Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussprotokoll öffentlich.pdf
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Erstellt
18.11.16, 03:09
Aktualisiert
24.01.18, 05:49
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Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss
Frau Michels
Telefon:
Fax:
(0221) 221 - 23148
(0221) 221 - 24447
E-Mail:
marianne.michels@stadt-koeln.de
Datum:
11.11.2016
Beschlussprotokoll
über die 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode
2014/2020 am Donnerstag, dem 10.11.2016, 15:00 Uhr bis 17:50 Uhr, Ratssaal
I. Öffentlicher Teil
3
Anträge
3.1
Schulstandort Deutzer Feld verwirklichen – Verhandlungen aufnehmen Planungsrecht anpassen!
Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2016
AN/1082/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere bau-, planungs- und immissionsschutzrechtlicher Art
für den Bau der Gesamtschule zu schaffen. Insbesondere ist zu prüfen, den Bebauungsplan Nr. 69450/10 „Deutzer Feld“ in Köln-Kalk im Bereich der Baufelder 6,
7 so zu ändern, anstatt der GE-Festsetzung eine Festsetzung als Fläche für den
Gemeinbedarf –Schule- vorzusehen. Eine Nutzung der Fläche für einen anderweitigen Zweck ist auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
4
Stadtplanung - Projekte
4.1
Umsetzung Masterplan
4.2
Flächen für den Wohnungsbau
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
4.2.1
Umsetzung STEK Wohnen
hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau
1028/2015
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
4.2.2
Wohnungsbauoffensive
2698/2016
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
4.2.3
Erweiterung des Mediaparks zum Zwecke des studentischen Wohnungsbaus
Antrag der FDP-Fraktion vom 03.12.2013
AN/1485/2013
Der Antrag wurde zurückgestellt.
4.2.4
Gebiet "Im Kreuzfeld" jetzt entwickeln!
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2016
AN/0184/2016
Der Antrag wurde zurückgestellt.
4.2.5
Neubrück weiterentwickeln!
Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2016
AN/1079/2016
Der Antrag wurde zurückgestellt.
5
Allgemeine Vorlagen
5.1
Umgestaltung Brüsseler Platz
hier: Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Ideenwerkstatt
1687/2016
Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Innenstadt)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
nimmt die Ergebnisse der Ideenwerkstatt Brüsseler Platz zur Kenntnis und
-2-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
2.
beschließt, dass auf dieser Grundlage lediglich die Einrichtung von UnterflurGlascontainern umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
5.2
1. Deckblatt zum Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau
der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz und der Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn
2124/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, zum 1. Deckblatt im Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck KölnPorz bis zur Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn die als Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
5.3
Verkehrskonzept City/Altstadt
2835/2016
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
6
Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen
6.1
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Köln-Lindweiler
hier: Ernennung von Beiratsmitgliedern für den Veedelsbeirat Lindweiler
3011/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat ernennt die nachfolgenden Personen zu Beiratsmitgliedern des Veedelsbeirates Lindweiler.
Institution
Name Mitglied
Gemeinschaftsgrundschule
Vera Dreßen
Förderschule
Ursula Kellermann
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
-3-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
6.2
2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept
3068/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
6.3
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV P+R-Palette im
Zuge der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn
hier: Erweiterter Planungsbeschluss sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV des Hj. 2016 bei der Finanzstelle 6902-1202-2-5102,
P&R-Anlage im Zuge der N/S-Stadtbahn 3. BA
2384/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der
3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und
der Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis
zur Ausschreibung vorzubereiten.
Weiterhin beschließt der Rat folgende Ausstattungen in die Anlage zu integrieren:
-
Förderanlage (Aufzug)
Öffentliche barrierefreie WC-Anlage
Videoüberwachung im gesamten Gebäude und nicht nur im Bereich der Fluchttreppenhäuser sowie im Bereich der Stellplätze für Frauen
Zusätzliche Treppenanlage als Ergänzung zu den Fluchttreppenhäusern
Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle
6902-1202-2-5102, P&R-Anlage im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2016.
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
7
Änderungen des Flächennutzungsplanes
7.1
212. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, KölnEhrenfeld
Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld
hier: Beschluss über Stellungnahmen aus der Offenlage und Feststellungsbeschluss
3110/2016
-4-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat
1.
stellt fest, dass während der Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) zur 212. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) –
Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld in Köln-Ehrenfeld– keine
FNP-relevanten Stellungnahmen eingegangen sind (Anlage 6);
2.
stellt die 212. FNP-Änderung —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld
in Köln-Ehrenfeld— mit der gemäß § 5 Absatz 5 BauGB in Verbindung mit § 2a
BauGB als beigefügten Begründung inklusive Umweltbericht fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
7.2
219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, KölnRodenkirchen
Arbeitstitel: Parkstadt-Süd in Köln-Raderberg
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit
3081/2016
Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten
Bereich auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes eine Planänderung
gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
einzuleiten;
2.
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen
Aushang (Modell 1) durchzuführen.
3.
Die gesamt Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt
ist, wird als Parkgelände definiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
7.3
209. Änderung des Flächennutzungsplanes
Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz;
hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zur 209. Flächennutzungsplan-Änderung
3209/2016
Die Vorlage wurde zurückgestellt.
-5-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
8
Städtebauliche Planungskonzepte / Beschlüsse zur Durchführung von
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag nichts vor.
9
Städtebauliche Planungskonzepte / Stellungnahme der Bezirksvertretungen zu den Ergebnissen der vorgezogenen Bürgerbeteiligungen/frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen, Entscheidungen über die
Vorgaben zu den Bebauungsplan-Entwürfen
9.1
Städtebauliches Planungskonzept "Langeler Berg" in Köln-Porz-Langel,
Bebauungsplan Nr. 70346/03, Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz
zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
3128/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: "Langeler Berg" in Köln-Porz-Langel
einen Bebauungsplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
vom 19.11.2015 gemäß der Anlage 2.1 auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
9.2
Städtebauliches Planungskonzept "Kasernenstraße in Köln-Kalk"
Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
3251/2016
und
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 10.11.2016
AN/1878/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Bebauungsplanverfahren "Kasernenstraße in Köln-Kalk" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch) sind dabei
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen.
-6-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Der Änderungsantrag wurde von den Antragstellern zurückgezogen.
9.3
Städtebauliches Planungskonzept "Ostmerheimer Straße in KölnMerheim"
Stellungnahme der Bezirksvertretung Kalk zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
2624/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Bebauungsplanverfahren "Ostmerheimer Straße in Köln-Merheim" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
9.4
Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz;
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über
die Vorgaben zum Bebauungsplan-Entwurf
3267/2016
und
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2016
AN/1874/2016
Die Vorlage und den Änderungsantrag wurden zurückgestellt.
10
Einleitung/Aufstellung/Offenlage von Bebauungsplänen bzw. Bebauungsplan-Entwürfen, ggf. mit Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen
10.1
Beschluss über die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Alsdorfer
Straße in Köln-Ehrenfeld
1407/2016
-7-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
und
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2016
AN/1876/2016
1. Beschluss: (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.11.16)
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Vorhabenträgerin einzuwirken, das in Rede
stehende Gebiet als Mischgebiet zu entwickeln. Dabei ist zu ca. zwei Dritteln
Wohnnutzung vorzusehen, davon mindestens 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau. Die sonstige Nutzung, d.h. insbesondere Geschäfts- und Bürogebäude
sowie ggf. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, ist baulich in der Art und Weise um die Wohnbebauung anzuordnen, dass die umliegende gewerbliche Nutzung
inkl. der damit verbundenen Arbeitsplätze insbesondere durch die Wohnnutzung
nicht gefährdet wird.
4. Bei den weiteren Planungen ist die Linienführung des Low Line Linear Parks zu
berücksichtigen.
5. Dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, den Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie dem Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld /Müngersdorf
/Ehrenfeld sind die Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen im I. Quartal 2017
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion.
2. Beschluss: Ergänzte Beschlussalternative: (analog der Beschlussfassung in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Vorhabenträgerin stattzugeben und nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke
244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise
1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf), mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen, einzuleiten.
Bei den weiteren Planungen ist die Linienführung des Low Line Linear Parks zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
-8-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
10.2
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Hüttenstraße/Gravenreuthstraße in Köln-Ehrenfeld
1837/2016
Eine Beschlussfassung hat sich wegen des ausgesprochenen Wiedervorlageverzichts
erledigt.
10.3
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Alte Römerstraße in Köln-Merkenich/Rheinkassel
2548/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan
für das Gebiet südwestlich des Kreisverkehrs Alte Römerstraße/Fühlinger
Kirchweg, circa 130 m entlang der Alten Römerstraße in nordwestlicher Richtung und einer Tiefe von circa 150 m in südwestlicher Richtung entlang des
Fühlinger Kirchweges in Köln-Merkenich/Rheinkassel—Arbeitstitel: Alte Römerstraße in Köln-Merkenich/Rheinkassel— aufzustellen mit dem Ziel, eine
Mehrfamilienhausbebauung mit vier Gebäuden in II-geschossiger Bauweise mit
ausgebauten Dachgeschoss und circa 24 Wohneinheiten mit zugehöriger Erschließung und einen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus für die Freiwillige
Feuerwehr, Löschgruppe Langel/Rheinkassel festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Alte Römerstraße in
Köln-Merkenich/Rheinkassel— zur Kenntnis;
3.
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1;
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.4
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel
2560/2016
Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße,
südlich der Straße An der Mühle, westlich und nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 1027) in
Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel— einzuleiten
mit dem Ziel, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung festzusetzen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird
-9-
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin durchzuführenden städtebaulichen
Qualifizierungsverfahrens;
2.
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 Anlage 3 nach Modell 2 (Versammlung);
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.5
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren
Arbeitstitel: Carlebachstraße in Köln-Porz-Eil
3101/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:
Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir:
„Zur Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (EHZK) beschließt der Stadtentwicklungsausschuss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für den
Bereich zwischen dem nördlich gelegenen Bauhaus, begrenzt im Osten durch die
Neue Eiler Straße, im Süden durch die Carlebachstraße und im Westen durch die angrenzende Grünfläche (Grundstücke Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstücke 879 und 904)
in Köln-Porz-Eil aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.6
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Rochusstraße in Köln-Ossendorf
3181/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die
Bezirksvertretung Ehrenfeld und bittet um Wiedervorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
- 10 -
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
11
Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen sowie Einstellung von Bebauungsplan-Verfahren
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag nichts vor.
12
Beschlüsse über Anregungen/Stellungnahmen, Änderungen sowie Satzungsbeschlüsse von Bebauungsplan-Entwürfen
12.1
Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109
- Stellungnahmen/Satzungsbeschluss Arbeitstitel: Rudolfplatz in Köln-Altstadt/Süd und -Neustadt/Süd
3100/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1.
über die zu der Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 für das Gebiet Rudolfplatz, Pilgrimstraße, Habsburgerring —Arbeitstitel: Rudolfplatz in KölnAltstadt/Süd und -Neustadt/Süd— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NordrheinWestfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten
Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
13
Änderungen/Ergänzungen von Bebauungsplänen
13.1
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes 6150/02
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Butzweilerhof in Köln-Ossendorf, 3. Änderung
3048/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, den Bebauungsplan 6150/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit
§ 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB für das Gebiet entlang der Von-Hünefeld-Straße zwischen MathiasBrüggen-Straße und Hugo-Eckener-Straße in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel:
Gewerbegebiet Butzweilerhof in Köln-Ossendorf, 3. Änderung— zu ändern;
- 11 -
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
2.
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
14
Aufhebung von Bebauungsplänen
14.1
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den BebauungsplanEntwurf 74400/05
Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen
2318/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verschiebt eine Beschlussfassung bis zur Vorlage
eines Gesamtkonzeptes zu einer möglichen Klinikerweiterung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
14.2
Beschluss über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes 75409/02
- Einleitungsbeschluss Arbeitstitel: Neue Eiler Straße in Köln-Porz-Eil
3106/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:
Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir:
„das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 75409/02 für das Gebiet zwischen dem nördlich gelegenen Bauhaus, begrenzt im Osten durch die
Neue Eiler Straße, im Süden circa 26,00 m parallel zur Carlebachstraße und im
Westen durch die angrenzende Grünfläche (Grundstücke Gemarkung Eil, Flur
16, Flurstücke 879 und 904) in Köln-Porz-Eil
—Arbeitstitel: Neue Eiler Straße in Köln-Porz-Eil— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
14.3
Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6650 Sd/03 (67500/03)
- Stellungnahmen/Satzungsbeschluss Arbeitstitel: Nördlich Erlenhofstraße in Köln-Niehl
3197/2016
- 12 -
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1.
über die zu der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6650 Sd/03 (67500/03) für
das Gebiet östlich der Sebastianstraße, nördlich der Erlenhofstraße, westlich des
Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3367 und südlich der Grundstücke mit
den Flurstücksnummern 3072 und 3070 in Köln-Niehl —Arbeitstitel: Nördlich Erlenhofstraße in Köln-Niehl— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2.
die Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6650 Sd/03 (67500/03) nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
15
Sonstige Satzungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag nichts vor.
16
Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen
16.1
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend die Aufstellung
eines Bebauungsplanes "Rund um die Alteburger Straße" in der Kölner
Südstadt (AN/1404/2016);
hier: Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt
am 15.09.2016, TOP5.2.9
3355/2016
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
16.2
Beschluss gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates bezüglich der Bitte der Bezirksvertretung Nippes zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, dem Discounter in der Osterather Straße 26
seine Ausbauvorhaben zu ermöglichen unter der Voraussetzung, dass
die Möglichkeit geschaffen wird, auf den Geschäftsgebäuden Wohnraum
zu errichten.
3125/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Vorschlag der Bezirksvertretung
Nippes nicht zu folgen und beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Beschluss zur
- 13 -
Stadtentwicklungsausschuss
am 10.11.2016
Aufstellung eines Bebauungsplans zum Ausschluss von Einzelhandel in nicht integrierter Lage –Arbeitstitel: Osterather Straße/Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen–
weiterzuverfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
II. Nichtöffentlicher Teil
Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
- 14 -