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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
22.12.16, 04:28
Aktualisiert
24.01.18, 04:56

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Inhalt der Datei

A N L A G E Zlon050916Ke1SB_Hahnentorburg.docx Hahnentorburg Köln Kurzfassung/Information zum geplanten Gutachterverfahren (Stand 01.09.2016) 1. Anlass und Ziel Die Hahnentorburg ist eines der prägenden Baumonumente der Kölner Stadtsilhouette. Seit der Entstehung unterlag sie stetigen Veränderungen in der Bausubstanz und den Nutzungen. Aktueller Erbpächter ist die EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e. V. Der umgebende Rudolfplatz ist zudem einer der belebtesten Orte in der Kölner Innenstadt. Wie in einer Art Schmelztiegel treffen hier am Schnittpunkt zwischen Ringe und Ost-West-Verbindung alle denkbaren städtischen Nutzungen aufeinander. Der Rudolfplatz ist Schnittstelle zwischen kommerziellen Nutzungen der Innenstadt und überwiegend gastronomischen Nutzungen im angrenzenden belgischen Viertel, Dienstleistungs- und Bürostandort, zentraler Verkehrsknotenpunkt sowohl für den MIV als auch für den ÖPNV, maßgeblicher Rad- und Fußgängerverteiler, wichtige Veranstaltungsfläche und Freiraum. Nicht zuletzt ist die Hahnentorburg ein wichtiges, stadtbildprägendes Baudenkmal und zugleich Sitz der Kölner EhrenGarde. In den kommenden Jahren stehen einschneidende Veränderungen am Rudolfplatz an. Der südlich gelegene Block wird voraussichtlich ab 2017 architektonisch neu gestaltet. Auf Grundlage des 2015 entschiedenen Gutachterverfahrens wird nach den Entwürfen des englischen Büros Caruso St John, London, ein Gebäudekomplex mit Handelsnutzungen im Erdgeschoss und Büronutzungen in den Obergeschossen entstehen. Auf der Grundlage des 2009 beschlossenen Masterplans wird zukünftig außerdem die gesamte verkehrliche Situation neu geordnet und im Zuge der Maßnahme "Ost-West-Achse" umgebaut. Die Platzfläche des Rudolfplatzes wird damit vom MIV befreit, und der Rudolfplatz kann mit Aufnahme beziehungsweise Erweiterung der Stadtbahntrasse und -haltestelle bis an seine südliche Platzkante geführt werden. All diese geplanten Veränderungen haben unmittelbar Auswirkungen auf die Hahnentorburg und deren heutige Nutzung. So ist der Abriss der in den 1970er Jahren angebauten Brückenkonstruktion für 2017 avisiert. Der Wegfall der hierin vorhandenen Räumlichkeiten kann im Bestand der Hahnentorburg nicht kompensiert werden. Im Rahmen des Gutachterverfahrens für den südlichen Block An d´r Hahnepooz wurden Flächen im Neubau vorgesehen, um das Fehlen der Brücke zu kompensieren. Die hohe Identifikation der EhrenGarde mit der Hahnentorburg sowie deren baurechtlichen Defizite, wie ein fehlender zweiter Rettungsweg beziehungsweise der nicht barrierefreie Zugang, haben dazu geführt, sich auch mit einem Anbau an den Bestand zu befassen. Die EhrenGarde hat in Abstimmung mit der Stadt Köln aus diesem Grund ein Gutachterverfahren initiiert, um die Möglichkeit der Positionierung eines Ersatzanbaus zu prüfen und architektonisch zu konkretisieren. Die Aufgabe ist weniger aufgrund des umzusetzenden Programmes, als aufgrund der hochgradig komplexen und komplizierten Rahmenbedingungen des Ortes eine besondere Herausforderung. Dabei gilt es, die verschiedenen Rahmenbedingungen und Belange zu kennen, abzuwägen und eine Lösung vorzuschlagen, die in der ersten Phase städtebaulich, in der zweiten Phase architektonisch überzeugt. /2 -2- 2. Aufgabe 2.1 Möglichkeit einer Erweiterung an die Hahnentorburg im Spannungsfeld der verschiedenen Interessen prüfen Die Erweiterung der Hahnentorburg steht im Spannungsfeld verschiedenster Interessen. Diese sind sorgsam abzuwägen und die grundsätzliche Möglichkeit einer Umsetzung, einer Erweiterung zu untersuchen und deren beste städtebauliche und architektonische Lösung zu finden. Interessen des Denkmalschutzes Der Hahnentorburg kommt eine besondere historische Bedeutung zu - sie ist ein wichtiges Baudenkmal und prägendes Monument in Köln. Die Belange des Denkmalschutzes - sowohl des Baudenkmals, als auch des Bodendenkmals - sind zu beachten. Es gilt, den Erweiterungsbau zu positionieren, ohne dass daraus eine Beeinträchtigung der Zeugnisdimension des Denkmals resultiert. Innerhalb der städtebaulichen Konzeption muss geprüft werden, ob die Platzstruktur mit dem zentral positionierten Monument und in Zusammenhang mit der nördlichen und östlichen Blockrandbebauung und der vorherrschenden Raumatmosphäre überhaupt eine Bebauung zulässt. Im Rahmen des Verfahrens soll zudem die Möglichkeit gegeben werden, gegebenenfalls alternative architektonisch-städtebauliche Lösungen (Solitär, unterirdische Lösungen) auszuloten. Zudem gilt es, die geeignete Architektur zu finden, die gleichermaßen modern und angemessen auf den Standort eingeht und die bedeutenden Zeitgeschichten des Denkmals (Mittelalter, 19. Jahrhundert und Wiederaufbau) würdigt und erhält. Dem Thema Bodendenkmal kommt ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. Der Standort besitzt hohes archäologisches Potenzial und liegt quasi "auf heiligem Boden". Eine Erweiterung muss sich mit dem historischen Stadtgrundriss auseinandersetzen und kartierte wie auch vermutete Bodendenkmäler berücksichtigen. Letztlich kann die Maßnahme nur genehmigt und umgesetzt werden, wenn die untere und obere Denkmalbehörde der Maßnahme nach dem Gutachterverfahren zustimmen. Nutzerinteressen und Brauchtums- und Vereinspflege Die Hahnentorburg wird im Wesentlichen durch die EhrenGarde zur Vereins- und Brauchtumspflege genutzt. Der Verein Freunde und Förderer der Hahnentorburg e. V. kümmert sich zusätzlich und ausschließlich um den Erhalt des historischen Bauwerks. Beide Vereine leisten damit einen großen Beitrag zur Kölner Stadtgesellschaft. Durch den Abriss der Brücke zum MOMENI-Baublock entfallen weite Teile der vorhandenen Räumlichkeiten. Eine Kompensation in der Hahnentorburg selbst ist nicht möglich. Im Gegenteil: durch den Wegfall der Brücke inklusive des Auflagers fehlt ein zweiter Rettungsweg, zudem die barrierefreie Erschließung und die funktionalen Raumzusammenhänge. Die Hahnentorburg wäre für die EhrenGarde nicht mehr nutzbar. Aus diesen Gründen und aufgrund der hohen Identifikation der EhrenGarde mit ihrer Hahnentorburg, ist ein Erweiterungsbau am Ort zu unterstützen. Das Vereinsleben der EhrenGarde als einer der großen Karnevalsgesellschaften stellt zudem einen nicht wegzudenkenden Beitrag im Kölner Stadtleben dar und gehört zum Brauchtum der Stadt. Der Kölner Karneval insgesamt ist zudem ein touristischer und wirtschaftlicher Faktor. Öffentliche Interessen Der geplante Abriss der Brücke wird ohne Frage eine spürbare Aufwertung des Stadtraumes/Stadtbildes mit sich bringen. Er ist der erste logische Schritt in einer Reihe umfangreicher Umgestaltungsmaßnahmen am Rudolfplatz, die in ihrer Gesamtheit den Ort nachhaltig positiv verändern. Da eine Kompensation der wegfallenden Räumlichkeiten im Bestand des Baudenkmals nicht möglich ist, kann das gewünschte Programm an diesem Ort nur über einen Erweiterungsbau umgesetzt werden. Dieser wird je nach Positionierung und Ausgestaltung Teile des öffentlichen Rudolfplatzes in Anspruch nehmen. Der Rudolfplatz ist einer der belebtesten Plätze in der Kölner Innenstadt, so dass hier vielfältige Begehrlichkeiten unterschiedlicher Nutzer bestehen. Neben rein öffentlichen Interessen, wie der Aufenthalts-, Kommunikations- und Verweilfunktion oder auch alltäglichen ver/3 -3kehrlichen Funktionen (Fußgänger, Radfahrer, Anlieferung, Rettungsfahrzeuge), finden hier regelmäßig Veranstaltungen und Events statt, die zum großen Teil fest im jährlichen Stadtgeschehen verankert sind. Für diese Funktionen, die Stadt auch ausmachen, stehen in der Kölner Innenstadt nur begrenzt Flächen zu Verfügung. Diese Möglichkeiten und der reibungslose Ablauf dieser Funktionen müssen gewährleistet bleiben. Durch eine kluge Positionierung und eine hochwertige Architektur soll zudem ein Mehrwert für die Öffentlichkeit generiert werden. In Verbindung mit dem Angebot einer Öffnung und Begehbarmachung der Hahnentorburg für Besucher und Touristen kann trotz Privatisierung der Fläche in der Erweiterung ein positiver Beitrag gesehen werden. 2.2 Hohe architektonische Qualitäten und eine hohe Funktionalität des Erweiterungsbaus heraus stellen Neben der komplexen Fragestellung nach der Positionierung muss der Erweiterungsbau durch seine architektonische Qualität überzeugen. Diese ergibt sich nur aus einer intensiven und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Ort, dem Denkmal und dem Nutzungsprogramm. Die architektonischen Qualitäten sind dabei nicht nur auf den Umgang mit dem Platz und der Hahnentorburg nachzuweisen. Von hoher Qualität müssen auch die Kubatur, der Anschluss und der Übergang zur Hahnentorburg, die Fassade, die hohe Funktionalität des Gebäudes und der Innenräume beziehungsweise deren Nutzbarkeit sein. 2.3 Barrierefreiheit und zweiten Rettungsweg durch Neubau gewährleisten Schließlich gilt es über einen Erweiterungsbau auch ganz essentielle funktionale Themen, wie die Barrierefreiheit und die Rettungswege sicherzustellen. Durch den Abriss der Brücke und des Brückenauflagers entfallen nicht nur nutzbare Räume, sondern auch der zweite Rettungsweg. Eine Nutzung der übrigen Räume im Turm wäre so ohne weiteres nicht möglich. Auch die Umsetzung einer barrierefreien Erschließung ist ein wichtiger Aufgabenbestandteil. 3. Plangebiet, Programm und Hinweise 3.1 Plangebiet Das Plangebiet umfasst den unmittelbar angrenzenden Raum um die Hahnentorburg. Ein vorgegebenes Baufeld gibt es bewusst nicht, um eine breite architektonische Lösungsvielfalt zu ermöglichen. Vielmehr dient vor allem die erste Stufe des Gutachterverfahrens dazu, vor dem Hintergrund der komplexen Rahmenbedingungen und in Abwägung der aufgezeigten Belange den optimalen Standort für eine architektonisch hochwertige Ergänzung der Hahnentorburg zu finden. 3.2 Programm Bei dem gewünschten Programm geht es um den Ersatz der entfallenden Räume der Brücke beziehungsweise des Auflagers. Auch werden aber aufgrund des Wegfalls von Räumen, Verbindungen oder Zugänglichkeiten die Raumzusammenhänge verändert. Es ergeben sich somit Möglichkeiten und Notwendigkeiten, auch die nicht durch den Abriss betroffenen Räume neu zu sortieren beziehungsweise die Funktionen neu zu vergeben. Eine flächenmäßige Erweiterung des heute vorhandenen und durch die EhrenGarde genutzten Raumprogrammes ist nicht vorgesehen. 3.3 Hinweise Im Rahmen der Projektinformation werden den Teilnehmern umfangreiche Hinweise zu einzelnen Themen unter anderem Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege, Veranstaltungen, Verkehr, Freiraum etc. zusammengestellt und durch weitere Planunterlagen ergänzt. Die Fachämter der Stadt Köln sind in der Zusammenstellung der Rahmenbedingungen und Hinweise intensiv beteiligt. /4 -4- 4. Verfahren 4.1 Auftraggeber EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e.V., Herwarthstraße 6, 50672 Köln, in Abstimmung mit der Stadt Köln. 4.2 Verfahrensart Zweiphasiges kooperatives Gutachterverfahren mit maximal zwölf Architekten in Phase 1 und maximal sechs Architekten in Phase 2. Das Verfahren wird vollkommen ergebnisoffen betrachtet. Dies bedeutet, dass im Falle von nicht befriedigenden Lösungen zur ersten oder zweiten Phase das Verfahren auch vorzeitig beendet werden kann. Die Phase 1 dient der Entwicklung erster Ideen und der Überprüfung der in der Aufgabenbeschreibung formulierten Anforderungen und Optionsmöglichkeiten. Zur Phase 2 wird die Jury - als Erkenntnis aus den vorgeschlagenen Lösungen der Phase 1 - Ausarbeitungsempfehlungen formulieren. Durch die Teilnehmer wird dann in der Phase 2 - aufbauend auf diesen Hinweisen - eine Präzisierung und vertiefende Bearbeitung der Entwürfe erfolgen. Teil des Verfahrens ist eine Einzelpräsentation vor der Jury in beiden Phasen des Verfahrens. 4.3 Vergütung Zur Vergütung der Leistungen stellt der Auftraggeber eine Gesamtsumme von 36.000 Euro brutto zur Verfügung. Die ausgeschiedenen Teilnehmer der Phase 1 erhalten eine Kostenpauschale in Höhe von 2.000 Euro brutto. Die Teilnehmer der Phase 2 erhalten nach Einreichung einer beurteilungsfähigen Arbeit die verbliebene Restsumme des Bearbeitungshonorars durch die Anzahl der in Phase 2 verbliebenen Teilnehmer dividiert. 4.3 Weitere Beauftragung Der Auftraggeber stellt in Aussicht einen der Preisträger mit weiteren Planungsleistungen der Objektplanung gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1 mit der Leistungsphase 3 im Rahmen der weiteren Detaillierung und Umsetzung zu beauftragen: - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, soweit und sobald die dem Verfahren zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. 4.4 Beurteilungskriterien (zur Phase 1 und 2) Die eingehenden Arbeiten werden unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet: - Qualität der städtebaulichen Konzeption und Einhaltung der in der Projektinformation definierten Anforderungen, Architektur- und Gestaltungsqualität, Qualität der Grundrisslösungen, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit. Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Die Jury behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten. /5 -5- 5. Akteure 5.1 Teilnehmer Maximal zwölf Büros - derzeit in Abstimmung. 5.2 Jury Die Entscheidungen der Jury werden mehrheitlich gefasst. Die Jury (insgesamt elf Jurymitglieder) setzt sich wie folgt zusammen: - aus drei externen Fachpreisrichtern, zwei Vertretern des Auftraggebers, fünf Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses (CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Linke) und jeweils Stellvertreter aus der Bezirksvertretung Innenstadt, Herrn Franz-Josef Höing, Beigeordneter der Stadt Köln/Stv. Frau Anne Luise Müller, Leiterin des Stadtplanungsamtes Köln. 5.3 Beratung - Herr Hupke, Bezirksbürgermeister Innenstadt, Lena Zlonicky, Stadt Köln/Stadtplanungsamt, Dr. Thomas Werner, Stadt Köln/Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Dr. Dirk Schmitz, Stadt Köln/Römisch-Germanisches Museum, Amt für Archäologie Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz, Klaus Harzendorf, Stadt Köln/Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, Angela Stolte-Neumann, Stadt Köln/Amt für Straßen und Verkehrstechnik. 5.4 Gäste - N.N., Momeni Projektentwicklung GmbH, Hamburg, Fritz Schramma, Verein der Freunde und Förderer der Hahnentorburg e. V., Wilhelm Stoffel, Verein der Freunde und Förderer der Hahnentorburg e. V., Stephan Hansen, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Bonn, Barbara Schock-Werner, Köln, Peter Füssenich, Dombaumeister Köln. Die Jury kann im laufenden Verfahren zusätzliche Berater und Vorprüfer benennen. 6. Termine (vorläufig) - Auftaktbriefing Abgabe Plansätze 1 Abgabe Arbeitsmodell Jury 1 (circa 9.00 bis 14.00 Uhr): Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer, anschließend Sitzung mit Auswahl für Phase 2 Einzelbriefing zur Phase 2: Individuelles Briefing zur Bewertung durch die Jury und der Möglichkeit für weitere Rückfragen Abgabe Plansätze 2 Abgabe Modell Jury 2 (circa 11.30 bis 18.00 Uhr): Einzelpräsentationen durch die Teilnehmer, anschließend Sitzung zur Bildung einer Rangfolge - - 43. KW 2016 47./48. KW 2016 bis 16.00 Uhr 48. KW 2016 bis 16.00 Uhr 50. KW 2016 50. KW 2016 7. KW 2017 bis 16.00 Uhr 8. KW 2017 bis 16.00 Uhr 10. KW 2016 ab 9.00 Uhr