Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
09.12.16, 13:56
Aktualisiert
28.01.18, 01:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage, SPD
TOP: 004 / 10.1
Schriftliche Beantwortung
Drs.Nr.: VIII/0046
Datum
15.12.2016
26.01.2017
Gremium
BVV
BVV
Sitzung
BVV/VIII/003
BVV/VIII/004
Beratungsstand
vertagt
Versorgung wohnungsloser Menschen in Treptow-Köpenick
Frage 1:
Wie viele Menschen in Treptow-Köpenick gelten nach Kenntnisstand des Bezirksamtes als
wohnungs- und wie viele als obdachlos? Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und
Migrationshintergrund?
Antwort:
In der Koordinationsstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungsverlust in TreptowKöpenick wird eine Wohnungslosenstatistik geführt mit einer Stichtagerhebung zum jeweils
30.06. und 31.12. eines jeden Jahres. Die zu erhebenden Daten sind mit der Senatsverwaltung
abgestimmt.
Bei den in der Wohnungslosenstatistik erhobenen Daten handelt es sich um die Daten von den
Personen, die durch die Koordinationsstelle Treptow-Köpenick in ihrer Zuständigkeit an dem
entsprechenden Stichtag untergebracht waren. Diese Personen sind wohnungslos und unfreiwillig obdachlos, so dass im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringungspflicht eine
Unterbringung erfolgen muss. Eine Statistik, wie viele Personen von welchen Sozialämtern zu
den Stichtagen im Bezirk Treptow-Köpenick untergebracht sind, wird nicht geführt. Eine
darüber hinausgehende Erfassung anderer wohnungsloser Menschen erfolgt hier nicht.
Genaue Daten finden sich in Tabelle 2 und 3 der Handreichung zur Drs.Nr. VIII/0046.
Die Zahl der durch das Sozialamt unterzubringenden Flüchtlinge hat sich von rd. 300 im
Januar 2016 auf über 1.000 im November 2016 erhöht, ohne dass entsprechende
Personalmehrbedarfe für die Koordinierungsstelle und die Soziale Wohnhilfe von der
Senatsverwaltung für Soziales akzeptiert worden sind. Die betroffenen Mitarbeiter*innen
haben deshalb Überlastungsanzeigen vorgelegt.
Frage 2:
Welche Einrichtungen der Obdachlosen- und Kältehilfe gibt es im Bezirk und war deren
Finanzierung auskömmlich? Bitte aufschlüsseln nach Träger und Kapazität.
Antwort:
Nicht vertragsgebundene Obdachloseneinrichtungen im Bezirk Treptow-Köpenick:
Hier handelt es sich um Einrichtungen von gewerblichen Unternehmen und freien Trägern,
die in ihren jeweiligen Einrichtungen Plätze zur Unterbringung von obdachlosen Personen
und/oder geflüchteten Menschen mit anerkanntem Status anbieten. Eine Belegung der
Einrichtungen erfolgt über die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) durch die Sozialen
Wohnhilfen sämtlicher Berliner Bezirke. Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt über die
jeweiligen festgesetzten Tagessätze, die dann einheitlich für ganz Berlin gelten. Durch den
Leistungsträger (i. d. R. SGB II oder SGB XII) erfolgt für einen Leistungsempfänger die
Kostenübernahmeerklärung und Abrechnung der Unterbringung im Rahmen der Kosten der
Unterkunft.
Für die nichtvertragsgebundenen Obdachloseneinrichtungen gelten Mindestanforderungen,
die in der Anlage zur Rahmenvereinbarung der BUL definiert sind. Die Einhaltung der
Mindestanforderungen wird regelmäßig (mind. 1 x jährlich) kontrolliert.
VIII/0046
Schriftliche Beantwortung vom: 14.12.2016
Seite: 1/6
Der Bezirk, in dessen örtlicher Zuständigkeit sich eine Einrichtung befindet, ist bei dieser
Einrichtung für die Kontrolle und Einhaltung der Mindestanforderungen zuständig und auch
für die Festsetzung der Tagessätze.
Folgende nicht vertragsgebundene Obdachloseneinrichtungen befinden sich in TreptowKöpenick:
Eine genaue Auflistung der Einrichtungen finden sich in Tabelle 4 der Handreichung zur
Drs.Nr. VIII/0046.
Im Dezember 2016 erfolgt die Fertigstellung der Obdachlosenunterkunft in Bohnsdorf,
Dahmestr. 33 mit einer Kapazität von 80 Plätzen. Hier hat das Amt für Soziales in
Kooperation mit dem Unionhilfswerk die Einrichtung entwickelt. Durch den unter dem
gleichen Dach untergebrachten Kiezklub sind Integrationsmaßnahmen vorgesehen. Die
Abnahme der Einrichtung ist am 03.01.2017 geplant.
Mit der Unternehmensgruppe Matthias Große (dazu gehören u. a. die Wohnheim Köpenick
u. G. und die Wohnheim „Haus Charlotte“ u. G.) sind sämtliche Einrichtungen gemeinsam
mit dem Amt für Soziales geplant und abgesprochen worden. Eine Erweiterung der
Platzkapazität ist hier auch schon länger in gemeinsamer Absprache vorgesehen. Das Amt für
Soziales begleitete seit 2009 die Obdachloseneinrichtung Haus Hebron bis zum Umzug in die
Hartriegelstraße am Runden Tisch und in zahlreichen Gesprächen mit der Bürgerinitiative,
um die Akzeptanz in der Bevölkerung herzustellen. Auch am neuen Standort ist das Amt für
Soziales bei dem neu entstandenen Nachbarschaftstreffen präsent.
Bei der Aushandlung des Tagessatzes wurde hier insbesondere der Bedarf an Sozialarbeiter*innen für die soziale Beratung und Betreuung in der Einrichtung berücksichtigt.
Als Probleme beim Ausbau von Platzkapazitäten erweisen sich oft neue gesetzliche Vorgaben
(z. B. die Zweckentfremdungsverbotsverordnung) und eine sinkende Akzeptanz in der
Nachbarschaft.
Sonstige Unterkünfte der Obdachlosenhilfe:
Dazu zählen Hostels, Pensionen o.ä., die zur Unterbringung genutzt werden müssen, da die
Platzkapazität über die BUL nicht mehr ausreichend ist.
Notunterkünfte:
Notunterkünfte im Bereich der Obdachlosenhilfe sind Unterkünfte, die ohne Kostenübernahmeerklärung eine Übernachtung ermöglichen. Die Finanzierung läuft z. T. über
Landesmittel und ggf. Mittel des Trägers.
Solche Notübernachtungsmöglichkeiten gibt es in der Franklinstr. 27 a, 10587 Berlin der
Berliner Stadtmission und für Frauen in der Tieckstr. 17, 10115 Berlin der Gebewo.
Neben der Übernachtung (18:00/19:00 Uhr – 8:00 Uhr geöffnet) werden Abendessen und
Frühstück angeboten. Sozialarbeiter *innen stehen zur Beratung zur Verfügung. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit zum Duschen, und es ist eine Notkleiderkammer vorhanden.
Kältehilfe im Bezirk Treptow-Köpenick:
Die „Berliner Kältehilfe“ ist ein in Deutschland einmaliges Programm, das 1989 von Berliner
Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden und von der Senatsverwaltung ins Leben
gerufen wurde, um obdachlosen Menschen eine unbürokratische Übernachtungsmöglichkeit
während der kalten Jahreszeit anzubieten. Zahlreiche Träger (verschiedene Kirchengemeinden, Verbände, Vereine und Initiativen) beteiligen sich jeweils mit eigenen Angeboten wie
z. B. Beratungsstellen, Notübernachtungen, Nachtcafés, Suppenküchen, Treffpunkten am
Kältehilfeprogramm, um zu verhindern, dass Menschen ohne Unterkunft in Berlin erfrieren
müssen. Diese Projekte werden aus Zuwendungen des Landes Berlin bzw. der Bezirksämter
finanziert, sowie aus Mitteln der Liga der Wohlfahrtsverbände und mit Hilfe von Spenden.
Durch die Evangelische Kirchengemeinde Berlin Treptow wird in der Wintersaison in ihren
Räumlichkeiten in 12435 Berlin, Plesserstr. 3-4 die „Arche“ - Wärmestube und Nachtcafé
betrieben. Sie bietet 16 Wohnungslosen an 5 Nächten in der Woche (Sonntag/Montag/
Dienstag und Mittwoch/Donnerstag/Freitag/Samstag) die Möglichkeit zum Übernachten.
VIII/0046
Schriftliche Beantwortung vom: 14.12.2016
Seite: 2/6
Das Nachtcafé ist von 19.00 bis 8.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit können die Besucher duschen,
Kleider reinigen oder wechseln, eine warme Mahlzeit am Abend und ein Frühstück einnehmen.
Das Angebot steht neben den Übernachtungsgästen bis zu Nachtruhe auch anderen Gästen
offen, so dass durchschnittlich insgesamt 30 Personen pro Abend in der „Arche“ betreut
werden. Der Träger der „Arche“ die Evangelische Kirchengemeinde erhält vom Amt für
Soziales jährlich für die Zeit vom 01.01.-31.03. und 01.11.-31.12. eine Zuwendung aus
Haushaltsmitteln des Landes Berlin (z. B. 2015= 41.109,35 € und 2016 = 40.652,55 €). Diese
Zuwendungsmittel decken nicht zu 100 % die tatsächlichen Kosten. Der Träger finanziert die
zusätzlich notwendigen Kosten aus eigenen Mitteln (2015 =2.015,89 €).
Durch das Sozialpädagogische Institut (Haus Strohalm) wurde vor mehreren Jahren das
Angebot der Kältehilfe eingestellt, da hier meist osteuropäische Menschen die Hilfe in
Anspruch genommen haben und nicht wirklich obdachlose Personen.
Unterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Durch das LAF erfolgt die Unterbringung von Asylbegehrenden während ihres Asylverfahrens bzw. bei Ablehnung des Asylantrages noch bis 6 Monate nach der Entscheidung. Für
neu ankommende Flüchtlinge stehen dazu die Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung, von
dort aus erfolgt eine Aufteilung auf Gemeinschafts- und Notunterkünfte. Neu bzw. in Planung
sind darüber hinaus Tempohomes und Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF).
Hier bestehen Verträge zwischen dem Betreiber und dem LAF. Die Belegung erfolgt ausschließlich in der Zuständigkeit des LAF. Nur bei statusgewandelten Flüchtlingen (Zuständigkeitswechsel vom LAF in die Bezirke bei anerkannten Flüchtlingen) und bei Wechsel der Zuständigkeit vom LAF in die Bezirke bei Ablehnung des Asylantrages werden im Rahmen von
Verlängerungen der Unterbringung Zuweisungen für die bisherigen Einrichtung vorgenommen.
Eine Belegung dieser Einrichtungen durch die Bezirke ist ansonsten ausgeschlossen.
In den Einrichtungen des LAF, die im Bezirk Treptow-Köpenick liegen, waren am 13.12. 2016
insgesamt 2.886 Personen untergebracht.
Die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Rahnsdorf erfolgte auf Initiative des Amtes für
Soziales in einer Kooperation mit dem Unionhilfswerk in einem seit 20 Jahren leerstehenden
6-geschossigem Wohnblock. Da hier auch ein Kiezklub benachbart ist, werden von der
Leiterin des Kiezklubs und den Ehrenamtlichen Integrationsangebote realisiert.
Frage 3:
Wie viele Menschen leben im Bezirk in Notunterkünften? Bitte aufschlüsseln nach Alter
Geschlecht und Migrationshintergrund.
Antwort:
Im Bereich der Obdachlosenhilfe befinden sich keine Notunterkünfte im Bezirk TreptowKöpenick (siehe oben).
Im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte mit der Zuständigkeit des LAF wird eine
entsprechende Statistik durch das LAF geführt, wobei die Daten über die dort untergebrachten
Personen nicht aufgeschlüsselt vorliegen.
Frage 4:
Wie viele Menschen leben im Bezirk in öffentlich geförderten Unterkünften?
Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund.
Antwort:
In Treptow-Köpenick gibt es derzeitig keine öffentlich geförderten Obdachloseneinrichtungen.
Die Finanzierung der Einrichtungen wird über den ausgehandelten Tagessatz realisiert
(personenbezogene Abrechnung i. d. R. im Rahmen der Kosten der Unterkunft – KdU - über
den Leistungsträger – siehe zu 2. bei nicht vertragsgebundene Obdachloseneinrichtungen).
Frage 5:
Wie hoch ist jeweils die durchschnittliche und die höchste Verweildauer in den
Notunterkünften und in den öffentlich geförderten Unterkünften?
VIII/0046
Schriftliche Beantwortung vom: 14.12.2016
Seite: 3/6
Antwort:
Wie bereits oben geschildert, gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick im Bereich der Obdachlosenhilfe weder Notunterkünfte noch öffentlich geförderte Unterkünfte. In den nicht vertragsgebundenen Obdachloseneinrichtungen wird die Verweildauer stichtagsbezogen erfasst.
Genaue Daten finden sich in Tabelle 2 und 3 der Handreichung zur Drs.Nr. VIII/0046.
Über die Verweildauer in den Notunterkünften für Flüchtlinge des LAF liegen hier keine
Daten vor.
Frage 6:
Wie viele obdachlose Menschen konnten seit 2014 vorübergehend oder dauerhaft in eigene
Wohnungen, betreutes Wohnen oder Pflegeeinrichtungen vermittelt werden?
Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, und Art der Unterbringung.
Antwort:
Hierzu können keine Aussagen getroffen werden, da diese Daten nicht erhoben werden.
Im Rahmen des Geschützten Marktsegments konnte folgende Anzahl von
Haushalten/Personen mit Wohnraum versorgt werden:
2014 – 87 Haushalte mit 161 Personen
2015 – 113 Haushalte mit 192 Personen
2016 – bisher 66 Haushalte mit 87 Personen
Frage 7:
Wie ist die Einschätzung, wie viele Obdachlose mit den angebotenen Hilfen nicht erreicht
werden können?
Antwort:
Dazu liegen keine Daten vor. Eine Schätzung kann faktisch nicht abgegeben werden, da
keinerlei Datenmaterial dazu vorliegt. Einige ergänzende Anmerkungen zum Thema finden
sich unter der Antwort auf Frage 14.
Frage 8:
Wie viele Beratungskontakte gab es 2015 und bisher in 2016?
Antwort:
Genaue Daten finden sich in der Tabelle 1 der Handreichung zur Drs.Nr. VIII/0046.
Frage 9:
Ist bekannt, ob und wenn ja wie viele obdachlose Menschen in den Unterkünften oder auf der
Straße seit 2014 verstorben sind?
Antwort:
Dem Amt für Soziales liegen dazu keine Informationen vor.
Frage 10:
Wie viele Männer und Frauen sind ohne Angabe über den weiteren Verbleib als „unbekannt
verzogen“ seit 2014 erfasst?
Antwort:
Unter dem melderechtlichen Begriff „unbekannt verzogen“ werden folgende Meldevorgänge
subsumiert:
Abmeldung von Amtswegen durch die Behörde (Aufenthalt ist nicht bekannt),
Abmeldung in unbekanntes Ausland durch die Bürger*in selbst ohne Angabe der
Anschrift,
Abmeldung unbekanntes Ausland durch die Behörde (z. B. nach Abschiebung),
Abmeldung ohne festen Wohnsitz durch die Behörde (erfolgt nur, wenn von
Betroffenen gewünscht).
Dem Bezirksamt liegen aufgrund fehlender Zuständigkeiten keine Statistiken dazu vor.
Frage 11:
Wie viele Obdachlose sind krankenversichert und wie viele nicht?
VIII/0046
Schriftliche Beantwortung vom: 14.12.2016
Seite: 4/6
Antwort:
Die untergebrachten obdachlosen Personen sind i. d. R. Leistungsbezieher des SGB II oder
SGB XII und in diesem Zusammenhang auch krankenversichert. Sollte keine eigene
Krankenversicherung bestehen, können Hilfeempfangende nach dem SGB XII durch den
zuständigen Sozialhilfeträger gem. § 264 SGB V bei einer Krankenkasse ihrer Wahl
angemeldet werden; dann erhalten sie die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
wie Versicherte.
Nur in Einzelfällen, wenn bspw. der Leistungsanspruch noch nicht geklärt ist (insbesondere
bei EU-Bürger*innen), besteht ggf. keine Krankenversicherung. Hierzu liegt jedoch kein
Datenmaterial vor.
Zur Krankenversicherung bei freiwilliger Obdachlosigkeit liegen dem Amt für Soziales keine
Informationen vor.
Frage 12:
Welche Stellen, die eine medizinische Versorgung der obdachlosen Menschen gewährleisten
stehen zur Verfügung und wie war die Auslastung?
Antwort:
In Berlin stehen für obdachlose Menschen mehrere Angebote zur medizinischen Versorgung
zur Verfügung, wie z. B. die Caritas-Ambulanz für Wohnungslose, die Ambulanz der Berliner
Stadtmission und das Gesundheitszentrum der Jenny de la Torre Stiftung.
Da es sich hier nicht um Angebote des Bezirksamtes handelt, liegen zur Auslastung auch
keine Informationen vor.
Frage 13:
Welche Anlaufstellen, in denen obdachlose Menschen eine warme Mahlzeit erhalten können
gibt es und wie viele Mahlzeiten werden wöchentlich ausgegeben?
Antwort:
In der „Arche“-Einrichtung Kältehilfe Plesserstraße werden pro Öffnungsmonat (5 Monate im
Jahr) durchschnittlich 610 Personen betreut (rd. 30 Essen pro Tag), die abends eine warme
Mahlzeit erhalten.
Darüber hinaus wird von der Stiftung SPI in der Wilhelminenhofstr. 68 in 12459 Berlin der
„Treffpunkt Strohhalm“ betrieben und vom Amt für Soziales seit vielen Jahren zuwendungsfinanziert. Im „Treffpunkt Strohhalm“ wird den Besuchern täglich von Montag bis Freitag u. a.
ein preiswertes Mittagessen angeboten. Bei den Besuchern handelt es sich erfahrungsgemäß
jedoch nur in geringer Zahl um Wohnungslose, sondern um einkommensschwache Bürgerinnen
und Bürger aus der Region, die meist von Transferleistungen leben. Durchschnittlich wurden
im Jahr 2016 monatlich 1960 Besucher im „Treffpunkt Strohhalm“ gezählt.
Im Rahmen der Berliner Kältehilfe gibt es weitere Angebote im Berliner Stadtgebiet zur
Versorgung mit einer warmen Mahlzeit z. B. in Suppenküchen und Treffpunkten.
Frage 14:
Welche Brennpunktorte im Bezirk sind bekannt, an denen sich besonders viele oder besonders
oft wohnungslose Menschen aufhalten, bzw. auch nächtigen?
Antwort:
Dem Amt für Soziales ist vor allem der Bahnhofsvorplatz am S-Bahnhof Schöneweide
bekannt, wo sich häufig obdachlose Personen aufhalten. Ordnungsamt und auch der
Sozialdienst waren bereits vor Ort, dennoch kommt es dort immer wieder zu Beschwerden
über die dort „lagernden“ Personen.
Insbesondere hierfür hat das Sozialamt auf meine Initiative vor einem Jahr mit dem Träger
„Gangway“ eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um genau an dieser Stelle
Unterstützung leisten zu können (Lotsen zu den Angeboten des Sozialamtes).
In der Vergangenheit hatte das Amt für Soziales bereits mit einer ähnlichen Problematik am
Schmollerplatz in Alt Treptow positive Erfahrungen mit dem Vorgängerprojekt von
„Gangway“ (MANNEF) sammeln können.
VIII/0046
Schriftliche Beantwortung vom: 14.12.2016
Seite: 5/6
Frage 15:
Wie schätzt das Bezirksamt die Entwicklung in den nächsten 3 Jahren ein und welche
Maßnahmen sind geplant?
Antwort:
Aktuell fehlt es an Unterbringungsmöglichkeiten und preiswertem Wohnraum. Auch die
Kapazitäten in den Obdachloseneinrichtungen stoßen an Grenzen, die Akzeptanz der
Bevölkerung für deren Aus- und Neubau ist gering. Stattdessen droht die Verdrängung
vorhandener Einrichtungen (z. B. vom Haus Strohhalm, das zum Ende 2018 gekündigt
wurde). Es ist zu erwarten, dass die Flüchtlingszahlen für die Bezirke weiter ansteigen
werden, da das BAMF jetzt vermehrt Anträge bescheiden wird.
Auf Senatsebene sind die Probleme erkannt worden. Bereits seit dem Senatsbeschluss Nr.
S-1242/2016 „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringungsangebote und Bedarfsermittlung für die im Jahr 2016 einschließlich Folgejahre benötigten Kapazitäten im Bereich der
Asylbegehrenden und der Wohnungslosen“ wurde auf Senatsebene unter der Beteiligung des
LAF und bezirklichen Vertretern eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieses Senatsbeschlusses
gebildet. Hier wird mit Hochdruck an einer entsprechenden Konzeption gearbeitet, die noch
im Jahr 2017 umgesetzt werden soll. Im neuen Koalitionsvertrag sind die soziale Wohnraumversorgung, die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und die Schaffung eines gesamtstädtischen Unterbringungsmanagement geplant. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick geht
davon aus, dass diese Schritte unter Einbindung bzw. in engster Abstimmung mit den
Bezirken umgesetzt werden.
Aus Sicht des Bezirksamtes sind folgende Maßnahmen dafür schnellstmöglich umzusetzen:
die finanzielle und personelle Stärkung für den Bereich Unterbringung;
die Verstärkung der Präventionsarbeit in der Sozialen Wohnhilfe, um Wohnungsverlust
zu vermeiden;
die Ausweitung des Instrumentes „Geschütztes Marktsegment“ für Personen, die ohne
Unterstützung auf dem Wohnungsmarkt eigenständig keine Wohnung mehr finden
können.
Folgende Aufwendungen haben sich bei der Erstellung der Großen Anfrage ergeben:
Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen Schreibens der Senatsverwaltung
für Finanzen II B-H 9449-1/2015-2 vom 08.02.2016
Verwaltungsaufwand
beteiligte
für
Beschäftigte
Mittleren Dienst
0
Gehobenen Dienst
1
Höheren Dienst
3
SozJugDez/Vorzimmer
Gesamtkosten Fachabteilung:
BzBm, Büro BzBm, Büro BVV
Verwaltungskosten insgesamt:
Stundensatz
44,08 €
55,96 €
77,80 €
Aufgewendete
Zeit/Minuten
0
60
600
Errechneter
Aufwand
0,00 €
55,96 €
778,00 €
33,06 €
55,10 €
27,21 €
949,33 €
Berlin, den 14.12.2016
Gernot Klemm
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und
Bezirksstadtrat für Soziales und Jugend
VIII/0046
Schriftliche Beantwortung vom: 14.12.2016
Seite: 6/6