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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
08.12.16, 10:28
Aktualisiert
29.01.18, 20:02

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Inhalt der Datei

Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Schule & Integration Ressort / Stadtbetrieb Stadtbetrieb 202 - Tageseinrichtungen für Kinder Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Sandra Kupferschmidt 563 - 4680 563 - 8076 sandra.kupferschmidt@stadt.wuppertal.de Datum: 05.10.2016 Drucks.-Nr.: VO/0776/16 öffentlich Beschlussvorlage Sitzung am Gremium 25.10.2016 Jugendhilfeausschuss Beschlussqualität Entscheidung Umsetzung des Kinderbildungsgesetz: Auswahl "plusKITA"-Einrichtungen ab 01.08.17 Grund der Vorlage Gewährung des Landeszuschusses für die Förderung von „plusKITA“ Einrichtungen gem. § 16 a in Verbindung mit § 21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Beschlussvorschlag Die nachstehend aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder werden ab dem Kindergartenjahr 2017/18 für die Dauer von 2 Jahren als „plusKITA“-Einrichtungen in die Förderung aufgenommen. Elterninitiativen:  Wichtel e.V., Albertstr. 45-47  Rabbatz e.V., Barmer Str. 60  Köttelsladen e.V., Harmoniestr. 22  Baumhaus e.V., Westkotter Str. 176 Andere Träger:  Familienzentrum Kinderland, Reichsstr. 36/36a  Kinderland an der Hardt, Friedrich-Storck-Weg 22-24  DRK-Kindertagesstätte Wilde 13, Mastweg 29 Evangelische Tageseinrichtungen:  Heinrich-Böll-Str. 260  Mastweg 27  Pauluskirchstr. 12 Seite: 1/4 Katholische Tageseinrichtungen:  St. Marien, Hühner Str. 11  St. Johann Baptist, Normannenstr. 74 Städtische Tageseinrichtungen:  Ackerstr. 7  Agnes-Miegel-Str. 6  Am Deckershäuschen 63  Annabergstr. 15  Arrenberger Str. 73  Carl-Schurz-Str. 21  Dahler Str. 59  Distelbeck 57  Edith-Stein-Str. 65  Flensburger Str. 39  Friedrich-Engels-Allee 355-357  Grafenstr. 11  Gutenbergstr. 57  Hannoverstr. 38  Heckinghauser Str. 96  Höchsten 57  Höhe 61  Kothener Schulstr. 9  Märkische Str. 41  Malerstr. 11  Marienstr. 10  Marienstr. 7  Mohrhennsfeld 37-39  Normannenstr. 57  Oberdörnen 108  Oberer Grifflenberg 90  Olgastr. 8  Peter-Beier-Str. 2  Rappenweg 35  Rathenaustr. 20  Sanderstr. 180  Schönebecker Platz 9  Simonsstr.30  Sonnenstr. 171  Tescher Str. 28  Untergrünewalder Str. 2  Wichlinghauser Schulstr 1  Wilhelm-Hedtmann-Str. 15  Wormser Str. 51  Zur Waldkampfbahn 10 Unterschrift Dr. Kühn Seite: 2/4 Begründung Gem. § 21 a KiBiz stellt das Land 45 Mio. Euro für die Förderung von „plusKITA“Einrichtungen zur Verfügung. Der Anteil, der nach den Kriterien gem. § 21 a Abs. 1 Satz 3 auf Wuppertal entfällt, beträgt insgesamt 1.375 Mio. Euro. Diese Förderung erfolgt bereits seit dem Inkrafttreten des KiBiz-Änderungsgesetzes zum 01.08.14. Durch einen Grundsatzbeschluss (VO/0294/14) wurden Entscheidungskriterien zur Auswahl festgelegt und die ausgewählten Einrichtungen (VO/0316/14) entsprechend gefördert. Gem. § 21a KiBiz kann die Aufnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in die Förderung als plusKITA für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erfolgen. Die Förderung wurde seinerzeit zunächst für die Dauer von 3 Jahren ab 01.08.14 beschlossen, da dies die Erprobung der Entscheidungskriterien ermöglichte. Diese Förderung endet nun zum 31.07.17 und es bedarf einer neuen Auswahl anhand aktualisierter Daten. Überprüfung der Entscheidungskriterien Die Entscheidungskriterien des Grundsatzbeschlusses 1. Die durchschnittliche Anzahl der Kinder im SGB II-Bezug muss mindestens 10 betragen 2. Die durchschnittliche SGB II-Quote muss mindestens 32 % betragen wurden wie vorgesehen überprüft. Auf Grundlage der aktualisierten Daten ergeben sich geringe Abweichungen zu der Entscheidung aus 2014. Nunmehr erfüllen 52 Einrichtungen (2014: 51) die Kriterien, 7 Einrichtungen erfüllen die Kriterien nicht mehr, dafür kommen 8 neue Einrichtungen hinzu. Die Kriterien haben sich bewährt und werden gem. dem o.g. Grundsatzbeschluss weiter zu Grunde gelegt. Zur näheren Erläuterung der Entscheidungskriterien wird auf den Grundsatzbeschluss verwiesen. Überprüfung des Verteilungsschlüssels Um dem Ziel einer individuellen und kindbezogenen Förderung gerecht werden zu können, erfolgt die Verteilung gestaffelt vom Referenzwert „Anzahl SGB II Kinder“ (Entscheidungskriterium 1) ausgehend. Bisher wurde folgende Verteilung vorgenommen: Referenzwert (Anzahl SGB II-Kinder) 10 bis 24 Kinder 25 bis 36 Kinder über 36 Kinder Förderbetrag 25.000,00 € 32.000,00 € 37.333,00 € Kategorie C B A Nach den Neuberechnungen erfüllt keine Einrichtung den Referenzwert der Kategorie A, diese Kategorie entfällt. Der Förderbetrag in Kategorie B wird von 32.000,00 € auf 31.818,82 € gesenkt, damit alle Einrichtungen, die die Kriterien erfüllen, entsprechende Fördermittel erhalten. Es ergibt sich folgende neue Verteilung ab 01.08.17: Referenzwert (Anzahl SGB II-Kinder) 10 bis 24 Kinder über 24 Kinder Förderbetrag 25.000,00 € 31.818,18 € Kategorie C B Seite: 3/4 Ergebnis Die Entscheidungskriterien wurden für den Zeitraum vom 15.03.2014 bis 15.03.2016 erneut überprüft und angewandt. Die im Beschlussvorschlag benannten Einrichtungen werden für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2019 auf der Basis des neuen Verteilungsschlüssels als „plusKITA“ gefördert. Demografie-Check entfällt Seite: 4/4