Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 22.09.2016.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
05.12.16, 18:42
Aktualisiert
27.01.18, 11:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 0655/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: Senioren
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
24.04.2013
03.06.2013
28.08.2013
16.03.2016
14.12.2016
BVV
ZSW
BVV
BVV
BVV
020/XIX(BVV)
013/XIX(ZSW)
023/XIX(BVV)
052/XIX(BVV)
003/XX(BVV)
Beratungsstand
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Schlussbericht
Beteiligung bei der Wahl zur Seniorenvertretung verbessern
Kurz vor der Sommerpause 2016 gab es einen Änderungsentwurf der Regierungskoalition
(Drucksache 17/2946), der im Abgeordnetenhaus von Berlin am 22.6.16 mit Änderungen der
Beschlussempfehlungen (17/3067) angenommen wurde. Das geänderte Gesetz zur
Novellierung des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am
gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) tritt
mit Wirkung vom 4.8.16 in Kraft (GVBl. S. 451 vom 21.7.16).
Der bisherige Wahlmodus zur bezirklichen Seniorenvertretung bleibt - leicht modifiziert bestehen. Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten findet an mindestens drei Orten
statt. Die direkte Wahl findet zwischen dem 20.-24. Februar 2017 an mindestens fünf Orten
statt, an denen alle im Bezirk wohnhaften Menschen ab 60 Jahren ihre Kandidatinnen und
Kandidaten für die Vorschlagsliste wählen können.
Die wichtigste Neuerung besteht in der erstmals ermöglichten Briefwahl. Alle
Wahlberechtigten werden zwei Monate vor der Wahlwoche schriftlich über die Vorstellungsund Wahlorte und die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl informiert. Die Wahlen und
die Bestellung der Seniorenvertreterinnen und -vertreter sollen innerhalb von sechs Monaten
nach den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen sein.
Das neue Wahlverfahren und hier insbesondere die Briefwahl sind ein Fortschritt. Über die
schriftliche Wahlbenachrichtigung werden viele Seniorinnen und Senioren zum ersten Mal
erfahren, dass sie eine Interessenvertretung haben. Das neue Wahlverfahren kann die
Aufmerksamkeit für die Interessenvertretung der Senioren und Seniorinnen erhöhen und zu
einer stärkeren Wahlbeteiligung beitragen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt betrachten zu dürfen.
Berlin-Spandau, den 22. September 2016
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 15.12.2016
Seite: 1/1