Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
08.12.16, 10:28
Aktualisiert
29.01.18, 20:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich
Soziales, Jugend, Schule & Integration
Ressort / Stadtbetrieb
Stadtbetrieb 202 - Tageseinrichtungen für
Kinder
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Sandra Kupferschmidt
563 - 4680
563 - 8076
sandra.kupferschmidt@stadt.wuppertal.de
Datum:
05.10.2016
Drucks.-Nr.:
VO/0776/16
öffentlich
Beschlussvorlage
Sitzung am
Gremium
25.10.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschlussqualität
Entscheidung
Umsetzung des Kinderbildungsgesetz: Auswahl "plusKITA"-Einrichtungen ab 01.08.17
Grund der Vorlage
Gewährung des Landeszuschusses für die Förderung von „plusKITA“ Einrichtungen gem.
§ 16 a in Verbindung mit § 21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschlussvorschlag
Die nachstehend aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder werden ab dem
Kindergartenjahr 2017/18 für die Dauer von 2 Jahren als „plusKITA“-Einrichtungen in die
Förderung aufgenommen.
Elterninitiativen:
Wichtel e.V., Albertstr. 45-47
Rabbatz e.V., Barmer Str. 60
Köttelsladen e.V., Harmoniestr. 22
Baumhaus e.V., Westkotter Str. 176
Andere Träger:
Familienzentrum Kinderland, Reichsstr. 36/36a
Kinderland an der Hardt, Friedrich-Storck-Weg 22-24
DRK-Kindertagesstätte Wilde 13, Mastweg 29
Evangelische Tageseinrichtungen:
Heinrich-Böll-Str. 260
Mastweg 27
Pauluskirchstr. 12
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Katholische Tageseinrichtungen:
St. Marien, Hühner Str. 11
St. Johann Baptist, Normannenstr. 74
Städtische Tageseinrichtungen:
Ackerstr. 7
Agnes-Miegel-Str. 6
Am Deckershäuschen 63
Annabergstr. 15
Arrenberger Str. 73
Carl-Schurz-Str. 21
Dahler Str. 59
Distelbeck 57
Edith-Stein-Str. 65
Flensburger Str. 39
Friedrich-Engels-Allee 355-357
Grafenstr. 11
Gutenbergstr. 57
Hannoverstr. 38
Heckinghauser Str. 96
Höchsten 57
Höhe 61
Kothener Schulstr. 9
Märkische Str. 41
Malerstr. 11
Marienstr. 10
Marienstr. 7
Mohrhennsfeld 37-39
Normannenstr. 57
Oberdörnen 108
Oberer Grifflenberg 90
Olgastr. 8
Peter-Beier-Str. 2
Rappenweg 35
Rathenaustr. 20
Sanderstr. 180
Schönebecker Platz 9
Simonsstr.30
Sonnenstr. 171
Tescher Str. 28
Untergrünewalder Str. 2
Wichlinghauser Schulstr 1
Wilhelm-Hedtmann-Str. 15
Wormser Str. 51
Zur Waldkampfbahn 10
Unterschrift
Dr. Kühn
Seite: 2/4
Begründung
Gem. § 21 a KiBiz stellt das Land 45 Mio. Euro für die Förderung von „plusKITA“Einrichtungen zur Verfügung. Der Anteil, der nach den Kriterien gem. § 21 a Abs. 1 Satz 3
auf Wuppertal entfällt, beträgt insgesamt 1.375 Mio. Euro.
Diese Förderung erfolgt bereits seit dem Inkrafttreten des KiBiz-Änderungsgesetzes zum
01.08.14. Durch einen Grundsatzbeschluss (VO/0294/14) wurden Entscheidungskriterien zur
Auswahl festgelegt und die ausgewählten Einrichtungen (VO/0316/14) entsprechend
gefördert.
Gem. § 21a KiBiz kann die Aufnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in die Förderung als
plusKITA für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erfolgen. Die Förderung wurde seinerzeit
zunächst für die Dauer von 3 Jahren ab 01.08.14 beschlossen, da dies die Erprobung der
Entscheidungskriterien ermöglichte. Diese Förderung endet nun zum 31.07.17 und es bedarf
einer neuen Auswahl anhand aktualisierter Daten.
Überprüfung der Entscheidungskriterien
Die Entscheidungskriterien des Grundsatzbeschlusses
1. Die durchschnittliche Anzahl der Kinder im SGB II-Bezug muss mindestens 10 betragen
2. Die durchschnittliche SGB II-Quote muss mindestens 32 % betragen
wurden wie vorgesehen überprüft. Auf Grundlage der aktualisierten Daten ergeben sich
geringe Abweichungen zu der Entscheidung aus 2014. Nunmehr erfüllen 52 Einrichtungen
(2014: 51) die Kriterien, 7 Einrichtungen erfüllen die Kriterien nicht mehr, dafür kommen 8
neue Einrichtungen hinzu. Die Kriterien haben sich bewährt und werden gem. dem o.g.
Grundsatzbeschluss weiter zu Grunde gelegt. Zur näheren Erläuterung der
Entscheidungskriterien wird auf den Grundsatzbeschluss verwiesen.
Überprüfung des Verteilungsschlüssels
Um dem Ziel einer individuellen und kindbezogenen Förderung gerecht werden zu können,
erfolgt die Verteilung gestaffelt vom Referenzwert „Anzahl SGB II Kinder“
(Entscheidungskriterium 1) ausgehend.
Bisher wurde folgende Verteilung vorgenommen:
Referenzwert (Anzahl SGB II-Kinder)
10 bis 24 Kinder
25 bis 36 Kinder
über 36 Kinder
Förderbetrag
25.000,00 €
32.000,00 €
37.333,00 €
Kategorie
C
B
A
Nach den Neuberechnungen erfüllt keine Einrichtung den Referenzwert der Kategorie A,
diese Kategorie entfällt. Der Förderbetrag in Kategorie B wird von 32.000,00 € auf 31.818,82
€ gesenkt, damit alle Einrichtungen, die die Kriterien erfüllen, entsprechende Fördermittel
erhalten. Es ergibt sich folgende neue Verteilung ab 01.08.17:
Referenzwert (Anzahl SGB II-Kinder)
10 bis 24 Kinder
über 24 Kinder
Förderbetrag
25.000,00 €
31.818,18 €
Kategorie
C
B
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Ergebnis
Die Entscheidungskriterien wurden für den Zeitraum vom 15.03.2014 bis 15.03.2016 erneut
überprüft und angewandt. Die im Beschlussvorschlag benannten Einrichtungen werden für
die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2019 auf der Basis des neuen Verteilungsschlüssels als
„plusKITA“ gefördert.
Demografie-Check
entfällt
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