Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
2. VzK vom 28.11.2016.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
29.11.16, 15:25
Aktualisiert
29.01.18, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
V. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksachen-Nr:
2921/IV
Ursprungs-Datum:
13.09.2016
Aktuelles Datum:
28.11.2016
Aktueller Initiator: Bezirksverordnetenversammlung Mitte
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Luisenstadt
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.11.2016
BVV Mitte
Sitzung
BVV-M/0016/V
Ergebnis
mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
2921/IV
Ausdruck vom: 28.11.2016
Seite: 1/7
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Datum:
.2016
Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr.
Mitte von Berlin
2921/IV
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vorlage - zur Kenntnisnahme über
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Luisenstadt
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.09.2016 beschlossen:
Die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bereich
Luisenstadt in den Abgrenzungen der Anlage 1 durch die Einrichtung von zwei neuen
Parkzonen.
Die Trennlinie zwischen den beiden Parkzonen verläuft entlang der
Michaelkirchstraße, Köpenicker Straße und Heinrich-Heine-Straße. Die weiteren
Begrenzungen bilden die Bezirksgrenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die
Spree bzw. der Spreekanal sowie die Axel-Springer Straße und der Spittelmarkt.
Ein bereits bewirtschafteter Teil der Parkzone 2 östlich der Axel-Springer-Straße und
des Spittelmarkts sowie der Bereich der Parkzone 2 südlich des Spreekanals und der
Spree wird der angrenzenden neuen Parkzone „A“ zugeordnet. Die Anwohner_innen
und im Gebiet ansässigen Betriebe sind hierüber zu informieren. Eine kostenfreie
Umtauschmöglichkeit der bestehenden Parkgenehmigungen (Parkzone 2) ist
einzuräumen.
Die Bewirtschaftung der Parkzonen Luisenstadt in den Zeiten Montag bis Freitag von
9-20 Uhr und Samstag von 9-18 Uhr. Sonn- und Feiertage sind gebührenfrei.
Die Festsetzung einer Parkgebührenhöhe von 0,50 € je Viertelstunde in der
Luisenstadt einschließlich des zuzuschlagenden Bereiches der Parkzone 2.
Die konkrete Realisierung der Parkraumbewirtschaftung nach Durchführung von
Informationsveranstaltungen für die Anwohner_innen und ansässigen Betriebe,
Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen, Erteilung von
Bewohnerparkausweisen, Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen,
Beschaffung und Aufstellung von Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung.
Die Information des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg über die geplanten
Maßnahmen, ggf. Einbeziehung der in den Grenzstraßen auf Kreuzberger Seite
gemeldeten Anwohner_innen.
Begründung:
a) Notwendigkeit einer Parkraumbewirtschaftung
Im Zuge der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Nördliche Luisenstadt (der nördliche Bereich
ist der Teil der Luisenstadt, der im Bezirk Mitte liegt) wurde auch der ruhende Verkehr durch die
HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH und GRUPPE PLANWERK 2013/2014
untersucht. Dabei wurden das Parkraumangebot sowie die Parkraumauslastung insgesamt und nach
den verschiedenen Nutzergruppen erhoben. Bereits 2005/2006 wurden in dem Gebiet der Nördlichen
Luisenstadt Untersuchungen zum ruhenden Verkehr durch das Planungsbüro KommunalData GbR
durchgeführt und die Notwenigkeit einer Parkraumbewirtschaftung geprüft. Als Ergebnis gab es die
Empfehlung zumindest
-2den nordwestlichen Bereich der Luisenstadt zu bewirtschaften.
Die Untersuchungen von 2013/2014 verwandten dasselbe Untersuchungsdesign (Zeitpunkt der
Erhebung etc.) wie 2005/2006. Damit konnten die Ergebnisse der alten mit der neuen Untersuchung
verglichen werden.
Die Notwendigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung wird wie folgt begründet:
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Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung steht im Einklang mit den verkehrs- und
umweltpolitischen Zielen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (siehe
Stadtentwicklungsplan Verkehr und Luftreinhalteplan des Landes Berlin) und erfolgt nach
Abstimmung mit den anderen beteiligten Dienststellen.
Das Gebiet weist eine hohe Nutzungsmischung aus beschäftigungsintensiven Einrichtungen
(Senatsverwaltungen, Botschaften, Vattenfall), Wohnen und Einzelhandel auf.
Dementsprechend kritisch ist die Situation im ruhenden Verkehr. Die Auslastung der
vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum liegt bei über 100 %. Der hohe
Parkdruck wird wesentlich von Beschäftigten verursacht. Der Kurzparkbedarf von Besuchern
und Kunden kann nicht angemessen befriedigt werden. Bewohner haben häufig
Schwierigkeiten, einen Stellplatz in Wohnungsnähe zu finden. Im Vergleich zur Untersuchung
2005/2006 zeigte sich, dass die Auslastungsgrade weiter gestiegen sind, und inzwischen im
gesamten Bereich der Nördlichen Luisenstadt hohe Werte anzutreffen sind.
Die Parkraumbewirtschaftung ist ein geeignetes Instrument, um die Parkchancen der
Bewohner, Besucher und Kunden zu erhöhen. Der Parkdruck und der Parksuchverkehr
werden verringert. Die vorhandene Beeinträchtigung des Gebiets durch gebietsfremde
Dauerparker wird weitestgehend vermieden. Mit der Maßnahme wird außerdem eine
systematische Ordnung und Überwachung des ruhenden Verkehrs gewährleistet.
Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Nördlichen Luisenstadt wird auch ein
Teil des „Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin“ des
Bezirksamtes Mitte von 2006 umgesetzt. Mit dem BVV-Beschluss vom 22.03.2007 (DS
0123/III) wurde eine Umsetzung des Konzeptes nochmals bekräftigt.
b) Einteilung nach Parkzonen
Nach der gesetzlichen Anforderung ist die Gebietsgröße einer Parkraumzone begrenzt. Aufgrund der
Größe des Untersuchungsgebietes sind zwei Bewirtschaftungszonen (Parkzone „A“ und „B“)
erforderlich (siehe Anlage 1). Die Einteilung des Gebietes in Parkraumbewirtschaftungszonen erfolgt
in Berlin anhand des „ Leitfadens Parkraumbewirtschaftung“ der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt. Demnach sind die Abgrenzungen der Zonen nach natürlichen Grenzen
in der Stadtstruktur zu wählen wie beispielsweise Hauptverkehrsstraßen, Gewässer und Bahntrassen.
Deshalb wird auch ein Teil der bisherigen Parkraumzone 2 (südlich des Spreekanals und der Spree)
mit in die neue Zone „A“ übergeführt, um zu vermeiden, dass die Parkraumzonengrenze mitten durch
das Wohngebiet verläuft.
c) Bewohnerparken
In dem überwiegenden Teil des neuen Bewirtschaftungsgebietes wird das sogenannte „ Mischparken“
angeordnet. Es besteht eine Parkgebührenpflicht, von der BewohnerInnen mit Bewohnerparkausweis
und Berechtigte mit Ausnahmegenehmigungen ausgenommen sind.
Um die Parkchancen für die BewohnerInnen zu erhöhen, wird in einzelnen Straßen, die eher den
Charakter von Wohnstraßen haben, das Bewohnerparken eingeführt. In diesen Straßen dürfen nur
Berechtigte mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung parken (siehe Anlage 1/ blau
gekennzeichnete Straßen):
-3-
Sebastianstraße sowie die neu herzustellenden Wohnstraßen Alexandrinenstraße und
Stallschreiberstraße, der im Wohninnenblock liegende Teil der Neuen Jakobstraße,
Schmidstraße, der neu herzustellende Wilhelmine-Gemberg-Weg, Melchiorstraße und
Adalbertstraße.
Die Analyse aus dem Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt ergab, dass insbesondere in der
Adalbertstraße erhöhter, gebietsfremder Verkehr auftritt. Durch Ausweisung von Bewohnerparken in
den beiden Straßen soll der Wohncharakter des Gebietes zwischen Köpenicker Straße und
Engeldamm unterstützt werden.
d) Bewirtschaftungszeiten
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Die Erhebungen zeigen, dass die in Berlin laut dem „Leitfaden Parkraumbewirtschaftung“
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üblicherweise einzurichtenden Bewirtschaftungszeiten ausreichen, um die angestrebten
Wirkungen zu erzielen.
e) Parkgebührenhöhe
Grundlage für die Höhe der Parkgebühren stellt die Parkgebühren-Ordnung des Landes Berlin
dar. Nach den Kriterien der Parkgebühren-Ordnung betragen die Gebühren in zentralen
Lagen mit hoher Parkraumnachfrage von Bewohnern, Pendlern, Kunden, Lieferanten,
Touristen und Gewerbetreibenden sowie ausreichender Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln 0,50 € für die erste angefangene viertel Stunde, danach 0,05 € je
angefangene weitere eineinhalb Minuten. Dies trifft auf die Nördliche Luisenstadt zu. Deshalb
wird diese Gebührenkategorie in den beiden Zonen „A“ und „B“ eingeführt.
f) Zeitplan der Umsetzung
Die nach Vorliegen des BA-Beschlusses erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung des
Beschlusses sind voraussichtlich in einem Zeitrahmen von 14 Monaten zu erledigen.
Nachfolgend werden die Maßnahmen wirksam (Einführung der Parkraumbewirtschaftung).
g) erforderlicher Personalmehrbedarf
Unter Zugrundelegung der Beibehaltung der derzeitigen Kontrolldichte in den Parkzonen des
Bezirks Mitte wird ein Personalmehrbedarf von 12 Überwachungskräften für die neu
einzurichtenden Parkzonen Luisenstadt festgestellt.
Beim Bürgeramt entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 VzÄ für die Vergabe der
Bewohnerparkausweise. Für die Erteilung der Betriebs- und Handwerkervignetten entsteht
beim Ordnungsamt, Vignettenstelle, ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,78 VzÄ.
h) Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben
Die Prognosen der erwarteten Einnahmen und Ausgaben basieren auf einer umfangreichen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (vgl. BVV-Drucksache 1990/IV). Hierbei wurde „konservativ“
gerechnet, d.h. bestehende Risiken berücksichtigt und eine Einnahmeerwartung am unteren
Durchschnitt der bereits bestehenden Parkzonen zu Grunde gelegt.
-4-
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Prognostizierte Ergebnisse in den ersten 5 Jahren nach Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung
1. Einnahmen (jährlich)
Parkgebühreneinnahmen
478.000 €
E 01 vergleichbarer Anteil der
Geldbußen und Verwarnungsgelder
471.800 €
Zusätzlich dem Bezirk zufließende Geldbußen und
Verwarnungsgelder der ersten 12 Einnahmemonate
(wegen der besseren Vergleich- und Darstellbarkeit
auf 5 Jahre aufgeteilt)
94.400 €
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zusätzliche Erträge beim Produkt 78846
Ord - verkehrsbehördliche Erlaubnisse
101.200 €
zusätzliche Erträge beim Produkt 78843
BüD - Bewohnervignetten
24.100 €
Summe Einnahmen
1.169.500 €
2. Ausgaben (jährlich)
Personalkosten Überwachung
Regiekosten Überwachung
497.300 €
77.500 €
Kosten 0,5 VzÄ Amt für Bürgerdienste
33.900 €
Kosten 0,78 VzÄ Ordnungsamt (Vignettenstelle)
50.500 €
Bewirtschaftungskosten, Wartung,
Inkasso, Reinigung von Parkscheinautomaten
52.200 €
Einrichtungskosten Parkzone
(wegen der besseren Vergleich- und Darstellbarkeit
auf 5 Jahre aufgeteilt)
20.000 €
Sachkosten (Dienstkleidung Überwachungskräfte etc.)
11.600 €
Beschaffung von Parkscheinautomaten (Ratenzahlung
5 Jahre)
92.200 €
Summe Ausgaben
835.200 €
Finanzergebnis (Überschuss)
334.300 €
-5-
davon:
Finanzergebnis Ordnungsamt
(unter Zuordnung der Geldbußen- und Verwarnungsgelder)
364.100 €
Finanzergebnis Amt für Bürgerdienste
- 9.800 €
Finanzergebnis Straßen- und Grünflächenamt
- 20.000 €
In Weiterentwicklung des Sachstandsberichts zur Parkraumbewirtschaftung (BVV-Drucksache
1990/IV) wurde hier die zu favorisierende Variante in Form einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
dargestellt. Gemäß Begründung unter Punkt e) Parkgebührenhöhe ist in den Parkzonen Nördliche
Luisenstadt eine Parkgebühr von 2,- € pro Stunde Parkzeit festzusetzen (entspricht Variante II des
Sachstandsberichts).
Gegenüber den Annahmen im Sachstandsbericht erfolgte eine Änderung bei den prognostizierten
Personalkosten. Ein Mehrbedarf an Koordinator_innen bei einer Erweiterung der
Parkraumbewirtschaftung wird derzeit im Ordnungsamt nicht gesehen. Im Sachstandsbericht war hier
noch eine zusätzliche Beschäftigungsposition veranschlagt.
Bei der Beschaffung von Parkscheinautomaten wurde, aufgrund einer zuletzt zunehmenden Anzahl
von Aufbruchsdelikten an Parkscheinautomaten im Bezirk Mitte, die am Markt verfügbare höchste
serienmäßige Sicherheitsausstattung P4 für die zu beschaffenden Parkscheinautomaten zu Grunde
gelegt und damit höhere Kosten als im Sachstandsbericht veranschlagt.
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Das Finanzergebnis beim Straßen- und Grünflächenamt umfasst als grobe Schätzung die Kosten der
zu beschaffenden und montierenden Parkzonenkennzeichen inkl. Befestigungsmaterial. Die genauen
Kosten können erst ermittelt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Standorte der
notwendigen Verkehrszeichen angeordnet hat und damit der Gesamtbedarf feststeht.
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation könnten in allen genannten Bereichen
entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese jedoch nur von geringfügiger Höhe sind bzw. vom
Haushalt i.d.R. bereits abgedeckt werden. Somit erfolgt hier kein separater Ausweis.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Mehrbedarf von 12 Beschäftigungspositionen beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung.
Die Finanzierung erfolgt unterjährig aus 9550/10001.
Mehrbedarf von 0,5 Vollzeitstellen beim Amt für Bürgerdienste.
Mehrbedarf von 0,78 Vollzeitstellen beim Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde –
Vignettenstelle.
Die Stellen werden zum Stellenplan 2018 angemeldet.
Der Stellenzuwachs wird nicht als Aufwuchs der VzÄ der betroffenen Ämter gewertet.
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke
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Bezirksstadtrat Spallek
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