-09
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m
breit sein
Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung
von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung)
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
I.kU.S-10
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung, sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf.
ist ein landseitiger Umweg vorzusehen
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
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Maßnahmen-Nr.
Beschreibung des Maßnahmenbündels
I.kU.S-11
Entwicklung eines Ufergrünzuges mit Weg, d.h. schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen Durchwegung unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung und der Sicherstellung der Ausführung von
Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken von wasserbezogenen Sportvereinen
I.kU.S-12
kommt nicht vor
I.kU.S-13
Nach Möglichkeit Entwicklung eines öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
I.kU.S-14
Einzelfallbetrachtung
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung unter Berücksichtigung der
Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen sollte die Durchwegung eine Breite von
mindestens 5 m aufweisen
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
120
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Tabelle 21: Zusammenfassung der Maßnahmenbündel an Gewässern II. Ordnung
Maßnahmen-Nr.
Beschreibung des Maßnahmenbündels
II
- Gewässer II. Ordnung
U bzw. kU
- Ufergrünzug vorhanden bzw. nicht vorhanden
S bzw. kS
- Lage innerhalb von Schutzgebieten (NSG, WSG) bzw. Lage nicht in Schutzgebieten
1 Wirtschaftsstandort, 2 gewässerbezogener Wirtschaftsstandort, Wohnen mit überwiegend gemschinschaftlich genutztem
Außenraum, 4 Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum, 5 Erholungsgrundstück, 6 Umnutzungsbereich, 7 Wald,
8 Grünflächen, 9 Kleingartenanlagen, 10 Biotopfläche, 11 Sportfläche, 12 Verkehrsfläche, 13 Kanalseitenstreifen, 14 Sonstige
II.U.S-a
Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen für Überschwemmungsbereiche (z.B. Verzicht auf Anpflanzungen von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken quer zur Fließrichtung) und der Schutzgebietsverordnungen
Sofern auf beiden Uferseiten ein Weg vorhanden ist, Prüfung, ob die Renaturierung
(Rückbau) des Weges auf einer Uferseite den Zielen der Schutzgebietsverordnung entspricht und zugleich die Verbindungsfunktionen nicht einschränkt
II.U.S-b
Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs
II.U.S-c
Erhalt und Entwicklung des bestehenden Ufergrünzugs unter Berücksichtigung der Restriktionen für Überschwemmungsbereiche (z.B. Verzicht auf Anpflanzungen von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken quer zur Fließrichtung) und der Schutzgebietsverordnungen
Alternativ: Prüfung der Entwicklung eines Ufergrünzugs auf der anderen Uferseite, außerhalb des Schutzgebietes gemäß den Kriterien II.kU.kS.xx
II.kU.kS-01
Entwicklung eines mindestens 15 m breiten öffentlich zugänglichen Ufergrünzugs, wenn
Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen im innerstädtisch geprägten
Siedlungsbereich
Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich
Ggf. Errichtung einer ufernahen temporären Umgehungsmöglichkeit
II.kU.kS-02
kommt nicht vor
II.kU.kS-03
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums einschließlich
Wegeverbindung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens
15 m breit sein
Promenadencharakter mit kleineren Aufenthaltsbereichen im innerstädtisch geprägten
Siedlungsbereich
Grünflächencharakter im sonstigen Siedlungsbereich
Schaffung von Zugängen zum Ufergrünzug
II.kU.kS-04
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der
gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens
5 m breit sein
Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Maßnahmen-Nr.
121
Beschreibung des Maßnahmenbündels
auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung
und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde
Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
II.kU.kS-05
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der
gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist
Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen
auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung
und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde
Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
II.kU.kS-06
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens
15 m breit sein
Ergänzend Schaffung von Zugängen zum Wasser mit integrierten Aufenthaltsbereichen
II.kU.kS-07
Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen mit naturnaher Gestaltung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger
Umweg vorzusehen
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
II.kU.kS-08
Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung, wenn Ufergrünzug nicht bereits
auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Ergänzend Erhalt bzw. Entwicklung eines Zugangs zum Wasser mit integriertem Aufenthaltsbereich
Arrondierung angrenzender Flächen im Uferbereich
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
II.kU.kS-09
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m
breit sein
Entwicklung vorhandener Zugänge zum Ufer
Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung
von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung)
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
II.kU.kS-10
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf
der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
122
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Maßnahmen-Nr.
Beschreibung des Maßnahmenbündels
II.kU.kS-11
Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen Durchwegung,
wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Sicherstellung der Ausführung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken
von wasserbezogenen Sportvereinen
Ggf. Errichtung einer ufernahe (temporären) Umgehungsmöglichkeit für Wettkampfveranstaltungen
II.kU.kS-12
Entwicklung von Uferbegleitenden öffentlichen Promenaden bei parallel zum Wasser
verlaufenden Straßen, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden
Uferseite vorhanden
Erhalt bzw. Entwicklung von Zugängen zum Wasser an Straßen bzw. Wegen, die zum
Wasser führen
Schaffung von öffentlichen Aufenthaltsbereichen am Wasser bei Zuwegungen zum
Wasser („Wassergassen“)
Erhalt bzw. Sicherung einer barrierefreien Wegeverbindung an Brücken
II.kU.kS-13
kommt nicht vor
II.kU.kS-14
Einzelfallbetrachtung
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, schaffung einer uferbegleitenden
mindestens 5 m breiten öffentlichen Durchwegung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf
der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Ggf. Entwicklung einer naturnahen Uferzone
II.kU.S-01
kommt nicht vor
II.kU.S-02
kommt nicht vor
II.kU.S-03
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums einschließlich
Wegeverbindung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens
15 m breit sein
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
II.kU.S-04
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der
gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens
5 m breit sein
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Informa-
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Maßnahmen-Nr.
123
Beschreibung des Maßnahmenbündels
tion der Eigentümer/Nutzer der Grundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen
auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B. Versiegelung
und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen, standortfremde
Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
II.kU.S-05
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg wenn nicht bereits auf der
gegenüberliegenden Uferseite ein Ufergrünzug vorhanden ist
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Temporär, solange die Entwicklung des Grünzuges nicht möglich ist, soll durch Information der Eigentümer/Nutzer der Erholungsgrundstücke Nutzungen, die schädliche Auswirkungen auf das Gewässer bzw. den Naturhaushalt haben, reduziert werden (z.B.
Versiegelung und bauliche Anlagen an den Ufern, Ablagerung von Gartenabfällen,
standortfremde Pflanzen, intensive Gartenpflege/Rasenmahd, etc.)
II.kU.S-06
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, sollte die Durchwegung mindestens
15 m breit sein
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Prüfung der Renaturierung befestigter Ufer
Prioritäre Berücksichtigung von Maßnahmen der Biotopentwicklung
II.kU.S-07
Nach Möglichkeit Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen mit naturnaher Gestaltung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, ggf. ist ein landseitiger
Umweg vorzusehen
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Weitgehender Verzicht auf die Neuanlage versiegelter Wege
Erhalt bzw. Entwicklung eines standortgerechten Waldlebensraums (z.B. Auwald)
Maßnahmen zur Reduzierung von Trittbelastungen an den Ufern außerhalb von Wegen
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
II.kU.S-08
Nach Möglichkeit Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung und Entwicklung
einer naturnahen Uferzone, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegenden
Uferseite vorhanden
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
II.kU.S-09
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich Wegeverbindung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf der gegenüberliegen-
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
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Maßnahmen-Nr.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Beschreibung des Maßnahmenbündels
den Uferseite vorhanden
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, soll der Grünzug mindestens 15 m
breit sein
Sicherstellung der Offenhaltung der Wege für die Allgemeinheit (unter Berücksichtigung
von berechtigten Interessen des Kleingartenvereins, wie z.B. eine nächtliche Schließung)
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
II.kU.S-10
Prüfung der Möglichkeit einer uferbegleitenden Wegeverbindung, nach Möglichkeit innerhalb einer 50 m Uferzone unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
II.kU.S-11
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Nach Möglichkeit Schaffung einer uferbegleitenden mindestens 10 m breiten öffentlichen
Durchwegung, wenn nicht bereits auf der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden,
unter Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung und der
Sicherstellung der Ausführung von Wassersport im Zusammenhang mit Grundstücken
von wasserbezogenen Sportvereinen
Berücksichtigung der Restriktionen durch die Schutzgebietsverordnung
II.kU.S-12
kommt nicht vor
II.kU.S-13
kommt nicht vor
II.kU.S-14
Einzelfallbetrachtung
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg
Sofern der Bestand und die Nutzung es zulassen, schaffung einer uferbegleitenden
mindestens 5 m breiten öffentlichen Durchwegung, wenn Ufergrünzug nicht bereits auf
der gegenüberliegenden Uferseite vorhanden
Erhalt bzw. Entwicklung eines landschaftlichen Charakters
Entwicklung einer naturnahen Uferzone
Es ist davon auszugehen, dass die Ziele und Maßnahmen vielerorts nicht kurzfristig vollständig umsetzbar sind. Das kann vor allem mit vorhandenen Nutzungen, den Eigentumsverhältnissen oder der Verfügbarkeit finanzieller Mittel des Landes Berlin zusammenhängen.
Für eine langfristig erfolgreiche Strategie der Umsetzung der Uferkonzeption und ihrer Maßnahmen kann es daher erforderlich sein, das Augenmerk an einzelnen Standorten zunächst
auf eine „kleinere Lösung" zu legen.
Die Rangfolge der Maßnahmen bei fehlenden finanziellen Mitteln könnte z.B. sein: schrittweise Öffnung des Ufers zunächst unterhalb des Anspruchs eines „Ufergrünzugs“, zwischenzeitliche attraktive Umgehungen / Umwege, ggf. zunächst nur punktuelle Uferöffnungen, langfristig die Einrichtung eines durchgängigen, idealer Weise 15 m breiten, Ufergrünzugs.
Bei fehlender Verfügbarkeit von Flächen, wenn diese z.B. in privatem Eigentum sind und für
Wohnen mit überwiegend privatem Charakter der Außenraumes genutzt werden, sollen zuDr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
125
nächst ökologische Mindeststandards entlang der Ufer erreicht werden. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von Versiegelungen und baulichen Anlagen innerhalb einer 5 m Uferzone, die Vermeidung von Ablagerungen von Gartenabfällen und schadstoffbelasteten
Materialien, nach Möglichkeit eine naturnahe Ufergestaltung sowie die Verwendung gebietsheimischer Pflanzen und die Entfernung von Neophyten. Durch diese Maßnahmen sollen die
ökologische Wertigkeit der Ufer und die Biotopverbundfunktion gestärkt werden.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist das jeweils betroffene Fachrecht zu beachten. Beim
Neubau öffentlicher Straßen und Wege ist die Planung 1,5 Jahre vor Baubeginn bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) einzureichen. Dort liegt die Zuständigkeit für die Erstellung
genereller Konzepte für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie die Trinkwasserversorgung. Anlagen der BWB in nichtöffentlichem Straßenland sind zu sichern und dauerhaft (als beschränkte persönliche Dienstbarkeit) zu erhalten. Technische Möglichkeiten der
Umverlegung sind ggf. zu untersuchen und zu Lasten des Investors zu veranlassen.
Sicherheitsstreifen dürfen nicht überbaut oder mit Tiefwurzlern bepflanzt werden. Der Zugang zu den Anlagen der BWB ist zu gewähren, ggf. mit Fahrzeugen bis zu 26t Gesamtgewicht.
Insgesamt wird Einhaltung der technischen Vorschriften zum Schutz der Trinkwasser- und
Entwässerungsanlagen der BWB bei konkreten Maßnahmen gefordert. Es sind die Vorgaben
für die Umsetzung von Maßnahmen in Wasserschutzgebieten zu beachten:
WN / Regelblatt 14 „Sicherheitsstreifen zur Sicherung von Anlagen der Berliner Wasserbetriebe“
Merkblatt zum Verhalten in Wasserschutzgebieten
Zuarbeit zur Stellungnahme, Berliner Wasserbetriebe PB- N/M/V/Müt
Bei Maßnahmen im Wasserschutzgebiet sind die Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung einzuhalten.
Bei den o. g. Wasserstraßen handelt es sich um Bundeswasserstraßen, für die die Verwaltungszuständigkeit der WSV des Bundes gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 1 und Artikel 89
Grundgesetz gegeben ist.
Entsprechend § 1 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sind die o. g. Bundeswasserstraßen dem allgemeinen Verkehr gewidmet. Die Bundeswasserstraßen sind planfestgestellt und dem Verkehrsweg Schifffahrt gewidmet.
Die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen ist nach § 7 Abs. 1 (WaStrG) Hoheitsaufgabe
des Bundes, die von der WSV wahrgenommen wird. Hierbei ist zu beachten, dass die hoheitlichen Aufgaben der WSV sich nicht nur auf das Gewässerbett der Wasserstraße samt
ihrer Ufer und Betriebswege erstrecken, sondern auch auf die ihrer Unterhaltung nach §§ 7 ff
WaStrG dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke. Daraus folgt, dass eine Überplanung
der dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Bundeswasserstraßen einschließlich ihres Zubehörs grundsätzlich unzulässig ist, wenn dadurch die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben durch die WSV des Bundes beeinträchtigt wird. Zu den Unterhaltungsaufgaben der WSV
gehört auch das Freiholzen der Ufer in Bereichen von sogenannten festen Schifffahrtszeichen und an für die Schifffahrtunübersichtlichen Stellen. Bei der Grünplanung muss ausgeschlossen werden, dass Sichtbehinderungen auch zu vorhandenen Schifffahrtszeichen für
die Schifffahrt entstehen.
Grundsätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen, die weiter unten dargestellt sind, die
folgenden Zielstellungen zu beachten und entsprechende Maßnahmen durchzuführen:
-
Erhalt bzw. Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung,
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
126
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erhalt bzw. Sicherung barrierefreier Wegeverbindungen an Brücken,
Sicherstellung der Ausübung des Wassersports an Sportflächen,
Verzicht auf die Anpflanzung von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken,
Erreichbarkeit von Sehenswürdigkeiten über Ufergrünzüge,
Erhalt bzw. Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen,
Erhalt bestehender Fährverbindungen,
Naturnahe Gestaltung von Wegen,
Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz,
Reduzierung des Uferverbaus.
Erhalt bzw. Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung
An den Ufergrünzügen, die mit einer Wegeverbindung erhalten oder neu hergestellt werden
sollen, ist zuvor zu prüfen, welche Funktionen die Wege erfüllen sollen. Für alle Wege gilt,
dass sie zu Fuß begehbar sein sollen. Der Ausbaugrad ist den Erfordernissen und der Umgebung anzupassen. So kann ein Weg im Wald durchaus unbefestigt sein, da es dem Charakter eines Waldweges entspricht. Im städtisch geprägten Innenbereich dagegen wird regelmäßig eine der intensiveren Nutzung gerecht werdende Befestigung zu prüfen sein.
Grundsätzlich ist zu prüfen, inwieweit der Uferweg eine Funktion auch als Radweg, als Weg
zum Skaten oder sonstige Aktivitäten wahrnehmen soll. Bei der geplanten Mehrfachnutzung
von Wegen ist die Dimensionierung dem Raumbedarf der unterschiedlichen Nutzungen anzupassen.
Erhalt bzw. Sicherung barrierefreier Wegeverbindungen an Brücken
An Brücken soll nach Möglichkeit sichergestellt werden, dass ein Uferweg unter der Brücke
fortgeführt werden kann. Sollte die Spannweite hierfür nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob der
Weg über die Wasserfläche auf einem uferparallelen Steg geführt werden kann. Sofern dies,
z.B. aus Gründen der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs,
nicht genehmigungsfähig ist, soll die Überquerung der Brücke barrierefrei hergestellt werden,
d.h. es sind entsprechend Rampen vorzusehen.
Sicherstellung der Ausübung des Wassersports an Sportflächen
Im Bereich von Anlagen des Wassersports und den entsprechenden Vereinsgrundstücken ist
im Rahmen der Realisierung der Ufergrünzüge bzw. der Uferwege darauf zu achten, dass
die Ausübung des Wassersports weiterhin gewährleistet wird. Das Einlassen bzw. Anlegen
von Booten zu Trainingszwecken muss ebenso möglich sein wie die Durchführung von Wettkämpfen. Es sind jeweils auf die Bedürfnisse der betroffenen Sportart abgestimmte Maßnahmen zu formulieren, wie. z.B. das zeitweilige Sperren des Ufers für die Allgemeinheit
während der Durchführung von Wettkämpfen oder die Sicherung eines schmalen Streifens
auf der Wasserseite des Uferweges für das Vorhalten der erforderlichen Infrastruktur (z.B.
Anleger).
Verzicht auf die Anpflanzung von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken
Diese Maßnahme gilt in den definierten Überschwemmungsbereichen, in denen der Abfluss
des Wassers zu gewährleisten ist. Die Anpflanzung von Gehölzstrukturen, wie Hecken, die
den Abfluss des Wassers ggf. behindern können, ist nur längs zur Fließrichtung zulässig. Für
die Errichtung von Bauwerken bzw. Ausstattungsgegenständen wie Bänke gilt dies ebenfalls.
Eine Errichtung längs zur Fließrichtung ist jedoch im Einzelfall genehmigungsfähig und entsprechend zu prüfen.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
127
Erreichbarkeit von Sehenswürdigkeiten über Ufergrünzüge
Insbesondere die in Gewässernähe liegenden Sehenswürdigkeiten des Bezirks sollen über
die Ufergrünzüge erreichbar sein. Ein entsprechendes Hinweis- und Leitsystem entlang der
Uferwege soll etabliert werden.
Erhalt bzw. Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen
Das bezirkliche Ziel der Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen soll durch die Uferkonzeption unterstützt werden. Maßnahmen, die diese Entwicklung erschweren oder an den
vorgesehenen Uferstellen verhindern, sollen so modifiziert werden, dass sie mit der Entwicklung der Wasserwanderrastplätze vereinbar sind.
Erhalt bestehender Fährverbindungen
Die bestehenden Fährverbindungen stellen die Möglichkeit sicher, das andere Gewässerufer
zu erreichen und dienen daher auch der Verknüpfung von Uferwegen. Zudem verfügen die
Fähranleger über einen öffentlichen Zugang zum Wasser. Ziel ist es an diesen Anlegern
Aufenthaltsbereiche zu entwickeln oder, wenn diese bereits vorhanden sind, zu erhalten und
zu qualifizieren. In der Regel bestehen hier bereits Wartebereiche, die entsprechend genutzt
werden können.
Naturnahe Gestaltung von Wegen
Uferwege sind möglichst naturnah zu gestalten, insbesondere im landschaftlich geprägten
Raum und in Landschafts- bzw. Naturschutzgebieten. Zur naturnahen Gestaltung zählen die
Auswahl eines versiegelungsfreien Wegebelages, der sich in die Landschaft harmonisch
einfügt, und die Pflanzung standortheimischer Pflanzen als Rahmengrün.
Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz
In Bereichen, wo es möglich ist, ist eine Renaturierung der Ufer anzustreben. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind zu schützten und von einer Wegeentwicklung auszunehmen.
Im Rahmen der Förderung des Biotopverbunds sind auch in den innerstädtischen Bereichen
Flächen zu entwickeln, die als Trittsteine genutzt werden können.
Reduzierung des Uferverbaus
Uferbefestigungen sind insbesondere im landschaftlich geprägten Bereich zurückzubauen.
Sollte im Zuge der Übernahme von Uferflächen durch das Land Berlin Uferbefestigungen
neu zu errichten sein, so soll die Uferbefestigung möglichst naturnah erfolgen. Ein Rückbau
und die Renaturierung befestigter Ufer wirken sich positiv auf die Wasserqualität aus.
Beteiligung von Behörden bei der Durchführung von Maßnahmen im Uferbereich
Bei planerischen und baulichen Maßnahmen sowie bei der beabsichtigten Veränderung der
Eigentumsverhältnisse von Flächen im Bereich der geplanten Ufergrünzüge soll der Fachbereich Stadtplanung beteiligt werden, so dass gewährleistet ist, dass ggf. Maßnahmen zur
Sicherung bzw. Umsetzung der Ziele der Uferkonzeption umgesetzt werden können.
Auf Grund der Lage am Gewässer bzw. im Uferbereich ist die Wasserbehörde bei allen
Maßnahmen (Errichtung von baulichen Anlagen, Renaturierung befestigter Ufer) , insbesondere in Wasserschutzgebieten, zu beteiligen. Ein Anspruch auf wasserrechtliche Zulassung
einer bestimmten Maßnahme besteht nicht.
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128
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
10 Dokumentation der Beteiligungsprozesse und Verfahren
der Aufstellung des Fachplanes „Grün- und Freiraum“,
Teilplan Uferkonzeption der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung
Mit Beginn der Erarbeitung der Uferkonzeption wurde zeitnah ein erstes Auftakttreffen veranstaltet, in dem gemeinsam der Rahmen für die Konzeption abgesteckt wurden. Im Zuge
der weiteren Bearbeitungen erfolgten vor allem intensive Abstimmungen mit den unterschiedlichen Fachabteilungen des Bezirks, aber auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in unterschiedlich zusammengesetzten Runden. Die nachfolgende
Aufstellung gibt eine Übersicht über den Verlauf der Abstimmungsprozesse.
Tabelle 22: Verfahrensablauf der Aufstellung der Uferkonzeption
06.2010
Auftakt-Workshop
09.2011
Information durch den Bezirk zur Liegeplatzkonzeption für Hausboote (Beschluss Nr.
1049/53/11 (Drs.-Nr. VI/1856) der BVV vom 25.08.2011
11.2011
Bezirksinterne Abstimmung
12.2011 - 02.2012
Verwaltungsinterne Abstimmung der methodischen Vorgehensweise als Grundlage
für die weitere Bearbeitung der Uferkonzeption
Inhaltliche Abstimmung der Arbeitsfassungen der Bestandskarten 1.1 – 1.4 und der
Bewertungskarten
Abschluss der Datenerhebung für die Bestandskarte mit Informationsstand 2011
2.1 – 2.4 (Arbeitsstand 15.11.2011)
Abstimmung mit folgenden Ämtern zu ihren jeweiligen Belangen:
Sportamt
Forstamt Köpenick
Umwelt- und Naturschutzamt
Grünflächenamt
Inhaltliche Abstimmung der Arbeitsfassungen der Bestandskarten 1.1 – 1.4 (Arbeitsstand 15.11.2011) und der Potentialkarten 2.1 – 2.4
03.2012
Erstellung eines Konzepts zu Identifikation von Eignungsflächen für Hausbootliegeplätze
11.2012
Abstimmung Zwischenstand Uferkonzeption mit StaPl
01.2013
Bezirksinterne Abstimmung zur Wiederaufnahme der Erstellung des Uferkonzepts
03.2013
Abstimmung zu Wasserwanderrastplätzen - nachrichtlich Übernahme der abgestimmten
Standorte in die Konzeption
06.2013
Steuerungsrunde
09.2013
Endfassung Uferkonzept zur Abstimmung
10.2013
Amtsinterne Abstimmung über die Endfassung
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
129
11.2013
Übergabe der Uferkonzeption
11.2013
Diskussion in den Ausschüssen der BVV
11.2013 bis 01.2014
Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Verfahren für die Aufstellung des Teilplanes
zur bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung
02.2014 bis 01.2015
Auswertung der Stellungnahmen und Überarbeitung der Uferkonzeption
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130
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
11 Literaturverzeichnis
11.1 Rechtliche Grundlagen
BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl.
I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 24 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1482).
BWG - Berliner Wassergesetz in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248, 2007 S.
48) zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (GVBl. S. 139).
DSchGBln - Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24. April 1995 ( GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch
Artikel II des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 396).
FNP Berlin - Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November
2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 07. März 2013 (ABl. S. 432).
LWaldG (Landeswaldgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2004 (GVBl.
S. 391).
NatSchGBln - Berliner Naturschutzgesetz in de Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 2013
(GVBl. S. 140).
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Kodifizierte Fassung vom 26.01.2010.
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2013): Vorläufige Sicherung der im Land Berlin
gelegenen Überschwemmungsbereiche vom 11. Januar 2013.
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Rundschreiben I E Nr. 1/2013: Anwendungshinweise zu § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung von gebietseigenem Pflanzund Saatgut in der freien Landschaft im Land Berlin.
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Rundschreiben I E Nr. 1/2013: Anwendungshinweise zu § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung von gebietseigenem Pflanzund Saatgut in der freien Landschaft im Land Berlin.
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten und
Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.12.2009, SenStadt I C 216
VermGBln - Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin in der Fassung vom 9. Januar 1996 (GVBl.
S. 56), zuletzt geändert durch Artikel XVIII des Gesetz es vom 18. November 2009 (GVBl. S.
674).
Verordnung über das Naturschutzgebiet Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordost-Teil) im Bezirk
Köpenick von Berlin vom 24. Januar 1995, Verk. am 08.02.1995 (GVBI. S. 45).
Verordnung über das Naturschutzgebiet Grünauer Kreuz im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom
04.05.2004 (GVBI. S. 230).
Verordnung über das Naturschutzgebiet Krumme Laake/Pelzlaake im Bezirk Köpenick von Berlin vom
24.03.1995 (GVBI:S230), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 7 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVBI. S. 391).
Verordnung zum Schutz der Landschaft der Müggelspree im Bezirk Köpenick von Berlin vom 22. März
1996 (GVBl. S. 115).
Verordnung zum Schutz der Landschaft der Neuen Wiesen im Bezirk Köpenick von Berlin vom 3. April
1995 (GVBl. S. 237).
Verordnung zum Schutz der Landschaft des Plänterwaldes im Bezirk Treptow von Berlin vom 24. September 1998 (GVBl. S. 291).
Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen. Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserschutzgebiet Friedrichshagen vom 31. August 1999, Verk. am
21.09.1999 (GVBI S. 516).
WaStrG - Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 l. I S.
962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl.
I S. 2749.
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
131
WHG - Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734).
WRRLUmV - Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und es Rates vom 23.Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.
11.2 Literatur und Internet
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BEZIRKSAMT FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG VON BERLIN (Hrsg.) (2008): Konzeption Schiffsliegeplätze im
Spreeraum – Fortschreibung Konzept 10/2008 (Stand 07.11.2008).
BEZIRKSAMT TREPTOW-KÖPENICK VON BERLIN (2010a): Bereichsentwicklungsplanung für den Bezirk
Treptow-Köpenick von Berlin. Fachplan "Öffentlicher Raum und Verkehr" Teilplan Radverkehr
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Nutzungskonzept.
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BEZIRKSAMT TREPTOW-KÖPENICK VON BERLIN (Hrsg.) (2000): Räumliche Bereichsentwicklungsplanung
Treptow 2.
BEZIRKSAMT TREPTOW-KÖPENICK VON BERLIN (Hrsg.) (2011): Bezirkskarte Treptow-Köpenick 1:20.000.
BÜRO FÜR ANGEWANDTE W ALDÖKOLOGIE & DIPL. ING. LINDNER, W. (2002): Pflege- und Entwicklungsplan
für das NSG Krumme Laake / Pelzlaake.
DR. SZAMATOLSKI + PARTNER (2006) im Auftrag des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin: Steganlagenkonzeption.
LUGV (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) (Hrsg.) (2011): Endbericht Gewässerentwicklungskonzept Neuenhagener Mühlenfließ / Erpe.
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http://141.15.4.17/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0606/nachricht2308.html
(23.07.2013).
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http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/lapro/download/lapro94_erlbericht.pdf (30.07.2013).
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2001): Planwerk Südostraum. Vertiefung
Spree-Dahme-Raum
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2002): Wasserlagenentwicklungsplan
Berlin.
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der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Berlin (Länderbericht). Phase: Bestandsaufnahme. Online
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132
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
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und Gewerbe. Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich. Online unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/industrie_ge
werbe/Step_Industrie_Gewerbe_Gesamt.pdf (30.07.2013).
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) (2011b): Stadtentwicklungsplan Klima.
Urbane Lebensqualität im Klimawandel sichern. Online unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/klima/step_
klima_broschuere.pdf (30.07.2013)
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gebietseigener Herkünfte.
SENSTADT (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (o.J.): Ganz Berlin auf 20 Wegen. Online:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/berlin_move/de/hauptwege/berlinwege.shtml
(30.07.2013).
STADT-W ALD-FLUSS - BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG UND ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (2002): Pflegeund Entwicklungskonzept NSG Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordost-Teil) in Berlin Köpenick.
taz (2010): Kein Raum für den Traum. Die Wohnschiffe vom Treptower Hafen sollen umziehen. Die
Bewohner wissen nicht, wohin. Es gibt angeblich keine Liegeplätze mehr in ganz Berlin. Artikel vom 24.09.2010. Online unter: http://www.taz.de/!58792/ (26.01.2015).
Dr. Szamatolski + Partner GbR – LandschaftsArchitektur . Stadtplanung . Umweltmanagement . Tourismusentwicklung
Entwicklung von Ufergrünzügen
(gemäß Flächennnutzungsplan und Landschaftsprogramm)
Gewässer I. Ordnung (I)
Ufergrünzug mit Weg vorhanden (I.U)
Lage außerhalb von
Schutzegbieten (NSG, WSG)
(I.U.kS)
Lage im Überschwemmungsbereichen
(I.U.kS-a)
Lage außerhalb von Überschwemmungsbereichen
(I.U.kS-b)
Lage innerhalb von
Schutzgebieten (NSG, WGS)
(I.U.S)
Lage an siedlungsgeprägten Ufern
- Wirtschaftsstandort (I.kU.kS-01)
- gewässerbezogener
Wirtschaftsstandort (I.kU.kS-02)
- Wohnen (gemeinschaftlicher
Außenraum) (I.kU.kS-03)
- Wohnen (privater Außenraum)
(I.kU.kS-04)
- Erholungsgrundstück (I.kU.kS-05)
- Umnutzungsbereich (I.kU.kS-06)
- Grünfläche (I.kU.kS-08)
- Kleingartenanlage (I.kU.kS-09)
- Biotopfläche (I.kU.kS-10)
- Sportfläche (I.kU.kS-11)
- Verkehrsfläche (I.kU.kS-12)
- Kanalseitenstreifen (I.kU.kS-12)
- Sonstige (I.kU.kS-14)
Lage an landschaftlich
geprägten Ufern
- Erholungsfläche (I.kU.kS-05)
- Wald (I.kU.kS-07)
- Grünfläche (I.kU.kS-08)
- Biotopfläche (I.kU.kS-10)
- Sportfläche (I.kU.kS-11)
- Verkehrsfläche (I.kU.kS-12)
- Sonstige (I.kU.kS-14)
Ufergrünzug mit Weg auf mindestens einer Uferseite vorhanden (II.U)
Beide Uferseiten innerhalb
von Schutzgebieten
(NSG, WSG) oder Überschwemmungsbereichen
(II.U.S-a)
Ufergrünzug außerhalb
von Schutzgebieten
(NSG, WSG) oder Überschwemmungsbereichen
(II.U.S-b)
PEP vorhanden
(I.U.S-a)
Ufergrünzug innerhalb
von Schutzgebieten
(NSG, WSG)
oder Überschwemmungsbreichen, gegenüberliegende
Uferseite außerhalb von
Schutzgebieten oder Überschwemmungsbereichen
(II.U.S-c)
PEP nicht vorhanden
(I.U.S-b)
Uferweg nicht vorhanden
Lage außerhalb eines
Schutzegbietes (NSG, WSG)
(I.kU.kS)
Gewässer II. Ordnung (II)
Lage innerhalb von
Schutzgebieten (NSG, WGS)
(I.kU.S)
Uferweg nicht vorhanden
Lage innerhalb von
Schutzgebieten (NSG, WGS)
(II.kU.S)
Lage außerhalb von
Schutzegbieten (NSG, WSG)
(II.kU.kS)
Lage an siedlungsgeprägten Ufern
- Wirtschaftsstandort (I.kU.S-01)
- gewässerbezogener
Wirtschaftsstandort (I.kU.k-02)
- Wohnen (gemeinschaftlicher
Außenraum) (I.kU.S-03)
- Wohnen (privater Außenraum)
(I.kU.S-04)
- Erholungsgrundstück (I.kU.S-05)
- Grünfläche (I.kU.S-08)
- Kleingartenanlage (I.kU.k-09)
- Biotopfläche (I.kU.S-10)
- Sportfläche (I.kU.S-11)
- Verkehrsfläche (I.kU.S-12)
- Sonstige (I.kU.S-14)
Lage an siedlungsgeprägten Ufern
- Wirtschaftsstandort (II.kU.S-01)
- gewässerbezogener
Wirtschaftsstandort (II.kU.S-02)
- Wohnen (gemeinschaftlicher
Außenraum) (II.kU.S-03)
- Wohnen (privater Außenraum)
(II.kU.S-04)
- Erholungsgrundstück (II.kU.S-05)
- Grünfläche (II.kU.S-08)
- Kleingartenanlage (II.kU.S-09)
- Biotopfläche (II.kU.S-10)
- Sportfläche (II.kU.S-11)
- Verkehrsfläche (II.kU.S-12)
- Sonstige (II.kU.S-14)
Lage an siedlungsgeprägten Ufern
- Wirtschaftsstandort (II.kU.kS-01)
- gewässerbezogener
Wirtschaftsstandort (II.kU.kS-02)
- Wohnen (gemeinschaftlicher
Außenraum) (II.kU.kS-03)
- Wohnen (privater Außenraum)
(II.kU.kS-04)
- Erholungsgrundstück (II.kU.kS-05)
- Umnutzungsbereich (II.kU.kS.-06)
- Grünfläche (II.kU.kS-08)
- Kleingartenanlage (II.kU.kS-09)
- Biotopfläche (II.kU.kS-10)
- Sportfläche (II.kU.kS-11)
- Verkehrsfläche (II.kU.kS-12)
- Sonstige (II.kU.kS-14)
Lage an landschaftlich
geprägten Ufern
- Erholungsfläche (I.kU.S-05)
- Wald (I.kU.S-07)
- Grünfläche (I.kU.S-08)
- Biotopfläche (I.kU.S-10)
- Sportfläche (I.kU.S-11)
- Verkehrsfläche (I.kU.S-12)
- Sonstige (I.kU.kS-14)
Lage an landschaftlich
geprägten Ufern
- Erholungsfläche (II.kU.S-05)
- Wald (II.kU.S-07)
- Grünfläche (II.kU.S-08)
- Biotopfläche (II.kU.S-10)
- Sportfläche (II.kU.S-11)
- Verkehrsfläche (II.kU.S-12)
- Sonstige (I.kU.S-14)
Lage an landschaftlich
geprägten Ufern
- Erholungsfläche (II.kU.kS-05)
- Wald (II.kU.kS-07)
- Grünfläche (II.kU.kS-08)
- Biotopfläche (II.kU.kS-10)
- Sportfläche (II.kU.kS-11)
- Verkehrsfläche (II.kU.kS-12)
- Sonstige (II.kU.kS-14)
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Handlungsperspektiven und Handlungsprioritäten
Handlungsperspektiven
Ufergrünzug mit Weg, umgesetzt und rechtlich gesichert
Handlungsperspektive sehr günstig
Handlungsperspektive günstig
Handlungsperspektive ungünstig
Handlungsperspektive sehr ungünstig
Bestehende Zugänge zum Ufer / Ufergrünzüge
Matrix zur Ermittlung der Handlungsperspektiven
Eigentum
Nutzung
Wald, Grünflächen,
Biotopflächen, Umnutzungsbereich
KGA, Kanalseitenstreifen, Verkehr
Sport, Wohnen
(gemeinschaftl.
Außenraum),
Wirtschaftsstandort
gewässerbez. Wirtschaftsstandort, Wohnen (privater Außenraum), Erholungsgrundstücke, Sonstige
Uferbereich
rechtlich gesichert, Ufergrünzug bzw.
Weg nicht
realisiert
sehr günstig
sehr günstig
sehr günstig
sehr günstig
Land Berlin
(FB Grün)
sehr günstig
sehr günstig
günstig
günstig
Land Berlin
(Sonstige),
Bund
sehr günstig
günstig
ungünstig
ungünstig
Privat,
Sonstige
günstig
ungünstig
ungünstig
sehr ungünstig
Bereiche mit hoher Handlunspriorität
Ufer ohne Grünzüge mit sehr günstiger Handlungsperspektive
Umnutzungsbereich (z.B. Gewerbebrachen)
Flächen mit sehr hoher / hoher Dringlichkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung
Nutzungsdruck aus Wohnquartieren
(500 m Radius für die Erreichbarkeit
wohnungsnaher Grünflächen *)
(Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete,
Flächen mit naturschutzfachlicher Dringlichkeit Geltungsbereiche bestehender Landschaftspläne)
Lückenschlüsse
* Richtwerte für die Versorgung mit Grün- und Freiflächen in Anlehnung an die Empfehlungen der ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter
beim Deutschen Städtetag, 1973.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Karte 2: Handlungsperspektiven und Handlungsprioritäten
0
Maßstab
500
1.000
1.500
2.000
Meter
1:22.000
Kartengrundlage:
Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011)
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inclusive Natura 2000 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Flächenschutz Digitalisierung und Visualisierung von Naturschutzdaten, 11.2011)
Landschaftsschutzgebiete (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 09.2013)
Nutzungsdruck aus Wohnquartieren (Überarbeitung LaPro) (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 12.2012)
PKW und LKW-fähige Forstwege (Landesforstamt Berlin, Geografische Informationssysteme, 02.2012)
20 Grüne Hauptwege Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 05.2012)
Radverkerhrsanalgen im Berliner Hauptstraßennetz (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Stand 05.2012)
Eigentumsverhältnisse (Bezirksamt Treptow-Köpenick, Stadtplanung, 2008-2011)
Nutzungen an Ufern (Dr. Szamatolski + Partner, Stand 2012)
Kartographie:
Stand der Bearbeitung:
Dr. Szamatolski + Partner
28.05.2015
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Übersicht über Uferabschnitte mit hoher
Handlungspriorität
Ufergrünzüge umgesetzt
Uferabschnitte mit hoher Handlungspriorität
vgl. Karte 2 Legendenabschnitt "Bereiche mit hoher Handlungspriorität"
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Karte 2a: Übersicht über Uferabschnitte mit hoher
Handlungspriorität
0
Maßstab
1.000
2.000
1:65.000 (DIN A3)
Kartengrundlage:
Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011)
Kartographie:
Dr. Szamatolski + Partner
Stand der Bearbeitung: 28.05.2015
3.000
Meter
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Entwicklungsziele
Grundziele der Entwicklung von Ufergrünzügen an Gewässern I. Ordnung
Erhalt des bestehenden und rechtlich gesichterten Ufergrünzugs mit Erholungsfunktion bzw.
Wegeverbindung
Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzugs
Ufergrünzug zur Biotopentwicklung
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums am Ufer, einschließlich
Wegeverbindung
Entwicklung eines Ufergrünzugs mit Wegeverbindung
Entwicklung eines Uferwegs bzw. einer Grünverbindung
Grundziele der Entwicklung von Ufergrünzügen an Gewässern II. Ordnung*
Erhalt des bestehenden Ufergrünzugs mit vorhandener Wegevebindung
Entwicklung einer uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden Ufergrünzugs,
in der Regel auf einer Uferseite
Ufergrünzug zur Biotopentwicklung
Entwicklung eines großzügig gestalteten Landschafts- bzw. Freiraums einschließlich Wegeverbindung,
in der Regel auf einer Uferseite
Entwicklung einer Grünverbindung einschließlich Uferweg, in der Regel auf einer Uferseite
* Aufgrund der geringen gewässerbreite bilden beide Uferseiten einen einheitlichen Natur- bzw. Erholungsraum.
Daher ermöglicht bereits ein einseitiger Uferweg eine Erholungsnutzung und vermeidet einen stärkeren Eingriff in Natur und Landschaft.
Erholung und Wassertourismus
Entwicklung bzw. Neuschaffung von Zugängen zum Ufer
Entwicklung bzw. Neuschaffung von Aufenthaltsbereichen*
Erhalt bzw. Entwicklung einer multifunktionalen Wegenutzung*
Erhalt bzw. Sicherung einer barrierefreien Wegeverbindung an Brücken
Querungsmöglichkeit Fußgänger bzw. Radfahrer
Sicherstellung der Ausübung von Wassersport im Zusammenhang mit
Grundstücken von Sportvereinen
Verzicht auf die Anpflanzung von Gehölzen und die Errichtung von Bauwerken
quer zur Fließrichtung in Überschwemmungsbereichen*
Erreichbarkeit bestehender Sehenswürdigkeiten über Ufergrünzüge
Erhalt bzw. Entwicklung von Wasserwanderrastplätzen
Geplanter Liegeplatz für Hausboote*
Vorhandene und geeignete Standorte für Restaurant- und Museumsschiffe*
* keine flächenscharfe Zuordnung
Suchräume für die Entwicklung neuer Zugänge zum Ufer
Erhalt bestehender Fährverbindungen
Naturschutz und Landschaftspflege
Naturnahe Gestaltung von Wegen im landschaftlich geprägten Raum*
Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz*
Nach Möglichkeit Reduzierung des Uferverbaus*
* keine flächenscharfe Zuordnung
Besondere Maßnahmen
Öffnung verrohrter Abschnitte des Plumpengrabens unter Beachtung
der Anforderungen des Naturschutzes und der Naherholung
Weitere Abstimmungen erforderlich.
Gewässerabschnitte nach Nutzungskategorien*
Wirtschaftsstandort
Gewässerbezogener Wirtschaftsstandort
Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum
Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum
Erholungsgrundstück
Umnutzungsbereich
Wald
Grünfläche
Kleingartenanlage
Biotopfläche
Sportfläche
Verkehr
Kanalseitenstreifen
Sonstige
Bestandsdarstellung gemäß Karte 1 Planungsgrundlagen
Die Nutzungskategorien sind bestandsorientiert und entsprechen nicht den Nutzungen nach Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Karte 3: Entwicklungsziele
0
500
1.000
1.500
2.000
Meter
Maßstab 1:22.000
Kartengrundlage:
Amtliche Liegenschaftskarte (Stand 11.2011) - Bezirksamt Treptow-Köpenick
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inclusive Natura 2000 (Stand 11.2011) - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
Flächenschutz Digitalisierung und Visualisierung von Naturschutzdaten
Wasserschutzgebiete (Stand 09.2011) - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Geoinformation
Überschwemmungsbereiche (Stand 02.2013) - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, GeoDatenService
PKW und LKW-fähige Forstwege (Stand 02.2012) - Landesforstamt Berlin, Geografische Informationssysteme
20 Grüne Hauptwege Berlin (Stand 05.2012), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Radverkerhrsanalgen im Berliner Hauptstraßennetz (Stand 05.2012), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Eigentumsverhältnisse (Stand 2008-2011), Bezirksamt Treptow-Köpenick, Stadtplanung
Nutzungen an Ufern (Stand 2012), Dr. Szamatolski + Partner
Kartographie:
Stand der Bearbeitung:
Dr. Szamatolski + Partner
28.05.2015
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Planungsgrundlagen
Gewässerabschnitte nach Nutzungskategorien
Wirtschaftsstandort
Gewässerbezogener Wirtschaftsstandort
Wohnen mit überwiegend gemeinschaftlich genutztem Außenraum
Wohnen mit überwiegend privat genutztem Außenraum
Erholungsgrundstück
Umnutzungsbereich
Wald
Grünfläche
Kleingartenanlage
Biotopfläche
Sportfläche
Verkehr
Kanalseitenstreifen
Sonstige
Die Nutzungskategorien sind bestandsorientiert festgelegt und entsprechen nicht den Nutzungen nach BauNVO
Eigentumsverhältnisse
Bund
Land Berlin
Land Berlin - Fachbereich Grün
Privat
Sonstige
Uferwege
FFH-Gebiet Wasserwerk Friedrichshagen
Weg vorhanden bzw. in Ralisierung und gesichert
Weg vorhanden, Wegerecht fehlt (i.d.R. nicht ausgebaut)
Wegerecht vorhanden, aber nicht realisiert
Naturschutzgebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug
FFH-Gebiet Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug
Naturschutzgebiet Wasserwerk Johannisthal
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Natura2000 Gebiete
Naturschutzgebiet
Naturschutzgebiet ehemaliges Flugfeld Johannisthal
Wasserschutzgebiete
FFH-Gebiet Müggelspree-Müggelsee
Zone I
Zone II
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete
FFH-Gebiet Teufelsseemoor Köpenick
Naturschutzgebiet Grünauer Kreuz
Naturschutzgebiet Krumme Laake / Pelzlake
Naturschutzgebiet Gosener Wiesen und Seddinsee (N/O-Teil)
Naturschutzgebiet Krumme Lake Grünau
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Karte 1: Planungsgrundlagen
(Nutzungskategorien, Schutzkategorien, Eigentumsverhältnisse)
0
Maßstab
500
1.000
1.500
2.000
Meter
1:22.000
Kartengrundlage:
Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011)
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inclusive Natura 2000 ( Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
Flächenschutz Digitalisierung und Visualisierung von Naturschutzdaten 11.2011)
Wasserschutzgebiete (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Geoinformation 09.2011)
Überschwemmungsbereiche (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, GeoDatenService 02.2013)
PKW und LKW-fähige Forstwege (Landesforstamt Berlin, Geografische Informationssysteme, 02.2012) 20 Grüne Hauptwege Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 05.2012)
Radverkerhrsanalgen im Berliner Hauptstraßennetz (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 05.2012)
Eigentumsverhältnisse (Bezirksamt Treptow-Köpenick, Stadtplanung, 2008-2011)
Nutzungen an Ufern (Dr. Szamatolski + Partner, 2012)
Kartographie:
Stand der Bearbeitung:
Dr. Szamatolski + Partner
28.05.2015
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Einteilung der Gewässer
Gewässer II. Ordnung (Landesgewässer)
Gewässer I. Ordnung (Bundesgewässer)
Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer)
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Karte 1a: Einteilung der Gewässer
0
1.000
2.000
Maßstab 1:65.000 (DIN A3)
Kartengrundlage:
Amtliche Liegenschaftskarte (Bezirksamt Treptow-Köpenick, 11.2011)
Kartographie:
Dr. Szamatolski + Partner
Stand der Bearbeitung: 28.05.2015
3.000
Meter
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anlage 4
2a zur BA-Vorlage
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Privat
1. Genereller Widerspruch
29
Es besteht Widerspruch gegen die geplante Uferkonzeption;
Einspruch gegen das Planungsvorhaben wird erhoben.
2. Generelle Zustimmung
5
Die längst fällige Planung (Uferkonzeption) wird begrüßt und der Hoffnung
Ausdruck verliehen, dass dadurch der Ausverkauf der heimischen Natur
an Privatbesitz gestoppt wird.
Der Uferweg gibt dem Bezirk ein Gesicht und es besteht der
Wunsch nach Realisierung;
Ein öffentlicher Uferweg ist eigentlich ganz gut.
Die Möglichkeit der Meinungsäußerung wird begrüßt.
3. Die Unterstützung für den Erhalt des vorhandenen Uferweges wird
52
zugesagt.
4. Es besteht der Wunsch, dass die Uferflächen auf der Baumgarteninsel
sowie des linksseitigen Spreeufers ab der Allende Brücke so bald als
möglich für die Öffentlichkeit zugänglich werden
5. Es wird begrüßt, bald vom Krusenick in Richtung Müggelsee bis zur
Allende Brücke auf einem Uferweg mit dem Rad fahren zu können
1
6. Bekundung des Interesses, sich für den Uferweg zu engagieren
1
7. Es erfolgt die Bitte, auf den Rechten der Stadt Berlin und des Bezirkes zu
bestehen und den Uferweg endlich möglich zu machen.
1
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1
Erwiderung
Ein Widerspruch aus rechtlicher Sicht ist gegen die Konzeption nicht möglich,
da sie keine Rechtswirksamkeit gegenüber Jedermann entfaltet.
Die Zustimmung wird dankend entgegen genommen. Die angesprochenen
Punkte entsprechen teilweise auch den Gründen, welche die Planung
rechtfertigen.
Dies bezieht sich konkret auf den Uferweg auf dem ehemaligen RewatexGelände und dessen Weiterführung (auch Europaradweg R1). Die
Zustimmung unterstützt das Anliegen des Bezirkes, den Uferweg für die
Allgemeinheit über den Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern. Die
eingereichten Stellungnahmen hierzu wurden in Kopie an die verbindliche
Bauleitplanung übergeben.
Dieser Wunsch unterstützt das Anliegen des Bezirkes.
Dieser Wunsch unterstützt das Anliegen des Bezirkes. Durch die
planungsrechtliche Sicherung auf der derzeitigen Umnutzungsfläche des
Kabelwerks Köpenick (Friedrichshagener Straße) gelänge es, einen
wirkungsvollen Uferabschnitt für die Öffentlichkeit zu aktivieren, der die
Verbindung von der Altstadt Köpenick bis zum Spreetunnel ermöglichen
könnte. Dies erzeugt auf die Umsetzung auf der fehlenden Fläche eine
gewisse Dringlichkeit und unterstreicht die Unablässlichkeit der Maßnahme.
Wird positiv zur Kenntnis genommen.
Der Eintritt des Landes Berlin in dinglich gesicherte Rechte zugunsten der
Allgemeinheit ist in der Regel nur möglich, wenn entsprechende
Rahmenbedingungen geklärt sind. Das kann die Trägerschaft für die
Verkehrssicherung und die Übernahme der Uferbefestigung betreffen.
1
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
8. Es wird eine kontinuierliche Information über die weiteren Schritte
gewünscht.
9. Die Konzeption führt zu falschen Zielsetzungen, die nicht zu realisieren
sind.
Uferweg würde über Privatwege führen. Die Darstellung 15m Uferweg am
LWK erübrigt sich.
10. Eine Villa am Müggelseedamm 226 steht unter Denkmalschutz.
Anlage 4
Anzahl
1
1
2
11. Das Grundstück Müggelseedamm 224, vor allem die Villen, sind nicht
Wohnen I zuzuordnen. Es erfolgt eine ausschließlich private Nutzung der
Grundstücke.
12. Es gibt Bedenken zu dem Vorhaben bezüglich Vermüllung und
Vandalismus. Der Uferweg wird genau so wenig gepflegt werden wie die
anderen Grünflächen im Bezirk.
1
13. Es gibt genügend Uferwege und Zugänge zum See
Ein Argument gegen einen Uferweg ist, dass 80% des Müggelseesufers
durchwegt sind.
Der größte Teil des Müggelsees ist bereits zugänglich.
4
Speziell im Kiez wird eine Umsetzung von durchgängigen Uferwegen
kritisch gesehen.
Es sind bereits Wassergassen vorhanden, die den Zugang zur Dahme
und Blick zum Schloss ermöglichen, zukünftig wird es noch eine weitere
geben. Das muss ausreichen. Besonders auch, da Pflege und
Unterhaltung der öff. Hand mangeln.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1
Erwiderung
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren der
Bereichsentwicklungsplanung hat stattgefunden. Nach dem Beschluss durch
die bezirklichen Gremien ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet
geplant.
Es handelt sich um eine langfristige Planung, durch die insbesondere dann
Maßnahmen vorzunehmen sind, wenn Flächen verfügbar werden. Die
Zielsetzungen sind also wichtig für die schrittweise Entwicklung öffentlicher
Ufergrünzüge.
Der Denkmalschutz von Bauwerken, Gärten und Ensembles ist bei der
konkreten Umsetzung der Ziele der Uferkonzeption zu beachten, jedoch für die
Formulierung der allgemeinen Zielstellungen der Uferkonzeption nur als zu
beachtender Belang aufzuführen.
Die Darstellungen für das Grundstück werden angepasst. Es erfolgt eine
Ausweisung nach der Art der Freiraumnutzung.
Die Unterhaltung der Uferflächen ist im Einzelfall zu regeln. Im Zuge baulicher
Entwicklungen kann die Unterhaltung über einen städtebaulichen Vertrag oder
im Planfeststellungsverfahren auch einem Privaten übertragen werden. Vgl.
hierzu auch die Ausführungen im Text, Kap. 7.3.
Insbesondere dort, wo die Ufer siedlungsgeprägt sind, besteht ein Bedarf für
die Erreichbarkeit der Ufer. Hier ist das Müggelseeufer überwiegend nicht
öffentlich zugänglich.
Darüber hinaus dienen insbesondere für den Müggelsee als FFH-Gebiet die
von der gesamtstädtischen Planung vorgesehenen Ufergrünzüge einer
naturnahen Entwicklung der Uferräume.
Die Entwicklung der Ufergrünzüge bedeutet nicht nur Zugänge zum Wasser zu
schaffen, sondern die Festlegung durchgängiger Standards für die ökologische
Entwicklung und die durchgängige Begehbarkeit.
In Bereichen mit bis ans Ufer heranreichender Bebauung und vorwiegend
privater Grundstücknutzung wird die Umsetzung durchgängiger Uferwege
schwierig werden. Die Wassergassen im Kiez sind ein hervorragendes
Beispiel, wie man die landesplanerischen Ziele zumindest ansatzweise in
Gebieten mit extrem schlechten Umsetzungsprognosen erreichen kann bei
großem Nutzen und überschaubarem Aufwand. Die Pflege und Unterhaltung
der Flächen ist ein dringendes Bedürfnis. Obwohl Aufgabe der öffentlichen
Hand, wird es mehr und mehr angesichts leerer Kassen auch privatem
2
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Anlage 4
Anzahl
14. Das Land Berlin hat kein Geld für Entschädigungen sowie für den
Unterhalt der Uferwege.
Bereits die Einbeziehung der Grundstücke in die Planung führt zu einer
Wertminderung der Ufergrundstücke.
Öffentliche Mittel für solche Planungen auszugeben ist Verschwendung.
Durch fehlende Mittel zur Pflege der Uferzone ist mit einer
Verschlechterung der Uferzone zu rechnen
3
15. Die Entwicklung von Biotopen wird beeinträchtigt, Der
Hufeisennasenhirschkäfer wurde gefunden (Müggelseedamm 278)
1
16. Solange öffentliche Uferwege am Südufer des Müggelsees rückgebaut
(bei Rübezahl wird beispielsweise ein vorhandener Weg eingezäunt)
werden, ist eine Belastung der privaten Eigentümer am Nordufer nicht
einzusehen.
1
Die Führung von Wegen im Bereich eines Trinkwasserbrunnens würde die
Gewinnung von Trinkwasser beeinträchtigen.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung
Engagement zu verdanken sein, hier Lösungen zu finden.
Auch hier erregt die Uferkonzeption Aufmerksamkeit und vermittelt Anstöße
durch die Kommunikation von best practice Beispielen.
Aber auch Anregungen für die Nutzung und Gestaltung von Ufern im Sinne
eines besseren Biotopverbundes und des Schutzes des wertvollen LandWasserübergangs sind wichtig und können als Teil-Strategie zur Umsetzung
der Landesplanung für diese Bereiche kommuniziert werden.
Es handelt sich um eine Konzeption für eine langfristige Entwicklung der Ufer.
Großflächige Enteignungen sind nicht beabsichtigt, sondern eine schrittweise
Umsetzung je nach Möglichkeit der Verfügbarkeit von Flächen und
Vorhandensein finanzieller Mittel.
Eine Wertminderung durch diese nicht rechtsverbindliche Planung über das
bereits erfolgte Maß des FNP hinaus erfolgt nicht.
Die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung erfolgte im fachlichen
Ermessen, das eine verwaltungsintern abgestimmte und öffentlich breit
kommunizierte Zielplanung für die Ufer in Treptow-Köpenick für notwendig
erachtete. Die Bezirksverordnetenversammlung wird über die Fortschritte
informiert. Es besteht ein allgemeiner Konsens für die Erstellung der
Uferkonzeption.
Es wird davon ausgegangen, dass der Nachweis der Kleinen Hufeisennase
und des Hirschkäfers gemeint sind. Sollten diese Arten auf dem Grundstück
vorhanden sein, so ist bei sämtlichen Maßnahmen, die sich auf die
Lebensstätten dieser Arten auswirken können, eine artenschutzrechtliche
Prüfung durchzuführen. Die Notwendigkeit der Beachtung des Artenschutzes,
auch bei der Umsetzung des Ufergrünzuges, ist Gegenstand der
Uferkonzeption.
Ein Rückbau von Uferwegen sollte nicht stattfinden. Es gibt ggf. stellenweise
Verlegungen des Uferweges aus verschiedenen Gründen. Bedauerlich ist es,
wenn sich der Zustand für Erholungssuchende dadurch verschlechtert.
Allerdings kann es sowohl privatrechtliche als auch naturschutz- oder
wasserschutzfachliche Gründe zur Verlegung von Uferwegen geben.
Ein Ufergrünzug ist nicht gleich bedeutend mit einem Uferweg.
Trinkwasserbrunnen und deren unmittelbare Umgebung unterliegen dem
Schutz der Wasserschutzzonen I und II, für die Restriktionen hinsichtlich der
zulässigen Entwicklungen bestehen. Diese sind zu beachten.
3
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anlage 4
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Der Weg führt am Strandbad Friedrichshagen vorbei. Es drohen dem
Betreiber Einnahmeverluste, da die Bürger über den Uferweg die
Möglichkeit haben in das Strandbad zu gelangen.
(Müggelseedamm 222)
17. Die Ufermauer und Bootsgarage wären der Errichtung eines Uferweges im
Weg.
1
18. Es wurde ein Protest-Brief gegen die Konzeption an Bürger verteilt und
diese aufgefordert, Einspruch einzulegen.
1
19. Es besteht Unklarheit bzgl. der Umsetzung des Bauvorhabens.
1
20. Ein 15m Uferweg ist nicht realisierbar, da die Häuser fast bis ans Ufer
heranreichen , bspw. im Bereich Wohnanlage Bellevue
1
21. Die Zerschneidung von Friedrichshagen wird durch die öffentlichen
Uferwege zunehmen.
22. Kein Platz für "Einladen von Touristen" und Erlebbarkeit des Wassers"
1
23. Es wird vermutet, dass das Verkehrsaufkommen in der Wendenschlossstr.
so noch mehr erhöht wird und sich durch die Besucher des Uferweges die
Lärmsituation verschlimmert
1
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1
Erwiderung
Bei dem Strandbad handelt es sich um einen gewässerbezogenen
Wirtschaftsstandort, der auf den funktionalen Bezug zum Wasser angewiesen
ist. Hier sind individuelle Regelungen zu finden und mit dem Betreiber des
Bades abzustimmen. Das grundsätzliche Ziel der Entwicklung eines
Ufergrünzuges soll auch hier weiter verfolgt werden. Die Darstellung des
Ufergrünzuges erfolgt in der Konzeption generalisiert und kann im Einzelfall
variieren und ein Weg, so er planerisch notwendig und sinnvoll sowie rechtlich
geboten ist, auch in Ufernähe geführt werden,
Der Umgang mit vorhandenen Bauten und Nutzungen im konkreten Einzelfall
ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Der Uferweg muss nicht zwingend
an der Wasserlinie verlaufen.
Ein Widerspruch/Einspruch aus rechtlicher Sicht ist gegen die Konzeption
nicht möglich, da sie keine Rechtswirksamkeit gegenüber Jedermann entfaltet.
Die Beteiligung an der planerischen Diskussion ist für die Bürger absolut
freiwillig, das Einräumen der Möglichkeit einer öffentlichen Einsichtnahme
jedoch rechtlich geboten.
Es handelt sich bei der vorliegenden Planung nicht um ein Bauvorhaben,
sondern um eine übergeordnete großräumige Konzeption. Die Umsetzung soll
schrittweise erfolgen und sich am Bedarf und an den Handlungsmöglichkeiten
orientieren.
Der Umgang mit vorhandenen Bauten und Nutzungen im konkreten Einzelfall
ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Hier sind im Falle der Umsetzung in
der Objektplanung Lösungen zu finden. Auf die Vorgabe fester Breiten für den
Ufergrünzug wird verzichtet.
Die Uferkonzeption ermöglicht nicht die Zerschneidung des Ortsteils, sondern
schafft durch die vorgesehenen Uferwege neue Verbindungen.
Die Förderung des Tourismus gehört zu den Entwicklungszielen des Bezirkes
Treptow-Köpenick. Der Bezirk heißt Besucher willkommen und ist bestrebt
adäquate Angebote für Besucher bereitzustellen. Hierzu gehört auch die
Erlebbarkeit des Wassers, die auch den Bewohnern als Qualitätsmerkmal gilt.
Verkehrsuntersuchungen sind Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung.
Ein Ziel der Entwicklung der Ufergrünzüge ist aber auch die Vermeidung bzw.
Reduzierung von PKW-Verkehr, da die Uferwege attraktive Verbindungswege
aus den Wohnquartieren in den Naherholungsraum bieten.
Die Bedenken, die sich auf das konkrete Projekt Marienhain beziehen, wurden
4
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Anlage 4
Anzahl
24. Einer Nutzung zur Herstellung eines Uferweges wird nicht zugestimmt.
1
25. Es wird die schlechte Kommunikation bemängelt. Gegen die
Uferbebauung wird mit allen rechtlichen Mitteln vorgegeangen werden, in
einer ähnlichen Protestaktion wie bei "Stuttgart 21.
3
26. Es werden Bedenken geäußert hinsichtlich der Risiken, die folgen
könnten(Vandalismus, hohe Aufwandsentschädigungen etc).
1
27. Das Fehlen einer Abwägung wird bemängelt sowie die
Bestandsaufnahmen angezweifelt. Es fehlen Varianten und Alternativen.
1
Kleingartenanlagen in Privatbesitz sind nicht korrekt klassifiziert. Sie
müssten als Erholungsgrundstücke dargestellt werden
(Wendenschlossstr. 370/ 380-386, Baumgarteninsel FS 280)
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung
den zuständigen Bearbeitern des Bebauungsplanverfahrens übergeben.
Eine Zustimmung ist aus rechtlicher Sicht zur Konzeption nicht erforderlich, da
diese keine Rechtswirksamkeit gegenüber Jedermann entfaltet. Als
Stimmungsbild und zur Untermauerung der Überlegungen zu den
Handlungsoptionen und –perspektiven ist der Hinweis jedoch nachvollziehbar
und hilfreich.
Die Kommunikation der Inhalte der Konzeption in der Öffentlichkeit und
innerhalb der Verwaltung sowie die Information der Träger öffentlicher Belange
erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Bereichsentwicklungsplanung. Darüber
hinaus sind die Planungen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus
weiterhin im Internet einsehbar. Die vorgebrachten Hinweise und Bedenken
fließen in die Planung ein und werden unter Berücksichtigung anderer
öffentlicher und privater Belange abgewogen.
Rechtsmittel sind gegen die Konzeption nicht möglich, da diese keinen
Normcharakter ggü. Jedermann aufweist. Es handelt sich bei der Konzeption
nach einem Beschluss zum Teilplan für die Bereichsentwicklungsplanung um
eine für die Verwaltung bindende Leitlinie.
Vandalismus ist ein allgemeines Problem im öffentlichen Raum, dem der
Bezirk vor allem mit präventiven Maßnahmen begegnet. Er stellt jedoch keine
Begründung für einen Verzicht auf die Gestaltung öffentlicher Räume dar,
sondern erfordert in der Objektplanung für einzelne Abschnitte der
Ufergrünzüge die Berücksichtung einer robusten Ausstattung und der
Beachtung von Aspekten der notwendigen sozialen Kontrolle.
Die Bestandsaufnahme ist mit den Fachämtern des Bezirks abgestimmt
worden und basiert auf Erfassungen sowohl vor Ort als auch durch
Überprüfung von Luftbildern. Konkrete Fehler in der Bestandsaufnahme
wurden nicht benannt, daher kann die Aussage nicht geprüft werden.
Alternativen zur Entwicklung von Ufergrünzügen soll es grundsätzlich nicht
geben. Nur für den Ausnahmefall werden diese dennoch benannt, z.B.
Stichwege zum Wasser oder Vorgaben für eine naturnahe Ufergestaltung auf
Privatgrundstücken.
Dem wird teilweise gefolgt. Die Kleingartenanlagen auf privaten Flächen
unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und sind somit als eine gesonderte
Kategorie darzustellen. Die Darstellung, wie sie in den Karten erfolgt ist, wird
beibehalten.
5
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Anlage 4
Anzahl
Erwiderung
Jedoch bestehen keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der
Bereitstellung von Flächen für die Allgemeinheit. Diese Regelungen beziehen
sich ausschließlich auf die Flächen des Landes Berlin. Die Farbe des
Uferbandes wird dementsprechend angepasst. Es erfolgt die Einordnung in
der Kategorie mit dem geringst möglichen Eingriff in die Flächenkulisse und
die Nutzungen (blassrosafarbene Signatur).
28. Die Verletzung von Eigentumsrechten, s.14, wird bemängelt.
Eingriffe in privates Eigentum und die Bausubstanz sind aus dem FNP
nicht ableitbar.
1
29. Bereich Segewaldweg: Es sind Verkehrsflächen ausgewiesen, bei denen
keine Grunddienstbarkeiten o.ä. in den Grundbüchern für die
Allgemeinheit eingetragen sind.
30. Es sollten auch Bereiche ausgewiesen werden, in denen Hundeverbot
herrscht.
1
Es handelt sich um eine Konzeption für eine langfristige Entwicklung der Ufer.
Sie entfaltet keine Rechtswirkungen ggü. Dritten. Insofern stehen
Enteignungen nicht in direktem Zusammenhang und zwangsläufig folgend,
sondern es sind Überlegungen notwendig, wie eine schrittweise Umsetzung je
nach Möglichkeit der Verfügbarkeit von Flächen erfolgen kann. Auf Grundlage
der Uferkonzeption können keine Eingriffe in privates Eigentum erfolgen.
Als Stimmungsbild und zur Untermauerung der Überlegungen zu den
Handlungsoptionen und –perspektiven ist der Hinweis jedoch nachvollziehbar
und hilfreich.
Die hier bemängelten im Plan als Verkehrsflächen ausgewiesenen Straßen
werden bei der Überarbeitung der Pläne korrigiert.
1
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Derzeit besteht zumindest nach
dem Grünanlagengesetz das Gebot, Hunde an der Leine zu führen. Analoge
Regelungen gelten auch für den Wald außerhalb von ausgewiesenen
Hundeauslaufgebieten.
Sportvereine
31. Begrüßen grundsätzlich die Uferkonzeption und die damit verbundene
Möglichkeit für den Breitensport
4
32. Einspruch gegen die geplante Uferkonzeption
6
33. Platzbedarf:
Es gibt Bedenken bzgl. räumlicher, baulicher und
denkmalpflegerischerProbleme Darüber hinaus würde ein Uferweg die
Nutzung des Raumes für große Regatten nicht mehrgestatten. Des
Weiteren müssten bauliche Einrichtungen entfernt werden (Kürzung von
Rampen für die Boote, Beseitigung Lagerräume etc.) . EinAnsteigen der
18
Die Zustimmung wird dankend entgegen genommen. Der Breitensport
(Radfahren, Laufen, Wandern) zählt teilweise auch zu den Gründen, welche
die Planung rechtfertigen.
Ein Einspruch ist nicht möglich, da die konzeptionelle Planung keine
Rechtswirkung gegenüber Jedermann entfaltet.
Die Zielstellung der Uferkonzeption für die Sportflächen beinhaltet die
Vorgabe, dass die Ausübung des Sports gewährleistet sein muss. Im
konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen des betroffenen Vereins zu
berücksichtigen.
Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann
und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
6
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anlage 4
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Unfallgefahr wäre die Folge.
Weitere Einschränkungen des Vereinsgeländes (Slipanlage, Lagerflächen)
würden eine weitere Nutzung für Wassersport unmöglich machen.
Erwiderung
34. Die Durchführung des Trainings- und Regattabetriebes wäre ohne die
Nutzung des Uferstreifens nicht mehr möglich und es besteht die
Befürchtung, dass ihnen satzungsmäßige Aufgaben entzogen werden,
6
35. Sicherheit:
Veränderungen an den baulichen Anlagen und öffentliche Nutzung des
Weges sowie der notwendigen Anlagen (Kräne, Stege) würden die
Sicherheit auf dem Gelände einschränken.
6
36. Bauliche und finanzielle Aufwendungen:
Die Umbauarbeiten für die öffentliche Nutzung sind durch die Vereine
finanziell nicht abgedeckt.
37. Artenreservoir:
Teilweise wäre geschützter Baumbestand mit Brutstätten für Fledermäuse
bedroht.
4
Die Zielstellung der Uferkonzeption für die Sportflächen beinhaltet die
Vorgabe, dass die Ausübung des Sports gewährleistet sein muss. Im
konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen des betroffenen Vereins zu
berücksichtigen.
Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann
und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen.
Die Zielstellung der Uferkonzeption für die Sportflächen beinhaltet die
Vorgabe, dass die Ausübung des Sports gewährleistet sein muss. Im
konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen des betroffenen Vereins –
hierzu gehören auch Sicherheitsaspekte - zu berücksichtigen.
Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann
und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen.
Im konkreten Einzelfall sind die Rahmenbedingungen jedes Vereins zu
betrachten und individuelle Lösungen sind zu finden.
38. Kinder- und Jungendarbeit:
Vereine erbringen durch freiwillige Arbeit Leistungen, um die Jugend „von
der Straße zu holen“..
Es sind zunächst die Besitzansprüche an den Grundstücken zu klären und
die Breite der geplanten Wege zu überprüfen (Wozu brauchen unbedarfte
Wanderer oder Radfahrer 10 m breite Uferwege?).
1
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1
Die Herstellung und Gestaltung eines Ufergrünzuges bedeutet nicht zugleich
eine Beeinträchtigung von Brutstätten wild lebender Tierarten, sondern die
Belange des Naturschutzes sind zu berücksichtigen. Die Vorschriften des
Artenschutzes sind in der Objektplanung für die einzelnen Uferabschnitte zu
beachten.
Die Leistungen der Vereine für die Jugendarbeit werden mit großer Achtung
zur Kenntnis genommen. Im konkreten Einzelfall sind die
Rahmenbedingungen jedes Vereins zu betrachten und individuelle Lösungen
sind zu finden.
Die Darstellung des Ufergrünzuges in den Karten ist generalisierend und kann
und soll im Einzelfall von der direkten Uferlage abweichen. Auch die
vorgeschlagenen Breiten sind lediglich ein zu vermittelndes Bild, das flexibel
auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss.
Die vorgeschlagenen Breiten von 10 m beziehen sich auf den Ufergrünzug,
mindestens den für die Öffentlichkeit optisch wahrnehmbaren Uferbereich. Es
sollen neben einem öffentlich zugänglichen Weg auch Begleitgrün bzw.
Strukturen für den Biotopverbund enthalten sein.
7
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anlage 4
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
39. Halböffentliche Einrichtungen auf Vereinsgelände:
1
Die Vereinsgaststätten sind öffentlich zugänglich und bereits jetzt wird ein
Teil des Ufergeländes dafür genutzt.
Sonstige Vereine
40. Dank für die gelungene Erarbeitung der Uferkonzeption und die
erhaltenen Erläuterungen,
Uferwanderwege spielen eine große Rolle.
Dass Treptow-Köpenick als erster Berliner Bezirk eine Uferkonzeption
erstellt hat und mit den Bürgern diskutiert, wird außerordentlich begrüßt.
Erwiderung
Ein gastronomisches Angebot ist insbesondere für die Naherholung von
Bedeutung. Die mit der Planung angestrebte Zugänglichkeit für die
Allgemeinheit heißt aber eine Zugänglichkeit für Jedermann ohne
kommerzielle Nutzung oder Ausgrenzung. Für die Gastronomie werden durch
den Ufergrünzug neue Kunden an die Vereinsgaststätten herangeführt und so
deren wirtschaftliche Basis gestärkt.
1
Wird dankend zur Kenntnis genommen.
41. Es sollten mehr Anlegemöglichkeiten für Boote geschaffen werden.
1
42. Gastronomische Einrichtungen könnten die Aufenthaltsqualität am Ufer
erhöhen.
43. Besonders wertvoll wird das Land-Wasser Erlebnis bei solchen
Naturraumpotenzialen erachtet.
44. Es wird die Hoffnung geäußert, dass eine Vielzahl der angedachten
Handlungsperspektiven zeitnah Realität werden können.
1
Die Uferkonzeption betrachtet die Entwicklungen der Ufer nur von der
Landseite. In thematischer Abgrenzung hierzu, liegt für die Entwicklung von
Anlegemöglichkeiten/ Stegen als Fachgutachten im Bezirk die
Steganlagenkonzeption vor.
.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1
1
Dies ist einer der Beweggründe für das Leitbild der Herstellung von
Ufergrünzügen.
Es werden in der Uferkonzeption unterschiedliche Prioritäten definiert, die von
Erfordernissen und Handlungsperspektiven bestimmt werden. Insbesondere
die Umnutzungsbereiche stellen ein Potenzial für eine zeitnahe Realisierung
dar.
Aus Gründen der Finanzierung ist es sinnvoll, dass zu realisierende
Uferwegabschnitte auch im Ausgleichsplan für Naturflächen
aufgenommen werden.
Eine Ausgleichsflächenkonzeption wird parallel bearbeitet und angepasst.
Maßnahmen im Uferbereich, die den konkreten Anforderungen entsprechen,
sind hier bereits enthalten oder werden aufgenommen; Wegebau ist keine
Kompensationsmaßnahme im naturschutzrechtlichen Sinne, wohl aber
Maßnahmen der Renaturierung von Ufern, der Entsiegelung oder der
Begrünung von Flächen mit standortheimischen Pflanzen.
Eine Priorität des Uferwegabschnittes Oberschöneweide zwischen HTW
und Kaisersteg sollte im Plan verdeutlicht werden, auch im Hinblick auf
Die Prioritätenfindung ist nach einheitlichen Kriterien erfolgt. Bei dem
Uferabschnitt handelt es sich um einen Wirtschaftsstandort in privatem
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
8
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
eine günstige Anbindung zum S-Bahnhof Schöneweide (Überprüfung
Karte 2a, Radverkehrskonzept einbeziehen)
Die Wassergassen werden als besonders wichtig erachtet (siehe auch
Konzept des BA über 80 Potentialflächen, S. 27)
Anlage 4
Anzahl
Erwiderung
Eigentum, so dass eine ungünstige Handlungsperspektive besteht. Zudem
konnten in dem Bereich keine Merkmale für eine hohe Handlungspriorität
festgestellt werden, also keine Lückenschlussfunktion (für Lücken > 250 m),
Umnutzungsbereich, Nutzungsdruck aus Wohnquartieren oder
naturschutzfachliche Dringlichkeit.
Die Schaffung von Zugängen zum Wasser ist eine wichtige Strategie, um die
Ziele des FNP mittelfristig zumindest teilweise umzusetzen, besonders in
Bereichen, wo sich langfristig kaum Umsetzungsoptionen für eine
durchgängige uferparallele Führung ergeben. Das Gutachten wird
dahingehend angepasst, diesen Aspekt stärker zu verdeutlichen.
Gewünscht werden Kostenschätzungen zu konkreten Maßnahmen,
möglicherweise in Form eines Anschlussgutachtens.
Konkrete Maßnahmen mit Kostenschätzungen sind nicht Bestandteil der BEP,
sondern der Objektplanungen für die einzelnen Abschnitte im Falle der
Umsetzung.
Die rechtliche Absicherung der Wassergassen und Uferwege sollte auf
Grundlage des Konzeptes über Dienstbarkeiten erfolgen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der rechtlichen Sicherung der
Ufergrünzüge. Hier ist im Einzelfall das geeignete Instrument auszuwählen.
Das kann unter anderem auch die Sicherung einer Grunddienstbarkeit sein.
Die Nichtbeteiligung bei Verkäufen von Eigentum des Bundes ist
bedauerlich
Für eine regelmäßige Beteiligung bei Verkäufen fehlt eine Rechtsgrundlage.
Hierfür wären politische Abstimmungen und verbindliche Vereinbarungen
notwendig. Hierfür soll unter anderem auch die Uferkonzeption Anstoß geben
und Fakten zusammenstellen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung von Grünflächen ist
aufgrund des Betrachtungsrahmens und des langfristigen Zeithorizonts nicht
Gegenstand der Uferkonzeption. Für den Bereich der Ufer werden hinsichtlich
der Erweiterungen und der Grundzüge der Ausstattung Aussagen getroffen
und Beispiele aus der Praxis gegeben. Die konkrete Festlegung der
Ausstattung für einzelne Abschnitte der Ufergrünzüge erfolgt auf der Ebene
der Objektplanung.
Die bestehenden Bau- und Eigentumsrechte werden von der Uferkonzeption
nicht berührt. Es werden die planerischen Grundlagen für künftige
Einzelfallentscheidungenvereinbart,
45. Grünflächen sollten besser gestaltet und erweitert werden.
1
46. Es wird bedauert, dass im Bereich Schöneweide in letzter Zeit
Bauvorhaben auf Ufergrundstücken erfolgten, ohne dass eine rechtliche
Absicherung eines Uferwegs erfolgte.
47. KGA:
Von der Uferkonzeption sind 18 KGA an Gewässern I. Ordnung und 10 an
Gewässern II. Ordnung unter anderem von erheblichen Eingriffen in die
1
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1
Die vorhandenen Pachtverträge und die rechtlichen Vorgaben, insbesondere
die, Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf
9
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Pachtverhältnisse betroffen. Dabei wird betont, dass
die Schaffung eines Zugangs für die Öffentlichkeit nicht gleichbedeutend
mit der Vernichtung von Kleingärten für neue Grünzüge sein kann, KGA
sind Bestandteil der Grünzüge.
Anlage 4
Anzahl
Erwiderung
landeseigenen Grundstücken, bieten Handlungsmöglichkeiten bei der
Umsetzung von Ufergrünzügen. Die in der Uferkonzeption dargestellten
Maßnahmen müssen nicht zwangsweise zu einer Aufgabe von
Kleingartenparzellen führen. Die Interessen der Kleingartenvereine, der Nutzer
und der Öffentlichkeit, besonders auf landeseigenen Flächen, sind zu
berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Die Darstellung eines
Grünzuges im FNP ist mit Zielen für die Gestaltung verbunden.
An der Stadtspree (Wilhelmstrand, Am Freibad) sind die
Entwicklungsoptionen aufgrund des vorhandenen Platzes günstig
entgegen der Einschätzung im Gutachten.
Die Prioritätenfindung ist nach einheitlichen Kriterien erfolgt, die vor allem die
Nutzungen und die Eigentumsverhältnisse berücksichtigen. Die den
Kleingartenanlagen vorgelagerten Uferbereiche haben entsprechend Karte K2
(vorwiegend gelbe Signatur) sehr gute Umsetzungsprognosen. Die Situation
an den in privatem Eigentum befindlichen Gewerbeansiedlungen
verschlechtert sich.
Die Baumgarteninsel ist wegen der Steganlagen und der besonderen
Verbindung Wassersport/ Kleingarten nicht verfügbar, nur 2/3 sind in
öffentlicher Hand.
Ein Anteil von 2/3 öffentlicher Flächen führt zu einer günstigen
Handlungsperspektive. Die Flächen können und sollten beim Auslaufen von
Pachtverträgen verfügbar gemacht werden,
An der Dahme sind bereits Tatsachen geschaffen worden
(Rückübertragung, bauliche Verdichtung), die eine Ufernutzung unmöglich
machen.
An den Ufern der Dahme, insbes. nördlich der Strandbäder Grünau und
Wendenschloss, bestehen vielfach ungünstige Handlungsperspektiven. Das
Ziel der Herstellung von Ufergrünzügen bleibt dennoch – langfristig –
bestehen.
Die Müllerecke ist noch landeseigen, aber nur über ein privates
Grundstück erreichbar. Somit gibt es keine Umsetzungsmöglichkeit der
Ziele der Uferkonzeption
Die Umsetzungsperspektive ist in diesem Bereich auf Grund der
Eigentumsverhältnisse günstig. Die bestehenden Zuwegungen müssen durch
nachfolgende Planverfahren gesichert werden. Im konkreten Fall erscheint
eine Vereinbarung mit Privat über ein Gehrecht sinnvoll und notwendig. Die
Uferkonzeption stellt jedoch keine rechtliche Ermächtigung gegenüber Privat
dazu dar.
Naturschutz (BLN)
48. Die Uferkonzeption enthält in den Kap. 3 - 5 eine ausgezeichnete
Bestandsaufnahme der Planungsgrundlagen und Konzepte, wir vermissen
jedoch in den folgenden Kapiteln 6-9 die stärkere Berücksichtigung von
naturschutzfachlichen Kriterien bei den Leitbildern und Leitlinien sowie bei
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
1
Kenntnisnahme
Die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien ist wichtig bei der
Erarbeitung der Konzeption. Sie Stellen eines der wesentlichen Leitziele für
10
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
den Handlungsempfehlungen.
Unsere Befürchtung ist, dass wenn Ziele erst einmal gesetzt und
festgeschrieben sind, werden diese auch bis zu Ende verfolgt und sei es
erst in einigen Jahrzehnten. (s. Pkt. 2.2, S. 12 letzter Abschnitt)
49. Die vorliegende Uferkonzeption hat ganz stark das Ziel, nahezu sämtliche
Gewässer um jeden Preis zugänglich und erlebbar zu machen, als wäre
die Natur ein ewiges Event. Das Problem, welches dabei nicht bedacht
wird, ist, dass sich stetig Zugängliches abnutzt und z. T. dermaßen
geschädigt wird, dass wir am Ende gar nichts mehr haben. Das Ziel der
absoluten Zugänglichkeit geht soweit, dass an vorgesehenen Zugängen
zum Wasser sogar Fällungen vorhandener Bäume (Schaffung von
Sichtachsen, s. S. 65) geplant sind, um das Wasser bis in hinterste
Reihen erlebbar zu machen. (s. Pkt. 5.6.2, S. 62 u. S. 63 oben)
Auch wenn Schutzgebiete in der Konzeption betrachtet werden, wird mit
der Zielstellung versucht, trotzdem auf lange Sicht irgendwie einen
Zugang zum geschützten Gewässer zu erhalten. (s. Pkt. 3.4.2, S. 35, 2.
Abschnitt, letzter Satz)
Anlage 4
Anzahl
Erwiderung
den weiteren Umgang mit den Ufern in Treptow-Köpenick dar. Um die Belange
des Naturschutzes stärker herauszustellen, wird ein gesondertes Kapitel zum
Naturschutz in den Gutachtentext aufgenommen.
Die Herstellung von Ufergrünzügen ist Ziel der FNP. Die Erreichbarkeit und
Nutzbarkeit der Ufer für die Naherholung ist ein wesentliches Ziel der
Uferkonzeption. Sie drückt sich in der Regel durch die Führung eines Weges
parallel zum Ufer aus. Allerdings nicht zwingend. Gleichwohl können auch
ökologische Belange überwiegen und den Vorrang gegenüber einer
Zugänglichkeit für die Allgemeinheit haben. Indem in der Konzeption z.B.
Biotopflächen und Wald dargestellt werden, in denen das Ziel eines Uferweges
zurücktritt, soll unter Beachtung der Belange des Biotopschutzes auf einen
unmittelbaren Uferweg verzichtet werden. Ein Weg ist hier, sofern dies mit den
Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, innerhalb der 50 m –Uferzone zu
führen.. Um die Belange des Naturschutzes stärker herauszustellen, wird ein
gesondertes Kapitel zum Naturschutz in den Gutachtentext aufgenommen.
Die Fällung von Bäumen kann im Einzelfall vorkommen und soll auch nicht
flächendeckend erfolgen, sondern punktuell, um einen Blick auf das Wasser
zu ermöglichen. Eine der Umgebung entsprechende Naturnähe der
Entwicklung des Uferbereichs ist dabei maßgeblich.
50. Es wird auch nicht vor solchen Planungen zurück geschreckt, ggf.
Stegkonstruktionen vor Privatgrundstücken übers Wasser zu errichten
sowie Land aufzuschütten, was einen Eingriff ins Gewässer darstellt, (s.
Pkt. 7, S. 70 Wohnen II und Erholungsgrundstück), um einen
ungehinderten Weg am Ufer entlang zu führen. Auf die privaten
Eigentümer des jeweiligen Ufergrundstückes, die mit dem Kauf ein Stück
Ruhe und Erholung vom Alltag gesucht haben, wird damit keine Rücksicht
genommen.
51. Unverständlich ist auch, wieso Touristen, welche Geld in die Kassen
bringen sollen, kanalisiert nur am Ufer entlang und von den eigentlichen
Kiezen, die eigentlich durch die Zugänglichkeit von Gewässern mehr
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
In den Kategorien Schutzgebiete, Biotopflächen und Wald soll grundsätzlich
die Biotopschutzfunktion Vorrang haben.
Diese Lösung ist als Ausnahme dargestellt, um ggf. kleine Lücken zu
schließen. Voraussetzung ist hier die Genehmigungsfähigkeit einer solchen
parallelen Steganlage nach § 62a BWG und den naturschutzrechtlichen
Vorgaben.
In diesem Fall muss der Grundsatz gelten, dass das Wohl der Allgemeinheit
über das Wohl eines Einzelnen zu setzen ist.
Die Errichtung einer solchen Steganlagen ist planerisch zu bewältigen.
Durch das Angebot der Wegeführung am Wasser soll für den Tourismus in
Köpenick ein neues Potenzial erschlossen werden, durch das Berlin-Touristen
zu den Sehenswürdigkeiten im Bezirk geführt werden.
11
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Zustrom erhalten sollten, weggeführt werden. Hier wird auf Dauer die
Kaufkraft gezielt in falsche Bahnen gelenkt. Auch wird mit einer
Wegeführung an der Wasserkante entlang, vor Strandbädern deren
Einnahmepotential abgegraben (z. B. Strandbad Friedrichshagen,
Wendenschloss und Grünau). Denn wer bezahlt noch für die Nutzung
eines Strandbades, wenn er jederzeit das Wasser in diesem Bereich auch
ohne zu Bezahlen nutzen / erreichen kann?
52. Daher ist es wichtig, in dieser Uferkonzeption genauestens darauf zu
achten, wo es sinnvoll ist, einen Ufergrünzug bzw. Uferweg zu schaffen
und wo nicht. Auch sollten derzeit genannte, aber nicht sinnvolle Ziele
wieder zurück genommen werden, um eine Schonung der
schützenswerten Bereiche zu erreichen und somit zumindest z. T. auch
Rückzugs- und Regenrationsbereiche für die Natur zu schaffen.
Treptow-Köpenick ist nur deswegen noch so gut mit Natur- und
Erholungsflächen ausgestattet, weil nicht alles jederzeit erlebbar gemacht
wurde, wie es in anderen Teilen Berlins längst erfolgt ist. Wir sind nicht
dagegen, dass Natur erlebt werden soll. Doch braucht sie auch Bereiche
und Phasen der Ruhe und Regeneration, in denen die eine Chance
haben, denen sie eigentlich gehört, nämlich den Tieren und Pflanzen.
Doch darauf wird anscheinend mit dieser vorliegenden Uferkonzeption
keine Rücksicht genommen. Das muss dringend mit eingearbeitet werden,
insbesondere die Benennung sowie Ausweisung von Ruhe- und
Rückzugszonen für Tiere und Pflanzen.
53. Die Forderung der Verwaltung nach Sicherung eines Uferweges in
vorhandenen und neuen Wohnbebauungen (Wohnen I) zieht auch
mögliche Gegenforderungen, z. B. in Form der Neuschaffung von
Steganlagen, nach sich. Das ist jedoch seit Jahren ein sehr schwieriges
Thema besonders in FFH-Gebieten, wie Müggelsee und Seddinsee, wo
bereits einige Gerichtsverfahren wegen Ablehnung von Genehmigungen
für Steganlagen anhängig sind. Daher ist es auch sehr bedauerlich, dass
die Steganlagenkonzeption außer Kraft gesetzt wurde, in welcher auch die
Belange des Gewässers betrachtet wurden, im Gegensatz zur
vorliegenden Uferkonzeption.
54. Was fehlt ist eine Art Gesamtübersicht, ggf. in Tabellenform, in der jedes
Gewässer mit den speziellen Voraussetzungen und Anforderungen in
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Die Wege vor den Strandbädern sind explizit als temporär dargestellt, so dass
während der Badesaison der Betrieb der Strandbäder gewährleistet bleibt. Es
ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum im Winterhalbjahr die Uferbereiche
verschlossen bleiben sollen. Dabei ist jedoch auf die Sicherung der Anlagen
vor Vandalismusschäden in der konkreten Planung Rücksicht zu nehmen.
Die Lage des Uferstreifens ist pauschalisiert, die konkrete Lage ist von der
Örtlichkeit abhängig.
Regenerationsbereiche für die Natur wurden in der Planung berücksichtigt
(Wald, Biotope, NSG).
Es wird darauf hingewiesen, dass stets die Erholungs- und die Biotopfunktion
in der Umsetzung zu berücksichtigen sind. Dies ist ggf. im Text noch zu
verdeutlichen.
Die Steganlagen sind nicht Gegenstand der Uferkonzeption. Sie stellen einen
Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ggf. können im Einzelfall aber Anträge
auf Genehmigung von Steganlagen genutzt werden, um als Ausgleich die
Uferzone zu entwickeln.
Die Planung erfolgt im Maßstab 1 : 10.000 und kann daher nicht immer
flächenkonkret sein. Es gibt im Text Übersichtsdarstellungen für die einzelnen
12
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
seinen Abschnitten aufgeführt ist. Dann müsste man sich nicht durch die
elektronischen Karten von Abschnitt zu Abschnitt hangeln und selbst
versuchen nachzuvollziehen, was an welcher Stelle getan werden soll
bzw. zu tun ist. Es gibt nichts Konkretes.
55. Naturschutzmaßnahmen sind zwar erwähnt, aber nirgends genauer
definiert, auch nicht ab S. 111 ff.
Aus der Uferkonzeption ist nicht ersichtlich, was für die Autoren bzw.
Auftraggeber „naturnah“ bedeutet. Das ist leider nirgends genauer erklärt.
Folgt man den Ausführungen auf S. 77, vorletzter Absatz, dann meint
„naturnah“ ggf. ein paar lückig gepflanzte Bäume oder Sträucher oder eine
gesäte Wiese (vertikales Grün).
56. Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie
Wir begrüßen die Umsetzung von Flächennutzungsplan und
Landschaftsprogramm durch die Erarbeitung einer Uferkonzeption. Die
Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf Erhalt bzw. Verbesserung der
Wasserqualität, was auch über die Ufergestaltung erreicht wird, ist in der
Konzeption nur erwähnt, aber nicht näher betrachtet worden. (s. Pkt. 4, S.
49, 2. Abschnitt)
Jedoch möchten wir anregen, der Uferkonzeption primär die
Wasserrahmenrichtlinie der EU (Das Europäische Parlament und der Rat
der Europäischen Gemeinschaften Hrsg. 2000) und die anderen
einschlägigen Richtlinien der EU, wie die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
(Ssymank et al. 1998) und die Hochwasserrichtlinie (Das Europäische
Parlament und der Rat der Europäischen Union Hrsg. 2007), aber auch
die Klimaentwicklungsprognosen und -folgenabschätzungen (SenGUV
Hrsg. 2009) zugrunde zu legen.
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert neben einem Verschlechterungsverbot
die Herstellung des guten ökologischen Zustandes für natürliche
Gewässer und die Herstellung des guten ökologischen Potenzials für
erheblich veränderte natürliche Gewässer(abschnitte) und für künstliche
Gewässer jeweils bis spätestens zum Jahre 2027. Zu den Gewässerufern
gehört auch immer der Wechselwasserbereich (Supra- und Epilitoral,
Aue), welcher u. a. durch eine besondere Bodenlandschaft, darunter
Bodenfeuchtegradienten und durch daran angepasste Vegetationszonen
(Ufercatena) bzw. durch ein Vegetationsmosaik gekennzeichnet ist. Diese
natürliche Uferlandschaft steht in einem engen Zusammenhang mit dem
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Gewässerteile, ggf. können diese noch ausführlicher entwickelt werden, wenn
dies der Übersicht dient. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die
Uferkonzeption auch ein Instrumentarium zur Behandlung von Einzelfällen ist
und daher einer gewissen Dynamik unterliegt.
Eine Definition von „naturnah“ ist abhängig von der spezifischen Gestalt und
Ausprägung eines Naturraumes, z.B. Vorkommen von Tier- und
Pflanzenarten, abiotische Lebensraumbedingungen. Eine allgemeingültige
Definition ist daher nicht zielführend. Es wird ein Naturschutzkapitel im Text
ergänzt.
Es ist eine Abgrenzung zu den aufzustellenden
Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) vorgenommen worden.
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen und den Bearbeitern der GEK
Müggelspree / Müggelsee wurden durchgeführt
Es wird der Anregung gefolgt, die aufgeführten Richtlinien und weiteren
Grundlagen deutlicher im Rahmen des Gutachtens zu betrachten.
In Abgrenzung zu den GEK und zur Steganlagenkonzeption wird in der
Uferkonzeption nur die Landseite des Ufers betrachtet.
13
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
jeweiligen Oberflächengewässer. Sie hat eine hohe Bedeutung für den
ökologischen Zustand des Wasserkörpers. Sie sollte daher, dort wo sie
degradiert ist, so weit wie möglich renaturiert bzw. ökologisch aufgewertet
werden. Die gesamte Bauleit- und Landschaftsplanung muss die Erfüllung
dieser Aufgabe unterstützen. Auch wenn einige Uferabschnitte hochgradig
denaturiert sind, sollten das Areal und die Struktur der potenziell
natürlichen Uferlandschaft allen Planungen als Leitbild für die langfristige
(Stadt-)Landschaftsentwicklung dienen.
57. Ökologische Aufwertung der Ufer erfordert einen größeren
Platzbedarf
In die soweit wie möglich ökologisch aufgewertete Uferlandschaft
(Litoralcatena) können dann Nutzungen nur als an die Naturschutzbelange
angepasste Nutzungen integriert werden. Auch wenn eine hochgradige
ökologische Aufwertung hochgradig denaturierter
Uferlandschaftsabschnitte aus ökonomischen und anderen Gründen
derzeit nicht möglich sein sollte, so sollte eine fortgesetzte Bauleitplanung
nicht Fakten schaffen, die dem langfristigen Ziel des guten ökologischen
Potenzials entgegen stehen (vergleiche die Aktivitäten von „Media Spree
versenken“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg). Jede Bauleitplanung im
Uferbereich muss die ihr möglichen Grundlagen zur Verwirklichung des
guten ökologischen Potenzials im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie der
EU schaffen.
Ein Beispiel aus dem Bezirk Mitte ist das Projekt der Wiederherstellung
des alten Stadtschlosses. Hier könnte gemäß dem Vorschlag des
Architekten Braunfels auf den östlichen Gebäuderiegel des Schlosses
verzichtet, aber auch der frei werdende Raum auch für die ökologische
Aufwertung des Spreeufers genutzt werden. Das dies in der Innenstadt an
einer Bundeswasserstraße möglich ist, zeigen das Projekt „Kater Holzig“
weiter flussaufwärts und die Planungen zur Renovierung der Ufer des
Landwehrkanals.
58. Ufergrünzüge auch für Tiere und Pflanzen
Das Titelbild des Entwurfes des Uferkonzeption (Büro Dr. Szamatolski +
Partner Hrsg. 2013) zeigt ein Rückbaugebiet an der Spree mit einem
steilen befestigten Ufer. Hier könnten eventuell die künstliche
Uferbereichsaufhöhung bis flach unter das Wasserspiegelniveau
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Ein Ziel der Uferkonzeption ist grundsätzlich die Renaturierung von
Uferbefestigungen, soweit dies möglich ist. Konkrete Aussagen hierzu müssen
durch die GEK formuliert werden.
Die Ziele der Uferkonzeption beinhalten neben der Herstellung von
Ufergrünzügen mit einem Uferweg auch die Renaturierung von
Uferbefestigungen, die Stärkung des Biotopverbundes und die Schaffung von
Grünräumen und –achsen. Hierfür werden je nach den Flächenpotenzialen
(Eigentumsverhältnisse und Nutzungen) qualitative Mindestbreiten für die
Ufergrünzüge formuliert, damit nach Möglichkeit viele der Ziele einen Raum
finden können. Die Umsetzung der Ziele in eine Rechtsnorm obliegt der
Bauleitplanung, die im konkreten Einzelfall weitere öffentliche und private
Belange abzuwägen hat.
Diese Hinweise, die für die nachfolgende Bauleitplanung gelten, werden im
Text verdeutlicht.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund der vielfältigen,
unterschiedlichen Uferausprägungen, sind die Darstellungen in der
Uferkonzeption generalisiert. Eine konkrete Objektplanung, die diese
Anregungen aufnimmt, steht allerdings noch aus.
14
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
zurückgenommen und die bestehende Ufereinfassung in eine Lahnung
umgebaut werden. In dem so vor starkem Wellenschlag geschützten neu
eingerichteten Flachwasserbereich könnte sich ein Röhricht, als
Uferbefestigung, Wasserreinigungsraum und (Teil-)Lebensraum für Tiere
ansiedeln. Das Röhricht könnte eine Gelegezone, wie z. B. für den Hecht
und Vögel, einen Einstand für Jungfische, einen Anlandungsbereich für
amphibisch lebende Säugetiere, wie die FFH-Arten Biber und Fischotter
und für Lurche bilden.
Allein ein solches Szenario deutet an, dass im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein größerer Platzbedarf für
Ufergrünzüge, aber auch eine Weiterentwicklung „bestehender rechtlich
gesicherter Ufergrünzüge mit Weg“, wie z. B. am Plänterwald erforderlich
sein könnten.
59. Biotopverbund stärken
Da die Grünzüge für den durchgängigen Biotopverbund voraussichtlich
auch langfristig durch Uferbauwerke lückig bleiben werden, müssen die
Bereiche, in denen Grünzüge förderbar sind, um so deutlicher als
Trittsteine und Strahlurspünge naturschutzfachlich aufgewertet werden.
Das heißt auch, dass hier mehr Platz für die ökologische Aufwertung
eingeräumt werden sollte. Das Uferkonzept sollte nicht zuletzt auch für
wandernde FFH-Arten konkret verortete Habitat-Angebote entlang aller
Ufer machen. Das betrifft z. B. auch die Zielart des Berliner
Biotopverbundes Biber, Castor fiber (SenStadtUm Hrsg.).
Zielarten der Uferkonzeption
Zielarten für die Uferkonzeption sollten auch in derzeit naturferner
ausgepägten Uferabschnitten zumindest die Arten Biber, Fischotter,
Drosselrohrsänger, Eisvogel und der von Wasser- bzw. Röhrichtpflanzen
abhängige Hecht sein. In naturnäheren Uferbereichen sollte auch die
Förderung anderer sensibler Arten, darunter auch Arten die bisher keine
Brutvögel (mehr) sind, wie Gänsesäger möglich sein. Die Uferkonzeption
sollte ergänzend durch ein Artenschutz- und förderprogramm basiert
werden (vergleiche SenStadt Hrsg. 2006: Landschaftsprogramm von
Berlin einschließlich Artenschutzprogramm).
60. Naturgemäße Ufersicherung, dynamischere Ufer und höherer
Platzbedarf
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Die in den Entwicklungszielen der Uferkonzeption formulierten Breiten des
Ufergrünzuges sind als qualitative Mindeststandards formuliert und können
nach Verfügbarkeit von Flächen auch breiter gestaltet werden.
Die Förderung des Biotopverbundes ist ein Ziel der Uferkonzeption. Da die
Uferkonzeption als Bereichsentwicklungsplanung kein Fachplan für den
Naturschutz bzw. Biotopverbundkonzept ist, kann die dafür erforderliche
fachliche Tiefe nicht erreicht werden. Es geht vielmehr darum, Flächen für die
vielfältigen Ansprüche des Naturschutzes und der Naherholung
bereitzustellen.
Aussagen zu relevanten Zielarten werden ergänzt.
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Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Die flache Uferbefestigung ist zumindest am Plänterwald (stellenweise)
schadhaft, so dass hier ohnehin über Maßnahmen nachgedacht werden
muss. Zu bedenken ist auch, dass künstliche Uferbefestigungen nicht
ewig halten, so dass eine Kombination aus künstlichen Strukturen, z. B.
Lahnungen, auch weiter zur Flussmitte hin und aus naturgemäßen
Strukturen (siehe Ingenieurbiologie) den verschiedenen Anforderungen an
die Ufer eventuell besser gerecht wird.
Der naturgemäßen Uferbefestigung mit Pflanzen sollte gegenüber einer
Befestigung mit Wasserbausteinen - wenn möglich - der Vorzug gegeben
werden, um nicht konkurrenzstarke Neozoen (Eggers 2003, Tittizer 1997)
zu fördern. Dies bekräftigt den höheren Platzbedarf für Ufergrünzüge im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
61. Verwendung standort- und gebietsheimischer Pflanzensippen
Insgesamt sollten für die Ufergrünzüge vorzugsweise standort- und
gebietsheimische Pflanzensippen (siehe SenStadtUm Hrsg. 2013) an den
naturgemäßen Wuchsorten verwendet bzw. im Zusammenhang mit
Bauleitplänen für private Grünflächen empfohlen werden. Dies ist bei der
oftmaligen Schmalheit der Ufergrünzüge auch für den Biotopverbund
bedeutsam.
62 Zonale Gliederung der Ufergrünzüge
Insgesamt sollten die Ufergrünzüge zonal gegliedert werden. Der engere,
je nach der Flachheit der Ufer auch weitere Uferbereich (Litoral: siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Litoral), sollte im Sinne einer „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von (Ufer-)Natur
und -Landschaft“ betrachtet oder im Falle von Bauleitplänen eventuell so
ausgewiesen werden. Erst uferferner würden sich Zonen für die direkte
Nutzung durch den Menschen (Grünanlage mit Wegeland) anschließen.
63. Zum Wegebau
Ist die mögliche Grünzugbreite jedoch gering, so sollten eventuelle Wege,
wenn nicht anders möglich sowie z. B. auch neue Wassergassen als
Stegweg errichtet werden. Bei der Anlage von Wegen sollten auch die
Aktivitäten des Bibers (Nagetätigkeit), die Förderung des natürliches
Zerfalls von Altholz als Lebensstätte und Brutplätze (z. B. Horste; Bäume
mit Großhöhlen) naturschutzfachlich bedeutsamer Arten (z. B. Greifvögel,
Schellente) berücksichtigt werden.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Ein Ziel der Uferkonzeption ist grundsätzlich die Renaturierung von
Uferbefestigungen, soweit dies möglich ist. Konkrete Aussagen hierzu müssen
durch die GEK formuliert werden.
Die Anregung wird in den Text aufgenommen.
Das ist von der Uferkonzeption so pauschal nicht beabsichtigt. Die
Uferkonzeption unterscheidet zwischen Uferabschnitten im städtisch
geprägten Raum, in denen je nach räumlicher Situation der Ufergrünzug auch
einen Promenadencharakter aufweisen kann, und landschaftlich geprägten
Uferabschnitten, für die eine derartige Zonierung als Möglichkeit nach
Beurteilung des Einzelfalls vorrangig in Betracht gezogen werden kann. Eine
entsprechende Konkretisierung der Gestaltungshinweise wird im Text
vorgenommen.
Der Natur- und Artenschutz ist in der Uferkonzeption berücksichtigt. Ein
Kapitel hierzu wird ergänzt.
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Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
64. Keine Uferkonzeption ohne die Integration der anderen
Fachplanungen
Insgesamt sollte die Entwicklung der Uferkonzeption mit der Entwicklung
der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) so verschnitten werden, dass
die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, aber auch der FFHRichtlinie der EU zumindest langfristig voll erfüllt werden. Bei beiden
Richtlinien bemisst sich der Erfüllungsgrad ihrer Umsetzung an dem guten
Zustand der Lebensgemeinschaft bzw. Population (Fische,
Makrozoobenthos, Makrophyten, …., Arten der FFH-Anhänge II und IV,
wie Biber, Fischotter, Rapfen).
65. Zur Frage der Hausboote
Der längere Aufenthalt von Hausbooten an Ufern sollte generell nicht
zulässig sein. Ausnahmen könnten Museumsschiffe, Hausboote der
Wasserwirtschaft, Mischwasser-Zwischenspeicherbehälter und andere
positiv öffentlich bedeutsame, an Gewässer gebundene Nutzobjekte sein.
Ausnahmen für sonstige (private) Hausboote wecken Neid und
Begehrlichkeiten. Es gelten die Prinzipien „wehret den Anfängen“ und der
Gleichheitsgrundsatz. Auch in privaten Grundstücken wären Hausboote
der Zielstellung des Flächennutzungsplanes (SenStadt Hrsg. 2012)
durchgängige Ufergrünzüge zu schaffen abträglich.
66. Fredersdorfer Mühlenfließ – Gewässer II. Ordnung
Es handelt sich bei dem Fließ um ein ausgewiesenes FFH-Gebiet,
aufgrund seines Auwaldcharakters mit hohem Altbaumanteil, seiner
Bedeutung als Überschwemmungsgebiet, Laichgewässer und
Reproduktionsstätte für div. seltene Fischarten, Amphibien, Mollusken,
Reptilien, Vögel und Pflanzen. Zur Ausweisung als Naturschutzgebiet ist
es angemeldet.
Laut Karte 3 (Ziele Müggelsee) soll beidseitig entlang des Fließes eine
uferbegleitende Wegeverbindung entwickelt werden, obwohl ein
Ufergrünzug mit Weg in Teilen einseitig bereits vorhanden ist.
Die erste Betrachtung bezieht sich auf den Bereich von der Landesgrenze
bis unterhalb der Brücke über den Fürstenwalder Damm.
Wieso an diesem Fließ unbedingt ein Uferweg auf beiden Seiten des
Fließes entwickelt werden soll, ist uns unverständlich.
Das Fließ hat Auwaldcharakter, d. h. die Ufer werden im Frühjahr
zeitweise in mehr oder weniger großen Ausdehnungen, besonders
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Hierfür ist die Aufstellung von GEK und FFH-Managementplänen vorgesehen.
Die Uferkonzeption ist so formuliert, dass Widersprüche zu konkreten
Maßnahmen, die in diesen Planwerken künftig zu formulieren sind, nicht zu
erwarten sind.
Das Kapitel zu den Hausbooten in der Uferkonzeption dient der Vorprüfung,
um zukünftige Ansiedlungsbegehren von Hausbooten aktiv steuern zu können.
Es besteht nicht das Ziel, Hausboote an den Ufern anzusiedeln.
Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung
deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung
nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Es besteht demnach kein
Widerspruch zur Anregung.
Auf Grund der Lage im Wald ist das Ziel auch nicht vorrangig die
Erlebbarmachung des Gewässers, da ein Weg nach Möglichkeit innerhalb der
50 m – Uferzone zu führen ist. Sofern naturschutzfachliche Gründe gegen eine
Wegeführung innerhalb der 50 m –Uferzone sprechen, ist der Naturschutz auf
17
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Richtung Osten, überschwemmt. Also ist ein Betreten / Erleben des
Gewässers in dieser Zeit nicht möglich, wenn man keine nassen Füße
bekommen will. Dann folgt eine kurze Zeit des Rückganges der
Überflutung bis zur Austrocknung des Fließes spätestens Ende Frühjahr.
Dann führt das Fließ bis Ende Herbst (November / Dezember) kein
Wasser mehr. D. h. in dieser Zeit kann das Gewässer als solches gar
nicht „erlebt“ werden. Der NABU hat in den letzten 10 Jahren dahin
gehend immer wieder Anfragen zu den Ursachen dieser Wechsel
beantworten müssen, da das Gebiet vom NABU als Wander- und
Laichgebiet von Amphibien betreut wird.
Worin liegt also der Sinn der Entwicklung einer uferbegleitenden
Wegeverbindung, wenn augenscheinlich kein Gewässer vorhanden ist?
Hinzu kommt, dass mit einer beidseitigen Wegeführung entlang des
Gewässers der Auwaldcharakter in diesem Bereich vernichtet würde.
Ähnlich verhält es sich bei dem LSG „Neue Wiesen“.
Zweite Betrachtung von unterhalb der Brücke über den Fürstenwalder
Damm bis zur Mündung in den Müggelsee:
Ab bzw. bis hier ist das Fließ dauerhaft Wasser führend. Das aber nur
aufgrund dessen, da bis dahin das Wasser aufgrund der Dynamik vom
Müggelsee hinein gedrückt wird. Ein Weg ist auf einer Seite des
Gewässers (westlich) vorhanden.
Trotzdem weist das Fließ auch hier noch Reste von Auwald auf. Dass das
Wasser hier nicht mehr über die Ufer tritt, liegt daran, dass das Ufer
verbaut und das Fließbett vertieft ist. Nichts desto trotz verteilt sich das
Wasser unterirdisch, was man daran erkennen kann, das im Frühjahr
abseits des vorhandenen Weges sog. Wasser-/Sumpflöcher, besonders in
Richtung Westen zur Försterei Müggelsee im Wald, entstehen. Dort ist
eindeutig ein Auwald erkennbar. Der Ufer- bzw. Walduntergrund ist weich
bis morastig. Im Frühjahr sowie bei Starkregen ist der nahe liegende Wald
z. T. nicht begehbar. Demzufolge muss dieses Gebiet als
Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser eingestuft werden.
Die Mündung des Fredersdorfer Fließes ist beidseitig mit Beton zu einer
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Grund der Lage im FFH-Gebiet mit Vorrang zu beachten. Darüber hinaus
enthält die Karte 3 Symbole, die als Ziele der Entwicklung eine naturnahe
Gestaltung von Wegen sowie Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz
vorsehen. Es besteht also kein Widerspruch zur Anregung.
Die Informationen zum Fredersdorfer Mühlenfließ werden in den Text
aufgenommen.
Für das LSG Neue Wiesen gelten die gleichen Aussagen wie für das
Fredersdorfer Mühlenfließ mit Ausnahme der nur für NSG und FFH-Gebiete
vorgesehenen Vorrangregelungen für den Naturschutz bei der Abwägung mit
den Belangen der Wegeführung.
In Karte 2 ist damit das Ziel der Herstellung eines Ufergrünzuges für diesen
Abschnitt des Fredersdorfer Mühlenfließes bereits als umgesetzt dargestellt.
Auf Grund der Lage des Fredersdorfer Mühlenfließes im Wald und an der
18
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Art Mole verbaut. Dort gab es in der Vergangenheit immer wieder Ärger
aufgrund von Vandalismus und illegalen Müllablagerungen. An diese Mole
schließen sich beidseitig größere Röhrichtbestände an, welche unter
besonderem Schutz stehen. Daher gingen die bisherigen Planungen zur
Mündung des Fließes eher in Richtung Renaturierung (Rückbau der
Verbauung) und Beruhigung dieses Bereiches für brütende Vögel,
laichende Fische und seltene Pflanzen.
Mit der vorliegenden Uferkonzeption werden diese Ziele wieder völlig
gekippt und ins Gegenteil gekehrt. Ob eine Brücke von einer Seite des
Mündungsufers zum anderen geplant ist, ist auch aus den Karten nicht
ersichtlich. Es ist lediglich erkennbar, dass der Weg beidseitig der
Mündung entlang des Ufers des Müggelsees weitergeführt werden soll.
Diese würden dann an ausgedehnten Röhrichten entlang führen, incl. der
Planung neuer Zugänge in diesen Bereichen, was für uns nur die Öffnung
bzw. Teilbeseitigung von Röhrichten und Baumbeständen bedeuten kann,
besonders in Richtung Westen zur Revierförsterei Müggelsee.
Dadurch wird jedoch unserer Meinung nach der Naturschutz weder
beachtet, noch in Betracht gezogen.
67. Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe) – Gewässer II. Ordnung
Das Fließ ist in weiten Teilen als LSG ausgewiesen.
Prägende Landschaft ist die Fließniederung mit degenerierendem Moor,
Auwaldresten und als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser sowie
div. Kleingärten. Gleichzeitig ist das Fließ nachgewiesener Wanderweg
von Biber und Fischotter (streng geschützte FFH-Arten).
Überwiegend ist mindestens ein Weg an einem Ufer vorhanden und
weitere Flächen sind zur Entwicklung als Biotop geplant, lediglich mit der
Option eines Weges.
68. S-Bahnüberführung, Brücke an der Straße am Wiesenrain
Es ist unverständlich, wieso für diese Bereiche jeweils ein Uferweg von
mindestens 5 m Breite am westlichen Ufer geplant ist, obwohl am
östlichen Ufer bereits ein Weg vorhanden ist und das westliche Ufer zur
Entwicklung als Biotop vorgesehen ist.
69. Brücke am Grünfließer Gang und weiterer Abschnitt Richtung
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Mündung in Biotopflächen ist das Ziel auch hier lediglich ein Weg nach
Möglichkeit innerhalb der 50 m – Uferzone. Sofern naturschutzfachliche
Gründe gegen eine Wegeführung innerhalb der 50 m –Uferzone sprechen, ist
der Naturschutz auf Grund der Lage im FFH-Gebiet mit Vorrang zu beachten.
Darüber hinaus enthält die Karte 3 Symbole, die als Ziele der Entwicklung eine
naturnahe Gestaltung von Wegen sowie Entwicklungsmaßnahmen für den
Naturschutz vorsehen. Es besteht also auch hier kein Widerspruch zur
Anregung.
Die Informationen zum Fredersdorfer Mühlenfließ werden in den Text
aufgenommen.
Die Aussagen gelten auch für das Ufer des Großen Müggelsees nördlich der
Mündung. Südlich der Mündung befindet sich die Siedlung Müggeleck, für die
ein 5 m breiter Ufergrünzug geplant ist. Hier bestehen durch die Siedlung
naturschutzfachliche Vorbelastungen. Die Herstellung eines Ufergrünzuges
beinhaltet daher auch die Chance, Aufwertungen zur Verbesserung des
Biotopverbundes zwischen dem FFH-Gebiet Fredersdorfer Mühlenfließ und
dem SPA-Gebiet Bänke vorzunehmen.
Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung
deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung
nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Das Ziel ist demnach
überwiegend bereits erreicht. Auf Grund der Lage der noch fehlenden
Abschnitte des Ufergrünzuges am Neuenhagener Mühlenfließes zu großen
Teilen in Biotopflächen ist das Ziel in diesen Abschnitten lediglich Ufergrünzug
zur Biotopentwicklung mit der Prüfung einer einseitigen uferbegleitenden
Wegeverbindung. Es besteht also auch hier kein Widerspruch zur Anregung.
Die Informationen zum Neuenhagener Mühlenfließ werden in den Text
aufgenommen.
Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung
deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung
nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Das Ziel ist demnach hier
bereits erreicht.
19
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Westen
Auch hier ist im Bereich der Brücke selbst ein scheinbar ganz kurzer 5 m
breiter Uferweg geplant, obwohl am südlichen Ufer Richtung Westen ein
Uferweg vorhanden und der Bereich Richtung Osten ausschließlich zur
Entwicklung als Biotop vorgesehen ist (u. a. Munitionsverdachtsfläche).
Für das nördliche Ufer ist ebenfalls die Entwicklung einer uferbegleitenden
Wegeverbindung geplant, obwohl hier die Grundstücke (alteingesessen)
bis ans Ufer heran reichen und auf dem gegenüber liegenden Ufer ein
Weg vorhanden ist. Dieser endet zwar kurz vor der Freiarmbrücke am
Fürstenwalder Damm, ist aber gut begeh- und nutzbar. Hier endet das
LSG. Mit einer zusätzlichen Wegeführung entlang des Gewässers am
nördlichen Ufer würden die Reste von Auwald in diesem Bereich
vernichtet.
Auch für die Freiarmbrücke am Fürstenwalder Damm ist ein 5 m breiter
Uferweg geplant und danach die Entwicklung einer uferbegleitenden
Wegeverbindung bis zum Neuen Weg.
Aber unserer Meinung nach ist das nicht sinnvoll, da die Brücke sehr
niedrig ist und spätestens am Ende der Brücke ins Nichts führt, da das
Fließ ab Freiarmbrücke beidseitig betoniert verbaut ist und die
Grundstücke bis an die Wasserkante heran reichen. Gleichzeitig ist das
Fließ unserer Meinung nach zu schmal, um ggf. eine Stegkonstruktion
über das Wasser in Betracht zu ziehen. - Im Übrigen fehlt die Eintragung
des Gewerbestandortes südöstlich der Freiarmbrücke (Restaurant).
Ab Neuen Weg (Hirschgarten) bis Mündung in die Müggelspree soll
beidseitig der Erpe ein mindestens 5 m breiter Uferweg angelegt werden,
obwohl auch in diesem Bereich das Fließ betoniert verbaut ist und die
Grundstücke bis ans Wasser heran reichen.
Den Sinn dieses Zieles müssen wir zusätzlich deswegen in Frage stellen,
weil für den Mündungsbereich spezielle Ziele zum Naturschutz vorliegen.
Östlich der Erpe im Mündungsbereich befindet sich der sog. „Alte Hafen“.
Nach vielen Recherchen und Rücksprachen mit dem Schifffahrtsamt,
Bezirksamt, Naturschutzvereinen, Anwohnern und Bauvorhabenträgern
wurde festgestellt und abgestimmt, dass es sich um ein Gewässer II.
Ordnung (im Plan falsch gekennzeichnet) handelt und als Biber- sowie
Fischotter-Rastplatz dient. Demzufolge soll der Landbereich zwischen
„Altem Hafen“ und Erpe zumindest in Teilen als beruhigte Zone
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung
deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung
nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Da bereits einseitig ein
Weg besteht, ist dieses Ziel bereits erreicht.
Das Ziel ist nicht ein 5 m breiter Uferweg, sondern ein 5 m breiter Ufergrünzug
mit Weg.
Hier ist nicht vorrangig die Erlebbarmachung des Gewässers das Ziel, sondern
die Schaffung einer grünen Verbindung zwischen den Auwaldresten der Erpe
und dem Wasserlauf der Müggelspree, die sowohl als Wegeverbindung als
auch als Biotopverbund ausgeprägt sein kann.
Die Uferkonzeption stellt das Ziel der Herstellung eines Ufergrünzuges dar.
Erst in der konkreten Objektplanung zur Umsetzung ist die Gestaltung des
Ufergrünzuges zu definieren. Hierbei sollen die bestehenden Ziele des
Naturschutzes berücksichtigt werden.
Eine Darstellung im Plan als Gewässer I. Ordnung ist nicht vorhanden, daher
keine Korrektur erforderlich.
Es handelt sich um eine pauschalierte Darstellung. Die Lage des Landbereichs
20
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
eingerichtet werden. Das ist zudem auch Inhalt der anhängigen
Baugenehmigung für das dazu gehörige Grundstück. Für diesen Bereich
kann also kein Uferweg vorgesehen werden.
Unverständlich ist auch, wieso dieser Landbereich, welcher selbst nur
wenige Meter breit ist, mit zwei Uferwegen mit mindestens 5 m Breite
beplant wird.
70. Alte Erpe (Bellevuegraben) – Gewässer II. Ordnung
Alter Verlauf der Erpe, geprägt von Auwaldresten, morastigem
Untergrund, langsamen Fließverhalten, z. T. bis ans Gewässer
zugewachsen. Biberwanderweg und -rückzugsgebiet aufgrund des
Nachweises von Fraßspuren.
Abzweig vom Hauptstrom der Erpe in Richtung Westen in Höhe
Bellevuebrücke durch den Bellevuepark zur Alten Spree, Mündung ggü.
Baumgarteninsel.
Östlich der Bellevuebrücke soll eine uferbegleitende Wegeverbindung
entwickelt werden.
An der Bellevuebrücke soll an beiden Ufern ein mindestens 5 m breiter
Uferweg entstehen. Das ist unserer Meinung nach wenig sinnvoll, da die
Brücke selbst sehr niedrig und der Durchfluss sehr eng ist, was eine
Unterquerung nahezu unmöglich macht. Das Gewässer selbst ist an
dieser Stelle max. 2 – 3 m breit.
Westlich der Bellevuebrücke ist am südlichen Ufer ein Weg bis zum
westlichen Ende des Bellevueparks vorhanden. Trotzdem ist für das
nördliche Ufer am Grundstück der Tankstelle und einem weiteren neu
bebauten Grundstück ein mindestens 15 m breiter Uferweg vorgesehen,
sonst ein mindestens 5 m breiter Uferweg.
Westlich des Bellevueparks sind entlang des Gewässers am nördlichen
Ufer mindestens 5 m und am südlichen Ufer mindestens 15 m breite
Uferwege (hier durch eine Kleingartenkolonie) bis zur Brücke an der
Friedrichshagener Straße geplant.
Uns erschließt sich der Sinn dieser Planung leider nicht. Das Fließ selbst
ist für eine Erholungsfunktion nahezu unbedeutend, da es stets nur wenig
Wasser führt oder z. T. auch trocken fällt und wenn Wasser führend, sehr
langsam fließend ist. Es liegen Pläne zur Renaturierung in Form von mehr
Mäanderung für dieses Gewässer vor. Der Uferuntergrund ist weich und z.
T. morastig. Des Weiteren würden mit einer Wegeführung entlang des
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
zwischen Erpe und Altem Hafen ist als Einzelfall bei der konkreten
Objektplanung zur Umsetzung zu behandeln. Hier kann sinnvollerweise das
Ergebnis der Einzelfallprüfung sein, dass der Ufergrünzug hier ohne Weg
auskommt und die Entwicklung des Naturschutzes Vorrang hat.
Sowohl im Text als auch in der Karte wird für die Gewässer II. Ordnung
deutlich das Ziel dargestellt, dass ein Ufergrünzug mit einer Wegeverbindung
nur auf einer Seite des Gewässers herzustellen ist. Für den Uferabschnitt, an
dem bereits einseitig ein Weg besteht, ist dieses Ziel bereits erreicht.
Hier ist nicht vorrangig die Erlebbarmachung des Gewässers das Ziel, sondern
die Schaffung einer grünen Verbindung zwischen dem Bellevuegraben und der
Müggelspree, die sowohl als Wegeverbindung als auch als Biotopverbund
ausgeprägt sein kann. Es besteht kein Widerspruch zu einer Renaturierung.
21
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Gewässers auf beiden Seiten, auch die letzten Reste von Auwald
vernichtet, da auch hier die Grundstücke bis fast ans Gewässer
heranführen und der schmale Reststreifen dicht mit Bäumen und
Sträuchern bewachsen ist. Aufgrund des Bewuchses und der damit
verbundenen Nichtnutzung und Ruhe am Gewässer selbst, nutzen seltene
Arten, wie Biber und Fischotter dies als Wander- und Rückzugsgebiete.
Hinzu kommt, dass die eigentliche Erholungsfläche in diesem Bereich der
Bellevuepark ist, welcher mit diversen Nutzungsmöglichkeiten, Wegen und
Grünbewuchs ausreichend für Erholung sorgt.
An der Mündung der Alten Erpe in die Alte Spree ist eine Grünanlage mit
einem Weg (Ufer wechselnd) vorhanden. Aber trotzdem wird auch noch
für den Rest die Entwicklung weitere uferbegleitender Wegeverbindungen
geplant. Der vorhandene Weg ist ausreichend, um am Gewässer entlang
zu spazieren, die folgende Grünanlage nutzen und die Altstadt Köpenick
gut erreichen zu können.
Diese von uns dargestellten Gebiete sollen Beispiel gebend dafür sein,
dass die vorliegende Uferkonzeption mindestens in diesen Bereichen
tiefer gehend betrachtet und den Gegebenheiten angepasst werden muss.
Für die drei Gewässer Fredersdorfer Mühlenfließ, Neuenhagener
Mühlenfließ (Erpe) und Alte Erpe (Bellevuegraben) sind, zusätzlich zu
unseren Ausführungen, Planungen zur Renaturierung in Zusammenarbeit
in Arbeit, ähnlich wie bei der Wuhle.
U. E. nach muss jedes Gewässer in dieser Form naturschutzfachlich
betrachtet und bewertet werden, um daran die Handlungsprioritäten ggf.
anzupassen.
Leider fehlt in den Aufzählungen unter Pkt. 9 „Handlungsempfehlungen“
die Aufzählung von Naturschutzmaßnahmen völlig.
71. Weitere Anmerkungen:
Die Fährverbindung über den Langen See in Höhe Müggelbergallee ist u.
E. falsch eingezeichnet. Denn die westliche Anlegestelle ist lt. Karte an
der Rießerseestraße, statt wie tatsächlich an der Wassersportallee.
Bei Pkt 2.1 Datengrundlagen (S. 11) fehlt der Punkt „Uferweg nicht
vorhanden und nicht rechtlich gesichert“ bzw. der Hinweis, dass dieser
Punkt gar nicht vorkommt.
Pkt. 2.2 S. 15 unten - „Definition von Maßnahmenbündeln zur Umsetzung
der Entwicklungsziele“ – Hier fehlen in der Aufzählung u. E. nach die
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Der vorhandene Weg ist ausreichend. Das Ziel für die Ufergrünzüge an
Gewässern II. Ordnung ist die einseitige Herstellung eines Ufergrünzuges.
Ein Kapitel zum Naturschutz wird ergänzt.
Die Lage der Anlegestelle wird in der Karte 3 korrigiert.
Dieser Punkt gilt für alle übrigen Uferabschnitte. Der Hinweis darauf wird im
Text ergänzt.
Nein. Es geht hier nicht um die Aufzählung verschiedener Fachplanungen. In
diesem Fall würden weitere Fachplanungen wie z.B. denkmalpflegerische,
22
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
naturschutzfachlichen Maßnahmen.
Pkt. 3.1. – Tabelle 1, S. 17 unten – Müggelspree östlich Müggelsee (mit
Alter Spreearm) – beim Zusammenrechnen der %-Zahlen liegt man bei
102 %.
Pkt. 3.2 – Nutzungen, S. 21 letzter Satz – Das Wort „umsetzungsbezogen“
kategorisiert ist an dieser Stelle verwirrend, da es hier um vorhandene
Nutzungen und ggf. Konfliktpotenzial bei Zielverfolgung geht.
Pkt. 3.2 – Nutzungen, S. 26, 4. Abschnitt – Der Satz ist unverständlich
bzw. irreführend, da er zu allgemein formuliert ist und somit einen
positiven Status für die Entwicklung von Uferwegen an diesen Gewässern
suggeriert.
Pkt. 3.4.5 – Natura 2000, Tab. 8 – In der Aufzählung des FFH 7 –
Müggelspree-Müggelsee fehlt das Fredersdorfer Mühlenfließ.
Pkt. 3.4.8 – Überschwemmungsgebiete – In der Aufzählung fehlt u. E. das
Fredersdorfer Mühlenfließ.
„Potenzielle Druckwasserbereiche werden nicht als
Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.“ – Leider wird nicht genau
definiert, worum es sich dabei handelt bzw. werden Beispiele genannt.
Pkt. 4 - Nutzungsansprüche an Gewässerufer – S. 50, 2. Abschnitt
Wir widersprechen der Aussage, dass „Zur dauerhaften Sicherung der
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und
Landschaft sind … geeignete Flächen … zugänglich zu machen.“ Diese
Aussage widerspricht den Aussagen und Zielen des Naturschutzes und
kann zur Begründung des Erhaltes von Vielfalt und Eigenart nicht heran
gezogen werden. Schutz - ja, Zugänglichkeit um jeden Preis – nein. Das
sollte umformuliert werden.
Pkt. 5.2, S. 51 – der Aufzählungspunkt „Erhalt und Entwicklung von
Sichtbeziehungen“ ist doppelt aufgeführt.
Pkt. 5.2, S. 52, letzter Abschnitt, letzter Satz – „Im Erpetal sind die
Entwicklung einer naturnahen Parkanlage sowie die Herstellung einer
durchgehenden Fuß- und Radwegeverbindung geplant.“ – Das bedeutet,
es soll ein befestigter Weg hergestellt werden. Daher müssen wir dieser
Aussage widersprechen und bitten um Streichung der Aussage und ggf.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Anzahl
Erwiderung
wasserbauliche, forstwirtschaftliche usw. Maßnahmen aufgezählt werden
müssen.
Das liegt an der Addition von gerundeten Zahlen, die Excel für die Herstellung
der Grafiken vornimmt. Eine Korrektur in den Grafiken ist daher nicht möglich..
Die Kategorisierung ist umsetzungsbezogen, da die vorhandenen Nutzungen
hinsichtlich der Umsetzung unterschiedliche Maßnahmen und Prioritäten
erfordern.
Bezogen auf die Nutzungen ist dieser positive Status auch nachvollziehbar. Es
wird aber im Text ergänzt, dass weitere Faktoren für die Entwicklung relevant
sind.
Das Fredersdorfer Mühlenfließ ist Bestandteil des FFH-Gebietes MüggelspreeMüggelsee.
Es sind Überschwemmungsgebiete östlich des Großen Müggelsees
vorhanden, die auch aufgezählt sind.
Die Aussage wird umformuliert. Das dahinter stehende Ziel der Herstellung
von Ufergrünzügen, nach Möglichkeit einschließlich der Entwicklung eines
Uferweges, soll dadurch aber nicht in Frage gestellt werden.
Wird korrigiert.
Es werden die Aussagen aus der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption
wiedergegeben.
23
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
Planung.
Pkt. 5.4 - B-Pläne, Tab. 12, S. 57 u. S. 60 – Nr. XVI-17 ist doppelt
aufgeführt.
Pkt. 6 – Leitbilder und Leitlinien, Unterpunkt 2 „Balance der vielfältigen
Nutzungsstruktur“
„Es geht um die Festlegung eindeutiger Restriktionen aber auch um das
Finden von Alternativen zu störenden und unverträglichen Nutzungen der
Uferbereiche.“
Das ist sehr ungenau. Wann bzw. in welchem Rahmen soll das ggf. genau
definiert bzw. festgelegt werden?
Pkt. 7.2 – Modifizierung von Entwicklungszielen in Schutzgebieten
„NSG“ – Absatz 2, S. 73
Leider ist nicht genau erklärt, was mit „Stärkung des Kernbereiches“ der
„Krummen Laake“ gemeint ist und wie genau eine weiterführende
Wegeführung durch das Schutzgebiet aussehen soll. Das muss vertiefend
ausgeführt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
So ausführlich wie die Prüfung geeigneter Flächen und sonstigen
Ausführungen für Hausboote eingearbeitet wurden, wäre es auch
wünschenswert für Restaurantschiffe.
Denn ähnlich den Hausbooten liegen diese meist dauerhaft an
bestimmten Stellen und können durch Einleitung bzw. Ufernutzung
(mindestens für den Zugang zum Schiff) die Umwelt bzw. das Wasser,
deren Nutzung sowie Erholungsfunktion beeinträchtigen, auch wenn
potenzielle Standorte denen der Hausboote gleichkommen.
Pkt. 9.1 - Zusammenfassung der Maßnahmen, S. 112 „Naturnahe
Gestaltung von Wegen“
„versiegelungsfreier Wegebelag“ – Leider ist das eine sehr allgemeine
Aussage, welche ggf. in geschützten Biotopen dazu führt, dass der Weg
verfestigt bzw. verdichtet wird, was jedoch verboten ist. Ggf. sollte dazu
eine genauere Definition erfolgen.
„Pflanzung standortheimischer Pflanzen als Rahmengrün“ – auch diese
Aussage ist für Biotopentwicklungen und Schutzgebiete sowie geschützte
Biotope sehr kritisch zu beachten, da eine Pflanzung ggf. dazu führt, das
die vorhandene schützenswerte Vegetation verdrängt wird.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Wird korrigiert.
Es handelt sich um Leitbilder und Leitlinien, die in den weiteren Kapiteln in
Form der Ziele und Maßnahmen umgesetzt sind.
Es werden die Aussagen der Pflege- und Entwicklungspläne dargestellt.
Kenntnisnahme.
Die Gestaltung von Wegen ist auf die besonderen Verhältnisse des jeweiligen
Uferabschnittes anzupassen. Um dies zu verdeutlichen wird der Text ergänzt.
Ergänzung um „Erhalt, Förderung oder Pflanzung standortheimischer
Pflanzen…“
24
Erwiderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.11.2013 bis 11.12.2013
Anzahl
Lfd Öffentlichkeitsbeteiligung
Nr. Hinweis/ Anregung
72. Zusammenfassung und Ausblick
Im Ergebnis kritisieren wir die starke Ausrichtung der Uferkonzeption
als eine „Ufererschließungskonzeption“, bei der
naturschutzfachlichen Zielstellungen ungenügend berücksichtigt
sind. Die vorgelegte Uferkonzeption ist ein erster Aufschlag, es
besteht weiterer Diskussions- und Qualifizierungsbedarf unter
Berücksichtigung der von uns gemachten Vorschläge, insbesondere
im Hinblick auf die Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie
und in Anbetracht dessen, dass sie als Grundlageentscheidung für
Bebauungs- und Entwicklungspläne, Baugenehmigungen,
Genehmigungen für Steganlagen usw. herangezogen werden soll.
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Anlage 4
Erwiderung
Es wurde eine Abstimmung mit der BLN durchgeführt. Im Ergebnis bestand
Verständnis sowie Konsens über die Ziele und Möglichkeiten der
Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung unbenommen
der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vereinbarten Ergänzungen und
Korrekturen.
25
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
1.
2.
3.
Landkreis Märkisch Keine Bedenken
Oderland
Landrat
Landkreis DahmeSpreewald
Landrat
Anlage3
2b zur BA-Vorlage
Datum Erwiderung
17.01. -2014
Krossinsee und Großer Zug: Erhalt des Status 02.12. Für die Ufer an diesen Gewässerabschnitten entspricht der Erhalt des
Quo als Entwicklungsziel gewünscht
2013 Status Quo weitgehend den Zielen der Uferkonzeption. Langfristig
sollen an den Siedlungen von Rauchfangswerder eine naturnahe
Entwicklung und, soweit dies nach den Eigentumsverhältnissen
umsetzbar ist, landseitig eine öffentliche Zugänglichkeit erreicht
werden.
Grundsätzliche Forderung der Freihaltung der
Wasserflächen von Anlagen im östlichen
Anschluss Schmöckwitzer Werder zwischen
km 5 und km 1 des linken Ufers der
Wernsdorfer Seenkette.
Die weitestgehende Freihaltung der Ufer von Bebauung ist unter
anderem Ziel der Uferkonzeption.
Die Genehmigung von Anlagen richtet sich im Einzelfall nach dem
geltenden Planungs- bzw. Baurecht. Die Uferkonzeption liefert hier nur
die planerischen Zielvorstellungen.
Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen
Hausbootliegeplätze im privaten Eigentum
(Tabelle 14).
Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Einzelfallbetrachtung zu
berücksichtigen. In der Tabelle erfolgte eine Vorabeinschätzung der
Wahrscheinlichkeit der Aussicht auf Genehmigung, wobei der Standort
in Schmöckwitzwerder aus dieser groben Sicht bereits als
unwahrscheinlich durchführbar angesehen wurde.
Begriff BBI austauschen gegen BER
Redaktionelle Änderung erforderlich.
Landkreis Oder-Spree Keine Bedenken gegen den Fachplan
08.01. -Landrat
2014
Uferkonzeption ist in der Fortschreibung 2014
Kenntnisnahme.
zum Landschaftsrahmenplan LOS zu
berücksichtigen
Bitte um weitere Beteiligung am Verfahren
(untere Wasserbehörde und Dezernat
Bauwesen)
Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall
projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen,
wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz
der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert.
Die Beteiligung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Einzelfall,
1
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
sobald Flächen des Landkreises LOS betroffen ist zwingend.
Örtliche Ziele der Landschaftsplanung
auswerten (Stadt Erkner)
4.
BA Lichtenberg
Aufnahme des südlichen Ufers des Hohen
Stadtentwicklungsamt Wallgrabens, eventuelle Berücksichtigung
FB Stadtplanung
einer Fußgängerbrückenverbindung
Im Einzelfall, bei der Umsetzung von Maßnahmen am Dämeritzsee.
Aus den aktuell vorliegenden Planungen (Landschaftsplan,
Flächennutzungsplan) sind keine Widersprüche zu den Zielen der
Uferkonzeption erkennbar, da die angrenzenden Uferbereiche am
Dämeritzsee als Grünflächen dargestellt sind.
18.01. Ergänzung in Text und Karte.
2014
Kennzeichnung des Hohen Wallgrabens als
Gewässer 2. Ordnung
Ergänzung in Text und Karte.
Entwicklungsperspektiven auf Vattenfall Grundstück südlich des Hohen Wallgrabens
sind durch Umnutzungsprozesse im Kraftwerk
Klingenberg verbessert (Priorität überprüfen).
Die Parameter, welche die Dringlichkeiten in der Karte erzeugen sind
pauschalisiert. Änderung der Kennzeichnung des betreffenden
(Vattenfall-) Grundstücks als Umnutzungsbereich. Daraus ergibt sich
eine hohe Handlungspriorität.
Weiterverfolgung der außer Kraft gesetzten
Steganlagenkonzeption geplant? Aussagen
hierzu fehlen im Uferkonzept. Informationen
wären hilfreich für das See- und Uferkonzept
des Bezirkes Lichtenberg.
Die Konzeption besteht weiterhin als sonstige informelle Planung des
Bezirkes. Ob es einen erneuten BA/ BVV-Beschluss geben wird kann
derzeit nicht beantwortet werden.
Auf die Abgrenzung der Uferkonzeption zur Steganlagenkonzeption
wird hingewiesen. Die Uferkonzeption betrachtet nur den landseitigen
Teil der Ufer.
Besteht die Aussage 5 m breiter Uferweg am
neuen Hafenbecken der Weißen Flotte auch
für die Überführung des Wasser-Zugangs?
Es wird davon ausgegangen, dass hier der neue Hafen der Reederei
Riedel gemeint ist. Die Angabe der favorisierten Breite von denkbaren
Uferwegen ist eine Idealplanung. 5 m sind eine Breite, bei der man
annehmen kann, dass ein gut nutzbarer Weg mit Begegnung und einer
eventuell sogar grünen Ausstattung noch möglich ist. Im Einzelfall wird
sich die Breite von Wegen, wenn diese überhaupt möglich sind, an die
Gegebenheiten vor Ort anpassen. Ein öffentlicher Zugang und eine
Überführung der Hafenzufahrt sind Gegenstand des
Planfeststellungsbeschlusses.
2
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
5.
BA FriedrichshainKreuzberg
Stadtentwicklungsamt
FB Stadtplanung
Stapl 108
Grundsätzliche Nachvollziehbarkeit der
Gründe für die BEP, Teilplan Uferkonzeption
Hinweise:
Die Wohnbootstandorte 1 und 2 sind nicht
vorstellbar.
Datum Erwiderung
10.01. Kenntnisnahme
2014
Die Standorte wurden ohnehin nicht verfolgt, da kein Zugriff auf die
Flächen besteht. Die Tabelle wird durch den Hinweis Ablehnung durch
den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ergänzt.
In Kapitel 8 (S.95/96) Grünverbindung
zwischen Lohmühleninsel und Arena textlich
ergänzen (BEP FK)
Ergänzung im Text.
Ergänzung der Literaturliste:
Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg von
Berlin
Räumliche Bereichsentwicklungsplanung FK
2005 (BEP 2005) in der von der BVV FK am
10.07.2007 beschlossenen Fassung
Ergänzung im Literaturverzeichnis.
BA FK
Konzeption Schiffsliegeplätze im Spreeraum –
Fortschreibung Konzept 10/2008 (Stand
07.11.2008)
Karte Umsetzung Handlungsperspektiven
Handlungsprioritäten:
Ergänzung des Lückenschlusses Arena bis
zur Lohmühleninsel.
6.
Anlage3
BA Friedrichshain- Maßnahmen Oberschleuse/ Flutgraben
Kreuzberg
gemäß Vereinbarung Mediation
Planen, Bauen, Umwelt, Landwehrkanal
Immobilien
Umwelt- und
Treptower Hafen keine Hausbootstandorte
Dieses Konzept enthält Aussagen zu Schiffsliegeplätzen im Bezirk T-K
(Spree zwischen ARENA und Bulgarischer Straße). Diese Ziele
werden auch durch den Bezirk verfolgt.
Das Ufer an der ARENA ist bereits als Lückenschluss dargestellt. Als
neues Ziel wird die Herstellung einer Fuß- und Radwegeverbindung
über den Flutgraben zur Lohmühleninsel dargestellt.
10.01. Die Konzeption basiert auf den Gewässer anliegenden Nutzungen und
2014 steht in dem Sinne einer Umsetzung der Maßnahme nicht entgegen,
kann sie jedoch auch nicht aktiv befördern.
Kenntnisnahme
3
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Naturschutzamt
Nat 11
Anlage3
Datum Erwiderung
anzusiedeln wir unterstützt (7.6.1.)
Museumshafen (7.6.2.)
Es sind keine Aussagen ableitbar, da keine
konkreten Planungsabsichten bekannt sind.
7.
Sonderziel wird nur noch neutral formuliert als geeigneter Standort für
eine wasserbezogene (touristische) Entwicklung. Als Hinweis wird
aufgenommen, dass ein Ufergrünzug Bestandteil der künftigen
Entwicklung sein soll.
SenStadtUm
Schaffung des Zugangs zu Gewässern für die 14.01. Kenntnisnahme
2014
Objektbereich Wasser Allgemeinheit wird unter Beachtung der
X OW 11
Belange der Bauwerksunterhaltung begrüßt.
8.
SenStadtUm
Objektbereich
Ingenieurbauwerke
X OI 12
9.
SenStadtUm
Naturschutz und
Landschaftsplanung
I E 12
In der Umsetzungsphase bei Einzelvorhaben
Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall
projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen,
sollte SenStadtUm X OW bereits frühzeitig
wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz
beteiligt werden, um eine vertretbare Lösung
für Land Berlin zu finden.
der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert.
Vorstellungen und Ziele der Konzeption sind 10.12. Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall
eher allgemeiner Art in Bezug auf
2013 projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen,
wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz
Brückenbauwerke, daher erfolgt der Hinweis,
dass die Brücken in der Zuständigkeit
der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert.
SenStadtUm jederzeit für die Allgemeinheit
zugänglich und ihre Standsicherheit sowie
Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet sein
muss.
Die Beteiligung der entsprechenden Akteure erfolgt im Einzelfall
Bitte um weitere Verfahrensbeteiligung.
projektbezogen. Um dabei zu einem schnellen Ergebnis zu kommen,
wird mit der vorliegenden Uferkonzeption die grundsätzliche Akzeptanz
der Zielvorstellungen des Bezirkes abgefragt und dokumentiert.
Übersichtliche und strukturierte
14.02. Kenntnisnahme
Planungsgrundlage.
2014
Hinweise:
S 75, Klarstellung, dass Wege nicht
grundsätzlich ausgeschlossen sind, sondern
die Erholungsnutzung mit den Belangen der
biotischen Schutzgüter abzuwägen ist.
Der naturschutzfachliche Teil der Konzeption wird noch einmal ergänzt
und als gesondertes Kapitel behandelt.
4
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
10.
SenStadtUm
Naturschutz und
Landschaftsplanung
I E 23
Tabelle 17, S. 95/96, Hinweis auf Potential
durch Planfeststellung (LBP) der SOV
Allgemeines:
Die vorgestellten Entwicklungsziele
fokussieren die Themen Erholung und
Hausboote und zwar vorrangig von der
Landseite her. Der Erholungsanspruch ist im
Einzelfall jedoch nochmals mit den
gesetzlichen Vorgaben des NatSchG Bln
(Biotopschutz), sowie mit den
Erhaltungszielen der Schutzgegenstände zur
Umsetzung von NATURA 2000 abzugleichen
(ggf. FFH-VP).
Diese sind Teil des aktuell im Auftrag von
SenStadtUm VIII E 2 in Aufstellung
befindlichen das
Gewässerentwicklungskonzeptes
Müggelspree-Müggelsee. Entsprechend ist
das Uferkonzept mit dem GEK MüggelspreeMüggelsee abzustimmen.
Naturschutz:
1. Die Belange des Biotop- und Artenschutzes
insbesondere bezüglich des
Flächenanspruchs und der Fluchtdistanzen
gefährdeter Tierarten im Uferbereich sind in
der Planung zu berücksichtigen. Bei der
Planung verlangt dies unzerschnittene
Mindestgrößen von besonders empfindlichen
Biotopen und Biotopkomplexen.
Anlage3
Datum Erwiderung
Ergänzung in Text und Karte.
10.12.
2013
Die Genehmigung von Anlagen richtet sich im Einzelfall nach dem
geltenden Planungs- bzw. Baurecht. Die Uferkonzeption liefert hier nur
die planerischen Zielvorstellungen. In Karte 1 sind die NSG und
NATURA 2000-Gebiete dargestellt. Im Text wird ein Kapitel zum
Naturschutz ergänzt, in welchem auch eine überschlägige Prüfung der
durch die Uferkonzeption vorgesehenen Maßnahmen in den
Schutzgebieten vorgenommen wird. Vom Grundsatz gilt hier, dass in
den Schutzgebieten die Belange des Naturschutzes Vorrang haben.
Eine Abstimmung mit den Bearbeitern des GEK hat am 24.09.2013
stattgefunden und ist im GEK auch dokumentiert. Es wurden im
Rahmen der Abstimmung keine wesentlichen Konflikte festgestellt. Im
Text werden Aussagen zum Verhältnis zur GEK ergänzt.
Ein konkreter Bezug zu Fluchtdistanzen der am jeweiligen
Uferabschnitt vorkommenden Vogelarten kann auf Grund der nicht
flächendeckend vorliegenden Bestandsdaten zum Vorkommen nicht
erfolgen. In einem neuen Kapitel zum Naturschutz werden die
Fluchtdistanzen allgemein thematisiert. Die Einhaltung der Vorschriften
des europäischen Artenschutzes ist im Einzelfall zwingend zu prüfen
und zu gewährleisten.
Das Entwicklungsziel für den Ufertyp Wald sieht den Erhalt bzw. die
Entwicklung uferbegleitender Wegeverbindungen, sofern dies mit den
5
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Konkret : unter Entwicklungszielen nach
Ufertypen auf S. 72 Wald sollte keine
zusätzliche Wegeentwicklung oder Wegebau
in den direkten Uferbereich gelegt werden.
Ansonsten ist in diesen Bereichen keine
natürliche/naturnahe Entwicklung möglich, die
naturschutzfachlich für die Verbesserung des
Erhaltungszustandes der Uferbereiche nach
FFH-RL und WRRL gefordert wird.
Die naturnahen Uferbereiche gerade des
Müggelsees sind bereits so eng für die
Erholungsnutzung erschlossen oder werden
von der Bevölkerung entsprechend genutzt,
daß z.B. störungsempfindliche Röhrichtbrüter
in diesen Bereichen fehlen oder nur in
geringer Revierdichte vorkommen.
Bitte streichen Sie daher den Teilsatz : nach
Möglichkeit innerhalb der 50 m Uferzone.
Das gleiche gilt für S. 73 geschützte Biotope
nach BNatSchG und NatSchGBln.
2. Entsprechend bitten wir um Ergänzung von
folgendem Einschub zu 6.4 auf S.68 : Ebenso
ist der FFH-Lebensraumtyp 3150 „natürlich
eutrophe Gewässer“ definiert unter
Einbeziehung der Verlandungszone, d.h. der
angestrebte, von der EU eingeforderte
günstige Erhaltungszustand setzt das
Vorhandensein der typischen
Verlandungsgesellschaften von Unterwasser-,
Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften bis
zur Weichholzaue voraus. Als FFH-LRT an die
EU gemeldet ist daher die gesamte
Anlage3
Datum Erwiderung
Belangen des Naturschutzes vereinbar ist, innerhalb der 50 mUferzone sowie den Erhalt und die Entwicklung einer naturnahen
Uferzone vor. Ein Wegebau im direkten Uferbereich ist somit nicht
vorgesehen, sondern nur unter Beachtung der Belange einer
naturnahen Uferzone vorgesehen. Zur Klarstellung wird im Text die
Formulierung „nach Möglichkeit“ genauer ausgeführt.
Die Formulierung „nach Möglichkeit“ wird so präzisiert, dass deutlich
wird, das die Belange des Naturschutzes hier Vorrang haben sollen.
Die entsprechende Ergänzung wird in Kap. 7.2 vorgenommen, da sich
der Schutz des FFH-LRT auf die FFH-Gebiete bezieht. Hier wird die
Klarstellung ergänzt, dass die Herstellung von Uferwegen unter
Beachtung der Belange des Schutzes auch der Verlandungszone
erfolgt. Hierfür ist eine Prüfung im Einzelfall durchzuführen.
6
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
Wasserfläche des Gebietes einschließlich der
Verlandungszonen. Entsprechend deuten sich
örtliche Widersprüche zu Entwicklungszielen
des in Aufstellung befindlichen
Gewässerentwicklungskonzeptes
Müggelspree an.
3. Entsprechend kritisch werden einzelne
Darstellungen in der Karte 2
Handlungsperspektiven und –prioritäten sowie
Karte 3 Entwicklungsziele für den Bereich des
FFH-Gebietes Müggelspree/Müggelsee
gesehen. Die wenigen noch vorhandenen
naturnahen Uferabschnitte mit
unzerschnittenen Röhrichtbeständen oder
wenig-gestörten Verlandungsgesellschaften
z.B. im Bereich Seddinsee (Röhrichte,
Bruchwald), Müggelspree nordwestlich von
Philipps Fischerhütten (Naßwiesen),
Müggelsee nordwestlich Fredersdorfer Fließ
(Bruch- und Auwald der Bundesforsten) sowie
das Fredersdorfer Fließ (letzte
Hartholzauenbereiche sowie Weichholzaue)
sollten nicht als günstige Handlungsoptionen
für den Wegebau – und damit als potentiell
„schnelle“ Entwicklungsmaßnahmen dargestellt werden. Wir weisen darauf hin, daß
Wegebau und Schaffung von
Aufenthaltsangeboten, auch die
Nutzungsintensivierung vorhandener Pfade,
innerhalb des NATURA 2000-Gebietes der
FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 35
NatSchGBln unterliegt. Die FFHVerträglichkeit muß nachgewiesen und die
Maßnahme entsprechend frühzeitig mit der
In der Karte 2 sind die angeführten Uferabschnitte als Abschnitte mit
einer günstigen bzw. sehr günstigen Handlungsperspektive dargestellt,
was zu einer hohen Handlungspriorität führt. Zudem sind die
Uferabschnitte als Teil von Flächen mit naturschutzfachlicher
Dringlichkeit dargestellt. Für die naturschutzfachliche Dringlichkeit
werden die Entwicklungsziele und Maßnahmen dahin gehend ergänzt
und konkretisiert, dass hier die Belange des Naturschutzes im
Vordergrund stehen müssen. Bislang ist in Karte 3 jeweils ein Symbol
für „Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz“ dargestellt.
Entsprechend wird hier das Grundziel „Entwicklung einer
uferbegleitenden Wegeverbindung innerhalb eines bestehenden
Ufergrünzuges“ in das Grundziel „Ufergrünzug zur Biotopentwicklung –
Prüfung einer uferbegleitenden Wegeverbindung“ geändert. Für dieses
neue Ziel verbleibt dann aber die günstige Handlungsoption.
Eine Nutzungsintensivierung, insbesondere durch bauliche
Maßnahmen, ist an den in den Schutzgebieten vorhandenen Wegen
durch die Uferkonzeption nicht vorgesehen. Auch an den
Bestandswegen sind in Karte 3 die Symbole
„Entwicklungsmaßnahmen für den Naturschutz“ dargestellt. In Kap.
9.1, Tab. 18 und 19 werden für die Uferabschnitte in den
Schutzgebieten bereits Maßnahmen (z.B. Erhalt und Entwicklung einer
naturnahen Uferzone, weitgehender Verzicht auf die Neuanlage
versiegelter Wege, Erhalt bzw. Entwicklung eines standortgerechten
Waldlebensraumes, Maßnahmen zur Reduzierung von
Trittbelastungen an Ufern außerhalb von Wegen) aufgeführt. Das
Erfordernis der FFH-VP wird im Text ergänzt.
7
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Obersten Naturschutzbehörde abgestimmt
werden.
4. Die Zielvorstellungen und konkrete
Maßnahmen zum Thema Uferbefestigungen
sind mit dem GEK Müggelspree abzustimmen.
Wie bereits erwähnt sind für den günstigen
Erhaltungszustand nach FFH-RL sowie den
guten ökologischen Zustand nach WRRL
naturnahe Verlandungszonen, insbesondere
Land-Wasser-Übergänge, von entscheidender
Bedeutung. Daher ist es eine der
abgestimmten gemeinsamen Zielstellungen in
Umsetzung von NATURA 2000 und WRRL,
den „Verbauungsgrad“ der Ufer naturnaher
Gewässer zu reduzieren.
Anlage3
Datum Erwiderung
Die vereinzelt vorhandenen symbolischen Darstellungen von
Aufenthaltsbereichen in den FFH-Gebieten und NSG werden überprüft
und ggf. angepasst bzw. um den Hinweis der erforderlichen FFHVerträglichkeit ergänzt.
Eine Abstimmung mit den Bearbeitern des GEK hat am 24.09.2013
stattgefunden und ist im GEK auch dokumentiert. Es wurden im
Rahmen der Abstimmung keine wesentlichen Konflikte festgestellt.
Es gilt insbesondere im landschaftlich geprägten Raum der Grundsatz,
dass der Uferverbau zu reduzieren ist und notwendige
Uferbefestigungen so naturnah wie möglich herzustellen sind. Es wird
ergänzt, dass die Uferbefestigungen nach den Vorgaben der GEK,
sofern diese für den entsprechenden Uferabschnitt vorhanden ist,
angepasst werden sollen. Des Weiteren wird eine Liste mit
Standardmaßnahmen aufgenommen, die außerhalb der vorhandenen
GEK-Kulisse zur Anwendung kommen können.
Die Formulierungen werden korrigiert, insbesondere im Hinblick auf die
Begrünung. Hier soll darauf geachtet werden, dass linienhafte
Gehölzpflanzungen quer zur Fließrichtung, die eine aufstauende
Wirkung haben können, unterbleiben. Punktuelle Gehölzpflanzungen
bzw. linienhafte Pflanzungen längs zur Fließrichtung behindern den
Abfluss regelmäßig nur unwesentlich. Standorttypische Vegetation soll
gefördert werden.
5. Die Schlußfolgerung, daß in
Überschwemmungsgebieten der Wegebau
grundsätzlich zulässig sei aber jegliche
Begrünung unterbleiben müsse, ist auch vor
dem Hintergrund WRRL irreführend. Gemäß
der umweltpolitischen Strategien zu
Biodiversität, Klimaschutz, Moorschutz,
Naturschutz sind unversiegelte
8
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
Bodenverhältnisse mit standorttypischer
Feuchtgebietsvegetaton (z.B. auch Auwälder)
zu fördern. Standorttypische Vegetation
(Bruch- und Auwald, Naßwiesen) schützt im
Hochwasserfall den Boden besser vor Erosion
als wassergebundene oder versiegelte
Bodenoberflächen und bewirkt geringere
Einträge von Fremdmaterialien in das
Gewässer.
11.
SenStadtUm
VIII E
Wasserwirtschaft,
Wasserrecht, Geologie,
EG-WRRL
und
VIII D
Wasserbehörde
Allgemeines
20.02.
Grundsätzlich wird ein zusammenhängendes 2014 Kenntnisnahme
Planwerk zur Entwicklung von durchgängigen
Ufergrünzügen im Bezirk Treptow-Köpenick
begrüßt.
Das vorliegende Konzept beinhaltet eine
umfassende Bestandsaufnahme der
unterschiedlichen Gewässer, der Nutzungen,
Eigentumsverhältnisse und stellt die
unterschiedlichen planerischen Vorstellungen
vor allem aus stadt- und
Kenntnisnahme
landschaftsplanerischer Sicht zusammen.
In der vorliegenden Konzeption steht die
Das Ziel der Uferkonzeption ist die Umsetzung der Darstellung von
Erholung und das Erleben des Wassers im
Ufergrünzügen im Flächennutzungsplan. Die
Vordergrund; mehr und mehr verengt sich in
Bereichsentwicklungsplanung stellt hier den folgenden
den späteren Kapiteln die Bewertung und die
Konkretisierungsschritt dar. Überwiegend wird ein Ufergrünzug eine
darauf aufbauende Priorisierung von
Erschließung der Ufer enthalten. Die Ufergrünzüge haben vor allem
Maßnahmen auf die Möglichkeiten zur Anlage
Funktionen für den Naturhaushalt und die Erholung. Die Bedeutung
eines Uferwanderwegs.
und die Ziele für die Entwicklung des Naturhaushaltes werden in der
Konzeption weiter konkretisiert.
Wasserbauliche Aspekte einer möglichen
Gestaltung der Ufer, deren dadurch zu
verändernden Qualitäten des Land-WasserÜbergangs insgesamt bleiben fast durchweg
Hierfür wird parallel oder später ein GEK erstellt. In Abstimmung mit
der Bearbeitung des GEK Müggelspree-Müggelsee am 24.09.2013 ist
die Gestaltung der Land-Wasser-Übergänge der Bearbeitung des GEK
vorbehalten worden, damit hier keine Ergebnisse vorweg genommen
9
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
unberücksichtigt.
werden.
Insoweit erscheint der Titel „Uferkonzeption“
irreführend; bei der vorliegenden Planung
sollte daher eher von einem Uferwegekonzept
gesprochen werden.
Dem wird widersprochen. Es werden verschiedene
Nutzungsmöglichkeiten der Uferflächen untersucht und fachlich
begründet. Der Titel ist korrekt.
Leider stellt das vorliegende Planwerk kein
integrierendes Konzept aller mit dem
Uferbereich / Land-Wasser-Übergangs in
Zusammenhang stehenden Aspekte dar,
vielmehr wird als wesentlicher Schwerpunkt
die Herstellung von noch nicht für die
Öffentlichkeit zugänglichen Uferabschnitten
verfolgt.
Für die Landseite der Ufer liegt ein integrierendes Konzept vor, das alle
relevanten landseitigen Nutzungen berücksichtigt. In Abgrenzung zur
GEK und zur Steganlagenkonzeption hat es eine Abgrenzung von
inhaltlichen Themen gegeben.
Ein wesentliches Ziel der Uferkonzeption besteht in der Umsetzung der
Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm,
die durchgängige Ufergrünzüge an den Gewässern darstellen.
Auf Grund nicht oder nur rudimentär erfolgter
Abstimmung des vorliegenden Konzepts mit
anderen übergeordneten Belangen
(Trinkwassergewinnung, EU-WRRL) sind in
der Folge weitere
Abstimmungen/Überarbeitungen/Anpassunge
n erforderlich (s.u.)
Belange der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Bei der Gestaltung der Ufer sind jedoch
weiterhin ökologische Funktion der
landseitigen Uferstruktur und im Besonderen
die des Land –Wasser-Übergangs zu
berücksichtigen. Die Europäische
Die Belange der Trinkwassergewinnung sind weitgehend im Konzept
berücksichtigt worden. In Abstimmung mit der Wasserbehörde werden
Aussagen zum Umgang mit Ufergrünzügen in der
Trinkwasserschutzzone III ergänzt. In Folge dieser Stellungnahme
werden noch weitere Ergänzungen vorgenommen (siehe unten).
Hinsichtlich der EU-WRRL wird auf den noch in Aufstellung
befindlichen Fachplan GEK verwiesen. Die Planungen der
Uferkonzeption haben hier keine Vorfestlegungen im Bereich der LandWasser-Übergänge vorgenommen. Abstimmungen haben im Rahmen
der zwei Workshops und mit den GEK-Bearbeitern am 24.09.2013
stattgefunden.
Dies ist die vorwiegende Aufgabe des GEK. Sonstige Planungen sollen
dem nicht entgegen stehen. Das Uferkonzept hat auf Grund der
vorgenommenen Abgrenzung keine negativen Auswirkungen auf die
10
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den
guten ökologischen Zustand bzw. das gute
ökologische Potenzial unserer Gewässer, der
nur mit möglichst naturnahen, strukturreichen
Ufergestaltungen erreichbar ist.
Es ist daher erforderlich, eine
Gesamtkonzeption für die Nutzung der hier
betrachteten Gewässer und der jeweiligen
Uferbereiche zu entwickeln. Wasserbauliche
Anlagen, Erschließungsfragen, Wassersportund andere Freizeitnutzungen in und an
Gewässern in Treptow-Köpenick sollten mit
den Planabschnitten der WRRL inhaltlich
abgestimmt werden. Das ist in den
Gewässerentwicklungskonzeptionen von
Wuhle und Erpe schon begonnen worden.
Für das aktuell im Auftrag von SenStadtUm
VIII E 2 in Bearbeitung befindliche
Gewässerentwicklungskonzept (GEK)
Müggelspree-Müggelsee inklusive Kleiner
Müggelsee und Bänke sind sowohl der
Erholungsanspruch der Bürger als auch das
gute ökologische Potenzial für das
Gewässerökosystem (wertgebende
Biokomponenten) als auch gesetzliche
Vorgaben des NatSchGBln (Biotopschutz)
bzw. NATURA 2000 abzugleichen.
Entsprechend ist die o.g. Uferkonzeption des
Bezirksamtes mit dem GEK MüggelspreeMüggelsee abzustimmen. Die Planung des
GEKs basiert auf einer umfangreichen
Öffentlichkeitsbeteiligung mit Anliegern,
Verbänden u.a. Interessensgruppen. Wir
Anlage3
Datum Erwiderung
Ziele der EU-WRRL.
Die Nutzung der Gewässer ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption.
Die Uferbereiche werden nur landseitig betrachtet. Wasserseitig liegt
die Steganlagenkonzeption als Fachgutachten vor. Für die Bereiche
wasserseitig und die Land-Wasser-Übergänge wird das GEK erstellt.
Stärker heraus gestellt werden im Rahmen der Uferkonzeption die
Möglichkeiten einer naturnahen Uferentwicklung auf privaten Flächen
und auf öffentlichen Flächen. An Ufern mit einer negativen
Umsetzungsprognose sollen wenigstens ökologische
Mindeststandards umgesetzt werden.
Ein Verweis auf die GEK Erpe und Wuhle wird aufgenommen, ein
Abgleich der Ziele ergänzt.
Eine Abstimmung ist im Rahmen der Aufstellung des GEK erfolgt,
insbesondere durch ein Gespräch mit den Bearbeitern am 24.09.2013.
Das Fazit der Bearbeiter war, dass es zu den vorliegenden Planungen
der Uferkonzeption keine Widersprüche gibt, was auch im Rahmen der
Werkstatt Müggelspree/Müggelsee am 05.06.2014 noch einmal
bestätigt wurde. Es wurden klare Abgrenzungen der Zuständigkeiten
festgestellt.
Auch die Bereichsentwicklungsplanung beinhaltet eine umfassende
Öffentlichkeitsbeteiligung, die von November und Dezember 2013
durchgeführt worden ist. Die Planungen wurden im Rahmen von zwei
Workshops 2011 und 2013 mit den fachlich betroffenen Stellen
11
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
halten es deshalb für wenig zielführend, dass
während der Erarbeitung eines
flächenspezifischen Entwicklungskonzeptes
zur Sicherung der gewässerbezogenen
Umweltziele der Öffentlichkeit das
Uferkonzept des Bezirksamtes als „fertiges
Werk“ zur Diskussion gestellt wird.
(Bekanntmachung im ABl. Nr. 50/15.11.2013:
Bereichsentwicklungsplanung Fachplan
„Grün-Freiraum“ Teilplan Uferkonzeption).
Von meinem Ref. VIII E wurden vom 25.11.11.12.13 Bürgeranhörungen mit
Vorortterminen durchgeführt, die das Ziel
eines Meinungsbildes der einzelnen
Nutzungsinteressen verfolgte, welches 2014
mit den ökologischen Planungszielen des
GEKs in Einklang gebracht werden soll. Der
Erholungsanspruch ist im Einzelfall jedoch
nochmals mit den gesetzlichen Vorgaben
abzugleichen.
Durch die Veröffentlichung des bezirklichen
Konzeptes musste der Eindruck einer
unabgestimmten Parallelplanung entstehen.
Zu den Entwicklungszielen
Im Ufertyp Wald sollte prinzipiell keine
zusätzliche Entwicklung von Wegen/Straßen
erfolgen, da die bewaldeten Ufer zu den
Anlage3
Datum Erwiderung
diskutiert. Die hierbei erhaltenen Hinweise sind protokolliert und in die
Konzeption eingearbeitet worden.
Grundsätzlich besteht das Problem für die Vermittlung der Planungen
in der Öffentlichkeit auf Grund der unterschiedlichen zeitlichen Abläufe
der Planungen. Ggf. müssen die fachlichen Abgrenzungen der
Planungen besser kommuniziert werden.
Das GEK soll mit den bezirklichen Entwicklungsabsichten umgehen.
Die parallelen Planungen sind nicht unabgestimmt verlaufen. Es haben
zwei Workshops 2011 und 2013 mit den zu beteiligenden öffentlichen
Stellen sowie eine Abstimmung mit den Bearbeitern des GEK
stattgefunden. Die Planungen zum GEK haben zeitlich verzögert nach
dem Beginn der Planungen zur Uferkonzeption begonnen, was in
Bezug auf die Ergebnisse unschädlich ist, da die Inhalte sich nicht
widersprechen. Im Hinblick auf die Kontinuität der Planungen in der
Öffentlichkeit soll künftig in beiden Planverfahren aktiv in den
Beteiligungsschritten auf die jeweils andere Planung mit abweichender
räumlich-inhaltlicher Schwerpunktsetzung hingewiesen werden. Die
GEK ist eine Fachplanung, Uferkonzeption ein Teilplan einer
räumlichen Gesamtplanung.
I.d.R. sind im Wald bereits Wege vorhanden. Die
Entwicklungsabsichten berücksichtigen bereits die Belange des
Naturschutzes und auch der EU-WRRL, da sie nur „nach Möglichkeit“
innerhalb der 50 m –Uferzone verlaufen sollen. Darüber hinaus ist für
den Wald eine Entwicklung von natürlichen Lebensräumen als Ziel
vorgesehen. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass der
Planungsmaßstab der Uferkonzeption nicht die genaue Lageverortung
der Wege beinhaltet, sondern lediglich Aussagen zu Entwicklungen
und Qualitäten macht (generalisierte Darstellung aller Uferlagen). Der
genaue Verlauf und die Beschaffenheit von künftigen Wegen sind im
Rahmen einer Objektplanung festzulegen. Der Begriff „nach
Möglichkeit“ wird im Text weiter präzisiert und ergänzt. Es soll
klargestellt werden, dass in den NATURA 2000-Gebieten und NSG die
12
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
wenigen Abschnitten gehören, an den im
Sinne von Strahlursprüngen eine naturnahe
Entwicklung gewährleistet werden kann, die
auf andere Gewässerbereiche ausstrahlen
kann. Das gilt ebenfalls für schilfbestandene
Ufer und Verlandungszonen dahinter bis zur
Weichholzaue (Ausweisung der NATURA
2000 ).
Die Planunterlagen zu
„Handlungsperspektiven und Prioritäten sowie
Entwicklungsziele“ (Karte 2, 3) weisen
naturnahe Abschnitte mit ausgedehnten
Röhrichtbeständen und
Verlandungsgesellschaften im Bereich
Seddinsee (Röhrichte, Bruchwald), der
Müggelspree (Nasswiesen), Müggelsee (NWUfer) und Fredersdorfer Mühlenfließ
(Bruchwald bzw. Hartholzaue, Weichholzaue)
aus. Sie sind keine potentiell „einfachen“
Entwicklungsmaßnahmen zur Erweiterung des
Wegenetzes, wenn die Ufer in Mitleidenschaft
gezogen werden.
Bei den kleinen Fließgewässern sind
Frühjahrs- Überschwemmungen im
Uferbereich ökologisch notwendig,
Verdichtungen und Feinsedimente haben
jedoch fatale Folgen für die Stoffumsetzung im
Flachwasserbereich und auf die
angrenzenden Uferhabitate.
Anlage3
Datum Erwiderung
Belange des Naturschutzes Vorrang vor der Entwicklung von
Uferwegen haben.
Der Begriff „einfach“ bezieht sich auf die Möglichkeiten der Umsetzung
unter den Zielvorgaben, die die Uferkonzeption aufstellt (siehe
Parameter in der Matrix auf Karte 2). Die genannten Bereiche zählen
zu den Ufertypen Wald, Biotope sowie teilweise mit einer Lage in
Schutzgebieten. Hier ist eine Entwicklung nach Möglichkeit in der 50 m
–Uferzone unter Beachtung der Schutzgebietsverordnungen
beabsichtigt. Darüber hinaus auch Maßnahmen der Biotopentwicklung.
Aus diesem Grund ist die weitere Entwicklung der Ufergrünzüge auf
Biotopentwicklung und ggf. die einseitige Ergänzung von Uferwegen
innerhalb der 50 m –Uferzone vorgesehen.
Abstimmungen sind erfolgt und beinhalten eine Abgrenzung der
Aufgaben. Konkrete Maßnahmen zum Thema Uferbefestigungen sind
im Rahmen der GEK festzulegen.
Die Aussage soll konkretisiert werden, indem auf die Unzulässigkeit
von Anpflanzungen (z.B. Hecken) quer zur Abflussrichtung der
Gewässer hingewiesen wird. Grundsätzlich sind aber Begrünungen
zulässig, sofern der Abfluss nicht beeinträchtigt wird. Hier soll darauf
geachtet werden, dass linienhafte Gehölzpflanzungen quer zur
Fließrichtung, die eine aufstauende Wirkung haben können,
13
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Die Zielvorstellungen und konkrete
Maßnahmen zum Thema Uferbefestigungen
sind mit dem GEK Müggelspree abzustimmen.
Ob im Überschwemmungsgebiet der
Wegebau „grundsätzlich zulässig ist, aber
jegliche Begrünung unterbleiben muss“ ist im
Einzelfall zu prüfen und mit den Zielen der
WRRL abzustimmen. Derartige
pauschalisierende Aussagen sind nicht
sinnvoll, zu beachten sind im konkreten
Einzelfall die in den §§ 76-78 WHG
aufgeführten Anforderungen.
Prinzipiell sind Beschattungen an allen
Fließgewässern aus gewässerökologischen
(WRRL) und naturschutzfachlichen Gründen
(Biotopverbund) sowie klimatischen (STEP
Klima) und gesundheitlichen Gründen (STEP
Klima, INKA BB) umweltpolitisch erwünscht
und gefördert.
Grundwasserschutz
Es darf nicht außer acht gelassen werden,
dass die Ufer der Müggelspree, des
Müggelsees, der Dahme u.a. eine wichtige
Funktion für die Gewinnung von Uferfiltrat für
das größte Wasserwerk Berlins haben. Der
Anteil des Uferfiltrats an der jährlichen
Rohwasserfördermenge des WW
Friedrichshagen von ca. 54 Mio m³/a beträgt
Anlage3
Datum Erwiderung
unterbleiben. Punktuelle Gehölzpflanzungen bzw. linienhafte
Pflanzungen längs zur Fließrichtung behindern den Abfluss regelmäßig
nur unwesentlich. Standorttypische Vegetation soll gefördert werden.
Es wird in der Uferkonzeption nicht dargestellt, dass eine Beschattung
von Gewässern negativ ist und vermieden werden soll. Sofern sich der
Hinweis auf die vorgesehene Entfernung von Gehölzen bezieht, sei
darauf hingewiesen, dass diese nur punktuell erfolgen soll, um im
Einzelfall Sichtbeziehungen auf das Gewässer zu ermöglichen. Hier
wird im Text eine genauere Definition der beabsichtigten
Gehölzentfernungen erfolgen, z.B. nur Entnahmen einzelner Gehölze.
Wird im Bestandstext ergänzt.
Wird ergänzt.
14
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
66 %.
In den Uferbereichen der WSZ I und II darf es
daher nicht zu einer Nutzungsintensivierung
(Verdichtung des Wegenetzes, des
Wassersports u.a.), die sich negativ auf die
Gewässer/Grundwasserqualität auswirken
würden, kommen. Die Restriktionen der
Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu
beachten.
Ein Rückbau und die Renaturierung
befestigter Ufer wirken sich positiv auf die
Wasserqualität aus.
Im Kapitel 3.4.6 Wasserschutzgebiete (S. 39)
wird aufgeführt, dass der Anteil der
Uferabschnitte in den Schutzzonen I und II ca.
10 % der gesamten Uferlänge beträgt.
Unberücksichtigt bleiben dabei die
Uferabschnitte, die in der weiteren
Wasserschutzzone III A und III B liegen. Ich
bitte dies zu ergänzen.
Auf S. 40 steht der Satz:“ Die
Schutzbestimmungen der weiteren
Schutzzone III A und III B sind für die
Uferkonzeption ohne Relevanz“.
Dem wird widersprochen. Auch an den
Uferabschnitten, die in den weiteren
Wasserschutzzonen der Wasserschutzgebiete
Wuhlheide, Johannisthal, Erkner, Eichwalde
und Friedrichshagen liegen- und das ist ein
großer Anteil- gelten die Ver- und Gebote der
jeweiligen Schutzgebietsverordnung und
haben deshalb Relevanz bei der Umsetzung
von Maßnahmen auf der Grundlage dieser
Konzeption.
Anlage3
Datum Erwiderung
Wird grundsätzlich als Ziel angegeben.
Für die Entwicklung von Ufergrünzügen spielen vor allem die Zonen I
und II aufgrund ihrer stark einschränkenden Wirkung eine wichtige
Rolle. In Zone III ist hingegen, unter Beachtung der bestehenden
Vorschriften, vieles möglich. Ein Hinweis dazu wird im Text ergänzt.
Die entsprechende Ergänzung in Tabelle 9 wird umgesetzt. Weitere
Tabellen und Grafiken werden angepasst und ergänzt. Die Darstellung
erfolgt in Form einer Abbildung im Text.
Hinweis auf die Verpflichtung zur Beachtung der Vorschriften wird
aufgenommen. Auf der Planungsebene der BEP ist jedoch die
Relevanz untergeordnet, da weder eine Renaturierung noch die Anlage
von Uferwegen grundsätzlich verboten sind. In der konkreten
Umsetzung werden die Vorschriften zu beachten sein. Das bleibt den
nachfolgenden Planungsebenen vorbehalten.
Hinweis wird ergänzt.
Tabelle wird ergänzt.
15
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Die Wasserbehörde ist bei allen Maßnahmen
(Errichtung von baulichen Anlagen,
Renaturierung befestigter Ufer) in
Wasserschutzgebieten zu beteiligen. Ein
Anspruch auf wasserrechtliche Zulassung
einer bestimmten Maßnahme besteht nicht.
Anlage3
Datum Erwiderung
Der Text wird ergänzt.
Ich bitte die Tabelle 9 um die WSZ III zu
ergänzen.
Im Kapitel 4 Nutzungsansprüche an
Gewässerufer (S. 48) bitte ich aufzunehmen,
dass die Wasserwerke der BWB ufernahe
Brunnengalerien zur Versorgung der Berliner
Bevölkerung mit Trinkwasser betreiben und
damit ebenso eine konkrete Nutzung im
Planungsraum darstellen. Die
Trinkwassergewinnung entlang der Gewässer
ist somit planerisch als charakteristisches
Standortmerkmal zu begreifen. Zum Schutz
des Grundwassers vor Verunreinigungen sind
aus diesem Grund die
Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen
worden.
Im Kapitel 7.2 Modifizierung von
Entwicklungszielen in Schutzgebieten,
Wasserschutzgebiete (S. 74) wird auf den
Genehmigungsvorbehalt der Wasserbehörde
bei der Errichtung von Uferwegen in der WSZ
II verwiesen. Auch die Errichtung von
Uferwegen und anderen baulichen Anlagen in
der WSZ III sind gem. § 22 BWG
genehmigungspflichtig.
Darüber hinaus besteht in WSZ II ein
Wird als Hinweis für die Umsetzung der Planung aufgenommen.
Wird ergänzt.
Es gilt insbesondere im landschaftlich geprägten Raum der Grundsatz,
dass der Uferverbau zu reduzieren ist und notwendige
Uferbefestigungen so naturnah wie möglich herzustellen sind. Es wird
ergänzt, dass die Uferbefestigungen nach den Vorgaben der GEK,
sofern diese für den entsprechenden Uferabschnitt vorhanden ist,
16
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
generelles Bauverbot, für das im Einzelfall
eine Befreiungsentscheidung erforderlich ist.
Wasserbauliche Aspekte
Innerhalb einer umfassenden Uferkonzeption
sollten in Abstimmung mit den für
Wasserwirtschaft zuständigen Behörden
gemäß § 6 WHG auch Aussagen zur
baulichen Gestaltung von Uferbefestigungen
für ausgewählte Gewässerabschnitte gemacht
werden. Auf der Grundlage von
entsprechenden konzeptionellen
Festlegungen könnte der Uferverbau bei
dessen Erneuerung und Unterhaltung
erfolgen.
Nach S. 65 stellt die Steganlagenkonzeption
aus dem Jahre 2006 per BA Beschluss vom
05.03.2013 keine verbindliche
Entscheidungsrichtlinie mehr dar, sondern hat
nur noch den Status eines Fachgutachtens.
Eine Verzahnung beider Konzeptionen wäre
ein sinnvoller Schritt hin zu einer
Gesamtkonzeption gewesen. Insoweit bleibt
unklar, nach welchen Kriterien mit
wasserbaulichen Anlagen im konkreten Fall
umgegangen werden soll.
Die wasserbehördlichen Genehmigungen
werden sich auch zukünftig an den
Anforderungen der §§ 62 ff des BWGs
orientieren.
Hausboote
Zum Thema potentielle Standorte für
Hausboote enthält die Konzeption eine sehr
ausführliche Standortbewertung, die an
Anlage3
Datum Erwiderung
angepasst werden sollen. Des Weiteren wird eine Liste mit
Standardmaßnahmen aufgenommen, die außerhalb der vorhandenen
GEK-Kulisse zur Anwendung kommen können.
Die Steganlagenkonzeption bleibt weiterhin als sonstige informelle
Planung ein Material für die Begründung von
Ermessenentscheidungen der Verwaltung.
Die Uferkonzeption ist ein planerisches Instrument zur Umsetzung der
Darstellungen von Ufergrünzügen im Flächennutzungsplan und bezieht
sich in Abgrenzung zur Steganlagenkonzeption und zur GEK explizit
nur auf die Landseite der Ufer.
Kenntnisnahme. Kein Widerspruch zur Uferkonzeption.
Da die betreffenden Standorte nicht benannt wurden, sind nur
allgemeine Aussagen möglich.
Es erfolgte eine eingehende Prüfung nach Stadt- und
landschaftsplanerischen Gesichtspunkten und Vorschriften. Weitere
Zulassungsvoraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Kenntnisnahme. Ist in einem jeweiligen Bauantragsverfahren zu
prüfen.
17
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
zwei/drei Stellen nicht korrekt ausfällt. Die
rechtliche Betrachtung zum Thema Hausboot
ist insgesamt sehr stark vereinfacht und wird
deshalb nur bedingt geteilt.
Grundsätzlich bitte ich zu beachten, dass
zunächst für jeden potentiell infrage
kommenden Standort von
Hausbooten/schwimmenden Häusern die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein
müssen; hier sind u.a. die Anforderungen für
die Ver- und Entsorgung geregelt.
12.
SenStadtUm
Flächennutzungsplanun
g und Städtebauliche
Konzepte
I B 14
10.02.
Grundsätzlich gut verständliche,
2014
systematische und übersichtliche Unterlagen
einschließlich der Leitbilder als Grundlage zur
Erreichung der Planungsziele.
Kenntnisnahme.
Planungsziele entsprechen dem Anliegen des
FNP und des Planwerks Südostraum nach
durchgehenden Ufergrünzügen.
Hinweise:
Die Systematik der Nutzungskategorien sollte
eindeutig als bestandsorientiert und nicht
BauNVO.-konform gekennzeichnet werden
(Karte und Text).
Die Darstellung sollte auf die für die
Uferkonzeption relevanten Bereiche reduziert
werden.
Wohnen I und II bitte umbenennen, da
Der Hinweis ist bereits im Text enthalten und wird in der Überarbeitung
stärker hervorgehoben. In der Legende zur Karte 1 wird ein Hinweis
ergänzt.
Es ist jeweils die Fläche zwischen der Uferlinie und der nächsten
dahinter parallel verlaufenden Straße bzw. im Wald eine Breite von 100
m dargestellt worden. Damit ist gewährleistet, dass auch das Umfeld
der Ufer in den Planungsunterlagen transparent dargestellt wird.
Die Nutzungskategorien werden umbenannt: Wohnen I – überwiegend
privater Charakter des Außenraumes, Wohnen II – überwiegend
18
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Missverständnisse mit W1 und W2 entstehen
werden.
Anlage3
Datum Erwiderung
gemeinschaftlicher Charakter des Außenraumes.
Kenntnisnahme.
Von den Empfehlungen der AV BEP,
entsprechende Planzeichen zu verwenden
kann hier aufgrund der besonderen
Themenbezogenheit abgewichen werden.
Planwerk Südostraum, Leitlinie 7,
„Wasserlagen als Reichtum des Südostens
profilieren und Flüsse und Kanäle erlebbar
machen“:
Hier sollte der Aspekt der Erlebbarkeit des
Raumes aus der Tiefe stärker
herausgearbeitet werden, insbesondere für
den Plan Entwicklungsziele. Besonders für
Bereiche mit langfristig schlechten
Umsetzungsprognosen bieten Stiche zum
Wasser, Sichtachsen; Fenster,
Aussichtspunkte, Durchblicke die Möglichkeit,
kurz- bis mittelfristig eine Verbesserung zu
erreichen.
Die Realisierung eines in der Regel 15 m
breiten Ufergrünzugs als 1. Priorität bei der
Kategorie „Wirtschaftsstandort“ erscheint nicht
realistisch und nicht umsetzbar.
Wünschenswert wären hier Hinweise auf
Instrumente zur Durchsetzbarkeit.
Auch wenn im Leitbild Alternativen zum
Uferweg nur im Ausnahmefall dargestellt
werden, um das übergeordnete Ziel zu
verdeutlichen, sollte im Sinne einer
umsetzungsorientierten Realisierung des
Wird im Text ergänzt.
Ergänzung im Text, dass die Breite vor allem abhängig von der zur
Verfügung stehenden Fläche ist. Sofern ein Bezug zum Wasser, z.B.
für Warenumschlag, nicht gegeben ist, stehen teilweise Flächen in der
dargestellten Breite zur Verfügung, da eine Bebauung
Mindestabstände zum Wasser einzuhalten hat. Grundsätzlich werden
die konkreten Angaben von Breiten für den Ufergrünzug durch relative
Formulierungen ersetzt. Zudem wird eine Formulierung aufgenommen,
nach der die Umsetzung bis zur Erreichung der Ziele auch schrittweise
oder über temporäre Maßnahmen erfolgen kann.
19
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Konzepts das Augenmerk an diesen wenigen
Standorten zunächst auf die „kleinere Lösung“
gelenkt, aber prioritär verfolgt werden.
Die Rangfolge der Maßnahmen könnte sein:
schrittweise Öffnung des Ufers zunächst
unterhalb des Anspruchs eines
„Ufergrünzugs“, zwischenzeitliche attraktive
Umgehungen / Umwege, ggf. zunächst nur
punktuelle Uferöffnungen, langfristig
durchgängiger 15m-Ufergrünzug.
Es nicht nachvollziehbar, warum die Belange
einiger Privateigentümer gegenüber denen
anderer Privateigentümer (hier: ansässige
Unternehmen) höher wiegen sollen
(Zielsetzung 15 m Ufergrünzug gegenüber nur
5 m). Dies bedarf einer begründeten
Erläuterung.
Die Darstellung von Umnutzungsbereichen
könnte, dort wo bereits Baugenehmigungen
vorliegen, entsprechend der zukünftigen
Nutzung aktualisiert werden.
Anlage3
Datum Erwiderung
Der Anregung wird gefolgt.
Die Begründung ist in den Zielen bereits enthalten. Es wird hier
insbesondere der Bezug der Nutzung zum Wasser bewertet. Bei einer
privaten Wohnnutzung (insbes. Einfamilienhaus) ist die Nutzung der
Freiflächen oft eng mit dem Gewässer verknüpft, während dieser
Bezug beim nicht-wassergebundenen Gewerbe fehlt. Grundsätzlich
werden die konkreten Angaben von Breiten für den Ufergrünzug durch
relative Formulierungen ersetzt.
Der Status eines Umnutzungsbereichs sollte erst dann aufgehoben
werden, wenn die Baumaßnahme auch tatsächlich umgesetzt ist, da
ggf. die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nicht unbedingt zur
Umsetzung führen muss. Umnutzungsbereiche sind oftmals weiter
gefasst als ein einzelnes Bauvorhaben, so dass der Status erhalten
bleiben kann.
Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass die Datengrundlagen
teilweise aus dem Jahr 2011 stammen und 2013 aktualisiert worden
sind. Es liegt im Charakter der Umnutzungsflächen, dass diese einem
ständigen Wandel unterliegen. Mit dem Instrumentarium der
Uferkonzeption ist eine Fortschreibung möglich und auch vorgesehen.
Der nunmehr geplante Wohnungsbau ist Resultat aktueller
Entwicklungen und mittelfristiger bezirklicher Überlegungen zur
Planung. Die Formulierung wird angepasst.
Die Aussage im Text, dass bei dem
ehemaligen „Samsung-Grundstück“ an der
20
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Ostendstraße „Wohnungsbau in Planung“ sei,
lässt die Tatsache, dass der Standort im
Entwurf zum StEP Wohnen nicht dargestellt
ist und des noch bestehenden Dissenses zur
gesamtstädtischen Planung des StEP
Industrie und Gewerbe außer Acht. Die
Formulierung ist entsprechend zu
entsprechend modifizieren.
Neben dem Hinweis zur Möglichkeit der
Kombination von Nutzungen (Fuß- und
Radwegen) bitten wir zu prüfen, ob die im
Radwegekonzept beschlossenen
gewässerbegleitenden Radwege im
Konzeptplan nachrichtlich dargestellt werden
können.
Anlage3
Datum Erwiderung
Der Anregung wird gefolgt. Die entsprechenden Wegeabschnitte sind
bereits aus dem Radwegekonzept übernommen, aber nicht als
nachrichtliche Übernahmen aus dem Konzept gekennzeichnet. Dies
wird in der Karte ergänzt. Im Text wird deutlicher auf die Übernahme
der Planung verwiesen.
Der Anregung wird gefolgt.
Um die Vernetzung zu verdeutlichen wird
angeregt, die noch fehlenden „Querungen“ zu
ergänzen. Zum Beispiel die im Bau befindlich
Brücke der Südostverbindung und den
Spreetunnel am Müggelsee.
13.
Berliner Forsten
Referat B
Forstbetrieb
BF B 3
Die Uferkonzeption ist eine gute und
umfassende Bestandsbetrachtung.
09.01. Kenntnisnahme
2014
Abstimmung der vorgeschlagenen
Umsetzungsmaßnahmen mit Forsten ist
notwendig (Tab. 18/19)
Abstimmungen haben im Rahmen der beiden Workshops 2011 und
2013 sowie in direkten Gesprächen stattgefunden. Im Einzelfall ist die
Umsetzung von Maßnahmen im Wald mit den Berliner Forsten
abzustimmen.
Die Wichtigkeit der Erstellung von
Gewässerentwicklungskonzeptionen und der
rechtzeitigen Bereitstellung von finanziellen
Mitteln zur Umsetzung wird betont.
Kenntnisnahme
21
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Ferner ist zu klären, welche Stelle der
öffentlichen Hand die Umsetzung der
Maßnahme übernimmt.
Anlage3
Datum Erwiderung
Die Klärung kann i.d.R. nur Einzelfallbezogen verbindlich erfolgen.
Berliner Forsten werden im weiteren Verfahren beteiligt.
Bitte um weitere Verfahrensbeteiligung.
14.
Berliner
Hinweise zur technischen Umsetzung
21.01. Die Hinweise betreffen die Ausführung einer Baumaßnahme im
Wasserbetriebe
Bei Neubau öffentlicher Straßen und Wege ist 2014 Einzelfall und sind regelmäßig zu beachten.
Wird zur Kenntnis genommen.
PBC/ Planung und Bau die Planung 1,5 Jahre vor Baubeginn bei den
BWB einzureichen. Dort liegt die Zuständigkeit
für die Erstellung genereller Konzepte für die
Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie
die Trinkwasserversorgung.
Anlagen der BWB in nichtöffentlichem
Straßenland sind zu sichern und dauerhaft
(als beschränkte persönliche Dienstbarkeit) zu
erhalten. Technische Möglichkeiten der
Umverlegung sind ggf. zu untersuchen und zu
Lasten des Investors zu veranlassen.
Sicherheitsstreifen dürfen nicht überbaut oder
mit Tiefwurzlern bepflanzt werden. Der
Zugang zu den Anlagen der BWB ist zu
gewähren, ggf. mit Fahrzeugen bis zu 26t
Gesamtgewicht.
Insgesamt wird Einhaltung der technischen
Vorschriften zu Schutz der Trinkwasser- und
Entwässerungsanlagen der BWB bei
konkreten Maßnahmen gefordert.
Bei Maßnahmen im Wasserschutzgebiet sind
die Verbote der
Wasserschutzgebietsverordnung einzuhalten.
Die Wasserschutzgebiete sind bei der Planung beachtet worden. Es
ergeben sich daraus gegebenenfalls konkrete Anforderungen bei der
Umsetzung von Maßnahmen im Einzelfall.
22
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
Bitte um Berücksichtigung der Belange der
BWB.
Anlagen:
o WN / Regelblatt 14
„Sicherheitsstreifen zur Sicherung von
Anlagen der Berliner Wasserbetriebe“
o Merkblatt zum Verhalten in
Wasserschutzgebieten
o Zuarbeit zur Stellungnahme, Berliner
Wasserbetriebe PB- N/M/V/Müt
15.
WSV
Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung
des Bundes
Die Anlagen werden mit dem Hinweis auf die erforderliche Beachtung
bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Text erwähnt. Die erfolgt
als redaktionelle Anpassung.
Bei den o. g. Wasserstraßen handelt es sich 28.01. Die Hinweise der WSV betreffen die Umsetzung von öffentlichen
2014 Uferbereichen im Einzelfall. Hierbei sind das Fachplanungsrecht und
um Bundeswasserstraßen, für die die
die hoheitliche Verantwortung der WSV zu beachten. Die Beachtung
Verwaltungszuständigkeit der WSV des
des Fachrechts wird in die Handlungsempfehlungen aufgenommen.
Bundes gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 1 und
Artikel 89 Grundgesetz gegeben ist.
Entsprechend § 1 (1)
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sind
die o. g. Bundeswasserstraßen hier die SOW
bis WdS dem allgemeinen Verkehr gewidmet.
Die Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5
und § 2 Abs. 2) des WaStrG enthält das
Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr
dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes.
Diese Bundeswasserstraßen sind
planfestgestellt und dem Verkehrsweg
Schifffahrt gewidmet.
§ 5 WaStrG regelt das Befahren mit
Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen.
Die Unterhaltung von Bundeswasserstraßen
ist nach § 7 Abs. 1 (WaStrG) Hoheitsaufgabe
des Bundes, die von der WSV
wahrgenommen wird. Hierbei ist zu beachten,
23
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
dass die hoheitlichen Aufgaben der WSV sich
nicht nur auf das Gewässerbett der
Wasserstraße samt ihrer Ufer und
Betriebswege erstrecken, sondern auch auf
die ihrer Unterhaltung nach §§ 7 ff WaStrG
dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke.
Daraus folgt, dass eine Überplanung der dem
allgemeinen Verkehr gewidmeten
Bundeswasserstraßen einschl. ihres Zubehörs
grundsätzlich unzulässig ist, wenn dadurch die
Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben
durch die WSV des Bundes beeinträchtigt
wird. Zu den Unterhaltungsaufgaben der WSV
gehört auch das Freiholzen der Ufer in
Bereichen von sog. festen Schifffahrtszeichen
und an für die Schifffahrtunübersichtlichen
Stellen. Bei der Grünplanung muss
ausgeschlossen werden, dass
Sichtbehinderungen auch zu vorhandenen
Schifffahrtszeichen für die Schifffahrt
entstehen.
Durch die beabsichtigte Fachplanung „Grünund Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption darf
die Planungshoheit sowie die Wahrnehmung
der übrigen hoheitlichen Aufgaben und die
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen nicht
beeinträchtigt werden. Die Fachplanung der
WSV des Bundes ist daher zu
berücksichtigen.
Die WSV des Bundes, hier das
Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Berlin
plant den Neubau einer Leitzentrale für die
Fernsteuerung von 12 fernbedienbaren
Schleusen und für die Fernüberwachung der
Anlage3
Datum Erwiderung
Ergänzung des Textes bei den Zielen und Maßnahmen.
Die farbliche Markierung eines Streifens im Uferbereich in den Plänen
ist eine generalisierte Darstellung. Die Lage direkt am Ufer nicht
zwingend vorgegeben. Die Führung beispielsweise eines Weges kann
auch in „Ufernähe“ erfolgen oder das Ufer punktuell auf andere Weise
erlebbar gemacht werden. Die für das WSA notwendigen Gebäude und
Flächen sollen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
24
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlagentechnik für alle
Verkehrswasserbaulichen Anlagen (16 Wehre,
5 Selbstbedienungsschleusen, 4
Klappbrücken,2 Pumpwerke) des WSA Berlin.
Aus funktionalen und organisatorischen
Gründen soll das Gebäude der Leitzentrale
auf dem Gelände des Bauhofes Grünau,
Grünauerstraße 213, 12557 Berlin des WSA
Berlin errichtet werden. Gemäß § 1 Abs.4 Nr.
2 gehören zu den Bundeswasserstraßen „die
ihrer Unterhaltung dienenden bundeseigenen
Ufergrundstücke, Bauhöfe und Werkstätten“.
Sie sind damit unmittelbarer Bestandteil der
Bundeswasserstraße. Derartige Flächen
dürfen durch eine bezirkliche Planung nicht
mit Nutzungen überplant werden, die der
Nutzung als Bundeswasserstraße
widersprechen können. Hiermit legt das WSA
Berlin Widerspruch gegen die von Ihnen
geplante landschaftsplanerische Zielstellung Ufer von Bebauung freizuhalten und möglichst
öffentliche Grünzüge auf dem Bauhof Grünau,
Grünauerstraße 213, 12557 Berlin des WSA
Berlin zu entwickeln -ein. Der Bauhof Grünau
dient der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben des
WSV Bundes und unterliegt damit auch deren
Fachplanungshoheit. Die Planungshoheit des
Bezirksamtes Treptow-Köpenick tritt hinter
dieser Fachplanungshoheit zurück, soweit
hoheitliche Belange des Bundes der
bezirklichen Planung entgegenstehen. Der
Bauhof Grünau ist für die Realisierung der
Instandhaltung- und Unterhaltungsarbeiten an
den im Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin
vorhandenen Bundeswasserstraßen
Anlage3
Datum Erwiderung
Es handelt sich bei der Uferkonzeption um eine informelle Planung des
Bezirkes, die nicht in bestehende Rechte eingreift. Sie ist als Vision für
die weitere Planung notwendig und lediglich behördenintern bindend.
Ein Widerspruch im rechtlichen Sinne kann demnach nicht erfolgen.
Es sind hier lediglich Leitziele formuliert und in Konkretisierung der
landesplanerischen Zielsetzung des FNP pauschalisierende Aussagen
zu den Uferbereichen anhand der Chiffren und
Handlungsempfehlungen ablesbar. Die Umsetzung von Maßnahmen
zur Ufergestaltung bleibt immer dem Einzelfall vorbehalten und kann
über verschiedene Prozesse erfolgen. Hierbei sind sämtliche rechtliche
und dingliche Verhältnisse des konkreten Falls zu prüfen und die
Planung entsprechend anzupassen.
25
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
erforderlich. Das Grundstück Grünauerstraße
213, 12557 Berlin des WSA Berlin steht im
Eigentum der WSV des Bundes. Ich bitte
diese Fläche der WSV des Bundes in allen
Ihren Karten zur Fachplanung „Grün- und
Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption als
„Sondereigentum der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung“ auszuweisen.
Die vorliegende Uferkonzeption dient dem
Bezirk Treptow-Köpenick als interne
Richtschnur und Orientierung, die
Gewässerufer im örtlichen
Zuständigkeitsbereich als Grünflächen bzw.
Ufergrünzüge zu entwickeln. Das WSA Berlin
versteht diese Konzeption als bezirkliche
interne Hilfestellung für die dortige
Vorgehensweise zur Erreichung der
gesteckten Ziele. Der Bezirk hat bei seinen
weiteren Planungen die Belange und
Interessen Dritter zu beachten und zu wahren.
Auch wenn diese der vorliegenden Konzeption
entgegenstehen. Die Konzeption ersetzt
ausdrücklich nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen öffentlich-rechtlich
Verwaltungsakte oder privatrechtlichen
Vereinbarungen. Bei der Umsetzung der
Fachplanung „Grün- und Freiraum“ -Teilplan
Uferkonzeption und bei dem Betrieb der
Uferanlagen dürfen der WSV des Bundes
keine Kosten entstehen.
Die vorliegende Konzeption bezieht die
Betriebswege der WSV des Bundes voll mit
ein („…Ufergrünzug mit Weg bedarf keiner
Anlage3
Datum Erwiderung
Darstellung in Karte 1 als "sonstige Nutzung".
Im Prinzip richtig.
Die Interessen Dritter sind zu berücksichtigen, Rechtsvorschriften sind
zu beachten.
Die Konzeption betrifft zwar sämtlich Ufer im öffentlichen und privaten
Eigentum, ersetzt aber Verwaltungsakte nicht, sondern soll als
Grundlage für künftige Einzelfallentscheidungen der bezirklichen
Verwaltung dienen. Sie kann demnach auch fachliche Grundlage für
Vereinbarungen mit privaten Dritten werden.
Es erfolgt eine Klarstellung im Gutachten: Die Angaben zu den
Treidelwegen sind sehr verallgemeinernd. Im Bestand erfolgt die
Wegebenutzung in der Regel auf eigene Gefahr ohne öffentliche
Widmung. Hinweis auf S. 31, Abs.3.
Es muss im Einzelfall auf die Örtlichkeit abgestellt werden. Teilweise,
sicher nicht überall, sind die Breiten für eine Nutzung als Uferweg
ausreichend.
26
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
weiteren Entwicklung …“) und suggeriert
damit eine völlige Umkehr der tatsächlichen
örtlichen und rechtlichen Verhältnisse bzw.
Zuständigkeiten. Es erweckt den Anschein,
dass es sich hier um uferbegleitende Wege
des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin
handelt und das die WSV des Bundes diese
uferbegleitenden Wege (des Bezirkes) für die
Zwecke der Unterhaltung seiner
Bundeswasserstraßen mit nutzen darf. Es ist
aber so, dass die WSV des Bundes, hier
vertreten durch das WSA Berlin in den letzten
Jahren zur Vereinfachung von
Unterhaltungsarbeiten an den
Bundeswasserstraßen z. B. Oder-Spree-Kanal
und Gosener Kanal alte Betriebswege
reaktiviert hat. Diese Betriebswege stehen im
Eigentum der WSV des Bundes und dienen
zuerst dem Zweck der Unterhaltung der
jeweiligen Bundeswasserstraße. Da es sich
bei den Betriebswegen auch um
Betriebsgelände der WSV des Bundes
handelt, besteht auch dort ein grundsätzliches
Betretungs- und Benutzungsverbot für Dritte!
Derzeit können Fußgänger und Radfahrer
diese Betriebswege der WSV des Bundes
lediglich „auf eigene Gefahr“ mit nutzen.
Sollten diese Betriebswege der WSV des
Bundes Bestandteil eines anderweitigen
Wegekonzeptes werden, so hat der Bezirk
oder die Gemeinde mit der WSV des Bundes
im Vorfeld Nutzungsverträge über die
jeweiligen Streckenabschnitte abzuschließen.
Die Verkehrssicherungs- und
Unterhaltungspflicht ist hierbei zu übertragen.
Anlage3
Datum Erwiderung
Im Gutachten werden die privaten Interessen der Eigentümer, bzw.
Verfügungsberechtigten der jeweiligen Grundstücke in allgemeiner
Form als zu beachtender Belang dargestellt. Im Sachzusammenhang
der Ufer ist die jeweilige, rechtlich gesicherte Nutzung der betreffenden
27
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Die Interessen der WSV des Bundes kommen
im gesamten Text der vorliegenden
Konzeption zu kurz. Die Notwendigkeit der
Erteilung einer strom- und
schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG)
nach § 31 WaStrG wird nur ein einziges Mal in
Kap. 7.3.2, S. 76 erwähnt. Aus Sicht des WSA
Berlin muss dieser Sachverhalt an mehreren
Stellen ergänzt werden. Für die
Kartenunterlagen wurden keine digitalen
Bundeswasserstraßenkarten verwendet. Die
verwendeten Karten stellen die Ufersituation
und vorhandenen Stege nicht dar.
Zu der beabsichtigten Fachplanung „Grün-und
Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption nehme ich
im Einzelnen wie folgt Stellung:
zu Kap. 2.1-Datengrundlagen, S.12: Es ist
unklar, was für eine Gewässerkarte mit Stand
01.11.2010 verwendet wurde.
zu Kap. 2.2-Planungskonzept, Typisierung
von Uferabschnitten, S. 14: Beim Ufertyp
werden die Flächennutzungen definiert. Die
Art der Uferbefestigung bleibt dabei
unberücksichtigt, obwohl hierbei erhebliche
Kostenfaktoren eine Rolle spielen können. Es
wird empfohlen, diesen Aspekt bei der
Ufertypisierung zu überprüfen und ggf. zu
ergänzen.
Anlage3
Datum Erwiderung
Grundstücke von allgemeinem, aber keineswegs untergeordnetem
Interesse. Sie muss zwingend beeinträchtigungsfrei gewährleistet
bleiben.
Die Ergänzung der rechtlichen Grundlagen bzw. des Hinweises auf die
schifffahrtpolizeiliche Genehmigung erfolgt bedarfsgerecht.
Da der Gegenstand der Uferkonzeption die landseitigen Flächen sind,
ist als Kartengrundlage die ALK verwendet worden. Die Uferkonzeption
stellt in Abgrenzung zur Steganlagenkonzeption keine Stege dar.
Es handelt sich um die Gewässerkarte aus dem FIS-Broker, dem
Fachkartendienst des Landes Berlin.
Im vorliegenden Gutachten basiert der Charakter der Ufergestalt auf
den vorhandenen Nutzungen, weniger auf der ganz konkreten
Situation vor Ort. Das entspricht auch dem Ziel, das mit der Konzeption
verfolgt wurde, es so weit wie möglich allgemein und abstrahierbar zu
halten. Hier liegt eindeutig eine durchaus gewollte Grenze in der
Darstellungsmöglichkeit dieser Konzeption, die aber die hohe
Flexibilität dieses Planungs-Instruments ermöglicht.
Auf eine Kostenbewertung der Maßnahmen wurde bewusst verzichtet,
da diese von zahlreichen weiteren Einzelfaktoren abhängen, so z.B.
auch vom Zustand der Uferbefestigung. Da die Uferbefestigung jedoch
nicht den Schwerpunkt der Uferkonzeption darstellt, sondern die
landseitige Nutzung der Ufer als Ufergrünzüge, sind hier vor allem die
Flächennutzungen, Eigentumsverhältnisse und der Schutzstatus von
Bedeutung.
Der Begriff "natürlich fließende Gewässer" orientiert sich an der
Beschreibung der Biotoptypen sowie der Beschreibung im
Landschaftsprogramm und wird beibehalten, da hier auf Naturraumund Landschaftsbildqualitäten abgestellt wird.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
zu Kap. 3.1-Kurzdarstellung der
Gewässerabschnitte, S. 17ff:
Im Text wird der Begriff „der natürlich
fließenden Gewässer“ verwendet. Diese
Bezeichnung ist für die in der Tabelle 1
aufgelisteten Gewässer falsch. Im
Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin sind
die von Ihnen benannten Gewässer 1.
Ordnung staugeregelte Wasserstraßen oder
Kanäle (künstlich angelegte Wasserstraßen).
In der Tabelle 1, S .17 -20 werden für den
BVK und den Tek die Treidelwege aufgeführt.
Diese sind für die Ausweisung eines
Uferweges aber zu schmal und liegen in den
Böschungen. Dort müssten erhebliche
Arbeiten und Befestigungen vorgenommen
werden mit anschließender Unterhaltung.
Beim Müggelsee und Dämeritzsee werden
hinter der Bezeichnung „Bundeswasserstraße“
noch „(Fahrrinne)“ geschrieben. Diese
Bezeichnung ist irreführend und falsch, da die
gesamte Wasserfläche eine
Bundeswasserstraße ist. Der Klammerzusatz
ist zu streichen!
Die Bezeichnung „Müggelspree südlich
Dämeritzsee (Westufer)“ ist nicht
nachvollziehbar. Welche Wasserstraße ist dort
gemeint, die eine Landeswasserstraße sein
soll?
Anlage3
Datum Erwiderung
Es erfolgt eine Klarstellung im Gutachten: Die Angaben zu den
Treidelwegen sind im Gutachten sehr verallgemeinernd. Im Bestand
erfolgt die Wegebenutzung in der Regel auf eigene Gefahr ohne
öffentliche Widmung.
Es muss im Einzelfall auf die Örtlichkeit abgestellt werden.
Teilweise, sicher nicht überall, sind die Breiten für eine Nutzung als
Uferweg ausreichend.
Es wird erläuternd dargestellt, dass für die Befahrung der Gewässer
mit Motorbooten eine Fahrrinne vorgeschrieben ist. Die Darstellung als
Klammerzusatz wird geändert.
Es handelt sich um den Zufluss zum Dämeritzsee. Die Angaben
werden konkretisiert.
Die Gliederung der Gewässerabschnitte ist nicht nach der Einteilung
der Bundeswasserstraßen, sondern nach der gleichartigen Struktur
zusammenhängender Gewässerteile abgegrenzt worden.
Im vorliegenden Gutachten basiert der Charakter der Ufergestalt auf
den vorhandenen Nutzungen, weniger auf der ganz konkreten
Situation vor Ort. Das entspricht auch dem Ziel, das mit der Konzeption
verfolgt wurde, es so weit wie möglich allgemein und abstrahierbar zu
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Die DaW und WdS (mit Großen Zug und
Krossinsee) sind zwei verschiedene
Bundeswasserstraßen. Eine Trennung wäre
hier übersichtlicher.
zu Kap. 3.2-Nutzungen, S. 22 ff, Tabelle 3:
Bei den Nutzungen „Wirtschaftsstandort“,
„Wohnen I“ und „Umnutzungsbereich“ wäre
bei der Auswahl auch die Uferbefestigung zu
berücksichtigen, da dies bei den Kosten zum
Tragen kommen kann.
Anlage3
Datum Erwiderung
halten. Hier liegt eindeutig eine durchaus gewollte Grenze in der
Darstellungsmöglichkeit dieser Konzeption, die aber die hohe
Flexibilität dieses Planungs-Instruments ermöglicht. S.o.
Es erfolgt eine Klarstellung im Gutachten: Die Angaben zu den
Treidelwegen sind im Gutachten sehr verallgemeinernd. Im Bestand
erfolgt die Wegebenutzung in der Regel auf eigene Gefahr ohne
öffentliche Widmung.
Es muss im Einzelfall auf die Örtlichkeit abgestellt werden. S.o.
Zur Nutzung „Kanalseitenstreifen“ in der
Tabelle 3, S.24 ist grundsätzlich folgendes
anzumerken. Diese „Kanalseitenstreifen“
befinden sich in der Kanalstrecke einer
Bundeswasserstraße z. B. dem TeK, der BVK,
der SOW, etc. Damit gehören diese Flächen
nach § 1 WaStrG zur Bundeswasserstraße als
eine wasserbaulichen Anlage. Da ein Kanal
nicht in das Land gebaut werden kann, ohne
künstliche Ufer zu erhalten, die gegen
Abrutschen gesichert sind, gehört das Ufer
eines Kanals zu der wasserbaulichen Anlage
Kanal und unterfällt damit auch der Widmung
als Wasserstraße. Die Ufer müssen durch die
WSV, unabhängig von der Frage schifffahrtsbedingter Schäden unterhalten werden,
da sie gegenüber dem Grundstücksanlieger
als schadensverhütende Anlage dienen. Diese
Ufer sind daher bis zur Böschungsoberkante
als Bundeswasserstraße gewidmet. Falls ein
Betriebsweg vorhanden ist, wird dieser von
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
der Widmung umfasst. Eine gegenteilige
Widmung/ Nutzung durch eine beabsichtigte
Fachplanung „Grün- und Freiraum“ -Teilplan
Uferkonzeption ist nicht möglich. Diese
„Kanalseitenstreifen“ sind Bestandteil der
Bundeswasserstraße, hier, z. B. dem TeK, der
BVK, der SOW gemäß § 1 (4) Nr. 2 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Als
solche dienen sie der Erfüllung der
hoheitlichen Aufgaben der WSV des Bundes,
hier vertreten durch das WSA Berlin.
zu Kap. 3.3-Eigentumsverhältnisse, S. 31 ff
Der Text in den beiden Absätzen 2 und 3 gilt
nicht für Bundeswasserstraßen. Für diese ist §
3 WaStrG maßgeblich. Die künstliche
Änderung des Wasserlaufs oder des
Wasserstandes ist nur mittels Planfeststellung
möglich und das auch nur an den Staustufen
und Schleusen an den Bundeswasserstraßen.
Die Auswirkungen von dauerhaften
künstlichen Änderungen des Wasserstandes
sind gravierend und wirken sich großräumig
aus. Hier gibt es viele Betroffenheiten von
Dritten. Die beiden Sätze müssen gestrichen
werden. Es wird empfohlen die beiden
Absätze vollständig zu streichen.
Sie führen im Abs. 5 für die Errichtung von
Anlagen in und an oberirdischen Gewässern
nur die wasserbehördliche Genehmigung
gemäß § 62 auf. Hier muss das erforderliche
Genehmigungsverfahren nach § 31 WaStrG
aufgenommen werden. Die Errichtung von
Anlagen in, über oder unter einer
Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer
Anlage3
Datum Erwiderung
Der entsprechende Text wird angepasst und ergänzt.
Der entsprechende Text wird korrigiert und ergänzt.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
bedarf auch einer strom- und
schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
(SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz
(WaStrG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I
S. 962).
In Tabelle 4, S. 32 werden auch die beiden
sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes
die Große Krampe (GKr) und der Gosener
Graben (GoG) aufgelistet. Beide
Wasserstraßen sind keine dem allgemeinen
Verkehr dienende Binnenwasserstraßen des
Bundes. Sie sind auch nicht Bestandteil der
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 und
§ 2 Abs. 2) des WaStrG. Somit ist die textliche
Aussage im letzten Absatz auf Seite 31 nicht
richtig.
Im Kap. 3.3 wird die Übernahme von
Uferflächen angeregt, zumindest aber der
Abschluss von Nutzungsverträgen bei
Uferwegen oder Uferzugängen. Bei der
weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass
Flächenabgaben an die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) zum Zwecke der
späteren Veräußerung seit Jahren nur äußerst
schleppend verlaufen. Die WSV des Bundes
musste beim Abschluss von
Nutzungsverträgen mit den Berliner Bezirken
bei kanalbegleitenden Radwegen bisher eher
ambivalente Erfahrungen sammeln. Die
Aussage der vorliegenden Uferkonzeption, die
Verkehrssicherungspflicht bei
uferbegleitenden Wegen im Zuge von
Es ist eher eine politische Aufgabe für die Zuständigkeiten von Bund,
Land und Kommune.
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die
Uferwege in Ufergrünzügen nicht zwangsläufig unmittelbar entlang der
Uferlinie verlaufen müssen, sondern eine Wegeführung auch in
gewisser Entfernung zur Uferlinie erfolgen kann. Die genaue
Wegeführung ist nicht Gegenstand der Uferkonzeption, sondern der
nachfolgenden Objekt- und Ausführungsplanungen.
32
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Nutzungsverträgen zu übernehmen wird daher
vom WSA Berlin mit äußerster Skepsis
betrachtet.
Ich bitte zu beachten, dass sich an der
Bundeswasserstraße Müggelspree ein
unterschiedlich stark ausgeprägter,
durchgehender Uferstreifen in der
Unterhaltung und im Eigentum der WSV des
Bundes befindet. Dieser Uferstreifen ist für die
Unterhaltung der Bundeswasserstraße
erforderlich und grundsätzlich nicht
abgabefähig.
zu Kap. 4-Nutzungsansprüche an
Gewässerufer, S. 49ff:
In Abs.7 „wasserseitige Nutzungsansprüche“
ist auf die Genehmigungspflicht nach § 31
WaStrG hinzuweisen. Dies muss sich
abheben gegenüber dem später folgenden
Absatz mit der Unterhaltung der
Bundeswasserstraßen. In Abs. 9 ist hinter den
aufgeführten Fachgesetzen das „Bundeswasserstraßengesetz“ zu ergänzen. In Abs. 4, S.
50 bitte ich hinter“(wie z. B. Schleusen)“die
Begriffe „Bauhöfe und Werkstätten“ zu
ergänzen.
zu Kap. 5.12-Wasserwanderrastplätze, S. 67:
Die geplanten und aufgelisteten Standorte
unterliegen der Genehmigungspflicht nach §
31 WaStrG. Ich bitte hierzu um Ergänzung.
Anlage3
Datum Erwiderung
Ergänzungen werden im Text vorgenommen.
Der Hinweis wird im Text ergänzt.
Die hier dargestellte Maßnahme stellt eher eine seltene Ausnahme dar,
da diese schon aus Kostengründen nur für äußerst kurze, aber
bedeutende Lückenschlüsse überhaupt nur in Frage kommt. Sie stellt
eine konfrontative Lösung dar, sofern eine Einigung mit dem
Eigentümer eines Ufergrundstücks nicht erzielt werden kann. Es wird
der Hinweis ergänzt, dass hierfür wasserrechtliche und
wasserstraßenrechtliche Zulassungen erforderlich sind.
zu Kap. 7.1-Entwicklungsziele nach
Ufertypen, S. 70 ff:
In der Auflistung wird die Möglichkeit erörtert,
33
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
für die Schaffung durchgehender Uferwege
Stege, Spundwände o. ä. wasserseitig vor die
Ufergrundstücke zu setzen. Damit würden
dauerhaft Wasserflächen überbaut. Ich bitte
zu beachten, dass hierdurch insbesondere in
engen Flussstrecken die nutzbare
Fahrwasserbreite weiter eingeschränkt wird.
Darüber hinaus wird der dort von der WSV
des Bundes derzeit für Unterhaltungszwecke
vorgehaltene Uferstreifen in Frage gestellt.
zu Kap. 7.6.1-Hausboote, S. 80 ff: Die
vorliegende Uferkonzeption stellt
Überlegungen für mögliche Liegeplätze von
Hausbooten an. Es werden Teilbereiche der
SOW zwischen BVK und dem „Köpenicker
Becken“ näher beleuchtet. Unabhängig der
erforderlichen landseitigen Zuwegungs- und
Erschließungsmöglichkeiten bitte ich
unbedingt zu beachten, dass sich die
avisierten Stellen mitten im engen
Streckenbereich des Kohlependels von
Königs Wusterhausen nach Klingenberg
befinden. Da hier auch im härtesten Winter ein
Eisaufbruch erfolgt, sind auf den bzw. für die
Hausbooten/Wohnschiffe ausreichend
dimensionierte Festmacheeinrichtungen
vorzusehen. Mit Schäden an/in den
Hausbooten/Wohnschiffe ist durch Eisgang
und den erforderlichen Eisaufbruch zwingend
zu rechnen.
Dauerhafte Liegeflächen für
Hausboote/Wohnschiffe bedeutet die
Entwidmung von Bundeswasserstraßen. Dies
ist nur mit Zustimmung der WSV des Bundes
Anlage3
Datum Erwiderung
Der Hinweis wird im Text ergänzt.
Ein Hinweis auf die entsprechenden Zulassungen und
Verwaltungsverfahren im Text wird ergänzt.
Kenntnisnahme.
34
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Erwiderung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
25.11.2013 bis 10.01.2014
öffentlicher Hinweis/ Anregung
Belange
Lfd Nr. Träger
Anlage3
Datum Erwiderung
möglich. Hierzu muss das WSA Berlin
unbedingt weiter beteiligt werden. Die
Tabellen 14 und 15 wurden vom WSA Berlin
auf ihre Genehmigungsfähigkeit nicht geprüft.
Die vorgelegte Fachplanung „Grün- und
Freiraum“ -Teilplan Uferkonzeption (Stand: 19.
November 2013) des Bezirksamtes TreptowKöpenick von Berlin als eine Landesplanung
darf die hoheitlichen Aufgaben der WSV des
Bundes nicht konterkarieren und ist aus Sicht
des WSA Berlin zu überarbeiten.
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Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Hinweise aus den Fachämtern und politischen Gremien des BA
Lfd Gremien /Fachämter Hinweis/ Anregung
Nr. des Bezirksamts
Fachamt
1.
Amt für Umwelt und Hinweise:
Natur
Pkt. 5.11- Steganlagenkonzeption Die
AL
Steganlagenkonzeption stellte keine Grundlage für
Einzelfallentscheidungen dar. Sie hat den Charakter einer
ermessensleitenden verwaltungsinternen Richtlinie für die
Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung von
Sportbootsstegen.
Pkt. 5.12 Wasserwanderrastplätze
Der Zeltplatz "Kuhle Wampe" befindet sich nicht im Finanzoder Fachvermögen des Fachbereiches Naturschutz
1.
BVV Ausschuss
Sportausschuss
(am 22.01.2014)
Anlage 5
2c zur BA-Vorlage
Datum
Erwiderung
28.11.2013
Wird geändert
Wird geändert
Die Sportvereine befürchten, vor vollendete Tatsachen
22.01.2014 Die Planungsebene bleibt konzeptionell. Es werden in dem
gestellt zu werden. Deshalb bestehen Bedenken gegenüber
Sinne keine Tatsachen verändert. Die Planung orientiert
der Uferkonzeption. Die Ablehnung der Uferkonzeption
sich an den vorhandenen Nutzungen. Erst im Rahmen der
erfolgt außerdem wegen des Begriffs „Durchgängigkeit“
nachfolgenden Planungsebenen werden
(Leitziel).
Einzelfallentscheidung getroffen, die dann in eine rechtlich
verbindliche Form gebracht werden müssen.
Durchgängigkeit bedeutet, es sind in sich logische,
durchgehende Abschnitte zu schaffen, die eine optimale
Nutzung ohne Störung der anliegenden Nutzungen
ermöglichen. Es ist dabei nicht von einer durchgehenden
Wegeverbindung auszugehen. Impliziert ist eher eine
Aufgabe, die sich stadt- und landschaftsplanerisch in den
Bereichen Erholung sowie Umwelt- und Naturschutz
strategisch auf regionaler Ebene für die nachfolgenden
Planungsebenen stellt. Das übergeordnete Ziel der
Schaffung von Grünzügen an den Gewässerufern ist
bereits im Flächennutzungsplan verwaltungsintern
verbindlich verankert.
Thematisiert wird das Problem Verträge, Vertragsgestaltung
bei Verlängerung Pacht. Die Vereine bedürfen der
Planungssicherheit für Investitionen und Mitglieder.
Die Planungssicherheit ist von der Uferkonzeption nicht
berührt. Der FNP, aus dem heraus der Bezirk
Planungsrecht entwickeln kann und muss, transportiert das
Uferkonzeption Treptow-Köpenick
Hinweise aus den Fachämtern und politischen Gremien des BA
Lfd Gremien /Fachämter Hinweis/ Anregung
Nr. des Bezirksamts
Anlage 5
Datum
Erwiderung
Thema in dieser Form unverändert seit 1994. Die
Uferkonzeption enthält keine darüber hinausgehenden
Regelungsmöglichkeiten. Sie ist lediglich verwaltungsintern
bindend.
2.
Es wird befürchtet, dass der Zugang zu den Stegen in
Gefahr ist. Ein Abgleich mit der Steganlagenkonzeption
sollte erfolgen.
Die Stegnutzung ist grundsätzlich vereinbar mit einem
öffentlichen Uferweg. Dafür gibt es bereits viele gute
Beispiele.
Es besteht kein Widerspruch zur Steganlagenkonzeption.
Die Uferkonzeption betrachtet die landseitigen Nutzungen
und Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Vereine bieten an „Tagen der offenen Tür“ der
Öffentlichkeit den Zugang an und punktuell gibt es öffentlich
nutzbare Vereinslokale.
Das sehr löbliche Engagement der Vereine wird dankend
zur Kenntnis genommen. Im Kern wird hier jedoch eine
eingeschränkte Öffentlichkeit angesprochen. Der Zugang
für die Allgemeinheit beinhaltet uneingeschränkte Rechte
für jedermann ohne Kommerzialisierung und temporäre
Begrenzung des Freiraums.
Ausschüsse für
Hauptsächlich erfolgten Nachfragen zu bestimmten
21.11.2013 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der
Stadtentwicklung und Uferabschnitten, insbesondere Schöneweide (BI So mit
Uferkonzeption erfolgte die Untersuchung der
Teifbau sowie
uns!) bereffend, welche jedoch die Zweckmäßig- und
Handlungsoptionen und –spielräume anhand einer Matrix,
Umwelt-, Naturschutz Richtigkeit der Planung nicht infrage stellten. Es gab
in denen verschiedene Parameter zu den betreffenden
und Grünflächen Hinweise auf dringliche Handlungsfelder für die Umsetzung
Bereichen mittels einer Matrix ausgewertet wurden und
in Teilbereichen (Friedrichshagen/ Müggelsee, Heizwerk
somit eine Prioritäten- und Dringlichkeitsabschätzung
(gemeinsame Sitzung Niederschöneweide und fehlende Schlüsselgrundstücke,
erfolgte. Diese kann im weiteren Prozess zur Unterstützung
am 21.11.2013)
Mauerweg Baumschulenweg).
von sektoralen Konzepten verwendet werden.
Des Weiteren gab es Hinweise auf Schutzgebiete und die
Notwendigkeit, Flächen für Kompensationsmaßnahmen zu
sichern
Die Uferkonzeption orientiert sich am Bestand und den
vorhandenen Nutzungen. Es erfolgen keine
planungsrechtlichen Festlegungen. Dies bleibt den
nachfolgenden Einzelfalluntersuchungen und den
jeweiligen Planungsinstrumenten vorbehalten.
Widersprüche zur Ausgleichsflächenkonzeption des
Bezirkes bestehen nicht.