Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Änderungsantrag.pdf
Größe
229 kB
Erstellt
01.12.16, 01:31
Aktualisiert
02.02.18, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU-Ratsfraktion
Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER"
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Eiskirch
29. November 2016
Änderungsantrag
zur 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2016
hier: TOP 2.10 – Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2017
Der Haupt-und Finanzausschuss möge beschließen:
§ 5 der Haushaltssatzung 2017 wird wie folgt geändert:
1.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 1.100.000.000,00 Euro festgesetzt.
2.
Der Kassenkreditsockel wird in Zukunft jedes Jahr um weitere 10%
zurückgeführt, bis das Kreditvolumen 500.000.000 Euro nicht mehr übersteigt.
Begründung
Kassenkredite werden kommunalrechtlich also als kurzfristige Instrumente zur
Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten definiert. Tatsächlich dienen sie aber auch
in Bochum immer mehr einer langfristigen Defizitdeckung und haben sich zu einem
zusätzlichen Schuldenberg aufgetürmt.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung betrugen am 30.09.2016 938,3 Mio. Euro. Eine
Erhöhung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Christian Haardt – CDU-Ratsfraktion
Felix Haltt – Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER"
Für die Richtigkeit
Marcus Heidrich
Fraktionsmitarbeiter