Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Bordfeld (Linke), BV Schröde (SPD) für die Bürger Doreen Bialas und Filip Stahl BI Alter Schlachthof nichtnochncenter, 3 BVV am 14.12.2016.pdf
Größe
190 kB
Erstellt
09.12.16, 16:46
Aktualisiert
28.01.18, 03:38
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Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
BV Fred Bordfeld (Linke), BV Roland
Schröder (SPD) für die Bürger Doreen
Bialas und Filip Stahl von der
VIII-0052
Bürgerinitiative Alter Schlachthof
"nichtnochncenter"
Ursprung:
Antrag, BV Fred Bordfeld (Linke), BV Roland Schröder (SPD) für
die Bürger Doreen Bialas und Filip Stahl von der Bürgerinitiative
Alter Schlachthof "nichtnochncenter"
Beratungsfolge:
14.12.2016
BVV
BVV/003/VIII
Betreff: Änderung des Bebauungsplan IV 2a
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht:
1) die Zeitgemäßheit der Planungsziele des festgesetzten Bebauungsplans IV2 a
insbesondere auf den noch unbebauten Baufeldern an der Landsberger Allee
hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen und aktuellen Bedarfe an
sozialer und schulischer Infrastruktur im umgebenden Stadtgebiet zu überprüfen
und soweit erforderlich anzupassen,
2) bis zum Vorliegen des Prüfergebnisses im Baugenehmigungsverfahren keinerlei
Abweichungen gegenüber dem festgesetzten B-Plan IV 2a zu genehmigen, die
geeignet sind, einer Novellierung der Planungsziele im Wege zu stehen.
3) eine den Festsetzungen des B-Plans widersprechende Öffnung der OttoOstrowski-Str. zur Landsberger Allee nicht vorzunehmen,
4) den Erhalt der denkmalgeschützten Hallen an der Landsberger Allee durch
geeignete Maßnahmen unverzüglich sicher zu stellen.
Berlin, den 06.12.2016
Einreicher: BV Fred Bordfeld (Linke), BV Roland Schröder (SPD) für die Bürger Doreen
Bialas und Filip Stahl von der Bürgerinitiative Alter Schlachthof
"nichtnochncenter"
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
x
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Drs. VIII-0052
Begründung:
zu 1)
Von den ursprünglichen Zielen des Städtebaulichen Entwicklungsgebietes, welcher zur
Erarbeitung des B-Plans IV 2a geführt haben, ist außer dem Bau von 2
Kindertagesstätten und den geschaffenen Arbeitsplätzen in den Gewerbehöfen
Eldenaer Straße keines der weiteren Ziele erreicht. Der bestehende Bebauungsplan
scheint offensichtlich nicht geeignet zu sein, die stadtplanerischen Ziele zu
verwirklichen.
Dem steht eine eklatante Unterversorgung des Stadtentwicklungsziels "Soziale
Infrastruktur" entgegen. Aufgrund fehlender Pankower Grundschulen im Einzugsbereich
Alter Schlachthof nehmen Friedrichshainer Grundschulen die Pankower Grundschüler
auf. Immer wieder kommt es auch hier wegen Überbelegung der Grundschulen in
Friedrichshain zum Aufnahmestop, so dass die Grundschüler gezwungen sind, die
sechsspurige Landsberger Allee zur Hauptverkehrszeit zu überqueren, um in die nächst
gelegene Pankower Schule zu gelangen.
Noch gravierender ist die Unterversorgung mit Freizeitangeboten für Jugendliche und
Senioren. Laut Entwicklungskonzept grüne und soziale Stadt vom 21.6.2016 liegt hier
die Versorgung bei 30,6% (Jugendliche) respektive 24,1% (Senioren).
Der Alte Schlachthof ist geprägt von jungen Familien, Kindern, Jugendlichen und
Senioren unterschiedlichster Kulturen – einer Mischung aus allen Alters- und
Gesellschaftsschichten.
Gerade im durch Zuzug geprägten, wachsenden Bezirk Pankow wirken hier die
Vereinzelung und Anonymisierung der hinzugezogenen Bürger und der
"ursprünglichen" Berliner unter- und gegeneinander. Fehlende intrafamiliäre Strukturen
führen zum Einbruch des bislang stabilisierenden Systems der Familie durch "Zeit- und
Erfahrungsaustausch". Hieraus resultieren langwierige stressbedingte (i.B.a. Familien,
Kinder, Jugendliche) und zugleich vereinsamungsbedingte Folgen (Senioren). Bei
Alleinerziehenden (in Teilen des Einzugsgebietes bis zu über 42,39% der Haushalte mit
Kindern unter 18 Jahren) ist diese Situation naturgemäß noch um einiges akuter.
Zusätzlich stellt eine erfolgreiche Integration von geflüchteten Menschen, die in
unmittelbarer Nähe untergebracht sind, hohe Anforderungen an die integrative
Aufnahmefähigkeit der Bevölkerung dar.
Eine Stärkung der sozialen Infrastruktur in Bezug auf offene und strukturierte
Begegnungs- und Kontaktmöglichkeiten ist gerade im Hinblick auf nachhaltige
Stadtplanung zur Sicherung eines wachsenden Pro-Kopf-Einkommens und
Stabilisierung der öffentlichen Haushaltslage im Bereich Gesundheit und
Lohnersatzleistungen eine der wichtigsten Grundsäulen zum erfolgreichen Ausbau
einer wachsenden Stadt.
zu 2)
Das nördliche Gebiet des Alten Schlachthofes konnte sich nicht als Fachmarktgebiet,
wie im StEP Zentren 2005 geplant, durchsetzen und wurde im diesjährig geänderten
StEP Zentren 2016 nicht mehr im Bereich der Fachmarktagglomeration aufgeführt.
Ein weiterer Ausbau von großflächigem Einzelhandel ist auf diesem Gebiet aufgrund
der bereits bestehenden Verkaufsflächendichte durch die umliegenden Einkaufszentren
weder erforderlich noch durch das StEP Zentren 2016 vorgesehen. Zudem würde dies
das umliegende Kleingewerbe stark gefährden.
Die bisher vorgesehene Festschreibung als Kerngebiet führte bislang nicht zu einem
Erreichen der stadtplanerischen Ziele. Selbst die Bauherrin unternimmt trotz erteilter
Baugenehmigung der Kongresshalle keine baueinleitenden Schritte.
Daher ist es notwendig, die stadtplanerischen Ziele zu überprüfen und den geänderten
Anforderungen anzupassen. Abweichungen vom bisher bestehenden Bebauungsplan
könnten die Möglichkeit einer solch notwendigen planerischen Anpassung versperren.
Insbesondere die geplante Öffnung der Otto-Ostrowski-Straße ist nicht als geringfügige
Abweichung vom Bebauungsplan zu werten und sollte somit nicht ohne eine Änderung
des Bebauungsplanes genehmigt werden. Diese Öffnung wurde in allen bisherigen
Verkehrskonzepten und auch im Bebauungsplan ausgeschlossen: die entstehenden
Schleichverkehre durch die Wohngebiete sind nicht zu kontrollieren und würden eine
familiengerechte Entwicklung auf dem Gebiet unmöglich machen.
zu 3)
Das von der Bauherrin eingereichte (von der Firma Stadtraum gefertigte) Gutachten
geht von einem Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 25% aus. Der
tatsächliche Anteil beim Einkaufsverkehr liegt bei über 60%.*
Im Verkehrskonzept** zum Masterplan heißt es hierzu ausdrücklich :"Für den Bereich
westlich der Thaerstraße hat die ”Randstraße***” eine reine Erschließungsfunktion, da
eine Anbindung an die Landsberger Allee für den Kraftfahrzeugverkehr nicht
vorgesehen ist."
Eine Öffnung der Otto-Ostrowksi-Str. würde nicht nur für die Besucher eines
Einkaufszentrums nutzbar sein, sondern insbesondere den Schleichverkehr in das
Friedrichshainer und auch Lichtenberger Wohngebiet und besonders auch zur Auffahrt
der an der A100 endenden Storkower Str. generieren. Bisher wurden die
Entscheidungen zum 17. Bauabschnitt lediglich verschoben, drohen jedoch nach wie
vor, umgesetzt zu werden.
Die Fußgängerverkehre zu den Kitas Agnes-Wabnitz-Str. und Otto-Ostrowski-Str. sowie
zur Spanisch-Deutschen-Europaschule in der anliegenden Hausburgstraße sind durch
den erwarteten Schleich- und Durchfahrtsverkehr sehr stark gefährdet.
zu 4)
Der bauliche Zeitverzug führt zu einem weiteren Verfall der letzten denkmalgeschützten
Hallen auf dem Gebiet des Alten Schlachthofes. Bislang wurde der größte Teil der
denkmalgeschützten Bauten auf dem Gelände beseitigt. Der Erhalt des einzigen
Ensembles des Alten Zentral-Vieh- und Schlachthofes direkt an der Landsberger Allee
ist daher eine der unbedingten Hauptaufgaben des Denkmalschutzes im Bezirk
Pankow. Aufgabe des Denkmalschutzes ist die Erhaltung der alten Substanz. Ein
weiterer Instandhaltungsrückstau würde jedoch die tatsächliche und wirtschaftlich
zumutbare Substanzerhaltung stark gefährden.
Die rechtliche Eigentümerin des Grundstücks Landsberger Allee 104c, die
Objektgesellschaft UBX 2 Objekt Berlin GmbH, verfügt laut Bilanz zum 31.12.2015 über
liquide Mittel in Höhe von 7.706,75 Euro. Die bestehenden Verbindlichkeiten
übersteigen das Vermögen. Das Unternehmen ist bilanziell überschuldet.
Die UBX 2 Objekt Berlin GmbH ist nicht eigenständig in der Lage, notwendige
Instandhaltungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln zu finanzieren oder die während der
Zeit ihrer Eigentümerschaft entstandenen Schäden zu beseitigen.
Das Bezirksamt ist deshalb aus denkmalpflegerischen Erfordernissen anzuhalten,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Verwahrlosung der Hallen bis zur
Abbruchreife entgegen zu wirken und durch entsprechende Sicherheitsleistungen der
Gesellschafterinnen ubm development und Münchner Grund auch für die Zukunft zu
sichern.
* Das von der Bauherrin eingereichte (von der Firma Stadtraum gefertigte) Gutachten
geht von den Zahlen des StEP Verkehr 2025 , laut Senatsverwaltung Stadtentwicklung
und Verkehr "Es ist Wunschbild und Vision", aus.
In diesem Verkehrserschließungskonzept wird der Anteil des motorisierten
Individualverkehrs mit 25% veranschlagt - der Städtepegel 2008 der Universität
Dresden belegt, dass der tatsächliche Anteil beim Einkaufsverkehr, auch in Berlin, bei
über 60% liegt.
** Das dem ursprünglichen Bebauungsplan IV 2 zugrunde liegende Gutachten von
Masuch und Olbrisch sieht zum Schutz der anliegenden Wohnbereiche explizit keine
Öffnung der Otto-Ostrowski-Str. vor. Dasselbe gilt für die zeichnerische Ausfertigung
des Bebauungsplanes IV 2a sowie die aktuelle Arbeitskarte des FNP, die hier eine
Grünfläche verzeichnet.
*** Anm. heutige Hermann-Blankenstein-Str.