Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
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292 kB
Erstellt
22.12.16, 03:39
Aktualisiert
24.01.18, 05:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss
Frau Lesser
Telefon:
Fax:
(0221) 221-23074
(0221) 221-24500
E-Mail:
gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum:
25.04.2016
Niederschrift
über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am
Donnerstag, dem 21.04.2016, 16:34 Uhr bis 18:06 Uhr, Historisches Rathaus,
Muschelsaal, Historisches Rathaus, Raum-Nr. 0.24
Anwesend waren:
Stimmberechtigte Mitglieder
Herr Jörg Frank
GRÜNE
Frau Teresa De Bellis-Olinger
CDU
Herr Rafael Christof Struwe
SPD
Herr Michael Frenzel
SPD
Herr Malik Karaman
SPD
Frau Anna-Maria Henk-Hollstein
CDU
Vertretung für RM Gordes
Herr Manfred Richter
GRÜNE
Vertretung für RM Pakulat
Herr Michael Weisenstein
DIE LINKE
Herr Ralph Sterck
FDP
Beratende Mitglieder
Herr Matthias Büschges
Auf Vorschlag der AfD
Verwaltung
Frau Beigeordnete Ute Berg
Dezernat Wirtschaft und Liegenschaften
Frau Heike Kerscher
Dezernat Wirtschaft und Liegenschaften
Herr Detlef Fritz
Leiter Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Bernd Kiefer
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Herr Ulrich Heimbach
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Frau Christina Brammen-Petry
Stellvertr. Leiterin Umwlt- und Verbraucherschutzamt
Herr Rolf Stamm
Bauaufsichtsamt
Frau Andrea Faßbender
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
Schriftführerin:
Frau Gerhild Lesser
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist der Ausschussvorsitzende darauf hin, dass folgender Dringlichkeitsantrag vorgelegt worden ist:
1.7
Baudenkmal Bahnhof Belvedere
AN/0793/2016
Der Liegenschaftsausschuss stimmt der Dringlichkeit und damit der Aufnahme auf die
Tagesordnung einvernehmlich zu.
Der Liegenschaftsausschuss beschließt anschließend folgende Tagesordnung:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Vorlagen / Mitteilungen
1.1
Übertragung des Eigentums an städtischen Park and Ride-Anlagen auf die
Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) sowie Aufnahme des Betriebs, der Unterhaltung, der Erneuerung, der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
und der Erweiterung solcher Anlagen an Stadt- und S-Bahnhaltestellen in die
bestehende Betrauung der KVB
VI/69
3434/2015
1.2
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
230/3-LA
0166/2016
1.3
Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler Straße in Köln Ossendorf
Hier: Bauleistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung
V/57
0270/2016
1.4
Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof Bonntor
- Aurelis-Gelände
230/4
0970/2016
-2-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
1.5
Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Barrierefreies
Wohnen“
Beantwortung einer Anfrage von Herr Adolf auf der Sitzung des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am
25.01.2016
V/5001
1234/2016
1.6
Holzständerbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen
VI/63
1301/2016
1.7
Baudenkmal Bahnhof Belvedere
230/1
AN/0793/2016
2
Gleichstellungsrelevante Themen
-3-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
I. Öffentlicher Teil
1
Vorlagen / Mitteilungen
1.1
Übertragung des Eigentums an städtischen Park and Ride-Anlagen auf
die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) sowie Aufnahme des Betriebs,
der Unterhaltung, der Erneuerung, der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und der Erweiterung solcher Anlagen an Stadt- und SBahnhaltestellen in die bestehende Betrauung der KVB
VI/69
3434/2015
RM Sterck fragt, wie der Sachstand zum erweiterten Auftrag bezüglich der Übertragung der Verteilerebenen der U-Bahn-Stationen ist.
Frau Faßbender erläutert, dass es in einem ersten Schritt möglich wäre, zunächst die
Bauunterhaltung für die oberirdischen Haltestellen per Ratsbeschluss an die Kölner
Verkehrsbetriebe AG zu übertragen. Nach Auswertung der hierdurch gewonnenen
Erfahrungswerte könnte dann in einem 2. Schritt geprüft werden, ob diese Regelung
auch auf die Verteilerebenen ausgedehnt werden soll. Eine ausführliche Beantwortung der Anfrage AN 0549/2014 erfolgt in einer späteren Sitzung.
RM Frenzel fragt, ob die Erhaltungsaufwendungen künftig konsumtiv sind, d.h. ob es
eine Verschiebung von investiv zu konsumtiv gibt.
Frau Faßbender erklärt: Durch die Aufnahme der durch den Betrieb, der Unterhaltung,
der Erneuerung sowie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und der Erweiterung der der in Anlage I aufgeführten Park & Ride Anlagen für die Kölner Verkehrsbetriebe AG entstehenden (Folge-) Kosten in die bestehende Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 wird der städtische Haushalt konsumtiv um Sachaufwendungen in Höhe von rd. 545.000,- € jährlich entlastet. Die der Kölner Verkehrsbetriebe AG durch die Eigentumsübertragung entstehenden Folgekosten werden bei
Bedarf über den Verlustausgleich durch den Stadtwerkekonzern ausgeglichen.
RM Frenzel fragt, ob die Aussagen zur Grunderwerbsteuer geprüft sind.
Frau Faßbender gibt an, dass die getroffenen Aussagen zur Grunderwerbssteuer mit
der zahlungspflichtigen Kölner Verkehrsbetriebe AG abgestimmt wurden.
RM Frenzel fragt, ob diese Flächen integriert werden können, falls die Stadt künftig
eine Strategie für ein Parkraummanagement entwickelt?
Frau Faßbender erläutert: Ein wesentlicher Teil der Strategie des Parkraumkonzeptes
ist die stärkere Nutzung des ÖPNV und die Bereitstellung von Parkflächen an Verknüpfungspunkten des IV mit dem ÖPNV. P&R Plätze sind – und bleiben auch nach
Übertragung des Eigentums an die KVB – also weiterhin maßgeblicher Bestandteil
des Parkraumkonzeptes. Die Eigentümer-Eigenschaft der KVB ändert nichts an der
Planungshoheit der Stadt, sondern entlastet sie von der Unterhaltungspflicht.
RM De Bellis-Olinger fragt, ob die bisherigen Beschlüsse hinfällig sind, insbesondere
der vorliegende Beschluss zur Erweiterung der Anlage Weiden-West.
Frau Faßbender erklärt: Die nunmehr in den Ratsgremien zu beratende Beschlussvorlage Nr. 3434/2015 umfasst auch die Erweiterung bereits bestehender P+R Anlagen,
wie z.B. Weiden-West. Der KVB wird in der Beschlussvorlage die Maßgabe auferlegt,
-4-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
im Fall der Erweiterung vorhandener Anlagen vorab die Zustimmung der Stadt Köln
einzuholen. Somit ist gewährleistet, dass die bestehenden Beschlüsse fortgelten und
durch die KVB in enger Abstimmung mit der Stadt Köln umgesetzt werden.
Der Ausschussvorsitzende RM Frank schlägt dem Ausschuss vor, eine positive Empfehlung für die Beschlussvorlage auszusprechen.
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
Beschluss:
1. Das Eigentum an den in Anlage I zu dieser Beschlussvorlage aufgeführten Grundstücken, auf denen sich die Park and Ride-Plätze und -Paletten (insgesamt: P+RAnlagen) befinden inklusive der städtischen Aufbauten, wird unentgeltlich auf die
KVB übertragen. Der Wert der Übertragung ist bei der KVB nicht zum Ausgleich
laufender Verluste zu verwenden, sondern gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere
Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten) als Kapitalrücklage
auszuweisen. Der Beteiligungsbuchwert der Stadt Köln an der KVB (Finanzanlage)
erhöht sich entsprechend. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen notariellen Vertrag über diese Übertragung abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die sich aus dem Betrieb, der Unterhaltung und
der Erneuerung sowie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und der
Erweiterung der in Anlage I aufgeführten Park and Ride-Anlagen ergebenden (Folge-)Kosten in die bestehende Betrauungsregelung der KVB vom
15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen. Gleiches gilt für bereits bestehende Park
and Ride-Anlagen, die sich nicht in städtischem Eigentum befinden, soweit eine
oder mehrere der vorgenannten Pflichten bislang die Stadt Köln treffen bzw. von
dieser wahrgenommen werden und für bereits bestehende Anlagen und/oder diesbezügliche Pflichten, die die KVB künftig einzeln oder insgesamt von Dritten übernimmt.
Die Aufnahme in die bestehende Betrauungsregelung erfolgt unter folgenden, für
die KVB verbindlichen Maßgaben:
Die KVB hat die P+R-Anlagen so zu betreiben, zu unterhalten und ggf. fortzuentwickeln, dass möglichst viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegt werden. Sie wird dabei besonderen Wert auf Sicherheit, Sauberkeit und
Funktionalität legen und insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen berücksichtigen.
Änderungen der Nutzung oder der Nutzungsmodalitäten - insbesondere die
Einführung von abweichenden Nutzungsentgelten oder Zugangsvoraussetzungen - bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Köln.
Die KVB tritt in sämtliche im Zusammenhang mit den P+R-Anlagen bestehenden Zuwendungsverhältnisse anstelle der Stadt Köln ein. Sofern die hierzu erforderliche Zustimmung des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht erlangt werden kann, stellt die KVB die Stadt von allen Pflichten aus diesen Zuwendungsverhältnissen frei.
-5-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
Die wesentliche Änderung der bestehenden P+R-Anlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Köln sowie einer entsprechenden Anpassung der
Betrauungsregelung.
Die künftige Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich des Betriebs, der Unterhaltung
und der Erneuerung sowie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
der Anlagen darf nicht zu einer Erhöhung des im Rahmen der Wirtschaftsplanung genehmigten Unternehmensverlustes der KVB bzw. zu einer Verringerung des mit der Stadt Köln vereinbarten Ausschüttungsvolumens der SWK
GmbH führen.
Im Fall der Erweiterung vorhandener Anlagen ist vorab die Zustimmung der
Stadt Köln (betroffene Fachämter in baulicher und Kämmerei in finanzieller
Hinsicht) einzuholen.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zusammenhang die Verwaltung mit
der Aufnahme der sich aus dem Betrieb, der Unterhaltung und Erneuerung sowie
der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und der Erweiterung der P+RAnlagen ergebenden (Folge-)Kosten in die Betrauungsregelung vom
15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem jeweiligen Monat der Übernahme. Bei der
Ermittlung der Folgekosten sind evtl. gewährte Fördermittel in Abzug zu bringen.
Im Übrigen weist der Rat die Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Köln in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK GmbH) an, die
Geschäftsführung der SWK GmbH anzuweisen, über den bestehenden Organschaftsvertrag mit der KVB deren Vorstand anzuweisen, diesen Beschluss zu beachten.
3. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass als erste neue Maßnahme seitens der KVB die P+R-Anlage Porz Wahn realisiert wird. Hier wird auf den Ratsbeschluss vom 01.10.2013 verwiesen, in dem bereits die Folgekosten aus der
Planung und dem Bau dieser Anlage in die bestehende Betrauungsregelung der
KVB aufgenommen wurden. Ob für diese Anlage Fördermittel akquiriert werden
können, ist derzeit noch offen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
1.2
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
230/3-LA
0166/2016
Mitteilung:
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2011 geändert.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Berichtspflicht gegenüber den Fachausschüssen durch
die Dezernate wahrgenommen.
Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums.
Neben den Sachständen zu Beschlüssen über Anträge werden auch alle weiteren
Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremiums sowie die Be-6-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
schlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, die
ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt.
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt wird, sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen:
Bericht an den Liegenschaftsausschuss
lfd. Beschluss
Nr.
Gremium
Sitzung
Vorlagen-Nr. Status
(erledigt,in
Bearbeitung)
1
Revitalisierung der Innenstadt von
Porz; hier: Grundsatzbeschluss zur
Umsetzung der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie
Rat
10.09.2015 1725/2015
In Bearbeitung
2
Erhalt des denkmalgeschützten
Ratsschiffes „MS Stadt Köln“ und
Überlassung an den Förderverein
„Verein der Freunde und Förderer
des historischen Ratsschiffes MS
Stadt Köln“ e.V.
12.11.2015 3214/2015
In Bearbeitung
Rat
Die Sachstandsberichte zu diesen Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen
RM Frank fragt nach dem Sachstand zum Ratsschiff.
Frau BG Berg erläutert, dass die Verwaltung derzeit intensiv nach einer Lösung zur
Finanzierung sucht. Es wurden Bundeskulturmittel beantragt. Wenn diese bewilligt
werden, könnten die Mittel auf 800.000,-- Euro aufgestockt werden.
RM Frank bittet darum, den Ausschuss in der Angelegenheit auf dem Laufenden zu
halten.
1.3
Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler Straße in Köln Ossendorf
Hier: Bauleistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung
V/57
0270/2016
RM Henk-Hollstein fragt, wie hoch die Rückstellung für diese Deponie ist.
Frau Brammen-Petry erklärt, dass für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie
Butzweiler Straße per 31.12.2015 eine Gesamtrückstellung in Höhe von 13.961.461€
besteht. Die Rückstellungshöhe für die eigentliche Sanierung beträgt 12.165.547€ und
für die Nachsorge 1.795.914€. Die in der Vorlage 0270/2016 genannten jahresbezogenen Finanzmittel wurden in der mittelfristigen Finanzplanung angemeldet.
RM Frank fragt, wie der weitere Finanzierungsverlauf ist.
-7-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
Frau Brammen-Petry erläutert, dass die Finanzierung der Stilllegung und Nachsorge
der Deponie Butzweiler Straße bei planmäßigem Verlauf vollständig aus den gebildeten Rückstellungen erfolgt und somit in der städtischen Ergebnisrechnung nicht relevant ist. Sollte im Laufe der Maßnahme jedoch eine Kostenabweichung erkennbar
werden, ist eine entsprechende ergebniswirksame Auflösung oder Zuführung der
Rückstellung erforderlich.
RM Frank bittet die Verwaltung, rechtzeitig zum Finanzausschuss eine ergänzende
konkrete Darstellung über die Höhe der Rückstellungen und ihrer Inanspruchnahme
für das Sanierungsvorhaben vorzulegen, aus der auch hervorgeht, dass keine ergebniswirksamen Belastungen für zukünftige Haushaltspläne zu erwarten sind.
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte zur Ausführung, die
Baubegleitung und den Bau des Oberflächenabdichtungssystems der ehemaligen
Hausmülldeponie „Butzweiler Straße“ zu beauftragen.
Der Bedarf der vorstehenden Leistungen wird festgestellt.
Die Gesamtkosten für den Bau, incl. der weiteren Baunebenkosten, werden auf
12.165.547 € geschätzt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der gebildeten
Rückstellungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
1.4
Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof
Bonntor - Aurelis-Gelände
230/4
0970/2016
RM De Bellis-Olinger fragt, ob die anstehende Kanalsanierung bei Kaufvertragsabschluss bekannt war und beim Kaufpreis berücksichtigt wurde.
Frau BG Berg erklärt, dass die Kanalsanierung bei Abschluss des Kaufvertrages bekannt war und mit einem Kaufpreisabschlag von 350.000,-- Euro Berücksichtigung
gefunden hat.
Beschluss:
1. Der Liegenschaftsausschuss stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Sanierung
des Kanalnetzes (Schadensklasse 2-3) auf dem sog. Aurelis-Gelände, Bonner
Straße 126, 50968 Köln, mit Kosten von 217.000,00 € (netto) fest. In diesem Betrag sind bereits Honorarkosten enthalten. Hiervon entfallen anteilige Kosten von
ca. 80.500,00 € (netto) auf die städtischen Aufbauten und ca. 136.500,00 € (netto)
auf die mietereigenen Aufbauten. Unter Hinzurechnung der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer von 19% wird von einem Gesamtbetrag von ca. 258.000,00 €
(brutto) ausgegangen, wovon die Stadt Köln ca. 96.000,00 € (brutto) zu tragen
hat.
-8-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kanalsanierung für
die Anschlüsse der Gebäude im städtischen Eigentum entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines
Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebenen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen. Er beauftragt gleichzeitig die
Verwaltung, in den Fällen, in denen die Mieter Eigentümer der Aufbauten sind,
diese zur Sanierung ihrer Hausanschlussleitungen und der Grundleitungen auf eigene Kosten aufzufordern. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Mietern
eine Frist bis zum 30.09.2016 eingeräumt.
3. Die Finanzierung erfolgt aus einer im Jahresabschluss gebildeten Rückstellung in
Höhe von 350.000 €. Auch unter den einschränkenden Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GONW ist die Durchführung der angezeigten
Baumaßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
1.5
Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“
Beantwortung einer Anfrage von Herr Adolf auf der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 25.01.2016
V/5001
1234/2016
Beantwortung einer Anfrage:
Herr Adolf hat zur Stellungnahme der Verwaltung zur Resolution der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“ zwei mündliche Fragen gestellt:
Frage 1)
Er fragte zum Modellprojekt ,,Altersgerecht umbauen" nach, ob der dort angesprochene Kontakt zum Kooperationspartner GAG Immobilien AG in 2015 aufgenommen
wurde und wie der Stand ist.
Frage 2)
Darüber hinaus erkundigte er sich nach den aktuellen Zahlen für 2015 der bezugsfertig gewordenen neu gebauten öffentlich geförderten rollstuhlgerechten Wohnungen.
Antworten der Verwaltung:
Zu 1)
Die Stadt unterstützt den Transfer von Erfahrungswissen im Hinblick auf die Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden und -quartieren. Basis ist die Kooperation mit
der GAG Immobilien AG im Modellprojekt „Köln for all“. Aus Sicht der Verwaltung ist
die Reduzierung von Barrieren im Bestand von grundsätzlicher Bedeutung. Derzeit
wird geprüft, in welcher Form und zu welchen Gelegenheiten künftig Aktivitäten zu
dieser Thematik initiiert werden sollen. Von einer Bekanntmachung des Modellprojekts
wird Abstand genommen, weil dies bereits im Jahr 2012 abgeschlossen worden ist.
-9-
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
Alternativ kann die Thematik z. B. im Zusammenhang mit der Durchführung wohnungswirtschaftlicher Modellvorhaben aufgegriffen werden.
Zu 2)
2015 wurden drei geförderte rollstuhltaugliche Gruppenwohnungen fertiggestellt mit
insgesamt 22 Plätzen für Menschen mit Behinderungen in separaten Räumen bzw.
Wohn-Schlafräumen (Fördertyp A). Aktuell sind zwei dieser Gruppenwohnungen vollständig erstbelegt, ausnahmslos mit behinderten Menschen (psychische Erkrankungen), darunter auch ein Rollstuhlfahrer. Die dritte Gruppenwohnung (Fördertyp B)
steht noch zur Belegung an.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen
1.6
Holzständerbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen
VI/63
1301/2016
Beantwortung einer Anfrage:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner
Rat haben die folgende Anfrage AN/0635/2016 an die Verwaltung gerichtet:
1. Wendet die Verwaltung die Abweichungsgenehmigung nach § 73 Bauordnung
NRW aufgrund eines Erlasses betreffend die Errichtung von Gebäuden in
Holzbauweise mit bis zu fünf Geschossen nun konsequent an? Wenn nein, was
sind die Hinderungsgründe?
2. Plant die Verwaltung bereits Flüchtlingsunterkünfte in o.a. Holzbauweise zu errichten und welche konkreten Standorte sind für diese Bauweise im Rahmen
der Abweichungsgenehmigung nutzbar und vorgesehen?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Der Verwaltung wurde der in der Anfrage bezeichnete Erlass zur Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise mit bis zu fünf Geschossen bislang nicht zugestellt. Es liegt
bislang aber auch noch kein Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft mit vier oder fünf Geschossen in Holzbauweise vor.
Gebäude geringer Höhe (d.h. in der Regel bis zu drei Geschosse) in Holzbauweise
waren bisher bereits zulässig und zu genehmigen, wenn die Feuerwiderstandsqualitäten nachgewiesen wurden.
Über künftige Anträge für Flüchtlingsunterkünfte oder sonstige Gebäude in Holzbauweise mit vier oder fünf Geschossen wird die Verwaltung unter Berücksichtigung der
Erlasslage entscheiden.
Zu Frage 2:
Der Verwaltung sind bislang zwei Vorhaben für Flüchtlingsunterkünfte in Holzbauweise bekannt.
Am Neubrücker Ring in Köln-Merheim soll eine Flüchtlingsunterkunft in Holzbauweise
- 10 -
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
auf dem Grundstück „Gartenland Madaus“ entstehen. Für dieses Vorhaben sucht die
GAG Immobilien AG derzeit einen Vertragspartner.
An der Rösrather Straße möchte eine Unternehmensgesellschaft eine Flüchtlingsunterkunft mit zwei Geschossen und Satteldach in Holzbauweise errichten, für diese ist
der Bauantrag gestellt; die Brandschutzanforderungen werden gegenwärtig geprüft.
Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen
RM Frank fragt, ob die Verwaltung den Erlass anwendet, mit dem seines Wissens
nach die Stadt Bielefeld bereits arbeitet.
Herr Stamm erklärt, dass der Verwaltung bis zum heutigen Tag ein Erlass der Aufsichtsbehörden zur Anwendung der Holzbauweise auch für vier- und fünfgeschossige
Gebäude nicht vorliegt. Auch eine entsprechende Antwort der Landesregierung an
den Landtag ist nicht bekannt. Gleichwohl wird damit gerechnet, dass ein entsprechender Erlass in den nächsten Wochen den nordrhein-westfälischen Bauaufsichtsbehörden zugeht. (Eine nachträgliche Anfrage bei der Bauaufsichtsbehörde Bielefeld
ergab, dass auch dort kein Runderlass, sondern lediglich eine Zustimmung für einen
Einzelfall vorlag).
1.7
Baudenkmal Bahnhof Belvedere
230/1
AN/0793/2016
RM Frank erläutert die Zielsetzung des Antrags, nämlich nun zügig ein Verfahren einzuleiten, um eine Konfliktlösung im Sinne des Baudenkmals zu erreichen. Bis zur
Sommerpause soll ein Ergebnis erzielt werden.
Frau BG Berg und Herr Fritz erläutern den derzeitigen Sachstand. Zwischenzeitlich
wurde die Gebäudewirtschaft beauftragt, das Gebäude hinsichtlich möglicher Schäden durch die Platane zu untersuchen. Das Ergebnis steht noch aus.
RM Frank schlägt vor, das Umwelt und Verbraucherschutzamt als Mediator, ggf. mit
externer Unterstützung, einzusetzen. Von dort wurde ihm gegenüber bereits die Bereitschaft hierzu signalisiert.
Beschluss:
Seit Monaten herrscht hinsichtlich der baulichen Sanierung des Baudenkmals Bahnhof Belvedere, dessen Sanierung auf Basis von Ratsbeschlüssen erfolgt, ein Verfahrensstillstand.
Die Fragen der landschaftsrechtlichen Befreiung sind von den zuständigen Gremien
zu klären und zu entscheiden, damit für das Vorhaben eine rechtssichere Baugenehmigung erteilt werden kann (siehe dazu die Antwort der Verwaltung in der Niederschrift des Liegenschaftsausschusses vom 03.03.2016 zu TOP 13.3).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, auf folgende Verfahrensschritte gegenüber allen Beteiligten (Förderkreis, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, ULB, Liegenschaftsamt) hinzuwirken:
Die notwendigen Befreiungsverfahren vom Landschaftsschutz für das Erschließungsbauwerk und für das Entfernen des Naturdenkmals (Platane) sollen in einem Bauantragsverfahren zusammengeführt werden.
- 11 -
Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 21.04.2016
Die Verwaltung soll zeitnah ein „Mediationsverfahren“ mit allen Beteiligten
durchführen.
Das Verfahren soll zeitlich so befristet sein, dass die notwendigen Entscheidungen vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 getroffen werden
können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
2
Gleichstellungsrelevante Themen
gez. RM Jörg Frank
Ausschussvorsitzender
gez. Gerhild Lesser
Schriftführerin
- 12 -