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XXX kein Umdruck XXX Anlage 1 - Stellungnahmen zur aktualisierten SEP 2016.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
XXX kein Umdruck XXX Anlage 1 - Stellungnahmen zur aktualisierten SEP 2016.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
22.11.16, 06:32
Aktualisiert
24.01.18, 05:49

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Anlage 1 Schulentwicklungsplanung im Dialog – Übersicht über die Rückmeldungen von Bezirksvertretungen und Schulen zur „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ sowie Stellungnahme der Verwaltung (Session 3801/2016) 1 INHALT: (Hinweis: SL = Schulleitung, SK = Schulkonferenz, SP = Schulpflegschaft, LK = Lehrerkonferenz) Seite 0 Allgemeine Stellungnahmen Kölner Kreis der Gesamtschulen Stellungnahme der Kölner Hauptschulen 6 - 10 11 - 14 01 Stadtbezirk Innenstadt: Bezirksvertretung Innenstadt: BV 1 Innenstadt zur SEP BV 1 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS 15 - 17 18 - 19 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M1 M2 M2 M3 M4 M5 SK GGS Loreleystraße SL Weiterbildungskolleg – Abendrealschule, Dagobertstraße SK GGS Freinet-Schule, Dagobertstraße SL FS Paul-Maar-Schule, Marienplatz SK GGS Gilbachstraße, Montessori-Grundschule SK GGS Balthasarstraße 20 21 22 23 24 - 25 26 02 Stadtbezirk Rodenkirchen: Bezirksvertretung Rodenkirchen: BV 2 GE Europaschule BV 2 GE Rodenkirchen BV 2 GY HS Rodenkirchen BV 2 Rodenkirchen zur SEP BV 2 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS 27 - 28 29 - 30 31 - 32 33 - 35 36 - 37 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 15 M 18, M 23 M 21 M 22 M 22 M 24 M 25 SK KGS Cäsarstraße SK GGS Adlerstraße, Anne Frank Schule SK GGS Ketteler Schule, Ketteler Straße SK GY Rodenkirchen, Sürther Straße SK HS Ringelnatzstraße SK GE Rodenkirchen, Sürther Straße SK GE Europaschule, Raderthalgürtel 38 39 40 41 - 44 45 - 47 48 - 49 50 - 51 2 03 Stadtbezirk Lindenthal: Bezirksvertretung Lindenthal: BV 3 Lindenthal zur SEP BV 3 zu Hildegard-von-Bingen GY BV 3 zu Schiller GY BV 3 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS 52 53 54 55 - 56 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 29 M 33 M 34 M 36 SK GGS Bachemer Straße SK GGS Olympiaschule, Neue Sandkaul SK KGS Pater-Delp-Schule, Im Kamp SK Hildegard-von–Bingen Gymnasium, Leybergstraße SK Schiller Gymnasium, Nikolausstraße SK Georg-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße M 37 M 38 57 58 59 60 61 62 04 Stadtbezirk Ehrenfeld: Bezirksvertretung Ehrenfeld: BV 4 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS BV 4 Ehrenfeld zur SEP 63 - 64 65 - 66 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 43 M 48 SK KGS Everhardstrasse Schulpflegschaft Albertus Magnus Gymnasium, Ottostraße SL BK 14 Humboldstraße (Stadtbezirk Innenstadt) M 53 67 68 - 69 70 - 71 Sonstige Stellungnahmen: SK HS Baadenberger Straße zu Hauptschulen 72 - 73 05 Stadtbezirk Nippes: Bezirksvertretung Nippes: BV 5 Nippes zur SEP BV 5 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS 74 - 75 76 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 59 M 62 M 65 M 65 SK GGS Nibelungenstraße SK HS Reutlinger Straße SK Peter-Ustinov Realschule, Neusser Straße SL RS Edith-Stein-Schule, Niehler Kirchweg 77 78 - 79 80 - 83 84 3 06 Stadtbezirk Chorweiler: Bezirksvertretung Chorweiler: BV 6 Chorweiler zur SEP BV 6 zu GY Köln-Pesch 85 - 88 89 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 70 M 72 M 72 M 72 M 73 SK GGS Erich-Ohser-Schule, Schulstraße SK , Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstraße SK Henry-Ford Realschule, Karl-Marx-Allee SK HS Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Allee GY Pesch, Schulstraße 90 91 - 99 100 - 103 104 - 109 110 - 111 07 Stadtbezirk Porz: Bezirksvertretung Porz: BV 7 Porz zur SEP BV 7 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS 112 - 113 114 - 115 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 79 M 80 M 86, M 87 M 87 M 87 M 87 GGS Humboldstraße, Don Bosco Schule SK KGS Kupfergasse SK FLE Finkenbergschule, Berliner Straße (Westhoven) SL FLE Thymianweg (Stadtbezirk Mülheim) SL FS Martin-Köllen-Schule, Hachenburger Straße (Stadtbezirk Kalk) LK FSE Eduard-Mörike-Schule, Mörikeweg 116 117 118 - 119 120 - 121 122 - 123 124 - 125 08 Stadtbezirk Kalk: Bezirksvertretung Kalk: BV 8 Kalk zur SEP BV 8 zu Heinrich-Heine-Gymnasium BV 8 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS 126 127 128 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 93 M 93 M 94, M 95 M 97 SK KGS Zehnthofstraße SL GGS James-Krüss-Grundschule, Zehnthofstraße SL KGS Fußfallstraße SK Heinrich-Heine-Gymnasium, Hardtgenbuscher Kirchweg 129 - 131 132 - 133 134 - 136 137 4 09 Stadtbezirk Mülheim: Bezirksvertretung Mülheim: BV 9 Mülheim zur SEP BV 9 zu Zügigkeitsänderungen an städtischen GS 138 - 139 140 - 141 Maßnahmenbezogene Stellungnahmen: M 106 M 108 M 109 M 110 SK KGS Langemaßstraße SL GGS An St. Theresia SK KGS Friedlandstraße SK GGS Regenbogenschule, Dellbrücker Hauptstraße M 111, M114 SK KGS Dellbrück, Thurner Straße M 113 SK GGS Honschaftsstraße, Johannesschule M 113 SL GGS Von Bodelschwingh Straße 142 143 144 145 146 147 148 - 149 5 Schulentwicklung in der Stadt Köln: Positionspapier des Kölner Kreises (Leiterinnen und Leiter der Kölner Gesamtschulen) Situationsbeschreibung Die Stadt Köln als Schulträgerin steht angesichts enorm steigender Schülerzahlen vor der großen Herausforderung, innerhalb kurzer Zeit zusätzliche Schulplätze auch in den weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen. Der größte Bedarf besteht aufgrund der ohnehin starken Nachfrage bei den Gymnasien und Gesamtschulen. Die Gesamtschulen verzeichnen seit vielen Jahren Anmeldeüberhänge. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Klassen an Gesamtschulen eingerichtet werden. (s.u.) Wir, die Leiterinnen und Leiter der Kölner Gesamtschulen, sehen dieses Papier als eine Einladung zum Dialog, insbesondere mit dem Amt für Schulentwicklung und der Gebäudewirtschaft. Wir sehen uns in der Verantwortung, zusammen mit Politik und Verwaltung Antworten auf die anstehenden Herausforderungen zu finden und möchten unsere Expertise als Schulleiterinnen und Schulleiter frühzeitig in die Planungen einbringen und die Entscheidungsprozesse begleiten und bieten Dialog und Mitwirkung an. Unser Ziel ist es, zusammen mit allen Beteiligten ein qualitativ hochwertiges Schulangebot in der Stadt Köln vorzuhalten, das den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen und Erfordernissen in Nordrhein-Westfalens größter Stadt gerecht wird. Viele Kölner Gesamtschulen können auf eine mehr als vierzigjährige erfolgreiche Geschichte zurückblicken, andere sind erst vor kurzem gegründet worden. Sie alle verfolgen das Ziel, einer heterogenen Schülerschaft die Erreichung des individuell möglichst besten Schulabschlusses zu ermöglichen. Die Empfehlungen der Grundschulen bzgl. des Besuchs der weiterführenden Schule werden häufig übertroffen. Fehlende Unterstützung durch familiäre Förderung wird im Gebundenen Ganztag durch vielfältige Angebote ausgeglichen. Für die erfolgreiche Arbeit im Sinne der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Gesamtschulen gibt es Gelingensbedingungen. Die Stadt Köln als Schulträgerin ist lt. Schulgesetz für die äußeren Angelegenheiten der Schule verantwortlich, also vor allem für die Gebäude und die Ausstattung sowie für das städtische Personal. Sie kann darüber hinaus durch Entscheidungen bzgl. des Aufnahmeverfahrens und der Klassengrößen an inklusiv arbeitenden Schulen wichtige Voraussetzungen schaffen, die eine erfolgreiche Arbeit der Gesamtschulen ermöglichen. Auf diese Aspekte bezieht sich dieses Papier im ersten Teil. Im zweiten Teil geht es um die Bildung von Mehrklassen, die Erhöhung der Zügigkeiten, um die Einrichtung von Teilstandorten und um die Neugründung von Gesamtschulen. Positionspapier Kölner Kreis Mai 2016 Seite 1 6 Teil I: Gelingenbedingungen für Gesamtschulen 1. Gesamtschulen sind Schulen mit gebundenem Ganztag und mit einem hohen Grad an innerer und äußerer Differenzierung Der erweiterte Raumbedarf an Gesamtschulen ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben (APO-SI, SchulG):       Erhöhter Raumbedarf entsteht durch die verpflichtende Einrichtung von Wahlpflichtkursen. Um ein breites Angebot machen zu können, das den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird und ihre geplanten Schullaufbahnen berücksichtigt, müssen z.B. in einer sechszügigen Jahrgangsstufe acht bis neun Kurse parallel eingerichtet werden. Aufgrund rechtlicher und Vorgaben sind manche Kurse (z.B. Hauswirtschaft und Technik) mit je max. 16-20 Schülerinnen und Schüler kleiner als ganze Klassen. Für manche Wahlpflichtfächer (Arbeitslehre, Naturwissenschaften, Darstellen und Gestalten, Informatik) sind Fachräume erforderlich. Gesamtschulen sind Schulen für Kinder unterschiedlichen Leistungsvermögens. Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung, die durch das Schulgesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen schulrechtlich vorgeschrieben sind, bringen einen erweiterten Raumbedarf mit sich: Der Unterricht in heterogenen Lerngruppen erfordert Differenzierungsräume. Schüleraktivierende Unterrichtsmethoden, die ein Qualitätsmerkmal von Schulen sind und im Rahmen der Qualitätsanalyse NRW überprüft werden, bringen ebenfalls einen erweiterten Raumbedarf mit sich. Schulrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung - Einrichtung von Erweiterungs- und Grundkursen in vier Fächern - bringen einen erweiterten Raumbedarf mit sich. So werden beispielsweise an sechszügigen Gesamtschulen aus sechs Klassen 8 Kurse gebildet, die gleichzeitig unterrichtet werden. Als Schulen mit gebundenem Ganztag haben Gesamtschulen einen besonderen Raumbedarf, um pädagogisch notwendige Angebote zu machen. Hierzu ist es erforderlich, ausreichend große Räume in ausreichender Zahl zu haben. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht genügend Platz und Rückzugsmöglichkeiten haben, sind Aggressivität und Vandalismus die Folge. Ein ausreichend großes Außengelände mit Bewegungsmöglichkeiten ist hier von großer Bedeutung. Die besondere Arbeitsweise der Gesamtschulen bringt einen hohen Beratungsbedarf mit sich. Besprechungsräume für Gespräche zwischen bzw. mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie z.B. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden benötigt. Die für Ganztagsschulen gängigen hohen Präsenzzeiten der Lehrerinnen und Lehrer erfordern Arbeitsplätze in der Schule. Gerade große Systeme erfordern Modelle der Teamarbeit, die in der Schule umgesetzt werden müssen. Zur Zahl der Lehrerinnen und Lehrer kommt aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine steigende Zahl von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, Praktikantinnen und Praktikanten sowie von Unterstützungspersonal im Bereich der Inklusion. Alle benötigen Arbeitsplätze Positionspapier Kölner Kreis Mai 2016 Seite 2 7 mit einer entsprechenden Ausstattung (z.B. Zugang zu Computern und Druckern). Im Interesse der Salutogenese müssen darüber hinaus Ruheräume eingerichtet werden. Das Musterraumprogramm der Stadt Köln aus dem Jahr 2009 hat Standards gesetzt, die nicht unterschritten werden dürfen. Die im Jahr 2013 aus Kostengründen festgelegten Kürzungen treffen die Gesamtschulen durch die Reduzierung der Anzahl von Differenzierungsräumen und die Halbierung der Anzahl der Ganztagsräume besonders hart und gefährden das geforderte Qualitätsniveau. 2. Gesamtschulen benötigen eine möglichst heterogene Schülerschaft Schulen mit einer leistungsheterogenen Schülerschaft, die das Leistungsspektrum des gegliederten Schulsystems umfasst, können sehr gute Ergebnisse erzielen. Die Stadt Köln als Schulträgerin kann durch die Beibehaltung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens ausschließlich für die Gesamtschulen dazu beitragen, dass diese - als Alternative zum gegliederten System - die Möglichkeit bekommen, die erforderliche Heterogenität so gut wie möglich zu erreichen und so einen Beitrag zur allseits geforderten Bildungsgerechtigkeit unabhängig von der sozialen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder familiären Herkunft, unabhängig von der Leistungsfähigkeit und zunehmend auch unabhängig von eventuellen Behinderungen der Schülerinnen und Schüler zu leisten. Damit erfüllen Gesamtschulen eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und tragen zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. 3. Gesamtschulen sind Schulen des Gemeinsamen Lernens Alle Kölner Gesamtschulen sind Schulen des Gemeinsamen Lernens - mit unterschiedlich langer Tradition. Die Stadt Köln als Schulträgerin hat die Möglichkeit, das Gemeinsame Lernen weiter zu fördern, indem sie auch in Zukunft gem. SchulG § 46 (4) die Regelung trifft, dass Schulen, die sich am Gemeinsamen Lernen beteiligen und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, den Klassenfrequenzrichtwert auch bei einem Anmeldeüberhang nicht überschreiten und die Bandbreite nicht voll ausschöpfen müssen. Hierzu bedarf es verlässlicher Zusagen der Verwaltung. Schulen mit Gemeinsamem Lernen stellen sich besonderen Herausforderungen und müssen in diesem Punkt besonders unterstützt werden. Inklusion ist in Lerngruppen, die ebenso groß sind wie Lerngruppen ohne Inklusion, ohne die Reduzierung von Qualitätsstandards nicht möglich. Schulen mit Gemeinsamem Lernen müssen weitgehend barrierefrei sein. Zudem müssen die Klassenräume größer sein als an Schulen ohne Gemeinsames Lernen, da neben den Schülerinnen und Schülern und einer Lehrperson häufig eine weitere Lehrperson sowie z.B. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter anwesend sind. Zudem benötigen Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf einen Rollstuhl angewiesen oder gehbehindert sind, mehr Platz. Positionspapier Kölner Kreis Mai 2016 Seite 3 8 Die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt ES erfordert Differenzierungs- und Ruheräume für diese Kinder. Das Gemeinsame Lernen bringt besonderen Raumbedarf mit sich: Therapie- und Pflegeräume. Teil II: Bildung von Mehrklassen, Einrichtung von Teilstandorten sowie Gründung neuer Gesamtschulen 1. Gründung neuer Gesamtschulen Die Gründung neuer Gesamtschulen muss Priorität vor der Erweiterung bestehender Gesamtschulen auf mehr als sechs Züge haben. Die Schulentwicklungsplanung muss genau prüfen, an welchen Standorten die Gründung von Gesamtschulen sinnvoll und erforderlich ist. Vor der Entscheidung, an welchen Standorten neue Gesamtschulen gegründet und gebaut werden sollen, muss es eine genaue Bedarfsanalyse geben, die mit den bestehenden Schulen auf einer verlässlichen Datenbasis und unter Berücksichtigung der Situation vor Ort (stadtbezirksübergreifend) erstellt wird. 2. Bildung von Mehrklassen und Erhöhung der Zügigkeit Die Leiterinnen und Leiter der Kölner Gesamtschulen sind bereit, durch die Bildung von Mehrklassen sowie durch eine Erhöhung der Zügigkeit dazu beizutragen, kurz- bzw. mittelfristig mehr Schulplätze zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür sind die Berücksichtigung der Leistungsheterogenität (s.o.), die Bereitstellung der entsprechenden Räume sowie der zusätzlichen Ausstattung und des zusätzlichen städtischen Personals. Keine Gesamtschule soll auf mehr als acht Züge anwachsen müssen. Ein positives Votum der Mitwirkungsgremien, in denen die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern vertreten sind, wird davon abhängen, ob die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Gesamtschulen zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht die Schule wechseln. Ihre Schullaufbahn kann innerhalb der Schule angepasst werden, wenn sich Leistungen verbessern oder verschlechtern. Die von der Landesregierung geforderte Kultur des Behaltens ist für Gesamtschulen eine Selbstverständlichkeit. Klassenverbände bestehen während der gesamten Schullaufbahn in der Sekundarstufe I. Gesamtschulen sind eine Alternative zu den Schulen des gegliederten Systems. Es ist nicht ihre Aufgabe, Schulformwechslerinnen und Schulformwechsler aufzunehmen (Abschulungsproblematik). Vor allem die Bildung von Mehrklassen zur Aufnahme von Schulformwechslerinnen und Schulformwechslern widerspricht der Gesamtschulidee und wird von den Leiterinnen und Leitern der Kölner Gesamtschulen abgelehnt. Positionspapier Kölner Kreis Mai 2016 Seite 4 9 2. Einrichtung von Teilstandorten und Gründung von neuen Gesamtschulen Teilstandorte sind aus Sicht der Schulen keine Alternative zu Schulen an einem Standort und zu vermeiden, da sie die kontinuierliche und die konzeptionelle Arbeit an der Schule erheblich erschweren. Deshalb sind Neugründungen von Gesamtschulen der Erweiterung von bestehenden Gesamtschulen durch Teilstandorte vorzuziehen. Vorübergehender Mehrklassenbildung, die durch die angespannte Schulplatzsituation notwendig wird, sollte eher mit qualitativen Containerlösungen als mit Teilstandorten begegnet werden. Teilstandorte führen zu besonderen Herausforderungen, die mit Kosten verbunden sind:          praktikable Lösungen für den Schülerpendelverkehr und den Arbeitsplatzwechsel der Lehrerinnen und Lehrer (einschließlich Parkplatzsituation) Finanzierung von Schülertransporten zwischen den Teilstandorten Absprachen mit den KVB (Tickets, Monatstickets zum Pendeln) Die Schulsekretariatszeiten müssen durch die Erhöhung des Deputats den veränderten Bedingungen angepasst werden. Postabholung an beiden Standorten einheitliche Telefonanlage (mit Faxgeräten) Erhöhung der Schulgiroraten, um z.B. doppelte Kopierkosten, Erste-HilfeAnschaffungen finanzieren zu können. Alte Schulgebäude von Hauptschulen und Realschulen bieten meist nicht die benötigten räumlichen Voraussetzungen, die in Teil I dargestellt wurden. Bauliche Veränderungen sind mit hohen Kosten verbunden. Das Musterraumprogramm von 2009 sollte als Orientierungshilfe bei der Ermittlung des Raumbedarfs herangezogen werden, auch für die erhöhten Bedarfe an Versammlungs- und Verwaltungsräumen (s.o.) Die Leiterinnen und Leiter der Kölner Gesamtschulen bekräftigen Ihre Bereitschaft und Ihr Interesse, sich mit Politik und Verwaltung für die Weiterentwicklung des Schulsystems in Köln einzusetzen. Köln, den 12.05.2016 Für den Kölner Kreis: ___________________________________ Claudia Högner, LGED‘ Leiterin der Gesamtschule Holweide Positionspapier Kölner Kreis Mai 2016 Seite 5 10 Für alle Kölner Hauptschulen: Städtische Gem. Hauptschule Kopernikusschule Bonner Str. 40 51145 Köln Tel.: 0 2203/18630 e M a il: 141872@ schule.nrw.de Stadt Köln Dezernat fü r Bildung, Jugend und Sport In te g rie rte Jugendhilfe- und S chulentw icklungsplanung Frau Dr. Agnes Klein Stadthaus Deutz - W estgebäude W illy-B randt-P latz 2 50679 Köln Köln, den 19.09.2016 Gem einsam e Stellungnahme der Kölner Hauptschulen Sehr geehrte Damen und Herren, m it großem Bedauern haben w ir die Planungen fü r die Standorte der Kölner Hauptschulen zur Kenntnis genom m en. Gerne sind w ir b e re it den Prozess der S chulentw icklungsplanung in einem „d ia lo gische n " Prozess zu unte rstü tze n . Bedauerlicherw eise w erden in der Vorlage zahlreiche Aspekte ausgeblendet und zum Teil entsprechen einzelne Punkte auch nicht dem aktuellen Stand. M it den folgenden Aspekten m öchten w ir uns ko nstru ktiv und im Interesse d er Schülerinnen und Schüler einbringen. W ir m öchten daher zunächst einige Punkte a ktu a lisie rt darstellen. Neben den aktuellen Zah­ len d er noch nicht in Schließung befindlichen 13 Kölner Hauptschulen m öchten w ir insbe­ sondere die w ichtigsten Kernkom petenzen d er Hauptschule betonen. Daraus ergeben sich diverse P roblem stellungen, die im Falle einer Auflösung der Schulform H auptschule gelöst werden müssen. 1 1.1 K ernkom petenzen der Schulform Hauptschule Besonderheiten des Schülerklienteis Die Hauptschule ve rfüg t als Schulform über system bedingte Kernkom petenzen, die sie von den anderen Schulform en deutlich unterscheidet. So ist ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule besuchen, als erziehungsintensiv einzustufen. 11 H ie ru n te r sind einerseits e m otional belastete Schülerinnen und Schüler zu verstehen, bei denen es sich oftm als um tra u m a tisie rte Kinder und Jugendliche handelt, die u n te r Ängsten und M in d e rw e rtig ke itsp ro b le m e n leiden bzw. bei denen aggressive oder antisoziale Impulse zu beobachten sind. Hinzu kom m en Schülerinnen und Schüler m it sozialen Störungen, die durch M isstrauen und fehlende Empathie auffallen und aufgrund ih re r Bindungslosigkeit unfä hig sind, sich in eine G em einschaft einzuordnen. Diesen Schülerinnen und Schülern b ie te t das kleine System der Hauptschulen, in der auf­ grund d er Gesamtgröße der Schule sich Schüler und Lehrer u nte re in an d er sehr gut kennen, einen enorm en em otionalen Halt, der n ich t n ur fü r eine erfolgreiche Schullaufbahn, sondern vo r allem fü r eine positive Sozialisierung w esentlich ist. Gerade fü r eine solche S chülerklien­ te l, deren A nteil an der Gesamtzahl der Schüler wachsend ist, b ie te t die Gesamtschule auf­ grund ih re r Größe keine A lternative, da d er persönliche Bezug zwischen Lehrern und Schü­ lern in einem solchen System erschw ert ist. Dies kann auch n icht durch Bildung von S tufen­ team s o d e r Vergleichbarem aufgefangen w e rd en , da diese nichts an der M ä ch tigke it des Gesam tsystem s ändern. Eine fehlende e m o tio n a le Bindung an das System Schule, die nur durch eine enge persönliche B etreuung dieser Schüler aufgefangen werden kann, fü h rt in der Regel zu Schulverweigerung und Absentism us. Hier drohen nicht absehbare Folgekosten, durch entsprechende Betreuungsm aßnahm en, die dann nicht w ie bisher überw iegend von den Hauptschulen, sondern der Kom m une g eleistet w erden müssen (z.B. M aßnahm en im Bereich Schulabsentismus, BUS-Klassen, Jugendw erkstatt, Langzeitpraktikum etc.). Erschwe­ rend k o m m t hinzu, dass sich die b erufsbildende Qualifizierungsphase der Jugendlichen durch den W egfall der M aßnahm en w ährend der S chulpflicht verlängert. 1.2 Berufsvorbereitung Ein w e ite re r ko nzeptioneller V orte il d er H auptschule ist ihre Handfestigkeit und ihre Praxis­ o rie n tie ru n g . Besonderen W e rt legt die Hauptschule dabei a uf den Aspekt d e r , Berufsw ahl­ v o rb e re itu n g '. Hier arbeiten die Hauptschulen sehr eng m it den lokalen A rbeitsagenturen zusam m en, um den Schülerinnen und Schülern den Übergang in eine b etriebliche Ausbil­ dung zu e rleichtern. Zudem besitzen die H auptschulen eine sehr gute V ernetzung m it den B etrieben v o r Ort, die es ihnen erm öglicht, eine in d ividuelle Beratung und Betreuung bei der Suche nach Praktikum s- und A usbildungsstellen zu gew ährleisten. Auch hier ist die geringe­ re Größe des Systems Hauptschule von V orte il. In jü n g s te r Zeit w ird von Seiten der H andw erkskam m ern auch ö ffe n tlich der W egfall der H auptschulen bedauert, da ihnen hierdurch geeignete Auszubildende verloren gehen, w o d u rch die besondere W e rtig ke it der S chulform fü r den A usbildungsm arkt b e to n t w ird. Der H auptschule gelingt es som it, durch intensive und p ra xisorie ntie rte Berufsvorbereitung, ihrem S chülerklientel einen Übergang in den A rb e itsm a rkt und nicht in die sozialen Siche­ rungssystem e zu gew ährleisten. 12 1.3 Integration Eine w e ite re Kernkom petenz der H auptschulen liegt im Bereich Integration. Keine andere S chulform d er Sekundarstufe 1 ve rfü g t über eine so große Expertise im Bereich der Integra­ tio n von Seiteneinsteigern (z.B. Flüchtlingen). Die S tru ktu r der Hauptschule e rm ö g lich t es zudem , die Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen frü hze itig in den U n te rrich t d er Regelklassen zu integrieren. Gesam tschulen können dies nicht leisten, da hier aufgrund d er hohen Schülerzahlen in den Regelklassen keine M ö g lich keit besteht, zusätzlich Schüle­ rinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen in den K lassenunterricht aufzunehm en. Som it e rfo lg t der U n te rrich t fü r diese Schülerinnen und Schüler ausschließlich in ihren Klassen, was dem Integrationsgedanken des S chulm inisterium s, der auch im jüngsten Erlass zum Ausdruck ko m m t, w id e rsp rich t. Zudem ste llt sich die Frage, was m it den Schülerinnen und Schülern nach A blau f ih re r Zeit in der Vorbereitungsklasse geschieht, da sie bei Gesamtschulen nicht p ro ble m los in die Regelklasse übernom m en w erden können, w eil hier bereits alle Schüler­ plätze belegt sind. Auch im Bereich des gem einsamen Lernens leisten die Hauptschulen hervorragende A rbeit. Sie schaffen es, Schülerinnen und Schüler m it Förderbedarf in alle Jahrgangsstufen e rfolg ­ reich zu integrieren und nehmen dabei in vielen Fällen sogar m ehr Schülerinnen in Schüler in das Gem einsame Lernen auf, als sie m üssten, da an anderen Schulform en nicht ausrei­ chend Plätze vorhanden sind. Besondere A rb e it leisten sie dabei bei der Integration von ziel­ gleich u n te rric h te te n Schülerinnen und Schülern, die nach der Erprobungsstufe von Real­ schulen und Gymnasien wegen nicht ausreichender Leistungen in die Hauptschulen w ech­ seln, da die A usw irkung einer U nterstützungsbedarfes m it dem „S chw erpunkt Em otionale und soziale E ntw icklung" auf die Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt w erden. 2 Zahlen und Fakten der 13 nicht in Schließung befindlichen Kölner Hauptschulen nach aktuellem Stand • A ktue ll leisten die 13 Kölner Hauptschulen, die sich noch nicht in der A uflösung be­ fin de n , m it ca. 670 Schülerinnen und Schülern aus Z uw andererfam ilien in 37 V orbe­ reitungsklassen einen w esentlichen Beitrag zur Integration. • Jedes Jahr w erden so ca. 250 Kinder und Jugendliche ins Regelschulsystem eingeglie­ dert. • Die Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen sind zu einem überw iegenden A nteil „b e la s te t" o der sogar tra u m a tis ie rt. In je d em Fall Sie müssen an die Hand genom m en w erden, um einen erfolgreichen Schulabschluss zu erm öglichen. • Alle Kölner Hauptschulen sind im G em einsam en Lernen aktiv und u n te rrich te n insge­ sam t 523 Schülerinnen und Schüler, die es zu versorgen gilt. Dabei hat sich eine Zü­ gigkeit von 2-3 Zügen in vielen Fällen als unve rzich tb ar fü r eine gelungene Integration erwiesen. 13 • Beim Übergang in das Berufsleben blicken die Hauptschulen auf eine lange und er­ folgreich e A rb e it zurück. B erufseinstiegsbegleiter können in einem kleinen System w esentlich e rfolgreicher arbeiten, da die K oordination deutlich einfacher ist. • Die Schülerzahlen sind auch in der Hauptschule steigend. • Nach Abschluss der Erprobungsstufe w ird aufgrund zahlreicher S chulform w echsler (aktuell ca. 210 Schülerinnen und Schüler!) an den m eisten Hautschulen ein w e ite re r Zug e rö ffn e t. Dies ist ein Indiz dafür, dass der Elternwunsch nicht zwangsläufig dem besten F örderort entspricht. Problemstellung • An w elchen Schulen werden die 670 Kinder aus den Vorbereitungsklassen versorgt? • W elche Kinder, die derzeit im G em einsam en Lernen u n te rric h te t w erden, sind u nte r den Bedingungen eines Systems m it bis zu 10 Zügen ü berhaupt noch fü r das gem ein­ same Lernen geeignet? • W ie w ird die Betreuung von Kindern, die m it vielfältigen Problemen belastet sind, an einer Gesamtschule aussehen, die eine deutlich ungünstigere Schüler-Lehrerrelation hat? • W ie ist es um die D ritte lp a ritä t der Gesamtschulen bestellt? • W ie ist die schulische Versorgung d er Schülerinnen und Schüler gew ährleistet, die nach Beendigung der Erprobungsstufe nicht in ih re r bisherigen Schulform verbleiben können? • W ie ist die schulische Versorgung der zielgleich g efö rd erte n Schülerinnen und Schüler m it sonderpädagogischem U n terstü tzu ng sb ed a rf gew ährleistet? • Was geschieht m it den Kindern, die in einem großen System aus oben genannten G ründen durchs Raster fallen? • W ie hoch sind mögliche Folgekosten fü r w e ite rfü h re n d e M aßnahm en zur beruflichen Integration? • In w ie w e it stim m en Elternwunsch und bestm öglicher Förderort überein? 14 Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Geschäftsführung Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax: (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 05.10.2016 Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 15.09.2016, 16:00 Uhr bis 21:30 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theodor-Heuss-Saal, Raum-Nr. A 119 Anwesend: Vorsitzender Herr Bezirksbürgermeister Andreas Hupke GRÜNE Mitglieder der Bezirksvertretung Herr Stefan Fischer Herr Markus Graf Frau Antje Kosubek Herr Klaus Vinçon Frau Yana Yo Frau Dr. Regina Börschel Herr Tim Cremer Frau Elke von Netzer Herr Ernst Otto Zweil Herr Günter Leitner Herr Wolfgang Micheel-Fischer Herr Michael Musto Herr Ralf Uerlich Herr Manfred Müller Herr Michael Scheffer Frau Maria Tillessen Herr Adrian Kasnitz Herr Thomas Geffe GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE SPD SPD SPD SPD CDU CDU CDU CDU DIE LINKE. DIE LINKE. FDP DEINE FREUNDE DEINE FREUNDE Ratsmitglieder mit beratender Stimme Frau Gisela Stahlhofen DIE LINKE Verwaltung Herr Dr. Ulrich Höver Frau Susanne Rosenstein Frau Lena Zlonicky Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter Frau Edith Marschall Herr Walter Vossen Seniorenvertretung der Stadt Köln 15 Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 15.09.2016 I. Öffentlicher Teil 1 Einwohnerfragestunde / Aussprachen 1.1 Fragen der Interessengemeinschaft Mitgestalten Ottoplatz-Süd zur Planung des neuen LVR-Gebäudes am Ottoplatz (Teilnehmer: Für die IG: Herr Matner, Vortrag von Stadtplanungsamt, Frau Kuhnle und LVR, Herr Althoff, Baudezernent) Herr Horn vom Stadtplanungsamt erläutert die Planung für das neue LVR-Gebäude und das vorgesehen Wettbewerbsverfahren. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans sei angehalten worden, um zunächst ein offenes Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Das Preisgericht dazu soll im Februar 2017 die Ergebnisse bewerten. Frau Rohde von der Interessengemeinschaft „Mitgestalten Ottoplatz-Süd“ erläutert ihre Kritik an dem geplanten Vorhaben und bittet die Bezirksvertretung, die Vorlage der Verwaltung, die Grundlage für den geplanten Wettbewerb ist, zurückzustellen, da noch viele Fragen ungeklärt seien. Herr Althoff, Baudezernent des LVR nimmt zu der Kritik Stellung. Er erklärt, dass die Öffentlichkeit und Anwohner noch nicht umfassend beteiligt worden seien, da der Prozess noch intern abgestimmt werden musste. Auf die Frage von Herrn Leitner, CDU, ob und warum die Positionierung des Baukörpers auf dem Grundstück festgelegt sei, erklärt Herr Horn, dass die Besonnung der Nachbargrundstücke zu beachten sei und daher die Positionierung im westlichen Teil des Grundstücks zwingend sei. Die Höhe des Gebäudes sei noch nicht festgelegt, die derzeitige Höhe von 60 Metern könne auf bis zu 73 Meter erweitert werden. Herr Fischer, Grüne, unterstützt das Begehren der Interessengemeinschaft nach einer umfassenden Klärung der offenen Fragen, bevor das Wettbewerbsverfahren gestartet werde, daher solle die Beratung der Vorlage (im nichtöffentlichen Teil, TOP N 2.3) in die nächste Sitzung vertagt werden. Herr Hupke bittet die Verwaltung, dazu dann auch den Verkehrsgutachter einzuladen. (Ergänzende Info im Nachgang zur Sitzung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich der Empfehlung der Bezirksvertretung 1 nicht angeschlossen, sondern der Beschlussvorlage im Wesentlichen zugestimmt) 1.2 Vorstellung des Schulentwicklungsplans (s.a. TOP 11.1) und Anregung nach § 24 GO NRW - Montessori-Schule Gilbachstraße (Teilnehmer: Elternvertreterin: Frau Stadelmann, Schulverwaltung: Herr Hofenbitzer und Herr Konrads) Frau Stadelmann und Herr Herzog erläutern ihre Kritik an der von der Schulverwaltung vorgestellten Planung, die Montessori-Schule an der Gilbachstraße an einen anderen Ort zu verlagern. Sie erläutern, aus welchen Gründen der vorgeschlagene - 12 - 16 Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 15.09.2016 Alternativstandort Dagobertstraße nicht geeignet sei. Sie kritisieren auch die mangelnde Kommunikation der Verwaltung mit den Eltern- und Schulvertretern. Es gebe Möglichkeiten, die Schule an ihrem jetzigen Standort zu erhalten. Für dieses Ziel würden die Eltern und die Schule gerne zusammen mit der Verwaltung ein Konzept erarbeiten. Herr Hupke schließt sich der Kritik hinsichtlich der unzureichenden Information an die Betroffenen an. Er erwarte auch eine bessere Beteiligung der Bezirksvertretung. Herr Uerlich, CDU, weist ergänzend auf die Gespräche mit den Schul-und Elternvertretern hin, die von der Bezirksvertretung im vergangenen Jahr initiiert worden seien. Diese Gespräche sollten fortgeführt werden, er schlage daher einen Runden Tisch vor. Herr Hofenbitzer vom Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, nimmt zu der Kritik Stellung. Er erklärt, dass die vorgelegte Schulentwicklungsplanung lediglich die Ergebnisse und Vorschläge aus der verwaltungsinternen Prüfung darstellen soll und die Grundlage für gemeinsame Überlegungen mit den Beteiligten und der Politik bieten soll. Frau Kosubek, Grüne, dankt der Verwaltung für diese Erläuterung und begrüßt den Vorschlag eines Runden Tisches. Frau Dr. Börschel, SPD, begrüßt die Gesprächsbereitschaft ebenfalls. Sie bittet die Verwaltung, für dieses Gespräch zu prüfen, welche Voraussetzungen für den Erhalt der Schule erfüllt werden müssen und wie die Schule zukunftsfähig gemacht werden kann. Herr Konrads vom Amt für Schulentwicklung erklärt, dass der bisherige Standort erhalten werden könne, wenn die baulichen Mängel behoben werden und der Bestand der inzwischen 2-geschossigen OGS am Venloer Wall dauerhaft gesichert werden kann, für den von der Bauaufsicht nur eine vorübergehende Genehmigung erteilt wurde. Er sagt zu, zu einem Gespräch mit allen Beteiligten einzuladen. Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 spricht sich für den Erhalt der Montessori-Schule Gilbachstraße am bisherigen Standort aus. Sie beauftragt die Verwaltung, einen Runden Tisch mit allen Beteiligten inklusive Schulpflegschaft und Bezirksvertretung einzuberufen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2 Benennung von Bezirksvertretern/innen als Stimmzähler/innen 3 Verwaltungsvorlagen 3.1 Zurückgezogen! Charles-de-Gaulle-Platz in Köln-Deutz 1640/2016 - 13 - 17 Tagesordnungspunkt TOP 3.5: Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW Bezeichnung Inhalt Sitzung: 15.09.2016 BV1/0019/2016 Beschluss: ungeändert empfohlen Vorlage: 2142/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18: GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19: Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 18 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Druckversion | Seite versenden | zum Seitenanfang 19 G e m e in s c h a ftß g rim d s c h u le L o r e le y s tr a ß e K ö ln - S ü d s ta d t G e m e in s c h a ftS E r u n d s c h u le • L o r e le v s tr . 3 -5 • 5 0 6 7 7 K ö ln Gemeinschaftsgrundschule Loreleystraße 3-5 50677 Köln Ruf: (0221) 9 3 7 7 4 0 -0 Fax: +49 221 9 3 7 7 4 0 4 Em ail: p ost(a)ggs-lore levstr.de A u s k u n ft: Eveline S ta p p le r S tellungnahm e der S chulkonferenz vom 14.09.2016 an der GGS Loreleystraße: S e h r g e e h rte D am en und H erren, w ir b e g rü ß e n es, d a s s d e r B e d a rf an w e ite re n S ch u lp lä tze n an d e r G G S L o reieystr. e rka n n t w urde. D u rch die s c h u lre c h tlic h e Ä n d e ru n g und durch den A u szu g d e r M ic h a e lis c h u le w ird im S ch u lja h r 2 017 /2 0 1 8 d ie G G S L o re le y s tra ß e zw e izü g ig sein . M it fre u n d lic h e n G rü ß en E veline S ta p p le r, kom m . S c h u lle itun g M o n ika R iffarth, kom m . S ch u lle itu n g ^ G a b rie le G rö bn er, S c h u lk o n fe re n z m itg lie d und Lehrerin j I/ n v K r/4 * ^ * ^ / R una S eidei, S c h u lk o n fe re n z m itg lie d und Lehrerin K e rstin H o lb a ch , S c h u lk o n fe re n z m itg lie d s v e rtre tu n g und Le h re rin A lE X (0(2-A- ^ ;^\)(|jL a O ,c4 ^ M^ LrC jtT tO ^ Köln, den 1 7 .0 9 .2 0 1 6 20 Hofenbitzer, Ralf Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Pfeuffer, Frank Mittwoch, 9. November 2016 09:05 Hofenbitzer, Ralf Hölzer, Markus WG: Standortnutzung Dagobertstraße ab 2018/ Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Von: Bachmann, Monika Gesendet: Donnerstag, 8. September 2016 08:50 An: Pfeuffer, Frank Cc: Sutorius, Sarah Betreff: WG: Standortnutzung Dagobertstraße ab 2018/ Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Von: Ulrike Nelles [mailto:ulrike.nelles@insob.de] Gesendet: Mittwoch, 7. September 2016 12:32 An: Klein, Agnes Dr.; Heuer, Ulrike Betreff: Standortnutzung Dagobertstraße ab 2018/ Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Sehr geehrte Frau Dr. Klein, sehr geehrte Frau Heuer, wie schon in meinem Brief am 30.05. 2016 geschrieben, möchte ich mich eindeutig für den Verbleib der Abendrealschule Köln auf der linken Rheinseite aussprechen. Die von Ihnen in der Schulentwicklungsplanung vorgeschlagene Teilstandortlösung ist schulorganisatorisch weder mit dem kleinen Kollegium von 25 Personen mit ihren jeweiligen Unterrichtsfächern noch mit den Studierenden zu verwirklichen. Hier sind die Wegezeiten zwischen den Schulgebäuden zu berücksichtigen. Auch unsere Studierenden benötigen einen einheitliche Lernraum. Der Großteil unserer Studierenden kommt aus linksrheinischen Stadtbezirken und den dort angrenzenden Regionen. Die Holweider Straße in Mülheim befindet sich zudem in unmittelbarer Nachbarschaft zur Tages- und Abendschule, eine Parallelstraße entfernt. Dieses entspricht nicht einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. Ich bitte Sie, dies bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Nelles Ulrike Nelles Schulleiterin Weiterbildungskolleg der Stadt Köln Abendrealschule Dagobertstraße 79 50668 Köln fon 0221 3558964 0 mobil 0179 5059620 ulrike.nelles@insob.de 1 21 22 Stadt Köln P a u l - M a a r - S cchhuu l e Marienplatz 2 5 0 6 7 6 Köln Fö r de r s c h u l e Sprache Pf älzer Straße 30 - 34 5 0 6 7 7 Köln D e z e r n a t f ü r Bil dun g J u g e n d u nd S port I n t e g r i e r t e J u g e n d h i l f e - und S c h u l e n t w i c k l u n g s p l a n u n g Willy-Brandt-Platz 2 ((< W (-ft llsJ 5 0 6 7 9 Köln Köl n, den 1 9 . 8 . 2 0 1 6 Sehr g e e h r t e r He rr Pfeuffer, in d e r A k t u a l i s i e r u n g d er S c h u l e n t w i c k l u n g s p l a n u n g 201 6 b e n e n n t das D e z e r n a t u n t e r M3 eine „ P l a n u n g s o p t i o n z u r Z ü g i g k e i t s e r w e i t e r u n g d e r CCS Pfälzer Straße a u f d rei Z ü g e u n t e r N u t z u n g e in er Fläche im Bereich Pfälzer S t raß e/ T r i e r e r Straße“ . Da bei hei ßt es u.a.: „Das s c h u l e n t w i c k l u n g s p l a n e r i s c h e Ziel b es t e ht dar i n, eine s c h u l o r g a n i s a t o r i s c h t r a g f ä h i g e L ös ung zu e n t w i c k e l n , u m die GGS Pfälzer Straße u m e i nen Zu g zu e r w e i t e r n . In d i e s em Z u s a m m e n h a n g k ö n n t e n auch A b s t i m m u n g e n m i t d e r M a r i e n s c h u l e , F ö r de r sc hu i e Spr ache M a r i e n p l a t z e r f o r d e r l i c h w e r d e n . “ H i e r z u m ö c h t e ich Folg en des a n m e r k e n ; Die P a u l - M a a r - S c h u l e , d er Ei gen name d e r F ö r d e r s c h u l e Sprache M a r i e n p l a t z m i t d e m 2 . S t a n d o r t Pfälzer Straße, ist eine F ö r d e r s c h u l e m i t d e m S c h w e r p u n k t Sprache, bei d e m n i ch t, wi e im J a h r e s b e r i c h t 201 5 u n t e r d e m S t i c h w o r t „ I n k l u s i o n " behauptet w i r d , „ d e r A n t e i l d e r L er n e n d e n und dies in allen F ö r d e r s c h w e r p u n k t e n z u r ü c k g e h t “ . Die P a u l - M a a r - S c h u l e hat te in den v e r g a n g e n e n Jahr en stets s t e i ge n de S c h ü l e r z a h ­ len. Z u r z e i t a r b e i t e t die Schule an b ei d e n S t a n d o r t e n u n t e r b e e ng te n B e d i n g u n g e n . Für di e E i n r i c h t u n g des G an z ta gs w u r d e n kei ne n eu e n R ä u m l i c h k e i t e n g e s c h a f f e n . D e s h al b m ü s s e n Klassen und O G S - G r u p p e n u r s p r ü n g l i c h als F ö r d e r r ä u m e v o r g e s e ­ hene, viel zu kleine Räume n ut z e n. Die w e i t e r h i n h oh e A k z e p t a n z d er F ö r d e r s c h u l e Sprache lässt auch f ü r die k o m m e n ­ d e n Jahre aus m e i n e r Sicht n i c h t v e r m u t e n , dass a u f Räume v e r z i c h t e t w e r d e n kann. G er ne lege ich Ihnen auch p e r s ö n l i c h die S i t u a t i o n d e r P a u l - M a a r - S c h u l e n äh e r dar. c M i t f r e u n d l i c h e n Grü ßen St ef ani e M o l l i d o r , Schu ll ei t er in 23 Teil 1: Beschluss der Schulkonferenz der Montessori-Grundschule Gilbachstraße Sitzung vom 06.07.2016 Nach Abwägung aller unter Punkt M4 des Schulentwicklungsplan 2016 genannten Punkte beschließt die Schulkonferenz einstimmig folgendes: • Die Schule hält am Standort Gilbachstraße fest. • Ein Umzug in das Schulhaus Dagobertstraße w ird erneut abgelehnt. Eine ausführliche Stellungnahme ist auf den folgenden Seiten ausgeführt Für die Schulkonferenz Johannes Elsner 11. Juni 2016 2 von 14 24 Ausführliche Stellungnahme der Initiative „MONTE-BLEIBT.de“ im Internet unter: http://monte-bleibt.de/ 25 Hofenbitzer, Ralf Von: Gesendet: An: Betreff: 02-1-902 Mittwoch, 21. September 2016 09:13 Hofenbitzer, Ralf Schulkonferenzbeschluss Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, in der Schulkonferenz vom 20.09.2016 wurde der Beschluss gefasst, dass die GGS-Balthasarstraße nun dreizügig ist. Mit freundlichen Grüßen Tessa Jentgens Kommissarische Schulleitung GGS Balthasarstraße Balthasarstraße 87 50670 Köln Tel. 0221-355897411 1 26 Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 13.09.2016 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 öffentlich 9.2.5 Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in Köln-Raderthal/ Zollstock zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 2338/2016 Die CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Grünen stellen einen Änderungsantrag im Hinblick auf die temporäre Zügigkeitserweiterung von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Sodann lässt Herr Homann über die beantragte Änderung abstimmen: 1. Beschluss: Die Vorlage soll unter Ziffer 1 wie folgt geändert werden: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und temporär von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt. 27 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. Der Bezirksbürgermeister lässt sodann über die geänderte Vorlage abstimmen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und temporär von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. 28 Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 13.09.2016 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 öffentlich 9.2.9 Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße 191 in Köln-Rodenkirchen zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 2329/2016 Die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen sprechen sich alle für die Alternative aus, sowie die Ziffer 3 der Alternativbeschlussfassung wie folgt zu ändern: …die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit “noch nicht“ absehbarer … - Streichen! Nutzungszeit „von maximal 5 Jahren“ zu errichten - Einfügen! Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die beantragten Änderungen abstimmen. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderungen in der Ziffer 3 der Alternativfassung: Ziffer3 der Alternativfassung: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit einer noch nicht absehbaren Nutzungszeit von maximal 5 Jahren zu errichten. Dabei soll dennoch das nach Schulbauleitlinie der Stadt Köln 2009 erforderliche Raumprogramm berücksichtigt werden. Die Nutzung der Räume soll ab dem Schuljahr 2017/18 möglich sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt: 29 Sodann lässt der Bezirksbürgermeister Herr Homann über die geänderte Alternativbeschlussfassung abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zur Alternative zu fassen: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die temporäre Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, 50999 Köln-Rodenkirchen von 6 Zügen auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeit soll wieder auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II reduziert werden, wenn die im geplanten Wohnbaugebiet Rondorf-Nordwest vorgesehene weiterführende Schule ihren Betrieb aufnimmt. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit Blick auf die sich, durch eine lediglich temporäre Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen voraussichtlich ergebende Angebotslücke an Schulplätzen im Stadtbezirk Rodenkirchen ergänzende Maßnahmen zu prüfen; unter anderem könnte die vorgesehene, neue weiterführende Schule in Rondorf-Nordwest größer als bisher geplant konzipiert werden. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit einer noch nicht absehbaren Nutzungszeit von maximal 5 Jahren zu errichten. Dabei soll dennoch das nach Schulbauleitlinie der Stadt Köln 2009 erforderliche Raumprogramm berücksichtigt werden. Die Nutzung der Räume soll ab dem Schuljahr 2017/18 möglich sein. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 0,8 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die Zügigkeitserweiterung an der Gesamtschule Rodenkirchen. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Während und nach „Beendigung“ der temporären Zügigkeitserweiterung wird die Stellenzahl der Gesamtschule entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Kriterien wieder reduziert. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu Beschlusspunkt 1 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 6. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt: 30 Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2016 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 öffentlich 9.2.10 Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen Sürther Straße 55 in Köln-Rodenkirchen bei auslaufender Schließung der Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 2342/2016 Alle Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen sprechen sich dafür aus, die Beschlussfassung wie folgt zu ändern: 1. Der Rat beschließt … die Zügigkeit … von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der Sekundarstufe II temporär zu erweitern. Die beiden Standorte … 2. Der Rat beschließt außerdem, vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln, die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen. solange zu erhalten, bis ein „funktionierender Ersatz“ für diese Schule organisiert ist. Zum Aufbau dieser Alternative (z.B. Neubau einer weiteren Gesamtschule im Raum Rondorf), die innerhalb von 3 – 4 Jahren zu realisieren ist, können in der Startphase die derzeitigen Räume der Hauptschule dienen. 3. – 5. unverändert. Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die beantragten Änderungen abstimmen. 31 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Aufnahme folgende Änderungen in den Ziffern 1 und 2 der Beschlussfassung: 1. Der Rat beschließt … die Zügigkeit … von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der Sekundarstufe II temporär zu erweitern. Die beiden Standorte … 2. Der Rat beschließt außerdem, vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln, die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen. solange zu erhalten, bis ein „funktionierender Ersatz“ für diese Schule organisiert ist. Zum Aufbau dieser Alternative (z.B. Neubau einer weiteren Gesamtschule im Raum Rondorf), die innerhalb von 3 – 4 Jahren zu realisieren ist, können in der Startphase die derzeitigen Räume der Hauptschule dienen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt: Sodann lässt der Bezirksbürgermeister Herr Homann über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zur Alternative zu fassen: 1. Der Rat beschließt … die Zügigkeit … von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der Sekundarstufe II temporär zu erweitern. Die beiden Standorte … 2. Der Rat beschließt außerdem, vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln, die Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 in 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem 31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen. solange zu erhalten, bis ein „funktionierender Ersatz“ für diese Schule organisiert ist. Zum Aufbau dieser Alternative (z.B. Neubau einer weiteren Gesamtschule im Raum Rondorf), die innerhalb von 3 – 4 Jahren zu realisieren ist, können in der Startphase die derzeitigen Räume der Hauptschule dienen. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit der Stadt Wesseling einzutreten, um die Möglichkeit einer Beschulungsvereinbarung für die dortige Hauptschule zu prüfen, um so ein mit der Stadtbahnlinie 16 erreichbares Hauptschulangebot für Schülerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden erschließen zu können. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zu den Beschlusspunkten 1 und 2 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 5. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt. 32 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: Fax: (0221) 221-92313 (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 14.07.2016 Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 04.07.2016, 17:04 Uhr bis 21:45 Uhr, Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, Raum 119 Anwesend waren: Bezirksbürgermeister Herr Bezirksbürgermeister Mike Homann SPD Mitglieder der Bezirksvertretung Frau Constanze Aengenvoort CDU Frau Marlies Ante CDU Herr Peter Heinzlmeier CDU Herr Hans-Josef Küpper CDU Herr Wasilis Pavegos CDU Herr Christoph Schykowski CDU Herr Manfred Giesen GRÜNE Frau Dr. Sabine Müller GRÜNE Herr Günter Schlanstedt GRÜNE Frau Elke Bussmann SPD Herr Dr. Jörg Klusemann SPD Frau Julia von Dewitz SPD Herr Karl-Heinz Daniel FDP Herr Karl Wolters FDP Herr Berthold Bronisz DIE LINKE Herr Torsten Rüdiger Ilg Freie Wähler Verwaltung Herr Dr. Günter Bell Herr Ulf Bohndorf Frau Dagmar Dahmen Herr Markus Hölzer 33 Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 04.07.2016 Frau Ricarda Mauksch Herr Klaus Neuenhöfer Herr Hubertus Tempski Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter Herr Eduard Mermagen Frau Helene Nau Gäste Frau Angela Langen Herr Christian Schilling Schriftführerin Frau Miriam Paßmann Presse Zuschauer Entschuldigt fehlen: Mitglieder der Bezirksvertretung Herr Frank Theilen-von Wrochem GRÜNE Frau Elisabeth Sandow SPD Eröffnung der Sitzung und Begrüßung Herr Bezirksbürgermeister Mike Homann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Dringlichkeitsantrag: Es liegt ein Dringlichkeitsantrag aller Fraktion vor, über dessen Dringlichkeit abgestimmt werden muss: Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Flüchtlingsunterbringung in der Sporthalle Mainstraße; hier: Einrichtung einer Aufenthaltsfläche zwischen Sporthalle und dem Rodenkirchenbad; AN/1270/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erkennt die Dringlichkeit des Antrages an und nimmt ihn unter TOP 8.1.16 in die Tagesordnung auf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Dringliche Beschlussvorlagen: Es liegen drei dringliche Beschlussvorlagen vor, über deren Aufnahme in die Tagesordnung gesondert abgestimmt werden muss: -2- 34 Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 04.07.2016 9.3 Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 10 Mitteilungen 10.1 Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters Der Bezirksbürgermeister spricht das Gerücht an, dass Flüchtlinge sich in Supermärkten in Rodenkirchen bedienen, nicht bezahlen und mit Sprüchen wie „Das zahlt Merkel“ ohne zu bezahlen den Supermarkt verlassen würden. Herr BBM Homann berichtet, die Polizeiinspektion II habe ihm dazu telefonisch mitgeteilt, dass weder im Bezirk Rodenkirchen noch gesamtstädtisch solche Vorfälle dokumentiert sind. Darüber hinaus gäbe es nach Angaben der Polizei keinen signifikanten Anstieg von Ladendiebstählen in der Nähe von Flüchtlingseinrichtungen. 10.2 Mitteilungen der Verwaltung 10.2.1 Köln nimmt an Aktion "Stadtradeln" vom 05.09. bis 25.09.2016 teil 1148/2016 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 10.2.2 Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik 2015 1538/2016 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 10.2.3 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 1906/2016 Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den TOP 10.2.3 bis zur nächsten Sitzung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 2 Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Stimmen der Fraktion die Grünen, der FDP-Fraktion, der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg bei Enthaltung 1 Stimme der SPD-Fraktion und 1 Stimme der Fraktion Die Grünen abgelehnt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. - 26 - 35 Tagesordnungspunkt TOP 9.2.4: Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW Bezeichnung Inhalt Sitzung: 12.09.2016 BV2/0022/2016 Beschluss: ungeändert empfohlen Vorlage: 2142/2016 Beschluss: 1) Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18: GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19: Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 36 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 37 38 ANNE FRANK SCHULE Gerneinschaftsgrundschule Adlerstr. 13 50997 Kö[n www.anne-frank-gs.de T e l.: 02233-994455-0 F a x : 02233-2676 Stellungnahme der Schulkonferenz der Anne-Frank-Schule vom 28.9.16 zur Aktualisierung der Schulentwicklunqsplanunq 2016: Die Schulkonferenz begrüßt ausdrücklich den Bau einer neuen fünfzügigen Grundschule im Stadtteil im Rahmen der städtebaulichen Großprojekte „RondorfNordwest“ und „Rondorf-Südwest“ (M18) und den Bau einer weiterführenden Schule in Rondorf-Nordwest (M23). Die Schulkonferenz begrüßt darüber hinaus die Entscheidung, dass die Anne-FrankSchule weiterhin als vierzügige Schule geführt wird. Die Schulkonferenz sieht mit großer Sorge, dass durch bauliche Verzögerungen der Schulneubauten ein großer Schülerstrom auf die Anne-Frank-Schule zukommt, der räumlich gesehen - nicht aufgefangen werden kann. Denn die Anne-Frank-Schule ist schon jetzt raumtechnisch voll ausgelastet: Die Schule wird zurzeit von 368 Schülerinnen und Schülern besucht, 290 haben einen OGS Platz. Die Schule besitzt einen sehr kleinen Schulhof und Schülertoiletten für 380 Kinder, zusätzlich sind zwei Vorbereitungsklassen eingerichtet. Eine zusätzliche Erweiterung - aus welchen Gründen auch im m e r-w ü rd e zu einer großen Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit führen und die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler der Anne-FrankSchule nachhaltig reduzieren. Die Schulkonferenz weist ausdrücklich daraufhin, dass mit dem Bau der neuen Grundschule rechtzeitig begonnen werden muss und der Bau vor dem Bezug der ersten Wohneinheiten abgeschlossen sein sollte. Die Schulkonferenz befürchtet, dass mit dem Bau der neuen Rondorfer Schule zu spät begonnen wird. Denn die Schulkonferenz sieht in diesem Zusammenhang mit Sorge, dass auch der Neubau der EMA in Rodenkirchen in Verzug geraten ist. Die Mitglieder der Schulkonferenz rechnen in der nächsten Zeit auch hier mit weiteren Schülerzuwächsen für die Anne-FrankSchule. Die Schulkonferenz bittet die Verwaltungen dringend die Planungen bzgl. Grundstücke und Gebäude rechtzeitig zu beginnen und versprochene Maßnahmen zügiger umzusetzen. Die neue Schule sollte auch im Neubaugebiet angesiedelt werden, um lange Schulwege zu vermeiden. Die Schulkonferenz empfiehlt zusätzlich, dass die Beschulung der Flüchtlingskinder (zurzeit sind zwei Vorbereitungsklassen an der AnneFrank-Schule eingerichtet) auf beide Schulen gleich verteilt wird. Die Raumplanung für die neue Schule sollte deshalb einen zusätzlichen Raum für eine Vorbereitungsklasse vorsehen. Die Schulkonferenz befürchtet, dass die Erweiterung der verkehrstechnischen Infrastruktur im ganzen Stadtteil bei den Planungen nicht ausreichend mitgedacht wird und die Schulwege für die Schulkinder zu gefährlich und unübersichtlich werden. Die verkehrstechnische Infrastruktur im ganzen Stadtteil stößt jetzt schon an seine Kapazitätsgrenze, da das Verkehrsaufkommen schon zurzeit sehr dicht und extrem hoch ist. Gez. H. Heuchel-Kleineidam, Schulleiter, 20.10.16 39 Ketteierschule Gemeinschaftsgrundschule Kettelerstr. 14 50997 Köln Schulamt für die Stadt Köln z. Hd. Herrn Frank Pfeuffer Telefon: 02232 / 50318 - 0 Fax: 02232 / 50318 - 22 IV-2 E -M a il: 113943@,schule.nr\v.de Homepage: www.ggs-kettelerstrasse.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Ga (Sekretariat) 16.08.2016 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 Sehr geehrter Herr Pfeuffer, der Eilausschuss der Schulkonferenz hat getagt und wurde darüber informiert, dass der Grundschulverbund Meschenich/Immendorf fünfzügig sein wird. Die Schulkonferenz hat diesem Beschluss zugestimmt. Freundliche Grüße Ulrich Becker (Schulleiter^ (Schulpflegschaftsvorsitzende) r .incischule - Primarstufe Eine vollständige Übersicht aller Äm ter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und ihre Servicetelefonnummern finden Sie im'örtlichen Telefonbuch unter Stadt Köln (Stadt Köln-Logo). 40 Stellungnahme zur Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen zum Schuljahr 2017/2018 Die Schulkonferenz des Gymnasiums Rodenkirchen spricht sich einstimmig gegen eine Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen aus. Es fehlt ein Gesamtkonzept, welches die Schulsituation im Stadtbezirk insgesamt und die konkrete räumliche und bauliche Situation langfristig berücksichtigt. Hilfsweise bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Rodenkirchen die angekündigten Notmaßnahmen zeitlich zu befristen. Die Stadt beabsichtigt eine dauerhafte Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen auf sechs statt bisher fünf Züge. In der Annahme einer angeblich bestehenden „Campus-Situation“ sollen die hierfür notwendigen baulichen Ressourcen durch die Nutzung von Räumlichkeiten in der Hauptschule Rodenkirchen zur Verfügung gestellt werden. Diese soll wiederum nach den aktuellen Ankündigungen ihren Betrieb einstellen; Rodenkirchener Hauptschüler sollen außerhalb Kölns (!) nach Wesseling wechseln. Die Maßnahmen können nur als Notmaßnahme verstanden werden, mit denen heute Versäumnissen der Vergangenheit begegnet werden soll. Die sich abzeichnenden Überlegungen sind – zumal als Dauerlösung – ungeeignet. Im einzelnen: 1. Zur Zügigkeitserweiterung Die Zügigkeitserweiterung folgt der Not gestiegener Schülerzahlen im Stadtbezirk 2 und insbesondere dessen südlicher Bereiche, die durch die notwendige Integration von schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien verstärkt wird. Die Errichtung einer weiteren weiterführenden Schule im Einzugsbereich unseres Gymnasiums (in Rondorf) ist nach unserer Kenntnis ebenfalls beschlossen und die Umsetzung in den kommenden fünf Jahren beabsichtigt. Bereits jetzt wurde unserer Schule wiederholt aufgegeben, eine zusätzliche Klasse im 5er Jahrgang einzurichten, so dass die Orientierungsstufe aktuell schon sechszügig gefahren werden muss. Die Zügigkeit hängt von der Bedarfssituation ab. Der Eltern- und Wählerwille, der nach Presseberichten in der absoluten Mehrheit zur Rückkehr zu dem sogenannten 1 41 G9-Modell strebt, zeigt sich in den noch größeren Anmeldezahlen für die Rodenkirchener Gesamtschule gegenüber dem Gymnasium Rodenkirchen. Die Gesamtschule soll nun vorübergehend sogar 8zügig werden. Solange es bei einem Nebeneinander von G8 (Gymnasien) und G9 (Gesamtschulen) bleibt, dürfte sich der tatsächliche lokale Bedarf auf eine weitere Gesamtschule richten, die nach ihrem Konzept – zudem nach Aufgabe der Hauptschule – die zu erwartenden Elternentscheidungen besser aufnehmen kann, als ein Gymnasium. Zugleich aber ist in der aktuellen politischen Landschaft völlig offen, ob es nicht zu einer generellen Rückkehr zu G9 auch mit den Gymnasien kommen wird, nachdem sich mittlerweile fast alle Parteien und selbst die aktuelle Landesministerin ersichtlich hierfür erwärmen. Zusammengefasst ist weiterer Schulbedarf im Kölner Süden zwar eindeutig, hinsichtlich der Form weiterer Schulen aber nicht. Die erhöhten Anmeldezahlen des Gymnasiums folgen erkennbar einem zu geringen Gesamtschulangebot. Dies spricht für uns gegen eine Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums; allenfalls kann diese auf Zeit erfolgen und ist mit möglicher Rücknahme der Maßnahme nach einem Zeitraum von etwa vier bis fünf Jahren kritisch zu überprüfen. 2. Zur Nutzung der Hauptschule Bereits jetzt ist die räumliche Situation am Gymnasium Rodenkirchen sehr angespannt. Der bauliche Erhaltungszustand ist in Teilen katastrophal. Die Sporthalle der Schule wurde (u. a.) deshalb nicht für die Nutzung durch Flüchtlinge freigegeben, weil sie in ihrem baulichen Zustand nicht zumutbar ist! Ein Neubau der Halle ist trotz des dringenden Bedarfs auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Die von der Schule weiter in der Vergangenheit genutzte Mehrfachsporthalle der Grundschulen EMA und Grüngürtelstraße ist auf unabsehbare Zeit durch Flüchtlinge belegt und steht in der Prioritätenliste der Räumung zugunsten zumutbarer Unterkünfte für Flüchtlinge weit hinten, da eine angeblich gute Versorgungssituation bestehe. Der Sportunterricht ist hierdurch bereits erheblich belastet. Dies löst auch die Hauptschule nicht, die noch über mehrere Jahre Klassen führen wird und lediglich über eine sehr kleine, ebenso alte und letztlich für die moderne Sportpädagogik untaugliche Sporteinrichtung verfügt. Die dauerhafte Aufnahme weiterer Schüler im Bestandsgebäude durch dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit führt daher zu erheblichen Engpässen. Einem Teil der Engpässe durch Verlagerung der Übermittagsbetreuung, Auslagerung der 2 42 Oberstufenklausuren und Auslagerung von Besprechungsräumen etc. zu begegnen ist zwar denkbar, eine wirkliche Lösung stellt dies aber nicht dar. Eine Verlagerung des Regelunterrichts auch in die Hauptschule ist unmöglich. Die Verlagerung von Klassen- und/oder Fachräumen in die Hauptschule würde dazu führen, dass Schüler zwischen den Gebäuden einen Weg von fünf bis acht Minuten mit Überquerung der meistbefahrenen Straße der näheren Umgebung, nämlich der Rodenkirchener Hauptstraße, zu absolvieren hätten, um von Unterrichtsraum (Gymnasium) zu Unterrichtsraum (Hauptschule) zu wechseln. Die Schüler müssten das eine Schulgelände verlassen, um zum anderen Schulgelände zu gelangen. Die von der Stadt gesehene angebliche „Campus-Situation“ unterliegt offenkundig einem Missverständnis. Sie gibt es nicht. Sicherheitstechnisch und aufsichtsrechtlich ist die Verlagerung von Unterrichtsräumen in den Bereich der Hauptschule daher undenkbar. Der Mehraufwand zur Sicherung der Wege, doppelte Aufsichten etc. ist nicht leistbar. Zudem soll an unserer Schule das vielfach gelobte und positiv evaluierte Konzept des Lehrerraumprinzips nicht aufgegeben werden. Eine Nutzung von Räumen der Hauptschule kann daher nur zu einer punktuellen Entlastung durch die angesprochene Verlagerung von Funktionsbereichen außerhalb der Unterrichtsräume stattfinden, was nicht die erforderliche Raumsituation für eine dauerhafte höhere Zügigkeit unseres Hauses löst. Die dauerhafte Sechszügigkeit würde letztlich zwingend auch für unser Schulgelände erhebliche Anbau- /Neubaumaßnahmen erforderlich machen. 3. Zum Verfahren Die entstandene Notsituation ist seitens der Stadt hausgemacht und wird nicht erst durch die notwendige Beschulung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien ausgelöst. Die demographische Entwicklung im Kölner Süden ist seit mehr als einem Jahrzehnt absehbar und wird durch die Ausweisung großer Neubaugebiete durch die Stadt sehenden Auges verschärft. Die unterschiedliche Attraktivität der Schulformen ist seit mehreren Jahren sichtbar und an den Anmeldezahlen ablesbar. Vor diesem Hintergrund befremdet es die Schulkonferenz des Gymnasiums Rodenkirchen erheblich, wenn nunmehr übereilt Beschlüsse für langfristige Lösungen ohne durchdachtes Gesamtkonzept getroffen werden. Wir möchten dabei nachdrücklich unser Befremden über das Vorgehen der Stadt Köln ausdrücken, dass die betroffenen Schulen von den geplanten Zügigkeitserweiterungen bzw. der Schließung der Hauptschule aus der Presse erfahren mussten. 3 43 Naheliegende Alternativen werden offenkundig nicht bedacht. Wenn tatsächlich die einzige Hauptschule des näheren Umfelds geschlossen wird und deren Räume für unsere Schule nicht wirklich nutzbar sind (keine Campus-Situation!), wären die Räume doch zum schnellen Aufbau einer neuen Gesamtschule nutzbar. Die Räume sind vierzügig für vier bis fünf sich aufbauende Jahrgänge geeignet, was der Stadt einen entsprechenden Zeitraum für eine neue (größer) angelegte Schulgebäudeplanung und den Umzug nach Rondorf gibt. Eine Einbindung der hervorragenden Realschule in Godorf in die konzeptionellen Überlegungen fehlt völlig. Es wird deshalb nachdrücklich angeregt, das Gespräch mit den betroffenen Schulen und Eltern vor Ort zu suchen, deren Kenntnisse über die örtliche Situation sicherlich zur Vermeidung überhasteter Entscheidungen mit im Zweifel unabsehbarer Langzeitwirkung vermeiden helfen könnten. Wir gehen davon aus, dass die VK-Klassen und die Klassen Gemeinsamen Lernens bis zur Schließung der Hauptschule auch dort verbleiben. Selbstverständlich ist der Schulkonferenz des Gymnasiums Rodenkirchen die rein faktische aktuelle Notlage gerade für die Familien im Kölner Süden bewusst. Gerne bringen wir uns in einen ergebnisoffenen Dialog weiter konstruktiv ein. Wenn dann auch Entscheidungen mit ruhiger Hand eine kurzfristige Erhöhung der Zügigkeit gebieten, sollten solche Entscheidungen zur Behebung der gegenwärtigen Not aber nicht ohne kritische Überprüfung nach einer überschaubaren Verfallszeit bestehenbleiben. Für die Schulkonferenz Almuth Roselieb Schulleiterin 4 44 Städtische Gem. Hauptschule Ringelnatzstraße Ringelnatzstr. 10-12 50996 Köln ® (0221) 3558334-0 O (0221) 3558334-44 E-Mail 141604@ schule.nrw.de http://www.hauptschule-ringelnatzstrasse.de HS R in g e ln a tz s tra ß e • R in g e ln a tz s tr. 10-12 • 5 0 996 Köln Stadt Köln D ezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Frau Dr. Agnes Klein Stadthaus Deutz - W estgebäude W illy-B randt-P latz 2 50679 Köln 07.07.2016 Stellungnahm e der Schulkonferenz zum aktualisierten Schulentwicklungsplan Köln 2016 Sehr geehrte Frau Dr. Klein, sehr geehrter Herr Hölzer, zu obigem Schulentwicklungsplan, der unter anderem die auslaufende Schließung der H auptschule Ringelnatzstraße im Schuljahr 2017/18 vorsieht, nehmen wir wie folgt Stellung: Z unächst einm al möchten wir unseren Unm ut darüber kund tun, dass Eltern wie Lehrerinnen und Lehrer den Vorschlag Ihres Dezernats über die vorgeschlagene Schulschließung aus der Presse entnehm en mussten, ohne vorher die Möglichkeit erhalten zu haben, durch Vorabinform ationen oder Einbeziehung in die Planungen frühzeitig unterrichtet zu werden. Unserer Ansicht nach widerspricht dies fundamental dem dialogischen Prozess der Schulentwicklungsplanung, den Sie selbst in Ihren A usführungen ansprechen. Durch eine frühzeitige Information hätte viel Unruhe in Elternschaft und Kollegium verm ieden werden können. G rundsätzlich sehen w ir die Schließung der Hauptschule als legitime und zukunftsträchtige Option, wenn ein konkretes Konzept vorliegt, wo für die Kinder/Schülerschaft mit H auptschulem pfehlung im Bezirk Rodenkirchen ein geeigneter Schulplatz gefunden werden kann. Auch uns ist bewusst, dass die Schulform Hauptschule aus den unterschiedlichsten Gründen in den vergangenen Jahren für Eltern und Schüler 45 an A ttraktivität verloren hat. W ir sind zwar der festen Überzeugung, dass die individuelle pädagogische Betreuung unserer Kinder/SuS in einem kleineren System viel besser gew ährleistet werden kann und die Erfolge in der Vergangenheit vor allem bei der Verm ittlung in den Arbeitsm arkt (50% unserer SuS können nach Abschluss in einen A usbildungsplatz verm ittelt werden) auch darauf zurückzuführen sind, dennoch ist der Schultrend ein anderer: Eltern wollen Kinder mit Hauptschulem pfehlung in der Regel an einer G esam tschule anmelden. Im Schulentwicklungsplan findet dieser Umstand durch die geplante Erweiterung der Zügigkeit der Gesam tschule Rodenkirchen auch Beachtung, im Schulentw icklungsplan für den Bezirk Rodenkirchen werden aber zwei signifikante Problem e ausgespart, die in ihm selbst als „M ehrfachherausforderungen'' angesprochen werden: 1.) die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen 2.) die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen in Köln und der Unterbringung von m ehr als 1000 Flüchtlingen in Rodenkirchen, in der M ehrheit Familien, eröffnet unsere Hauptschule in A bsprache mit dem Schulam t der Stadt Köln im Schuljahr 2016/17 neben den beiden vorhandenen eine dritte Vorbereitungsklasse, in der Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen mit dem Ziel unterrichtet werden, sie m öglichst schnell in die R egelklassen zu integrieren. Im laufenden Schuljahr haben wir 12 SuS in die Regelklassen integriert, im nächsten Schuljahr werden w ir etwa 15 SuS in Regelklassen integrieren und 54 SuS in den Vorbereitungsklassen sukzessive auf die Integration vorbereiten. Es gibt in Rodenkirchen aber kaum Schulplätze, wo diese Kinder in den nächsten Jahren integriert werden könnten. Der Großteil dieser SuS besitzt kein G ym nasialniveau, weshalb eine Integration ins Gym nasium ausgeschlossen werden kann. Die G esam tschulen Rodenkirchen und Zollstock schöpfen aufgrund der hohen Anm eldungsnachfrage ihre Klassenkapazitäten voll aus, sodass Integrationsplätze hier ebenfalls fehlen - und zwar sowohl in den höheren als auch niedrigen Klassenstufen. Ähnlich sieht es auch mit den GL-Plätzen aus. Da es einen hohen Mangel an Plätzen für SuS mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf gibt, nehmen wir im nächsten Jahr sechs SuS in einer Klasse 5 auf (norm alerweise ein Kontingent für drei Klassen). Auch hier fehlen Plätze an den umliegenden Schulen. 46 Aus dem Schulentwicklungsplan geht hervor, dass die Schließung unserer Hauptschule vor allem auf der angenommenen Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen basiert. Es m angelt in Rodenkirchen aber nicht an Gym nasialplätzen, sondern an Plätzen für SuS mit Hauptschulem pfehlung! Die Erweiterung der Ressource Schulraum durch die auslaufende Schließung der HS Ringelnatzstraße m acht nach unserem Ermessen nur Sinn, wenn dieser Schulraum auch fü r die Schülerklientel verwendet wird, die bisher an unserer Schule unterrichtet wurde und wird. Die angedachten Schulen in RondorfNordw est und Parkstadt-Süd bestehen bisher nur auf dem Papier und können den aktuell existierenden Mangel an Schülerplätzen nicht kom pensieren. W enn ein stim m iges Konzept vofliegt, das die schulische Zukunft unserer Kinder/SuS unter pädagogischen Gesichtspunkten betrachtet, die Lösung der obigen Schwierigkeiten in den Fokus nim m t und in Zusam m enarbeit mit den um liegenden Schulformen einen optim alen, reibungslosen Übergang fü r die SuS garantiert, die den Abschluss am Ende der A uslaufzeit nicht mehr an der HS Ringelnatzstraße machen können, sind wir durchaus bereit, eine m ittelfristige Schließung zu befürworten. Gerne sind w ir bereit, an geeigneten Lösungen fü r den Bezirk Rodenkirchen mitzuarbeiten. Da ein tragfähiges Konzept zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht existiert und w ir momentan nicht absehen können, wie die angesprochenen Schwierigkeiten schon im nächsten Schuljahr einer Lösung zugeführt werden können, lehnen wir die auslaufende Schließung zum Schuljahr 2017/18 ab. Mit freundlichem Gruß i.A. der Schulkonferenz Martin Heinen Schulleiter Axel Klein (Elternvertreter) 47 Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Herrn Hölzer Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Sürther Straße 191 50999 Köln Tel.: 0221-3 50 18-0 Fax: 0221-3 50 18-23 www.gesamtschule-rodenkirchen.de Ralph Kuhn Leitender Gesamtschuldirektor Schulleiter Tel.: 0221-3 50 18-50 Köln, 29.06.2016 Sehr geehrter Herr Hölzer, am 16.06.2016 waren Sie als Vertreter des Dezernats IV zu Gast bei uns in der Schulkonferenz, um uns über die Pläne des Schulträgers für die Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule Rodenkirchen zu informieren ein Votum hierzu einzuholen. Die Schulkonferenz hat ihre Zustimmung zu dem von Ihnen vorgelegten Text nicht erteilt. Stattdessen hat sie folgende Stellungnahme einstimmig verabschiedet: Die Schulkonferenz der Gesamtschule Rodenkirchen erkennt den stadtweiten Bedarf an zusätzlichen Gesamtschulplätzen. Sie nimmt die Initiative des Schulträgers zur Erhöhung Kapazität der Gesamtschule Rodenkirchen um 2 Züge SI und 2 Züge SII auf insgesamt 8 Züge in der SI zum Schuljahr 2017/18 und 7 Züge in der SII frühestens mit Fertigstellung der erforderlichen Baumaßnahme, spätestens aber zum Schuljahr 2023/24, zur Kenntnis. Die Schulkonferenz lehnt die geplante Zügigkeitserhöhung, in der sie eine Gefährdung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sieht, aus pädagogischen Gründen ab – hier seien lediglich zwei exemplarisch genannt: - - Mit Zunahme der Zügigkeit geht eine wachsende Anonymität einher, die alle Schüler/innen trifft, insbesondere jedoch Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die immer direkte Ansprache und kurze Abläufe benötigen – die Umsetzung des Inklusionsgedanken wird ad absurdum geführt. Insbesondere jüngere Schüler/innen entwickeln Ängste, wenn ihre Umgebung den Charakter eines „Massenbetriebs“ annimmt. Die Schulkonferenz spricht sich dagegen aus, eine bereits sechszügige Gesamtschule in erheblichem Maße zu erweitern, weil das derzeitige Gebäude– auch bei Errichtung eines Erweiterungsbaus - nicht dazu geeignet ist, die geplante Schüler- und Lehrerzahl aufzunehmen und eine sinnvolle pädagogische Arbeit zu gewährleisten. Die Schulkonferenz ist der Auffassung, dass die zusätzlichen Schulplätze im Stadtteil Rondorf geschaffen werden müssen. Überlegungen seitens des Schulträgers, dort eine dreizügige Schule zu gründen, müssen zugunsten der Planungen einer fünf- bis sechszügigen Schule geändert werden. Die Schulkonferenz hält es aus pädagogischen 48 Erwägungen nicht für vertretbar, die Zügigkeit an der Gesamtschule Rodenkirchen deutlich zu erhöhen, während in Rondorf eine kleine, dreizügige Schule gegründet werden soll. Im Namen und Im Auftrag der Schulkonferenz bitte ich Sie, die vorgetragenen, gewichtigen Argumente, die in dem Beschluss nur angerissen werden, gegen eine Erhöhung der Zügigkeit zu bedenken und zu prüfen, ob eine vorübergehende Zügigkeitserhöhung bei gleichzeitiger Planung und Gründung einer vier- bis sechszügigen Schule in Rondorf oder Godorf umsetzbar ist. Für weitere Gespräche sowie für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ________________________ (Ralph Kuhn, LGED) 49 50 51 ! " # $% ! & !" #$!% !#% & ! !' " - . - *0 ( " 1 " - ( - #%#/ + !% !#% )& )& #% " *+ , * !* 2% 3#% # ' $! ( ! ) * " ( $ + ! , *$ - %% 52 Tagesordnungspunkt TOP 9.2.7: Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen Gymnasiums Leybergstraße 1 in Köln-Klettenberg zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen -Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Lindenthal mit Schreiben vom 15.08.2016 zuBezeichnung Inhalt Sitzung: 05.09.2016 BV3/0017/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2343/2016 Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Hildegard-vonBingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlichgebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood Druckversion | Seite versenden | zum Seitenanfang 53 Tagesordnungspunkt TOP 9.2.5: Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in Köln-Sülz zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz NordrheinWestfalen Bezeichnung Inhalt Sitzung: 05.09.2016 BV3/0017/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2344/2016 Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. 2. Der Rat beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen. 4. Die sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood Druckversion | Seite versenden | zum Seitenanfang 54 Tagesordnungspunkt TOP 9.2.6: Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW -Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Lindenthal am 15.08.2016 zuBezeichnung Inhalt Sitzung: 05.09.2016 BV3/0017/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2142/2016 Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18: GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19: Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 55 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood 56 57 Schulen Lindenthal Gemeinschaftsgrundschule Neue Sandkaul Stadt Köln - Schulen Lindenthal Neue Sandkaul 23, 50859 Köln Sprechzeiten Markus Hölzer Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihr Schreiben Olympia-Schule Neue Sandkaul 23, 50859 Köln Auskunft Frau Dölling, Zimmer Schulleitung Telefon 0221 -9874709-12, Telefax 0221 -9874709-20 E-Mail 02-3-915@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de KVB Mein Zeichen Datum 02/3/915 Döl 02.09.2016 Stellungnahme der Schulkonferenz Sehr geehrte Damen und Herren, im Schuljahr 2013/14 sind zum ersten Mal fünf 1. Klassen eingeschult worden, so dass wir mittlerweile 19 Klassen an der Olympia-Schule unterrichten. Im Schuljahr 2017/18 werden wir dann durchgängig 5zügig sein. Deshalb begrüßt die Schulkonferenz, dass nun auch die schulrechtliche Änderung offiziell durchgeführt wird. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dölling 58 KGS Im Kamp Pater-Delp-Schule Im Kamp 14 09.09.2016 50859 Köln AU\*[ «T? A n das Dezernat fü r Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe-und Schulentwicklungsplanung Stadthaus Deutz Z.Hd. Herrn Hölzer W illy-Brandt-Platz.2 50679 Köln Zustimmung der Schulkonferenz der KGS Im Kamp zur Erweiterung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge an der KGS Im Kamp Die KGS Im Kamp stim m t der o.g. Erhöhung der Zügigkeit von 2 auf 3 im Eilverfahren zu. Diese Zustim m ung w ird in der nächsten Schulkonderenz nochmals beraten. Stadt Köln M it freundlichen Grüßen .‘ •ater-Uelp-Schule Kath. Grundschule - Primarstufe Im Kamp 14 N orbert Jord.I Schulleitung^ 50859 Köln (Widdersdorf) Ruf: Fax: 0221 /3 5 6 5066-0 0221 /3565066-55 59 60 61 Von: GMX [mailto:gbgym@gmx.net] Gesendet: Freitag, 22. April 2016 10:41 An: Hofenbitzer, Ralf Betreff: AW: Ratsvorlage Zügigkeitserweiterung Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, der von Ihnen vorgeschlagene Beschlusstext ist im Rahmen des Eilausschusses als einstimmig befürwortet worden. 1. Der Eilausschuss der Schulkonferenz des Georg-Büchner-Gymnasiums befürwortet einstimmig eine Zügigkeitserweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums Ostlandstraße 39 in 50858 Köln-Weiden von 4 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 6 Zügen auf 9 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2016/17. Mit den besten Wünschen Mehmet Başata 62 Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schall Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: armin.schall@stadt-koeln.de Datum: 13.09.2016 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016 öffentlich 10.7 Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 2142/2016 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18:  GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge  GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge  Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge     GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge 63 (Die Bezirksvertretung Ehrenfeld verweist auf Ihren Beschluss „Recht auf Bildung ermöglichen“ vom 12.09.2016, TOP 8.5.)       GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19:   Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 64 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schall Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: armin.schall@stadt-koeln.de Datum: 11.11.2016 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 12.09.2016 öffentlich 12.3 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 1906/2016 Herr Hölzer (Schulentwicklungsplanung des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport) erläutert die Mitteilung der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung 2016. Frau Bucher (SPD-Fraktion) fragt nach dem aktuellen Sachständen a) bezüglich der Sicherung eines Grundstücks an der Weinsbergstraße zur Erweiterung des Berufskollegs sowie b) bezüglich der neuen Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang. Herr Hölzer (Schulentwicklungsplanung des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport) erklärt, dass der Sachstand zu dem Grundstück an der Weinsbergstraße wie in der Mitteilung beschrieben und nach wie vor unverändert ist. Zur Gesamtschule Wasseramselweg führt er aus, dass die Verwaltung weiterhin nach Lösungsmöglichkeiten sucht, das Projekt in dem vorgesehenen Zeitrahmen zu realisieren. Frau Pöttgen (FDP-Piraten-Fraktion) möchte wissen, welche Auswirkungen die Reduzierung der Zügigkeit in den Grundschulen Everhardtstraße und Nussbaumer Straße hat, da sie bisher davon ausgegangen ist, dass weitere Grundschulplätze benötigt werden. Herr Hölzer (Schulentwicklungsplanung des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport) legt dar, dass es sich hierbei um Klassenräume in alten Fertigbauten handelt. Die wegfallenden Plätze werden sukzessive durch neu gebaute Grundschulen, zum Beispiel auf dem Heliosgelände, ersetzt. Frau Kaiser (CDU-Fraktion) kann nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung trotz steigender Platzbedarfe plant, Klassen zu reduzieren. Herr Besser (Fraktion DIE LINKE) ergänzt, dass hierbei auch zu berücksichtigen sei, dass nach dem letzten Flüchtlingsbericht über 200 Flüchtlingskinder keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben. 65 Herr Hölzer (Schulentwicklungsplanung des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport) entgegnet, dass die Planung auf der Grundlage der aktuellen Einwohnerprognose erfolgt ist und je nach Entwicklung auch angepasst und fortgeschrieben wird. Herr Klemm (Bündnis 90/Die Grünen) bittet Herrn Bezirksbürgermeister Wirges, die Gesamtschule Wasseramselweg zur nächsten Fraktionsvorsitzendenbesprechung auf die Tagesordnung zu nehmen. Im Übrigen nimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 66 Schulen Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Herr Hölzer Ihr Schreiben , Auskunft , Zimmer Telefon -, Telefax E-Mail Internet www.stadt-koeln.de Mein Zeichen Datum 02-4/903 08.09.2016 Stellungnahme Sehr geehrter Herr Hölzer, die Schulkonferenz der KGS Everhardstrasse stimmt per Dringlichkeitsbeschluss am 08.09.2016 der Veränderung der KGS Everhardstrasse auf eine Zweizügigkeit zu. Mit freundlichen Grüßen gez. W. Gottstein Schulleiter Eine vollständige Übersicht aller Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und ihre Servicetelefonnummern finden Sie im örtlichen Telefonbuch unter Stadt Köln (Stadt Köln-Logo). 67 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 Stellungnahme der Elternschaft bzgl. Zügigkeit und Teilauslagerung unserer Schule Wie bereits 2010 und 2013 spricht sich die Elternschaft des Albertus Magnus Gymnasiums m it allem Nachdruck gegen alle Planungen einer Teilauslagerung von Klassen/Stufen in das Schulgebäude Overbeckstraße aus. Gleiches gilt für alle Planungen, die eine weitere Erhöhung der Zügigkeit unserer Schule beinhalten. Unsere Schule ist nun im sechsten Jahrgang vierzügig. Der Neubau der nötigen Räumlichkeiten hat nun tatsächlich im Sommer begonnen. Unsere Schule bekommt somit endlich Ende des Kalenderjahres 2017 den Platz, der ihr schon vor Jahren zugesagt und für das Schuljahr 14/15 avisiert wurde. Die Erhöhung von einer Drei- auf eine Vierzügigkeit haben w ir im Jahr 2010 ausdrücklich befürwortet, damit mehr Kindern in unserem Viertel der wohnortnahe Zugang zu einer höheren Bildung ermöglicht werden kann. Diese höhere Bildung muss aber auch vernünftige Rahmenbedingungen haben. Zu diesen Rahmenbedingungen zählt für uns im höchsten Maße die Erhaltung unserer Schulkultur. Diese Schulkultur und die Wahrung des inneren Schulfriedens sehen w ir als unvereinbar mit einer räumlichen Spaltung unserer Schule an. Also stellen wir erneut unsere Bedenken dar: • • • • • • • Ein dauerhaftes Pendeln von Schülerinnen und Lehrerinnen zwischen beiden Gebäuden ist insbesondere für unsere inklusiv beschulten Schülerinnen nicht zumutbar. Das AMG ist in seiner jetzigen baulichen Situation nahezu barrierefrei für körperbehinderte Schülerinnen und Lehrerinnen nutzbar. Eine im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention notwendige inklusive Schule wird in einer Dependance unmöglich. Lange ungesicherte Wege und eine ständig wechselnde Schulumgebung stehen der Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe langfristig im Wege. Die normalen Pausenzeiten reichen nicht aus für einen Wechsel von einem Gebäude zum anderen bzw. für den Gang zur Mensa. Die kurzen Wege für Schülerinnen und Lehrerinnen, die eine gute Kommunikation ermöglichen, fallen weg. Nach Erfahrungen anderer Schulen mit Dependancen führt eine solche Entscheidung zu zwei - und wegen der Teamorientierung nicht wünschenswerten - Schulkulturen. Gemeinsame jahrgangsstufenübergreifende Aktivitäten der Schülerinnen wie SV-Arbeit, Schülersanitäter und Schülerzeitung leiden unter der Gebäudetrennung. Eine Dependance in der Overbeckstraße findet keine Akzeptanz in der Ehrenfelder Elternschaft und damit einhergehend ist ein Imageverlust der Schule zu befürchten. 68 W ir unterstützen die Realisierung von guten pädagogischen Konzepten, damit Schülerinnen und Schüler bestmöglich lernen können. Dazu bedarf es einer gut gestalteten räumlichen Umgebung („Raum als dritter Lehrer/ Pädagoge"), die im Rahmen der Ganztagsentwicklung eine immer zentralere Rolle im Leben unserer Kinder spielt. Das bedeutet auch Weiterentwicklung im Bereich der Teamentwicklung/Kooperation und der Schulgestaltung, damit Schule für Schülerinnen und Schülern als zweites Zuhause empfunden wird. Nur eine nachhaltige Konzeptentwicklung sichert eine gute schulische Bildung. Nur die schnellstmögliche Beteiligung aller Akteure sichert die langfristige Akzeptanz des Projektes durch die Ehrenfelder Bürger. Nach wie vor fordern wir eine zukunftsfähige Gesamtlösung statt einer Aneinanderreihung von Einzelentscheidungen und plädieren für ein inklusives vierzügiges gebundenes Ganztags­ gymnasium AMG an einem Standort. Auch wenn seitens der Verwaltung alle Jahre wieder ein neuer Anlauf zu unserer Schulspaltung unternommen wird, werden wir weiterhin für unsere Sache mit aller Kraft und Macht eintreten. Eine Spaltung unserer Schule ist und bleibt für uns inakzeptabel und wird auch noch in 6, 8 oder 10 Jahren den massiven Protest der Elternschaft zur Folge haben. Die Schulpflegschaft des AMG 69 Hofenbitzer, Ralf Von: Gesendet: An: Betreff: Pfeuffer, Frank Mittwoch, 9. November 2016 09:44 Hofenbitzer, Ralf WG: Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Stadt KölnStellungnahme vom BK 14 Von: Hölzer, Markus Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016 16:32 An: Pfeuffer, Frank Betreff: WG: Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Stadt Köln-Stellungnahme vom BK 14 z.Kts. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Markus Hölzer Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat Bildung, Jugend und Sport Stabsstelle - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: 0221/221-29258 Telefax: 0221/221-21315 E-mail: Markus.Hoelzer@Stadt-Koeln.de Internet: www.Stadt.Koeln Von: Janßen-Struthoff [mailto:janssen@schulen-koeln.de] Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016 16:23 An: Klein, Agnes Dr.; Heuer, Ulrike; Hölzer, Markus Cc: 'Rode, Barbara'; janssen@schulen-koeln.de Betreff: Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Stadt Köln-Stellungnahme vom BK 14 Sehr geehrte Frau Dr. Klein, sehr geehrte Frau Heuer, als betroffene Schulleiterin des BK 14 bedanke mich für die Zusendung des aktualisierten Schulentwicklungsplanes. Ich möchte hiermit Stellung nehmen zur s. 52 Maßnahmeplanung M3: Die Planungen zum Berufskolleg „Gesundheit“ in Ossendorf betreffen, wie im SEP richtig ausgeführt wird, auch das BK 14. Die verschiedenen Ebenen der von uns damals geführten Diskussion hierzu werden aus meiner Sicht jedoch nur teilweise wiedergegeben. Ich möchte deshalb noch einmal ausdrücklich auf die bereits damals von mir angesprochenen Probleme hinweisen: Den Überlegungen, nur einige Bildungsgänge des BK 14 nach Ossendorf zu verlagern und damit ein Rest-BK in der Humboldtstraße zu erhalten, habe ich bereits damals deutlich und ganz klar widersprochen. Ich weise gern noch einmal auf meine Begrünung hin: - Das Votum von Frau Wölbert und mir war, einen Campus Gesundheit zu errichten, der die BG der BK 5 und 14 zusammenführt. Uns ist bewusst, dass dieser Vorschlag aus Platzgründen möglicherweise nicht leicht umzusetzen ist. Dennoch sollte es möglich sein, in diese Richtung zu denken und mögliche Synergieeffekte zu nutzen! 1 70 - Ein Rest-BK 14 ohne die Bildungsgänge Gesundheit und Körperpflege nur in der Humboldtstraße, wie im SEP angedeutet, ist nicht existenzfähig, da zum einen die Räume nicht ausreichen und zum anderen auf Grund der strukturellen Gegebenheiten der dann verbleibenden Bildungsgänge eine verlässliche Schulorganisation unmöglich wäre. Es würden dann schlichtweg vollzeitschulische Bildungsgänge fehlen, um das System in Planung und Organisation stabil zu halten. In unserer Diskussion wurde damals angedeutet, dass der Perlengraben als Standort für eine allgemeinbildende Schule nicht in Frage kommt. Dies wäre auch nicht möglich, weil das BK 14, sollte ein gesamter Umzug nach Ossendorf aus Platzzgründen nicht möglich sein, den Standort Perlengraben weiterhin unbedingt benötigt, da ein Umzug der Rest-Bildungsgänge mit 650 Schülerinnen und Schülern der Agrarwirtschaft in die Humboldtstraße nicht möglich ist. Das Gebäude ist schlichtweg zu klein und nicht ausbaufähig, mit Ausnahme des veralteten Pavillons. Es fehlen die Räume dort. Fazit: Eine konstruktive Weiterentwicklung der BK Landschaft in Köln funktioniert – soweit es das BK 14 betrifft – nicht mit der Zerlegung der Schule und Reduzierung auf den Standort Humboldtstraße. Ich bitte sehr dringend darum, dieses von mir bereits mehrfach verdeutlichte Problem sowohl in der politischen Diskussion als auch in der Umsetzung durch die Verwaltung zu berücksichtigen. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich! Mit freundlichen Grüßen Dr. Brunhilde Janßen-Struthoff - Schulleiterin Berufskolleg Humboldtstr. Köln Humboldtstr. 41 50676 Köln Tel.: 0221/221-91683 Fax: 0221/221-91723 E-Mail: sekretariat@berufskolleg-humboldtstr.de 2 71 Gemeinschafts - Hauptschule Baadenberger Str. 111 50825 Köln m 0221-261080 Fax 0221-2610820 U lli" 04.10.2016 Amt für Schulentw icklung , W illy-Brandt-Platz 2 f. 50679 Köln I W l Eing« i i S t a d l :K ö in ___ - J LOkt. 20J6 /z I Ai/hi % Schulentwicklung /y \ l-lsuptsdiule - Sekundarstufe I Baadeiiberger Str. 111 56C 25 Köln (uhrer.feld) Kur: (02 2 1 )2 61 OS-O ': ax(02 2 1 )2 61 08-20 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 Stellungnahme der Schulkonferenz der Hauptschule Baadenberger Straße Sehr geehrte D am en und Herren, die erste Schulkonferenz an unserer Schule hat stattgefunden. Anbei die Stellungnahm e und Rückm eldung der M itglieder unserer Schulkonferenz zur aktuellen Schulentw icklungsplanung. M it ireundli,6hen Grüßen d A .G r ie s in ^ e iV R e k to r ii 72 Gemeinschafts - Hauptschule Baadenberger Str. 111 it ji if ü ii m i m i a II II M li H II h mill ÄüRSSÜilüüi! 50825 Köln ® 0221-261080 Fax 0221-2610820 Rückmeldung der Schulkonferenz der Hauptschule Baadenberger Straße zur Schulentwicklungsplanung 2016 der Stadt Köln Die Schulkonferenz der Hauptschule B aadenberger Straße in Köln-Ehrenfeld schließt sich vollständig der gem einsamen Stellungnahm e der K ölner Hauptschulen vom 19.09.2016 an. Für die verbleibenden drei Hauptschulen w erden zusätzlich folgende Konsequenzen zu befurchten: Die Klassen werden sich w eiter mit Problem fällen füllen. D ie Klassengröße wird die Zahl 30 erreichen. Imm er m ehr Förderschüler w erden an die Hauptschulen kommen. Bei drei verbleibenden Schulen ist das A ussprechen eines Schulverweises faktisch nicht m ehr möglich. Die D urchführung der Extem enprüfungen kann nicht von drei Hauptschulen geleistet werden. Die Schüler m üssen sehr weite Schulw ege in K au f nehmen. Köln, 26.09.2016 k a c L ^ ______________ Fr.Kaaf, Schulpflegschaftsvors. Eltem vertreter Frau H olzfuß, Lehrerin ^ - (/O io C M Fr. Tielke, stellvertr.Schulpflegschaftsv H err Kocak, Elternvertreter euckmann, Lehrer ‘! j ‘’j l Frau H annappei; r; Lehrerin Lehrerir H err W eber, Lehrer Q m D enizcan Halici, Schulsprecher DeryäsAktas, 2.Schulsprecherin Alyha Seifert, Schülervertreter M ilan Radosavljevic, Schülervertreter A.G riesinger, Rektorin A.Ueffmg, Konrektorin U 73 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 10.10.2016 Auszug aus der Niederschrift der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes (Sondersitzung) vom 04.10.2016 öffentlich 2 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 1906/2016 Herr Hofenbitzer erläutert die Schulentwicklungsplanung 2016. Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden seitens der Bezirksvertretung Nippes folgende Forderungen gestellt: 1. Im Stadtbezirk Nippes muss mindestens eine Hauptschule erhalten bleiben. 2. Beide Realschulen im Stadtbezirk Nippes müssen erhalten bleiben, da diese seit Jahren hohe Anmeldungszahlen vorweisen können und hervorragende pädagogische Arbeit leisten. 3. Es muss sichergestellt sein, dass die geplante Generalinstandsetzung des Dreikönigsgymnasiums in keiner Weise von den geplanten Maßnahmen im Schulentwicklungsplan tangiert wird. 4. Es muss sichergestellt sein, dass die Edith-Stein Realschule wie geplant generalsaniert wird, so dass der schulische Betrieb endlich noch optimierter stattfinden kann. 5. Es müssen die baulichen Voraussetzungen zur Erreichung/Umsetzung der Inklusionsziele an allen Schulen im Stadtbezirk Nippes geschaffen werden. 6. Die Gesamtschule Nippes wird auf 4 Züge beschränkt. 7. Auf dem Gelände Schmiedegasse wird eine neue Gesamtschule gebaut. 8. Im Stadtbezirk Nippes wird ein neues Gymnasium gebaut. 9. Wenn die Förderschule es wünscht, zieht sie von der Brehmstraße in die PaulHumburg-Straße um. Die Montessorischule wird dann in die Brehmstraße verlegt und die Regel- Grundschule in der Friedrich-Karl-Straße. 10. Schulen dürfen nicht auf Grund eines landesweiten oder stadtweiten Trends geschlossen werden, sondern nur, wenn die konkreten Anmeldungen für diese 74 Schule über längere Zeit einen Erhalt nicht mehr rechtfertigen. Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Nippes, dass 1. die Verwaltung konkrete Zahlen zu den Schulen in Nippes vorlegt, d.h. die Zahlen/Entwicklung der Anmeldungen usw. Nur auf dieser Basis können auch Entscheidungen getroffen werden, 2. zwischen der Verwaltung und den Schulen ein besserer Austausch zum Schulentwicklungsplan stattfindet und 3. die Bezirksvertretung Nippes bei jeglichen Änderungen oder Planungen hinsichtlich der Schullandschaft im Stadtbezirk Nippes beteiligt wird. 75 Tagesordnungspunkt TOP 9.2.4: Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW Bezeichnung Inhalt Sitzung: 15.09.2016 BV5/0016/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2142/2016 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18: GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19: Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 76 Schulen Grundschule Nibelungenstraße 0259 GGS Nibelungenstr. 50a Nibelungenstraße 50a, 50739 Köln Auskunft , Zimmer Büro Schulleitung Telefon -, Telefax E-Mail 112604@schule.nrw.de Internet www.stadt-koeln.de 50739 Köln Sprechzeiten Dienstag von 07.45 bis 12.45 Uhr Mittwoch von 07.45 bis 12.45 Uhr Donnerstag von 08.30 bis 13.30 Uhr Freitag von 07.45 bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung KVB Buslinie 140 bis Haltestelle Nordfriedhof Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum IV-2 14.09.2016 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 Erbetene Stellungnahme der Schulkonferenz Sehr geehrter Herr Hölzer, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 31.08.2016. Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Nibelungenstraße (hier Eilausschuss) spricht sich für die Anpassung der Zügigkeit auf eine volle Dreizügigkeit zum Schuljahr 2017/2018 aus. Verbunden damit setzen wir eine zeitgleiche Umsetzung des von Ihnen in M59 genannten Vorhabens voraus, die bisher durch die Hauptschule Reutlinger Straße im Gebäude genutzten Räume auch wirklich unserer Grundschule zuzurechnen. Damit ist die Planungssicherheit zur Raumnutzung für unsere Grundschule gewährleistet. Auch wenn das Werkstattlernen an kleiner werdenden Hauptschulen öffentlichkeitswirksam gerne erhalten wird (trotz sinkender Schülerzahlen) ergeht unser Schulkonferenzbeschluss ausdrücklich unter der Voraussetzung, dass „Conaction“ die Werkstätten zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 tatsächlich geräumt und in den Ursprungszustand regulärer Klassenräume (und hier konkret auch eines Lehrerzimmers) zurückversetzt hat. Mit freundlichen Grüßen K. Lang, Rektorin M. Albishausen M. Lietz Vors. der Schulkonferenz Mitglied Eilausschuss Mitglied Eilausschuss 77 Stadt Köln Hauptschule - Sekundarstufe I - Gem.Hauptschule Reutlinger Straße 49, 50739 Köln - Reutlinger Str. 49 50739 Köln Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung :uf! 0221/3375924-0 Fax: 0221/3375924-30 Willy-Brandt-Platz 2 E-Mail: 140867@schule.nrw.de 50679 Köln Ihr Schreiben Unser Zeichen Datum 02-5/917 31 . 08.2016 Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulkonferenz hat sich am 29.06.2016 einstimmig gegen ein Auslaufen/ eine Schließung unserer Schule ausgesprochen: Begründung: Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2016/17 für Klasse 5 bestätigen, dass die Schule angenommen und gebraucht wird. Alle Beteiligten sind zufrieden mit der Schule. Die Schule ist gut im Stadtviertel integriert und anerkannt. Die Schule ist in mehreren Gremien im Viertel mit (NEIS Nippes, Bilderstöckchenkonferenz, AG-Jugend, Stadtteilkonferenz) vertreten und arbeitet engagiert mit. Die Schülerzahl wird im nächsten Schuljahr wieder steigen. Die Schule hat drei Vorbereitungsklassen, die auch nach Ablauf der Förderzeit in den Regelklassen aufgenommen werden müssen. Ausreichende Alternativen an Schulplätzen sind nicht vorhanden. Inzwischen hat das neue Schuljahr 2016/17 begonnen: Die Gesamtschülerzahl beträgt zurzeit 398 Kinder. Wir haben zwei 5. Schuljahre mit 19 bzw. 20 Schülerinnen und Schüler. Von der ausgelaufenen Martin-Luther-King-Schule haben wir 26 Jugendliche für die Stufe 10 bzw. 9 übernommen. Wir haben drei Vorbereitungsklassen (DF1 - 3), die in Kürze voll sind (d. h. 18 Kinder pro Klasse) und deren Schülerinnen und Schüler im Laufe des Schuljahres in Regelklassen integriert werden müssen. 78 Bei Amaro Kher haben wir eine weitere Deutsch-Förderklasse (DF4) mit 15 Schülerinnen. Im nächsten Jahr ist eine weitere Klasse geplant. Auch diese Schülerinnen und Schüler müssen in Regelklassen integriert werden. In diesem Schuljahr haben wir 14 Rückläufer von den umliegenden Realschulen bzw. Gesamtschulen übernommen. Ab Klasse 6 haben sich in allen Schuljahren durch die Rückläufer, Schulwechslern aus anderen Hauptschulen, Integration von Kindern aus den Förderklassen die Klassenzahlen erhöht. Ab Klasse 8 sind wir dreizügig! Alle Klassenräume sind besetzt. Außerdem hat sich die Schulleitung des benachbarten Drei-Königs-Gymnasium, mit dem wir in der Integration der Flüchtlinge kooperieren, uns mitgeteilt, dass von deren Seite kein Anspruch auf unsere Räumlichkeiten besteht. Eine Schließung unserer Hauptschule erscheint uns zurzeit noch nicht notwendig zu sein. Bei wachsenden Kinderzahlen, Inklusion, Zuwanderung und Integration gibt es für unsere Schülerklientel noch zu wenig alternative Schulplätze. Mit Otti Kühn-Stegmann - Schulleiterin - Zur Kenntnis: An das Schulamt für die Stadt Köln Frau Petra Vianden Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln 79 Überlegungen zum Schulentwicklungsplan an der Peter-Ustinov-Schule Köln - Wie sichert Köln Bildungsgerechtigkeit? – Die Peter-Ustinov-Schule ist eine vierzügige, im Schuljahr 2016/17 in Jahrgang 5 fünfzügige Realschule im Stadtteil Nippes. Seit vielen Jahren wird an der Schule erfolgreich gearbeitet – dies belegen die guten Abschlussergebnisse mit Qualifikation für den weiteren Besuch des Gymnasiums wie auch die vielfältigen Projekte, mit denen die Schule in der Öffentlichkeit präsent ist. Zu nennen ist hier das Bläserklassen-Projekt, vielfältige Kulturprojekte mit der Peter-UstinovStiftung, Filmprojekte, Bandprojekte in Kooperation mit der Offenen Jazz-Haus-Schule. Breit aufgestellt im Bereich Berufsorientierung kooperiert die Schule im Rahmen der KURS-Kooperation mit dem Marriott Hotel, außerdem mit der DB, der Bundesagentur für Arbeit und der DVK. In vielfältigen Projekten zur Mitverantwortung von Schülern werden Streitschlichter, Sporthelfer und Tutoren ausgebildet und unterstützen andere Schüler. Das Kariobangi Projekt (Sammeln für eine Schule in Afrika) leitet unsere Schüler zu karitativem Handeln an. Das schon seit Jahren durchgeführte Projekt „Lernen durch Engagement“ leitet Schüler außerdem zu ehrenamtlicher Arbeit im Bezirk Nippes an (Arbeit in Kindertagesstätten, Altenheimen etc.). Seit 2014/15 führt die Schule außerdem Klassen des gemeinsamen Lernens und hat mit 2015/16 darüber hinaus den gebundenen Ganztag eingeführt. Unsere hohen Anmeldezahlen (in den letzten Jahren mussten stets Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden, in diesem Schuljahr musste der Jahrgang 5 fünfzügig werden) sind ein Spiegel dieser geschätzten Arbeit. Die im Schulentwicklungsplan genannte zurückgehende Attraktivität der Realschule können wir daher grundsätzlich nicht nachvollziehen. Wir fragen uns sogar, auf welcher Datenbasis die Elternbefragung 2012 stattfand, da die Eltern unserer Schule sie für sich nicht repräsentativ empfinden. Die Eltern können die Befragung als Begründung für die Schulentwicklung daher nicht akzeptieren. Die folgenden Punkte zeigen Fragen und Sorgen der Eltern, Schüler und Lehrer als Reaktion auf den Schulentwicklungsplan 2016 1) Welche Perspektiven sind im Schulentwicklungsplan genannt, die die Peter-UstinovSchule betreffen? Realschule mit Hauptschulzweig im Bezirk Nippes: Die Schulkonferenz lehnt diese Planung für die Peter-Ustinov-Schule einstimmig ab. Begründung/ Probleme: a) Wie „ausgewogen“ setzt sich die Schülerschaft einer Schule zusammen, wenn Sie ab Klasse 7 wesentlich aus abgeschulten Schülern von Gymnasien und Abschulungen aus anderen Realschulen besteht, da stadtweit kaum noch Hauptschulen existieren? Wie attraktiv ist eine solche Schule für Eltern bei der Erstwahl einer weiterführenden Schule bei der geringen Akzeptanz von Hauptschulen? b) Es ist zu befürchten, dass Anmeldezahlen abnehmen, was zu einer geringeren Lehrerausstattung, weniger Angeboten und damit weiter verminderten Akzeptanz einer solchen Schule führt. Soll die funktionierende Peter-Ustinov-Schule auf Kosten der Kinder 80 so zur „Abwicklung“ gebracht werden? c) Die unter M65 genannte Maßnahme erfindet eine Schulform, die dem Format einer Sekundarschule entspricht. Diese hat aber wesentlich bessere Bedingungen – sowohl für Schüler • Schüler-Lehrer-Relation 16,27 (RS 20,94) • Bandbreite zur Klassenbildung zwischen 20 und 30 Schülern, Richtwert von 25 (RS 27 bzw. 28) als auch für Lehrer • Stundendeputat 25,5 Std. (bedeutet insgesamt mehr Lehrkräfte, daher bessere Unterrichtsversorgung) (RS 28) Für eine pädagogisch herausfordernde stark heterogene Schülerschaft dürften aber mit dem Blick auf Bildungsgerechtigkeit nicht die schlechtesten Bedingungen herrschen. Schlechte Bedingungen wiederum mindern die Attraktivität einer Schule/ eines Schulstandortes und den Schulerfolg der Schüler/innen. a) Eine Realschule mit Hauptschulzweig hat keine vorgesehene äußere Leistungsdifferenzierung, wie sie Gesamtschulen (G/E-Kurse) haben. Neben inklusiv beschulten Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Emotional-sozialer Entwicklung, Körperlich-motorischer Beeinträchtigung und Sprache eine weitere Gruppe zu integrieren, bedeutet eine ungleiche Verteilung der Belastung von Schulformen und mithin eine Benachteiligung der Schüler dieser Schulform. Dies ist nicht mit Bildungsgerechtigkeit in Einklang zu bringen. 2) Welche Perspektiven werden für die Peter-Ustinov-Schule nicht genannt, werfen aber Chancen wie Fragen auf? 2.1) Realschule a) Wohin geht die umfangreiche Schar der Schüler, die am Ende der Orientierungsstufe b) c) d) e) das Gymnasium verlassen müssen bei einer Realschule in Nippes (Abschulungszahlen beachten)? Wie soll konkret am Standort Nippes eine einzige Schule, hier: die Peter-UstinovSchule, neben den Gymnasial-Rückgängern auch noch Hauptschüler auffangen, die nicht an einer Gesamtschule unterkommen? Ist dann noch Platz für Realschulkinder, deren Eltern ihre Kinder bewusst an der Realschule anmelden möchten? Wie werden die Eltern beraten, die am Ende der Erprobungsstufe ihr Kind - nach Abschulung vom Gymnasium – gerne an einer klassischen Realschule anmelden möchten? Wie stellt sich die Stadt eine Schule vor, die zunehmend von Schülern mit „Karriereknick“ und solchen besucht wird, die – oft auch aufgrund ihrer persönlichen Situation/Disposition – schon am unteren Ende der Leistungsfähigkeit/Leistungsbereitschaft stehen und deshalb der intensiveren päd. Betreuung bedürfen - und das gerade an einer Schulform mit den schlechtesten Beschulungsvoraussetzung? Wird hier nicht das Scheitern einer Schule/Schulform vorprogrammiert – und das auf Kosten von Kindern mit einer sowieso schon nicht so leichten Schulkarriere? Ist das „Bildungsgerechtigkeit“? 81 2.2) Gesamtschule neben 1-2 anderen Gesamtschulen und 2-3 Gymnasien im Bezirk Nippes Diese nicht im Schulentwicklungsplan genannte Perspektive lässt folgende Fragestellungen offen: a) Wie sollen Abschulungen vom Gymnasium aufgefangen werden – gibt es Überlegungen zu Realschulzweigen an Gymnasien? b) Wie sollte die pädagogische Kontinuität einer erfolgreichen (Real-)Schule mit den oben beschriebenen vielfältigen Projekten gewährleistet werden, wenn eine Schule erst abgewickelt wird und danach eine neue Schulform aufgebaut wird (bisheriges Vorgehen bei Umwandlungen von Realschulen zu Gesamtschulen)? Außerdem stellt sich die Frage nach den Kosten für solche Projekte. c) Kann eine Schulform, die alle Abschlüsse der Realschulen vergibt, nicht auch mit dem bestehenden Personal von einem Schuljahr zum nächsten als System umgewandelt werden, um die Kontinuität der erfolgreichen pädagogischen Projekte und Arbeit fortzusetzen? Welche Gesamtschulstrukturen sind noch denkbar - wurden sie schon erörtert? d) Edith-Stein-RS und HS Bülowstraße = Gymnasium, Peter-UstinovSchule=Gesamtschule bis Ende Sek 1, Oberstufe in Kooperation z.B. mit GeSCH Nippes oder EKG bzw. Leonardo-da-Vinci e) Peter-Ustinov-Schule als eigenständige Gesamtschule bis Sek 1, Oberstufe in Kooperation mit Gesamtschule Edith-Stein/ Bülowstraße . 3) Weitergehende Fragen und Anmerkungen a) Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit der Peter-Ustinov-Schule auch in der Zukunft ist ein gerechterer Zugang aller Schulformen bei den Anmeldungen zu Klasse 5. Wie kann es sein, dass die Realschule – zeitgleich mit den Gymnasien – erst nach den Gesamtschulen Schülern aufnehmen dürfen? Bei der gleichzeitigen Verringerung der Hauptschulen läuft es darauf hinaus, dass die Realschule all die Kinder aufnehmen muss, die einerseits bei der Vorauswahl der Gesamtschulen nicht zum Zuge gekommen sind und die andererseits auch wenig Chancen hätten, am Gymnasium erfolgreich zu lernen. b) Was heißt im Schulentwicklungsplan „perspektivisch“ für die Zukunft der Peter-Ustinov-Schule? Wann werden die Entscheidungen für die weiterführenden Schulen in Nippes getroffen? c) Ist der Schulstandort gefährdet? d) Hat der Rat der Stadt einen Überblick über die Anzahl an Schülerwanderungen innerhalb der Sekundarstufe 1 und der Abschlussvergaben an den verschiedenen Schulformen? Anmeldezahlen in Klasse 5 scheinen kein geeignetes Kriterium zu sein, um Aussagen über den Erfolg der Schulkarrieren von Schülerinnen und Schülern am Ende der Erprobung und der Sek1 zu machen. Dies scheint uns ein geeigneteres Kriterium zu sein, um die (am Ende wirklich) benötigten Schulplätze in der Sekundarstufe 1 zu planen, als Elternwünsche aus einer nicht genauer dargestellten Befragung und Anmeldungen für die weiterführenden Schulen. e) Gibt es eine Gesamtabschätzung von Schülerwanderungsbewegungen in der Stadt Köln in der Sek. 1? Wie viele Realschulen gibt es noch, die Schüler vom Gymnasium aufnehmen können? 4) Fazit Gute Bildung mit vielfältigen Projekten, die unserer inklusiven, vielfältigen Schülerschaft gerecht wird und sie auf ihren Lebensweg umsichtig vorbereitet, gibt es nicht zum Sparpreis. Die Idee einer Realschule mit Hauptschulzweig unter schlechten Rahmenbedingungen trägt aber dieses 82 Etikett. Der Schulentwicklungsplan lässt viele Fragen offen, die z.T. auch schon im Bericht der Landesregierung im Landtag 2014 als zu lösende Probleme genannt wurden (siehe S. 18 Schulentwicklungsplan). Der Weg zu einer gerechten Bildungslandschaft in der Stadt Köln wie im Bezirk Nippes ist für uns noch nicht gefunden. Wir fragen uns natürlich, warum der Dialog mit den Schulen erst so spät gesucht wird und zu einem Zeitpunkt, wo sich das Gremium der Schulkonferenz im neuen Schuljahr gerade erst formiert hat, so dass wenig Zeit für eine gründliche Auseinandersetzung mit der Thematik bleibt? Gerne würden wir uns weiter an der Schulplanung für Nippes und Köln beteiligen und stehen für weitere Gespräche zur Verfügung. 83 Schulen Frau Dr. Agnes Klein Willy-Brandt-Platz 2 Edith-Stein-Schule Realschule-Sekundarstufe Niehler-Kirchweg 120 50733 Köln (Nippes) Tel. (0221) 2855175-0 Fax (0221) 2855175-25 50769 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Go/fr. 14.06.2016 Sehr geehrte Frau Dr. Klein, am 13.06.2016 habe ich von Herrn Hölzer um 13.45 Uhr die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung per Mail erhalten. Heute habe ich über den Kölner Stadt-Anzeiger erfahren, dass mittelfristig zur Debatte steht, die Edith-Stein-Schule in eine Gesamtschule umzuwandeln. Ich bin sehr überrascht, von diesen wichtigen Entscheidungen auf diesem Weg zu erfahren. Das ist keine gute Kommunikation. Diese spontane Äußerung über die Tagespresse ohne vorherige Information über die Bezirksregierung oder die Stadt Köln verunsichert sowohl die Eltern- als auch die Lehrerschaft und erscheint als spontaner Verschiebebahnhof einer unkoordinierten Schulpolitik. Ich bitte Sie, bei Ihren Überlegungen zu beachten, dass bereits in der Unterstufe ein erheblicher Rücklauf aus den benachbarten Gymnasien an die Realschule zu verzeichnen ist. Vor diesem Hintergrund erscheint das aktuelle Raumprogramm für die Generalsanierung und die Erweiterung der Edith-Stein-Schule langfristig bereits nicht den Bedarf zu erfüllen, und eine Überprüfung erscheint begründet. Um die sicherlich sehr kurzfristigen Anfragen der Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer entsprechend fundiert beantworten zu können, bitte ich Sie um einen sehr kurzfristigen Gesprächstermin. Mit freundlichen Grüßen Dorothee Gooßens, Schulleiterin Eine vollständige Übersicht aller Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und ihre Servicetelefonnummern finden Sie im örtlichen Telefonbuch unter Stadt Köln (Stadt Köln-Logo). 84 Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Geschäftsführung Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax: (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadtkoeln.de Datum: 27.06.2016 Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 23.06.2016, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr, Handwerkerhof, Athener Ring 3, 50765 Köln Anwesend: Vorsitzender Zöllner, Reinhard Bezirksbürgermeister CDU Mitglieder der Bezirksvertretung Kerpen, Günter Neumann, Wilfried Schott, Norbert Stuhlweißenburg, Rainer Töller, Ernst Brandau, Dieter Danke, Eike Gökpinar, Inan Ottenberg, Friedhelm Heinrich, Lieselotte Kleinjans, Wolfgang Metinoglu, Inan Roth, Klaus Wiener, Markus Hubrich, Rolf Leo Bernd Urmetzer, Marc André CDU CDU CDU CDU CDU SPD SPD SPD SPD Parteilos / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE GRÜNE DIE LINKE pro Köln Parteilos FDP Ratsmitglieder mit beratender Stimme Nesseler-Komp, Birgitta CDU 85 Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 23.06.2016 10.2.4 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2015 im Stadtbezirk Chorweiler 1765/2016 Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. 10.2.5 Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vom 16.03.2016 hier: Stellungnahme der Stadt Köln 1873/2016 Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. 10.2.6 Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik 2015 1538/2016 Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. Herr Tkotz vom Amt für Straßen- und Verkehrstechnik beantwortet die Fragen des Bezirksvertreters Herrn Kerpen sowie des Bezirksbürgermeisters Herrn Zöllner. Die Beantwortung der Frage wie viele Aktionen mit Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtbezirk Chorweiler durch Bürgervereine oder andere Organisationen erfolgt sind, wird schriftlich erfolgen. Da dazu Genehmigungen erforderlich sind, muss eine solche Aufstellung möglich sein. 10.2.7 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 1906/2016 Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. Bezirksvertreter Herr Schott hat folgende Fragen: 1) Für die Sekundarstufe 1 werden 860 Plätze somit 32 Züge benötigt. Geplant sind 14 Züge an Gymnasien und 11 Züge an der Gesamtschule, also insgesamt 25 Züge. Der Rest soll über Kreuzfeld abgedeckt werden. Was ist wenn Kreuzfeld nicht kommt, wie sollen die benötigten Züge dann erreicht werden? 2) Zur Sekundarstufe 2 hat die Elternbefragung aus dem Jahr 2012 ergeben, dass sich 42 % für Gymnasien und 35 % für Gesamtschulen entscheiden würden, also 390 Plätze für Sekundarstufe 2 und 137 Plätze für Gesamtschulen. Fraglich ist hier noch die aufgeführte Waldorfschule hinsichtlich der Durchlässigkeit zur Sekundarstufe 2. Zudem stellt sich die Frage wie der Elternwille berücksichtigt werden kann. 3) Was passiert mit den Schülern die nicht vor Ort in die Sekundarstufe 2 gehen? Wo können die Schüler aufgenommen werden? - 22 - 86 Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 23.06.2016 4) Hinsichtlich der Schullandschaft Worringen sollen die Grundschulen ungeändert bestehen bleiben, es gibt keine Planungen zur Sekundarstufe 1 und 2. Zu den Wanderbewegungen in die Nachbarstädte wie z.B. Dormagen wird keine Aussage getroffen. 5) Das wichtige Thema Berufskolleg findet im Kölner Norden überhaupt nicht statt, auch hier gibt es Abwanderungen nach Dormagen. 6) Was passiert mit dem Grundstück der jetzigen Grundschule GGS Lebensbaumweg, die zum Fühlinger Weg umziehen wird? Bezirksvertreter Herr Roth hat folgende Fragen: 1) Die Schließung der Hauptschulen im Stadtbezirk Chorweiler, und das Angebot von nur noch 140 Plätzen an Hauptschulen in Nippes und in der Innenstadt ist kritisch zu sehen. 2) Aufgrund der jährlichen Ablehnung von 100 Schülern an der Heinrich-BöllGesamtschule, ist eine zusätzliche zweizügige Zweigschule geplant, aber auch hier können dann nicht 100 Schüler aufgenommen werden. 3) Die Planung geht davon aus, dass der Stadtbezirk Chorweiler stadtweit am geringsten wächst, nämlich nur um 3,5 Prozent, aber über 25 Prozent der zu prüfenden Bauflächen liegen im Stadtbezirk Chorweiler. 4) Die geplante Schließung der Henry-Ford-Realschule ist vollkommen unrealistisch, da ein entsprechender Bedarf für diese Schule durchaus besteht. 5) Wie sind die Eingangszahlen in den verschiedenen Schulen, und wo kommen diese Schüler her? 6) Die Verlagerung der Grundschule am Lebensbaumweg macht auf den ersten Blick aufgrund der dortigen zwei Schulen durchaus Sinne, jedoch wo kommen diese Schüler her? 7) Die negative Stellungnahme der Verwaltung an den Rat zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler hinsichtlich der Forderung, dass die Stadt selber als Bauherr auftritt wenn kein Investor gefunden wird, kann so nicht akzeptiert werden, wenn notwendig müssen die dafür benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Bezirksvertreterin Frau Danke hat folgende Fragen: 1) Nach einer Erprobungsstufe, also nach der 6. Klasse schrumpft die Zügigkeit am Gymnasium durchaus um zwei Züge, werden diese Schüler dann an der Gesamtschule aufgenommen? 2) Reicht die Anzahl der Gesamtschulplätze aus wenn andere Schulformen geschlossen werden, ändert sich gegeben falls auch der Elternwille dann nochmals? - 23 - 87 Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 23.06.2016 3) Es ist verständlich, dass zunächst vorhandene Schulgrundstücke genutzt werden sollen, jedoch ist die unmittelbare Nähe zur bereits vorhandenen HeinrichBöll-Gesamtschule hinsichtlich einer weiteren Gesamtschule problematisch. Bezirksvertreter Herr Kleinjans hat folgende Fragen: 1) Die Erfahrungen die bereits in Höhenhaus und Rodenkirchen gemacht wurden, sollten in die neuen Planungen mit einfließen. 2) Das geplante Gymnasium in Heimersdorf ist auch kritisch zu sehen, da dann viele Schulen in unmittelbarer Nähe liegen. Eine Schule in Worringen wäre hier angebrachter, da es dort eine hohe Einwohnerzahl gibt, jedoch bisher keine weiterführende Schule. 10.2.8 Bauanträge für die Errichtung eines Gebäudes mit 7 Wohnungen und einem Gemeinderaum, 11 überdachte Stellplätze sowie 7 Reihenhäuser auf dem Grundstück Lebensbaumweg 45/Oleanderweg 2a-2d 2022/2016 Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. 10.2.9 Jahresbericht 2015 des Landschaftswart, Bezirk 6 - Ost 1326/2016 Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. Bezirksvertreter Herr Kleinjans fordert zu Punkt 3) nochmals eine stärkere Kontrolle durch das Ordnungsamt. Bezirksvertreter Herr Kerpen bittet darum die Projekte unter Punkt 1) pressewirksam darzustellen. 10.2.10 Landschaftswachtbericht 2015 für den Stadtbezirk 6 (West) 1635/2016 Die Mitteilung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugeleitet. Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte wissen welche Maßnahmen gegen die Vermüllung der Grünflächen ergriffen werden. 10.2.11 Erstellen eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 im Rahmen des Aufrufs der Landesregierung "Starke Quartiere - starke Menschen" Gemeinsamer Aufruf zu den Programmen des EFRE, des ELER und des ESF (2014-2010) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von - 24 - 88 Tagesordnungspunkt TOP 9.2.4: Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstraße 18 zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen Bezeichnung Inhalt Sitzung: 29.09.2016 BV6/0020/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2346/2016/1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung nehmen wir im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die geplante Zügigkeitserweiterung für das Gymnasium Köln-Pesch zur Kenntnis und schlagen dem Rat der Stadt Köln im Namen der Bezirksvertretung Chorweiler vor, wie folgt zu beschließen: 1. „Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstr. 18 in 50767 Köln-Pesch von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Es werden Raumreserven im Bestand genutzt. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können erfüllt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Druckversion | Seite versenden | zum Seitenanfang 89 Erich-Ohser-Schule Gemeinschaftsgrundschule - Primarstufe Schulstraße 16, Ruf: Fax: e-mail: 50767 Köln-Pesch 0221-337 3003-0 0221-337 3003-11 114110@schule.nrw.de Dezernat fü r Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung z.Hd. Herrn Hölzer IV/2 W illy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, den 05.O ktober 2016 Stellungnahm e der Schulkonferenz zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 Sehr g eehrter Herr Hölzer, wie bereits im Juni telefonisch besprochen und in der E-Mail vom 16.06.2016 angekündigt, senden w ir Ihnen h ie rm it die Stellungnahme unserer Schulkonferenz zu. „D ie Schulgemeinschaft der Erich-Ohser-Schule begrüßt den Ausbau auf eine festgeschriebene Dreizügigkeit der Erich-Ohser-Schule sehr. Nach der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 sind räumlichen Erweiterungen, d.h. Umbau, Ersatzbauten oder ein Neubau vorgesehen. Für die je tz t schon existierende Raumenge an unserer Schule wäre es dringend erforderlich, diese Pläne so schnell w ie möglich umzusetzen. W ir gehen davon aus, dass w ir ab dem Schuljahr 2017/ 2018 von 11 auf 12 Klassen anwachsen und dann bereits durchgängig dreizügig unterrichten müssen. Damit alle Pescher Kinder eine Pescher Grundschule besuchen können, b itte t die Schulkonferenz um eine zeitnahe Lösung, einen w eiteren Klassenraum ab Sommer 2017 einzurichten." M it freundlichen Grüßen / Ariane Richelmann A nnette Rizkallah (Schulleiterin) (Sch ulpflegschaftsvorsi tzende) 90 Heinrich-Böll-Gesamtschule Sekundarstufen I und li Merianstr. 11-15 • 50675 Köln Tel: 0221 - 261070 • Fax: 0221 - 7087943 E-Mail: info@hbq-koeln.de Heinrich-Böll-Gesam tschule • Merianstr. 11-15 • 5 07 65 Köln Köln, den 30.09.2016 Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Stadthaus Deutz - Westgebäude z. Hd. Frau Dr. Agnes Klein Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Betr.: Ihr Schreiben vom 13.06.2016, Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 Sehr geehrte Frau Dr. Klein, Ihrer Bitte, Ihnen bis zum Beginn der Herbstferien eine Stellungnahme der Schulkonferenz zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 zukommen zu lassen, entsprechen wir gerne. Anbei finden Sie die Stellungnahme der Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule, so wie sie auf der Sitzung der Schulkonferenz am 29.09.2016 einstimmig verabschiedet wurde. Mit freundlichen ( Rolf Grisard (Sch \l\z- 91 Heinrich-Böll-Gesamtschule Sekundarstufen I und II Merianstr. 11-15 • 50675 Köln Telefon: 0221-261070 • Fax: 0221-7087943 o Heinrich-BöH-Gesam tschule • Merianstr. 11-15 5 07 65 Köln O D ezern at fü r Bildung, Jugend und S po rt E-mail: info@hbg-koeln.de Homepage: www.hbg-koeln.de Köln, 22.08.2016 Stadthaus Deutz - Westgebäude z.Hd. Herrn Pfeuffer W illy-Brandt-Platz 2 50679 KÖLN O O (.LL/ Betrifft: Stellungnahme zur „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016, Schreiben vom 20.07.2016 Sehr geehrter Herr Pfeuffer, danke für Ihre Erinnerung daran, dass die Schulkonferenz die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme zur aktualisierten Schulentwicklungsplanung Köln 2016 abzugeben. Dies wird bis zu den Herbstferien 2016 geschehen. Vorab kann die Schulleitung der Heinrich-Böll-Gesamtschule Köln mitteilen, dass sie mit der vorgeschlagenen Erweiterung von acht auf zehn Züge (Dependance im jetzigen Schulgebäude der Gustav-Heinemann-Schule) nicht einverstanden ist. Das Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot für unsere Schülerinnen und Schüler würde sich deutlich verschlechtern, die Schule wäre kein geschützter Raum mehr für viele unserer Kinder in prekären Lebensverhältnissen, die Belastung für Lehrkräfte und Verwaltung würde signifikant steigen und beim Krisenmanagement (angefangen bei Aufsichten, Wegesicherung bis hin zur Bewältigung von Krisen unterschiedlichster Art) wären erhebliche Abstriche die Folge. Eine achtzügige Gesamtschule mit ausgebauter fünfzügiger Oberstufe (etwa 1700 Schülerinnen und Schüler) ist in quantitativer Hinsicht das Maximum des Verantwortbaren. Eine ausführliche begründete Darstellung wird im Rahmen der Stellungnahme der Schulkonferenz folgen. Mit freundlichen Grüßen Rolf^risard (LGeD) (Sctful(eiter) (” Uta Goossens (GeD’) (Didaktische Leiterin),. - 92 Stadt Köln Heinrich-Böli-Gesamtschuie Sekundarstufen I und II Merianstr. 11-15 • 50675 Köln Tel: 0221 - 261070 ■Fax: 0221 - 7087943 E-Mail: info@hbq-koeln.de Köln, den 29.09.2016 Stellungnahme der Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule zur Aktualisierung der Schulentwicklungspianung Köln 2016 Sehr geehrte Frau Dr. Klein, mit Schreiben vom 13.06.2016 haben Sie der Schulkonferenz der Heinrich-Böll-Gesamtschule einge­ räumt, bis zu den Herbstferien 2016 zur aktualisierten Schulentwicklungspianung Köln 2016 Stellung zu nehmen. Dieser Möglichkeit der Anhörung kommen wir nach und beziehen uns vornehmlich auf die Ausführungen, die konkret unsere Schule betreffen (M 72, Diskussionsvorschlag zur bedarfsge­ rechten Weiterentwicklung der Schulstruktur in Chorweiler bei Schließung der Gustav-HeinemannHauptschule - verschiedene Handlungsoptionen, S. 79). Aus Fairnessgründen nehmen wir auf die dort aufgeführten weiteren Handlungsoptionen keinen Bezug, weil diese Optionen uns nur indirekt betreffen und andere Schulen betroffen sind. Vorab möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir sehr wohl die vielfältigen Probleme, die die Stadt Köln als Schulträger in den nächsten Jahren bewältigen muss, sehen und es auch schätzen, dass sich der Schulträger sehr umfassend und auch differenziert um tragfähige Lösungen bemüht. Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, dem Elternwillen nach Aufnahme ihres Kindes in einer be­ stimmten Schulform gerecht zu werden. Die aufnehmenden Schulen, sofern sie schon bestehen, müssen aber auch weiter dazu in der Lage sein, ihren spezifischen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Wir sprechen uns als Schulgemeinde explizit gegen die Umsetzung des Diskussionsvor­ schlags aus, der eine Erweiterung der Heinrich-Böll-Gesamtschule unter Nutzung des Schulstandortes Karl-Marx-Allee 3 bei auslaufender Schließung der Gustav-Heinemann-Schule vor­ sieht, weil diese Option zu gravierenden Einschränkungen im Hinblick auf die Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags im oben beschriebenen Sinn führt. Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist jetzt schon eine Schule mit acht Zügen in der Sekundarstufe I und mit fünf Zügen in der Sekundarstufe II. Sie wird von etwa 1650 Schülerinnen und Schülern besucht. In quantitativer Hinsicht ist dies das Maximum des Verantwortbaren. Die Bandbreite unserer Schülerschaft reicht vom Abiturienten bis hin zum Kind mit sonderpädagogi­ schem Unterstützungsbedarf. Viele Kinder leben in prekären Kontexten. Erfolgreiche Bildungsarbeit setzt vor diesem Hintergrund verlässliche personelle und räumliche Rahmenbedingungen mit kurzen Wegen und der Möglichkeit zeitnaher Intervention voraus. Die Strukturen, in denen die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule beschult werden, sind äu­ ßerst komplex. Es gibt eine Vielzahl von Differenzierungskursen und Fächerangeboten, die klassenund auch jahrgangsübergreifend stattfinden. Die Lehrkräfte arbeiten in Teams, die sich bei Störungen und Krisen sehr schnell verständigen. Kein Kind darf „verloren“ gehen. Die Belastungen, denen Schü­ lerinnen und Schüler, aber auch das pädagogische und nicht-pädagogische Personal ausgesetzt sind, müssen tragbar sein. Die Erweiterung der Heinrich-Böll-Gesamtschule um den vorgeschlagenen Teilstandort (im Folgen­ den auch Dependance) hätte gravierende negative Konsequenzen: • Das Bildungs-, Ganztags- und Versorgungsangebot für unsere Schülerinnen und Schüler würde sich deutlich verschlechtern. 93 Stellungnahme der Schulkonferenz der HBG zum Aktualisierten Schulentwicklungsplan Köln 2016 Seite 2 e Die Schule verlöre in Teilen ihren Status als geschützter Raum für viele unserer Kinder in prekären Lebensverhältnissen. • Die erforderliche Leistungsbandbreite wäre nicht mehr gegeben (s. auch: Aktualisierung der Schulentwicklungspianung Köln 2016, S. 18). o Es käme vermehrt zu Überlastungssituationen für Lehrkräfte und Verwaltung. • Beim Krisenmanagement (angefangen bei Aufsichten, Wegesicherung bis hin zur Bewältigung von Krisen unterschiedlichster Art) wären erhebliche Abstriche die Folge. © Die Ausrichtung der Schule als jahrgangsübergreifend arbeitende Teamschule mit bewährten Strukturen könnte nicht mehr wie gewohnt aufrecht erhalten werden. Ausführliche Begründung Der Begründungszusammenhang für diese von uns antizipierten Wirkungen lässt sich durch die Be­ schreibung folgender Aspekte konkretisieren: a) Leben und Lernen an der Heinrich-Böll-Gesamtschule b) Bedeutung fehlender Leistungsheterogenität (Leistungsbandbreite) c) Machbarkeit d) Einfluss der Erweiterung um den Teilstandort „Gustav-Heinemann-Hauptschule“ auf das Bil­ dungs-, Ganztags- und Versorgungsangebot für Schülerinnen und Schüler e) Konsequenzen für die Lehrkräfte f) Konsequenzen für die Schulverwaltung (Systemgröße, Komplexität...) g) Konsequenzen für das nichtpädagogische Personal h) Probleme des Krisenmanagements i) Folgen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu a) Leben und Lernen an der Heinrich-Böll-Gesamtschule An der Heinrich-Böll-Gesamtschule leben und lernen Schülerinnen und Schüler, leistungsstarke und leistungsschwache, mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf und unterschiedlicher Herkunft, gemeinsam und erfolgreich. Das ist hier im Kölner Norden in Chorweiler eine große Aufgabe. Viele Kinder kommen aus sehr unsicheren Verhältnissen. Viele Familien sind großen Belastungen ausge­ setzt, wie Arbeitslosigkeit und Armut oder mangelnde oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Proble­ me wie diese machen es den Familien oft schwer, ihre Kinder in angemessenerWeise zu unterstüt­ zen. Häufig sind wir hier an den Schulen die einzigen Bildungsverbündeten, in einigen Fällen auch die einzigen zuverlässigen Begleiter, Berater und Wertevermittler. Wir haben unsere Schule zu einem verlässlichen und sicheren Ort entwickelt, der unseren Schülerin­ nen und Schülern einerseits Freiräume lässt, sich zu erholen. Wir fördern Möglichkeiten für unsere Schülerinnen und Schüler, sich als kompetent zu erleben und sich zu entfalten. Andererseits bieten wir auch eine feste Orientierung, was Strukturen und gelebte Werte betrifft. In Krisenfällen gibt es ein festes Team, das sicherstellt, dass unsere Schülerinnen und Schüler gut versorgt sind und die Erzie­ hungsberechtigten informiert werden. Obwohl wir ein großes System sind, kennen wir unsere Schüle­ rinnen und Schüler und sind in der Lage, auf besondere Vorkommnisse, wie z.B. Störungen durch schulfremde Personen, abweichendes und/oder gewalttätiges Verhalten einzelner Schülerinnen und Schüler, zu reagieren. Wie machen wir das? Wir sind eine Teamschule Eltern, Lehrkräfte, Regelschullehrkräfte und Sonderschullehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Schullei­ tung arbeiten gemeinsam mit jedem Kind für dessen Erziehung und Ausbildung. Gibt es Probleme, so stehen mehrere Personen zur Verfügung, die unterstützen oder an weitere Unterstützungsangebote 94 Stellungnahme der Schulkonferenz der HBG zum Aktualisierten Schulentwicklungsplan Köln 2016 Seite 3 verweisen können. Das funktioniert deswegen so gut, weil wir kurze Wege haben. Neben der not­ wendigen Dokumentation in der Akte sehen wir uns in den Pausen und tauschen uns direkt aus. Für die Kinder ist es eine wichtige Erfahrung zu wissen, dass über sie gesprochen wird und dass alle sich freuen, wenn etwas gut funktioniert, aber auch alle auf die Einhaltung von Regeln und Konsequenzen achten. Obwohl hier so viele Menschen an der Schule sind, arbeiten die Teams sehr gut. Wir bieten Freiräume Uns ist es wichtig, dass die Heinrich-Böll-Gesamtschule eine Schule für die Kinder ist. Schülerinnen und Schüler brauchen Bewegung und wollen sich ausprobieren. Sie müssen natürlich beaufsichtigt werden, aber sie sollen gleichzeitig das tun dürfen, was sie möchten. In der Bewegten Pause und in der Mittagspause haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in der Mensa ein gesundes Essen zu sich zu nehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, in der Böll-Oase, unserem Elternca­ fe, etwas zu essen und zu trinken. Sie können draußen auf dem großen Außengelände und drinnen im Gebäude spielen, im Pädagogischen Zentrum beispielsweise Tischtennis, im Freizeitzentrum Spiele ausleihen, in der Kunststation basteln oder malen, sich im Traumland ausruhen oder in der Bibliothek lesen. Jeder darf, wenn er will, aber niemand muss etwas Bestimmtes tun. Das ist möglich, weil wir viele Aufsichten in den Pausen einsetzen, die eingreifen können, wenn es Konflikte gibt. Wir bieten Entwicklungschancen Nicht nur im Unterricht, sondern auch im Ganztagsbereich fördern und fordern wir die Kinder. Das ist uns möglich, weil wir Räume geschaffen haben, an denen Kinder verschiedene Dinge erlernen kön­ nen und Lehrkräfte haben, die sie in ihren Tätigkeiten anleiten und unterstützen. Ganz freiwillig in ihren Pausen können Schülerinnen und Schüler Musik machen, um zum Beispiel ein Stück auffüh­ rungsreif einzuüben. Sie können an der Schülerzeitung „Heinrich“ mitarbeiten. Sie können in der Zir­ kusstation Einrad fahren lernen und vieles mehr. Sich als kompetent zu erleben, schafft Selbstver­ trauen, lässt Gleichgesinnte und Freunde finden und stärkt die Identifikation mit der Schule. Gleich­ zeitig vermindert es natürlich auch potentielle Konflikte. Viele Schülerinnen und Schüler haben viel Wichtigeres zu tun, als sich mit anderen zu streiten. Wir üben das gemeinsame Lernen und Leben Friedlich und respektvoll gemeinsam zu lernen und leben ist keine Selbstverständlichkeit und nichts, was wir von allen sofort erwarten. Wir arbeiten mit unseren Schülerinnen und Schülern daran. Das gelingt uns durch die Präsenz der Lehrkräfte, aber auch der Beratungslehrerinnen und -lehrer, der Sozialpädagoginnen, die auch in den Unterrichtszeiten zu einer Beratung einladen können. Das fried­ liche Miteinander funktioniert auch, weil wir die Schülerinnen und Schüler in diesen Prozess einbin­ den und sie Verantwortung übernehmen. Wir haben hier bei uns eine gemeinsame Pause für alle. Damit sich jeder wohlfühlen kann, werden die Lehrkräfte unterstützt durch speziell geschulte Schüle­ rinnen und Schüler in verschiedenen Bereichen. Die Schulsanitäter helfen bei kleineren gesundheitli­ chen Problemen, die Streitschlichter des 10. Jahrgangs sind zu festen Zeiten in den Pausen immer ansprechbar und die Schulscouts des 9. Jahrgangs betreuen und begleiten die Kinder des 5. Jahr­ gangs. So trägt die ganze Schulgemeinde dazu bei, dass wir hier gut zusammen leben. Wir bestehen auf der Einhaltung der Schulordnung Freiräume gibt es, aber sie dürfen nicht die Rechte anderer verletzen. Wir haben Strukturen geschaf­ fen, die es uns ermöglichen, auf Regelverletzungen sofort und konsequent reagieren zu können. In der Unterrichtszeit ist bei uns der Trainingsraum besetzt. Werden das Recht der Lehrer, ungestört unterrichten zu können und das Recht der Mitschüler, ungestört lernen zu können, wiederholt miss­ achtet, entscheidet sich ein Schüler oder eine Schülerin durch sein oder ihr Verhalten, den Trainings­ raum aufzusuchen. Dort gibt es eine Lehrkraft, die eine spezielle Fortbildung absolviert hat und den Schüler oder die Schülerin nach einem festen Verfahren unterstützt, sein oder ihr Verhalten zu reflek­ tieren. Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf fällt es häufig besonders schwer, sich an die Regeln der Schulordnung zu halten. Mit dem LuA-Raum, dem Lern- und Auszeit-Raum, haben wir ein weiteres Angebot geschaffen, das eine Hilfestellung für diese Kinder darstellt und es gleichzei­ tig der ganzen Klasse ermöglicht, in Ruhe weiterzuarbeiten. Der LuA-Raum wird aufgesucht, bevor es zum Konflikt kommt. Das Kind oder der Jugendliche selbst kann formulieren, dass eine Auszeit oder eine Arbeitszeit in einem reizarmen Umfeld notwendig ist. Der LuA-Raum wird immer von einer son­ derpädagogischen Lehrkraft betreut. 95 Stellungnahme der Schulkonferenz der HBG zum Aktualisierten Schulentwicklungsplan Köln 2016 Seite 4 zu b) Bedeutung fehlender Leisfungsheterogenifät (Leisfungsbandhreite) Um eine Schule zu gewährleisten, die jeder Schülerin und jedem Schüler den individuell bestmögli­ chen Abschluss ermöglicht, ist die leistungsheterogene Zusammensetzung der einzelnen Klassen einer Gesamtschule unabdingbar. Bereits bei der bestehenden Achtzügigkeit ist dies für die HeinrichBöll-Gesamtschule eine große Herausforderung. Dies konnte bisher deswegen ermöglicht werden, weil die Schule auch für Schülerinnen und Schüler mit guten Realschul- und Gymnasialempfehlungen nach dem vierten Schuljahr (Leistungsgruppe 1) aufgrund ihrer Forder- und umfangreichen außer­ schulischen Angebote attraktiv ist. Fakt ist, dass die Schule bei den Aufnahmeverfahren der letzten Jahre hauptsächlich Schülerinnen und Schüler mit Haupt- oder eingeschränkter Realschulempfehlung ablehnen musste, um Leistungs­ heterogenität zu erreichen. Die Erhöhung der Schülerzahlen wird dazu führen, dass es nicht mehr möglich sein wird, ein wenigstens einigermaßen ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schüler aller Leistungsklassen zu realisieren. Die Schülerinnen und Schüler, die hinzukommen, ha­ ben stattdessen einen besonders großen Bedarf an individueller Förderung und Betreuung. zu c) Machbarkeit Die Gustav-Heinemann-Hauptschule ist eine Halbtagsschule und keine Schule im gebundenen Ganz­ tag. Es gibt keine Mensa und auch keine ausgebaute Verpflegungsstation wie die Böll-Oase. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler bis zur Mittagspause keine verlässliche Möglichkeit haben, sich im Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule „gesund“ zu verpflegen, wenn Sie nicht schon selbst Nahrungsmittel mitgebracht haben. Eben das ist leider bei vielen unserer Schülerinnen und Schüler nicht der Fall. In der Mittagspause müssten sie ins Stammgebäude der Heinrich-Böll-Gesamtschule wechseln, wenn sie in der Mensa essen oder eines der dort angebotenen Angebote wahrnehmen möchten. Das Schulgrundstück der Gustav-Heinemann-Hauptschule muss bei einem solchen Wechsel verlassen werden. Gemäß Schulgesetz (Verwaltungsvorschriften zu §57 Abs. 1 SchuIG, BASS 12-08 Nr.1) dür­ fen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnah­ me in Ganztagsschulen das Schulgrundstück nicht verlassen. Hier müsste eine gesetzlich legitimierte Ausnahmeregelung gefunden werden. Selbst bei zügiger Gangart (ohne Stehenbleiben, Trödeln) beträgt der Fußweg zwischen den Gebäu­ den knapp zehn Minuten. Eine Straße mit Ampelschaltung muss dabei überquert werden. Wenn nur die Hälfte von 360 Schülerinnen und Schülern (Erhöhung der Zügigkeit um zwei Züge in der Sekun­ darstufe I) in der Mittagspause zum Hauptgebäude und wieder zurück geht, sind 180 Schülerinnen und Schüler zwischen den beiden Schulen unterwegs. Es dürfte illusorisch sein, zu glauben, dass die Verkehrsvorschriften stets eingehalten werden, insbesondere bei der Straßenüberquerung. Einige Schülerinnen und Schüler werden zudem den Weg verlassen und ihre Pause im City-CenterChorweiler oder sonstwo verbringen. Aufsichtstechnisch sind diese Probleme nicht wirklich zu lösen. Die Zahl der benötigten Aufsichten steht in keinem Verhältnis zur Zahl der verfügbaren Lehrkräfte. Auch die ganztagstypischen Angebote der Heinrich-Böll-Gesamtschule (großes Freizeitzentrum, Pro­ beräume für Bands, Zirkusstation, Selbstlernzentrum, Bibliothek, Pädagogisches Zentrum, Räumlich­ keiten für das Wahlpflichtfach Darstellen und Gestalten u.a.) sind an der Gustav-Heinemann-Schule nicht verfügbar. Wenn Jahrgänge der Sekundarstufe I ausgelagert werden würden, müssten die Schülerinnen und Schüler häufig zum Hauptgebäude wechseln, um die Ganztagsangebote wahrzunehmen. Auch das ist aus den beschriebenen Gründen nur bedingt möglich. Die Teilnahme an den jahrgangsübergreifenden Interessensgemeinschaften wäre ausgeschlossen. Eine schwerwiegende Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler wäre die Konsequenz. Eine Auslagerung der Oberstufe scheitert daran, dass der Unterricht der Oberstufe gegenwärtig überwiegend in kleinen Kursräumen stattfindet, die nicht als Klassenräume genutzt werden können. Es gibt in der Heinrich-Böll-Gesamtschule nicht genug Räume, um 12 weitere Klassen der Sekundär­ 96 Stellungnahme der Schulkonferenz der HBG zum Aktualisierten Schulentwicklungsplan Köln 2016 Seite 5 stufe I aufzunehmen. Zudem benötigen auch Unterrichte der Oberstufe die Ressourcen des Haupt­ gebäudes. zu d) Einfluss der Erweiterung um den Teiistandort „Gustav-HeinemannHauptschule“ auf das Bildungs-, Ganztags- und Versorgungsangehot für Schülerinnen und Schüler Unter Bildungsangebot soll hier zunächst vorrangig der Unterricht in den Fächern verstanden werden. Damit Lernprozesse gelingen, muss es einen aus pädagogischen und lerntheoretischen Gründen sinnvollen Stundenplan geben. Die Unterrichte in den einzelnen Fächern sind über die Woche verteilt und Unterrichte in Kernfächern wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und im WP-Fach finden vorwiegend vor der Mittagspause statt (nur dann dürfen Klassenarbeiten geschrieben werden, BASS 12-63, Nr.3, Abs.3.1). Aufgrund der Unterrichtsverpflichtungen vieler Lehrkräfte in verschiedenen Jahrgängen (häufig so­ wohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II), der individuellen Unterrichtsverpflich­ tung der Lehrkräfte (z.B. Teilzeit, familienverträglieber Einsatz) und der weiten zurückzulegenden Wege im Gebäude der Heinrich-Böll-Gesamtschule, gehört es jetzt schon zu den großen Herausfor­ derungen der Verwaltung (Schulleitung und Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben) Stundenpläne für die ganze Schule zu erstellen, die pädagogisch und didaktisch verantwortbar sind. Da ein Wechsel von Lehrkräften vom Standort Gustav-Heinemann-Schule zum Standort HeinrichBöll-Gesamtschule und umgekehrt nicht in einer Fünf-Minuten-Pause zu realisieren ist, werden die Stundenpläne für Schülerinnen und Schüler definitiv „schlechter“. Zeiten für Rücksprachen und Bera­ tungen entfallen ebenfalls. Auch das Vertretungskonzept lässt sich nicht mehr wie gewohnt umsetzen. Um überhaupt eine Be­ treuung zu gewährleisten, muss häufig fachfremd vertreten werden. Bei kurzfristigen Vertretungen (Krankmeldungen am gleichen Tag) werden Unterrichte nicht pünktlich beginnen können. Zum Bildungsangebot gehört der Unterricht in Fachräumen. Wenn Schülerinnen und Schüler den Schulstandort wechseln müssen, um am Unterricht teilzunehmen, verkürzt sich unweigerlich die Lernzeit. Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist eine voll ausgestattete Ganztagsschule mit einem Ganztagskon­ zept, das bei der Qualitätsanalyse mit „sehr gut“ bewertet wurde. Das Ganztagsangebot mit seinen Mittagsstationen und Arbeitsgemeinschaften beruht auf einem langjährig bewährten Konzept, das einen integrativen, ganzheitlichen Ansatz von Unterricht und Freizeit umfasst, im Sinne von Erziehung zur Persönlichkeitsentwicklung durch Lernen und Lebensgestaltung in der schulischen Institution. Lehrer und Schüler und erleben sich nicht nur in Unterrichtssituationen, sie begegnen sich auch in der Schulfreizeit in einem anderen, neuen Rahmen, der den Blick aufeinander erweitert und bereichert. Dieses Konzept, das weit über die Möglichkeiten einer einfachen Übermittagsbetreuung hinausgeht, basiert auf entsprechenden räumlichen Voraussetzungen und wird möglich durch folgende Freizeit­ räume: das Freizeitzentrum (mit den Nebenräumen Spiele-Ausleihe, Gruppenraum, Kunststation und Traumland), die Schüler-Treffs für den 8.,9. und 10. Jahrgang (mit Billard und Dart), die Informatik­ räume, der Radkeller, die Technikräume, die Schulküche, der Musik-Proberaum für die Band, die Kunsträume mit einem Töpfer-Brennofen. Weiterhin sind die von der Elternschaft betriebene Cafete­ ria, die Mensa, die große Bibliothek und ein Sanitätsraum vorhanden. Außerdem gibt es eine ausrei­ chende Anzahl von Lehrerarbeitsräumen zur Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung. Selbst wenn die Stadt Köln erhebliche Investitionen leisten würde, könnte im Rahmen der Zehnzügigkeit im Teilstandort „Karl-Marx Allee“ kein adäquates Ganztagsangebot realisiert werden. Die Qualität des Schullebens wäre in ihren grundlegenden Wesenszügen substantiell beeinträchtigt. An der Heinrich-Böll-Gesamtschule werden überdies viele Aktionen im Jahrgang organisiert, wie z.B. das Leonardo-Projekt im 8. Jahrgang, das dann in dieser Form nicht mehr stattfinden könnte, da die räumlichen Gegebenheiten für die Menge an Schülerinnen und Schülern nicht mehr geeignet wä­ ren. Viele unserer Schüler, die z.T. aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammen, identifizieren sich mit dem Schulleben, das ihnen einen geregelten Tagesablauf und sozialen Rückhalt bietet. Frei­ zeitangebote im kleinen Rahmen mit enger Betreuung durch Lehrkräfte, die zu Bezugspersonen über den Unterricht hinaus werden, Sozialpädagoginnen, die gerade bei familiären Problemen oder Kon­ 97 Stellungnahme der Schulkonferenz der HBG zum Aktualisierten Schulentwicklungsplan Köln 2016 Seite 6 flikten mit Mitschülern helfen, und kleine Arbeits- und Interessensgemeinschaften, in denen sich ein starkes Wir-Gefühl entwickeln kann, stellen eine enorme Unterstützung für unsere Schülerschaft dar. Darüber hinaus identifizieren sich die Schülerinnen und Schüler stark mit ihren Teamklassen und dem gesamten Jahrgang. Eine Erweiterung würde zu einer zunehmenden Anonymisierung führen. Der Blick auf den Einzelnen würde durch die große Masse an Schülerinnen und Schülern verloren gehen. zu e) Konsequenzen für die Lehrkräfte Wenn man die negativen Folgen der Errichtung eines Teilstandortes für die unterrichtenden Lehrkräf­ te betrachtet, ist grundlegend darauf hinzuweisen, dass diese - wie beschrieben - immer auch direkte und indirekte Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichts haben und somit auch den Lernerfolg und den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler insgesamt beeinflussen. An erster Stelle ist auf den zeitlichen Mehraufwand, bedingt durch den Wechsel zwischen Haupt- und Teilstandort, zu verweisen, der eine erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit der Kolleginnen und Kolle­ gen insgesamt zur Folge hätte: Die Heinrich-Böll-Gesamtschule ist 600 Meter vom Schulgebäude der Gustav-Heinemann-Hauptschule entfernt, wofür man zu Fuß ca. 8 Minuten benötigt (vgl. www.qooqle.de/mapsT Von Klassenraum zu Klassenraum können es aber durchaus 15 Minuten und mehr werden. Lehrkräfte werden häufig angesprochen und bei Vorfällen dürfen sie nicht wegsehen, sondern müssen eingreifen. Da ein Wechsel von einem Standort zum anderen folglich und wie schon oben beschrieben nicht innerhalb der 5-Minuten-Pause zu bewältigen ist, würde dadurch entweder die effektive Unterrichtszeit verkürzt werden oder es müssten hierfür bei der Planung des Stunden­ plans für die Lehrkräfte sogenannte „Freistunden“ oder sogar eine große Pause herangezogen wer­ den. Hierdurch würden die Pausenzeiten, die der psychischen und physischen Erholung nach einer Unterrichtseinheit dienen, reduziert und ein zusätzlicher Stressor für die Lehrkräfte geschaffen. Abgesehen von der quantitativen Erhöhung der Arbeitszeit für die Lehrkräfte wären durch die Verkür­ zung von regulären Pausenzeiten auch qualitative Beeinträchtigungen gegeben: Insbesondere das Teammodell, das an unserer Schule einen wichtigen Stellenwert hat, wäre hierdurch ad absurdum geführt, da kollegiale Absprachen und die Kommunikation mit den Abteilungsleitungen z.T. nur im Anschluss an den regulären Ganztagsunterricht möglich wären. Gleichermaßen hätte dies auch Auswirkungen auf die Kommunikation von Lehramtsanwärtern mit ihren Tutoren, Ausbildungskoordi­ natoren etc. und somit auf eine sinnvolle Lehrerausbildung insgesamt, wenn diese in unterschiedli­ chen Standorten unterrichten würden und deswegen nicht mehr direkt miteinander kommunizieren könnten. Ein weiterer Aspekt ist die soziale Segregation von Lehrkräften, die ihre große Pause im Teilstandort verbringen müssten und dadurch vom sozialen Austausch mit dem Rest des Kollegiums im Haupt­ standort abgeschnitten wären. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass viele Lehrkräfte in Teilzeit arbeiten und familiären und andere Verpflichtungen nachkommen müssen. Es ist abzusehen, dass die individuellen Stun­ denpläne der Lehrkräfte letztlich zu einer erhöhten Stressbelastung führen werden, weil die außer­ schulischen Anforderungen (Versorgung von kleinen Kindern etc.) bestehen bleiben. zu f) Konsequenzen für die Schulverwaltung (Systemgröße, Komplexität Eine Erweiterung der Sekundarstufe I von 8 auf 10 Züge und der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge pro Jahrgang würde eine Erhöhung der Schülerzahl von momentan etwa 1650 auf über 2000 Schüle­ rinnen und Schüler bedeuten. Die Folgen für die Verwaltung bei zwei Standorten wären immens, da die Verwaltungsstrukturen (Or­ ganisationsleitung, Abteilungsleitungen, Sekretariat) mit erhöhten räumlichen und personellen Res­ sourcen versehen werden müssten. Auf die Schwierigkeit, sinnvolle Stunden- und Vertretungspläne zu generieren, wurde bereits verwie­ sen. 98 Stellungnahme der Schulkonferenz der HBG zum Aktualisierten Schulentwicklungsplan Köln 2016 Seite 7 Verwaltung bedeutet aber auch ganz besonders, darauf zu achten, dass Lernprozesse gelingen, Klausurpläne erstellt werden, das Fahrtenkonzept umgesetzt werden kann, Veranstaltungen und Pro­ jekte störungsfrei stattfinden können, Eltern beraten werden, die Leistungsdaten korrekt eingepflegt werden, ein Anmeldeverfahren durchgeführt wird, eine Vielzahl von Vorgaben seitens des Ministeri­ ums und der Bezirksregierung umgesetzt werden, Lehrkräfte gefunden werden und vieles mehr. Nicht zuletzt geht es auch immer wieder um die schnelle und qualitativ gute Lösung von akuten Prob­ lemen. Die Verwaltung eines zusätzlichen Standorts (inklusive einer Anhebung der Schülerzahl und auch der Zahl der Lehrkräfte) bedeutet hier allein aus quantitativen Gründen eine erhebliche zusätzli­ che Belastung. Der Geschäftsverteilungsplan für Gesamtschulen (BASS 21-02 Nr.3) endet in seiner Funktionsstel­ lenzuweisung bei siebenzügigen Systemen. Für eine zehnzügige Gesamtschule werden keine weite­ ren Planstellen für die Verwaltung solcher Schulen ausgewiesen. zu g) Konsequenzen für das nichfpädagogische Personal Bei bestehendem Personalschlüssel lässt sich zu diesem Punkt vornehmlich sagen, dass es zu gra­ vierender Mehrbelastung kommt und Aufgaben nicht erledigt werden können. Auch in einem Teil­ standort muss ein Sekretariat installiert werden und kommen zahlreiche Aufgaben im Hinblick auf die Pflege und Ausstattung des Gebäudes hinzu. Die derzeit bestehende, gut funktionierende Verteilung der Aufgaben im Sekretariat müsste sich grundlegend ändern, insbesondere die Aufgabenbeschrei­ bungen der einzelnen Mitarbeiterinnen. zu h) Probleme des Krisenmanagemenfs Im Krisenfall wäre die Reaktionsgeschwindigkeit im Teilstandort erheblich verlangsamt. Die Kollegin­ nen und Kollegen und die jeweilige Abteilungsleitung befänden sich an unterschiedlichen Standorten, wodurch der ungehinderte und zeitnahe Informationsfluss nicht gewährleistet werden könnte. Einzel­ ne Instrumente des Krisenmanagements, wie beispielsweise die Nutzung des Trainingsraums, des LuA-Raums und des Sanitätsraums oder die Erreichbarkeit der Sozialpädagoginnen wären für den Teilstandort und damit einen Teil der Schülerinnen und Schüler nicht zugänglich. Bei der aktuellen Stellensituation ist bereits die personelle Versorgung an einem Standort als kritisch anzusehen. Ein weiterer wichtiger Anlaufpunkt für alle am System Schule Beteiligten ist das Stundenplanzimmer. Hier finden wichtige, tagesaktuelle Planungen statt (Vertretungsplanung, Raumwechsel etc.), die so­ wohl morgens als auch im Laufe des Schultages zeitnah kommuniziert werden müssen. Außerdem erhält man hier Auskunft über Aufenthaltsorte von Kolleginnen und Kollegen oder von Schülerinnen und Schülern, womit eine Erreichbarkeit in Notfällen sicher gestellt wird. Bei der Errichtung eines Teil­ standortes wäre ein direkter Zugang zum Stundenplanzimmer nicht mehr gegeben. zu i) Folgen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Die Vorgabe, dass „kein Kind verloren gehen darf“ kommt im Hinblick auf die Kinder mit sonderpäda­ gogischem Unterstützungsbedarf noch einmal ganz besonders zum Tragen. Bis zum Schuljahr 2018/19 werden mindestens 120 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstüt­ zungsbedarf, verteilt über den die Jahrgänge der Sekundarstufe I, die Schule besuchen. Mehr als andere Kinder brauchen diese Kinder einen geschützten Rahmen mit verlässlichen Beziehungen und sehr individueller Förderung. Ihre Erlebniswelt ist oft nicht kompatibel mit einem 45-Minuten-Raster. In einer zehnzügigen Schule mit zwei Standorten wird es schwierig sein, ihnen dann Aufmerksamkeit zu widmen, wenn sie sie benötigen. Die verfügbaren wenigen Lehrkräfte für Sonderpädagogik und ihre Klassenlehrer werden notgedrungen häufig nicht in erreichbarer Nähe sein. Inklusives, gemeinsames Lernen wird in vielen Situationen nicht gelingen. Stattdessen verstärken im schlimmsten Fall die Lernbedingungen die Diskriminierung, die man eigentlich vermeiden wollte. 99 R ealschule rQ Karl-Marx-Allee 43 Telefon 0221-970 34 00 50769 KÖLN-Seeberg Fax 0221-970 34 021 M it uns können Sie rechnen Eingang 2 Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanuni Stadthaus Deutz Dezernat IV z. Hd. Frau Dr. Agnes Klein Willi-Brandt-Platz 2 5, Okt. 2018 50679 Köln Köln, den 07.10.2016 (i/il Ihr Zeichen: IV/2 Hö vom 15.08.2016 Hier: Stellungnahme der Schulkonferenz der Henry-Ford-Realschule zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 Sehr geehrte Frau Dr. Klein, vielen Dank fü r Ihr Schreiben vom 15.08.16. Flieraus geht hervor, dass es noch keine Detail­ planungen fü r die Schullandschaft in unserem Stadtbezirk gibt. Wir begrüßen, dass Ihnen offensichtlich unsere Meinung wichtig ist und möchten uns deshalb noch einmal eingehend zu den von ihnen vorgeschlagenen Varianten äußern. Auch w ir sehen die Schwierigkeiten, die sich aus der steigenden Anzahl von Schülern und dem damit wachsenden Bedarf an Schulplätzen ergeben und erkennen die Notwendigkeit, sich bei der Wahl der weiterführenden Schule am Elternwillen zu orientieren. Elternwunsch und reale Leistungsfähigkeit der Schüler liegen jedoch in vielen Fällen weit auseinander. Deshalb muss sich die realistische Bedarfsplanung von Sek. I und Sek. II Plätzen in unserem Stadtbezirk danach richten, welche Abschlüsse von den Schülern in unserem Einzugsgebiet tatsächlich erreicht werden. Hierzu müssten Ihnen Zahlen vorliegen. Vermutlich wird es einen größeren Anteil von Jugendlichen mit Haupt- und Realschulab­ schlüssen geben als in anderen Stadtbezirken. Dies ist u.a. aus der Bevölkerungsstruktur des Kölner Nordens erklärbar. Bei einer Schließung der Gustav-Heinemann-Hauptschule und der Ursula-Kuhr-Hauptschule müssten die Schüler mit Hauptschulempfehlung einen Platz an anderen weiterführenden Schulen finden. Eine Aufstockung der Henry-Ford-Realschule um 100 einen Zug könnte diesen Bedarf nicht ausgleichen. Aus diesem Grund werden die Vorschlä­ ge M72 b) und c) nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Eine Schließung beider Hauptschulen würde konsequenterweise zu höheren Anmeldungs­ zahlen bei der Henry-Ford-Realschule führen. Unser jetziges Schulleben (fünfzügig) in den vorhandenen Räumen findet unter äußerst beengten Verhältnissen statt, denn w ir warten seit 6 Jahren auf den versprochenen Erweiterungsbau. In diesem langen Zeitraum wurde leider nicht viel unternommen, um vorbereitet zu sein, auf die tiefgreifenden und kurzfristi­ gen Umwälzungen, die Sie uns vorschlagen. Selbst bei einer Zusammenlegung von HFR und GHH und Neugründung einer Gesamtschule müsste im Detail geprüft werden, ob die vor­ handenen Räumlichkeiten tatsächlich ausreichen, denn die notwendigen Differenzierungen im Bereich der E- und G-Kurse, der Kurse im Differenzierungsbereich, der Inklusion, der VKKlassen setzen einen eher höheren Raumbedarf voraus, als in Ihrem Schreiben kurz ange­ dacht. Hier wünschen w ir uns bereits im Vorfeld eine engere Kooperation mit Ihrem Dezer­ nat. Falls w ir durch erhöhte Anmeldungszahlen dazu gezwungen werden, Klassen mit höherer Frequenz zu bilden, gäbe es weitreichende Konsequenzen für unsere bis jetzt erfolgreiche Bildungsarbeit. Eine Überbelegung hätte zur Folge, dass jegliche Art von individueller Förde­ rung, geschweige denn die verschiedenen Maßnahmen zur Inklusion erschwert und im schlimmsten Fall zu Nichte gemacht würden. In der Stellungnahme der Heinrich-BöllGesamtschule, die Ihnen bereits vorliegt, wird sehr dezidiert beschrieben, welche weitge­ henden Konsequenzen ein solcher Umbruch auf das Schulleben hätte. Für unsere Schule sehen w ir ähnliche Konsequenzen und befürchten, dass w ir unser bisheriges Konzept, an dem w ir viele Jahre gearbeitet haben, nicht mehr tragfähig sein wird. Eine weitere Schwierigkeit sehen w ir in den Überlegungen der Verwaltung, kleine Schulsys­ teme durch große Schulsysteme zu ersetzen. Die Konsequenzen hieraus sind klar: einerseits wird an Verwaltungskosten gespart werden, andererseits müssen Lehrer und Schüler mit größerer Anonymität leben, was sich unmittelbar auf die Qualität der Schulbil­ dung auswirken wird. Diese Meinung vertreten viele erfahrene Lehrer und natürlich auch die Eltern. Hierzu verweisen w ir auch auf den Artikel vom 24./25.9.16 im Kölner Stadtanzeiger über die aktuelle Schulentwicklungsplanung. Auch w ir schließen uns der Meinung von Chris­ toph Jansen (Lehrer am Großen Griechenmarkt) an und warnen dringend davor, große Schulsysteme aufzubauen, in denen die Schüler, die stärkere soziale Anbindung brauchen, verloren gehen. Unser bisheriges Schulleben ist u.a. das Resultat einer engagierten Lehrerschaft. Sie werden uns zustimmen, dass sich die Motivation der Lehrer unmittelbar und positiv auf die Lernbereitschaft der Schüler auswirkt. In den letzten 10 Jahren wurde nicht nur der Ganztag mit einem breiten Angebot eingeführt, es wurden im Laufe der Zeit auch wichtige Kooperatio­ nen, vor allem mit der Firma Ford, der Namensgeberin unserer Schule, aufgebaut. Unsere Elternschaft hat Vertrauen in unsere Schule. Dies drückt sich in den unverändert hoch ge­ bliebenen Anmeldezahlen aus. Etliche Familien schicken ihre Kinder über Generationen hin­ weg an unsere Schule. Letztes Jahr feierten w ir unser 50-jähriges Bestehen. Diese Identifika­ tion und das damit verbundene Vertrauen ist ein Wert, den w ir in großer Gefahr sehen, falls unsere Schule abgeschafft wird. 101 Liebe Frau Dr. Klein, Sie verweisen auf die Erfahrungen, die man bereits bei Schulschließungen gemacht hat. Nach unseren Recherchen gibt es keine Kontinuität in der Lehrerschaft der neu gegründeten Schulen, sodass die Kollegien wieder ganz von vorne anfangen müssen. Sie verweisen mit Recht darauf, dass hierfür andere Behörden zuständig sind. Leider scheint es in dieser wichtigen Frage keine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu geben. Langfristig erworbene Erfahrungen mit den Menschen im Stadtteil können deshalb auch nicht m it an die neue Schule genommen werden. Die Motivation der Lehrer, die an der aus­ laufenden Schule verbleiben, sinkt. Viele werden Versetzungsanträge stellen, um von einem „sinkenden Schiff" weg zu kommen. W ir sehen primär also eher negative Konsequenzen als Folge der angedachten Planungen. Es ist zu erwarten, dass auch die Eltern durch die neuen Entwicklungen sehr verunsichert sein werden. Ein Gefühl von Machtlosigkeit, Frustration und Politikverdrossenheit könnte als zu erwartende Reaktionen die Folge sein, wenn eine bisher gut funktionierende Schule geschlossen wird. Wir sind also in großer Sorge um die Zukunft unserer Schule. Was w ir in den vergangenen 50 Jahren erarbeitet haben, scheint nun in kürzester Frist in Frage gestellt zu werden, ebenso wie unsere erfolgreiche pädagogische Arbeit - immerhin erreichen gut 50 % unserer Schul­ abgänger den Qualifikationsvermerk. Auf ihren Diskussionsvorschlag M72 (b) und (c), die sich auf die Zukunft unserer Schule be­ ziehen, möchten w ir Folgendes feststellen: Wir sehen unsere pädagogische Arbeit als Aufbau und Entwicklung langfristiger, vertrauens­ voller Beziehungen zu Schülerinnen und Schülern, sowie deren Eltern. Flieraus entwickeln sich beiderseitige Motivationen fü r die Bildungsarbeit. V;.; ? Der Vorschlag M72 (b) sieht eine Erweiterung der Flenry-Ford-Realschule in den Gebäudender Gustav-Heinemann-Schule vor. Da bereits eine sehr enge Kooperation mit der GustavHeinemann-Schule existiert und an beiden Schulen das entsprechende Know-How fü r den Schultypus vorhanden ist, würde eine Umwandlung wenig Neues bringen, außer, dass eine Verwaltung gespart wird. Dies wiederum würde sich negativ auf die Schulorganisation aus­ wirken, da die Verwaltungen bereits jetzt unterbesetzt sind. Außerdem fragen w ir uns, ob diese Lösung nicht nur eine mittelfristige ist, da es offensichtlich politischer Wille ist, unser Schulsystem in Zukunft zweigliedrig laufen zu lassen. Der Vorschlag M72 (c) sieht eine neue Gesamtschule neben der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit 6 Zügen vor. Dies hätte den Vorteil, eine langfristigere Lösung zu sein, die auch das neu entstehende Kollegium motiviert, sich für die neue Schule zu engagieren. Wir könnten dann unseren großen Anteil von Schülern mit Qualifikationsvermerk an der eigenen Schule im Stadtteil mit Sek. II Plätzen versorgen. Allerdings würde diese Schule, wie oben bereits aus­ führlich begründet, wahrscheinlich nicht den tatsächlichen Bedarf an Sek. I Plätzen im Stadt­ teil decken. Ein weiteres schwerwiegendes Hindernis für die Neugründung einer Gesamtschule sind die mangelnden baulichen Voraussetzungen, die leider seit langer Zeit hinter den Erfordernissen hinterherhinken. Machen w ir uns nichts vor: „Teilstandorte, Campuslösungen" sind freundli­ che Worte, die Großes suggerieren, jedoch de facto Notlösungen beinhalten. Neben nicht vorhandenen Räumlichkeiten haben w ir Probleme mit Unterrichtsausfall und Aufsichten durch den Wechsel von Schülern und Lehrpersonal zwischen den Gebäudekomplexen. Wer 102 will hierfür die Verantwortung übernehmen? Außerdem können Schüler außerhalb des Ver­ waltungsgebäudes nicht mal eben zum Direktor oder ins Sekretariat geschickt werden, wenn dies - wie so o ft - notwendig ist. Wie wollen wir verantworten, dass ein kranker Schüler, der im Sekretariat seine Eltern anrufen soll, alleine auf den Weg in die entfernte Verwaltung ge­ schickt wird? Wir stehen also beiden Lösungen sehr skeptisch gegenüber. Lösung b bringt nicht viel Neues, Lösung c kann nicht entschieden werden, da hierfür die notwendigen Voraussetzungen feh­ len und die Kontinuität unserer pädagogischen Arbeit im eingespielten Kollegium fehlt. Wir freuen uns allerdings, dass Sie den Dialog m it uns suchen und sind bei allen weiteren Schritten gerne bereit. Ihnen mit unserer Erfahrung im Stadtteil in ihren weiteren Planungen beratend zur Seite zu stehen. Unser gemeinsamer Leitgedanke ist die Verantwortung, die wir für die Bildung der Jugend im Kölner Norden tragen. M it freundlichen Grüßen S chuüelfer 103 G ustav-H e in e m a n n - S c h u l e St ä d t . H a u p t s c h u l e Ka r l - M a r x - A llee 3 5 0 7 6 9 K ö l n (S e e b e r g ) Tel.: (0221) 33 73 00 7- 0 Fax: (0221) 33 73 00 777 e-mail: info@gustav-heinemann-schule.org Stadt Köln Dezernat fü r Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Frau Dr. Agnes Klein Stadthaus Deutz Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln M ittw och, 28. September 2016 Sehr geehrte Fr. Dr. Klein, hierm it sende ich Ihnen die Stellungnahme unserer Schulkonferenz zu der aktuellen Schulentwicklungsplanung. Gleichzeitig möchte mein Angebot bekräftigen, im Rahmen des dialogischen Planungsprozesses als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen. M it freundlichen Grüßen Andreas M a lm / (stellv. Schulleiter) ■ätOQtL' ^ o s n Eingang 0 ^ Okt. Dezernal/v I fnp 104 G ustav-H e in e m a n n - S c h u l e St ä d t . H a u p t s c h u l e Ka r l - M a r x - A llee 3 5 0 7 6 9 K ö l n (S e e b e r g ) 'ftl Tel.: (0221) 33 73 00 7- 0 Fax: (0221) 33 73 00 777 e-mail: info@gustav-heinemann-schule.org Stadt Köln Dezernat fü r Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Frau Dr. Agnes Klein Stadthaus Deutz Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln STELLUNGNAHME DER SCHULKONFERENZ ZUR SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG M ittw och, 28. September 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulkonferenz unsere Schule nim m t zum aktuellen Schulentwicklungsplan wie folgt Stellung: 1. Teil: Schulspezifische Aspekte ln der Legitimation werden bedauerlicherweise zahlreiche Aspekte ausgeblendet und zum Teil entsprechen einzelne Punkte auch nicht dem aktuellen Stand. Die Gustav-HeinemannSchule möchte daher die Gelegenheit nutzen, im Rahmen der von Ihnen gewünschten Stellungnahme folgende Punkte zu erläutern: Schülerzahlen und Nachfrage: Die Gustav-Heinemann-Schule hat aktuell 379 Schülerinnen und Schüler und ist somit mindestens konstant in der Nachfrage und sogar leicht progressiv. An unserer Schule werden derzeit 54 Schüler im Gemeinsamen Lernen sonderpädagogisch gefördert. Diese Zahl müsste ebenfalls in einer Gesamtschule (oder an der Realschule) versorgt werden. Ebenso werden an unserer Schule 54 Kindern in 3 Vorbereitungsklassen unterrichtet. In diesem Bereich arbeiten die Hauptschulen seit mehreren Jahrzenten! Eine unserer Turnhallen und ein Teil des Grundstücks sind m it FlüchtlingsLmterömigunggn belegt. Schulentwicklung und Konzeptarbeit Die Gustav-Heinemann-Schule dient m it ihrem Konzept zur Integration von Zuwandererkindern als Good-practice - Beispiel und ist als solche im Unterstützungsportal zum „Referenzrahmen Schulqualität" des M inisterium s (MSW) aufgeführt und verlinkt. 105 G ustav-H e in e m a n n - S c h u l e St ä d t . H a u p ts c h u le K a r l-M a r x -A lle e 3 5 0 7 6 9 K ö ln (S e e b e rg ) Tel.: (0221) 33 73 00 7- 0 Fax: (0221) 33 73 00 777 e-mail: info@gustav-heinemann-schule.org - Die Gustav-Heinemann-Schule und m it ihr die im Jahr 2011 integrierte Hauptschule Holzheimer Weg waren die ersten, die im Jahr 2008 „gemeinsamen U nterricht" anboten. W ir waren damals die erste Schule außerhalb der Gesamtschulen, die den Weg in die inklusive Bildungslandschaft der Stadt Köln beschritten haben. W ir sind in diesem Zusammenhang Hospitationsschule und Herr Malm ist seit Jahren als Fachberater fü r Gemeinsames Lernen in der Hauptschule im Auftrag des Schulamtes der Stadt Köln aktiv. Seit mehreren Jahren werden bei uns Hospitationen durchgeführt, um unser Inklusionskonzept und unsere Arbeit in den Vorbereitungsklassen zu besichtigen. Es hospitierten in letzter Zeit beispielsweise das Georg-Büchner-Gymnasium, die Schulleiter aller Kölner Hauptschulen, das Studienseminar Leverkusen, der schulpsychologische Dienst,... Bauliche Bedingungen Unsere Schule verfügt über keine genehmigte Versammlungsstätte. Die einzige ist derzeit von Flüchtlingen belegt und steht in der Prioritätenliste auf Platz 20. Da w ir nicht im Ganztag sind, verfügen w ir auch nicht über die Möglichkeit, eine größere Menge von Schülern und Schülerinnen m it Essen zu versorgen. Es gibt keine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Schulgebäude. 2. Teil: Die Schulform Hauptschule in Köln (siehe auch Gemeinsame Stellungnahme der Kölner Hauptschulen) 1 Kernkompetenzen der Schulform Hauptschule 1.1 Besonderheiten des Schülerklienteis Die Hauptschule verfügt als Schulform über systembedingte Kernkompetenzen, die sie von den anderen Schulformen deutlich unterscheidet. So ist ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule besuchen, als erziehungsintensiv einzustufen. Hierunter sind einerseits em otional belastete Schülerinnen und Schüler zu verstehen, bei denen es sich oftmals um traum atisierte Kinder und Jugendliche handelt, die unter Ängsten und M inderw ertigkeitsproblem en leiden bzw. bei denen aggressive oder antisoziale Impulse zu beobachten sind. Hinzu kommen Schülerinnen und Schüler m it sozialen Störungen, die durch Misstrauen und fehlende Empathie auffallen und aufgrund ihrer Bindungslosigkeit unfähig sind, sich in eine Gemeinschaft einzuordnen. Diesen Schülerinnen und Schülern bietet das kleine System der Hauptschulen, in der aufgrund der Gesamtgröße der Schule sich Schüler und Lehrer untereinander sehr gut kennen, einen enormen em otionalen Halt, der nicht nur fü r eine erfolgreiche Schullaufbahn, sondern vor allem fü r eine positive Sozialisierung wesentlich ist. Gerade fü r eine solche Schülerklientel, deren Anteil an der Gesamtzahl der Schüler wachsend ist, bietet die 106 G ustav-H I»»*#, e in e m a n n - S c h u l e St ä d t . H a u p t s c h u l e Ka r l - M a r x - A llee 3 5 0 7 6 9 K ö l n (S e e b e r g ) Tel.: (0221) 33 73 00 7- 0 Fax: (0221) 33 73 00 777 e-mail: info@gustav-heinemann-schuIe.org Gesamtschule aufgrund ihrer Größe keine Alternative, da der persönliche Bezug zwischen Lehrern und Schülern in einem solchen System erschwert ist. Dies kann auch nicht durch Bildung von Stufenteams oder Vergleichbarem aufgefangen werden, da diese nichts an der M ächtigkeit des Gesamtsystems ändern. Eine fehlende emotionale Bindung an das System Schule, die nur durch eine enge persönliche Betreuung dieser Schüler aufgefangen werden kann, fü h rt in der Regel zu Schulverweigerung und Absentismus. Hier drohen nicht absehbare Folgekosten, durch entsprechende Betreuungsmaßnahmen, die dann nicht wie bisher überwiegend von den Hauptschulen, sondern der Kommune geleistet werden müssen (z.B. Maßnahmen Langzeitpraktikum im etc.). Bereich Schulabsentismus, Erschwerend kom m t hinzu, BUS-Klassen, dass sich Jugendwerkstatt, die berufsbildende Qualifizierungsphase der Jugendlichen durch den Wegfall der Maßnahmen während der Schulpflicht verlängert. 1.2 Berufsvorbereitung Ein w eiterer konzeptioneller Vorteil der Hauptschule ist ihre Handfestigkeit und ihre Praxisorientierung. Besonderen W ert legt die Hauptschule dabei auf den Aspekt der ,Berufswahlvorbereitung'. Hier arbeiten die Hauptschulen sehr eng m it den lokalen Arbeitsagenturen zusammen, um den Schülerinnen und Schülern den Übergang in eine betriebliche Ausbildung zu erleichtern. Zudem besitzen die Hauptschulen eine sehr gute Vernetzung m it den Betrieben vor Ort, die es ihnen ermöglicht, eine individuelle Beratung und Betreuung bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsstellen zu gewährleisten. Auch hier ist die geringere Größe des Systems Hauptschule von Vorteil. In jüngster Zeit wird von Seiten der Handwerkskammern auch öffentlich der Wegfall der Hauptschulen bedauert, da ihnen hierdurch geeignete Auszubildende verloren gehen, wodurch die besondere W ertigkeit der Schulform fü r den Ausbildungsmarkt betont wird. Der Hauptschule gelingt es somit, durch intensive und praxisorientierte Berufsvorbereitung, ihrem Schülerklientel einen Übergang in den Arbeitsm arkt und nicht in die sozialen Sicherungssysteme zu gewährleisten. 1.3 Integration Eine weitere Kernkompetenz der Hauptschulen liegt im Bereich Integration. Keine andere Schulform der Sekundarstufe 1 verfügt über eine so große Expertise im Bereich der Integration von Seiteneinsteigern (z.B. Flüchtlingen). Die Struktur der Hauptschule erm öglicht es zudem, die Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen frühzeitig in den Unterricht der Regelklassen zu integrieren. Gesamtschulen können dies nicht leisten, da hier aufgrund der hohen Schülerzahlen in den Regelklassen keine M öglichkeit besteht, 107 G ustav-H e in e m a n n - S c h u l e St ä d t . H a u p t s c h u l e Ka r l - M a r x - A llee 3 5 0 7 6 9 K ö l n (S e e b e r g ) Tel.: (0221) 33 73 00 7- 0 Fax: (0221) 33 73 00 777 e-mail: info@gustav-heinemann-schule.org zusätzlich Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen in den Klassenunterricht aufzunehmen. Somit erfolgt der U nterricht fü r diese Schülerinnen und Schüler ausschließlich in ihren Klassen, was dem Integrationsgedanken des Schulministeriums, der auch im jüngsten Erlass zum Ausdruck kom mt, widerspricht. Zudem stellt sich die Frage, was m it den Schülerinnen und Schülern nach Ablauf ihrer Zeit in der Vorbereitungsklasse geschieht, da sie bei Gesamtschulen nicht problemlos in die Regelklasse übernommen werden können, weil hier bereits alle Schülerplätze belegt sind. Auch im Bereich des gemeinsamen Lernens leisten die Hauptschulen hervorragende Arbeit. Sie schaffen es, Schülerinnen und Schüler m it Förderbedarf in alle Jahrgangsstufen erfolgreich zu integrieren und nehmen dabei in vielen Fällen sogar mehr Schülerinnen in Schüler in das Gemeinsame Lernen auf, als sie müssten, da an anderen Schulformen nicht ausreichend Plätze vorhanden sind. Besondere Arbeit leisten sie dabei bei der Integration von zielgleich unterrichteten Schülerinnen und Schülern, die nach der Erprobungsstufe von Realschulen und Gymnasien wegen nicht ausreichender Leistungen in die Hauptschulen wechseln, da die Auswirkung einer Unterstützungsbedarfes m it dem „Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung" auf die Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt werden. 2 Zahlen und Fakten der 13 nicht in Schließung befindlichen Kölner Hauptschulen nach aktuellem Stand • Aktuell leisten die 13 Kölner Hauptschulen, die sich noch nicht in der Auflösung befinden, m it ca. 670 Schülerinnen und Schülern aus Zuwandererfamilien in 37 Vorbereitungsklassen einen wesentlichen Beitrag zur Integration. • Jedes Jahr werden so ca. 250 Kinder und Jugendliche ins Regelschulsystem eingegliedert. • Die Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen sind zu einem überwiegenden Anteil „bela ste t" oder sogar traum atisiert. In jedem Fall Sie müssen an die Hand genommen werden, um einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen. • Alle Kölner Hauptschulen sind im Gemeinsamen Lernen aktiv und unterrichten insgesamt 523 Schülerinnen und Schüler, die es zu versorgen gilt. Dabei hat sich eine Zügigkeit von 2-3 Zügen in vielen Fällen als unverzichtbar fü r eine gelungene Integration erwiesen. • Beim Übergang in das Berufsleben blicken die Hauptschulen auf eine lange und erfolgreiche Arbeit zurück. Berufseinstiegsbegleiter können in einem kleinen System wesentlich erfolgreicher arbeiten, da die Koordination deutlich einfacher ist. • Die Schülerzahlen sind auch in der Hauptschule steigend. 108 G ustav-H Vf e in e m a n n - S c h u l e St ä d t . H a u p t s c h u l e Ka r l - M a r x - A llee 3 5 0 7 6 9 Kö l n (S ee b e r g ) Tel.: (0221) 33 73 00 7- 0 Fax: (0221) 33 73 00 777 e-mail: info@gustav-heinemann-schule.org • Nach Abschluss der Erprobungsstufe wird aufgrund zahlreicher Schulformwechsler (aktuell ca. 210 Schülerinnen und Schüler!) an den meisten Hautschulen ein w eiterer Zug eröffnet. Dies ist ein Indiz dafür, dass der Elternwunsch nicht zwangsläufig dem besten Förderort entspricht. 3 Problemstellung O I An welchen Schulen werden die 670 Kinder aus den Vorbereitungsklassen versorgt? Welche Kinder, die derzeit im Gemeinsamen Lernen unterrichtet werden, sind unter den Bedingungen eines Systems m it bis zu 10 Zügen überhaupt noch fü r das gemeinsame Lernen geeignet? Wie w ird die Betreuung von Kindern, die m it vielfältigen Problemen belastet sind, an einer Gesamtschule aussehen, die eine deutlich ungünstigere Schüler-Lehrerrelation hat? Wie ist es um die D rittelparität der Gesamtschulen bestellt? Wie ist die schulische Versorgung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet, die nach Beendigung der Erprobungsstufe nicht in ihrer bisherigen Schulform verbleiben können? Wie ist die schulische Versorgung der zielgleich geförderten Schülerinnen und Schüler m it sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gewährleistet? Was geschieht m it den Kindern, die in einem großen System aus oben genannten Gründen durchs Raster fallen? Wie hoch sind mögliche Folgekosten fü r weiterführende Maßnahmen zur beruflichen Integration? Inwieweit stimmen Elternwunsch und bestmöglicher Förderort überein? Die Schulkonferenz spricht sich einstimmig für den Erhalt der Gustav-Heinemann-Schule als Hauptschule und die Beibehaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Chorweiler aus. Weder eine Nutzung als Teilstandort der Heinrich-Böll-Gesamtschule, noch eine Verschmelzung mit der benachbarten Henry-Ford-Realschule wird als tragfähige Option angesehen. Andrea (stellv. Schulleiter) b Goertz (Sehulpflfegschaftsvorsitzender)- Diego Bayrak-Garcia (Schülersprecher) 109 Hofenbitzer, Ralf Von: Gesendet: An: Betreff: Johannes Sieben <jsieben@gymnasium-pesch.de> Mittwoch, 28. September 2016 11:39 Hofenbitzer, Ralf WG: Ratsvorlage Zügigkeitserweiterung Gymnasium Köln-Pesch Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, die Schulkonferenz hat am 27.09.2016 einstimmig einer Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums KölnPesch, Schulstr. 18, 50767 Köln auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen Johannes Sieben, StD (stellv. Schulleiter) Gymnasium Köln-Pesch Schulstr. 18 50767 Köln Tel.: 0221-990910 Fax: 0221-9909111 _______________________________________________________________________________________ ___ Diese Nachricht (inklusive aller Anhänge) ist vertraulich. Sollten Sie diese Nachricht versehentlich erhalten haben, bitten wir, den Absender (durch Antwort-E-Mail) hiervon unverzüglich zu informieren und die Nachricht zu löschen. Die E-Mail darf in diesem Fall weder vervielfältigt noch in anderer Weise verwendet werden. Von: Johannes Sieben [mailto:jsieben@gymnasium-pesch.de] Gesendet: Freitag, 16. September 2016 11:24 An: ralf.hofenbitzer@stadt-koeln.de Betreff: Ratsvorlage Zügigkeitserweiterung Gymnasium Köln-Pesch Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, die Schulkonferenz hat am 09.07.2013 einstimmig einer Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums KölnPesch, Schulstr. 18, 50767 Köln von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I zugestimmt. Leider gibt es noch keinen Beschluss der Erweiterung von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/2018. Dieser Beschluss soll auf der Schulkonferenz am 27.09.2016 herbeigeführt werden. Ich werde Sie über das Ergebnis des Beschlusses umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen Johannes Sieben, StD (stellv. Schulleiter) Gymnasium Köln-Pesch 1 110 Schulstr. 18 50767 Köln Tel.: 0221-990910 Fax: 0221-9909111 __________________________________________________________________________________________ Diese Nachricht (inklusive aller Anhänge) ist vertraulich. Sollten Sie diese Nachricht versehentlich erhalten haben, bitten wir, den Absender (durch Antwort-E-Mail) hiervon unverzüglich zu informieren und die Nachricht zu löschen. Die E-Mail darf in diesem Fall weder vervielfältigt noch in anderer Weise verwendet werden. 2 111 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 11.11.2016 Auszug aus der Niederschrift der 19. Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 14.06.2016 öffentlich 9.2.13 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 - Tischvorlage 1906/2016 Die Verwaltung legt hiermit eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung Köln 2016 vor, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 vorgestellt werden. Im Frühjahr 2011 hatte die Verwaltung die „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ zur Diskussion gestellt, eine Rahmenplanung, mit der zentrale Herausforderungen für gerechte Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in Köln beschrieben und Lösungsansätze aufgezeigt werden. Nachdem diese ausführlich in den Bezirksvertretungen erörtert und vom Rat beschlossen worden war, legte die Verwaltung im Frühjahr 2012 einen Konkretisierungsbericht mit Maßnahmenprogramm für die Schulentwicklungsplanung vor. Die nunmehr vorliegende Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 schreibt diese Detailplanung auf aktueller Datenlage fort. Zwischenzeitlich haben sich die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft in Köln weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder- und Schülerzahlen, den Erfordernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel ergibt. 112 Die Verwaltung zeigt vor diesem Hintergrund laufende, geplante und denkbare schulorganisatorische Maßnahmen auf, mit denen zum einen dringend erforderliche zusätzliche Schülerplätze geschaffen und zum anderen die Schulstruktur weiter entwickelt werden kann. Eine Kurzübersicht über das Maßnahmenprogramm findet sich in Kapitel 5.2 des vorliegenden Planungsberichtes. In Kapitel 6 folgt eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen auf stadtbezirklicher Ebene. Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Schulentwicklungsplanung zunächst im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“). In der Beratungsfolge sollen dann alle Bezirksvertretungen befasst werden, bevor die Diskussion wieder im Ausschuss Schule und Weiterbildung („2. Lesung“) gebündelt wird. Parallel soll die aktualisierte Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um bzw. der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Für die zeitnah mit Wirkung zu den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 vorgesehenen schulorganisatorischen Maßnahmen (siehe Kapitel 7.2) beabsichtigt die Verwaltung, unmittelbar nach der Sommerpause 2016 entsprechende Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. Die betreffenden Schulen werden mit der Veröffentlichung der vorliegenden Schulentwicklungsplanung darum gebeten, die Maßnahmen in ihren Schulkonferenzen zu beraten und Schulkonferenzbeschlüsse zu erwirken. Nach Einschätzung der Verwaltung werden sich im Rahmen einer kontinuierlichen und dialogischen Schulentwicklungsplanung naturgemäß weitere, andere oder alternative Planungsideen ergeben, die an das vorliegende Maßnahmenprogramm „andocken“ können und dieses weiter entwickeln werden. Die Verwaltung sieht das vorgestellte Maßnahmenprogramm daher nicht als ein abschließendes Produkt an, sondern als einen wichtigen Zwischenschritt einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft. Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 113 Tagesordnungspunkt TOP 7.2.8: Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW - Sammelumdruck Bezeichnung Inhalt Sitzung: 15.09.2016 BV7/0019/2016 Beschluss: ungeändert empfohlen Vorlage: 2142/2016 Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18: GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19: Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 114 Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen. 115 Hofenbitzer, Ralf Von: Gesendet: An: Betreff: Faust, Nicole Montag, 5. September 2016 09:53 Hofenbitzer, Ralf Ihr Schreiben vom 20.07.2016 -Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung- Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20.07.2016 begrüßt die Schulkonferenz die aktuelle Schulentwicklungsplanung 2016. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nicole Faust Don Bosco Grundschule Humboldtstr. 81 51145 Köln 1 116 117 Finkenberg-Schule Finkenberg-Schule Städt. Förderschule Lernen Offene Ganztagsschule Berliner Straße 36 51149 Köln (Porz) Auskunft erteilt Frau Reddig Telefon (02203) 899 29 20 Telefax (02203) 899 29 29 E-Mail 154878@schule.nrw.de Internet www.finkenberg-schule.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung KVB: Linie 7 (Haltestelle Berliner Str.) Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 14.09.2016 Stellungnahme der Schulkonferenz der Finkenberg - Schule zum Schulentwicklungsplan der Stadt Köln Die gesamte Elternschaft, die Schüler, alle Mitarbeiter sowie das Lehrpersonal der Finkenberg-Schule bedauern die bevorstehende Schließung der Schule zutiefst. Der Vorschlag 1 scheint in der Einschätzung seiner Umsetzbarkeit unrealistisch, da davon auszugehen ist, dass die Schüler der Finkenberg-Schule mit einer Unterrichtung im Gemeinsamen Unterricht überfordert wären. Die langjährigen Erfahrungen mit Rückschulungen in die Regelschule und Rückschulungen aus dem Gemeinsamen Unterricht untermauern diese Annahme. Rückschulungsfähige Schüler werden ohnehin für den Gemeinsamen Unterricht umgemeldet. Daher ist davon auszugehen, dass nahezu die gesamte verbleibende Schülerschaft auf die beiden Förderschulen in Kalk und in Höhenhaus verteilt werden würden. Es muss damit gerechnet werden, dass die Schüler den Ansprüchen der weiten Schulwege nur bedingt gewachsen wären. Der Vorschlag 3 bringt mit sich, dass die Schüler der Finkenberg–Schule zusammen mit Schülern mit emotional-sozialem Förderbedarf integrativ unterrichtet würden. Dies wird von den meisten Eltern nicht gewünscht, da sie weitreichend Konsequenzen für ihre Kinder befürchten. Bei der Einschätzung der drei unterschiedlichen Verfahrensangebote teilt die Schulkonferenz nicht die Haltung der Verwaltung, dem Vorschlag 3 Vorrang zu geben. Die Schulkonferenz erteilt dem Vorschlag 2 höchste Priorität. Hierbei würde sich für Schüler und Eltern zunächst am wenigsten spürbar etwas verändern. Den Eltern liegt bis heute sehr stark am Herzen, dass ihre Kinder in einem weitgehend /2 118 Schulen Seite 2 homogenen Umfeld mit dem Schwerpunkt der Lernbeeinträchtigung gefördert werden, denn dies hat sie geleitet ihre Kinder an der Finkenberg-Schule anzumelden. Die Konfrontation mit Schülern mit emotional-sozialem Förderbedarf (Vorschlag 3) lässt eine Unterlegenheit vorhersagen, die ebenfalls gegen eine Unterrichtung im Gemeinsamen Lernen (Vorschlag 1) spricht. Darüber hinaus wird die jahrzehntelange Erfahrung und Entwicklung berufsspezifischer Eingliederung und Vorbereitung an keiner anderen Stelle nachgepflegt werden können. Weder im Gemeinsamen Unterricht (Vorschlag 1) noch während des Aufbaus zur Verbundschule (Vorschlag 3). Im Namen der Schulkonferenz R.Reddig Schulleiterin 119 Städt.Schule Thvmianweq Schule mit Förderschwerpunkt Lernen m B ®B Thymianweg la , 5 1 0 6 1 K ö ln , s (0221)9 6 5 9 5 0 / f a x (0221)9659521 e-mail: 154465@schule.nrw.de Köln, 08. 09. 2016 A ktualisierung der S chulentw icklungsplanung 2016 S tellungnahm e der Schule Thym ianw eg Sehr geehrte Damen und Herren, zur der vom Schulträger geplanten auslaufenden Schließung der Finkenbergschule nehmen wir als Leitung der Förderschule Thymianweg wie folgt Stellung: Aus unserer bisherigen lernbeeinträchtige Erfahrung heraus Kinder und Jugendliche halten wir ein Förderschulangebot für im Kölner Stadtteil Porz für unbedingt erforderlich. Wenn auch die Förderschule Finkenberg in ihrer Zeit als Kompetenzzentrum hervorragende Impulse zur inklusiven Beschulung in der Region geleistet hat zeigt sich in der aktuellen Entwicklung, dass diese inklusive Beschulung nicht allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden kann. Für Schülerinnen und Schüler, die für einen erfolgreichen Schulbesuch der besonders intensiven Förderung und Lernbegleitung bedürfen, muss es auch in Porz ein entsprechendes Angebot geben. Ausgehend von der aktuellen Stadtentwicklung (Sanierungsgebiet Kalk, Bauvorhaben Deutzer Hafen, etc.) dürfte der Zuzug von bildungsbenachteiligten Familien in den Stadtbezirk Porz steigen. Dieser Bedarf kann nur wohnortnah im Stadtteil Porz gedeckt werden. In Anbetracht der aktuell gültigen Mindestgrößenverordnung lässt sich jedoch eine Förderschule Lernen in Porz nicht aufrecht erhalten. Eine Verteilung der Schülerinnen und Schüler der 120 Finkenbergschule auf andere Förderschulen Lernen ist sowohl aus Kapazitätsgründen als auch aus Gründen der Entfernung zwischen den möglichen Schulen nur schwer zu realisieren. Nach eingehender Erörterung unterstützen wir zur Sicherstellung eines Schulangebots im Förderschwerpunkt Lernen für den Stadtteil Porz die Überlegungen des Schulträgers zur Errichtung eines- Teilstandorts einer bestehenden Förderschule am Standort Berliner Straße in Porz-Westhoven („Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016, M87“)Als Förderschule Thymianweg sehen wir uns sehr gut in der Lage, diesen Teilstandort zu organisieren und in das bestehende System zu integrieren. Auch wenn die Schulleitung und Schulorganisation durch die Errichtung von Teilstandorten grundsätzlich erschwert wird, halten wir die Vorteile für die Kinder und Jugendlichen aus Porz für wichtiger. Aus Sicht der Schule Thymianweg bietet der Teilstandort Berliner Straße u.a. - eine fachlich qualifizierte und wohnortnahe schulische Versorgung für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Lernen für den Stadtteil Köln-Porz - die fachliche und persönliche Beratung für Eltern und ihre Kinder im Rahmen der Bildungsplanung und Berufsvorbereitung - eine schulische Heimat für Lehrpersonal und Schüler - die Sicherung der sonderpädagogischen Kompetenz an einem Standort als Ansprechpartner für die Regelschulen im Stadtteil. Offen ist für uns als Schule noch die Frage der Versorgung beider Standorte mit städtischen Mitarbeitern, insbesondere nach dem Einsatz von Schulsekretär/in, Hausmeister/in und Schulsozialarbeiter/in. Auch die möglichen Probleme, welche aus einer Doppelstruktur von gebundenem (Hauptstandort Thymianweg) und offenen Ganztag (Teilstandort Berliner Straße) erwachsen könnten, sollte frühzeitig abgeklärt werden. Für weitere Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Ulrich Pinnow) (Heinrich Berlinger) Schulleitung der Förderschule Thym ianweg 121 Martin-Köllen-Schule Schule mit Förderschwerpunkt Lernen & emotional-soziale Entwicklung Martin-Köllen-Straße 1 • 51103 Köln  (0221) 9852940 / FAX (0221)98529438 88 e-mail: 154337@schule.nrw.de Hachenburger Straße 11 • 51105 Köln  (0221) 355 89 68 0 / FAX (0221)355 89 68 e-mail: 154337@schule.nrw.de Köln, 01. 09. 2016 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 Stellungnahme Martin-Köllen-Schule Sehr geehrter Herr Pfeuffer, zur geplanten, auslaufenden Schließung der Finkenbergschule nehmen wir als Leitung der Martin-Köllen-Schule wie folgt Stellung: Grundsätzlich bedauern wir die Entwicklung in Porz. Eine vor und insbesondere während der Zeit als Kompetenzzentrum höchst erfolgreich arbeitende Förderschule Lernen fällt nur kurze Zeit nach Beendigung des Modellversuchs unter die (aus unserer Sicht willkürlich gesetzte) Mindestgröße und muss folglich geschlossen werden. Aber natürlich ist uns auch bewusst, dass die derzeitigen politischen Gegebenheiten an dieser Stelle keinen Handlungsspielraum eröffnen. Den Bedarf an rechtsrheinischen Förderschulplätzen für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch lediglich zwei Standorte abdecken zu wollen, erscheint uns ambitioniert bis unmöglich. Insbesondere Porzer Primarstufenschülern, deren Eltern die Beschulung in der Förderschule wünschen, einen Schulplatz in Kalk oder Höhenhaus anzubieten, widerspricht in eklatanter Weise dem Gedanken der wohnortnahen Beschulung. Abgesehen davon sind die Aufnahmekapazitäten der verbleibenden Standorte ja nicht unbegrenzt. Die Martin-Köllen-Schule wird seit 6 Jahren an zwei Standorten geführt. Seit dem Schuljahr 2015/16 hat sie einen Standort in Kalk und einen in Humboldt-Gremberg. Diese beiden Standorte nehmen seit 2 Jahren die Schülerinnen und Schüler der auslaufend geschlossenen Förderschule “Der kleine Prinz” auf. Seit diesem Schuljahr ist die MartinKöllen-Schule eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionalsoziale Entwicklung. In Kalk befindet sich die Primarstufe, in Humboldt-Gremberg die Sekundarstufe I. Beide Standorte mussten zum Schuljahresbeginn ihr Raumprogramm verändern und wichtige Fachräume zu Klassenräumen machen. Beide Standorte sind 122 zum jetzigen Zeitpunkt komplett ausgelastet und Anfragen nach Schulplätzen müssen z.Z. aus Raummangel abgelehnt werden. Daraus ergibt sich: Aus unserer Sicht sind Lösungen für Porz zu präferieren, die in irgendeiner Form einen Schulstandort für Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen vorhalten. Ausdrücklich betonen möchten wir an dieser Stelle, dass wir die unter M87 aufgeführte Einschätzung der Schulentwicklungsplanung begrüßen. Die Martin-Köllen-Schule kann derzeit nicht um einen zusätzlichen Standort erweitert werden. Abgesehen davon, dass Schulleitung und Schulorganisation durch die Errichtung von Teilstandorten grundsätzlich erschwert werden, befindet sich die Martin-Köllen-Schule durch die Zunahme des zweiten Förderschwerpunktes seit einem Jahr in einem umfassenden Struktur- und Konzeptionswandel. Um diese Weiterentwicklung zur Schule im Verbund erfolgreich zu gestalten, bedarf es der engen, kontinuierlichen, vertrauensvollen Kooperation von Schulleitung und Kollegium auf allen schulischen Ebenen. Ein neues Kollegium eines dritten Standorts zum jetzigen Zeitpunkt in den Prozess zu integrieren, erscheint aus unserer Sicht nicht nur schwierig, sondern geradezu unmöglich. Aus den genannten Gründen ist die Martin-Köllen-Schule sehr wohl an einer zufriedenstellenden Lösung für Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen in PorzFinkenberg interessiert, sieht sich aber nicht in der Lage, durch die Errichtung eines weiteren eigenen Teilstandortes Teil dieser Lösung zu sein. Mit freundlichem Gruß J. Schick & K. Probst-Bauer (Schulleitung) 123 124 125 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2016 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 03.11.2016 öffentlich 10.2.1 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 1906/2016 Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 126 Tagesordnungspunkt TOP 8.2.5: Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in Köln-Ostheim zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen unter Weiternutzung vorhandener Fertigbaueinheiten Bezeichnung Inhalt Sitzung: 08.09.2016 BV8/0017/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2345/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107 Köln-Ostheim von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus des Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet worden sind und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden konnte – nach wie vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere Unterrichtsräume in Fertigbauweise errichtet. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Druckversion | Seite versenden | zum Seitenanfang 127 Tagesordnungspunkt TOP 8.2.4: Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW Bezeichnung Inhalt Sitzung: 08.09.2016 BV8/0017/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2142/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18: GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19: Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 128 Städtische Katholische G rundschule Zehnthofstr. 22-24 51107 Köln - Ostheim Auskunft Herr Zumbansen, Zimmer Schulleitung Telefon 3558971-0 , Telefax 3558971 -24 E-Mail: 111776@schule.nrw.de Internet www.kgs-zehnthofstrasse.de www.stadt-koeln.de S tädt. K ath. G ru n d s c h u le - Z e h n th o fs tr. 22 -24, 51107 Köln An die Stadt Köln Herrn Hofenbitzer Öffnungszeiten Schulbüro: Mo., Mi., Do. 7.30 U h r - 10.30 Uhr Di., Fr. 10.30 U h r - 14.30 Uhr IV -2 Ihr Schreiben KVB Linien 9, 151, 152, 157, 191 Haltestelle: Ostheim Mein Zeichen Datum 02-8/913 Zu 20.09.2016 Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahme unserer Schulkonferenz vom zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln mit der Bitte um Weitergabe. Mit freundlichen Grüßen Zum bansen, Rektor 129 awe Schulen Stadt Köln Schulen Kalk Katholische Grundschule Zehnthofstraße Schule Zehnthofstr. 22-24, 51107 Köln Auskunft: Herr Zumbansen, Zimmer Schulleitung Telefon 0221-3558971-0, Telefax 0221-3558971-24 E-Mail 111776@schule.nrw.de Internet: www.kgs-zehnthofstrasse.de www.stadt-koeln.de Stellungnahme der Schulkonferenz der Städt. Katholischen Grundschule Zehnthofstraße zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Punkt M93 Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem oben genannten Punkt wird die Entwicklung der beiden in Ostheim ansässigen Grundschulen behandelt. Zweifelsfrei ist, dass durch die Schließung der Förderschule Lernen Edisonstraße zusätzliche Grundschulplätze durch Raumgewinne geschaffen werden konnten. Ebenso zweifelsfrei ist jedoch auch die Tatsache, dass in den letzten Jahren an unserer Schule bereits die Anmeldezahlen deutlich über der angesetzten Richtfrequenz von 23 pro Einschu­ lungsklasse liegen und in der jetzigen 1. und 3. Klasse bereits eine Mehrklassenbildung (4 Züge) notwendig war, um den Anmeldezahlen genügend Schulplätze entgegen zu stellen. Die jetzige 2. Klasse wurde mit exakt 81 Kindern, also der maximalen Kapazitätsausschöpfung, zum Schulbeginn gebildet. Die Richtfrequenzen, wie die Festsetzung der maximalen Kapazität beachten jedoch nicht, wenn dies auch den rechtlichen Vorgaben entspricht, dass bei uns im Durchschnitt mit 3 „Rückgängern“ pro Zug in den Klassen 1 und 2 gerechnet werden muss, sodass bei einer Ausschöpfung der maximalen Kapazität von dann 30 Kindern pro Klasse auszu­ gehen ist. Dies ist bei einem momentanen Anteil von knapp über 77% Kindern aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte zudem in einem Stadtteil mit erhöhtem sozialem Erneuerungsbedarf keine Klassengröße, die einem erfolgreichen Lernen aller Kinder dienlich ist. Der Schulträger war nach Vortrag des Schulleiters daher zu den Einschulungsjahrgängen 2014/2015 und 2016/2017 bereit, einer Mehrklassenbildung zuzustimmen, lagen auch die An­ meldezahlen jeweils deutlich über der Anzahl von 81 Kindern. De Facto hat unsere Schule mo­ mentan 3,5 Züge, weswegen wir die Erhöhung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 wie in der „Anlage Grundschulen“ auf Seite 9 zu entnehmen ist, nicht nachvollziehen können und wenigstens die Erhöhung von 2,5 auf 3,5 Züge erwarten würden. Der steigende Zuspruch zu unserer Schule ist an Zahlen zu belegen: seit dem Schuljahr 2011/2012 bis heute ist die Schülerzahl um fast 100 Kinder (etwa 42%) gestiegen. Neubauten am Buchheimer Weg und im Waldbadviertel haben und werden diesen Zuwachs weiter verstärken. Wir widersprechen daher auch der Auffassung, dass eine Kapazität von fünf bzw. sechs Zügen am Standort Zehnthofstraße genügt, da diese bereits jetzt überschritten ist (in zwei Jahrgängen beispielsweise insgesamt mit je 7 Zügen) und, wie an anderer Stelle der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung festgestellt, in den kommenden Jahren nicht mit einer Abnahme der Schülerzahlen zu rechnen ist. 130 Die Schulleitungen unserer und der James-Krüss-Grundschule haben bereits im Jahr 2015 mit dem Amt für Schulentwicklung Kontakt aufgenommen, um über eine Erweiterung der Schulge­ bäude zu sprechen und der festzustellenden Schülerzunahme im Stadtteil so frühzeitig Rech­ nung tragen zu können, dass es nicht zu deutlichen Engpässen in der Versorgung mit Schulplätzen kommt. Im Frühjahr 2016 wurde von Frau Heuer daher auch eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben deren Ergebnis noch offen ist. Unserer Auffassung nach ist dem 4. Unterpunkt des M 93 besonderes Gewicht zu geben, um einer absehbaren Verknappung der Schulplätze, der damit verbunden Unzufriedenheit der Eltern und der Füllung der Klassen über die maximale Kapazität hinaus rasch und konsequent entgegen zu wirken. Dem letzten Punkt der Ausführungen zu M 93 widersprechen wir inhaltlich nicht. Allerdings sollte beachtet werden, dass sowohl die Kindertageseinrichtungen am Alten Deutzer Postweg als auch im Neubaugebiet in der Arbeitsgruppe der Kindertageseinrichtungen und Grundschu­ len Ostheims eingebunden sind und daher der Bezug zum Stadtteil hergestellt ist. Vielfach wurde auf Seiten der Politik die Argumentation vorgebracht, dass der Weg vom Wald­ badviertel nach Vingst sicherer sei als nach Ostheim. Da den überwiegenden Teil des Schuljah­ res jedoch nicht optimale Lichtverhältnisse zum Schulbeginn vorherrschen teilen wir nicht die Auffassung, dass der Fußweg durch Kleingartenanlage und Wald sicherer ist als beispielsweise mit dem Bus, der das Neubaugebiet an die Haltestelle Ostheim anbindet, in deren direkter Nachbarschaft unsere Schule liegt. Zudem bietet unsere Schule bereits seit einigen Jahren den Schülerinnen und Schülern das Schülerticket der KVB an, sodass zu einem erschwinglichen Preis eine komfortable und sichere Anbindung an unsere Schule möglich ist. Auch wenn rein rechnerisch ein Ausgleich in benachbarten Stadtteilen zur Verfügung stände sollte dies jedoch unserer Auffassung nach nicht mehr als eine theoretische Möglichkeit sein. Köln, den 20.09.2016 Für; die/MitgliedefTder Schulpflegschaft Fl " .........................hrerkonferenz Zumbansen, Rektor 131 Schulen Stadt Köln James-Krüss-Grundschule m it Schwerpunkt J3 Musik Stadt. G em einschaftsgrundschule \ / ^ Zehnthofstraße 22-24 An das Dezernat IV H errn Hofenbitzer W illy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 51 107 Köln Fon 0221-355 89 69-0 Fax 0221-355 89 71-23 E-Mail 112252@ schule.nrw.de \ P/f. KlasseÄiy)©© Aktiv fü r gesunde Kinder **** Jn GUTESIEGEL XX* 9i X*X xxnxxnx x * x ,n .* * 'x xxxx:*** FÖRDERUNG XXVJl W m X. XXMXXX (jcw [!?CW G EW ALTFREI LERNEN p T t/ Schulentwicklungspreis Gute gesunde Schule \y\ I|-t k v d rv is rA - Preisträger 200p S ch ulentw icklungsplan 2 0 16 30.08.2016 % Sehr geehrter H e rr Hofenbitzer, da die Schulkonferenz unserer Schule erst M itte September tagen w ird, möchte ich Ihnen schon v o r­ ab meine Gedanken und Einschätzungen zur Aktualisierung des Schulentwicklungsplans 2 0 16 m itteilen. D ie Stellungnahme der Schulkonferenz reiche ich Ihnen dann nach. Erhöhung der Zügigkeit der Schule Die Aktualisierung sieht eine Erhöhung unserer Zügigkeit von 2 auf 3 Züge v o r (Seite 92). Das be­ grüßen und unterstützen w ir ausdrücklich. Allerdings lehnen w ir die auf Seite 93 als w eitere O ption angeführte M öglichkeit einer zwei- und vierzügigen Lösung fü r den Standort ab, weil es einer Schule gegenüber der anderen ein zu großes G ew icht verliehe und die Anmeldezahlen und der Elternwunsch zurzeit eher fü r eine drei- und vierzügige Lösung (GGS 3, KGS 4) sprechen. Unsere Schule bildet bereits seit drei Jahren durchgängig drei Eingangsklassen und e rfre u t sich eine nun schon m ehrere Jahre andauernde rasante Vergrößerung der Schülerzahl von I70 (2 0 13) um 53% auf aktuell 260 Schüler/innen. Auch haben w ir eine Vorbereitungsklasse fü r sogenannte Seiteneinstei­ ger. (Entsprechende Zuwächse von I00 Kindern verzeichnet auch die benachbarte KGS.) D arüber hinaus muss beachtet werden liegt die GG James-Krüss im Sozialen Brennpunkt m it aktuell 97% Kindern m it Migrationshintergrund und 2/3 Familien, die von Sozialtransfers leben. Viele Kinder kommen m it zum Teil erheblichen Entwicklungsrückständen zur Schule und daher verbleibt ein deut­ lich höherer A nteil der Kinder als in anderen Stadtvierteln drei Jahre in der Schuleingangsphase statt d e r üblichen zwei. Dies fü h rt ebenfalls zu einer Erhöhung der Schülerzahl. Seitdem das Neubaugebiet „W aldbadviertel“ nach und nach fertiggestellt und bezogen w ird, kommen w e ite re K inder hinzu, wobei ein G roßteil der zugezogenen Kinder derzeit noch im Kindergartenalter ist und demnächst erst in die Grundschulen ström en werden. Neubaugebiet W aldbadviertel Da de r Standort Zehnthofstraße insgesamt betrachtet wesentlich besser geeignet ist, die Schü­ ler/innen aus dem Neubaugebiet „W aldbadviertel“ aufzunehmen, als die vom Schulweg her m.E. völlig 132 r ungeeigneten Schulen in Vingst, sind w eitere Zugänge an beiden Schulen zu erwarten und zu begrü­ ßen. N ich t zuletzt ist zu erwarten, dass die soziale Durchmischung an beiden Schulen, insbesondere aber auch an unserer Gemeinschaftsgrundschule durch diese Zugänge stabiler und tragfähiger wird. 2009 nahm die Gemeinschaftsgrundschule einen traurigen Spitzenplatz in der stadtinternen Liste der sozial prekären Grundschulen ein, als schulscharf die entsprechenden Daten fü r die Zuteilung der ersten städtischen Schulsozialarbeiterstellen zusammengestellt wurden. Auch die KGS lag kurz hinter den „T o p 10“ . Die fahrtechnische Anbindung des W aldbadviertels an unsere Schulen durch die KVB ist bereits erfolgt. W enn beide Schulen die laufende Entwicklung fortsetzen und auf drei bzw. vier Züge wachsen, w e r­ den m ittelfristig 7 Räume am Standort fehlen. D e r Platz fü r Erweiterungsbauten ist m.E. nach durch das sehr große Schulgelände sicher vorhanden. Die Machbarkeitsstudie w urde bereits angewiesen, aber leider durch die Gebäudewirtschaft noch nicht geplant. Die GG James-Krüss arbeitet inklusiv und benötigt dringend die im Raumplan vorgesehenen Mehrzweckräume. Für die Vorbereitungsklasse ist ein gesonderter Raum vorzuhalten. Ich bitte hier dringend um Beschleunigung des Verfahrens, um die voraussichtlich notwendigen Bauten rechtzeitig zu erstellen. Erhöhung der Zügigkeit am Standort insgesamt D e r S tandort Zehnthofstraße w ird im SEP als Ganzes in den Blick genommen, was w ir gemeinsam m it der benachbarten KGS Zehnthofstraße ebenfalls begrüßen. D ie auf Seite 93 benannte Prüfung einer baulichen Erweiterung ist bereits beauftragt, die Ausführung dieser Prüfung steht jedoch noch aus. A nhänge Im Anhang zur Ratsvorlage „Ü bersicht der Zügigkeiten an städtischen Grundschulen abs 2017/18 Anlage zum Ratsbeschluss Session 2142/2016...“ zum SEP werden auf Seite 3 veraltete Zahlen ver­ wendet, nämlich die bisherigen 2 Züge fü r die GGS und 2,5 fü r die KGS. Ich bitte dies zumindest im Sinne Ihrer Hauptvorlage zu korrigieren. Z u sam m en fassu n g Ich bitte die Ratsvorlage so zu verändern, dass beide Schulen zusammen insgesamt 7 Züge aufnehmen können, also beide Schulen 3,5zügig zu führen od e r eine drei- und die andere vierzügig. Ich bitte zu­ dem darum, die baulichen N otw endigkeiten dafür zügig voranzutreiben. M it freundlichen Grüßen, Christiane Hartmann v g f Stadt Köln Jamcs-Krüss-Grundschule Gemeinschaftsgrundschule Primnrstüfe Zehnthofstr. 22-24 5 1107 Köln (Ostheim) Ruf: 02 2 1 /3 55 89 69-10/33 Fax: 02 21 / 3 55 89 6 9 -23 133 Stellungnahme der Schulleiterin zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wie folgt nehme ich, als Schulleiterin der KGS Fußfallstraße, Stellung zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016: Zu Punkt M94: Maßnahmen zur Sicherung eines bedarfsgerechten Grundschuleangebots in den Stadtteilen Merheim, Brück und Neubrück/Spiegelstriche 1 und 4 Irritiert bin ich darüber, dass die Überlegungen in Bezug auf den Bau einer 2. Grundschule in Merheim erst zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden. Die stark steigenden Schülerzahlen waren durch diverse Bauvorhaben, die bereits vor längerem abgeschlossen wurden (z.B. GAG-Siedlung mit Einfamilienhäusern und Wohnungen sowie der Wohnanlage an der Straßenbahnhaltestelle Merheim) doch bereits seit sehr langem bekannt. Kindergärten wurden dort errichtet und so war frühzeitig ersichtlich, dass zukünftig auch die Schülerzahlen für die Grundschule in Merheim ansteigen würde. Auch war durch die Änderung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, nach dem Eltern eines Kindes mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf ein Recht auf einen Platz an der Regelschule haben, dies mittlerweile sogar der Regelfall ist, mit steigenden Schülerzahlen an den Grundschulen zu rechnen. An dieser Stelle drücke ich mein Unverständnis darüber aus, wieso die nun geplanten Maßnahmen der Aktualisierung der Schulentwicklung 2016 nicht schon bereits früher getroffen bzw. in die Tat umgesetzt worden sind. Nun bekommt die Schulgemeinde, insbesondere jedoch die Schüler der KGS Fußfallstraße diese Versäumnisse zu spüren. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich die Notwendigkeit einer vorrübergehenden Zügigkeitserweiterung an der Grundschule Merheim (KGS Fußfallstraße) nachvollziehen und ich betone an dieser Stelle, dass mir diese Überlegungen auch bereits vor einem Jahr von Herrn Hölzer erläutert wurden. So ist es für mich nicht neu, dass die Maßnahme M94 sich in Bezug auf Merheim nun in der Aktualisierung der Schulentwicklung wiederfindet. Meine Frage wäre an dieser Stelle, wie viele Jahre das Wort „befristet“ beinhaltet, da ja noch kein geeignetes Grundstück für den Bau einer 2. Grundschule in Merheim gefunden wurde. Selbst wenn ein Grundstück gefunden würde, dauert die Fertigstellung einer Schule ja bestimmt mehrere Monate, wenn nicht Jahre. Welche Alternativplanungen haben Sie, wenn gar kein Grundstück für den Bau einer 2. Grundschule gefunden würde? 134 Natürlich sehe ich, dass die Kinder wohnortnah nach dem Leitsatz „kurze Wege, kurze Beine“ beschult werden müssen und freue mich auf die neuen Kinder im Rahmen der Fünfzügigkeit, die an die KGS Fußfallstraße ab dem SJ 2017/18 kommen werden. Folgendes möchte ich dabei zu bedenken geben: Wenn durch die Fünfzügigkeit mehr Lehrer/-innen an die Schule kommen, ist das Lehrerzimmer zu klein. Die Aula ist für Feste und Feiern bereits jetzt schon viel zu klein. Schulfeste können nur auf dem Schulhof stattfinden und Feste in den Stufen können in der jetzigen Aula mit Kindern und Eltern nicht stattfinden. Für die Einschulungsfeier mit lediglich den Erstklässlern und Ihren Eltern vergeben wir genau 2 Eintrittskarten (Oma, Opa, etc. müssen auf dem Schulhof bleiben). Wenn die Schule einen Zug mehr bekommt, ist die Einschulungsfeier in der Form nicht mehr umsetzbar. Zur Zeit bin ich mit der bestehenden Einfachturnhalle in der Lage, den Sportunterricht für die bestehenden 16 Klassen in der Kernunterrichtszeit zu gewährleisten. Wo soll der Sportunterricht für die weitere Klasse im kommenden SJ, wo der Sportunterricht für die weiteren Klassen in den weiteren Schuljahren stattfinden? Mein Vorschlag wäre, eine Dreifachturnhalle zu errichten. Ist bei den Containerbauten, die für die vorübergehende Zügigkeitserweiterung vorgesehen sind, mit bedacht worden, dass sie Förderräume beinhalten sollten? Seit dem 01.08.2016 sind wir offiziell von der Stadt Köln zur GL-Schule ernannt worden, haben jedoch räumlich zum jetzigen Zeitpunkt wenig Möglichkeiten, die Kinder mit individuellem und die mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf temporär auch mal außerhalb des Klassenraumes zu fördern. Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass unserer Grundschulkinder kleine, überschaubare Systeme benötigen, um sich zu recht zu finden. Eine fünfzügige Grundschule finde ich im Sinne der Kinder und deren Entwicklung nicht geeignet, insbesondere nicht für Kinder mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf, die vielfach Probleme mit der Wahrnehmung etc. haben. Gerade diese Kinder benötigen einen geschützten Raum. 5 Züge hätten schon den Charakter einer Schule im Sekundarstufenbereich I. Letztendlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass im Sinnes des Grundsatzes „kurze Wege – kurze Beine“ der Bau einer zweiten Grundschule in Merheim lediglich auf der anderen Seite der Bahnschienen Sinn machen würde. Denn nur dann hätten die Kinder, die aus der GAG – Siedlung und Umgebung beschult werden müssten, auch tatsächlich einen kurzen Weg zu ihrer Grundschule. Bei der Erweiterung der Zügigkeit an der KGS Fußfallstraße müsste parallel und anteilmäßig auch bedacht werden, dass entsprechend die Plätze (mindestens um eine Gruppe von 25 135 Kindern für das SJ 17/18 und dann entsprechend je weiterer Jahrgang) in der OGTS erhöht werden. Ich bin zuversichtlich, dass meine Bedenken Berücksichtigung finden und die weiteren Planungen stets im Sinne der Kinder erfolgen. Abschließend gehe ich selbstverständlich davon aus, dass mit der Erweiterung der Zügigkeit die Sekretärinnen- und Hausmeisterstunden der zunehmenden Schülerzahl angepasst werden. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen U. Will Köln, den 17.09.2016 136 137 Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Geschäftsführung Frau Schall Telefon: (0221) 221-99322 Fax: (0221) 221-99412 E-Mail: petra.schall@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2016 Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 05.09.2016, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln Anwesend: Bezirksbürgermeister Herr Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs SPD Mitglieder der Bezirksvertretung Frau Claudia Brock Frau Jutta Kaske-Vollmer Frau Berit Kranz Herr Alexander Lünenbach Herr Hans Stengle Herr Eric Haeming Herr Stephan Krüger Herr Mike Paunovich Thomas Rossbach Herr Max Christian Derichsweiler Frau Ursula Schlömer Herr Winfried Seldschopf Herr Nijat Bakis Herr Joscha-Michael Merkl Herr Torsten Tücks Frau Judith Wolter SPD SPD SPD SPD SPD CDU CDU CDU CDU GRÜNE GRÜNE GRÜNE DIE LINKE ALFA FDP pro Köln (bis 18:50 Uhr) Verwaltung Herr Hubertus Tempski Herr Dietmar Reddel Herr Dirk Schmaul Frau Elke Müssigmann Herr Dominique Steiner Herr Markus Hölzer Frau Dr. Barbara Möhlendick Frau Julia Egenolf kommissarischer Bürgeramtsleiter Mülheim (in Vertretung für Herrn Ralf Mayer) Amt für Straßen- und Verkehrstechnik Amt für öffentliche Ordnung Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Koordinationsstelle Klimaschutz Koordinationsstelle Klimaschutz 138 Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 05.09.2016 10.2.5 Erstellen eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 im Rahmen des Aufrufs der Landesregierung "Starke Quartiere - starke Menschen" Gemeinsamer Aufruf zu den Programmen des EFRE, des ELER und des ESF (2014-2010) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung 2100/2016 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs gibt den Wunsch aus der FVB weiter, die Verwaltung möge in der Novembersitzung ausführlich hierüber berichten, insbesondere über die Maßnahmen, die für die beiden Sozialräume im Stadtbezirk zur Umsetzung angedacht sind. Herr Lünenbach bekräftigt diesen Wunsch und hält eine vollständige und öffentliche Darstellung im Rahmen der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für absolut zielführend. 10.2.6 Zwischenbericht zur Standortprüfung für eine Rettungshubschrauberstation in Köln nach der Ratsentscheidung am 15.12.2015 1845/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 10.2.7 Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs / hier: Sachstand und weiteres Vorgehen 1943/2016 Herr Merkl hätte gerne einen dezidierten Sachstand. 10.2.8 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 1906/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 10.2.9 Sachstand Kunst- und Gewerbehof Deutz-Mülheimer-Straße 127 - 129 1731/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 10.2.10 Detailuntersuchung des Grundwassers im Umfeld des Kalkbergs, insbesondere im Hinblick auf Cyanide 1737/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 37 - 139 Tagesordnungspunkt TOP 9.2.11: Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW Bezeichnung Inhalt Sitzung: 05.09.2016 BV9/0016/2016 Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 2142/2016 Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern: Zum Schuljahr 2017/18: · GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge · GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge · Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge · GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge · Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge · Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge · KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge · GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge · KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge · KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge · KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge · Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge · KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug Zum Schuljahr 2018/19: 2) · Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge · KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Abstimmungsergebnis: 140 Einstimmig beschlossen. 141 Hofenbitzer, Ralf Von: Gesendet: An: Betreff: KG Langemaß Köln <111790@schule.nrw.de> Mittwoch, 14. September 2016 06:29 Hofenbitzer, Ralf Stellungnahme Langemaß Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, der Eilausschuss der KGS Langemaß ist mit einer Dreizügigkeit der Schule einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Angela Lingens Schulleiterin der KGS Langemaß 1 142 Von: GGS An St.Theresia rmailto:aqstheresia@schulen-koeln.del Gesendet: Freitag, 9. September 2016 13:13 An: Klein, Agnes Dr. Betreff: SEP Sehr geehrte Frau Dr. Klein, in der Veranstaltung letzten Mittwoch mit Martin Börschel wiesen Sie auf die Möglichkeit hin, die Schulentwicklungsplanung zu kommentieren. Da ich nun keinen anderen Ansprechpartner kenne, dem ich meine Kommentierung zusenden kann, sende ich diese an Sie, m it dem Wissen, dass diese an die richtige Stelle gelangt! In der SEP w ir vorgeschlagen: M108 Anpassung der Zügigkeit der GGS An St. Theresia in Buchheim □ Die Verwaltung schlägt vor, die Kapazität der GGS An. St. Theresia auf 2 Züge an-zupassen. So ergibt sich eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl in den Eingangsklassen. In der Summe sind die zukünftig vorhandenen Kapazitäten der drei Grundschulen in Buchheim rechnerisch ausreichend, um fü r alle Kindern des Stadtteils einen Schulplatz anbieten zu können Ich halte aus mehreren Gründen eine Reduzierung auf 2 Züge zur Zeit für nicht günstig. Bei gleichbleibender Anmeldezahl hätte die GGS An St. Theresia mit z.Z. 230 SuS in 10 Altersgemischten Klassen die angestrebte Klassenfrequenz, die insbesondere in einem Stadtteil mit besonderen Entwicklungsbedarf eine wichtige Rolle spielt. Bei der Zügigkeit ist auch immer mit zu beachten, dass w ir durch das Erlernen der dt. Sprache und durch Entwicklungsverzögerung und Lernschwierigkeiten viele Kinder haben, die die 3jährige Schuleingangsphase nutzen und somit eine 5jährige Grundschulzeit haben. Das macht in einzelnen Jahren fast eine ganze Klassenstärke aus. (z.Z. 14 Kinder) Außerdem würde eine Reduzierung um 2 Klassen bedeuten, dass durch die Altersmischung 1-4, bei der in die 10 bestehenden Klassen eingeschult wird, nicht einfach nur eine „halbe" Eingangsklasse weniger angeboten wird, sondern das 2 gut funktionierende und bestehende Klassensysteme aufgelöst werden müssten. Dies würde uns in den wichtigen Entwicklungsfeldern der Inklusion, der Mehrsprachigkeit und der Integration von Flüchtlingen deutlich zurückwerfen. Durch die Jahrgangsmischung kann in allen 10 Klassen das integrative Modell der VK gewährleistet werden und in allen Klassen befinden sich ausgewogen viele Kinder ohne Deutschkenntnisse. Diese Zahl würde erhöht, genauso wie die Zahl der Kinder m it Förderbedarf pro Klasse. Bisher konnte das erste Leitziel der Schule „eine Schule für alle Kinder in Buchheim-Nord zu sein" schulorganisatorisch umgesetzt werden. Durch den Wegfall von 2 Klassen ist zu befürchten, dies nicht mehr zu können. Im Wohnumfeld der Schule ist eine hohe Fluktuation festzustellen. Unterjährig melden sich viele Familien an (nicht nur Flüchtlingsfamilien). Auch hier steht zu befürchten, dass w ir diesen Eltern keinen wohnortnahen Schulplatz anbieten können. Gerne komme ich bei Fragen und Anmerkungen dazu m it Ihnen ins Gespräch und sende herzliche Grüße aus der GGS An St. Theresia I Gregor Stiels Schulleiter GGS An St.Theresia *fi*>ati>!vis£h\i5»T K a in - S iifh h fifW 143 Hofenbitzer, Ralf Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: KGS Friedlandstraße <111491@schule.nrw.de> Montag, 19. September 2016 14:28 Hofenbitzer, Ralf Hölzer, Markus Aktualisierung Schulentwicklungsplanung Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, nach Beratung in der Schulkonferenz teile ich Ihnen wie telefonisch mit Herrn Hölzer besprochen mit, dass wir es begrüßen, dass die schulrechtliche Berechnung der Zügigkeit unserer Schule an die tatsächliche Situation angepasst wurde. Mit freundlichem Gruß Nadya Krebs-Deilmann, Schulleitung KGS Friedlandstraße Offene Katholische Ganztagsgrundschule Friedlandstraße 5 51067 Köln Tel: 0221 /0221 - 93 88 998 0 Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kgs-friedlandstrasse.de 1 144 Gemeinschaftsgrundschule, Dellbrücker Hauptstraße 16 – 18, 51069 Köln Tel.: 0221 / 9388063-0 09.09.2016 IV-2 Herrn Hölzer Zügigkeit und Aufnahmekapazität Sehr geehrter Herr Hölzer, die Schulkonferenz der GGS Dellbrücker Hauptstraße hat sich am 20.06.2016 mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine geplante Aufstockung um 0,5 auf 4 Züge und eine erhöhte Aufnahmekapazität ausgesprochen. Aufgrund des bestehenden Raummangels wird zurzeit im Nachbargebäude (alte Bäckerei) renoviert, um zwei Klassenräume herzurichten, die dann für die Nutzung unserer Schule angemietet werden sollen. Damit würde erstmalig eine Entlastung in der angespannten Raumsituation eintreten. Eine Erhöhung um einen halben Zug würde diesen Effekt wieder zu Nichte machen. Zudem ist unser Schulhof keinesfalls für eine noch größere Schüleranzahl ausgelegt. Bereits jetzt reicht die Fläche für die vorhandenen Kinder nicht aus, was von städtischer Seite mehrfach bestätigt wurde. Mit freundlichen Grüßen _____________________ Sabine Abel, Schulleiterin 145 Verwaltung 96 5 96-11 (AB) 111788@schule.nrw.de Lehrerzimmer Thurner Str. 23 (THU) Urnenstr. 7 (URN) www.kgs-dellbrueck.de 96 5 96-20 96 5 96-14 3377067-13 Stellungnahme des Eilausschusses der KGS Dellbrück zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 Köln, 14.09.2016 Sehr geehrter Herr Hölzer, sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Brief vom 31.08. bitten Sie unsere Schulkonferenz um eine Stellungnahme zur geplanten Reduzierung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Züge. In Anbetracht unserer sehr begrenzten Raumsituation wäre eine dauerhafte Beschränkung auf 4 Züge für uns zwar einerseits sehr erstrebenswert, allerdings würde das die Raumproblematik, insbesondere in unserer Außenstelle in der Urnenstraße überhaupt nicht entlasten, da wir hier bereits jetzt mit erheblichen, durch die Enge bedingten, Einschränkungen in den Schulabläufen umgehen müssen. Unabhängig von der im Zuge der Schulentwicklungsplanung vorgesehenen Entscheidung müsste also dringend das Raumproblem der Schule von der Verwaltung in Angriff genommen werden. Entsprechende Anfragen und Erläuterungen hierzu haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach dorthin weitergegeben. Vielmehr sehen wir in den kommenden Jahren (entgegen der vom Statistikamt gemachten Prognosen), steigende Schülerzahlen auf Dellbrück zukommen, die uns eine Reduzierung der Zügigkeit nicht sinnvoll erscheinen lassen. Es gibt mehrere Neubaugebiete, die besonders junge Familien ansprechen. Zusätzlich zu den Bestandskitas wurde dort zu Beginn 2016 eine neue 6-gruppige Kita in Dellbrück eröffnet und es ist geplant, an zwei Dellbrücker Standorten zukünftig große Flüchtlingsunterkünfte einzurichten. Anbetracht des Angebotes des Gemeinsamen Lernens, der bereits heute 25 Flüchtlingskinder, die wir in den Klassen integrieren und der Tatsache, dass wir alle Klassenräume gleichzeitig als Gruppenräume für die OGS nutzen müssen, um der großen Nachfrage an OGS-Plätzen nachzukommen, wird es auch nicht möglich sein, die Klassenrichtwerte an unserer Schule nach oben aufzustocken. Dementsprechend würde durch eine Reduzierung der Zügigkeit aus unserer Sicht nur vorübergehend der Raummangel an der Schule relativiert. Wir möchten uns deshalb ausdrücklich für eine Beibehaltung der jetzigen Zügigkeit sowie für eine zeitnahe Bearbeitung der Raumproblematik an unserem Standort Urnenstraße aussprechen, damit die Schule auch zukünftig ihren zahlreichen Aufgaben gerecht werden kann. Mit freundlichen Grüßen für die Schulkonferenz der KGS Dellbrück, Claudia Göbel (Schulleiterin) Angela Bengel (Lehrerin) Peter Steffen (Schulpflegschaftsvorsitzender) Marius Dörper (Leiter Offener Ganztag) 146 Jonannesschule Köln, den 29.09.2016 IV-2 An das A m t fü r Schulentw icklung z. Hd. Herrn Hölzer A ktualisierung d er S chulentw icklungsplanung 2016 M aßnahm e M 113: P rüfoption zur Realisierung eines G rundschulverbundes von GGS von-Bodelschwingh-Straße und GGS Honschaftsstraße in Höhenhaus Sehr g e e h rter Herr Hölzer, nach Beratung bezüglich der A ktualisierung der Schulentw icklungsplanung 2016 und der S tellungnahm e der GGS von Bodelschwingh-Straße vom 01.07.2016 w u rd e in der Schulkonferenz d er Johannesschule (GGS Honschaftsstraße) am 27.09.2016 folgende Stellungnahm e beschlossen: 5. Beratung zum Schulentwicklungsplan 2016 (Punkt M 113, s. Anlage) (Stellungnahme der Schule) Ein e rw e ite rte r Schulverbund m it der GGS von-Bodelschwingh-Straße erscheint fü r Höhenhaus aus Sicht der Schulkonferenz d er Johannesschule nicht sinnvoll. V ie lm e h r besteht die Gefahr, dass aus zwei stabilen Systemen ein System entsteht, das an zwei S tandorten nicht in b e w ä h rte r Weise stabil a rbeiten kann. Der Zusammenschluss hat n ur den V orteil, eine kostensparende Lösung darzustellen, da eine S chulleitungsstelle (A12 m it Zulage) e n tfä llt. M it fre u n d lich e n Grüße Beate Grashof S chulleiterin S tä d tis c h e G e m e in s c h a fts g ru n d s c h u le J oh a n ne s sc h ule H on sch aftsstra ß e 312 51061 Köln D eu tsc h la n d m it k a th o lis c h e m Tel. 0221 82011136 Fax 0221 82011160 E-Mail 112562@schule.nrw.de Internetauftritt w w w .sc h u ll.d e B e k e n n tn is z w e ig B a n k v e rb in d u n g Förderverein S p arkasse KölnBonn IBAN DE86370501981900075316 BIG COLSDE33XXX 147 GGS Von-Bodelschwingh-Str. 24, 51061 Köln -S 3558973-1 1 .ü -13 ggs. von- bodelschwin gh@sch u 1en-koe 1n.de IV -2 Herr Hölzer J 4Ff Köln, den 01.07.2016 Betr.: A ktu a lisie ru n g der S ch u le n tw icklu n g sp la n u n g B e ibe haltung der E igen stän digke it der G G S V on-B odelschw ingh-S tr. S e h r g e e h rte r H err Hölzer, die B e w ah run g der E igen stän digke it d e r G e m e in sch aftsgrundsch ule VonB o d e lsch w in g h -S tr. ist dringend notw endig. H ierfür m öchten w ir Ihnen folgende G rü n d e überm itteln: In den letzten Jahren w aren beständ ig steigende Schülerzahlen zu verzeichnen. - In der direkten U m gebung der S ch ule gibt es m ehrere Flüchtlingsw ohnungen (m eh rere H äuser in der V o n -B o d e lsch w in g h -S tra ß e und P osadow sky-S traße) sow ie die F lü ch tlin gsunterkunft Am Springborn. - Die S chulleitung vor O rt und ko n tin u ie rlich e s Personal sind hier im B renn punktbereich besonders w ichtig, w eil die Schulleitung als direkter A n s p re ch p a rtn e r zur V e rfügun g steht. - U n se re S chule hat als einzige S ch u le in Köln im S chuljahr 2015/2016 den S ch u le n tw icklu n g sp re is „G ute g e su n d e Schule" gew onnen. - Im S ch u lja h r 201 6/2 017 wird die S ch ü le rza h l von 92 Schülern durch die A n m e ld u n g von Flüchtlingen und Z u zü g e in die N achbarschaft der S chule e rreicht. 148 .g o d e ls c /i, GGS Von-Bodelschwingh-Str. 24, 51061 Köln S- 3558973-11 S -13 ggs. von-bodelsch win gh@schulen-koeln.de - Die zukü n ftig e Klasse 4 ist noch relativ klein, weil die neuerbauten H äuser der D ew og im W ohnum feld der S chule 2012/2013 noch nicht bezugsfähig w aren. - V ie le S chüler w urden durch den E insatz d e r S chulleitung gew onnen. Die S ch u lle itu n g hat den positiven R uf der S chule durch die enge Z u sa m m e n a rb e it m it allen Institutionen sehr positiv aufgebaut. - Die G G S V o n-B ode lschw ing h-S tr. hat ein spezielles Profil, das durch den Preis „G ute gesunde S ch ule“ b e so nders gew ürdigt w urde und in die se r Form a u fre ch t erhalten w erden m uss. Eine Z u sa m m e n le g u n g zum S chulve rbu nd w äre insofern absolut keine O ption. B e so n d e rs die S chüler und auch die Eltern aus dem B rennpunktbereich w ürden h ie ru n te r leiden. M it fre u n d lich e n G rüßen D o rothe e Braach K o m m issa risch e S chulleiterin G G S von B o delschw ingh-S tra ß e 149