Daten
Kommune
Köln
Dateiname
XXX kein Umdruck XXX Anlage 2 - Aktualisierung SEP 2016 - mit redaktionellen Korrekturen.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
22.11.16, 06:32
Aktualisiert
24.01.18, 05:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln
Aktualisierung der
Schulentwicklungsplanung
Köln 2016
Maßnahmen zur
bedarfsgerechten Weiterentwicklung
der Kölner Schullandschaft
allgemein bildender Schulen
bis 2025
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
und Amt für Schulentwicklung
Köln, im Juni 2016
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
2
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Inhalt
(1)
Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Schulentwicklungsplanung
für allgemein bildende Schulen ....................................................................... 4
1.1. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung....................................................... 4
1.2. Inhaltlicher Aufbau des Aktualisierungsberichts .................................................... 5
(2)
Herausforderungen: Stark steigende Schülerzahlen, Inklusion, Integration,
Schulstruktur im Wandel .................................................................................. 6
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
Stark steigende Schülerzahlen.............................................................................. 6
Inklusion von Kindern mit Behinderung ............................................................... 10
Integration von Flüchtlingskindern ....................................................................... 11
Schulstruktur im Wandel ..................................................................................... 14
Gestaltung der Kölner Schullandschaft angesichts multipler Herausforderungen 18
(3)
Schulrechtliche Rahmenbedingungen .......................................................... 19
(4)
Schulbau .......................................................................................................... 23
(5)
Kurzübersicht über die vorgesehenen Maßnahmen der
Schulentwicklungsplanung ............................................................................ 24
5.1. Planungsprinzipien.............................................................................................. 24
5.2. Kurzübersicht über die vorgesehenen Maßnahmen ............................................ 26
(6)
Maßnahmenplanung auf der Ebene der Stadtbezirke .................................. 36
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
6.5.
6.6.
6.7.
6.8.
6.9.
(7)
Stadtbezirk 1/ Innenstadt .................................................................................... 36
Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen ............................................................................... 45
Stadtbezirk 3/ Lindenthal..................................................................................... 53
Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld ...................................................................................... 61
Stadtbezirk 5/ Nippes .......................................................................................... 69
Stadtbezirk 6/ Chorweiler .................................................................................... 76
Stadtbezirk 7/ Porz.............................................................................................. 82
Stadtbezirk 8/ Kalk .............................................................................................. 90
Stadtbezirk 9/ Mülheim........................................................................................ 98
Gesamtfazit und Ausblick auf das weitere Vorgehen ................................ 106
7.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen ..................................................... 107
7.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien ...................... 107
3
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(1) Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen
1.1. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2011 als Rahmenplanung
Im Frühjahr 2011 hatte die Verwaltung in einer gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Jugendhilfeausschusses die „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ vorgestellt. Der Planungsbericht war als
Rahmenplanung konzipiert, mit der die zentralen Herausforderungen für gerechte Bildungsund Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in Köln beschrieben sowie Lösungsansätze aufgezeigt werden. In einem dialogischen Planungsprozess sind die Vorschläge für die
strategische Ausrichtung der Bildungslandschaft Köln von Frühjahr bis Sommer 2011 in den
Stadtbezirken mit den Bezirksvertreterinnen und -vertretern sowie Bildungsakteuren vor Ort
erörtert worden. Am 13.10.2011 hat der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt und sie beauftragt, die in der Rahmenplanung formulierten strategischen
Aussagen für die Detailplanung der nächsten Jahre zu Grunde zu legen und dabei die Kommentierungen und Anregungen der Bezirksvertretungen einzubeziehen.
Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung 2012
Vor diesem Hintergrund sind in der Folgezeit eine Reihe von Konkretisierungs- und Teilplänen entwickelt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt worden, z.B. die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2011“, der „Inklusionsplan für Kölner Schulen 2012“, halbjährliche „Statusberichte zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln“ (seit 2011), die „Zwischenbilanz zum Inklusionsplan für Kölner Schulen 2014“ oder die „Schulentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs und Weiterbildungskollegs in Köln 2015“. Hinzu
kommt eine Vielzahl von Beschlussvorlagen, z.B. zu schulorganisatorischen Veränderungen
der Errichtung, Änderung oder Schließung von Schulen oder der Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen.
Im Frühjahr 2012 hatte die Verwaltung in diesem Zusammenhang auch einen Konkretisierungsbericht mit Maßnahmenprogramm für die Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Hierin waren zum einen neue schulgesetzliche Rahmenbedingungen dargestellt und
die Datengrundlagen für die Bedarfsanalysen aktualisiert worden. Zum anderen waren konkrete schulentwicklungsplanerische Maßnahmen beschrieben worden, mit denen den zentralen Herausforderungen steigender Schülerzahlen und einer Schulstruktur im Wandel adäquat begegnet werden kann. Die Anregungen der Bezirksvertretungen waren einbezogen
worden und in das Maßnahmenprogramm eingeflossen.
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 vor dem Hintergrund weiter deutlich erhöhter Herausforderungen der Kölner Schullandschaft
Die nunmehr vorliegende Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016
schreibt die Detailplanung dieser Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung
4
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Köln 2012 auf aktueller Datengrundlage fort. Zwischenzeitlich haben sich die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft in Köln weiter deutlich
erhöht:
•
Nach der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose von Mai 2015 ist bis 2040 mit
einem weiteren, rasanten Anstieg der Kinder- und Schülerzahlen in Köln zu rechnen.
Entsprechend wird im Maßnahmenprogramm in erster Linie auf die dringend erforderliche Realisierung zusätzlicher Schulraumkapazitäten abgestellt.
•
Daneben ergeben sich weitere Herausforderungen zum einen durch die Integration
bzw. Inklusion von Flüchtlingskindern sowie zum anderen durch die Inklusion von Kindern mit Behinderung in das Regelschulsystem. Hier bedarf es erheblicher Anstrengungen und Anpassungsleistungen des Schulsystems an die selbstverständlichen
Teilhaberechte der Kinder, und zwar sowohl in quantitativer als auch in qualitativer
Hinsicht.
•
Die „Mehrfachherausforderung“ der Kölner Schullandschaft wird komplettiert
durch den Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel auf der Grundlage eines veränderten Elternwahlverhaltens beim Übergang der Kinder in die weiterführenden Schulen. Während Gymnasien und Gesamtschulen sehr stark nachgefragt werden, verlieren
tendenziell weiterhin Hauptschulen und teilweise Förderschulen (insbesondere mit dem
Förderschwerpunkt Lernen) und Realschulen an Akzeptanz.
1.2. Inhaltlicher Aufbau des Aktualisierungsberichts
Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung des vorliegenden Aktualisierungsberichtes skizziert wurden, sollen in Kapitel 2 die Herausforderungen der Kölner Schullandschaft inklusive der Ergebnisse der aktualisierten Bedarfsberechnungen auf der Grundlage
der neuen städtischen Bevölkerungsprognose vorgestellt werden. Kapitel 3 beschreibt mit
Blick auf die Vielzahl der schulrechtlichen Veränderungen der vergangenen Jahre die aktuellen schulgesetzlichen Rahmenbedingungen. Kapitel 4 hebt auf Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse des Schulbaus ab. Kapitel 5 informiert kurz und knapp und in stadtweiter
Perspektive über die vorgesehenen Maßnahmen: Wo sollen wie viele neue Grundschulen
und weiterführende Schulen realisiert werden, wo werden Erweiterungen bestehender
Schulstandorte eingeplant? In Kapitel 6 folgt eine ausführliche Beschreibung der einzelnen
Maßnahmen auf stadtbezirklicher Ebene. Kapitel 7 schließlich zieht ein Gesamtfazit gibt einen Ausblick auf das weitere Vorgehen.
5
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(2) Herausforderungen: Stark steigende Schülerzahlen, Inklusion,
Integration, Schulstruktur im Wandel
2.1. Stark steigende Schülerzahlen
Gesamtstädtische Bevölkerungsprognose bis 2040
Nach der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose vom 08. Mai 2015 wird die Bevölkerung in Köln voraussichtlich auf fast 1,2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner in 2040 ansteigen.
•
Für die Kinder im Grundschulalter von 6 bis unter 10 Jahren wird ein Anstieg von rund
36.100 in 2014 auf 40.600 in 2040 vorausgesagt, das entspricht einem Anstieg um
rund 4.500 Schülerinnen und Schülern und einem prozentualen Zuwachs von rund
12%.
•
Für die Kinder und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe I von 10 bis unter 16 Jahren wird ein Anstieg von rund 52.000 in 2014 auf 61.400 in 2040 vorausberechnet, das
entspricht einem Anstieg um rund 9.400 Schülerinnen und Schüler und einem prozentualen Zuwachs von rund 18%.
Deutlich zu unterstreichen ist, dass die jeweiligen Anstiege weitgehend schon bis 2030 erfolgen. Danach ist zwar ein weiterer Zuwachs zu erwarten, der sich aber in der Dynamik etwas
abschwächt.
6
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Nur nachrichtlich sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die aktuelle Bevölkerungsprognose des Landes für die Stadt Köln von Ende April 2015 noch viel weitergehende Einwohnerzuwächse ausweist. Für die Kinder und Jugendliche im Grundschulalter bzw. im Alter
der Sekundarstufe I bzw. II werden hier sogar prozentuale Zuwächse von jeweils über 20%
erwartet (vergleiche nachfolgende Abbildung). Inwieweit die aktuelle städtische Bevölkerungsprognose oder die Landesprognose für Köln zutreffender sein wird, bleibt abzuwarten.
Der vorliegende Planungsbericht stellt jedenfalls auf die städtische Bevölkerungsprognose
ab, die zukünftig spätestens alle drei Jahre aktualisiert und fortgeschrieben werden soll.
Rechnet man die erwarteten Schülerzahlen nach aktueller Bevölkerungsprognose auf Eingangsklassen in Grundschulen und weiterführende Schulen um, dann werden 2040 voraussichtlich rund 1.125 Kinder mehr in Grundschulen eingeschult als heute und gehen etwa
1.570 Kinder mehr auf die 5. Klassen der weiterführenden Schulen über als heute.
•
Rechnerisch ergibt sich vor diesem Hintergrund ein Mehrbedarf an 12 neuen Grundschulen (1.125 [Erstklässler/-innen] : 23 [Klassengröße/ Klassenfrequenzrichtwert] = 49
[Klassen] : 4 [Zügigkeit] = 12 [neue Grundschulen]).
•
Rechnerisch ergibt sich vor diesem Hintergrund ein Mehrbedarf an 14 – 15 neuen weiterführenden Schulen (1.570 [Fünftklässler/-innen] : 27 [Klassengröße/ Klassenfrequenzrichtwert] = 58 [Klassen] : 4 [Zügigkeit] = 14 – 15 [neue weiterführende Schulen]).
Da die Schülerzahlen schon in den letzten Jahren gestiegen sind, die wünschenswerten mittleren Klassenfrequenzen von 23 in Grundschulen und 27 in weiterführenden Schulen häufig
überschritten werden, Seiteneinsteigerklassen für Flüchtlingskinder und Schulraumkapazitä7
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
ten für den wachsenden Bedarf an ganztägiger Beschulung einzukalkulieren sind, sind darüber hinaus weitere Mehrbedarfe an Schulraumkapazitäten erkennbar.
Kleinräumige Bevölkerungsprognose Köln bis 2025
Wurden vorgehend die Ergebnisse und Implikationen der gesamtstädtischen Bevölkerungsprognose bis 2040 dargestellt, soll im Folgenden auf die hierzu ergänzend erstellte, kleinräumige Bevölkerungsprognose Köln bis 2025 abgestellt werden. Kleinräumig bedeutet,
dass die Bevölkerungsentwicklung gesondert für alle Kölner Stadtteile und Stadtbezirke vorausberechnet wurde. „Erkauft“ wird diese Tiefenschärfe durch einen engeren Prognosezeitraum, der methodisch einen Zehnjahreszeitraum bis 2025 umfasst. Auf diese kleinräumige
Prognose, die im Übrigen (zumindest teilweise) auch den kleinräumigen Zuzug durch neue
Wohnbaugebiete einkalkuliert, soweit diese in der zeitlichen Perspektive weitgehend gesichert erscheinen, stellt die vorliegende Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung in erster Linie ab. In Kapitel 6 werden die Schülerzahlenerwartungen in den Eingangsklassen der
Primarstufe und der Sekundarstufen je Stadtbezirk analysiert. Diese dienen jeweils als Interpretationsfolie der vorgesehenen schulorganisatorischen Maßnahmen für quantitativ und
qualitativ bedarfsgerechte Schulangebote im Stadtbezirk bis 2025.
Die folgenden Abbildungen stellen die Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose
bis 2025 mit Blick auf Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Primarstufe und der Sekundarstufen zusammen gefasst für das gesamte Stadtgebiet dar.
8
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Im Ergebnis zeigt sich folgendes Bild:
•
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen im Primarbereich wird
im Vorausberechnungszeitraum bis 2025/26 voraussichtlich von rd. 9.630 auf rd.
10.300 ansteigen. Ihre Zahl liegt deutlich über dem derzeitigen, gesamtstädtischen Bestand an Schülerplätzen von rd. 9.000 bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz
von 23. Noch nicht bzw. teilweise noch nicht vollständig eingerechnet sind verschiedene größere Wohnbauprojekte, die in der Kalkulation des Platzbedarfs ergänzend berücksichtigt werden müssen. Deutlich zu unterstreichen ist, dass sich die Bedarfssituation auf stadtbezirklicher Ebene zum Teil sehr unterschiedlich darstellt und von dringenden Handlungsbedarfen zur Ausweitung der Grundschulkapazitäten bis hin zu entspannten Bedarfssituationen reicht. Vor dem Hintergrund einer gerade im Primarbereich elementaren wohnortnahen Versorgung wird an dieser Stelle auf die stadtbezirklichen Darstellungen in Kapitel 4 verwiesen, in denen auch auf stadtteilbezogene Bedarfe an einer adäquaten Versorgung mit Grundschulplätzen eingegangen wird.
•
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I
wird im Vorausberechnungszeitraum bis 2025/26 voraussichtlich mit ansteigender Tendenz in einem Korridor liegen, der von rd. 8.960 bis rd. 9.900 reicht. Der Bestand an
entsprechenden Schülerplätzen von derzeit rd. 8.000 (unter Berücksichtigung je nach
Schulform teilweiser unterschiedlicher Klassenfrequenzrichtwerte) in der Sekundarstufe
I wird regelmäßig deutlich und immer stärker überschritten, so dass sich massive
Handlungsbedarfe zur Ausweitung von Plätzen in den weiterführenden Schulen ergeben.
9
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Sekundarstufe II an
Gymnasien und Gesamtschulen wird im Vorausberechnungszeitraum bis 2025/26 voraussichtlich tendenziell von derzeit 5.480 auf etwa 5.720 ansteigen. Die Bestandszahl
von derzeit 4.840 bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von knapp 20 reicht für
eine bedarfsgerechte Versorgung nicht aus, so dass sich auch für den Bereich der Sekundarstufe II Handlungsbedarfe ergeben.
•
Neben den Angeboten der allgemeinen Schulen führen auch einige Berufskollegs in
Köln mit beruflichen Gymnasien ein Angebot in der Sekundarstufe II, dass von Schülerinnen und Schülern nach dem Abschluss der Sekundarstufe I in Anspruch genommen
wird. Im Durchschnitt der Jahre 2010/11 bis 2014/15 nahmen rund 5 % der Schülerinnen und Schüler in Köln nach der Sekundarstufe I ein entsprechendes Angebot an einem Berufskolleg wahr. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch zukünftig ein entsprechender Anteil der Schülerinnen und Schüler diesen Weg zur allgemeinen Hochschulreife einschlagen wird und dass diese Angebote auch zukünftig einen wichtigen
Bildungsweg darstellen werden. Zum Schuljahr 2015/16 sind ca. 530 Plätze in den Eingangsklassen der beruflichen Gymnasien an Berufskollegs belegt. Nach derzeitiger
Einschätzung ist der Bestand damit ausreichend, um den möglichen Bedarf bis 2025 zu
decken. 7 der 11 Berufskollegs, die ein berufliches Gymnasium anbieten, liegen im
Stadtbezirk Innenstadt. Je ein Berufskolleg mit diesem Angebot befindet sich in den
Stadtbezirken Rodenkirchen, Ehrenfeld, Nippes und Mülheim.
2.2. Inklusion von Kindern mit Behinderung
Der Inklusionsentwicklungsprozess an Kölner Schulen hat in den vergangenen Jahren rasant
an Fahrt aufgenommen (siehe ausführlich „Inklusionsmonitoring – 4. Bericht über die Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen (Schuljahr 2015/16)“, Session 1840/2016).
•
Im Schuljahr 2015/16 erhalten in Köln von insgesamt rund 87.400 Schülerinnen und
Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 10 knapp 6.800 eine sonderpädagogische Förderung. Das entspricht einer Förderquote von 7,8%. Der absolute und der relative Anteil
haben in den vergangenen Jahren zugenommen.
•
Von den rund 6.800 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf waren 74% einem der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache zugerechnet. 10% wurden im Schwerpunkt Geistige Entwicklung gefördert, 10% im Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und 6%
in einem der Schwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen.
•
Von den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf wurden im Schuljahr 2015/16
rund 45%, das sind 3.040, in allgemeinen Schulen inklusiv unterrichtet (siehe Abbildung). Der Inklusionsanteil in Köln hat sich seit dem Schuljahr 2005/06 annähernd vervierfacht und seit dem Schuljahr 2010/11 deutlich mehr als verdoppelt. In der Grundschule liegt der Anteil inklusiv unterrichteter Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
bei 51%, in der Sekundarstufe I bei 41%.
10
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Im Schuljahr 2015/16 ist an 114 städtischen Schulen in Köln Gemeinsames Lernen
eingerichtet, im Schuljahr 2016/17 werden es 115 städtische Schulen mit Gemeinsamen Lernen sein, und zwar 67 Grundschulen und 48 weiterführende Schulen.
•
Die Entwicklung der Schülerzahlen ist an einigen Kölner Förderschulen Lernen seit
einigen Jahren stark rückläufig. Teilweise fielen und fallen die Zahlen unter die schulrechtlichen Mindestgrößen.
•
In der Inklusionsplanung für Kölner Schulen werden bestimmte Förderschulstandorte in
den Stadtbezirken als wichtige Akteure in einem Unterstützungsnetzwerk inklusive
Schule (UNIS) ausgewiesen. Sie stellen nach Ansicht der Verwaltung angesichts sinkender Schülerzahlen im Förderschulbereich gewissermaßen „Fluchtpunkte“ der erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen im Stadtbezirk dar. Hier sollen – bei unausweichlichen Förderschulschließungen – die sonderpädagogischen Kompetenzen im
Förderschulbereich gebündelt und gesichert werden, solange ein Teil der Eltern den
Lernort Förderschule für ihre Kinder wünscht.
2.3. Integration von Flüchtlingskindern
Zum Stand 11.02.2016 waren auf Kölner Stadtgebiet insgesamt 11.666 Flüchtlinge untergebracht. Mit Stand Jahresende 2015 waren 34% aller Flüchtlinge Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – darunter rund 800 im Grundschulalter von 6 bis unter 10 Jahren und rund
1.000 im Alter der Sekundarstufe I von 10 bis unter 16 Jahren (vergleiche Session
0224/2016).
11
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und
Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland
kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden in der Regel Vorbereitungsklassen gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der Gedanke der Inklusion.
Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst in diesen Klassen
sprachlich besonders zu fördern (vergleiche hierzu ausführlich: 7. Bericht zur Flüchtlingssituation in Köln (Session 1248/2016)).
•
Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland nach Köln
kommen und dort mit Wohnsitz gemeldet werden, erhält die Fachverwaltung eine entsprechende Information durch das Einwohnermeldewesen. Die Eltern werden dann
schriftlich aufgefordert, ihr Kind an einer Schule anzumelden oder – falls das Kind keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzt – eine Beratung im Kommunalen Integrationszentrum wahrzunehmen, damit im nächsten Schritt eine Zuweisung durch das
Schulamt für die Stadt Köln in eine Vorbereitungsklasse erfolgen kann. Zudem ist eine
Schuleingangsuntersuchung erforderlich.
•
Unerlaubt eingereiste Flüchtlinge, die in einer der Notaufnahmen untergebracht sind,
werden erst dann in Köln angemeldet, wenn sie Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Erst dann greift für diese Kinder auch die Schulpflicht. Auch
Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind nicht schulpflichtig.
•
In Köln bestehen Vorbereitungsklassen in allen Schulformen. Allerdings ist die Einrichtung dieser Klassen gekoppelt an die Bewilligung von Integrationsstellen. Das Land
NRW hat im letzten Jahr schon unterjährig Stellen bereitgestellt, um den größten Bedarf zu decken. Weitere bedarfsgerechte Stellenbesetzungen erfolgen laufend.
•
Die Vorbereitungsklassen sind vielfach sehr heterogen zusammengesetzt mit sehr unterschiedlichen Bildungsbiografien und verschiedenen Altersgruppen. Die Schülerinnen
und Schüler kommen im Schuljahr laufend hinzu. Eine Vielzahl der Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg und deren Eltern sind traumatisiert. Auch dies wirkt sich auf
den Schulalltag und auf den Zugang der Betroffenen zu Bildung aus.
•
Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen
vielfach außerunterrichtliche und außerschulische Betreuung und Unterstützung.
Die nachfolgenden Daten zu der Anzahl der Vorbereitungsklassen und Plätze in der Einzelintegration in Schulen zum Stand 01.04.2016 heben auf alle aus dem Ausland zugereisten
Kinder und Jugendliche. Flüchtlinge machen derzeit rd. 75% der zugereisten Kinder und Jugendlichen aus, Tendenz weiter ansteigend.
•
Primarstufe: 60 Vorbereitungsklassen und rund 350 Plätze in Einzelintegration
•
Sekundarstufe I: 92 Vorbereitungsklassen (inklusive gebündelter Vorbereitungsklassen
in Kalk (Schulstandort Albermannstraße in Anbindung an die Adolph-KolpingHauptschule) und Sülz (Standorte Lotharstraße und Nikolausstraße in Anbindung an
das Schillergymnasium).
•
Im laufenden Schuljahr 2015/16 sind vom 01.08.2015 bis zum 31.03.2016 insgesamt
1.728 neue Schülerinnen und Schüler zugewiesen worden. Im gleichen Zeitraum gab
12
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
es 490 Zuweisungen für sogenannte Wechsler, die aufgrund von Umzügen, Wechsel
von Primar- in die Sekundarstufe und ähnlichen Gründen während des laufenden Besuchs von Vorbereitungsklassen notwendig wurden.
•
Die Anzahl der Schulplatzangebote für zugereiste Schulneulinge zum Schuljahr
2015/16 betrug 199 Plätze.
•
In der Sekundarstufe II werden im laufenden Schuljahr 2015/16 insgesamt 350 Jugendliche in Integrations- und Förderklassen (IFKs) beschult, inklusive Teilzeit-IFKs.
Ab Februar 2016 werden zusätzlich 50 Plätze in 3 weiteren IFKs eingerichtet.
Insgesamt ist die Zahl der Vorbereitungsklassen in Kölner Schulen in der jüngeren Vergangenheit ganz erheblich angewachsen und erschöpfen sich die Möglichkeiten zunehmend,
weitere Vorbereitungsklassen einzurichten. Eine weitere Herausforderung besteht inhaltlich
und räumlich dahingehend, die Kinder und Jugendlichen nach etwa zwei Jahren in Regelklassen zu integrieren. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht ist es sinnvoll, bei Baumaßnahmen ergänzend zur Schulbauleitlinie der Stadt Köln aus dem Jahr 2009 zumindest einen
Unterrichtsraum je Schule für Vorbereitungsklassen zu berücksichtigen.
13
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
2.4. Schulstruktur im Wandel
Die Schulstruktur befindet sich (nicht nur) in Köln in einem tiefgreifenden Wandel.
•
Während in Köln aktuell mit 46% annähernd die Hälfte der Fünftklässler/-innen in Köln
ein Gymnasium besucht, ist der Anteil der Fünftklässler/-innen, die eine Hauptschule
besuchen, von einem knappen Fünftel (19%) im Schuljahr 2000/01 drastisch auf 6% im
Schuljahr 2015/16 gesunken.
•
Im gleichen Zeitraum sind die Übergänge auf eine Gesamtschule sukzessive von 15%
auf nunmehr 22% angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil der Fünftklässler/-innen an
Realschulen von 25% auf 21% gesunken.
Die Verwaltung hat im Herbst 2012 eine repräsentative Elternbefragung zur Schulwahl in
Köln durchgeführt.
•
Im Ergebnis zeigte sich, dass die Schulformen der Hauptschule und auch der Förderschule bei den befragten Eltern von Viertklässler/-innen in Köln auf keine Akzeptanz
treffen. Auch die neue Schulform der Sekundarschule wird von den Eltern nicht gewünscht.
•
Hoch im Kurs stehen dagegen die Schulformen des Gymnasiums und der Gesamtschule. An Realschulen würden noch rund 15% der Eltern ihr Kind gerne anmelden.
14
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Die Verwaltung sieht vor, im 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/18 eine aktualisierte Elternbefragung zu den Schulformwünschen der Eltern in Köln durchzuführen.
Zuletzt zeigte die Bilanzierung des abgeschlossenen Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2016/17, dass die Gymnasien und Gesamtschulen in Köln
deutlich „überbucht“ sind (19 zusätzliche Eingangsklassen an Gymnasien und Klassenfrequenzen bei maximaler Ausschöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung, 777 Ablehnungen an Gesamtschulen) und an den anderen Schulformen noch rechnerisch in Bezug auf die
Klassenfrequenzrichtwerte viele Plätze frei waren, nämlich 225 an Realschulen und 501 an
Hauptschulen, obwohl diese Schulformen schon erheblich in erheblicher Menge Schülerinnen und Schüler aufgenommen haben, die zuvor an den Gesamtschulen abgelehnt werden
mussten (vergleiche Session 1273/2016).
15
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Nach Rösner, Institut für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund, haben die demografische Entwicklung und der Wille der Eltern eine Schulrealität geschaffen, nach der zukünftig (nur noch) Gymnasien und Schulen des längeren gemeinsamen
Lernens bestehen bleiben werden (vgl. Rösner (2011): Spiegel der Wirklichkeit: Der Schulkompromiss. In: Schule NRW, Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung,
Sonderausgabe zum Schulkonsens und zur Sekundarschule, Düsseldorf, Dezember 2011,
Seiten 6 – 9).
Auch die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Kölner Schullandschaft auf der Grundlage eines entsprechenden Schulwahlverhaltens tendenziell weiter in Richtung eines (ggf. erweitert) zweigliedrigen Schulsystems entwickeln wird. Damit würde in Köln – wie in Nordrhein-Westfalen – eine Entwicklung nachvollzogen, die in vielen Bundesländern schon deutlich weiter fortgeschritten ist (vergleiche Tillmann (2015): Das Sekundarschulsystem auf dem
Weg in die Zweigliedrigkeit).1
1
Redaktioneller Hinweis: Tilmann stellt mit der in Nordrhein-Westfalen potentiell etwas missverständlichen Formulierung „Sekundarschulsystem“ allgemein auf das System der weiterführenden Schulen
ab.
16
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Nach Einschätzung der Verwaltung erscheinen für die Kölner Schullandschaft zwei zukünftige Entwicklungsszenarien wahrscheinlich2.
•
Kurz- bis mittelfristig: Erweitert zweigliedriges Schulsystem aus Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen, wobei letztere nach neuen schulrechtlichen Handlungsoptionen auch den Hauptschulbildungsgang anbieten könnten und sie ggf. noch
intensiver mit Berufskollegs in der Sekundarstufe II kooperieren.
•
Mittel- bis langfristig: ggf. Zweigliedriges Schulsystem aus Gymnasien und Gesamtschulen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2014 eine erste Bilanz des in
2011 verabredeten Schulkonsenses gezogen (vergleiche Landesregierung NordrheinWestfalen (2014): Bericht an den Landtag – Zwei Jahre Schulkonsens). Aus dem Bericht
seien im Folgenden zu Informationszwecken wesentliche Passagen bei eigenen Hervorhebungen wieder gegeben.
•
„Die unerwartet große Zahl von Gesamtschulneugründungen in Folge des Schulkonsenses zeigt, dass Gesamtschulen als Langzeitform der Schule des längeren gemeinsamen Lernens von Eltern in hohem Maße nachgefragt werden. Der Bedarf ist in vielen
Regionen noch nicht gedeckt, wie die hohen Anmeldezahlen und die gleichfalls hohe
Zahl der Abweisungen belegen. Die Gesamtschule ist in NRW durch ihre lange Tradition und durch den im Zentralabitur erbrachten Beweis der Gleichwertigkeit eine breit
akzeptierte Schulform. In einigen Regionen zeichnet sich eine Konkurrenzsituation
zwischen bereits bestehenden und neu errichteten Gesamtschulstandorten ab. Die
neue Schulform Sekundarschule hat sich bisher vorrangig im ländlichen Raum etabliert, wo sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des örtlichen Schulangebots leistet.
R In Ballungsbereichen, wo grundsätzlich alle Schulformen in erreichbarer Nähe angeboten werden, bevorzugen Eltern bei der Wahl einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens eindeutig die Gesamtschule als Langzeitschulform.“ (Landesregierung
Nordrhein-Westfalen (2014): Bericht an den Landtag – Zwei Jahre Schulkonsens, Seite
82).
•
„Der Bericht zeigt, dass die Schulform Hauptschule ungeachtet der engagierten pädagogischen Arbeit ihrer Lehrkräfte mangels Nachfrage in vielen Regionen in absehbarer
Zeit nicht mehr angeboten wird. Diese Entwicklung hat bereits vor dem Schulkonsens
eingesetzt und wurde durch diesen noch verstärkt. Mit dem Schulkonsens im unmittel-
2
An dieser Stelle werden die Förderschulen, als weiterer Zweig des Schulsystems, ein Stück weit ausgeblendet.
Die Verwaltung nimmt wahr, dass Förderschulen Lernen erheblich an Zuspruch verlieren, Förderschulen anderer
Förderschwerpunkte sich dagegen als stabil erweisen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Verwaltung leitet schulorganisatorische Maßnahmen dort ein, wo Förderschulen unter die gesetzlichen Mindestgrößen
fallen und versucht gleichzeitig, wohnortnahe Angebote abzusichern, solange ein Teil der Eltern dies wünscht.
17
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
baren Zusammenhang steht, dass die Schulform Realschule – von Ausnahmen abgesehen – in fast allen Regionen des Landes bezogen auf die Schülerzahlen und die Anzahl der Schulen rückläufig ist.“ (Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2014): Bericht
an den Landtag – Zwei Jahre Schulkonsens, Seite 84).
•
„Schwierig kann die Situation aber auch dort sein, wo neben Gymnasium und Realschule zwar keine Hauptschule, statt dessen aber Schulen des längeren gemeinsamen
Lernens existieren: Hier ist zu klären, wie künftig zu verfahren ist, wenn Schülerinnen
und Schüler den Bildungsgang der Realschule oder des Gymnasiums nicht erfolgreich
absolvieren. Ein Wechsel zu einer Sekundarschule oder Gesamtschule ist oftmals wegen fehlender Angebote in erreichbarer Nähe oder zu geringer Aufnahmekapazität an
den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens nicht möglich. Auch mit Blick auf die
erforderliche Leistungsbandbreite an den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens
kann ein solcher Schulwechsel problematisch sein.“ (Landesregierung NordrheinWestfalen (2014): Bericht an den Landtag – Zwei Jahre Schulkonsens, Seite 84).
•
„Die Schulform Gymnasium ist von der aktuellen Entwicklung nicht unmittelbar betroffen. Zwar wurden in zwei Fällen auch Gymnasien in die Neuerrichtung von Schulen
des längeren gemeinsamen Lernens einbezogen, dies stellt allerdings eine Ausnahme
dar. Gymnasien sind aber wichtige Kooperationspartner der Sekundarschulen für die
Oberstufe. Die Tatsache, dass in einer zunehmenden Anzahl von Regionen Hauptund Realschulen als Schulformen des gegliederten Systems entweder gar nicht mehr
oder nur noch in deutlich eingeschränktem Umfang vorhanden sind, hat auch Auswirkungen auf Gymnasien. Schülerinnen und Schüler, die die Leistungsanforderungen
des Gymnasiums nicht erfüllen, können in solchen Regionen nicht mehr an einer
Haupt- oder Realschule in erreichbarer Nähe aufgenommen werden. Hier müssen Lösungen gefunden werden.“ (Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2014): Bericht an
den Landtag – Zwei Jahre Schulkonsens 84-85)
2.5. Gestaltung der Kölner Schullandschaft angesichts multipler Herausforderungen
Resümierend bleibt festzuhalten, dass die beschriebenen Herausforderungen riesig sind und
sich gleichzeitig einzelne Lösungsansätze und Handlungsoptionen teilweise widersprechen.
•
Beispielsweise ist das Erfordernis kleinerer Klassen insbesondere angesichts von Inklusion sehr schwierig mit den massiv steigenden Schülerzahlen überein zu bringen.
•
Weiter sind angesichts mangelnder Nachfrage und mit Blick auf eine erforderliche optimale Ausnutzung von Schulraumkapazitäten schulorganisatorische Maßnahmen vor
allem an Hauptschulen (teilweise auch an Realschulen) angezeigt, gleichzeitig fördern
diese Schulformen viele Kinder im Gemeinsamen Lernen oder Kinder und Jugendliche
in Vorbereitungsklassen.
•
In der Konsequenz müssen die Folgesysteme, Gesamtschulen und Gymnasien, bei
Schulschließungen und veränderter Nutzung der Schulstandorte zwingend die Ver-
18
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
pflichtungen der „alten Schulform“ in Sachen Klassen des Gemeinsamen Lernens und
Vorbereitungsklassen übernehmen.
(3) Schulrechtliche Rahmenbedingungen
Seit 2011 sind acht Schulrechtsänderungsgesetze in Kraft getreten, die teilweise erhebliche
Auswirkungen auf die kommunale Schulentwicklungsplanung haben.
Schulrechtsänderungsgesetz
Wesentliche Inhalte
5.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
30.03.2011 - Fünftes Gesetz zur Änderung
des Schulgesetzes für das Land NordrheinWestfalen
•
Stopp eines weiteren Vorziehens des
Einschulungsalters. Einschulungsstichtag bleibt auf dem 30.09. eines Jahres
festgeschrieben und wird nicht – wie
zuvor vorgesehen – schrittweise auf
den 31.12. eines Jahres verschoben
6.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
25.10.2011 – Gesetz zur Weiterentwicklung
der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen
•
Schulpolitischer Konsens für NordrheinWestfalen vom 19.07.2011: gemeinsame Leitlinien für die Gestaltung des
Schulsystems
•
Verankerung der Sekundarschule als
weitere Regelschulform im Schulgesetz
neben den bereits bestehenden Schulformen der Sekundarstufe I und II,
•
Erleichterung der Errichtung von Gesamtschulen,
•
Zusammenarbeit der Schulträger bei
der regionalen Schulentwicklungsplanung,
•
Erweiterung der Möglichkeiten zur Bildung von Grundschulverbünden,
•
Überführung der Gemeinschaftsschulen
im Modellversuch in Sekundarschulen
bzw. Gesamtschulen,
•
Schulversuch zum Zusammenschluss
von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe (PRIMUS)
19
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Schulrechtsänderungsgesetz
Wesentliche Inhalte
7.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
22.12.2011 – Gesetz zur Einführung von
islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach
•
Rechtsgrundlage für die Erteilung von
islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach
8.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
13.11.2012 – Gesetz zur Sicherung eines
qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen
Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen
•
Einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülerinnen und Schülern
können als eigenständige Schulen fortgeführt werden können. Schulen, die
diese Grenze nicht erreichen, können
bis zu einer Größe von 45 Kindern als
Teilstandort einer anderen Grundschule
fortgeführt werden.
•
Der
Klassenfrequenzrichtwert
an
Grundschulen soll von 24 auf 22,5 abgesenkt werden.
•
Den Kommunen wird das Instrument
der Kommunalen Klassenrichtzahl an
die Hand gegeben: Allein die Schülerzahl der künftigen Eingangsklassen bestimmt die maximale Zahl der Eingangsklassen, die in einer Kommune
gebildet werden können. Dazu wird die
Schülerzahl in den Eingangsklassen
durch 23 geteilt. Kleinere Kommunen
erhalten durch günstigere Rundungsregeln etwas größere Spielräume bei der
Klassenbildung. Kommunen können
auch weniger Klassen bilden, die
Kommunale Klassenrichtzahl darf unter- aber nicht überschritten werden.
•
Inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen im nordrheinwestfälischen Schulgesetz als Regelfall
verankert.
•
Eltern erwächst aus dem Gesetz der
Anspruch, für Kinder mit Förderbedarf
einen Platz in der Regelschule zu erhalten. Sie haben jedoch auch weiterhin
die Möglichkeit für ihr Kind eine Förderschule zu wählen, soweit diese in der
jeweiligen Kommune noch besteht.
•
Schulträger können allgemeine Schulen
als Schwerpunktschulen bestimmen,
die über die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwick-
9.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
05.11.2013 – Erstes Gesetz zur Umsetzung
der VN-Behindertenrechtskonvention in den
Schulen in Verbindung mit Verordnung über
die Mindestgrößen der Förderschulen und
der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)
vom 16. Oktober 2014
20
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
lung sowie Sprache (LES) hinaus weitere Förderschwerpunkte vorsieht
10.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
10.04.2014 – Gesetz zur Weiterentwicklung
der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
und zur Änderung schulgesetzlicher Vorschriften
21
•
Option für Schulträger, Förderschulen
mit den Förderschwerpunkten LES aufzulösen.
•
Einrichtung von Angeboten des Gemeinsamen Lernens in allgemeinen
Schulen mit Zustimmung des Schulträgers
•
Schulträger kann nach § 46 Abs. 4 Aufnahmekapazitäten der Eingangsklassen in Schulen des Gemeinsamen Lernens begrenzen und damit Klassengrößen reduzieren
•
Unterschreiten Förderschulen bestimmte Mindestgrößen muss der Schulträger
schulorganisatorische
Maßnahmen
nach Maßgaben des Schulgesetzes
und der Verordnung ergreifen: Schulschließung, Zusammenlegung von
schulen, Bildung von Teilstandorten
oder Einrichtung von Verbundschulen
•
Neuordnung von Bildungsgängen der
Berufskollegs für Schülerinnen und
Schüler, die noch nicht in eine Berufsausbildung eintreten konnten
•
Anpassung gesetzlicher Vorgaben für
Bildungsgänge der Berufskollegs an
geänderte Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes
•
Siehe zu den Auswirkungen auf die Berufskollegs ausführlich: „Schulentwicklungsplanung für die städtischen Berufskollegs und Weiterbildungskollegs
in Köln 2015“
•
Novellierung § 46 Abs. 6: Möglichkeit
einer Privilegierung gemeindeansässiger Schülerinnen und Schüler bei Aufnahmen in die Sekundarstufe I gegenüber nicht ortsansässigen Bewerbern
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Schulrechtsänderungsgesetz
Wesentliche Inhalte
11.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
17.03.2015 – Elftes Gesetz zur Änderung
des Schulgesetzes für das Land NordrheinWestfalen
12.
Schulrechtsänderungsgesetz
vom
25.06.2015 – Gesetz zur Sicherung von
Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung
des Schulrechts
22
•
geänderte Quoren in der Mitbestimmung bei der Änderung der Schulart
von Grundschulen und von Hauptschulen
•
staatliche Bekenntnisschulen können
zukünftig bereits mit 50% +1 der Elternstimmen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden
•
Neben den Eltern kann nun auch der
Schulträger ein solches Verfahren in
Gang bringen. Abschließende Entscheidung liegt jedoch immer bei den
Eltern
•
an Bekenntnisschulen dürfen - mit Ausnahme der Schulleiterinnen und Schulleiter - zur Sicherung des Unterrichts
nun auch Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, die dem Schulbekenntnis
nicht angehören
•
als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom
27.01.2015 zum sogenannten „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte wurde der 4.
Absatz des § 57 des Schulgesetzes
NRW komplett gestrichen. Darin war es
Lehrkräften und sonstigen im Schuldienst des Landes NRW beschäftigten
pädagogischen Mitarbeiterinnen untersagt, äußere Bekundungen, welche die
staatliche Neutralität gefährden und
den Schulfrieden stören können, zu
tragen
•
Mit Ergänzung durch den § 132c zur
„Sicherung von Schullaufbahnen“ können Kommunen, in denen mangels
ausreichender Nachfrage kein Hauptschulangebot mehr vorgehalten werden
kann, an Realschulen ab Klasse 7 einen Bildungsgang einrichten, der zu einem Hauptschulabschluss führt. In Köln
kann diese Vorschrift auf Stadtbezirke
angewendet werden, in denen kein
Hauptschulangebot mehr vorgehalten
wird. Schülerinnen und Schüler mit
Hauptschulempfehlung können – wie
bisher – in Eingangsklassen von Real-
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
schulen aufgenommen werden. Ab
Klasse 7 kann dann neu der separate
Bildungsgang Hauptschule geführt
werden.
(4) Schulbau
In Köln ist eine Vielzahl von Schulbaumaßnahmen anhängig. Neben den im vorliegenden
Kontext besonders interessierenden Maßnahmen zur Realisierung neuer Schülerplätze bzw.
zur bedarfsgerechten Umwandlung von Schulstandorten betreffen diese auch (General-)
Sanierungen und Instandsetzungen, Einrichtungen und Erweiterungen für (offene) Ganztagsschulen und weitere. Als hochproblematisch ist festzuhalten, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lang dauern, sich Personalisierungsprobleme bei der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln ergeben und es häufig zu erheblichen Kostensteigerungen kommt.
Vor diesem Hintergrund ist insbesondere auf folgende, aktuelle Diskussionsstränge hinzuweisen:
•
Der Rat ist am 15.03.2016 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Errichtung von mehreren Schulen in modularer Bauweise/ Systembauweise beschlossen
(vergleiche Session 0460/2016). Der Beschluss gilt für die Grundschulen FriedrichKarl-Straße in Nippes, Statthalterhofallee in Junkersdorf, Gaedestraße in Marienburg
und Thessaloniki-Allee in Kalk sowie für das Gymnasium Zusestraße in Lövenich und
die Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang. Das Ziel besteht in einer deutlichen
Beschleunigung der Realisierungszeiträume der Schulbaumaßnahmen.
•
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom
29.02.2016 beauftragt, eine Liste aller Kölner Schulbauten und -sanierungen unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien zu erstellen. Diese Kriterien stellen auf die Zahl der
zusätzlichen Schulplätze bzw. Zahl der zusätzlichen OGTS-Plätze der Maßnahmen ab,
auf den Planungsstand, die Möglichkeiten einer Vereinfachung und Beschleunigung
des Planungs-/Bauvorhabens durch Modulbauweise, Möglichkeiten zur externen Beauftragung von Planungs-, Bau- bzw. Gesamtmaßnahmen, Fertigstellungstermine in
2016, Möglichkeiten zur zeitlichen Verschiebung der Umsetzung von Maßnahmen, Interimsstandortplanungen, bauliche und sächliche Voraussetzungen für Inklusion, die
Prüfung von Teilstandortlösungen, die Zukunft der Gesamtschulgebäude aus den
1970er Jahren und Kooperationen mit Nachbarkommunen. Die Verwaltung nimmt zu
den aufgeworfenen Fragen in einer gesonderten Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 13.06.2016 ausführlich Stellung.
•
Zu der Frage nach einer notwendigen Priorisierung der erforderlichen Schulbaumaßnahmen soll folgender Gedankengang ausgeführt werden: Unter Priorisierung versteht
man im allgemeinen Sprachgebrauch die Rangordnung von Aufgaben nach ihrer Wichtigkeit bzw. Bedeutung. Da die in der vorliegenden Schulentwicklungsplanung in Rede
stehenden Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze keine „Luxusplanun-
23
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
gen“ darstellen und insoweit kommunale Pflichtaufgaben sind, können sie kaum nach
„wichtig“ und „weniger wichtig“ („nice to have“) unterschieden werden. Objektive Bedarfsfeststellungen zur erforderlichen Schaffung zusätzlicher Schülerplätze können lediglich nach der Größenordnung, zu der Bedarfslücken bestehen (wie viel), und nach
einer zeitlichen Dimension, zu der Versorgungslücken entstehen bzw. sie gefüllt werden müssen (wann) differenziert werden. Der Begriff der Priorisierung ist deutlich von
dem der Rationierung zu unterscheiden. Wenn die festgestellten Versorgungsbedarfe
nicht (alle) erfüllt werden könnten, weil die erforderlichen Ressourcen (Finanzen, Personal) fehlten, und entschieden werden müsste, welche wichtigen und notwendigen
Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, dann würde es
sich um Rationierung handeln. Bei einer Rationierung würden also Mittel einer notwendigen Verwendung vorenthalten. Eine Rationierung ist im Bereich der pflichtigen Aufgabe der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Schülerplätzen per definitionem im Grunde ausgeschlossen. Sollte sich heraus stellen, dass die gegebenen Ressourcen nicht ausreichen, eine Bedarfsgerechtigkeit zu wahren, dann müssten die
Ressourcen zeitnah angepasst werden, kurz: die Ressourcen müssen den Bedarfen
folgen und nicht umgekehrt.
(5) Kurzübersicht über die vorgesehenen Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung
5.1. Planungsprinzipien
Die im Folgenden vorgestellten Maßnahmen zur Schulentwicklungsplanung orientieren sich
an folgenden Planungsprinzipien:
(1)
Der festgestellte Bedarf an Schülerplätzen ergibt sich unmittelbar aus den zukünftigen
Schülerzahlenerwartungen aus der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose für
Köln. Aus dem Bedarf werden im Abgleich mit dem Bestand die unbedingt notwendigen Maßnahmen abgeleitet, um im Rahmen des Schulrechts der kommunalen Verpflichtung zur Bereitstellung eines adäquaten Schulangebots nachkommen zu können.
Es handelt sich definitiv nicht um „Luxusplanungen“. Es sei darauf hingewiesen, dass
die aktuelle Landesprognose für Köln von noch stärkeren Bevölkerungs- und damit
auch Schülerzuwächsen ausgeht, als die städtische Prognose. Die Prognosen sind
zeitnah auf ihre Treffergenauigkeit hin zu überprüfen und die Schulentwicklungsplanung bei Bedarf anzupassen.
(2)
Nach Möglichkeit soll der Bedarf an Schülerplätzen wohnortnah gedeckt werden. Das
gilt als Muss für den Bedarf im Primarbereich und als Soll für den Bereich der weiterführenden Schulen.
(3)
Es wird zur Deckung des Bedarfs an Schülerplätzen prioritär auf eine angemessene
Nutzung der bestehenden Schulstandorte fokussiert.
24
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
−
Standorte, an denen heute z.B. Förderschulen, Hauptschulen oder Realschulen
eingerichtet sind, können morgen, wenn die genannten Schulformen nicht mehr
adäquat nachgefragt werden, bedarfsgerecht Standorte von Grundschulen oder
(Teil-) Standorte von Gesamtschulen oder Gymnasien sein, sofern die Raumsituation an diesen Standorten das zulässt oder die erforderlichen Räume bereit gestellt werden können.
−
Weiter sollen dort, wo der Bedarf es erfordert und wo es grundsätzlich möglich
ist, Erweiterungen bei Beachtung der Schulbauleitlinie der Stadt Köln vorgesehen
werden, im Idealfall im Raumbestand, sonst bei baulicher Erweiterung.
(4)
Teilstandortlösungen von Schulen sind schulorganisatorisch nicht die optimale Lösung.
Unter wirtschaftlichen Aspekten sind sie aber geboten. Bestehende Hauptschulgebäude lassen keine Folgenutzung durch eigenständige Gesamtschulen oder Gymnasien
zu, da die Räumlichkeiten für die erforderlichen Mindestgrößen neuer Schulen mit Sekundarstufe II fehlen.
(5)
Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung wird es über kurz oder lang auch zu
Lösungen mit drei Teilstandorten kommen müssen, auch wenn die Bezirksregierung
Köln dies gegenwärtig (noch) ablehnt. Die Verwaltung beruft sich hierbei auf Aussagen
der Schulministerin im Rahmen eines Pressegesprächs im Jahr 2013, wonach es
durchaus möglich sei, zum Beispiel die Jahrgänge 5 bis 7 einer Schule an einem
Standort, die Jahrgänge 8 bis 10 an einem weiteren Standort und die Oberstufe an einem dritten Standort zu realisieren. In diesem Zusammenhang hält es die Schulentwicklungsplanung auch für sinnvoll, „Oberstufenzentren“ für zwei oder mehr weiterführende Schulen schulrechtlich zu ermöglichen.
(6)
Neubauten von Schulen sind vorzusehen, wenn andere Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung (Erweiterungen bestehender Schulen, Nutzung bestehender Schulstandorte)
nicht gegeben sind, aber ein wohnortnahes Schulangebot erforderlich ist. In diesem
Zusammenhang sind trotz vielfältiger Flächenkonkurrenzen geeignete Grundstücksflächen für eine schulische Nutzung zu gewinnen. In einer stark wachsenden Stadt ist die
erforderliche Bildungsinfrastruktur – neben Schulen auch Kindertageseinrichtungen,
Spiel- und Bolzplätze, Jugendeinrichtungen und Angebote für Jugendliche im öffentlichen Raum sowie Sportflächen – unbedingt mitzudenken.
(7)
Auch wenn – wie in Kapitel 2.1 dargestellt – die Zahl der Kinder und Jugendlichen in
Köln voraussichtlich bis mindestens 2040 sehr stark ansteigen wird, sieht die Verwaltung – auch um Baumaßnahmen zu beschleunigen – vor, bei Bauvorhaben verstärkt
auf flexible und modulare Bauweisen zu setzen. Schulbauten „für die Ewigkeit“ gehören eher der Vergangenheit an. Nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung ist
es außerdem unabdingbar, in Zukunft verstärkt Schulen schrittweise in Bauabschnitten
(z.B. zunächst Sekundarstufe I, später Sekundarstufe II) zu realisieren, da ein vorgezogene Start mangels Interimslösungen nicht umgesetzt werden kann.
(8)
Bei ihren strategischen Planungen zur quantitativ bedarfsgerechten Bereitstellung von
Schülerplätzen orientiert sich die Verwaltung an den schulrechtlich vorgesehenen
25
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Klassenfrequenzrichtwerten. Diese liegen aktuell bei 23 in der Primarstufe, 27 in der
Sekundarstufe I und 19,5 in der Sekundarstufe II. Das schließt nicht aus, dass zumindest kurz- bis mittelfristig bei konkretem Nachfrageüberhang die schulrechtlich möglichen, maximalen Klassenbildungswerte ausgeschöpft werden müssen.
(9)
Wenn möglich, soll bei der erforderlichen Ausweitung der Kapazitäten im Grundschulbereich auch der Bedarf an Kindertagesbetreuung mitgedacht und -geplant werden.
Die Verwaltung erwartet von Grundschulstandorten in unmittelbarer Nachbarschaft von
Kitastandorten positive Effekte auf eine bedarfsgerechte Kooperation von vorschulischem und schulischem Bereich.
(10) Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft erfordert nach Einschätzung der Verwaltung auch dialogische Prozesse mit den Schulen und mit den
Bezirksvertretungen. Bei grundsätzlich knappen Personalressourcen müssen diese
stringent und zielgerichtet geführt werden. Schulen haben mit Schulkonferenzbeschlüssen schulrechtlich ein Anhörungsrecht, aber kein Vetorecht. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass angesichts der teilweise sehr komplexen Herausforderungen
und Rahmenbedingungen schulorganisatorische Maßnahmen aller Voraussicht nach
teilweise nicht im Konsens mit den Schulen werden entschieden werden können.
5.2. Kurzübersicht über die vorgesehenen Maßnahmen
Kurzübersicht Maßnahmenprogramm
Ausweitung der Grundschulkapazitäten
Stichwort
•
Neue Grundschulen
(Neubauten)
Titel der Maßnahme
(1)
Neue Grundschule Gaedestraße in Marienburg zum
Schuljahr 2020/21
(2)
Neue Grundschule auf dem Heliosgelände in Ehrenfeld
zum Schuljahr 2022/23 – Start der neuen Grundschule
am Interimsstandort Kaisersescherstraße zum Schuljahr
2015/16 ist erfolgt
(3)
Neue Grundschule Statthalterhofallee in Junkersdorf zu
2020/21
(4)
Neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße (ehemaliges
Nippesbad) in Nippes zu 2019/20
(5)
Neue Grundschule Thessalonikiallee (ehemaliges CFKGelände) in Kalk zu 2020/21
(6)
Neue Grundschule Albermannstraße in Kalk (Voruntersuchung fertig) – zunächst Einrichtung gebündelter Vorbereitungsklassen in Anbindung an Adolph-KolpingHauptschule ab dem Schuljahr 2015/16
26
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(7)
Neue Grundschule Schulstraße/ Nürnberger Straße in
Höhenberg (Verselbstständigung der Nebenstelle der
Montessori-Grundschule GGS Ferdinandstraße in Mülheim) – Voruntersuchung fertig
(8)
Zwei neue Grundschulen in Parkstadt-Süd (aktualisierter
Bedarf, nachdem die Zahl der geplanten neuen
Wohneinheiten jüngst deutlich erhöht wurde)
(9)
Zwei neue Grundschulen in Mülheim-Süd (aktualisierter
Bedarf)
(10) Neue Grundschule für das Plangebiet Deutzer Hafen
(Dr.-Simons-Straße)
(11) Zwei neue Grundschulen in Zündorf-Süd
(12) Neue Grundschule Merheim (Ankaufverhandlungen für
private Fläche / Flächensuche)
(13) Neue Grundschule Rondorf-Nordwest
(14) Neue Grundschule Werthmannstraße (laufendes Bebauungsplanverfahren)
(15) Neubau eines Grundschulgebäudes als Teilstandort der
GGS Wilhelm-Schreiber-Straße in Ossendorf/ Butzweiler Hof
(16) Neubau bei Erweiterung Ernst-Moritz-Arndt-Schule
(EMA), EGS Mainstraße in Rodenkirchen zu 2020/21
(17) Neubau bei Erweiterung der Janusz-Korczak-Schule,
KGS Am Altenberger Kreuz in Poll
•
Neubau bei Erweiterung oder Verlagerung
bestehender Grundschulen
(18) Neubau/ Ersatzbau der Gemeinschaftsgrundschule
Porz, GGS Hauptstraße in Porz
(19) Neubau/ Verlagerung der Anna-Langohr-Schule, GGS
Lebensbaumweg von Heimersdorf nach Fühlinger Weg
in Volkhoven-Weiler zu 2019/20
(20) Neubau bei Erweiterung der Don-Bosco-Schule, GGS
Humboldtstraße in Porz
•
Neue Grundschulen bei
Nutzung bestehender
Schulstandorte
(21) Neue Grundschule Mommsenstraße in Sülz zu 2014/15
unter Nutzung bestehenden Schulstandortes (ist erfolgt);
geplante Erweiterung unter Nutzung von Räumlichkeiten
am Standort Kaisersescherstraße nach Umzug der Helios-Grundschule vom Interimsstandort auf das Heliosgelände zum Schuljahr 2022/23
(22) Neue Grundschule Kretzerstraße in Nippes zu 2015/16
nach Schließung der Nordparkschule, Förderschule
Lernen Kretzerstraße (ist erfolgt) – Erweiterung der
Grundschule nach Realisierung der Erweiterungsbaumaßnahmen zum Schuljahr 2022/23 vorgesehen
27
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(23) Erweiterung Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul in
Widdersdorf [bereits fertig gestellt]
•
Zügigkeitserweiterung
bestehender Grundschulen [Hinweis: hier
aufgrund der Vielzahl
an Zügigkeitsanpassungen nur Beispiele]
(24) Erweiterung Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp in Widdersdorf [ab 2016/17 nutzbar]
(25) Erweiterung Katholische Grundschule Gutnickstraße in
Roggendorf/Thenhoven
(26) Erweiterung der KGS Kupfergasse in Urbach unter Einbeziehung des Altstandortes
(27) Zu prüfen: Erweiterung der Grundschulkapazitäten am
Standort Edisonstraße/ Zehnthofstraße mit Blick auf die
Grundschulbedarfe in Ostheim
Kurzübersicht Maßnahmenprogramm
Ausweitung der Gymnasial- und Gesamtschulkapazitäten
Stichwort
•
Neue Gymnasien und
Gesamtschulen (Neubauten)
Titel der Maßnahme
(1)
Neues Gymnasium Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich zu 2020/21, Interimsstart zu 18/19 in Prüfung
(2)
Neue Gesamtschule Girlitzweg/ Wasseramselweg in
Vogelsang zu 2021/22, Interimsstart zu 18/19 in Prüfung
(3)
Neue Gesamtschule Heliosgelände in Ehrenfeld zum
Schuljahr 2022/23 – Start an den Interimsstandorten
Overbeckstraße zum Schuljahr 2018/19 und Borsigstraße zu 2021/22 (Ratsbeschluss und Genehmigung der
Bezirksregierung Köln liegen vor)
(4)
Neue weiterführende Schule Schmiedegasse in Weidenpesch zu 2023/24
(5)
Neue weiterführende Schule Walter-Pauli-Ring (Fläche
am Polizeipräsidium) in Kalk (Ankauf der Fläche im Besitz des BLB NRW beauftragt)
(6)
Neue weiterführende Schule Parkstadt-Süd (Ankauf der
Fläche im Besitz des BLB NRW beauftragt)
(7)
Neue weiterführende Schule Rondorf-Nordwest
(8)
Neue weiterführende Schule Mülheim-Süd
Nachrichtlich: zunächst vorgesehene, neue weiterführende Schule im Deutzer Hafen ersetzt durch Maßnahme (12), siehe unten
(9)
Neue weiterführende Schule Zündorf-Süd – nach Vorschlag der Verwaltung Gesamtschule, perspektivisch
vorgezogener Start am Interimsstandort Heerstraße bei
auslaufender Schließung der Johann-Amos-ComeniusHauptschule Heerstraße und der Wilhelm-BuschRealschule Heerstraße
28
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(10) Eine (dritte) neue weiterführende Schule im Stadtbezirk
Lindenthal, zwei neue weiterführende Schulen im Stadtbezirk Nippes, eine neue weiterführende Schule im
Stadtbezirk Porz, drei neue weiterführende Schulen im
Stadtbezirk Kalk (Flächensicherung erforderlich)
(11) Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten
Berrenrather Straße und Euskirchener Straße zu
2018/19 bei auslaufender Schließung der ElsaBrändström-Realschule (2017/18) und der TheodorHeuss-Realschule (2018/19)
(12) Diskussionsvorschlag zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Schulstruktur in Chorweiler bei Schließung
der Gustav-Heinemann-Hauptschule - Handlungsoptionen: (1) Nutzung der Räume durch Heinrich-BöllGesamtschule, (2) Nutzung der Räume durch HenryFord-Realschule, (3) Realisierung einer neuen Gesamtschule an zwei Teilstandorten Karl-Marx-Allee bei
Schließung auch der Henry-Ford-Realschule, (4) Realisierung einer Sekundarschule
•
Neue Gymnasien und
Gesamtschulen bei
Nutzung bestehender
Schulstandorte
(13) Neue Gesamtschule Deutz bei auslaufender Schließung
der Realschule Im Hasental und Erweiterungsbau [alternativ: Bestand der bestehenden Realschule und Neubau
einer Gesamtschule] (im Zusammenhang mit Wohnbauprojekt Deutzer Hafen)
(14) Perspektivische Planung eines neuen Gymnasiums in
Heimersdorf unter Nutzung des Standortes Volkhovener
Weg bei auslaufender Schließung der Ursula-KuhrHauptschule
(15) Neue Gesamtschule Innenstadt an den Teilstandorten
Frankstraße und Severinswall bei auslaufender Schließung der beiden Realschulen zum Schuljahr 2014/15
(ist erfolgt) – Erweiterungsbau 2020/21 – Planungsoption zur Nutzung von Räumlichkeiten der Katholischen
Hauptschule Großer Griechenmarkt bei Reduzierung
der Zügigkeit der Hauptschule
(16) Neues Gymnasium am Standort Bonner Straße bei
Schließung der Kopernikusschule
(17) Realisierung einer Gesamtschule Mülheim an zwei Teilstandorten bei Zusammenlegung der Gemeinschaftsschulen Ferdinandstraße und Wuppertaler Straße zum
Schuljahr 2014/15 (ist erfolgt) – Standorttausch der
Hauptschule Rendsburger Platz mit dem Teilstandort
der Gesamtschule Mülheim Wuppertaler Straße.
29
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(18) Neue weiterführende Schule bei Nutzung des Schulstandorts Zugweg nach Umzug von Berufskollegs in geplanten Neubau eines Berufskollegs Gesundheit (Campusmodell) in Ossendorf/ Butzweiler Hof - Perspektivplanung
(19) Nachrichtlich: Die Synagogengemeinde prüft die Realisierung eines jüdischen Gymnasiums
(20) Überlegung zur perspektivischen Realisierung eines
neuen Gymnasiums (alternativ: einer Gesamtschule) an
den Standorten Niehler Kirchweg und Bülowstraße bei
auslaufender Schließung der Edith-Stein-Realschule
Niehler Kirchweg und der katholischen Hauptschule
Bülowstraße, wenn die bestehenden Schulen nicht mehr
adäquat nachgefragt werden
(21) Überlegung zur perspektivischen Realisierung einer
(weiteren) neuen Gesamtschule (oder eines Gymnasiums) in Kalk unter Nutzung der Schulstandorte Falckensteinstraße und Helene-Weber-Platz bei auslaufender
Schließung der Adolph-Kolping-Hauptschule und der
Kurt-Tucholsky-Hauptschule [alternativ: Nutzung durch
Realschule(n) bei Schließung der Hauptschulen], wenn
die bestehenden Schulen nicht mehr adäquat nachgefragt werden
Ausweitung der Gymnasial- und Gesamtschulkapazitäten
Stichwort
Titel der Maßnahme
(22) Zügigkeitserweiterung
Gymnasium
Rodenkirchen
Sürther Straße zu 2017/18 bei auslaufender Schließung
der Hauptschule Ringelnatzstraße.
(23) Perspektivische Planung einer Zügigkeitserweiterung
Dreikönigsgymnasium Escher Straße bei auslaufender
Schließung der Hauptschule Reutlinger Straße
•
Zügigkeitserweiterung
Gymnasien und Gesamtschulen (und Realschulen) bei Nutzung
bestehender Schulstandorte
(24) Zügigkeitserweiterung Katharina-Henoth-Gesamtschule
Adalbertstraße in Höhenberg bei auslaufender Schließung der Hauptschule Nürnberger Straße zum Schuljahr
2015/16 (ist erfolgt)
(25) Zügigkeitserweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule
Im Weidenbruch in Höhenhaus unter Nutzung des
Standorts Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2015/16
bei auslaufender Schließung der Heinrich-SchiefferHauptschule und der Realschule Dellbrücker Mauspfad
(ist erfolgt) – Fertigstellung Neubau Im Weidenbruch zu
2019/20
(26) Zügigkeitserweiterung Georg-Büchner-Gymnasium Ost30
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
landstraße zum Schuljahr 2016/17 unter Nutzung von
Räumlichkeiten der auslaufend schließenden MartinLuther-King-Hauptschule Ostlandstraße (siehe Session
0929/2016, Ratsbeschluss vom 10.05.2016); nach Fertigstellung der Generalsanierung (zu 2021/22) weitere
Zügigkeitserhöhung in einem 2. Schritt
(27) Zügigkeitserweiterung Montessori-Gymnasium Rochusstraße zum Schuljahr 2016/17 unter Nutzung von Räumlichkeiten der zum Schuljahr 2016/17 umziehenden und
zum Schuljahr 2017/18 auslaufend schließenden Montessori-Hauptschule Rochusstraße (siehe Session
0935/2016, Ratsbeschluss vom 10.05.2016) – weitere
Zügigkeitserweiterung unter Nutzung des Schulstandorts Borsigstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios
von den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosgelände zum Schuljahr 2022/23
(28) Zügigkeitserweiterung Königin-Luise-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse in Altstadt-Nord durch Nutzung des
gegenüberliegenden Schulstandorts Palmstraße (Erweiterungsbau zu 2023/24)
(29) Perspektivische Planung zur Zügigkeitserweiterung Johann-Gottfried-Herder-Gymnasiums, Kattowitzer Straße,
in Mülheim unter Nutzung des Schulstandortes Wuppertaler Straße in Buchheim bei auslaufender Schließung
der Hauptschule Rendsburger Platz/ Wuppertaler Straße
(30) Zügigkeitserweiterung Gesamtschule Nippes Ossietzkystraße in Longerich unter Nutzung des Schulstandortes Paul-Humburg-Straße (Fertigstellung Ossietzkystraße zu 2018/19)
(31) Zügigkeitserweiterung
Albertus-Magnus-Gymnasium
Ottostraße
unter
Nutzung
des
Schulstandorts
Overbeckstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios
von den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosgelände zu 2022/23
(32) Perspektivische Zügigkeitserweiterung Lessinggymnasium nach Umzug der geplanten neuen Gesamtschule
vom Interimsstandort Heerstraße nach Zündorf-Süd
(33) Perspektivische Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Porz Humboldtstraße unter Nutzung des Schulstandortes Bonner Straße bei auslaufender Schließung
der Kopernikus-Hauptschule und Umgestaltung des
Standortes Bonner Straße
31
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(34) Perspektivische Zügigkeitserweiterung der Max-PlanckRealschule Planckstraße in Porz unter Nutzung frei
werdender Räume der Don-Bosco-Schule, GGS Humboldtstraße nach deren Umzug
(35) Nachrichtlich: Die „Offene Schule Köln“ in privater Trägerschaft zieht eine Erweiterung ihrer Schule in Erwägung.
Ausweitung der Gymnasial- und Gesamtschulkapazitäten
Stichwort
Titel der Maßnahme
(36) Zügigkeitserweiterung
Hildegard-von-BingenGymnasium Leybergstraße zum Schuljahr 2017/18 unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau (Fertigstellung zu 2021/22)
(37) Zügigkeitserweiterung Schillergymnasium Nikolausstraße 55 zum Schuljahr 2017/18 unter Nutzung von Räumlichkeiten (des alten Schulstandortes) Lotharstraße im
Vorgriff auf Erweiterungsbau (Fertigstellung zu 2019/20)
(38) Zügigkeitserweiterung
Heinrich-Heine-Gymnasium
Hardtgenbuscher Kirchweg zum Schuljahr 2017/18 unter Weiternutzung vorhandener Fertigbaueinheiten nach
Fertigstellung des Erweiterungsbau mit geplanter Inbetriebnahme 2016
•
Zügigkeitserweiterung
Gymnasien und Gesamtschulen bei zusätzlichen Raumkapazitäten (z.B. durch Fertigbaueinheiten oder
Erweiterungsbau)
(39) Zügigkeitserweiterung Gesamtschule Rodenkirchen
Sürther Straße zum Schuljahr 2017/18 unter Nutzung
von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau
(40) Zügigkeitserweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule
Tollerstraße in Bocklemünd zum Schuljahr 2016/17 unter Nutzung bestehender Räumlichkeiten im teilweise
Vorgriff auf Erweiterungsbau (siehe Session 0941/2016,
Ratsbeschluss vom 10.05.2016), nach Fertigstellung
Erweiterungsbau weitere Zügigkeitserhöhung in einem
2. Schritt.
(41) Zügigkeitserweiterung
Kaiserin-Theophanu-Schule
Gymnasium Kantstraße unter Nutzung Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau (Fertigstellung zu
2019/20)
(42) Zügigkeitserweiterung des Apostelgymnasiums Biggestraße von 3 auf 5 Züge in der Sek. II [Baumaßnahme
bereits fertig gestellt]
32
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(43) Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums in
der Sekundarstufe II zu 2018/19 – Prüfoption einer weiteren Zügigkeitserweiterung in den Sekundarstufen I
und II unter Nutzung des Schulstandorts Holweider
Straße.
(44) Planungsoption zur Zügigkeitserweiterung der LiseMeitner Gesamtschule in der Sekundarstufe II unter
Nutzung des Schulstandortes Stresemannstraße (ehemals Finkenbergschule), sofern wirtschaftlich realisierbar
•
Zügigkeitserweiterung
Gymnasien und Gesamtschulen im Raumbestand
(45) Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch
Schulstraße in Pesch im Bestand zum Schuljahr
2017/18
(46) Zügigkeitserweiterung Europaschule, Gesamtschule
Zollstock zu 2017/18 im Raumbestand (im Vorgriff auf
Erweiterung im Rahmen Generalsanierung zu 2022/23)
– darüber hinausgehende Erweiterung durch Nutzung
Parkplatzfläche in Prüfung
noch: Kurzübersicht Maßnahmenprogramm
Ausweitung der Kapazitäten für Vorbereitungsklassen
Stichwort
Titel der Maßnahme
(47) Gebündelte Vorbereitungsklassen in Anbindung an das
Schillergymnasium an den Standorten Nikolausstraße
und Lotharstraße zum Schuljahr 2015/16
•
Gebündelte Vorbereitungsklassen in Anbindung an bestehende
Schulen (unter Nutzung
bestehender Schulstandorte)
(48) Gebündelte Vorbereitungsklassen in Anbindung an
Adolph-Kolping-Hauptschule am Standort Albermannstraße zum Schuljahr 2015/16
(49) Gebündelte Vorbereitungsklassen am Standort Vietorstraße (nach erfolgter auslaufender Schließung der Förderschule „Der kleine Prinz“, Förderschule Emotionale
und soziale Entwicklung Vietorstraße) in Planung - Anbindung an bestehende Schule noch abzustimmen bzw.
Nutzung als Auslagerungsstandort für KGS Kapitelstraße im Zuge Sanierung von Gebäudetrakten zu 2016/17
33
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
noch: Kurzübersicht Maßnahmenprogramm
Weiterentwicklung der Schullandschaft der Berufskollegs
Stichwort
•
Campus-Modell
Titel der Maßnahme
(50) Errichtung eines Neubaus und vier Sportübungseinheiten für die Bedarfe der Berufskollegs 10, 17, 18 und 19
am Standort Eitorfer Straße in Deutz in Verbindung mit
Umzug des BK 10 (Porz) nach Deutz
(51) Neubau Berufskolleg Gesundheit in Ossendorf und Umzug von Bildungsgängen bestehender Berufskollegs
dorthin – Folgenutzung eines innerstädtischen Berufskollegstandorts durch neue weiterführende Schule
noch: Kurzübersicht Maßnahmenprogramm
Weiterentwicklung der Förderschullandschaft
Stichwort
Titel der Maßnahme
(52) Auslaufende Schließung der André-Thomkins-Schule,
Förderschule Lernen Holweider Straße ab dem Schuljahr 2014/15; (ist erfolgt) [Bündelung der regionalen
Nachfrage in Förderschule Lernen Thymianweg]
(53) Schließung der Nordparkschule, Förderschule Lernen
Kretzerstraße ab dem Schuljahr 2014/15 (ist erfolgt)
[Bündelung der regionalen Nachfrage in WilhelmLeyendecker-Schule, Förderschule Lernen]
•
Schulorganisatorische
Maßnahmen an Förderschulen wegen Unterschreitung Mindestgrößen
(54) Auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg ab dem Schuljahr 2015/16
(ist erfolgt) – [Bündelung der regionalen Nachfrage in
Förderschulen Lernen Leyendecker Straße und Verbund
Lernen/ Emotionale + soziale Entwicklung Soldiner Str.]
(55) Entwicklung der Martin-Köllen-Schule, Förderschule
Lernen zu einer Verbundschule (Erweiterung um den
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) zum Schuljahr 2015/16 (ist erfolgt)
(56) Auslaufende Schließung der Schule „Der kleine Prinz“,
Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung Vietorstraße zum Schuljahr 2015/16 (ist erfolgt) [Bündelung
der regionalen Nachfrage in Martin-Köllen-Schule]
(57) Entwicklung der Förderschule Lernen Soldiner Straße
zu einer Verbundschule (Erweiterung um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) zum
Schuljahr 2015/16 (ist erfolgt)
(58) Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg
bei gleichzeitiger Einrichtung eines Teilstandortes der
Wilhelm-Leyendecker-Schule zum Erhalt des regionalen
Angebotes zum Schuljahr 2015/16 (ist erfolgt)
34
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(59) Schließung der Finkenbergschule zum Schuljahr
2017/18 wegen Unterschreitung der Mindestgröße
[Bündelung der regionalen Nachfrage in Eduard-MörikeSchule], alternativ: Schließung und Einrichtung eines
Teilstandorts der Förderschule Lernen Thymianweg oder auslaufende Schließung zum Schuljahr 2017/18
(60) Entwicklung der Eduard-Mörike-Schule, Förderschule
Emotionale und soziale Entwicklung zu einer Verbundschule mit Teilstandort Berliner Straße 36 in Westhoven
(Erweiterung um den Förderschwerpunkt Lernen) zum
Schuljahr 2017/18), alternativ: keine schulorganisatorische Maßnahme, in Abhängigkeit von (48)
35
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(6) Maßnahmenplanung auf der Ebene der Stadtbezirke
6.1. Stadtbezirk 1/ Innenstadt
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die aktuelle kleinräumige Einwohnerprognose bis 2025 bezieht in ihre Vorausberechnung
geplante und mitunter bereits in Umsetzung befindliche Wohnbauprojekte teilweise mit ein.
Dabei ist das Plangebiet Deutzer Hafen noch nicht komplett berücksichtigt. Hier ist mit weiteren voraussichtlich rund 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach 2025 zu rechnen.
Auch die Fläche für potenziellen Wohnungsbau im Media-Park in Neustadt-Nord mit bis zu
400 neuen Wohneinheiten ist in der aktuellen Bevölkerungsprognose noch nicht kalkuliert.
•
Für den Deutzer Hafen ist gegenwärtig von einer Gesamteinwohnerzahl von rund
4.500 auszugehen (vergleiche Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept – Teilraum
Süd, Entwicklungsmöglichkeiten des Deutzer Hafens – Anlage zu Beschlussvorlage
0255/2015, Stand Februar 2015). In der kleinräumigen Einwohnerprognose für den
Stadtteil Deutz sind für den Zeitraum 2020 bis 2025 bereits rund 1.520 Einwohnerinnen
und Einwohner berücksichtigt. Bei dieser Betrachtung wurde eine Belegung von 2 Einwohnern je neuer Wohneinheit unterstellt. 2.980 Einwohner werden dementsprechend
nach 2025 noch in das neue Wohngebiet im Deutzer Hafen zuziehen. Unter Berück36
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
sichtigung von Referenzwerten zum Bezug größerer Neubaugebiete in Nippes und
Widdersdorf berechnet die Schulentwicklungsplanung voraus, dass in der Erstbezugsphase rd. 2,5 % der zukünftigen Einwohnerinnen und Einwohner zur Einschulung und
rd. 1,4 % zum Übergang in die Sekundarstufe I anstehen. Daraus ergibt sich eine zusätzlich mögliche Schülerzahl aus dem Wohngebiet Deutzer Hafen, die in der Einwohnerprognose bis 2025 noch nicht berücksichtigt werden konnte, für die gleichwohl nach
Schulentwicklungsplanung heute schon ein perspektivischer Bedarf festgestellt wird
und die in den Maßnahmenplanungen einkalkuliert wird.3
•
Mit Blick auf den Media-Park in Neustadt-Nord mit bis zu 400 neuen Wohneinheiten
unterstellt die Schulentwicklungsplanung, dass sich die Altersverteilung in NeustadtNord in langfristiger Perspektive nicht verändern wird. Aufgrund der Erfahrungen in anderen großen Neubaugebieten wird allerdings angenommen, dass zumindest bis 2030
mit einem erhöhten Anteil an schulpflichtig werdenden Kindern in dem Neubaugebiet
zu rechnen ist. Andere Wohnbauprojekte in Neustadt/Nord wurden vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit 1,7 Einwohnern je Wohneinheit kalkuliert. Die Schulentwicklungsplanung nimmt an, dass dieser Wert auch auf die Wohnbaufläche am Media
Park übertragbar ist und rechnet daher mit mindestens 680 zusätzlichen Einwohnern
(bei 400 möglichen Wohneinheiten). Unter Berücksichtigung der Referenzwerte aus
Nippes und Widdersdorf wird unterstellt, dass in der Erstbezugsphase rd. 2,5 % der
zukünftigen Einwohner zur Einschulung und rd. 1,4 % der zukünftigen Einwohner zum
Übergang in die Sekundarstufe I anstehen. Daraus ergibt sich eine zusätzlich mögliche
Schülerzahl, die noch nicht im Zuge der Einwohnerprognose berücksichtigt wurde.4
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Entwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der erforderlichen Plätze in der Primarstufe im Stadtbezirk Innenstadt von mindestens 840
auszugehen. Dies entspricht rund 37 Zügen bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz nach Richtwert von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, von einem Bedarf von um die 715 auszugehen. Dies entspricht rund 27 Zügen bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz
nach Richtwert von 27. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem NRW-Schulkonsens
folgend zukünftig auf 26 reduziert wird, stehen bei dieser Zügigkeit immer noch 702
Plätze zur Verfügung. Bei einem dann vorzusehenden Maximalwert von 28 Schülerin-
3
Nach 2025 könnten im potentiellen Neubaugebiet Deutzer Hafen weitere schulpflichtige Kinder und
Jugendliche zuziehen, für die Schulraum erforderlich wird. Grundschule: 2.980 Einwohner x 2,5 %
(Anteil der 6-Jährigen in den Referenzgebieten Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf-Süd in der Erstbezugsphase) = rund 75 Kinder je Jahrgang (3 – 4 Züge). Weiterführende Schule:
2.980 Einwohner x 1,4 % (Anteil der 10-Jährigen in den Referenzgebieten in der Erstbezugsphase) =
rund 42 Kinder je Jahrgang (2 Züge).
4
Nach 2025 könnten daher im potentiellen Neubaugebiet Media-Park weitere schulpflichtige Kinder
und Jugendliche zuziehen, für die Schulraum erforderlich wird: Grundschule: 680 Einwohner x 2,5 %
(Anteil der 6-Jährigen in den Referenzgebieten Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf-Süd in der Erstbezugsphase) = rund 17 Kinder je Jahrgang (rund 1 Zug). Weiterführende Schule:
680 Einwohner x 1,4 % (Anteil der 10-Jährigen in den Referenzgebieten in der Erstbezugsphase) =
rund 12 Kinder je Jahrgang (rund 1/2 Zug).
37
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
nen und Schülern je Klasse stünden bis zu rund 756 Plätze zur Verfügung. Im Stadtbezirk Innenstadt werden traditionell deutlich mehr Schülerplätze vorgehalten, als Plätze
von Schülerinnen und Schülern mit Wohnort im Stadtbezirk Innenstadt benötigt werden. Diese Plätze dienen der Bedarfsdeckung in den angrenzenden Stadtbezirken.
•
Für die Sekundarstufe II ergibt sich ein aufbauender Bedarf von bis zu rund 430 Plätzen. Dies entspricht einem Bedarf von rund 22 Zügen in der Sekundarstufe II nach
Richtwert von 19,5 Plätzen.
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
38
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Maßnahmenplanung
M1
Zügigkeitserweiterung der GGS Loreleystraße auf eine volle Zweizügigkeit nach
Auszug der Michaeli-Schule
•
Die Verwaltung sieht mit Blick auf die wohnortnahe Grundschulversorgung eine Anpassung der Zügigkeit der GGS Loreleystraße Straße (Neustadt-Süd) von 1,5 Zügen
auf 2 Züge nach Auszug der privaten Michaeli-Schule, Freie Waldorfschule vom Doppelstandort Loreleystraße vor.
•
Nachdem der Umzug der Michaeli-Schule in neu gebaute Räumlichkeiten am Vorgebirgswall in den Osterferien 2016 erfolgt ist, kann die GGS Loreleystraße ab dem
Schuljahr 2016/17 nunmehr wie geplant regelmäßig zwei Eingangsklassen bilden. Der
formale schulrechtliche Beschluss zur Erhöhung der Zügigkeit steht noch aus; er soll
noch im Jahr 2016 eingeholt werden.
M2
Zügigkeitserweiterung der Célestin-Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße auf eine
volle Zweizügigkeit nach Umzug in die Bildungslandschaft Altstadt-Nord
•
Durch Umzug der Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße an den Standort Gereonswall
in der Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) kann ihre Zügigkeit mit Blick auf eine
wohnortnahe Grundschulversorgung von 1,5 Zügen auf 2 Züge ausgeweitet werden.
Die Freinet-Schule zieht zur Verbesserung ihrer Raumsituation um und „übernimmt“
dabei die für die Grundschulversorgung vorgesehenen Räume im Rahmen der BAN,
nachdem die GGS Gereonswall aufgrund zu geringer Nachfrage zum 31.07.2010 aufgelöst wurde.
•
Die Baumaßnahmen haben im September 2015 begonnen. Da inzwischen der Umzugstermin verbindlich feststeht, kann der formale schulrechtliche Beschluss zur Erhöhung der Zügigkeit nunmehr eingeholt werden.
M3
•
Planungsoption zur Zügigkeitserweiterung der GGS Pfälzer Straße auf drei Züge
unter Nutzung einer Fläche im Bereich Pfälzer Straße/ Trierer Straße
Im Zuge der verwaltungsinternen Abstimmungen zu Flächen im Kontext des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen hat die Bildungsverwaltung gebeten, ein Grundstück im Nahbereich der GGS Pfälzer Straße nicht für eine Wohnbebauung vorzusehen. Vielmehr soll die Fläche eingehend auf ihre Eignung als Schulstandort
und/oder neuer Kitastandort bzw. neue Spielplatzfläche geprüft werden. Das schulentwicklungsplanerische Ziel besteht darin, eine schulorganisatorisch tragfähige Lösung zu entwickeln, um die GGS Pfälzer Straße um einen Zug zu erweitern. In diesem Zusammenhang könnten auch Abstimmungen mit der Paul-Maar-Schule, Förderschule Sprache Marienplatz erforderlich werden.
39
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M4
Umzug und Anpassung der Zügigkeit der Montessori-Grundschule Gilbachstraße
/ Raumsituation der Abendrealschule Niederichstraße
•
Um die Grundschulsituation in der nördlichen Innenstadt mittel- bis langfristig bedarfsgerecht zu gestalten, prüft die Verwaltung einen Umzug der zukünftig 2-zügig
vorgesehenen GGS Gilbachstraße (Montessori-Grundschule) aus dem in einem
schlechten baulichen Zustand befindlichen Standort Gilbachstraße an den Standort
Dagobertstraße / Niederichstraße. Durch diese Maßnahme würde sich die Raumsituation für die Grundschule spürbar zu verbessern. Schule und OGTS könnten zudem an einem Standort zusammen geführt werden. Nach Sanierung des Schulstandortes Gilbachstraße könnte diese in einer Folgenutzung für Bedarfe im Bereich der
Sekundarstufe II bzw. als Auslagerungsstandort genutzt werden.
•
Die Nebenstelle der Montessori-Grundschule am Standort Stammheimer Straße im
Stadtteil Riehl im Stadtbezirk Nippes soll in das neu zu bauende Grundschulgebäude Friedrich-Karl-Straße (ehemaliges „Nippesbad“) in Nippes umziehen und anschließend schulrechtlich zu einer 3-zügigen Grundschule verselbstständigt werden
(vgl. M57).
•
Der Standort Dagobertstraße / Niederichstraße wird derzeit durch drei Schulen genutzt. Die GGS Dagobertstraße (Célestin-Freinet-Schule, bisher 1,5 Züge) und die
Aufbaurealschule Niederichstraße (Realschule am Rhein, bisher 3 Züge ab 7. Schuljahr) führen am Doppelstandort Dagobertstraße / Niederichstraße 18 Klassen in Tagesform. Darüber hinaus ist dort das Weiterbildungskolleg (Abendrealschule) Niederichstraße ansässig. Die Abendrealschule nutzt heute bereits die Räume der Aufbaurealschule am Nachmittag und Abend mit. Die Grundschule und die Aufbaurealschule werden (mit veränderten Aufnahmekapazitäten) in die Bildungslandschaft Altstadt Nord umziehen (vgl. M2).
•
Ein Umzug der Montessori-Schule Gilbachstraße (Klassen der bisherigen Hauptstelle) könnte daher erst erfolgen, wenn der Umzug der GGS Dagobertstraße (CélestinFreinet-Schule) und der Aufbaurealschule Niederichstraße (Realschule am Rhein) in
die Bildungslandschaft Altstadt Nord vollzogen ist.
•
Mit einem Umzug der Schulen in die Bildungslandschaft Altstadt Nord und einer Verlagerung der Montessori-Grundschule Gilbachstraße mit zukünftig 2 Zügen und damit 8 Klassen würde es erforderlich, die Raumsituation der Abendrealschule neu zu
bewerten.
•
Voraussichtlich stünde dann für die Abendrealschule zukünftig weniger Raum zur
Verfügung als bisher, da heute alle Unterrichtsräume der Aufbaurealschule mitgenutzt werden (können). Durch den Einzug der im Vergleich zur Freinet-Schule größeren Montessori-Grundschule, würde die Grundschule mehr Räume aus dem Kontingent benötigen, das bisher durch die Aufbaurealschule (mit)genutzt wird. Eine
Doppelnutzung der Räume durch beide Schulen ist nicht möglich, da die Studierenden am Weiterbildungskolleg (junge) Erwachsene sind, die eine andere Möblierung
benötigen als Grundschulkinder.
•
Da die Abendrealschule sich gegen eine Teilstandortlösung (hier wurde der rechtsrheinische Standort Holweider Straße in Mülheim vorgeschlagen) ausgesprochen
hat, müsste die Abendrealschule in diesem Fall eine Reduzierung des Raumbestan-
40
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
des hinnehmen.
•
M5
•
M6
Der Sicherstellung und Verbesserung der Raumsituation im Grundschulbereich
(wohnortnahes Schulangebot) muss nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung Vorrang gegenüber der ebenfalls sehr wichtigen, aber räumlich deutlich unabhängigeren Aufgabe des zweiten Bildungsweges eingeräumt werden.
Zügigkeitserweiterung der GGS Balthasarstraße auf eine volle Dreizügigkeit
Die Verwaltung beabsichtigt eine schulrechtliche Erweiterung der GGS Balthasarstraße von 2,5 Zügen auf 3 Züge. Nachdem die Nikolaus-Groß-Schule (ehemals
KGS Balthasarstraße, jetzt KGS Bernhard-Letterhaus-Straße) zum Schuljahr
2010/11 Jahren ihren Standort gewechselt hat, erscheint der Raumbestand der GGS
Balthasarstraße für eine volle Dreizügigkeit auskömmlich. Ein entsprechender Beschluss soll zeitnah herbeigeführt werden.
Neue Grundschule an der Dr. Simons-Straße in Deutz mit Blick auf das Wohnbaugebiet Deutzer Hafen
•
Um den Bedarf an Grundschulplätzen zu decken, der durch das städtebauliche
Großprojekt Deutzer Hafens entstehen wird, muss eine geeignete Grundstücksfläche gesichert werden.
•
Hierfür soll ein städtisches Grundstück an der Dr. Simons-Straße entwickelt werden,
um dort eine Grundschule zu schaffen, die die wohnortnahe Versorgung des zukünftigen Wohnbereichs Deutzer Hafen ermöglicht und auf der gleichzeitig eine Spiel/Bolzplatzfläche berücksichtigt werden könnte.
•
Sollte sich herausstellen, dass die Fläche nicht für Grundschulzwecke geeignet ist,
muss eine Fläche im Plangebiet Deutzer Hafen zur Verfügung gestellt werden.
M7
Neue Gesamtschule Innenstadt an den Teilstandorten Frankstraße und Severinswall bei auslaufender Schließung der beiden Realschulen zum Schuljahr
2014/15 (ist erfolgt)
•
Die neue Integrierte Gesamtschule Innenstadt (IGIS) an den Teilstandorten
Frankstraße und Severinswall (zukünftiger Standort der Sekundarstufe II) ist bei auslaufender Schließung der Konrad-Adenauer-Schule, Realschule Frankstraße und der
Theo-Burauen-Schule, Realschule Severinswall zum Schuljahr 2014/15 realisiert
worden.
•
An beiden Teilstandorte sind Baumaßnahmen erforderlich, die derzeit umgesetzt
werden.
41
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M8
Anpassung der Zügigkeit der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt –
ggf. Nutzung von Raumreserven durch die Gesamtschule Innenstadt, Planungsoption zur Reduzierung oder später auslaufenden Schließung der Hauptschule und Einrichtung eines Teilstandortes der Gesamtschule Innenstadt
•
Durch eine Reduzierung der Zügigkeit der Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt ergäbe sich die Möglichkeit, alte Fertigbaueinheiten, die bisher unterrichtlich genutzt wurden, ersatzlos abzubauen. Alternativ könnten Räume der Hauptschule der Gesamtschule Innenstadt zur Verfügung gestellt werden.
•
Denkbar wäre des Weiteren eine auslaufende Schließung der Hauptschule und die
Nutzung des Schulgebäudes als Teilstandort der Gesamtschule Innenstadt im Rahmen eines Campus-Modells.
M9
Neue Gesamtschule Deutz bei auslaufender Schließung der Realschule im Hasental und Erweiterungsbau (mit Blick auf das Wohnbaugebiet Deutzer Hafen),
alternativ: Bestand der Realschule und Realisierung einer neuen Gesamtschule
•
Für das Gebäude der Realschule Im Hasental im Deutz sind Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Nach Einschätzung der Verwaltung sollte die Planung direkt auf eine zukünftige Kapazität von 8 Zügen in der Sekundarstufe I und 7 Zügen
in der Sekundarstufe II abgestellt werden, da das Grundstück aufgrund der Größe
und der Nähe zum potentiellen Wohnbaubereich „Deutzer Hafen“ eine realistische
Option bietet, zukünftig erforderlich werdende Schulplätze für die Sekundarstufe I
und die Sekundarstufe II schaffen zu können.
•
Vorgesehen ist dabei die Errichtung einer neuen Gesamtschule am Standort Im Hasental bei auslaufender Schließung der Realschule. Der Zeitpunkt ist abhängig von
den korrespondierenden Bauarbeiten.
•
Alternativ könnte vorgesehen werden, die bestehende Realschule vierzügig zu sanieren, aber schulrechtlich nicht zu verändern und gleichzeitig eine neue vierzügige
Gesamtschule auf dem gleichen Grundstück zu realisieren.
M10
•
Einrichtung eines Realschulzuges ab Klasse 5 an der Aufbaurealschule
Die Realschule am Rhein wird bislang als 3-zügige Aufbaurealschule ab der Jahrgangsstufe 7 geführt. Die Aufbaurealschule soll mit ihrem Umzug in die Bildungslandschaft Altstadt-Nord eine konzeptionelle Änderung dahin gehend erfahren, dass
zukünftig auch Kinder ins 5. Schuljahr aufgenommen werden. Dies erscheint sinnvoll, weil so in der Bildungslandschaft Altstadt-Nord für den Übergang auf eine weiterführende Schule neben den bestehenden Schülerplätzen an Gymnasien auch Alternativen angeboten werden könnten. Hierfür ist die Einrichtung jeweils einer Klasse
in den Jahrgangsstufen des 5. und 6. Schuljahres vorgesehen.
42
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M11
Zügigkeitserweiterung Königin-Luise-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse in Altstadt-Nord durch Nutzung des gegenüberliegenden Schulstandorts Palmstraße
•
Da das Bestandsgebäude der zum 31.07.2011 aufgelösten KGS Palmstraße mittelund langfristig nicht mehr nutzbar ist (es handelt sich um einen 1970er-Jahre Fertigbau), ist eine Baumaßnahme erforderlich. An diesem Standort sieht die Verwaltung
zusätzliche Plätze für die gegenüberliegende Königin-Luise-Schule vor, deren Kapazität dann von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II erhöht werden kann.
•
Ein entsprechender Planungsauftrag befindet sich in Vorbereitung. Aufgrund der
Grundstücksgröße und den Gegebenheiten vor Ort erscheint es leider nicht möglich,
den durch die Erweiterung wachsenden Bedarf nach Sportübungseinheiten vor Ort
zu decken. In die Konzeption muss daher eingearbeitet werden, wie die Frage des
Schulsportes gelöst werden kann.
M12
Planungsoption zur Errichtung einer neuen weiterführenden Schule am Standort
eines innerstädtischen Berufskollegs nach Verlegung des Berufskollegs nach
Ossendorf
•
Mit Blick auf die hohen Bedarfe im Sekundarbereich in den Stadtbezirken Innenstadt,
Rodenkirchen und Lindenthal war seitens der Verwaltung schon in der Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung 2012 die Idee entwickelt worden, ein innerstädtisches Berufskolleg an einen anderen Standort zu verlegen und das derzeit genutzte Schulgebäude zukünftig für eine weiterführende Schule zu nutzen. Als Ausweichstandort für ein Berufskolleg war ein Grundstück in Ossendorf (nahe IKEA, vgl. M53)
vorgesehen. Dieser Standort erscheint für die Zwecke einer weiterführenden Schule
nicht optimal gelegen, könnte sich nach Einschätzung der Verwaltung aber sehr
wohl als Standort eines Berufskollegs eignen. Derzeit erfolgt die Sicherung des vorgesehenen Grundstücks. Die Verwaltung hat diese Planungsidee anschließend im
Rahmen der dialogischen Planung im Kontext der Schulentwicklungsplanung für Berufskollegs ausführlich erörtert und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der
Berufskollegs und der Bezirksregierung Köln weiter entwickelt.
•
Der weitere Abstimmungsprozess zur Entwicklung eines neuen Berufskollegs mit der
Ausrichtung auf gesundheitsnahe Berufe im Dialog mit der Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) und den Berufskollegs Barbara-von-Sell (BK 5, Niehler Kirchweg), Kartäuser Wall (BK 16) und Humboldtstraße (BK 14) dauert noch an. Als nächster
Schritt ist die Einbeziehung weiterer Berufskollegs, vor allem des BK Südstadt (BK 4,
Wormser Straße/Zugweg) vorgesehen, um zu klären, wie die aufgrund der vorgesehenen Neustrukturierung „frei werdenden“ Kapazitäten an den Standorten Niehler
Kirchweg, Kartäuser Wall und Humboldtstraße zukünftig genutzt werden können.
Gleichzeitig besteht das Ziel, einen innerstädtischen BK-Standort freizustellen um
eine neue weiterführende Schule errichten zu können. Hierbei favorisiert die Verwaltung den Standort Wormser Straße/Zugweg.
43
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M13
Nachrichtlich: Errichtung eines Neubaus und vier Sportübungseinheiten für die
Bedarfe der Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Straße in Deutz
•
Der Rat der Stadt Köln hat am 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz-Mitte beschlossen. Eine der Planungsempfehlungen hebt auf die mittelfristige Verlagerung
des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz und die Neuordnung der frei werdenden
Grundstücke für Wohnungsneubau ab.
•
Mit dem Umzug des BK Porz in den Campus Deutz wird der dortige BerufskollegCluster „Metalltechnik“ weiter verstärkt. Die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie
zum Umzug des BK liegen vor. Die Umsetzung der Maßnahme ist baurechtlich und
bautechnisch am Standort Eitorfer Straße möglich.
•
Die Gesamtmaßnahme im Kontext des Campus Deutz beinhaltet im Einzelnen den
Neubau für das Berufskolleg Porz (BK 10), den Neubau eines Werkstatttraktes für
die vier Berufskollegs 10 (BK Porz), 17 (Hans-Böckler-Berufskolleg), 18 (NicolausAugust-Otto-Berufskolleg) und 19 (Werner-von-Siemens-Berufskolleg), Ersatzräume
für die Nebenstelle Neuhöfferstraße des Hans-Böckler-Berufskollegs (BK 17), Ersatzräume für die Containerklassen Reitweg des BK 17 und vier Sportübungseinheiten (siehe Session 2474/2015, vergleiche auch „Schulentwicklungsplanung für die
städtischen Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs in Köln 2015“ (Session
3921/2014). Zurzeit werden Lösungen erarbeitet, um den Schulbetrieb während der
Baumaßnahme gewährleisten zu können. Insbesondere der temporäre Ersatz der
abzureißenden Werkstatthallen (u.a. KFZ-Bereich) erweist dabei sich als höchst
kompliziert.
M14
•
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk
Die Bildungsverwaltung hat unter anderem im Rahmen der Abstimmungen zum
Stadtentwicklungskonzept Wohnen Flächen für Bildungsinfrastruktur reklamiert. Neben den weiter oben schon angesprochen Flächen Dr.-Simons-Straße (neue Grundschule mit Blick auf Deutzer Hafen) und im Bereich Pfälzer Straße/ Trierer Straße
(Teilstandort Grundschule und/oder Kita und Spielplatzfläche) soll auch eine Fläche
in Altstadt-Süd gesichert werden. Hier könnte perspektivisch eine Erweiterung der
nahegelegenen Kaiserin-Augusta-Schule möglich sein. Ein Teil der Fläche könnte
darüber hinaus als öffentliche Spielfläche genutzt werden.
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 1/ Innenstadt
•
Durch die vorgesehenen Maßnahmen gelingt der rechnerische Nachweis, dass eine
wohnortnahe Versorgung mit Grundschulplätzen in den Stadtteilen des Stadtbezirks
grundsätzlich sichergestellt ist. Die Maßnahmen berücksichtigen dabei auch die beiden
noch nicht bzw. nicht vollständig in der kleinräumigen Einwohnerprognose bis 2025 berücksichtigten Wohnbauprojekte Deutzer Hafen und Media-Park.
•
Mit Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird erreicht, dass im Stadtbezirk Innenstadt zukünftig 30% der Plätze auf die Schulformen der Gesamtschule und der
Freie Waldorfschule entfallen. Der Anteil der Gymnasialplätze beträgt 59%, auf Realschulen entfallen noch 7% und auf die Schulform Hauptschule 3% der Plätze.
44
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.2. Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Für den Stadtbezirk Rodenkirchen sind in die Einwohnerprognose bis 2025 rund 3.100 neue
Wohneinheiten einberechnet worden. Nicht enthalten sind die städtebaulichen Großprojekte
„Parkstadt-Süd“ mit rund 2.700 Wohneinheiten und zu großen Teilen „Rondorf-Nordwest“.
Rondorf-Nordwest ist in der Einwohnerprognose mit lediglich gut 100 der bis zu 1.000 möglichen Wohneinheiten (für den frühestmöglichen, angenommenen Bezugszeitraum Zeitraum
2024 bis 2025) berücksichtigt. Das erst vor kurzem avisierte, mögliche Wohnbauprojekt
Rondorf Südwest mit rd. 300 Wohneinheiten ist entsprechend gänzlich unberücksichtigt.
•
In Parkstadt-Süd können nach aktuellem Informationsstand der Bildungsverwaltung
im April 2016 rund 2.700 Wohneinheiten entstehen, darunter auch viele „bezahlbare“
Wohnungen. Die Schulentwicklungsplanung unterstellt, dass sich die Altersverteilung
in Raderberg in langfristiger Perspektive nicht verändern wird. Aufgrund der Erfahrungen in anderen großen Neubaugebieten (Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und
Widdersdorf-Süd) wird allerdings angenommen, dass zumindest bis 2030 mit einem
erhöhten Anteil an schulpflichtig werdenden Kinder aus dem Neubaugebiet zu rechnen
sein wird. Andere Wohnbauprojekte in Raderberg wurden in der Bevölkerungsprognose mit 2,5 Einwohnerinnen und Einwohnern je Wohneinheit kalkuliert. Seitens der
45
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Schulentwicklungsplanung wird angenommen, dass dieser Wert auch auf die Parkstadt-Süd übertragbar ist und rechnet daher mit mindestens 6.780 zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern (bei 2.711 möglichen Wohneinheiten). Unter Berücksichtigung der Referenzwerte aus Nippes und Widdersdorf wird unterstellt, dass in der
Erstbezugsphase rd. 2,5% der zukünftigen Einwohner zur Einschulung und rd. 1,4%
der zukünftigen Einwohner zum Übergang in die Sekundarstufe I anstehen werden.
Nach 2025 könnten daher im Neubaugebiet Parkstadt Süd weitere schulpflichtige Kinder und Jugendliche zuziehen, die noch nicht in der Einwohnerprognose berücksichtigt
sind und für die Schulraum erforderlich wird.5
•
Für das bisher nur in kleinen Teilen in der Einwohnerprognose berücksichtigte Wohnbaugebiet in Rondorf-Nordwest mit einem Restpotential von rd. 900 Wohneinheiten
nach 2025 wird unterstellt, dass sich die Verteilung der Einwohnerinnen und Einwohner
in Rondorf auf die einzelnen Altersjahre langfristig nicht verändern wird. Gleiches gilt
für das avisierte Wohnbaugebiet Rondorf-Südwest mit rd. 300 Wohneinheiten. Aufgrund der Erfahrungen in anderen großen Neubaugebieten (Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf Süd) wird allerdings angenommen, dass zumindest
bis 2030 mit einem erhöhten Anteil an schulpflichtig werdenden Kinder aus dem Neubaugebiet zu rechnen ist. Die bisher in der Einwohnerprognose für Rondorf berücksichtigten neuen Wohneinheiten wurden in der Einwohnerprognose mit rd. 3,3 Einwohnern
je Wohneinheit kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Referenzwerte aus Nippes und
Widdersdorf wird unterstellt, dass in der Erstbezugsphase rd. 2,5 % der zukünftigen
Einwohner zur Einschulung und rd. 1,4 % der zukünftigen Einwohner zum Übergang in
die Sekundarstufe I anstehen. Daraus ergibt sich eine zusätzlich mögliche Schülerzahl
in Rondorf, die noch nicht in der Einwohnerprognose berücksichtigt ist und nach 2025
in den Neubaugebieten Rondorf-Nordwest und Rondorf-Südwest zuziehen könnten6:
5
Grundschule: 2.700 Wohneinheiten á 2,5 Einwohner = 6.750 Einwohner x 2,5 % (Anteil der 6Jährigen in den Referenzgebieten Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf Süd) = rd.
170 Kinder je Jahrgang (7 Züge). Im Verfahren zum „Entwicklungskonzept Südliche Innenstadterweiterung (ESIE)“ als „Vorplanung zur Parkstadt Süd“ wurde hilfsweise ein Grundstück für eine 3-zügige
Grundschule angemeldet und im Planungsverfahren berücksichtigt. Aufgrund der nunmehr (seit April
2016) deutlich erhöhten Zahl an möglichen Wohneinheiten ist ein zusätzliches Grundstück für eine
weitere 4-zügige Grundschule zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Bedarfe müssen, sofern
erforderlich, an den grundsätzlich erweiterbaren Standorten Annastraße (Raderberg) und Cäsarstraße
(Bayenthal) gedeckt werden. Weiterführende Schule: 2.700 Wohneinheiten á 2,5 Einwohner = 6.750
Einwohner x 1,4 % (Anteil der 10-Jährigen in den Referenzgebieten) = rd. 95 Kinder je Jahrgang (4
Züge). Der erhöhte Bedarf an Plätzen in den weiterführenden Schulen im südlichen Innenstadtbereich
muss auf dem Gelände der ehemaligen Dombrauerei aufgefangen werden, indem die vorgesehene
Gesamtschule auf der berücksichtigten Fläche größer dimensioniert wird.
6
Grundschule: 900 + 300 Wohneinheiten á 3,3 Einwohner = 3.960 Einwohner x 2,5 % (Anteil der 6Jährigen in den Referenzgebieten Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf Süd) = rd.
99 Kinder je Jahrgang (4 bis 5 Züge) Für die Bereiche Rondorf-Nordwest und Rondorf-Südwest wird
Bedarf für eine 5-zügige Grundschule festgestellt. Hierfür muss im Plangebiet eine Fläche von 12.500
m² berücksichtigt werden. Weiterführende Schule: 900 + 300 Wohneinheiten á 3,6 Einwohner = 3.960
Einwohner x 1,4 % (Anteil der 10-Jährigen in den Referenzgebieten) = rd. 56 Kinder je Jahrgang (3
Züge). Die im Zusammenhang mit Parkstadt-Süd reklamierte Fläche für eine zweite weiterführende
Schule kann nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung auch in Rondorf nachgewiesen werden. Im Plangebiet ist eine Fläche von 22.500 m² für bis zu 900 Schülerinnen und Schüler vorzusehen.
46
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Schülerzahlenentwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der zukünftig erforderlichen Plätze in der Primarstufe insgesamt von mindestens
1.320 auszugehen. Dies entspricht gut 58 Zügen, bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz nach Richtwert von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, von einem Bedarf von um die 1.180 auszugehen. Dies entspricht einem Bedarf von rund 44 Zügen bei einer Klassenfrequenz
nach Richtwert von 27. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem NRW-Schulkonsens
folgend zukünftig auf 26 reduziert werden wird, stehen bei dieser Zügigkeit immer noch
1.144 Plätze zur Verfügung. Bei einem angenommenen Maximalwert von 28 Schülerinnen und Schülern je Klasse ergäben sich rund 1.232 Plätze.
•
Für die Sekundarstufe II ergibt sich dementsprechend ein aufbauender Bedarf von bis
zu rund 710 Plätzen. Dies entspricht rund 37 Zügen bei einer mittleren Kursfrequenz
nach Richtwert von 19,5 Plätzen.
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
47
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Maßnahmenplanung
M15
Zügigkeitserweiterung der Franziskusschule, KGS Cäsarstraße auf eine volle
Zweizügigkeit, Zügigkeitserweiterung der Maria-Sybilla-Merian-Schule, GGS Cäsarstraße auf 4 Züge und Zügigkeitserweiterung der GGS Annastraße auf 4 Züge
•
Auch nach aktualisierter Einschätzung der Schulentwicklungsplanung mit Blick auf
die steigenden Schülerzahlen müssen die Erweiterungspotentialflächen an den
Grundschulstandorten Cäsarstraße und Annastraße aktiviert werden.
•
Bei der für erforderlich gehaltenen Erweiterung des Grundschulstandortes Cäsarstraße um insgesamt 1,5 Züge (Franziskusschule, KGS Cäsarstraße von 1,5 Zügen
auf 2 Züge und Maria-Sybilla-Merian-Schule, GGS Cäsarstraße von 3 Zügen auf 4
Züge) müsste das Schulreservegrundstück Mathiaskirchplatz einbezogen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Vergangenheit für die Nutzung der Fläche als Grünfläche (Hundefreilaufwiese und Festplatz) eingesetzt hat. Ein überfraktioneller Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen am 19.12.2011, mit dem der Rat der Stadt Köln aufgefordert werden
sollte, die Verwaltung zu beauftragen, im Flächennutzungsplan das Signet „Schulerweiterungsfläche“ im Bereich der Grünfläche am Mathiaskirchplatz zu entfernen,
wurde zunächst zurückgezogen. Die Änderung des Flächennutzungsplans sollte im
Rahmen des „Entwicklungskonzeptes südliche Innenstadterweiterung (ESIE)“ beraten werden.
M16
•
M17
Neue Grundschule Gaedestraße in Marienburg
Im Kontext des Wohnbauprojektes auf dem ehemaligen Gelände der Reiterstaffel
der Polizei in der Gaedestraße in Marienburg sieht die Verwaltung schon seit Integrierter Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011 eine neue 2-zügige
Grundschule (mit Erweiterungsoption auf 3 Züge) vor. Der Planungsbeschluss für
den Bau eines 3-zügigen Grundschulgebäudes liegt vor. Der schulrechtliche Errichtungsbeschluss steht noch aus. Der Start der Schule erscheint zum Schuljahr
2021/22 realistisch. Sobald ein abschließend verbindlicher Termin vorliegt, sollen die
Verfahren zur schulrechtlichen Errichtung der Schule eingeleitet werden.
Zwei neue Grundschulen in Parkstadt-Süd
•
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des „Entwicklungskonzeptes südliche Innenstadterweiterung (ESIE)“ hat die Schulverwaltung einen Grundschulstandort auf dem
Großmarktgelände und eine Fläche für eine zusätzliche weiterführende Schule auf
dem Gelände der ehemaligen Dom-Brauerei in Bayenthal angemeldet.
•
Die städtebauliche Entwicklung des Areals wird derzeit unter dem Titel „ParkstadtSüd“ vorangetrieben. Die jüngst vorgenommene deutliche Erhöhung der geplanten
neuen Wohneinheiten in Parkstadt-Süd (2.700 statt 1.500) führt zu einem deutlich
höheren Bedarf an Grundschulplätzen als bisher angenommen. Daher muss zwingend eine weitere geeignete Fläche für eine zweite Grundschule in die städtebaulichen Planungen aufgenommen werden.
48
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
M18
•
M19
•
M20
•
M21
•
Ursprünglich hatte die Bildungsverwaltung noch eine weitere Fläche für eine zweite
neue weiterführende Schule angemeldet. Nach Einschätzung der Bildungsverwaltung kann und soll diese Fläche bzw. die weitere neue weiterführende Schule in
Rondorf-Nordwest verortet werden (vgl. M23).
Neue Grundschule im Plangebiet Rondorf-Nordwest
Mit Realisierung der vorgesehenen Wohnungsbauprojekte „Rondorf-Nordwest“ und
„Rondorf-Südwest“ ergibt sich der Bedarf für eine neue, bis zu 5-zügige Grundschule, die im Plangebiet „Rondorf-Nordwest“ errichtet werden sollte.
Neubau bei Erweiterung der Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA), EGS Mainstraße
in Rodenkirchen
Im Baugebiet Sürther Feld wird ein Neubau für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA),
EGS Mainstraße errichtet. Mit dem Umzug sollte die Kapazität der EMA ursprünglich
von 3 Zügen auf 4 Züge erweitert werden. Die zusätzliche Option, das Platzangebot
der EMA auf insgesamt 5 Züge aufzustocken, wird nunmehr unmittelbar bei den
Planungen berücksichtigt. Neben der Grundschule werden auf der Gemeinbedarfsfläche auch eine Kindertagesstätte und eine Jugendeinrichtung errichtet. Die Fertigstellung der EMA ist für das Schuljahr 2020/21 avisiert. Sobald der Zeitpunkt der Inbetriebnahme abschließend gesichert ist, können die schulrechtlichen Änderungsbeschlüsse eingeholt werden.
Zügigkeitserweiterung der Grüngürtelschule, KGS Mainstraße auf 4 Züge nach
Umzug der EMA
Nach Umzug der EMA kann die Grüngürtelschule die frei werdenden Räume am
Standort Mainstraße nutzen, und ihre Kapazität um mindestens einen Zug auf 4 Züge ausweiten. Gleichzeitig wird es dann voraussichtlich möglich sein, zumindest einen Teil der alten Fertig-/Mobilbauten auf dem Grundstück Mainstraße abzubauen.
In der Summe (EMA + Grüngürtelschule) wird ein Zugewinn von mindestens 3 Zügen erreicht.
Anpassung der Zügigkeit der Kettelerschule, GGS Ketteler Straße mit Teilstandort
Godorfer Straße auf eine volle Fünfzügigkeit
Die Kapazität des Grundschulverbundes kann auf 5 Züge angepasst werden. Dies
hat keine Auswirkung auf den Raumbestand und die Möglichkeiten zur Klassenbildung an den beiden Teilstandorten. Darüber hinaus ergibt sich eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl in den Eingangsklassen. Der schulrechtliche Beschluss soll zeitnah eingeholt werden.
49
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M22
Zügigkeitserweiterung Gymnasium Rodenkirchen Sürther Straße zu 2017/18 bei
auslaufender Schließung der Hauptschule Ringelnatzstraße
•
Die Verwaltung sieht vor, die Zügigkeit des Gymnasiums Rodenkirchen um einen
Zug in der Sekundarstufe I und zwei Züge in der Sekundarstufe II zu erhöhen. Dabei
soll auf Raumkapazitäten der nahen Hauptschule Ringelnatzstraße zugegriffen werden, die entsprechend auslaufend geschlossen werden soll.
•
Eine detaillierte Prüfung der genauen räumlichen Kapazitäten ist erforderlich. Je
nach Ergebnis der Prüfung sollten auch Räume für Seiteneinsteigerklassen für das
Gymnasium Rodenkirchen verfügbar werden.
•
Mit dieser Maßnahme würde die letzte Hauptschule im Stadtbezirk Rodenkirchen
geschlossen. Es könnte eine Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Wesseling geprüft werden, welche regelt, dass bei Bedarf Kölner Schülerinnen und Schüler an der
dortigen Hauptschule aufgenommen werden können.
•
Die erforderlichen schulrechtlichen Beschlüsse sollen im 3. Quartal 2016 herbeigeführt werden.
M23
Neue weiterführende Schule Rondorf-Nordwest
•
Im Zuge des geplanten Wohnungsbauprojektes Rondorf-Nordwest sieht die Verwaltung neben einer neuen Grundschule eine neue weiterführende Schule vor. Der
noch festzulegende Standort der Schule sollte dem errechneten Bedarf folgend zum
Beispiel für ein 4-zügiges Gymnasium mit 6-zügiger Sekundarstufe II ausgelegt werden, also für insgesamt rund 900 Schülerinnen und Schüler. Alternativ könnte auch
eine Gesamtschule vorgesehen werden. Unter Berücksichtigung des städtebaulichen Orientierungswertes von 25 m² je Schülerin oder Schüler ergibt sich ein Flächenbedarf von rd. 22.500 m².
•
Die weiterführende Schule, in gut erreichbarer Lage in den nördlichen Stadtteilen
des Stadtbezirks Rodenkirchen, ist zwingend erforderlich, um dem möglichen Bedarf
an Plätzen in der Sekundarstufe I und II im Neubaugebiet, aber auch darüber hinaus
im Stadtbezirk entsprechen zu können. Sehr wichtig erscheint in diesem Zusammenhang eine gute Verkehrsanbindung (Stadtbahn). Ein schulrechtlicher Beschluss
soll dann eingeholt werden, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind und ein verbindlicher Fertigstellungstermin bekannt ist.
M24
•
Zügigkeitserweiterung Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße zu 2017/18
unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau
Die Verwaltung sieht eine Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen auf der Fläche vor, auf der das alte Schulgebäude stand. Der Erweiterungsbau befindet sich in
Vorbereitung. Im Vorgriff darauf soll die Zügigkeitserweiterung auf 8 Züge in der Sekundarstufe I (aufbauend ab dem 5. Schuljahr) zum Schuljahr 2017/18 und 7 Züge in
der Sekundarstufe II spätestens zum Schuljahr 2023/24 oder mit Fertigstellung des
Gebäudes vorgenommen werden. Dafür werden bis Sommer 2017 Fertigbaueinheiten zur Verfügung gestellt.
50
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
M25
Der erforderliche schulrechtliche Beschluss soll im 3. Quartal 2016 herbeigeführt
werden.
Zügigkeitserweiterung Europaschule, Gesamtschule Zollstock zu 2017/18 im
Raumbestand unter Vorgriff auf Erweiterungsbau, Planungsoption einer weiteren
Erweiterung in einem zweiten Schritt unter Nutzung Parkplatzfläche
•
Die Erweiterung der Gesamtschule Zollstock soll in einem ersten Schritt im Raumbestand zum Schuljahr 2017/18 um einen Zug aufbauend ab dem 5. Schuljahr auf 6
Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II erfolgen. Der erforderliche schulrechtliche Beschluss wird für das 3. Quartal 2016 angestrebt. Es handelt sich um eine Ausweitung der Kapazitäten im Vorgriff auf die im Zuge der Generalsanierung vorgesehenen räumlichen Verbesserungen.
•
Es wird außerdem geprüft, ob unter Einbeziehung des Parkplatzes (0,5 ha) eine von
der Generalsanierung unabhängige weitere Ausweitung des Platzangebotes in einem zweiten Schritt möglich ist. Die Gesamtschule könnte dann bis zu 8 Züge in der
Sekundarstufe I und 7 Züge in der Sekundarstufe II umfassen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich unter dem Parkplatz eine Tiefgarage mit 2 Parkebenen befindet.
Zu prüfen ist, ob die Parkplätze bei der Bewertung des Stellplatznachweises für die
umliegenden Nachbarn eine Rolle spielen.
•
Der zweite Erweiterungsschritt kann erst nach Fertigstellung einer baulichen Erweiterung auf der „Parkplatzfläche“ erfolgen. Sobald ein verbindlicher Zeitplan vorliegt
kann auch hier der entsprechende schulrechtliche Beschluss herbeigeführt werden.
•
Sollte sich angesichts der Bedingungen vor Ort herausstellen, dass eine Erweiterung
an dieser Stelle nicht möglich sein sollte, ist zwingend eine Alternative erforderlich,
um die zur Bedarfsdeckung benötigten Schulplätze an anderer Stelle zu gewinnen
M26
•
Neue weiterführende Schule Parkstadt-Süd
Die Verwaltung sieht eine neue weiterführende Schule auf dem Gelände der ehemaligen Dom-Brauerei in Parkstadt-Süd vor. Ein Ankauf der Fläche im Eigentum der
BLB NRW ist beauftragt worden. Nach Vorschlag der Verwaltung könnte es sich bei
der weiterführenden Schule um eine Gesamtschule mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II handeln. Die Größe der Schule musste
jüngst schulentwicklungsplanerisch nach „oben“ angepasst werden, nachdem bekannt wurde, dass in Parkstadt-Süd voraussichtlich deutlich mehr Wohneinheiten
entstehen werden als zuvor in Rede standen. Die Grundstücksgröße soll jedoch
nicht angepasst werden.
51
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M27
Nachrichtlich: Erfolgte Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg wegen Unterschreitung der Mindestgröße bei gleichzeitiger Einrichtung
eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule zum Erhalt des regionalen
Angebotes zum Schuljahr 2015/16
•
Der Rat hat am 12.05.2015 die Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg zum 31.07.2015 und gleichzeitig die Bildung eines Teilstandortes der WilhelmLeyendecker-Schule in Ehrenfeld am Standort Rosenzweigweg in Zollstock beschlossen.
•
Die Schülerzahl der Förderschule Lernen Rosenzweigweg, der einzigen Förderschule im Stadtbezirk Rodenkirchen, war deutlich unter die schulrechtlich erforderliche
Mindestgröße für Förderschulen Lernen gesunken, so dass eine Schließung der
Schule unausweichlich war. Durch die Bildung eines Teilstandortes konnte und kann
das wohnortnahe Angebot für Eltern, die für ihr Kind einen Förderschulplatz im Förderschwerpunkt Lernen wünschen, im und für den Stadtbezirk Rodenkirchen aufrechterhalten werden.
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 2/ Rodenkirchen
•
Durch die vorgesehenen Maßnahmen gelingt der rechnerische Nachweis, dass eine
wohnortnahe Versorgung mit Grundschulplätzen und mit Plätzen an den weiterführenden Schulen grundsätzlich sichergestellt werden kann.
•
Mit Umsetzung der Maßnahmen (mit Vorschlägen der Verwaltung zu Schulformen)
würde erreicht, dass im Stadtbezirk Rodenkirchen zukünftig 57% der Plätze auf die
Schulform Gesamtschule entfallen. Der Anteil der Gymnasialplätze beträgt 34%, auf
Realschulen entfallen 10% der Plätze. Ein Angebot der Schulform Hauptschule gäbe
es zukünftig nicht mehr. Würde im Plangebiet Parkstadt-Süd statt einer Gesamtschule
ein Gymnasium angedacht, dann würden zukünftig 48% der Plätze an Gymnasien und
42% der Plätze an Gesamtschulen eingerichtet sein.
•
Die Verwaltung hält es für denkbar, den durch die Elternbefragung 2012 festgestellten,
möglichen Bedarf an Gymnasialplätzen auch durch Plätze an Gesamtschulen (mit G9
zum Abitur) zu decken. Dies ist auch deshalb erforderlich, um an Gesamtschulen die
erforderliche Heterogenität in der Schülerschaft zu erreichen, die für ein erfolgreiches
Lernen an Gesamtschulen unabdingbar ist. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf
an einem Hauptschulplatz bestünde die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss an einer
Gesamtschule oder einer Realschule mit Hauptschulbildungsgang zu erreichen. Bei
Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Wesseling könnte das gut erreichbare Angebot der dortigen Hauptschule mit genutzt werden.
52
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.3. Stadtbezirk 3/ Lindenthal
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die nun vorliegende aktualisierte kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung geplanter und mitunter bereits in Umsetzung befindlicher neuer Wohnbauprojekte. Für den Stadtbezirk Lindenthal sind in der Einwohnerprognose rd. 2.050 neue Wohneinheiten eingerechnet worden.
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der voraussichtlichen Schülerzahlenerwartung erscheint es sinnvoll, für eine
Kalkulation der zukünftig erforderlichen Plätze in der Primarstufe von mindestens 1.400
auszugehen. Dies entspricht rund 61 Zügen bei einer durchschnittlichen Klassengröße
nach Klassenfrequenzrichtwert von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es ebenfalls geboten, die Planungen auf einen Bedarf
von rund 1.400 Plätzen auszurichten. Dies entspricht rund 52 Zügen bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 27 Plätzen. Wenn der Klassenfrequenzrichtwert dem
NRW-Schulkonsens folgend zukünftig auf 26 reduziert werden wird, stehen bei der genannten Zügigkeit immer noch 1.350 Plätze gemäß Richtwert zur Verfügung. Bei einem angenommenen Maximalwert von 28 Schülerinnen und Schülern je Klasse ergäben sich rund 1.450 Plätze.
53
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Für die Sekundarstufe II kalkuliert die Verwaltung einen sich aufbauenden Bedarf von
bis zu rund 840 Plätzen. Dies entspricht rund 43 Zügen in der Sekundarstufe II bei einer durchschnittlichen Kursfrequenz nach Richtwert von 19,5.
•
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem absehbaren quantitativen Bedarf an
Schülerplätzen bis 2025 und darüber hinaus stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive
das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen
sollte. Eine zumindest orientierende Antwort hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben (siehe nachfolgende Abbildung).
Maßnahmenplanung
M28
Neue Grundschule Mommsenstraße in Sülz zu 2014/15 (ist erfolgt); geplante Erweiterung unter Nutzung von Räumlichkeiten am Standort Kaisersescherstraße
nach Umzug der Helios-Grundschule vom Interimsstandort auf das Heliosgelände
2022/23
•
Die Verwaltung hat zum Schuljahr 2014/15 eine neue 2-zügige Grundschule am bestehenden Schulstandort Mommsenstraße realisiert (und für die Schule eine Erweiterungsoption auf bis zu 4 Züge gesichert).
•
Auf dem gleichen Schulgrundstück mit der Postanschrift Kaisersescherstraße hat die
neue 2-zügige Helios-Grundschule zum Schuljahr 2015/16 ihren Betrieb aufgenommen. Nach Umzug der Helios-Grundschule vom Interimsstandort auf das Heliosgelände zum Schuljahr 2022/23 kann eine bedarfsgerechte Erweiterung der GGS Mommsenstraße realisiert werden.
54
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M29
•
M30
Anpassung der Zügigkeit der GGS Bachemer Straße auf eine volle Zweizügigkeit
Durch die Anpassung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge ergibt sich neben einer höheren Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl in den Eingangsklassen auch eine
leichte Verbesserung der Raumsituation, die entweder Vorbereitungsklassen zu gute
kommen und/oder zur Verbesserung des OGTS-Angebotes genutzt werden könnte.
Umzug bei Erweiterung der Hans-Christian-Andersen-Schule, KGS Freiligrathstraße in Grundschulneubau Werthmannstraße
•
Die Verwaltung beabsichtigt die Realisierung eines 3-zügigen Schulgebäudes für
Grundschulnutzung im Baugebiet Werthmannstraße und schlägt vor, die HansChristian-Andersen-Schule, KGS Freiligrathstraße an diesen Standort zu verlegen.
Für die bisher 2-zügige Grundschule könnte die Kapazität mit dem Umzug auf 3 Züge angehoben werden.
•
Im Zuge dieser Überlegungen wäre es im Übrigen sinnvoll, im Dialog mit der Schule
zu prüfen, ob mit dieser Zukunftsvision auch ein Einstieg in den offenen Ganztag
vorgesehen werden kann, da die KGS Freiligrathstraße die letzte städtische Grundschule ist, an der der offene Ganztag noch nicht eingeführt wurde.
•
Zudem ist auf dem Grundstück Werthmannstraße mit Blick auf die hohen Bedarfe an
Kindertagesbetreuung die Realisierung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung
vorgesehen. Die Errichtung einer Grundschule und einer Kindertageseinrichtung in
unmittelbarer Nachbarschaft bieten sehr gute Voraussetzungen für intensive Kooperationen dieser Bildungsinstitutionen und bruchlose Übergänge von der Kita in die
Grundschule.
M31
•
M32
Zügigkeitserweiterung der GGS Freiligrathstraße auf 4 Züge nach Umzug der
Hans-Christian-Anders-Schule
Mit dem Umzug der Hans-Christian-Andersen-Schule in einen Grundschulneubau
Werthmannstraße kann die Kapazität der GGS Freiligrathstraße von 3 auf 4 Züge
erhöht und können aller Voraussicht nach gleichzeitig vorhandene Fertigbauten abgebaut werden.
Neue Grundschule Statthalterhofallee in Junkersdorf, Anpassung der Zügigkeit
der Ildefons-Herwegen-Schule
•
Die Ildefons-Herwegen-Schule führt bereits eine Nebenstelle am Standort Statthalterhofallee / Donauweg auf dem Grundstück der ehemaligen belgischen Schule und
weist damit eine faktische Kapazität von 5 Eingangsklassen auf. Die Verwaltung beabsichtigt, die Schule perspektivisch wieder auf ihre ursprüngliche Größe von 4 Zügen zu reduzieren und den derzeitigen Teilstandort schrittweise zu einer eigenständigen 3-zügigen Grundschule zu entwickeln.
•
Daher sind auf dem Grundstück Statthalterhofallee / Donauweg die räumlichen Kapazitäten zu schaffen, um eine 3-zügige Grundschule unterzubringen. Im Raumpro55
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
gramm sollte möglichst mindestens ein Raum für Seiteneinsteigerklassen berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, den Schulbau in modularer Bauweise auszuführen.
•
Der Planungsauftrag ist erteilt. Nach aktueller Zeitplanung soll das Gebäude für eine
eigenständige 3-zügige Grundschule 2020 fertiggestellt werden. Der schulrechtliche
Beschluss zur Verselbständigung der Nebenstelle steht noch aus.
•
Während der Bauphase muss gemeinsam mit der Leitung der Ildefons-HerwegenSchule und der Schulaufsicht ein Konzept entwickelt werden, wie für die neue
Grundschule ein schulrechtlich abgesicherter Start ermöglicht werden kann. Die erforderliche Beschlussvorlage zur schulrechtlichen Errichtung der neuen Schule, ggf.
zum Start zunächst 2-zügig, um die schulrechtlichen Genehmigung zu erleichtern,
wird unter Berücksichtigung des noch zu entwickelnden Konzeptes eingeholt, sobald
der Bezugszeitpunkt für das Gebäude gesichert feststeht.
M33
•
M34
•
M35
Erweiterung Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul in Widdersdorf (bereits fertig
gestellt)
Zwischenzeitlich konnte der Raumbestand der langfristig auf eine 3-Zügigkeit ausgelegten Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul (temporär) soweit erhöht werden, dass
eine (vorübergehende) 5-Zügigkeit möglich ist. Der schulrechtliche Beschluss steht
noch aus und soll zeitnah herbeigeführt werden.
Erweiterung Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp in Widdersdorf
Die Kapazität der Pater Delp-Schule, KGS Im Kamp wird um einen Zug erhöht. Ab
dem Schuljahr 2017/18 stehen die Räume uneingeschränkt zur Verfügung. Der
schulrechtliche Beschluss steht noch aus, soll aber zeitnah herbeigeführt werden
Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und
Euskirchener Straße zu 2018/19 bei auslaufender Schließung der ElsaBrändström-Realschule (2017/18) und der Theodor-Heuss-Realschule (2018/19)
•
Die Verwaltung schlägt vor, die Elsa-Brändström-Realschule und die TheodorHeuss-Realschule auslaufend zu schließen, um an den Standorten eine neue Gesamtschule an zwei Teilstandorten aufbauen ab dem 5. Schuljahr zu errichten. Da
die Gesamtschule nach Rückmeldung von Bezirksregierung Köln und Schulministerium Nordrhein-Westfalen in vertikaler Teilung nicht genehmigungsfähig wäre, ist ein
entsprechendes Standortkonzept für eine horizontale Teilung erforderlich.
•
Es ist vorgesehen, die Jahrgänge des 5. bis 7. Schuljahres am Standort Berrenrather
Straße und die Jahrgänge des 8. bis 13. Schuljahres am Standort Euskirchener
Straße unterzubringen. Die Gesamtschule soll für die Elsa-Brändström-Schule
NRW-Sportschule im Verbund der NRW-Sportschulen Köln / Eliteschule des Fußballs werden. Das pädagogische Angebot ist in Abstimmung mit der oberen Schulaufsicht und den Akteuren im Verbund zu konzipieren.
56
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Um am Standort Berrenrather Straße (2-zügige Kapazität) die erforderlichen Räume
für den Start der neuen 4-zügige Gesamtschule zu gewinnen, darf hier im Jahr vor
dem Start der Gesamtschule einmalig keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Eingangsklassen erfolgen. Die Elsa-Brändström-Realschule ist daher ab dem
Schuljahr 2017/18 auslaufend zu schließen, die Theodor Heuss-Realschule ab dem
Schuljahr 2018/19.
•
Durch die vorgesehene Umnutzung der Realschulplätze an den Standorten Berrenrather Straße und Euskirchener Straße verringert sich auf der einen Seite das Angebot in den Eingangsklassen der Realschulen um 135 Plätze (5 Züge). Dem gegenüber steht ein Zugewinn von 108 Plätzen in den Eingangsklassen der neuen Gesamtschule. Darüber hinaus entstehen 2 zusätzliche Züge in der Sekundarstufen II.
Da sich aufgrund des vorhandenen Raumbestandes lediglich die Mindestgröße der
Oberstufe abbilden lässt, erscheint es erforderlich, dass die neue Gesamtschule
frühzeitig eine Kooperation mit benachbarten Gymnasien oder Gesamtschulen vorbereitet, um so ein attraktives Kursangebot für die Oberstufe bieten zu können.
•
Da die Elsa-Brändström-Realschule nach diesem Konzept zum Schuljahr 2017/18
keine Klassen mehr aufnehmen und die Gesamtschule erst zum Schuljahr 2018/19
ihren Betrieb aufnehmen kann, ist eine enge Abstimmung mit den Verantwortlichen
im Verbund der NRW-Sportschulen Köln / Eliteschule des Fußballs notwendig. Eine
schulorganisatorische Lösung, mit der eine durchgängige Aufnahme in Sportklassen
erreicht werden kann, konnte bei Vorprüfungen nicht konzipiert werden.
•
Die erforderlichen Beschlussvorlagen sieht die Verwaltung zum 3. Quartal 2016 vor.
M36
Zügigkeitserweiterung Hildegard-von-Bingen-Gymnasium Leybergstraße zu
2017/18 unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau
•
Die Verwaltung sieht schon seit längerer Zeit die Erweiterung des Hildegard-vonBingen-Gymnasiums, Gymnasium Leybergstraße in Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in
der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II vor.
•
Durch die Zusetzung von Fertigbauten konnten die räumlichen Voraussetzungen so
ertüchtigt werden, dass das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium bereits im Vorgriff
auf die Fertigstellung des Erweiterungsbaus jährlich eine vierte Eingangsklasse bilden kann. Der schulrechtliche Beschluss zur Änderung der Zügigkeit steht noch aus,
soll aber zeitnah herbeigeführt werden.
M37
Zügigkeitserweiterung Schiller-Gymnasium Nikolausstraße 55 zum Schuljahr
2017/18 unter Nutzung von Räumlichkeiten (des alten Schulstandortes) Lotharstraße im Vorgriff auf Erweiterungsbau
•
Die Verwaltung sieht schon seit einiger Zeit die Erweiterung des SchillerGymnasiums, Gymnasium Nikolausstraße in Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der
Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II vor. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist zum Schuljahr 2018/19 avisiert.
•
Die Raumsituation kann im Vorgriff auf den Erweiterungsbau mit einer Teilstandortlösung unter Nutzung des Standortes Lotharstraße verbessert werden, sodass die
57
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
schulrechtliche Änderung der Schule schon vorweg genommen werden kann. Die
Beschlussvorlage zur erforderlichen Änderung der Zügigkeit und die Einrichtung eines (vorübergehenden) Teilstandortes am Standort Lotharstraße in Sülz ist nun für
das 3. Quartal 2016 vorgesehen.
M37a
Nutzung weiterer zur Verfügung stehender Raumkapazitäten am Standort Lotharstraße durch die nahe gelegenen Schulen Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium
und Hildegard-von-Bingen-Gymnasium
•
Am alten Schulstandort Lotharstraße stehen nach dem Auszug der Volkshochschule
Raumkapazitäten zur Verfügung, die teilweise für die Zügigkeitserweiterung des
Schillergymnasiums im Vorgriff auf den Erweiterungsbau und die Realisierung gebündelter Vorbereitungsklassen in Anbindung an das Schiller-Gymnasium genutzt
werden sollen (vergleiche M37).
•
Darüber hinaus sind weitere Raumkapazitäten am Standort Lotharstraße frei, die
nach Ansicht der Verwaltung bevorzugt durch das Elisabeth-von-ThüringenGymnasium und/oder das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium genutzt werden sollten. Realisierbar erscheint eine Zügigkeitserweiterung einer der beiden Schulen um
mindestens 1 Zug in der Sekundarstufe I und 2 Züge in der Sekundarstufe. In einem
ersten Schritt bittet die Verwaltung die genannten Schulen um Abstimmung eines
Nutzungskonzeptes.
M38
Zügigkeitserweiterung Georg-Büchner-Gymnasium Ostlandstraße zu 2016/17
unter Nutzung von Räumlichkeiten der auslaufend schließenden Martin-LutherKing-Hauptschule Ostlandstraße; nach Abschluss der Generalsanierung weitere
Zügigkeitserhöhung in einem 2. Schritt
•
Der Rat hat am 10.05.2016 eine Zügigkeitserweiterung des Georg-BüchnerGymnasiums Ostlandstraße von 4 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von
6 Zügen auf 9 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2016/17 beschlossen. Die
Zügigkeitserweiterung erfolgt unter Nutzung frei werdender räumlicher Kapazitäten
der nach Ratsbeschluss vom 16.12.2014 zum Schuljahr 2016/17 schließenden Martin-Luther-King-Hauptschule.
•
Die Martin-Luther-King-Hauptschule Ostlandstraße war zum Schuljahr 2016/17 auslaufend geschlossen worden, nachdem sie in den Vorjahren teilweise mangels
Nachfrage keine Eingangsklassen mehr bilden konnte. Die frei werdenden Raumkapazitäten am Standort Ostlandstraße wurden schon dem Georg-BüchnerGymnasium zugerechnet und können zur bedarfsgerechten Zügigkeitserweiterung
des Georg-Büchner-Gymnasiums von 4 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I
und von 6 Zügen auf 9 Züge in der Sekundarstufe II zu 2016/17 genutzt werden.
•
Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der erforderlichen Generalsanierung des
Schulstandortes im Rahmen eines ÖPP-Projektes bauliche Erweiterungen vorgesehen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen soll die Zügigkeit des Georg-BüchnerGymnasiums in einem zweiten Schritt um jeweils einen weiteren Zug in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II erhöht werden.
58
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M39
•
M40
Zügigkeitserweiterung des Apostelgymnasiums Biggestraße auf 5 Züge in der
Sekundarstufe II [bereits fertig gestellt]
Die Baumaßnahmen zur Erweiterung des Apostelgymnasiums, Gymnasium Biggestraße in Lindenthal auf 5 Züge in der Sekundarstufe II sind weitestgehend abgeschlossen. Durch die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II wird sichergestellt, dass alle eigenen Schülerinnen und Schüler des Apostelgymnasiums in die
gymnasiale Oberstufe wechseln können. Der noch ausstehende schulrechtliche Beschluss soll im 3. Quartal 2016 eingeholt werden.
Neues Gymnasium Zusestraße in Lövenich
•
Der Rat der Stadt Köln hat am 12.05.2015 die Planungsaufnahme (bis einschließlich
Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines Gymnasiums für 3 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit rund 700 Schülerinnen und Schülern
am Standort Zusestraße /Kölner Str. in Lövenich beschlossen (siehe Session
1033/2015).
•
Der schulrechtliche Errichtungsbeschluss kann erst gefasst werden, wenn der Fertigstellungstermin abschließend bestimmt werden kann. Eine verbindliche Zeitplanung ist auch Voraussetzung für die Abstimmung eines vorgezogenen Starts der
Schule an einem Interimsstandort. Erst unter Berücksichtigung dieser Vorarbeiten
kann die schulrechtliche Errichtung zeitlich konkretisiert werden.
M41
•
M42
Nachrichtlich: neue Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang im Stadtbezirk
Ehrenfeld
Der Rat der Stadt Köln hat am 12.05.2015 die Planungsaufnahme (bis einschließlich
Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit rund 1.250 Schülerinnen und Schülern am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Vogelsang beschlossen (siehe
Session 1033/2015) (vergleiche M51).
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk
•
Neben den beiden neuen weiterführenden Schulen im bzw. für den Stadtbezirk Lindenthal (Gymnasium Zusestraße + Gesamtschule Wasseramselweg) hält die Schulentwicklungsplanung eine dritte neue weiterführende Schule für erforderlich. Dafür
ist mindestens eine weitere Fläche zur Entwicklung als Schulstandort zu sichern, da
das „Umnutzungs- und Erweiterungspotential“ an den bestehenden Schulstandorten
im Stadtbezirk Lindenthal bereits heute vollständig ausgenutzt ist. Mit dieser dritten
neuen Schule könnten die rechnerisch fehlenden rund 172 Plätze (rund 6 Züge) in
den Eingangsklassen der Sekundarstufe I nachgewiesen werden. In der Summe umfasst der Grundstücksbedarf der noch zu findenden Fläche mindestens 25.000 m².
•
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat um Prüfung gebeten, ob der derzeitige Stadionparkplatz P6 für eine schulische Nutzung in Frage kommen könnte. Die Verwal59
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
tung verweist in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung unter Session
1509/2016.
•
Aufgrund der möglicherweise zusätzlichen Einwohnerentwicklung in optionalen
Wohnbauflächen besteht die Möglichkeit, dass der Platzbedarf an Grundschulen in
Braunsfeld und Müngersdorf im Bestand nicht mehr gedeckt werden könnte. Der
Standort der Grundschule in Braunsfeld (Geilenkircher Straße) ist nicht mehr erweiterbar. Auch am Standort Wendelinstraße erscheint eine Erweiterung schwierig. Daher wäre es sinnvoll, eine Fläche von 0,5 ha im westlichen Bereich von Braunsfeld
für Grundschulnutzung und Spielplatzfläche und Jugend zu finden und zu sichern,
um zukünftig im Bedarfsfall eine Option zur wohnortnahen Schaffung von Grundschulplätzen vorzuhalten.
•
Die Verwaltung führt im Übrigen derzeit Verhandlungen mit dem Erzbistum Köln über
das noch durch ein Berufskolleg des Erzbistum genutzte kleine Gebäude am Krieler
Dom (Zülpicher Straße, Grundstücksgröße 0,4 ha). Bisher wurde der Verwaltung lediglich eine vorübergehende Nutzung von rund 3 Jahren angeboten. Unter diesen
Voraussetzungen kann die Fläche nicht in der langfristigen Standortplanung für
„Schule“ berücksichtigt werden
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 3/ Lindenthal
•
Insgesamt erscheint die Zahl der vorgesehene Plätze an Grundschulen im Stadtbezirk
Lindenthal auskömmlich. Mögliche, unvorhergesehene lokale Bedarfsspitzen müssen
durch Schulen in benachbarten Stadtteilen ausgeglichen werden. Auch könnte die gelegentliche Bildung von Mehrklassen an einzelnen Schulen erforderlich sein.
•
Die Deckung des rechnerisch erwarteten Gesamtbedarfes in der Sekundarstufe I ist
kritisch. Noch offen ist die Frage, wie die rechnerisch noch fehlenden rund 6 Züge in
den Eingangsklassen von Gymnasien oder Gesamtschulen nachgewiesen werden
können (vergleiche vorgehend unter „Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk“).
•
In der Summe wird ein Grundstücksbedarf von mindestens 25.000 m² unterstellt. Mindestens eine weitere Fläche zur Entwicklung als Schulstandort ist erforderlich, da das
„Umnutzungs- und Erweiterungspotential“ an den Schulstandorten im Stadtbezirk Lindenthal bereits heute vollständig ausgenutzt ist.
•
Mit den vorgesehenen Maßnahmen7 wird erreicht, dass im Stadtbezirk Lindenthal zukünftig 23% der Plätze auf die Schulform Gesamtschule entfallen. Der Anteil der Gymnasialplätze beträgt 72%, auf Realschulen entfallen noch 5% der Plätze. Die Schulform
Hauptschule gäbe es im Stadtbezirk Lindenthal nicht mehr.
7
unter Berücksichtigung der Kapazitäten der unmittelbar an den Stadtbezirk Lindenthal angrenzenden, geplanten Gesamtschule Girlitzweg / Wasseramselweg in Vogelsang im Stadtbezirk Ehrenfeld
60
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.4. Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die nun vorliegende aktualisierte kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung geplanter und mitunter bereits in Umsetzung befindlicher Wohnbauprojekte. Für den Stadtbezirk Ehrenfeld sind in der Einwohnerprognose rund
1.840 neue Wohneinheiten eingerechnet worden.
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Entwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der erforderlichen Plätze in der Primarstufe von rund 1.000 auszugehen. Dies entspricht rund
44 Zügen bezogen auf eine Klassengröße von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, die Planungen auf einen Bedarf von rund
950 Plätzen auszurichten. Dies entspricht einem Bedarf von rund 35 Zügen mit jeweils
27 Plätzen. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem NRW-Schulkonsens folgend auf
26 reduziert wird, stehen bei dieser Zügigkeit immer noch 910 Plätze gemäß Richtwert
zur Verfügung.
•
Für die Sekundarstufe II ergibt sich dementsprechend ein aufbauender Bedarf von bis
zu rund 570 Plätzen. Dies entspricht einem Bedarf von gut 30 Zügen in der Sekundarstufe II bei einem Richtwert von 19,5 Plätzen.
61
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
Maßnahmenplanung
M43
•
M44
•
Anpassung der Zügigkeit der KGS Everhardstraße in Ehrenfeld auf eine volle
Zweizügigkeit
Nach Einschätzung der Verwaltung kann die Kapazität der KGS Everhardstraße von
2,5 Zügen auf 2 Züge angepasst werden. So ergibt sich eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl in den Eingangsklassen. Die noch vorhandenen
alten Fertigbauten können noch so lange genutzt werden, wie dies der Bauzustand
zulässt. Dennoch soll die schulrechtliche Änderung so bald wie möglich erfolgen.
Anpassung der Zügigkeit der GGS Nussbaumer Straße in Neuehrenfeld auf eine
volle Dreizügigkeit
An der GGS Nussbaumer Straße kann die Kapazität von 3,5 auf 3 Züge angepasst
werden. So ergibt sich eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl in
den Eingangsklassen. Die noch vorhandenen alten Fertigbauten können noch so
lange genutzt werden, wie dies der Bauzustand zulässt. Dennoch soll die schulrechtliche Änderung so bald wie möglich erfolgen.
62
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M45
Neue Grundschule auf dem Heliosgelände in Ehrenfeld zu 2022/23 – Start der
neuen Grundschule am Interimsstandort Kaisersescherstraße zu 2015/16 ist erfolgt
•
Der Rat hat am 08.04.2014 die bauliche Realisierung einer Grundschule und einer
Gesamtschule auf dem Heliosgelände sowie einen Start der Schulen an Interimsstandorten beschlossen (siehe Session 0525/2016).
•
Der Start der Helios-Grundschule am Interimsstandort Kaisersescher Straße in Sülz
ist zum Schuljahr 2015/16 erfolgt. Nach Fertigstellung des Schulgebäudes auf dem
Heliosgelände wird die Helios-Grundschule, zum Schuljahr 2022/23 nach Ehrenfeld
umziehen.
M46
Neubau eines Grundschulgebäudes in Ossendorf/ Butzweiler Hof als Teilstandort
der GGS Wilhelm-Schreiber-Straße
•
Durch die nunmehr vorgesehene Planung von größeren Wohnbereichen in den
ehemals überwiegend für gewerbliche Nutzung angedachten Bereichen des Butzweiler Hofs in Ossendorf, ist es erforderlich, auch für Grundschüler ein wohnortnahes Angebot zu planen. Daher wurde im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 eine Fläche für eine Grundschule berücksichtigt. So besteht die
Möglichkeit, bei wachsendem Bedarf ein wohnortnahes Angebot zu konzipieren.
•
Schulrechtlich ist zunächst an die Einrichtung einer Nebenstelle der KGS WilhelmSchreiber-Straße gedacht. Sofern die erforderliche Mindestgröße erreicht würde, wäre eine spätere Verselbständigung des Teilstandortes zu einer eigenen Grundschule
zu unterstützen
M47
Ersatzbau für die Bertha-von-Suttner-Realschule Kolkrabenweg in Vogelsang (Planungsoption einer perspektivischen Nutzung für Gymnasium oder Gesamtschule, wenn Realschule nicht mehr adäquat nachgefragt würde )
•
Die Verwaltung sieht einen Ersatzbau der Bertha-von-Suttner-Realschule, Realschule Kolkrabenweg in Vogelsang vor. Aufgrund der schlechten Gebäudesubstanz ist
eine Sanierung nicht wirtschaftlich. Daher ist ein Ersatz des Schulgebäudes erforderlich. Die bisherige 3-Zügigkeit der Schule verändert sich dabei nicht. Der Planungsauftrag ist erteilt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2018/19 vorgesehen.
•
In einer perspektivischen planerischen Option wäre es denkbar, den in jedem Fall erforderlichen Neubau zukünftig, sofern dies aufgrund zurückgehender Schülerzahlen
erforderlich werden würde, als Teilstandort einer Gesamtschule oder als eigenständiges Gymnasium zu nutzen.
63
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M48
Zügigkeitserweiterung Albertus-Magnus-Gymnasium Ottostraße unter Nutzung
des Schulstandortes Overbeckstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios von
den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosgelände
zu 2022/23
•
Eine Zügigkeitserweiterung des Albertus-Magnus-Gymnasiums, Gymnasium Ottostraße in Neuehrenfeld von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5
Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II war bereits zum Schuljahr 2011/12 realisiert und genehmigt worden. Die erforderlichen zusätzlichen Räume werden dabei
zunächst als Mobilbauten zur Verfügung gestellt. Die langfristig erforderlichen Festbauten sind in Planung.
•
Darüber hinaus sieht die Verwaltung vor, dass das Albertus-Magnus-Gymnasium ab
dem Schuljahr 2022/23 den Standort Overbeckstraße nutzt, und zwar nach Auszug
der neuen Gesamtschule Helios (vgl. M52) (Interimsstandort ab 2018/19 bis zum
Bezug des Neubaus auf dem Heliosgelände zum Schuljahr 2022/23). Dann wäre
nach Einschätzung der Verwaltung die dauerhafte Bildung von 5 Eingangsklassen
möglich. Über die Verteilung der Klassen auf die zukünftigen Standorte muss zu gegebener Zeit entschieden werden.
M49
Zügigkeitserweiterung Montessori-Gymnasium Rochusstraße zum Schuljahr
2016/17 unter Nutzung von Räumlichkeiten der zum Schuljahr 2016/17 umziehenden und zum Schuljahr 2017/18 auslaufend schließenden MontessoriHauptschule Rochusstraße – weitere Zügigkeitserweiterung unter Nutzung des
Schulstandorts Borsigstraße nach Umzug der Gesamtschule Helios von den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosgelände zum
Schuljahr 2022/23
•
Der Rat hat am 10.05.2016 die Zügigkeitserweiterung des Montessori-Gymnasiums
Rochusstraße von 2 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Zügen auf 6
Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2016/17 beschlossen. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter Nutzung frei werdender räumlicher Kapazitäten der nach
Ratsbeschluss vom 16.12.2014 zum Schuljahr 2016/17 an den Schulstandort Borsigstraße umziehenden und zum Schuljahr 2017/18 auslaufend schließenden Montessori-Hauptschule Rochusstraße.
•
Mit Entscheidung des Rates vom 16.12.2014 und Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde zieht die Montessori-Hauptschule Rochusstraße zum Schuljahr 2016/17 in die Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule Borsigstraße um
und wird zum Schuljahr 2017/18 auslaufend geschlossen. Die frei werdenden
Raumkapazitäten am Standort Rochusstraße können zur Zügigkeitserweiterung des
Montessori-Gymnasiums genutzt werden.
•
Eine weitere Zügigkeitserweiterung der Schule unter Nutzung des Schulstandorts
Borsigstraße ist nach Umzug der Gesamtschule Helios (vgl. M52) von den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße auf das Heliosgelände zum Schuljahr
2022/23 vorgesehen.
•
Bis dahin könnte die Möglichkeit bestehen, die räumliche Situation und damit Kapazität der Schule durch Mobilcontainer auf dem Parkplatz der Schule schon vorab zu
64
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
erhöhen. Nach weiterer Prüfung und Beteiligung der Schulkonferenz könnte zeitnah
der entsprechende Ratsbeschluss zur nochmaligen Erhöhung der Zügigkeit herbeigeführt werden.
M50
Zügigkeitserweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule Tollerstraße in Bocklemünd
zum Schuljahr 2016/17 unter Nutzung bestehender Räumlichkeiten im teilweise
Vorgriff auf Erweiterungsbau, nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus weitere
Zügigkeitserhöhung in einem zweiten Schritt
•
Der Rat hat am 10.05.2016 die Zügigkeitserweiterung der Max-Ernst-Gesamtschule
Tollerstraße von 4 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Zügen auf 4
Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2016/17 beschlossen. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus können Unterrichtsräume in vorhandenen
Gebäudeteilen, die perspektivisch ersetzt werden müssen, befristet weiter genutzt
werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung
können damit erfüllt werden.
•
Die Verwaltung prüft derzeit im Einvernehmen mit der Max-Ernst-Gesamtschule, ob
die bauliche Erweiterung auch direkt so ausgelegt werden kann, dass bei Fertigstellung eine weitere Zügigkeitserhöhung der Schule in einem zweiten Schritt auf eine 6Zügigkeit in der Sekundarstufe I erfolgen kann. Da hierdurch keine Verzögerungen
bei der beschlossenen Erweiterung erfolgen darf – hier ist die befristete Verlängerung der Nutzungsgenehmigung der alten Fertigbauten relevant - kann die Erweiterung, wenn dies erforderlich ist, auch in einem zweiten Schritt als separate Maßnahme angegangen werden.
M51
•
M52
Nur nachrichtlich: Neue Gesamtschule Wasseramselweg in Vogelsang
Der Rat der Stadt Köln hat am 12.05.2015 die Planungsaufnahme (bis einschließlich
Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit rund 1.250 Schülerinnen und Schülern am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Vogelsang beschlossen (siehe
Session 1033/2015) (vgl. M41).
Neue Gesamtschule Heliosgelände in Ehrenfeld zum Schuljahr 2022/23 – Start
an den Interimsstandorten Borsigstraße und Overbeckstraße zu 2018/19 (Ratsbeschluss und Genehmigung der Bezirksregierung Köln liegen schon vor)
•
Die Verwaltung hat in enger Kooperation mit der Universität zu Köln die Errichtung
einer Inklusiven Universitätsschule auf dem Heliosgelände vorangetrieben. Es handelt sich in der konzeptionellen Grundidee um eine Gesamtschule und eine Grundschule in öffentlicher Trägerschaft, die gleichzeitig universitäre Praxisschulen und
damit Element in der zukünftigen Lehramtsausbildung sind.
•
Die Schulen umfassen einen 2-zügigen Primarbereich, 4 Züge in der Sekundarstufe I
und 4 Züge in der Sekundarstufe II. Wenn die Schulen in allen Jahrgängen den Unterricht aufgenommen haben, werden dort knapp 1.100 Schülerinnen und Schüler
65
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
ganztägig ihren Schultag verbringen. Neben den Schülerinnen und Schülern werden
täglich rund 100 Studierende im Rahmen ihrer Lehramtsausbildung vor Ort sein und
die Lehrerinnen und Lehrer der Schule unterstützen.
•
Die schulrechtliche Realisierung der „inklusiven Universitätsschule“, so der alte Arbeitstitel, mittlerweile hat sich auch der Begriff „Helios-Schulen“ etabliert, ist inzwischen erfolgt. Die Genehmigungen für jeweils für eine eigenständige Grundschule
und eine eigenständige Gesamtschule liegen vor.
•
Die Helios-Grundschule hat ihren Betrieb als 2-zügige Schule am Interimsstandort
Kaisersescher Straße in Sülz (Stadtbezirk Lindenthal) aufgenommen. Die 4-zügige
Gesamtschule wird zum Schuljahr 2018/19 zunächst am Standort Overbeckstraße
starten. Nach zwei Jahren wird dann der Standort Borsigstraße in den Schulbetrieb
eingezogen. Bereits von Start an werden beide Schulen als universitäre Praxisschule genutzt und dienen somit von Anfang an der Lehramtsausbildung
•
Zum Schuljahr 2022/23 wird der Neubau für die beiden Schulen auf dem Heliosgelände fertiggestellt und die Schulen ziehen an den neuen, gemeinsamen Standort.
Mit Umzug in den Neubau könnte die Gesamtschule bei Bedarf auch schon eine
Oberstufe bilden.
M53
Neubau Berufskolleg Gesundheit in Ossendorf/ Butzweiler Hof
•
Wie in der Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung 2012 ausgeführt, hatte
das Stadtplanungsamt seinerzeit, eine mindestens 23.000 qm bis zu rd. 30.000 qm
große Fläche in Ossendorf in der Nähe von IKEA auf eine schulische Nutzung hin zu
prüfen. Aufgrund der Lage der Fläche innerhalb eines größeren Gewerbegebietes
ohne begleitende größere Siedlungsflächen erschien die Lage für eine allgemeine
Schule mit Sekundarstufe I (und II) nicht geeignet. Allerdings bot sich die Fläche für
die Nutzung durch ein Berufskolleg an, da ältere Schülerinnen und Schüler grundsätzlich mobiler sind und damit auch einen weniger zentral gelegenen Schulstandort
gut erreichen könnten. Durch die Verlagerung eines z.B. innerstädtischen Berufskollegs könnte dort perspektivisch eine neue Standortoption für eine weiterführende
Schule geschaffen werden.
•
Die Überlegungen, ein Berufskolleg in Ossendorf anzusiedeln und dadurch einen innerstädtischen Standort „freizuziehen“ wurden in Abstimmung mit und auf Anregung
durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde in den Jahren
2014 und 2015 weiterentwickelt.
•
Ziel ist es nun, einen neuen Standort für ein Berufskolleg mit dem Schwerpunkt
„Gesundheitsberufe“ zu schaffen und dort entsprechende Bildungsgänge zusammenzufassen. Mit dieser strukturell sinnvollen Maßnahme besteht die sehr anspruchsvolle Aufgabe, gesundheitsnahe Bildungsgänge aus insgesamt drei „QuellBerufskollegs“ zu einem neuen System zusammen zu fassen. In Folge ist es wiederum erforderlich, die an diesen Standorten durch die Verlagerung von Bildungsgängen entstehenden Kapazitäten sinnvoll auszunutzen und dabei im zweiten Schritt zu
prüfen, wie ein innerstädtische Standort – bevorzugt wird inzwischen der Standort
Wormser Straße / Zugweg – freigestellt und perspektivisch der Folgenutzung durch
eine neue weiterführende Schule zugeführt werden kann (vgl. M12). Neben den be66
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
gonnenen konzeptionell-inhaltlichen Abstimmungen, wird parallel die Grundstückssicherung betrieben. Für die Realisierung wird ein langfristiger Zeitbedarf gesehen.
M54
Nachrichtlich: Erfolgte Auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg ab dem Schuljahr 2015/16 wegen Unterschreitung der
Mindestgröße – [Bündelung der regionalen Nachfrage in Förderschulen Lernen
Leyendecker Straße und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung Soldiner
Straße]
•
Der Rat hat am 12.05.2015 entschieden, die Kolkrabenschule ab dem Schuljahr
2015/16 auslaufend zu schließen (siehe Session 0142/2015). Die Schule wies nach
Vorstatistik zur amtlichen Schulstatistik mit Stand März 2014 im Schuljahr 2014/15
nur noch 106 Schülerinnen und Schüler bei einer erforderlichen Mindestgröße von
144 auf. Durch die Schließung der Schule kann es zu einer Bündelung der regionalen Nachfrage kommen, die die Förderschulen Lernen Leyendecker Straße und Lernen/Emotionale und soziale Entwicklung Soldiner Straße stärkt (vgl. M75).
•
Die durch die Schließung der Kolkrabenschule frei werdenden Schulraumkapazitäten
können den ebenfalls am Kolkrabenweg verorteten Schulen mit Raumengpässen
(Förderschule Geistige Entwicklung und Bertha-von-Suttner-Realschule) zu Gute
kommen. In der Perspektive wird die Weiterentwicklung des Standortes zu einer Dependance einer stark nachgefragten Schulform (Gesamtschule, Gymnasium) in Erwägung gezogen.
M55
•
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk
Die Verwaltung versucht aktuell, eine Grundstücksfläche an der Weinsbergstraße zu
sichern. Zum einen könnten so erforderliche Erweiterungen des benachbarten Berufskollegs Weinsbergstraße (BK 20) vorgenommen und dabei insbesondere die
Fachkräfteausbildung im Beruf der Erzieherin/ des Erziehers gestärkt werden. Derzeit kann der ungedeckte Raumbedarf des Berufskollegs nur mit Mobilcontainern
und einer Nebenstellenlösung am Vogelsanger Markt teilweise kompensiert werden.
Des Weiteren könnte auf der Grundstücksfläche eine Erweiterung für das benachbarte Gymnasium Kreuzgasse vorgesehen werden. Da noch nicht ersichtlich ist, ob
die Möglichkeit besteht, die in Privateigentum befindliche Fläche für eine Schulnutzung zu erschließen, erfolgt der Hinweis auf die Planungsoptionen zunächst lediglich
nachrichtlich.
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 4/ Ehrenfeld
•
Insgesamt erscheint die Zahl der vorgesehene Plätze an Grundschulen im Stadtbezirk
Ehrenfeld auskömmlich. Mögliche lokale Bedarfsspitzen könnten durch Schulen in benachbarten Stadtteilen ausgeglichen werden. Auch kann die gelegentliche Bildung von
Mehrklassen an einzelnen Schulen erforderlich sein.
•
Für die Deckung des rechnerisch erwarteten Gesamtbedarfes an weiterführenden
Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld ist es unproblematisch, die Plätze an der neu zu
schaffenden Gesamtschule am Wasseramselweg der Bedarfsdeckung im Stadtbezirk
67
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Lindenthal zuzurechnen, da die verbleibende Anzahl an Schulplätzen ausreichen ist,
den rechnerischen Bedarf zu decken.
•
Mit Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen8 würde erreicht, dass im Stadtbezirk
Ehrenfeld zukünftig 30% der Plätze auf die Schulform Gesamtschule entfallen. Der Anteil der Gymnasialplätze würde 30% betragen, auf Realschulen entfielen 30% der Plätze, auf die Schulform Hauptschule noch 10%. Wenn mit Blick auf den Standort Kolkrabenweg an den Teilstandort eines Gymnasiums gedacht würde, dann würde sich der
Anteil der Plätze an Gymnasien erhöhen und der Anteil der Plätze an Gesamtschulen
reduzieren.
•
Die Verwaltung hält es für denkbar, den durch die Elternbefragung 2012 festgestellten
mögliche Bedarf an Gymnasialplätzen rechnerisch teilweise durch neu entstehende
Plätze an Gesamtschulen (mit G9 zum Abitur) zu decken. Dies ist auch deshalb erforderlich, um an Gesamtschulen die erforderliche Heterogenität in der Schülerschaft zu
erreichen, die für ein erfolgreiches Lernen an Gesamtschulen unabdingbar ist. Insgesamt besteht auch nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen noch ein verhältnismäßig hoher Anteil an Plätzen an Realschulen und Hauptschulen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mittel- bis langfristig weitere schulorganisatorische Maßnahmen vorzusehen sind.
8
ohne Gesamtschule Girlitzweg / Wasseramselweg
68
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.5. Stadtbezirk 5/ Nippes
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die nun vorliegende aktualisierte kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung geplanter und mitunter bereits in Umsetzung befindlicher Wohnbauprojekte. Für den Stadtbezirk Nippes sind in der Einwohnerprognose rund
1.470 neue Wohneinheiten eingerechnet worden.
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Entwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der erforderlichen Plätze in der Primarstufe von rund 1.150 auszugehen. Dies entspricht rund
50 Zügen bezogen auf eine Klassengröße von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, die Planungen auf einen Bedarf von rund
1.100 Plätzen auszurichten. Dies entspricht einem Bedarf von rund 41 Zügen mit 27
Plätzen nach Richtwert. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem NRW-Schulkonsens
folgend auf 26 reduziert wird, stehen bei dieser Zügigkeit immer noch 1.066 Plätze
gemäß Richtwert zur Verfügung. Bei einem angenommenen Maximalwert von 28
Schülerinnen und Schülern je Klasse ergäben sich rd. 1.148 Plätze.
69
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Für die Sekundarstufe II ergibt sich dementsprechend ein aufbauender Bedarf von bis
zu rund 660 Plätzen. Dies entspricht einem Bedarf von gut 34 Zügen in der Sekundarstufe II mit 19,5 Plätzen
•
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
Maßnahmenplanung
M56
•
Neue Grundschule Kretzerstraße in Nippes zu 2015/16 nach Schließung der
Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße (ist erfolgt) – Erweiterung der
neuen Grundschule um einen Zug nach Realisierung der Erweiterungsbaumaßnahmen
Nachdem sich abzeichnete, dass die Nordparkschule, Förderschulen Lernen Kretzerstraße im Zusammenhang mit der Inklusionsentwicklung und aufgrund eines entsprechenden Elternwahlverhaltens sowie landesgesetzlicher Vorgaben zu den Mindestgrößen von Förderschulen keine Zukunft mehr haben wird, ist die Nordparkschule zum Schuljahr 2014/15 aufgelöst worden. Die Schülerinnen und Schüler wurden von der Förderschule Lernen, Leyendecker Straße in Ehrenfeld übernommen.
Der Standort Kretzer Straße am nördlichen Rand des Clouth-Geländes ist gleichzeitig als neuer Grundschulstandort vorgesehen worden.
70
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
M57
Die neue Grundschule Kretzer Straße hat nach erforderlicher Sanierung des Gebäudes zum Schuljahr 2015/16 als 2-zügige Grundschule ihren Betrieb aufgenommen.
Nach Fertigstellung von Baumaßnahmen ist die Bildung eines 3 Zuges möglich und
vorgesehen. Sobald ein verbindlicher Fertigstellungstermin bekannt ist, soll die
schulrechtliche Erweiterung der Schule beschlossen werden.
Neue Grundschule Friedrich-Karl-Straße (ehemaliges Nippesbad) in Nippes
•
Die Verwaltung beabsichtigt, auf dem Gelände des ehemaligen Nippesbades eine
neue 3-zügige Grundschule und eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zu realisieren.
•
Der Rat hat am 16.12.2014 den Auftrag zur Planung eines Grundschulgebäudes mit
einer Einfach-Sporthalle erteilt. Es ist vorgesehen und mit der Schulleitung der GGS
Gilbachstraße sowie der unteren Schulaufsicht vorabgestimmt, die Nebenstelle der
GGS Gilbachstraße vom Standort Stammheimer Straße in Riehl in das neue Grundschulgebäude am Standort Friedrich-Karl-Straße in Nippes zu verlagern. Die Nebenstelle soll dort schnellstmöglich verselbständigt werden und anstelle der bisher 6
Klassen (1,5 Züge) zukünftig 3-zügig mit 12 Klassen arbeiten. Im Zuge der Verselbständigung ist vorgesehen, die GGS Gilbachstraße an der Hauptstelle dann von bisher 10 Klassen (2,5 Züge) auf 8 Klassen (2 Züge) zu reduzieren, um die Raumsituation zu verbessern und den vorgesehen Umzug an den Standort Dagobertstraße /
Niederichstraße vorzubereiten (vgl. M4).
•
Das Gebäude Stammheimer Straße soll zukünftig durch die unmittelbar angrenzenden Grundschulen an der Garthestraße genutzt werden können.
•
Da es sich bei der Verlegung der Nebenstelle der GGS Gilbachstraße um einen
Standortwechsel im Einzugsbereich handelt, sind keine formellen Beschlüsse vorgesehen. Zur Verselbständigung hingegen werden schulrechtliche Beschlüsse erforderlich, die herbeigeführt werden, sobald der Bezugstermin verbindlich feststeht.
M58
Planungsoption zur Erweiterung der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule Gellertstraße
•
Eine perspektivische Erweiterung der Mathilde-von-Mevissen-Grundschule Gellertstraße erscheint schulentwicklungsplanerisch sinnvoll.
•
Für das infrage kommende Grundstück („Parkplatzfläche“ und Car-Sharing Bereich
entlang der Niehler Straße) greift der bestehende Bebauungsplan Nr. 67 479/06. In
diesem ist die besagte Fläche als öffentliche Straßenfläche bzw. Erweiterungsfläche
für einen Ausbau der Niehler Straße vorgesehen. Jegliche andere Nutzung bedarf
daher einer Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan (vgl. M66).
71
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M59
•
M60
•
M61
•
M62
Anpassung der Zügigkeit der GGS Nibelungenstraße in Mauenheim auf eine volle
Dreizügigkeit
An der GGS Nibelungenstraße kann die Kapazität von 2,5 Zügen auf 3 Züge angepasst werden. Die bisher durch die Hauptschule Reutlinger Straße im Gebäude genutzten Räume können zukünftig der Grundschule zugerechnet werden
Planungsoption zur Erweiterung der Ottfried-Preussler-Schule Garthestraße oder
der GGS Garthestraße in Riehl nach Auszug der Nebenstelle der MontessoriGrundschule am Standort
Nach dem Auszug der Nebenstelle der Montessori-Grundschule Gilbachstraße aus
dem Standort Stammheimer Straße, kann dieser durch die benachbarten Grundschulen an der Garthestraße genutzt werden. Es ist noch abschließend zu klären,
welche der beiden Grundschulen zukünftig eine höhere Kapazität führen kann (vgl.
M57).
Zügigkeitserweiterung der KGS Osterrather Straße in Bilderstöckchen auf eine
volle Dreizügigkeit
Die Verwaltung sieht eine bedarfsgerechte Erweiterung der KGS Osterrather Straße
in Bilderstöckchen von 2,5 Zügen auf 3 Züge vor. Am 12.05.2015 hat der Rat der
Stadt Köln die Planungsaufnahme zur baulichen Erweiterung gefasst. Der schulrechtliche Änderungsbeschluss steht noch aus. Dieser soll eingeholt werden, sobald
ein verbindlicher Fertigstellungstermin bekannt ist.
Perspektivische Planungsoption: Zügigkeitserweiterung Dreikönigsgymnasium
Escher Straße bei auslaufender Schließung der Hauptschule Reutlinger Straße
•
Die Verwaltung hat schon in der Vergangenheit die planerische Überlegung dargelegt, den Schulstandort Reutlinger Straße perspektivisch als Teilstandort des Dreikönigsgymnasiums vorzusehen. In diesem Fall müsste die Frage erörtert werden,
wo die künftig an der Hauptschule angebundenen Klassen von Amaro Kher dann
weitergeführt werden könnten.
•
Durch die Umnutzung des 3-zügig ausgelegten Standortes der Hauptschule könnte
nach Schließung der Schule ein Teilstandort des benachbarten Dreikönigsgymnasiums entstehen. Nach erster Einschätzung könnte damit die Kapazität des Dreikönigsgymnasiums um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 3 Züge in der Sekundarstufe
II erhöht werden.
72
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M63
Neue weiterführende Schule Schmiedegasse in Weidenpesch
•
Im Sommer 2011 war das Bildungsdezernat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der städtischen Dienststellen über ein geplantes Wohnbauvorhaben auf der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche des Nordfriedhofes informiert worden. Aufgrund
des erwarteten hohen Bedarfs an zusätzlichen Schulplätzen im Stadtbezirk Nippes
hat das Bildungsdezernat unmittelbar darum gebeten, die Fläche für Bildungszwecke
(Schule und Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Spielplatzbedarf) zu reservieren.
•
Die ursprünglichen Überlegungen, an dieser Stelle eine Sekundarschule zu errichten
sind nach den Ergebnissen der Elternbefragung zur Schulwahl 2012 zugunsten einer
Gesamtschulplanung verworfen worden. Derzeit wird im Rahmen eines BPlanverfahrens Planungsrecht für die vorgesehenen Nutzungen geschaffen. Der
Schulrechtliche Errichtungsbeschluss für die Gesamtschule steht noch aus. Er kann
erst eingeholt werden, wenn ein verbindlicher Bezugstermin für den Neubau feststeht.
M64
Perspektivische Zügigkeitserweiterung Gesamtschule Ossietzkystraße in Longerich unter Nutzung des Schulstandortes Paul-Humburg-Straße / Konsequenz für
die Förderschule Sprache Brehmstraße
•
Die Verwaltung sieht die Nutzung des Schulstandorts Paul-Humburg-Straße als Teilstandort der Gesamtschule Ossietzkystraße vor. Denkbar wäre es, dort mindestens
12 Klassen unterzubringen. Dies entspräche rechnerisch einer Größenordnung von
2 Zügen in der Sekundarstufe I. Über die Verteilung der Klassen auf die zukünftigen
Standorte muss zu gegebener Zeit entschieden werden.
•
Der ursprünglich vorgesehene Rückzug der Förderschule Sprache vom „Interimsstandort“ Brehmstraße nach Longerich muss ausgesetzt werden.
•
Zur Fertigstellung des Neubaus Ossietzkystraße soll der erforderliche schulrechtliche
Änderungsbeschluss vorliegen. Dieser wird spätestens zum Schuljahr 2018/19 angestrebt.
M65
•
Planungsoption zur Realisierung einer neuen Gesamtschule (oder eines Gymnasiums) an den Standorten Niehler Kirchweg und Bülowstraße bei auslaufender
Schließung der Edith-Stein-Realschule und der Katholischen Hauptschule
Bülowstraße
Die Verwaltung denkt darüber nach und stellt hiermit vorab zur Diskussion, perspektivisch durch Umnutzung des 3-zügig ausgelegten Standortes der Edith-SteinRealschule Realschule am Niehler Kirchweg und unter Einbeziehung des angrenzenden Hauptschulstandortes Bülowstraße nach Schließung der beiden Schulen eine weitere Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und bis zu 3 Zügen in
der Sekundarstufe II zu realisieren. Denkbar wäre auch stattdessen ein neues Gymnasium einzurichten.
73
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Darüber hinaus könnte in diesem Zusammenhang in Erwägung gezogen werden, an
der Peter-Ustinov-Realschule perspektivisch den Bildungsgang Hauptschule gemäß
§ 132 c Schulgesetz NRW einzurichten.
•
M66
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk
•
Die städtische Fläche Ecke Niehler Straße / Wilhelmstraße, die unmittelbar an das
Schulgrundstück der Mathilde-von-Mevissen-Schule angrenzt, soll möglichst für eine
potenzielle Erweiterung der Schule gesichert werden. Die erforderlichen rechtlichen
Prüfungen (ÖPP-Standort) und die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage
hierfür sind zeitnah zu realisieren (vgl. M58).
•
Die Verwaltung sieht die Sicherung einer Fläche in Niehl für Grundschulnutzung als
Schulreservegrundstück und zur Nutzung als Spielplatzfläche bzw. für ein Jugendangebot sowie für Sport. Außerdem erfolgt mit Blick auf Bedarfe im Primarbereich
eine weitere Sicherung von Flächen für Grundschulnutzung als Schulreservegrundstück in Weidenpesch.
•
Darüber hinaus stellt die Schulentwicklungsplanung einen Bedarf an 2 Flächen für je
eine weiterführende Schule mit einer Flächengröße von insgesamt rd. 4,65 ha fest,
die dringend zeitnah gefunden und gesichert werden müssen.
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 5/ Nippes
•
Insgesamt erscheint die Zahl der vorgesehenen Plätze an Grundschulen im Stadtbezirk Nippes auskömmlich. Mögliche lokale Bedarfsspitzen müssen durch Schulen in
benachbarten Stadtteilen ausgeglichen werden. Auch kann die gelegentliche Bildung
von Mehrklassen an einzelnen Schulen erforderlich sein.
•
Für die Deckung des rechnerisch erwarteten Gesamtbedarfes im Stadtbezirk Nippes ist
es erforderlich, über die bestehende Planung hinaus in der Sekundarstufe I und II zusätzliche Schulplätze in erheblichem Umfang zu schaffen.
•
Es verbleibt die große Herausforderung, ein Standortkonzept zu entwickeln, um einen
noch nicht durch konkrete Planungen hinterlegten berechneten Bedarf von bis zu rund
210 Gymnasial- oder Gesamtschulplätzen (rund 9 Züge) in den Eingangsklassen der
Sekundarstufe I zuzüglich des korrespondierenden Bedarf in der Sekundarstufe II decken zu können. Es fehlen zwei (bis drei) weitere Schulstandorte mit insgesamt bis zu
rd. 46.500 m² Grundstücksfläche. Da das „Umnutzungs- und Erweiterungspotential“ an
den Schulstandorten im Stadtbezirk Nippes mit den vorliegenden Planungsideen bereits vollständig ausgenutzt ist, sind weitere Flächen zur Entwicklung als Schulstandort
erforderlich.
•
Mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen würde erreicht, dass im Stadtbezirk
Nippes zukünftig 47% der Plätze auf die Schulform Gesamtschule entfallen. Der Anteil
der Gymnasialplätze würde 37% betragen, auf Realschulen entfielen noch 17% der
Plätze. Die Schulform Hauptschule gäbe es zukünftig im Stadtbezirk Nippes nicht
mehr. Würde man an den Standorten Niehler Kirchweg und Bülowstraße alternativ ein
Gymnasium denken, dann würde sich der Anteil der Gesamtschulplätze auf 33% verändern und der Anteil der Gymnasialplätze auf 50%.
74
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Die Verwaltung hält es für denkbar, den durch die Elternbefragung 2012 festgestellten
möglichen Bedarf an Gymnasialplätzen teilweise durch neu entstehende Plätze an Gesamtschulen (mit G9 zum Abitur) zu decken. Die Schulformen der ferner erforderlichen
zwei neuen weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Nippes müssten noch erörtert
werden. Dies ist auch deshalb erforderlich, um an Gesamtschulen die erforderliche Heterogenität in der Schülerschaft zu erreichen, die für ein erfolgreiches Lernen an Gesamtschulen unabdingbar ist.
75
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.6. Stadtbezirk 6/ Chorweiler
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die nun vorliegende aktualisierte kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung geplanter und mitunter bereits in Umsetzung befindlicher Wohnbauprojekte. Für den Stadtbezirk Chorweiler sind in der Einwohnerprognose rund
765 neue Wohneinheiten eingerechnet worden.
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Entwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der erforderlichen Plätze in der Primarstufe von rund 860 auszugehen. Dies entspricht rund
37 Grundschulzügen bei einer Klassengröße nach Klassenfrequenzrichtwert von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, die Planungen auf einen Bedarf von rund
860 Plätzen auszurichten. Dies entspricht einem Bedarf von rund 32 Zügen bei einer
durchschnittlichen Klassengröße von 27. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem
NRW-Schulkonsens folgend auf 26 reduziert wird, stehen bei dieser Zügigkeit immer
noch 832 Plätze gemäß Richtwert zur Verfügung. Bei einem angenommenen Maximalwert von 28 Schülerinnen und Schülern je Klasse ergäben sich rund 896 Plätze.
76
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Für die Sekundarstufe II ergibt sich dementsprechend ein aufbauender Bedarf von bis
zu rund 516 Plätzen. Dies entspricht einem Bedarf von knapp 27 Zügen in der Sekundarstufe II mit durchschnittlich 19,5 Plätzen.
•
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
Maßnahmenplanung
M67
•
Neubau/ Verlagerung der Anna-Langohr-Schule, GGS Lebensbaumweg von
Heimersdorf nach Fühlinger Weg in Volkhoven-Weiler
Im Stadtteil Volkhoven/Weiler wird bislang kein Grundschulangebot vorgehalten. Darum sieht die Verwaltung vor, die GGS Lebensbaumweg (Heimersdorf) an den
Schulstandort Fühlinger Weg 7 zu verlegen. Dort war die Gertrud-Bollenrath-Schule,
Förderschule Lernen untergebracht, die zum Schuljahr 01.08.2007 mit der HermannGmeiner-Schule, Förderschule Lernen am Standort Soldiner Straße (mit Teilstandort
Martinusstraße) zusammengelegt wurde. Es ist vorgesehen, einen Neubau für die
Grundschule zu errichten, da die Bausubstanz des Altgebäudes nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren und an den Bedarf einer Grundschulnutzung anzupassen ist.
Ein entsprechender Planungsauftrag wurde an die Gebäudewirtschaft erteilt.
77
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M68
•
M69
Anpassung der Zügigkeit der KGS Lebensbaumweg in Heimersdorf auf eine volle
Vierzügigkeit
Die Verwaltung schlägt vor, die Zügigkeit der KGS Lebensbaumweg bedarfsgerecht
von 4,5 Zügen auf 4 Züge anzupassen. Sofern die KGS Lebensbaumweg in den
kommenden Jahren weniger Anmeldungen aus benachbarten Wohnbereichen (außerhalb der Stadtteile Volkhoven/Weiler und Heimersdorf) verzeichnen sollte, könnte
auch eine Anpassung auf 3 Züge erwogen werden. Eine Anpassung des Raumbestandes ist möglich, da am Standort mobile Bauten in Fertigbauweise im Einsatz
sind. Die Maßnahme soll zunächst zurück gestellt und nach Umzug der GGS Lebensbaumweg an den neuen Standort Fühlinger Weg 7 abschließend bewertet werden(vgl. M67).
Zügigkeitserweiterung der GGS Soldiner Straße in Lindweiler auf eine volle Zweizügigkeit
•
Die Grundschule teilt sich den Standort mit einer Förderschule Lernen. Zum Schuljahr 2015/16 wurde die Förderschule Lernen um den Bildungsgang emotionale und
soziale Entwicklung erweitert und ist damit nun eine Förderschule im Verbund mit
unterschiedlichen Förderschwerpunkten.
•
Die Zügigkeit der GGS Soldiner Straße soll dem langsam ansteigenden Bedarf im
Stadtteil folgend in der Kapazität so angepasst werden, dass jährlich 2 Eingangsklassen gebildet werden können. Dies muss unter Berücksichtigung der Raumbedarfe der im gleichen Gebäude untergebrachten Förderschule mit den Förderschwerpunkten im Verbund Lernen und emotionale und soziale Entwicklung geschehen.
Der erforderliche schulrechtliche Beschluss wird herbeigeführt, wenn der Bedarf
nach Grundschulplätzen in Lindweiler wie erwartet ansteigt.
M70
Zügigkeitserweiterung der Erich-Ohser-Schule, GGS Schulstraße in Pesch auf
drei Züge
•
Die Erich-Ohser-Schule muss in der Kapazität den steigenden Einwohnerzahlen in
Pesch folgen. Daher ist die Schule auf 3 Züge zu erweitern. Sobald ein verbindlicher
Zeitpunkt benannt werden kann, an dem die erforderliche Raumsituation hergestellt
sein wird, wird die Verwaltung den schulrechtlichen Beschluss herbeiführen. Hierfür
könnte grundsätzlich auf das angrenzende Grundstück des Gymnasiums Pesch zugegriffen werden.
•
Eine weitere perspektivische Option zur Erweiterung der Schule könnte ein Neubau
sein, der in einer der potentiellen Wohnbauflächen des Stadtentwicklungskonzeptes
Wohnen gelegen ist. In diesem Fall könnten die bisherigen Räume der Schule durch
das Gymnasium Pesch übernommen werden, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen (vgl. M76).
78
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Zügigkeitserweiterung der KGS Gutnickstraße in Roggendorf/Thenhoven auf drei
Züge
M71
•
Mit Blick auf das Wohnbaugebiet in Roggendorf/Thenhoven ist davon auszugehen,
dass ein zusätzlicher Platzbedarf im Grundschulbereich entstehen wird. Die Verwaltung strebt an, die ehemals als Kindertageseinrichtung genutzt Fläche im direkten
Anschluss an die KGS Gutnickstraße als Schulerweiterungsfläche zu gewinnen und
die Kapazität der KGS Gutnickstraße von 2 Zügen auf 3 Züge zu erweitern.
•
Eine Machbarkeitsstudie belegt die Realisierbarkeit. Die schulrechtliche Änderung
kann erst zum Beschluss vorgelegt werden, wenn ein verbindliches Fertigstellungsdatum bekannt ist.
Diskussionsvorschlag zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Schulstruktur
in Chorweiler bei Schließung der Gustav-Heinemann-Hauptschule – verschiedene
Handlungsoptionen
M72
•
Nach Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 besteht im Stadtbezirk Chorweiler ein sehr hoher Bedarf an Gesamtschulplätzen. Dies dokumentiert auch das
Ergebnis des Anmeldeverfahrens zum Übergang an die weiterführenden Schulen im
Schuljahr 2016/17, nach dem die Heinrich-Böll-Gesamtschule stark „überbucht“ war.
Gleichzeitig wird die Gustav-Heinemann-Hauptschule Karl-Marx-Allee nicht adäquat
nachgefragt.
•
Die Verwaltung stellt in diesem Zusammenhang verschiedene Handlungsoptionen
zur Diskussion:
M73
•
(a)
Erweiterung der Heinrich-Böll-Gesamtschule unter Nutzung des Schulstandortes Karl-Marx-Allee 3 bei auslaufender Schließung der Gustav-HeinemannHauptschule
(b)
Erweiterung der Henry-Ford-Realschule Karl-Marx-Allee unter Nutzung des
Schulstandortes der Gustav-Heinemann-Hauptschule (ebenfalls Karl-MarxAllee) bei deren auslaufender Schließung
(c)
Realisierung einer neuen Gesamtschule in Chorweiler mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und bis zu 5 Zügen in der Sekundarstufe II an zwei Teilstandorten Karl-Marx-Allee bei auslaufender Schließung der Gustav-HeinemannHauptschule und der Henry-Ford-Realschule
(d)
Realisierung einer Sekundarschule am Schulstandort der Gustav-HeinemannHauptschule Karl-Marx-Allee 3 bei deren auslaufender Schließung.
Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstraße in Pesch
Die Verwaltung sah schon in der Vergangenheit vor, die Zügigkeit des Gymnasiums
Pesch auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II zu erhöhen. Die räumlichen Bedingungen für die Erhöhung der Aufnahmekapazität am
GY Schulstraße sind inzwischen gegeben. Der schulrechtliche Beschluss steht noch
aus. Er soll zeitnah herbeigeführt werden.
79
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
M74
Im Gesamttableau der Maßnahmen im Stadtbezirk Chorweiler ergibt sich je nach
Realisierungsmöglichkeiten ggf. der Bedarf in einem zweiten Schritt, die Zügigkeit
des Gymnasiums noch einmal auf 5 Züge in der Sekundarstufe I und 7 Züge in der
Sekundarstufe II zu erhöhen (vgl. M74).
Planungsoption zur Realisierung eines neuen Gymnasiums Volkhovener Weg bei
Schließung der Ursula-Kuhr-Hauptschule Volkhovener Weg
•
Der Standort Volkhovener Weg weist eine Grundstücksgröße von knapp 15.000 m²
auf. Nach Ansicht der Verwaltung wäre es vorstellbar, die Ursula-Kuhr-Hauptschule
aufzulösen und stattdessen ein Gymnasium mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und
6 Zügen in der Sekundarstufe II zu errichten. Dabei muss geprüft werden, ob Gebäudeteile erhalten werden können oder ob ein Abriss und Neubau erforderlich ist.
•
Sofern eine Realisierung von 4 Gymnasialzügen in der SI an diesem Standort nur
schwer oder mit erheblichem finanziellen Zusatzaufwand möglich wäre, könnte alternativ geprüft werden, ob das Gymnasium Pesch um einen weiteren Zug auf dann
insgesamt 5 Züge in der Sekundarstufe I erweitert werden könnte (vgl. M73). In diesem Fall müsste das neue Gymnasium lediglich 3 Züge in der Sekundarstufe I und 5
Züge in der Sekundarstufe II umfassen.
M75
Nachrichtlich: Erfolgte Entwicklung der Förderschule Lernen Soldiner Straße zu
einer Verbundschule (Erweiterung um den Förderschwerpunkt Emotionale und
soziale Entwicklung) zum Schuljahr 2015/16
•
Der Rat hat am 05.02.2015 die Erweiterung der Förderschule Lernen Soldiner Straße um den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ab dem
01.08.2015 beschlossen. Die Schule bildet die beiden Förderschwerpunkte ab diesem Zeitpunkt im Verbund in integrativer Form ab (vergleiche Session 0230/2015).
•
Im Stadtbezirk Chorweiler führt die Stadt Köln im Förderschulbereich lediglich die
Förderschule am Standort Soldiner Straße. Die Schule lag Anfang 2015 mit 182
Schülerinnen und Schülern zwar noch über der erforderlichen Mindestgröße für Förderschulen Lernen von 144. Ein weiteres Absinken der Schülerzahl war aber zu erwarten, da die stark besetzten höheren Jahrgänge sukzessive die Schule verlassen
werden und die niedrigeren Jahrgänge deutlich schwächer besetzt sind.
•
Durch die Erweiterung um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erwartet die Verwaltung eine Stärkung und zumindest mittelfristige Absicherung
der Schule, da Eltern im Stadtbezirk Chorweiler, die für ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung gerne eine
Förderschule vorsehen möchten, nunmehr wohnortnah diese Schule anwählen können und nicht mehr auf andere Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Köln ausweichen müssen. Im Übrigen erwartet die
Verwaltung auch durch die auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg im Stadtbezirk Ehrenfeld nicht nur eine Stärkung der
Förderschule Lernen Leyendecker Straße im gleichen Stadtbezirk, sondern aufgrund
der relativen räumlichen Nähe auch eine Stärkung Förderschule Lernen Soldiner
Straße im Stadtbezirk Chorweiler.
80
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M76
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk
•
Mit Blick auf die mögliche Realisierung der Wohnbauoptionen Brombeergasse und
Lieversberg hat die Verwaltung eine Fläche am Hackhauser Weg unter anderem für
einen 2-zügigen Grundschulstandort gesichert.
•
Bei Realisierung des Wohnbaugebietes Kreuzfeld müssten nach Einschätzung der
Schulentwicklungsplanung Teilflächen für Grundschule (in der Summe rd. 2,1 ha),
eine Teilfläche für eine weiterführende Schule (4,67 ha), eine Teilfläche für Spielplatz und Jugend (2,0 ha) sowie Grundstücke für Kitas berücksichtigt werden. Der
genaue Flächenbedarf kann erst bei genauerer Kenntnis des möglichen Wohnbauumfangs konkretisiert werden.
•
Sofern in Pesch größere Wohnbaugebiete entstehen, sollte eine Teilfläche für
Grundschulnutzung (0,75 ha) und für Spielplatz und Jugend (0,15 ha) berücksichtigt
werden. Für die Erich-Ohser-Grundschule könnte dort ein bedarfsgerechter Neubau
entstehen und die bisher genutzte Fläche käme dem Gymnasium Pesch zu Gute
(vgl. M70). Für Esch/Auweiler wären bei der Realisierung größerer Wohnbaugebiete
Teilflächen für Grundschulnutzung (0,75 ha), für eine weiterführende Schule (2,5 ha)
und eine für eine Jugendeinrichtung (0,5 ha) zu berücksichtigen, aufgrund der Lagegunst im Idealfall im Bereich am Hahnerweg.
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 6/ Chorweiler
•
Insgesamt ergibt sich ein rechnerisch ausreichender Bestand an Grundschulplätzen,
nachdem die vorgesehenen schulorganisatorischen Maßnahmen umgesetzt sind. Im
Rahmen der Aufnahmekapazitäten besteht zukünftig noch eine vertretbare Kapazitätsreserve.
•
Für die Deckung des rechnerisch erwarteten Gesamtbedarfes im Stadtbezirk Chorweiler ist es erforderlich, über die bestehende Planung hinaus in der Sekundarstufe I und
II zusätzliche Schulplätze in zu schaffen. Sofern das Wohnbaugebiet Kreuzfeld zeitnah
entwickelt werden würde, könnte dort aufbauend auf den aus dem Wohngebiet neu
entstehenden Bedarf, der rechnerisch noch offene Bedarf mitgedeckt werden. In der
Summe von Grund- und weiterführenden Schulen müsste eine Grundstücksfläche von
knapp 6,8 ha zur Verfügung gestellt werden.
•
Mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen würde erreicht, dass im Stadtbezirk
Chorweiler zukünftig 36% der Plätze auf die Schulformen Gesamtschule und Freie
Waldorfschule entfallen. Der Anteil der Gymnasialplätze würde 27% und der Anteil der
Realschulplätze 17% betragen.
•
Die Verwaltung hält es für denkbar, den durch die Elternbefragung 2012 festgestellten
möglichen Bedarf an Gymnasialplätzen teilweise durch neu entstehende Plätze an Gesamtschulen (mit G9 zum Abitur) zu decken. Dies ist auch deshalb erforderlich, um an
Gesamtschulen die erforderliche Heterogenität in der Schülerschaft zu erreichen, die
für ein erfolgreiches Lernen an Gesamtschulen unabdingbar ist.
81
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.7. Stadtbezirk 7/ Porz
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die nun vorliegende aktualisierte kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung geplanter und mitunter bereits in der Umsetzung
befindlicher Wohnbauprojekte. Für den Stadtbezirk Porz sind in der Einwohnerprognose
2.564 neue Wohneinheiten eingerechnet worden.
Für das Baugebiet Zündorf-Süd sind bis zum Jahr 2025 lediglich 225 Wohneinheiten der
beabsichtigten rund 2.250 Wohneinheiten kalkuliert. Die Differenz ist in der schulentwicklungsplanerischen Bewertung ergänzend einzubeziehen.
•
Für das bisher noch nicht in der Einwohnerprognose berücksichtigte Wohnbaupotential
in Zündorf Süd unterstellt die Schulentwicklungsplanung, dass sich die Verteilung der
Einwohnerinnen und Einwohner auf die Altersjahre in Zündorf langfristig nicht verändern wird. Aufgrund der Erfahrungen in anderen großen Neubaugebieten (Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf Süd) wird allerdings angenommen, dass
zumindest bis 2030 mit einem erhöhten Anteil an schulpflichtig werdenden Kinder aus
dem Neubaugebiet zu rechnen ist.
•
Für die bisher in der Einwohnerprognose für Zündorf berücksichtigten neuen Wohneinheiten wurde mit einer Belegung von 2,6 Einwohnern je Wohneinheit kalkuliert. Unter
82
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Berücksichtigung der Referenzwerte aus Nippes und Widdersdorf wird angenommen,
dass in der Erstbezugsphase rd. 2,5 % der zukünftigen Einwohner zur Einschulung und
rd. 1,4 % der zukünftigen Einwohner zum Übergang in die Sekundarstufe I anstehen.
Daraus ergibt sich eine zusätzlich mögliche Schülerzahl in Zündorf Süd, die noch nicht
im Zuge der Einwohnerprognose berücksichtigt wurden und nach 2025 im potentiellen
Neubaugebiet Zündorf Süd zuziehen könnten.9
•
Für das Siedlungsgebiet „Zündorf-Süd“ sind zwei Flächen für Grundschule (in der
Summe 15.000 m² für insgesamt 6 Züge) sowie eine Fläche von 20.000 m² für eine
weiterführende Schule angemeldet worden. Im Grundschulbereich besteht darüber
hinaus an den beiden Standorten in Zündorf derzeit einerseits noch Aufnahmepotential
im Rahmen der Aufnahmekorridore, andererseits erscheint es auch denkbar, dass im
Notfall an beiden Standorten die Zusetzung von Räumen möglich ist.
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Entwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der erforderlichen Plätze in der Primarstufe von rund 1.200 auszugehen und mit Blick auf die
Zuzüge in das Wohngebiet Zündorf-Süd um rund 130 Kinder zu ergänzen, so dass die
Planung insgesamt auf rund 1.330 Plätze in den Eingangsklassen der Grundschulen
ausgerichtet wird. Dies entspricht rund 58 Zügen bei einer durchschnittlichen Klassengröße nach Richtwert von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, die Planungen auf einen Bedarf von rund
1.200 Plätzen auszurichten und mit Blick auf Zündorf Süd um rund 75 Schülerplätze zu
ergänzen, so dass die Planung insgesamt auf rund 1.275 Plätze in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen abstellen. Dies entspricht einem Bedarf von rund 48
Zügen bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 27 Plätzen. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem NRW-Schulkonsens folgend auf 26 reduziert wird, stehen
bei dieser Zügigkeit immer noch 1.248 Plätze gemäß Richtwert zur Verfügung. Bei einem angenommenen Maximalwert von 28 Schülerinnen und Schülern je Klasse ergäben sich rund 1.344 Plätze.
•
Für die Sekundarstufe II ergibt sich dementsprechend ein aufbauender Bedarf von bis
zu rd. 765 Plätzen. Dies entspricht einem Bedarf von gut 39 Zügen in der Sekundarstufe II bei einer durchschnittlichen Kursfrequenz von 19,5 Plätzen.
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
9
Grundschule: 2.025 Wohneinheiten á 2,6 Einwohner = 5.265 Einwohner x 2,5 % (Anteil der 6Jährigen in den Referenzgebieten Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf-Süd) =
rund 132 Kinder je Jahrgang (knapp 6 Züge). Weiterführende Schule: 2.025 Wohneinheiten á 2,6
Einwohner = 5.265 Einwohner x 1,4 % (Anteil der 10-Jährigen in den Referenzgebieten) = rund 74
Kinder je Jahrgang (knapp 3 Züge).
83
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Maßnahmenplanung
M77
Neubau bei Erweiterung der Janusz-Korczak-Schule, KGS Am Altenberger Kreuz
in Poll
•
Die Verwaltung beabsichtigt die Erweiterung der Janusz-Korczak-Schule, KGS Am
Altenberger Kreuz in Poll von 1,5 Zügen auf 3 Züge durch Errichtung eines Teilstandortes auf dem Grundstück Siegburger Straße.
•
Die Erweiterung ist zum einen erforderlich, da das bestehende Gebäude Am Altenberger Kreuz gemäß aktueller Schulbauleitlinie nur 1 Zug aufnehmen könnte, aufgrund der Anmeldesituation aber derzeit schon durchgängig 2 Klassen aufgenommen wurden. Weiter werden durch das Wohnbaugebiet Poller Damm zusätzliche
Schülerplätze erforderlich.
•
Aufgrund von Personalengpässen bei der Gebäudewirtschaft konnte der 2014 erteilte Auftrag für eine Machbarkeitsstudie noch nicht abgearbeitet werden. Die schulrechtlichen Beschlüsse können erst herbeigeführt werden, wenn ein verbindlicher
Fertigstellungstermin fest steht
M78
•
Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Porz, GGS Hauptstraße in Porz
Im Kontext des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte (vgl. Session 3692/2008) wird
auch das gemeinsame Grundstück des Berufskollegs Porz (BK 10) und der GGS
Hauptstraße in die stadtplanerische Konzeption einbezogen. Das BK Porz soll räumlich an den Standort Eidorfer Straße in den Campus Deutz verlegt werden. Für die
GGS Hauptstraße wird an anderer Stelle auf dem bisherigen Schulgrundstück ein
84
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Neubau erfolgen. Dabei ist der Zukauf einer kleineren Fläche erforderlich, um das
Schulgebäude neu positionieren zu können. Da aktuell zwar noch keine Erweiterung
begründet werden kann, dieser jedoch zukünftig nicht ausgeschlossen werden kann,
soll das Grundstück so dimensioniert werden, dass eine spätere Erweiterung um
mindestens 1 Zug möglich bleibt.
M79
•
M80
•
M81
•
M82
Planungsoption für einen Neubau bei Erweiterung der Don-Bosco-Schule, GGS
Humboldtstraße auf dem Grundstück Bonner Straße (südlicher Bereich)
Die Verwaltung schlägt vor, für die Don-Bosco-Schule einen Neubau auf dem gegenüberliegenden Schulgrundstück Bonner Straße zu errichten. Der Neubau sollte
auf eine 5-zügige Kapazität ausgerichtet werden. Sobald ein verbindlicher Fertigstellungstermin bekannt ist, wird die Verwaltung die schulrechtliche Beschlussvorlage
zur Änderung der Zügigkeit der Don-Bosco-Schule von 3,5 Zügen auf 5 Züge fertigen.
Zügigkeitserweiterung der KGS Kupfergasse in zwei Schritten auf 6 Züge
Nach Einschätzung der Verwaltung sollte die KGS Kupfergasse aufgrund der Einwohnerentwicklung in zwei Schritten auf eine Kapazität von insgesamt 6 Zügen erweitert werden. Zur Realisierung der Erweiterung ist eine Teilstandortlösung am Altstandort Kupfergasse erforderlich. Die Erweiterung im ersten Schritt von 4 Zügen auf
5 Züge ist dann im Raumbestand möglich. Die erforderlichen schulrechtlichen Beschlüsse (Erweiterung 1. Schritt und Teilstandort) sollen möglichst im 3. Quartal
2016 eingeholt werden, die schulrechtliche Beschlussfassung zur weiteren Erweiterung der Kapazität von 5 auf 6 Züge (2. Schritt) ist erst möglich, wenn ein verbindlicher Fertigstellungstermin für die erforderliche Baumaßnahme bekannt ist.
Zwei neue Grundschulen in Zündorf-Süd
Neben dem Standort für eine Gesamtschule (6 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge
Sekundarstufe II) sind im Wohnbaugebiet Zündorf-Süd zwei Grundschulstandorte
mit einer Kapazität von insgesamt 6 Zügen (4 Züge + 2 Züge) erforderlich. Entsprechende Flächenansprüche der Bildungsverwaltung sind als Anmeldung in das Wettbewerbsverfahren eingebracht worden.
Planungsoption zur Zügigkeitserweiterung des Stadtgymnasiums Porz unter Nutzung eines Teilstandortes Bonner Straße bei (auslaufender) Schließung der Kopernikusschule, Hauptschule Bonner Straße
•
Nach Einschätzung der Verwaltung sollte die Kopernikusschule, Hauptschule Bonner
Straße geschlossen werden. Hier könnte ein eigenständigen Gymnasiums mit der
Mindestgröße von 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe
II entstehen.
•
Alternativ wäre neben dem Grundschulneubau (vgl. M79) auch die Einrichtung eines
85
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Teilstandortes für das Stadtgymnasium Porz denkbar, um dessen Kapazität zu erweitern. Das Stadtgymnasium würde anschließend 8 Züge in der Sekundarstufe I
und 11 Züge in der Sekundarstufe II umfassen.
M83
•
M84
Planungsoption zur Zügigkeitserweiterung der Max-Planck-Realschule auf 6 Züge
unter Nutzung der Räumlichkeiten der Don-Bosco-Schule, GGS Humboldtstraße
nach deren Umzug
Durch die Nutzung der frei werdenden Räume der Don-Bosco-Schule (Umzug in einen Neubau auf dem gegenüberliegenden südlichen Grundstücksteil Bonner Straße)
kann die Kapazität der Max-Planck-Realschule von 4 auf 6 Züge erhöht werden (vgl.
M79).
Planungsoption: Neue weiterführende Schule (Gesamtschule) in Zündorf-Süd,
Interimsstart am Standort Heerstraße bei (auslaufender) Schließung der JohannAmos-Comenius-Schule, Hauptschule Heerstraße und der Wilhelm-BuschRealschule Heerstraße
•
Im Plangebiet Zündorf-Süd soll ein Gebäude für eine weiterführende Schule entstehen. Die Verwaltung schlägt vor, im Neubaugebiet eine Gesamtschule mit 6 Zügen
in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II anzusiedeln. Mit einer
Gesamtschule kann das gesamte Spektrum des Schulangebotes wohnortnah vorgehalten werden.
•
Sobald der Bezugszeitpunkt für den Neubau verbindlich eingeschätzt werden kann,
sollen die Haupt- und Realschule am Standort Heerstraße nach Vorschlag der Verwaltung geschlossen werden. Als Nachfolgesystem wäre unmittelbar eine Gesamtschule vorzusehen, die die Räumlichkeiten der Hauptschule und der Realschule bis
zum Umzug in den Neubau in Zündorf-Süd als Interimsstandort für einen vorgezogenen Start nutzt. Die Interimszeit kann dabei voraussichtlich auf einen Zeitraum von
maximal 6 Jahren angelegt werden, sofern die Gesamtschule aufbauend ab dem 5.
Schuljahr mit 5 Eingangsklassen an den Start geht.
•
Nach Umzug in den Neubau in Zündorf-Süd kann die Gesamtschule dann auf 6 Züge in der Sekundarstufe I erweitert werden.
M85
•
Planungsoption zur Zügigkeitserweiterung des Lessinggymnasiums Heerstraße
nach Umzug der neuen Gesamtschule von dem Interimsstandort Heerstraße
nach Zündorf-Süd
Nach Umzug der neuen Gesamtschule von ihrem Interimsstandort Heerstraße nach
Zündorf-Süd (vgl. M84), kann der Standort Heerstraße generalsaniert und so umgebaut werden, dass das Lessinggymnasium bis zu 7 Züge in der Sekundarstufe I und
10 Züge in der Sekundarstufe II führen kann. Hier werden dann 3 Züge in der Sekundarstufe I und 4 Züge in der Sekundarstufe II gewonnen.
• Auch in diesem Fall wäre ein eigenständiges Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I theoretisch denkbar. In der Sekundarstufe II müssten in diesem Fall beide
Gymnasien auf je 5 Züge festgelegt werden.
86
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M86
•
M87
Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner Gesamtschule in der Sekundarstufe II
Die Verwaltung sieht eine Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule in
der Sekundarschule II um 2 Züge vor. Diese könnte entweder auf dem Grundstück
der Gesamtschule realisiert werden oder auf dem ehemaligen Grundstück der Finkenbergschule, Förderschule Lernen Stresemannstraße 15.
Auslaufende Schließung der Finkenbergschule zum Schuljahr 2017/18 wegen
Unterschreitung der Mindestgröße [Bündelung der regionalen Nachfrage in der
Eduard-Mörike-Schule bei Entwicklung der Eduard-Mörike-Schule zu einer Verbundschule (Erweiterung um den Förderschwerpunkt Lernen)]
•
Die Finkenbergschule, Förderschule Lernen Berliner Straße wird voraussichtlich in
kurzer Zeit die erforderliche Mindestgröße für eine Förderschule Lernen unterschreiten. Aufgrund der Vorgaben der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen ist die
Verwaltung verpflichtet, schulorganisatorisch zu reagieren.
•
Nach Erwägung der unterschiedlichen Möglichkeiten verbleiben 3 realistische Szenarien:
−
Auslaufende Schließung der Schule: Eine auslaufende Schließung nimmt den Gedanken auf, das gemeinsame Lernen im Förderschwerpunkt Lernen so schnell wie
möglich auszubauen. Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf können
sich wohnortnah im gemeinsamen Lernen an den allgemeinen Schulen anmelden
oder für eine andere Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen entscheiden.
Rechtsrheinisch bieten auf Kölner Stadtgebiet dies die Martin-Köllen-Schule in Kalk
und die Förderschule Lernen Thymianweg in Höhenhaus an.
−
Ad-hoc-Schließung und Errichtung einer Nebenstelle einer Förderschule Lernen: Um
im Stadtbezirk Porz noch ein Förderschulangebot im Förderschwerpunkt Lernen zu
erhalten, ist die Errichtung einer Nebenstelle einer bestehenden Förderschule Lernen aus einem anderen Stadtbezirk eine Option. Da die Förderschule mit dem Verbund der Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung Martin-Köllen-Schule im Stadtbezirk Kalk bereits zwei Teilstandorte führt und ein weiterer Teilstandort hier organisatorisch nicht realisierbar erscheint, müsste die Förderschule Lernen Thymianweg im Stadtbezirk Mülheim einen Teilstandort an der Berliner Straße in Westhoven einrichten. Die Finkenbergschule würde auflösend geschlossen, die Schülerinnen und Schüler können an die Förderschule Lernen Thymianweg, Teilstandort Berliner Straße, umgemeldet werden.
−
Ad-hoc-Schließung oder auslaufende Schließung der Finkenbergschule und Realisierung eines Teilstandortes der Eduard-Mörike-Schule: Auch die Errichtung eines
Verbundsystems mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung
sowie Lernen im Stadtbezirk Porz stellt eine Option dar. Hierfür müsste die EduardMörike-Schule in Grengel um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert werden und
gleichzeitig einen Teilstandort an der Berliner Straße in Westhoven einrichten. Die
Finkenbergschule würde geschlossen, die Schülerinnen und Schüler können an die
zukünftige „Verbundschule“ Eduard-Mörike-Schule umgemeldet werden. Den schulrechtlichen Vorgaben entsprechend sind die Schülerinnen und Schüler der unter-
87
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
schiedlichen Förderschwerpunkte „gleichmäßig“ auf die Teilstandorte zu verteilen.
D.h., dass es zumindest mittel- und langfristig keine förderschwerpunktspezifischen
Teilstandorte geben darf. Für eine unmittelbare Übernahme aller Schülerinnen und
Schüler müsste ein entsprechendes pädagogisches Konzept erarbeitet werden.
Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist kurzfristig herbeizuführen, so dass
eine Umsetzung zum Schuljahr 2017/18 erfolgen kann. Die Verwaltung präferiert das
unter 3. beschriebene Szenario einer Schließung der Finkenbergschule und der Bildung eines Teilstandortes der Eduard-Mörike-Schule. Das Schuljahr 2016/17 muss
genutzt werden, um das erforderliche pädagogische Konzept zu entwickeln.
•
M88
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk Porz
•
Die Verwaltung bemüht sich aktuell um die Sicherung eines Schulreservegrundstücks, um die Versorgung mit Grundschulplätzen für die Stadtteile Wahn und Libur
auch dann gewährleisten zu können, wenn zusätzliche, neue Wohnbaufelder entwickelt werden. Hierzu sollte eine Fläche Am Krausbaum/Frankfurter Straße vorgesehen werden. Alternativ könnte als „Plan B“ auf eine Fläche am Senkelsgraben in
Lind zurückgegriffen werden, die im B-Plan als Schulreservefläche ausgewiesen
wurde. Die Fläche „Senkelsgraben“ stellt im Gegensatz zur Fläche „Am Krausbaum“
in Bezug auf die Wohnortnähe rechnerisch jedoch keine Entlastung für die GGS
Adolph-Kolping-Straße dar. Die Überlegungen zu einem Reservestandort stellen auf
eine Kapazität von 2 bis 3 Zügen ab.
•
Im Zuge des Stadtentwicklungskonzeptes Porz muss sichergestellt werden, dass für
die Grundschule Hauptstraße im Bereich Hauptstraße/Josefstraße eine ausreichende Fläche berücksichtigt wird (vgl. M78).
•
Sofern westlich des S-Bahnhaltepunktes Wahn (Westwahn/ Jungfernheide) Wohnbebauung in relevantem Umfang vorgesehen werden sollte, wäre in diesem Bereich
voraussichtlich eine (weitere) Fläche für Grundschule vorzusehen. Die Größe ist abhängig von der möglichen Einwohnerzahl.
•
Es ist erforderlich an geeigneter Stelle neue, weiterführende Schulplätze zu schaffen. Hierfür ist ein neuer Schulstandort in geeigneter regionaler Lage erforderlich.
Hierbei sollte nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung vorrangig geprüft
werden, ob im vorgesehenen Wohnbaugebiet Poller Damm eine Fläche aktiviert
werden kann. Der Standort läge in der Nähe der Stadtbahnlinie 7, wäre somit auf
der Nord-Süd-Achse gut in den Stadtbezirk Porz eingebunden und würde auch im
nördlichen Bereich des Stadtbezirks ein Angebot in einer weiterführenden Schule
ermöglichen.
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 7/ Porz
•
Die Bewertung der Stadtteile Porz, Eil, Urbach und Finkenberg erfolgt aufgrund der
kompakten Lage im Stadtgebiet und der Verortung der jeweiligen Grundschulen „im
Paket“. Für diese Stadtteile insbesondere für den nördlichen Bereich sind bis 2025 zusätzliche Grundschulplätze zu realisieren, die bislang noch nicht mit einer konkreten
Planung hinterlegt werden können. Die Erweiterung der GGS Hauptstraße um einen
88
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
oder zwei Züge in einem weiteren Schritt nach dem bereits geplanten Neubau könnte
die erwartete Situation deutlich entspannen. Wenn sich dies nicht umsetzen ließe oder
dies zu nicht vertretbaren Verzögerungen beim vorgesehenen Neubau führen würde,
müsste eine weitere, neue Fläche für Grundschule gefunden werden. In diesem Zusammenhang sieht die Verwaltung vor, die Schulgrundstücke an der Stresemannstraße auf Flächenreserven hin zu prüfen.
•
Für die Deckung des rechnerisch erwarteten Gesamtbedarfes im Stadtbezirk Porz ist
es erforderlich, über die bestehende Planung hinaus in der Sekundarstufe I und II zusätzliche Schulplätze in zu schaffen. Rechnerisch besteht ein Bedarf in Höhe von bis
zu 5 Zügen in der Sekundarstufe I, der noch nicht mit konkreten Maßnahmen hinterlegt
werden kann.
•
Mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen würde erreicht, dass im Stadtbezirk
Porz zukünftig 31% der Plätze auf die Schulform Gesamtschule entfallen. Der Anteil
der Gymnasialplätze würde 44% betragen. Auf die Schulform Realschulen entfiele ein
Anteil von 26%. Die Schulform Hauptschule gäbe es im Stadtbezirk Porz zukünftig
nicht mehr.
•
Die Verwaltung hält es für denkbar, den durch die Elternbefragung 2012 festgestellten
möglichen Bedarf an Gymnasialplätzen teilweise durch neu entstehende Plätze an Gesamtschulen (mit G9 zum Abitur) zu decken. Dies ist auch deshalb erforderlich, um an
Gesamtschulen die erforderliche Heterogenität in der Schülerschaft zu erreichen, die
für ein erfolgreiches Lernen an Gesamtschulen unabdingbar ist.
89
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.8. Stadtbezirk 8/ Kalk
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die nun vorliegende aktualisierte kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung geplanter und mitunter bereits in Umsetzung befindlicher Wohnbauprojekte. Für den Stadtbezirk Kalk sind in der Einwohnerprognose 1.745
neue Wohneinheiten eingerechnet worden.
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Entwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der erforderlichen Plätze in der Primarstufe von rund 1.400 auszugehen. Dies entspricht rund 61
Zügen bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, die Planungen auf einen Bedarf von rund
1.350 Plätzen auszurichten. Dies entspricht rund 50 Zügen mit einer durchschnittlichen
Klassengröße von 27. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem NRW-Schulkonsens
folgend auf 26 reduziert wird, stehen bei dieser Zügigkeit immer noch 1.300 Plätze gemäß Richtwert zur Verfügung. Bei einem angenommenen Maximalwert von 28 Schülerinnen und Schülern je Klasse ergäben sich rd. 1.400 Plätze.
90
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Für die Sekundarstufe II ergibt sich ein aufbauender Bedarf von bis zu rund 810 Plätzen.
Dies entspricht einem Bedarf von 30 Zügen in der Sekundarstufe II bei einer durchschnittlichen Kursfrequenz von 19,5 Plätzen.
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
Maßnahmenplanung
M89
•
Neues Grundschulgebäude Thessalonikiallee (ehemaliges CFK-Gelände) in Kalk
– Umzug der KGS Kapitelstraße dorthin – Zügigkeitserweiterung der Grünebergschule, GGS Kapitelstraße auf 5 Züge nach Umzug der KGS an den Standort
Thessalonikiallee
Die Verwaltung sieht vor, am Standort Thessalonikiallee auf dem ehemaligen CFKGelände ein Gebäude für eine 3-zügige Grundschule zu errichten und eine der beiden bisher am Standort Kapitelstraße in Kalk untergebrachten, jeweils 3-zügigen
Grundschulen innerhalb ihres Einzugsbereiches dorthin zu verlegen. Gleichzeitig soll
die verbleibende Grundschule mindestens auf eine 4-Zügigkeit ausgelegt werden.
Am Standort Kapitelstraße kann damit voraussichtlich auf den Ersatz von Fertigbauten verzichtet werden. Außerdem besteht in diesem Fall kein Handlungsbedarf mehr,
am bislang beengten Standort Kapitelstraße eine weitere Turnhalle zu schaffen.
91
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
M90
•
M91
•
M92
•
M93
Zwischenzeitlich konnte mit Schulleitung und Schulaufsicht abgestimmt werden,
dass die KGS Kapitelstraße umziehen wird. Die Grünebergschule, GGS Kapitelstraße wird am bestehenden Standort auf 4 Züge, ggf. sogar auf 5 Züge erweitert. Der
schulrechtliche Beschluss wird herbeigeführt, sobald ein verbindlicher Umzugstermin
für die KGS Kapitelstraße an die Thessalonikiallee fest steht.
Neue Grundschule Albermannstraße in Kalk (Machbarkeitsstudie) - zunächst Einrichtung gebündelter Vorbereitungsklassen in Anbindung an Adolph-KolpingHauptschule
Am Standort Albermannstraße soll eine neue, 3-zügige Grundschule errichtet werden. Ob hierfür das Bestandsgebäude genutzt werden kann oder ob dort ein Abriss
und Neubau erforderlich wird, wird derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Zunächst sind am Standort gebündelte Vorbereitungsklassen in Anbindung an
die auf dem gleichen Grundstück befindliche Adolph-Kolping-Schule Falckensteinstraße eingerichtet.
Zügigkeitserweiterungen der Heinzelmännchen-Schule, GGS Heßhofstraße und
der KGS Heßhofstraße jeweils auf drei Züge nach Erweiterung
Unter anderem durch den Ersatz von alten Fertigbauten ist es möglich, den Raumbestand auf dem Grundstück so zu verändern, dass dort insgesamt 6 Grundschulzüge untergebracht werden können. Beide Grundschulen sollen schulrechtlich so
erweitert werden, dass Sie jeweils 3-zügig geführt werden. Der schulrechtliche Beschluss steht noch aus. Dieser kann erst herbeigeführt werden, wenn ein verbindlicher Fertigstellungstermin für die Baumaßnahme bekannt ist.
Neue Grundschule Schulstraße/ Nürnberger Straße in Höhenberg (Verselbstständigung der Nebenstelle der Montessori-Grundschule GGS Ferdinandstraße in
Mülheim)
Die Verwaltung beabsichtigt nach wie vor, die Nebenstelle der MontessoriGrundschule Ferdinandstraße (in Mülheim) am Standort Schulstraße/Nürnberger
Straße in Höhenberg zu verselbständigen und auf 2 Züge zu erweitern. Da die
Schulplätze der bislang 1-zügigen Nebenstelle am Hauptstandort (in Mülheim) gezählt werden, entstehen durch diese Maßnahme im Stadtteil Höhenberg rechnerisch
48 zusätzliche Plätze.
Zügigkeitserweiterung der James-Krüss-Schule, GGS Zehnthofstraße und der
KGS Zehnthofstraße in Ostheim auf jeweils drei Züge
•
Durch die Schließung der Förderschule Lernen Edisonstraße (zum 31.07.2010)
konnten am Doppelstandort Edisonstraße/Zehnthofstraße zusätzliche Grundschulplätze gewonnen werden, ohne dass ein Erweiterungsbau erforderlich wurde
•
Ab dem Schuljahr 15/16 können regelmäßig 5 Eingangsklassen gebildet werden.
92
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Um das Platzangebot zu vergrößern, ist eine Erweiterung der beiden Grundschulen
am Standort Zehnthofstraße erforderlich. Ziel ist es zunächst, für beide Grundschulen eine Kapazität von je 3 Zügen zu erreichen. Auch eine Aufteilung in eine zweiund eine vierzügige Schule wäre denkbar. Die schulrechtlichen Beschlüsse sollen
baldmöglichst vorbereitet und eingeholt werden.
•
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine weitere bauliche Erweiterung möglich ist, um
die Kapazität am Standort weiter zu erhöhen und somit die noch offenen Bedarfe
von rd. 3 Zügen für den Stadtteil Ostheim weiter zu reduzieren. Die nach Prüfung erforderlichen bau- und organisatorischen Beschlüsse werden zu gegebener Zeit eingeholt. Sofern der Bedarf am Standort Zehnthofstraße / Edisonstraße nicht gedeckt
werden kann, muss nach Standortalternativen gesucht werden.
•
In den benachbarten Stadtteilen Vingst und Höhenberg steht in der Summe rechnerisch mindestens ein Zug als Ausgleich für Ostheim (Waldbadviertel) zur Verfügung.
M94
Maßnahmen zur Sicherung eines bedarfsgerechten Grundschulangebotes in den
Stadtteilen Merheim, Brück und Neubrück
Um ein bedarfsgerechtes Grundschulangebot in Stadtteilen Merheim, Brück und
Neubrück sieht die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen vor:
•
−
Vorübergehende Zügigkeitserweiterung der KGS Fußfallstraße in Merheim um
einen Zug: Bis zur Realisierung erfolgt bei Bedarf eine Mehrklassenbildung an
der GGS Diesterwegstraße in den dortigen Fertigbaueinheiten. Der Auftrag zur
Errichtung von Fertigbaueinheiten an der KGS Fußfallstraße wurde am
17.11.2015 erteilt, die Fertigstellung ist zu 2017/18 vorgesehen. Die Erweiterung
KGS Fußfallstraße ist zunächst befristet bis zur Fertigstellung der geplanten
neuen Grundschule in Merheim.
−
Verlängerung der Nutzungsdauer der vorhandenen Fertigbaueinheiten an der
GGS Diesterwegstraße in Brück: ist erfolgt.
−
Ersatz der alten Fertigbaueinheiten der KGS Andreas-Hermes-Straße in Neubrück 1:1 (wurde beauftragt und ist zu 2017/18 avisiert). Hier können Vorbereitungsklassen eingerichtet werden.
−
Sicherung einer Schulfläche für eine neue Grundschule, vorrangig in Merheim.
Nachdem der Ankaufversuch für ein Grundstück vorerst gescheitert ist, muss die
Suche nach einer geeigneten Fläche fortgesetzt werden (siehe auch weiter unten: „Neue Grundschule in Merheim“) (vgl. M95).
−
Sicherung der Fläche Gräfenhof neben der KGS Olpener Straße in Brück. Die
Grundstücksfläche ist angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Kalk aus der
zuvor eingeleiteten Vermarktung heraus genommen worden. Hier können Räume für bis zu 6 Vorbereitungsklassen gebaut werden. Ein separates Gebäude,
um die Zügigkeit der KGS Olpener Straße (unter Berücksichtigung der im
Raumprogramm vorgesehenen Räume) um 1 Zug zu erhöhen, kann auf der zur
Verfügung stehenden Grundstücksfläche jedoch nicht realisiert werden.
93
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M95
Neue Grundschule in Merheim
•
Die Verwaltung sieht möglichst südlich der Olpener Straße / Nähe Madausgelände in
Merheim vor, einen neuen 2-zügigen Grundschulstandort mit Erweiterungsoption auf
3 Züge zu entwickeln. Ein dafür konkret vorgesehenes Grundstück konnte bislang
leider nicht angekauft werden, da es der Eigentümer nicht veräußern möchte. Die
Verwaltung wird die Suche nach einem geeigneten Grundstück fortführen. Die baulichen und schulrechtlichen Beschlüsse können erst im Anschluss eingeholt werden.
Wenn es gelänge, die Schule 3-zügig zu bauen, könnte auch der rechnerisch noch
offene Bedarf aus dem benachbarten Stadtteil Neubrück mit abgedeckt werden.
•
Bis zur Fertigstellung des Schulneubaus wird die KGS Fußfallstraße räumlich so ertüchtigt, dass jährlich 5 Eingangsklassen aufgenommen werden können. Damit ist
die Kapazität des Grundstücks erschöpft. Der schulrechtliche Beschluss wird für das
3. Quartal 2016 angestrebt. Nach Fertigstellung des Schulneubaus kann die Erweiterung voraussichtlich sowohl baulich als auch schulrechtlich zurückgenommen werden.
M96
Zügigkeitserweiterung der KGS Vollberger Weg in Rath/Heumar auf drei Züge
•
Die KGS Volberger Weg muss in ihrer Kapazität den steigenden Einwohnerzahlen in
Rath/Heumar folgen. Daher ist die Schule auf 3 Züge zu erweitern. Sobald ein verbindlicher Zeitpunkt benannt werden kann, an dem die erforderliche Raumsituation
hergestellt sein wird, wird die Verwaltung den schulrechtlichen Beschluss herbeiführen.
M97
•
M98
•
Zügigkeitserweiterung Heinrich-Heine-Gymnasium Hardtgenbuscher Kirchweg zu
2017/18 unter Weiternutzung vorhandener Fertigbaueinheiten nach Fertigstellung
Erweiterungsbau mit geplanter Inbetriebnahme 2016
Um den (stadtweitern) Bedarf nach Gymnasialplätzen zu decken, ist die Erweiterung
des Heinrich-Heine-Gymnasiums vorgesehen. Hierzu müssen die vorhandenen Fertigbaueinheiten zunächst erhalten werden. Im nächsten Schritt muss geprüft werden,
wie das erforderliche Raumprogramm für die zusätzlichen Klassen hergestellt werden kann.
Neue weiterführende Schule (Gesamtschule) Walter-Pauli-Ring (Fläche am Polizeipräsidium) in Kalk
Die Verwaltung schlägt vor, am Standort Walter-Pauli-Ring eine neue Gesamtschule
zu errichten. Die dafür vorgesehene Fläche am Polizeipräsidium befindet sich in Eigentum des Landes. Die Stadt Köln hat ihr dringendes Interesse an einem Erwerb
der Fläche für eine schulische Nutzung bekundet.
94
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Zügigkeitserweiterung der Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium Kantstraße
unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau
M99
•
Die Zügigkeitserweiterung der Kaiserin-Theophanu-Schule von 3 Zügen auf 4 Züge
in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II ist sowohl räumlich-gebäudlich durch die Bereitstellung von zusätzlichen Räumen im Vorgriff auf den Erweiterungsbau als auch schulrechtlich durch Ratsbeschluss von 2011
erfolgt. Der Baubeginn des konventionellen Erweiterungsbaus soll zeitnah erfolgen.
M100
•
Die Zügigkeitserweiterung der Katharina-Henoth-Gesamtschule auf 6 Züge in der
Sekundarstufe I und auf 5 Züge in der Sekundarstufe II konnte bei auslaufender
Schließung der benachbarten Hauptschule Nürnberger Straße und Nutzung dadurch
frei werdender Raumkapazitäten zum Schuljahr 2015/16 realisiert werden.
M101
•
Zügigkeitserweiterung der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße in
Höhenberg bei auslaufender Schließung der Hauptschule Nürnberger Straße zum
Schuljahr 2015/16 (ist erfolgt)
Perspektivische Planungsoption: Neue Gesamtschule (oder neues Gymnasium)
an den Teilstandorten Falckensteinstraße und Helene-Weber-Platz bei auslaufender Schließung der Adolph-Kolping-Schule und der Kurt-Tucholsky-Schule
Die Verwaltung hält es für denkbar, perspektivisch eine neue Gesamtschule mit 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II an den Teilstandorten Falckensteinstraße und Helene-Weber-Platz bei auslaufender Schließung der
Adolph-Kolping-Schule und der Kurt-Tucholsky-Schule zu realisieren. Über die horizontale Verteilung der Jahrgänge auf die Standorte müsste dann zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden werden. Alternativ könnte auch die Realisierung eines Gymnasiums in Frage kommen oder darüber nachgedacht werden, an den genannten
Standorten jeweils eine neue Realschule zu errichten.
M102
Auslaufende Schließung der Schule „Der kleine Prinz“, Förderschule Emotionale
und soziale Entwicklung Vietorstraße zum Schuljahr 2015/16 wegen Unterschreitung der Mindestgröße [Bündelung der regionalen Nachfrage in der Martin-KöllenSchule bei Entwicklung der Martin-Köllen-Schule zu einer Verbundschule (Erweiterung um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung) zum
Schuljahr 2015/16]
•
Der Rat hat am 05.02.2015 die Schließung der Förderschule „Der kleine Prinz“ und
die Änderung der Martin-Köllen-Schule in eine Förderschule im Verbund beschlossen (siehe Session 2834/2014).
•
Durch die Erweiterung der Martin-Köllen-Schule um den Bildungsgang im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung wird es möglich, die regionale
Nachfrage nach Förderschulplätzen in der Martin-Köllen-Schule zu bündeln und diese Schule zu stärken.
95
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Als mögliche Folgenutzung des Schulstandortes Vietorstraße wurde verwaltungsintern unter anderem die Einrichtung von gebündelten Vorbereitungsklassen diskutiert.
Aufgrund eines aktuellen, dringenden Sanierungsfalls am Standort Kapitelstraße
wird derzeit intensiv die Möglichkeit der Auslagerung der KGS Kapitelstraße an den
Standort Vietorstraße geprüft.
M103
•
Für die bauliche und schulrechtliche Errichtung von bis zu 3 neuen weiterführenden
Schulen im Stadtbezirk Kalk – neben der Planung am Walter-Pauli-Ring (vgl. M98) werden derzeit an zwei konkreten Standorten die Handlungsmöglichkeiten geprüft.
Abhängig vom Prüfergebnis ist daher noch (mindestens) ein weiterer, dritter neuer
Standort erforderlich, um den erwarteten Bedarf an Plätzen in der Sekundarstufe I
und II zu decken, der mit dem ausgesprochen hohen Bevölkerungswachstum im
Stadtbezirk Kalk einhergeht.
M104
•
Realisierung von weiteren drei neuen weiterführende Schulen im Stadtbezirk Kalk
– Flächensuche und Flächensicherung
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk
Neben der vorgehend beschriebenen Grundstücksprüfung mit Blick auf den Bedarf
an zwei bis drei neuen weiterführenden Schulen wird derzeit geprüft, ob eine Erweiterung der Grundschule Lohmarer Straße in Humboldt/Gremberg auf dem Schulgrundstück möglich ist. Falls dies nicht umsetzbar sein sollte, müsste eine Flächenoption erschlossen werden.
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 8/ Kalk
•
Im Primarbereich besteht ein Bedarf an einer neuen Grundschule in Merheim (Flächensuche) sowie an erweiterten Grundschulkapazitäten in Ostheim, die entweder
durch Erweiterungen am Standort Edisonstraße/ Zehnthofstraße oder durch eine neue
Grundschule (Fläche erforderlich) eingelöst werden könnten.
•
In der Summe ergibt sich nach Umsetzung aller Vorschläge eine ausgeglichene Bilanz
von möglichem Bedarf und zukünftigem Angebot in der Sekundarstufe I. Zu unterstreichen ist dabei, dass für die Realisierung von insgesamt 16 Zügen in der Sekundarstufe
I und korrespondierenden Züge in der Sekundarstufe II, neben der Planung am WalterPauli-Ring, Grundstücke gesichert werden müssen. Zwei Flächen befinden sich in Prüfung, eine Fläche muss noch gefunden werden.
•
Mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen (inklusive der Vorschläge zu den
Schulformen) würde erreicht, dass im Stadtbezirk Kalk zukünftig 46% der Plätze auf
die Schulform Gesamtschule entfallen. Der Anteil der Gymnasialplätze würde 41% betragen. Auf die Schulforme Realschule entfiele ein Anteil von 13%. Die Schulform
Hauptschule gäbe es zukünftig im Stadtbezirk Kalk nicht mehr. Je nach Umsetzung der
perspektivischen Planungsoption an den Schulstandorten Falckensteinstraße und
Helene-Weber-Platz würde der Anteil der Gymnasialplätze höher ausfallen (50%) und
der Anteil der Gesamtschulplätze niedriger (37%).
96
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Die Verwaltung schlägt vor, den durch die Elternbefragung 2012 festgestellten möglichen Bedarf an Gymnasialplätzen teilweise durch neu entstehende Plätze an Gesamtschulen (mit G9 zum Abitur) zu decken. Dies ist auch deshalb erforderlich, um an Gesamtschulen die erforderliche Heterogenität in der Schülerschaft zu erreichen, die für
ein erfolgreiches Lernen an Gesamtschulen unabdingbar ist.
97
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
6.9. Stadtbezirk 9/ Mülheim
Schülerzahlenerwartung nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose bis 2025
Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich zu bestimmten Schuljahren eingeschult werden bzw.
in die Sekundarstufe I bzw. II der weiterführenden Schulen übergehen, stellt einen entscheidender Planungsparameter der Schulentwicklungsplanung dar.
Die nun vorliegende aktualisierte kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung unter Einbeziehung geplanter und mitunter bereits in Umsetzung befindlicher Wohnbauprojekte. Für den Stadtbezirk Mülheim sind in der Einwohnerprognose 2.301
neue Wohneinheiten eingerechnet worden.
Die kleinräumige Einwohnerprognose berücksichtigt bisher für die unterschiedlichen Planungsfelder des Mülheimer Hafens rd. 990 Wohneinheiten für einen Bezug bis zum Jahr
2025. Insgesamt können dort nach derzeitigem Kenntnisstand bis zu 3.200 Wohneinheiten
entstehen. Daher muss für die noch nicht berücksichtigen rd. 2.210 Wohneinheiten ein zusätzlicher schulischer Bedarf ermittelt werden.
•
Für das bisher noch nicht in der Einwohnerprognose berücksichtigte Wohnbaupotential
unterstellt die Schulentwicklungsplanung, dass sich in Mülheim die Verteilung der Einwohnerinnen und Einwohner auf die Altersjahre langfristig nicht verändern wird. Aufgrund der Erfahrungen in anderen großen Neubaugebieten (Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und Widdersdorf-Süd) wird allerdings angenommen, dass zumindest
bis 2030 mit einem erhöhten Anteil an schulpflichtig werdenden Kinder aus dem Neubaugebiet zu rechnen ist.
98
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
•
Für die bisher in der Einwohnerprognose für Mülheim berücksichtigten neuen
Wohneinheiten wurde mit einer Belegung von 2,2 Einwohnern je Wohneinheit kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Referenzwerte aus Nippes und Widdersdorf wird angenommen, dass in der Erstbezugsphase rd. 2,5 % der zukünftigen Einwohner zur
Einschulung und rd. 1,4 % der zukünftigen Einwohner zum Übergang in die Sekundarstufe I anstehen. Daraus ergibt sich eine zusätzlich mögliche Schülerzahl in Mülheim,
die im Zuge der Einwohnerprognose noch nicht berücksichtigt wurde.10
Bedarf an Schülerplätzen
•
Aufgrund der erwarteten Entwicklung erscheint es sinnvoll, für die Kalkulation der erforderlichen Plätze in der Primarstufe von einem Wert von rund 1.570 auszugehen.
Dies entspricht rund 68 Zügen bei einer durchschnittlichen Klassengröße nach Richtwert von 23.
•
In der Sekundarstufe erscheint es sinnvoll, die Planungen auf einen Bedarf von rund
1.470 Plätzen auszurichten. Dies entspricht rund 55 Zügen bei einer durchschnittlichen
Klassengröße von 27. Sofern der Klassenfrequenzrichtwert dem NRW-Schulkonsens
folgend auf 26 reduziert wird, stehen bei dieser Zügigkeit immer noch 1.430 Plätze
gemäß Richtwert zur Verfügung. Bei einem angenommenen Maximalwert von 28
Schülerinnen und Schülern je Klasse ergäben sich rund 1.540 Plätze.
•
Für die Sekundarstufe II ergibt sich ein aufbauender Bedarf von bis zu rund 880 Plätzen. Dies entspricht 45 Zügen in der Sekundarstufe II bei einer durchschnittlichen
Kursfrequenz von 19,5 Plätzen.
Neben der gerade beantworteten Frage nach dem quantitativen Bedarf an Schülerplätzen
stellt sich die Frage, wie sich in der Perspektive das schulische Angebot in der Sekundarstufe I differenziert nach Schulformen darstellen sollte. Eine zumindest orientierende Antwort
hierauf mögen die Ergebnisse der Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 geben
(siehe nachfolgende Abbildung).
10
Grundschule: 2.210 Wohneinheiten á 2,2 Einwohner = 4.862 Einwohner x 2,5% (Anteil der 6Jährigen Jährigen in den Referenzgebieten Eisenbahnausbesserungswerk Nippes und WiddersdorfSüd) = rund 122 Kinder je Jahrgang (5 bis 6 Züge). Weiterführende Schule: 2.210 Wohneinheiten á
2,2 Einwohner = 4.862 Einwohner x 1,4 % (Anteil der 10-JährigenJährigen in den Referenzgebieten) =
rund 68 Kinder je Jahrgang (3 Züge)
99
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Maßnahmenplanung
M105
Anpassung der Zügigkeit der Montessori-Grundschule, GGS Ferdinandstraße
nach Verselbstständigung des Teilstandortes Schulstraße in Höhenberg
•
Anpassung der Zügigkeit der Montessori-Grundschule Ferdinandstraße, GGS Ferdinandstraße in Mülheim von 4 Zügen auf 3 Zügen im Zusammenhang mit der geplanten Verselbstständigung der Nebenstelle in Höhenberg am Standort Schulstraße
•
Nach erfolgter Verselbstständigung der Nebenstelle wird es erforderlich sein, die Zügigkeit der GGS Ferdinandstraße formal auf 3 Züge anzupassen. Der Bestand an
Grundschulplätzen in Mülheim reduziert sich dadurch rechnerisch um 23 Plätze, da
das Angebot bisher in Gänze dem Hauptstandort zugerechnet wurde. Faktisch verändert sich der Bestand an Grundschulplätzen im Stadtteil Mülheim durch diese
schulorganisatorische Maßnahme aber nicht.
M106
•
Anpassung der Zügigkeit der KGS Langemass aufgrund der defizitären Raumsituation
Um den baulichen Gegebenheiten und der erwarteten Schülerzahl Rechnung zu tragen, wird eine Reduzierung der Aufnahmekapazität der KGS Langemass von 4 Zügen auf 3 Zügen vorgesehen. In der Schule könnten so erforderlich verbesserte Voraussetzungen für den Ganztag und inklusive Angebote geschaffen werden. Der erforderliche Ratsbeschluss wird zeitnah angestrebt.
100
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M107
•
In den geplanten Wohnbaugebieten rund um den Mülheimer Hafen besteht Bedarf
für insgesamt 8 Grundschulzüge. Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot auf eine
3-zügige und eine 5-zügige Grundschule auszurichten. Über die mögliche Verortung
werden derzeit intensive Gespräche mit dem Amt für Stadtentwicklung geführt.
M108
•
Anpassung der Zügigkeit der KGS Thurner Straße
Die Kapazität der KGS Thurner Straße kann von 4,5 Zügen auf 4 Züge reduziert
werden. So ergibt sich eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl in
den Eingangsklassen. Der erforderliche Ratsbeschluss wird zeitnah angestrebt.
M112
•
Zügigkeitserhöhung der Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße bei
Anmietung eines benachbarten Gebäudes
Durch die Anmietung eines benachbarten Gebäudes kann die Zügigkeit der Regenbogenschule bedarfsgerecht von 3,5 Zügen auf 4 Züge erhöht werden. Der erforderliche Ratsbeschluss wird zeitnah angestrebt.
M111
•
Anpassung der Zügigkeit der KGS Friedlandstraße in Holweide
Die Kapazität der KGS Friedlandstraße kann von 2,5 Zügen auf 2 Züge reduziert
werden. So ergibt sich eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl in
den Eingangsklassen. Der erforderliche Ratsbeschluss wird zeitnah angestrebt.
M110
•
Anpassung der Zügigkeit der GGS An St. Theresia in Buchheim
Die Verwaltung schlägt vor, die Kapazität der GGS An. St. Theresia auf 2 Züge anzupassen. So ergibt sich eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf die Platzzahl
in den Eingangsklassen. In der Summe sind die zukünftig vorhandenen Kapazitäten
der drei Grundschulen in Buchheim rechnerisch ausreichend, um für alle Kindern
des Stadtteils einen Schulplatz anbieten zu können
M109
•
Zwei neue Grundschulen in Mülheim-Süd
Zügigkeitserweiterung der GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter-Grieß-Straße
in Flittard
Da die prognostizierten Einwohnerzahlen im Stadtteil Flittard durchgängig einen
dreizügigen Bedarf erwarten lassen, ist die GGS Am Feldrain mit Teilstandort PeterGrieß-Straße auf 3 Züge zu erweitern. Die Planungen sollten zeitnah aufgenommen
werden. Der schulrechtliche Beschluss kann erst herbeigeführt werden, wenn verbindlich fest steht, wann die erforderlichen zusätzlichen Räume zu Verfügung stehen.
101
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
M113
Prüfoption zur Realisierung eines Grundschulverbundes von GGS vonBodelschwingh-Straße und GGS Honschaftsstraße in Höhenhaus
•
Im Stadtteil Höhenhaus im Stadtviertel Siedlung Schönrath besteht ein Grundschulangebot an der mit 1,5 Zügen festgelegten GGS von-Bodelschwingh-Straße. In den
vergangenen Jahren wurde die seit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz geltende
Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schülern nicht erreicht. Gemäß § 132
Schulgesetz NRW (Übergangsvorschriften) ist es möglich, Grundschulen auf der alten Rechtslage weiterzuführen, sofern die bis dato geltende Mindestgröße von 72
Schülerinnen und Schülern nicht unterschritten wird. Derzeit steigen die Schülerzahlen erwartungsgemäß wieder. Daher behält die Verwaltung sich vor, die Entwicklung
der Schülerzahlen bis zum Schuljahresende 2017/18 weiterhin zu beobachten und
erst dann zu entscheiden, ob schulrechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Nach derzeitiger Einschätzung sollten die Schülerzahlen in den Regelklassen spätestens zum Schuljahr 2019/20 wieder über der nun geltenden Mindestgröße liegen.
•
Um ein wohnortnahes Grundschulangebot zu erhalten, könnte die Bildung eines
Grundschulverbundes mit einer anderen Stadtteilschule einen Lösungsweg darstellen. Hier bietet sich die GGS Honschaftstraße an, die seit Februar 2011 als Grundschulverbund mit Bekenntniszweig (ehemalige katholische Grundschule Honschaftstraße) geführt wird.
M114
Prüfoption zur schulrechtlichen Teilung der KGS Thurner Straße in Dellbrück
•
Die vorgesehenen Kapazitäten an den Grundschulen GGS Dellbrücker Hauptstraße
(4 Züge) und KGS Thurner Straße (4 Züge mit Teilstandort Urnenstraße) reichen
grundsätzlich aus, um die Einschulungserwartung einschließlich des Bedarfes, der
sich durch den Zuzug von Familien mit schulpflichtigen Kindern in die neuen Wohnbaugebiete ergibt, zu decken. Es wäre vorstellbar, die Grundschule Thurner Straße,
die ungefähr zu gleichen Teilen an den beiden Standorten geführt wird, zu teilen. Für
beide Standorte wird langfristig eine ausreichende Nachfrage erwartet.
•
Eine Teilung der Schule in zwei eigenständige Schulen stellt nach wie vor eine
Handlungsoption dar. Wenn die Schule dies beantragen würde, würde die Verwaltung den Antrag aufgreifen. Heute erscheint es allerdings sinnvoller, die Kapazität
nach unten zu korrigieren und so den Raumbestand besser für Ganztagesangebote
ausnutzen zu können (vgl. M111).
M115
•
Zügigkeitserweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch in Höhenhaus unter Nutzung des Standortes Dellbrücker Mauspfad zum Schuljahr 2015/16
bei auslaufender Schließung der Heinrich-Schieffer-Hauptschule und der Realschule Dellbrücker Mauspfad (ist erfolgt) – Realisierung eines Ersatzbaus am
Standort im Weidenbruch
Die Zügigkeitserweiterung der Willy-Brandt-Gesamtschule wurde zum Schuljahr
2015/16 umgesetzt. Durch die Einrichtung eines (vertikal geführten) Teilstandortes
am Standort Dellbrücker Mauspfad konnte die Kapazität der Willy-BrandtGesamtschule auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II
102
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
angehoben werden.
•
Zum Schuljahr 2014/15 wurden sowohl die Heinrich-Schieffer-Hauptschule als auch
die Realschule Dellbrücker Mauspfad auslaufend geschlossen.
•
Am Standort Im Weidenbruch befinden sich die erforderlichen umfangreichen Baumaßnahmen in Vorbereitung.
M116
Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums in der Sekundarstufe II –
Prüfoption einer weiteren Zügigkeitserweiterung Sek. I und Sek. II unter Nutzung
des Schulstandortes Holweider Straße
•
Das Genoveva-Gymnasium bedarf einer Erweiterung, da die Räumlichkeiten im alten Gebäude nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Die zusätzlichen, aber
unzureichenden Anmietungen im benachbarten Gebäude des ehemaligen Ausgleichsamtes, sowie die alte 4-klassige Fertigbaueinheit sind zu ersetzen. Zudem
fehlen Räume für den Ganztag. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom
14.07.2011 der Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus mit
Sporthalle für das Genoveva-Gymnasium einstimmig zugestimmt. Gleichzeitig wurde
eine Zügigkeitserweiterung in der Sekundarstufe II um einen Zug von 5 auf 6 Züge
beschlossen.
•
Das Projekt befindet sich akuell in der Realisierung. Der schulrechtliche Beschluss
zur Zügigkeitserweiterung in der Sekundarstufe II soll zeitnah herbeigeführt werden.
•
Mit Blick auf den benachbarten Schulstandort Holweider Straße soll nach Vorschlag
der Verwaltung eine weitere Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums geprüft werden.
M117
•
Neue weiterführende Schule Mülheim-Süd
Im Zusammenhang mit der Realisierung der neuen Wohnbaugebiete im Bereich
Mülheim-Süd entsteht auch Schulbedarf in der Sekundarstufe I und II. Um ein Angebot vorhalten zu können, mit dem alle Bildungsoptionen abgedeckt werden, schlägt
die Verwaltung die Errichtung einer Gesamtschule im Plangebiet vor. Über die mögliche Verortung werden derzeit intensive Gespräche mit dem Amt für Stadtentwicklung geführt
M118
Realisierung einer Gesamtschule Mülheim an zwei Teilstandorten bei Zusammenlegung der Gemeinschaftsschulen Ferdinandstraße und Wuppertaler Straße zum
Schuljahr 2014/15 (ist erfolgt) – Standorttausch der Hauptschule Rendsburger
Platz mit dem Teilstandort der Gesamtschule Mülheim Wuppertaler Straße
•
Zum Schuljahr 2014/15 wurden die beiden zuvor jeweils 3-zügigen Gemeinschaftsschulen im Modellversuch zusammengelegt und in eine Gesamtschule mit jeweils 4zügiger Sekundarstufe I und II geändert.
•
Im Zuge eines bereits seit der Beschlussfassung zur Änderung der Gemeinschaftsschule in eine Gesamtschule vorgesehenen (vgl. Session 1863/2013) Standorttau-
103
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
sches mit dem Teilstandort Wuppertaler Straße der Gesamtschule Mülheim soll die
Hauptschule Rendsburger Platz zum Schuljahr 2016/17 an den Standort Wuppertaler Straße umziehen.
M119
•
Die Verwaltung hält die Einrichtung eines Teilstandortes des Johann-GottfriedHerder-Gymnasiums am Standort Wuppertaler Straße für denkbar, falls die Hauptschule aufgrund zurückgehender Schülerzahlen geschlossen werden müsste.
M120
•
Planungsoption:
Zügigkeitserweiterung
des
Johann-Gottfried-HerderGymnasiums Kattowitzer Straße unter Nutzung des Schulstandortes Wuppertaler,
sofern die Hauptschule zukünftig aufgrund zu geringer Nachfrage geschlossen
werden müsste
Generalsanierung und Erweiterung der Elly-Heuss-Knapp-Schule, Realschule
Fürstenbergstraße und der Realschule Lassalestraße in Mülheim
Die Realschulen am Doppelstandort Fürstenbergstraße/Lassallestraße werden im
Rahmen eines ÖPP-Projektes generalsaniert und erweitert. Aufgrund der Grundstückssituation und von Denkmalschutzbelangen ist es voraussichtlich nicht möglich,
dass Raumprogramm für zwei 3-zügige Realschulen vollständig zu erreichen. Das
Projekt befindet sich in der Realisierung
M121
Nachrichtlich: Erfolgte auslaufende Schließung der André-Thomkins-Schule, Förderschule Lernen Holweider Straße ab dem Schuljahr 2014/15
•
Der Rat hat am 18.07.2013 die Schließung der André-Thomkins-Schule beschlossen
und sich damit gleichzeitig für eine Bündelung der regionalen Nachfrage an Förderschule Lernen Thymianweg ausgesprochen (siehe Session 1570/2013).
•
Der Standort Holweider Straße wird derzeit in der Folgenutzung als Auslagerungsgebäude für das gegenüber liegende Genoveva-Gymnasium während der dort laufenden Bauphase genutzt. Als weitere Folgenutzung des Schulstandortes Holweider
Straße ist eine Teilstandortlösung für die Abendrealschule der Stadt Köln vorstellbar.
Sofern sich dies nicht realisieren lässt, käme vorrangig eine Erweiterung des Genoveva-Gymnasiums in Frage (vgl. M116).
M122
•
Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk
Die Verwaltung prüft die Sicherung eines Grundstücks als potentielle Erweiterungsfläche der Gesamtschule Mülheim vor. Sie bemüht sich des Weiteren um die Sicherung von Flächen für möglicherweise entstehende Grundschulbedarfe in Holweide
und Dellbrück.
104
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Bilanzierung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 9/ Mülheim
•
In der Bilanzierung ergibt sich insgesamt ein rechnerisch ausreichender Bestand an
Grundschulplätzen, nachdem die vorgesehenen schulorganisatorischen Maßnahmen
umgesetzt sind. Im Rahmen der Aufnahmekapazitäten besteht zukünftig noch eine vertretbare Kapazitätsreserve.
•
In der Summe ergibt sich zunächst ein leichter rechnerischer Überhang an Plätzen in
weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Mülheim für die Sekundarstufe I und II. Bei einer (absehbaren) weiteren Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes von 27 auf 26
würde sich der rechnerische Überhang „auflösen“.
•
Mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen würde erreicht, dass im Stadtbezirk
Mülheim zukünftig 45% der Plätze auf die Schulform Gesamtschule entfallen. Der Anteil der Gymnasialplätze würde 29% betragen. Auf die Schulform Realschulen entfiele
ein Anteil von 20% und auf die Schulform Hauptschule ein Anteil von 6% der Plätze in
den Eingangsklassen.
•
Die Verwaltung hält es für denkbar, den durch die Elternbefragung 2012 festgestellten
möglichen Bedarf an Gymnasialplätzen teilweise durch neu entstehende Plätze an Gesamtschulen (mit G9 zum Abitur) zu decken. Dies ist auch deshalb erforderlich, um an
Gesamtschulen die erforderliche Heterogenität in der Schülerschaft zu erreichen, die
für ein erfolgreiches Lernen an Gesamtschulen unabdingbar ist.
105
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
(7) Gesamtfazit und Ausblick auf das weitere Vorgehen
In einer Gesamtbilanz des zukünftigen Bestands an Schülerplätzen nach zeitnaher Umsetzung der in vorliegender Schulentwicklungsplanung beschriebenen Maßnahmen ergibt sich
ein Bild, nachdem der Bedarf an zusätzlichen Schülerplätzen angesichts stark steigender
Schülerplätze weitgehend gedeckt werden kann. In der Primarstufe kann der Bestand an
Plätzen bis 2025 auf mindestens 10.666 anwachsen, in der Sekundarstufe I könnten bis
2025 rund 10.000 Schülerplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden und
in der Sekundarstufe II rund 7.860.
Allerdings ergeben sich größere Risiken, weil zum einen vorgesehene Flächen für neue
Schulen noch abschließend gesichert werden müssen (zum Beispiel Walter-Pauli-Ring in
Kalk und Fläche der ehemaligen Dombrauerei in Bayenthal, beide im Besitz der BLB NRW)
und zum anderen teilweise möglicherweise geeignete Flächen noch geprüft bzw. überhaupt
erst gefunden werden müssen. Anzuführen sind hier noch zu erschließende Grundstücksoptionen in den Stadtbezirken Lindenthal, Nippes, Porz und insbesondere Kalk.
•
Im Stadtbezirk Lindenthal muss noch eine Fläche für die erforderliche dritte neue weiterführende Schule gefunden werden.
•
Im Stadtbezirk Nippes besteht Bedarf an Flächen für zwei neue weiterführende Schulen, im Stadtbezirk Porz Flächenbedarf für eine neue weiterführende Schule.
•
Im Stadtbezirk Kalk, dem Stadtbezirk mit dem relativ größten voraussichtlichen Bevölkerungswachstum, müssen nach Einschätzung der Schulentwicklungsplanung – neben
der geplanten Schule am Walter-Pauli-Ring – drei neue weiterführende Schulen entstehen. Dabei befinden sich aktuell zwei Flächen in Prüfung und muss eine dritte Fläche noch gefunden werden. Darüber hinaus besteht Bedarf an einer neuen Grundschule in Merheim und – wenn Erweiterungsoptionen nicht eingelöst werden können –
an einer neuen Grundschule in Ostheim.
Mit der vorliegenden Maßnahmenplanung wird außerdem eine weitere deutliche Veränderung der Schulstruktur in Köln in Richtung der Ergebnisse der Elternbefragung 2012 zur
Schulwahl und darüber hinaus vorgeschlagen. Mit Realisierung der Maßnahmen könnten
sich die geplanten rund 10.050 Schulplätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I
stadtweit zum Beispiel wie folgt auf die Schulformen verteilen:
•
44% Gymnasium,
•
38% Gesamtschule,
•
15% Realschule,
•
2% Hauptschule.
Die Verwaltung sieht die Durchführung einer aktualisierten Elternbefragung im 2. Halbjahr
des Schuljahres 2017/18 vor.
106
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
7.1. Dialog mit Bezirksvertretungen und Schulen
Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Schulentwicklungsplanung zunächst im Ausschuss
Schule und Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“), in der Beratungsfolge dann alle Bezirksvertretungen zu befassen, um die Diskussion anschließend im Ausschuss Schule und
Weiterbildung zu bündeln („2. Lesung“). Parallel soll die aktualisierte Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um bzw. Möglichkeit zur Stellungnahme
zur Kenntnis gebracht werden.
7.2. Weitere Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien
Für die zeitnah mit Wirkung zu den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 vorgesehenen schulorganisatorischen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, unmittelbar nach der Sommerpause 2016 entsprechende Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. Die
betreffenden Schulen werden mit Veröffentlichung der vorliegenden Schulentwicklungsplanung darum gebeten, die Maßnahmen in ihren Schulkonferenzen zu beraten und Schulkonferenzbeschlüsse zu erwirken. Mit Blick auf die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Maßnahmen von besonderer Bedeutung:
(1)
Neue Gesamtschule Lindenthal an den Teilstandorten Berrenrather Straße und Euskirchener Straße zu 2018/19 bei auslaufender Schließung der Elsa-BrändströmRealschule (2017/18) und der Theodor-Heuss-Realschule (2018/19)
(2)
Zügigkeitserweiterung Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße zum Schuljahr
2017/18 unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau
(3)
Zügigkeitserweiterung Europaschule, Gesamtschule Zollstock zu 2017/18 im Raumbestand (im Vorgriff auf Erweiterung im Rahmen Generalsanierung)
(4)
Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Sürther Straße zu 2017/18 bei auslaufender
Schließung der Hauptschule Ringelnatzstraße.
(5)
Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße zum
Schuljahr 2017/18 unter Nutzung von Fertigbaueinheiten im Vorgriff auf Erweiterungsbau
(6)
Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 zum Schuljahr
2017/18 unter Nutzung von Räumlichkeiten (des alten Schulstandortes) Lotharstraße
im Vorgriff auf Erweiterungsbau
(7)
Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg
zum Schuljahr 2017/18 unter Weiternutzung vorhandener Fertigbaueinheiten nach Fertigstellung des Erweiterungsbau mit geplanter Inbetriebnahme 2016
(8)
Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstraße in Pesch im Bestand
zum Schuljahr 2017/18
107
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016
Nach Einschätzung der Verwaltung werden sich im Rahmen der kontinuierlichen und dialogischen Schulentwicklungsplanung naturgemäß weitere, ergänzende oder alternative Planungsideen ergeben, die an das vorliegende Maßnahmenprogramm „andocken“ können und
dieses weiterentwickeln werden. Die Verwaltung sieht das vorgestellte Maßnahmenprogramm daher nicht als abschließendes Produkt an, sondern als einen wichtigen Zwischenschritt der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft.
108