Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
Größe
249 kB
Erstellt
09.12.16, 00:30
Aktualisiert
24.01.18, 05:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die
Gremium
Sitzungstermin
Tag der Absendung
14. Sitzung des Ausschusses für
Arbeit, Gesundheit und Soziales
17.11.2016
08.12.2016
Sitzungsort
Sitzungsdauer
Unterschriftsdatum
Kleiner Sitzungssaal, Rathaus
15:00 Uhr - 16:55 Uhr
05.12.2016
Anwesend von den Mitgliedern
SPD
Klaus Hemmerling
Christina Knappe
Reiner Kühlborn
Klaus Menzel
Rainer Schug
Vertretung für Frau Schäfer
CDU
Arne Ralf Lindemann
Gabriele Meckelburg
Erika Stahl
Marcus Stawars
Grüne
Astrid Platzmann-Scholten
Katharina Schubert-Loy
DIE LINKE.
Sevim Sarialtun
FDP & DIE STADTGESTALTER
Susanne Mantesberg-Wieschemann
AfD
Wolf-Dieter Liese
Vertretung für Herrn Paul
UWG
Hans-Josef Winkler
1
Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NRW
Heike Kühn
Vertretung für Frau Pfingsten
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
Ursula Borchert
Matthias Dombrowsky
Werner Hirschmann
Dr. Boris Lotwin
Günter Oestreich
Dorothee Schmidt
Verwaltung, Entsandte und Gäste
Britta Anger
Ute Bogucki
Dr. Ralf Winter
Elke Werthmann-Grossek
Frank Korte
Nicole Brämer
Nils Stark
Birgit Dietinger
Sandra Brück
Frank Böttcher
Birgitt Beier
Sozialdezernentin
Amt für Soziales
Gesundheitsamt
Gesundheitsamt
Amt für Soziales; Schriftführung
Amt für Soziales; Schriftführung
Amt für Soziales
Dezernat V
Dezernat V
Jobcenter Bochum
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Abwesend und entschuldigt
SPD
Gabriela Schäfer
AfD
Johannes Paul
Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 58 Abs. 1 GO NRW
Katja Pfingsten
Vorsitz:
Astrid Platzmann-Scholten
Schriftführung:
Frank Korte
Vor Eintritt in die Tagesordnung
1. stellt die Vorsitzende, Frau Astrid Platzmann-Scholten, fest, dass
1.1 der Ausschuss bei 15 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist;
1.2 gegen die ordnungsgemäße Einberufung kein Widerspruch erhoben wird;
2
1.3 der Ausschuss den Tonaufzeichnungen durch 98,5 Radio Bochum zustimmt;
1.4 folgende Sitzungstermine des Ausschusses für das kommende Jahr geplant sind:
24.01.2017 – 06.04.2017 – 29.06.2017 – 21.09.2017 – 07.11.2017;
1.5 den Mitgliedern des Ausschusses vor der Sitzung zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten folgende Unterlagen angereicht wurden:
-
zu TOP 5.2 Aktueller Sachstand Flüchtlinge in Bochum – November 2016:
aktualisierter Datenpool Flüchtlinge, Stand: 11.11.2016, und Informationen der
Sozialdezernentin Frau Anger zur Umsetzung der Wohnsitzzuweisung für
Asylbewerber (beides s. Anlage);
- als möglicher TOP unter ‚5 Mitteilungen‘:
überarbeitete Fassung der Vorlage 20162885 ‚Erklärung zur Weiterförderung
des Bochumer Mehrgenerationenhaus „Stadtteilzentrum Dahlhausen“‘, die
der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 16.11.2016 beschlossen
(Vorlage 20163051);
2. stimmt der Ausschuss der Aufnahme der Vorlage 20163051 in die Tagesordnung
als TOP 5.8 sowie der so geänderten und ergänzten Tagesordnung zu.
3. Der Ausschuss nimmt die Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2016 zur Kenntnis.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
1.1
Anliegen des Integrationsrates zur Berichterstattung aus der AG Flüchtlinge
Vorlage: 20162874
Das Recht des Integrationsrates, Kenntnis von den Ergebnissen der AG zu erhalten,
und seine Pflicht im Rahmen seines Auftrages, sich damit zu befassen, werden betont;
darüber besteht Konsens. Andererseits sind für die AG die Nicht-Öffentlichkeit ihrer
Sitzungen und die Berichterstattung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
durch den Vorsitzenden der AG aus guten Gründen festgelegt worden: die berufenen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich in dem so geschützten Rahmen frei und
offen äußern können; nur Konsense bzw. ausdrücklich festzuhaltende nicht erzielte
Konsense sollten an die Öffentlichkeit dringen.
Es wird zudem betont, dass eine Annahme des vorgelegten Beschlussvorschlages im
Widerspruch zur geltenden Geschäftsordnung der AG – v. a. § 6 GeschO – stünde.
Eine Lösung dieses Interessenkonfliktes wird darin gesehen, dass die Ergebnisprotokolle
der AG eventuell im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen des Integrationsrates beraten
werden könnten. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales als das Gremium,
das die AG eingesetzt hat, soll deren Ergebnisse zuerst zur Kenntnis bekommen;
anschließend dann der Integrationsrat.
3
Es besteht Konsens, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine diesen Vorgaben
entsprechende Änderung der GeschO vorlegen soll. Da der Integrationsrat erst danach
wieder tagt, kann dann ohne Zeitverlust dort aus der AG Flüchtlinge berichtet werden.
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
2
Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Bezirksvertretung
keine Tagesordnungspunkte
3
Beschlussvorschläge für den Rat
keine Tagesordnungspunkte
4
Anträge
keine Tagesordnungspunkte
5
Mitteilungen
5.1
Bochumer Ortsteile kompakt 2016
Vorlage: 20162808
Die Sozialdezernentin und Frau Brück aus der Steuerungsunterstützung des Sozialdezernats stellen eine Präsentation vor (s. Anlage) und beantworten mehrere Rückfragen zum Inhalt. Die UWG-Fraktion bedankt sich ausdrücklich für die Aufnahme des
Aspektes ‚Armut in Bochum‘ in diese Ausgabe.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.2
Aktueller Stand Flüchtlinge in Bochum - November 2016
Vorlage: 20162852
Die Sozialdezernentin weist auf den vorliegenden Datenpool zu den Flüchtlingszahlen
hin (s. Anlage) und berichtet:
Zum Jahresende wird die Einrichtung Krachtstraße freigezogen sein; dann erfolgt keine
weitere Nutzung als Flüchtlingsunterkunft, da dort eine schlechte Bausubstanz gegeben
ist und auch vergleichsweise schlechte Wohnbedingungen herrschen. Der Prozess der
Abmietung aller Ferienwohnungen zur Flüchtlingsunterbringung ist im Gange. Die Leichtbauhallen Auf dem Esch und Kollegstraße sind bereits leer; die Alte Wittener Straße wird
kurzfristig freigezogen. Die Leichtbauhallten werden aber gegenwärtig als Reserve für
den Fall einer neuen Flüchtlingswelle bereitgehalten; ein möglicher Abbau ist zurzeit
noch nicht vorgesehen und wird erst später geprüft.
Soweit für geschlossene Unterkünfte noch Verträge für Betrieb oder Reinigung bestehen, wird zurzeit geprüft, ob diese bezüglich ihrer Laufzeit verkürzt oder ob betreffende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger an anderer Stelle eingesetzt werden können.
Der Betrieb der Einrichtung Wiebuschweg wird gerade ausgeschrieben.
Die Leiterin des Amtes für Soziales ergänzt, dass die Bemühungen, Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive in Mietwohnungen unterzubringen, dazu geführt haben, dass mittlerweile 1425 Flüchtlinge in insgesamt 373 solcher Wohnungen leben.
4
Zum Thema Wohnsitzzuweisung verweist die Sozialdezernentin auf die zur Verfügung
gestellten Unterlagen (s. Anlage). Das Sozialdezernat und das Ausländerbüro müssen
damit zurechtkommen, dass NRW als einziges Bundesland eine Rückwirkung der
Wohnsitzzuweisung (Umzüge im Zeitraum 01.01. bis 05.08.2016) nicht ausgeschlossen
hat, sondern die gesetzlichen Regelungen umsetzen will.
Um eine Wohnsitzzuweisung aufheben zu lassen muss die betroffene Person einen Antrag stellen und das Vorliegen eines Grundes i.S.d. § 12a Abs. 5 AufenthG nachweisen.
Unter den Härtefällen wird dort auch der Begriff „Sonstiges“ verwendet; nach dem
Gemeinsamen Runderlass des MAIS und des MIK vom 28.09.2016 liegt eine Härte vor,
wenn das Jobcenter dem Zuzug nach NRW zugestimmt hatte und es sich um eine in
einem gemeinsamen Haushalt lebende Familie mit schulpflichtigen oder kleineren Kindern handelt oder wenn ein Integrationskurs bereits begonnen wurde.
Darüber hinaus sind noch viele Fragen ungelöst; das Ausländerbüro erhofft sich eine
Klärung im Rahmen einer Konferenz beim Land, die in der 47. Kalenderwoche angesetzt
ist. Fest steht, dass die ab dem 01.12.2016 eintretende Entscheidungszuständigkeit der
Bezirksregierung Arnsberg nur Fälle der Zuweisung innerhalb NRWs betrifft.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.3
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Betreuung und Betreibung bestehender
und künftiger Flüchtlingsunterkünfte
Vorlage: 20161924
Bei den Regeln zur Auftragsvergabe (maximal drei Unterkünfte je Auftragnehmer) wird
auch auf die unterschiedlichen Größen der Einrichtungen Rücksicht genommen.
Hauptgrund für die sehr großen Unterschiede bei den Kosten der Unterbringungsarten
ist das Catering. Kochen die Leute selbst (aus den Mitteln ihrer Regelleistungen nach
dem AsylbLG) ist das wesentlich günstiger.
Die angegebene Anzahl der Plätze bei den einzelnen Einrichtungen ist der Nennwert für
eine Maximalbelegung; es wird aber bei der tatsächlichen Belegung stets auf eine möglichst gleichmäßige Auslastung aller Einrichtungen geachtet.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.4
Verfahren zur Privatwohnungnahme durch Flüchtlinge - Ablaufdiagramm
Vorlage: 20162853
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.5
Betreuung von Schwangeren und jungen Müttern in Flüchtlingsunterkünften
Vorlage: 20162842
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.6
Ausbau des Bochum-Passes
Vorlage: 20161977
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.7
Umstellung der Frauenhaus-Finanzierung auf ein Pauschalmodell
Vorlage: 20162875
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5.8
Bekanntgabe der im JHA beschlossenen Fassung der Vorlage 20162885: Mehrgenerationenhaus „Stadtteilzentrum Dahlhausen“
Vorlage: 20163051
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
5
6
Anfragen
6.1
Barrierefreiheit des Bochumer Frauenhauses sicherstellen
Vorlage: 20163052
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
gez. A. Platzmann-Scholten, Vorsitzende
beglaubigt: F. Korte, Schriftführer
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