Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussprotokoll öffentlich.pdf
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400 kB
Erstellt
22.12.16, 04:02
Aktualisiert
24.01.18, 05:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Frau Radke
Telefon:
Fax:
(0221) 221-97327
(0221) 221-97320
E-Mail:
monika.radke@stadt-koeln.de
Datum:
16.09.2016
Beschlussprotokoll
über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Wahlperiode 2014/2020 am
Donnerstag, dem 15.09.2016, 17:00 Uhr bis 20:35 Uhr, Rathaussaal, Friedrich-EbertUfer 64 - 70, 51143 Köln
Öffentlicher Teil
A - Sachstand Porz-Mitte (moderne stadt)
1
Einwohnerfragestunde
1.1
Einwohneranfrage: Schutz von Fledermäusen in Poll
AN/1872/2015
1.1.1
Bürgeranfrage zum Schutz von Fledermauspopulationen in Poll und Ensen-Westhoven (AN 1872/2015)
2815/2016
2
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen
2.1
Bürgereingabe gem. § 24 GO "Haltestelle Porz-Markt" (AZ.: 02-160020/16)
2150/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung dankt den Petenten für die Eingabe. Die Bezirksvertretung bittet
die KVB, die Einhaltung der Fahrordnung der Busse an der Haltestelle Porz Markt
weiter zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
3
Einwohneranträge gemäß § 25 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
4
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gemäß § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
5
Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates gemäß § 27 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
6
Anträge gem. §§ 3 und 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und
der Bezirksvertretungen i.V.m. § 37 Abs. 1 GO, § 19 Abs. 1 HS (Entscheidungen) oder gem. § 37 Abs. 5 Satz 5 GO (Vorschläge und Anregungen)
6.1
Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie in Köln-Poll
aus der letzten Sitzung geschoben, um gemeinsam mit dem Nahverkehrskonzept besprochen zu werden.
AN/0993/2016
In die Sondersitzung 04.10.2016 geschoben.
6.2
Antrag der SPD-Fraktion: Buskonzept für Köln-Poll - aus der letzten Sitzung geschoben, um gemeinsam mit dem Nahverkehrskonzept besprochen zu werden.
AN/0977/2016
In die Sondersitzung 04.10.2016 geschoben.
6.2.1
Änderungsantrag der Fraktion die Grünen zu TOP 6.14: Buskonzept Poll
AN/1142/2016
Mit dem Ursprungsantrag in die Sondersitzung 04.10.2016 geschoben.
6.3
Antrag von Frau Bastian (FDP): Versetzung der Plastik "Panzerknackerbande" auf den Vorplatz An der Sparkasse - aus der letzten Sitzung bis
zur Klärung der Kostenfrage geschoben
AN/0998/2016
Mit der Bitte um Mitteilung der Kosten in die nächste Sitzung geschoben.
6.3.1
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 6.6 - Panzerknackerbande
AN/1103/2016
Mit dem Ursprungsantrag in die nächste Sitzung geschoben.
-2-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
6.4
Antrag der CDU-Fraktion: Verkehrsberuhigung der Siedlung Baumschulenweg - Im Forst in Köln-Poll
aus der letzten Sitzung wegen Beratungsbedarfs geschoben
AN/0994/2016
In die Sondersitzung 04.10.2016 geschoben.
6.5
Antrag der SPD-Fraktion: Beschilderung des Leinpfads in Poll
AN/1422/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, am Leinpfad in Poll die Beschilderung zu verbessern und damit die Funktion des Wegs als ausschließlicher Fußweg
deutlicher kenntlich zu machen. Ebenfalls durch verbesserte Beschilderung soll an der
Verschwenkung in Westhoven die Unterteilung in Fuß- und Radweg deutlicher erkennbar werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
6.6
Antrag der Fraktion die Grünen: Schließung rechtsrheinischer Depandancen der Bundesagentur für Arbeit
AN/1420/2016
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird daher aufgefordert, umgehend Gespräche mit der Nürnberger Hauptstelle der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen mit dem Ziel, gemeinsam
ein Konzept für die Erhaltung mindestens der Porzer Zweigstelle der Bundesagentur
in Köln zu erarbeiten.
Des Weiteren lädt die BV Porz Frau Roswitha Stock, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Köln, bzw. deren Vertreterin, Frau Dr. Uta Becher, in die
nächste bzw. übernächste BV-Sitzung ein, um die Beweggründe der Standortentscheidung zu diskutieren."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ergänzt beschlossen.
-3-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
6.7
Antrag von Frau Bastian (FDP): Pflege der Friedhofswege zu den Grabstellen
AN/1433/2016
Beschluss:
Die Wege zu den Grabstellen auf Porzer Friedhöfen werden von Unkräutern befreit
und begradigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in ergänzter Form beschlossen.
6.8
Antrag der CDU-Fraktion: Maßnahmenkatalog für Porz-Finkenberg
AN/1428/2016
Wegen Abstimmungsbedarfs geschoben.
6.9
Antrag der SPD-Fraktion: Begehung der Jakob-Kneip-Straße in Poll
AN/1423/2016
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Jakob-Kneip-Straße und Raabestraße, sowie der LaurenzKiesgen-Straße in Poll eine Begehung zu organisieren, bei der mögliche Verbesserungen besprochen und anschließend umgesetzt werden können.
Zu folgenden Probleme sollen dabei Lösungsvorschläge erörtert werden:
Die Jakob-Kneip-Straße wird häufig durch Kurzparker blockiert, die auf der
Suche nach einem Halt vor der Bäckerei oder vor der Bank in die Straße einbiegen. Oftmals halten die Kfz dann auf dem Bürgersteig, den sie dadurch für
Rollatoren, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen blockieren, oder auf der
Fahrbahn unter Missachtung des Halteverbots, wodurch gefährliche Situationen entstehen.
Auch die Abbiegung zur Raabestraße blockieren trotz Verbots häufig Kfz,
was insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Schulkinder oder
Seniorinnen und Senioren nachteilig ist, die hier an den abgesenkten Bordsteinen die Straße überqueren wollen, und auch mögliche Rettungsfahrzeuge behindert.
Durch den neu gebauten Garagenhof in der Raabestraße sind Parkplätze
entfallen, wodurch die Park- und Verkehrssituation an dieser Stelle weiter verschärft wurde.
An der Begehung teilnehmen sollen die Mitglieder der Bezirksvertretung und die örtlich zuständigen Ratsmitglieder sowie die beteiligten Ämter der Stadt Köln. Anwohner
sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Bäckerei, der Sparkasse und des Seniorenstifts und der Poller Bürgerverein sollen ebenfalls eingeladen werden.
-4-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in ergänzter Form beschlossen.
Herr Dr. Bujanowski hat wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.
6.10
Antrag von Frau Bastian (FDP): Verkehrsberuhigung Waldstraße in PorzGrengel am Kinderspielplatz "Vorm Wald" (Höhe Wiesenweg)
AN/1434/2016
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Waldstraße in Höhe des
Kinderspielplatzes „Vorm Wald“ (Höhe Wiesenweg) in Porz-Grengel durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h zu beruhigen bzw. andere Maßnahmen zur
Beruhigung zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
In ergänzter Form einstimmig beschlossen.
6.11
Antrag der CDU-Fraktion: Verlegung des Spielplatzes am Poller Marktplatz
AN/1430/2016
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, den Spielplatz am Marktplatz in Poll
zu verlegen, bzw. geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Situation dort zu verbessern.
Hierzu soll ein Ortstermin mit Teilnahme des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik,
des Amtes für Kinderinteressen sowie des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt
Köln mit der Bezirksvertretung Porz durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in geänderter Form beschlossen.
6.12
Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung und Umwandlung Kiesbaggersee
Gremberghoven/ Alberti-See
AN/1426/2016
Zurückgestellt, bis der Sachstandsbericht aus TOP 6.13 erfolgt ist.
6.13
Neufassung: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion die Grünen:
Sachstandsbericht zu den Baggerseen (sog. Alberty-Seen) in PorzGremberghoven
AN/1432/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Porz am 08.11.2016 einen Sachstandsbericht zu den Baggerseen
(so. Alberty-Seen) in Porz-Gremberghoven zu folgenden Punkten zu geben:
1)
Wie lange werden die Seen noch ausgebaggert?
2)
Sind Renaturierungsmaßnahmen erforderlich?
-5-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
3)
Kann der westlich gelegene See nach der erfolgten Ausbaggerung für den
Freizeitsport genutzt werden?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierzu erforderlich?
4)
Ist die Nutzung des östlich gelegenen Sees nach vorheriger Verfüllung als Industriefläche möglich?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierzu erforderlich?
5)
Ist die Verkehrssicherungspflicht an den Baggerseen gewährleistet?
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig geändert beschlossen.
Herr Tempel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
6.14
Antrag der CDU-Fraktion: Sachstandsbericht zur Rheinufertreppe und
Konzept zur Rheinufermauer in Porz-Mitte
AN/1431/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Porz am 04.10.2016 einen aktuellen Sachstandsbericht zur
Rheinufertreppe in Porz-Mitte abzuhalten und zusätzlich in Schriftform vorzulegen.
Aufgrund der im Haushalt 2016/2017 zusätzlich eingestellten Haushaltsmittel für die
Rheinufermauer und die Zu- und Abgänge in Porz-Mitte wird die Verwaltung beauftragt, zur nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 08.11.2016 ein
Konzept für die Sanierung/Erneuerung der Rheinufermauer nebst Zu- und Abgängen
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form einstimmig beschlossen.
Herr Dr. Bujanowski hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
7
Verwaltungsvorlagen
7.1
Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen
7.1.1
Verkehrsführung im Knotenbereich Heidestraße/Guntherstraße in KölnWahnheide
2052/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der beigefügten Planung zur Änderung der Verkehrsführung im Knotenbereich Heidestraße/Guntherstraße in Köln-Wahnheide zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu und beauftragt
die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 360.710,00 € baulich umzusetzen.
-6-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW liegen
vor.
Ergänzung aus dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Die Bezirksvertretung Porz stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der
Verkehrsführung im Knotenbereich Heidestraße/Guntherstraße mit folgenden Maßgaben zu:
1) Ergänzend zum Verwaltungsvorschlag ist der gesamte nördliche Fuß- und
Radweg bis zur Sportplatzstraße zu erneuern.
2) Die Verbreiterung des nördlichen Gehweges ist ohne Fällung der vier Bäume
zu realisieren. Hierzu bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung um Prüfung und Entwicklung von Alternativen (beispielsweise eine gemeinsame Nutzung Rad und Fußweg, Verkehrszeichen VZ 240) und Vorstellung der Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen.
3) Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, bei der Ausführung der geplanten südlichen Radführung die bereits existierende Radführung auf dem
Gehweg zu belassen und nicht umzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Abschnittsweise Abstimmung der Maßgaben:
Punkt 1
einstimmig beschlossen
Punkt 2
einstimmig beschlossen
Punkt 3
mehrheitlich beschlossen
Ja
9 Stimmen
CDU, Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Nein
8 Stimmen
SPD, Grüne, Herr Eberle (Linke)
Enth
eine Stimme
Frau Bastian (FDP)
7.1.1.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 7.1.1
7.1.2
Städtebauliches Planungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Arbeitstitel: Langeler Berg in Köln-Porz-Langel
hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - aus den letzten Sitzungen wegen Beratungsbedarfs mit den Änderungsanträgen geschoben.
0414/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz
1. nimmt die Niederschrift….. zur Kenntnis. Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept am 19.11.2015 zugesagte Prüfung aller
aus der Diskussion mitgenommenen „Hausaufgaben“ erfolgt verwaltungsseitig wie
den Bürgern zugesagt. Das Prüfungsergebnis ist nachvollziehbar darzustellen und der
BV Porz zur Kenntnis zu geben.
2. beauftragt die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen:
-7-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
a. Ein Verkehrsgutacher wird den Vorschlag der Verwaltung sowie den „Gegenvorschlag“ der Bürger untersuchen und Aussagen treffen, insbesondere bezgl.
- der besten Lage des neuen Knotenpunktes (verkehrstechnische Detailplanung)
- zur Lage der Stellplätze
- zu den vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelungen
- der Möglichkeit der Ausweisung einer Spielstraße.
b. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt ein Fachbüro ein Verkehrsgutachten, das die Auswirkungen der Planung untersucht. Die Straße „Langeler Berg“ ist
den Anforderungen entsprechend, über den derzeitigen Stand hinaus, zu verbreitern.
c. Für die „Hintergasse“ ist ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dabei sind die Belange
der Feuerwehr nicht zu vernachlässigen!
d. Über die Grundanforderung hinaus ist das 1, 5 fache (mindestens jedoch 2 Stück)
der PKW Stellplätze je WE nachzuweisen und mindestens 6 PKW Stellplätze für Besucher im Baugebiet vorzusehen.
e. Die Bebauung ist, wie umliegend, als individuelle Gebäude zu
planen. Die Wohneinheiten sind dem dörflichen Charakter anzupassen und somit zu
reduzieren bzw. die Grundstücksgröße zu erhöhen – ähnlich dem Baugebiet „Hinter
Hoven“.
Die
*FIRSTHÖHE
=
max 10.50m
*TRAUFHÖHE
=
max 3,80m
*GESCHOSSE
=
max zwei Geschosse
*DACHFORM
=
Satteldach oder Satteldach mit Krüppelwalm
*DACHGAUBEN
=
Dachgauben sind zulässig.
*DACHNEIGUNG
=
35 – 45 Grad
f. Eine Erweiterung des Baufeldes ist vor einer Verkehrsinfrastrukturverbesserung
durch die Verlängerung der Linie 7 nach Langel sowie der Umgehungsstraße um
Zündorf herum, nicht zugelassen.
3. Beauftragt die Verwaltung, die geforderten Verkehrskonzeptionen und das neue
Planungskonzept der Bezirksvertretung vorzustellen sowie zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich geändert beschlossen.
1. Ja
Nein
12 Stimmen
CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts .
(AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
6 Stimmen
SPD, Herr Eberle (Linke)
-8-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
7.1.2.1 Neufassung: Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne zu TOP
7.1.2 - Langeler Berg
AN/0594/2016
Beschluss
Die Bezirksvertretung Porz
1. nimmt die Niederschrift….. zur Kenntnis. Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept am 19.11.2015 zugesagte Prüfung aller
aus der Diskussion mitgenommenen „Hausaufgaben“ erfolgt verwaltungsseitig wie
den Bürgern zugesagt. Das Prüfungsergebnis ist nachvollziehbar darzustellen und der
BV Porz zur Kenntnis zu geben.
2. beauftragt die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen:
a. Ein Verkehrsgutacher wird den Vorschlag der Verwaltung sowie den „Gegenvorschlag“ der Bürger untersuchen und Aussagen treffen, insbesondere bezgl.
- der besten Lage des neuen Knotenpunktes (verkehrstechnische Detailplanung)
- zur Lage der Stellplätze
- zu den vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelungen
- der Möglichkeit der Ausweisung einer Spielstraße.
b. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt ein Fachbüro ein Verkehrsgutachten, das die Auswirkungen der Planung untersucht. Die Straße „Langeler Berg“ ist
den Anforderungen entsprechend, über den derzeitigen Stand hinaus, zu verbreitern.
c. Für die „Hintergasse“ ist ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dabei sind die Belange
der Feuerwehr nicht zu vernachlässigen!
d. Über die Grundanforderung hinaus ist das 1, 5 fache (mindestens jedoch 2 Stück)
der PKW Stellplätze je WE nachzuweisen und mindestens 6 PKW Stellplätze für Besucher im Baugebiet vorzusehen.
e. Die Bebauung ist, wie umliegend, als individuelle Gebäude zu
planen. Die Wohneinheiten sind dem dörflichen Charakter anzupassen und somit zu
reduzieren bzw. die Grundstücksgröße zu erhöhen – ähnlich dem Baugebiet „Hinter
Hoven“.
Die
*FIRSTHÖHE
=
max 10.50m
*TRAUFHÖHE
=
max 3,80m
*GESCHOSSE
=
max zwei Geschosse
*DACHFORM
=
Satteldach oder Satteldach mit Krüppelwalm
*DACHGAUBEN
=
Dachgauben sind zulässig.
*DACHNEIGUNG
=
35 – 45 Grad
f. Eine Erweiterung des Baufeldes ist vor einer Verkehrsinfrastrukturverbesserung
durch die Verlängerung der Linie 7 nach Langel sowie der Umgehungsstraße um
Zündorf herum, nicht zugelassen.
-9-
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
3. Beauftragt die Verwaltung, die geforderten Verkehrskonzeptionen und das neue
Planungskonzept der Bezirksvertretung vorzustellen sowie zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Abschnittsweise Abstimmung:
2. Einstimmig beschlossen.
3. Mehrheitlich beschlossen.
Ja
12 Stimmen
CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts .
(AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Nein
6 Stimmen
SPD, Herr Eberle (Linke)
4. Mehrheitlich beschlossen.
Ja
12 Stimmen
CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts .
(AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Nein
6 Stimmen
SPD, Herr Eberle (Linke)
7.1.2.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.1.2 - Langeler Berg
AN/0593/2016
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) mehrheitlich abgelehnt.
7.1.3
Städtebauliches Planungskonzept zum Bebauungsplan
- Arbeitstitel: "Senkelsgraben in Köln Porz-Lind - Bebauungsplan
77359/04
0475/2015 " hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Porz zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - aus den letzten Sitzungen wegen Beratungsbedarfs geschoben
1911/2016
Wegen Beratungsbedarfs geschoben.
7.1.3.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 7.1.3
Wegen Beratungsbedarfs geschoben.
7.1.4
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportanlage Humboldtstraße, KölnPorz, Platz 1
2112/2016
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beauftragen wir die Verwaltung mit der Neuerrichtung einer 6-MastTrainingsbeleuchtungsanlage auf Platz 1 der Sportanlage Humboldtstraße, Köln-Porz,
- 10 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 136.000,00 € im Teilfinanzplan
0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten), Hj. 2016.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
7.1.5
Antrag auf Fällerlaubnis für zwei städtische Kopflinden in der Schmittgasse, Hausnr. 1, in Köln Porz-Zündorf
2360/2016
Beschluss:
Die BV Porz lehnt die Fällung von zwei städtischen Kopflinden in der Schmittgasse, Hausnr. 1, in Köln Porz-Zündorf ab.
Alternative:
Die BV Porz stimmt der Fällung von zwei städtischen Kopflinden in der Schmittgasse, Hausnr. 1, in Köln-Porz zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung Beschlussvorschlag:
Ja
9 Stimmen
SPD, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Eberle (Linke)
Nein
9 Stimmen
CDU, Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Abstimmung Alternative:
Ja
9 Stimmen
CDU, Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Nein
9 Stimmen
SPD, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Eberle (Linke)
Bei Stimmengleichheit keine Mehrheit für eine der beiden Möglichkeiten.
7.1.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Beschluss über die
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg
2408/2016
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen wird, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit
Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a BauGB (Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche) für das Gebiet zwischen der Humboldtstraße oberhalb des Parkhauses
(Flurstück 731) in südlicher Richtung bis zur Ecke Theodor-Heuss-Straße 134 bis 136,
hier entlang in östlicher Richtung bis Theodor-Heuss-Straße 59, dann entlang der südwestlich verlaufenden Grundstücksgrenze (Flurstücke 910 und 127) in nordwestlicher
Richtung zurück bis zur Ecke des Parkhauses, dann in westliche Richtung entlang der
- 11 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Flurstücksgrenze 731 bis zur Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg –Arbeitstitel:
Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg– aufzustellen mit dem Ziel, Einzelhandel mit
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Sinne der "Kölner Sortimentsliste" vom 17.12.2013 auszuschließen. Das Plangebiet ist circa 47 600 m² groß.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.
Ja
.
11 Stimmen
SPD, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Eberle (Linke),
Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Enth.
7 Stimmen
CDU
7.1.7
Abbau der Lichtsignalanlage Rolandstraße/Bushaltestelle, Programm
Alternative Betriebsformen
hier: Änderungsantrag
2409/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der beigefügten Planung zum Abbau der Lichtsignalanlage Rolandstraße/Bushaltestelle zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 30.200 € baulich umzusetzen
Die Voraussetzungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW liegen
vor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
7.1.8
Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel
für die Jahre 2016/2017 gem. § 37 Abs. 3 GO NW
3012/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW für die Haushaltsjahre 2016/ 2017 unter Bezug
auf die Entscheidung des Rates der Stadt Köln vom 30.06.216 über den Erhöhungsbeitrag für 2016 in Höhe von 17.500 EUR und für 2017 in Höhe von 50.000 EUR wie
folgt:
- 12 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Erhöhungsbetrag 2016:
Konsumtiver Bereich
Teilergebnisplan
Bezeichnung Teilergebnis/finanzplan
Ansatz 2016
Finanzposition
0301
Schulträgeraufgaben
1.721,00 EUR 0275.573.1800.6
0416
Kulturförderung
6.072,50 EUR 0275.573.1800.6
0504
Soziale Hilfen
1.811,50 EUR 0275.573.1800.6
0507
Betrieb, Unterhaltung, Förderung von Bürgerhäusern und zentren
0604
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
5.372,50 EUR 0275.573.1800.6
0801
Sportförderung
1.662,50 EUR 0275.573.1800.6
1301
Öffentliches Grün, Erholungsanlagen
860,00 EUR 0275.573.1800.6
0 0275.573.1800.6
Gesamtsummen Erhöhung
DR 67
17.500,00
Erhöhungsbetrag 2017
Konsumtiver Bereich
Teilergebnisplan
Bezeichnung Teilergebnis/finanzplan
Ansatz 2017
Finanzposition
0301
Schulträgeraufgaben
0416
Kulturförderung
0504
Soziale Hilfen
5.175,00 EUR 0275.573.1800.6
0507
Betrieb, Unterhaltung, Förderung von Bürgerhäusern und zentren
2.460,00 EUR 0275.573.1800.6
0604
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
15.350,00 EUR 0275.573.1800.6
0801
Sportförderung
1301
Öffentliches Grün, Erholungsanlagen
4.915,00 EUR 0275.573.1800.6
17.350,00 EUR 0275.573.1800.6
4.750,00 EUR 0275.573.1800.6
0 0275.573.1800.6
Gesamtsummen DR 67
50.000,00
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
- 13 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
7.2
Anhörungen und Stellungnahmen gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
7.2.1
253. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen - Sammelumdruck
1483/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 253. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der
Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
7.2.2
3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (Entwurf)
1614/2016
Zurückgestellt bis zur Sondersitzung am 04.10.2016
7.2.3
Genehmigung einer Dringleichkeitsentscheidung Errichtung von Erweiterungsbauten am Gymnasium Nachtigallenstr. 19 - 21 und der Realschule Albert-Schweitzer-Str. 8 sowie eines gemeinsamen Mensagebäudes, 51147 Köln (Porz-Wahn)
1722/2016/1
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung schlagen wir dem Rat der Stadt Köln im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vor, wie
folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt die Errichtung von jeweils einem Erweiterungsbau am Gymnasium Nachtigallenstr. 19 – 21 und an der Realschule Albert-Schweitzer-Str. 8, beide
51147 Köln (Porz-Wahn) sowie die Errichtung eines von beiden Schulen gemeinsam
zu nutzenden Mensagebäudes. Darüber hinaus genehmigt der Rat den Entwurf und
die Kostenberechnung nach EnEV (Energiesparverordnung) 2014 mit Gesamtkosten
i. H. v. brutto rd. 11.96 Mio. € (inkl. Küche sowie Ausstattung und Einrichtung). Die
Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf:
- Gymnasium:
- Realschule:
- Mensagebäude:
Gesamt:
4.743.000 €, davon 205.300 € Einrichtungskosten
2.457.000 €, davon 119.700 € Einrichtungskosten
4.761.800 €*, davon 313.000 € Einrichtungskosten
11.961.800 €, davon 638.000 € Einrichtungskosten
incl. 199.300 € an Kücheneinrichtung
und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
- 14 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 5 % (=
553.200 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget
ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Flächenverrechnungspreise (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inkl. Nebenkosten und Reinigung i. H. v. voraussichtlich jährlich rd. 430.800 € (Gesamt) sind ab 2019
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.
7.2.4
1. Deckblatt zum Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau
der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz und der Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn
2124/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, zum 1. Deckblatt im Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck KölnPorz bis zur Anschlussstelle Flughafen Köln-Bonn die als Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Grünen empfohlen.
7.2.5
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den BebauungsplanEntwurf 74400/05
Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen
2318/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, den am 11.10.2011 gefassten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet
nordöstlich des Krankenhauses zwischen Urbacher Weg und KVB-Trasse in
Köln-Porz-Ensen —Arbeitstitel: Urbacher Weg in Köln-Porz-Ensen— aufzuheben;
2.
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
- 15 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) empfohlen.
Frau Stiller nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
7.2.6
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung - Sammelumdruck
2361/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Porz-Eil –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in in Köln-Porz-Eil– für
das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die
Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße
und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humboldtstraße in Köln-Porz-Eil
begrenzt wird, in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) empfohlen.
7.2.7
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Poll
Arbeitstitel: Gewerbepark Poll - Teilbereich Gewerbepark Poll-Nord - in
Köln-Poll - Sammelumdruck
2381/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Poll –Arbeitstitel: Gewerbepark Poll - Teilbereich Gewerbepark
Poll-Nord - in Köln-Poll– für das Gebiet zwischen den westlichen Grenzen des TÜVParkplatzes, den südlichen Grenzen des Grünstreifens entlang des Zubringers
(L 124), der Rolshover Straße und der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes
in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
- 16 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
7.2.8
Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW - Sammelumdruck
2142/2016
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:
Zum Schuljahr 2017/18:
GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge
GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3
Züge
Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge
GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge
Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit
von 2 auf 5 Züge
Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von
2 auf 3 Züge
KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge
GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3
Züge
KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge
KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge
KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge
Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4
Züge
KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug
Zum Schuljahr 2018/19:
Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit
von 1,5 auf 2 Züge
KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches
Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
- 17 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
7.2.9
254. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen - Sammelumdruck
2095/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 254. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der
Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
7.2.10 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
2665/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Änderungen der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen bei Enthaltung von Frau Pischke.
7.2.11 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel
2560/2016
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1.
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße,
südlich der Straße An der Mühle, westlich und nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 1027) in
Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel— einzuleiten
mit dem Ziel, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung festzusetzen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird
das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin durchzuführenden städtebaulichen
Qualifizierungsverfahrens;
2.
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 Anlage 3 nach Modell 2 (Versammlung);
- 18 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
3.
verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
7.2.12 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII;
hier: "HOT Porz gemeinnützige GmbH"
2749/2016
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
die „HOT Porz gemeinnützige GmbH“, Geschäftsanschrift: Lütticher Str. 34, 51149
Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
7.2.13 Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und städtebauliche
Neuordnung Porz-Mitte - Revitalisierung des Porzer Zentrum
hier: Vorschlag zur Einrichtung eines Beirates
2224/2016
Beschluss:
Der Rat stimmt der Einrichtung eines Beirates mit Vertreterinnen und Vertretern der
nachfolgend aufgeführten Gremien, Vereine, Organisationen, Institutionen und Gruppierungen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und der weiteren
Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung von Porz-Mitte zu.
Bezirksbürgermeister
Stellv. Bezirksbürgermeisterin
Vorsitzende der Bezirksfraktionen
2 gewählte Ratsmitglieder für Porz-Mitte
Sprecher/in Bündnis für Porz-Mitte
Vertreter/in Porzer Handwerk
Vertreter/in Porzer Wirtschaft
Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V.
Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung
Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft
Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef
Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz
Die auf der Grundlage dieses Beschlusses von den Mitgliedsorganisationen benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz
bestätigt.
Die Eckpunkte zur Durchführung der Beiratssitzungen (z.B. Tagungshäufigkeit, Geschäftsführung, Festlegung der Tagesordnung) werden gesondert in einer von der
Bezirksvertretung zu beschließenden Geschäftsordnung/Richtlinie geregelt.
- 19 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Alternative:
Der Rat beschließt die Einrichtung eines Beirates zur Umsetzung des im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung von Porz-Mitte geplanten Integrierten
Handlungskonzeptes für Porz-Mitte.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage nach Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte vorzulegen.
Beschluss aus dem Änderungsantrag:
Der Rat stimmt der Einrichtung eines Beirates mit Vertreterinnen und Vertretern der
nachfolgend aufgeführten Gremien, Vereine, Organisationen, Institutionen und Gruppierungen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und der weiteren
Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung von Porz-Mitte zu.
- Bezirksbürgermeister
- Stellv. Bezirksbürgermeisterin
- Vorsitzende der Bezirksfraktionen
- je ein Ratsmitglied der in der Bezirksvertretung Porz vertretenen Fraktionen
- bis zu drei Vertreter/in des Bündnisses für Porz-Mitte
- Vertreter/in Porzer Handwerk
- Vertreter/in Porzer Wirtschaft
- Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V.
- Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung
- Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft
- Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef
- Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz
- Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz
- Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz
- Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz)
- Vertreter/in des City Centers Porz
- Vertreter/in der Seniorenvertretung
- Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße
Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf
teil:
- moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
für die Verwaltung:
- Bürgeramtsleitung Porz
- Amt für Stadtentwicklung und Statistik
- Stadtplanungsamt
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik
- Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
- 20 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Die auf der Grundlage dieses Beschlusses von den Mitgliedsorganisationen benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz
bestätigt.
Die Eckpunkte zur Durchführung der Beiratssitzungen (z.B. Tagungshäufigkeit, Geschäftsführung, Festlegung der Tagesordnung) werden gesondert in einer von der
Bezirksvertretung zu beschließen-den Geschäftsordnung/Richtlinie geregelt.
Den Vorsitz des Beirates hat der Bürgeramtsleiter von Porz.
Die Stellvertretung hat der Vertreter/die Vertreterin des Bürgervereins Porz-Mitte e.V.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Herrn Florian (SPD) und Frau Wilden (Pro Köln) einstimmig beschlossen.
7.2.13.1
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne zu TOP 7.2.13
AN/1519/2016
Der Rat stimmt der Einrichtung eines Beirates mit Vertreterinnen und Vertretern der
nachfolgend aufgeführten Gremien, Vereine, Organisationen, Institutionen und Gruppierungen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und der weiteren
Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung von Porz-Mitte zu.
- Bezirksbürgermeister
- Stellv. Bezirksbürgermeisterin
- Vorsitzende der Bezirksfraktionen
- je ein Ratsmitglied der in der Bezirksvertretung Porz vertretenen Fraktionen
- bis zu drei Vertreter/in des Bündnisses für Porz-Mitte
- Vertreter/in Porzer Handwerk
- Vertreter/in Porzer Wirtschaft
- Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V.
- Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung
- Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft
- Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef
- Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz
- Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz
- Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz
- Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz)
- Vertreter/in des City Centers Porz
- Vertreter/in der Seniorenvertretung
- Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße
Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf
teil:
- moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
- 21 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
für die Verwaltung:
- Bürgeramtsleitung Porz
- Amt für Stadtentwicklung und Statistik
- Stadtplanungsamt
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik
- Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die auf der Grundlage dieses Beschlusses von den Mitgliedsorganisationen benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz
bestätigt.
Die Eckpunkte zur Durchführung der Beiratssitzungen (z.B. Tagungshäufigkeit, Geschäftsführung, Festlegung der Tagesordnung) werden gesondert in einer von der
Bezirksvertretung zu beschließen-den Geschäftsordnung/Richtlinie geregelt.
Den Vorsitz des Beirates hat der Bürgeramtsleiter von Porz.
Die Stellvertretung hat der Vertreter/die Vertreterin des Bürgervereins Porz-Mitte e.V.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Herrn Florian (SPD) und Frau Wilden (Pro Köln) einstimmig beschlossen.
7.2.13.2
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.2.13
AN/1518/2016
Beschluss
Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle abgelehnt.
7.2.14 Sicherung der städtebaulichen Neuordnung des Deutzer Hafens
1. Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen
hinsichtlich einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 Absatz 4 BauGB
und
2. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB - Sammelumdruck
2039/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet 'Deutzer Hafen' in KölnDeutz die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz
2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141),
in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung.
Das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1
nach Flurstücken abgegrenzt und in einem Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1
ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.
In dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche
- 22 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert und extern vergeben werden.
2. Zur Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25
Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
7.2.15 Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO
i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln hier: Urbacher
Weg, 51145 Köln
0305/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise mit einer Betriebsdauer von fünf Jahren erbauten Objektes Urbacher Weg, 51145 Köln, in Höhe von insgesamt 1.753.000 € zur Kenntnis.
Zur Finanzierung der Mehrkosten wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten
Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09 - Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-7-5169 - Urbacher
Weg, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.592.032 € veranschlagt.
Für die Deckung der restlichen Mittel in Höhe von 160.968 € stehen im vom Rat am
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei
der Finanzstelle 5620-1004-7-5169 - Urbacher Weg, bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von
51.129 € sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017
im Haushaltsjahr 2016, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
- 23 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
7.2.16 Teilaufhebung des Bebauungsplanes 75409/02
- Einleitungsbeschluss Arbeitstitel: Neue Eiler Straße in Köln-Porz-Eil
2906/2016
Wegen Verfristung zurückgestellt.
7.2.17 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren
Arbeitstitel: Carlebachstraße in Köln-Porz-Eil
2909/2016
Wegen Verfristung zurückgestellt.
8
Anfragen gemäß §§ 4 und 40 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates
und der Bezirksvertretungen
8.1
Beantwortung von Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
8.1.1
Korrekte Einrichtung der Bushaltestelle Loorweg/Ecke Ranzeler Straße
im Zuge des neuen
Straßenausbaus
hier: Nachfragen der SPD-Fraktion in der Sitzung vom 14.06.2016, TOP
9.2.7
2251/2016
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender
Nachfragen:
Frage 1:
„Das Baugebiet war zum Zeitpunkt der Planung Verkehrsanlage längst fertiggestellt.
Erfolgte vor Planungsbeginn keine vermessungstechnische Aufnahme der örtlichen
Situation? Wurde die erste Objektplanung in Eigenleistung oder als Fremdleistung
erbracht?“
Antwort der Verwaltung:
Die Straßenplanung war weit vor Erstellung der ersten Hochbebauung fertiggestellt
und ist insbesondere hinsichtlich der Höhenlage Grundlage für die private Hochbebauung. Die Straßenplanungen werden ausschließlich auf Planunterlagen nach örtlichem Aufmaß erstellt. Das Buskap war jedoch in der ursprünglichen Planung nur mit
einer Länge von 14,50m vorgesehen. Diese Länge ist nach den heutigen Ansprüchen
an eine barrierefreie Haltestelle nicht ausreichend und eine Verlängerung an der ursprünglichen Position nicht möglich. Die Straßenplanung wurde vollständig in Eigenleistung erstellt.
Frage 2:
„Warum wurde nicht in Betracht gezogen, dass am südlichen Ende des Neubaugebietes sehr wohl ein alternativer Standort existiert? Oder wurde er untersucht und dann
aus welchen Gründen verworfen?“
- 24 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Antwort der Verwaltung:
Bis zum Ende des Baugebiets südlich des Bitzweges sind keine ausreichenden Flächen für einen alternativen Standort vorhanden. Der heutige Standort wurde mit der
KVB unter anderem im Hinblick auf das Fahrgastaufkommen und der Lage im Einzugsgebiet abgestimmt.
Frage 3:
„Da sich keine neue Sachlage ergeben hat, war auch keine Kurzfristigkeit gegeben.
Durch wen wurde die Umplanung durchgeführt und wie teuer war diese für die Stadt
Köln?“
Antwort der Verwaltung:
Die Kurzfristigkeit war gegeben, da der Straßenausbau soweit fortgeschritten war,
dass ein Baustopp Kosten zu Lasten der Stadt Köln verursacht hätte. Die Umplanung
wurde durch die Stadt Köln vorgenommen und hat keine Kosten verursacht.
Frage 4:
„Sind durch die Änderungen zum offenbar fehlerhaften Bauvertrag Mehrkosten bei der
Bauausführung entstanden und wie hoch sind diese?“
Antwort der Verwaltung:
Es handelt sich nicht um vertragliche Fehler sondern um geänderte Ansprüche an die
Barrierefreiheit von Haltestellen und tatsächliche Höhenverhältnisse vor Ort. Die Anpassung der Ausführungsplanung im Zuge des Baufortschrittes ist Bestandteil der
Leistungsphase 5 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und daher eine
gängige Aufgabe im Rahmen der Erstellung von Straßenplanungen. Mehrkosten sind
nicht angefallen.
8.2
Neue Anfragen
8.2.1
Anfrage der CDU-Fraktion: Wildes Abstellen von KVB Fahrrädern
AN/1435/2016
erfreulicherweise nutzen immer mehr Menschen das Angebot von Leihfahrrädern der
KVB.
Allerdings werden diese im gesamten Stadtgebiet wahllos überall abgestellt.
Dies kann zu Engstellen z.B. auf Gehwegen führen bzw. auch zur Gefahr werden.
Daher stellen wir der Verwaltung nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige
Beantwortung:
1)
2)
3)
8.2.2
Kann die KVB Sammelstellen einrichten, bzw. sogenannte Zonen bereitstellen in denen die Fahrräder sicher abgestellt werden können?
Inwieweit hat die Verwaltung einen Einfluss?
Gäbe es die Möglichkeit Fahrradboxen aufzustellen?
Anfrage der Fraktion die Grünen: Geplanter Bau eines Parkhauses am
Bahnhof Wahn
AN/1455/2016
- 25 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Der Grundsatzbeschluss für die Errichtung der Park- und Ride-Anlage mit mindestens
300 PKW-Parkplätzen und Stellplätzen für Fahrräder am Bahnhof Wahn war vom Rat
der Stadt Köln bereits 2007 gefasst worden.
Gemäß Zeitungsberichten aus August 2016 ist der Baubeginn wieder verschoben
worden, so dass mit einer Fertigstellung keinesfalls vor 2018 zu rechnen ist.
Wie sieht die aktuelle Planung aus, d.h. wann werden die Arbeiten begonnen?
Für welchen Monat in welchem Jahr ist die Fertigstellung/Inbetriebnahme des Parkhauses geplant?
Werden die Parkhausplätze ausnahmslos nicht für Fluggäste zur Verfügung gestellt?
Ist von einer kostenfreien Nutzung des Parkhauses für Inhaber von Monats/Jahreskarten der KVB auszugehen?
8.2.3
Anfrage der CDU-Fraktion: Fußweg an der Stollwerckstraße in PorzWesthoven
AN/1470/2016
Bezugnehmend auf die Prioritätenliste der Bezirksvertretung Porz und den diversen
Beschlüssen zur Stollwerckstraße ist folgendes anzumerken:
Der fehlende Gehweg in der Stollwerckstraße führt dazu, dass Behinderte mit Rollstuhl oder Rollator, Kleinkinder im Kinderwagen und allgemeine Fußgänger auf die
stark befahrenen Straße ausweichen müssen, da ein durchgehender – seit Jahren
geforderter – Gehweg fehlt.
Da der Verwaltung das Problem, trotz jahrelanger Hinweise und Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht bekannt zu sein scheint, ergeben sich hierzu folgende Fragen zur Haftung:
1) Ist die Stadt Köln/Verwaltung über eine Kommunalversicherung versichert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, sind die Richtlinien der Versicherung zur Begrenzung Kommunaler
Haftungsrisiken bekannt?
Wenn ja, gibt es z.B. einen Kontrollplan u.a. für die Stollwerckstraße?
Wenn ja, wie werden die Kontrollen durchgeführt?
Wenn ja, werden Beeinträchtigungen, die von privaten Grundstücken ausgehen, gemeldet und die Behebung veranlasst (ggf. Ersatzvornahme / Androhung
Zwangsmittel)?
Weiter ergeben sich Fragen zur kommunalen Verkehrssicherungspflicht:
1) Sieht die Verwaltung in diesem Falle die kommunale Verkehrssicherungspflicht
als erfüllt an?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, sind gerichtliche Entscheidungen zum Haftungs- bzw. Regressausschluss , sowie nach StGB bekannt und wenn ja sind diese sind zu benennen?
8.2.4
Anfrage der CDU-Fraktion: Planungen von Ampelabbau (LSA) auf der
Heidestraße in Porz Wahn/ Wahnheide
AN/1471/2016
- 26 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Auf der Heidestraße regeln sechs Ampelanlagen (LSA) den Verkehr. Einige dieser
Ampelanlagen sind schon etwas älter.
Dazu stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen:
1. Gibt es auf der Heidestraße Ampelanlagen, die im Rahmen des Programms Alternative Betriebsformen ersetzt werden sollen? Wenn ja, welche?
2. Gibt es Planungen, Ampelanlagen durch Kreisverkehre zu ersetzten? Wenn ja,
welche?
3. Gibt es für den Abbau bzw. Umbau eine priorisierte Listung der Ampelanlagen?
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Anfragen und Beantwortungen zur Kenntnis.
9
Mitteilungen
9.1
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
9.2
Mitteilungen der Verwaltung
9.2.1
Jahresbericht 2015 der Landschaftswacht für den Bezirk 7
2077/2016
Im Anhang erhalten Sie den Landschaftswachtbericht 2015 für den Stadtbezirk 7 Süd
zur Kenntnis.
Hierzu ist seitens der Unteren Landschaftsbehörde folgendes zu ergänzen:
Absperrung Natorampe bzw. Zufahrt zur Natorampe bei Rheinkilometer 674,7
(Zündorfer Rheinaue)
Der Vorschlag des zuständigen Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswart),
die Natorampe bzw. die Zufahrt zur Natorampe abzusperren, wird seitens der Unteren
Landschaftsbehörde unterstützt. Durch fahrende und parkende Fahrzeuge in diesem
Bereich werden Erholungssuchende, die innerhalb der Zündorfer Rheinaue eine stille
und landschaftsbezogene Erholung suchen, immer wieder gestört.
Die in der Örtlichkeit angebrachten Verbotsschilder werden regelmäßig ignoriert, so
dass die Untere Landschaftsbehörde nur noch die Möglichkeit einer Absperrung sieht.
Hierzu wurde Kontakt aufgenommen zum Wasser- und Schifffahrtsamt Köln und auch
zum Amt für Straßen- und Verkehrstechnik, um eine Absperrung der Natorampe bzw.
der Zufahrt zu erwirken.
Diese lehnten eine Absperrung bisher ab. Aktuell wurde erneut eine Anfrage an das
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln sowie an das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik
gestellt. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln hat erneut abgelehnt. Die Antwort des
Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik muss abgewartet werden.
Freischneiden des Rheinblicks
Zwischen Rhein und angrenzender Wohnbebauung werden durch Rheinanlieger immer wieder hoch gewachsene Gehölze zurück geschnitten. Der Grünstreifen befindet
sich zum größten Teil in städtischem Besitz bzw. im Besitz der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Er ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Ein
Pflege- und Entwicklungsplan, der unter anderem aufgrund dieses Konfliktes in 2004
aufgestellt und von der Politik beschlossen wurde, regelt detailliert, wie die einzelnen
- 27 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Flächen zu pflegen und zu entwickeln sind.
Aufgrund der Zunahme der illegalen Gehölzrückschnitte wurden in diesem Jahr verstärkt Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt.
Beschilderung
Aufgrund mehrerer Hinweise von Bürgern wurde in 2015 die Beschilderung insbesondere in dem Landschaftschutzgebiet L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von
Rodenkirchen bis Langel rrh.“ gemeinsam mit dem zuständigen Beauftragten für den
Außendienst überprüft. Die festgestellten Mängel werden derzeit behoben.
Beschädigte Bank bei Rheinkilometer 673,7
Die beschädigte Bank wurde zwischenzeitlich ersetzt.
9.2.2
Erstellen eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" für die
neue EU-Förderperiode 2014-2020 im Rahmen des Aufrufs der Landesregierung "Starke Quartiere - starke Menschen"
Gemeinsamer Aufruf zu den Programmen des EFRE, des ELER und des
ESF (2014-2010) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von
Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut - und Ausgrenzung - Sammelumdruck
2100/2016
Ausgangslage
Die Verwaltung hat das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes
Köln“ im September 2015 dem Land zur Anerkennung vorgelegt. Da die EUFörderperiode und die mit dem Aufruf „Starke Menschen-starke Quartiere“ des Landes NRW verbundenen EU-Fördermittel auf den Zeitraum bis 2020 begrenzt sind, hat
die Verwaltung parallel zur Abgabe des IHK beim Land einen entsprechenden Ratsbeschluss unter Nr. 2899/2015 vorbereitet und in die Beratung eingebracht.
Die Beratung in den betroffenen 7 Bezirksvertretungen ließ erkennen, dass vor endgültiger Beschlussfassung über das Konzept Bürgerinformationsveranstaltungen gewünscht wurden, insbesondere um die vorgesehenen Maßnahmen näher zu erläutern.
Die genannte Ratsvorlage konnte aufgrund der nachfolgend beschriebenen Rückmeldung des Landes seitens der Verwaltung nicht in der vorgesehenen Form in die weitere Beratung der politischen Gremien eingebracht werden.
Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe vom 17.11.2015
Das IHK wurde in der Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) des
Landes am 17.11.2015 behandelt. Die schriftliche Rückmeldung des Landes liegt der
Stadt seit 23.12.2015 vor. Im Ergebnis wurde in der ersten Beratung des Landes zwar
der Gesamtansatz des Programms positiv bewertet, aber noch keine Anerkennung
ausgesprochen, da in mehrfacher Hinsicht Änderungsbedarf geäußert wurde.
Aus Sicht des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW
(MBWSV NRW) besteht die Notwendigkeit der Erstellung von einzelnen IHK‘s für jeden Sozialraum. Die Sozialräume „Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven“, „Humboldt/Gremberg/ Kalk“ und „Bilderstöckchen“ werden in der ersten Bewertung des
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Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Landes als nicht anerkennungsfähig angesehen, da sie aus Sicht des MBWSV NRW
nicht in ausreichendem Maß städtebauliche Einzelmaßnahmen enthalten. Daneben
sieht das Land bei mehreren Maßnahmen mit Aktivierungscharakter (z.B. Quartiersmanagement und Verfügungsfonds sowie Sozialraumorientierte Stadtentwicklung)
Handlungsbedarf hinsichtlich einer Zusammenführung der Maßnahmen. Weiterer
Handlungsbedarf wurde hinsichtlich verschiedener Förderzugänge ersichtlich, der eine erneute Überprüfung erfordert.
Verwaltungsinterne Neuausrichtung und Vorabstimmung mit dem Land
Die Verwaltung hat den Änderungsbedarf der verschiedenen beteiligten Ministerien
des Landes systematisch aufbereitet. In der Sitzung des verwaltungsinternen Lenkungskreises am 12.01.2016 wurde vereinbart, einen „Prototyp“ für das vom Land geforderte Einzel-IHK für den Sozialraum Meschenich und Rondorf zu entwickeln, sowie
einen Vorschlag für die geforderte Zusammenführung von Maßnahmen mit Aktivierungscharakter zu erarbeiten. Auf Basis dieser Unterlagen erfolgte am 23. März 2016
ein weiteres Abstimmungsgespräch im MBWSV NRW, in dem ein positives Votum zu
den überarbeiteten Unterlagen erzielt werden konnte.
Die nächste Sitzung der IntermAG, in der die überarbeiteten Handlungskonzepte behandelt werden können, findet am 15.06.2016 statt. In einer weiteren Sitzung des
Lenkungskreises am 30.03.2016 wurde verwaltungsintern die folgende weitere Vorgehensweise vereinbart:
Aufgrund der erforderlichen inhaltlichen Anpassungen sowie aufgrund der geforderten
Erstellung von Einzel-IHK’s, ist ein stufenweises Vorgehen notwendig. Die Einreichung der einzelnen IHK´s für die jeweiligen Sozialräume zur Anerkennung durch die
IntermAG erfolgt dem entsprechend sukzessiv.
In diesem abgestuften Verfahren werden bis zur nächsten Sitzung der IntermAG am
15.06.2016 die folgenden drei Einzel-IHK´s auf Basis des mit dem Land abgestimmten
Prototyps erstellt und zur Anerkennung eingereicht:
-
Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
-
Sozialraum Meschenich und Rondorf
-
Sozialräume Mülheim-Nord und Keupstraße sowie Buchheim und Buchforst
Die verwaltungsintern vorgenommene Priorisierung fußt auf folgenden Einschätzungen:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
In Chorweiler und den angrenzenden Quartieren wird auch durch das Land ein erhöhter Handlungsbedarf gesehen. Insbesondere in Chorweiler-Mitte sind bereits weitergehende Landes- und Bundesförderungen ausgesprochen worden. Um hier Synergien für den ganzen Sozialraum zu erzeugen, ist es sinnvoll und notwendig, alle laufendenden und geplanten Fördermaßnahmen in einen zeitlichen und inhaltlichen Gesamtzusammenhang zu integrieren.
Meschenich und Rondorf
In Meschenich und Rondorf besteht insbesondere hinsichtlich der Siedlung „Am
Kölnberg“ und den damit verbundenen Herausforderungen ein sehr hoher Handlungsbedarf. Hier hat das Land sein besonderes Interesse an einem Integrierten Hand- 29 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
lungskonzept formuliert.
Buchheim und Buchforst / Mülheim-Nord und Keupstraße
Für die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße
stellt das Land eine Förderung als Fortsetzung des Strukturförderprogramms
MÜLHEIM 2020 in Aussicht. Der zeitliche Druck für die Erstellung eines IHK für diese
Sozialräume Räume ist gegeben, da die Realisierung als Fortsetzungsprogramm nur
möglich ist, solange das Land das abgeschlossene Förderprogramm mit dem Bund
noch nicht schlussabgerechnet hat. Dieses ist bislang noch nicht erfolgt.
Die Verwaltung hält an dem integrierten Gesamtprogrammgedanken von „Starke Veedel –Starkes Köln“, welches Grundlage für die Förderung von Maßnahmen aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) ist, fest. Aufgrund der Anforderungen des MBWSV,
für jedes Quartier ein eigenes IHK zu erstellen und zur Anerkennung vorzulegen, wird
die Verwaltung im Laufe der nächsten ein bis zwei Jahre zusätzlich für die weiteren
Sozialräume diese Einzelkonzepte erarbeiten, um das mit der Quartiersentwicklung
verbundene Ziel der Verbesserung der sozialen Balance in der Stadt zu erreichen.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere bei allen Maßnahmen, die aus Mitteln des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können, zu
prüfen, wie sich die engen zeitlichen Festlegungen der Förderung von Maßnahmen
aus dem EFRE auf die jeweilige Programmumsetzung (3 Jahre ab Bewilligung inkl.
Abrechnung) auswirkt. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob auf eine Beantragung dieser Fördermittel verzichtet wird und ausschließlich Städtebaufördermittel beantragt
werden.
Bereits vor Fertigstellung und Anerkennung der Integrierten Handlungskonzepte für
weitere Sozialräume können schon Maßnahmen, die aus ESF-Mitteln gefördert werden, als übergreifende Maßnahmen auch in weiteren Sozialräumen beginnen.
Eine erneute Vorlage an die politischen Gremien mit der Zielrichtung eines Ratsbeschlusses ist seitens der Verwaltung vorgesehen, wenn ein positiver Beschluss der
IntermAG für die drei eingereichten Konzepte vorliegt. Es wird jeweils eine Ratsvorlage für die sozialraumbezogenen Einzel-IHK einschließlich des in diesem Raum vorgesehenen Maßnahmenpaketes mit Bezug zum beigefügten Gesamtprogramm“ Starke
Veedel – Starkes Köln“ zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. In diesem Rahmen
werden dann auch die noch ausstehenden Bürgerinformationsveranstaltungen in den
betroffenen Bezirken nachgeholt.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass das Land das IHK „Starke Veedel-Starkes
Köln“ ungeachtet der vielfältigen Änderungswünsche grundsätzlich begrüßt hat und
die Stadt ausdrücklich zur Fortführung ermuntert hat. Zur zukünftigen Beantragung
von Städtebaufördermitteln wird, unabhängig von der EFRE-Förderperiode, für jeden
Sozialraum ein eigenes Integriertes Handlungskonzept benötigt.
9.2.3
Mitteilung über eine erfolgte Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses
2374/2016
Die Bezirksvertretungen erhalten die folgende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses vom 21.06.2016 (Vorlage-Nr. 1266/2016) über die Verteilung von Restmitteln an "Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien“ mit der Bitte um Kenntnisnahme.
- 30 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Die entsprechende Vorlage (mit Anlage) und der Auszug aus dem Beschlussprotokoll
sind beigefügt.
9.2.4
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2015 im
Stadtgebiet Porz
2452/2016
In der als Anlage 1 beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2015
im Gebiet des Bezirks Porz aufgeführt. Die Aufstellung der Verkehrsunfälle mit tragischem Ausgang ergibt sich aus der Anlage 2.
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium
Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom
11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der
Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund
der Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer
Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen.
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt:
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle.
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet –
meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur
Reduzierung des Unfallaufkommens geeignet sind.
Im Folgenden stellt die Verwaltung einzelne Maßnahmen und Planungen zu den jeweiligen Abschnitten vor:
Die Meldung als Unfallhäufungsstelle erfolgte auch in diesem Jahr aufgrund des Unfallgeschehens bei dem Linksabbieger von der Frankfurter Straße in den Maarhäuser
Weg und Linksabbieger von der Steinstraße in die Frankfurter Straße mit dem Gegenverkehr kollidierten. Nachdem die Verwaltung hier für den Linksabbieger von der
Steinstraße in die Frankfurter Straße bereits einen Nachlauf einrichtete und dieser
Abbiegebeziehung somit weiter „Grün“ signalisiert wird, während der Gegenverkehr
schon anhalten muss, waren keine einfachen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr ersichtlich. Eine wirksame Reduzierung der Verkehrsunfälle
kann hier nur noch durch den Ausbau der Kreuzung erfolgen.
In der Einmündung Grengeler Mauspfad / Hirschgraben / Heumarer Mauspfad missachteten Verkehrsteilnehmer, die aus dem untergeordneten Hirschgraben ausfuhren
bei verschiedenen Unfällen den Vorrang des Querverkehrs und kollidierten mit den
vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmern. Geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der
- 31 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Verkehrssicherheit waren hier nicht ersichtlich. Die Straßen NRW wurden um Sanierung und Reinigung des Einmündungsbereiches gebeten.
9.2.5
Umbauphase in der Porzer Innenstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz vom
19.04.2016; TOP 6.13
1637/2016
Beschluss:
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Verkehrsausschuss zu prüfen, ob während
der Umbauphase in der Innenstadt von Porz die Einführung der Parkscheibe für die
bewirtschafteten Parkplätze möglich ist.
Alternativ ist die Parkraumbewirtschaftung so zu optimieren, dass der Parkdruck während der Umbauphase möglichst niedrig gehalten wird.
Das ermittelte Ergebnis ist der Bezirksvertretung vor Inbetriebnahme vorzustellen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
In einem Beschluss des Verkehrsausschusses aus dem Jahre 2012 wurde festgelegt,
dass in Köln generell keine Parkscheibenregelung umzusetzen ist. Für das gesamte
Stadtgebiet gibt es eine einheitliche und erfolgreiche Grundsatzlösung mit Parkscheinautomaten.
Durch die Parkscheine ist die eindeutige und sowohl für den Fahrzeugführer als auch
für die Verkehrsüberwachung nachvollziehbare Parkdauer angegeben.
Gemäß § 13 II Satz 1 Nr. 2 StVO muss die Parkscheibe auf den Beginn der nächsten
halben Stunde nach Anhalten des Fahrzeuges eingestellt werden. Das bedeutet, dass
die tatsächliche erlaubte Parkdauer der Zeit entspricht, die auf dem jeweiligen Zusatzzeichen angegeben wird plus der Zeit, die zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit
und der einzustellenden Ankunftszeit auf der Parkscheibe liegt. Also im ungünstigsten
Fall, bei einer ausgeschilderten Parkdauer von z. B. einer Stunde, beträgt die erlaubte
Parkdauer 60 Minuten plus die Zeit bis zur nächsten halben Stunde, im günstigsten
Fall für den Verkehrsteilnehmer bis zu 90 Minuten.
Auch die Fehlbedienung der Parkscheibe bzw. gezielte Manipulation, z. B. durch mitlaufende Parkscheibenuhren ist dabei zusätzlich zu berücksichtigen. Daher wäre die
Verkehrsüberwachung schwierig und müsste ausgeweitet werden. Durch die Überwachung soll gewährleistet werden, dass die Regelungen der städtischen Verkehrsentwicklungs- und Parkraumkonzepte auch in der Praxis umgesetzt und Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden. Ziel ist es
dabei, eine optimale Umschlagshäufigkeit, das heißt eine höhere Nutzungsfrequenz
der städtischen Stellplätze zu erreichen und eine Belegung durch Dauerparker zu
vermeiden. Die Sicherstellung einer punktgenau flächendeckenden Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit Parkscheibe ist mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit wäre eine Parkscheibenregelung zwar geeignet,
um Langzeitparker zu verdrängen. In der Relation des Aufwandes, das heißt zur sehr
aufwändigen Verkehrsüberwachung und den darüber hinaus genannten Gründen, ist
dies jedoch unangemessen. Die Parkscheibenregelung kann nicht umgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, während der Umbauphase in der Porzer Innenstadt die
Höchstparkdauer an den betroffenen Parkscheinautomaten von derzeit vier auf zwei
- 32 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Stunden zu reduzieren. Hierdurch wird ein höherer Stellplatzumschlag erreicht, so
dass der vorhandene Parkraum von der doppelten Anzahl von Stellplatznachfragern
genutzt werden kann.
9.2.6
214. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 7, Köln-Porz
Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in Köln-PorzGremberghoven;
hier: Offenlage
2423/2016
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.02.2011 wurde der Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 74407/02 –Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in
Köln-Porz-Gremberghoven– sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung)
gefasst. Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz Baugesetzbuch (BauGB).
Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und umfasst circa 2,2 Hektar. Er wird begrenzt durch
Cimbernstraße, Steinstraße und Hohenstaufenstraße. Im Norden befinden sich
Wohnbauflächen der Eisenbahnersiedlung Gremberghoven sowie im Osten die
Wohnbauflächen des Stadtteiles Porz-Gremberghoven. Westlich und südlich umschließen Grünflächen mit Kleingartennutzung den Änderungsbereich.
Derzeit stellt der Flächennutzungsplan im Änderungsbereich "Grünfläche mit teilweise
landwirtschaftlicher Nutzung" dar. Die Fläche ist fast vollständig mit einem BirkenVorwald bestockt, sowie sich im nordwestlichen Bereich eine kleinere, grasbestimmte
Brache mit lichtem Strauch- und Baumgehölz ausgebildet hat. Ursprünglich sollten
planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen für Bahnanlagen realisiert werden. Mit dem
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses ist nun die Entwicklung von Wohnbebauung beabsichtigt. Die Darstellung soll in eine "Wohnbaufläche" geändert werden,
wodurch die planungsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung der Wohnbebauung
geschaffen wird.
Die Planänderung verfolgt die Vorgaben des Regionalplanes, so dass dringend benötigte Wohneinheiten mobilisiert werden, ohne durch die Verdichtung signifikante negative Folgen auf die örtlichen Wohn- und Umweltverhältnisse mit sich zu tragen.
Verfahrensverlauf
Bebauungsplan:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand statt am Donnerstag, den
19.04.2012, um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Friedrich-List-Schule, Breitenbachstraße 2 in 51149 Köln-Porz-Gremberghoven.
Zudem fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Aushang statt vom
19.04. bis 04.05.2012 im Bürgeramt Porz. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.
- 33 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Flächennutzungsplan:
Der nächste Verfahrensschritt für den Flächennutzungsplan ist die einmonatige Offenlage der beabsichtigten Planänderung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB. Geplant ist die Beteiligung nach der Sommerpause 2016.
Anlagen
1
Änderungsbereich
2
aktuelle Darstellung Flächennutzungsplan
3
beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan
4
Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a
in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB
9.2.7
Instandsetzung und Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlage auf
städtischen Sportanlagen
2506/2016
Im Rahmen der Prüfung von Trainingsbeleuchtungen auf städtischen Sportanlagen im
vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass folgende Trainingsbeleuchtungsanlage aus
statischer, elektrotechnischer oder blitzschutztechnischer Hinsicht dringend erneuert
oder instandgesetzt werden müssen:
- Sportanlage Thuleweg, Platz 1 (Erneuerung)
- Sportanlage Humboldtstr., Platz 1 (Erneuerung)
- Sportanlage Ivenshofweg (Erneuerung)
- Sportanlage St. Tönnies-Str. (Erneuerung)
- Sportanlage Merheimer Str. (Erneuerung)
- Sportanlage v.-Bodelschwingh-Str. (Sanierung)
- Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg (Sanierung)
- Sportanlage Kopernikusstr. (Sanierung)
Nachdem – soweit erforderlich - die entsprechenden politischen Beschlüsse zur Sanierung oder Erneuerung der Anlagen vorlagen, wurde die städtische Gebäudewirtschaft mit Hinweis auf die Dringlichkeit der Maßnahmen mit der Umsetzung der o. g.
Maßnahmen beauftragt.
Dazu teilt die Gebäudewirtschaft aktuell Folgendes mit:
„Nach interner Prüfung teile ich Ihnen mit, dass die Planung der elektrotechnischen
Anlagen durch eigene Mitarbeiter aus Kapazitätsgründen derzeit leider nicht möglich
ist.
Um Ihrer Beauftragung dennoch durchführen zu können, beabsichtige ich die Erneuerung und Sanierung der betreffenden Anlagen durch einen externen Fachingenieur
planen zu lassen. Ich werde seitens der Gebäudewirtschaft die Koordinierung im
Rahmen der Projektsteuerung/ Projektleitung wahrnehmen.
Hierbei sollen alle acht Aufträge zusammengefasst werden um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen. Hierzu wurde bereits in der letzten Sitzung am 05.07.2016 der
Zuordnungskommission der Gebäudewirtschaft (ZOK) ein Ingenieurbüro ausgewählt,
- 34 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
welches aber nach zwischenzeitlichen Abstimmungen nicht mehr für die Maßnahmen
zur Verfügung steht. Ich werde daher kurzfristig in der nächsten ZOK-Sitzung die Zuordnung eines alternativen Büros anstreben.
Ich bitte zu beachten, dass die in Ihren Schreiben genannten Termine zur Fertigstellung der Anlagen Anfang September nicht einzuhalten sind, da alleine die Vergabezeit nach städtischen Richtlinien etwa einen Zeitraum von drei Monate in Anspruch
nimmt. Weiterhin sind für die fünf Neuanlagen Bauanträge erforderlich, deren Bearbeitungszeit ebenfalls einen längeren Zeitraum benötigt.
Selbstverständlich bemühe ich mich um eine zügige Abwicklung, aber der Prozess:
Planung-Baugenehmigung- Ausschreibung -Bauausführung-Abnahme erfordert einen entsprechenden zeitlichen Rahmen. Ich werde Ihnen dazu schnellstmöglich
einen Terminplan vorlegen, der in Abstimmung mit dem planenden Ingenieurbüro
erstellt wird.
Für die drei Sanierungsmaßnahmen kann die Umsetzung schneller erfolgen, da die
Planungsleistungen weniger umfangreich sind, die Baugenehmigung entfällt und
die Änderung der städtischen Vergaberichtlinien zum 01.09.2016 in zeitlicher Hinsicht positiv wirkt. Auch hierzu werde ich Ihnen schnellstmöglich einen Terminplan
vorlegen.“
Über die Bezirkssportsachbearbeiter werden die Vereine über den Sachstand informiert. Im Rahmen der Kapazitäten wird versucht auf anderen Sportanlage Ersatzzeiten einzurichten. Einschränkungen sind allerdings absehbar und unvermeidbar.
9.2.8
Gehweg am Loorweg in Langel zwischen Hausnummer 27 und Unterm
Berg
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz aus der Sitzung vom
05.07.2011, TOP 6.1.4
2542/2016
Die Bezirksvertretung Porz fasste am 05.07.2011 nachfolgenden Beschluss:
"Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Schulwegsicherung, folgende Gehwege in Köln/Porz-Langel einzurichten bzw. Instand zu setzen.
1. Neubau vom Haus Loorweg 27 bis zur Einmündung der Straße Unterm Berg
2. Vorzeitiger Endausbau des Trampelpfades im Baugebiet „Hinter Hofen“ hinter den
Häusern Lülsdorfer Straße an der Alten Schmiede vorbei bis zur Jacob-EngelsStraße."
Mitteilung der Verwaltung:
Im 5-Jahres-Programm 2013/2014 der Erschließungsmaßnahmen wurde der unter
Punkt 1 des Beschlusses der Bezirksvertretung Porz genannte Abschnitt unter dem
Titel "Loorweg von An der Mühle bis Mühle" vom Verkehrsausschuss am 06.05.2014
beschlossen.
Die Verwaltung möchte die Bezirksvertretung Porz hiermit über den Sachstand der
Maßnahme informieren.
Um eine möglichst schnelle Realisierung ohne Grunderwerb zu ermöglichen, wurde
ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 2,0 m zwischen Loorweg 27 und Unterm
Berg geplant. Eine Gehwegbreite von 2,0 m wird für das zu erwartende Fußgängeraufkommen als ausreichend eingeschätzt. Der Gehweg liegt in Fahrtrichtung Langel
auf der rechten Straßenseite. Im Bereich der Hausnummer 15 ist eine Querungshilfe
vorgesehen, um für die Bewohner der Häuser 20 bis 30 eine sichere Querungsmög- 35 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
lichkeit und einen Anschluss an den neuen Gehweg zu schaffen. Zusätzlich werden
die beiden Bushaltestellen „Porz Langel Mühle“ barrierefrei ausgebaut.
Dargestellt ist dies in den beiden Lageplänen im Anhang.
Die Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze wurde Anfang August 2016 rechtskräftig.
Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen und befindet sich in der Bauvorbereitung.
Anlagen
9.2.9
Deponie Wiemersgrund;
hier: Weiterführung des Deponiebetriebes
2294/2016
Die Deponiegesellschaft Wiemersgrund mbH & Co KG (siehe Anlage 1) beabsichtigt,
Ende des Jahres einen Antrag auf Planänderung gemäß § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Planfeststellungsverfahren - zum Weiterbetrieb der Mineralstoffdeponie
Wiemersgrund in Köln-Humboldt/Gremberg bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
Umfang und Inhalt des Änderungsantrages wurden im Vorfeld mit der Stadt Köln abgestimmt.
Ursprünglich war beabsichtigt, die Deponie über ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Regionalplan zu überführen; da diese Verfahren
aber erhebliche Zeitverzögerungen und Brüche in der FNP-Systematik nach sich zögen, hat die Bezirksregierung zusammen mit der Stadtverwaltung und dem Betreiber
auf diese Verfahren verzichtet.
Der gesamte Standort existiert bereits seit 1920 als Deponie; auf 1963 datiert die erste Genehmigung. Der nördliche Teil ist seit 1993 stillgelegt, der mittlere Teil wird aktuell für den Betrieb einer Deponieklasse (DK) I hergerichtet, im südlichen Teil läuft der
Deponiebetrieb (siehe Anlage 2 b). Der südliche Teil (Seeteil) sollte zunächst lediglich
mit Stoffen der DK O verfüllt werden; aus Mangel an DK I-Deponien wurde durch die
Bezirksregierung empfohlen, auch den südlichen Teil für die Aufnahme von Stoffen
der DK I herzurichten und beide Flächen in ein gemeinsames Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) zu fassen.
Mineralstoffdeponien werden auch künftig zur Ablagerung von inerten Abfällen von
großer Bedeutung sein, soweit die mineralischen Abfälle keiner umweltverträglichen
Verwertung im Sinne einer ökologischen Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können.
Andere Entsorgungsmöglichkeiten liegen in einer deutlichen Entfernung von Köln und
stellen vor dem Hintergrund der weiten Transportentfernung und der damit verbundenen negativen ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen keine abfallwirtschaftliche Alternative zu einer ortsnahen Entsorgungsanlage dar.
Auf der Deponie Wiemersgrund sollen - wie bereits in der Vergangenheit - die im weiteren Stadtgebiet von Köln anfallenden inerten Abfälle einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Dabei wird es sich um Massenabfälle aus dem Bausektor und
Materialien aus Bodenbehandlungsanlagen handeln. Renovierungsarbeiten oder
Neubaumaßnahmen lassen sich im dicht bebauten innerstädtischen Bereich nur durch
vorherige Abbruchmaßnahmen realisieren, die anstehende Planung und Entwicklung
von neuem Wohnraum, aber auch die Sanierung bestehender Infrastruktur werden
zukünftig erhebliche Mehrmengen an mineralischen Abfällen verursachen.
Der Weiterbetrieb der Deponie Wiemersgrund dient der Entsorgungssicherheit für den
Großraum Köln. Der Deponiebetrieb wird sich in Abhängigkeit von der Menge anfallender Mineralstoffe um 15 bis 30 Jahre verlängern.
- 36 -
Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Das Planungsziel des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, nach Abschluss der
Rekultivierung die Fläche dem äußeren Grüngürtel rechtsrheinisch zuzuschlagen,
bleibt davon unberührt (siehe Anlage 2 a).
Anlagen
1
Lage der Deponie
2 a Darstellung des Flächennutzungsplanes
2 b Begriffliche Deponieaufteilung
3
Luftbild 2014
9.2.10 Radverkehr Köln
hier: Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in den Jahren 2014
und 2015 - Sammelumdruck 2720/2016
Nachdem es für das Jahr 2014 keinen gesonderten Tätigkeitsbericht gab, werden in
dem beigefügten Tätigkeitsbericht für den Radverkehr Köln die wichtigsten Maßnahmen der Jahre 2014/2015 genannt.
Die Darstellung der durchgeführten Maßnahmen wird auch weiterhin in die Bereiche
„Fahren“, „Parken“ und „Service“ unterteilt.
Berichtet wird zudem über aktuelle Konzepte und Forschungsvorhaben sowie über die
durchgeführten Radverkehrserhebungen als Grundlage konkreter Maßnahmen vorgestellt werden.
2014 und 2015 konnten, gemessen an den vorhandenen personellen Ressourcen,
wieder sehr viele Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Köln umgesetzt werden. Dennoch nimmt die Divergenz zwischen dem, was die Stadtverwaltung im Bereich Radverkehr umsetzen konnte und den Wünschen und Ansprüchen seitens Politik, Verbänden und vor allem Bürgerschaft weiter zu. Auf
diesem Punkt wurde bereits im Maßnahmenbericht 2012 und 2013 hingewiesen.
Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Konflikt in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird, da das Thema Radverkehr eine immer größere gesellschaftliche Relevanz einnimmt.
Radverkehr kann nicht mehr nur als Teilaufgabe kommunaler Infrastrukturpolitik aufgefasst werden. Eine konsequente Förderung des Radverkehrs ist unabdingbarer Bestandteil zukunftsorientierter Stadtentwicklungspolitik. Das Ziel einer lebendigen und lebenswerten Stadt ist nicht denkbar ohne einen entsprechend
hohen Radverkehrsanteil. Viele Radlerinnen und Radler stehen synonym für
saubere Luft, für geringe Lärmemissionen und nicht zuletzt für einen lebendigen
öffentlichen Raum, der die Bürgerinnen und Bürger dazu einlädt, sich in diesem
aufzuhalten.
9.2.11 Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für Porz-Mitte
2824/2016
Die Revitalisierung des Porzer Zentrums mit dem Leitprojekt im Bereich des heutigen
Friedrich-Ebert-Platzes und des abgängigen ehemaligen Hertie-Kaufhauses ist eingebettet in das vom Rat am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept Porz-Mitte.
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Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Zur Umsetzung des Leitprojektes zur Neubebauung des zentralen Bereichs FriedrichEbert-Platz/Hertie-Kaufhaus auf der Grundlage der vom Rat am 10.09.2015 beschlossenen Variante B 1 der Machbarkeitsstudie ist zwischenzeitlich am 10.03.2016 vom
Stadtentwicklungsausschuss ein Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde die Stadtentwicklungsgesellschaft der
Stadt Köln und der Stadtwerke Köln ‚moderne stadt‘ mit der Umsetzung des Leitprojekts zur Revitalisierung von Porz-Mitte betraut.
Um die Erneuerung und soziale Stabilisierung von Porz-Mitte möglichst breit abzusichern, beabsichtigt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit ‚moderne stadt‘ aus den
Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskonzepts Porz-Mitte ein
Integriertes Handlungskonzept abzuleiten und dem Land Nordrhein-Westfalen als
Förderantrag zuzuleiten. Als Fördergebietskulisse wird die Festlegung eines Gebiets
der Sozialen Stadt gemäß § 171e Baugesetzbuch geprüft. Mit der Erstellung des IHK
hat ‚moderne stadt‘ in Abstimmung mit der Verwaltung nunmehr die landeseigene Gesellschaft für Stadt- und Quartiersentwicklung NRW.URBAN beauftragt. In die Erstellung des IHK wird die Porzer Stadtgesellschaft mit den örtlichen Akteuren aktiv einbezogen. Hierzu wird auch die Etablierung eines Beirates vorgeschlagen (vgl. Beschlussvorlage 2224/2016).
Der Umsetzungsstand des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte ist in beiliegendem
Sachstandsbericht, Stand: April 2016, dargestellt und liegt NRW.URBAN als eine Arbeitsgrundlage vor.
Anlage
9.2.12 Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Schmittgasse/Hinter
dem Heckelsberg durch Einrichten eines Fußgängerüberweges
Hier: Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung
Porz vom 21.10.2014; TOP 6.6
2335/2016
Beschluss:
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, auf der Schmittgasse in Höhe Hinter dem Heckelsberg/Pellitierweg in 51143 Köln-Porz-Zündorf
einen Fußgängerüberweg einzurichten. Alternativ soll die Prüfung einer Querungsmöglichkeit vorrangig in Höhe des Albert-Tobias-Weges oder in Höhe Olefsgasse erfolgen. Bei positivem Ergebnis der Prüfung soll mit der Errichtung des Fußgängerüberweges umgehend begonnen werden.“
Mitteilung der Verwaltung:
Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ergeben sich aus
der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).
Nach den o.g. Richtlinien muss u.a. ein gebündelter Fußgängerverkehr auftreten, d.h.
ein Querungsbedarf bestehen. Die Fahrzeugstärken in den Spitzenstunden müssen
jedoch noch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zulassen.
Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab einer Fußgängerverkehrsstärke von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen.
Gleichzeitig darf die Kraftfahrzeugstärke in der Spitzenstunde nicht über 750 Kraftfahrzeugen liegen.
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Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Eine im November 2015 durchgeführte Fußgängerzählung im Bereich Schmittgasse/Am Theise und Schmittgasse/Hinter dem Heckelsberg hat in den Spitzenstunden
ein Fußgängeraufkommen von 13 Fußgängern (Schmittgasse/Am Theise) und 15
Fußgängern (Schmittgasse/Hinter dem Heckelsberg) ergeben.
Diese Zahlen liegen deutlich unter der nach der R-FGÜ 2001 erforderlichen Mindeststärke.
Die Kraftfahrzeugstärken aus dem Jahr 2009 weisen im Bereich Schmittgasse/Houdainerstraße in den Spitzenstunden eine Stärke von 950 Kraftfahrzeugen auf.
Im Bereich Schmittgasse/Ranzeler Straße liegt das Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde bei 804 Fahrzeugen. Aufgrund ständig steigender Verkehrszahlen ist davon auszugehen, dass hier die Belastung weiter angestiegen ist und über den Werten
aus 2009 liegt.
Wie aus den vorgenannten Zahlen zu entnehmen ist, liegt die Kraftfahrzeugstärke
deutlich über dem in der R-FGÜ 2001 aufgeführten Höchstwert, die Fußgängerzahlen
deutlich unter dem erforderlichen Mindestwert.
Haupteingänge schützenswerter Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime liegen nicht unmittelbar an der Schmittgasse. Im Bereich Schmittgasse/Houdainer Straße befindet sich eine Lichtsignalanlage, so dass hier eine sichere
Querung möglich ist. Eine weitere sichere Querungsmöglichkeit besteht im Bereich
Schmittgasse/Wahnerstraße und nach Fertigstellung des Kreisverkehres im Bereich
Ranzeler Straße/Schmittgasse.
Aus den oben genannten Gründen kommt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges
im Bereich der Schmittgasse nicht in Betracht.
Aufgrund nicht ausreichender Sichtbeziehungen in den Einmündungsbereichen FranzSchaaf-Straße, Alte Apotheke und Westfeldgasse ist jedoch geplant in diesem Bereich der Schmittgasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.
9.2.13 Bürgerhaushalt 2016
3049/2016
Der Finanzausschuss hat am 23.06.2016 u. a. das Konzept zum Bürgerhaushaltsverfahren 2016 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Nach aktueller Planung wird das Bürgerhaushaltsverfahren 2016 am 24.10.2016, im
Anschluss an die Herbstferien, mit der Onlinephase der Vorschlagseingabe und Bewertung beginnen. Am 13.11.2016 wird die Vorschlagsphase beendet, die Bewertung
der Vorschläge ist dann noch bis zum 27.11.2016 möglich. Die Teilnahme am Verfahren ist – wie in den Vorjahren – neben der Internetbeteiligung auch schriftlich oder per
Telefon über das städt. Callcenter möglich.
Im aktuellen Bürgerhaushaltverfahren stehen erstmals 100.000 Euro je Stadtbezirk für
die Umsetzung der Vorschläge zur Verfügung.
Nach Beendigung der Onlinephase werden die TOP 25-Vorschläge je Stadtbezirk und
auch die bezirksübergreifenden TOP 25-Vorschläge für den Gesamthaushalt durch
die Verwaltung auf ihre Umsetzungsmöglichkeit geprüft, monetär bewertet und den
Bezirksvertretungen zur Vorberatung vorgelegt. Im Anschluss daran werden sich der
Finanzausschuss und abschließend der Rat mit den Vorschlägen auf Basis des Rankings der Bezirksvertretungen befassen.
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Bezirksvertretung 7 (Porz)
am 15.09.2016
Bezüglich des jetzt zur Umsetzung anstehenden Konzeptes der Verwaltung wird auf
die Vorlagen-Nr. 1510/2016 verwiesen.
gez. Klug
10
Annahme von Schenkungen
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