Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
Größe
233 kB
Erstellt
22.12.16, 03:25
Aktualisiert
24.01.18, 05:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss
Frau Lesser
Telefon:
Fax:
(0221) 221-23074
(0221) 221-24500
E-Mail:
gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum:
15.02.2016
Niederschrift
über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am
Donnerstag, dem 21.01.2016, 16:36 Uhr bis 17:47 Uhr, Rathaus Spanischer Bau,
Theodor-Heuss-Saal, Raum-Nr. A 119
Anwesend waren:
Stimmberechtigte Mitglieder
Herr Jörg Frank
GRÜNE
Frau Teresa De Bellis-Olinger
CDU
Herr Rafael Christof Struwe
SPD
Frau Inge Halberstadt-Kausch
SPD
Herr Malik Karaman
SPD
Frau Birgit Gordes
CDU
Frau Sabine Pakulat
GRÜNE
Herr Michael Weisenstein
DIE LINKE
Herr Ralph Sterck
FDP
Vertreterin für RM Frenzel
Beratende Mitglieder
Herr Matthias Büschges
AfD
Verwaltung
Frau Beigeordnete Ute Berg
Dezernat Wirtschaft und Liegenschaften
Herr Detlef Fritz
Leiter Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Bernd Kiefer
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Wolfgang Wilhelms
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Ulrich Heimbach
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Robert Lewin
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Detlef Zipter
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Dr. Günter Bell
Behindertenbeauftragter
Herr Thomas Schneider
Sportamt
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.01.2016
Schriftführerin
Frau Gerhild Lesser
Zuschauer
Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt der Ausschussvorsitzende vor, den Tagesordnungspunkt
10.9.1 Stärkung des Mietwohnungsbaus
3488/2015
mit dem Änderungsantrag
Stärkung des Mietwohnungsbaus, Rabattierung zwecks Mietpreisgarantie
AN/0170/2016
als neuen Tagesordnungspunkt 1.5 im öffentlichen Teil zu behandeln. Der Liegenschaftsausschuss stimmt diesem Vorschlag zu.
Weiterhin schlägt der Ausschussvorsitzende vor, den Änderungsantrag zu
12.1.1 Verlängerung des Mietvertrags Hochbunker Marktstraße bis zum 31.12.2020
AN/0181/2016
als TOP 5.1 auf die Tagesordnung zu nehmen und zusammen mit
12.1
Verlängerung des Mietvertrags zwischen der Stadt Köln und dem SchützenVerein Köln-Bayenthal e.V. für den Hochbunker Marktstraße (hinter) 8 in KölnRaderberg
3726/2015
zu beraten. Der Liegenschaftsausschuss stimmt diesem Vorschlag zu.
Im Übrigen ist der Liegenschaftsausschuss mit der Beratung der verfristeten und als
Tischvorlage überreichten Vorlagen einverstanden und beschließt folgende Tagesordnung:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Vorlagen / Mitteilungen
1.1
Stellungnahme der Verwaltung zur Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“
3518/2015
1.2
Barrierefreies Wohnen
hier: Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an das Land NRW
0787/2015
-2-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.01.2016
1.3
Neubestellung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Köln
3379/2015
1.4
Verhandlungen über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Köln
3776/2015
1.5
Stärkung des Mietwohnungsbaus
Rabattierung zwecks Mietpreisgarantie
3488/2015
Änderungsantrag zu Stärkung des Mietwohnungsbaus, Rabattierung zwecks
Mietpreisgarantie
AN/0170/2016
2
Gleichstellungsrelevante Themen
-3-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.01.2016
I. Öffentlicher Teil
1
Vorlagen / Mitteilungen
1.1
Stellungnahme der Verwaltung zur Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“
V/5001/2
3518/2015
Mitteilung:
Stellungnahme der Verwaltung zur Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in ihrer Sitzung am 26.02.2015
die Resolution „Barrierefreies Wohnen“ beschlossen.
Die Resolution wurde als Vorlage 0790/2015 von den Fachausschüssen Ausschuss
Soziales und Senioren, Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales und Liegenschaftsausschuss unterstützt und die Verwaltung wurde
beauftragt darzulegen, ob und ggf. wie diese Forderungen umgesetzt werden können.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Vorlage mit dem Zusatz beschlossen, dass
das Wohnungsbauforum hinzuzuziehen ist.
Die Verwaltung nimmt zu den Forderungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Stellung. Zudem werden die Stellungnahmen der GAG Immobilien AG und
der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH wiedergegeben. (Anlage)
Die Mitteilung wird auch dem Wohnungsbauforum zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen
1.2
Barrierefreies Wohnen
hier: Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an das
Land NRW
0787/2015
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
„Der Rat möge beschließen:
Der Rat schließt sich dem Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an
das Land NRW (siehe Anlage) mit folgenden Änderungen an:
Der Appell an die Landesregierung ist um die Stellungnahme der Verwaltung zur Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“
(3518/2015) zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
-4-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.01.2016
1.3
Neubestellung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Köln
234/1
3379/2015
RM Frank bittet um Erläuterungen zu den Aufgaben und zur Zusammensetzung des
Umlegungsausschusses.
Herr Wilhelms, Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Köln nimmt
wie folgt Stellung:
Der Umlegungsausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss nach dem Baugesetzbuch, §§ 45 ff. Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, welches regelmäßig angewendet wird, sobald die Strukturen eines Bebauungsplanes mit den Eigentümerstrukturen vor Ort nicht übereinstimmen. Mit einem Umlegungsverfahren können u.a. Eigentumsgrenzen verändert werden, um den Bebauungsplan letztendlich verwirklichen zu können. Die Entscheidung des Umlegungsausschusses mittels Beschluss ist grundsätzlich ein Verwaltungsakt. Es ist Bestreben in
der Umlegung, möglichst einvernehmliche Regelungen mit den Grundstückseigentümern zu erzielen. Beispiele für aktuell größere Umlegungsverfahren im Stadtgebiet
sind Sürther Feld und Poller Damm.
Zu den Personen der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Köln laut Vorlage im Einzelnen:
Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende verfügen über die Befähigung zum
Richteramt. Die übrigen Personen unter 2. und 3. verfügen über die erforderliche Befähigung gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches entweder zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst, als Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure oder als Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten.
Alle vorgeschlagenen Personen stehen in keinem Dienst-oder Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Köln. Dies wäre im Übrigen gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuches ein Ausschlusskriterium
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat bestellt gemäß §§ 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NRW S. 220) in der derzeit gültigen Fassung für die am
01.04.2016 beginnende 15. Amtsperiode des Umlegungsausschusses der Stadt Köln
nachstehend aufgeführte, nicht dem Rat angehörende Mitglieder:
1. a) Herrn Franz Muschkiet zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der
Stadt Köln
b) Frau Michaele Drescher zur stellvertretenden Vorsitzenden des
Umlegungsausschusses der Stadt Köln
2. a) Herrn Heinrich Roggendorf als Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten des Umlegungsausschusses der Stadt Köln
b) Herrn Jürgen Späker als dessen Stellvertreter
-5-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.01.2016
3. a) Herrn Thomas Merten als zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst befähigtes Mitglied
b) Herrn Peter Dübbert als dessen Stellvertreter
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
1.4
Verhandlungen über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des
Landes NRW in Köln
I/323/1
3776/2015
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der Rat beschließt, der Bezirksregierung Köln für die Dauer von fünf Jahren
das sog. Hufeisengrundstück in Köln-Marsdorf zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für die kurzfristigen Erstaufnahme von 1500 Flüchtlingen in der Verantwortung des Landes NRW zu überlassen (siehe Lageplan,
Anlage 1).
Nach den derzeit laufenden Abstimmungen des Landes wird das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Beschleunigung der Verfahren auf
dem Grundstück eine Nebenstelle einrichten.
2. Der Rat genehmigt den Entwurf des öffentlichen-rechtlichen Vertrages gemäß
Anlage 2.
3. Die Stadt unterstützt das Land NRW bei den Aufgaben der EAE durch die
Übernahme der Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde Köln (ZAB
Köln). Die ZAB Köln setzt dabei ggf. Fremdpersonal gegen Kostenerstattung
mit ein.
4. Die Stadt wird ermächtigt, bei Bedarf auf diesem Grundstück der Erstaufnahmeeinrichtung eine Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
einzurichten.
5. Der Rat empfiehlt der Bezirksregierung Köln, die Tätigkeit von freiwilligen Helferinnen und Helfern in der vorgesehenen Kleiderkammer der EAE zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
-6-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.01.2016
1.5
Stärkung des Mietwohnungsbaus
Rabattierung zwecks Mietpreisgarantie
3488/2015
RM Frank erklärt, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch Klärungsbedarf besteht und daher die Angelegenheit in der heutigen Sitzung nicht abschließend
beraten werden kann. Er stellt fest, dass die Vorlage zusammen mit der angekündigten Vorlage zum Thema Konzeptvergabe beraten werden sollte. Er fragt, wann mit der
Vorlage „Konzeptvergabe“ zu rechnen ist.
Herr Fritz erläutert, dass die angekündigte Vorlage vom Amt für Stadtentwicklung und
Statistik erstellt wird und er daher nicht genau sagen könne, wann diese fertig gestellt
ist.
RM Frank schlägt vor, die Vorlage und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zurückzustellen und im Rahmen der Konzeptvergabe zu behandeln.
Frau BG Berg erklärt, dass die Verwaltung die Vorlage zurückzieht.
Beschluss:
Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
Änderungsantrag zu Stärkung des Mietwohnungsbaus, Rabattierung zwecks
Mietpreisgarantie
Beschluss: Die Beratung über den Änderungsantrag wird zurückgestellt
2
Gleichstellungsrelevante Themen
gez. RM Jörg Frank
Ausschussvorsitzender
gez. Gerhild Lesser
Schriftführerin
-7-