Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
09.12.16, 23:27
Aktualisiert
28.01.18, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 0007/5
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.12.2016
BVV
BVV-003/5
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Andrea Krauskopf
Wakeboardanlage Jungfernheide
Am 04.06.2016 war ich im Jungfernheidepark. Auf dem Teil des von den Berliner
Bäder-Betrieben verpachteten Badegeländes (Strandbad Jungfernheide) wurde unter
Nichteinhaltung von Verkehrssicherungspflichten mein Leben und meine Gesundheit
durch den Betrieb der installierten Wakeboardanlage bedroht.
1. Liegt für die von der Fa. WPB Wake Park Berlin UG betriebene WakeboardAnlage im Strandbad Jungfernheide, Jungfernheideweg 60, 13629 Berlin, eine
Betriebsgenehmigung vor? Wenn ja, wann wurde die Genehmigung beantragt
und ab wann ist diese gültig?
2. Ist für die Wakeboard-Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig?
Wenn ja, wann wurde diese Genehmigung erteilt und mit welchen inhaltlichen
Auflagen?
3. Wurde geprüft, ob im Gewässerbereich Jungfernheidepark, wo die WakeboardAnlage installiert wurde, geschützte Tierarten (z. B. Biber) ansässig sind? Wenn
nein, warum nicht?
4. Liegen für die Wakeboard-Anlage Förderanträge vor bzw. wurden diese bereits
bewilligt.
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 1
Sehr geehrte Frau Hansen,
sehr geehrter Herr Krauskopf,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Am 04.06.2016 war ich im Jungfernheidepark. Auf dem Teil des von den Berliner
Bäder-Betrieben verpachteten Badegeländes (Strandbad Jungfernheide) wurde unter
Nichteinhaltung von Verkehrssicherungspflichten mein Leben und meine Gesundheit
durch den Betrieb der installierten Wakeboardanlage bedroht.
Zu 1.
Der Antrag auf Genehmigung einer Miniseilbahn im Strandbad Jungfernheide wurde am
13. Juli 2015 zusammen mit dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche und
wasserrechtliche Genehmigung an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt.
Die Betriebsgenehmigung wurde am 18. Mai 2016 erteilt. Der Betrieb der Anlage ist
befristet gültig bis zum 31. Mai 2018.
Zu 2.
Die wasserrechtliche Genehmigung wurde am 4. Januar 2016 nach §§ 62ff des Berliner
Wassergesetzes erteilt. Die wasserrechtliche Genehmigung verliert mit Ablauf des 31.
Dezember 2025 ihre Gültigkeit.
Auflagen:
* Für die Standfestigkeit, Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anlage am
Gewässer sowie für die Verkehrsicherungspflicht ist der Betreiber verantwortlich.
* Mehrkosten, die beim Ausbau oder der Gewässerunterhaltung entstehen, gehen zu
Lasten des Betreibers.
* Erfolgt ein Ausbau des Gewässers, hat der Betreiber die Anlage auf seine Kosten zu
beseitigen bzw. dem ausgebauten Gewässer anzupassen.
Zu 3.
Da es sich um ein Freibad handelt, fand eine Überprüfung des Standortes auf
geschützte Tierarten hin nicht statt.
Zu 4.
Ein Förderantrag zum Bau oder zum Unterhalt der Anlage ist hier nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage
Mark Hamilton
Eigentumswohnungen
1. Wie viele Eigentumswohnungen gab und gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf?
2. Wie viele Wohnungen wurden durch das Zweckendwendungsverbot dem
Wohnungsmarkt wieder zugeführt?
3. Was hat dies bisher gekostet, insbesondere wie hoch sind die Kosten für die
Mitarbeiter des Bezirksamtes, die dafür zur Verfügung stehen?
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 2
4. Ist bekannt, ob durch das Verbot Existenzgrundlagen vernichtet wurden? Falls ja,
wie viele?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1.
Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Bauaufsicht, prüft auf
Antrag lediglich die Abgeschlossenheit einer Wohnung. Die
Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Wohnungseigentumsgesetz ist die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- bzw.
Teileigentum (Eigentumswohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wie
z. B. Gewerberäumen oder nicht ausgebauter Dachraum) und dient zur Vorlage beim
Grundbuchamt.
Ob dann tatsächlich eine Aufteilung in Eigentumswohnungen erfolgt, kann jedoch nur
vom Grundbuchamt beim Amtsgericht beantwortet werden.
Zu 2.
Durch das Zweckentfremdungsverbot wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
bisher ca. 150 Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt.
Zu 3.
Von Januar bis Oktober 2016 sind für das Produkt Zweckentfremdungsverbot
Personalkosten in Höhe von ca. 275.000 € angefallen. Vier abgeordnete Mitarbeiter
werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert.
Zu 4.
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass durch das Zweckentfremdungsverbot
Existenzgrundlagen vernichtet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
3. Einwohnerfrage
Dr. Wolfgang Vonnemann
Kleingartenkolonie Oeynhausen
1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen (einschließlich des beräumten
Teils der Fläche) oder einen Teil dieses Geländes ein Bauvorbescheid oder eine
Baugenehmigung erteilt?
2. Wenn die Frage zu 1 mit Nein beantwortet wird: Wann beabsichtigt das
Bezirksamt, einen Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung zu erteilen?
3. Wenn die Frage zu 1 mit Ja beantwortet wird: Welche Befreiungen beinhaltet der
Bauvorbescheid / die Baugenehmigung in Abweichung von dem geltenden
Bauplanungsrecht?
4. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses der BVV CharlottenburgWilmersdorf vom 12.10.2016 hat der damalige Baustadtrat Schulte sinngemäß
festgestellt, die verkehrliche Situation des Gebietes rund um das
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 3
Kleingartengelände Oeynhausen sei im Hinblick auf die geplante Bebauung
geprüft worden.
In welcher Form ist diese Prüfung erfolgt, zu welchem Ergebnis hat diese
Prüfung geführt und wie gestaltet sich nach dem Ergebnis dieser Prüfung die
verkehrliche Erschließung des Baugebiets?
Sehr geehrte Frau Hansen,
sehr geehrter Herr Dr. Vonnemann,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
zu 1. und 2.
Eine Baugenehmigung wurde zunächst für das gesamte Gelände an die Vorbesitzer
erteilt. Die für den entsprechend des Kompromisses zur Bebauung vorgesehene
westliche Teilfläche ist Gegenstand eines Bauvorbescheidverfahrens. Die
Bauvorbescheide wurden am 1. November 2016 erteilt, haben aber aufgrund zweier
eingelegter Nachbarwidersprüche noch keine Bestandskraft.
Zu 3.
Wie auch in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12. Oktober 2016
berichtet, berührt das Bauvorbescheidverfahren Fragen der Grund- und
Geschossflächenzahl sowie der Zahl der Vollgeschosse und der Bebauungstiefe.
Zu 4.
Die westliche Teilfläche wird mittels einer äußeren Ringerschließung an die
Forckenbeckstraße angebunden. Daneben sind Durchwegungen in der Verlängerung
von Kissinger und Reichenhaller Straße für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen.
Bauherrenseitig wurden Gutachten zur äußeren und inneren verkehrlichen
Erschließung vorgelegt, die im Ergebnis nachbarliche Beeinträchtigungen ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
4. Einwohnerfrage
Fred Hagemeister
Bürgerhaushalt
In die bezirkliche Haushaltsplanung sollten konkrete Vorschläge der Bürgerinnen und
Bürger einfließen, soweit sie von der BVV und dem Bezirksamt akzeptiert werden
können.
1. Wann wird es im Bezirk CW einen „Bürgerhaushalt“ geben?
2. Sollte der bezirkliche Bürgerhaushalt auf maximal 50 % der rechtlich nicht
gebundenen, also frei verfügbaren und "steuerbaren" Finanzmittel beschränkt
werden?
3. Ist der bezirkliche Bürgerhaushalt geeignet, die Identifizierung der Bürgerinnen
und Bürger mit „ihrem“ Heimatbezirk zu erhöhen und zum Verständnis komplexer
bezirklicher Diskussionen, Beratungen, Beschlussfassungen und
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 4
Entscheidungen beizutragen?
4. Könnten die aktuellen Internet-basierten Bürgerhaushalte der Berliner Bezirke
Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Spandau und Treptow-Köpenick als
konkret-praktische Vorbilder für die Ein- und Durchführung eines
Bürgerhaushaltes Charlottenburg-Wilmersdorf dienen?
Sehr geehrter Herr Hagemeister,
Zu 1. und 2.
Die möglichst umfassende Bürgerbeteiligung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist
uns als Bezirksverordnete wichtig. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen die
Frage, ob und wann es einen Bürgerhaushalt geben wird, derzeit nicht beantworten
kann. Anfangs der letzten Wahlperiode gab es zum Thema Bürgerhaushalt eine
Projektgruppe des Haushaltsauschusses auf Vorschlag der Piratenfraktion, die jedoch
zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen ist. Bislang liegt zu der Fragestellung
keine aktuelle Beschlusslage vor.
Zu 3.
Aus meinen Erfahrungen der letzten Jahre kann ich feststellen, dass die Identifikation
der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Heimatbezirk bereits jetzt sehr hoch ist und sich
viele in die Diskussionen zu den unterschiedlichen Themen und im Rahmen des
ehrenamtlichen Engagements einbringen. Ob der bezirkliche Bürgerhaushalt diese
Identifizierung noch verstärken kann ist schwer messbar und kann von dieser Stelle
nicht beurteilt werden.
Zu 4.
Die Auswertung der Ergebnisse der internet-basierten Bürgerhaushalte in den
aufgeführten Bezirken sollte den Mitgliedern des künftigen Haushaltsausschusses
überlassen werden. Diese werden dann sicher auch bewerten, ob und wie die dort
aufgeführten Themen für Charlottenburg-Wilmersdorf relevant und umsetzbar sind.
Annegret Hansen
BVV Vorsteherin
5. Einwohnerfrage
Rainer Göbel
Kleingartenanlage Kolonie Wiesbaden
1. Für die Kleingartenanlage Kolonie Wiesbaden liegt ein Bauvorbescheid vor, und
die Pacht für eine Teilfläche der Kolonie wurde im November 2016 vom neuen
Eigentümer "Prime Area" gekündigt.
Wie beabsichtigt der Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf, das von der BVV am
14.07.16 angenommene "Bürgerbegehren zum Erhalt aller Grünflächen im
Bezirk", mit 18.300 Unterschriften, für diese Kleingartenanlage umzusetzen?
2. Trifft es noch zu, dass das strategische Ziel des FNP gilt, die Kleingartenfläche
"Wiesbaden" bis 2020 zu sichern?
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 5
6. Einwohnerfrage
Andreas Pohlmann
Cornelsenwiese
1. Besteht für das Bauvorhaben auf der Cornelsenwiese ein Bauvorbescheid oder
liegt eine Bauvoranfrage vor?
2. Wenn ein Bauvorbescheid vorliegen sollte, wer hat diesen wann erteilt?
3. Wenn eine Bauvoranfrage vorliegen sollte, wer hat diese wann gestellt?
4. Wenn eine Bauvoranfrage vorliegen sollte, wann ist mit einer Entscheidung des
Bezirksamtes zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Hansen,
sehr geehrter Herr Pohlmann,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
zu 1. bis 4.
Für das Bauvorhaben Cornelsenwiese wird ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt,
Bauvorbescheidanträge oder Bauvoranfragen liegen nicht vor. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung
des Planentwurfes erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
7. Einwohnerfrage
Stephan Hoffmann
Bahngelände (Bahnbrache) zwischen Rönnestr. Und
Heilbronner Str. mit denkbarer Zufahrt von der
Holtzendorffstr. - Planung für einen Park oder für
Hochhäuser (Investor Christian G. oder andere)
1. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk das o.g. Bahngelände in einen Park
umzuwandeln?
2. Wie lukrativ ist es für den Bezirk, wenn das Gelände statt der Herrichtung eines
Parks im Sinne der Grundstücksverwerter der Bahn und eines Investors einer
(ggf. teilweisen) Bebauung zugeführt wird?
3. Wäre durch eine Hochhausbebauung die westliche Frischluftschneise für
Charlottenburg gefährdet?
4. Verfolgt der neue Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger als Leiter der Abteilung
Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt primär das Ziel des Grünflächenerhalts?
5. Kennen die Mitglieder der zuständigen Aussschüsse das überraschend große
und schöne zur Disposition stehende, derzeit offiziell nicht zugängliche Gelände
zwischen S-Bahntrasse und Fernbahnschienen zwischen Holtzendorfstraße und
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 6
der sogenannten "Halenseekurve" (S-Bahn) aus eigener Anschauung bzw. sind
sie an einer Führung interessiert?
Sehr geehrte Frau Hansen,
sehr geehrter Herr Hoffmann,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
zu 1.
Dazu muss auf Landesebene zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden,
dann kann ein Bebauungsplan zugunsten einer Freiflächennutzung durch den Bezirk
aufgestellt werden.
zu 2. und 3.
Diese Fragen unterstellen, dass der Bezirk hier sowohl ein allgemeines als auch ein
wirtschaftliches Interesse an einer Bebauung verfolgen würde. Die
Bezirksverordnetenversammlung hat jedoch bereits im Juni 2016 der Entwicklung eines
Entwicklungskonzeptes hin zu einem Grünzug den Vorrang eingeräumt. Das Thema
„Stadtklima“ ist auch Gegenstand des stadt- und landschaftsplanerischen
Strukturkonzeptes, das zurzeit erarbeitet wird.
Zu 4.
Das Bezirksamt hat in der Vorlage zur Kenntnisnahme 1699/4 „Zustimmung zum
Bürgererhalt Grünflächen“ dargestellt, dass es den Wortlaut des Bürgerbegehrens in
der Abwägung bei Entscheidungen berücksichtigen wird. Insofern folge ich diesem
Beschluss und unterstütze ich das Ziel, Grünflächen im Bezirk weitestmöglich zu
erhalten und insbesondere beim Westkreuz, wo die Diskussion um die künftige Nutzung
des Standortes ja gerade erst beginnt, Grünerhalt auch planerisch zu sichern.
zu 5.
Die Beantwortung erfolgt über die Fraktionen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
8. Einwohnerfrage
Hildegard Teschner
Oeynhausen-Ost
(schriftliche Beantwortung)
1. Ist der Groth-Gruppe inzwischen ein Bauvorbescheid zugegangen? Wenn ja,
wann?
2. Geht es um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder welcher Art ist die
Baugenehmigung?
3. Wann wird die Öffentlichkeit detailliert darüber informiert, welche Art der
Bebauung und Verkehrsführung genehmigt wurde?
4. Welche Garantie gibt es für das vom Abriss bisher verschonte
Kleingartengelände (Teilgelände Oeynhausen-Ost), weiterhin für
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 7
kleingärtnerische Nutzung erhalten zu bleiben? Steht dieses Gelände zum
Weiterverkauf an?
5. Gibt es Einwände seitens der betroffenen Nachbarn bezüglich der
außergewöhnlichen Befreiung, was GFZ und GRZ betrifft, verglichen mit dem
zugrunde liegenden Baunutzungsplan?
Sehr geehrte Frau Hansen,
sehr geehrter Frau Teschner,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
zu 1. und 5.
Die für den entsprechend des Kompromisses zur Bebauung vorgesehene westliche
Teilfläche ist Gegenstand eines Bauvorbescheidverfahrens. Die Bauvorbescheide
wurden am 1. November 2016 erteilt, haben aber aufgrund zweier eingelegter
Nachbarwidersprüche noch keine Bestandskraft.
Zu 2.
Eine Baugenehmigung wurde zunächst für das gesamte Gelände an die Vorbesitzer
erteilt. Das Bauvorbescheidverfahren berührt Fragen der Grund- und
Geschossflächenzahl sowie der Zahl der Vollgeschosse und der Bebauungstiefe.
Zu 3.
Am 7. Juni 2016 fand eine Bürgerversammlung statt, in der über den
Bebauungsumfang informiert wurde. Ferner wurde in der öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 12. Oktober 2016 durch das Bezirksamt über
weitere Details des Vorhabens berichtet. Eine weitere Beratung des Themas im
Ausschuss für Stadtenwicklung ist vorgesehen, sobald sich der Ausschuss konstituiert
hat.
Zu 4.
Der Erhalt des östlichen Kleingartengeländes ist zwischen dem Bauherren und dem
Bezirksamt vertraglich geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
9. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Bezirksbibliotheken
(schriftliche Beantwortung)
1. RFID und längere Öffnungszeiten
Bei Einführung von RFID (Automatisierung der Ausleihe und Rückgabe) im Jahr 2009
war Bedingung für die finanzielle Unterstützung durch die EU, daß die Öffnungszeiten
der Bibliotheken um 10 % verlängert werden:
Wie wurde das hier im Bezirk umgesetzt und in welcher Weise wurden die
Öffnungszeiten seitdem verändert (verlängert/verkürzt in %)?
2. Zwang zur Makulatur
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 8
Der Vöbb (Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins) schreibt seinen Mitgliedern,
den Bezirksbibliotheken, vor, daß sie im Verhältnis zu den Neuerwerbungen einen
bestimmten Prozentsatz an Bestand makulieren müssen, und dies wird als
„Qualitätskriterium“ ausgegeben:
Seit wann ist dies der Fall, wie hoch ist der Prozentsatz und wieso zeugt das von
Qualität?
3. Keine Beseitigung von Literatur mit bezirklichem Bezug („Heimatkunde“)
Anfang 2014 hatte die damalige Stadträtin die Anweisung gegeben, in allen
Bezirksbüchereien Literatur zur Heimatkunde aus der sonst üblichen Makulaturpraxis
auszunehmen. Sie hatte damals (Juni 2014 – DS 0947/4 – Einwohnerfrage 3) für die
Bibliothek am U-Bf. Blissestraße einen heimatkundlichen Bestand von 1283 Büchern
genannt:
Wie hat sich seitdem der Bestand heimatkundlicher Literatur dort und in den anderen
Bezirksbibliotheken entwickelt?
4. Überwachung der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)
Im Bezirk Pankow wird eine ganze Stelle des sowieso schon knappen Personals nur
darauf verwendet, um die KLR im Bereich Kultur, Weiterbildung, Musik durchzusetzen,
statt die Stelle zugunsten der Bibliotheksnutzer einzusetzen.:
Wieviel Stellen werden dafür in unserem Bezirk verwendet?
5. An letzter Stelle bei Geld für Neuanschaffungen
Unser Bezirk steht seit über 10 Jahren beschämenderweise mit Abstand an letzter
Stelle bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Anschaffungen:
Wie hoch waren die Pro-Kopf-Ausgaben im Jahr 2016 im Vergleich zu den anderen elf
Bezirken und wird sich 2017ff. daran etwas ändern?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:
1. RFID und längere Öffnungszeiten
Die „Verlängerung der Öffnungszeiten“ ist kein RFID-Qualitätskriterium und keine
Bedingung für die Mittelzuweisung; sehr wohl jedoch die „Ausweitung der
Zugänglichkeit“. Dem sind wir durch die Installation der Außenrückgabeanlagen in HSB
und DBB nachgekommen. Dies und auch die „Medienzugänglichkeit“ wurde bereits am
29.01.2015 abschließend beantwortet (siehe Drs. Nr. 1101/4 „Bibliotheken“).
2. Zwang zur Makulatur
Im Rahmen der Diskussion um den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wurde 2014 eine
Abgrenzung zwischen ehrenamtlich bzw. hauptamtlich geführten Bibliotheken im
Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins anhand von fachlichen Mindeststandards
definiert. Eine erstmalige berlinweite Abfrage der Standards fand zum 31.12.2014 statt.
Festgelegt wurde „regelmäßiges Makulieren von veralteten/verschlissenen Medien.
Abgangsquote entspricht mind. 75% der Erneuerungsquote p.a.“
Die öffentlichen Bibliotheken haben im Gesamtgeflecht der Bibliothekslandschaft die
Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung mit aktueller Information und Literatur.
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 9
Sie haben hierbei ausdrücklich keinen Auftrag zur Bewahrung von Druckerzeugnissen.
Dieser liegt für die Stadt Berlin ausschließlich bei der Zentral- und Landesbibliothek
Berlin (ZLB) und der Deutschen Nationalbibliothek (DNB). Um in den öffentlichen
Bibliotheken den Anspruch der Aktualität zu realisieren, ist ein regelmäßiges
Aussondern veralteter Literatur notwendig. Nur dadurch kann die Qualität der
Information gesichert werden. Ebenso sind Makulaturen durch den fortlaufenden
physikalischen Verschleiß notwendig.
3. Keine Beseitigung von Literatur mit bezirklichem Bezug („Heimatkunde“)
Am 24.06.2014 wurde bereits auf die Bestandsgröße heimatkundlicher Literatur in
Bezug auf die Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek geantwortet. Folgende Zahlen gelten
jeweils für die Jahresabschlüsse 2014, 2015 und (zeitlich nah am Jahresabschluss für)
2016:
31.12.2014
Heinrich-Schulz-Bibliothek
Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek
Adolf-Reichwein-Bibliothek
Johanna-Moosdorf-Bibliothek
Ingeborg-Bachmann-Bibliothek
Stadtteilbibl. Halemweg
Eberhard-Alexander-Burgh-Bibliothek
31.12.2015
1472
1403
1476
1464
333
391
676
230
99
22.12.2016
1530
1501
343
422
566
258
106
347
438
567
294
113
4. Überwachung der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)
Für den Fachbereich Bibliotheken gilt ein im Jahresschnitt monatlicher Stellenanteil von
0,03 (ca. 6h/Monat).
5. An letzter Stelle bei Geld für Neuanschaffungen
Die Zahlen für das Jahr 2016 werden grundsätzlich erst im Frühjahr 2017 nach
Erstellung der gemeinsamen Statistik aller Berliner Bezirksbibliotheken vorliegen. Auch
für die folgenden Jahre können mangels vorliegender Zahlen aus dem eigenen und aus
anderen Bezirken und den Unwägbarkeiten künftiger Entwicklungen zu keinem
Zeitpunkt im Vorhinein seriöse Aussagen getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
0007/5
Ausdruck vom: 20.02.2017
Seite: 10