Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift Rat (Öffentlicher Teil).pdf
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684 kB
Erstellt
22.12.16, 04:03
Aktualisiert
24.01.18, 05:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon:
Fax:
(0221) 221-22061
(0221) 221-26570
E-Mail:
Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum:
20.10.2016
Niederschrift
über die 24. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem
22.09.2016, 15:41 Uhr bis 21:54 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Ratssaal
Anwesend waren:
Vorsitzende
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Stimmberechtigte Mitglieder
Akbayir, Hamide; Aymaz, Berivan; Bartsch, Hans-Werner Bürgermeister; Beckamp, Roger;
Benthem van, Henk Bezirksbürgermeister; Bercher-Hiss, Susanne; Börschel, Martin; Breite,
Ulrich; Brust, Gerhard; Bülow von, Brigitta; Bürgermeister, Eva Dr.; Ciesla-Baier, Dietmar; De
Bellis-Olinger, Teresa; Detjen, Jörg; Dresler-Graf, Margret; Elster, Ralph Dr.; Erkelenz, Martin;
Frank, Jörg; Frebel, Polina; Frenzel, Michael; Gärtner, Ursula; Gerlach, Lisa Hanna; Götz,
Stefan; Gutzeit, Walter Dr.; Halberstadt-Kausch, Inge; Hammer, Lino; Haug, Jochen; Hegenbarth, Thomas; Heinen, Ralf Bürgermeister Dr.; Heuser, Marion; Houben, Reinhard; Hoyer,
Katja; Jahn, Kirsten; Joisten, Christian; Karaman, Malik; Kaske, Sven; Kienitz, Niklas; Kircher,
Jürgen; Klausing, Christoph; Kockerbeck, Heiner; Kron, Peter; Krupp, Gerrit; Laufenberg, Sylvia; Michel, Dirk; Möller, Monika; Nesseler-Komp, Birgitta; Noack, Horst; Oedingen, Erika;
Paetzold, Michael; Pakulat, Sabine; Petelkau, Bernd; Philippi, Franz; Pohl, Stephan; Pöttgen,
Andreas; Rabenstein, Svenja; Richter, Manfred; Roß-Belkner, Monika; Santos Herrmann,
Susana dos; Schlieben, Nils Helge Dr.; Schneider, Frank; Scho-Antwerpes, Elfi Bürgermeisterin; Scholz, Tobias; Schoser, Martin Dr.; Schultes, Monika; Schwab, Luisa; Schwanitz, Hans;
Sommer, Ira; Stahlhofen, Gisela; Sterck, Ralph; Strahl, Jürgen Dr.; Struwe, Rafael Christof;
Thelen, Elisabeth; Thelen, Horst; Tokyürek, Güldane; Unna, Ralf Dr.; van Geffen, Jörg; von
Wengersky, Alexandra Gräfin; Walter, Karl-Heinz; Weisenstein, Michael; Welcker, Katharina;
Welter, Thomas; Wiener, Markus; Wolter, Andreas Bürgermeister; Wolter, Judith; Wortmann,
Walter; Yurtsever, Firat; Zimmermann, Thor-Geir
Bezirksbürgermeister
Homann, Mike Bezirksbürgermeister; Wirges, Josef Bezirksbürgermeister
Verwaltung
Kahlen, Guido Stadtdirektor; Klug, Gabriele C. Stadtkämmerin; Berg, Ute Beigeordnete; Klein,
Agnes Beigeordnete Dr.; Rau, Harald Beigeordneter Dr. Höing, Franz-Josef Beigeordneter;
Laugwitz-Aulbach, Susanne Beigeordnete; Fenske, Jürgen; Steinkamp, Dieter Dr.
Schriftführerin
Frau Kramp
Stenografen
Herr Klemann
Entschuldigt fehlen:
Stimmberechtigte Mitglieder
Gordes, Birgit; Henk-Hollstein, Anna-Maria; Rottmann, Hendrik
Bezirksbürgermeister/in
Hupke, Andreas Bezirksbürgermeister; Blömer-Frerker, Helga Bezirksbürgermeisterin;
Schößler, Bernd Bezirksbürgermeister; Zöllner, Reinhard Bezirksbürgermeister; Fuchs,
Norbert Bezirksbürgermeister; Thiele, Markus Bezirksbürgermeister
Vor Eintritt in die Tagesordnung:
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die Sitzung des Rates und begrüßt die Gäste auf der
Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Presse, die Bezirksbürgermeisterin und Bezirksbürgermeister sowie die Ratsmitglieder.
I.
Die Oberbürgermeisterin schlägt als Stimmzähler die Ratsmitglieder Herrn
Schneider, Frau De Bellis-Ohlinger und Frau Bercher-Hiss vor.
Der Rat ist hiermit einverstanden.
II.
Anschließend nennt der Oberbürgermeister die weiteren Punkte, die zu- bzw.
abgesetzt werden sollen:
Zusetzungen
4
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
4.5
Anfrage der Gruppe pro Köln betreffend "Asylbewerberunterbringung in
Alt-Niehl"
AN/1499/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 2
4.6
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Drugchecking in Köln?"
AN/1526/2016
4.7
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Welche Anträge in der Wahlperiode 2014/2020 wurden angenommen, aber nicht umgesetzt?"
AN/1527/2016
4.8
Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Konsequenzen für Köln aus
dem Düsseldorfer Stickstoffdioxid-Urteil"
AN/1529/2016
4.9
Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Stärkung der Gebäudewirtschaft“
AN/1530/2016
8
Überplanmäßige Aufwendungen
8.1
Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Doppelhaushalt
2016/2017
2685/2016
17
Wahlen
17.11 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Wirtschaftsausschuss
AN/1490/2016
17.12 Antrag der CDU-Fraktion
hier: Austausch eines ständigen Mitglieds mit beratender Stimme des
Kunstbeirates
AN/1523/2016
17.13 Antrag der AfD-Fraktion
hier: Umbesetzung im Ausschuss Schule und Weiterbildung
AN/1532/2016
17.14 Antrag der Fraktion Die Linke.
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Sportausschuss der Stadt Köln
AN/1535/2016
18
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Absatz 1
Satz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
18.6
Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen
2931/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 3
22
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
22.1
Anfrage von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) betreffend
"Verkauf von Teileigentum der Kölner Sportstätten GmbH (KSS)"
AN/1489/2016
24
Allgemeine Vorlagen
24.11 RheinEnergie AG
hier: Konzessionsverfahren der Stadt Hennef / Gründung der Hennef
(Sieg) Netz GmbH & Co. KG und der Hennef (Sieg) Netz Verwaltungs
GmbH
2939/2016
Absetzungen
10
Allgemeine Vorlagen
10.20 Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße
in Lövenich
2347/2016
10.25 KölnBäder GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
1378/2016
10.27 Einrichtung einer Jugendeinrichtung im Clouth-Quartier in Köln-Nippes in
Trägerschaft der Jugendzentren gGmbH sowie Zusetzung von Mitteln
zur Förderung 1 zusätzlichen Personalstelle für den Kölner Spielewerkstatt e.V. ab 2018
1969/2016
10.28 AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages
1991/2016
10.29 Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH- Änderung
des Gesellschaftsvertrages
2040/2016
10.30 Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages
2047/2016
10.38 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine
Stadt für alle"
hier: 2. Folgebericht -Bilanz 2012 - 2015 und Ausblick 2020
0990/2016
23.
Grundstücksangelegenheiten
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 4
III.
23.1
Grundstück Zusestraße/Lise-Meitner-Ring/Ottostraße
Köln-Lövenich
Gewerbe
1762/2016/1
23.5
Anmietung von Flächen für Schulzwecke im Objekt Neue Sandkaul 29,
Köln-Widdersdorf (Internationale Friedensschule)
2852/2016
In folgenden Angelegenheit wird von Fraktionen Beratungsbedarf angemeldet
und die Behandlung der Angelegenheiten daher zurückgestellt:
Die SPD-Fraktion bittet, die Entscheidung über Punkt
23.2
Erbbaurecht Kapellenstraße in Köln-Rondorf
2712/2016
zurückzustellen,
die CDU-Fraktion bittet, die Entscheidung über Punkt
23.7
Verlängerung des Mietvertrages über das städtische Grundstück Heinrich-Lübke-Ufer, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 84, aus Flurstück Nr.
3046
2410/2016
zurückzustellen,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, die Entscheidung über Punkt
24.7
Bedarfsfeststellung zu einem neuen Rahmenvertrag über Mobilfunkleistungen ab dem Jahr 2017
2633/2016
zurückzustellen.
IV.
Die Oberbürgermeisterin weist darauf hin, dass zur Sitzung von der SPDFraktion ein Dringlichkeitsantrag betreffend "Kölner Bevölkerung schützen –
Schadstoffbelastung senken!", AN/1521/2016, vorgelegt worden sei, der in der
Tagesordnung als TOP 3.1.6 enthalten ist.
Der Rat stimmt der Dringlichkeit und damit der Aufnahme in die Tagesordnung –
wie von der Verwaltung vorgesehen – einvernehmlich zu.
V.
Im Übrigen stimmt der Rat der so geänderten Tagesordnung einvernehmlich zu.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 5
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
A
Wahl der/des Beigeordneten für Dezernat I - Allgemeine Verwaltung, Ordnung
und Recht
Bestellung zur/zum Stadtdirektor/in und allgemeinen Vertreter/in
2585/2016
B
Wahl der/des Beigeordneten Dezernat VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
2634/2016
1
Anträge auf Durchführung einer aktuellen Stunde gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
1.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer aktuellen Stunde betreffend
"Konzept für eine Schutzzone um den Kölner Dom und Anpassung der Kölner
Stadtordnung
Silvester 2016/2017 in Köln sicher und weltoffen gestalten!"
AN/1533/2016
2
Annahme von Schenkungen / Vermächtnissen / Erbschaften
2.1
Schenkung eines Anhängerfahrzeuges für die Feuerwehr Köln durch den Förderverein Freiwillige Feuerwehr Eil e.V.
1902/2016
2.2
Schenkung aus dem Nachlass L. Fritz Gruber an das Kölnische Stadtmuseum
2130/2016
2.3
Annahme einer Schenkung für das Museum für Angewandte Kunst
hier: Schenkungsangebot von Frau Dr. Cläre Pelzer
2700/2016
2.4
Annahme einer Schenkung für das Museum für Angewandte Kunst
hier: Schenkungsangebot von Herrn Franz J. Ronig
2744/2016
2.5
Annahme einer Schenkung an die Stadt Köln, Museum Ludwig
hier: Schenkung von 416 Fotografien diverser Fotografen durch Renate Gruber
2606/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 6
2.6
Annahme von Schenkungen für das Museum Ludwig
hier: Schenkungen von Werken des Künstlers Endre Tót und Jeff Wall
2647/2016
3
Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen
3.1
Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
3.1.1
Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDPFraktion und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) betreffend
"Brexit – Chancen für Köln"
AN/1484/2016
3.1.2
Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und
Plätzen – gemeinsames Konzept für Köln“
Videobeobachtung im öffentlichen Raum"
AN/1467/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1584/2016
3.1.3
Antrag der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten betreffend "Besserer
Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen für Geflüchtete und durch ihre
soziale Herkunft benachteiligte Jugendliche"
AN/1482/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
AN/1547/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP-Fraktion
AN/1577/2016
3.1.4
Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Neue Gesamtschule für den Stadtbezirk
Lindenthal am Standort Aachener Str. / Herbesthaler Str. jetzt realisieren!"
AN/1469/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
der Gruppe Deine Freunde
AN/1580/2016
3.1.5
Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "Kein Verkauf kommunaler Wohnungen – Regional denken und handeln!"
AN/1481/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 7
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AN/1568/2016
Stellungnahme der Verwaltung vom 22.09.2016
3143/2016
3.1.6
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Kölner Bevölkerung schützen – Schadstoffbelastung senken!"
AN/1521/2016
3.2
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Absatz 5
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
3.2.1
Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Kosten der Errichtung
von Flüchtlingsunterkünften in Köln-Rondorf
2245/2016
3.2.2
Angekündigte Schließung von 3 Zweigstellen der Sparkasse KölnBonn im
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
2812/2016
4
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
4.1
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Transparenz bei Beauftragungen externer Gutachten"
AN/0846/2016
4.2
Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Zuwanderung nach Köln - Vorausschauende Planung"
AN/1219/2016
Antwort der Verwaltung vom 19.09.2016
2897/2016
4.3
Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Archäologische Zone/Jüdisches Museum"
AN/1287/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3116/2016
4.4
Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Amt für Gleichstellung - Sinn und Zweck
Ihrer Behörde"
AN/1298/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 8
Antwort der Verwaltung vom 16.09.2016
3066/2016
4.5
Anfrage der Gruppe pro Köln betreffend "Asylbewerberunterbringung in AltNiehl"
AN/1499/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3082/2016
4.6
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Drugchecking in Köln?"
AN/1526/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3144/2016
4.7
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Welche Anträge in der Wahlperiode
2014/2020 wurden angenommen, aber nicht umgesetzt?"
AN/1527/2016
Antwort der Verwaltung vom 21.09.2016
3149/2016
4.8
Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Konsequenzen für Köln aus dem
Düsseldorfer Stickstoffdioxid-Urteil"
AN/1529/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3119/2016
4.9
Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend
"Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Stärkung der Gebäudewirtschaft“
AN/1530/2016
5
Einwohner, Einwohnerinnen, Bürger und Bürgerinnen
5.1
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
5.2
Einwohnerantrag gemäß § 25 der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 9
5.3
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß § 26 der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen
5.4
Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates gemäß § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
5.4.1
Antrag des Integrationsrates des Integrationsrates zur Berücksichtigung der
ethnischen Vielfalt der Stadt bei der Bebilderung von städtischen Publikationen
2924/2016
6
Ortsrecht
6.1
Satzungen
6.1.1
Änderung der Rückwirkenden Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens
an Geldspielgeräten
2322/2016
6.2
Gebühren-, Entgeltordnungen und ähnliches
6.3
Ordnungsbehördliche Verordnungen
6.3.1
Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in als Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und
Wallfahrtsorten anzusehenden Gebietsteilen der Stadt Köln an Sonn- und
Feiertagen vom 01.07.2007
2152/2016
6.4
Sonstige städtische Regelungen
6.4.1
Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland
2565/2016
7
Unterrichtung des Rates gemäß § 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die vom Kämmerer genehmigten Mehraufwendungen
8
Überplanmäßige Aufwendungen
8.1
Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen
für die Unterbringung von Flüchtlingen im Doppelhaushalt 2016/2017
2685/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 10
9
Außerplanmäßige Aufwendungen
10
Allgemeine Vorlagen
10.1
Abschluss eines Erdgas-Liefervertrages für die Liegenschaften der Stadt Köln
2708/2016
10.2
Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule, Bf Deutz/Messe, Friesenplatz
und Hans-Böckler-Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2016 bei Finanzstelle 69031202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen
0910/2016
10.3
Abschluss städtebaulicher Verträge bei Bebauungsplanverfahren auf der
Grundlage einer standardisierten Verfahrensweise;
hier: Kenntnisnahme des Erfahrungsberichts und Beschluss über Prüfaufträge
für die Fortschreibung des "Kooperativen Baulandmodells"
1639/2016
10.4
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2016
2000/2016
10.5
Zukünftige Nutzung des Deutzer Hafens;
hier: Einbeziehung der Ellmühle
2348/2016
10.6
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchesters Köln, Wj. 2016/2017
2362/2016
10.7
Wirkbetrieb zur digitalen Rekonstruktion Kölner Fragmente
2445/2016
10.8
Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl und Bundestagswahl 2017
2495/2016
10.9
Ausbau der Angebote "Integrationskurse" und "Berufsbezogene Deutschsprachförderung" durch das vom Bund aufgelegte neue "Gesamtprogramm
Sprache (GPS)" für Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge
2527/2016
10.10
Integriertes Handlungskonzept "Grüne Infrastruktur" für die neue EUFörderperiode des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
2559/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 11
10.11
Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen und das
Schiller-Gymnasium, Nikolausstr.55, in Köln-Sülz
Baubeschluss
1888/2016
10.12
Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW
2142/2016
10.13
Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße 191 in
Köln-Rodenkirchen zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen
2329/2016
10.14
Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel
3 in Köln-Raderthal/ Zollstock zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2338/2016
10.15
Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen Sürther Straße 55 in
Köln-Rodenkirchen bei auslaufender Schließung der Hauptschule Ringelnatzstraße 10-12 zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2342/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP-Fraktion
AN/1572/2016
10.16
Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen Gymnasiums Leybergstraße
1 in Köln-Klettenberg zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen
2343/2016
10.17
Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in KölnSülz zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz NordrheinWestfalen
2344/2016
10.18
Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher
Kirchweg 100 in Köln-Ostheim zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen unter Weiternutzung vorhandener Fertigbaueinheiten
2345/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 12
10.19
Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstraße 18 zum
Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2346/2016
10.20
Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in
Lövenich
2347/2016
(zurückgezogen)
10.21
Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung: Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V. m. §
8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln; hier: Heinrich-Rohlmann-Str.
11, 50829 Köln (Ossendorf)
0750/2016
10.22
Errichtung von Containerbauten auf dem Grundstück Eygelshovener Str. 33,
50999 Köln; hier: Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2
GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln
1051/2016
10.23
Fördermitgliedschaft im Verein Innovation Network Cologne
2302/2016
10.24
Verteilung der Verstärkungsmittel für die freie Szene im Haushaltsjahr 2016
2534/2016
10.25
KölnBäder GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
1378/2016
(zurückgezogen)
10.26
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
1. Kölner Aktionsplan
1706/2016
10.27
Einrichtung einer Jugendeinrichtung im Clouth-Quartier in Köln-Nippes in Trägerschaft der Jugendzentren gGmbH sowie Zusetzung von Mitteln zur Förderung 1 zusätzlichen Personalstelle für den Kölner Spielewerkstatt e.V. ab
2018
1969/2016
(zurückgezogen)
10.28
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH; Änderung
des Gesellschaftsvertrages
1991/2016
(zurückgezogen)
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 13
10.29
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH- Änderung des Gesellschaftsvertrages
2040/2016
(zurückgezogen)
10.30
Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages
2047/2016
(zurückgezogen)
10.31
Weitere Vorgehensweise Verlagerung Frischezentrum
2531/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.
AN/1581/2016
10.32
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG
/ Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für die weiteren Arbeiten zur Kölner Lärmaktionsplanung
2422/2015
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
AN/1562/2016
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
AN/1546/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1578/2016
10.33
Generalinstandsetzung des Schulgebäudes Overbeckstraße 71-73 in 50823
Köln Ehrenfeld
Baubeschluss
2578/2016
10.34
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
hier: Auflösung der Kapitalrücklage
2772/2016
10.35
Neuregelung der Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren
durch die Tierheime Dellbrück und Zollstock
0721/2016
10.36
Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln
0413/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 14
10.37
Ko-Finanzierung für 24 Plätze des ESF-geförderten Landesprogramms „Produktionsschule.NRW“ für die Schuljahre 2016/2017 – 2017/2018
2061/2016
10.38
Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt
für alle"
hier: 2. Folgebericht -Bilanz 2012 - 2015 und Ausblick 2020
0990/2016
(zurückgezogen)
10.39
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität
1775/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde
AN/1574/2016
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
AN/1576/2016
10.40
Entwurf des Jahresabschlusses 2014
1971/2016
10.41
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015
2771/2016
10.42
Wirtschaftsplan 2016 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
-Abfallwirtschaftsbtreib der Stadt Köln2460/2016
11
Bauleitpläne - Änderung des Flächennutzungsplanes
11.1
213. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, KölnRodenkirchen
Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf
hier: Feststellungsbeschluss
2254/2016
11.2
201. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, KölnPorz-Elsdorf
Arbeitstitel: Südlich Friedensstraße in Köln-Porz-Elsdorf
hier: Feststellungsbeschluss
2493/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 15
11.3
205. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, Köln-Porz
Arbeitstitel: Wohnbauflächenergänzung an der Nachtigallenstraße in KölnPorz-Wahn
hier: Feststellungsbeschluss
2042/2016
12
Bauleitpläne - Anregungen / Satzungen
12.1
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend die 1.
Änderung des Bebauungsplanes 67409/04
Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 1. Änderung - Schulstandort
(Hinweis: ehemals 2. Änderung)
1521/2016
12.2
Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 69460/09
Arbeitstitel: P22a Brügelmannstraße in Köln-Deutz
2667/2016
13
Bauleitpläne - Aufhebung von Bebauungs- / Durchführungs- / Fluchtlinienplänen
13.1
Teilaufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 (66 II)
- Satzungsbeschluss Arbeitstitel: Bergerstraße in Köln-Porz
2106/2016
14
Erlass von Veränderungssperren
14.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Porz-Eil
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung
2361/2016
14.2
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Poll
Arbeitstitel: Gewerbepark Poll - Teilbereich Gewerbepark Poll-Nord - in KölnPoll
2381/2016
15
Weitere bauleitplanungsrechtliche Sachen
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 16
15.1
Sicherung der städtebaulichen Neuordnung des Deutzer Hafens
1. Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 Absatz 4
BauGB und 2. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB
2039/2016
16
KAG-Satzungen - Erschließungsbeitragssatzungen
16.1
253. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln
vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
1483/2016
16.2
254. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln
vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
2095/2016
17
Wahlen
17.1
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und städtebauliche Neuordnung Porz-Mitte - Revitalisierung des Porzer Zentrum
hier: Vorschlag zur Einrichtung eines Beirates
2224/2016
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
AN/1575/2016
17.2
Landtagswahl 2017 - Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl
2017
2497/2016
17.3
Vorsitz des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti
2629/2016
17.4
Wahl zum Mitglied der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim
2631/2016
17.5
Berufung eines ständigen Mitglieds mit Stimmrecht für den Kunstbeirat in der
Ratsperiode 2014-2020
2439/2016
17.6
Neuwahl eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss
2492/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 17
17.7
Aufnahme des Jobcenters in die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)
Köln, Benennung von Herrn Beigeordneten Dr. Harald Rau zum Vorsitzenden
der KGK Köln sowie weitere Änderungen der Zusammensetzung der KGK
Köln
2650/2016
17.8
Neubesetzung von Aufsichtsräten
hier: AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
2861/2016
17.9
Antrag der SPD-Fraktion
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Umwelt und Grün sowie den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt
Köln
AN/1465/2016
17.10
Neubesetzung des Aufsichtsrates der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH
2984/2016
17.11
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Wirtschaftsausschuss
AN/1490/2016
17.12
Antrag der CDU-Fraktion
hier: Austausch eines ständigen Mitglieds mit beratender Stimme des
Kunstbeirates
AN/1523/2016
17.13
Antrag der AfD-Fraktion
hier: Umbesetzung im Ausschuss Schule und Weiterbildung
AN/1532/2016
17.14
Antrag der Fraktion Die Linke.
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Sportausschuss der
Stadt Köln
AN/1535/2016
17.15
Antrag der CDU-Fraktion
hier: Neubesetzung der ausländerrechtlichen Beratungskommission
AN/1579/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 18
18
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
18.1
Dringend notwendige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf dem Grundstück Aachener Str. 1378a, 50859 Köln, zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln
2137/2016
18.2
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den
Bebauungsplan-Entwurf 74439/03
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung
2145/2016
18.3
Durchführung des Projekts MOQI - Motivation, Qualifikation, Integration Netzwerk für Chancengleichheit und Perspektive
2149/2016
18.4
Gründung der Digital Hub Cologne GmbH
2530/2016
18.5
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Produktion eines Bestandskatalogs und
Annahme einer Geldzuwendung für das Museum Ludwig
2507/2016
18.6
Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen
2931/2016
19
-
II. Nichtöffentlicher Teil
20
Annahme von Schenkungen / Vermächtnissen / Erbschaften
21
Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
22
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
22.1
Anfrage von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) betreffend "Verkauf
von Teileigentum der Kölner Sportstätten GmbH (KSS)"
AN/1489/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 19
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3117/2016
23
Grundstücksangelegenheiten
23.1
Grundstück Zusestraße/Lise-Meitner-Ring/Ottostraße
1762/2016/1
(zurückgezogen)
23.2
Erbbaurecht Kapellenstraße in Köln-Rondorf
2712/2016
(zurückgestellt)
23.3
Städtisches Grundstück Auf dem Acker in Köln-Wahn
2730/2016
23.4
Verlängerung eines langjährigen Mietvertrages
2391/2016
23.5
Anmietung von Flächen für Schulzwecke im Objekt Neue Sandkaul 29, KölnWiddersdorf (Internationale Friedensschule)
2852/2016
(zurückgezogen)
23.6
Verkauf des städtischen Kita-Grundstückes "Zitronenfalterstraße" in KölnRodenkirchen nach durchgeführtem Investorenwettbewerb
1801/2016
23.7
Verlängerung des Mietvertrages über das städtische Grundstück HeinrichLübke-Ufer, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 84, aus Flurstück Nr. 3046
2410/2016
(zurückgestellt)
23.8
Grundstückstausch Rudolfplatz in Köln-Altstadt-Süd
2666/2016
23.9
Parkcafé gelegen im Rheinpark, 50679 Köln
2811/2016/1
24
Allgemeine Vorlagen
24.1
Mietvertragsverlängerung für die Kindertageseinrichtung Mertener Str. 5,
Köln-Marienburg
1807/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 20
24.2
Restitution der Zeichnung "Blick über die Dächer von Schandau" von Adolph
Menzel aus dem Bestand der Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
2725/2016
24.3
Einleitung eines Vergabeverfahrens
1688/2016
24.4
Bedarfsfeststellung für Serverhardware bei der Stadt Köln für den Zeitraum
2017 bis 2020
2463/2016
24.5
Bedarfsfeststellung für Datensicherungskomponenten bei der Stadt Köln für
den Zeitraum 2017-2020
2468/2016
24.6
Bedarfsfeststellung für Speicherhardware (SAN-Storage Area Network) für
den Zeitraum 2017 bis 2020
2469/2016
24.7
Bedarfsfeststellung zu einem neuen Rahmenvertrag über Mobilfunkleistungen
ab dem Jahr 2017
2633/2016
(zurückgestellt)
24.8
Umsetzungsmaßnahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes 2016 der Stadt
Köln - Teil 1
2541/2016
24.9
Vergabe einer Wasserkonzession
2891/2016
24.10
Verkauf eines 20% Geschäftsanteils der Masslog GmbH durch die HTAG
2981/2016
24.11
RheinEnergie AG
2939/2016
25
Wahlen
25.1
Abberufung einer Prüferin und mehreren Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes
1773/2016
25.2
Bestellung einer Prüferin und eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
1776/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 21
26
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3
der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
26.1
Grundstück Ottostraße
2151/2016/1
26.2
Zukünftige Nutzung des Deutzer Hafens; hier: Erwerb der Ellmühle durch moderne stadt
2287/2016
26.3
Erwerb von Grundstücken im Bereich Köln-Rondorf im Rahmen eines
Zwangsversteigerungsverfahrens
2767/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 22
I. Öffentlicher Teil
A
Wahl der/des Beigeordneten für Dezernat I - Allgemeine Verwaltung,
Ordnung und Recht
Bestellung zur/zum Stadtdirektor/in und allgemeinen Vertreter/in
2585/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss zu Ziffer 1:
1. Der Rat wählt Herrn Dr. Stephan Keller
zum Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht.
Als Geschäftskreis wird ihm das Dezernat I, Allgemeine Verwaltung, Ordnung und
Recht
(neun Bürgerämter, Stabsstelle Bürgerservice, Amt für Personal, Organisation und
Innovation, Amt für Informationsverarbeitung, Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz, Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, Zusatzversorgung
(Kassenleitung) und Beihilfe, Zentrale Dienste, Zentrales Vergabeamt, Rechtsund Versicherungsamt, Amt für öffentliche Ordnung, Berufsfeuerwehr mit Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement sowie Geschäftsstelle
Digitale Agenda Köln (Entwicklung und Umsetzung der Digitalstrategie Köln) übertragen.
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe pro Köln zugestimmt.
II. Beschluss zu Ziffer 2:
2. Der Rat bestellt ihn zum allgemeinen Vertreter der Oberbürgermeisterin der Stadt
Köln gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GO NW für die Dauer von acht Jahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe pro Köln zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 23
III. Beschluss zu Ziffer 3:
3. Der Rat überträgt ihm ein Amt der Besoldungsgruppe B 9 nach dem
Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe pro Köln zugestimmt.
B
Wahl der/des Beigeordneten Dezernat VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
2634/2016
Beschluss:
Der Rat wählt Frau Andrea Blome zur Beigeordneten für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur für die Dauer von acht Jahren.
Als Geschäftskreis wird ihr das Dezernat VIII übertragen. Es umfasst das Amt für
Straßen und Verkehrstechnik, das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, die
Aufgabenträgerschaft für die Nahverkehrsplanung, die bedeutenden Aufgaben für den
Wirtschaftsverkehr (u. a. Logistikkonzept, LKW-Führungskonzept) und die Geschäftsführung für den Verkehrsausschuss.
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor.
Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 7 nach dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der
Gruppe pro Köln zugestimmt.
1
Anträge auf Durchführung einer aktuellen Stunde gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
1.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer aktuellen Stunde betreffend "Konzept für eine Schutzzone um den Kölner Dom und Anpassung der Kölner Stadtordnung
Silvester 2016/2017 in Köln sicher und weltoffen gestalten!"
AN/1533/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 24
Beschluss:
Wegen des Themas hat die Oberbürgermeisterin zu einer Sondersitzung des Hauptausschusses am 06.10.2016 eingeladen, an der auch der Kölner Polizeipräsident –
Jürgen Mathies – teilnehmen wird.
Der Rat beschließt nach dem ersten Meinungsaustausch daher, die Sache gemäß § 5
Absatz 10 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zur weiteren Beratung in die kommende Sondersitzung des Hauptausschusses zu
verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2
Annahme von Schenkungen / Vermächtnissen / Erbschaften
2.1
Schenkung eines Anhängerfahrzeuges für die Feuerwehr Köln durch
den Förderverein Freiwillige Feuerwehr Eil e.V.
1902/2016
Beschluss:
Der Rat bedankt sich bei dem Förderverein Freiwillige Feuerwehr Eil e.V. für die
Schenkung eines Anhängerfahrzeuges.
Der Rat nimmt die Schenkung des Anhängerfahrzeuges, das in der Freiwilligen Feuerwehr Köln, Löschgruppe Eil für die Sondereinheit „Unwetter“ genutzt werden soll,
an. Die Berufsfeuerwehr trägt die jährlichen Wartungskosten in Höhe von ca. 200,00 €
p.a. und eventuell anfallende Instandhaltungskosten. Die Finanzierung erfolgt aus
veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2.2
Schenkung aus dem Nachlass L. Fritz Gruber an das Kölnische Stadtmuseum
2130/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 25
Beschluss:
Der Rat nimmt die Schenkung von 247 Fotografien und 70 Ehrenzeichen aus dem
Nachlass L. Fritz Gruber im Gesamtwert von 52.900 € mit großem Dank an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2.3
Annahme einer Schenkung für das Museum für Angewandte Kunst
hier: Schenkungsangebot von Frau Dr. Cläre Pelzer
2700/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt mit großem Dank die Schenkung einer Sammlung von
518 Miniaturbehältnissen durch Frau Dr. Cläre Pelzer an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2.4
Annahme einer Schenkung für das Museum für Angewandte Kunst
hier: Schenkungsangebot von Herrn Franz J. Ronig
2744/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt mit großem Dank das Schenkungsangebot des Möbelensembles, des Kelches und der Patene sowie der Bodenstanduhr durch Herrn
Franz J. Ronig an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 26
2.5
Annahme einer Schenkung an die Stadt Köln, Museum Ludwig
hier: Schenkung von 416 Fotografien diverser Fotografen durch Renate
Gruber
2606/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt die Schenkung von 416 Fotografien diverser Fotografen durch Renate
Gruber an das Museum Ludwig mit Dank an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2.6
Annahme von Schenkungen für das Museum Ludwig
hier: Schenkungen von Werken des Künstlers Endre Tót und Jeff Wall
2647/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Schenkungen von Werken der Künstler Endre Tót
und Jeff Wall mit großem Dank an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3
Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen
3.1
Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
3.1.1
Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDPFraktion und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) betreffend
"Brexit – Chancen für Köln"
AN/1484/2016
Beschluss:
Die Entscheidung des Vereinigten Königsreichs die Europäische Union zu verlassen,
veranlasst zahlreiche in Großbritannien ansässige Unternehmen aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Nachteile einen Standortwechsel innerhalb der Europäi-
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 27
schen Union zu er-wägen. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung,
die bereits begonnenen Aktivitäten der städtischen Wirtschaftsförderung in einer Projektgruppe „Brexit“ zu bündeln und zu verstärken, um am Standortwechsel interessierte Branchen, Unternehmen und auch Institutionen für eine Ansiedlung in Köln zu gewinnen. Dazu soll die Verwaltung dem Wirtschaftsausschuss einen Handlungskatalog
vorlegen, der die in der Mitteilung 2602/2016 an den Wirtschaftsausschuss dargestellten Maßnahmen unter Berücksichtigung folgender Maßgaben ausbaut:
Konkrete Identifizierung von abwanderungswilligen Unternehmen, insbesondere der Versicherungswirtschaft, Finanzdienstleistungen, Projektentwicklung,
Medien- und Kreativwirtschaft und Digitale Wirtschaft, denen zukünftig das
Agieren auf dem EU-Markt von Großbritannien aus deutlich erschwert wird und
die Alternativstandorte suchen. Europäische Einrichtungen wie die in London
ansässigen European Medicines Agency und die European Banking Authority
sind zu berücksichtigen,
Etablierung einer zielgerichteten Kommunikation und Internetplattform, für z.B.
direkte Firmenansprachen, Anzeigenkampagnen, Auftritte auf Messen und
Veranstaltungen in Großbritannien,
Ansprache von in der Kölner Region ansässigen britischen Niederlassungen,
Kooperation bei Akquise-Aktivitäten mit Wirtschaftsakteuren wie z.B. der Industrie- und Handelskammer, Koelnmesse, KölnTourismus sowie Einbeziehung der Kölner Wirtschaftsbotschafter.
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, Gespräche mit der NRW-Landesregierung mit
dem Ziel zu führen, verbindliche Vereinbarungen zu erreichen, wie Ministerien und
Behörden des Landes die größte Stadt Nordrhein-Westfalens bei der Ansiedlung am
Wechsel interessierter Unternehmen und Institutionen tatkräftig unterstützen kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion sowie mit der Stimme von Ratsmitglied
Wortmann (Freie Wähler Köln) gegen die Stimmen der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der AfDFraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Frau Wolter verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes
endgültig.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 28
3.1.2
Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen
und Plätzen – gemeinsames Konzept für Köln“
Videobeobachtung im öffentlichen Raum"
AN/1467/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
AN/1584/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss über Ziffer 1 - 3 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt ersetzt:
1.
Der Rat stellt fest, dass es das ausdrückliche Interesse der Stadt Köln ist, die
öffentliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Ausgehend von den
früheren Erfahrungen in Köln mit einer sozialraumorientierten und kooperativ
vernetzten Polizeiarbeit fordert der Rat die Polizeibehörde auf, dieses Konzept
in Köln wieder verstärkt umzusetzen. Darauf fußend wird die Verwaltung beauftragt, die Ordnungspartnerschaften zwischen Stadt und Polizei auszubauen.
Dieses sozialraum-orientierte und kooperativ vernetzte Konzept hat zum Ziel,
dauerhafte, vernetzte Kommunikation und Kooperation mit anderen Behörden,
sozialen Einrichtungen, Schulen, bürgerschaftlichen Organisationen und Religionsgemeinschaften in definierten Stadtvierteln aufzubauen. Polizeibeamte im
jeweiligen Sozialraum sind Ansprechpartner. Notwendig sind Polizeibeamte vor
Ort mit fundierten Problem-, Milieu- und Strukturkenntnissen und ihre erhöhte
Präsenz im öffentlichen Raum. Dadurch werden mehr Polizeibeamte notwendig, um Bezirksteams bilden zu können, die erfahrungsgemäß nachhaltig zur
Verbesserung der „Alltagssicherheit“ beitragen.
Daher fordert der Rat die Landesregierung auf, die Kölner Polizeibehörde entsprechend personell besser auszustatten.
2.
Die Kölner Polizeibehörde hat auf Grundlage des Landespolizeigesetzes, der
geltenden Datenschutzgesetzgebung und der jüngsten Beschlussfassung des
Landtags entschieden, auf den Kölner Ringen, dem Bahnhofsvorplatz sowie
der Domumgebung eine polizeiliche Videobeobachtung durchzuführen.
Der Rat stellt fest, dass die Videoüberwachung in der Zuständigkeit der Polizei
liegt und fordert daher die Polizeibehörde auf, über Voraussetzungen, Umsetzung und Evaluation von Videobeobachtung/Videoüberwachung im öffentlichen
Raum fortlaufend den Polizeibeirat zu unterrichten.
Polizei und Verwaltung werden aufgefordert, soziale Erfordernisse, die einer
sozialräumlichen und kooperativ vernetzten Ordnungspartnerschaft entsprechen, auch bei der Videobeobachtung Rechnung zu tragen. Das bedeutet z.B.
Verdrängungseffekten entgegenzuwirken. Videodetektion kann den Einsatz von
kooperativ vernetzter Polizeiarbeit und Ordnungspartnerschaft nicht ersetzen.
3.
Zugleich soll der Ausschuss Allgemeine Verwaltung fortlaufend informiert werden. Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass eine fundierte Auswertung über
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 29
die Erfahrungen der polizeilichen Videobeobachtung öffentlicher Räume in Köln
den zuständigen Ratsgremien nach Ablauf von zwei Jahren zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der Fraktion Die Linke. und der Stimme der Oberbürgermeisterin gegen die Stimmen
der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der
Gruppe Piraten sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler
Köln) bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
II. Beschluss über Ziffer 4 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt ersetzt:
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte,
inklusive der für die Kölner Stadtbahnhaltestellen beschlossenen Videoüberwachung, mit den polizeilichen Maßnahmen zur Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel in Köln abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln und den Stimmen von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und der Oberbürgermeisterin gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten sowie bei
Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
III. Gesamtabstimmung:
1.
Der Rat stellt fest, dass es das ausdrückliche Interesse der Stadt Köln ist, die
öffentliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Ausgehend von den
früheren Erfahrungen in Köln mit einer sozialraumorientierten und kooperativ
vernetzten Polizeiarbeit fordert der Rat die Polizeibehörde auf, dieses Konzept
in Köln wieder verstärkt umzusetzen. Darauf fußend wird die Verwaltung beauftragt, die Ordnungspartnerschaften zwischen Stadt und Polizei auszubauen.
Dieses sozialraum-orientierte und kooperativ vernetzte Konzept hat zum Ziel,
dauerhafte, vernetzte Kommunikation und Kooperation mit anderen Behörden,
sozialen Einrichtungen, Schulen, bürgerschaftlichen Organisationen und Religionsgemeinschaften in definierten Stadtvierteln aufzubauen. Polizeibeamte im
jeweiligen Sozialraum sind Ansprechpartner. Notwendig sind Polizeibeamte vor
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 30
Ort mit fundierten Problem-, Milieu- und Strukturkenntnissen und ihre erhöhte
Präsenz im öffentlichen Raum. Dadurch werden mehr Polizeibeamte notwendig, um Bezirksteams bilden zu können, die erfahrungsgemäß nachhaltig zur
Verbesserung der „Alltagssicherheit“ beitragen.
Daher fordert der Rat die Landesregierung auf, die Kölner Polizeibehörde entsprechend personell besser auszustatten.
2.
Die Kölner Polizeibehörde hat auf Grundlage des Landespolizeigesetzes, der
geltenden Datenschutzgesetzgebung und der jüngsten Beschlussfassung des
Landtags entschieden, auf den Kölner Ringen, dem Bahnhofsvorplatz sowie
der Domumgebung eine polizeiliche Videobeobachtung durchzuführen.
Der Rat stellt fest, dass die Videoüberwachung in der Zuständigkeit der Polizei
liegt und fordert daher die Polizeibehörde auf, über Voraussetzungen, Umsetzung und Evaluation von Videobeobachtung/Videoüberwachung im öffentlichen
Raum fortlaufend den Polizeibeirat zu unterrichten.
Polizei und Verwaltung werden aufgefordert, soziale Erfordernisse, die einer
sozialräumlichen und kooperativ vernetzten Ordnungspartnerschaft entsprechen, auch bei der Videobeobachtung Rechnung zu tragen. Das bedeutet z.B.
Verdrängungseffekten entgegenzuwirken. Videodetektion kann den Einsatz von
kooperativ vernetzter Polizeiarbeit und Ordnungspartnerschaft nicht ersetzen.
3.
Zugleich soll der Ausschuss Allgemeine Verwaltung fortlaufend informiert werden. Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass eine fundierte Auswertung über
die Erfahrungen der polizeilichen Videobeobachtung öffentlicher Räume in Köln
den zuständigen Ratsgremien nach Ablauf von zwei Jahren zur Verfügung gestellt wird.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte,
inklusive der für die Kölner Stadtbahnhaltestellen beschlossenen Videoüberwachung, mit den polizeilichen Maßnahmen zur Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel in Köln abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der Fraktion Die Linke. und der Stimme der Oberbürgermeisterin sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Die Fraktion Die Linke. beantragte getrennte Abstimmung zwischen den Ziffern 1 – 3
und Ziffer 4 des Änderungsantrages vorzunehmen.
Die Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion erübrigt sich aufgrund der Annahme des Ersetzungsantrages.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 31
3.1.3
Antrag der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten betreffend "Besserer Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen für Geflüchtete und
durch ihre soziale Herkunft benachteiligte Jugendliche"
AN/1482/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
AN/1547/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP-Fraktion
AN/1577/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Ziffer 1 und 2 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion,
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert bzw. ersetzt:
Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Landesregierung NRW,
1. durch konkrete Maßnahmen und Schaffung entsprechender rechtlicher Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass alle geflüchteten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch vor ihrer Zuweisung in eine Kommune ein Bildungsangebot erhalten.
Die Standards in den Vorbereitungs- bzw. Integrationsklassen sind einheitlich festzulegen (Anzahl der Stunden, Inhalte, Klassengrößen etc.) und die Schulen mit den nötigen Mitteln auszustatten, um diese Standards zu bieten;
2. die internationalen Förderklassen an Berufskollegs (IFK) für Schülerinnen und
Schüler bzw. junge Erwachsene ohne Schulabschluss bis zum Alter von mindestens
21 Jahren, in notwendigen Fällen bis 25 Jahren, zu öffnen und die hierfür erforderlichen Plätze zu ermöglichen;
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der AfD-Fraktion, der Gruppe
pro Köln, der Gruppe Piraten bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
II. Beschluss gemäß Ziffern 3 bis 6 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion,
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:
3. durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs die Grundlagen dafür zu schaffen, dass geflüchteten Jugendlichen nicht durch
den fehlenden Berufstätigkeitsnachweis die Möglichkeit verwehrt wird, an der Tagesund Abendschule Köln (TAS) einen Schulabschluss nachzuholen. Es sollen vielmehr
Ratssitzung vom 22.09.2016
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geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um den Berufstätigkeitsnachweis z. B.
durch eine Praxiserprobung zu ersetzen;
4. die Volkshochschulen in Köln und in NRW aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen
angeglichen werden können, so dass die aktuelle Erhöhung der Honorare in den Integrationskursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf 35
Euro die Stunde nicht langfristig zu immensen Unterschieden bei der Honorarhöhe zu
an-deren der Integration dienenden VHS-Kursen führt;
5. deutlich mehr als bisher zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer (darunter solche mit
der Qualifikation "Deutsch als Zweitsprache", DaZ), Sozialarbeitende und Schulpsychologinnen und -psychologen im Schulwesen einzustellen, um an allen Schulen multiprofessionelle Teams sowie eine spürbar bessere Versorgung mit den genannten
Professionen zu ermöglichen. Insbesondere ist mehr Flexibilität bei der (Zusatz-) Qualifikation von Lehrkräften zuzulassen, die Flüchtlinge in „Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache“ unterrichten.
6. Zur Begleitung von Flüchtlingen in der dualen Ausbildung sollen die „Integrationslotsen“ als dauerhafte Einrichtung eingesetzt und vom Land in bedarfsgerechtem Umfang finanziert werden. Die Integrationslotsen sollen für die Flüchtlinge kontinuierlich
bei Behördenkontakten, Kontakten zu Betrieben, Berufsschulen und Ausbildungsstätten unterstützen, aber auch Fragen der Beschaffung von Lernmitteln oder die Organisation der Fahrten zur Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb unterstützend organisieren; sie dienen für die Flüchtlinge als koordinierende Ansprechpartner für die Berufsschule und den Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbetrieb.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.
III. Gesamtabstimmung:
Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Landesregierung NRW,
1. durch konkrete Maßnahmen und Schaffung entsprechender rechtlicher Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass alle geflüchteten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch vor ihrer Zuweisung in eine Kommune ein Bildungsangebot erhalten.
Die Standards in den Vorbereitungs- bzw. Integrationsklassen sind einheitlich festzulegen (Anzahl der Stunden, Inhalte, Klassengrößen etc.) und die Schulen mit den nötigen Mitteln auszustatten, um diese Standards zu bieten;
2. die internationalen Förderklassen an Berufskollegs (IFK) für Schülerinnen und
Schüler bzw. junge Erwachsene ohne Schulabschluss bis zum Alter von mindestens
21 Jahren, in notwendigen Fällen bis 25 Jahren, zu öffnen und die hierfür erforderlichen Plätze zu ermöglichen;
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Seite 33
3. durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs die Grundlagen dafür zu schaffen, dass geflüchteten Jugendlichen nicht durch
den fehlenden Berufstätigkeitsnachweis die Möglichkeit verwehrt wird, an der Tagesund Abendschule Köln (TAS) einen Schulabschluss nachzuholen. Es sollen vielmehr
geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um den Berufstätigkeitsnachweis z. B.
durch eine Praxiserprobung zu ersetzen;
4. die Volkshochschulen in Köln und in NRW aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen
angeglichen werden können, so dass die aktuelle Erhöhung der Honorare in den Integrationskursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf 35
Euro die Stunde nicht langfristig zu immensen Unterschieden bei der Honorarhöhe zu
an-deren der Integration dienenden VHS-Kursen führt;
5. deutlich mehr als bisher zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer (darunter solche mit
der Qualifikation "Deutsch als Zweitsprache", DaZ), Sozialarbeitende und Schulpsychologinnen und -psychologen im Schulwesen einzustellen, um an allen Schulen multiprofessionelle Teams sowie eine spürbar bessere Versorgung mit den genannten
Professionen zu ermöglichen. Insbesondere ist mehr Flexibilität bei der (Zusatz-) Qualifikation von Lehrkräften zuzulassen, die Flüchtlinge in „Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache“ unterrichten.
6. Zur Begleitung von Flüchtlingen in der dualen Ausbildung sollen die „Integrationslotsen“ als dauerhafte Einrichtung eingesetzt und vom Land in bedarfsgerechtem Umfang finanziert werden. Die Integrationslotsen sollen für die Flüchtlinge kontinuierlich
bei Behördenkontakten, Kontakten zu Betrieben, Berufsschulen und Ausbildungsstätten unterstützen, aber auch Fragen der Beschaffung von Lernmitteln oder die Organisation der Fahrten zur Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb unterstützend organisieren; sie dienen für die Flüchtlinge als koordinierende Ansprechpartner für die Berufsschule und den Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbetrieb.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe
pro Köln zugestimmt.
IV. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Ziffer 4 des Antrags der Fraktion Die Linke. und der Piraten-Gruppe wird wie folgt ergänzt:
Bis zur Entscheidung der Landesregierung über eine finanzielle Unterstützung der
Volkshochschulen wird die Verwaltung aufgefordert, Honorarzahlungen in Höhe von
35 Euro pro Unterrichtsstunde für alle Dozenten im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) bereits ab dem im Januar 2017 beginnenden Semester aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 34
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der
Gruppe Piraten bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde abgelehnt.
3.1.4
Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Neue Gesamtschule für den Stadtbezirk Lindenthal am Standort Aachener Str. / Herbesthaler Str. jetzt realisieren!"
AN/1469/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Gruppe Deine Freunde
AN/1580/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Ziffer 1 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Deine Freunde:
Der Antrag wird wie folgt ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1)
Der Standort an der Aachener Straße/Herbesthaler Straße ist von der Verwaltung nicht für die Planungen einer neuen Gesamtschule vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der FDP-Fraktion, der Gruppe Deine Freunde sowie mit der Stimme von Ratsmitglied
Wortmann (Freie Wähler Köln) und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
II. Beschluss gemäß Ziffer 2 und 3 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion,
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe Deine Freunde:
Der Antrag wird wie folgt ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt:
2)
Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Gesamtschule - sowohl für die Interimseinrichtung, als auch für einen endgültigen Standort - eine Realisierung im
Gebiet Zusestraße/Zaunstraße/Lise-Meitner-Ring zu prüfen. Dabei sind auch die
Anforderungen an einen Interimsstandort für das geplante Gymnasium Zu-
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 35
sestraße zu berücksichtigen.
3)
In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung mögliche Synergieeffekte mit
Blick auf die geplante Realisierung des neuen Gymnasiums an der Zusestraße
und der damit verbundenen Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktureinrichtungen prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der Gruppe Deine Freunde bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion und der Gruppe
pro Köln zugestimmt.
III. Gesamtabstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1.
Der Standort an der Aachener Straße/Herbesthaler Straße ist von der Verwaltung nicht für die Planungen einer neuen Gesamtschule vorzusehen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Gesamtschule - sowohl für die Interimseinrichtung, als auch für einen endgültigen Standort - eine Realisierung im
Gebiet Zusestraße/Zaunstraße/Lise-Meitner-Ring zu prüfen. Dabei sind auch die
Anforderungen an einen Interimsstandort für das geplante Gymnasium Zusestraße zu berücksichtigen.
3.
In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung mögliche Synergieeffekte mit
Blick auf die geplante Realisierung des neuen Gymnasiums an der Zusestraße
und der damit verbundenen Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktureinrichtungen prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der Gruppe Deine Freunde sowie der Stimme der Oberbürgermeisterin gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe pro
Köln, der Gruppe Piraten und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie
Wähler Köln) zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Hoyer beantragt, zwischen dem Punkt 1 und den Punkt 2 und 3 getrennt
abzustimmen.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 36
3.1.5
Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "Kein Verkauf kommunaler
Wohnungen – Regional denken und handeln!"
AN/1481/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AN/1568/2016
Stellungnahme der Verwaltung vom 22.09.2016
3143/2016
Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Präambel:
Die städtische Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft GAG Immobilien AG ist das größte
Wohnungsunternehmen in Köln. Ihrem Satzungsauftrag und öffentlichen Zweck, der
Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Preisen, kommt die Gesellschaft dadurch nach, dass sie mehr als
100.000 Menschen in Köln, also quasi jedem/r 10. Kölner/in, bezahlbare Wohnungen
des Unternehmens zur Verfügung stellt.. Zuletzt hat die GAG ca. 1.200 Wohnungen in
Chorweiler-Mitte übernommen, die bisher unter Zwangsverwaltung standen (sog.
„Bergstedt-Immobilien“). Ihr Ziel ist es, die Häuser und Wohnungen in einen vernünftigen Zustand zu bringen und sich um die Menschen, die darin leben, zu kümmern – als
verlässlicher und verantwortungsvoller Partner vor Ort. Die GAG ist daher unverzichtbarer Bestandteil und Partner der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik in Köln.
Sozial verantwortliches Handeln ist ein Markenkern des Unternehmens.
Der Rat beschließt daher:
1. Der Rat unterstützt die Entscheidung der GAG Immobilien AG, ihre Betätigung
auf Köln zu konzentrieren. Angesichts der erheblichen Herausforderungen, die
Köln in den nächsten Jahren im Bereich der Versorgung mit gutem und preiswertem Wohnraum zu bewältigen hat, kommt der GAG in Köln eine unverzichtbare Rolle zuteil. Deshalb ist es konsequent, dass die GAG als kommunales
Wohnungsbauunternehmen, dessen Aktien überwiegend im Eigentum der
Stadt Köln liegen, den Schwerpunkt ihres Tätigwerdens auf Kölner Stadtgebiet
konzentriert.
2. Die Geschäftspolitik der GAG ist von der sozialen Verantwortung eines öffentlichen Unternehmens geprägt. Darauf legt die Mehrheitseigentümerin Stadt Köln
im Einvernehmen mit dem Vorstand des Unternehmens schon immer besonderen Wert. Auch bei der Veräußerung von Immobilienbeständen außerhalb von
Köln sollen die Organe der Gesellschaft wie gewohnt verantwortungsvoll handeln – auch im Interesse der Mieterinnen und Mieter. Dies gilt insbesondere bei
der Veräußerung von Immobilien an Unternehmen des privaten Sektors. Des-
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 37
halb wurde und wird bei der Auswahl eines sozial- und stadtentwicklungsbezogen verantwortungsvollen Vertragspartners mit großer Sorgfalt gehandelt, der
Mieterschutz sichergestellt. Die örtliche Kommunalverwaltung und -politik ist im
weiteren Verfahren eng einzubeziehen; die Mieterinnen und Mieter sind zum
geeigneten Zeitpunkt zu informieren. Mit diesen Maßgaben unterstützt der Rat
die Pläne der GAG für ihre verbliebenen Bestände in Wesseling.
3. Unabhängig davon bekräftigt der Rat die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen beschlossene Maßnahme K4 „Ausbau der regionalen Kooperation in der Wohnungsmarktregion“. Er beauftragt die Verwaltung, auch
diese Maßnahme mit Priorität umzusetzen. Der Rat begrüßt die Initiative des
Vereins Region Köln/Bonn für eine interkommunale Zusammenarbeit der
Kommunen im Rechts- wie auch im Linksrheinischen zu Flächenbedarf und
Wohnungsversorgung und beauftragt die Verwaltung, sich an der Weiterentwicklung dieser Kooperationen weiter zu beteiligen, auch um bei der anstehenden Neuaufstellung des Regionalplans eine abgestimmte und für die Region
zielführende Wohnungspolitik umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Stimme der
Oberbürgermeisterin gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten,
der Gruppe Deine Freunde sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann
(Freie Wähler Köln) und bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.
3.1.6
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Kölner Bevölkerung
schützen – Schadstoffbelastung senken!"
AN/1521/2016
Gemäß Antrag von Ratsmitglied Hammer beschließt der Rat, den Dringlichkeitsantrag
der SPD-Fraktion, der da lautet:
Beschluss:
“Um die Kölner Bevölkerung effektiv vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen
beauftragt der Rat die Verwaltung unverzüglich Maßnahmen zur signifikanten Senkung der Schadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid im Stadtgebiet vorzubereiten:
Dazu ist dem Rat noch in diesem Jahr ein umfassender Handlungskatalog mit
kurz- und mittelfristig wirkenden Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen
Grenzwerte vorzulegen.
Der Handlungskatalog soll den Schwerpunkt auf ein zeitnah verbessertes Angebot im Umweltverbund – also im ÖPNV, dem Fußgänger- und Radverkehr –
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 38
sowie auf die Verknüpfung der Verkehrsträger, Temporeduzierungen und umweltsensitive Verkehrssteuerung legen.
Neben einer großräumigen Umfahrung des Transitverkehrs bitten wir die Verwaltung außerdem im Dialog mit der regionalen Wirtschaft Vorschläge zu erarbeiten, welchen Beitrag die Unternehmen durch innovative Mobilitäts- und Logistikkonzepte leisten können.“
zur weiteren Beratung in den Ausschuss Umwelt und Grün zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
3.2
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
3.2.1
Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Kosten der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Köln-Rondorf
2245/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus ihrer Sitzung
am 06.06.2016, TOP 8.1.12 und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.2.2
Angekündigte Schließung von 3 Zweigstellen der SparkasseKölnBonn
im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
2812/2016
Beschluss gemäß Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am
19.09.2016:
Der Rat nimmt den gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom
04.07.2016:
TOP 8.1.1 –
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 39
„Vor dem Hintergrund des städtischen Antrags zum EU-Förderprogramm „Starke Quartiere-Starke Menschen“ und des Sozialraumprogramms „Lebenswerte
Veedel“ wird der Rat der Stadt Köln gebeten, den Verwaltungsrat der Sparkasse zu bitten, dass die Zweigstelle in Köln-Meschenich angesichts des sozialen
Umfeldes sowie der peripheren Stadt- und Verkehrslage innerhalb des Stadtbezirks K-Rodenkirchen erhalten bleibt.
An allen, etwaigen Schließungsstandorten sollen neben den zugesagten Geldautomaten auch Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt werden.“
zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten, der Gruppe Deine Freunde sowie gegen die Stimme
von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
4
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
4.1
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Transparenz bei Beauftragungen
externer Gutachten"
AN/0846/2016
Oberbürgermeisterin Reker teilt mit, dass in der Sache leider noch keine abschließende Beantwortung vorgelegt werden könne und kündigt diese nunmehr für die kommende Sitzung des Rates am 17.11.2016 an.
4.2
Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Zuwanderung nach Köln - Vorausschauende Planung"
AN/1219/2016
Antwort der Verwaltung vom 19.09.2016
2897/2016
Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 40
4.3
Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Archäologische Zone/Jüdisches
Museum"
AN/1287/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3116/2016
Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor.
4.4
Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Amt für Gleichstellung - Sinn und
Zweck Ihrer Behörde"
AN/1298/2016
Antwort der Verwaltung vom 16.09.2016
3066/2016
Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor.
4.5
Anfrage der Gruppe pro Köln betreffend "Asylbewerberunterbringung in
Alt-Niehl"
AN/1499/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3082/2016
Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor.
4.6
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Drugchecking in Köln?"
AN/1526/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3144/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 41
Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor.
4.7
Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Welche Anträge in der Wahlperiode 2014/2020 wurden angenommen, aber nicht umgesetzt?"
AN/1527/2016
Antwort der Verwaltung vom 21.09.2016
3149/2016
Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor.
4.8
Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Konsequenzen für Köln aus
dem Düsseldorfer Stickstoffdioxid-Urteil"
AN/1529/2016
Antwort der Verwaltung vom 22.09.2016
3119/2016
Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor.
Beigeordneter Dr. Rau beantwortet die Nachfragen von Ratsmitglied Akbayir.
4.9
Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Stärkung der Gebäudewirtschaft“
AN/1530/2016
Oberbürgermeisterin Reker teilt mit, dass in der Sache noch keine abschließende Beantwortung vorgelegt werden könne und kündigt diese für eine der nächsten Sitzungen des Rates an.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 42
5
Einwohner, Einwohnerinnen, Bürger und Bürgerinnen
5.1
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen
5.2
Einwohnerantrag gemäß § 25 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
5.3
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zu diesen Punkten liegt nichts vor.
5.4
Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates gemäß § 27 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
5.4.1
Antrag des Integrationsrates des Integrationsrates zur Berücksichtigung
der ethnischen Vielfalt der Stadt bei der Bebilderung von städtischen
Publikationen
2924/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln folgt der Bitte des Integrationsrates und fordert die Verwaltung
auf, bei der Gestaltung und insbesondere der Bebilderung städtischer Publikationen
(Plakate, Flyer, Informationsbroschüren etc.) künftig konsequent auf eine angemessene Berücksichtigung der ethnischen Vielfalt in Köln zu achten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.
6
Ortsrecht
6.1
Satzungen
6.1.1
Änderung der Rückwirkenden Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten
2322/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 43
Beschluss:
Der Rat beschließt die
5. Satzung zur Änderung der Rückwirkenden Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten im Gebiet der Stadt Köln vom 16.12.2005 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
6.2
Gebühren-, Entgeltordnungen und ähnliches
6.3
Ordnungsbehördliche Verordnungen
6.3.1
Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in als Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten anzusehenden Gebietsteilen der Stadt Köln
an Sonn- und Feiertagen vom 01.07.2007
2152/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) die in der Anlage 1 beigefügte Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in als Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten anzusehenden Gebietsteilen der Stadt Köln an Sonn- und Feiertagen vom
01.07.2007.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.
6.4
Sonstige städtische Regelungen
6.4.1
Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland
2565/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 44
Beschluss:
Der Rat stimmt dem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland zur Änderung der Verbandssatzung vom 08.12.2015 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
7
Unterrichtung des Rates gemäß § 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die vom Kämmerer genehmigten Mehraufwendungen
Zu diesem Punkt liegt nichts vor.
8
Überplanmäßige Aufwendungen
8.1
Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Doppelhaushalt
2016/2017
2685/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen, im Haushaltsjahr 2016 folgende überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen:
Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 35.400.000 €
Summe der Mehraufwendungen
35.400.000 €
Die Deckung erfolgt durch folgende Mehrerträge / Minderaufwendungen:
Im Teilergebnisplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII
bei Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Umlagen in Höhe von
bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von
Im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II
bei Teilplanzeile 01 – Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von
bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von
Im Teilergebnisplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 45
1.500.000 €
1.000.000 €
4.500.000 €
10.000.000 €
bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von
12.000.000 €
Im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste
bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von
300.000 €
300.000 €
Im Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung, -vorsorge
bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von
310.000 €
70.000 €
Im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft
bei Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von
5.420.000 €
Summe der Deckungen
35.400.000€
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.
9
Außerplanmäßige Aufwendungen
Zu diesem Punkt liegt nichts vor.
10
Allgemeine Vorlagen
10.1
Abschluss eines Erdgas-Liefervertrages für die Liegenschaften der Stadt
Köln
2708/2016
Beschluss:
Der Rat erkennt den Bedarf für die Beauftragung eines Lieferanten zur Lieferung von
Erdgas ab dem 01.01.2018 an.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ein
Vergabeverfahren einzuleiten und danach einen Vertragsabschluss vorzunehmen.
Der Vertrag wird als Vollversorgungsvertrag geschlossen einschließlich Erdgaslieferung, Netznutzung, Messung, Abrechnung und Datenlieferung.
Auf einen Vergabevorbehalt wird ausdrücklich verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 46
10.2
Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den
Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule, Bf Deutz/Messe,
Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2016 bei
Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen
0910/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln - mit der Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule, Bf
Deutz/Messe, Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz sowie mit der Erstattung
der Investitionskosten von rd. 2.933.050,00 Euro für die Erneuerung der 6 im
städtischen Eigentum befindlichen Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Deutz Technische Hochschule, Bf Deutz/Messe, Friesenplatz und
Hans-Böckler-Platz an die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG).
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln - die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe von 2.400.000,00 Euro bei Finanzstelle 69031202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Hj. 2016.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.3
Abschluss städtebaulicher Verträge bei Bebauungsplanverfahren auf
der Grundlage einer standardisierten Verfahrensweise;
hier: Kenntnisnahme des Erfahrungsberichts und Beschluss über Prüfaufträge für die Fortschreibung des "Kooperativen Baulandmodells"
1639/2016
Beschluss:
Der Rat
1.
nimmt den Erfahrungsbericht mit Fortschreibungsempfehlungen zum "Kooperativen Baulandmodell Köln" laut Anlage 1 zustimmend zur Kenntnis;
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 47
2.
beauftragt die Verwaltung, das "Kooperative Baulandmodell" auf Grundlage der
Evaluierung und des Prüfauftrages vom 02.02.2016 (AN 0190/2016) anzupassen
und die Fortschreibung dem Rat bis Ende 2016 zum Beschluss vorzulegen;
3.
beschließt, dass für neu einzuleitende Planvorhaben mit über 25 Wohneinheiten
(WE) grundsätzlich ein Anteil von 30 % öffentlich-geförderter Wohnungen zu errichten ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses. Andere
Neuregelungen, die sich aus der Fortschreibung des "Kooperativen Baulandmodells" ergeben, sind erst mit Beschluss des Rates über die Fortschreibung anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der
Gruppe pro Köln zugestimmt.
10.4
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2016
2000/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO)
Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2016.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.5
Zukünftige Nutzung des Deutzer Hafens;
hier: Einbeziehung der Ellmühle
2348/2016
Beschluss:
1.
Der Rat ändert und erweitert seinen Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens vom 23.06.2015 (Vorlage 0255/2015), dahingehend,
dass die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen weiterhin aufgegeben und
der Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt
werden soll, jedoch auch unter Aufgabe des Mühlenstandorts.
2.
Die Liegenschaften der Großmühle sollen entsprechend der Aufgabe des Mühlenstandorts in die laufende Umplanung für den Deutzer Hafen integriert werden.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 48
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.6
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchesters Köln, Wj. 2016/2017
2362/2016
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.7
Wirkbetrieb zur digitalen Rekonstruktion Kölner Fragmente
2445/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Aufnahme und zum sukzessiven Ausbau des Wirk- und Massenbetriebs zur digitalen und physischen Wiederherstellung
der beim Einsturz des Historischen Archivs beschädigten Archivgüter entsprechend
dem in Anlage 1 dargelegten Konzept an.
Das Historische Archiv wird aufgefordert, unverzüglich das ordentliche Vergabeverfahren einzuleiten.
Auf Erteilung des Vergabevorbehalts wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 49
10.8
Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl und Bundestagswahl 2017
2495/2016
Beschluss:
1. Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Landtagswahl und der
Bundestagswahl 2017 i.H.v. 3.783.000 EUR an.
2. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilplan 0211 – Wahlen in den Teilplanzeilen 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und
16 – sonstige ordentliche Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.9
Ausbau der Angebote "Integrationskurse" und "Berufsbezogene
Deutschsprachförderung" durch das vom Bund aufgelegte neue "Gesamtprogramm Sprache (GPS)" für Menschen mit Migrationshintergrund
und Flüchtlinge
2527/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Fortsetzung verschiedener Ratsbeschlüsse der
vergangenen Jahre das von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS)
sowie des Inneren (BMI) neu entwickelte Gesamtprogramm Sprache (GPS) umzusetzen. Das Programm umfasst zukünftig sowohl die jetzigen Integrationskurse als auch
die berufsfördernden Deutschsprachkurse und stellt für die Volkshochschule einen
weiteren erheblichen Ausbau des Sprachförderangebots dar.
Das GPS startete bundesweit bereits am 01.07.2016 parallel zu dem aktuell laufenden
und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm „Berufsbezogene Sprachförderung“. Die „Berufsbezogene Sprachförderung“ wird ab
01.07.2018 vollständig als Regelinstrument in das GPS integriert. Die für die ESFMaßnahmen befristet bis 31.12.2018 bereitgestellten Stellen werden bis zum
30.06.2018 besetzt (Stellenabsetzung erfolgt zum Stellenplan 2019).
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung eines erforderlichen Vorlaufs zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung des GPS ab 01.01.2017 die Einrichtung folgender zusätzlicher drittmittelfinanzierter Planstellen zum Stellenplan 2018:
a) für den Bereich der Integrationskurse zusätzlich zu den vorhandenen Planstellen:
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 50
Zeitraum ab 01.01.2017 (unbefristet)
1,0 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a BAT (EG 12 TVöD)
1,5 Stelle VA VGr. Vc, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
b) für den Bereich der Berufsbezogenen Sprachförderung:
ab 01.01.2017 (unbefristet zusätzlich parallel zu den ESF-Kursen)
1,0 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
1,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. V c, FGr.1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
1,00 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
für den Bereich der Hausverwaltung ab 01.01.2018
0,5 Stelle Hilfshausmeister VA VGr. VII FGr. 1a BAT (EG 5 TVöD)
Da eine Stellenbesetzung ab 01.01.2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten
des Stellenplanes 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.
Für die Dauer der Hutträgerschaft werden die entsprechenden Stellen nach Bedarf
besetzt.
ab 01.07.2018 (nach Auslaufen der ESF-Kurse) unbefristet
1,5 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
2,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
0,75 Stellen VA, VGr. Vc BAT, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
2,0 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
0,5 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Der Höchstförderbetrag richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
In Folge der Umsetzung des GPS beschließt der Rat die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 0414, Volkshochschule, in 2017 bei
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, von
629.350,00 €
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
1.014.547,79 €
von
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, von
24.998,19 €
Teilplanzeile 16
Sonstige ordentl. Aufwendungen, von
283.420,00 €
Mehrbedarf gesamt
1.952.315,98 €
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge
in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allg. Umlagen, durch Zuwendungen des Bundes
von 1.951.632,40 € sowie Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 16, Sonstige ordentl. Aufwendungen, von 683,58 €.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 51
Zur Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze und der Seminarräume beschließt der
Rat weiterhin für 2017 die überplanmäßige Bereitstellung von investiver Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0414, Volkhochschule, Teilplanzeile 9, Auszahlung für
den Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen, von 172.443,91 € bei Finanzstelle
0000-0414-0-0001, Beschaffung bewegliches Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt
durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,
Finanzstelle 4016-0301-0-4500, Fachraumeinrichtung.
Die zur Fortführung des Programms benötigten Aufwendungen und Erträge bzw. investive Auszahlungsermächtigungen werden bei der Aufstellung des Haushaltsplans
2018 entsprechend berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.10 Integriertes Handlungskonzept "Grüne Infrastruktur" für die neue EUFörderperiode des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
(EFRE)
2559/2016
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) 'Grüne Infrastruktur' für die neue EU-Förderperiode des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
2. Der Rat ist damit einverstanden, dass die Finanzierung für die Erstellung des IHK
durch die Kölner Grün Stiftung erfolgt. Nach Fertigstellung wird das IHK „Grüne
Infrastruktur“ dem Rat zur Annahme der Schenkung in einer separaten Vorlage
vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Gruppe pro Köln zugestimmt.
10.11 Errichtung von Erweiterungsbauten für das Elisabeth-von-Thüringen
und das Schiller-Gymnasium, Nikolausstr.55, in Köln-Sülz
Baubeschluss
1888/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 52
Beschluss:
Der Rat beschließt die Errichtung von zwei Erweiterungsbauten für das Elisabeth-vonThüringen- und das Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 55 in Köln Sülz, genehmigt den
Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014 mit Gesamtkosten in Höhe von
brutto rd. 18,25 Mio. € (16.421.000 € Baukosten plus 166.700 € für die Großküche;
1,237 Mio. € Einrichtungskosten, 200.100 € Abrisskosten und 230.000 € für Auslagerung Klassen/WC-Container) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und
Baudurchführung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 7% (= 1.132.200 €).
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der aus dem städtischen Haushalt zusätzlich zum
bestehenden Gebäudebestand zu finanzierende Flächenverrechnungspreis (ehemals
Miete Gebäudewirtschaft) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 106.000 € (454.700 € Einsparung Flächenwegfall, FVP gesamt
560.700 €) ist ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile
16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen.
Die Finanzierung der Einrichtungskosten und der Großküche erfolgt zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.12 Änderung der Zügigkeit an städtischen Grundschulen gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW
2142/2016
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in
städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und
für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu
ändern:
Zum Schuljahr 2017/18:
GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 53
GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3
Züge
Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge
GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge
Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit
von 2 auf 5 Züge
Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von
2 auf 3 Züge
KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge
GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3
Züge
KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge
KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge
KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge
Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4
Züge
KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug
Zum Schuljahr 2018/19:
Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit
von 1,5 auf 2 Züge
KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes
öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Beigeordnete Dr. Klein weist darauf hin, dass es im vorliegenden Fall zwei abweichende Empfehlungen gebe, zum einen von der Schulkonferenz in Köln-Dellbrück zur
Regenbogenschule und zum anderen von der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur KGS
Everhardstraße. Sie empfiehlt, diesen nicht zu folgen sondern im Sinne der Verwaltungsvorlage zu beschließen. Zu den Einzelheiten siehe Seite 56 des Wortprotokolls.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 54
10.13 Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen Sürther Straße
191 in Köln-Rodenkirchen zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2329/2016
Beschluss unter Berücksichtigung des von Ratsmitglied Dr. Schlieben vorgetragenen und mit den schulpolitischen Sprechern abgestimmten mündlichen
Änderungsantrages:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 in 50999 KölnRodenkirchen von 6 Zügen auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen
auf 7 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen zur dauerhaften Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule Rodenkirchen
(wie unter Ziffer 1 beschrieben) kurzfristig vorzusehen, um eine Nutzung ab dem
Schuljahr 2017/18 zu ermöglichen.
3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 0,8 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die Zügigkeitserweiterung an der Gesamtschule Rodenkirchen. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag zu Beschlusspunkt 1 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
5. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung für eine weitergehende Schule in
Rondorf umgehend aufzunehmen und voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Beigeordnete Dr. Klein weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung in diesem Fall abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung empfohlen habe, die Zügigkeitserweiterung auf fünf Jahre zu befristen. Die Schulkonferenz lehne eine Zügigkeitserweiterung aus pädagogischen Gründen ab.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 55
Die Verwaltung spreche sich dagegen wie in der Vorlage dargestellt für eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit aus, da der Bedarf auch wegen des Mangels an Gesamtschulplätzen nicht nur vorübergehend bestehe.
10.14 Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in Köln-Raderthal/ Zollstock zum Schuljahr 2017/18 nach §
81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2338/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 KölnRaderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine
Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der
Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene
Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NordrheinWestfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Beigeordnete Dr. Klein weist darauf hin, dass es im vorliegenden Fall eine abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen gebe, die empfiehlt die Erweiterung nur temporär zu beschließen. Die Verwaltung spricht sich dagegen für eine
dauerhafte Erweiterung aus.
10.15 Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen Sürther Straße
55 in Köln-Rodenkirchen bei auslaufender Schließung der Hauptschule
Ringelnatzstraße 10-12 zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2342/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 56
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP-Fraktion
AN/1572/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Der Rat beschließt, den Beschlussvorschlag um nachstehenden Punkt 4 zu ergänzen:
4.
Unabhängig von den Ergebnissen der Verhandlungen mit der Stadt Wesseling
hält die Verwaltung allen Schülerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden ein
erreichbares Hauptschulangebot in der bestehenden Hauptschule Großer Griechenmarkt im Stadtbezirk Innenstadt vor.
Die ursprünglichen Punkte 4. und 5. werden in der Konsequenz zu den Punkten 5.
und 6.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Gymnasiums Rodenkirchen Sürther Straße 55 in 50996 Köln-Rodenkirchen aufbauend
ab dem Schuljahr 2017/18 unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Ringelnatzstraße 10-12 von 5 auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge in der Sekundarstufe II
zu erweitern. Die beiden Standorte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft,
sozusagen auf einem „Schulcampus“.
2. Der Rat beschließt außerdem, vorbehaltlich der Genehmigung des Beschlusspunktes 1 durch die Bezirksregierung Köln, die Hauptschule Ringelnatzstraße 1012 in 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW ab dem
31.07.2017 auslaufend zu schließen. Im Schuljahr 2017/18 werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen.
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit der Stadt
Wesseling einzutreten, um die Möglichkeit einer Beschulungsvereinbarung für die
dortige Hauptschule zu prüfen, um so ein mit der Stadtbahnlinie 16 erreichbares
Hauptschulangebot für Schülerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden er-
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 57
schließen zu können.
4. Unabhängig von den Ergebnissen der Verhandlungen mit der Stadt Wesseling
hält die Verwaltung allen Schülerinnen und Schüler aus dem Kölner Süden ein erreichbares Hauptschulangebot in der bestehenden Hauptschule Großer Griechenmarkt im Stadtbezirk Innenstadt vor.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag zu den Beschlusspunkten 1 und 2 gemäß § 81
Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu
stellen.
6. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.16 Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen Gymnasiums Leybergstraße 1 in Köln-Klettenberg zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2343/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 KölnKlettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6
Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des
vorgesehenen Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können
Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NordrheinWestfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 58
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Wiener verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.
10.17 Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in
Köln-Sülz zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2344/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen
auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.
2. Der Rat beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes
gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939
Köln-Sülz. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NordrheinWestfalen zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen.
4. Die sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.18 Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in Köln-Ostheim zum Schuljahr 2017/18 nach § 81
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 59
Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen unter Weiternutzung vorhandener Fertigbaueinheiten
2345/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107
Köln-Ostheim von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf
6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung
erfolgt unter Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus
des Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet
worden sind und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden
konnte – nach wie vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere
Unterrichtsräume in Fertigbauweise errichtet. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NordrheinWestfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.19 Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstraße 18 zum
Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
2346/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstr. 18 in 50767 Köln-Pesch von 3 Zügen
auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Es werden Raumreserven im Bestand genutzt.
Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können
erfüllt werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NordrheinWestfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 60
3. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.20 Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße
in Lövenich
2347/2016
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer II – Seite 4).
10.21 Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung: Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO
i.V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln; hier: HeinrichRohlmann-Str. 11, 50829 Köln (Ossendorf)
0750/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise erbauten Objektes Heinrich-Rohlmann-Str. 11, 50829
Köln (Ossendorf), in Höhe von insgesamt 1.400.000 € zur Kenntnis.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen i.H. von 1.400.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 09, Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5166 eingeplant.
Zur Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die Erhöhung der Abschreibung sind entsprechende Mittel im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 61
10.22 Errichtung von Containerbauten auf dem Grundstück Eygelshovener Str.
33, 50999 Köln; hier: Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs.
2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln
1051/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur
Kenntnis und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme.
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat
am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr
2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999
- Flüchtlings-WH, Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., bereitgestellt.
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von
23.071 € im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem
vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan
1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
10.23 Fördermitgliedschaft im Verein Innovation Network Cologne
2302/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln dem Verein „Innovation Network Cologne“ als
beitragsfreies Fördermitglied beitritt.
Der Rat beauftragt das Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften, die Mitgliedsrechte der Stadt Köln in dem Verein wahrzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 62
10.24 Verteilung der Verstärkungsmittel für die freie Szene im Haushaltsjahr
2016
2534/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017
– die Verteilung der Verstärkungsmittel aus dem Veränderungsnachweis 5 in Höhe
von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt:
Theater
45.000 €
Erhöhung der institutionellen Förderung gleichmäßig
über alle Zuschussnehmer.
Tanz
15.000 €
15.000 €
Erhöhung der institutionellen Förderung gleichmäßig
über alle Zuschussnehmer.
Stärkung der Residenzförderung gleichmäßig über
alle Zuschussnehmer.
Bildende
Kunst
20.000 €
Reserveprojekte
Literatur
20.000 €
Reserveprojekte
Musik
20.000 €
Erhöhung der institutionellen Förderung ZAMUS
(Fest Alte Musik)
Film
15.000 €
Erhöhung der institutionellen Förderung gleichmäßig
über all eZuschussnehmer.
Popkultur
50.000 €
Reserveprojekte
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.25 KölnBäder GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
1378/2016
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer II – Seite 4).
Ratssitzung vom 22.09.2016
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10.26 Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
1. Kölner Aktionsplan
1706/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den 1. Kölner Aktionsplan zur Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.
Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen
umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.27 Einrichtung einer Jugendeinrichtung im Clouth-Quartier in Köln-Nippes
in Trägerschaft der Jugendzentren gGmbH sowie Zusetzung von Mitteln
zur Förderung 1 zusätzlichen Personalstelle für den Kölner Spielewerkstatt e.V. ab 2018
1969/2016
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer II – Seite 4).
10.28 AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages
1991/2016
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer II – Seite 4).
10.29 Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH- Änderung
des Gesellschaftsvertrages
2040/2016
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer II – Seite 4).
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 64
10.30 Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages
2047/2016
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer II – Seite 4).
10.31
Weitere Vorgehensweise Verlagerung Frischezentrum
2531/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.
AN/1581/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke.:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in Ziffer 1 wie folgt ergänzt:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, weitergehende Gespräche mit der Stadt Bornheim
(vgl. Mitteilung 1929/2016) mit dem Ziel zu führen, eine weitere Standortoption für einen Frischezentrum auf einer geeigneten Fläche mit einer Mindestgröße von 15 ha zu
prüfen. Bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 01.12.2016 soll ein Ergebnis
vorgelegt werden, um entscheiden zu können, ob eine vertiefende Prüfung durchgeführt werden soll.
Die weitergehenden Prüfungen der Standorte „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth und „Am
Brühler Heckelchen“ in Brühl sollen zügig durchgeführt werden, so dass dem Wirtschaftsausschuss am 09.03.2017 ein Ergebnis in Form eines Beschlussvorschlags
vorgelegt und der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 entscheiden kann.
Auf Basis seiner gefassten Beschlüsse, zuletzt in seiner Sitzung am 15.03.2016, beauftragt der Rat die Verwaltung, die Planung zur Errichtung des Frischezentrums in
Köln-Marsdorf weiter parallel voranzutreiben.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine belastbare Zeitplanung für die städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung der „Parkstadt Süd“ – mit dem
Focus auf der Bedeutung des derzeitigen Großmarktareals – zu erstellen und dem
Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss spätestens zu ihren
Sitzungen im März 2017 vorzulegen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in Ziffer 2 wie folgt ergänzt:
Ratssitzung vom 22.09.2016
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Die gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebs soll mit dem Ziel
durchgeführt werden, dass dem Wirtschaftsausschuss am 22.06.2017 das Gutachten
vorgelegt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
Beschluss:
1. Standortwahl Frischezentrum
Der Rat
-
nimmt die vorläufige Bewertungsmatrix zu den drei regionalen
Alternativstandorten zum Kölner Standort Marsdorf gemäß Anlage 1 zur
Kenntnis und beschließt als weitere Vorgehensweise
o eine vertiefende Prüfung des Standortes „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth
in Abstimmung mit der Stadt Hürth und der Bezirksregierung Köln,
insbesondere in Bezug auf die Störfallthematik.
o den Standort „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl in Abstimmung mit der
Stadt Brühl unter besonderer Betrachtung der Grünausgleichs- und
Auskiesungsproblematik vertiefend zu prüfen.
o den Standort „PrimeSite Rhine“ in Weilerswist/Euskirchen aufgrund
seiner erheblichen Entfernung des Frischezentrums zum
Versorgungsgebiet Köln (Distanz rund 40 km) nicht weiter zu verfolgen;
es sei denn, die Ratsgremien entscheiden sich ausdrücklich dafür.
-
beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur Standorteignung im Hinblick auf
die Störfallthematik „Am Kalscheurer Hof“ in Kooperation mit der Stadt Hürth in
Auftrag zu geben. Die Kosten werden hierfür auf 30.000 € (35.700 € brutto)
geschätzt. Entsprechende Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes
2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – berücksichtigt.
-
beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der vertiefenden Prüfungen
hinsichtlich der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für ein
interkommunales Frischezentrum zu den Standorten in Hürth und Brühl sowie
die Ergebnisse von Abstimmungsgesprächen mit den Städten Hürth und Brühl
dem Rat vorzulegen.
-
beauftragt die Verwaltung, zusammen mit den vorgenannten Prüfergebnissen
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 66
einen Vergleich des Standortes Marsdorf und des interkommunalen Modells in
Hürth oder Brühl hinsichtlich Realisierungszeit, Kosten und Risiken im Abgleich
mit den Auswirkungen auf die städtebauliche und sanierungsrechtliche
Projektentwicklung Parkstadt Süd einschließlich einer Darstellung zur
Freistellung des heutigen Großmarktstandorts auszuarbeiten und eine
abschließende Empfehlung für einen Standort für den Neubau des
Frischezentrums vorzulegen.
-
Der Rat beauftragt die Verwaltung, weitergehende Gespräche mit der Stadt
Bornheim (vgl. Mitteilung 1929/2016) mit dem Ziel zu führen, eine weitere
Standortoption für einen Frischezentrum auf einer geeigneten Fläche mit einer
Mindestgröße von 15 ha zu prüfen. Bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 01.12.2016 soll ein Ergebnis vorgelegt werden, um entscheiden zu
können, ob eine vertiefende Prüfung durchgeführt werden soll.
-
Die weitergehenden Prüfungen der Standorte „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth
und „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl sollen zügig durchgeführt werden, so
dass dem Wirtschaftsausschuss am 09.03.2017 ein Ergebnis in Form eines
Beschlussvorschlags vorgelegt und der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017
entscheiden kann.
-
Auf Basis seiner gefassten Beschlüsse, zuletzt in seiner Sitzung am
15.03.2016, beauftragt der Rat die Verwaltung, die Planung zur Errichtung des
Frischezentrums in Köln-Marsdorf weiter parallel voranzutreiben.
-
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine belastbare Zeitplanung für die
städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung der „Parkstadt
Süd“ – mit dem Focus auf der Bedeutung des derzeitigen Großmarktareals –
zu erstellen und dem Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss spätestens zu ihren Sitzungen im März 2017 vorzulegen
2. Gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebes
Der Rat
-
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Prüfung der Betriebsform entsprechend des Beschlusses vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) fest. Die
Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 100.000
€ netto (ca. 120.000 € inkl. MwSt.). Die entsprechenden Mittel wurden im Hpl.Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – veranschlagt.
-
Die gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebs soll mit dem Ziel
durchgeführt werden, dass dem Wirtschaftsausschuss am 22.06.2017 das
Gutachten vorgelegt werden kann.
3. Personalbedarf
Der Rat
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 67
-
beschließt die Einrichtung einer zunächst auf drei Jahre befristeten Mehrstelle
Verwaltungsangestellte/Verwaltungsangestellter, VGr. II hD BAT, bzw. EG 13
TVöD beim Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften. Da die Besetzung der
Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird eine entsprechende
Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Die erforderlichen Mittel i.H.v. 86.800 € sind im Teilergebnisplan 0203 – Märkte
– in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen – abzubilden. Die Kompensation
erfolgt aus Sachmitteln, die im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan
0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – veranschlagt wurden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten sowie der Stimme der Oberbürgermeisterin bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe
Deine Freunde sowie gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und gegen die Stimme
von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
10.32
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d
BImSchG / Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für
die weiteren Arbeiten zur Kölner Lärmaktionsplanung
2422/2015
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
AN/1562/2016
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
AN/1546/2016
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
AN/1578/2016
Beschlüsse.
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ergänzt um den Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
1)
Fahrbahnsanierungen bei Straßen mit Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung werden mit „lärmmindernden Fahrbahnbelägen“ ausgeführt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 68
2)
Die Maßnahmen der Priorität 2 in Tabelle 11 werden entsprechend mit Priorität 1
abgearbeitet.
3)
Ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept wird entwickelt.
Der Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll dabei auf
den Hauptverkehrsachsen optimiert werden, während er in den Wohngebieten
reduziert werden soll, weshalb das Vorbehaltsnetz überprüft werden muss. Ziel
ist eine Verstetigung des fließenden Verkehrs unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten.
4)
Die Programme „Abbau der Ampeln“ sowie „Alternative Betriebsformen für Ampeln“ werden konsequent und effektiver fortgeführt.
5)
Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, ein wirksames und effektives
Überwachungssystem mit stationären und mobilen Anlagen und Kontrollen für
das LKW-Führungskonzept und das LKW-Nachtfahrverbot zu entwickeln und
anzuwenden.
Die Prioritäten unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung zu überarbeiten mit
dem Ziel, Bereiche des Stadtgebietes, die neben der Lärmbelastung auch bezüglich der Luftqualität (NOx, Staub) Optimierungspotential aufweisen, besonders hoch zu priorisieren.
6)
Für die weiteren planerischen konzeptionellen Aufgaben und für die Koordination
der zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche Personalkapazität geschaffen.
7)
Die Verwaltung erarbeitet mit den Akteuren ein Citylogistikkonzept dies beinhaltet auch ein Konzept zur Reduzierung des Lärms durch Sprinter- und Lieferfahrzeuge sowie Fahrzeugen mit Kühlaggregaten
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt ergänzt:
Im Rahmen eines Sofortmaßnahmenprogramms sind prioritär an den drei am stärksten durch Straßenverkehrslärm belasteten Straßenabschnitten je Stadtbezirk
Maßnahmen zur Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu ergreifen. Die Liste
der Straßen(abschnitte), die der höchsten Lärmbelastung mit den meisten Anwohnerinnen und Anwohnern unterliegen ist diesem Antrag als Anlage beigefügt.
In diesen Bereichen ist die Senkung der Lärmbelastung durch
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 69
Fahrbahnsanierung inkl. Aufbringen von lärmmindernden Belägen,
Verbesserung des Verkehrsflusses,
Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
Änderung der LKW-Führung,
Umgestaltung des Straßenraums oder
kleinräumige Handlungskonzepte
zu prüfen und bis Ende des Jahres 2019 zu realisieren.
Bereits begonnene oder bestehende Planungen zur Straßensanierung und/oder
–Umgestaltung dieser Bereiche sind um entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergänzen.
Die vorgenommene Priorisierung der Handlungsebenen gemäß Anlage 2 der
Beschlussvorlage stellt den grundsätzlichen zukünftigen Handlungsrahmen dar.
Im weiteren Verfahren soll jedoch entsprechend der Situation und des Bedarfs
vor Ort eine flexible Handhabung der Prioritäten für passgenaue Lösungen erreicht werden.
Die Verwaltung berichtet den zuständigen Fachausschüssen bis zum Ende des
ersten Halbjahres 2017 über den Planungs- und Umsetzungsstand.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. sowie
bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine
Freunde abgelehnt.
III. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten
„Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
1)
Fahrbahnsanierungen bei Straßen mit Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung werden mit „lärmmindernden Fahrbahnbelägen“ ausgeführt.
2)
Die Maßnahmen der Priorität 2 in Tabelle 11 werden entsprechend mit Priorität 1
abgearbeitet.
3)
Ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept wird entwickelt.
Der Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll dabei auf
den Hauptverkehrsachsen optimiert werden, während er in den Wohngebieten
reduziert werden soll, weshalb das Vorbehaltsnetz überprüft werden muss. Ziel
ist eine Verstetigung des fließenden Verkehrs unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten.
Ratssitzung vom 22.09.2016
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4)
Die Programme „Abbau der Ampeln“ sowie „Alternative Betriebsformen für Ampeln“ werden konsequent und effektiver fortgeführt.
5)
Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, ein wirksames und effektives
Überwachungssystem mit stationären und mobilen Anlagen und Kontrollen für
das LKW-Führungskonzept und das LKW-Nachtfahrverbot zu entwickeln und
anzuwenden.
Die Prioritäten unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung zu überarbeiten mit
dem Ziel, Bereiche des Stadtgebietes, die neben der Lärmbelastung auch bezüglich der Luftqualität (NOx, Staub) Optimierungspotential aufweisen, besonders hoch zu priorisieren.
6)
Für die weiteren planerischen konzeptionellen Aufgaben und für die Koordination
der zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche Personalkapazität geschaffen.
7)
Die Verwaltung erarbeitet mit den Akteuren ein Citylogistikkonzept dies beinhaltet auch ein Konzept zur Reduzierung des Lärms durch Sprinter- und Lieferfahrzeuge sowie Fahrzeugen mit Kühlaggregaten
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
10.33 Generalinstandsetzung des Schulgebäudes Overbeckstraße 71-73 in
50823 Köln Ehrenfeld
Baubeschluss
2578/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung des Schulgebäudes Overbeckstraße 71-73 in 50823 Köln Ehrenfeld nach EnEV
2014, Stand 2016 (wie mit dem Denkmalschutz abgestimmt). Die Gesamtkosten betragen brutto ca. 9.959.800 € (inkl. Küche sowie Einrichtungskosten i. H. v. 552.800 €
und üblicher Preissteigerung i. H. v. 202.700 €). Der Rat beauftragt die Verwaltung mit
der Submission und Baudurchführung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 7 % (653.000 €). Durch
den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag
als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 71
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Flächenverrechnungspreis (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 465.600 € ist voraussichtlich ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16,
sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.34 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
hier: Auflösung der Kapitalrücklage
2772/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr
2010 stammenden Verlustes von 4.816.782,70 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.35 Neuregelung der Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren durch die Tierheime Dellbrück und Zollstock
0721/2016
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner
Sitzung am 15.09.2016 unter Berücksichtigung der mündlichen Protokollanmerkung von Ratsmitglied Frank:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, mit den Trägervereinen der beiden
Kölner Tierheime (Kölner Tierschutzverein von 1868 e.V., Vorgebirgsstr. 76, 50969
Köln –KTV– sowie der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt,
51069 Köln –bmt–) den als Anlage 1 beigefügten Vertrag abzuschließen.
Die durchschnittlich pro Jahr benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 794.000 € (inkl.
MwSt.) sind im Teilergebnisplan 0206, Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, in
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 72
Um die Vermittlungsquoten weiter zu erhöhen, wird die Verwaltung zudem beauftragt,
a) mit den Mitarbeitern der Trägervereine "Vermittlungsschulungen" durchzuführen,
b) gegenüber den Trägervereinen auf flexiblere Öffnungszeiten zu drängen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
____________
Anmerkungen:
-
Ratsmitglied Dr. Unna nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.
-
Ratsmitglied Frank stellt zu Buchstabe a) klar, der Beschluss des Ausschusses für
Umwelt und Grün sei nicht so zu verstehen, dass die Verwaltung die Ausbildung
der Beschäftigten der Tierheime für eine bessere Vermittlung selbst übernehmen
solle. Die Ausbildung solle vielmehr durch die Verbände erfolgen, die bereits über
entsprechende Ausbildungsangebote verfügen. Es sei nicht beabsichtigt, eine eigene Ausbildungsabteilung für Tierheime beim Veterinäramt einzurichten.
10.36 Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln
0413/2016
Beschluss gemäß Empfehlung des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am
19.09.2016:
1.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Garantie eines ausreichenden Sicherheitsniveaus ein wichtiger Faktor für Köln als wachsende Metropole mit der damit einhergehenden Verdichtung der Risiken ist.
2.
Der Rat beschließt im Grundsatz die Umsetzung des als Anlage 1 beigefügten
Brandschutzbedarfsplans (BBP 2014) der Stadt Köln und das darin festgeschriebene Sicherheitsniveau.
3.
Der Rat nimmt das externe Gutachten zum BBP zur Kenntnis und zieht folgende
Konsequenzen:
3.1.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen beim Löschzugkonzept und
der Dezentralisierung der Tierrettung wird an der bisherigen konzeptionellen
Ratssitzung vom 22.09.2016
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3.2.
3.3.
3.4.
Verfahrensweise aufgrund der Synergien mit dem Rettungsdienst und des
damit einhergehenden höheren Sicherheitsniveaus festgehalten.
Hinsichtlich des Personalausfallfaktors wird festgelegt, Personalaufwendungen in jedem Haushaltsjahr entsprechend den realen Personalübernahmen
bereitzustellen. In den Haushaltsplänen orientiert sich der Personalaufwand
an der Ist-Entwicklung.
Hinsichtlich der perspektivischen Maßnahme „Zusammenlegung der Feuerwachen 3 (Lindenthal) und 14 (Lövenich)“ in einem Neubau an neuem
Standort wird die Verwaltung mittelfristig Möglichkeiten zur Realisierung
prüfen und dem Rat vorschlagen.
Die Hinweise auf weitere Untersuchungen (z.B. Leitstelle, Freiwillige Feuerwehr, Fahrzeugkonzept) werden für weitere Planungen übernommen.
4.
Der Rat stimmt den stellenplanmäßigen Auswirkungen gemäß Ziffer 6 der Begründung zu.
5.
Der Rat beschließt die mit der Umsetzung einhergehenden Aufwendungen im
Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, gem.
Ziffer 7 der Begründung.
Die Finanzierung der entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2016 i. H. v.
264.698 € davon 110.378 € Personalaufwendungen und 2017 in Höhe von
3.295.477 €, davon 2.524.245 € Personalaufwendungen; wird im Haushaltsplan
2016/17 im Teilergebnisplan 0212 sichergestellt. Die Mittelfristplanung ab 2018
wird entsprechend der neuen Planung angepasst.
6.
Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) werden rd. 515.000 € über Rettungsdienstgebühren refinanziert. Hierzu wird dem Rat zeitnah eine neue Rettungsdienstgebührensatzung vorgelegt.
7.
Der Rat bittet die Verwaltung, ein Konzept zur Förderung des Ehrenamtes, für
die Freiwillige Feuerwehr zu erstellen.
Im Rahmen der investiven Maßnahmen ist die Beschaffung von zwei zusätzlichen Löschgruppenfahrzeugen für die freiwillige Feuerwehr Köln vorzusehen
und in die investive Planung aufzunehmen.
8.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den Bezirksbürgermeisterinnen oder Bezirksbürgermeistern in jedem der neun Stadtbezirke jeweils eine öffentliche Veranstaltung durchführen wird. In diesen Veranstaltungen soll die bezirkliche Brandschutzsituation und –perspektive dargestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 74
10.37 Ko-Finanzierung für 24 Plätze des ESF-geförderten Landesprogramms
„Produktionsschule.NRW“ für die Schuljahre 2016/2017 – 2017/2018
2061/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Durchführung des vom Europäischen Sozialfonds (ESF)
geförderten Landesprogramms „Produktionsschule NRW“ und die Bereitstellung
des städtischen Finanzierungsanteils in Höhe von 33% für die Jahre 2016-2018
(2016: 28.800 Euro; 2017: 86.400 Euro; 2018: 57.600 Euro).
2. Die erforderlichen Mittel stehen im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit- vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017- zur Verfügung.
Für das Haushaltsjahr 2018 beauftragt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen
Mittel in
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.38 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle"
hier: 2. Folgebericht -Bilanz 2012 - 2015 und Ausblick 2020
0990/2016
Diese Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe hierzu auch Ziffer II – Seite 4).
10.39 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität
1775/2016
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine
Freunde
AN/1574/2016
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
AN/1576/2016
Beschlüsse:
Ratssitzung vom 22.09.2016
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I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.:
I. Konzeptvergabe muss auch von städtischen Unternehmen angewendet werden!
Hierzu wird die Beschlussvorlage um den folgenden Punkt ergänzt:
3. Wenn städtische Unternehmen Grundstücke veräußern, dann muss dies ebenfalls in Konzeptvergabe, parallel zu den städtischen Regelungen, geschehen.
II. Vergabe muss nach Konzeptqualität und nicht nach Preis erfolgen!
Hierzu wird die Beschlussvorlage um den folgenden Punkt ergänzt:
4. Der Verkauf städtischer Grundstücke in Konzeptvergabe erfolgt zum Verkehrswert. Über die Vergabe entscheidet allein die Qualität des Konzeptes. Eine
Konkurrenz von Bewerbern über die Höhe des Gebotes findet nicht statt.
III. Verkauf muss an Bindungen geknüpft werden!
Hierzu wird die Beschlussvorlage um den folgenden Punkt ergänzt:
5. Die Stadt Köln vereinbart mit dem Käufer städtischer Grundstücke Bindungen,
die sich an den folgenden Punkten orientieren:
- Es ist nur der Bau von Mietwohnungen zulässig.
- Für mindestens 40 Jahre bleiben die Wohnungen Mietwohnungen.
- Eigenbedarfskündigungen sind unzulässig.
- Erst- und Wiedervermietungsmiete werden an den Mietspiegel gekoppelt und
dadurch begrenzt.
- Die Möglichkeit zur Mietanpassung wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und dadurch begrenzt.
IV.
Köln benötigt Wohnraum, der dauerhaft bezahlbar bleibt!
Hierzu wird als Zielsetzung der Konzeptvergabe unter Punkt 1 der Beschlussvorlage der erste Spiegelstrich wie folgt präzisiert:
- Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum,
V. Flächen sind begrenzt, der Umgang mit ihnen muss sparsam erfolgen!
Hierzu wird als Zielsetzung der Konzeptvergabe unter Punkt 1 als zusätzlicher
Spiegelstrich hinzugefügt:
- Sparsamer Flächenverbrauch durch Wohnflächenbegrenzung
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VI.
Baugruppen brauchen eine Chance im Vergabeverfahren!
Hierzu wird unter Punkt 2.1 die Gültigkeitsgrenze von 10 auf 8 Wohneinheiten gesenkt. Der erste und der zweite Spiegelstrich unter Punkt 2.1 werden entsprechend
angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung
der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine
Freunde:
Ziffer 1, Satz 1, des Beschlussvorschlags soll wie folgt ergänzt werden:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe städtischer Grundstücke, die zum
Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen Zielsetzungen auszurichten …"
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt durch Ziffer 3 ergänzt:
„Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß den unter Ziffer 2 und 3 getroffenen Vorgaben wird der Stadtentwicklungsausschuss rechtzeitig in
der Beratungsfolge beteiligt, so dass das jeweilige Vorhaben vor einem Verkaufsbeschluss im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden kann.“ Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu achten, dass eine zügige Vergabeentscheidung gewährleistet ist, insbesondere durch die Erstellung einer „schlanken“ Bewertungsmatrix.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zugestimmt.
III. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe städtischer Grundstücke, die zum
Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen Zielsetzungen auszurichten:
-
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,
Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel
Studierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge, Genossenschaften, Baugruppen,
Ratssitzung vom 22.09.2016
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-
-
Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte,
Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von
innovativen Mobilitätskonzepten,
Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und
Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau.
Die Vorgabe des § 90 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach
Vermögensgegenstände grundsätzlich zum Verkehrswert zu veräußern sind, ist zu
beachten.
2. Bei der Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sollen folgende Grundsätze angewandt werden:
2.1 Geschosswohnungsbau
Grundstücke auf denen zehn oder mehr Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden grundsätzlich nach Konzeptqualität vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Bei Flächen auf denen mehr als 50 Wohneinheiten errichtet werden können beziehungsweise unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ab einer Größe
von 3.000 m² wird dabei auch ein von den Bietern zu beachtendes Verfahren zur
Sicherstellung der städtebaulichen Qualität verbindlich festgelegt.
-
-
Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der
Vergabe des Grundstücks darzustellen.
Grundstücke auf denen weniger als zehn Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden gegen Höchstgebot unter Anwendung
vom Liegenschaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nutzungsbindungen
sowie eventuell sonstiger Auflagen veräußert.
Unabhängig von der Anzahl der möglichen Wohneinheiten können Grundstücke
an sogenannte Bestandshalter (z. B. städtische Beteiligungsgesellschaften) im
Wege der Direktvergabe zum Verkehrswert veräußert werden.
Dies gilt jedoch nicht, wenn mit der Veräußerung zugleich ein Beschaffungsvorgang verbunden ist. In diesen Fällen ist aufgrund gesetzlicher Vorgabe ein förmliches Vergabeverfahren in Form der Vergabe gegen Höchstgebot oder der Konzeptvorgabe vorzunehmen. Im Rahmen einer Direktvergabe sind geeignete qualitätssichernde Verfahren durchzuführen.
2.2 Ein- und Zweifamilienhäuser
Die Vermarktung von Ein- beziehungsweise Zweifamilienhausgrundstücken erfolgt in städtebaulich sinnvollen Baublöcken beziehungsweise -feldern (ab sechs
Grundstücken) grundsätzlich nach Konzeptqualität.
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Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Veräußerung erfolgt an Bauträger,
Genossenschaften und/oder Baugruppen, die eine preisgünstige Realisierung
bei hoher Konzeptqualität gewährleisten.
-
3.
Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der
Vergabe des Grundstücks darzustellen.
In Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zweifamilienhausbaugrundstücke zur Verfügung stehen, werden diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressenten unter Anwendung vom Liegenschaftsausschuss festzulegender
Zweck- und Nutzungsbindungen sowie eventueller Auflagen veräußert.
Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß den unter
Ziffer 2 und 3 getroffenen Vorgaben wird der Stadtentwicklungsausschuss rechtzeitig in der Beratungsfolge beteiligt, so dass das jeweilige Vorhaben vor einem
Verkaufsbeschluss im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden kann.“ Der
Rat beauftragt die Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu achten, dass
eine zügige Vergabeentscheidung gewährleistet ist, insbesondere durch die Erstellung einer „schlanken“ Bewertungsmatrix.
Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben jeweils unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zugestimmt.
10.40 Entwurf des Jahresabschlusses 2014
1971/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten, von der Kämmerin aufgestellten und von
der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr
2014 zur Kenntnis und beschließt, den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung
des Jahresabschlusses 2014 gemäß § 101 Gemeindeordnung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
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10.41 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015
2771/2016
Beschluss:
1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2015 der eigenbetriebsähnlichen
Veranstaltungszentrum Köln mit einer Bilanzsumme von 393.124.724,84 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 4.598.913,90 Euro fest.
2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2015 von
4.598.913,90 Euro auf das Geschäftsjahr 2016 vorgetragen wird.
3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
10.42 Wirtschaftsplan 2016 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
-Abfallwirtschaftsbtreib der Stadt Köln2460/2016
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr
2016 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 50,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 80
11
Bauleitpläne - Änderung des Flächennutzungsplanes
11.1
213. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, KölnRodenkirchen
Arbeitstitel: Husarenstraße in Köln-Rondorf
hier: Feststellungsbeschluss
2254/2016
Beschluss:
Der Rat
1.
stellt fest, dass gegen die 213. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) von
den Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern keine FNP-relevanten Stellungnahmen vorgebracht wurden;
2.
stellt die 213. Änderung des FNP —Arbeitstitel: Husarenstraße in KölnRondorf— mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage beigefügten
Begründung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
11.2
201. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, KölnPorz-Elsdorf
Arbeitstitel: Südlich Friedensstraße in Köln-Porz-Elsdorf
hier: Feststellungsbeschluss
2493/2016
Beschluss:
Der Rat
1.
stellt fest, dass gegen die 201. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) von
den Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern keine Anregungen vorgebracht
wurden;
2.
stellt die 201. Änderung des FNP —Arbeitstitel: Südlich Friedensstraße in KölnPorz-Elsdorf— mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage beigefügten Begründung fest.
Abstimmungsergebnis:
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 81
Einstimmig zugestimmt.
11.3
205. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 7, KölnPorz
Arbeitstitel: Wohnbauflächenergänzung an der Nachtigallenstraße in
Köln-Porz-Wahn
hier: Feststellungsbeschluss
2042/2016
Beschluss:
Der Rat
1.
stellt fest, dass gegen die 205. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) von
den Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern keine FNP-relevanten Anregungen vorgebracht wurden;
2.
stellt die 205. Änderung des FNP —Arbeitstitel: Wohnbauflächenergänzung an
der Nachtigallenstraße in Köln-Porz-Wahn — mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage beigefügten Begründung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
12
Bauleitpläne - Anregungen / Satzungen
12.1
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend
die 1. Änderung des Bebauungsplanes 67409/04
Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 1. Änderung - Schulstandort
(Hinweis: ehemals 2. Änderung)
1521/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1.
über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes
67409/04 für das Gebiet südlich der Gaedestraße - östlicher Teil des MI 2 - in
Köln-Marienburg —Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg, 1. Änderung
- Schulstandort— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 82
2.
die 1. Änderung des Bebauungsplanes 67409/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
12.2
Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss
betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 69460/09
Arbeitstitel: P22a Brügelmannstraße in Köln-Deutz
2667/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69460/09 für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, östliche Grenze der Flurstücke 988, 949 (Brügelmannstraße 7),
950, 945, südliche Grenze Flurstück 989 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33), Pfälzischer Ring, nordöstliche Auffahrt zur B 55a, nordöstliche Grenze der Flurstücke 689, 1047 und 660, südliche Grenze der Flurstücke 660 und 681 sowie östliche Grenze der Flurstücke 619 und 620 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in
Köln-Deutz —Arbeitstitel: P22a Brügelmannstraße in Köln-Deutz— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan-Entwurf 69460/09 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zu ändern;
3.
den Bebauungsplan 69460/09 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;
4.
den Beschluss aus der Ratssitzung vom 15.12.2015 zu 3.1.5 III Ziffer 4. bezüglich möglicher Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation dahingehend zu konkretisieren, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes 69460/09
nicht weiter in diesen Standortuntersuchungen zu berücksichtigen ist.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 83
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde
zugestimmt.
13
Bauleitpläne - Aufhebung von Bebauungs- / Durchführungs- / Fluchtlinienplänen
13.1
Teilaufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 (66 II)
- Satzungsbeschluss Arbeitstitel: Bergerstraße in Köln-Porz
2106/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes 74397/02 (66 II) für das
Gebiet zwischen der Bergerstraße, in Verlängerung der Bergerstraße westwärts hinter
den Grundstücken der Rathausstraße 1 bis 19 entlang bis an den Rhein, circa 230 m
rheinabwärts, rechtwinklig auf die Hauptstraße, der Hauptstraße, der Steinstraße und
den Deutzer Weg in Köln-Porz, wobei sich der Geltungsbereich der Teilaufhebung auf
die Fläche östlich der KVB-Trasse zwischen Deutzer Weg und Bergerstraße beschränkt —Arbeitstitel: Bergerstraße in Köln-Porz— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der
nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
14
Erlass von Veränderungssperren
14.1
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Eil
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung
2361/2016
Beschluss:
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 84
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Porz-Eil –Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in in Köln-Porz-Eil– für
das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Westen durch die
Steinstraße und den Maarhäuser Weg, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße
und im Süden durch die Frankfurter Straße sowie die Humboldtstraße in Köln-Porz-Eil
begrenzt wird, in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
14.2
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Poll
Arbeitstitel: Gewerbepark Poll - Teilbereich Gewerbepark Poll-Nord - in
Köln-Poll
2381/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Poll –Arbeitstitel: Gewerbepark Poll - Teilbereich Gewerbepark
Poll-Nord - in Köln-Poll– für das Gebiet zwischen den westlichen Grenzen des TÜVParkplatzes, den südlichen Grenzen des Grünstreifens entlang des Zubringers
(L 124), der Rolshover Straße und der nördlichen Grenze des Verkehrsübungsplatzes
in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
15
Weitere bauleitplanungsrechtliche Sachen
15.1
Sicherung der städtebaulichen Neuordnung des Deutzer Hafens
1. Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen
hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 165
Absatz 4 BauGB und2. Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gem.
§ 25 BauGB
2039/2016
Beschluss:
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 85
1. Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet 'Deutzer Hafen' in KölnDeutz die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz
2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141),
in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung.
Das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1
nach Flurstücken abgegrenzt und in einem Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1
ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.
In dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert und extern vergeben werden.
2. Zur Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25
Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
16
KAG-Satzungen - Erschließungsbeitragssatzungen
16.1
253. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
1483/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 253. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der
Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 86
16.2
254. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
2095/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 254. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der
Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17
Wahlen
17.1
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und städtebauliche
Neuordnung Porz-Mitte - Revitalisierung des Porzer Zentrum
hier: Vorschlag zur Einrichtung eines Beirates
2224/2016
Änderungsantrag der FDP-Fraktion
AN/1575/2016
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
Der Rat stimmt der Einrichtung eines Beirates mit Vertreterinnen und Vertretern der
nachfolgend auf-geführten Gremien, Vereine, Organisationen, Institutionen und Gruppierungen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und der weiteren
Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung von Porz-Mitte zu.
Die Zusammensetzung des Beirates wird wie folgt geändert:
Die unter Punkt 4 benannten 2 gewählten Ratsmitglieder für Porz-Mitte werden ersetzt
durch Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss stimmberechtigten Fraktionen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 87
II. Beschluss gemäß Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aus ihrer Sitzung
am 15.09.2016 in der geänderten Fassung:
Der Rat stimmt der Einrichtung eines Beirates mit Vertreterinnen und Vertretern der
nachfolgend aufgeführten Gremien, Vereine, Organisationen, Institutionen und Gruppierungen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und der weiteren
Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung von Porz-Mitte zu.
- Bezirksbürgermeister
- Stellv. Bezirksbürgermeisterin
- Vorsitzende der Bezirksfraktionen
- Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss
stimmberechtigten Fraktionen
- bis zu drei Vertreter/in des Bündnisses für Porz-Mitte
- Vertreter/in Porzer Handwerk
- Vertreter/in Porzer Wirtschaft
- Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V.
- Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung
- Vertreter/in Porzer Innenstadtgemeinschaft
- Vertreter/in der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef
- Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Porz
- Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz
- Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz
- Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Porz)
- Vertreter/in des City Centers Porz
- Vertreter/in der Seniorenvertretung
- Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße
Zur fachlichen Beratung nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf
teil:
- moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
für die Verwaltung:
- Bürgeramtsleitung Porz
- Amt für Stadtentwicklung und Statistik
- Stadtplanungsamt
- Amt für Straßen und Verkehrstechnik
- Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die auf der Grundlage dieses Beschlusses von den Mitgliedsorganisationen benannten Personen werden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz
bestätigt.
Die Eckpunkte zur Durchführung der Beiratssitzungen (z.B. Tagungshäufigkeit, Geschäftsführung, Festlegung der Tagesordnung) werden gesondert in einer von der
Bezirksvertretung zu beschließen-den Geschäftsordnung/Richtlinie geregelt.
Den Vorsitz des Beirates hat der Bürgeramtsleiter von Porz.
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 88
Die Stellvertretung hat der Vertreter/die Vertreterin des Bürgervereins Porz-Mitte e.V.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17.2
Landtagswahl 2017 - Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Kreiswahlausschusses für die
Landtagswahl 2017
2497/2016
Hinweis:
Hierzu liegt folgender gemeinsamer Wahlvorschlag vor:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Beisitzerin/Beisitzer
Frau Barbara Albat
Frau Monika Möller
Herr Dr. Ralph Elster
Frau Ursula Gärtner
Herr Jörg Frank
Frau Güldane Tokyürek
Stellvertreterin/Stellvertreter
Herr Stephan Gatter
Herr Gerrit Krupp
Herr Niklas Kienitz
Herr Stephan Pohl
Herr Hans Schwanitz
Herr Jörg Detjen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Wahl von sechs Beisitzerinnen und Beisitzern und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den gemeinsamen Kreiswahlausschuss der Stadt
Köln für die Landtagwahlkreise im Stadtgebiet Köln.
In den Kreiswahlausschuss werden gewählt:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Beisitzerin/Beisitzer
Frau Barbara Albat
Frau Monika Möller
Herr Dr. Ralph Elster
Frau Ursula Gärtner
Herr Jörg Frank
Frau Güldane Tokyürek
Stellvertreterin/Stellvertreter
Herr Stephan Gatter
Herr Gerrit Krupp
Herr Niklas Kienitz
Herr Stephan Pohl
Herr Hans Schwanitz
Herr Jörg Detjen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratssitzung vom 22.09.2016
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Oberbürgermeisterin Reker nimmt an der Abstimmung nicht teil.
17.3
Vorsitz des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti
2629/2016
Beschluss:
Der Rat entsendet anstelle von Frau Oberbürgermeisterin Reker auf deren Vorschlag
Herrn Beigeordneten Dr. Harald Rau als Vorsitzenden
in das Kuratorium der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17.4
Wahl zum Mitglied der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim
2631/2016
Beschluss:
Der Rat wählt in der Nachfolge von Bettina Steegmann deren Tochter
Frau Philippa Baldus
zum Mitglied der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17.5
Berufung eines ständigen Mitglieds mit Stimmrecht für den Kunstbeirat
in der Ratsperiode 2014-2020
2439/2016
Beschluss:
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 90
Der Rat der Stadt Köln beruft als ständiges Mitglied mit Stimmrecht für den Kunstbeirat in der Ratsperiode 2014 – 2020 als sachkundige Bürgerin:
Frau Stefanie Klingemann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17.6
Neuwahl eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss
2492/2016
Beschluss:
Der Rat wählt
Herrn Omer Semmo (Deutscher Gewerkschaftsbund Region Köln-Bonn)
gemäß §§ 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII, 4 III 1. AG-KJHG als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie.
Er wird ab sofort die persönliche Stellvertretung Herrn Ludwig Weigels (SJD Die Falken) wahrnehmen. Frau Judith Gövert verliert damit ihre Stellung im Jugendhilfeausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Oberbürgermeisterin Reker nimmt an der Abstimmung nicht teil.
17.7
Aufnahme des Jobcenters in die Kommunale Gesundheitskonferenz
(KGK) Köln, Benennung von Herrn Beigeordneten Dr. Harald Rau zum
Vorsitzenden der KGK Köln sowie weitere Änderungen der Zusammensetzung der KGK Köln
2650/2016
Beschluss:
Ratssitzung vom 22.09.2016
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Der Rat der Stadt Köln beschließt
a) das Jobcenter Köln
als Institution in die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln aufzunehmen.
b) Herrn Beigeordneten Dr. Harald Rau
(vormals Frau Beigeordnete Henriette Reker)
als Vorsitzenden der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen und
c) Frau Stadtkämmerin Gabriele C. Klug
als stellvertretende Vorsitzende der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu
berufen.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Köln
d) Frau Anett Kuck für das Jobcenter Köln sowie
e) Herrn Achim Woltmann für das Amt für Soziales und Senioren
(bisher Frau Carolin Herrmann)
zu Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen und
f) Frau Marina Griese für das Jobcenter Köln sowie
g) Frau Anna-Maria Friedrich für das Amt für Soziales und Senioren
(bisher Herr Dieter Gorklo)
zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17.8
Neubesetzung von Aufsichtsräten
hier: AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
2861/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln entsendet, anstelle von Frau Oberbürgermeisterin Reker, Herrn
Dr. Rau
Ratssitzung vom 22.09.2016
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(gem. § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Mitglied in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH.
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch
bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie
endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen
Amt oder Organ. Bei den von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten
der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17.9
Antrag der SPD-Fraktion
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für
Umwelt und Grün sowie den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb
der Stadt Köln
AN/1465/2016
Beschluss:
Der Rat benennt Herrn Sönke Geske in Nachfolge von Herrn Marco Pagano als sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Umwelt und Grün, zugleich Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Oberbürgermeisterin Reker nimmt an der Abstimmung nicht teil.
17.10 Neubesetzung des Aufsichtsrates der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe
Köln GmbH
2984/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln schlägt der Stadtwerke Köln GmbH vor, Herrn Beigeordneten
Dr. Harald Rau anstelle von Frau Oberbürgermeisterin Reker, als den von ihr vorge-
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 93
schlagenen Vertreter, in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln
GmbH zu entsenden.
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch
bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie
endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei den von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
17.11 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Wirtschaftsausschuss
AN/1490/2016
Der Rat wählt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Herrn Andreas Lohaus als sachkundigen Einwohner für den Wirtschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Oberbürgermeisterin Reker nimmt an der Abstimmung nicht teil.
17.12 Antrag der CDU-Fraktion
hier: Austausch eines ständigen Mitglieds mit beratender Stimme des
Kunstbeirates
AN/1523/2016
Beschluss:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion bestellt der Rat anstelle von Herrn Dr. Lothar Theodor Lemper, Jeane Freifrau von Oppenheim zum ständigen Mitglied mit beratender
Stimme des Kunstbeirates.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ratssitzung vom 22.09.2016
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17.13 Antrag der AfD-Fraktion
hier: Umbesetzung im Ausschuss Schule und Weiterbildung
AN/1532/2016
Beschluss:
Der Rat wählt auf Vorschlag der AfD-Fraktion
Herrn Alexander Kau anstelle von Herrn Wolfram Baentsch
zum Mitglied des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Oberbürgermeisterin Reker nimmt an der Abstimmung nicht teil.
17.14 Antrag der Fraktion Die Linke.
hier: Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Sportausschuss der Stadt Köln
AN/1535/2016
Beschluss:
Der Rat wählt auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Herrn Joachim Schulz in Nachfolge von Felix Schulte als sachkundigen Einwohner in den Sportausschuss der
Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Oberbürgermeisterin Reker nimmt an der Abstimmung nicht teil.
17.15 Antrag der CDU-Fraktion
hier: Neubesetzung der ausländerrechtlichen Beratungskommission
AN/1579/2016
Beschluss:
Ratssitzung vom 22.09.2016
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Der Rat der Stadt Köln wählt
anstelle von Frau Ira Sommer
Frau Güldane Tokyürek
als Mitglied in die kommunale ausländerrechtliche Beratungskommission.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
18
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Absatz 1
Satz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
18.1
Dringend notwendige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf dem Grundstück Aachener Str. 1378a, 50859 Köln, zur
Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt
Köln
2137/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes:
Wir beschließen die im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendige Aufstellung von
schnell lieferbaren Containerunterkünften – geplant für 2 Jahre – sowie die in diesem
Zusammenhang beauftragten Planungs- und Bauleistungen für den Standort
Aachener Str. 1378a, 50859 Köln.
Mit der Maßnahme sind im Jahr 2016 konsumtive Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.586.562,28 € verbunden. Diese wurden in dem vom Rat am 30.06.2016 beschlossenen Haushaltsplan 2016/2017 für das Hj. 2016 im Teilergebnisplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum veranschlagt.
Die investiven Auszahlungen betragen 30.057,38 €. In dem vom Rat am 30.06.2016
beschlossenen Haushaltsplan 2016/2017 wurden die Mittel für das Hj. 2016 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, entsprechend
veranschlagt.
Köln, den 23.08.2016
In Vertretung
gez. Guido Kahlen
Stadtdirektor
gez. Ursula Gärtner
Ratsmitglied
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 96
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
18.2
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend
den Bebauungsplan-Entwurf 74439/03
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather Straße in Köln-Rath/Heumar, 2.
Änderung
2145/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 25.07.2016:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
1.
über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74439/03 für das Gebiet "Gewerbegebiet
Rösrather Straße" in Köln-Rath/Heumar —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Rösrather
Straße in Köln-Rath/Heumar, 2. Änderung— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2.
den Bebauungsplan 74439/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
18.3
Durchführung des Projekts MOQI - Motivation, Qualifikation, Integration Netzwerk für Chancengleichheit und Perspektive
2149/2016
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 97
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 25.07.2016:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, dass die Volkshochschule Köln das Projekt „MOQI – Motivation, Qualifikation, Integration – Netzwerk
für Chancengleichheit und Perspektive“ in Höhe eine Gesamtvolumens von
1.047.990,70 € als Projektträger durchführt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
18.4
Gründung der Digital Hub Cologne GmbH
2530/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nach der jetzt vorliegenden Förderzusage des Landes NRW und vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln, die Digital Hub Cologne GmbH entsprechend des Konsortialvertrages
vom 23.5.2016 (Beschluss des Rates vom 10.05.2016, Vorlagen-Nummer 1522/2016)
zu gründen.
Die Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandung durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig
und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden,
sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Die Auflagen und Empfehlungen des Landes NRW sind bei der inhaltlichen Arbeit der
Digital Hub Cologne GmbH zu berücksichtigen.
Köln, den 08.08.2016
In Vertretung
gez. Guido Kahlen
Stadtdirektor
gez. Jörg Frank
Ratsmitglied
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 98
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
18.5
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Produktion eines Bestandskatalogs und Annahme einer Geldzuwendung für das Museum Ludwig
2507/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes:
Gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW erkennen wir den Bedarf zur Produktion des
neuen Bestandskataloges der Sammlung des Museum Ludwig im Jubiläumsjahr 2016
an und beschließen gleichzeitig die Annahme einer Geldzuwendung der Gesellschaft
für Moderne Kunst in Höhe von 135.000 € für den Katalog mit großem Dank.
Köln, den 04.08.2016
gez. Henriette Reker
Oberbürgermeisterin
gez. Jörg Frank
Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
18.6
Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen
2931/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende geänderte
Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 12.09.2016:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW, in Ergänzung
der gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte die Erteilung des Hausrechtes zur Installation für alle Zwischenebenen der U-Bahn-Haltestellen mit folgenden Maßgaben an
die KVB AG zu übertragen:
1. Da es sich bei den Zwischenebenen um öffentliche Räume handelt, bezieht sich
das Hausrecht nur auf die Installation und den Betrieb der Videoüberwachung
unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie das Aus-
Ratssitzung vom 22.09.2016
Seite 99
sprechen von Aufenthaltsverboten durch KVB-Sicherheitskräfte bei gravierenden
Störungen des Hausfriedens.
2. Die durch Videoanlagen zu überwachenden Zeiträume für jede einzelne Zwischenebene werden differenziert nach Gefahreneinschätzung zwischen KVB
AG, Verwaltung und Polizei festgelegt. Die Videoüberwachung ist mit den Maßnahmen des städtischen Ordnungsdienstes sowie dem Konzept für Ordnungspartnerschaften mit der Polizei zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen
Raum abzustimmen.
3. Bei von der KVB-Betriebsleitzentrale über Video erkannten Störungen ist situationsabhängig zu entscheiden, ob zunächst nur KVB-Sicherheitskräfte eingreifen
oder ob parallel die Polizei sowie das Ordnungsamt der Stadt Köln informiert
werden.
4. In allen Zwischenebenen und U-Bahn-Haltestellen wird durch gut erkennbare
mehrsprachige Beschilderung auf die Videoüberwachung hingewiesen. Eine
ausführliche Information zur Videoüberwachung gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt über Webauftritt der KVB AG. Die Informationen sollen u.a. Hinweise über die Überwachungsart, Aufbewahrungsfrist gespeicherter
Videos und Verantwortlichkeiten beinhalten.
5. Die noch festzulegenden Durchführungskonditionen zur Umsetzung der Videoüberwachung werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung (AVR) und dem
Verkehrsausschuss mitgeteilt. Nach zwei Jahren sind die Erfahrungen und die
Ergebnisse der Videoüberwachung in einem Bericht den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung und den Nachweis datenschutzrechtlicher
Belange befindet sich ausschließlich in der Zuständigkeit der KVB. Dieses Hausrecht
wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren übertragen. Nach dieser Zeit sind die
Erfahrungen und die Ergebnisse der Videoüberwachung in einem Bericht zwecks Verlängerung der Übertragung dem Rat der Stadt Köln vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten und der
Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
19
-
gez. Henriette Reker
Oberbürgermeisterin
gez. Petra Kramp
Schriftführerin
Ratssitzung vom 22.09.2016
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