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Niederschrift öffentlich.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
Größe
249 kB
Erstellt
09.12.16, 00:30
Aktualisiert
24.01.18, 05:04

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Inhalt der Datei

Niederschrift über die Gremium Sitzungstermin Tag der Absendung 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.11.2016 08.12.2016 Sitzungsort Sitzungsdauer Unterschriftsdatum Kleiner Sitzungssaal, Rathaus 15:00 Uhr - 16:55 Uhr 05.12.2016 Anwesend von den Mitgliedern SPD Klaus Hemmerling Christina Knappe Reiner Kühlborn Klaus Menzel Rainer Schug Vertretung für Frau Schäfer CDU Arne Ralf Lindemann Gabriele Meckelburg Erika Stahl Marcus Stawars Grüne Astrid Platzmann-Scholten Katharina Schubert-Loy DIE LINKE. Sevim Sarialtun FDP & DIE STADTGESTALTER Susanne Mantesberg-Wieschemann AfD Wolf-Dieter Liese Vertretung für Herrn Paul UWG Hans-Josef Winkler 1 Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NRW Heike Kühn Vertretung für Frau Pfingsten Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner Ursula Borchert Matthias Dombrowsky Werner Hirschmann Dr. Boris Lotwin Günter Oestreich Dorothee Schmidt Verwaltung, Entsandte und Gäste Britta Anger Ute Bogucki Dr. Ralf Winter Elke Werthmann-Grossek Frank Korte Nicole Brämer Nils Stark Birgit Dietinger Sandra Brück Frank Böttcher Birgitt Beier Sozialdezernentin Amt für Soziales Gesundheitsamt Gesundheitsamt Amt für Soziales; Schriftführung Amt für Soziales; Schriftführung Amt für Soziales Dezernat V Dezernat V Jobcenter Bochum Bezirksvertretung Bochum-Mitte Abwesend und entschuldigt SPD Gabriela Schäfer AfD Johannes Paul Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NRW Katja Pfingsten Vorsitz: Astrid Platzmann-Scholten Schriftführung: Frank Korte Vor Eintritt in die Tagesordnung 1. stellt die Vorsitzende, Frau Astrid Platzmann-Scholten, fest, dass 1.1 der Ausschuss bei 15 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist; 1.2 gegen die ordnungsgemäße Einberufung kein Widerspruch erhoben wird; 2 1.3 der Ausschuss den Tonaufzeichnungen durch 98,5 Radio Bochum zustimmt; 1.4 folgende Sitzungstermine des Ausschusses für das kommende Jahr geplant sind: 24.01.2017 – 06.04.2017 – 29.06.2017 – 21.09.2017 – 07.11.2017; 1.5 den Mitgliedern des Ausschusses vor der Sitzung zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten folgende Unterlagen angereicht wurden: - zu TOP 5.2 Aktueller Sachstand Flüchtlinge in Bochum – November 2016: aktualisierter Datenpool Flüchtlinge, Stand: 11.11.2016, und Informationen der Sozialdezernentin Frau Anger zur Umsetzung der Wohnsitzzuweisung für Asylbewerber (beides s. Anlage); - als möglicher TOP unter ‚5 Mitteilungen‘: überarbeitete Fassung der Vorlage 20162885 ‚Erklärung zur Weiterförderung des Bochumer Mehrgenerationenhaus „Stadtteilzentrum Dahlhausen“‘, die der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 16.11.2016 beschlossen (Vorlage 20163051); 2. stimmt der Ausschuss der Aufnahme der Vorlage 20163051 in die Tagesordnung als TOP 5.8 sowie der so geänderten und ergänzten Tagesordnung zu. 3. Der Ausschuss nimmt die Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2016 zur Kenntnis. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis 1.1 Anliegen des Integrationsrates zur Berichterstattung aus der AG Flüchtlinge Vorlage: 20162874 Das Recht des Integrationsrates, Kenntnis von den Ergebnissen der AG zu erhalten, und seine Pflicht im Rahmen seines Auftrages, sich damit zu befassen, werden betont; darüber besteht Konsens. Andererseits sind für die AG die Nicht-Öffentlichkeit ihrer Sitzungen und die Berichterstattung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch den Vorsitzenden der AG aus guten Gründen festgelegt worden: die berufenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich in dem so geschützten Rahmen frei und offen äußern können; nur Konsense bzw. ausdrücklich festzuhaltende nicht erzielte Konsense sollten an die Öffentlichkeit dringen. Es wird zudem betont, dass eine Annahme des vorgelegten Beschlussvorschlages im Widerspruch zur geltenden Geschäftsordnung der AG – v. a. § 6 GeschO – stünde. Eine Lösung dieses Interessenkonfliktes wird darin gesehen, dass die Ergebnisprotokolle der AG eventuell im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen des Integrationsrates beraten werden könnten. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales als das Gremium, das die AG eingesetzt hat, soll deren Ergebnisse zuerst zur Kenntnis bekommen; anschließend dann der Integrationsrat. 3 Es besteht Konsens, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine diesen Vorgaben entsprechende Änderung der GeschO vorlegen soll. Da der Integrationsrat erst danach wieder tagt, kann dann ohne Zeitverlust dort aus der AG Flüchtlinge berichtet werden. Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. 2 Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Bezirksvertretung keine Tagesordnungspunkte 3 Beschlussvorschläge für den Rat keine Tagesordnungspunkte 4 Anträge keine Tagesordnungspunkte 5 Mitteilungen 5.1 Bochumer Ortsteile kompakt 2016 Vorlage: 20162808 Die Sozialdezernentin und Frau Brück aus der Steuerungsunterstützung des Sozialdezernats stellen eine Präsentation vor (s. Anlage) und beantworten mehrere Rückfragen zum Inhalt. Die UWG-Fraktion bedankt sich ausdrücklich für die Aufnahme des Aspektes ‚Armut in Bochum‘ in diese Ausgabe. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.2 Aktueller Stand Flüchtlinge in Bochum - November 2016 Vorlage: 20162852 Die Sozialdezernentin weist auf den vorliegenden Datenpool zu den Flüchtlingszahlen hin (s. Anlage) und berichtet: Zum Jahresende wird die Einrichtung Krachtstraße freigezogen sein; dann erfolgt keine weitere Nutzung als Flüchtlingsunterkunft, da dort eine schlechte Bausubstanz gegeben ist und auch vergleichsweise schlechte Wohnbedingungen herrschen. Der Prozess der Abmietung aller Ferienwohnungen zur Flüchtlingsunterbringung ist im Gange. Die Leichtbauhallen Auf dem Esch und Kollegstraße sind bereits leer; die Alte Wittener Straße wird kurzfristig freigezogen. Die Leichtbauhallten werden aber gegenwärtig als Reserve für den Fall einer neuen Flüchtlingswelle bereitgehalten; ein möglicher Abbau ist zurzeit noch nicht vorgesehen und wird erst später geprüft. Soweit für geschlossene Unterkünfte noch Verträge für Betrieb oder Reinigung bestehen, wird zurzeit geprüft, ob diese bezüglich ihrer Laufzeit verkürzt oder ob betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger an anderer Stelle eingesetzt werden können. Der Betrieb der Einrichtung Wiebuschweg wird gerade ausgeschrieben. Die Leiterin des Amtes für Soziales ergänzt, dass die Bemühungen, Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive in Mietwohnungen unterzubringen, dazu geführt haben, dass mittlerweile 1425 Flüchtlinge in insgesamt 373 solcher Wohnungen leben. 4 Zum Thema Wohnsitzzuweisung verweist die Sozialdezernentin auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Anlage). Das Sozialdezernat und das Ausländerbüro müssen damit zurechtkommen, dass NRW als einziges Bundesland eine Rückwirkung der Wohnsitzzuweisung (Umzüge im Zeitraum 01.01. bis 05.08.2016) nicht ausgeschlossen hat, sondern die gesetzlichen Regelungen umsetzen will. Um eine Wohnsitzzuweisung aufheben zu lassen muss die betroffene Person einen Antrag stellen und das Vorliegen eines Grundes i.S.d. § 12a Abs. 5 AufenthG nachweisen. Unter den Härtefällen wird dort auch der Begriff „Sonstiges“ verwendet; nach dem Gemeinsamen Runderlass des MAIS und des MIK vom 28.09.2016 liegt eine Härte vor, wenn das Jobcenter dem Zuzug nach NRW zugestimmt hatte und es sich um eine in einem gemeinsamen Haushalt lebende Familie mit schulpflichtigen oder kleineren Kindern handelt oder wenn ein Integrationskurs bereits begonnen wurde. Darüber hinaus sind noch viele Fragen ungelöst; das Ausländerbüro erhofft sich eine Klärung im Rahmen einer Konferenz beim Land, die in der 47. Kalenderwoche angesetzt ist. Fest steht, dass die ab dem 01.12.2016 eintretende Entscheidungszuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg nur Fälle der Zuweisung innerhalb NRWs betrifft. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.3 Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Betreuung und Betreibung bestehender und künftiger Flüchtlingsunterkünfte Vorlage: 20161924 Bei den Regeln zur Auftragsvergabe (maximal drei Unterkünfte je Auftragnehmer) wird auch auf die unterschiedlichen Größen der Einrichtungen Rücksicht genommen. Hauptgrund für die sehr großen Unterschiede bei den Kosten der Unterbringungsarten ist das Catering. Kochen die Leute selbst (aus den Mitteln ihrer Regelleistungen nach dem AsylbLG) ist das wesentlich günstiger. Die angegebene Anzahl der Plätze bei den einzelnen Einrichtungen ist der Nennwert für eine Maximalbelegung; es wird aber bei der tatsächlichen Belegung stets auf eine möglichst gleichmäßige Auslastung aller Einrichtungen geachtet. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.4 Verfahren zur Privatwohnungnahme durch Flüchtlinge - Ablaufdiagramm Vorlage: 20162853 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.5 Betreuung von Schwangeren und jungen Müttern in Flüchtlingsunterkünften Vorlage: 20162842 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.6 Ausbau des Bochum-Passes Vorlage: 20161977 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.7 Umstellung der Frauenhaus-Finanzierung auf ein Pauschalmodell Vorlage: 20162875 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.8 Bekanntgabe der im JHA beschlossenen Fassung der Vorlage 20162885: Mehrgenerationenhaus „Stadtteilzentrum Dahlhausen“ Vorlage: 20163051 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5 6 Anfragen 6.1 Barrierefreiheit des Bochumer Frauenhauses sicherstellen Vorlage: 20163052 Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. gez. A. Platzmann-Scholten, Vorsitzende beglaubigt: F. Korte, Schriftführer 6