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2. VzK vom 28.11.2016.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
2. VzK vom 28.11.2016.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
29.11.16, 15:25
Aktualisiert
29.01.18, 06:31

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin V. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksachen-Nr: 2921/IV Ursprungs-Datum: 13.09.2016 Aktuelles Datum: 28.11.2016 Aktueller Initiator: Bezirksverordnetenversammlung Mitte Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Luisenstadt Beratungsfolge: Datum Gremium 17.11.2016 BVV Mitte Sitzung BVV-M/0016/V Ergebnis mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) 2921/IV Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 1/7 Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Datum: .2016 Tel.: 44 600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2921/IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vorlage - zur Kenntnisnahme über Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Luisenstadt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.09.2016 beschlossen:        Die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bereich Luisenstadt in den Abgrenzungen der Anlage 1 durch die Einrichtung von zwei neuen Parkzonen. Die Trennlinie zwischen den beiden Parkzonen verläuft entlang der Michaelkirchstraße, Köpenicker Straße und Heinrich-Heine-Straße. Die weiteren Begrenzungen bilden die Bezirksgrenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die Spree bzw. der Spreekanal sowie die Axel-Springer Straße und der Spittelmarkt. Ein bereits bewirtschafteter Teil der Parkzone 2 östlich der Axel-Springer-Straße und des Spittelmarkts sowie der Bereich der Parkzone 2 südlich des Spreekanals und der Spree wird der angrenzenden neuen Parkzone „A“ zugeordnet. Die Anwohner_innen und im Gebiet ansässigen Betriebe sind hierüber zu informieren. Eine kostenfreie Umtauschmöglichkeit der bestehenden Parkgenehmigungen (Parkzone 2) ist einzuräumen. Die Bewirtschaftung der Parkzonen Luisenstadt in den Zeiten Montag bis Freitag von 9-20 Uhr und Samstag von 9-18 Uhr. Sonn- und Feiertage sind gebührenfrei. Die Festsetzung einer Parkgebührenhöhe von 0,50 € je Viertelstunde in der Luisenstadt einschließlich des zuzuschlagenden Bereiches der Parkzone 2. Die konkrete Realisierung der Parkraumbewirtschaftung nach Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Anwohner_innen und ansässigen Betriebe, Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen, Erteilung von Bewohnerparkausweisen, Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen, Beschaffung und Aufstellung von Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung. Die Information des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg über die geplanten Maßnahmen, ggf. Einbeziehung der in den Grenzstraßen auf Kreuzberger Seite gemeldeten Anwohner_innen. Begründung: a) Notwendigkeit einer Parkraumbewirtschaftung Im Zuge der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Nördliche Luisenstadt (der nördliche Bereich ist der Teil der Luisenstadt, der im Bezirk Mitte liegt) wurde auch der ruhende Verkehr durch die HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH und GRUPPE PLANWERK 2013/2014 untersucht. Dabei wurden das Parkraumangebot sowie die Parkraumauslastung insgesamt und nach den verschiedenen Nutzergruppen erhoben. Bereits 2005/2006 wurden in dem Gebiet der Nördlichen Luisenstadt Untersuchungen zum ruhenden Verkehr durch das Planungsbüro KommunalData GbR durchgeführt und die Notwenigkeit einer Parkraumbewirtschaftung geprüft. Als Ergebnis gab es die Empfehlung zumindest -2den nordwestlichen Bereich der Luisenstadt zu bewirtschaften. Die Untersuchungen von 2013/2014 verwandten dasselbe Untersuchungsdesign (Zeitpunkt der Erhebung etc.) wie 2005/2006. Damit konnten die Ergebnisse der alten mit der neuen Untersuchung verglichen werden. Die Notwendigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung wird wie folgt begründet: 2921/IV Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 2/7      Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung steht im Einklang mit den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (siehe Stadtentwicklungsplan Verkehr und Luftreinhalteplan des Landes Berlin) und erfolgt nach Abstimmung mit den anderen beteiligten Dienststellen. Das Gebiet weist eine hohe Nutzungsmischung aus beschäftigungsintensiven Einrichtungen (Senatsverwaltungen, Botschaften, Vattenfall), Wohnen und Einzelhandel auf. Dementsprechend kritisch ist die Situation im ruhenden Verkehr. Die Auslastung der vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum liegt bei über 100 %. Der hohe Parkdruck wird wesentlich von Beschäftigten verursacht. Der Kurzparkbedarf von Besuchern und Kunden kann nicht angemessen befriedigt werden. Bewohner haben häufig Schwierigkeiten, einen Stellplatz in Wohnungsnähe zu finden. Im Vergleich zur Untersuchung 2005/2006 zeigte sich, dass die Auslastungsgrade weiter gestiegen sind, und inzwischen im gesamten Bereich der Nördlichen Luisenstadt hohe Werte anzutreffen sind. Die Parkraumbewirtschaftung ist ein geeignetes Instrument, um die Parkchancen der Bewohner, Besucher und Kunden zu erhöhen. Der Parkdruck und der Parksuchverkehr werden verringert. Die vorhandene Beeinträchtigung des Gebiets durch gebietsfremde Dauerparker wird weitestgehend vermieden. Mit der Maßnahme wird außerdem eine systematische Ordnung und Überwachung des ruhenden Verkehrs gewährleistet. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Nördlichen Luisenstadt wird auch ein Teil des „Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin“ des Bezirksamtes Mitte von 2006 umgesetzt. Mit dem BVV-Beschluss vom 22.03.2007 (DS 0123/III) wurde eine Umsetzung des Konzeptes nochmals bekräftigt. b) Einteilung nach Parkzonen Nach der gesetzlichen Anforderung ist die Gebietsgröße einer Parkraumzone begrenzt. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes sind zwei Bewirtschaftungszonen (Parkzone „A“ und „B“) erforderlich (siehe Anlage 1). Die Einteilung des Gebietes in Parkraumbewirtschaftungszonen erfolgt in Berlin anhand des „ Leitfadens Parkraumbewirtschaftung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Demnach sind die Abgrenzungen der Zonen nach natürlichen Grenzen in der Stadtstruktur zu wählen wie beispielsweise Hauptverkehrsstraßen, Gewässer und Bahntrassen. Deshalb wird auch ein Teil der bisherigen Parkraumzone 2 (südlich des Spreekanals und der Spree) mit in die neue Zone „A“ übergeführt, um zu vermeiden, dass die Parkraumzonengrenze mitten durch das Wohngebiet verläuft. c) Bewohnerparken In dem überwiegenden Teil des neuen Bewirtschaftungsgebietes wird das sogenannte „ Mischparken“ angeordnet. Es besteht eine Parkgebührenpflicht, von der BewohnerInnen mit Bewohnerparkausweis und Berechtigte mit Ausnahmegenehmigungen ausgenommen sind. Um die Parkchancen für die BewohnerInnen zu erhöhen, wird in einzelnen Straßen, die eher den Charakter von Wohnstraßen haben, das Bewohnerparken eingeführt. In diesen Straßen dürfen nur Berechtigte mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung parken (siehe Anlage 1/ blau gekennzeichnete Straßen): -3- Sebastianstraße sowie die neu herzustellenden Wohnstraßen Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße, der im Wohninnenblock liegende Teil der Neuen Jakobstraße, Schmidstraße, der neu herzustellende Wilhelmine-Gemberg-Weg, Melchiorstraße und Adalbertstraße. Die Analyse aus dem Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt ergab, dass insbesondere in der Adalbertstraße erhöhter, gebietsfremder Verkehr auftritt. Durch Ausweisung von Bewohnerparken in den beiden Straßen soll der Wohncharakter des Gebietes zwischen Köpenicker Straße und Engeldamm unterstützt werden. d) Bewirtschaftungszeiten  2921/IV Die Erhebungen zeigen, dass die in Berlin laut dem „Leitfaden Parkraumbewirtschaftung“ Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 3/7 üblicherweise einzurichtenden Bewirtschaftungszeiten ausreichen, um die angestrebten Wirkungen zu erzielen. e) Parkgebührenhöhe  Grundlage für die Höhe der Parkgebühren stellt die Parkgebühren-Ordnung des Landes Berlin dar. Nach den Kriterien der Parkgebühren-Ordnung betragen die Gebühren in zentralen Lagen mit hoher Parkraumnachfrage von Bewohnern, Pendlern, Kunden, Lieferanten, Touristen und Gewerbetreibenden sowie ausreichender Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln 0,50 € für die erste angefangene viertel Stunde, danach 0,05 € je angefangene weitere eineinhalb Minuten. Dies trifft auf die Nördliche Luisenstadt zu. Deshalb wird diese Gebührenkategorie in den beiden Zonen „A“ und „B“ eingeführt. f) Zeitplan der Umsetzung  Die nach Vorliegen des BA-Beschlusses erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung des Beschlusses sind voraussichtlich in einem Zeitrahmen von 14 Monaten zu erledigen. Nachfolgend werden die Maßnahmen wirksam (Einführung der Parkraumbewirtschaftung). g) erforderlicher Personalmehrbedarf   Unter Zugrundelegung der Beibehaltung der derzeitigen Kontrolldichte in den Parkzonen des Bezirks Mitte wird ein Personalmehrbedarf von 12 Überwachungskräften für die neu einzurichtenden Parkzonen Luisenstadt festgestellt. Beim Bürgeramt entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 VzÄ für die Vergabe der Bewohnerparkausweise. Für die Erteilung der Betriebs- und Handwerkervignetten entsteht beim Ordnungsamt, Vignettenstelle, ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,78 VzÄ. h) Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben  Die Prognosen der erwarteten Einnahmen und Ausgaben basieren auf einer umfangreichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (vgl. BVV-Drucksache 1990/IV). Hierbei wurde „konservativ“ gerechnet, d.h. bestehende Risiken berücksichtigt und eine Einnahmeerwartung am unteren Durchschnitt der bereits bestehenden Parkzonen zu Grunde gelegt. -4- Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Prognostizierte Ergebnisse in den ersten 5 Jahren nach Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung 1. Einnahmen (jährlich) Parkgebühreneinnahmen 478.000 € E 01 vergleichbarer Anteil der Geldbußen und Verwarnungsgelder 471.800 € Zusätzlich dem Bezirk zufließende Geldbußen und Verwarnungsgelder der ersten 12 Einnahmemonate (wegen der besseren Vergleich- und Darstellbarkeit auf 5 Jahre aufgeteilt) 94.400 € 2921/IV Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 4/7 zusätzliche Erträge beim Produkt 78846 Ord - verkehrsbehördliche Erlaubnisse 101.200 € zusätzliche Erträge beim Produkt 78843 BüD - Bewohnervignetten 24.100 € Summe Einnahmen 1.169.500 € 2. Ausgaben (jährlich) Personalkosten Überwachung Regiekosten Überwachung 497.300 € 77.500 € Kosten 0,5 VzÄ Amt für Bürgerdienste 33.900 € Kosten 0,78 VzÄ Ordnungsamt (Vignettenstelle) 50.500 € Bewirtschaftungskosten, Wartung, Inkasso, Reinigung von Parkscheinautomaten 52.200 € Einrichtungskosten Parkzone (wegen der besseren Vergleich- und Darstellbarkeit auf 5 Jahre aufgeteilt) 20.000 € Sachkosten (Dienstkleidung Überwachungskräfte etc.) 11.600 € Beschaffung von Parkscheinautomaten (Ratenzahlung 5 Jahre) 92.200 € Summe Ausgaben 835.200 € Finanzergebnis (Überschuss) 334.300 € -5- davon: Finanzergebnis Ordnungsamt (unter Zuordnung der Geldbußen- und Verwarnungsgelder) 364.100 € Finanzergebnis Amt für Bürgerdienste - 9.800 € Finanzergebnis Straßen- und Grünflächenamt - 20.000 € In Weiterentwicklung des Sachstandsberichts zur Parkraumbewirtschaftung (BVV-Drucksache 1990/IV) wurde hier die zu favorisierende Variante in Form einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargestellt. Gemäß Begründung unter Punkt e) Parkgebührenhöhe ist in den Parkzonen Nördliche Luisenstadt eine Parkgebühr von 2,- € pro Stunde Parkzeit festzusetzen (entspricht Variante II des Sachstandsberichts). Gegenüber den Annahmen im Sachstandsbericht erfolgte eine Änderung bei den prognostizierten Personalkosten. Ein Mehrbedarf an Koordinator_innen bei einer Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung wird derzeit im Ordnungsamt nicht gesehen. Im Sachstandsbericht war hier noch eine zusätzliche Beschäftigungsposition veranschlagt. Bei der Beschaffung von Parkscheinautomaten wurde, aufgrund einer zuletzt zunehmenden Anzahl von Aufbruchsdelikten an Parkscheinautomaten im Bezirk Mitte, die am Markt verfügbare höchste serienmäßige Sicherheitsausstattung P4 für die zu beschaffenden Parkscheinautomaten zu Grunde gelegt und damit höhere Kosten als im Sachstandsbericht veranschlagt. 2921/IV Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 5/7 Das Finanzergebnis beim Straßen- und Grünflächenamt umfasst als grobe Schätzung die Kosten der zu beschaffenden und montierenden Parkzonenkennzeichen inkl. Befestigungsmaterial. Die genauen Kosten können erst ermittelt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Standorte der notwendigen Verkehrszeichen angeordnet hat und damit der Gesamtbedarf feststeht. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation könnten in allen genannten Bereichen entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese jedoch nur von geringfügiger Höhe sind bzw. vom Haushalt i.d.R. bereits abgedeckt werden. Somit erfolgt hier kein separater Ausweis. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Mehrbedarf von 12 Beschäftigungspositionen beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung. Die Finanzierung erfolgt unterjährig aus 9550/10001. Mehrbedarf von 0,5 Vollzeitstellen beim Amt für Bürgerdienste. Mehrbedarf von 0,78 Vollzeitstellen beim Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde – Vignettenstelle. Die Stellen werden zum Stellenplan 2018 angemeldet. Der Stellenzuwachs wird nicht als Aufwuchs der VzÄ der betroffenen Ämter gewertet. Berlin, den Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 2921/IV Bezirksstadtrat Spallek Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 6/7 2921/IV Ausdruck vom: 28.11.2016 Seite: 7/7